1921 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Nov 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Die in der Bekanntmachung vom 28. April 1920 (Reichs⸗ 8 vom 29. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 222) enthaltenen allgemeinen und Sonderbestimmungen gelten

anzeiger Nr. 91) und

auch für die vorgenannten Brennstoffverkaufspreise. Berlin, den 26. November 1921. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. 8 PWP Füen ö .

Bekanntmachung. „Der Rote Kurier“

Deutschlands, Bezirk Westsachsen, der in L scheint, ist wegen der in der

prozeß vertagt. Verordnung des heute auf 7 Tage polizeilich verboten worden. Leipzig, den 23. November 1921. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. 8 Dr. Kubitz.

—ö—

Bekanntmachung

Durch Entschließung vom heutigen Tage ist der Museums⸗ gesellschaft in Stuttgart die Genehmigung erteilt worden, unverzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber eingeteilt in Reihe F

im Gesamtnennwert von 200 000 ℳ, Nr. 3900 4899, in den Verkehr zu bringen.

Stuttgart, den 21. November 1921. 88 Württ. Ministerium des Innern. 8 8 J. V.: Haag.

86

Preußen.

Der Gemeinde des geches vom 11. das Re Leinpfad auf die Straße „Auf dem Rheinberg“ Weges erfordexrliche Grundeigentum nötigenfalls im

stücke und staatliche dieses Recht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des 31. Juli 1921 (Gesetzsammlung S. 485 Verordnung, betreffend ein vereinfa verfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsammlung S. 159), bestimmt, daß dieses Verfahren bei der Anlage des neuen, vom Leinpfad auf die Straße „Auf dem Rheinberg“ führenden Weges Anwendung findet.

Berlin, den 20. November 1921. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: der Minister für Lehene8h Denhtnes und Forsten.

1““ „Der Minister Der Minister für Fanger und Gewerbee. des Innernr. J. A.: Schulze. J. A.: v. Falkenhayn.

——

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung.

Weg des Aufrufs „Proletarier“ in Nr. 249 der Kom⸗ munistischen Arbeiterzeitung und in Nr. 31 der Zeitung „Der Kampfruf“ sind die genannten beiden Blätter auf die Dauer einer Woche bezw. 14 Tagen, und zwar vom 27. November bis 2 bezw. 10. Dezember 1921 einschließlich von mir verboten worden.

Berlin, den

§ 1 des Gesetzes vom

27. November 1921.

Der Minister des Innern. Severing.

Justizministerium.

Es sind ernannt zu LGRäten: die LR. Etzold und Eri Jacobi bei dem LG. I in Berlin, LR. Verunzot Pusch 8h GerAssess. Ebelt bei dem LG. II in Berlin, AR. Backs bei em LG. III in Berlin, LR. Dr. Faber in Cassel, StA. Tamm in Aurich, die LR. Bötjer und Theodor Wolff in Stade, StA. Gerber in Neuwied und QR. Geller in Flens⸗ burg, zum AGRat: AR. Hinrichs in Wehen.

Zu Handelsgerichtsräten sind ernannt: Kaufmann Arnold Dzialoszynski in Berlin bei dem LG. II in Berlin, Kauf⸗ mann Emil Spies in Barmen, Fabrikdirektor Ludwig Huy in Vogelsang bei dem LG. in Hagen, Kaufmann Paul Manleitner in Tilsit, wiederernannt: Fabrikant Kurt Wiehager in Hückeswagen bei der Kammer für Handels⸗ sachen in Barmen, Kaufmann Paul Engelhardt in Duisburg⸗ Ruhrort bei dem LG. in Duisburg, Holzhändler Max Betke in Königsberg i. Pr. b 1 8u Fandelsrichtern sind ernannt: Direktor Dr. Leo Neum ann und Kaufmann Edmund Levy in Berlin bei dem LG. I in Berlin, Diplomingenieur Heinrich Hentzen in Rem⸗ scheid und Kaufmann Gustav Strauß in Barmen bei der HZangnen, en Hendelgsachen. 28 Nerenne Kaufmann Ewald Halverscheidt in Priorei bei dem LG. in Hagen, Bank⸗ direktor Adolf Gast in Tilsit. Hag CEstA. Dr. Thiel in Hamm ist zum OStA. in Aurich ernannt. 8 St.A. Kastendieck hat sein Amt als StARat nicht in Hannover, sondern in Lüneburg zu übernehmen.

ö. StARäten sind ernannt: die St. A. von Bismarck, ändiger Hilfsarbeiter in Breslau, daselbst, und Dreyer in

ir John Kunth aus Rybnik ist der Amtssitz in Breslau angewiesen.

Zu Notaren sind ernannt: die NA. Karl Sturm in Ober⸗ lahnstein (AGBez. Niederlahnstein), Hubert Francken in Heinrich Braß und Dr. Felix Romeiß in Wies⸗ aden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Professor Bongert an der Tierärztlichen Hochschule in Berlin ist zum außerordentlichen Mitgliede des Landes⸗ veterinäramts ernannt worden.

Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Langer von

Wesseling wird hierdurch auf Grund . Juni 1874 (Gesetzsammlung S. 221) t verliehen, das für die Anlage eines neuen, vom ührenden . ege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grund⸗ Rechte an fremden Grundstücken findet

über Abänderung der tes Enteignungs⸗

Siebenhüner von Insterbur Eberswalde, Plarre von T stand des von re. von Insterburg an das Wasserbauamt Tapiau. uf eigenen Antrag aus dem Staatsdienst entlassen: Regierungs⸗ und Baurat Haardt (bisher beurlaubt).

