„Nr. 8364 eine Tätigkeit der
Ausführungsbestimmungen vom 30.
Bildung außerordentlichet Gerichte 5. November 1921, unter
88 8 8365 eine Verordnung über Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit des Hauptzollamts Jonas in Hamburg und des Verwaltungsstrafverfahren
Hauptzollamts Bremerhaven im vom 5. November 1921, unter Nr. 8366 eine Bekanntmachung über den
Reichsgesetzblattes vom 5. November 1921, unter
Nr. 8367 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit 10. November
fettlosen Wasch⸗ 1921, unter Nr. 8368 eine Verordnung, Richtlinien für die Gewährung und Unterstützungen für Schäden Deutscher im Ausland aus Anlaß des Krieges, vom 5. November 1921, unter „Nr. 8369 eine Verordnung, Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen für Schäden Deutscher in Elsaß⸗Lothringen aus Anlaß des Krieges oder ihrer Verdrängung, vom 5. No⸗ vember 1921, unter Nr. 8370 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges, vom 5. November 1921, unter 8371 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen und Unter⸗ stützungen für Schäden, die deutschen Reichsangehörigen infolge der durch den Krieg bewirkten Abtretung preußischer Gebiets⸗ teile entstanden sind, vom 5. November 1921 und unter Nr. 8372 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des Zusatzprotokolls vom 20. März 1914 zur revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 1908 durch die Republik Liberia, vom 10. November 1921.
Berlin W., den 18. November 1921. Postzeitungsamt. Krüer.
und Reinigungsmitteln vom
Preußen.
Staatsministerium.
Die Archivassistenten Dr. Spieß bei dem taatsarch iv in Hannover und Dr. Dehio bei dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin sind als Staatsarchivare planmäßig angestellt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Deutschen Reich Reichsschuldenver⸗ waltung — wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen,
das zur Herstellung einer unterirdischen Tunnelverbindung zwischen dem dem Reichsfiskus gehörigen Grundstück Berlin, Oranienstraße 92/94, und dem Kontrollneubau Oranien⸗
traße 106/109 erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. 1““
Berlin, den 13. November 1921. 116“ Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
3 Der Kreistierarzt g. W. Kypke, früher in Czarnikau Polen), zuletzt in Heiligenkirchen⸗Detmold, ist in die Kreis⸗
tierarztstelle des Kreises Oldenburg i. Holst. versetzt worden.
Ministerium für Wissenschaft, K EEI 1
Die Wahl des Studienrats Dr. Achenbach an der Ober⸗ realschule in Duisburg zum Studiendirektor der Oberrealschule in Gelsenkirchen ist durch das Preußische Staatsministerium bestätigt “
Der Bibliothekar Dr. Schnütgen an der Preußischen Staatsbliothek ist in gleicher Eigenschaft an die Universitäts⸗ bibliothek in Bonn versetzt worden. baf
1““
Der bisherige Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Lütkemann ist zum Konsistorialassessor ernannt und dem Konsistorium der
Mark Brandenburg überwiesen worden.
Bekanntmachung.
Die Kennmarke Nr. 2 der Firma J. M. Lutz G. m. b. H. in München, Dreimühlenstraße 55, ist im Kennmarkenregister gelöscht worden.
Berlin, den 17. November 1921.
Staatliches Materialprüfungsamt. Rndekvfk.. e.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat beschäftigte sich in seiner öffentlichen Sitzung vom Freitagabend, die von dem Reichsfinanzminister Dr. Hermes geleitet wurde, mit dem dritten Nachtrags⸗ etat für 1921. Das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet darüber, wie folgt:
Zunächst führte der Berichterstatter Ministerialdirektor Sachs aus: Der Nachtragsetat enthält zum erstenmal einen Betrag für die auf Grund der Annahme des Ultimatums im Rechnungsjahr 1921 zu leistenden Reparationszablungen. Diese erfordern nunmehr
ne Verordnung, betreffend die Beendigung der er außerordentlichen Gerichte und Anklagebehörden, welche gemäß der Verordnung des Reichspräsidenten vom 30. Mai 1920 und den in Verfolg dieser Verordnung erlassenen Mai und 8. Juni 1920 — RGBl. S. 1147/49 — eingesetzt sind (vgl. § 22 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten vom 29. März 1921 über die — RCBl. S. 374), vom
Bezug des
betreffend Abänderung der von Vorschüssen, Beihilfen
betreffend Abänderung der
lichen 17,1 Milliarden, also zusammen 112,2 Milliarden Mark. Bei einem weiteren Sinken der Mark ist sogar mit einer Erhöhung dieser Summen zu rechnen. Die Ueberweisungen an die Länder und Gemeinden steigen um 6,5 Milliarden. Die Mehraus⸗ gaben durch die Besoldungserhöhung sind für ein ganzes Jahr auf mindestens 13,2 Milliarden zu beziffern. Im Nachtragsetat erscheinen sie nur für ein halbes Jahr. Im einzelnen sollen im Etat des Reichspräsidenten die Bezüge des Präsidenten um 450 000 ℳ erhöht werden. bringt eine Etatisierung der Vertretung in Moskau und Ausgaben von 20,8 Millionen Mark für den Erwerb, den Ausbau und die Aus⸗ stattung eines Hauses in Paris für die dort bestehenden Kommissionen für Wiederaufbau, für die Büros der Schiedsgerichte usw. Im Etat des Neichsministeriums des Innern werden zehn Millionen