Wünschen der entgegengekommen. ausgearbeitete Re⸗
des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist den Beamten in weitestgehendem Maße Die auf Grund der Verhandlungen gierungsvorlage bringt gegenüber den bisherigen Ent⸗ würfen sehr zahlreiche und ins Gewicht fallende Höherstufungen. So ist die Mehrzahl der deutschen Großstädte, z. B. Königs⸗ berg, Stettin, Halle, Breslau, Kiel, Magdeburg, Hannover, Nürnberg und Karlsruhe in eine höhere Ortsklasse (A) ge⸗ kommen; auch von den Mittel⸗ und Kleinstädten ist ein großer Teil gehoben worden. Gegenwärtig liegt der Gesetzentwurf dem Reichstag zur Beschlußfassung vor.
Das Gesetz wird rückwirkende Kraft vom 1. April 1920 haben. Infolgedessen sind die S“ die sich aus Höherstufungen von Orten ergeben, sehr beträchtlich. Sie betragen bei einem kinderlosen Beamten für die Zeit vom 1. April 1920 bis 1. Januar 1922 bei Hebung um eine Ortsklasse allein durchschnittlich etwa 1500 ℳ. Bei den nicht seltenen Hebungen um mehrere Ortsklassen erhöht sich der Betrag entsprechend. Unter den gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere mit Rück⸗ sicht auf die Geldentwertung, legt die Regierung den größten Wert darauf, daß diese Nachzahlungen noch vor Weihnachten in die Hände der Beamten gelangen. Sie hat bereits alle Maßnahmen getroffen. baß diese Absicht auch durchgeführt werden kann. Es handelt sich jetzt nur noch darum, daß der Reichstag unter Verzicht auf Abänderungen das Gesetz so⸗ bald wie möglich verabschiedet. Die Auszahlungen können als⸗ dann sogleich erfolgen.
Der Reichrat hat das Gesetz ohne Abänderungen ange⸗ nommen, allerdings nur unter dem Vorbehalt, daß auch der Reichstag ein gleiches tut.
Die für die Abwicklung aller noch nicht erledigten Ver⸗ waltungsangelegen heiten des ehemaligen Schutz⸗ gebiets Kiautschou und des Ostasiatischen Marine⸗ detachements eingerichtete Behörde, die unter dem Reichs⸗ wehrministerium, Chef der Marineleitung, stehende Kiautschou⸗ stelle, Berlin W. 10 (Königin⸗Augusta⸗Straße 38/42), muß ihren Betrieb ganz erheblich einschränken. Ausstehende An⸗ träge und Forderungen find daher laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ spätestens bis zum 15. Ja⸗ nuar 1922 vorzulegen.
Dse Kiautschoustelle ist am 1. Oktober 1921 an Stelle der aufgelösten bisherigen Abwicklungsstellen, nämlich der Kiaut⸗ schouabteilung der Marineleitung. des Gouvernements Kiaut⸗ schouabwicklung und dessen Rechnungsstelle in Berlin sowie der Abwicklungsstelle der Kiautschourechnungsämter in Cux⸗ haven, gebildet worden. 8
Auskünfte über ihre frühere Militärdienstzeit sind von ehemaligen Angehörigen der Kiautschoubesatzung und des O. M. D. nur noch vom Reichsarchiv, Zweigstelle Wilhelms⸗ haven, zu erlangen.
Eshemalige Kriegsgefangene haben sich wegen Unter⸗ stützungen, sogenannten Löhnungsnachzahlungen, an die zu⸗ ständigen Landeshilfsausschüsse zu wenden.
Für die Behandlung der im früheren Schutzgebiet Kiautschou erlittenen Kriegsschäden und verluste ist die Kiautschou⸗Spruchkommission in Berlin (Königin⸗Augusta⸗ Straße 38 //42) zuständig.
Preußen.
In einer vorgestern abend in Beuthen abgehaltenen Besprechung zwischen den deutschen Bevollmächtigten, Reichs⸗ minister a. D. Schiffer, Staatssekretär a. D. Lewald, dem polnischen Delegierten, Minister Olszowski und dem Ministerialdirektor Dr. Pradzynski, wurde der allgemeine Plan für die Arbeiten der Kommissionen er⸗ örtert. Auf beiden Seiten trat der Wunsch hervor, die Verhandlungen unbeschadet ihrer Gründlichkeit tunlichst zu beschleunigen. Der günstige Umstand, daß die Verhand⸗ lungen in Oberschlesien selbst stattfinden und daher die Hin⸗ “ von berufenen Sachverständigen auf allen Gebieten einerlei Zeitverlust bedeutet, wird dank der getroffenen um⸗ fassenden Vorbereitungen bei den Verhandlungen voll zur Geltung kommen. Es wurde vereinbart, daß bei den Er⸗ öffnungssitzungen der Unterkommissionen der an Lebensjahren ältere Bevollmächtigte den Vorsitz führen wird. Von der zweiten Sitzung ab wird sodann, entsprechend den Genfer Be⸗ stimmungen, der vonct. mit dem deutschen Herrn beginnend, täglich abwechselnd geführt werden.
Sämtliche Unterkommissionen haben gestern ihre erste Sitzung abgehalten. Die Sitzung einzelner Kommissionen be⸗ schränkte sich in der Hauptsache auf Begrüßungen und Vor⸗ stellung der Mitglieder untereinander. In anderen Kom⸗ missionen wurden die den einzelnen Mitgliedern vorschwebenden Grundlinien für die weiteren Verhandlungen besprochen. Die sachlichen Verhandlungen werden heute beginnen.
Der Reichsminister a. D. Schiffer begibt sich heute zu kurzen Besprechungen nach Berlin.
