Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
P Preußischer Landtag. 1 75. Sitzung vom 25. November 1921, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*).)
Präsident Leinert eröffnet die Sitzun K8e 20 Minuten. ffne ö 8
Vor Eintritt in die Tagesordnung wiederholt
8 Abg. Kili an (Komm.) seinen Antrag, betr. den Hungerstreik in preußischen Gefängnissen und Erlaß einer Amnestie. Er führt dazu aus: Es ist wiederholt bei Beratung unserer Antrage erklärt worden, der Hungerstreik sei erloschen. Das ist nicht der Fall. Wir bekommen fast täglich neue Nachrichten, daß in preußischen Gefängnissen, wenn 8 hier und da der Hungerstreik auch erlischt, immer wieder neue Hunger⸗ streike ausbrechen, so im Zuchthaus zu Naugard durch 228 Gefangene. Es ist mit der Tatsache zu rechnen, daß die 5 die ihre Frei⸗ heit wieder erreichen wollen, diese Bewegung fortsetzen werden. Führ rufe, Zwischenrufe von den Sozialdemokraten, Abgeordneter Pieck (Komm.) ruft den Mehrheitssozialdemokraten zu: Ihr 186 Denunzianten schlimmster Art. Fortgesetzte große Unruhe.) In Ge⸗ S mit der Unabhängigen Sozialdemokratie beantragen wir, daß das Justizministerium noch heute Auskunft zu geben hat, über en gegenwärtigen Umfang des Hungerstreiks in preußischen Straf⸗ anstalten, über den Gesundheitszustand der Gefangenen, über Maß⸗ nahmen, die von der Justizverwaltung ergriffen worden sind zur Be⸗ seitigung der Ursachen des Hungerstreiks ae⸗ Revision der Sonder⸗
gerichtsurteile, durch schnellere Entscheidung in Gnadensachen, durch
weitestgehende Enthaftung aus Rücksicht 88* die Gesundheit der Ge⸗
fangenen und auf die Fürsorge für ihre Angehörigen, und endlich
Einwirkung auf die Reichsregierung, wegen Erlasses einer allgemeinen
Amnestie — Sie sehen, der 81 ist nicht von politischen Motiven diktiert worden (stürmisches Gelächter). Die Empörung in Arbeiter⸗
kreisen wächst, die Stimmung gegen wird stärker. Erfüllen Sie sich endli Menschlichkeit.
1e Da sich Widerspruch erhebt, wird der Antrag nicht be⸗ raten. „Darauf wird die Abstimmung über die Anträge zum Haushalt der Forstverwaltung ortgesetzt. Der Antrag des Hauptausschusses, Anordnungen zu treffen, daß den Forstbeamten in bezug auf die Verwendung des Dienstlandes und der darauf gewonnenen Erzeugnisse, aus⸗ g nommen in bezug auf Verpachtungen, keine Beschränkung auferlegt wird, wird angenommen. In der gestrigen Sitzung hatte sich bei diesem Antrage Beschlußunfähigkeit heraus⸗ gestellt.) Abgelehnt werden Anträge des Ausschusses und der Mehrheitssozialdemokraten auf beschleunigte Vorlegung eines Forstkulturgesetzes, ferner ein Antrag, sämtliche im Besitz des Staates befindichen Forsten dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu übertragen, sowie ein Antrag der Sozialdemokraten, den Minister aufzufordern, geeignete Maß⸗ nahmen zur Weiterverarbeitung des in den Staatsforsten geschlagenen Holzes zu ergreifen. Die übrigen Anträge werden angenommen, so ein solcher über das Koalitionsrecht der Forst⸗ arbeiter und ⸗angestellten, Einstellung von 20 Millionen Mark in den Etat für den Bau von Arbeiterwohnhäusern, Hergabe von Waldweide an Kleinviehhalter und Hinausziehung der Organisationen der Oberförster, Revier⸗ und Staatsförster zu einer Kommission zur Prüfung einer Dezentralisation inner⸗ halb der Forstverwaltung, Ausbildung der Förster und der⸗ gleichen. Dann folgt die zweite Beratung des Haushalts des
Ministeriums des Innern.
Abg. Heilmann (Soz) berichtet über die Verhandlungen des Ausschufes die sich zu einer ganzen Anzahl von Anträgen ver⸗ dichtet haben. Unter anderen soll die Regierung ersucht werden, auf die Reichsregierung einzuwirken
arlament und für Amnestie selber mit dem Gefühl der
daß eine umfassende Produktions⸗,
G Mitwirkung der Gewerkschaften auf⸗ genommen wird. Alle noch bestehenden Verträge mit privaten Zeitungen, die diese zu alleinigen amtlichen Publikationsorganen für Kreise oder Regierungsbezirke machen, sollen zum nächst zulässigen Termin gekündigt werden. Weitere Anträge fordern, daß dem Landtag die Zahl der Toten und Verwundeten bekanntgegeben wird, die während des mitteldeutschen Aufstandes den Kämpfen zum Opfer gefallen sänd eine strenge Durchführung des Verbots der Orgesch, neue Bestimmungen über das Paßwesen, Schaffung eines modernen Fremdenrechts Bekämpfung der Mißstände im Kabarett, Konzert⸗ affee und Variété, Beseitigung der Rummelplätze und schärfere Kontrolle der Lichtspiele.
Abg. von Winterfeld (D. Nat.): Preußen hat nicht nur nach außen hin verloren, sondern auch im Innern durch die Reichs⸗ gesetzgebung. Ich erinnere nur an den Verlust der Eisenbahnen und des größten Teiles der Finanzhoheit Deutschland kann nur bestehen auf föderalistischer Grundlage, auf den starken Grundpfeilern der Einzelstaaten. Aus diesem Grunde sind wir gegen eine zu weit gehende Autonomie der Provinzen, die zu einer Zerreißung führen wird. Ausnahmsweise stimme ich mal mit dem Minister⸗ präsidenten Braun überein, der im Hauptausschuß ausführte, daß ein großer Teil des in Preußen Erreichten auf die zentrale Leitung zurück⸗ zuführen ist und die Autonomie der Provinzen einen b ritt auf kulturellem Gebiete bedeuten würde. Einen Eingriff in die Selb⸗ ständigkeit Preußens bedeutet auch die Verordnung des Reichs⸗ präsidenten vom 29. August, die nachher durch die Fassung vom 28. September abgeändert wurde. Diese Verordnung ist verfassungs⸗ Phrig und greift in das preußische Hoheitsrecht ein. Der preußische Minister des Innern ist danach nur noch ein untergeordnetes Organ des Reichsministers des Innern. Wir haben bedauert, daß von preußischer Seite nicht gegen diese Verordnung Front gemacht ist. Zweifellos sind bei Ausführung der Verordnung rechtswidrige Ver⸗ bote vorgekommen. Ich erinnere nur an die Vorkommnisse in Potsdam und in Bernau. Aufzüge und Feiern, die von rechts ver⸗ anstaltet werden sollten, sind verboten worden, während man gegen solche von links nicht einschritt. Wir fordern die gleiche Behandlung aller Staatsbürger. Erst der Reichsminister des Innern hat ein⸗ greifen müssen, um festzustellen, daß es nicht der Grund eines Ver⸗ botes sein kann, wenn befürchtet wird, daß Veranstaltungen, die von rechts gemacht werden, von links gestört werden würden. Wir fordern für 1e Versammlungen und Gedenkfeiern und andere kamerad⸗ schaftlichen Veranstaltungen volle Freiheit. Hitfictlic des Staats⸗ kommissars für die öffentliche Ordnung will ich nur feststellen, daß wir sehr beunruhigt darüber sind, daß sich scheinbar überall Neben⸗ regierungen bemerkbar machen. Wir haben einen Staatskommissar für die öffentliche Ordnung, wir missen nicht, wem er eigentlich unter⸗ steht; wir haben fünf Zipilkommissare, die von Herrn Severing er⸗ nannt und der Schupo beigegeben sind; wir haben sogenannte Melde⸗ stellen bei den Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten, die diesen nicht unterstellt sind. Wir haben den Eindruck, daß eine Unordnung in der Verwaltung eingetreten ist, daß Desorganisation und Dilettantismus Platz gegriffen hat, der zu unerträglichen Zuständen ührt. Der Staatskommissar für die öffentliche Ordnung muß dem Minister des Innern unterstellt werden und diese Meldestellen in den behördlichen Apparat eingegliedert werden. Im Ausschuß ist zur Personalpolitik unter h autnarg aller Parteien ausgeführt worden,
Lohn⸗ und “ unter
die Beamten müßten so ausgewählt sein, daß sie das vollste Ver⸗ trauen der Regierung haben und sich selbst das Vertrauen aller Be⸗ völkerungskreise erwerben. Wenn das richtig ist, so muß aber auch
*²) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlauts wiedergegeben sind.
