16. Mannheim⸗Lud⸗ 881 wigshafen . 1. Von Baden die Amtsbezirke Mann⸗ Zweigstelle für Inlands⸗ heim, Weinheim, Schwetzingen, Wies⸗ und Auslandeschäden. loch, Heidelberg, Sinsheim, Eberbach, Moposbach, Buchen, Adelsheim, Tauber⸗ 1 poö·ͤpischofs heim, Boxberg, Wertheim. 17. Weimar⸗Erfurt . 1. Thüringen. Zweigstelle für Inlands⸗ 2. Regierungsbezirk Erfurt. und Auslandsschäden mit 3. Vom Regierungsbezirk Merseburg die dem Sitz in Weimar. Kreise Mansfeld Gebirgs⸗ und See⸗ kreis, Sangerhausen, Eisleben, Quer⸗ 8 furt, Eckartsberga, Naumburg Stadt 8* und Land. 4. Von der Provinz Hessen⸗Nassau der Kreis Herrschaft Schmalkalden. 18. Darmstadt.. Hessen. Zweigstelle für Inlands⸗ und Auslandsschäden. 19. Hamburg 1. Zweigstelle für Inlands⸗, 2. Auslands⸗ und Kolonial⸗ 3. schäden (siehe § 2).
Freie und Hansestadt Hamburg. Die Provinz Schleswig⸗Holstein. Von der Provinz Hannover die Kreise deln, Neuhaus, Kedingen, Stade, Jork, Harburg Stadt und Land, Winsen, Lüneburg Stadt und Land, Bleckede und Dannenberg. 4. Mecklenburg⸗Schwerin. 5. Der oldenburgische Landesteil Lübeck. 6. Freie und Hansestadt Lübeck. .Von Mecklenburg⸗Strelitz das Land Ratzeburg. 118 1. Freie Hansestadt Bremen. 2. Von der Provinz Hannover: a) der Regierungsbezirk Aurich, 1 b) vom Regierungebezirk Stade die Kreise Lehe, Geestemünde, Bremer⸗ vörde, Blumental, Osterholz, Zeven, Achim, Verden, Rothenburg, c) vom Regierungsbezirk Hannover die Kreise Syke, Hoya. „Oldenburg ohne die Landesteile Enklave
”
20, Bremen . . . . . Zweigstelle für Inlands⸗, Auslands, und Kolonial⸗
schäden (siehe § 2)
Birkenfeld und Lübeck. Von Braunschweig die E“
Sonderspruchkammern werden eingerichtet: 8 für Kolonialschäden in: Geschäftsbereich 2) Berlin. .Gebiete der Hauptstelle Berlin und der
. Zweigstellen Königsberg, Stettin, Bres⸗ fau, Köln, Trier und Frankfurt a. M.
. Gebiete der Zweigstellen Leipzig und Weimar⸗Erfurt.
. Gebiete der Zweigstellen Stuttgart, München, Nürnberg, Karlsruhe, Mann⸗ Gceh Freiburg, Darm⸗ a
d) burg . Gebiet der Zweigstelle Hamburg.
e) Bremen. Gebiete der Zweigstellen Bremen, Hannover,
8 8 Düsselvor und Essen.
werden eingerichtet.
4) Für Bergwerke Geschäftsbereich
nfß 6 g8 . . . das Reichsgebiet. 1 B) für Banken
a) Berli Gebiete der Hauptstelle Berlin und der
Zweigstellen Königsberg, Stettin, Breslau, Hannover, Weimar⸗Erfurt, Leipzig, Hamburg und Bremen.
.Gebiete der Zweigstellen Frankfurt a. M., Düsseldorf, Essen, Köln, Trier, München, Nürnberg, Stuttgart, Freiburg, Karls⸗ ruhe, Mannheim⸗Ludwigshasen, Darm⸗
b) Deesden
Fachspruchkamm
) Frankfurt a. M.
8 Im Sinne des § 1 gelten als: a) Inlandsschäden, die im deutschen Reichsgebiet, einschließlich der abgetretenen
deutschen Gebiete, ent⸗ standenen Schäden,
b) Kolonialschäden, die in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten entstandenen Schäden.
c) Auslandsschäden, die im Auslande, mit Ausnahme dor abgetretenen deutschen Gebiete und der ehemaligen deutschen Schutzgebiete, entstandenen Schäden.
3
Berlin, den 2. Dezember 1921. Der Reichsminister für Wiederaufbau. JX V: ne
Bekanntmachung, betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das Inland.
Der Reichskalirat hat unter dem 6. Dezember 1921 auf Grund des § 55 Abs. 1 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der aliwirtschaft vom 18. Juli 1919 (Reichsgesetzbl. S. 663) eine Erhöhung der in der Be⸗ kanntmachung vom 27. August 1921 (Nr. 201 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ für 1921) aufgeführten Kalisalzhöchstpreise für das Inland mit Wirkung vom 7. Dezember 1921 beschlossen.
1 Die Preise sind wie folgt festgesetzt worden: für Carnallit mit mindestens 9 vom Hundert und weniger als 12 vom Hundert KaO0 (in ge⸗
mahlenem Zustano)..dz.l.. .
Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert Ka0
(in gemahlenem Zustand) . 199
Düngesalze mit 18 bis 22 vom Hundert KzO0 256
28 KzO 296
168 Pfennig
; 1111“
Chlorkalium mit 50 bis 60 vom Hundert K20 413
1 „über 60 „ „ KZO 453 schwefelsaures Kali mit über 42 vom
undert 558
„ schwefelsaure Kalimagnesa . 613
für 1 vom Hundert Kali (KaO0) im Doppelzentner.
Alle bis zum Schluß der Geschäftsstunden am 15. November 1921 beim Deutschen Kalisyndikat G. m. b. H. eingegangenen Auf⸗ träge für Lieferung von Carnallit mit mindestens 9 vom Hundert und weniger als 12 vom Hundert b und für Rohfalze mit 12 bis 15 vom Hundert Kz2O sowie alle bis zum Schluß der Geschäfts⸗ stunden am 31. Dktober 1921 beim Deutschen Kalisyndikat G. m. b. h. eingegangenen Aufträge für Lieferung von Chlorkalium und alle bis zum A; der Geschäftsstunden am 10. November 1921 beim Peutschen Kalisyndikat G. m. b. H. eingegangenen
ür Li von allen übrigen Düngesalzen und Kalisalz⸗
fabrikaten werden noch zu den Preisen ausgeführt, soweit 8 8 bis einschließlich 6. Dezember 1921 keine Erledigung haben finden oönnen.
Gleichzeitig wurden in der vorgenannten Sitzung des Reichskalirats die Höchstpreise für das Inland für die nach⸗ benannten Arten von Kalisalzen wie folgt festge etzt
Für Rohsalze zu industriellen Zwecken, auch zu Bade⸗ und
Klärzwecken tritt ein Preisaufschlag von 30 vom Hundert ein. so daß Carnallit mit 218 Pfennig sowie Kginit und Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert K.0 mit 259 Pfennig für 1 vom Hundert Kali (KazO0) im Doppelzentner nebst einer Anfuhr⸗ febühr bis zur Station beim Bezuge von Stückgut von 800 Pfennig für den Doppelzentner berechnet werden darf.
Für hochprozentigen Carnallit mit einem Mindestgehalt von 12 vom Hundert Kali (KzO) zur Darstellung von Magnesium⸗ metall auf 199 Pfennig für 1 vom Hundert Kali (Kz0) im Doppelzentner nebst einer Ausklaubungsgebühr von 10 ℳ für den Dovppelzentner.
Es wurden ferner für die Herstellung der nachbenannten Lalisalzfabrikate Fnsschläge zu den Höchstpreisen für das Inland wie folgt festgesetzt: b
1. Für doppelt gereinigtes und chemisch reines Chlorkalium mit über 60 vom Hundert K2O ein Aufschlag von 350 ℳ für den Doppelzentner Kz20O. 4 “
2. Für dopveli gereinigtes und chemisch reines schwefelsaures Kali ein Aufschlag von 400 ℳ für den Doppelzentner KaO.
Berlin, den 6. Dezember 1921. v
er Vorsitzende des Reichskalirats. Dr. Kempner.
*
Bekanntmachung, betreffend Schwefelsäurepreis.
Gemäß § 4 der Verordnung über die Regelung der Schwefelsäurewirtschaft vom 31. Mai 1920 wird mit Ge⸗ nehmigung des Reichswirtschaftsministeriums mit Wirkung ab 1. Dezember 1921 der Erzeugerpreis für 100 kg Schwefel⸗ säure 60 ° Bs auf 115 ℳ und der Verbraucherpreis für 100 kg 60 er Schwefelsäure auf 140 ℳ festgesetzt. Die Um⸗ lage von 25 ℳ für 100 kg Schwefelsäure 600 Bs ist an den Schwefelsäure⸗Ausschuß, G. m. b. H., Berlin V.. 35, Genthiner Straße 33, abzuführen.
Berlin, den 7. Dezember 1921.
Der Ausschuß für Schwefelsäure. Dr. Frank. Dr. Sohn.
1“
““ Bekanntmachung, 8 betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber.
Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Uncanss grens. nachstehende 8. den Inhaber lautende, in Stücke zu 10 000, 5000, 2000 und 1000 ℳ eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 30 Millionen Mark vierprozentige unverlosbare, innerhalb der ersten zehn Jahre vom Ausstellungstage, d. i. 1. Dezember 1921, an nicht rückzahlbare, vom 1. Dezember 1931 an binnen längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit viertel⸗ jähriger Frist oder im Wege des freihändigen Rückkaufs ein⸗ lösbare Hypothekenpfandbriefe (Reihe 80)0. “ 8
München, den 5. Dezember 1921. “
Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. Mößmer.
Finanzministerium.
Versetzt sind: die Katasterkontrolleure Otersen von Zeven nach Syke, Finckh von Neidenburg nach Zeven und Lettner von Soldin nach Neidenburg; ferner die Katasterlandmesser Wick von Stralsund nach Koblenz und Henkel von Potsdam nach Königsberg i. Pr., sämtlich zum 1. Dezember 1921.