gefordert zur Abwehr der aus dem Hsten drohenden Seuchengefahr und eine halbe Million Mark für Veröffentlichung des Ürkunden⸗ materials über den Waffenstillstand und seine Vorgeschichte. Im Etat des Reichswirtschaftsministeriums soll der Beamtenkörper des Reichswirkschaftsgerichts um 48 Beamte vermehrt werden, darunter sechs Senatspräsidenten und 15 Reichswirtschaftsgerichtsräte, weil die Tätigkeit dieses Gerichts eine starke Erweiterung erfahren hat. Im Etat des Reichsarbeitsministeriums wird für Unterstützung der Rentner aus der Invalidenversicherung und der notleidenden Kleinrentner 1,5 Milliarden gefordert. Außerdem soll eine planmäßige Stelle geschaffen werden für eine Ausführungsbehörde zur Unfall⸗ versicherung an Stelle der bisherigen sieben Stellen. Für die Opfer von Oppau wird ein weiterer Reichszuschuß von zehn Millionen Mark verlangt. Im Etat des Reichsschatzministeriums werden dreihundert Millionen Mark zur Erhöhung des Aktienkapitals gefordert, mit dem das Reich an den Deutschen Werken beteiligt ist. Im Etat des Finanzministeriums soll eine besondere Abteilung für Buch⸗ und Be⸗ triebsführung eingerichtet werden. Bezweckt wird, die Steuerbehörden mit der Beurteilung von Büchern und der Buchführung vertrauter zu machen. Für die Bildung der Finanzgerichte sind 23 neue Stellen für die Vorsitzenden geschaffken. Den Ländern soll ein Betrag von 13 Millionen Mark zur Gewährung von Beihilfen an hilfsbedürftige Kriegsteilnehmer und Witwen von Kriegsteilnehmern gewährt werden. Fünß Millionen sind als erste Baurate zur Herstellung von Woh⸗ nungen für Zollbeamte in Leopoldshafen eingestellt. Im Etat des Wiederaufbauministeriums finden sich neue Ausgaben für die Durch⸗ führung der Krieggentschädigungegeseze. Die Gesamtausgabe für die Durchführung der neuen Entschädigungsgesetze ist auf 400 Millionen veranschlagt, im laufenden Jahre werden 86 Millionen gefordert. Zur erstmaligen Einrichtung des Reichsentschädigungsamts und der Spruch⸗ kammern sind 8 Millionen eingestellt, ein gleich hoher Betrag zum Erwerb eines Grundstücks für das Entschädigungsamt. 6000 Millionen Mark sind im Etat der allgemeinen Finanzverwaltung vorgesehen zur Entschädigung der Gemeinden für die Ausfälle an Einnahmen durch die Entziehung des Rechts der Besteuerung der Mindesteinkommen. Der Reichszuschuß für die Post und für die Eisenbahnen macht gegen 20 Milliarden aus. Der Haushalt für die Ausführung des Friedensvertrags enthält außer den schon erwähnten Reparations⸗ ausgaben an laufenden Besatzungskosten noch 5,8 Milliarden Mark. An Ausgaben für die interalliierten Kommissionen sind 1,2 Milliarden vorgesehen. Die interalliierte Rheinlandkommission kostet allein 198 Millionen, die Reparationskommission 800 Millionen Mark im Jahre. Alles in allem gerechnet, ergibt sich für 1921 ein Fehlbetrag von 161,6 Milliarden Mark, wobei zu berücksichtigen ist, daß erst im nächsten Etat für 1922 die Reparationslast in vollem Betrage erscheinen wird. Wir würden dann mit einer Jahresausgabe für die Reparationen von 234,2 Milliarden zu rechnen haben, für ein einziges Jahr also so viel, wie die gesamte französische Kriegsentschädigung nach dem Kriege von 1870/71 betrug. Dazu kommen dann noch die auf Grund des Wiesbadener Abkommens zu übernehmenden Leistungen. Nachdem der Referent dann noch den ungeheuren Fehlbetrag bei den Verkehrsverwaltungen des Reiches gestreift hatte, fügte er folgende allgemeine Bemerkungen hinzu: Der Fehlbetrag von 161,6 Milliarden ühersteigt jedes Maß. Das Erträgnis der zurzeit dem Reichstag vorliegenden neuen
im entferntesten ausreichen, den Fehlbetrag auch nur des ordentlichen
est, und den Nachtragsforderungen wird nicht widersprochen werden können, aber der Haushalt für 1922 steht vor der Tür, und die Länder, die durch ihre Zustimmung zum Etat die Mitverantwortung über⸗ nehmen für die Finanzgebarung des Reichs, werden immer von neuem darauf drängen müssen, daß wenigstens da, wo es geschehen kann, eine Einschränkung der Ausgaben mit allen Mitteln durchgeführt wird. Die Ausgaben für Erfüllung des Friedensvertrags sind einer Herab⸗ minderung nicht fähig. Von den Betriebsverwaltungen wird erwartet werden müssen, daß sie von sich ans mit allen Kräften bemüht sein werden, ihren Fehlbetrag und damit die aus den allgemeinen Reichs⸗ mitteln zu leistenden Zuschüsse bis zum völligen Verschwinden zu ver⸗ ringern. Wenn daher versucht werden soll, und dieser Versuch ist unabweis⸗ lich, die Finanzlage des Reichs aus eigener Kraft zu bessern, so kann das nur im Wege einer Einschränkung der Reichsverwaltungsausgaben geschehen. Die bisher angewandten Mittel zu diesem Zweck haben keinen Erfolg gehabt. Der vor Jahresfrist dem Finanzminister zugeteilte Reichs⸗ kommissar ist mit seiner Aufgabe gescheitert. Dann ist nach dem Vorschlage des damaligen Ministers Koch die Aufgabe Kommissionen übertragen worden, die unter seinem Vorsitz gebildet wurden. Daß von diesen Kommissionen eine erfolgreiche Wirksamkeit zu erwarten sein werde, ist im Reichsrat von vornherein bezweifelt worden, und diese