von den Vorgesetzten den Beamten das Vertrauen entgegengebracht werden, daß sie ihre Pflicht ehrlich erfüllen wollen. Wir nehmen das für die rechtsstehenden Beamten in Anspruch, die in der Verwaltung geblieben sind. Zuerst hat man eine große Menge dieser Beamten im Amt gelassen, weil sie eben gebraucht wurden sheüten aber wurden zahlreiche Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Hauptausschuß ist von dem Regierungsvertreter zugegeben worden, daß in keinem dieser Disziplinarverfahren Anklage erhoben worden ist. (Hört! hört! rechts.) Dem Minister stände aber das Recht zu Ordnunasstrafen zu und davon sei Gebrauch gemacht. Darum handelt es sich aber hier gar nicht. Da hat nun Herr Braun im Hauptausschuß ein wertvolles Zu⸗ geständnis gemacht, indem er sagte: Severing hat damals vollstandig sichsig gehandelt, wenn er keine Anklage erhob, sondern mit Ordnungs⸗ strafen vorging, weil er wußte, daß das Disziplinargericht diese Be⸗ amten freigesprochen hätte. (Hört! hört! rechts.) Es ist also sest⸗ gestellt, daß der Minister Severing jene Beamten dem unparteiischen Disziplinargericht entzogen hat. Nach diesen Vorgängen können Sie nicht annehmen, cß wir zu der Personalpolitik des Ministers Severing und überhaupt zu diesem Minister Vertrauen haben. Unsere Befürchtungen werden noch wesentlich verstärkt durch die Er⸗ klärungen des Ministerpräsidenten Braun, wonach zunächst die Partei⸗ politik maßgebend sein müßte und erst in zweiter Linie die praktische Eignung. Wir sind nicht mit allem einverstanden gewesen, was der Minister Dominicus getm hat, wohl aber durchaus damit, daß er sagte, in erster Linie müßten fachmännisch vorgebildete geeignete Be⸗ amte ausgewählt werden. Wir geben gern zu, daß an der Vorbildung der Verwaltungsbeamten manches geändert werden kann, daß es viel⸗ leicht wünschenswert ist, daß sie sich mehr mit Nationalökonomie be⸗ schäftigen und vor allem auch mehr mit der sozialen Gesetzgebung vertraut gemacht werden. Aber im allgemeinen glauben wir, daß die alten Beamten ihre Pflicht getan haben, daß es ihnen gelungen ist, sich das Vertrauen weiter Bevölkerungskreise zu erwerben. Viele Be⸗ amte der neuen Zeit haben das nicht verstanden. Vielfach wird nicht die nötige Sparsamkeit geübt. Ich möchte nur auf die Behauptung hinweisen, daß der Stettiner Polizeipräsident für die Fahrt mit seiner Familie nach Misdroy ein Dienstautomobil benutzt. Bei der großen bevorstehenden Verwaltungsreform muß die Beamtenzahl erheblich verringert werden. Wir legen deshalb ganz besonderen Wert darauf, daß nur fachlich Gebildete in die höheren Stellen kommen, weil es sonst überhaupt keinen Nachwuchs mehr gibt. Schon heute ist es überaus schwierig, genügend Regierungassessoren zu bekommen. Ich möchte den Minister bitten, das Versprechen seines Vorgängers zu erfüllen, daß die Regierungsassessoren nach 5 Jahren zu Regierungs⸗ räten befördert werden sollen. Bei der Ernennung von Landräten muß den Kreistagen ein weitgehendes Recht eingeräumt werden. Die Vorschläge der Kreistage dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die vorgeschlagene Person durchaus ungeeignet ist. Wir bedauern z. B. die Ernennung des Landrats für Rügen, der nicht die Mehrheit des Kreistages hinter sich hatte. Der Schutzpolizei können wir im all⸗ gemeinen polle Anerkennung aussprechen. Wir stehen auf dem Stand⸗ punkt, daß eine Entpolitisierung der Schutzpolizei nötig ist. Zur Ostjudenfrage möchte ich nur sagen, daß die eigenen Lebensinteressen unserer Staatsangehörigen unter allen Umständen an erster Stelle stehen müssen, und an diesen Lebensinteressen würde eine große Ein⸗ wanderung aus dem Osten sehr stark rütteln. (Zuruf bei den Soz.: Sie haben ja selbst die russischen Arbeiter hereingeholt!) Wir be⸗ grüßen den Erlaß des Ministers zur Bekämpfung des Wuchers. Der Minister hat weiter angeordnet, daß die Erklärung der neuen Re⸗ gierung in allen Kreisblättern erscheinen soll und verboten, daß vorber in den Kreisblättern eine andere Fassung abgedruckt werde. Daraufbhin hat ein Regierungspräsident in Pommern einem Kreisblatt mit Ent⸗ ziehung der Anzeigen gedroht, wenn es den Parlamentsbericht ab⸗ druckte. Wir fordern mehr Schutz der Bevölkerung vor Plünderungen. Wir fürchten, daß der Minister Gefahren von rechts wittert, die in keiner Weise bestehen (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Na, nah), während die Gefahren von links nicht genügend beachtet werden. Wir können deshalb diesem Minister des Innern unser Vertrauen nicht geben. (Beifall rechts.)