Ernannt sind zu Katasterkontrolleuren: die Katasterland⸗ messer Scherer in Fredeburg, Olde huus in Schlüchtern und Pohling in Mansfeld, ebenfalls sämtlich zum 1. Dezember 1921.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Im Ministerium für Handel und Gewerbe ist der teriala un Krüger zum Ministerialsekretär ernannt worden. “
“ 1I1u““; 8 Ministerium des Innern.
8 r Amtsgerichtsrat Boyens aus Brandenburg (Havel) ist zum Regierungsrat ernannt worden. . b
8
Das von dem Polizeipräfidenten in Königsberg i. Pr. fů die Zeit vom 1. bis 4. Dezember 1921 ausgesprochene Verbot der „Ostpreußischen Zeitung“ habe ich mit Ablauf des heutigen Tages aufgehoben. 8
Berlin, den 3. Dezember 1921. 1 Der Minister des Innern Severing. G
Auf Grund des 8 4 Abs. 1 und 2 der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 erkläre ich die Stadt Osterfeld im Regierungsbezirk Münster vom 1. Januar 1922 ab für ausgeschieden aus dem Verband des Landkreises Recklinghausen. Von diesem Tage ab bildet die Stadt Oster⸗ feld für sich einen Stadtkreis.
Berlin, den 3. Dezember 1921. 8 “ Der Minister des Innerr J. V.: Freund.
8 8
11“
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Privatdozent Professor Dr. Hauschild in Göttingen ist zum Abteilungsvorsteher (II. Prosektor) am Anatomischen Institut der Universität in Berlin und zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät ernannt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Nippe in Greifswald ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Universität in Königsberg i. Pr. versetzt worden.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß ein im laufenden Steuerjahre zu den
mmunalabgaben einschätzbarer Reinertrag dem Betriebs⸗ “ v“ v
1“]
jahre 1920/21 bei der Gernrode⸗Harzgeroder Eisenbahn bezüglich ihrer in Preußen belegenen Strecke nicht erziel worden ist. Magdeburg, den 6. Dezember 1921. ee Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Holzbecher.
Bekanntmachung. 16
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (NGB S. 603
be ich dem Kaufmann Martin Szabas in Berlin⸗ Wilmersdorf, Pariser Staße 38, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg. lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 3. Dezember 1921.
Der Polizeipräsident. Abteitung W. J. V.: Froitzheim. “ Bekanntmachung. 1 Den Eheleuten Händler Hetmann Groß in
Schüren, Kurzer Weg 50, habe ich den andel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs au Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23 Sep⸗ tember 1915 untersagt. 5 88 Hörde, den 5. Dezember 192221. Der Landrat. Hansmann.
APSPDSeautsches Reich. 8
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Vol⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Rechtspflege und fir Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen, der Ausschuß für Volks⸗ wirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechts⸗ pflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volts⸗ wirtschaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Rechtspflege Sitzungen.
—.—
Von Politikern und Zeitungen des Auslandes wird immer wieder die Behauptung aufgestellt, daß die unter der Kontrolle der Interallierten Kommissionen und auf Grund des Friedens⸗ vertrags vollzogene Entwaffnung Deutschlands nur eine scheinbare sei. Demgegenüber geben die folgenden, von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten authentischen Zahlen ein umfassendes und genaues Bild darüber, wie vold⸗ kommen Deutschland die Abrüstung durchgeführt hat:
Die Reichstreuhandgesellschaft hat bis zum 1. Oktober 1921
zur Zerstörung noch auf
erhalten: zerstört: Lager:
5 865 000 5 837 500 16 500
aschinengewehre.. ..
102 867 102 8500 17 Minenwerfer und Rohre von solchen . .. 2s8 340 28 340
Geschütze und Rohre von 1
1“ 53 900 53 900
““ 27 640 27 640 Artilleriegeschosse
. 327400 000 32 000 000
Scharfe 15 100 000 14 100 000
und Minen.. . 58 000 000 56 600 000
Scharfe Handgewehr⸗ und Wurfgranaten..
440 000 000 392 000 000
14 009
Scharfe Zünder.. 27 695
Gewehre und Karabiner
) Handwaffenmunition. Aunagzeunge . .. ausgelieferrt Flugzeugmotore.. ausgeliefert..
1) An das Reich abgegeben: 11 250 — Ff) 4 000 000.