— Die Interalliierte Kommission in Oppeln hat der „Ostdeutschen Morgenpost“ zufolge eine Verordnung er⸗ lassen, daß die Schäden aus dem polnischen Aufstande im Mai und Juni bis zum 1. Januar 1922 bei den neu er⸗ richteten Kreisausschüssen schriftlich anzumelden sind. In evis Kreise wird ein solcher Ausschuß zur Feststellung er durch die Aufstandsbewegung verursachten Schäden fungieren. Ferner wird ein Zentralausschuß für das ganze Gebiet Oberschlesien eingesetzt. Der Sitz dieses Zentral⸗ ausschusses wird Oppeln sein. Die Kreisausschüsse haben ihren Sitz in den Hauptorten der Kreise mit Zuständigkeit für das gauze Kreisgebiet. eder Geschädigte kann gegen die Entscheidung des Kreisausschusses beim Zentralausschuß Berufung einlegen, und zwar innerhalb 10 Tagen nach Empfang des Schreibens, mit welchem ihm die Entscheidung des Kreisausschusses zugeht. Die Personen⸗ und Sachschäden müssen in der Zeit zwischen dem 2. Mai 1921 und dem 3. Juli einschließlich entstanden sein und eine unmittelbare Folge der Aufstandsbewegung oder der durch letztere hervorgerufenen Handlungen sein. Als Geschädigter ist anzusehen der Eigen⸗ tümer oder jede andere Person, auf welcher die gesetzliche Ver⸗ antwortung für den Verlust oder die Beschädigung der Sache ruht. Am Aufstand aktiv beteiligt gewesene Personen surgenten) sind nicht entschädigungsberechtigt.
“ Danzig. Der Oberkammissar des Völkerbundes in Danzig, General
Haking, hat am 6. Dezember über die Fragen der Rechts⸗ stellung des Eigentums des polnischen Fiskus, das
“
im Gebiete der Freien Stadt Danzig gelegen ist, der Rechts⸗ stellung der polnischen Behörden, Dienststellen und Beamten, der rechtlichen Stellung der polnischen Schiffe, über die sich die Regierungen von Polen und Danzig nicht einigen konnten, entschieden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, muß danach der F seine vollen Ver⸗ waltungsrechte und seine Tätigkeit, wie sie in der Polnisch⸗ Danziger Konvention vom 9. November 1920 niedergelegt find, behalten. Polnische Schiffe, die den Danziger Hafen oder Wasserwege benutzen, unterliegen den Verwaltungs⸗ maßnahmen des Hafenausschusses ebenso wie den Danziger Gerichten und Behörden in derselben Weise wie alle anderen Danziger oder fremden Schiffe, die diese Gewässer benutzen. Polnisches Eigentum, welches im Gebiet der Freien Stadt Danzig gelegen ist, ist entsprechend der Entscheidung vom November 1920 über das Eisenbahneigentum zu behandeln. Ausgeschlossen ist, daß polnische Schiffe von Hafenabgaben frei sind, ebenso wie von irgendwelchen Gebühren oder von der Beachtung der durch den Hafenausschuß erlassenen An⸗ ordnungen. Alle Personen polnischer Staats angehörig⸗ keit, die in das Gebiet der Freien Stadt Danzig oder ihrer Hoheitsgewässer kommen und die bereits durch den Artikel 33 der Polnisch⸗Danziger Konvention vom 9. November 1920 ge⸗ schützt sind, sollen den Gesetzen und der Rechtsprechung unter⸗ worfen sein, ausgenommen die diplomatischen Vertreter, ferner 8 Uebereinkommen, zu denen die beiden Regierungen ge⸗ angen.
Desterreich. Wie amtlich mitgeteilt wird, hat die österreichische Regierung wegen fortdauernder terroristischer Akte der Ungarn und der ungarischen Behörden im Burgenlande Protest bei der Generalsmission und den Wiener Entente⸗ vertretungen erhoben. Da den österreichfreundlichen Elementen die Möglichkeit einer freien Meinungsäußerung fehlt, wäre die Abstimmung wenige Tage nach dem Eintreffen interalliierter Truppen eine Farce, die Oesterreichs Rücktritt von der Ab⸗ stimmung zur Folge haben könnte. Die österreichische Regierung stehe auf dem Standpunkt, daß die Abstimmung nicht unter frischem Terroreindruck und auf Grund absolut falscher Wähler⸗ listen erfolgen darf.
— Bei der zweiten Lesung des Staatshaushalts vor⸗ anschlags für 1922 im Nationalrat wies der Finanz⸗ minister Gürtler dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge auf die Tatsache hin, daß in der letzten Berichtswoche des Monats November zwar der private Geschäftsverkehr und andere geldbedürftige Kreise der Volkswirtschaft die Oester⸗ reichisch⸗Ungarische Bank in Anspruch genommen haben, der Staat selbst aber nicht. Für den Staat sei nicht eine einzige Banknote neu gedruckt worden. Der Minister kündigte für die nächsten Tage eine große Zahl von neuen Reg erungs⸗ vorlagen an, darunter Gesetze, betreffend eine Bankumsatzsteuer, betreffend den Abbau der Lebensmittelzuschüsse, betreffend eine Börsengewinnsteuer, eine Warenumsatzsteuer, eine Ergänzung zum Personalsteuergesetz und zum Vermögensabgabegesetz in Verbindung mit dem Steuerfluchtgesetz. Der Finanz⸗ minister sprach die Hoffnung aus, daß mit der Erledigung dieser Gesetze am Ende der Budgetdebatte sich die Lage Oester⸗ reichs wesentlich anders gestalten werde, als es heute der Fall sei.
Großbritannien und Irland.