Abg. Krüger⸗Potsdam (Soz.): Da inzwischen im Ministerium des Innern ein Wechsel stattgefunden hat und wir die Tätigkeit des neuen Ministers zunächst abwarten müssen, will ich mich heute auf einige wichtige Punkte beschränken. Im Ausschuß haben kürzlich mehrere deutschnationale Redner zugegeben, daß die frühere ein⸗ seitige politische Auswahl der höheren Beamten zum Schaden des Staates gewesen ist. Mit diesen vernünftigen Auffassungen steht aber die Praxis im Widerspruch, die die Herren von rechts draußen im Lande üben. Wir sehen dort, daß die Deutschnationalen überall gegen links gerichtete höhere Beamte, Demokraten nicht ausge⸗ schlossen, in der schroffsten Weise zu Felde ziehen und ihnen die Ansübung ihres Amtes mit allen Mitteln erschweren, ohne zu be⸗ rücksichtigen, ob diese Beamten sich fachlich für den Posten eignen oder nicht. Angesichts dieses Umstandes kann ich die Beschwerden, die der Vorredner hier vorgetragen hat, nur als ein Klagelied über das verlorengegangene Monopol auf Bekleidung der höheren Beamtenstellen betrachten. Wir stehen durchaus nicht auf dem Standpunkt, daß für Beamtenstellen in erster Linie die politische Anschauung maßgebend sein soll. Wir haben in vielen Fällen für bürgerliche Kandidaten gestimmt, wo diese sich fachlich unsern Kandidaten bö Wir geben ohne weiteres zu, daß es auch unter dem alten Regime Landräte gab, die sich des Vertrauens der gesamten Kreisbevölkerung erfreuen durften. Wenn das bei einzelnen republikanischen Landräten heute nicht der Fall ist, so liegt das eben daran, daß die rechtsgerichteten Kreise diesen Be⸗ amten aus Prinzip mit Mißtrauen begegnen und ihnen Schwierig⸗ keiten bereiten, wo es nur irgendwie möglich ist. Wenn Abg. v. Winterfeld sich hier über die auf Grund der Ausnahmeverord⸗ nung des Reichspräsidenten erlassenen Verbote von Versamm⸗ lungen rechtsstébender Kreise beschwert hat, so muß ich nün über den dabei zum Ausdruck kommenden Gegensatz zwischen der jetzigen und früheren Auffassung der Deutschnationalen wundern. Die Verbote von Veranstaltungen, die angesihts der Verhältnisse un⸗ bedingt als eine Provokation der auf dem Boden der Republik stehenden Bevölkerungskreise betrachtet werden mußten, waren durchaus gerechtfertigt. Gegen die ganz zweitellos völlig einseitige Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsvechtes unter dem alten konservativen preußischen Regime haben die Deutsch⸗ nationalen niemals auch nur die geringste Einwendung erhoben, obwohl damals sozialdemokratiche Veranstaltungen unter den nichtigsten Vorwänden verboten wurden. Einmal wurde schon deshalb eine sozialdemokratische Versammlung ver⸗ boten, weil in dem betreffenden Orte angeblich die poli⸗ tischen Meinungen stark auseinandergingen. Im Kreise Sensburg hat der Landrat durch Rundschreiben die Volks⸗ schullehrer aufgefordert, Propaganda für ein amtliches Agitationsblatt zu machen, das die Sozialdemokratie be⸗ kämpfte. Jetzt aber nehmen die Deutschnationalen An⸗ stoß daran, wenn der Minister des Innern von den amt⸗ lichen Kreisblättern verlangt, daß sie in den Parlaments⸗ berichten auch die Erklärung der Staatsregierung zum Abdruck bringen. Charakteristisch für die Staatsgesinnung der Deutsch⸗ nationalen ist es, wenn der Abg. v. Winterfeld die Erklärung des Ministerpräsidenten beanstandet, daß die politischen Beamten der Republik auch aktiv für die Staatsordnung einzutreten haben, und wenn er ein solches Eintreten mit einem Eintreten für die Sozial⸗ demokratie auf eine Stufe stellt. Aber auch die Herren Deutschnatio⸗ nalen sollten doch endlich einsehen, daß für die weitaus überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die Republik die gegebene Staatsform ist. Sie sollten auch einsehen, daß es ganz falsch ist, Republik und Sozial⸗ demokratie als gleichbedeutend “ Man kann sehr wohl ein entschiodener Republikaner sein, ohne zugleich Sozialdemokrat sein zu brauchen. Gerade Ihre (zur Rechten) Politik gegenüber der republikanischen Staatsform ist dazu angetan, die Bestrebungen der äußersten Linken zu unterstützen. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der Ausbildungsgang der Staatsbeamten einer wesentlichen Reform unterzogen werden muß und daß Mittel und Wege gefunden werden müssen, um eine Beeinträchtigung der fach⸗ lichen Eignung der Beamten zu vermeiden. Es muß durch die Reform der innere Zusammenhang zwischen der Verwaltung und
der gesamten Bevölkerung geschaffen werden. Die olitisch der Rechten ist zwiespältig. Die Frage des Dis Hhlna üch 8 für das ganze Reich einheitlch geregelt werden. Lüba v. Wind du hätte nicht verschweigen sollen, daß die aus ihren Aemtenierfe fernten höheren Beamten deshalb entlassen worden sind 1.78 am Kapp⸗Putsch aktiv beteiligt gewesen sind. Die verfassungstin Beamten müssen gegen geflissentliche Verleumdungen von nen geschützt werden. Wie sollen diese Beamten das Vertrauenen Bevölkerung genießen, wenn gegen sie von vornherein Mißtrauen B estrent wird. Die Verleumdungen sind sehr schnell verbreitet c Richtigstellung erfolgt langsamer, zumal die Presse im Lande Rechtsparteien in weitestem Maße zur Verfügung steht. fit d sichtsloser Energie muß gegen diese Verleumdungen vorge 9. werden. Auch ein sozialdemokratischer Landrat muß in seinen 0” geschützt sein, Geldstrafen sind da nicht angebracht. .h Wuchererlaß betrifft, so wünschen wir, daß er in kräftigster Wei durch eführt werde. Diese Durchführung kann nicht allein Anfanh der Polizeiorgane sein. Vertreter der Berufsorganisation, der ge braucher und auch des ehrlichen und anständigen Kleinhandelz Kleingewerbes sind dazu heranzuziehen, um die wirksame D 8 führung dieser Maßnahmen zu erreichen. Dann zum Ran gegen 8 Unsittlichkeit. Nachdem das Kind in den Hum gesallen ist, muß der Brunnen beseitigt werd Pie ist die verwaltungsmäßige Stellung des Professors Brunns Welchem Ressort FPbör⸗ er an? In weitesten Kreisen henj Zweifel an seiner Sachkenntnis und seinem Sachverständnis, 9 verkennen nicht die Gefahren für die Sittlichkeit, aber wer; glaubt, daß nur bei den unteren Volkskreisen diese Gefahren p stehen, der irrt. Mit der Bekämpfung der Schiebertänze ist es n getan. Die modernen Prozesse beweisen uns, daß auch alz dur aus anständig geltende andere Kreise an diesen Vorgängen
teiligt sind. Die letzte Devisenspekulation hat auf weite ere stark demoralisierend gewirkt. Polizeiliche Bevormundung 1 Reglementierung nützt wenig, die unsittliche und pornographif Literatur hat trotz aller polizeilichen Maßnahmen zugenomme Die Handhabung der Bekämpfung muß in die Hände von Pol erziehern gelegt werden und nicht in die Hände von Leuten’ äußerlich wohl gebildete Menschen sind, innerlich aber nicht ib die Qualifikation eines mittelmäßigen Gendarmen hinauskomme Beim „Reigen“⸗Prozeß mußte man sich von vornherein klar st daß die Aftion mit einem vollkommenen Reinfall enden mis Eine bessere Reklame konnte man sich nicht denkze Die Bekämpfung der Unsittlichkeit muß einer Zentralstelle 1 vertraut werden, an der alle Bevölkerungskreise mitarbeiten. P haben volles Vertrauen zum Minister, daß er unbeeinflußt
parteilichen Rücksichten seine Tätigkeit ausüben wird. (Beisal! den Sozialdemokraten.)
