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bewußt. Sie wird in Bedarfsfällen auch weiterhin bereit sein, Streu herzugeben, und, wo es wirtschaftlich notwendig ist, die Waldweide zu gewähren. Aber ich möchte doch nicht unterlassen, darauf hinzu⸗ weisen, daß es sich namentlich bei der Gewährung von Waldweide um Notmaßnahmen handelt, die nur eine Ausnahme darstellen können, die nur durch besondere wirtschaftliche Verhältnisse gerecht⸗ fertigt erscheinen. Auf der anderen Seite ist es kein Geheimnis, wenn ich sage, daß eine wirkliche Forstkultur, eine Pflege des Waldes bei Aufrechterhaltung der Waldweide schlechterdings unmöglich ist und damit diese wichtige Aufgabe der Forstverwaltung erschwert, stellenweise sogar unmöglich gemacht wird.
Wenn in den zahlreichen Beschlüssen des Hauptausschusses unter O noch besond ers die Frage der Sicherung des Koalitionsrechts der in der Forstwirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten gefordert wird, so möchte ich sagen, daß dieser Beschluß eigentlich nichts anderes bedeutet, als ein Einrennen von offenen Türen; denn die staatliche Forstverwaltung wird selbstverständlich wie bisher ihr Augenmerk darauf richten, daß die gesetzlichen Bestimmungen über das Koalitions⸗ recht sowie die Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes in der Ferst⸗ verwaltung zur Durchführung gelangen.
Damit lassen Sie mich meine Ausführungen schließen. Ich ver⸗ sage es mir, auf alle Anträge im wortwörtlichsten Sinne von A bis Z einzugehen. Es wird vielleicht nachher noch Gelegenheit sein, bei der einen oder anderen Einzelfrage sich zu äußern. Der Herr Ober landforstmeister behält sich vor, noch seinerseits zu gegebener Zeit das Wort zu ergreifen. (Bravo!) 1
Abg. Klaußner (U. Soz.): Die Abkühlung, die von der Be⸗ ratung des Forstetats ausgeht, wird dazu beitragen, die Gemüter im Hause wieder zur Besinnung zu bringen. Wenn mit dem Waldbesitz ebenso umgesprungen würde, wie man gestern hier mit der Minder⸗ 18 umgesprungen ist, so würde das eine schwere Schadigung des Waldes bedeuten. (Sehr gut! links.) Das Recht des Zusammen⸗ 8, haben die Forst⸗ und Waldarbeiter der Revolution, d. h. den Sozialisten zu verdanken. Heute sehen wir, daß die früheren Konservativen, die doch ausgesprochene Gegner des Betriebsräte⸗ gesetzes sind, sich schon zu Anträgen aufschwingen, die dessen Be⸗ obachtung fordern. Es wird abzuwarten sein, ob diese Bekehrung echt ist. Wir verlangen die Ueberführung des privaten Wald⸗ besitzes in den Besitz der Allgemeinheit, damit die privaten Wälder wirklich rationell bewirtschaftet werden. Jetzt dient der private Wald nur dazu, um Wucherpreise herauszuschlagen; er wird rück⸗ sichtslos verwüstet, 25 —30jährige Bestände schlägt man nieder. Herr v. Papen und Herr Westermann sollten sich etwas mehr mit Marx beschäftigen, um zu erkennen, daß die W“ in Staatsbesitz mit Sozialisierung nichts zu tun hat. ie großen Waldbestände in der Nähe von Berlin müssen unter allen Um⸗ ständen geschont werden, damit die Hrostss Bevölkerung, be⸗ sonders die großstädtische Jugend, eine Erholungsstätte behält. Da der Forstetat Ueberschuß aufweist, sollte die Forstverwaltung alle kleinlichen Maßnahmen aufheben, die die minderbemittelte Bevölke⸗ rung überflüssigerweise belasten, so die Erhebung von Gebühren für das Sammeln von Waldfrüchten. Dringend notwendig ist die Schaffung guter Wohnungen für die Forstbeamten und Forft⸗ arbeiter, wobei aber jede Bevorzugung der höheren Forstbeamten hinsichtlich der ihnen zur Verfügung zu stellenden Wohnräume ver⸗ mieden werden muß.
Abg. Graf v. Sden285” (D. Vp.) stimmt den Ausschuß⸗ anträgen im allgemeinen zu. Auch wir erkennen die Notwendig⸗ keit der Erhaltung der Walder besonders in der Näbe von Groß⸗ städten im Interesse der Volksgesundheit an. Die Staatsaufsicht für Privatforsten muß weitmöglichst eingeschränkt werden. Die Mittel für Kulturarbeiten sollten unseres Erachtens nach Möglich⸗ keit noch erhöht werden. Für gute Wohnungen für die Forst⸗ arbeiter setzen auch wir uns ein. Gegenüber dem sozialdemokrati⸗ schen Antrage, der Maßnahmen verlangt, die eine Weiterver⸗ arbeitung des in den Staatsforsten geschlagenen Holzes ermöglichen sollen, möchte ich vor dem Experiment der Uebernahme von Säge⸗ werken in die Regie der Forstverwaltung dringend warnen. Mit der Einsetzung der vom Ausschuß beantragten Kommission zur Prüfung der Frage der Dezentgxalisation innerhalb der Forstver⸗ waltung sind wir einverstanden. Es wird vielleicht zweckmäßig sein, für jede Provinz als berfat Forstverwaltungsstelle ein Forstamt zu Caexaer Diese Behörde sollte sich aber auf die allernotwendigsten allgemeinen Verwaltungsmaßnahmen beschränken und die prak⸗ tische Durchführung im einzelnen den Oberförstern überlassen, deren Verantwortungsgefühl und Arbeitsfreudigkeit nicht durch kleinliche Verwaltungsvorschriften beeinträchtigt werden darf. Not⸗ wendig erscheint uns auch, daß in dieser Kommission die Frage der Ausbildung der Förster und vor allem die Revierförsterfrage ein⸗ gecend behandelt wird. Der Antrag des Zentrums, der die Er⸗ höhung des Zuschusses zur Dienstaufwandsentschädigung der Ober⸗ förster verlangt und dem wir zustimmen, wird zweckmäßig an den Hauptausschuß zurück zu verweisen sein. Im Namen aller Parteien, vielleicht mit Ausnahme der Kommunisten, möchte ich zum Sehan der preußischen I“ für die ausge⸗ zeichnete Arbeit danken, die sie geleistet hat. Die preußische Forst⸗ verwaltung marschiert immer noch an der Spitze aller derartiger Behörden. (Beifall.)
Abg. Weissermel (D. Nat.) befürwortet seinen Antrag, der Landtag wolle das Staatsministerium ersuchen, daß die vom Minister der Landwirtschaft, Domänen und Forsten für die Forst⸗ akademien Eberswalde und Hannoversch⸗Münden ohne Genehmi⸗ gung des Landtags erfolgte Einsetzung und Bestätigung von Rektoren an Stelle der etatsmäßig angestellten Direktoren unver⸗ züglich aufgehoben wird. Es handelt sich, wie Redner ausführt, um eine Eigenmächtigkeit des früheren Landwirtschaftsministers Braun, der mit einem Federstrich ein altes Recht beseitigt hat.
