1921 / 277 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1921 18:00:01 GMT) scan diff

werden müsse, etwaige Steuerhinterziehungen auf diesem We e unterhinden. Die Abgg. Moldenhauer (D. Vp.), I (Zenti) und Dr. Helfferich (D. Nat.) wiesen auf die Unzuträg⸗ lichkeiten der vorgeschlagenen Bestimmung hin. Der demokratische 68 sobialdemokratische Antrag wurden darauf von dem Ausschuß ab gelehnt.

„Der Vorsitzende Dr. Becker (D. PVp.) begründete drei von ihn eingebrachte Anträge. Der erste Antrag forderte die Steuer⸗ befreiung für nicht zur Veräußerung bestimmte Se Gegenstände aus edlem Metak ohne Rücksicht auf ihren Wert, die geschichtlichen oder wissenschaftlichen Wert haben und sich bereits vor dem 31. Juli 1914 im Besitze des Eigentümers oder seiner Familie befanden. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein zweiter Antrag, der Vermögensbetnäge, die auf Grund des § 59 a des Reichsein⸗ kommensteuergesetzes zur Erneuerung, Rücklage und ähnlichen Fonds festgelegt sind, nicht zum steuerbaren Vermögen rechnen will, wurde auf Anregung mehrerer Mitglieder des Ausschusses bis zur Entscheidung über die Bewertungsgrundsätze zurückgestellt. Ein dritter Antrag wollte die steuerliche Befreiung von Vermögens⸗ beträgen, die für ausschließlich gemeinnützige oder Wohlfahrtszwecke zurückgelegt sind und deren Verwendung zu solchen Zwecken gesichert ist, auch auf physische Personen ausdehnen, während sie nach der Regierungsvorlage nur juristischen Personen zuteil werden soll. Ministerialrat Zarden verwies darauf, daß die Sicherung der Verwendung. entscheidend sei und weitergehen müsse, als im Reichsnotopfergesetz vorgesehen sei. Insbesondere müsse dafür gesorgt werden, daß die Arbeitgeber in schlechten Zeiten nicht wieder auf das Vermögen zurückgreifen können und daß es bei einem Konkurs auch dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen bleibt. Dieser Antrag fand gemeinsam mit präzisierenden Zusatzanträgen der Demo⸗ kraten und Sozialdemokraten die Zustimmung des Ausschusses. § 11 wurde im übrigen in der Regierungsvorlage angenommen.

Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) fragte zu § 12 betreffs der Ermittlung des Reinvermögens durch Abzug vom S ob unter Schulden gemäß Ziffer 1 auch Steuerschulden zu verstehen seien. Nach der Vorlage solle ein Rückgriffsrecht zum Abzuge nicht berechtigen. Wie stehe es aber in Fällen, wo der Regreßanspruch wegen Zahlungsunfähigkeit unwirksam sei? Ministerialrat Dr. Zarden erwiderte, daß die Abzugsfähigkeit beim Regreßrecht an sich schon aus dem § 143 der Reichsabgabeordnung folgere, daß aber in der Praxis vielfach der Schuldner und sein Regreßpflichtiger die Schuld voll abgesetzt hätten. Die Bestimmung diene also einer notwendigen Klarstellung. Die Steuerschulden seien als Schulden im Sinne des Regierungsentwurfs und zwar entstehe die Steuerschuld nach der Abgabeordnung, sobald der Tatbestand verwirklicht sei, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpfte. Auf die Frage des Abg. Keinath (Dem.), ob noch nicht ausgezahlte Dividenden eine Schuld der Gesellschaft darstellten in dem Falle, daß die Generalversammlung, in der die Dividende beschlossen wurde, vor dem Veranlagungsstichtage stattfand, gab der Regierungsvertreter eine bejahende Antwort. Die §§ 12 bis 14 wurden sodann im wesentlichen in

cer Regierungsvorlage angenommen.

Ein Antrag der Abgg. Dr. Helfferich (Dnat.) und Ge⸗ nossen wollte nach § 14 einen § 14 a einfügen, wonach für die Dauer von 15 Jahren deutsche Reichsanleihen und sonstige festverzinslichen Papiere, die sich seit dem 30. Juni 1919 ununterbrochen im Besitze des Steuerpflichtigen befanden, der Vermögenssteuer und dem Zu⸗ schlag der Vermögenssteuer nicht unterliegen sollen. Ministerial⸗ direktor Dr. Popitz bat, den Antrag abzulehnen. Fae. seien die Besitzer fest verzinslicher Werte in einer sehr schwierigen Lage. Den kleinen Vermögensbesitzern und ihnen wolle man doch helfen werde durch die Vermögensfreigrenze und durch die für die Rentner gegebenen Abzugsvorschriften Rechnung getragen. Eine allgemeine Freistellung würde dazu führen, auch die größten Vermögen, soweit sich in diesen festverzinsliche Werte befinden, ganz

der teilweise freizulassen. Für den Veranlagungsbescheid werde die Vorschrift kaum oder nur mit größten Schwierigkeiten durchführbar sein, weil in jedem Fall nachgewiesen werden müsse, wann ein Papier erworben sei. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Beifügung des § 14 a abgelehnt. 8

Bei § 15, der vom Feststellungszeitraum handelt, wurde nach lebhafter Debatte auf Antrag der Abgg. Becker (D. Vp.) und Dr. Helfferich (D. Nat.) die Bestimmung gestrichen, daß der Reichsfinanzminister mit Zustimmung des Reichsrats die Feststellung des Vermögenswerts für einen kürzeren Zeitraum als drei Rechnungs⸗ jahre anordnen kann. Ministerialdirektor Dr. Penai hatte darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit, einen kürzeren Zeitraum anzuordnen, bestehen bleiben müsse. Schon wegen der Geschäftslage der Finanz⸗ ämter werde die Reichsregierung von dieser Befugnis nur im äußersten Notfall Gebrauch machen. Im Interesse des Fiskus und der Steuer⸗ pflichtigen sei die Bestimmung festzuhalten. § 15 wurde im übrigen angenommen. .