Nach einer amtlichen Mitteilung setzten der Schatzkanzler Sir Robert Horne und der französische Minister Loucheur gestern den Premierminister Lloyd George von dem Inhalt ihrer vorgestrigen Besprechungen über das Wiesbadener Abkommen und über die Reparationen in Waren in Kenntnis. Man kam zu dem Schluß, daß ein informeller Meinungsaustausch zwischen Briand und Lloyd George wünschenswert sei.
— Der Premierminister von Ulster, Craig, ist gestern in London eingetroffen. Die Beratung, die er mit Lloyd George über den irischen Vertrag hatte, war in der Haupt⸗ sache finanziellen Fragen gewidmet.
8 Frankreich. “
Der Ministerrat hat sich vorgestern mit der Frage des französisch⸗spanischen Handelsabkommens be⸗ schäftigt. ach dem „Echo de Paris“ habe er den Abbruch der Handelsbeziehungen ins Auge gefaßt und mit einer Prüfung der Maßnahmen begonnen für den Fall, daß nicht ein modus vivendi zwischen den beiden Staaten gefunden werde.
— Der Minister Loucheur, der gestern abend von seiner Reise nach London zurückgekehrt ist, hat Ministerpräsidenten Briand eine Einladung zu einer Aussprache mit Lloyd George, der auch Loucheur beiwohnen soll, überbracht. Diese Zusammen⸗ kunft soll einer Sitzung des Obersten Rates vorangehen und wenn möglich am 15. Dezember in London, jedenfalls aber noch vor Weihnachten, stattfinden.
. 1X“
Die Kämpfe in der Ukraine westlich des Dnfester dauern der „Berlingske Tidende“ zufolge an. — 889 weitere Truppenzusammenziehungen gegen die Ukraine vor. Der Oberkommandierende der Sowjettruppen in der Ukraine, General Frunte, hat Befehl erhalten, den Aufruhr in der Ukraine mit aller Mitteln zu unterdrücken. “
Italien.
Der Deputierte Baglioni hat an den Minister des Aeußern eine Anfrage gerichtet, die den Konflikt zwischen der Reparationskommission und der bbö.“ Militärkontrollkommission in der Frage der Inter⸗ und Anwendung der Artikel 168 und 169 des Versailler
ertrags zum Gegenstand hat. Der „Agenzia Stefani“ zu⸗ folge soll durch die Anfrage daftlürüng geschaffen werden über die Rolle, welche die italienischen Vertreter bei den Be⸗ drückungen spielen, denen die Deutschen Werke von seiten der Militärkontrollkommission ausgesetzt sind.
Der gegenwärtig amtierende Präsident des Völkerbundsrats Hymans hat den Rat auf den 10. Januar nach Genf zu seiner 16. Tagung einberufen. Auf der Tagesordnung stehen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, u. a. verschiedene die Freie Stadt Danzig betreffende Fragen, wie das Polnisch⸗ Danziger Abkommen vom 24. Oktober. Auch die Saar⸗ frage wird einen beträchtlichen Raum in den Verhand⸗ lungen einnehmen, da der Rat sich mit dem Protest der deutschen Regierung gegen die Verfügung der aarländischen Regierungskommission über die Definition eer Eigenschaft eines Saarbewohners beschäftigen muß. Ver⸗
schiedene Beschlüsse der letzten Völkerbundsversammlung, die
Organisation der geistigen Arbeit und die Anträge der Unterkommission der Mandatskommission über die Nationalitäten der Einwohner der Mandatsgebiete bedürfen der Prüfung und Entscheidung des Rats. Auch die Frage des Minderheitenschutzes dürfte auf der ziemlich angen Tagesordnung übrigens noch nicht endgüllig aufgestellt ist und deren Erledigung voraussichtlich mindestens acht bis zehn Tage erfordern wird.
—, Der Vorsitzende der Deutsch⸗Polnischen Konferenz Calonder hat die deutschen und die polnischen Bevoll⸗ mächtigten davon verständigt, daß er sich in den ersten Januar⸗ tagen nach Oberschlesien begeben will, falls seine Abreise nicht schon früher wünschenswert sein sollte. Ueber die Dauer seines dortigen Aufenthalts ist noch nichts beschlossen, doch wird Calonder jedenfalls so lange in Obeschlesien bleiben, wie es im Interesse der Verhandlungen notwendig ist, und auch gegebenenfalls verschiedene für die Verhandlungen besonders wichtige Ortschaften und Industriezentren aufsuchen.
— MNorwegen. 1“ 8 Die Verteidigungskommission hat in ihren seit An⸗ fang November abgehaltenen Sitzungen die Frage: „Verteidi⸗ gung oder Abrüstung“ und die Frage, ob die Verteidigung auf Wehrpflicht oder auf angeworbenen Truppen beruhen soll, be⸗ handelt. Hinsichtlich der Frage, ob der Zeitpunkt zur Ab⸗ rüstung jetzt gekommen sei, hat sich die Kommission, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, in zwei Gruppen geteilt, in eine bürgerliche Mehrheit von sieben Mitgliedern, die es für unverantwortlich halten, die Abrüstung auf sich zu nehmen, und eine sozialistische Minderheit von drei Mitgliedern, die für sofortige und vollständige Abrüstung eintreten.