ch einer amtlichen, von „Wolffs Telegraphenbüro“ ver⸗
breiteten Mitteilung ist es trotz anhaltender deutscher Be⸗ mühungen nicht möglich gewesen, mit der polnischen Regierung ein Abkommen über die Durchführung des Artikels 91 des Vertrages von Versailles zu schließen. Mit Rücksicht auf die am 10. Januar 1922 endende Optiong⸗ frist hat die deutsche Regierung nunmehr ihrerseits die nötigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Sie werden im nächsten Reichsgesetzblatt erscheinen (für das oberschlesische Abstimmungsgebiet, für das die Oplionsfrist noch nicht feststeht, werden besondere Bestimmungen m den jetzt beginnenden deutsch⸗polnischen Verhandlungen ge⸗ troffen werden). Hierdurch erhalten die ehemaligen deutschen Reichsangehörigen, die durch den Vertrag von ersailles de Sech. Staatsangehörigkeit erworben und die deutsche eichsangehörigkeit verloren haben, die Möglichkeit, durch Abgabe einer nach deutschem Recht wirksamen Options⸗ erklärung für Deutschland die deutsche Reichsangehörigtei wieder zu erlangen; es sind dies alle Personen (auch die Beamten), die am 10. Januar 1920 als deutsche Reichs⸗ angehörige innerhalb des jetzigen polnischen Staates ihren Wohnsitz hatten und dort bereits vor dem 2. Januar 19 ansässig waren. Ununterbrochener Weßufis in Polen während der Zeit vom 2. Januar 1908 bis zum 10. Januct 1920 ist nicht erforderlich. Wer sowohl in Polen als auch außerhalb Polens seinen Wohnsitz r. ist gleichfalls optionsberechtigt. Unfreiwillige Aufgabe des Wohnsitzes i olen nach dem 9. November 1918 igokge einer auf Verlassen des Landes gerichteten Anordnung von Stellen, die amtliche Tätigkeit ausgeübt haben, infolge Gewalt oder Drohung mt gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bleibt außer Betracht In diesen Fällen ist es so anzusehen, als ob die in Frage kommenden Personen am 10. Januar 1920 ihren Wohnsitz in Polen noch gehabt haben. 8 Ebenso werden die deutschen Reichsangehörigen polnischen Stammes und vpolnischer Muttersprache (Polen deutsche Reichsangehörigkeit), die am 10. Januar 1920 ihren Wohnsit in Deutschland hatten, in die Lage versetzt, für Polen zu optieren. 1 Die Optionserklärung kann in einem wie im anderen Falle zu Protokoll oder in schriftlicher Form innerhalb Deutsch lands vor den höheren Verwaltungsbehörden (in Preußen vot den Regierungspräsidenten und dem Polizeipräsidenten - Berlin), im Ausland vor den amtlichen deutschen Vertretungen
ungen na
indend anerkannt, somit erkennen wir
gzon werden. Die Unterschrift unter der schriftlichen ber ärung muß im Inland durch die Ortspolizeibehörde inen Notar, im Ausland durch eine amtliche deutsche numg beglaubigt sin. zu dieser amtlichen Veröffentlichung erfährt das oben⸗ zie Büro noch folgendes: ] a wie jetzt die deutsche Regierung, auch die polnische ibrerseits auli 1920 eine Optionsverordnung erlassen hat, eressierten Personen, insbesondere soweit sie noch Ver⸗ haben, genötigt sein, sowohl nach der deutschen polnischen Optionsverordnung zu optieren, um te Optanten durch Artikel 91 des Friedenspertrages leisteten Rechte auch gegenüber der polnischen Regierung ven. Wir nehmen aber an, daß infolge der ungünstigen sbedingungen in Deutschland wohl nur wenige Personen Optionsrecht für Deutschland Gebrauch machen werden. brigen wird man darüber völlig beruhigt sein können, daß be Staatsange hörige deutichen Stammes, die nicht für Deutsch⸗ viieren und polnische Staatsangehörige bleiben wollen, später chwierigkeiten wieder in Deutschland eingebürgert werden. vßerhalb des Vertrags von Versailles hat sich Polen durch das ihm und der Entente eschlossene sogenannte Minderheiten⸗ kommen verpflichtet, alle Deutsche, die im Gebiete des
2
ben Staates geboren sind und deren Eltern zur Zeit der Geburt
ren Wohnsitz hatten, ohne Rücksicht auf ihren letzten Wohnsitz vlnische Staatsangehörige anzuerkennen. Diesen Personen g daber unbenommen, sich gegenüber der volnischen Regierung Artikel 4 des genannten Abkommens zu berufen, es sei denn, bis zum 10 Januar 1922 auf die polnische Staatsangehörigkeit en. Ebenso hat durch den eben erwähnten Artikel 4 des heitenschutzabkommens mancher einen Anspruch auf die polnische angehörigkeit bekommen, für den sie wertlos ist, da er keinerlei ch Polen mehr hat. Wer hieraus Weiterungen „hat die Möglichkeit, durch ein Schreiben an ein polnisches at auf die polnische Staatsangehörigkeit zu verzichten.
je Kommission zur Festsetzung der deutsch⸗ chen Grenzen hat, dem dringenden Wirtschafts⸗ is der Kreise Ratibor und Gleiwitz Rechnung tragend, orläufige Grenzlinie so gezogen, daß die Kleinbahn bor —Rauden — Gleiwitz in ihrem ganzen Verlauf auf
as Polnische Komitee für Oberschlesien hat als ttung der Polen in dem bei Deutschland verbleibenden Oberschlesiens einen Aufruf erlassen, in dem es dem ssschen Telegraphenbüro“ zufolge heißt:
folge der Abzweigung von über einer Million Menschen, in der ache Polen, vom bisherigen Oberschlesien haben wir Polen in hlesien die überwiegende Majorität, die wir gehabt haben (2 2), de verloren und bilden jetzt nur noch eine mit den Deutschen gleiche (5) von Menschen. Trotzdem bleiben wir eine Macht, wenn wir eist der Einigkeit und Eintracht in uns erwecken. Der Genfer gipruch hat über die Zukunft der oberschlesischen Polen in hher Hinsicht entschieden. Diejenigen, die er bei Deutschland hat er zu Bürgern des Deutschen Reiches gemacht und die e Staatlichkeit zur Grundlage ihres politischen Seins bestimmt. tatsächlichen Zustand hat sowohl Deutschland als auch Polen omit ihn ebenfalls als Wir tun dies in der Heberzeugung nd in der
d an. ehrliche Erfüllung der chten gegen⸗
ng, daß eine
lem Staate uns nicht nur berechtigen wird, von seinen Ge⸗
und Einrichtungen Gebrauch zu machen, sondern daß sie azu verhilft, die Gleichberechtigung mit den deutschen Mit⸗ n, die wir bis jetzt nicht awssen haben, zu erlangen. Diese
berechtigung erachten wir als die größte Notwendigkeit und
gliche FordeFte en. wenn in Oberschlesien die dringendste, Aufschub duldende Arbeit, die uns erwartet und zu der wir eit erklären, geleistet werden soll: die allseitige Befriedigung nndes und seiner Einwohner.