Der Beratung des Unterausschusses wird ein Vorschlag des Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) über die Bemessung des Gold⸗ tarifes zugrunde gelegt werden. Dieser Vorschlag geht davon aus, daß der Reichsrat zu jedem Veranlagungstermin, zum ersten Male am 31. Dezember 1922, den durchschnittlichen nneren Entwertungsfaktor der letztvergangenen drei Monate von Papiermark zu Friedensmark feststellt, und daß dieser ur Ermittlung des Friedensmarkwertes als Divisor bei der Teilung des in Papier veranlagten Vermögens gilt. Es wird eine bestimmte Tarifstaffel aufgestellt, die davon ausgeht, daß steuerpflichtig nur der den Betrag von 6000 Friedensmark übersteigende Teil, des abgerundeten Vermögens steuerpflichtig ist. Von den ersten ange⸗

aangenen 10 000 Friedensmark des steuerpflichtigen Vermögens wird vom Tausend, für die nächsten angefangenen 10 000 Friedensmark ½ vom Tausend, für die nächsten angefangenen 15 000 Friedensmark 2 vom Tausend und so fort in aufsteigender Progression erhoben. Ueber ie nach diesem Gesetz in Friedensmark zu entrichtende Vermögenssteuer wird dem Steuerpflichtigen Bescheid zugestellt. Als 1. Beispiel zum Tarif wird angeführt: Papiermark des Vermögens 600 000 ℳ, Ent⸗ wertungsfaktor (Divisor) 15, Friedensmarkwert 40 000 ℳ, nach der ezeichneten Tarifstaffel Steuerbetrag 53 ℳ, Entwertungsfaktor Multiplifkator) 15, Papiermarkwert des Steuerbetrages 795 ℳ; Beispiel: Papiermarkwert des Vermögens 3 100 000 ℳ, Ent⸗ vertungsfaktor (Divisor) 15, Friedensmarkwert 206 000 ℳ, Steuer⸗ etrag nach der Tarifstaffel 872,50 ℳ, Entwertungsfaktor (Multi⸗ likator) 15, Papiermarkwert des Steuerbetrages 13 187,50 ℳ.

Im Reichstagsausschuß für Verbrauchs⸗ teuern wurde gestern der Entwurf eines Rennwett⸗ nd Lotteriegesetzes beraten. Regierungsseitig vurde hierzu bemerkt, daß die Fassung zweier Paragraphen der Regierungsvorlage nicht die Zustimmung des Reichsrats gefunden habe. Trotzdem halte die Reichsregierung an ihrem Entwurse - Konzessionierung und Besteuerung der Buchmacherwetten fest. Die abweichende Auffassung des Reichsrats gehe da⸗ hin, unter Aufrechterhaltung des Verbots von Buchmacher⸗

wetten neben dem Totalisator nur Wettannahmestellen der Rennvereine nebst einer Zentralabrechnungsstelle (Rennwett⸗ zentrale) vorzusehen. Der Regierungsentwurf beabsichtige, die sich bei Pferderennen betätigende Wettleidenschaft in geordnete Bahnen zu leiten und finanziell nutzbar zu machen. Zur⸗Zeit sei nur das Unternehmen eines Lotalisators erlaubt. Der gewerbs⸗ mäßige Abschluß von Wetten gelte als gewerbsmäßiges Glücksspiel und sei deshalb strafbar. Trotzdem finde in erheblichem Maße ein Wetten bei sogenannten Buchmachern statt. Die Versuche, dieses Wetten bei Buchmachern zu unterdrücken, seien erfolglos geblieben. Es könne sich deshalb nur fragen, ob man versuchen wolle, das nerlaubte Wetten durch Erhöhung der Strase und sonstige Maßnahmen auszurotten, oder die Bedenken gegen diese Art. zu wetten, zurückstellen und durch Konzessio⸗ nierung von Buchmachern geordnete Zustände herstellen olle. Der Regierungsentwurf gehe davon aus, daß es nicht gelingen verde, das Wetten beim Buchmacher auszurotten oder auch nur in erheblichem Maße einzuschränfen. Weiter erscheine es der Reichs⸗ regieruhg als erforderlich, daß der Buchmacher auch für seine Hilis⸗ personen und für die Oertlichkeiten, wo die Wettabschlüsse stattfinden

Buchmacher

Erwägungen

sollen, einer Erlaubnis bedürfe. Insbesondere könne es nicht für erwünscht erachtet werden, daß konzessionierte Buchmacher an jedem beliebigen Orte ihre. Tätigkeit ausüben, in Wirtschaften Kunden auf⸗ suchen oder gar sich vor dem Eingang größerer Geschäftsbetriebe aufstellen, um Wettabschlüsse zu machen. Der Berichterstatter Abg. von Gusrard referierte ausführlich über die Regierungsvorlage. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) wollte diese Frage lediglich vom Ge⸗ sichtspunkt der Zweckmäßigkeit, nicht von dem der Moral aus be⸗ handeln. Etwas Unsittliches liege, streng genommen, auch im Lotterie⸗ spiel. Da die Buchmacher weder durch den Totalisator beseitigt worden seien, noch auch durch eine Reichswettzentrale beseitigt werden würden, erscheine es geraten, durch Legalisierung das Niveau des Standes zu heben. Einer Hinterziehung der Steuer solle der § 2 des Entwurfs entgegenwirken, der die jederzeitige Einschränkung und Widerrufung der Erlaubnis vorsehe. Der Reichstag habe schon früher der Konzessionspflicht zugestimmt und sollte es auch diesmal tun. Eine neue Behörde zu schaffen, empfehle sich keinesfalls. Abg. Schlack (Zentr.) führte aus: In der Gesetzgebung gibt es einen analogen Fall, die Konzessionierung der Stellenvermittlung. In der Stellenvermittlung waren ebenfalls Mißstände und Steuer⸗ hinterziehung in großem Maße vorhanden. Die Konzessionierung hat diese Mißstände voll beseitigt. Dann werden die konzessionierten eine kostenfreie Aufsichtsbehörde des Reiches sein, weil sie ein Interesse daran haben, daß nur steuerzahlende Buchmacher ihr Geschäft betreiben. Etwaige Steuerhinter⸗ ziehung durch doppelte Buchführung wird dadurch auf ein Minimum heruntergedrückt, daß durch die Konzessionierung die Buchmacher sich öffentlich etablieren, Angestellte be⸗ schäftigen und dann nur unter der ständigen Gefahr der Denunzierung bei der Staatsanwaltschaft derartige Steuerhinterziehungen machen könnten. Ministerialdirektor Dr. Popitz vom Reichsfinanzministerum unterstrich die Stellungnahme der Reichsregierung, daß die Buchmacher durch das Ehrlichmachen für den Kampf gegen die unlauteren Elemente gewonnen würden. Die Wettzentrale erscheine darum nicht geeignet, das Steueraufkommen zu garantieren, weil die Wettzentrale als staatliche Einrichtung angesehen werden könnte und zu bürokratisch gegenüber den beweglichen Buchmachern eingerichtet sei, als daß sie mit Erfolg die nicht am Toto gewetteten Beträge an sich zu ziehen vermöchte. Andererseits werde auch die Gefahr heraufbeschworen, daß durch die Tätigkeit der Wettzentrale Kreise, die bisher vom Wettbetrieb sich ferngehalten haben, in ihn hineingezogen würden. Abg. Thomsen (D. Nat.) führte aus, daß eine unvoll⸗ kommene Gesetzgebung und eine unvollkommene Ausführung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften es verschuldet habe, daß das verbotene Wetten Formen angenommen babe, die auf die Dauer für das Volk unerträglich seien. Das zeit⸗ weilige Verbot des Totalisators ohne gleichzeitiges energisches Vorgehen gegen die private Wettvermittlung, die spätere viel zu hohe Besteuerung der Totalisatorwetten hätten eine so starke Zunahme des heimlichen privaten Wettgeschäfts im Gefolge gehabt, daß auch das Gesetz vom Jahre 1905 keine Abhilfe vesga habe. Man müsse daher mit der Tatsache rechnen, daß das Rechtsempfinden eines großen Teils des Volks in dem privaten Buchmachertum nichts Unrechtmäßiges sehe, nachdem man den Totalisator zugelassen habe. Und da die Gesetzgebung dem Volksempfinden Rechnung tragen müsse, bleibe nichts anderes übrig, als sich auf den Boden des Entwurfs der Reichsregierung zu stellen, auch dann, wenn man das Wetten und das Buchmachertum als unerfreuliche Erscheinungen in unserem Volkskörper ansehe. Den steuerlichen Erfolg der geplanten Maßnahmen vorauszusehen, sei nicht möglich. Aber richtig sei es doch, zu versuchen, die hohen Beträge, die jetzt beim privaten Buchmachergeschäft der Besteue⸗ rung entzogen würden, den Reichsfinanzen nutzbar zu machen. Wenn von anderer Seite die Befürchtung ausgesprochen worden sei, daß mit dem lizenzierten Buchmacher in den Rennbetrieb Unlauterkeiten sich einschleichen würden, die schließlich zum vollen Niedergang des Renn⸗ betriebs führen müßten, so wäre demgegenüber geltend zu machen, daß schon jetzt zahllose Buchmacher bessehen, die, weil sie unbeauf⸗ sichtigt sind, um so leichter die Lauterkeit des Rennbetriebs ge⸗ fährden. Stelle man die Buchmacher aber unter Kontrolle, so sei es zweifellos wesentlich leichter, ihre Manipulationen und ebenso etwaige Manipulstionen von Rennstallbesitzern wie auch des Rennpersonals zu durchschauen. Wenn die Rennvereine jetzt fest geschlossen der Ein⸗ führung des lizenzierten Buchmachers entgegenständen, so sei dies zweifellos ein wichtiges Moment, das man in den Bereich seiner ziehen müsse. Es sei aber zu bedenken, daß die Rennvereine hauptsächlich deshalb die lizenzierten Buchmacher nicht wünschen, weil sie einen Rückgang der für ihre Aufgaben zu ge⸗ winnenden Steuererträgnisse befürchteten. In dieser Beziehung könne man zwar bestimmte Voraussagen nicht machen, seine, des Redners, Meinung sei aber, daß diese Bedenken gegenstandslos seien, da die Länder auch die Hälfte der Einnahmen aus der Buchmacherbesteuerung erhalten sollen. Daß durch die Einrichtung einer Rennwettzentrale das heimliche Buchmachertum beseitigt oder auch nur nennbar ein⸗ geschränkt würde, sei stark zu zweifeln. Eine Rennwettzentrale könne dem Wettbedürfnis der Bevölkerung nicht Rechnung tragen, und so würden die Wettlustigen doch nach einigen Versuchen wieder zum privaten heimlichen Buchmacher gehen.