Finnland.
gleichen Zeit, als der Völkerbundsrat im betreffend die Aalandsinseln, Finnland die . der Inselgruppe zuerkannt hatte, hat der Völkerbundsrat am 27. Juni 1921 den Garantieentwurf für Aaland angenommen, dessen Durchführung der finn⸗ ländischen Gesetzgebung überlassen bleiben sollte. Demzufolge hat der Reichstag, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern drei Gesetze, betreffend Aaland, angenommen: erstens ein Gesetz, das besondere Bestimmungen betreffend Aaland enthält, zweitens ein Gesetz über die Ausübung des Rückkaufrechts von Immobilien der Landschaft Aaland und drittens ein Amnestiegesetz für Personen, die für eine Trennung Aalands von Finnland tätig waren, oder es unterlassen haben, sich zur Mus Aaland einzufin
Konflikt, Souveränität
Amerika. 8
Der Entwurf eines Abkommens der vier Amerika, England, Japan und Frankreich bezüglich der Inseln im pazifischen Ozean stand gestern auf der Tages⸗ ordnung der Washingtoner Konferenz.’ Wie die „Agence Havas“ meldet, werde das Abkommen ausschließlich auf die Inseln Anwendung finden, die die vier Signatarmächte im Stillen Ozean besitzen. Dagegen werde es sich nicht auf die Küsten des Stillen Ozeans erstrecken, da ein der⸗ artiges Abkommen die japanischen Rechte auf Korea wieder in Frage stellen und die nähere Bestimmung der japanischen Stellung in der Mandschurei sowie die Regelung der Frage der Pachtgebiete in China herbeiführen müßte, alles Probleme, deren Lösung heikel sei. Ebensowenig werde sich das Abkommen auf Indochina beziehen, wo die französische Souveränität end⸗ gültig feststehe. Abgesehen von der Aufrechterhaltung des teritorialen status quo im Stillen Ozean, werde das Abkommen 84 den Konfliktfall eine Frist von sechs Monaten vorsehen, in er die vier Signatarmächte sich bemühen würden, den Streit⸗ ür friedlich beizulegen. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist das pazifische Abkommen gestern abend paraphiert worden.
Südslawien. Der Ministerpräsident Pasitsch hat dem König sein Mandat zur Verfügung gestellt, da er bei seinen Verhand⸗ lungen zur Bildung eines Koalitionskabinetts keinen Erfolg hatte. Nach Blättermeldungen soll Dawidowitsch mit der
Neubildung der Regierung betraut worden sein.
Vorläufiger Reichswirtschaftsrat. 3... Sitzung vom 9. Dezember 1921.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Erster Punkt der Tagesordnung 8 der Bericht des Reparationsausschusses über den neuen Gesetzentwurf, betreffend Aenderung der Kohlensteuer, der eine Erhöhung der Steuer auf 40 vH vorsieht. Hierzu liegen vor, ein Antrag Bartschat, den Steuersatz auf 30 vH zu ermäßigen und ein Antrag Bästlein, den vihag von Hausbrandkohlen zu erträglichen Preisen zu ermöglichen. us den Ausführungen des Berichterstatters Dr. Berthold geht hervor, daß man von der ursprünglich für den Hausbrand 8 lanten Koltagan wegen technischer und verwaltungsmäßiger Schwierigkeiten bstand genommen hat. Gegen das Vorgehen des “ der in dieser Frage den Reichskohlenrat und den Reichswirtschaftsrat ausschalten wolle, erhebt der Redner Einspruch. Namens der Verbraucher protestiert Herr Dr. Belian gegen die Ueberlastung der Bevölkerung durch diese Verteuerung des Hausbrandes. Eine Kennzeichnung der Hausbrandkohle zum ÜUnter⸗ schied von der Industriekohle sei technisch wie buchmäßig leicht durchzuführen. Eine Vertenerung müsse zu schweren Unruhen führen. Die Gemeinden aber ständen am Ende ihrer Kraft und könnten nicht mehr einspringen. 1 Namens der gleichen Gruppe betont das Mitglied Bästlein die Notwendigkeit, in dieser Zeit der Ernährungskrise Mittel und Wege zu suchen, um den Verbrauchern von Hausbrand eine Rück⸗ Se zu gewähren. Hierbei würden die Gemeinden gern mit⸗ irken. Geheimrat Ernst vom Reichswirtschaftsministerium meint, daß zu der Zeit, in der das Gesetz in Kraft treten könne, die Ver⸗ sorgung mit Hausbrand für dieses Jahr schon überall durchgeführt 88 werde. Im übrigen sei die Tragweite der Erhöhung von auf 40 v. H. nicht so weitgehend, daß man deshalb das Gesetz mit allerlei Einschränkungen bepacken sollte. 3 Geheimrat. Beck vom Reichskohlenamt warnt davor, eine Unterscheidung zwischen Hausbrand⸗ und Industriekohle berbeißn⸗ führen, die lediglich dem Schiebertum von neuem den Boden be⸗ reiten würde. Ebenso sei die Frage der Rückvergütungen, so ver⸗ ständlich der Gedanke an sich sei, praktisch nicht durchführbar, da die Grenze zwischen Hausbrand und Industriekohle nur schwer zu
ziehen sei. 1 Als Vertreter des Handwerks begründet däas Mitglied
Bartschat den Antrag auf Wiederherabsetzung des Steuer⸗
Mächte
— L1““ 9. mit drohenden Betriebseinstellungen und
Arbeitnehmer spricht sich das Mitglied trot der Bedenken für die Vorlage aus, da einmal Nittel zur Balancierung des Etats haben müsse und chdie Angleichung unserer Kohlenpreise an den Welt⸗ gen eon aus dem Grunde notwendig sei, weil dann auch 2 die Reparationskohle entsprechend höher bezahlen n
rotest des Mitglieds Bästlein gegen die her Ansicht etwas leichtherzige Auffassung der eingne rireter von der Not der Bevölkerung wird der Partschat abgelehnt, der Ausschußbericht genehmigt, ung Bästlein angenommen. wasserwirtschaftliche Ausschuß legt 1 tschließung vor, die möglichst baldige e. einer einheitlichen Reichs⸗ fungraganifation und eines einheit⸗ Pgechts für die Reichsoglerstts en nd sofortige Eröffnung entsprechender Verhandlungen ändern verlangt. Die einzelnen Landesrechte sind zu 8 ebenso die Beamten; dabei ist auf Dezentrali⸗ ’ urch Schaffung größerer Direktionsbezirke bedacht zu