Bewerbungen

1 8 8 5 Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht,

müssen bis zum 18. Dezember 1921 eingehen.

zu Beuel (Rhein) im Geschäftsjahre des Gesetzes vom 30. Mai 1853 (G.⸗S. S. 449) zur Ver⸗ teilung kommenden Reinertrag nicht ergeben hat. Demzufolge ist von der genannten Gesellschaft eine Eisen⸗ bahnabgabe für das Geschäftsjahr 1920 nicht zu entrichten Köln, den 21. November 1921. 8 Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Melchers.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalsteuerabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) wird zur bsbentlinan Kenntnis gebracht, daß der Betrieb der greeser Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft in Crefeld im Rechnungsjahre 1919 ein kommunalabgabenpflichtiges Reineinkommen nicht er⸗ geben hat. Köln, den 22. November 1921.

Der Eisenbahnkommissar. Melchers.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich dem Händler und Gärtner Arthur W olters in Dortmund, Zinkstraße Nr. 19, durch Verfügung vom deegs. Tage den Markt⸗ und Straßen⸗ handel mit Obst⸗ und Gemüsewaren, Lebens⸗ CEE68“ n sonstigen Gegen⸗

änden de ä g en edarfs untersagt. 1 Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. 3 sas - Dortmund, den 18. November 192 1.

16“ Wucherstelle der Polizeiverwaltung. von Cossel, Regierungsrat.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

„Das Reichskabinett hat sich, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, in den letzten Tagen wieherholt und eingehend mit den durch die e Teuerung verursachten Miß⸗ ständen auf dem ebiete der Volks versorgung befaßt. Die Steigerung der Preise beruht in der Hauptsache auf der Entwertung der deutschen Mark, die ihrerseits wieder im wesentlichen durch den Friedensvertrag und die uns auferlegten Reparationslasten herbeigeführt ist. Einer wucherischen Aus⸗ beutung dieser Sachlage muß aber mit aller Energie entgegen⸗ getreten werden. Handhaben hierzu bietet die Verordnung gegen Preistreiberei, die im Jahre 1919 durch die Wucher⸗ gerichtsverordnung und im Dezember 1920 durch ein weiteres Gesetz bis zur äußersten 89. verschärft worden ist. Nach diesen Bestimmungen besteht die Möglichkeit, gegen Wucher und Schieber mit den strengsten Strafen vorzugehen; Zuchthaus, Geldstrafe in unbeschränkter Höhe, Ehrverlust, Poli eiaufsicht, Untersagung des andelsbetriebs, Einziehung der und des wucherischen Gewinns sowie Brandmarkung des Täters durch Urteilsveröffentlichung sind vorgesehen. Auch die Zurück⸗ haltung von Gegenständen des täglichen Bedarfs fällt unter diese Strafdrohungen. Unabhängig vom Strafverfahren können Waren, die zurückgehalten werden, enteignet und der Allgemein⸗ heit zugeführt werden. Unzuverlässige Personen können vom Handel ausgeschlossen werden.

Besondere Aufmerksamkeit erforderten die Auswüchse auf dem Kartoffelmarkt. Fier hat der Reichsminister für Er⸗ nährung und Fenbwirischat kürzlich eine neue Verordnung er⸗ lassen. Danach wird der Auffauf von Kartofseln beim Land⸗ wirt, soweit er nicht für den eigenen Bedarf erfolgt, von einer besonderen behördlichen Erlaubnis abhängig gemacht; sie darf nur hinreichend sachverständigen und zuverlässigen Personen erteilt werden.

Die Reichsregierung und die Landegkegierungen haben aus Anlaß der gegenwärtigen Teuerungswelle die nach⸗ Feess Stellen mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der chärfsten Durchführung der Vorschriften egen Preistreiberei hingewiesen. Die Erlasse der preußischen und der bayerischen Regierung sind durch die Presse bekanntgegeben worden. Erfahrungsgemäß macht bei der An⸗ wendung der Preismuchervorschrift die Feststellung des an⸗ gemessenen Preises Schwierigkeiten. Füͤr das Gebiet der Kartoffelversorgung hat deshalb der Reichsminister für Ernährung

und Landwirtschaft durch ein neues Rundschreiben an die Landes⸗ regierungen die Bildung besonderer Ausschüsse aus Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und der Verbraucher angeregt. Diese Ausschüsse sollen unter behördlichem Vorsitz und unter Zuziehung von Vertretern der Strasverfolgungsbehörden die für die einzelnen Bezirke angemessenen Karioffelpreise an der Hand bestimmter Richtlinien ermitteln und so den Straf⸗ verfolgungsbehörden die nötigen Grundlagen für ihr Ein⸗ schreiten schaffen. Außerdem sollen sie bei dem Abschluß von Lieferunqserirügen zu den von ihnen ermittelten Preisen mit⸗ wirken. Die Kontrolle zur Verhinderung der verbotenen Aus⸗ fuhr wird in scarfher Weise vurchgefahrt Um den Schmuggel 9 unterbinden, sind kürzlich die bisherigen ichterungen fi 8 Üea kleinen Grenzverkehr und den Reiseverkehr aufgehoben Das Reichskabinett wird morgen die Beratungen über die durch die gegenwärtige Teuerung geschaffene Lage sgehesen