Ministerialrat Richter vom preußischen Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten stellte sich im Gegensatz zu der Regierungsvorlage auf den Standpunkt des Reichsrats. Das zur Beseitigung des Winkelbuchmacherwesens vom Reiche vorgeschlagene und besonders von den Buchmacherinteressenten so warm empfohlene Mittel der Konzessionierung der Buchmacher müsse im Interesse sowohl des Reichs als auch des Rennsports als verfehlt angesehen werden. Dafür, daß die aus der Konzessionierung der Buchmacher erwarteten Millioneneinnahmen dem Reiche tatsächlich zufließen würden, fehlen sichere Anhaltspunkte; sei doch nach den Erfahrungen in Oesterreich⸗ Ungarn keineswegs damit zu rechnen, daß die Konzessionierung von Buchmachern dem bisherigen Treiben der Winkelbuchmacher erheblichen Abbruch tue, geschweige denn es wirklich beseitige. Dabei hätten die Verhältnisse in Oesterreich⸗Ungarn, das nur über zwei verafs von Bedeutung, nämlich Wien und Budapest, ver⸗ fügt habe, verhältnismäßig einfach gelegen, so daß man sich auf eine geringe Zahl von konzessionierten Buchmachern habe beschränken können. Für den dezentralisierten Rennbetrieb Deutschlands mit etwa 45 Rennplätzen würde die Zahl der zu konzessionierenden ha macher bei weitem größer sein müssen, und wäre damit die Möglich⸗ keit, eine wirksame Aufsicht auszuüben und die Winkel⸗ buchmacher auszuschalten, noch sehr viel geringer. Im Gegenteil stände zu erwarten, daß ohne weiteres die Winkelbuchmacher ihr Geschäft noch unauffälliger als bisher fortsetzen würden, weil das Publikum nicht in jedem Falle werde er⸗ kennen können, ob es bei den vielen Schleppern, welche die Buch⸗ macher zur Ausübung ihres Geschäfts benötigten, einen behördlich zugelassenen oder einen Winkelbuchmacher vor sich habe. Im guten Glauben und ohne Scheu vor dem Begehen einer gesetz⸗ widrigen Handlung würde sich das Publikum jedes sich erbietenden Buchmachers bedienen. Auch die konzessionjerten Buchmacher würden sehr bald erkennen, daß sie bei unversteuerten Wetten längere Odds legen können als bei versteuerten, und würden, um der immer lästigen Konkurrenz die Spitze zu bieten und um sich selbst er⸗ höhte Einnahmen zu verschaffen, nicht davor zurückschrecken, neben ihren der Kontrolle unterliegenden Wettgeschäften auch noch mit Hilfe des Taschenbuchs ein unversteuertes Wettgeschäft zu betreiben. Daß aber das wettende Publikum, soweit es sich heute zu seinen Operationen des Winkelbuchmachers bedient, deshalb den konzessionierten Buchmacher aufsuchen werde, weil die bei diesem ab⸗ EFnc seh⸗ Wette einklagbar wird, sei nicht anzunehmen, weil der Buchmacher doch nur dann die Auszahlung verweigern werde wenn er zahlungsunfähig ist. In diesem Falle würden aber auch gerichtliche Schritte fruchtlos bleiben. Auch die von dem Buchmacher hinterlegle Kaution könnte für den Wetter niemals genügende Sicherheit bieten, da im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Buchmachers meist eine größere Zahl

von Wettern gleichzeitige Ansprüche gegen ihn erheben würde. Außerdem

müßte zur Ueberwachung, besonders angesichts der großen Dezentrali⸗ sation die im deutschen Rennbetrieb besteht, ein recht umfangreicher Beamtenapparat ins Leben treten, für dessen Unterhalt, wenn nicht

die ganze Buchmacherabgabe, so doch zum mindesten ein großer Teil davon aufzuwenden sein würde. Die Konzessionierung der Buch⸗ macher müßte aber andererseits notwendigerweise einen ganz wesent⸗ lichen Rückgang der dem Reiche aus dem Totalisatorbetriebe bisber zugeflossenen Einkünfte zur Folge haben, denn es sei selbstverständlich daß dann auch diejenigen Kreise, die böhere Beträge wetten, dem Buchmacher den Vorzug vor dem Totalisator geben würden, da hier⸗ durch ihre Wetteinlage ohne Einfluß auf die Totalisatorquote bleiht.