Abg. Loenartz (Zentr.): Auch wir haben das Verin. zum Minister, daß er nicht vom parteipolitischen Standpunkt a 8 Amt verwalten wird. Es ist notwendig, daß die preufij
erwaltung rein sachlich arbeitet. Hauptaufgabe der preußit⸗ Verwaltung muß es sein, die sittlichen und wirtschaftlichen Kei die im preußischen Volke schlummern, zu wecken und neu zu leben. Die innerliche Abwendung vom Staate und vom Fat lande muß überwunden werden, opferfreudige Vaterlandsliebe notwendig. (Beifall.) Auf die Gestaltung unserer auzwärt Lage haben wir keinen maßgebenden Einfluß, dieser läßt sich gewinnen durch Erziehung zur staatsbürgerlichen Gesinnung.. der Schaffung der großen Koalition hat meine Partei die grist Opfer gebracht. (Sehr richtig.) Mit dem größten Schme haben wir das Opfer der Person Stegerwalds bringen mis des Staatsmannes, der als erster den Gedanken großen Koalition gefördert hat. Die Staatsautorität wieder erwachen, das Gefühl der Achtung vor Gesetz Behörden muß wieder in das Volk hineingebracht wen Gerade das ist Aufgabe des Ministeriums des Innern. Hee gehört eine richtige Personalpolitik. Die politische Freiheit den Beamten E“ bleiben. Wir müssen ein Ven⸗ beamtentum haben, das durchaus sachlich aus allen Schichten Bevölkerung zusammengesetzt ist. Das alte, soweit es gut it zu erhalten und auf altem Grunde ist neues zu errichten. P. in der Verwaltung muß der Satz gelten „Freie Bahn dem A tigen“. Meine Freunde schätzen die akademische und fachse Vorbildung, betrachten sie aber nicht allein als ausschlaggete
e Mor
9
Praktische Befähigung kann unter Umständen auf einem hoh
Verwaltungsposten mehr wert sein, als akademische Bildu wahr! im Zentrum.) Wir müssen dafür sorgen, daß unset Selbstverwaltungsorganen das Gefühl der Verantwortlichkeit um verloren geht. Man muß sich dort sagen: Für die Fehler, die selbst gemacht haben, müssen wir auch selbst aufkommen. faehe ee. sind die trostlosen Finanzzustände mancher ü. meinden. Die Zentralbehörden müssen von allem Kleinkrame lastet werden, unter dem ihre Arbeitsfreudigkeit leidet. Wenn verlangen, daß die Unsittlichkeit in Wort und Bild bekämpft w so handelt es sich nicht um Pharisäertum, sondern um den cCch unserer Jugend. Ueber den „Reigen“⸗Prozeß selbst enthalte mich eines Urteils, wohl aber war die Berichterstattung über Prozeß in manchen Zeitungen geradezu unverantwortlich. O den Hinweis auf das uns in Oberschlesien getane Unrecht so künftig keine politische Rede gehalten werden. In den beset Gebieten muß bei der dort herrschenden Teuerung mehr für Beamten geschehen. Wir in den besetzten Gebieten sind bleiben Deutsche, wir werden unser Deutschtum niemals verkau (Lebhafter Beifall im Zentrum.) . Der
Abg. Dr. Leidig (D. Vp.): aushalt, mit dem uns jetzt beschäftigen, ist eingebracht vom Ministerium der llei Koalition, im Hauptausschuß hat ihn das Ministerium der ge kleinen Koalition verteidigt, jetzt wird er vom Ministeriung großen Koalition vertreten. Daraus allein ergibt sich schon Notwendigkeit, zu einer festeren Mehrheit und aus dem bisherit Hin und Her herauszukommen u den ersten Aufgaben der waltung des Innern gehört die Sorge für die öffentliche Sicher Mit äußerster Energie wird der Minister dafür zu sorgen hah daß die Plünderungen und Ueberfälle, wie sie nicht nur Ver und die Großstädte, sondern auch das platte Land erschrecken, un drückt werden. Gewiß stehen diese beklagenswerten Ausschreitung mit sehr bedauerlichen wirtschaftlichen Erscheinungen der heutih Zeit, insbesondere mit dem Wucher in Zusammenhang, aber weitaus größeren Teile erklären sie sich aus der Zerrüttung unse Wirtschaft, aus dem Schwanken aller wirtschaftlichen Verhältme In einer Zeit, die in sich selbst durch und durch ene worden ist, paßt das Wuchergesetz, wie es uns aus der Kriegs überkommen ist, nicht mehr hinein; seine Anwendung wird 14 Tagen unsere ganze Wirtschaft zum Stillstand bringen. Ces sind wir ganz damit einverstanden, daß der 15 Wucher aller Schärfe bekämpft wird, aber das legitime Gewerbe darf nn beunruhigt werden. Der Renag; des Alten Fritzen, Gazetten nicht genieret werden dürfen, ist doch auch heute n auf allen Seiten maßgebend, und so kann ich an dem heute gangenen Verbot der „Täglichen Rundschau“ nicht vorüdernhs nehme ja an, daß der Minister diese seine erste hochpolitische M. nahme nicht ohne Fühlung mit dem Staatsministerium getro haben wird, aber die einzelnen Sätze, die als Grundlage Verbotes angeführt werden, haben mir nicht den Eindruck eif vollkommenen Rechtfertigung desselben erwecken können. Meg Partei, und hoffentlich auch jede andere der Regierungskoaliti huldigt der Auffassung. daß nur in ganz besonderen Ausnah fällen die Presse durch diese Ausnahmeverordnung beschränkt 25 sollte. Ich habe seit Jahrzehnten auf die Presse, die mir nat dahin eingewirkt, daß die Kritik so frei wie möglich waltet, de⸗ schimpfen macht freier und wirkt günstig auf die Gesundheit? aber freilich unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daf sich in normalen Grenzen hält und einen bestimmten si Zweck hat, daß es vor allem nicht so weit ausartet, die 985 lagen und Ziele des Staats⸗ und Gesellschaftslebens zu 7 graben. In der „Roten Fahne“ ist das in den letzten da jedenfalls geschehen. (Zurufe von den Kommunisten: Denunzign Ich will nur darauf anfmerksam machen, daß die Pressefre⸗
der großen Koalition schreiben möchte: Ein Wahrzeichen nur gilt:
pielsweise Läden der Konsumgenossen
sein: 300 Pistolen, 72 große Minenwerfer,