Abg. Dr. Bendiner (Soz.) nimmt den früheren Landwirt⸗ ö“ Braun gegen die Vorwürfe des Vorredners in Schutz. Wenn es sich nicht Fe um den Minister Braun ge⸗ handelt hätte, würde Herr Weissermel nicht solche Töne ange⸗ schlagen haben. Das Ganze sei lediglich eine interne Verwal⸗ tungsfrage.
Nachdem Abg. Klaußner (U. Soz.) gegen die Rechte kurz polemisiert und ihr insbesondere ihre Haltung im Berliner Stadt⸗ parlament in bezug auf die Erhaltung der Wälder um Berlin vor⸗ geworfen hatte, ergreift das Wort 3
Oberlandforstmeister Dr. Frhr. von dem Bussche: Ich unterstreiche auch meinerseits die rte des Herrn Ministers, daß es der oberste Grundsatz der Forstverwaltung sein muß, unter Schonung der Sndt des Waldes ihm die höchstmöglichen Er⸗ träge abzugewinnen. Man kann diese Erträge durch waldbauliche Maßnahmen steigern. Durch die Dauerwaldideen soll die Produk⸗ tionsfähigkeit des Waldbodens erhalten werden. Die Staatsforst⸗ verwaltung hat angeordnet, daß g Versuche mit diesem Prinzip eingeleitet werden. Allzuviel darf man aber für den Groß⸗ betrieb davon nicht erwarten, denn die Uebersichtlichkeit der Ver⸗ wertung des Holzes wird sehr erschwert. Ein weiteres Mittel ist die restlose Aufforstung der Kahlschlagflächen. Die Arbeiter haben keinen Nachteil aus ihrer Tätigkeit als Vertrauensleute oder Be⸗ triebsräte zu erwarten. Gegen Mißstände in dieser Beziehung wird eingeschritten werden. Die Waldarbeit ist heute der vielen Ver⸗ günstigungen wegen sehr beliebt. Die Frage der Arbeiterent⸗ lastungen wird geprüft werden. Wir reichen mit dem Etat nicht, weil er bereits im August 1920 dem Finanzminister vorgelegt werden ehe. Damals war das ausreichend, jetzt haben wir aber die 50 Millionen erheblich überschritten, weil wir notwendige Kulturarbeiten durchführen mußten. Wir hoffen, den Fehlbetrag aus dem Ankauffonds zu decken.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Haushalt der
Forstverwaltung wird unter Annahme der Ausschußanträge
auf Erhöhung der für die Beschaffung von Arbeiterhäusern vorgesehenen Summe um 1 Million Mark auf 6 Millionen Mark, der Zuschüsse zu den Dienstaufwandsentschädigungen für die Revierförster usw. um 8 127 200 ℳ auf 10 972 600 ℳ und des Zuschusses zum Forstbaufonds um 2 Millionen auf 14 Millionen Mark genehmigt. Die Ausschußanträge, soweit sie in der Abstimmung erledigt werden, werden unter Ab⸗ lehnung des Antrages der Unabhängigen Sozialdemokraten angenommen. Angenommen wird ferner ein Antrag Dr. Porsch (Zentr.) auf ee des Zuschusses zu den Dienstaufwandsentschädigungen der Oberförster um 3 000 000 auf 8 170 000 ℳ. Angenommen wird u. a. der Ausschuß⸗ antrag, die den beiden Forstakademien Eberswalde und Hann.⸗ Münden am 1. April d. J. gegebene Rektoratsverfassung auf⸗ recht zu erhalten; die hierzu vorliegenden deutschnationalen Anträge sind zurückgezogen worden. Bei der Abstimmung über den Ausschußantrag auf Zurückziehung des Erlasses vom 14. April d. J., der eine sofortige Verkleinerung des Wirt⸗ schaftslandes der Oberförster auf 20 und des der Föxfter auf 12 Hektav anordnet, ergibt sich, da nur 196 Abgeordnete durch Hammelsprung abstimmen, die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Nächste Sitzung Freitag vormittag 11 Uhr. Schluß gegen 6 ½ Uhr. “
Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichsta sausschuß für Steuerfragen gab gestern, wie das Nach t
verleger berichtet, zunächst der Ministerialdirektor Dr. Popitz folgende Erklärung ab: Es ist der An wrag gestellt worden, den Tarif des Vermögenssteuer⸗Gesetzentwurfs auf Goldmark abzustellen und für die Umrechnung die innere Kauf⸗ kraft zugrunde zu legen. Dieser Antrag hat zweifellos zunächst viel Bestechendes für sich. Praktisch wird er aber kaum durchführ⸗ bar sein. Ich verstehe den Antrag so, daß ermittelt werden soll, welche Leistungsfähigkeit die jetzt festgestellten Vermögen — das leiche würde auch für die Einkommensteuer in Frage ommen — im Frieden gehabt haben würden. Vermögen und Einkommen würden also zunächst nach Papiermark zu ermitteln sein, und dieses Vermögen oder Einkommen würde durch eine be⸗ stimmte Zahl zu dividieren sein. Man könnte daran denken, daß man die Goldmark als Divisor benutzt. Aber dies ist praktisch un⸗ möglich; denn auf den Stand der Valuta haben ja nicht nur wirt⸗ schaftliche, sondern auch politische und spekulative Momente Ein⸗ smnt Dann könnte man daran denken, als Divisor die Zahl zu nehmen, die die innere Se der Mark darstellt. Es ist aber nicht möglich, diese innere Kaufkraft zuverlässig zu ermitteln. In Deutschland gibt es verschiedene Indexaufstellungen, die be⸗ kanntesten 18 der Index der „Frankfurter Zeitung“ und der Index des Statistischen Reichsamts. Diese Indizes weichen aber im Ergebnis erheblich voneinander ab; so z. B. beträgt für den Monat September der erstere Index 1751, der letztere 2060. Je nachdem man nun die eine oder andere dieser Ziffern zugrunde legt, wird das Snh ein verschiedenes. Die Ziffern sind also nur mit roßer Vorsicht zu verwerten. Weiter wird aber zu berücksichtigen 18 daß für die Vermögenssteuer der Index auf einen Stichtag festgesetzt werden muß. Ein so gewählter Index würde also immer nur ein zufälliges Bild geben. Abgesehen hiervon können aber die gegenwärtigen Indizes mit denen der Vorkriegszeit nicht ver⸗ lichen werden, da in der Zwischenzeit die Grundlagen der Index⸗ e tstellungen sich veserh geändert haben. Es würde sonach nur übrig bleiben, das Reichsfinanzministerium etwa mit Zustimmung des Reichsrats oder einer anderen Körperschaft den Divisor all⸗ jährlich bestimmen zu lassen. Es bedarf nicht des Hinweises auf die außerordentliche politische Belastung, die in der Zuweisung S dieser Aufgabe liegt, wenn man nicht nur die wirtschaft⸗ iche und politische, sondern auch die außenpolitische Trag⸗ weite einer solchen alljährlich zu treffenden Entscheidung sich vergegenwärtigt. Sußerdem müßte eine solche Rege⸗ lung die Durchführung der Lohnsteuer in Frage stellen. Dem Stand der Mark kann dadurch Rechnung getragen werden, daß bei der Einkommensteuer die Steuerstufen entsprechend weit auseinander gezogen werden. Bei der Vermögenssteuer können die wirtschaftlich als zutreffend anerkannten Gesichtspunkte nur im Rahmen des § 17 des Bermögenssteuergesegen muess Eweer, werden. Aendern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grund⸗ legend, dann müssen auch die Steuertarife geändert werden; das Pigen die Erfahrungen in den anderen Ländern, in denen die alutaverhältnisse ähnlich liegen.