Der Oberlandstallmeister Groscourt wies darauf hin, da

die Konzessionierung von Buchmachern für den Rennsport und die

Landespferdezucht geradezu vernichtend, wirken müßte. Bekanntlich bestritten die Rennvereine, in denen letzten Endes ein großer Teil der Werte und Errungenschaften unserer Landespferdezucht verankert sei, ihre Rennpreise und sonstigen Unkosten aus den ihnen aus dem Totalisator und den Wettannahmen zufließenden Einkünften. Gingen diese Einnahmen zurück, so seien diese Vereine außerstande, Renn⸗ preise in der bisherigen Höhe zu zahlen, da ihnen wesentliche andere Einnahmequellen nicht zur Verfügung ständen. Eine Herab⸗ setzug der Rennpreise sei aber deshalb ausgeschlossen, weil das Halten von Rennställen schon heute große geldliche Opfer bedinge. Bei den ungeheuren Unkosten, die unter den heutigen Ver⸗ hältnissen den Rennstallbesitzern und den Züchtern für Futter, Personal, Eisenbahntransporte und Anschaffung hochwertigen Zuchtmaterials er⸗ wachsen, sei es im Gegenteil dringend geboten, die Rennpreise und Züchterprämien weiter zu erhöhen und sie den Teuerungsverhältnissen anzupassen, wenn der Zucht⸗ und der Rennbetrieb auf die Dauer auf⸗ rechterhalten werden sollen. Würden also den Rennvereinen nicht ge⸗ nügende Einnahmen aus dem Totalisator zugeführt, um entsprechend hohe Rennpreise aussetzen zu können, so werde ihre Lebensmöglichfeit unterbunden und würden in logischer Folge auch die Rennställe und Vollblutgestüte zu bestehen aufhören und hierdurch nicht nur Tausende von Existenzen brotlos, sondern auch die im Rennsport und in den Vollblutgestüten angelegten, nach vielen Millionen zählenden Werte völlig vernichtet. Als weitere Folge wäre zu beachten, daß die Haibelutzucst durch das Fehlen geprüften Vollblutmaterials des Mittels beraubt werden würde, das für ihre Erhaltung unerläßlich ist; denn die Einführung gleichwertigen Vollblutmatertals aus dem Aus⸗ lande verbiete sich schon mit Rücksicht auf die hierfür aufzuwendenden außerordentlich hohen Kosten. Viel, näherliegend, mehr Erfolg versprechend und ungefährlicher als die Konzessionierung von Buch⸗ machern erscheine dagegen der Weg, den Rennvereinen durch gesetz⸗ liche Maßnahmen die Möglichkeit zu bieten, ihre Wetlannabmestelle auszubauen, sie elastischer zu gestalten und sie in der Ausübung ihres Geschäfts in weitgehendem Maße den Bedürfnissen des wettenden Publikums anzupassen. Hierzu sei außerdem die Errichtung einer Rennwettzentrale nötig, um die Verrechnung der Wetten unabhängig von den Totalisatoren der Rennvereine vornehmen zu können. Es sei zwar nicht anzunehmen, daß damit die Winkelbuchmacher restlos beseitigt würden, aber es stände mit großer Wahrscheinlichkeit zu er⸗ warten, daß es gelinge, diesen Leuten, die sich bisher die Taschen mit Steuern füllten, den größten Teil ihres Geschäfts fort⸗ nehmen.

Die Ausführungen des Oberlandstallmeisters wurden dann in ausführlicher Weise vom Abg. Kempkes (D. Vp.) unterstützt und durch zahlreiche Beispiele belegt. Ministerialrat Dr. Hoffmann vom Reichsfinanzministerium wies demgegenüber auf eine Reihe von Vorteilen hin, die die Konzessionierung der Buchmacher haben würde und die bei Errichtung einer Rennwettzentrale sich nicht ergeben würden. Abg. Koenen (Komm.) sah sich außerstande, den Re⸗ gierungsentwurf zu unterstützen, weil es sich nach Ansicht des Redners hierbei um die Legalisierung der Weettleidenschaft um die gesetzliche Anerkennung eines durchaus unmoralischen Ge⸗ werbes handle. Abg. Zubeil (Unabh. Soz.) schloß sich den Aus⸗ führungen des Vorredners an und betonte sein Bedauern, daß ein Gesetz die Spielseuche und die Spielwut gewissermaßen öffentlich gutheißen solle. Die von den Gegnern der Buchmacher empfohlene Rennwettzentrale der Rennvereine berge außerdem aber noch die Gefahr in sich nichts weiter als ein geplanter Unterschlupf für stellungslose Offiziere zu werden. Nachdem noch die Abgg. Dr. Deer mann (Bayer. Volksp.), Peine (Soz.) u. a. zur Sache gesprochen hatten, vertagte sich der Ausschuß auf nächsten Dienstag, ohne zunächst einen Beschluß zu fassen.

Der Reichstagsausschuß für Beamtenange⸗ legenheiten setzte gestern die allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf über Beamtenvertretungen fort. Abg. Deglerk (Dnat) erklärte für seine Fraktion, daß sie an der Fordsrung von Beamtenkammern im Gegensatz zu Beamten⸗ ausschüssen festhalte. Eine Parallele zum Betriebsrätegesetz müsser abgelehnt werden. il als Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei von dieser Erklärung nichts bekannt sei. Ministerialrat Daniels lehnte Beamtenkammern aus staatspolitischen, sachlichen und technischen Gründen ab. Abg Vogel⸗ lehnte ein Mitbestimmungsrecht als unvereinbar mit dem Beamten⸗ verhältnis ab und glaubte, daß es keine Möglichkeit gebe, die Beamten der Körperschaften öffentlichen Rechts unter das Gesetz zu stellen Die Ablehnung des Berufsbeamtenbegriffs, wie 8 der Abg. Breunig (U. Soz) vertrete, müsse er be⸗ kämpfen. Abg. Steinkopf (Soz.) teilte die Auffassung des Abg Breunig über den Begriff des Berufsbeamtentums, ohne dieses abzulehnen. Für Beamte und Arbeiter sei die Rechtsgrundlage gleich, deshalb brauche man aber beide Kategorien nicht auf die ganz gleiche Rechtslinie bringen zu wollen. Die Ansichten der Staats⸗

rechtslehrer über den Begriff des Berufsbeamtentums seien ganz.