Der Ausschuß des Reichsrats für innere Verwaltung, die vereinigten Ansschüsse für Rechtspflege und für innere

Osnabrück an die Oderferombauverwaltung in Breslan,

““

an das Wasserbauamt in n au nach Insterburg als Vor⸗ Bauamts I für den Masurischen Kanal daselbst,

8 Die Oberförsterstelle Kullik im Regierungsbezirk AAlllenstein ist zum 1. Januar 1922 zu besetzen. Organ der Kommunistischen Partei eipzig täglich er⸗ int, ist Nr. 230 vom 21. November 1921 veröffentlichten Artikel „In letzter Stunde!“, „Zwei Parla⸗ mente zwei Niederlagen“ und „Der Staßfurter Kommunisten⸗ Justizschande Justizmord“ gemäß § 1 der Reichspräsidenten vom 28. September 1921

8 sdaß der Betrieb der Brölthaler Eisenbahn⸗Gesellschaft 1920 einen gemäß § 2

und für Durchfüßrung des Friedensvertrags sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Rechtspflege und für innere Ver⸗ waltung hielten heute Sitzungen. .

Als Nachfolger des Staatssekretärs Bergmann ist, lau Meldung des „Wolfischen Telegraphenbüros“, der Ministerial⸗ direktor Fischer vom Reichsfinanzministerium zum Staats⸗ sekretär und Vorsitzenden der Kriegslastenkommission ernanm worden. Herr Fischer leitet seit zwei Jahren die Abteilun des Reichsfinanzministeriums, die die Ausführung des Friedeng vertrags bearbeitet, und ist auch an den Verhandlungen mit dem Garantiekomitee und der Reparationskommission in Berli wesentlich beteiligt gewefen.

Die Preiskommission des Unterausschusses Asphalte der Außenhandelstelle Chemie hat am 11. November 1921 be⸗ stimmt, daß bei Ausfuhr von Asphaltkitt, um Unterschiebunger minderwertiger Stoffe zu verhindern, mindestens der entsprechende Asphaltmastixpreis eosberk sein muß; in den meisten Fäller muß aber, entsprechend der Zusammensetzung des Kittes, dir beim Antrage mitanzugeben ist, ein Mehrfaches des Mastir⸗ preises berechnet sein, b 8

Der Unterausschuß Mineralwasser hat in seiner Sitzung vom 18. November 1921 die Wiedereinführung der Lieferwerksbescheinigung beschlossen.

8 Oesterreich. Spofort nach Eintreffen der Nachricht, daß die Botschafter fernung aller ungarischen Truppen und Gendarmerie aus den Oedenburger Abstimmungsgebiet restlos entsprochen und daß sie die Entsendung von Ententeoffizieren und einer genügenden Anzahl interalliierter Sicherheitsorgane in Er⸗ wägung gezogen hat, hat die österreichische Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, das Protokoll pon Venedig dem österreichischen Nationalrat zur Genehmigung unterbreitet. Der Ausschuß für Aeußeres wird morgen zur Behandlung des Protokolls zusammentreten; am Mittwoch wird es zur Ratifikation vor den Nationalrat gelangen.

ie aus Oedenburg gemeldet wird, ist dort ein Auf⸗ ruf der ungarischen Lokalorganisation verbreite worden, wonach sämtliche Angestellte der öffentlichen Dienstzweige, alle Mitglieder der Organisation sowie auch

sächlich

geschehe, werde seitens des Vorstands nachgeprift werden.

Mitglieder, die der Aufforderung nicht Folge leisteten,

setzten ihre Stellung auf das Spiel und würden zur Verant wortung gezogen werden. Auch die übrige Bevölkerung wird mit allerlei Drohungen zu Unterschriften für Ungarn ge⸗ daß die Unterschrit

zwungen, wobei man den Leuten einredet, einem Schwur gleich sei.

Großbritannien und Irland.

Die Antwort der britischen Regierung auf die letz französische Note, betreffend Angora, ist am Freitaz abend nach Paris abgesandt worden. Nach einer Havas meldung wird die Note als sehr lang und im Ton seht freundschaftlich bezeichnet. Soweit bekannt verzeichnet das Dokument zunächst die Versicherung der französischen Regierung, daß sie die Regierun troffene Abkommen weder de jure noch de facto anerkenne. wird zur Kenntnis genommen, daß die feanasiche Regierung edem Angriff auf Mesopotamien Widerstand leisten werde. Der urch das Abkommen gesicherte Schutz der Minderheiten sei aber in der Hauptsache theoretisch und müßte bei einem allgemeinen Abkommen über die Levante verstärkt werden. Die Note be⸗ stätigt ferner die Erklärung Frankreichs, daß es freie Hand behalten habe und eine

usammenwirkens mit seinen Alliirten, also auch mit England, etreibe. Schließlich spiele das Londoner Kabinett auf seine Besorgnis hinsichtlich der Regelung des griechisch⸗türkischen Konflikts an und frage sich, ob der Augenblick für ein Ein⸗ greifen He Nönn sei. London erwarte die Vorschläge der französis hen Regierung und werde, wenn sie ausblieben, spätes der französischen Regierung selbst seine Vorschläge machen.

Frankreich.