Kommissionen haben in der Tat, wie unsere Er⸗ kundigungen in den Ausschüssen ergeben haben, bisher keine durchgreifende Wirksamkeit entfaltet. Mittlerweile ist ein ahr fruchtlos verstrichen. Unsere Lage fordert aber unnachsichtliche parsamkeit im großen wie im kleinen. Die uns bevorstehende, kaum noch erträgliche Steuerlast verlangt, daß jede für das Bestehen des Reichs nicht unbedingt notwendige Ausgabe vermieden wird. Solche Ausgaben werden sich aber in nicht unbeträchtlichem Umfange finden lassen. Ein bettelarmes Staatswesen muß und kann billiger wirt⸗ schaften. An der Stelle von sechs Reichsüämtern vor dem Kriege stehen jetzt zwölf Reichsministerien. Bei den Ministerien, die aus dem eichsamt des Innern hervorgegangen sind, sind die Ausgaben von rund zwei Millionen Mark im Jahre 1914 auf rund 55 Millionen Mark im Jahre 1921 gestiegen, also nahezu das achtundzwanzigfache, beim Aus⸗ wärtigen Amt von 3 Millionen auf 44 Millionen, nahezu das Fünf⸗ zehnfache. Das sind Steigerungen, die das Maß der Geldentwertung erheblich überschreiten. Freilich läßt sich nicht verkennen, daß das alles zum Teil eine Folge der Nachwirkungen des Krieges und der Ausführung des Friedensvertrags ist, wodurch mehr Beamtenkräfte gefordert werden. Die Parlamente und der Reichswirtschaftsrat sind mit geringen das ganze Jahr hindurch versammelt. Die Teilnahme an den Vollsitzungen und Ausschußsitzungen nimmt die Beamten sehr in Anspruch. Aber ist es denn notwendig, daß diese überhastete, fieberhafte Gesetzmacherei fortgesetzt wird mit der Folge, daß die Fülle der Gesetze von niemand 5 gekannt, geschweige denn ausgeführt oder befolgt werden kann? Der stärkste Band des „Reichsgesetzblatts“ aus der Vorkriegszeit, von 1911, zählt 1157 Seiten; für 1919 zählt er 2207 Seiten, für 1920 2318 Seiten, und 1921 wird nicht dahinter zurückstehen. Gewiß ist es richtig, daß eine neue Zeit neue Aufgaben stellt, und die Reichs⸗ verfassung entwirft ja auch solche Pläne für neue Aufgaben, aber die Zeitfolge, in der sie in Angriff genommen und gelöst werden können, muß sich notwendigerweise danach richten, ob und in welchem Umfang Mittel aufgebracht und Kräfte zur Verfügung gestellt werden können. Eine Staatswirtschaft, der weit über 150 Milliarden Mark in einem Jahre fehlen, muß sich hier notgedrungen äußerste Zurück⸗ haltung auferlegen. Wir haben soeben erst gesehen, mit welcher Eindringlichkeit in unserem westlichen Nachbarstaat, der doch den Krieg nicht verloren hat, die Kammer zur Erzielung größerer Ersparnisse von ihrem Budgetrecht Gebrauch gemacht hat. Es wäre zu wünschen, daß auch der deutsche Reichstag, dem größere Machtrallkommenheiten zur Seite stehen, seine Macht dem gleichen Ziel dienstbar macht. Der Reichsrat kann nur den dringenden Wunsch erneuern, daß die Reichs⸗
im ordentlichen Etat 95,1 illiarden und im außerordent⸗
regierung bei der Aufstellung des Etatsentwurfs für 1922 an eine
Der Etat des Auswärtigen Amts
EEee ien Steuervorlagen, das vom Finanzminister auf 42 Milliarden veranschlagt ist, wird nicht
auszugleichen. Der Plan für 1921 liegt im wesentlichen e
durchgreifende Einschränkung der Verwaltungsausgaben herantrete und bei Lösung dieser Aufgabe die I ht Kommissionen, sondern einer einzigen und tatkräftigen sachkundigen Persönlichkeit übertragen möge, die, ausgestattet mit den erforderlichen Machtbefugnissen, an der Seite des Fiuanzministers ihre 9 rbeitskraft in den Dienst dieser Aufgabe stellt. Nur dann kann schnell und mit Erfolg wirksame Arbeit verrichtet werden. (Lebhafter Beifall.) 1 Der Vertreter der oftpreußischen Provinzialverwaltung im Reichs⸗ rat Frkiherr von Gayl gab folgende Erklärung ab: Auf Grund des einstimmig gefaßten Beschlusses in der heutigen Beratung der von den preußischen Provinzen bestellten Bevollmächtigten zum Reichsrat erden wir für die Bewilligung des Nachtragsetats stimmen, um die urchführung der auf ihm beruhenden Maßnahmen nicht aufzuhalten. Wir erheben jedoch grundsätzlich dagegen Einspruch, daß dem Reichsrat unmittelbar vor den entscheidenden Sitzungen der Aus⸗ schüsse und der Vollversammlung Vorlagen über hohe Ausgabe⸗ posten ohne erschöpfende Begründung mit dem Ansuchen um un⸗ verzügliche Verabschiecung vorgelegt werden. Wir sind bereit, zwingenden Umständen, insbesondere großer Eilbedürftigkeit gebührend Rechnung zu tragen. Wir müssen jedoch auch in besonderen Eilfällen daran festhalten, daß uns wenigstens Begründungen vorgelegt werden, aus denen sich ein wenigstens Inermcgen vollständiges Bild über Notwendigkeit und Umfang der Vorlage gewinnen läßt. Es ent⸗ spricht auch nach unserer Auffassung nicht der Pflicht des Reichs⸗ rats, die für sorgfältige Durchberatung von Regierungs⸗ vorlagen erforderliche Zeit deshalb unsachlich zu verkürzen, weil die Regierung sich dem Reichstag oder einer anderen Stelle gegenüber auf einen bestimmten Termin festgelegt hat. Wir richten daher an die Reichsregierung die ergebene Bitte, diesen berechtigten Wünschen, insbesondere bei der Vorlegung des Etats für 1922 umso mehr volle Beachtung schenken zu wollen, als es