verschieden. Die Unkündbarkeit und das Recht auf Ruhegehalt seien keine Kennzeichen, die dem Beamten allein eigentümlich seien. Ministerialrat Daniels bemerkte, das Kennzeichen für den Beamten liege in der Form der Anstellung. Das Reichs⸗ gericht habe sich, entgegen einigen abweichenden Ansichten von Staatsrechtslehrern, auf den Standpunkt gestellt, daß die Anstellung ein einseitiger Staatshoheitsakt sei. Der Begriff des Beamten sei also durchaus definierbar. Abg. Dr. Höfle (Zentr.) bedauerte, daß zwischen den Auffassungen der Regierung und der Beamtenorganisationen unvereinbare Gegensätze beständen. Soweit es zu übersehen sei, lehne eine Mehrheit die schematische Uebertragung des Betriebsrätegesetzes auf den vorliegenden Entwurf ab. Ohne den Motiven des Abg. Steinkopf beizutreten, wünschte auch der Redner statt der Beamkenausschuüsfe Beamtenräte. Er würde es begrüßen, wenn man den Rätegedanken mit dem der Kammern in Verbindung bringen könnte. In bezug auf das Mitbestimmungsrecht entferne er sich von dem Standpunkt des Abg. Breunig; das Richtigste scheine ihm in den Anregungen des Abg. Morath zu liegen. Die Bedenken der Regierung gegen die Schlichtungsausschüsse teile er nicht. Von den Vertretern der Unabhängigen Sozialisten wurde ein⸗ Antrag auf einfache Unterstellung der Beamten unter das Be⸗ triebsrätegesetz und Zurückziehung des besonderen Gesetzentwurfs ein⸗ gebracht. Abg. Schuld (Dem.) hielt unter allen Umständen an⸗ den Schlichtungsausschüssen, dem Schutz der Räte, dem von seiner Partei vorgeschlagenen Aufbau und der Selbstverwaltung fest.

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Der Reparationsausschuß des Reichswirt⸗ schaftsrats beschäftigte sich in seiner Sitzung am 25. November erneut mit der Kreditaktion der Industrie und faßte nach langer Crörterung einstimmig folgende Entschließung: „Der Reparationsausschuß spricht die Meinung aus, daß die unverzügliche Durchführung der Kreditaktion

auf Grund des Beschlusses der Vollversammlung des Reichswirtschaftsratz am? 4. November 1921 eine Lebens⸗ notwendigkeit für Deutschland ist. Entschlossene gegen die innere Defizitwirtschaft im Reich und besonders bei den Reichsverkehrsbetrieben sind daneben mit größter Beschleuni⸗ gung in die Wege zu leiten. Dagegen lehnt der Reparationsausschuß die Verquickung dieser und anderer als Bedingung gestellten Forde⸗ rungen mit der Frage der Kreditaktion ab. Der Gesetz⸗ entwurf für eine Kreditvereinigung der deutschen Gewerbe wurde darauf dem Acbeitsausschuß zur ten Be⸗ handlung überwiesen. u“ 8

Abg. Vogel⸗Berlin (Dnat.) bemerkte, daß ihm 8

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e Beilage

Verlin, Sonnabend, den 26. November

ger und Preußischen Staatsanzeiger

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Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Gestern hat zwischen der vom Magistrat beauftragten Kom⸗ güon und dem Lohnkartell der städtischen Arbeit⸗ ebmer die erste Verhandlung über den von den Gewerkschaften ereichten Entwurf eines neuen Lohntarifs stattgefunden. Cal. Nr. 275 d. Bl.) Die Vertreter des Gemeinde⸗ und Staats⸗ zaikerverbandes begründeten, wie hiesige Blätter berichten, die Not⸗

keit der von ihnen verlangten Erhöhung der Löhne, die trotz ildem, infolge der immer noch wachsenden Teuerung, n Verhältnissen in Groß Berlin nicht entsprächen. Die Er⸗ lung von 3,50 sei auch deshalb schon notwendig, tel der Magistrat die von den Arbeitern verlangte Wirtschafts⸗ tiffe abgelehnt habe und dir Arbeiter nur deshalb neuen Ver⸗ vondlungen an Stelle eines Ausstands zugestimmt item, weil sie durch zureichende Erhöhungen einen Ausgleich für die eot bewilligte Beihilfe erwarteten. Die Vertxreter des Magistrats ntären dagegen, daß die Stadt die Löhne keineswegs in der ge⸗ jnderten Höhe bewilligen könne, daß sie sich vielmehr an die Sätze aiten müsse, die das Reich seinen Arbeitern zubillige, und daß sie flgedessen für Handwerker eine Erhöhung des Stundenlohnsum 1,80 ℳ, üt ungelernte Arbeiter von 1,68 die Stunde und für ungelernte lcbeiter von 1,50 die Stunde bewilligen könne. Außerdem solle sinderzulage um 80 heraufgesetzt werden. Das Lohnfkartell ise diesen Vorschlag der Magistratskommission ab, da die Arbeiter⸗ oft sich mit diesen Zugeständnissen keineswegs einverstanden erklären iane. Der Magistrat wurde ersucht, noch einmal zu der Lohnfrage elung zu nehmen und seinen endgültigen Beschluß dann den im

pinkartell vereinigten Gewerkschaften bekanntzugeben. Sollte

Magisöbrat den Beschluß fassen, nicht über die zugebilligten ite hinauszugehen, so werden die städtischen Arbeiter nichst en Schlichtungsausschuß Groß Berlin anrufen.

In Düsseldorf sollte gestern vormittag auf der Regierung „Anwesenheit eines Kommissars des Reichsarbeits⸗ inisteriums eine Besprechung zwischen Vertretern Arbeitgebervereinigung und der Arbeitnehmer⸗ bände zur Beilegung des Metallarbeiter⸗ uzstands stattfinden. Die Besprechung mußte aber, wie g.T. B.“ meldet, alsbald abgebrochen werden, da Hunderte on Ausständigen das ganze Haus und den Sitzungssaal füllten d die Verhandlungen störten, so daß sie nicht fortgesetzt arden konnten. Daraufhin kamen die Vertreter der Gewerkschaften,

Arbeitgeber und der Kommissar des Reichsarbeitsministerinms beren, die Verhandlungen Nachmittags in Köln fort⸗

vrsetzen, um ungestört zu sein.