1 Der ehemalige Präsident der Republik gestern auf einem vom Nationalen Klub in Bordeaux ver⸗ anstalteten Bankett eine Rede gehalten, inß der er laut Be⸗ richt des „Wolffschen Telegraphenbüros“ u. a. sagte: „Die deutsche Nation habe Hilfsquellen, die sich seden Tag ver⸗ größerten. Wenn der Staat bankerott sei, werde die Nation mit ihren augenblicklichen und zukünftigen Gütern, da die Nation solida⸗ rische Schuldnerin sei, ein Pfand der Gläubiger. Dieses Pfand werde sich Frankreich nicht entgehen lassen. Deutschland sei noch für einige Zeit ohnmächtig, aber, wie Briand es so richtig in Washington „bewiesen“ habe, bewahre Deutschland noch die Kadres seiner alten militärischen Formationen, entwickle seine chemischen Industrien, deren Be⸗ stimmung von beute auf morgen umgeändert werden könne. Es fabriziere Fhötsgneteane Gas⸗ und Explosivstoffe U. die nur provisorisch fried⸗ ichen Zwecken dienten. Man habe allen AUnlaß, anzunehmen. daß an dem Tag, an dem die Interalliierte Kontrollkommission aufgeboben werde, jenseits des Rheins rasch eine Umstellung erfolgen werde durch ein „ungeheures Material des Schreckens, der Vergiftung und des Mordes“. Frankreich habe vor seinen Toren ein zentralisiertes und vereinigtes Deutschland, dessen Bevölkerung viel zahlreicher bleibe als die französische und dessen beherrschender Geist sich noch nicht wesentlich geändert habe. An den Ministerpräsidenten Briand haben 116 Sena⸗ toren einen Brief gerichtet, in dem sie ihrer Beunruhigung über die Folgen des Abkommens von Angora Ausdru eben. Sie weisen auf die Gefahren hin, denen das unter anzösischem Mandat stehende Syrien ausgesetzt sei, wenn lexandrette unter dem Bereich der türkischen Kanonen liege. Außerdem beunruhige der Gedanke einer zu raschen Räumung von Fes Die Senatoren perlangen deshalb Schutz für die christliche Bevölkerung und Sicherung der Rechte der Minderheiten, bevor die französischen Truppen Cilicien verlasfen. Der radikale Abgeordnete Margaine hat in der Kammer eine Interpellation über die ersten Beratungen der . Konferenz und der Abgeordnete Cellet eine Interpellation üher die durch das Abkommen von Angora für Frankreich in Ciltzien geschaffene Lage ein⸗

gebracht. Dezember wird in Straßburg die Zentral⸗

oincars het

Am 5. Rheinschiffahrtskommission zusammentreten. Vom 1. De zember ab sollen Vorbereitungssitzungen stattfinden. Die Kommission wird sich mit der Revision der Mannheimer Kom⸗

Verwaltung, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung

vention beschäftigen, außerdem mit der Frage der Bewirt⸗ schafftung des Rheines und dem Ssraßvefte Haseter Seitem⸗

konferenz der Bitte der österreichischen Regierung um Ent

ihre Angehörigen für Ungarn stimmen müßten; ob dies tat

von Angora durch das mit ihr 8

Politik der Verständigung und des

5 E““ S

ak. Ferner wird sie über das Flußhandelsgesetz und di gwcs des Gebrauchs der französischen Sprache bei den

zegelungen beraten. Schweiz.

Die erste Genfer Tagung der deutsch⸗polnischen sonferenz, die die formellen Vorarbeiten zu erledigen hatte, wurde vorgestern beendet. In der kurzen Schlußsitzung wurde das Reglement der Konferenz, das heißt die Arbeitssatzung der weiteren Verhandlungen, gebilligt und von den Bevollmächtigten und dem Präsidenten unterzeichnet. Hessgf hielt der Präsident Calonder eine Ansprache an die beiden Abordnungen, in der er das verständnisvolle und versöhnliche Zusammen⸗ vbeiten hervorhob. Der Reichsminister a. D. Schiffer für Deutschland und der Gesandte Olszowski für Polen dankten dem Präsidenten für die umsichtige Leitung der Verhandlungen.

Das vorgestern unterzeichnete Reglement für die beutsch⸗polnische Konferenz umfaßt 12 Artikel.

Artikel 1 stellt laut „W. T. B.“ fest, daß die Verhand⸗ lungen, die den in dem Beschluß der alliierten v Fragen gelten, die Bestimmungen dieses Beschlusses ausführen müssen. Artikel 2 zählt die bereits mitgeteilten Kommisionen auf, deren Irfammensetung und Arbeitsmethode in den weiteren Artikeln festgesetzt wird. 1 eige ea Artikel 3 ernennt jeder der beiden Bevollmächtigten fir jede Unterkommission einen Präsidenten, die Berater und die Sachverständigen. Die Mitglieder der Unterkommissionen sollen möglichst der Bevölkerung des Abstimmungsgebiets angehören und in inger Fühlung mit dem Lande stehen. Die Präsidenten leiten ab⸗ wechselnd, die Verhandlungen. Ueber die Verhandlungssprache ent⸗ sheiden die Kommissionspräsidenten.

Artikel 4 schreibt vor, daß die Unterkommissionen einen Text⸗ mtwurf, im Falle der Uneinigkeit zwei Textentwürfe ausarbeiten solen, und stellt dem Präsidenten der Konferenz und den Bevoll⸗ mächtigten frei, an den Sitzungen teilzunehmen.