der Aufruf zitiert sodann die Rede, in der Reichskanzler Pirth die Versöhnungspolitik als die beste Lösung der hlesischen Frage bezeichnete, und fährt fort:
aß die oberschlesische Frage dringend der Regelung bedarf, hat ußische Regierung und der preußische Landtag anerkannt, indem erschlesien nach dem Plebiszit eine Autonomie zu geben ver⸗ nn. Die Reichsregierung und der Reichstag haben sehr wohl⸗ d ihr Einperständnis mit diesem Vorhaben kundgetan. Große hhe Parteien, insbesondere die Zentrumspartei, haben diese zung zum hervorragenden Punkte ihres Seee Programms t, — ja beinahe zu einer Ehrensache. Auch wir erachten die kaatliche Autonomie für Oberschlesien als die einzige wirkliche tie für die Gleichberechtigung der polnischen Bürger mit den en. 1— 1
im Anschluß an die von dem Volkswirtschaftlichen Aus⸗ des Reichstags am 24. November 1921 angenommene ließung, die Reichsregierung möge mit den Organisationen undwirischaft zwecks Erwerbung von inländischem Brot⸗ ein Verhandlungen treten, hat am Dienstag, dem 6. De⸗ d. J., eine Besprechung mit den Spitzenorgani⸗ mnen der Landwirtschaft und des Getreide⸗ und ermittelhandels im Reichsministerium für Ernährung andwirtschaft stattgefunden. Die Erörterung legte die er⸗ hen “ der Durchführung einer solchen Aktion, ondere auch inblick auf die mit ihr verbundene preis⸗ de Wirkung, Kar. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ t, ist man zu einem abschließenden Ergebnis in der Be⸗ ig nicht gelangt. 1
—
zu der am 6. Dezember 1921 von dem Vorsitzenden Ge⸗ i Justizrat Dr. Kempner abgehaltenen Vollsitzung des skalirats wurde in der Hauptsache der Antrag des
nndikats wegen Erhöhung der In andshöchstpreise
alisalze erörtert. 8 Die gefaßten Beschlüsse sind in einer Bekanntmachung zusammen⸗ die im amtlichen Teil der heutigen Nummer ds. Bl., veröffent⸗ Sodann wurde auf Grund des § 49 der Durchführungsvor⸗ n zum Kaliwirtschaftsgesetz der Nachtragsvoranschlag des Reichs⸗ g und der Kalistellen für das Kalenderjahr 1921 sowie der Vor⸗ g für 1922 sestgestellt. Der Kassenverwaltung wurde Ent⸗ binsichtlich der Rechnung für das Kalenderiahr 1920 erteilt. erde ferner die Bildung eines neuen Ausschusses des Reichskali⸗ les ,5. Ausschusses“ für Stillegungen von Kaliwerken, beschlossen Mitglieder hierzu gewählt. . em vorliegenden Entwurf einer Ergänzung der Durch⸗ —bliberschriften zum Kaliwirtschaftsgesee tz ich der Rechtsfähigkeit des Reichskali⸗ Uund hinsichtlich der Befugnite zur Be⸗ 8. von Probenehmern und Revisions⸗ 8e 8 ůr 7 robenehmer wurde einstimmig zugestimmt. vFsne Ersatzwahl für den stellvertretenden Beisitzer der vüchaftlich echnischen Kaltstelle im Sinne der §§ 36 und 37 schführungsvorschriften vorgenommen. Die Versammlung be⸗ tte sich ferner mit verschiedenen Stillegungen von Kaliwerken. wurde Kenntnis genommen von dem Beschluß der „besonderen son “ Gewährung einer einmaligen Wirtschafts⸗ e an sämtliche Invaliden, Witwen und Waisen der däs aus dem
Arnaestellten in der Kalliindustrie
8 88 *
Zehnmillionenfonds. Schrießlich wurde eine Deputation gewählt welche beim zuständigen Reichsressort wegen der Eisen 8 8 8 gestellung vorstellig werden soll. 8 8