b einem
5 Dr. Stegemann betont die Notwendigkeit, † becete nach 8 Vorbilde der Reichseisenbahn zu arnt aber vor übertriebenen Zentralisationsbestrebungen. „ Entschließung wird angenommen. folgt der Bericht des sozialpolitischen Ausschusses über witere Beratung des Entwurfs einer btungsordnung. Herr Voigt erstattet den nßbericht. Zu dem Entwurf liegen eine Anzahl Ab⸗ nzanträge vor, außer den in der Ausschußfassung des Faniraltenen Aenderungsanträgen. tr Hermann (Handwerksgenossenschaften) begründet intrag zu 8 4, wonach „auf Lehrlinge, die zum Zwecke tbildung zu einem Arbeiterberuf beschäftigt werden, die ungen des Gesetzes keine Anwendung finden. In der angordnung hätten die Lehrlinge nichts zu tun. Im seien die Handwerksmeister gern bereit, mit ihren Arbeit⸗ zusammenzuarbeiten. „Antrag ist in den abgeänderten Ausschußentwurf aufgenommen. 8 Diermeier (Bäckerverband): Die Handwerker⸗ betonen immer, das Lehrlingswesen sei Erziehungssache. Ausbeutung!) Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, Lehrlingswesen über die Hausgemeinschaft längst hinaus⸗ en ist, insonderheit in den Städten. Auf dem Lande ist das och etwas anderes. Im übrigen übt in 60 v. H. der Fälle wa der Meister oder die Frau Meisterin, sondern der die Erziehungsarbeit, auch die berufliche, aus. Aber auch ster und die Frau Meisterin üben ihre Erziehungsarbeit vo in väterlicher und mütterlicher Weise aus. Und bei den gs⸗Schlichtungsausschüssen kommt der Lehrling in den aller⸗ Fällen nicht zu seinem Recht; ebensowenig bei den dclüesngerichten. Geben Sie daher Ihre Stimme der der Regierungsvorlage. 8 8 au Mühsam (V. d. Hausfrauen) begründet einen An⸗ die Hausgehilfen aus dem Gesetz herauszulassen. Das hilenrecht muß abschließend in sich selbst geregelt werden. müßten auch die gehobenen Angestellten, z. B. Lehrerinnen hh e ger darunter fallen. 8 au Kähler (V. d. Hausangestellten): Wir sind natürlich Ansicht. Schaffen Sie nicht wieder für eine Arbeiter⸗ eein Ausnahmegesetz. Sowohl die Hausgehilfen als auch nshaltsangestellten müssen unter das Gesetz fallen. rWerner (Transportarbeiterverband) tritt dem Antrag leichfalls entgegen. Auch den gehobenen Angestellten in Üre Rechte zukommen lassen und ihnen nicht etwa ihr onzrecht einschränken. Lehnen Sie den Antrag ab, er ist eitgemäß. nenc.- am: Die Schlichtungsordnung spricht nur von gestellten, nicht von Haushaltsarbeitern. 8 rr von Siemens wendet sich gegen einen Antrag t, der sämtliche Streitigkeiten den Schlichtungskammern isen will, 888 durch irgendeine Einzelstreitigkeit die interessen aller berührt werden. Das bedeutet eine büro⸗ eMaßregel und unnötige Belastung des Wirtschaftslebens. nüßte schseßlich besondere Beamte für die Mitwirkung bei tlichtungskammern einstellen. Das würde aber dem Geiste blichtungsordnung widersprechen. Dann käme nicht mehr cktiker mit dem Praktiker zusammen, sondern es würde Sache risten werden. 8 er Tarnow (Holzarbeiterverband): Auch wir wünschen, cht jede Einzelstreitigkeit, sondern nur Gesamtstreitigkeiten, rllich die Allgemeinheit angehen, vor die Schlichtungs⸗ en kommen. Ranche Einzelstreitigkeit ist aber in der Tat Gesamtstreitigkeit anzusprechen. Durch allgemeine Arbeits⸗ egung kann im übrigen jede Einzelstreitigkeit zu einer Ge⸗ keitigkeit gemacht werden. b 8 8 err von Siemens: Wir Arbeitgeber fürchten nur die ung in der Praxis; und die würde zu einer neuen Belastung irtchaft führen. Die Schlichtungskammern sind schon jetzt noentlich überlastet. Es ist daher gerade im Interesse der bechmer dafür zu sorgen, daß werklich nur geeignete Sachen Schlichtun amüar kommen. Wenn der Einzelfall tat⸗ über dens renzen hinauswächst, dann werden die Arbeit⸗ sie Cache schon von selbst vor die Schlichtungsinstanz bringen. hei der Abstimmung zu dem grundlegenden § 1 wird ein 3- Albrecht, der eine Definition des Begriffes mmistreitigkeiten“ im Sinne der Schlichtungsordnung gibt, daß es sich um „Interessen der Arbeitnehmer, die den Rahmen des einzelnen Verhältnisses hinausgehen“, lt im Hammelsprung mit 104 gegen 69 Stimmen ab⸗ nt. Der Antrag Mühsam, wegen Herauslassung der gehilfen, wird ebenfalls durch Hammelsprung mit 90 8 Stimmen abgelehnt. Ein weitever Antrag Albrecht, eSchlichtungsordnung nur dann auf Streitigkeiten aus nzelnen Arleitsverhaltnis angewandt wissen will, wenn ch zugleich die Interessen weiterer Arbeitnehmer berührt n, während die Vorlage in Einzelstreitigkeiten die chtungsordnung übrhaupt ausschließen will, wird —
1. im Hammelsprung — mit 105 gegen 70 Stimmen
bum 4 wird der Antrag Bartschat auf Ein⸗
ung der Heimgewerbetreibenden an⸗ imen, der Antrag auf Herauslassung der Lehrlinge mit gen 87 Stimmen abgelehnt. Auf Antrag des Handwerks noch eine Abstimmung nach Gruppen vorgenommen. ergibt wiederum die Ablehnung. Der gleiche Antrag 8 zu § 5 über die Angestellten⸗Kehrlinge wird ebenfalls
8u d6 liegt ein Antrag Albrecht vor, der den Be⸗
er wirtschaftlichen Vereinigungen auf Arbeitnehmer⸗ deinrrzsheftriche angenomanen. Zu 8 17 über die Lungsäammern wird ein Antrag Albrecht, die Worte iste Landesverwaltungsbehörde“ durch „Bezirks⸗ cictsrat⸗ zu ersetzen, abgelehnt. Ein Antrag Hartschat⸗ allen Handwerkszweigen die Möglichkeit geben will, Ftkammern zu bilden, wird gleichfalls abgelehnt, vein Antrag Albrecht zu § 20, der den Vorsitzenden für
berrfung der Beisitzer zur Pflicht machen will, die Vor
hberein ein
“ “ 8 schlaͤge der beteiligten wirtschaftlichen Vereinigungen „unter illiger Berücksichtigung ihrer Bedeutung“ zu hören.
