Senatsbibliotheh Berclin
. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 espaltenen Einheits⸗ Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer . 1 b *F k., einer 8 gespaltenen Einhelesgelle 5,50 b36. ben Bostanstalten und Zeltungsvertrlehen für Selbstabholer vie, h nn ußzerbem wird auf Anzelgenpreis ein Teuerungs⸗ auch bie Geschäftsstelle 817 48, Wilhelmftraße Nr. 32. . ee⸗, ⸗en 1.-n-ver P.,h NZI elle eichs⸗ u aatsa ers.
Einzelne Nummern kosten 1 Mk. b erlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.20
r. 281. —
Der Bezugspreis beträgt vlerteljährlich 42 Me.
vantgirotonto. Berlin, Donnerstag, den 1.
Vom 1. Januar 1922 ab erhöht sich der vierteljährliche Bezugspreis des Reichs⸗
8 8 8
Dezember, Abends. Postschecktonto: Verlin 41821. und Staatsanzeigers auf 48,— Mart.
—
Das bisher vierteljährlich dem Reichsanzeiger bei⸗ 1 B e richtigung. gelegte Postblatt erscheint vom 1. Januar 1922 ab
nicht mehr.
§ 9.
Die Leiter der Prüfstellen und der Oberprüfstelle sind berechti 1 ”ge auf Antrag in Fällen, in denen aus ganz “ 8 In der in Nr. 275 veröffentlichten Bekanntmachung Erhebung der vorgesehenen Gebühren zu außerordentlichen Härten betreffend die Ergänzung des Berliner Einigungs⸗ führen würde, eine Penssigeng eintreten zu lassen. Die Be⸗ abkommens zwischen Kranken lassen und Aer; stimmungen des § 8 finden inngemäße Anwendung. vom 23. 1913 ist r- Einteilung der einzelnen
§ 10. stimmungen nach Ziffern und Buchstaben nicht genau wieder Die Beitreibung der Gebühren erfolgt auf Ersuchen der Prüf⸗ 3 - cht 9
gegeben. Im Eingang ist zu setzen: „I. 1.“; der zweite Satz stellen oder der Oberprüfstelle nach den Vorschriften über die Bei⸗ Vorten heginnt: 712 Sa 1 “ 58 schrif Bei⸗ der mit den Worten heginnt: „Nr. 12 * 1 des Berliner
Abkommens“ erhält die Z. „2“.† ꝑůIn II B aselbst erhält der Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1922
dritte Absatz, der mit den Worten beginnt: „Berufung kann in Kraft. Mit dem gleichen Tage verliert die für t
auch eingelegt werden“ die Bezeichnung „O“, und der vier e die Prüfung von Bildstreifen vom 18. August 1920 Absatz, der mit den Worten beginnt: „Auf das Verfahren vor das Deutsche Reich S. 1387) ihre Gültigkeit. dem Reichsschiedsamt“ die Bezeichnung „D“.
Berlin, den 25. November 1921. “ 9 Der Reichsminister des Innern.
Berlin, den 28. November 1921. Köster.
Ernennungen ꝛc. Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstrtifen. Berichtigung zur Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung des Berliner Einigungsabkommens zwischen Krankenkassen und Aerzten. Bekanntmachung, Zeitungsverbot.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Spielhagen.
betteffend Brennstoffverkaufsgreise.
8 Preußen. Ernemungen und sonstige Personalveränderunßen.
Bekanntmachung, betteffend Aenderung der Büzirke der Kultur⸗ ämter im Bezirk pes Landeskulturamts für die Provinzen Brandenburg und Pommern. .
Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbote.
Bekanntmachung. Ab 1 Dezember 1921 gelten nachfolgende Brennstoffverkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer I. Für das Sächsische Steinkohlensyndikat. Zwickauer Werke.
——
Gewerkschaft
Erzgeb. Steinkohlen⸗Aktienverein . Morgenstern
Betriebsabteilung Florentin
Verzeichnis derjenigen Tierärzte, die an der Yerärztlichen Hoch⸗ schule in Hannover im 1“ 1921 zum doctor medicinae veterinstiae promoviert sind.
““ s 9
Der Stadtverordnete Johann Porkell Josefsson ist zum Vizekonsul des Reichs auf den Westmanninseln ernannt worden.
Gebührenordnung für die Prüfung vpon Bildstreifen. Für die Prüfung von Bildstreifen wird auf Grund des
§ 16 des Lichtspielgestzes vom 12. Mai 1990 (NSBl. S. 953)
anachstehende Gebührenordnung mit Zustimmung des Reichsrats
auterlassen:
§ 1.