Abg. Keingagth (Dem.), dessen ee den Antrag gestellt hat, hielt die von angeführten Schwierigkeiten für übertrieben. ie von den Statistikern aufgestellten Inderziffern werden zwar als wich⸗ tiges Material Verwendung finden müssen, aber der Entwertungs⸗ faktor für die Steuergesetze brauche nicht für einen bestimmten
erwähnten
Stichtag mit exakter Genauigkeit 8. ln werden, sondern es
aktors für einen Uesseken Zeitraum. Dies werde durch den Finanzminister im Einvernehmen mit einem Reichstagsausschuß ohne Schwierigkeit geschehen können. Oertliche Unterschiede in den Kosten der Lebenshaltung beständen auch im Frieden; das Reichs⸗ gesetz müsse einen Durchschnitt zugrunde legen. Auch die Schwierig⸗ eeiten wegen der Lohnsteuer seien nicht unüberwindlich. Das Ziel des Antrages seiner Partei, an Stelle der schwankenden Papiergeld⸗ rundlage in den Tarifen der direkten Steuergesetze eine festere Grundlage zu setzen, sei so wichtig, daß die Regierung eine Aus⸗ arbeitung für die zweite Lesung vorbereiten müßte. Andernfalls müsse man in ganz kurzen FFeürännen durch Steuernovellen den sich ändernden Geldverhältnissen Rechnung tragen, wodurch aber eine ständige Beunruhigung der Steuerzahler herbeigeführt werde. Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) führte aus: Durch den demokra⸗ tischen Antrag ist ein Kernproblem aufgerollt. Das ist die Folge der Geldentwertung, daß der jetzige Steuertarif unerträ lich ist, sowohl für Arbeiter, wie für andere Schichten. Der Normal⸗ arbeitslohn ist ständig im Wachsen. Jetzt schon sind viele Nach⸗ tragsveranlagungen für Arbeiter nötig. Bleiben wir doch bei der vereinfachten Veranlagung und Erhebung und setzen die Grenze höher als 24 000 Mark! Auch die Progression darf man nicht an die Einkommensunterschiede von 5. Prozent für je 5000 Mark gebunden halten. Die Geldentwertung verlangt eine Erleichterung dadurch, daß man diese Stufen verdoppelt, verdreifacht oder sonstwie vervielfacht, je nach dem Maß der Entwertung des Geldes. Denn die von so vielen Leuten erhoffte Stabilisierung unserer Mark ist unmöglich, solange wir Lasten aus dem Londoner Ultimatum zu tragen haben. So lange Hüs es auch politisch keine Ruhe. Abg. Pr. Herns (u. Soz.) bemerkte zur Geschäftsordnung, bnß die bis⸗ serigen Ausführungen, die in die Generaldebatte gehörten, ge⸗ eignet seien, nach außen den Eindruck zu erwecken, als ob eine Obstruktion der Sache vorliege. Der Vorsitzende Dr. Becker (D. Vp.) trat dieser Auffassung entgegen; die Verhandlungen seien durch den demokratischen Antrag und die Ausführungen des Regierungsvertreters notwendig geworden und dienten der sach⸗ lichen Klärung. Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) süchäte aus, daß Abänderungen der Steuergesetze in kurzen Abständen bei den jetzigen Verhältnissen unerläßlich seien. Bei einer inneren deutschen Gesetzgebung könne man nicht gut die Relation zu einer äußeren Währung wählen. Der Lohnabzug möge als definitive Steuer angesehen werden, auch bei Beträgen über 24 000 Mark. Staatssekretär Zapf erklärte: Der Lohnabzug kann nur bis zu Einkommen von 24 000 Mark die endgültige Veranlagung ersetzen, weil bei Einkommen bis zu dieser Grenze der Steuersatz ein ein⸗ heitlicher ist und etwa sonstiges Einkommen den Steuersatz des
stute sich vielmehr um annähernde Feststellung des Entwertungs⸗
Progression eine Veranlagung erforderlich.
richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗
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Lohneinkommens nicht beeinflußt. Anders liegt es da 1 den Einkommen über 24 000 Mark; hier ist schon mit Rüünsen 89 in der Regel vorhandenes anderes Aheenenen ge⸗ wegen der 1 6 aher kann Einkommen über diese Grenze nicht gesamte ebei kommensteuer durch den Lohnabzug abgegolten werden. — Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der demokratische Antrag einem Unterausschuß überwiesen.
Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) begründete einen Antra
von 8* rec9 7, ein Notgeset fordert, durch das die se. der Einziehung der bisherigen Steuern, die Abführung der Umsatz⸗ steuern, die Erhebung des Restes des Reichsnotop ers, die Er⸗ höhung der “ aben bis zur völligen Erfassung der Valutagewinne, die B. asgjas Verabschiedung des Kapitasverkehrs⸗ steuergesetzentwurfs und die sofortige Erfassung der Sachwerte durch Uebertragung von 25 vom Hundert des Aktienkapitals der Aktiengesellschaften auf das Reich bewirkt wird. Wit Aha Kahmann (Soz.) hielt den Erlaß eines Notgesetzes zur schnelleren Erhebung der Einkommensteuer für durchaus not⸗ wendig. Es müsse hamit gerechnet werden, daß die Veranlagungs⸗ geschäfte nicht so schnell üen Abschluß gelangen. Es sei eine fest⸗ stehende Tatsache, daß die zahlungskräftigsten Firmen im Ver⸗ laufe des nun zur Neige gehenden Jahres erst einen recht kleinen Teil von Steuern gezahlt haben, weil die ordentliche Veran⸗ lagung noch nicht erfolgte. Hieraus resultiere mit die finanzielle Not des Reichs. Auch für die Umsatzsteuer sei aus denselben Gründen eine schnellere Eintreibung zu sordern. Es erscheine zweck⸗ mssg die Veranlagung zur Umsatzsteuer und die Einziehung derselben den Gemeinden zu übertragen. Die Finanzämter seien und würden in der Folgezeit noch mehr belastet und wären gar nicht imstande, die Umsatzangaben nachzuprüfen. Die reellen Geschäfte seien besonders in der Folgezeit, wo höhere Stenersummen in Betracht kommen, gegenüber den unreellen sehr im Nachteile. Die Regierung sollte daher ernstlich erwägen, ob hier nicht eine Teilun möglich sei. Ministerialdirektor Dr. Popitz führte aus, daß dem Gedanken der Vorauszahlungen auf Steuern mit dem vorliegenden Umsatzsteuergesetzentwurf Rechnung getragen werde. Bei der Ein⸗ kommensteuer sei eine Vorauszahlung auf die Steuer für das jeweils laufende Einkommen nicht möglich, weil bei der Ein⸗ kommensteuer Steuererklärung und See erforderlich seien. Die Vorauszahlungen auf Einkommensteuern könnten sich daher nur nach dem Einkommen des vorigen Jahres richten. — Bei der darauf folgenden Abstimmung wurde der Antrag Hertz (U. Soz.) abgelehnt. Angenommen wurden zwei Anträge der Deutschen Volks⸗ partei. Im ersten Antrag wird die Regierung ersucht, noch vor Be⸗ endigung der Verhandlungen über die vorliegenden Steuergesetz⸗ entwürfe dem Reichstage eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die für das Einkommensteuergesetz und die Erbschaftssteuer und ins⸗ besondere für den ee1“ diejenigen Aenderungen vorgeschlagen werden, die sich aus der
des Reichseinkommensteuergesetzes eingetretenen Markentwertung als notwendig erweisen. In einem zweiten Antrag wird die Reihs⸗ regierung ersucht, dem Ausschuß noch vor Beendigung seiner Be⸗ ratungen eine Uebersicht über die Entwicklung der Finanzen und der Steuergesetzgebung der Länder und Gemeinden seit dem Erlaß des Landessteuergesetzes sowie eine Aeußerung darüber zugehen zu lassen, inwieweit diese Entwicklung nach Auffassung der Reichs⸗ regierung eine Aenderung des Landessteuergesetzes notwendig mache. Angenommen wurde außerdem noch ein Antrag Höllein (Komm.), in dem von der Regierung eine vergleichende Dar⸗ stellung der in den einzelnen Hauptländeyn gezahlten Durchschnitts⸗ löhne unter Berückstchtigung der inneren Reallohnkaufkraft und ihrer Steuerbelastung gefordert wird.