In § 22 (Bestellung der Vorsitzenden und ihrer Ver⸗ treter) wird der Satz 2 des Abs. 1: „Sie müssen durch ihre Vorbildung und Erfahrung für das Amt geeignet sein und sollen in der Regel weder Arbeitgeber, noch Arbeitnehmer sein“ unter Able g von Aenderungsanträgen Albrecht und von Richthofen in der unveränderten Fassung der Vorlage angenommen. Angenommen wird ein Antrag Albrecht, im Ag.2 die Schlußsätze zu ersetzen durch den Satz: „Die Rünigung muß erfolgen, wenn der Bezirkswirtschaftsrat sie
eschließt.“ 1
Zu § 55 (Verfahren: allgemeine Vorschriften) begründet Dr. Röhr einen Antrag Dr. Thissen, dem ö nachstehende Fassung zu geben:
bs. 1. Ist bei einer Gesamtstreitigkeit eine Einigung zwischen den Beteiligten nicht zustande gekommen, so ist vor der Anwendung von Kampfesmaßnahmen die zuständi Schlichtungsstelle oder Schlichtungsbehörde anzurufen. Aussperrungen und Arbeits⸗ einstellungen dürfen erst dann stattfinden, wenn die Schlichtungs⸗ stelle oder die Schlichtungsbehörde angerufen worden ist und einen Sce-zsre gefällt hat, oder wenn seit der Anrufung eine Woche verstrichen ist.
Abs. 2. Eine Haftung für Schadenersatz aus Zuwiderhand⸗ lungen gegen Abs. 1 findet nicht statt. tatt dessen kann eine angemessene Buße verhängt werden, welche die Lebens⸗ und Arbeitsfähigkeit der davon betroffenen Organisationen nicht ge⸗ fährden darf. 3 8
Herr Leiphardt (Allg. Deutscher Gewerkschaftsbund): Wir wollen nicht, daß die Arbeitgeber durch plötzliche Arbeitseinstellung überrumpelt werden. Wir stehen durchaus auf dem Standpunkt,
orderungen so rechtzeitig den Arbeitgebern vorzulegen, daß sie ich darauf vorbereiten können. Eine erfolgreiche Lohnbewegung ohne Streik ist besser als ein siegreicher Streik. Bei plötzlich über Nacht ausgebrochenen Streiks muß sich die Gewerkschafts⸗ leitung von der Rechtmäßigkeit des Streiks überzeugen und ihn unterstützen. Andernfalls versucht sie, die Arbeiter zu beruhigen und wieder in die Betriebe hineinzubringen. Bei vorliegender Berechtigung eines plötzlichen, von der Gewerkschaftsleitung nach⸗ träglich zu bewilligenden Streiks kann diese keine Buße, keinen Schadenersatz auf sich nehmen. Wilde Streiks sind infolge der allgemeinen Verwilderung durch den Krieg vielfach von unver⸗ antwortlichen Hetzern, von kommunistischen Drahtziehern provo⸗ ziert worden. Die gesunde Arbeiterbewegung aber sollten Sie zu fördern, nicht zu dahehees suchen. Für die Möglichkeit staat⸗ licher Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten sind wir stets einge⸗ treten, aber den Zwang lehnen wir ab. Ein Vertagungsantrag wird abgelehnt. Das Mitglied Baltrusch (Christl. Gewerkschaften) betont, daß seine Freunde nicht zugeben würden, unser deutsches Wirt⸗ schaftsleben unqualifizierten Führern und Hetzern in die Hand zu geben. (Stürmische Proteste bei einzelnen Arbeitervertretern. — Zurufe: Wir sind hier nicht im Reichstag!) Im Laufe der weiteren Debatte treten die Mitglieder Schumacher, Mundel und Dr. Otto für den Antrag Thissen ein, da das Gesetz doch den Zweck habe, Streiks möglichst auszuschließen und also keinen Wert haben könne, wenn nicht einmal eine Strafe für wilde Streiks festgesetzt werden soll. Mitglied Schweitzer (Arbeitnehmer) verlangt Be⸗ seitigung des Zwanges, da der 5 denkbar sei, daß einmal eine Gewerkschaft, um größeres Unheil zu verhüten, einen wilden Streik gutheißen müsse. Zudem mache ein Fwang nur böses Blut und sei Wasser auf die Mühle der überradikalen Hetzer.