Nach Artikel 5 können die Untersuchungen und Besuche an Ort und Stelle auch unter Teilnahme des Präsidenten und der Be⸗ vollmächtigten stattfinden. Jedenfalls setzt sich der Präsident der Konferenz zur Erlangung der notwendigen Erleichterungen vorher mit dem Präsidenten der Interalliierten Regierungs⸗ und Abstimmungs⸗ kommission Oberschlesiens in Verbindung.

Artikel 6 stellt fest, daß die von den Mitgliedern der Unter⸗ kommission vertretenen Ansichten die Bevollmächtigten nicht binden, und

Artikel 7 stellt den Bevollmächtigten anheim, wenn ihnen das Endergebnis der Kommissionsarbeiten vorgelegt wird, diese Vorschläge mzunehmen oder abzulehnen.

Artikel 8 bestimmt, daß der Text des Abkommens von den Bevollmächtigten und dem Präsidenten der Konferenz, dem die ersteren ihre Vorschläge bis 15. Januar zustellen, aufgesetzt wird. Der Präsi⸗ dent trägt dafür Sorge, daß alle notwendigen Bestimmungen im Ab⸗ kommen enthalten sind.

Artikel 9 lautet: Jeder der beiden Bevollmächtigten macht dem Präsidenten alle Angaben, die dieser in beꝛuß auf die strittig ge⸗ bliebenen Fragen einfordern könnte. Der Präsident entscheidet in letzter Instanz über die Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Harteien. Der vom Präsidenten der Konferenz aufgesetzte Text über die strittigen Punkte wird von den beiden Parteien angenommen und in das Abkommen eingegliedert.

Artikel 10 bezeichnet Genf als Sitz der Konferenz, Ober⸗

shlesseen als Sitz der ersten zehn Unterkommissionen und Genf als Sitz der elften Unterkommission für Minderheitsschutz und überläßt dem Präsidenten Einberufung und Wahl der Verhandlungsorte für die späͤter zu bildende Kommission, die Festsetzung der Befugnisse der gemischten Kommission für Schiedsgerichte und gegebenenfalls alle anderen zwischenstaatlichen Fragen und die Verwaltungs⸗ und Ge⸗ nichtsorganisation in Ausführung des Abkommens. Artikel 11: Der Präsident hat das Recht, die Vorarbeiten zu überwachen, über ihren Stand zu erkundigen und Anregungen sur Ergänzung der Untersuchungen in den Unterkommissionen zu geben. Er beruft die Bevollmächtigten zu einer Vollsitzung, sobald er ihre Vorschläge erhalten hat oder auch früher, wenn er es für angebracht hält oder wenn eine der Parteien es fordert. Die strittigen Punkte, deren Löfung dem Präsidenten nach Artikel 9 zusteht, werden ihm in Genf unterbreitet, worauf der endgültige Text des Abkommens redigkert und unterzeichnet wird. Die Protokolle der Voll⸗ sizungen wie auch der rechtsgültige Text des Abkommens werden in französischer Sprache abgefaßt. Deutsche und polnische Uebersetzungen des Abkommens werden dem französischen Text als Anlage beigegeben. Die Tagesordnung der Vollsitzungen stellt der Präsident nach Befragen der Bevollmächtigten auf. b 8

Artikel 12 sagt endlich: Alle Meinungsverschiedenheiten, die bei der Anwendung des gegenwärtigen Reglements entstehen könnten, werden vom Präsidenten entschieden, der das Reglement auch nach Verständigung mit den beiden Bevollmächtigen abändern kann.

Das Reglement trägt das Datum des 26. November und ist unterzeichnet von Calonder, Schiffer und Olszowfki.

Dänemark.

Das Ministerium des Aeußern teilt mit, daß die in Stockholm mit dem Vertreter der Sowjetregierung, Kershenzeff, geführten Verhandlungen über einen Handelsvertrag swischen Dänemark und Rußland ergeobnislos ge⸗ blieben sind, da es sich zeigte, daß die Zugeständnisse, die man Dänemark gegenüber machen wollte, nicht genügten. Die dänische Delegation hat infolgedessen Stockholm verlassen.

Tschecho⸗Slowakei.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner vorgestrigen Sitzung den Staatshaushaltsvoranschlag für 1922

mit den Stimmen der tschechischen Parteien gegen die Stimmen

der Deutschen, Magyvaren und Kommunisten angenommen. Die tschechischen Fer gertichen Sozialisten und die slawische ae waren während der Abstimmung im Saale nicht anwesend. 88 88

Türkei.

Die Regierung von Angora hat der Nationalversamm⸗ lung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Nichtmusel⸗ manen Ciliziens vom Militärdienst befreit.

18

Amerika. Der Präsident Harding hat sich dem „New Yor Herald“ aeag mit Teilnehmern an der Konferenz über die Möglichkeit ständiger internationgler Kon⸗ ferenzen und der Entwicklung einer Gesellschaft der Nationen besprochen. Dem Kardingschen entnnrf⸗ fehlten, heißt es in der Meldung weiter, alle 8cg sch ten eines formellen Vorschlages, er sei nur als eine per önliche An⸗ regung mitgeteilt worden, ohne jede Andeutung über die Einzelheiten. Der Präsident hoffe, zu den Beratungen der großen ächte auch die fleineren Nationen hinzuzuziehen, soweit ihre Interessen oder die der Welt im allgemeinen berührt würden. b aus dem Plane ein internationaler Gerichtshof hervor⸗ gehen werde, sei eine Frage, die der für zu ungeklärt halte, um sie im gegenwärtigen Zeitpunkt zu erörtern. Nach einer Reutermeldung unterziehen die Admirale der fünf Mächte das Ersuchen Japans um Abänderung der apan in dem amerikanischen Plan zugewiesenen Tonnage einer eingehenden Prüfung. 1