Der Ausschuß wandte sich nunmehr der Einzelberatung des Vermögenssteuergesetzentwurfs zu. § 1 wurde in der Fassung angenommen, daß vom 1. April 1923 ab eine jährliche Ver⸗ mögenssteuer nach den Vorschriften dieses Gesetzes erhoben wird. Ein Zusatz über eventuelle Erhöhung wurde noch nicht bestimmt. Der erste Abschnitt des Gesetzes behandelt die Steuerpflicht und das steuerbare Einkommen. Hinsichtlich § 2, welcher umschreibt, wer steuerpflichtig ist, beantragte Dr. Helfferich (D. Nat.), im Fereng. der Wiederaufnahme und der Entwicklung der weltwirt⸗ schaftli hen Beziehungen, die durch die Bestimmungen dieses Para⸗ graphen erschwert werden würden, einen Zusatz, wonach das aus⸗ lkändische Betriebs⸗ und Grundvermögen freibleiben soll. rat Dr. Zarden führte hierzu aus: Die Freilassung des aus⸗ ländischen Betriebs⸗ und Grundvermögens würde eine erheggige Bevorzugung der beteiligten Kreise gegenüber dem geltenden Recht
darstellen; denn nach dem Notopfer war ausländisches Grund⸗ und
Betriebsvermögen steuerpflichtig. Wird jetzt ein Teil des Reichsnot⸗ opfers durch den Zuschlag zur Vermögenssteuer ersetzt und das aus⸗ ländische Betriebs⸗ und Grundvermögen von der Vermögenssteuer freigestellt, so werden diese Vermögensteile von einer bereits be⸗ stehenden Belastung befreit. Doppelbesteuerungen können bn ver⸗ traglichem Wege gemäß § 7 der Reichsabgabenverordnung be eitigt werden. Die Feststellung des ausländischen Betriebsvermögens ist allerdings, wie die Erfahrung beim Wehrbeitrag und bei der Be⸗ sitz⸗ und Kriegssteuerveranlagung gezeigt, schwer durchführbar und würde die Handhabe zu der Möglichkeit, es der steuerlichen Be⸗ lastung zu entziehen, bieten, ohne daß die Finanzämter dem wirksam entgegentreten können. — Bei der Abstimmung wurde der Antrag Dr Helfferich mit 12 gegen 10 Stimmen abgelehnt. 8§ 2 wurde angenommen. 1
u 3 beantragte Dr. Helfferich (D. Nat.) die
Strei ung des letzten Satzes, wonach der Reichsfinanzminister zu
bestimmen hat, was als Betriebs⸗, Grund⸗ und Kapitalvermögen
im Sinne der 8§ 7 und 8 zu verstehen ist, denn die beabsichtigte Umstoßung der geltenden bewährten Bestimmungen über die Be⸗ riffe der verschiedenen Arten von Vermögen sei unerträglich. Dieser Antrag fand die Zustimmung des Der übrige 8 und § 4 wurden in der Fassung der Regierungsvorlage an⸗ genommen. Zu § 5 lag ein Antrag des Abg. Moldenhauer (D. Vp.) vor, der die Befreiung von der Vermögenssteuer auf solche Unternehmungen des Reichs, der Länder und Gemeinden digs geschränkt wissen wollte, die nicht ausschließlich auf Gewinnerziefe gerichtet sind. Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) erklärte hierzu, daß hier noch geprüft werden müsse, welche Staats⸗ und Kommunal⸗ betriebe der Privatindustrie und dem Gewerbe Konkurrenz bereiten. Dem Grundgedanken sei zuzustimmen, doch fei fraglich, ob man dem Antrag des Städtetages folgen und der Befreiung der 92 mischtwirtschaftlichen Betriebe das Wort reden könne, swft es sich um die Beteiligung von Kommunen und Ländern handle. Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) vertrat den Standpunkt, daß Se nützige Unternehmungen steuerlich bevorzugt und nicht benach⸗ teiligt werden dürfen. Wie könne man es verantworten, den Ge⸗ meinden, denen man fast alle Steuerquellen genommen hat, 15 auch noch diese Lasten aufzuerlegen? Die Folge werde eine erheb⸗ liche weitere Verteuerung der Tarife bei Gas, Elektrizität usw. f. Mit den in Aussicht gestellten Rückerstattungen hätten die hg die shhle Ftetas Erfahrungen gemacht. Der bayerische Reichsrats⸗ bevollmächtigte Staatsrat von Wolf wibersgrach entschieden der Besteuerung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe der Länder, die zu einer sehr hohen Ireuerhelastung der staatlichen Bergwerke, Salinen, Forsten, Domänen, Wasserkraftanlagen usw. sühren würde. Diese Bürde würden sie bei ihren gegenwärtigen schlechten Finanzlagen nicht tragen können, da sie zum Teil 89 reine Rente nicht abwerfen und eine Konkurrenz für fvalbetrietg überwiegend nicht bilden. Auch habe es keinen Sinn, von Reichs wegen Länder und Gemeinden zu besteuern, die ihrerseits die Be⸗ steuerung ebenfalls wieder aufbringen müssen. Der Ausschu lehnte darauf den Antrag des Abg. Moldenhauer (D. V.) Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) verlangte Auskunft über H2 Ziffer 6, wonach nicht rechtsfähige Pensionskassen gewerbliche Unternehmungen nur dann vermögenssteuerfrei sein sollen, wem die dauernde Verwendung der Einkünfte für die Zwecke der Kassen gesichert sei. Ein Regierungsvertreter wies auf 8 2 Ziffer 5 des Körperschaftssteuergesetzes hin und erklärte, daß 1n Voraussetzung sei, daß die gewerblichen Unternehmungen nich
sofortige
eit der letzten Aenderung
inisterial⸗
it über diese e verfügen dürften, vielmehr müßte die
ung für die Zwecke der Unternehmung rechtlich entzogen banigt 9 wurde sodann in der Fassung der Regierungsvorlage n. u den 68 6—9 lagen identische Anträge der Deutschen zpartei und des Zentrums vor, diese aeen die §§ 6—8 des Feichengeebfergesege⸗ zu ersetzen. Abg. Dr. fferich (D. Nat.) n-s. diesen Anträgen bei, weil er zurch die Neueinteilung der Gesetzesvorlage eine Verwirrung der zeuertechnischen Begriffe befürchtete. Ministerialrat Dr. Zarden sihrte aus; Nach der bisherigen Terminologie der Steuergesetze örten Grundstücke, auch wenn sie fetschestlic. Betriebs⸗ termögen waren, zum Grundvermögen. Diese Bestimmung wurde unz verschieden gehandhabt. Vermögensgegenstände, die ein und 272 elben Zwecke dienten, waren bald Grund⸗, bald Betriebs⸗ vermögen. So z. B. war das Inventar eines landwirtschaftlichen brundstücks Grund⸗ oder Betriebsvermögen, je nach dem der Eigen⸗ limer das Grundstück selbst bearbeitete, oder es selbst verpachtete. Arßerdem mußten unter Umständen Grundstücke, die in einer zilanz standen und dem Betriebe dienten, aus der Bilanz heraus⸗ enommen werden. Dadurch ergab sich steuerlich ein ganz anderes Hetriebsvermögen, als das in der Bilanz zugrunde gelegte. Jett üll der Einfachheit halber alles Vermögen, das einem Betriebe her⸗ zum Betriebsvermögen erklärt werden. Mit der Ein⸗ ommensteuer hat die Frage nichts zu tun. Für die Bewertung egeben sich daraus keine besonderen Folgen, wenn, wie der Ent⸗ wurf vorsieht, alles Vermögen nach den gleichen Grundsätzen be⸗ nesen wird. Ein Vertreter der demokratischen Fraktion wflirte namens seiner Partei die vorbehaltliche Befürwortung der Anträge bis zur genaueren Gestaltung des Körperschaftssteuer⸗ gesetes. Die so e“ Parteien erklärten sich für den befetentwurf. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Leutschen Volkspartei und des Zentrums angenommen. — Der Lusschuß Feetaa sich sodann.