ihre Grenze haben muß, wo die Presse zur Begehung solcher n Uechen auffordert. Die Gesellschaft, die einen solchen Kampf gegen sich selbst duldete, würde verdienen, unterzugehen. (Zu⸗ zufe bei den Kommunisten.) So weit wie die Bolschewisten, die eden menschewistischen Redakteur aufhängen, gehe ich nicht. Wir rüssen also dringend wünschen, daß die Verordnung des Reichs⸗ gräsidenten mit äußerster Vorsicht angewendet, daß sie aber zur Anwendung kommt, wenn es sich um die Aufforderung zu der⸗ artigen Verbrechen handelt. Die Neuordnung des Beamten⸗ diziplinarrechts ist auch nach unserer Ansicht ein dringendes Be⸗ dürfnis, das Gesetz von 1852 entspricht den heutigen Verhältnissen durchaus nicht mehr. Die Unabhängigkeit des Beamten muß in ganz anderer Weise als bisher sichergestellt werden. Mit dem Abg. Loenartz fordern auch wir Parität bei der Ausgestaltung des preußischen Beamtentums, wir fassen diesen Begriff aber nicht rein zahlenmäßig auf. Nicht ebenso einverstanden sind wir mit dem Abg. Loenartz hinsichtlich der Aufgaben der Sparkassen. Die Sparkassen sind begründet worden, um die Ersparnisse des kleinen Mannes zu sammeln und anzulegen; das e9. auch in Zukunft die oberste Aufgabe der Sparkassen bleiben. Gegen ein Hinüber⸗ gleiten der Sparkassen in eine rein bankmäßige Organisation haben sich auch in der deutschen Genossenschaftsbewegung selbst lebhafte Bedenken erhoben. Auch wir verurteilen die heutige Gesetzmachung und würden ein Verfa sungsgaset, welches sie in sämtlichen deutschen Staaten und im Reiche für ein halbes Jahr verböte, sehr schön sinden. In den wenigen Tagen, seit die große Koalition praktisch tätig ist, hat sich schon gezeigt, wie notwendig es wahr, dieses Zusammenarbeiten herbeizuführen. In unseren eigenen Reihen und in unserer Presse noch mehr hat man eine Reihe ungünstiger Vorzeichen am Himmel erblicken wollen. Unsere Partei hält, ich wiederhole es, an ihrem Programm von Anfang bis Ende auch innerhalb der Koalition fest, sie hat es als das Gebot der Stunde angesehen, aus der Not des Augenblicks heraus, sich zu beteiligen, um zu retten, was noch zu retten ist. Ich darf Sie zum Schluß vielleicht auf eine Zeit zurückverweisen, die über 2300 Jahre zurückliegt, ark die Zeit der Thebaner und des Epaminondas, der seinen Kriegern zurief, mas ich über die Tore
Das Vaterland zu retten. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.)
Abg. Eberlein (Komm.): Seit Anfang Juni liegen in den Akten des preußischen Staatskommissars für öffentliche Ordnung gewisse, gegen die Kommunisten gerichtete Verössentlichungen, worin gegen meine Partei und gegen mich selbst sehr schwere An⸗ klagen erhoben werden. Bisher ist aber weder gegen mich, noch gegen irgendeinen anderen Kommunisten eine Anklage H we worden. Auf diese Akten hat neuerdings der „Vorwärts“ zurück⸗ hegriffen. Die Herren Sozialdemokraten versuchen auf diesem Wege die Arbeiterschaft von der großen Aktion für die Wieder⸗ befreiung der Opfer des mitteldeutschen Aufstandes abzulenken, da sie diese Bewegung durch ihren Widerstand nicht mehr aufzuhalten vermögen. Das erwähnte Material liegt bei meinem Freunde Weismann schon vier bis fünf Monate, er glaubt offenbar selbst nicht daran und sucht es jetzt auf Umwegen politisch gegen uns auszubeuten. Diese Verichte sind auf Veranlassung des ehemaligen Genossen Dr. Levy aufgestellt, der nach dem Märzputsch in der Provinz herumreiste, um gegen uns Material zu sammeln. Ich stelle hier fest, daß ich erst am 22. März aus Berlin nach Mittel⸗ eutschland kam, wo in Mansfeld schon seit zwei Tagen der Kampf im Gange und bereits Blut geflossen war. Im Untersuchungs⸗ au schuß hat ja Severing selbst in einer schwachen Stunde er⸗ klärt, er sei für eine Polizeiaktion, um bh ettssält zu provo⸗ zieren und dann niederzuschlagen. Nicht ich also habe den Aufstand provoziert. Selbstverständlich war es unsere Auf abe, im übrigen Deutschland zur Unterstützung der Mansfelder Arbeiter Stimmung zu machen. — Von einer Volksregierung kann bei der heutigen oglition nicht die Rede sein, da sich in der gegenwärtigen Gesell⸗ schaftsordnung unüberwindliche Gegensätze gegenüber lehen. Die Tätigkeit des Ministers Severing ist arbeiterfeindlich, das zeigt die Verhängung des Belagerungszustandes über Berlin anläßlich der Teuerungskrawalle. iese Krawalle sind aber auf Provokation urückzuführen. Das geht am Fea sichsen daraus hervor, daß bei⸗ chaft geplündert sind. Einen sol hen Unsinn begehen aber die Arbeiter nicht von selbst. Um die berechtigte Empörung der Arbeiterschaft niederzuknütteln, deshalb der Kampf Severings gegen Dominicus um den Ministersessel. Der Erlaß des Ministers Dominicus auf Entfernung der Kommunisten
Abg. Leid (u. Soz.): Eine dem Gemeindeausschuß vor⸗ liegende Petition um Aufhebung einer Berordnung vom Jahre 1793 zeigt, auf Grund welch veralteter Bestimmungen und Kabinettsorders in Preußen auch heute noch regiert wird. Eine Uebersicht über die noch in Kraft befindlichen vermoderten Ver⸗ ordnungen und Bestimmungen wäre ganz lehrreich und würde zeigen, wie ee geg es ist, daß hier einmal gründlich auf⸗ geräumt wird. Der Erlaß, wonach Kommunisten Verwaltungs⸗ ämter nicht bekleiden dürfen, ist in einem bestimmten Falle vom Oberverwaltungsgericht als ungültig erklärt worden. Der be⸗ treffende kommunistische Amtsvorsteher ist auch wieder in sein Amt eingesetzt worden. Ich frage den Minister Severing, ob er den Erlaß aufgehoben hat. Den Antrag des Ausschusses, der den Ausbau der seit dem April dieses Jahres bei dem Berliner Polizei⸗ präsidium bestehenden „Deutschen Zentralpolizeistelle“ zur Be⸗ kämpfung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und Inserate und einen getrennten Haushalt für diese Stelle wünscht, lehnen wir auf das entschiedenste ab. Dieser Antrag atmet echt Brunnerschen und Faßbenderschen Geist, der durch den Ausgang des „Reigen“⸗ Prozesses schär te Verurteilung erfahren hat. Wir bezweifeln, daß die neuen Feenasege gegen den Wucher ihren Zweck er⸗ reichen