die por⸗ nehmste Aufgabe des Reichsrats sein muß, den Etat für 1922 in allen Teilen einer besonders eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Not des Reichs, der Länder und Gemeinden zwingt gebieterisch, mit allen Mitteln die Ausgaben zu beschränken und größte Sparsam⸗ keit auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens so walten zu lassen, daß dem fortgesetzten Anziehen der Steuerschraube auch eine fort⸗ schreitende Minderung der Ausgaben gegenübergestellt wird. Staatssekretär Göhre fügte hinzu: Die Reichsratsvertreter der preußischen Staatsregierung schließen sich den Ausführungen des Referenten sowohl als auch des Freiherrn von Gayl ausdrücklich und vollinhaltlich an. Unser Finanzelend ist ja nicht allein und auch nicht in erster Linie durch eine zu großzügige Wirtschaft der letzten Jahre entstanden. Es kann also auch nicht durch Sparsamkeit allein, muß aber auch mit durch alleräußerste Sparsamkeit bekämpft werden. Der Reichsrat hat in den letzten Jahren bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf solche Sparsamkeit gedrängt. Daß davon die große Oeffentlichkeit bisher so wenig erfahren hat, liegt daran, daß die Mehrzahl der Reichsiats⸗ sitzungen, nämlich die seiner Kommissionen nicht öffentlich sind. Leider sind alle Sparsamkeitsbemühungen des Reichsrats bisher ohne Erfolg geblieben. Heute morgen hat eine sehr ernste und lange Aussprache zwischen den preußischen Reichsratsvertretern, sowohl denen aus den Provinzen, wie denen der Staatsregierung, stattgefunden, in der er⸗ neut der Beschluß gefaßt worden ist, allen nur möglichen Einfluß Preußens zur Geltung zu bringen, um eine größere Sparsamkeit im Reiche durchzusetzen. Es sind alle Mittel und Wege, die dazu führen können, erwogen worden. Es besteht der feste Wille, diese Wege zu beschreiten, sobald die nächste Etatsberatung in Angriff genommen wird. Inzwischen erlaube ich mir, an den Reichsfinanzminister die Frage zu richten, welche Ersparnisabsichten größeren Umfangs für den nächsten Etat und überhaupt auf seiner⸗Seite bestehen, und ob er in der Lage ist, uns schon heute davon Mitteilung zu machen. Ich glaube, 85 der gesamte Reichsrat dafür dankbar sein würde, wenn he gsemn der bayerische Gesandte von Preger die Aus⸗ führungen der Vorredner begrüßt und unterstützt hatte, führte der Reichsfinanzminister Dr. Hermes aus: Ich bin zu meinem Be⸗ dauern noch nicht in der Lage, Ihnen ein vollkommenes Programm derjenigen Ersparnisabsichten vorzulegen, die meines Erachtens not⸗ wendig sind, um zu einer Sanierung unserer ganzen Situation zu kommen. Ich darf mich daher heute darauf beschränken, Ihnen einige grundsätzliche Bemerkungen zu unterbreiten. Ich darf den Mitgliedem des Reichsrats versichern, daß die Reichsregierung mit ernster Sorge den augenblicklichen Zustand betrachtet und daß es ihr heißestes Bemühen ist, nichts unversucht zu lassen, um aus eigener Kraft zu einer Aenderung der gegenwärtigen trostlosen Situation unserer Finaänzen zu kommen. Ich befinde mich in boller Uebereinstimmung mit dem Herrn Berichterstatter, wenn dieser meinte, man müsse auch im kleinen sparen. Es gilt, die äußerste Sparsamkeit im Fren und im kleinen zu üben, und wenn man von einem Zahlenunsinn der Milliarden aesprochen hat, so müssen wir alles darauf konzentrieren, unsere ganze Täligkeit und unsere ganze Zusammenarbeit dahin zusammenfassen, daß dieser Zahlen⸗ unsinn da erscheint, wo wir ihn aus unserer Kraft nicht ver⸗ hindern können. Zur größeren Klarheit haben wir das ganze Budget gedrittelt in den Etat der Reichsverwaltung, der Betriebsverwaltungen und den Etat der Kontributionen. Ich erblicke zunächst die Möglich⸗ keit einer Ersparnis von Reichs wegen darin, daß das Reich mit Rück⸗ sichtslosigkeit den Gedanken verfolgt und an dem Grundsatz festhält, daß keine neuen Aufgaben übernommen werden, die nicht zur Zuständig⸗ keit des Reichs gehören. Ich werde es mir als besondere Pflicht an⸗ gelegen sein lassen, diesen Grundsatz rücksichtslos durchzuführen. Ich erblicke weiter eine Notwendigkeit für die vagtee. eeesege in enger Zusammenarbeit mit den Vereinfachungskommissionen zu arbeiten. Auch dazu möchte ich ein grundsätzliches Wort sagen. Ich verstehe durchaus die Zweifel, die in dieser Hinsicht seitens des Berichterstatters geäußert worden sind, und bin auch mit ihm der Meinung, daß tatsächlich eine einzelne Persönlichkeit mit den nötigen Befugnissen im Rahmen der Finanzverwaltung die bessere Garantie dafür bieten würde, daß wir zu erfreulichen Ergebnissen kommen. Ich betrachte diese Frage als so außerordentlich wichtig, daß Wich bereits vor einigen Tagen mit Herren des Finanzministeriums in eine Diskussion eingetreten bin mit dem Ziel, die nötigen Garantien zu schaffen, daß nichts unversucht bleibt, um möglichst bald eine Aenderung der Situation herbeizuführen. Wir müssen unter allen Umständen handeln, damit die Sache nicht in den Kommissionssitzungen liegen bleibt, sondern tatsächlich auf klarer und konkreter Grundlage bearbeitet wird. Ich glaube, daß auf diesem Gebiete die