sehallschen Betrieben im Ruhrgebiet eine gute Verwaltung herzu⸗ tellen. Die Arbeitsfreudigkeit der Belegschaften muß gefördert werden und dazu gehört ein ausreichender Lohn für die Berg⸗ arbeiter. Wir 82 . die Einführung des sozialen Familienlohns. Wir stimmen der Forderung zu, mehr Mittel zum Bau von Arbeiter⸗ und Beamtenwohnungen einzustellen. Der Ruhrbergbau geht vorwärts, möge auch die Regierung ihm Förderung angedeihen lassen. (Beifall rechts.) 8
Ein Vertagungsvorschlag des Präsidenten wird an⸗ genommen.
Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Fortsetzung der Beratung des Bergetats; Kultusetat.)
Schluß 10 Uhr. 6
Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichstaggausschuß für Steuerfragen wurde gestern, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, die Abänderungg des Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes fortgesetzt. Die Debatte wandte sich zunächst der im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhung der Umsatz⸗ steuer auf die Verabreichung von Speisen und Getränken zu. § 24a bestimmt, daß die Steuer sich bei der Verabreichung von Speisen und Getraͤnken zum Genuß an Ort und Stelle erhöht, wenn die in dem Unter⸗ nehmen berechneten Entgelte durchschnittlich höher sind, als sie in schlichten Speise⸗ und Schankwirtschaften der betreffenden Gegend be⸗ rechnet zu werden pflegen. Die hiernach erhöht steuerpflichtigen Speise⸗ und Schankwirtschaften sollen in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die erhöhte Umsatzsteuer soll in der ersten Gruppe (Luxus⸗ wirtschaften) zehn vom Hundert und in der zweiten Gruppe fünf vom
undert betragen. setzt fest, daß die Zuweisung der Wirt⸗ chaften zu einer der beiden Gruppen durch einen Ausschuß erfolgt, der für jede Gemeinde mit mehr als 25 000 Einwohnern und im übrigen für den Bezirk jedes Umsatzsteueramtes ge⸗ bildet wird. Ein Antrag des Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) wollte den finanziellen Bedürfnissen der Gemeinde Rechnung tragen; man habe im Ausschuß anerkannt, daß man den Gemeinden Steuereinnahmen
eeben müsse. Deshalb forderte der Antrag Dr. Scholz eine Ent⸗ schtsezung, daß von der Steuer auf Uimsä e, die in Speise⸗ und Schankwirtschaften durch Verabreichung von Speisen und Getränken sowie von Taba kerzeugnissen und deren Ersatzmitteln zum Genuß an Ort und Stelle stattfinden, die Gemeinden einen Anteil von 80 vom Hundert des 8 Aufkommens erhalten. Ministerialdirektor Dr. Popitz äußerte Bedenken dagegen, die Gaststättensteuer den Gemeinden zu überlassen. Die Steuer eigne sich nicht dazu. Werde die Steuer den Gemeinden gegeben, so hänge die Ausnützung der Steuer von der Stimmung der Gemeinde ab, die sich z. B. in Kurorten unschwer zu einer starken Besteuerung der besten Hotels entschließen würde. In zweiter Linie entgehe dem Reich ein großer Betrag an allgemeiner Umsatzsteuer. Hierzu kämen technische Schwierigkeiten. Endlich müßten durch Annahme des Antrags die Bestrebungen, den Gemeinden eine Kleinhandelssteuer auf Getränke zu übertragen, zurückgestellt werden. Keinesfalls gehe es an, daß auch die allgemeine Umsatzsteuer den Gemeinden überlassen werde. Die allgemeine Umsatzsteuer von 2 ½ vo müsse dem Reich verbleiben. Abg. Korthaus (GZentr.) sprach sich gegen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form aus und glaubte, daß durch die Klassifizierung die Stetigkeit und Sicherheit des Gastwirtsgewerbes erschüttert werde. Abg. Hergt (D. Nat.) wandte sich ebenfalls gegen die Besteuerung des Gastwirtsgewerbes in der in der Vorlage geforderten Form. Es sei eine Unmöglichkeit, die Gaststätten in drei Gruppen klassifizieren zu wollen; außerdem würde die Steuer zur Un⸗ eb schlimmster Art führen. Man solle Sekte, Liköre
esteuern, dann treffe man den Luxus, nicht aber das Gastwirts⸗ gewerbe als solches. Auch vng den übrigen Mitgliedern des Aus⸗ schusses wurde betont, daß eine Besteuerung der Schlemmerei eine Notwendigkeit sei; doch werde in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Differenzierung der Gasthäuser keine zweckmäßige Form der Be⸗ steuerung gesehen. Abg. Dr. Hugo (D. Vp.) empfahl die Streichung der 8½ 24 a und 24b und forderte eine Spezialbesteuerung für Sekt und Liköre. Abg. Dr. Hertz (U. Soz.) brachte die Frage einer Aufwandssteuer zur Sprache, welche besser als die hier vorgesehene spezielle Besteuerung den Lurus er⸗ fassen könne. Staatssekretär Zapf erklärte, daß sich die Aufwandssteuer in der jetzigen Zeit der Geldentwertung nicht empfehle. Die stärkere Besteuerung des Schaumweins sowohl durch das Reich beim Hersteller als auch bei der Gemeinde im Kleinhandel sei in Vorbereitung. — Nach eingehender Debatte, in der sich die Redner der Parteien zur Sache geäußert hatten und unter anderem Abg. Bernstein (Soz.) die Regierungsvorlage befürwortet hatte, bis eine bessere Löfung gefunden sei, wurde bei der Abstimmung der Antrag Dr. Hugo (D. Vp.) auf Streichung der in §§ 24a—e der Regierungsvorlage enthaltenen, auf die Schlemmerei bezüglichen Bestimmungen angenommen; der Ausschuß stimmte jedoch auch dem Zusatzantrage Hugo zu, der von der Regierung eine erhöhte Be⸗ steuerung von Sekt und Likör fordert. Ein Antrag Dr. Hertz (U. Soz.), die Regierung zu ersuchen, noch vor der Verabschiedung der Steuergesetze den Entwurf eines Aufwandsteuergesetzes vorzulegen, wurde abgelehnt. Der Antrag Dr. Scholz, die Gemeinden an den Umsatzsteuern der Gaststätten mit 80 vH zu beteiligen, wurde durch das Abstimmungsergebnis hinfällig, jedoch für den Fall einer anderen Beschlußfassung bei der zweiten Lesung zurückgestellt.
Zu den §§ 25 bis 29 des geltenden Gesetzes lagen verschiedene Anträge vor. Die von den Abgg. Hergt und Bruhn (D. Nat.) begründeten Anträge wollen vornehmlich die kleinen Zeitungen schützen, aber auch den großen insofern eine erhebliche Vergünstigung zuteil werden lassen, als die Steuer von zehn auf fünf Prozent herabgesetzt werden soll. Die Abgg. Keinath (Dem.) und Lange⸗ Se rmann (Zentr.) forderten die Aufhebung der §§ 25 bis 29, oweit sie sich auf die Steuer auf Anzeigen in Zeitungen und Zeit⸗ schriften beziehen. Abg. Dr. Cremer (D. Volksp.) führte aus: Reklame und Insertion sind kein Luxus, sondern werden durch den Druck der wirtschaftlichen Notlage in dem nach dem Geschäftsinteresse engsten Rahmen gehalten. Danach fehle der objektive Grund einer Sondersteuer. Ebensowenig sei die ge⸗ schäftliche Lage der Zeitungen zu einer Sondersteuer angetan. Wir müßten den Fehler der Inseraten⸗ und