werden. or allem müßte einmal bei den Erzeugern ein⸗ gegriffen werden. Namens meiner Partei erhebe ich gleichfalls Einspruch gegen die Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Berlin. Die Schuld an den Vorkommnissen trägt die Miß⸗ handlung der Arbeitslosen durch die Polizei, die blindlings auf Schuldige und Unschuldige eingehauen hat. Gegen die Führer dieser Polizei müßte vorgegangen werden. Wir beantragen, daß die Polizei ganz aus den Händen des Staates herausgenommen und in die Hände der Gemeinden gelegt wird. Die Polizei hat in ihrer heutigen staatlichen Zentralisation immer noch einen starken militärischen Einschlag. Der Minister wird in eine schwierige Lage kommen, wenn seine neuen Koalitionsfreunde Schutz von ihm verlangen. Die Polizei kann den Hunger nicht stillen. Wenn die neue Koalition wirk⸗ lich den Staat und das Wirtschaftsleben aufbauen will, so muß sie ganz andere Mittel anwenden als den Ruf nach Polizei. Es bleibt kein Weg übrig, als die Produktion zu heben und mehr Arbeit zu schaffen. So lange das nicht gelingt, werden alle Hoffnungen auf die Polizei⸗ zuschanden werden. Die Presse der Deutschen Voltspartei hat ja erklärt, daß die Koalition in erster Linie eine Abwehr gegen die unabhängige und kommunistische Wühlerei bedeute. Von vornherein kennzeichnet sich die neue Regierung als eine arbeiterfeindliche, wie wir das auch gleich zum Ausdruck gebracht haben. Wenn die Koalitionsregterung in diesem Sinne verstanden werden will, wie sie es selbst sagt. so haben die Arbeiter ihr gegenüber die Pflicht, ihr eine einheitliche Arbeiterfront gegenüberzustellen. (Beifall auf der äußersten Linken.)
Nunmehr wird die Weiterberatung des Etats auf Diens⸗ tag, den 29. November, Mittags 12 Uhr, vertagt. Vorher stehen noch kleine Anfragen auf der Tagesordnung. Ein An⸗ trag Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.), auch den Amnestieantrag auf die Tagesordnung zu setzen, wurde gegen die Stimmen der äußersten Linken abgelehnt.
(Schluß 4 Uhr.)
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung der Verordnung über Lohn⸗ pfändung ist nebst Begründung dem Reichstag zur Beschlußfassung zugegangen. Die wichtigste der vorgeschlagenen Bestimmungen, die am 1. Januar 1922 in Kraft treten sollen, ist die Ersetzung von § 1 der Verordnung über Lohnpfändung vom 25. Juni 1919 in der Fassung des Gesetzes, betreffend Aenderung dieser Verordnung, vom 10. August 1920 durch folgende Vorschriften:
Der Arbeits⸗ oder Dienstlohn ist bis zur Summe von achttausend Mark für das Jahr und, soweit er diese Summe übersteigt, zu einem Drittel des Mehrbetrags der Pfändung nicht
aus Staats⸗ und Kommunglämtern ist vom Minister Severing nicht aufgehoben worden, sondern wird noch jetzt gehandhabt. Nach der Rede des Ministers Severing über die Selbstschutzorgani⸗
sationen, die er seinerzeit hier gehalten hat, hätte man erwarten dürsen, daß er gegen die Selbstschutzorganisation tatkräftig vorgehen
würde. Er hat aber nichts unternommen. Die Selbstschutzorgani⸗ sationen bestehen in Preußen ruhig fort und bilden heute eine größere Gefahr als je zuvor. Damit der Minister Severing nun das Versäumte nachholen kann, will ich einiges Material vor⸗ tragen. Ich habe schon dem Minister Dominicus Material an⸗ geboten, kam aber nicht dazu, es ihm zu übermitteln, weil schon am nächsten Tage unser Büro in der Rosenthaler Straße von Polizei überfallen wurde, und man versuchte, das Material zu ent⸗ wenden. Da ich dem Minister Severing mehr traue als dem Minister Dominicus, muß ich mich darauf beschränken, mein Materxial hier zur Kenntnis zu bringen. Die tüchtigsten Orgesch⸗ männer in Oberschlesien sind Oberst Schuster und Leutnant von Schweinitz die, in engster Verbindung mit den Breslauer Be⸗ hörden stehen und auch mit den Sozialdemokraten. Ein Herr Peus aus der Herrenstraße in Breslau hat eine Bestellung auf g Millionen Schuß für den Schlesischen Selbstschutz erhalten. Der Vermittler für die Lieferungen ist ein Majox in der Ansbacher Straße in Berlin. Die Zentrale des Selbstschutzes befindet sich in Breslau. Sie hat ihren Kriegsplan vollständig fertig und ist jederzeit bereit, auf Kommando loszuschlagen. Einen Mobil⸗ machungsplan lege ich auf den Tisch des Hauses nieder. Der Mittelsmann in Berlin hat u. a. nach Schlesien 1836 Bohnen⸗ minen, 185 Feldhaubitzengranaten. 226 schwere Schlagminen. eine Kiste Zünder, 600 Granaten, 4000 Eierhandgranaten, erhebliche Mengen weiterer Munition sind aus einem großen Mnnitionslager aus Bayern nach Schlesien gesandt worden. Der Redner verliest ein Schreiben an eine Führerstelle des Selbstschutzes, worin mit⸗ geteilt wird, daß noch weitere Mengen Munition zur Verfügung stebhen, und in welchem angereagt wird. dem Direktor einer in Be⸗ tracht kommenden Firma den Schlesischen Orden zu verleihen, um eine schnellere Lieferung von Munition herbeizuführen. Nach einer Aufstellung, die der Redner verliest, sollen von der Berliner Ver⸗ mittlungsstelle bis zum 8 A 8 F. 18g C11 5 Ge Gewehrpistolen, 8 1 Deg cgefhüge. 79 000 Hand⸗ granaten, 2 600 000 Schuß Infanteriemunition, 1800 kleine Minen⸗ werfer und 15 000 Ausrüstungen. (Hört, hört! links.) Die Leeferung weiterer erheblicher Posten wird angekündigt. Die So⸗
zieldemokraten haben in Breslau selbst Waffen und Munition sich
beschafft. Auf Meldung bei dem Breslauer Polizeipräsidium hat ein sozialdemokratischer Beamter erklärt, es würde den Kom⸗ munisten schlecht ergehen, wenn sie in Berlin Anzeige erstatteten. Auf diese Mitteilung müssen wir uns vorläufig beschränken. Falls eitens des Ministers nicht eingeschritten wird, werden wir neues
aterial veröffentlichen. Statt gegen den Selbstschutz einzu⸗
schreiten, macht der Minister Severing Jagd auf die Kommunisten.