Reichsfinanzverwaltung eine besondere Aufgabe zu lösen haben wird. Sie ist sich dessen bewußt und wird mit eutsprechen⸗ den Vorschlägen herauskommen. Die Frage des weiteren Abbaus ker Ministerien möchte ich ganz kurz mit einigen Worten berühren. Wir müssen uns doch davor hüten, den Zustand vor dem Krieg und den heutigen auf einer zu schematischen Grundlage miteinander zu vergleichen. Der Berichterstatter hat das ja auch ber⸗ mieden. Die Liquidation des Weltkrieges hat uns eben eine große Reihe neuer Aufgaben gestellt. Man muß die Dinge bis in die letzten Einzelheiten prüfen, um zu einer einwandfreien Be⸗ urteilung zu kommen, und dabei an der Auffassung festhalten, da gerade das Finanzministerium unter voller Berücksichtigung der erweiterten Notwendigkeiten doch den vom Berichterstatter geäußerten, Gedanken unter allen Umständen durchzuführen sucht. Es ist Ihnen bekannt, daß wir durch eine strenge Ctat⸗ vorschrift versucht hatten, bereits auf den Abbau der persön⸗ lichen und sachlichen Bedürfnisse hinzuarbeiten. Das ist uns infolge der Geldentwertung nicht in vollem Umfange gelungen, aber wir halten an dem Grundsatz unverrückbar fest und werden uns im kommenden Etatsjahr besonders angelegen sein lassen, ganz konkret 19. detailliert die Dinge in den einzelnen Reichsministerien zu prüfen und danach unsere Stellung zu nehmen. Bezüglich der Verkehrs⸗ verwalting darf ich Ihnen mitteilen, daß das Reichsverkehrs⸗ ministerium bereits seinen ersten Entwurf für 1922 zurückgezogen hat und ihn einer gründlichen Durcharbeitung unterzieht. Es wir erstrebt, durch weitergehende Ersparnisse, durch Tariferhöhungen usw. einen Ausgleich der bisherigen Fehlbeträge zu versu 68 Ob das in vollem Umfange möglich sein wird, entzieht sich heute meiner Beurteilung. Die Zusammenarbeit zwischen Reichsfinan⸗
ministerium und Eisenbahnverwaltung ist eingeleitet. Ebenso werde
cehen, aber au
Kürzun
t bei der Postberwaltung verfahren muüͤssen. Ich glaube aheerdings, wir durch Einsetzen der größten Rücksichtslosigkeit auf diesem Gebiet eine bessere Grundlage schaffen für die unbedingt kommende weitere Diskussion mit der Entente über die Frage unserer Ver⸗ pflichtungen aus dem Ultimatum. Weiter erblicke ich eine Möglich⸗ heit von Ersparnissen in der Regelung der Frage der Verbilligungs⸗ Auf die Dauer darf bei aller Notlage der Bevölkerung it diesen riesigen Zuschüssen des Reichs gearbeitet werden,, die im Nebergangsstadium allerdings eine gewisse Notwendigkeit darstellten, jetzt aber im Ausland ganz irrige Vorstellungen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes verbreiten. Ich will nicht sagen, daß schon in kommenden Jahre die Verbilligungszuschüsse vollkommen ver⸗ chwinden sollen, aber wir müssen einen weiteren Abbau ins Auge fassen. Dann möchte ich noch bemerken, daß wir selbst⸗ rändlich bestrebt sein werden, mit allem Nachdruck dafür uü sorgen, daß die Vorlagen dem Reichsrat rechtzeitig zu⸗ da sind wir in einer gewissen Uebergangszeit. ich darf der Versicherung schließen, daß die Reichs⸗ rgierung in vollem Bewußtsein ihrer großen Verantwortung von dem ernsten Wunsch und Willen beseelt ist, dazu beizutragen, in jemeinsamer Zusammenarbeit mit Ihnen unser Volk aus der gegen⸗ närtigen trostlosen Lage allmäͤhlich herauszuführen. Auch die Reichs⸗ rgierung teilt Ihre Tendenz äußerster Sparsamkeit, und wenn diese vendenz von allen Kreisen geteilt wird und wir verständnisvoll, klar und zielbewußt zusammenarbeiten, dann ist mir nicht bange, dann bin ch fest überzeugt, daß wir im kommenden Etatsjahr auf dem Wege der inneren Gesundung unseres Budgets einen entschiedenen Schritt vorwärts werden tun können. Der Nachtragsetat wurde entsprechend den Beschlüssen der Aus⸗ shuüsse auch vom Plenum des Reichsrats angenommen. Abgelehnt wurde, wie bereits in den Ausschüssen, der Gesetzentwurf, betreffend ung der Ruhegehälter und Wartegelder bei Versorgungs⸗ Uüachtigten, die ein Einkommen aus gewinnbringender Beschäftigung aüßerhalb des Reichs⸗ oder Staatsdienstes beziehen (Pensionskürzungs⸗ gesetz. Der Reichsrat ist der Ansicht, daß es sich bei der Pension um einen unverküirzbaren Rechtsanspruch handelt, daß ein derartiges Gesetz in seiner Ausführung mehr kosten als dem Staate einbringen vütde und zu bösartigen Schnüffeleien und Angebereien führen würde. Angenommen wurde ein 97, † urf über Aenderung der Bestimmungen über Lohnpfändung. Danach ist fünftig der Lohn bis zum Betrage von 8000 ℳ unpfändbar und darüber hinaus jeder Lohnbetrag, in unbeschränkter Höhe nur bis zu einem Drittel pfändbar. Falls ein Ehegatte, Kinder und Verwandte un unterstützen sind, wird für jeden der Unterstützten noch ein Sechstel inzugerechnet. Den Ausschüssen überwiesen wurden eine Novelle zum Tabaksteuergesetz, der Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung berübergehender Zollerleichterungen und die neuen Postgesetzentwürfe mit den Gebührenerhöhungen.
mit
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse g9 innere Verwaltung und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen hielten heute Sitzungen.