Ungültigkeitserklärun

Die chinesische Delegation hat dem Ausschuß für den Fernen Osten, der „Agence Havas“ zufolge, auseinandergesetzt, daß die gegenwärtigen Verhältnisse die Aufrechterhaltung des augländlschen Postverkehrs in China nicht mehr recht⸗ fertigten. Japan habe vorgeschlagen, die Pekinger Gesandten der vier beteiligten Mächte, Vereinigte Staaten, Frankreich, England und Japan, zu Rate zu ziehen. Die Kommission habe im Prinzip der Beseitigung der ausländischen Postanstalten zu⸗ gestimmt und eine Unterkommission eingeseft⸗ die in der nächsten Sitzung einen Beschlußentwurf vorlegen soll.

Asien. „Der „Daily Expreß“ meldet aus Allahabad, daß das per⸗ sische Parlament der amerikanischen Standard Oil Gesellschaft eine Konzession zur Ausbeutung der Oelfelder der nördlichen Provinzen Persiens während der Dauer von 50 Jahren gewährt habbe.

Nr. 49 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern, am 19. November 1921, at folgenden Inhalt: 1. Militärwesen: Ausführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz über die Versorgung der vor dem 1. August 1914 aus der Wehrmacht ausgeschiedenen Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen (Altrentnergesetz) vom 18. Juli 1921. von in Verlust geratenen Zivilversorgungs⸗ und Anstellungsscheinen. 2. Handels⸗ und Gewerbewesen: Be⸗ kanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Fischen. 3. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1921. 4. Konsulatwesen: Ernennungen.

Theater und Musik. 3

Im Opernhause wird morgen, Dienstag, „Carmen“ mit dem Kammersänger Richard Tauber vom Landestheater in Dresden als Gast in der Partie des José gegeben. Es wirken ferner mit: die Damen Branzell, Marherr⸗Wagner, Knepel, Gusza⸗ lewicz, die Herren Schützendorf, Zador, Habich, Henke und Lücke. Musikalischer Leiter ist Ignatz Wasbalter als Gast. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Othello“ mit Fritz

Kortner in der Titelrolle, Albert Steinrück als Jago, Johanna

Hofer als Desdemona wiederholt. Anfang 7 ½ Uhr.

In den Kammerspielen des Deutschen Theaters sind in der am Mittwoch, den 30. d. M., stattfindenden Erstaufführung von Hofmannsthals dreiaktigem Lustspiel „Der Schwierige“ die Hauptrollen in den Händen der Damen; Thimig, Christians, Reisen⸗ hofer, Hagan. Nepill und der Herren Edthofer, Thimig, Gülstorff, Kühne, Schwannecke, Pabst und Weinmann. Die Dekorationen sind nach Entwürfen von Michael Rachlis hergestellt, Spielleiter ist Bern⸗ hard Reich. 8

Im Deutschen Opernhause findet demnächst eine Gesamtdarstellung von Wagners „Ring des Nibelungen“ statt, für die folgenden Tage festgesetzt sind: Sonnabend, den 3. Dezember, „Das Rheingold“, Dienstag, den 6. Dezember, „Die Walküre“, Donnerstag, den 8. Dezember, „Siegfried“, Montag, den 12. De⸗ zember, „Götterdämmerung“. Die Musikalische Leitung der Gesamt⸗ aufführung liegt in den Händen von Eduard Mörike.

Mannigfaltiges.

Amtlich wird gemeldet: Am 25. d. M., Mittags gegen 1 Uhr, entgleiste infolge Radreifenbruchs ein Wagen des von Berlin kommenden Schwedenzuges D. 13 zwischen Groß Kiesow und Greifswald. Personen sind nicht ver⸗ letzt, der Sachschaden gering. Die Reisenden sind an der Unfeallstelle umgestiegen, der vordere Teil des Zuges wurde mit 60 Minuten Verspätung nach Saßnitz weitergeführt. Das Gleis Groß Kielow Greifswald war auf 24 Stunden gesperrt. Der Betrieb wurde ein⸗ gleisig aufrechterhalten.

Am 24. und 25. November sind „W. T. B.“ zufolge im Reichs⸗ ministerium des Innern unter der Leitung des Staats⸗ sekretärs Schulz die VeHe. a. über die Einheits⸗ kurzschrist fortgesetzt worden, an denen je drei von ihren Schulen beauftragte Vertreter von Gabelsberger und Stolze⸗Schrey teil⸗ genommen haben. Die beiden Schulen haben sich auf einen Vorschlag geeinigt, über den das Reschsministerium des Innern alsbald mit den Landesregierungen in Verhandlungen eintreten wird.

Die Ausstellung „Buch und Bild“ im Kunst⸗ gewerbemuseum 6 im Hinblick auf den starken Besuch, namentlich auch durch Schulen und Vereinigungen, bis Sonntag,

4. Dezember einschließlich, verlängert worden. Vom 1. Dezember

an werden Bestellungen in der Ausstellung selbst nicht mehr ange⸗ nommen; den Besuchern wird vielmehr ein nach Stadtgegenden ge⸗ ordnetetes Verzeichnis der Berliner Buchhandlungen ausgehändigt, bei denen die gewünschten Bücher erhältlich sind. Die mit der vor⸗ genannten Ausstellung gleichzeitig eröffnete Drechslerkunst⸗ ausstellung in demselben Gebäude wird ebenfalls bis einschließl. 4. Dezember fortdauern.