—
1 Buayern.
‚Die Besprechungen der in München tagenden Inter⸗
nationalen Donaukonferenz in ihrer Sitzung am 6. De⸗ zember bezogtn sich auf verschiedene technische Fragen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ e prüfte die Kommission einen Plan für ein System der Wasserstandsmessung, das es den Seeleuten möglich machen würde, leicht die Tiefen in den befahrbaren Kanälen und in den hauptsächlichsten Untiefen zu berechnen. Dieser Plan wurde einer technischen Kommission weitergegeben, welche die Ansichten der zuständigen Stellen der Uferstaaten zusammenfassen und die endgültigen Be⸗ schlüsse der nächsten Vollsitzung unterbreiten wird. Der öster⸗ reichische Delegierte überreichte eine S der Grundsätze, die der Aufstellung des allgemeinen Programms der großen Arbeiten zur Verbesserung der Donau dienen soll. Mit der enauen Ausarbeitung dieser Grundsätze sind die technischen Stellen der Kommission und der Unterkommission betraut worden. Schließlich hat die Kommission entschieden, daß ein Unterkomitee von Delegierten die Maßnahmen festlegen soll, um den Klauseln des neuen Donaustatuts Wirksamkeit zu ver⸗ leihen, das im Juli 1922 in Kraft treten soll.
— Dem Geschäftsordnungsausschuß des Landtags lag ein Antrag des Abgeordneten Niekisch, U. S. P., auf Ent⸗ lassung der Unabhängigen bezw. Kommunisten Tauber, Hagemeister, Toller, Schmidt und Eisenberger aus der Festungshaft vor. Der Antrag wurde abgelehnt.
1
Oesterreich.
Gegenüber der Mitteilung der „Agence Havas“, daß die Botschafterkonferenz beschlossen hat, daß die Volksabstim⸗ mung in Oedenburg spätestens am 13. Dezember 1921 stattfinden soll, weist das „Wiener Korrespondenzbüro“ nach Mitteilung von maßgebender Seite darauf hin, daß die Entente den Zweck, dem die Entsendung interalliiierter Truppen dienen sollte, nunmehr selbst aufgeben würde, wenn sich die gegenwärtige Art der Ausübung der Hoheitsrechte im Burgenland nicht grundsätzlich ändern sollte. Das Kontingent der interalliierten Truppen sollte laut Beschluß der Botschafterkonferenz die Aufgabe haben, die Freiheit und Unabhängigkeit der Abstimmung ficheraessn. und die Ordnung während des Zeitraums er Vorbereitung des Plebiszits und während der Ab⸗ stimmung zu sichern. „Bisher hat aber“, heißt es in der Erklärung des „Korrespondenzbüros“ weiter, „von einer Vor⸗ bereitung des Plebiszits von österreichischer Seite keine Rede sein können, da Ungarn entgegen dem bei der Kärntner Abstimmung eingehaltenen Vorgange die volle Oberhoheit im Abstimmungsgebiet bis auf diesen Tag aus übt und die im Protokoll von Venedig vorgesehene Ausübung der Verwaltungsgerechtsame durch die Generalkommission bisher kaum in Erscheinung trat.“ Die österreichische Regierung 8 sich mit einer diesbezüglichen Beschwerde an die eneralkommission gewandt und erwartet, daß diese die Berechtigung des österreichischen Standpunkts anerkennen werde.
— Gestern sind im Ministerium des Aeußern zwischen Oesterreich sowie der russischen und der ukrainischen Republik zwei Abkommen unterzeichnet worden. Durch das eine werden dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge die bisherigen Delegationen für die Kriegsgefangenenfürsorge nunmehr als bevollmächtigte Vertretungen mit der Wahr⸗ nehmung der ve ihrer Staatsangehörigen betraut und zu gewissen konsularischen Befugnissen, wie Paßausstellung, 2 und ⸗legalisierung, ermächtigt. Diesen Vertretungen so überdies Handelsvertretungen zur Pflege der gegen⸗ seitigen wirtschaftlichen Beziehungen angegliedert werden. Im zweiten Abkommen werden ergänzende Bestimmungen zum Kopenhagener Vertrag vom 5. Juli 1920 über die Heim⸗ beförderung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und Internierten getroffen. 8
Ungarn. “
Der Ministerpräsident Graf Bethlen stellte in der estrigen Sitzung der Nationalversammlung sein neues abinett vor und gab laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ fole de Erklärung ab:
Er werde an den Richtlinien einer nationalen, christlichen und agrarischen Politik festhalten. Sein Programm bedürfe nur insoweit einer Ergänzung, als die Regierung, den geänderten Verhältnissen Rechnung tragend, möglichst zu Friedensverhältnissen zurückkehren wolle, in deren Rahmen die öffentlichen Freiheiten gesichert erscheinen. Es sollen weitere Schritte auf dem Gebiete der Ver⸗ söhnung unternommen werden, zumal in den Industriearbeiter⸗ kreisen, die sich bisher von den übrigen Gesellschaftsklassen ab⸗ sonderten und der Regierung schroff gegenüberstanden. Die Freiheit der gewerkschaftlichen Betätigung solle nicht nur in der Hauptstadt, sondern auch auf dem flachen Lande gesichert werden. Die Regierun beabsichtige, einen neuerlichen Amnestieerlaß herauszugeben, der si auch auf Handlungen beziehen soll, die gegen die esellschaftliche Ordnung und Sicherheit gerichtet waren. Die Internierungs⸗ ordnung solle einer neuen Revision unterzogen werden. Auch der Abbau des standrechtlichen Verfahrens und der Pressezensur werde fort⸗ gesetzt. Der Ministerpräsident betonte sodann die Notwendigkeit des konfessionellen Friedens und kam schließlich auf die Frage der ein⸗ heitlichen Partei zu sprechen. Die Mittelpartei müsse die politische Macht in ihren Händen behalten, und die beiden großen Parteien der Nationalversammlung, die Christlich⸗nationale Vereinigung und die Partei der Kleinen Landwirte, müßten sich im Zeichen der nationalen Demokratie finden. Gelinge es nicht, die einheitliche Partei zu schaffen, so müsse man mit der Herr⸗ schaft entweder der 2 Reaktionäre oder der extremen Demokratie rechnen. s sei im Interesse des Landes, daß die Scheidewande zwischen den Parteien umgestoßen werden. Die
Königsfrage wolle die Regierung nicht anrühren, die Lösung dieser Frage sei ohne gehörige diplomatische Vorbereitung garnicht denkbar. Schließlich schilderte der Ministerpräsident die wichtigsten finanziellen Maßnahmen und hob hervor, de6 der Abschluß von Handels⸗ verträgen beschleunigt werden müsse. ee Förderung des Transit⸗ verkehrs werde der raschere Ausbau des Handelshafens von Budapest notwendig sein.