Die in Berlin versammelten Betriebsräte aller zu der deutsche Werke A. G. gehörenden Betriebe haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Ent⸗ schließung gefaßt:
Wir erheben entschieden Protest gegendie Forderungen, die die Interalliierte Militärkontrollkommission negerdings an die Deutsche Werke A. G. gestellt hat. Die Auf⸗ fassung oder Befürchtung, in den Betrieben der Deutsche Verke A. G. könne in kürzester Frist wieder Kriegsgerät hergestellt werden, ist völlig unbegründet, da weder die noch borhandenen technischen Einrichtungen dazu verwendet werden konnen, noch die Arbeiterschaft gewillt ist, Kriegsgerät herzustellen. Bereits im Dezember 1918 haben die Arbeiter der ehemaligen Heeres⸗- und Rüstungsbetriebe auf einem Kongreß der Rüstungs⸗ arbeiter beschlossen, jedwede Fabrikation zu Kriegs⸗ und Rüstungs⸗ wecken einzustellen. Die Betriebsräte der Deutsche Werke A. G. werden etwaige Versuche, die Betriebe für Kriegs⸗ und . zwecke wieder nutzbar zu machen, mit allen ihnen zu Ge⸗ bote stehenden Mitteln zu verhindern wissen. Mit der⸗ selben. Entschiedenheit wenden sie sich gegen alle Be⸗ strbungen, die dazu angetan sind, die nur auf Friedensarbeiten ein⸗ gestelten Betriebe lahm zu legen. Die Betriebsräte erklären sich mit aͤllee bisher unternommenen Abwehrmaßnahmen ausdrücklich ein⸗ berstanden. Sie beauftragen die Gemerkschaften, auch ihrerseits weiter alles zu tun, um die der deutschen Volkswirtschaft drohenden Gefahren ahzuwenden und insbesondere die ausländischen Bruderorganisationen gegen die geplanten Zerstörungsmaßnahmen zu Protestaktionen auf⸗ ꝛurufen. Die Betriebsräte erwarten bestimmt vom General Nollet wie von dem Botschafterra die restlose e bisher ge⸗
₰
troffenen Bestimmungen. 1 8
Der Bürgermeister der Stadt Saarbrücken hat vom Präsidenten der Regierungskommission ein Schreiben erhalten, in dem er dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge aufge⸗ fordert wird, da der Beschluß des Verwaltungsausschusses mit. bezug auf die Frankenbesoldung zu Recht bestehe, alles erforderliche anzuordnen, damit dieser Beschluß, nachdem die Beamten die Arbeit wieder aufgenommen haben, un⸗ verzüglich zur Ausführung gelange. Finsichtlich der Ange⸗ stelten und Arbeiter sehe 7h der Präsident im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen einer Fortsetzung des Streiks ge⸗ jwungen, die Genehmigung zur Erhöhung der Ge⸗ hälter und Löhne der Angestellten und Arbeiter in Mark zu geben, überlasse aber der Stadtverordnetenversammlung die fas⸗ Verantwortung für alle sich daraus ergebenden Schwierig⸗ eiten.
— —
Der Unterausschuß „Schwefelnatrium und Anti⸗ pülor“ der Außenhandelsstelle Chemie beschloß in seiner Sizung vom 11. November 1921 die Festsetzung der Mindest⸗ erportpreise von Schwefelnatrium und Antichlor in aus⸗ ländischer Währung. 8
Die Ausfuhr von Schwefelnatrium wird in beschränktem
Maße gestattet, die Einfuhr bleibt weiterhin gesperrt.
Bayern. 8
Im Landtag gab gestern der Handelsminister Hamm zu dem Kreditangebot der Industrie laut Meldung des
„Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Erklärung ab: ie bayerische Staatsregierung bringe dem Kreditangebot der Industrie die rößte Aufmerksamkeit entgegen, weil es sich dabei auch 5 das Schicksal der früher bayerischen Bahnen handele. Es wäre besonders für Bavern gefährlich, die Entscheidung über die gesamten Fragen des Eisenbahnwesens Privaten zu überlassen. Die bayerische fgierung habe daher den Vorschlag der Industrie für unannehmbar aklärt und diesen Standpunkt dem Reich gegenuüber, vertreten. Sie etwarte aber, daß die Maßnahmen zur wirtschaftlicheren Gestaltung er Bahnen mit größter Beschleunigung in die Wege geleitet werden und daß an den Verhandlungen hierüber auch die Länder teilnehmen.
In der Nachmittagssitzung des Landtags erklärte der Ministerpräsident Graf “ zu der Kroklamation
Man habe der Regierung vorgeworfen, daß sie zu der Proklamation keine Stellung genommen habe. Die Regierung betrachte sich als Hüterin der Ordnung und der bestehenden Verfassung und habe von diesem Standpunkt aus die Kundgebung gewissenhaft geprüft. Eine staatsrechtliche Stellungnahme habe sie nicht für noͤtig erochtet. Die Kundgebung lege ein so entschiedenes Feugns ab von der Treue zum deutschen und bayerischen Vaterland, daß ihrem Urheber untecht geschaͤhe, wenn man ihm das zutraue, was der Abg. Thnm für moß lich halte. Der Ministerpräsident erklärte wörtlich: Wenn ich geschichtlich denke, dann frage ich mich: Gibt es einen vernünftigen Deutschen, der das gewonnene Gut leichtsinnig durch Katastrophen⸗ politik gefäͤhrden würde? Ich glaube, nein. Dieser Standpunkt ist mit einem gesunden Förderalismus völlig vereinbar, wie er auch von der bayerischen Volkspartei vertreten wicd 8
“
Oesterreich.
Die Entscheidung der interalliierten Generale über die Organisierung der Volksabstimmung im Gebiet “ besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: .
„Die Volksabstimmung wird acht Tage, nachdem die österreichischen Kräfte in friedlicher Weise das Gebiet des Burgenlandes bis zur Linie von Trianon (das Gebiet von Oedenburg ausgeschlossen) besetzt hären und nachdem die interalliierten Generale festgestellt aben werden, daß das Land sich im Zustand völliger Ruhe befindet, stattsinden, und zwar zuerst in der Stadt Oedenburg, hierauf in den Landgemeinden. Diese beiden Akte werden nur um einen Tag auseinander liegen. Die Summe der beiden Ab⸗ stimmungen ergibt das Endergebnis der Volksabstimmung. Das Stimmrecht wird allen Personen beiderlei Geschlechts zugestanden, die am 1. Januar 1921 das 20. Jahr vollendet haben, im Abstimmungs⸗ gebiet geboren und dorthin zuständig sind oder seit einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1919 den ständigen Wohnsitz im Abstimmungs⸗ gebiet hatten und seit dem 1. Januar 1921 ihren ständigen Wohnsitz im Abstimmungsgebiet haben. Jede Abstimmungskommission wird aus mindestens drei interalliierten Offizieren mit entschei⸗ dender Stimme und aus zwei östereichischen und zwei ungari⸗ schen Kommissaren bestehen, die aber nur beratende Stimme haben. Tag und Stunde der Abstimmung werden von den inter⸗ alliierten Generalen festgelegt. Die Abstimmungslokale werden durch die interalliierten Kommissare bestimmt. Die Abstimmung wird ge⸗ heim sein und jede Art öffentlicher Propaganda ist beiden Parteien untersagt.