In Anwesenheit von Vertretern der Reichs⸗, Staats⸗ und Kommuualbehörden, des Reichstags und des Landtags wurde am Freitagabend die neue Berliner Wintersportstätte im Sportpalast feierlich eröffnet. Unter den Erschienenen befanden sich. wie „W. T. B.“ berichtet, u. a. der Reichspostminister Giesberts, der Handelsminister Siering, der Staatssekretär Dr. Freund vom Ministerium des Innern und der Generalleutnant von der Lippe. Gründer des Unternehmens ist die Theater⸗ und Konzert⸗ haus⸗A.⸗G., die in Verbindung mit dem Reichsaus⸗ schuß für Leibesübungen und den übrigen deutschen Sportbehörden dem deutschen Berufs⸗, Liebhaber⸗ und Volkssport eine neue großartige Winterheimstätte geschaffen hat. Das Fest be⸗ gann mit einem Aufmarsch der Sportdeputationen und Banner⸗ gruppen, die unter Fanfarenklängen einzogen. Raoul Lange vom Deutschen Theater trug einen Prolog von J. H. Wilke „Sport ist Leben“ vor. Sodann ergriff Dr. von Kleefeld, Ehren⸗ vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rad⸗ und Motorradsportsverbände, das Wort zu folgender Ansprache: „Ein großartiges, Hoffnungen erweckendes Bild bietet sich unseren Augen. Im Beisein der hervorragendsten Ver⸗ treter der Nation sind Tausende begeisterter Freunde des Sportes vereinigt, um im Wettkampf der Kräfte die neue polkstümliche Sport⸗ stätte zu eröffnen. Im Sport gibt es keine Versprechungen, keine Vorurteile und Kompromisse, da entscheidet die Tat. Deshalb haben auch Betätigungen der Klarheit, der Energie und des Willens stets im Herzen des deutschen Volkes froben Widerhall gefunden. Starkes, qus den Wurzeln der Volkskraft kommendes sportliches Interesse hat bei uns eingesetzt. Aus den Wunden des Welt⸗ krieges keimt die Erkenntnis, daß diese nur in einem ge⸗ sunden Volkskörper geheilt werden können. Allein in einem solchen entstehen die archen rettenden Führerperfönlichkeiten aus volkstümlichem Blut. n diesem Gedanken begrüße ich als Ehrenvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rad⸗ und Motor⸗ rad⸗Sportverbände diese Stätte seelischen Wiederaufbaues. Es lebe der deutsche Sport!’“ Der Direktor Ohrtmann übergab darauf die Wintersportstätte ihrer Bestimmun Die nach Tausenden zählenden Gäste des Abends erhohen sich spontan von ihren Sitzen, um gemeinsam das Deutschlandlied zu singen. Ein reichhaltiges aus allen Sportzweigen schloß sich an die Einweihungs⸗ eier und gab den Zuschauern ein prächtiges Bild von der Bestimmung des nen geschaffenen Winterstadions.

Die dritte Bundestagung des Deutschen Schutz⸗ bundes findet, wie „W. T. P. mitteilt, zu Pfingsten 1922 t. Ost⸗ und Westpreußen statt. Vorgesehen ist ein dreitägiger Aufenthalt in Köniasberg mit Ausflügen nach dem nördlichen und östlichen Ostpreußen. Die Mitgliederversammlung und die sach⸗ lichen Beratungen finden in Allenstein statt. Am Pfinastsonntag ist auf dem Jakobsberge bei Allenstein eine große volkstümliche Feier. Am Psingstmontag begeben sich die Teilnehmer nach Marienbur g. Für Dienstag, 6. Juni, ist die ursprünglich auf den I1. Juli an⸗ gejetzt gewesene Einweihung des Volksabstimmungsdenkmals in Aus⸗ sicht genommen. Ein Empfang durch den Regierungspräsidenten im Poßen Remter der Marienburg bildet den offiziellen Abschluß der

undestagung. Danach wollen die Deutschen Danzigs die Fe- zu einem Besuch der Stadt und des Freistaats einladen.

Essen, 25. November. (W. T. B.) Eine gesamtdeutsche Wasserbau, und Binnenschiffahrts⸗Ausstellung findet vom 31. März bis zum 30. April 1922 in Essen statt. Geplont

anzig

ist eine große Veranstaltung aller Verbände der deutschen Binnen⸗

schiffahrt, um einen Ueberblick über die gesamten deutschen Wasser⸗ straßen und ihren weiteren Ausbau zu gewähren. Die Ausstellung umfaßt neben allen Einrichtungen der Binnenschiffahrt und deren Betrieb diejenigen Gebiete, die dem Wasserbau und der Wasser⸗ wirtschaft nahestehen; jedoch sollen besonders technisch bedeut⸗ same Neuerungen behandelt werden. Der Zentralverein der deutschen Binnenschiffahrt wird seine Tagung in dieser Zeit in Essen abhalten, ebenso eine Reihe von wasserwirtschaftlichen Verbhänden. Der Ehrenausschuß besteht aus den Herren: Geheimer Regierungsrat Professor Flamm von der Technischen Hochschule Berlin, Oberbürgermeister Dr. Luther, Essen, Geheimer Regierungsrat Dr. Quaatz, Essen, Regierungs⸗ und Baurat Skalweit vom Rhei⸗ nisch⸗Westfälischen Kohlensyndikat, Essen, und Ministerialdirektor Dr.⸗Ing. Sympher, Berlin. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle der Wasserbau⸗Ausstellung in Essen.