Die Rede des Ministerpräsidenteu wurde sowohl von der Landwirtepartei wie von der Christlich⸗nationalen Vereinigung
mit lebhaftem Beifall aufgenommen. 8
Großbritannien und Irland.
Der König hielt gestern im Buckinghampalast einen Kronrat ab, an dem die Mitglieder der Regierung teil⸗ nahmen, und unterzeichnete einen Erlaß, durch den das Parlament zum nächsten Mittwoch zur Ratifizierung der irischen einberufen wird. Nach einer amtlichen Meldung hat der
König die Freilassung aller gegenwärtig
in Irland auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung internierten 2Iürn genehmigt.
Die Seeleses hat vorgestern abend die Be⸗ dingungen der mit den Sinnfeinern getroffenen Regelung veröffentlicht. Das Dokument ist überschrieben: „Vertrag zwischen Großbritannien und Irland“ und enthält 18 Klauseln, von denen bereits ein großer Teil von Lord ae-. 2ei- in seiner in Birmingham rà dargelegt worden ist.
Die 1. Klausel bestimmt laut Meldung des „Wolffschen Telegrapbenbüros“, daß Irland dieselbe Stellung einnehmen soll wie andere Oominions des britischen Reichs mit einem Parlament, das die Vollmacht hat, Gesetze zu machen für den Frieden, die Ordnung und die gute Regierung Irlands, und eine Exekutibe, die diesem Parlament verantwortlich ist. Irland erhält den Namen „Frischer Freistaat“. Der Eid, der von den Mitgliedern des Parlaments dem Frischen Freistaat geleistet wird, lautet: „Ich schwöre feierlich Treue und Untertanengehorsam der Regierung des Irischen Freistaats und ich werde König Georg V. und seinen Erben und Nachfolgern treu sein kraft des s Bürgerrechts von Irland und Groß⸗ britannien und seiner Anhängerschaft und Mitgliedschaft in der J von Nationen, die das britische Gemeinwesen von Nationen
ilden.“
„Klausel ö sieht vor, daß, bis eine Vereinbarung zwischen der britischen und der irischen Regierung getroffen ist. durch die der Irische Freistaat seine eigene Küstenverteidigung übernimmt, die Ver⸗ teidigung zur See Großbritannien und Irland durch die Streitkräfte des britischen Reiches übernehmen sollen.
„Klausel, 7 bestimmt, daß die irische Regierung in Friedens⸗ zeiten den britischen Streitkräften gewisse Erleichterungen hinsichtlich der Flotte und der Luftschiffahrt gewährt und bei Zwistigkeiten oder
espannten Beziehungen mit einer auswärtigen Macht alle Er⸗ eichterungen die die britische Regierung verlangt.
Laut Klausel 8 soll, wenn die Neglernng des Irischen Frei⸗ staates eine militärische Verteidigungsstreitmacht aufstellt, diese zu der Militärmacht, die Großbritannien unterhalten wird, in keinem größeren Verhältnis stehen als die Bevölkerung Irlands zu der Bevölkerung Großbritanniens.
„Klausel 9 bestimmt, daß die Häfen Großbritanniens und des Irischen Freistaates den beiderfeitigen Schiffen offenstehen.
Klausel 12 besagt: Wenn innerhalb eines Monats nach An⸗ nahme des Gesetzes und Ratifizierung des Abkommens dem König von beiden Häusern des Ulsterparlaments eine Adresse unterbreitet wird, die sich gegen das Gesetz richtet, sollen die Vollmachten der Regierung des Irischen Freistaates nicht auf Ulster ausgedehnt und eine Kommission ernannt werden, um die Grenzen gemäß den Wünschen der Bevölkerung festzulegen. Wenn keine derartige Adresse unterbreitet wird, wird das Ulsterparlament weiterhin seine be⸗ stehenden Befugnisse behalten, aber das Parlament und die Regierung des Irischen Freistaats sollen dieselben? fugnisse in Nordirland wie in Südirland ausüben mit Bezug auf Fragen, über die das Nord⸗ parlament augenblicklich keine Befugnisse hat.