In Wien hat infolge des Gegensatzes, der zwischen den heaterdirektoren und den Schauspielern bezüglich weneuen Forderungen besteht, gestern „W. T. B.“ zufolge ein eilausstand der Schauspieler eingesetzt. Im Deutschen holkstbeater, in den Kammerspielen des Volkstheaters sowie im ecfer an der Wien fanden gestern keine Theateraufführungen statt. dee Schauspieler verlangen Mindestgagen von 45 000 Kronen.

Anläßlich ines Straßenbahnerausstandes in Brüssel n es, wie „W. T. B.“ erfährt, zu Zusammenstößen zwischen ständigen und Pplizei, wobei mehrere Personen, darunter if Polizeibeamte, verwundet wurden. Die Ausständigen griffen ’örere Straßenbahnwagen an und zertrümmerten die Scheiben. ho sozialistische Syndikat wollte gestern Beschluß ber einen eventuellen allgemeinen Ausstand sen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch und das Er⸗ ischen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehmarkt (Schweinfurt am 23. November 1921 und das Erlöscheu et Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in umburg am ovember 1921 gemeldet w Ide

6“ Mannigfaltiges. Der Polizeipräsident von Berlin erläßt folgende 1

Das auf Grund des Artikels 123 der Reichsverfassung unter dem November 1921 angeordnete Ver bot von Versammlungen iter freiem Himmel tritt am 28. November 1921 außer taft. Auf Grund dieser Bekanntmachung sind vom Montag, den November 1921, ab Versammlungen unter freiem Himmel, usüge und Straßendemonstrationen wieder gestattet. Von der stischen Einsicht der Berliner Bevölkerung darf erwartet werden, sie den Mißbrauch der Versammlungsfreiheit zu verbrecherischen keschreitungen in Zukunft verhindern wird. (W. T. B.)

Die am Mittwoch gemeldete, durch Rohrbruch in einem etischen Pe eithboch g Werderschen Markt verursachte körung von etwa 1000 Fernsprechteilnehmer⸗ gitungen des Amtes Zentrum ist inzwischen fast völlig be⸗ litigt worden. (W. T. B.)

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird n Mittwoch, sünesch 8 Uhr, in der Reihe der Gelehrtenvorträge zosessor Dr. Hennig einen Vortrag mit Lichtbildern über das Thema Froß⸗Rumänien, der Balkanstaat der Zukunft“, halten. Am Penslag hält Professor Franz Goerke seinen Vortrag „Aegypten und txNil“, und am Montag wird der Vortrag „Von der Zugspitze zum Watz⸗ sann wiederholt. Am Sonntag, Donnerstag und Sonnabend nächster jeche wird der Film „Im Kampf mit dem Berge“ und am Frei⸗ ig der Film „Das Wunder des Schneeschuhs“ vorgeführt werden. in Hörsaal werden nachfolgende Vorträge gehalten: Montag Uhr) Professor Kirchberger: „Differential⸗ und Integralrechnung ; kenstag (6 ¾ Uhr) Dr. Potonié: „Die Eiszeiten des Diluviums“; Uhr) Dr. Notebvom: „Die eirsterne’; Mittwoch (6 Uhr) ar. Meißner: „Gesundheitspflege im Hause“; (8 Uhr) Dr. W. emndt: „Moderne Vererbungsfragen“; Donnerstag (8 Uhr) Dr. seizner: „Gefahren des Kurpfuschertums“; Sonnabend (8 Uhr) sccsessor Br. B. Donath: „Die Korpuskularstrahlen und der Zerfall

6 Atoms.

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Auf der Treptower Sternwarte ist für die Besucher n Filme „Wunder des Schneeschuhs“ und „Im Kampf mit dem eige’ an den Wochentagen gegen Vorzeigung der Eintrittsfarte die kerbachtung mit kleinen Fernrohren frei, auch stehen ihnen Karten

statt 3 für die Beobachtung mit dem großen Fernrohr ar Verfügung. Der Schneeschuhfilm wird vorgeführt: Dienstag öüUbr), Freitag (6 Uhr), Sonnabend (8 Uhr), Sonntag, 4. De⸗ uter (4 Uhr). Der Film „Im Kampf mit dem Berge“ wird weigt: Dienstag (8 ½ Uhr), Mittwoch (5 Uhr), Freitag (8 Uhr), fonnabend (6 Uhr), Sonntag, 4. Dezember (2 Uhr). Bei den ürechentags⸗Nachmitiagsvorführungen (5 und 6 Uhr) ist der Einheits⸗ seis auf 3. ermäßigt. Außerdem spricht der Direktor Dr. Archen⸗

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hold am Dienstag, Abends 7 Uhr, über „Astronomie mit dem Opern⸗ glas und kleinen Fernrohren“ und am Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr, über „Wichtige Neuentdeckungen im Reiche der Sterne“ unter Vor⸗ führung zahlreicher Lichtbilder. Ferner sind noch folgende Film⸗ vorträge vorgesehen: Donnerstag, 1. Dezember (8 Uhr): „Wunder des Meeresgrundes“, ean 4. Dezember (6 Uhr): „Christoph Columbus“, (8 Uhr): „Wunder des Meeresgrundes“.

Neber das Alkoholverbot in Amerika (wie das Verbot ein⸗ und durchgeführt wurde, welche Schwierigkeiten und Widerstände sich entgegenstellten, wie diese überwunden wurden, in welchem Um⸗ fange Umgehungsversuche auftreten, welche nachweisbaren Wirkungen sich heute schon feststellen lassen, ob die Durchführung des Verbots für die Zukunft gesichert ist) wird am Montag, den 28. November, Abends 8 Uhr, im Sitzungssaal des Landeshauses der Provinz Brandenburg, Matthäikirchstraße 20/21, der Vizepräsident der großen amerikanischen Anti⸗Saloon⸗League, Oberrichter Chas. A. Pollock, sprechen. Nähere Auskunft erteilt die Reichshauptstelle gegen den Alkoholismus, Berlin⸗Dahlem, Werderstraße 16 (Fernruf Steglitz 1836).

Athen, 25. Noyember. (W. T. B.) Heute begann vor dem Kriegsgericht der Prozeß gegen die Hauptanstifter im Elektrizitätsstreik. Die Anklage wirft ihnen vor, daß sie als mobilisierte Angestellte der Eisen⸗ und Straßenbahn, entgegen den erhaltenen Befehlen, in Kriegs⸗ zeit ihre Posten verlassen und Privateigentum hätten, an dessen Erhaltung der Staat interessiert ge⸗ wesen sei.