— Im Reichstagsausschuß für Verbrauchs⸗ steuern wurde gestern die Aussprache über die von der Reichs⸗ vgierung vorgeschlagene Erhöhung der Zölle auf Tee, Kaffee und Kakao fortgesetzt. Die Deutschnatio⸗ brachten einen Antrag ein, den Zollsatz für e auf 160 ℳ anstatt 200 ℳ zu beziffern, für Kakaobohnen auf 35 ℳ on att 40 ℳ, für Tee auf 300 ℳ anstatt 350 ℳ, für Kakaobutter auf 150 ℳ anstatt 170 ℳ, für Kakaopulver auf 150 ℳ anstatt 20 ℳ und 8 Schokolade auf 160 ℳ anstatt 200 ℳ. Es handelt sch hier also um einen Mittelweg gegenüber dem Antrag der bayerischen Volkspartei, der die ursprünglichen Zollsätze für Kaffee, Ne und Kakao wieder einführen wollte. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) richtete an die Regierung die Anfrage, ob sie in absehbarer geit die Goldzuschläge noch wesentlich zu erhöhen gedenke. Staats⸗ flretär Zapf antwortete, daß das Aufgeld den Zweck habe, den zol, dem Wertstande der Mark anzupassen. Die Regierung habe dbei das Bestreben gehabt, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden das Aufgeld so festzusetzen, daß der jeweilige Satz nicht allzuoft geändert 8 werden brauche. shalb sei man auch bei der letzten Aufgelderhöhung auf 3900 noch erheblich hinter der utsächlichen Erhöhungsmöglichkeit zurückgeblieben. Far e nächste zeit sei eine weitere Erhöhung zunächst nicht beabsi figt; es müsse cher vorbehalten bleiben, je nach der Entwicklung des Markstandes das ee zu erhöhen. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) entnahm zus dieser Erklärung, daß mit einer fortgesetzten Erhöhung des gollaufschlags zu rechnen ist. Die ganze Tendenz des Geldmarkts reise auf eine weitere Geldentwertung hin, und deshalb Sea man sich Zurückhaltung in der Steigerung des Folljages auf⸗ erlegen. Abg. Findeisen (D. Vp.) wies darauf hin, daß durch die Erhöhung des Aufgeldes im Ergebnis die Bevölkerung schwer getroffen würde. Staatssekretär Zap führte demgegenüber noch⸗ mals aus, daß das Ausgen möglichst stabil gehalten werden solle. Perde durch eine Erhöhung der Zöͤlle eine Einschränkung der Ein⸗ fuhr bewirkt, so sei dies auch im allgemeinen Volksinteresse; denn bei unserem gegenwärtigen Einfuhrüberschuß wirke jede Einfuhrminde⸗ wng günstig auf den Stand der Mark. Würde infolge verstärkter kingahr eine weitere Iö der Mark eintreten, so würde des den Preisstand aller Waren im Inlande EbEEe- flussen und damit dem Volksinteresse wesentlich schaden. ei der wn folgenden Abstimmung wurden die Zollsätze des Kegierungsentwurfs für Kaffee, Kakaobohnen, Kakaobutter, Kakaomasse, EEEA111“ und ree abgelehnt; für diese Artikel bleibt es also bei den alten niedrigen Zollsätzen. Dagegen wurde der neue erhöhte Zoll⸗ satz 12 Schokolade und Schokoladeersatzmittel owie Waren daraus vom Ausschuß bewilligt. Für Schoko⸗ lade soll demnach also für den Doppelzentner ein Zollsatz von 20 ℳ wirksam werden. —
Weiterhin beschloß der Ausschuß die Verdoppelung der Zollsätze für folgende Waren: Kaviar, Austern, Seeschildkröten, Seekrebse, Flei von Süßwasserkrebsen, Zucker⸗ waren, Seife, zum Handgebrauch geformt, wohlriechende Wässer, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig, Puder, Schminken, Fhaatder und sonstige anderweit nicht genannten Riech⸗ und Schönheitsmittel, Uhetgzer „Glühstrümpfe, künstliche Balsame, Auszüge (Essenzen, ertrakte, Tinkturen), Wässer und dergl., nicht wohlriechend, sowie feug⸗ und Pflanzensäfte zum Gewerbe⸗ oder Heilgebrauch (mit nenahme der Farbholz⸗ und Gerbstoffauszüge), zubereitete Arzneiwaren und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse, Geheim⸗ mittel, Gespinstwaren aller Art, ganz oder teilweise aus Seide, mit Ausna me von Beuteltuch, Wolle, Baumwolle, andere pflanz⸗ lche Spinnstoffe, Teppiche, Vorhangstoffe und sonstige Gewebe für Nöbel⸗ und Zimmerausstattung, Sammet, h „Tüll, Spitzen⸗ soffe, Spitzen, Stickereien, Posamentierwaren, Tapeten, Linkrusta und dergl. aus Linoleum und ähnlichen Stoffen, künstliche Blumen und Spitzen aus Pferdehaaren, Kleider, Putzwaren und sonstige senähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, künstliche Flumen aus Gespinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe tus Gespinstwaren oder Filzen mit angenähten Sohlen aus anderen Stoffen, Waren aus 161“] zugerichtete Schmuckfedern, fücher Hüte, Stöcke, Reitpeitschen und dergl. aus Tierflechsen, leider aus Leder, Sattler⸗ und Täschnerwaren aus Leder oder stoben Gespinstwaren oder damit überzogen, Handschuhe aus keder, Pelzwaren, vusgestopst⸗ Tiere, Waren aus Därmen, mit lusnahme von Darmschnüren und Darmseilen, Schläuche, Schuhe, Fahrzeugradreifen aus Kautschuk, Wagendecken aus Ge⸗ pinstwaren mit Kautschuk getränkt usw., feine Flechtwaren, Spar⸗ verie, und Sparteriewaren, Bürsten in Verbindung mit Bein oder orn, geschliffene, polierte oder zu Waren erkennbar vorgearbeitete latten oder Stücke aus Elfenbein oder Perlmutter, Elfenbein⸗, chilrpatt, und Perlmutterwaren, echte Perlen und bearbeitete vote Korallen und deren Nachahmungen, Knöpfe aus Horn, Horn⸗ masse oder Knochen, Waren aus tierischen Schnitzstoffen, Stab⸗ und väfelbodenteile, 1 Holzwaren, gepolsterte öbel, Holzwaren aller Art in Ver indung mit Gespinsten oder Gespinstwaren, ganz der teilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien usw., Kork⸗ aren, Zellhornwaren, Stöcke, aus Rohr, Perlen usw. auf