— Der Nationalrat erledigte in seiner gestrigen Sitzung die Novelle zum Budgetprovisorium, die den Zwe verfolgt, daß auch Privatkredite in die Kreditoperationen einbezogen werden können 88 “
1 Ungarn.
Der Immunitätsausschuß der Nationalversamm⸗ lung verhandelte gestern über die Immunitätsangelegenheit der in Haft befindlichen Abgeordneten Stefan Rakowsky, Graf Julius Andrassy, Graf Anton Sigray und Edmund eniczky. Nach dem Verhör der Abgeordneten legte der Jetcgmn et ter, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, die
ründe dar, die die Regierung veranlaßt hätten, die Weisung zur Verhaftung der betreffenden Abgeordneten und zur Dürchführung des Verfahrens vor Aufhebung ihrer Immunitätsrechte zu erteilen. Mit Rücksicht darauf, daß die Mitglieder des Ausschusses noch nicht in der Lage waren, das umfangreiche Aktenmaterial eingehend zu studieren, wurde die nächste Sitzung auf den 22. November anberaumt. Der Aus⸗ schuß wird in dieser Sitzung einen Beschluß fassen.
Bei seiner Pernehmung erklärte der Abgeordnete Ra⸗ kowsky er wünsche sich hier über den Königsputsch nicht zu äußern, da er vor der Staatsanwaltschaft seine Aussage gemacht habe. Er wolle nur die Geschichte seiner Festnahme mitteilen, da sie wichtig sei, wenn die Frage entschieden werden soll, ob tatsächlich ein „in flagranti“ vorliege. Davon hänge es ab, ob die Angelegenheit vor das Standgericht gehöre oder nicht. Er richtete an den Ausschuß das Ersuchen, ihn nur dem ordent⸗ lichen Gericht auszuliefern, vor diesem werde er alles verant⸗ worten, was er getan habe. 8
Großbritannien und Irland.
Wie dem ‚Reuterschen Büro“ gemeldet wird, sind die Verträge über den Bau dreier britischer Großkampf⸗ schiffe bis auf weiteres außer Kraft gesetzt worden.
Frankreich.
Der. Völkerbundsrat beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem serbisch⸗albanischen Konflikt. Der Vertreter der südslawischen Regierung Boskowitsch ent⸗ wickelte ebenso wie der Vertreter der albanischen Re⸗ gierung seinen Standpunkt. Der Albaner blieb dabei, daß 150 albanische Dörfer zerstört und 40 000 Einwohner aus ihren Wohnungen vertrieben worden seien. Der Vorsitzende Léon Bourgeois hob hervor, daß die serbisch⸗albanischen Fragen der Vergangenheit angehören und daß viel wesentlicher die Absichten der beiden Länder für die Zukunft stien Da die beiden Länder die Versicherung gegeben hätten, sie würden die Entscheidung der Botschafterkonferenz über die neuen Grenzen Albaniens respektieren, werde die Verhandlung des ausführenden Rats des Völkerbundes gegenstandslos.
— Nach einer Havasmeldung ist die Antwort auf das Memorandum Curzons zum Abschluß des französisch⸗ türkischen Abkommens in Angora in Form eines Briefes des französischen Geschäftsträgers in London an Lord Curzon des feßn und vom Geschäftsträger gestern nachmittag Lord Curzon übergeben worden. Das Dokument bensas 15 Seiten. „Havas“ hebt aus dem Inhalt die ausführliche Behandlung der Frage des Minoritätenschutzes hervor. Die französische Regierung habe die Räumung des türkischen Gebiets von Garantien zugunsten der Minderheiten abhängig gemacht. In dem Schriftstück wird hervorgehoben, daß die Alltierten der⸗ artige Garantien bis jetzt noch nicht erzielt hätten; das sei erst der französischen Regierung gelungen.
1 Rußland.
Die russische Regierung hat der finnischen Re⸗ gierung eine Note zugestellt, in der erklärt wird, daß keine Entscheidung, die die rechtliche Stellung der Aalandsinseln berührt und ohne Wissen und Zustimmung der russischen Re⸗ gierung getroffen wird, Gesetzeskraft erhalten oder als bindend für Rußland angesetzen werden könne. Dies gelte somit auch für die in der Konvention vom 20. Oktober thstüne Be⸗ stimmung über die Neutralisierung der Aalandsinseln. — Das Zentralkomitee der ostkarelischen Frei⸗ scharen meldet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: Die Volkserhebung brach Ende Oktoher aus. Kampflos gelang es, mehrere Kommunen zu befreien. Die Stimmung der Karelier ist begeistert. Die Murmanbahn ist an mehreren Stellen zerstört. Bisher sind mehr als zehn Kommunen befreit. Die
““ In der gestrigen Sitzung der Kammer stand ein Antrag der liberalen Gruppe zur Beratung, der möglichste Beschränkung des Feldzuges in Marokko, größte Sparsamkeit und eine Abänderung der Militärreform von 1918 fordert. In seiner Antwort erklärte Maura, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ be⸗ richtet, daß die Regierung in „. des marokkanischen Pro⸗ tektorats im wesentlichen mit den Liberalen übereinstimme, den liberalen Antrag jedoch ablehnen müsse. Die Kammer lehnte mit 131 gegen 81 Stimmen den Antrag ab. Die beiden liberalen Minister stimmten für die Regierung.
„— Die spanischen Truppen haben vorgestern den Berg Ainan besetzt. 3 ue“
8 Schweden. Die Regierung hat beschlossen, die Genfer Konvention vom 20. Oktober, gg die Nichtbefestigung und Neutralisierung der
alandsinseln, zu ratifizieren.
Dänemark.