1 Handel und Gewerbe. Telegraphische Auszahlung.

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25. November

Geld Brief 10639,35 10660,65

96,90 97,10 1945,55 1949 45 4185,80 4194,20 5454,50 5465,50

6893,10 6906,90

549,45 .550,55 1188,80 1191,20 1178,80 1181,20

294,70 295,30 2037,95 2042,05 5569,40 5580,60 4030,95 4039,05

26. November

Geld Brief 10589,40 10610,60

95,90 96,10 1905,55 1909 45 4195,80 4204,20 5434,55 5445,45

6908,05 6921,95 555,40 556,60 1173,80 1176,20 1177,80 1180 20 292,70 293,30 2017,95 2022,05 . N5584,40 5595,60

Spanien.. 14035,95 4044,05 Wien (altes)

Wien (Dtsch.⸗Oesterr.), abgestempw...

Amsterdam⸗Rotterdam Buenos Aires (Papier⸗

1““ Brüssel und Antwerpen Christiania. 1u¹“ Kopenhagen. Stockholm und Gothen⸗

burg . Helsingfors. Italien.. London.. New York. öööö Schweiz..

2 *

. 82 2 2

0 2⸗2 2⸗ 2909 0 99 929 90 9

8,67 310,35 32,44

8,63

9,03 309,65

308,65

9,07 309,35 33,09

2 90 2 9 9 82 89 2

Zur Abdeckung und Vereinheitlichung der von den bisherigen Vororten gemachten schwebenden Schulden beabsichtigt laut Meldung des „W. T. B.“ die neue Stadtgemeinde Berlin die Aufnahme einer neuen Anleihe von 560 Millionen Mark. Hiervon sollen 86 Millionen für Aufwendungen für Gas⸗, Elektrizitäts⸗ und Wasserwerke, 82 Millionen für Aufwendungen für Verkehrsunternehmungen besonders der Nordsfüd⸗Untergrundbahn, 311 Millionen für Straßen⸗, Brücken⸗, Schul⸗ und Krankenhaus⸗ bauten und 81 Millionen für gehabte Aufwendungen zu Kriegs⸗ fürsorgezwecken verwandt werden. Der Zinsfuß beträgt für Inhaber⸗ 11“““ bis 4 ½ vH, bei Aufnahme fester Darlehen bis vH. 3

Vom Allgemeinen deutschen Knappschafts⸗ verband ist, wie dieser mitteilt, unter Mitwirkung der Knapp⸗

der Vertreter der obersten Bergbehörsen und des Reichsarbeits⸗ ministeriums nach mehreren Versammlungen der Entwurfeines Reichsknappschaftsgesetzes feestgestellt worden. In einer größeren Versammlung, die Ende Oktober d. J. stattfand, wurden noch einzelne zweifelhafte Punkte ein⸗ gehend erörtert und dabei beschlossen, über diese Fragen noch einen verstärkten paritätischen Redaktionsausschuß zu hören, nachdem der Vorsitzende, Geheimrat Dr. Weidtman⸗Aachen, wiederholt betont hatte, daß es darauf ankomme, die Ansichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in Uebereinstimmung zu bringen. Diese Beratung hat am 24 d. M. beim Vorsitzenden, der sich für den Gesetzentwurf und das Einvernehmen zwischen Unternehmertum und Arbeiterschaft bemüht hat, im Schlosse Rahe bei Aachen stattgefunden, wobei vollkommene Einigung erzielt wurde. 8 1

Nach dem Geschästsbericht der Tiefbau⸗ und Kälte⸗ industrie⸗Aktiengesellschaft vormals Gebhardt & Koenig, Nordhausen, für das Geschäftsjahr 1920/21 konnte sich die deuts che Schachtbauindustrie auch im abgelaufenen Ge⸗ schäftsjahre bei der ungünstigen allgemeinen Wirtschaftslage und ins⸗ besondere wegen der weiteren Preissteigerungen aller für den Schachtbau erforderlichen Materialien sowie infolge der weiteren Lohnsteigerungen nicht wieder entfalten. Wenngleich für die Errichtung neuer Schacht⸗ anlagen der früher bestandene Mangel an Rohstoffen jetzt nicht mehr von ausschlaggebender Bedeutung war, so mußten trotzdem geplante Neuanlagen aus wirtschaftlichen Gründen zu⸗ nächst noch zurückgestellt werden. Die bei Kriegsausbruch stillgelegten Schächte konnten daher noch nicht wieder in Angriff genommen werden. Hinsichtlich der Schachtbauten war die Gesellschaft lediglich mit der Weiterführung der in Vorkriegszeit begonnenen und während des Krieges weiterbetriebenen Schachtbauten und der im Vorjahre neu in Auftrag erhaltenen teilweisen Ver⸗ tiefungen dieser Schächte beschäftigt. Die Nachfrage auf Ueber⸗ nahme von Tiefbohrungen war eine verhältnismäßig rege; es gelang, mehrere Aufträge auf Tiefbohrungen im In⸗ und Aus⸗ lande zu annehmbaren Bedingungen abzuschließen. Bei diesen im Berichtsjahre begonnenen Arbeiten war ein zufriedenstellender Fort⸗ schritt zu verzeichnen. Die in Nordhausen belegenen Werkstätten, die in früheren Jahren lediglich mit dem Bau von Maschinen und Appa⸗ raten für eigene Betriebe beschäftigt waren, wurden weiter umgestellt zur Ausführung von Bohr⸗ und Schachtbaueinrichtungen und sonstigen Arbeiten für fremde Rechnung. Neben den bereits im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnten Maschinenlieferungen für den Wieder⸗ aufbau der zerstörten Schachtanlagen in Nordfrank⸗ reich waren diese Werkstätten mit Lieferungen von Bohr⸗ und Schachtbaugeräten für das In⸗ und Ausland gut beschäftigt. Fernerhin konnte durch die Uebernahme laufender umfangreicher Reparaturen von Güterzuglokomotiven für Rechnung der preußischen Staatseisenbahn eine vorteilhafte Ausnützung der Werkstätten erzielt

Verlustvortrag von 2 224 799 auf 989 444 zurückging. 3 Wien, 25. November. (W. T. B.) Nach einer Mitteilung

der Wiener Börsenkammer hat der Bundesminister für Finanzen die

8

der Börsenkammer,

schaftsältesten und Angestelltenvertreter, der Bergwerksbesitzer sowie

werden. Der Ueberschuß betrug 1 235 355 ℳ, wodurch der vorjährige

. die ihr Amt niedergelegt atten, von ihren Posten enthoben und die Leitung der Börsenkammer neun namentlich angeführten Börsenräten übertragen. Diese nahmen die Konstituierung der neuen Börsenkammer vor und wählten ein stimmig den bisherigen Kammerpräsidenten Bernhard Popper⸗Artberg zum Vorsitzenden.

London, 24. November. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Gesamtrücklage 23 580 000 (Zun. gegen die Vorwoche 284 000) Pfd. Sterl.,, Notenumlauf 123 306 000 (Abn. 281 000 Pfd. Sterl., Barvorrat 128 438 000 (Zun. 5000) P Wechselbestand 83 572 000 (Abn. 1 251 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 124 083 000 (Zun. 18 045 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 15 601 000 (Abn. 4 466 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 21 754 000 (Zun. 285 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 50 314 000 (Zun. 14 588 000) Pfd. Sterl. Verhältnis der Rück⸗ lagen zu den Verpflichtungen 16,88 gegen 18,47 vH in der Vorwochc. Clearinghouse⸗Umsatz 659 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 17 Millionen weniger.