err Dr. Thissen: Der Paragraph 55 Abs. 1 schafft durch⸗ aus keine strafrechtlichen Versolgungsmöglichleiten. Diese Art der Argumentation, wenn sie nicht auf ißverständnissen beruht — und nur diese will ich, annehmen —, wird draußen agitatorisch richtig verstanden und gewertet werden. Eine Buße ist von vorn⸗ zivilrechtlicher Begriff. Sie ist weniger als volle Schadenersatzpflicht: diese ist uns zu viel, darum wollen wir sie nicht haben. Wer aber grundsätzlich und a limine den esetzlichen Bestimmungen gegenübersteht, dem ist eben nicht zu hel en. Das ist keine Ordnung mehr, das ist Verneinung der Rechtsordnung. Nü en Sie die vernünfti gen Gewerkschaftler, die Sie im Juni waren! Wir laufen Gefahr, uns von außerhalb der Sache ge⸗ legenen Gesichtspunkten hier vor dem Reichswirtschaftsrat zum
ött zu machen. 1 ma M. enke (Arbeitgebervertreter): Die Allgemeinheit 85
die Fürn⸗ keit haben, in lebenswichtigen Betrieben vor Ausbru
eines Streiks einzugreifen. Treten Sie daher für die Ausschuß⸗ fassung ein. 8 8 3 J inem Schlußwort betont der Berichterstatter Voigt,
daß das Einem Sch büfsoget nur seine Anwendung würde
wissen Modalitäten unterworfen. 8 visgn. der Abstimmung werg, r Heüc⸗ 4 des Antrags
Thissen angenommen, der Abs. 2 abgelehnt. 89 Ehiüsg nt 8 g Blüher, auch, Mechrean miaf als Bevoll⸗ mächtigte bei den Schlichtungsausschüssen zuzulassen,
188 von dem Mitglied Dr. Hachenburg (Freie Berufe)
begründet. 1 8 11u“ brecht bestreitet, daß ein Bedürfnis für die P. agsna, brä90. 28 Gewerkschaftssekretäre könnten der
sanwälte vorliege. — d 1 Rechtann allein gerecht werden. Die Rechtsanwälte trieben nur
Tüstalei, na⸗ Bernhard unterstützt die Ausführungen Hachen⸗
und betont, daß auch andere Leute als Rechtsanwälte zu Lnrgaleien neigten, wie die heutigen Verhandlungen bewiesen
hätten. 1
itgli Cohen zollt den Verdiensten des Herrn Dr. Uen 18.. AI kann aber eine Zulassung der Rechtsanwälte nicht befürworten, da die Juristerei die Sachen nur auseinander treibe. 8
Der Antrag Blüher wird abgelehnt.
Im weiteren Verlauf der Debatte wird noch der An⸗
ag Munzel angenommen: 8 8s im bgavaspruchs kann nur für verbindlich erklärt werden,
weidrittelmehrheit der Mitglieder der Kammer zuge⸗ vemmf Hoh Zen⸗ sowohl Arbeitgeber⸗ wie Arbeitnehmerbeisitzer der ehrheit angehört haben. Eine Kammer, die über Verbindlich⸗ keitserklärungen entscheidet, muß 9 Mitglieder, und zwar außer einem Vorsitzenden zwei weitere unparteiische Mitglieder und je drei Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als Beisitzer
umfassen.“ 8 8
in Antrag Albrecht, der Arbeiterbeistder gege wilfkürli Mahregelungen der Arbeitgeber schützen will und deshalb AHeüna oder Versetzung von der Sustinmung des
Betriebsvertretung abhängig macht, wird angenommen, nso
t des Gesetzes. 85 8e Leh. des Ausschusses wird sodann bei der Gesamtabstimmung 1 nt. (Stürmische gegen⸗
itige Zurufe: Ihre Schuld! 8 488 Vornahme einer zweiten Lesung wird an⸗ enommen; die zweite Lesung soll auf die Tagesordnung für nabend kommen. 1b . 8 Nächste Sitzung: Sonnabend, 10 Uhr Vormittags: Zweite Lesung der Schlich apgaoronunsg, dreditvereinigung der deut⸗ r
schen Gewerke. — Schluß 6 ½ Uhr.
Statistik und Volkswirtschaft
Arbeitsstreitigkeiten.
Der Ausstand des Personals der Berliner Hoch⸗ und Untergrundbahn dauert noch fort. Verhandlungen, die gestern vor dem Sch licht ungsauss chuß
8
Groß Berlin stattfanden, waren ergebnislos. Heute follten neue Verhandlungen vor dem von den Arbeitgebern allein als zuständig anerkannten gesetzmäßigen tariflichen Schlichtungsaus⸗ schuß beginnen.
Nachdem in den letzten Tagen immer mehr Bauten durch Einzelausstände der Berliner Bauarbeiter stillgelegt worden sind, hat hiesigen Blättern zufolge der Verband der Baugeschäfte die Gewerkschaften aufgefordert, bis gestern den den Beschluß aufzuheben, wonach anuf ustellen mit dringenden Arbeiten zur Durchsetzung eines Stundenlohnes von 15 ℳ die M beit eingestellt werden kann. Der Verband hat mitgeteilt, daß er anderen
falls genötigt sei, zum Schutze seiner durch den Ausstand betroffenen Mit⸗ lieder Abwehrmaßnahmen zu treffen. Die Gewerkschaften aben es abgelehnt, Abänderung ihrer Beschlüsse herbeizuführen; folgedessen hat die Generalversammlung des Verbandes der Bau⸗ beschäfte beschlossen, am Montag alle Arbeiter des Hoch⸗ und Betonbaues im Lariseeztet Groß Berlin aus⸗ zusperren.