In Jena ist ein Spitzel entlarvt worden, der im Auftrage des Ministers ü18 unserem beigewohnt hat. Die „Rote Hilfe“, die auch die Angehörigen der politischen Gefangenen unterstützen soll, wird von den Polizeibehörden bekämpft. In Halle hat man eine Sammelstelle der „Roten Hilfe ausgehoben. Auch unserer Hilfsaktion für Rußland bereitet die Polizei die größten Schwierigkeiten. In zwei Fällen sind sogar gesammelte Beträge und Bekleidungsgegenstände beschlagnahmt worden (Hört, hört! auf der äußersten Linken.) Die Verbreitung kommunistischer Reden über den mitteldeutschen Aufstand ist polizeilicherseitz ver⸗ hindert worden. Jede Maßnahme des Ministers Severing ist ein Kompliment vor der Rechten und ein Fußtritt für das Proletariat.
Geifall auf der äußersten Linken.)
unterworfen.
Hat der Schuldner seinem Ehegatten, früheren Ehegatten, Verwandten oder einem unehelichen Kinde Unterhalt zu ge⸗ währen, so erhöht sich der unpfändbare Teil des Mehrbetrags ür jede Person, der Unterhalt zu gewähren ist, um ein Sechstel, höchstens jedoch um zwei Drittel des Mehrbetrags.
Uebersteigt der Arbeits⸗ oder Dienstlohn die Summe von “ Mark für das Jahr, so findet auf den Mehrbetrag die Vorschrift des Abs. 2 keine Anwendung. u“]
Die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juni 1869 finden ent⸗ sprechende Anwendung.
In der beigegebenen Begründung wird u. a. aus⸗ geführt: 1
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 10. August 1920 hat die allgemeine Teuerung eine derartige Steigerung erfahren, daß es nicht angängig erscheint, die für den Arbeits⸗ und Disnstehs zurzeit bestehenden Pfändungsbeschränkungen bis zum Ab chluß der in Vorbereitung befindlichen grundlegenden Reform des Eööö““ unverändert besucgalten, Die fort⸗ schreitende Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat dahin geführt, daß die nach den bestehenden Vorschriften pfandfrei bleibenden Beträge in vielen Fällen erheblich hinter dem zurück⸗ bleiben, was bei Abwägung aller Interessen dem Schuldner be⸗ (lassen werden muß. Das Verlangen nach einer alsbaldigen An⸗ passung der Pfändungsvorschriften an die veränderte wirtschaft⸗ liche Lage ist deshalb berechtigt. Dem Bedürfnis kann eine rein mechanische Verschiebung der Pfändungsgrenzen um so weniger genügen, als bei der Veränderlichkeit der wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse die Gefahr besteht, daß sich die neuen Grenzen, wie man sie auch bemessen mag, in kurzer Frist wieder nach oben oder unten als nicht mehr zeitgemäß erweisen. Deshalb hält der Ent⸗ wurf, obwohl er davon ausgeht, daß eine tiefer greifende organische Umgestaltung des Lohnpfändungsrechts nur im Rahmen der Neuordnung des gesamten Vollstreckungsrechts möglich ist und daher der allgemeinen Prozeßreform vorbehalten bleiben muß, dennoch in einigen Punkten grundsätzliche Aenderungen der be⸗ stehenden w; über die Pfändung des Arbeits⸗ und Dienst⸗ lohns für unerläßlich.
vfi Entwurf sucht die Lage der Schuldner dadurch zu er⸗ leichtern, daß er bei angemessener Erhöhung des unbedingt pfandfrei bleibenden Lohnbetrages die dem Schuldner von dem über⸗ steigenden Betrage verbleibende Quote wesentlich erhöht und die absolute Höchstgrenze, über die hinaus bisher der gesamte Lohn pfändbar war, fallen läßt. Hierdurch wird erreicht, daß sich der pfandfrei verbleibende Betrag mehr als bisher den Verhältnissen des Schuldners und der jeweiligen wirtschaftlichen Lage anpaßt; zugleich wird bei den höheren Lohnstufen das Interesse des Schuldners an der dem Gläubiger mit zugute kommenden Ver⸗ besserung seiner Einkünfte wach erhalten. Als neue Mindest⸗ renze, bis zu der die Pfändung des Arbeits⸗ oder Dienstlohnes Feiecbihin ausgeschlossen ist, wird der Betrag von 8000 ℳ vor⸗ geschlagen. Da durch die gleichzeitige Erhöhung der nach den persönlichen Verhältnissen des Schuldners abgestuften pfand⸗ frei bleibenden Quoten des Mehrbetrages (§ 1 Abf 2) auf diese Verhältnisse mehr als bisher Rücksicht genommen wird, erscheint es unbedenklich, die Mindestgrenze von 8000 ℳ im Gegensatz zu den bestehenden Vorschriften für Schuldner mit und ohne unter⸗ haltsberechtigte Angehörige einheitlich festzusetzen. Hierdurch wird
ie Handhabung des Gesetzes wesentlich vereinfacht.
Während die Verordnung vom 25. Juni 1919 dem Schuldner von dem die absolute Pfändungsgrenze übersteigenden Betrage ¹
und für jeden unterhaltungsberechtigten Angehörigen ¼1 % bis 8
Erhöhung dieser Quoten in der Weise vor, daß dem Schuldner in
Grundgedanken
o diejes Betrags beläßt, schlägt der Entwurf eine
kunft für eine Person ½ und für jezen unterhaltungsberechtigten
Angehörigen 1% bis höchstens ½ des die absolute Pfändungsgrenze übersteigenden Betrags verbleiben sollen. Wennglei
Zhung einer absoluten Höchstgrenze in der Art, daß der über⸗
von der Fest⸗
chießende Betrag unbeschränkt pfändbar ist, aus den dargelegten
Gründen abgesehen wird, so erscheint es auf der anderen Seite nicht gerechtfertigt, auch denjenigen Schuldnern, die über ein besonders großes Lohneinkommen verfügen, von dem eine bestimmte Grenze übersteigenden Teil noch eine besondere Quote für die Erfüllung ihrer Unterhaltungspflichten zuzubilligen.
Der § 1 Abs. 3 sieht in dieser Hinsicht eine Grenze von 50 000 ℳ vor. Er geht von dem 1 aus, daß der sich bei einem Einkommen von 50 000 ℳ ergebende pfandfreie Betrag in aller Regel ausreicht,
dem Schuldner die Erfüllung seiner Unterhaltungspflichten zu er⸗
möglichen und daß der Schuldner demnach zu dem ihm ver⸗ bleibenden Drittel nicht noch eines besonderen Zuschusses zur Erfüllung seiner Unterhaltung verpflichtungen bedarf. 8
Wie bereits angedeutet, will der Entwurf ebensowenig wie die Verordnung vom 25. Juni 1919 und das Gesetz vom 10. August 1920 einer umfassenden Neuregelung des Lohn⸗ pfändungsrechts vorgreifen und beabsichtigt nicht, den provisorischen Charakter der derzeitigen Regelung zu ändern. Er sieht daher ebenso wie die genannten Vorschriften nur eine be schränkte Geltungsdauer vor. Als Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Gesetzes wird der 31. Dezember 1923 vorgeschlagen.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Ge setzes über die Abänderung des Börsen gesetzes vom 22. Juni 1896 in der Fassung der Bekannt machung vom 27. Mai 1908 nebst Begründung zur Beschluß fassung zugegangen.