Klausel 16 sieht vor, daß weder das Parlament des Irischen Freistaats noch das Parlament von Nordirland irgendeine Religion dotieren oder ihre freie Ausübung verhindern bezw. beschränken und daß zum Zwecke der vorläufigen Verwaltung Südirlands das unter dem Homerulegesetz geschaffene Südparlament einberufen wird.
Klausel 18 besagt, daß die Bedingungen von der britischen Regierung sofort dem Parlament zur Genehmigung und von den irischen Unterzeichnern dem Südparlament unterbreitet werden, und “ Bedingungen nach ihrer Genehmigung durch Gesetz ratifiziert werden.
— Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß bisher keine Ent⸗ scheidung vom Finanzausschuß des Kabinetts über die deut⸗ schen Reparationen erreicht worden ist. Eine weitere Zu⸗ sammenkunft, deren Zeitpunkt noch 8 festgesetzt ist, wird stattfinden. Der französische Minister Loucheur wird mit dem Schatzkanzler Horne über die Frage der deutschen Reparationen im allgemeinen und im besonderen über die letzten Erörterungen zwischen den britischen Behörden und den
deutschen Vertretern in London sprechen.
Frankreich.
Die EEEbö1 beschäftigte sich gestern unter dem Vorsitz Cambons mit der Organisation der Ab⸗ stimmung in Oedenburg und beschloß, daß diese spätestens am 13. Dezember stattfinden solle.
— Die französische Regierung hat vorgestern die letzte englische Note über den französisch⸗türkischen Vertrag beantwortet. Nach dem „Matin“ erklärt sich die Regierung bereit, jeden englischen Vorschlag, der zur Wieder⸗ 2 tellung des Friedens im nahen Osten führen könne, zu eraten.
— Der Ministerpräsident Briand hat gestern, dem „In⸗ transigeant“ zufolge, außer dem Minister Loucheur, den Ber⸗ liner Botschafter Laurent und den Vorsitzen der Repa⸗ rationskommission Dubois empfangen und mit ihnen des längeren über die Finanzlage Deutschlands gesprochen.
— In der gestrigen Sitzung des Ministerrats teilte der Minister Loucheur das Ergebnis der Abstimmung unter den Bewohnern der elf Dörfer mit, die über den Wiederaufbau durch deutsche Arbeiter abgestimmt haben. Von 400 geschädigten Familien hätten 303, deren Häuser wieder aufzurichten seien, an der Abstimmung teil⸗ genommen. 149 Familien = 49 Prozent seien für die Ver⸗ wendung deutscher Arbeiter eingetreten, 154 Familien = 51 Prozent hätten die gegenteilige Ansicht ausgesprochen. Jeder habe nach Aufklärung über die Lage frei entscheiden können.
— Bei der Besprechung der Reparationsfrage in der vorgestrigen Sitzung des Senats erklärte der Ministerpräsident ee laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbürös“ olgendes:
Auf Grund der Untersuchung der Reparationskommission habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß der Staat Deutschland zwar sehr verarmt ist, seine Einwohner aber nicht verarmt sind. Wenn Deutschland bankerott machen würde, so wäre das kein gewöhnlicher, sondern ein betrügerischer Bankerott. Im Jahre 1871 hat die französische Regierung keine fünf Milliarden in ihrem Staatsschatz gehabt, aber alle Bürger kaben mit ihrer Unterschrift Bürgschaft geleistet. Deutschland wird sich hieran ein Beispiel nehmen müssen, und in diesem Ideengange gebe zu, daß wir eine Generalhypothek auf Deutschland haben. bis jetzt hat sich Deutschland noch nicht geweigert. zu bezahlen. Das doch zu be⸗ haupten, hieße erklären, daß wir noch nichts empfangen haben. Das wäre Uebertreibung und 8 Uebertreibungen verderben wir unsere Sache natürlich bedeutend, selbst die erste Milliarde wurde am Verfallstage bezahlt. Aber die Verteilung dieser Summe führte zu Besprechungen, welche mit der Herausgabe eines Protokolls endigten, das die französische v sich bis jetzt zu unter⸗ weigerte, weil ihrer einung nach dieser Akt nicht en früheren Abmachungen entspricht. In diesem Falle och — bemerkte ein Antragsteller — würden die Alliierten das Wies⸗ badener Abkommen nicht als gültig anerkennen. Ich wünsche im Gegensatz dazu zu erklären daß dieses Abkommen eine gute Wirkung ausübte, denn es zeigt, daß wir nicht widerspenstig sind. Unsere Alltierten waren unterrichtet. Ich bin sicher, daß die Gerechtigkeit unserer Sache ihnen nicht entgehen kann. So stehen wir jetzt. Ueber die Zahlungstermine hat die Reparationskommission ihre Entscheidung gefällt. Ich weiß nicht, was geschehen wird, aber ich bin der Ansicht, daß Deutschland sich die
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