Aus Wien wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß der Ministerrat sich mit den Wünschen der Telegraphen⸗ angestellten befaßte und beschloß, deren Nebengebühren nach dem Verhältnis der für alle Bundesangestellten erhöhten Ueberstunden
entlohnung festzusetzen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreichin der Zeit vom 16. bis 23. November 1921.
(Nr. 47 der Amtlichen Veterinärnachrichten.)
Qfalleus) Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae) Räude (Scabies) Schweinepest (Pestis suum) Rotlauf der Schweine (Erysipelas suum)
der verseuchten
)
Laufende Nummer ,+‿ Z.
fe (Weiden) Bezirke Gemeinden [0 Höfe (Weiden)
Bezirke Bezirke — Gemeinden
Bezirke Gemeinden
Gemeinden
— Höfe (Weiden
5
Höfe (Weiden)
Höfe (Weiden)
Bezirke — Gemeinden
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Stadt Wien Niederösterreich⸗
1- dS 22 399 3725111 Oberösterreich 87[391] 2 2 Salzburg ... 7 9 4 9 Steiermark .. — [14 188821 33.
Kärnten.. — 28 [1661 35 FSär“ — 26 85 6/10
Vorarlberg 23 138—- — Insgesamt. . — [75 770 681135 56 128 3778 161 Oesterreich ist frei von Rinderpest und Lungenseuche.
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Theater und Musik. u““
Im Opernhause wird morgen, Sonntag, „Tannhäuser“, mit den Damen Bindernagel, Kurt, Bieber und den Henen Pfann als Gast, Schlusnus, Helgers. Stock, Nos, Lücke und Krasa besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist Otto Urack als Gast. Anfang 6 Uhr. — Am Montag wird die am Dienstag, den 29. November, wegen des Aus⸗ stands in den Elektrizitätswerken ausgefallene Aufführung von „Carmen“ nachgeholt. Die Dauerbezugskarten Nr. 244 gelten für diesen Tag. Es wirken mit die Damen Branzell, Marherr⸗ Wagner, Knevpel, Guszalewicz, ferner der Kammersänger Richard Tauber vom Landestheater in Dresden als Gast in der Rolle des Joss sowie die Herren Schützendorf, Zador, Habich, Henke und Lücke. Anfang 7 Uhr. 3 .“
Im Schauspielhause wird morgen „Othello“, mit Frrtz Kortner in der Titelrolle, Albert Steinrück als Jago und Margarele Schön als Desdemona, gegeben. Anfang 7 ½ Uhr. — Am Montag wird „Peer Gynt“ mit Otto Laubinger in der Titelrolle wiederholt. Anfang 7 ½ Uhr. — Am Frei⸗ tag, den 16. Dezember, geht erstmalig Büchners roman⸗ tische Komödie „Leonce und Lena“ mit Annemarie Seidel, Lothar Müthel, Karl Etlinger und Ernst Legal in den Hauptrollen in Szene. Hierauf wird das Goldonische Luftspiel „Der Diener zweier Herren“, mit Fritz Hirsch in der Hauptrolle, neu⸗ einstudiert, aufgeführt. Die Bühnenbilder sind von Emil Pirchan, die Gewänder von Lotte Prietzel entworfen. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.
Mannigfaltiges. 8
Am 13. d. M., 12 Uhr Mittags, findet in den Geschäftsräumen des Reichswirtschaftsministeriums (Lietzenburger Straße 10) eine Vollversammlung des technisch⸗wirtschastlichen Sachverständigenausschusses für Brennstotff⸗ verwendung beim Reichskohlenrat und tagsdarauf um 10 Uhr Vormitlags ebendort eine Vollversammlung des
Reichskohlenrats statt.
Museumsführungen. Morgen, Sonntag, Vormittags
9 ½ Uhr, finden ige durch Direktorialbeamte im Kaiser⸗
riedrich⸗Museum (Vorderasiatische Abteitung, im Neuen
* useum (Aegyptische Abteilung) und im Museum für Völker⸗
kunde (Ostasiatische Abteilung) statt. Zulaßkarten (1 ℳ) sind am Eingang der Museen erhältlich.
Bremen, 9. Dezember. (W. T. B.) Die Rettungs⸗ station Arendsee der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ telegraphiert: üm 9. Dezember von dem gestran⸗ deten Ever „Dora“, Kapitän Heltnid, mit Koks von Lübeck nach Randers bestimmt, zwei Personen durch Rettungsboot „Maria“ der Station gerettet.
Saarbrücken, 9. Dezember. „T. B.) Wie die „Saar⸗ brücker Landeszeitung“ meldet, beträgt die Zahl der Toten bei dem Gsoaors lück in Saarwellingen 13, die der Schwerverletzten 6 und der Leichtverletzten ungefähr 40.
Wien, 9. Dezember. (W. T. B.) Heute begannen die ersten Verhandlungen wegen der am 1. Dezember im Anschluß an die Teuerungsdemonstration der Floridsdorfer Fabrikarbeiter erfolgten Plünderungen. Gegen die meist jugendlichen 41 Angeklagten wurden wegen Hiebftahls, öffentlicher Gewalttätigkeit und böswilliger Sachbeschädigung Strafen von vier bis zehn Monaten schweren Kerkers, verschärft durch hartes Lager einmal im Monat, verhängt. Das Ansuchen mehrerer Angeklagten um Strafaufschub wurde ab⸗
gelehnt.
London, 10. Dezember. (W. T. B.) Aus Washington wird emeldet: Die japanische Botschaft hat Berichte erhalten, wonach Pokko von einem Erdbeben heimgesucht wurde, wie es in solcher Stärke seit zwanzig Jahren nicht vor⸗ gekommen ist. Eine Anzahl Personen wurde verletzt und zahl⸗ reiche Häuser beschädigt.