Die Gebühren füf die Prüfung von Bißostreifen werden nach der Zabl der laufenden Meter berechnet. Dir Pruüfstelle stellt die Meterzahl fest; angesanzene Meter sind voll zu berechnen. “
2622
6 Die Gebühren sind für jede Prüfung so als auch bei der Obhprüfftelle in voller fließen in die Reichskasst. Sie werden bei d 2 9 Zusassung des Bildstreisens durch den Leiter ber Prüfstelle sestgesetz, der auch berechtigt ist, die Zahlung von Vorschüssen zu fordern. Die Gebühren sind spätestens bei Aushändigung des zur Prüfung ein⸗ gereichten Bildstreifens zu entrichten. “ 4 B F “ 8
agen, soweit die §8§ 4 und 5 nicht ander⸗ en, für den laufenden Meter Bild treifen
1 8 4. G ’ 8* 1. Die Gebühr ermäßigt sich für den laufenden Me er auf 0,50 ℳ bei Bi n, die auch zur Vorführung vor Jugendlichen zugelassen Bildsreifen, für die eine Zulassungskarte einer Polizeibehörde behh acht wird; die Gebühr ermäßigt sich für den laufenden eter auf 0,25 ℳ bei Bildstreifen, die Land⸗ schaften oder Tagesereign se darstellen. Gebübrenfrei ist sie Prüfung von Bildstreifen, die einen rein belehrenden Inhalt habez, sowie die auf Antrag einer Landeszentral⸗ hörde vorgenommene emeute Pruͤfung bereits zugelassener Bild⸗ Istreisen (§ 4 des Gesetz es). Ebenfalls erfolgt die Entscheidung vor der Oberprüfstelle gebühtenfrei, wenn auf Beschwerde des Antrag⸗ stellers die e. die Vorentscheidung in vollem Umfange . oder der Vorsitzende oder zwei bei der Entscheidung beteiligte eisitzer von ihrem Beschwerderecht Gebranch gemacht haben (§ 12 des Gesetzes). 86
Gebührenfrei ist aush die Prüfung der Reklame (Klischeeplakate, Plakate und Photos) sowie die Abstempelung; sedoch ist für das Zeschwerdeverfahren bor der Oberprüfstelle eine Gesamtgebühr von 50 ℳ zu entrichten. Vorschriften der §§ 2 und 5 finden sinn⸗ gemäße Anwendung. 87 8
., agFür die dem Antragsteller auszuhändigende Zulassungskarte wird bei Ausbändigung eine Nhaftenungeg dand von 10 ℳ erhoben. 8. die Lieglaubigung von Abschriften der Zulassungskarte ist eine Be⸗ scheinigungsgebühr von je 1 ℳ zu entri hten.
„Auf Beschwerden iber die Festsetzung er Prüfstellen entscheidet der ter Gebühren bei der die Entscheidungen sind
ehl bei den Prüfstellen höhe zu entrichten und Entscheidung über die
Die Gebühren weitige Bestimmungen b
indgültig.
Waschknörpel I.
Waschwürfel 1
Gebühren bei den Leiter der Oberprüsstelle, gegen Festfetzung Oberprüfstelle der Reichsminister des Innern.
von Arnim
Planitz
Schedewitz Bockwa
Vertrauensch.
Vereinsglück
Wilhelm⸗ schacht
C. G.
wick . 8 Kästner
Bürgersch. u.
Kaestner u. Co.
Betriebsabtlg. Morgenstern
n. Brückenberg
Altgemeinde
Gaspechstücke.
Rußstücke... Lefewürfel.
Waschwürfel I Waschwürfel II
635,40 638,40 56/90 über 55 8— 635,40 628,80 609,— 8 8 6 49/55 40/55 18 636,30 595,20 30/40 25/40 635,40 594,60 23/89 632,70 8 17/,23 15/25 629,80 585,— 12/17 551,70 8/12 549,60 2/8
458,10 022 389,40
628,80
Waschknörpel II. Waschnuß T.. Waschnuß II . Waschklare I. Waschklare II. Staubkohle . Rohkohle.. Melierte Kohle Gemischte Kohle Rußklare I.. Schlammkohle Briketts „ Stückkoks... 1 620 . Brechkoks I.. Brechkoks II Brechkoks III.
Brechkoks IV. Brechkokabfall.
gew. 509,40
418,20 65,—
8 (O. För
Koksgrus. 5 1 . Oelsnitzer
Sund Lugauer Werke.
636,30 629,70 624,— 632,40 “
*
636,30
602,40
38/55 633,60 620, 70 28/40 25,38 28/33 33,— 613,20 588,60 20/30 5 631,20 1I“ 3 8 14/22 15/25 627,30 583,80 9/15 10/15 550,20 538,80 7/14 9/10 49,— 518,40
35/60 35/50 595,20 25/385
594,60
633,60
15/25 573,— 10115 .533,109 8/10 493,80 q(68 433,80 Knörpel B 447,60
o/8 458,70 01 387,30 254,10 503,70
398 70 403,20 348,90 8
55,—
2
orgenstern) 713,30 ℳ
620,— 11 655/90 660,— 83/53 8 660,— 20/35 660,—
145 /20 580,—
204,30 191,70
ter und 5 1 620,— 4 6
55/90 ⸗„ 660,— 33/55 660,— 20/85 660,— 15/20 580,—
191,7
Gewerkschaft Deutschland Deutschland Hedwig⸗
und schacht
Helene⸗Ida Vereinsglück
E“
Gewerkschaft Gottes Segen Vertrauen⸗
schacht
Gersdorfer Stein⸗ kohlenba verein
Vereinigt⸗ feld
über 80 650,40 647,10
650.10 646,50
50/70 634,50 35/50 634,50 25,38 618,60 15/25
589.50 591,90 8/158 9/18
8/16 509,10 523,50 527,10
0⁄8 8 08 470,40 472,80
454,50
632,40 627,— 50/80 612,10 35/80 617.10 25/85 603,30 15/25 574.20
Gaspechstücke. Rußstücke.. Lesewürfel
58 /80 634,50 35/55 634,50 28/35
620,70
15/23
Waschwürfel II Waschknörpel I Waschknörpel II
Waschauß I Waschn II
Waschklare I
Waschklare II Staubkohle.
Rohkohle..
% 389,40 263,10
. 615,60 620,— 598,70 610,50 609,80
30. 850/80 30,80 58780 595,20 586,80 85/50 35/60o
35/50 582,80 595,20 586,80 28/88 25/85
25 /98 581,60 594,— 572,80 15 /28 15 /28
15/28 553,90 565,80 547,40 8/15 9/18
8ʃ15 511,50
40880
9 377,
08 444,30 0⁄8 395,10
162