spinnstfäden gereiht und ohne weiteres als Schmuck ver⸗ endbar und in gleicher - hergestellte Besatzartikel, Stein⸗ nußknöpfe, Bildhauer⸗ ufw. ⸗Arbeiten aus Stärke oder sonstigen ormastoffen, Buntpapier usw., Tapeten, photographisches vanier, riefpapier in Behältnissen, Albums, gefaßte usw. delsteine und Halbedelsteine, Sshelen usw., nrbeiten, Luxusgegenstände aus Steinen, Lava⸗, Meerschaum⸗, ett⸗ und Bernsteinwaren, Wandbekleidungsplatten aus Ton usw., ugusgegenstände aus Steingut usw., Tonwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, Porzellan, Hohlglas, in anderer Weise als sl mit gepreßten usw. Böden oder e. Fepreßt. he⸗
liffen usw. oder bemalt usw., Spiegel⸗ und Tafelglas. gefärbt, Fschiffen usw., gefeldert, belegt, bemalt usw., Opaleszentglas, vrockenplatten, Brillen, Ferngläser usw., Glasflüsse (unechte Edel⸗ vemne) usw., Schmuck, Besatzartikel und sonstige Waren aus Glas⸗ heelen usw., Glasmalereien usw., Zähne aus Schmelz usw., Glas hüt Gespinftwaren überzogen, Glas⸗ und Schmelzwaren in Ver⸗ ndung mit anderen Stoffen, Gold⸗ und Silberwaren, Silber⸗
hiernach die
Steinmetz⸗
espinst sowie Waren daraus, Kunstguß und anderer feiner Guß, Schlitt⸗ und Rollschuhe, Geldschränke und Geldkasten, Kunst⸗ schmiedearbeiten, Schreibfedern, Aluminiumwaren, Aluminium⸗ gespinst sowie Waren daraus, seine Blei⸗, Zink⸗ und Zinnwaren,
ickelwaren, andere als grobe Waren aus Kupfer oder gegossenem 1 ng; Waren aus Messingblech oder aus Messing⸗ oder Kupfer⸗ draht, Waren aus Tombak, Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, unechtes Gold⸗ und Silbergespinst sowie Waren daraus, Waren aus vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen, unechtes Blattgold und Blattsilber, Schmuck, Zier⸗ und sonstige Luxusgegenstände aus unedlen Metallen, fein gearbeitet usw., Gespinste aus unedlen Metallen sowie Waren daraus, Blank⸗ scheite, Miederfedern und ähnliche Waren aus unedlen’ Metallen, mit Gespinsten oder Gespinstwaren übersponnen oder überzogen, Fhonographen, Rechen⸗ und Schreibmaschinen, Taschenzählwerke,
egistrierkassen, Personen⸗ und Lastfahrzeuge, nicht zum Fahren auf 1I“ bestimmt, Fluß⸗ und Binnenseeschiffe für Luxuszwecke, Taschenuhren und Uhrgehäuse zu solchen, Wand⸗ und Standuhren und sonftige Uhren mit Uhrwerken, Zählwerke sowie selbsttätige Meß⸗ und Registriervorrichtungen in Verbindung mit Se Uhrwerke zu Wand⸗ und Standuhren sowie Teile solcher Uhren, Turmuhren und Teile von solchen, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug.
Alsdann wandte sich der vhnsschaß etzentwurfs über die Erhöhung einzelner Ver⸗ rauchssteuern zu. EE16“ wurde der Ge⸗
setzentwurf damit begründet, daß zur Deckung für den Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt für das? echeunsesähr 1921 und für die Verpflichtungen, die sich für das Deutsche Reich aus dem Friedens⸗ vertrag und der Annahme des Ultimatums ergeben, neue Steuer⸗ quellen unbedingt eher werden müßten, und die vorhandenen Steuern bis zur Grenze des Möglichen ausgebaut werden müßten. Dabei ließe sich die Erhöhung bestehender indirekter Steuern nicht umgehen. Gesetzentwürfe, die auf die Einführung eines Süßstoff⸗ G die Erhöhung der Zuckersteuer sowie der Einnahmen aus dem Branntweinmonopol abzielen, seien von der Reichsregierung bereits worden. Die hieraus zu erwartenden Mehr⸗ einnahmen könnten für das Rechnungsjahr 1922 auf etwa 2 Mil⸗ liarden Mark geschätzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wolle nun die Einnahmen aus der Leuchtmittelsteuer, der Zünd⸗ warensteuer, der Biersteuer, der Mineralwassersteuer und der Tabakstener eröhen. Im ganzen könne für das Rechnungsjahr 1922 aus der Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs mit einer Mehr⸗ einnahme von rund 1,08 Milliarden Papiermark gerechnet werden. Sowohl der Betrag von 2 Milliarden wie der Betrag von 1,08 Mil⸗ liarden könne sich in späteren Perfn wesentlich erhöhen, wenn das Branntweinmonopol und die sich günstig entwickeln. Der Berichterstatter Abg. Peine (Soz.) referierte über den Gesetz⸗ entwurf. Was die Leuchtmittelsteuer anbetreffe, so habe diese seit dem 1. Oktober 1909 bestehende Steuer gteh t durchschnitt⸗ lichen Steuerertrag von rund 16 Millionen Mark erbracht. Es handle sich er. um Steuererträge, die nicht nur gegenüber dem außerordentlich großen Gesamtbedarf des Reichs verhältnismäßig geringfügi und hinter dem Aufkommen aus den meisten ähnlichen Verbrauchssteuern wesentlich zurückbleiben, sondern auch in einem offensichtlichen Wiisoeebeba⸗ stehen zu den Kosten der Erhebung und Verwaltung der Steuer sowie zu dem Arbeits⸗ aufwand, der mit ihrer erie he einerseits für die steuerpflichtigen Betriebe durch Erfüllung der Vorschriften über Buch⸗ führung, Verpackungszwang usw. und anderseits für die Steuer⸗ behörden durch Ausübung der Aufsicht verbunden sei.