——

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. November 1921.

——

fd. Sterl.,

1

Ruhrrevier I Oberschlesisches Revier 1 Anzahl der Wagen

20 0996 853

8 421 1 150

Gestelktt. Nicht gestellt Beladen zurück⸗ geliefert..

F 88

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Clektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 25. November auf 8728 (am 24. November auf 8465 ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkien.

Wien, 25. November. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in fester Stimmung. Der unveränderte Tiefstand der Züricher Krone sowie die insolge der langen Unterbrechung des Verkehrs vorliegenden großen Kaufaufträge haben eine erhebliche Versteifung fowohl der meisten fremden Zahlungsmittel als auch beträchtliche Kurssteigerungen auf dem Effektenmarkte hervorgerufen. Im weiteren Verlaufe gab die seste Tendenz unter dem Druck von Gewinnrealisierungen nach, so daß viele Werte trotz ihres großen Gewinnes wieder mehr oder minder starke Einbußen erlitten. Zum Schluß war die Börse wieder sehr fest, wobei die schweren Schrankenwerte namhafte Steigerungen erfuhren. Valuten blieben steif.

Wien, 25. November. (W. T. B.) Türkische Lose 31 500, Mairente 108, Februarrente 108, Oesterreichische Kronenrente 106, Oesterreichische Goldrente 1220, Ungarische Goldrente 2000, Ungarische Kronenrente 890, Anglobank 17 200, Wiener Bankverein 9330, Oesterreichische Kreditanstalt 10 450, Ungarische Kreditanstalt 15 050, Länderbank 19 600, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 17 100, Wiener Unionbank 8700, Olvod Triestina 10, Staatsbahn 34 900, Süd⸗ bahn 11 200, Südbahnprioritäten 14 000, Siemens u. Halske 13 600, Alpine Montan 72 000, Poldihütte 93 700, Prager Eisen 95 000, Rima Murany 29 000, Skoda⸗Werke 40 000, Brüxer Kohlen 55 100, Salgo⸗Kohlen 48 000, Daimler Motoren 6000, Veitscher Magnesit —,—, Waffensabrik 10 000, Galizia⸗Petroleum 350 00, Kaiser⸗ Ferdinand⸗Nordhahn 348 000, Fanto Petroleum 73 000, Oester⸗ reichische Eisenbahn⸗Verkehrsanstalt 47 000.

Wien, 25. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 359500 G., Berlin 2297 G., Kovpenhagen 123725 G., London 26390 G., Paris 46180 G., Zürich 124475 G., Marknoten —,— G., Lirenoten 26290 G., Jugoslawische Noten 8450 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 7022 G., Polnische Noten 189 G.

Prag, 25. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 33,37 ½ G., Marknoten 33,37 ½ G., Wien 1,43 G.,

olnische Noten 2,55 G. Amsterdam 3415 (3350), London 383 381,50), New York 96 (—,—).

Köln, 25. November. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Holland 10489,50 G., 10510,50 B., Frankreich 2037,95 G., 2042,50 B., Belgien 1938,05 G., 1941,95 B., Amerika 293,20 G., 293,80 B., England 1169,80 G., 1172,20 B., Schweiz 5619,35 G., 5630,65 B., Italien 1173,80 G., 1176,20 B., Dänemark 5394,60 G., 5405,40 B., Norwegen 4105,85 G., 4114,15 B., Schweden 6818,15 G., 6831,85 B., Spanien 4030,05 G. 4030,95 B., Prag 309,65 G. 8” B., Budapest 32,21 G., 32,29 B., Wien (neue) 8,23 G.,

Danzig, 25. November. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 293,20 G., 293,80 B., Englische 1173,80 G., 1178,20 B., Holländische —,—. G, —,— B., Polnische 8,48 ½ G., 8,51 ½ B. Aus⸗ zahlungen: Warschau 8,48 ½¼ G., 8,51 ½ B., Posen —,— G., —,— B., Pommerellen —,— G., —,— B.

London, 25. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 57,30 ½, Belgien 60,22 ½, Schweiz 20,95 ½, Holland 11,17, New York 399,75, Spanien 28,79, Italien 98,00, Deutschland 1175.

London, 25. November. (W. T. B.) Silber 37 ⅞, Silber auf Lieferung 37 1.

Paris, 25. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 4 ⁄18, Amerika 1428,00, Belgien 95,25, England 57,14 ¼, Holland 513,00, Italien 58,25, Schweiz 272,25, Spanien 198,25.

Zürich, 25. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,85, Wien 0,17, Prag 5,55, Holland 188,25, New York 526,00, London 21,02, Paris 36,80, Italien 21,52, Brüssel 35,35, Kopen⸗ hagen 97,50, Stockholm 123,60, Christiania 75,00, Madrid 72,75, Buenos Aires 170,00, Budapest 0,57, Bukarest —,—, Agram 170,00.

Amsterdam, 25. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,15 ½, Berlin 0,95 ½, Paris 19,50, Schweiz 53,05, Wien 0,10, Kopenhagen 52,00, Stockholm 65,52 ½, Christiania 39,80, New York 278,50, Brüssel 18,55, Madrid 38,80, Italien 11,37 ½.

Amster dam, 25. November. (W. T. B.) 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe von 1915 86,00, 3 % Niederländ. Staats⸗ anleihe —,—, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 383,00, Holland⸗Amerika⸗ Linie 145,00, Atchison, Topeka & Santa F6 —,—, Rock Island —,—, Sonthern Pacific —,—, Southern Railway —,—, Union 28S —,—, Anaconda 99,50, United States Steel Corp. 921⁄16. Flau. 1

25. November. (W. T. B.) London 21,70, New York 545,00, Hamburg 1,95, Paris 37,80, Antwerpen 36,40, Zürich 103,35, Amsterdam 194,35, Stockholm 127,25, Christiania 77,25, Helsingfors 10,35.

Stockh olm, 25. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,10, Berlin 1,53, Paris 29,90, Brüssel 29,25, schweiz. Plätze 81,00, Amsterdam 153,00, Kopenhagen 79,25, Christiania 61,25, Washington 428,00, Helsingfors 8,30. 8

(W. T. B.) Devisenkurse.

Christrania, 25. November. London 28,10, Hamburg 2,75, Paris 49,75, New York 704,00, 75, Antwerpen

Devisenkurse.

Amsterdam 251,50, Zürich 133,50, Helsingfors 13,7

—N

47,75, Stockholm 165,00, Kopenhagen 130,25.