Der Vertreter der Nordschleswiger im dänischen Reichs⸗ tage, Folkethingsabgeordneter Schmidt⸗Wodder, hielt gestern in Erwiderung auf die letzten Ausführungen des Ministers des Aeußern Harald Scavenius eine längere Rede, in der er laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ u. a. sagte:
. Ddie Ausführungen des Ministers des Aeußeren haben die Lage insofern geklärt, als er den Gedanken eines Gegenseitigkeitsvertrags über das Minderheitenrecht bestimmt ablehnt mit der Be⸗ gründung, daß man anderen Staaten nicht das Recht geben wolle, sich in Dänemarks innere Angelegenheiten einzumischen. Die Lage ist danach jetzt die, daß die deutsche Minderheit in Dänemark mit bestimmten Vorschlägen hervortreten wird, um im Rahmen der dänischen Gesetzgebung ihr Recht auszubauen. Im übrigen haben auch wir eine gegenseitige Einmischung der Staaten nicht gewollt, sondern wir dachten lediglich an die Er⸗ richtung eines Schiedsgerichts, bestehend aus Vertretern der beiden Minderheiten mit einem Skandinavier als Vorsitzenden. Also nicht die Staaten, sondern die Minderheiten sollten in Streit⸗ fällen das Entscheidungsrecht haben. Der Redner verzeichnete dann mit Befriedigung die Versprechungen, die der Minister hinsichtlich der deutschen Minderheit in Dänemark gemacht habe, und verlangte, daß für deutsche Schulen deutsche Schulkommissionen eingesetzt würden, und daß es der deutschen Minderheit über⸗ lassen werde, Lehrer, Lehrbücher und Lehrpläne zu bestimmen. Damit würde man nicht „einen Staat innerhalb eines Staates“ errichten. Zwinge man den Deutschen an deutschen Schulen dänisch⸗ gesinnte Lehrer auf, so sei das eine Bevormundung, die unheilvoll wirken würde. Nachdem der Redner noch auf die Erschwerungen von Einreise und Aufenthalt in Dänemark hingewiesen hatte, die in erster Linie die deutsche Bevölkerung träfen, beschäftigte er sich mit der Regelung der Kirchen⸗ und Schulverhältnisse und schloß mit dem Wunsche, daß im Ausbau des Minderheitenrechts weitere Schritte unternommen werden möchten.
Fisschecho⸗Slowakei. Der polnische Gesandte Pilez wurde gestern vom Präsi⸗ denten der Republik in feierlicher Audienz empfangen. In der Ansprache bei Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens gab Pilcz seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß der Ver⸗ trag, der zwischen den beiden Regierungen vor kurzem abgeschlossen worden ist, einen Schritt auf dem Wege des historischen Programms bedeuten werde, das das icherste Fundament der felgreisser Entwicklnung sei. hne eine Annäherung beider Nationen würde kein von den Regierungen abgeschlossenes Wirtschafts⸗ oder politisches Abkommen sein Ziel erreichen. In seiner Antwort sagte der Präsident der Republik Masaryk, er wünsche dem polnischen Volke von Herzen, daß es seinen erneuten Staat ehestens und dauernd konsolidiere; er gab weiter seiner Ueberzeugung Aus⸗ druck, daß der Ausbau eines umfassenden Einvernehmens ge⸗ lingen werde, das im Interesse aller Völker und des Friedens stehe; der kürzlich zwischen den beiden Regierungen abgeschlossene Vertrag sei eine feste Basis hierfür. 8
Rumänien
Das rumänisch⸗tschecho⸗slowakische Handels⸗ abkommen ist gestern veröffentlicht und tritt am 23. No⸗ vember in Kraft.
— Der Minister des Aeußern hat an das russische Volkskom missariat für auswärtige ngelegen⸗ heiten eine Note gerichtet, in der er dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge erklärt, der russischen Regierung zum letzten Male mitzuteilen, daß das Gebiet zwischen Dnjestr und Pruth, das die russische Regierung als Bessarabien bezeichne, ein integrierender Bestandteil Rumäniens sei, und daß die rumänische Regierung es ablehne, mit der gegenwärtigen oder einer möglicherweise noch folgenden russischen Regierung über die bereits entschiedene Zugehörigkeit dieses Teils Rumäniens zu verhandeln. “
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Amerika.
Der Präsident Harding hat gestern die Proklamation des Friedens mit Oesterreich unterzeichnet.
— Der Staatssekretär Hughes hat für Montagvormittag eine Vollsitzung der Entwaffnungskonferenz einberufen.
Einer Reutermeldung zufolge ist in Washington von maßgebender Seite eine Mitteilung über die Absichten Großbritanniens bezüglich der Unterseeboot⸗ und Luftwaffe erfolgt. Die Engländer sind nicht der Ansicht, daß die Luftwaffe an Stelle der Großkampfschiffe bei der Seekriegführung getreten sei. Die Luftwaffe nehme jedoch im Kriege einen besonderen Platz ein. Selbst Bombenwürfe auf Städte könnten berechtigt sein, da durch solche Luftangriffe ein Druck auf feindliche Regierungen angewendet werden könne. Die Unterwasserfahrzeuge sind jedoch nach Ansicht der Engländer nichts als Mordwerkzeuge, durch die nicht dieselbe Wirkung auf Völker und Regierungen ausgeübt werden könne, wie durch Feftange f. auf Städte. Wie ferner der „Manchester Guardian“ meldet, widersetzt sich die britische Marine⸗ delegation auf der Konferenz der proportionalen Verminderung der Flotte, solange nicht die künftige Größe der französischen und der italienischen Flotte festgesetzt sei, da sonst Frankreich in fünf Jahren beginnen könne, durch Flottenbauten ebenso die Vorherrschaft zur See anzustreben, wie es die Ueberlegenheit zu Lande besitze.
Wie weiter dem „Reuterschen Büro“ zufolge berichtet wird, will Japan eine Flotte beanspruchen, die den vom Staatssekretär Hughes in seinen Abrüstungsvorschlägen nieder⸗ gelegten Maßstab etwas überschreite. Admiral Kato teilte EEE mit, daß Japan es wegen seiner geograpischen bdage für angemessen halte, eine Flotte zu erhalten, die 60 vH der größten Flotten um ein Geringes über⸗
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Bolschewisten konzentrieren Truppen gegen Ostkarelien Bisher er⸗
e Prinzen Rupprecht anläßlich der Beisetzung des friheren Köͤnigs Ludwig:
folgten nur kleinere Zusammenstöße.
schreite. In Schiffen, die nur für die Verteidigung bestimmt seien, müßte es sogar an die größeren Flotten heranreichen.