Der Ausschuß hielt im allgemeinen die im Entwurf vor⸗ geschlagene Erhöhung der Steuersätze auf das Vierfache ihres bis⸗ herigen Betrages für 9S v. und 8r .veg. sowohl für die Leuchtmittelindustrie als auch für die 1 erträglich. Die in der Regierungsvorlage erhöhte Leuchtmittelsteuer wurde vom 8 angenommen. Es beträgt also
teuer für elektrische Glühlampen und Brenner zu solchen (für Metallfadenlampen, Nernstlampenbrenner und Glühlampen mit Ausnahme der Kohlenfadenlampen): HI 7565 . von über 15 bis 25 Watt . .
der Behandlung des Ge⸗
von über 25 bis 60 Watt.
von über 60 bis 100 Watt
von über 100 bis 200 Watt . . . .
für solche von höherem Verbrauch je mehr für jedes weitere angefangene Hundert Watt. W“ r Glühkörper zu Gasglühlicht⸗ und ähnlichen Lampen pro Stück .. 40
für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen
8 4 ℳ für das Kilogramm usw.
Auch die Erhöhung der Zündwarensteuer wurde vom Ausschuß angenommen. ährend vor dem Kriege die Belastung der Zündhölzer mit Zündwarensteuer im Verhältnis zum Herstellerverkaufspreise 62.5 % und im Verhältnis zum Klein⸗ verkaufspreis 50 % u“ hat, ist sie im Laufe des Krieges bis zum Jahre 1919 auf 29 bezw. *% zurückgegangen. In der Folge hat die fortschreitende allgemeine Geldentwertung, wie sie insbesondere in der außerordentlichen Steigerung der Hersteller⸗ kosten für Zündhölzer zum Ausdruck kommt, bei gleichbleibenden Ssten ac., zu einer Verschiebung derart geführt, daß die jetzige steuerliche Belastung hinter der früheren verhältnismäßi zurückbleibt. Infolge der Annahme der Regierungsvorlage dur en Ausschuß wurde nun eine Verdoppelung der geltenden Steuer⸗ sätze herbeigeführt.
— Im Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft wurde gestern der Antrag der Unabhängigen Sozialisten, die tägliche Mehlration auf 260 Gramm zu er⸗ höhen, behandelt. Der Präsident der 6 stelle machte vertrauliche Ausführungen über die Bestände der Reichsgetreidestelle an Getreide, den Stand der Ablieferung auf die Umlage und die Einfuhr. Er erklärte, daß selbstverständlich die täg⸗ liche Brotmehlration nicht herabgesetzt werde, daß aber leider auch an eine Erhöhung nicht zu denken sei. Abg. Schlack (Zentr.) beantragte, die Reichsregierung möge mit den Organisationen der Landwirtschaft in eerhandlung treten wecks Erwerbung von einer Million Tonnen Brotgetreide. Ent⸗ spes en⸗ dem Erfolge dieser Verhandlungen folle dann die Mehl⸗ ration erhöht werden. Abg. Simon⸗Franken (U. Soz.) rechnete der Landwirtschaft vor, se sie bei der allgemeinen Not des Vater⸗ landes imstande gewesen sei, ihre in Gold aufgenommenen Hypotheken mit Papiergeld zurückzuzahlen, während die nichtbesitzende Bevölkerung immer mehr und mehr verschuldete. Jetzt sei der Moment für die Landwirtschaft gekommen, auch ein Opfer zu bringen und die vor⸗ handenen Getreidemengen dem darbenden Volke zu einem annehmbaren Preise zur Verfügung zu stellen. Abg. Krüger⸗Hoppenrade (D. Nat.) hielt die Tendenz, über die täglichen Rationen hinauszugehen, im Augenblick für gegenstandslos Die ganze Sorge müsse sich darauf richten, daß zum mindesten die jetzigen Brotmehlrationen auch weiter ungeschmälert gewährt werden können. Abg. Becker (Soz.) wollte Zwangsmaß⸗ nahmen gegen die Landwirtschaft vermeiden. Vielmehr solle Stadt und Land vereint danach streben, die Ernährungslage des Volks be⸗ friedigend zu gestalten. Abg. Bartz (Komm.) beantragte, die Reichsregierung aufzufordern, daß sie sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergreisen solle, um alle Brotgetreide⸗- und Brot⸗ mehlmengen zu beschlagnahmen, die sich bei der Landwirtschaft oder in den Händen der Händler befinden. Diese Mengen müßten restlos der Volksversorgung zugeführt werden. Abg. Tremmel. (Zentr.) machte darauf aufmerksam, daß es nicht gerecht wäre, wenn der Landwirtschaft für das bereits geerntete Ge⸗ treide Preise gezahlt würden, die sich nach der Geldentwertung richten, der wir vielleicht entgegengehen. Die in der Vergangenheit liegenden Produktionskosten für das bereits geerntete Getreide hätten keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der gegenwärtigen Geld⸗ . 5 188 Frau Wurm (Unabh. Soz) beklagte sich
a
darüber, die Reichsgetreidestele und das Ernährungs⸗ Auslandsgetreide einzudecken, als der Kursstand der deutschen
8
940 ℳ bis
ministerium nicht genügend dafür gesorgt haben, sich mit
andere
v.
Mark noch nicht so katastrophal war.
daß die tägliche Mehlration unbedingt erhöht werden müsse.
Rednerin beharrie darauf,
Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) sprach sich für möglichst schnelle
Beschlagnahme des im Inlande vorhandenen Getreides gegen Be⸗ zahlung zum Marktpreise aus. — Der Antrag der Un⸗ abhängigen Sozialisten, die tägliche Mehlration auf 260 g zu erhöhen, wurde alsdann vom Ausschuß abgelehnt. Dagegen wurde der Antrag des Abg. Schlack (Zentr.) an⸗ enommen, der die Reichsregierung auffordert, mit den Organi⸗ ationen der Landwirtschaft zwecks Erwerbung von einer Million Tonnen Brotgetreide für Erhöhung der Mehlration zu verhandeln. An⸗ gen ommen wurde ferner ein Antrag der Mehrheitssozial⸗ emokraten, der den § 11 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Jul 1921, der sich mit der Zusammensetzung des Aufsichts⸗ rats der Reichsgetreidestelle befaßt, folgendermaßen ab⸗ ändert: „Die Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mit be⸗ chränkter Haftung. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat; er desteht aus dem Vorsitzenden des Direktoriums als Vor⸗ sitzendem und 37 ordentlichen Mitgliedern, von denen 7 au Reich und Länder, 7 auf die Landwirtschaft, 3 auf die groß⸗ gewerblichen Unternehmungen, 7 auf die Städte, 4 auf die liefernden Landkreise, 3 auf die organisierten Verbraucher und 6 au die Arbeitnehmer entfallen, von denen 2 Mitglieder bestimmt werden vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund und je ein Mitglied vom Allgemeinen Freien Angestelltendund, dem Deutschen Beamten bund, dem Gewerkschaftsring und vom Deutschen Gewerkschaftsbund Die 7 Vertreter der Städte und die 3 Vertreter der großgewerblichen Unternehmungen werden von den entsprechenden Gruppen der Gesell schafter bezeichnet; von den 3 Vertretern der organisierten Ver braucher werden 2 vom Zentralverband der Konfumvereine und eine vom Reichsverband der Deutschen Konsumvereine bestimmt; die
übrigen Mitglieder ernennt der Reichsminister für Ernährung und 8