Gemäß § 7 des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 in de Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1908 sind neben andere Personen auch Personen weiblichen Geschlechts vom Börsenbesuch grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Antrag der Börsenorgane ka die Landesregierung in besonderen Fällen auf Grund des Absatzes des § 7 Ausnahmen von dieser Bestimmung zulassen. Der Reichs tag hat in der 89. Sitzung am 19. März 1921 gelegentlich de dritten Beratung des Haushalts des Reichswirtschaftsministeriums eine Entschließung angenonemen, wonach gemäß einem Antrag der Abgg. Schiffer und Genossen das Verbot des Börsen besuchs für Frauen zu beseitigen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dieser Entschließung Rechnung.
— Ferner haben im Reichstag der Abg. Hergt (D. Nat.) und seine Fraktion den folgenden Antrag eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen: Die Reichsregierung mit d schleunigen Vorlage einer Denkschrift zu beauftragen, in der die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Herbei⸗ führung der Beteiligung der Angestellten un Arbeiter am Besitz und Ertrage der in Gesell schaftsform betriebenen Unternehmungen dar gestellt werden, wobei die Verhandlungen des diesfährigen Deutsche! Juristentages zu verwerten sind. Insbesondere ist in dieser Denk schrift Stellung zu nehmen zu folgenden Fragen: Einführung eine Bezugsrechts der Angestellten und Arbeiter in privatwirtschaftlicher Unternehmungen auf neu herausgegebene Geschäftsanteile aller Ar zu Bedingungen, die diese Bezugsberechtigten gegenüber anderer nicht benachteiligen und ihren besonderen wirtschaftlichen Ver hältnissen Rchnung tragen; Erleichterung und Regelung der Aus⸗ nutzung solcher Bezugsrechte durch Vereinigungen der Arbeitnehmer (Werkgemeinschafte, gewerkschaftliche Betriebsgruppen); An arbeitung von Mustersatzungen für solche Beteiligung und etw weitergehendes freiwilliges Beteiligen der Arbeitnehmerschaft unte Vermeidung starrer Schablonisierung; Mitbeteiligung der Beamten⸗, Angestellten⸗ und Arbeiterschaft an gemischt⸗wirtschaftlichen Unrer nehmungen; Vertretung der beteiligten Arbeitnehmer und Arbeit nehmervereinigungen in Aufsichtsrat und Gesellschafter⸗ versammlungen. 8
Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen murde, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, gestern zunächst über § 10 des Entwurfs eines Vermögens⸗ steuergesetzes beraten. Darin wird bestimmt, was außer dem in den vorhergehenden Bestimmungen erwähnten Rohvermögen noch zum Vermögen gehört. Als solches sollen noch gelten: selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen jeder Art, Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsanteile usw. bares Geld deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine sowie Edelmetalle, der Kapitalwert der Rechte auf Renten und andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen, Schenkungen usw., noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens⸗ und Kapitalversicherungen, ferner Gegenstände aus edlem Metall, Edel⸗ steine, Kunst⸗, Schmuck⸗ und Luxusgegenstände sowie Sammlungen aller Art, sofern der Anschaffungspreis für den einzelnen Gegenstand 5000 ℳ und darüber oder für mehrere gleichartige oder zusammen⸗ gehörige Gegenstände 50 000 ℳ und darüber betragen hat. Abg. Dr. Rolpenhauer (D. Vp.) beantragte, die Befreiungs⸗ vorschrift in § 10 Nr. 6 für chern Rücksicht auf ein Arbeits⸗ oder Dienstverhältnis abgeschlossen worden sind, auf alle noch nicht fälligen Ansprüche aus Versicherungen auszudehnen, wenn die Rente nicht mehr als 3000 ℳ oder die Versicherungssumme nicht mehr als 30 000 ℳ beträg Ministerialrat Dr. Zarden empfahl die Ablehnung des Antrags. Dem Gedanken, die kleinen Sparer zu schonen, werde schon dadur Rechnung getragen, daß die ersten 100 000 ℳ stets steuerfrei seien. Weitere Befreiungsvorschriften müßten schon, wenn nicht zwingende Gründe vorlägen, aus Gründen der von allen gewünschten Verein fachung des Verfahrens vermieden werden. Der Ausschuß lehnte den Antrag ab. Abg. Bernstein (Soz.) beantragte, die Bestimmung über die steuerliche Erfassung von Schmuck⸗ und Kunstgegenständen au solche gleichartige oder zusammenhängende Gegenstände auszudehnen für die der Anschaffungspreis 30 000 ℳ betragen hat. Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) fragte, ob sich die bisherigen darauf bezüg lichen Bestimmungen bewährt haben. Abg. Dr. Hertz (U. Soz glaubte, daß eine Möglichkeit, diese Bestimmungen wirksam durch führen, dann gegeben sei, wenn der Steuerbehörde die Einbruch und Feuerversicherungspolicen der Steuerpflichtigen vorgeleg werden müßten, und schlägt eine dahin gehende Entschließung vor Staatssekretär Zapf empfahl, an dem Entwurf festzuhalten. Ein zuverlässige Bewertung, auch des früher angeschafften Hausrats, se nicht möglich. Insbesondere könne auch die Höhe der Versicherung keinen richtigen Maßstab bieten. Allerseits gewünscht werde die Er⸗ fassung von Anschaffungen besonders kostbarer Gegenstände in der letzten Zeit. Solche Gegenstände würden aber schon durch die Bestimmung des § 10 Nr. 7 erfaßt. In jedem einzelnen Fall auf den Wert des Haushalts zurückzugehen, werde den Finanz ämtern neue Schwierigkeiten ma ben, die dem Gang der Veranlagung u““ und außer Verhältnis zum finanziellen Ergebnis führen. Von verschiedenen Seiten wurde darauf hingewiesen, daß schon heute die Steuerbehörde berechtigt sei, die Versicherungs⸗ policen einzufordern. Die Anträge der Abgg. Bernstein (Soz.) und Dr. Hertz (U. Soz.) wurden abgelehnt. § 10 wurde vom Ausschuß angenommen.
Zum § 11, der bestimmt, was zum steuerbaren Vermögen nicht gehört, lag ein Antrag Bernstein (Soz.) vor, nach dem Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände, sofern sie nicht zum Betriebsvermögen. gehören oder Zubehör eines Grundstückes und näher aufgeführt sind, von der Steuer nur dann freibleiben sollen, wenn der Wert 200 000 ℳ nicht überschreiet. Ein demokratischer Antrag wollte an die Stelle von 200 000 ℳ, welche Höhe im Ausschuß als zu niedrig angesehen wurde die Summe von 500 000 ℳ setzen. Staatssekretär Zapf bezweifelte den finanziellen Effekt dieser Vorschriften. Es
Rentenversicherungen, die mit
bestand jedoch Einmütigkeit im Ausschuß, daß ein Mittel gefunden 8
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