München, 26. November. (W. T. B.) Das Staats⸗ ministerium für Landwirtschaft läßt den zugunsten der Bedürftigsten im Lande bereits seit längerer Zeit getroffenen Maß⸗

verbilligten Kartoffeln auf Grund eines Ministerratsbeschlusses ab 1. Dezember auch eine Brotverbilligungsaktion folgen, durch die das Pfund Brot um 60 unter dem sonst geltenden Preis abgegeben werden kann. Dieses Vorteils können im ganzen 300 000 gering bemittelte Verbraucher teilhaftig werden. Wenn es gelingt, weitere Staatsmittel dafür flüssig zu machen, sind bereits Verhand⸗ lungen eingeleitet, damit weitere Kreise mit verbilligtem Brot, Milch und Kartoffeln versorgt werden können.

Nürnberg, 26. November. Abends entstand in den EhUir ane; der Herkules⸗ werke aus unbekannter Ursache ein großer Brand. Drei Lösch⸗ züge waren vier Stunden tätig, ehe sie des Feuers Herr wurden. Der Gebäude⸗ und Sachschaden ist sehr bedeutend.

(W. T. B.) Gestern spät

Mannheim, 26. November. (W. T. B.) Aus jahrelanger Feeefgte Gefangenschaft sind heute vormittag wieder sieben deutsche s. aus Avignon hier ein⸗

etroffen. Nachdem sie hier bewirtet worden waren, sind sie Nachmittags nach Karlsruhe weiter gefahren, wo ihr stattfindet. I11

Smyrna, 26. November. (W. T. B.) Hier sind mit einem englische⸗ägyptischen Dampfer 800 armenische und griechische lüchtlinge aus Cilicien eingetroffen: 400 bleiben in Smyrna, die anderen werden nach Konstantinopel geschickt. In der kyvmmenden Woche werden noch 5500 Flüchtlinge erwartet, die nach Griechenland geschickt werden sollen. Von der Insel Chios wird gemeldet, daß dort mit einem griechischen Dampfer 2000 Flüchtlinge, in der Mehrzahl Armenier, J“

Entlassung

Handel und Gewerbe. Fonds⸗ und Aktienbörse.

Berlin, 28. November 1921.

Die heutige Börse zeigte ein schwächeres Aussehen. Veranlassung dazu gab in erster Linie die Ermäßigung der New Yorker Devise, durch die der gesamte Markt in Mitleidenschaft gezogen wurde. Unter diesen Umständen wurden besonders Bergwerksaktien niedriger abgegeben, u. a. lagen Phönixaktien und Harpener, Hohen⸗ lohe schwächer; ebenso waren Industriepapiere nachgebend. Auch der Markt für fremde Fonds lag schwächer. Der Schluß war ruhig.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom

23. November 1921 betrugen (in Klammern + und im Vergleich mit der Vorwoche): die Aktiva: 1920

Metallbestand*). 1 008 000 000 1 098 709 000 1 111 596 000 1230 000) (+ 205 000) (— 6275 000) darunter Gold 993 709 000 1 091 653 000 1 090 763 000 1 000) (unverändert) (— 969 000) Reichs⸗ u. Darlehns⸗ kassenscheine

. 5 014 796 000 19 953 307 000 9 526 765 000. (ß— 218 477 000) (- 859 313 000) (+ 58 237 000) Noten and. Banken 9 605 000 2 533 000 4 616 000 (+ 2 658 000) ( 366 000) (+. 332 000) Wechsel u. Schecks diskontierte Reichs⸗ schatzanweisungen

1 109 325 000 (s— 214 669 000)

100 552 191 000 (s— 3173509000) Lombardforderungen 44 301 000 24 639 000

([s— 8 334 000) + 10 964 000) 1 1 401 000) Effekten .. . . 261 063 000) 220 723 000) 135 083 000 [s— 619 000, (s— 8 547 000 (+ 3 204 000) sonstige Artiven. . 6 417 919 000 10 426 712000 1 832 915 000

(s— 187 855 000) 6ꝓꝑC 400 283 000) (s— 123 918 000)

die Passiva:

Grundkapital. Reservefonds. umlaufende Noten sonfege ns shämg⸗

a) Reicks⸗ u. Staats⸗ guthaben 1

49 782 289 000 32 120 097 000

7 189 000

180 000 000 (unverändert) 104 258 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) 96 463 895 000 62 592 893 000 31 319 050 000 (+ 1277772000) (s— 512 045 000) 1+ 195 566 000)

180 000 000 (unverändert) 99 496 000

180 000 000 (unverändert) 121 413 000

000 9 279 504 000

b) Privatguthaben.

(y— 3051182000)

sonstige Passiva. 2 211 215 5 524 389 000 3 860 211 000 (+ 348 635 000) 1+ 69 274 000) (+ 167 646 000)

*) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren sländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 berechnet.

nahmen zum Bezug von verbilligter Milch und von

(s‧ 2776655000) (—1948379000)

6

(s·ͦ— 2377260000) 2 8 11 549 663 000 - —3590492000) (s— 2375812000)