Landwirtschaft.“ — Im Wohnungsausschuß des Reichstags kam gestern bei Behandlung des Entwurfs eines Reichsmieten fels eine grundsätzliche Frage zur Sprache. Abg. Winne eld (D. Vp.) hatte beantragt, daß das Reichsmietengesetz am 1. April 1926 außer Kraft treten solle, damit dessen einzelne Be stimmungen an diesem Termin noch einmal vom Reichstag nach Fepngft werden könnten, nachdem sie durch die Praxis ibren jeweilige ert erwiesen oder nicht erwiesen hätten. Ein Regierungs vertreter wies darauf hin, daß die Spekulation sich neuerdings in verstärktem Maße den Häusern zuwende. die Großbanken kauften jetzt Häuser auf in estreben, ihr Papiergeld in Sachwerte umzuwandeln. Regierungsvertreter seien Fälle bekannt, in denen die Banken das Fünfzehnfache des Friedenspreises für Häuser gezahlt hätten. In anderen Fällen hätten Häuser, ohne daß diese Veränderunge durch das Grundbuch gegangen wären, in kurzer Zeit sechs⸗ bis siebenmal ihren Besitzer gewechselt. Dadurch werde der Wert de Häuser auf eine schwindelnde Höhe gebracht. Wenn nun das Reichs mietengesetz von vornherein durch Bestimmung eines Termin seines Außerkrafttretens als nur für eine begrenzte Zeit gelten deutlich signiert würde, dann würde der wüstesten Häuserspekulatio Tür und Tor geöffnet. Der Ausschuß stellte sich auf den Stand punkt, daß die Nachprüfung und Revidierung des Reichsmietengesetzer ebenso wie dessen Außerkraftsetzung naturgemäß jederzeit durch den Reichs
tag geschehen könne, sobald die politisch⸗wirtschaftlichen Umstände dies
erforderten und es die Parteiverhältnisse gestatteten. Um die Spekulation in Häusern nicht noch mehr zu steigern, ging die Meinung der Mehr heit des Ausschusses dahin, einen strikten Ablaufstermin für die Geltung des Gesetzes nicht aufzustellen. Einzelne Mitglieder er
klärten, daß ein Ablaufstermin schon aus dem Grunde nicht nötig
sei, weil in der Regierungsvorlage ausdrücklich vorgesehen sei, da
die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats den Zeitvunkt
des Außerkrafttretens des Reichsmietengesetzes bestimmen könne
Demgemäß zog Abg. Winnefeld (;H. Vp.) seinen Antrag
zurück. Er betonte dabei ausdrücklich, e er selbstverständlich die Spekulation in keiner Weise fördern wolle, sich aber aus sachlichen Gründen vorbehalten müsse, seinen Antrag gegebenenfalls bei der nächsten Lesung des Gesetzentwurfs zu wiederholen.
— Im Beamtenausschuß des Reichstags erstattete gestern der Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) sein Referat über den Entwurf eines Gesetzes über Beamtenvertretungen Er ging davon aus, daß es die Eigenschaft als Arbeitnehmer sowoh
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bei Beamten wie bei Arbeitern gewesen sei, die zur Forderung einer hecr Regelung der Vertretung ihrer Interessen geführt habe. Nach dem Zusammenbruch seien für die Beamten jene Vertretungen
entstanden, welche die Arbeiter längst hatten, zunächst freilich ohne
gesetzliche Grundlage. Der Entwurf erst bringe diese Grundlage in Er sehe ab von der gewünschten Beamten⸗ Daß der Entwurf von Beamtenvertretungen und nicht werde von der Regierung damit be⸗
Auswirkung des Artikels 165 der Verfassung. Errichtung kammern. von Beamtenräten spreche. ründet, daß auch die Verfassung von
der namentlich in Bayern
„Vertretungen“ spreche.
er Ausschuß werde zu entscheiden haben, ob er solche Wort⸗ Einheitlichkeit des Beamten⸗ Be⸗
spalterei mitmachen wolle. Die rechts verlange unterschiedlose Anwendung auch auf die amten der Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Entwurf gebe den Beamten nicht das Recht zur Kontrolle der Produktion, die den Arbeitern nach dem Betriebsrätegesetz zustehe. Diese Be⸗ nachteiligung sei nicht zu billigen. Man habe den Eindruck, daß nach der Absicht des Entwurfs die Beamtenausschüsse dem Dienstvorgesetzten attachiert werden sollen. Der Redner verlangte, daß an die Stelle des Vorgesetzten die Behörde tritt, deren Spitze allerdings der Dienstvorgesetzte sei. Ein Zentralbeamtenausschuß sei nicht zu entbehren, weil er allen VNo mtenausschüssen die natürliche Spitze gebe. Das Mitbestimmungsrecht sei zweifellos möglich, man müßte es allerdings auf bestimmte Fälle beschränken. Für die Wahl schreibe der Entwurf eine ganz willkürliche Zerreißung in drei Gruppen vor. Im ersten Entwurf sei von der Regierung gerade diese Zer⸗ reißung als unerträglich abgelehnt worden. Angeblich solle die Gruppen⸗ wahl dem Schutze der Minderheiten gelten, soweit gehe aber die Pflicht eines Schutzes der Minderheit nicht. In bezug auf Wahlalter und Wählbarkeit entferne sich der Entwurf bedauerlicherweise vom Bes triebsrätegesetz. Gegen die §§ 23 und 24, welche die Sitzungen als nichtöffentliche bezeichnen und den Teilnehmern Stillschweigen auf⸗ erlegen, habe er Bedenken. Der Beamtenausschuß solle kein Ge⸗ heimkonzil sein. Zusammenfassend sagte der Redner, daß der Entwurf so unvollkommen sei, wie er noch keinen gesehen habe. Abg. Delius Dem.) bedauerte, daß man nicht das ganze Beamtenrecht neu regele. s sei klar, daß das neue Gesetz in engste Fühlung mit dem Be⸗ triebsrätegesetz gebrachk werden müsse. Wenn man einmal Räte für Arbeiter eingeführt habe, dürfe man sie den Beamten nicht versagen. Der Redner kündigte zum § 1 einen Antrag an, der eine ganz neue Fassung vorschlage. Seine Partei verlange das Mitbestimmungs⸗ recht in weitestem Ausmaße; die letzte Entscheidung müsse freilich beim Dienstvorgesetzten liegen, wenn der Betrieb nicht darunter leiden solle. Ministerialrat Daniels bemerkte, ausschüsse natürlich nicht dem Dienstvorgesetzten attachiert seien; der Entwurf lasse für eine solche Auffassung keinen Raum. Ministerial⸗ rat Roser meinte, wenn man prüfen wolle, welche Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes in das Beamtenvertretungs⸗ gesetz übernommen werden könnten, würde man sehen, daß das auf ein Minimum beschränkt bleiben müsse, weil die Verhältnisse der Beamten und die der Arbeiter zu verschiedenartig seien. Die E nppen⸗ wahl sei tatsächlich der einzige Schutz der Minderheiten. Oberpostrat Triloff erwähnte, daß die Postverwaltung nach dreijährigem Be⸗ stehen der Beamtenvertretungen noch kein Bedürfnis für Schlichtungs⸗ ausschüsse habe entdecken können. Geheimrat von Hagenow lehnte die Schlichtungsausschüsse wegen ihrer hoben Kosten ab. Abg. Frau Zietz (U. Soz.) bezeichnete den Entwurf als erzreaktionär. Man dürfe nicht nur nicht hinter dem Betriebs⸗ rätegesetz zurückbleiben, sondern müsse sogar noch weiter als dieses gehen. Daß die Schlichtungsausschüsse mit der Kostenfrage bekämpft würden, könne sie nicht ernst nehmen. Rednerin besprach zum Beweise der Notwendigkeit der Schlichtungsausschüsse die Maß⸗
daß die Beamten⸗