Reklamesteuer wieder gut⸗ machen und das Ungeheuer restlos in die Wolfsschlucht werfen. Der durch weitere Beschränkung der Reklame und den Zusammenbruch der Zeitungen entstehende Steuerausfall würde noch größer sein, als der durch Anwendung der gewöhnlichen Umsatzsteuer entstehende. Die Deutsche Volkspartei werde für den Antrag Keinath (Dem.) oder für den Antrag Lange⸗Hegermann (Zentr.) stimmen und für die zweite Lesung einen Verständigungsantrag gemeinsam mit den grundsätzlich einverstandenen Parteien vorbehalten. Die Anträge Hergt und Bruhn tragen der sich fortsetzenden Geldentwertung keine genügende Rechnung. Ministerialdirektor Dr. Popitz wandte sich gegen die Nuscfebung der Anzeigensteuer, die trotz starken Wider⸗ spruchs in der Presse im Gesetz von 1919 von der Nationalversamm⸗ lung angenommen wurde. Es gehe nicht an, eine eingespielte Steuer aufzuheben. Die Aufhebung der erhöhten Umsatzsteuer auf Anzeigen würde nach den bisher auf anderen Gebieten gemachten Erfahrungen kaum zu einer entsprechenden Herabsetzung der ae führen. Andererseits sei zu erwägen, inwieweit man dur erabsetzung des Satzes in den unteren Stufen der kleinen Presse ent⸗
egenkommen könne. — Bei der darauf folgenden Abstimmung wurden 8 demokratischen und Zentrumsanträge abgelehnt. Gemäß dem An⸗ trage Hergt, in dem die a gemäß einem Antrage Höllein (Kamm.) von 100 000 ℳ auf 200 000 ℳ erhöht wurden, wurde folgende Fassung des § 27, beschlossen: „Die Steuer für die Uebernahme von Anzeigen ermäßigt sich bei Zeitungen und Zeit⸗ schriften von den ersten zweihunderttausend Mark des vereinnahmten Entgelts auf eins vom Hundert, von den nächsten zweihunderttaufend Mark auf anderthalb vom Hundert, von den sten zweihundert
allgemeinen
tausend Mark auf zwei vom Hundert, von den nächsten zwei⸗
hunderttausend Mark auf zweieinhalb vom Hundert, von den nächsten zweihunderttausend Mark auf drei vom Hundert, von den nächsten “ Mark auf dreieinhalb vom Hundert und von den darüber hinausgehenden Beträgen auf vier vom Hundert. Angenommen wurde § 37 der Regierungsvorlage, der die Art der Steuerzahlung regelt. Ferner wurde 5ö emäß einem An⸗ trage Emminger (Bayer. Vp.), einen Art. 2a einzufügen, der § 43 Abs. 1 Satz 3 des Landessteuergesetzes vom 30. März 1920 aufhebt und an seine Stelle eine Bestimmung feßt wonach jede Betriebsgemeinde an dem Umsatz der an ihrem Orte ansässigen Betriebsstätte be⸗ teiligt ist. Ministerialdirektor Dr. Popitz hatte zu dieser Frage ausgeführt, daß die Beteiligung lediglich der Srgher ehtg an dem Aufkommen der Umsatzsteuer zu Härten führe. e Rechtslage lasse sich nicht ohne weiteres ändern. Es handle sich um eine Frage, die besonders deshalb schwierig sei, weil man einen dem Umsatzsteuer⸗ esetz fremden Maßstab in den Gemeinden einführen müsse. Die Robenle⸗ zum Landessteuergesetz wolle die Rechtslage der Regelung durch Landesgesetz überlassen. 8. Zu einer lebhaften Debatte führte noch die Beratung des § 13, der die Höhe der Umsatzsteuer betrifft. Hierzu lagen verschiedene Anträge vor, die sich gegen die Erhöhung auf 2 ½ vH. wandten und teils, wie der kommunistische Antrag, eine Herabsetzung auf † vH., teils, wie der Antrag der unabhängigen Sozialisten, einen Satz von 1 ½ vH. oder, wie ein vom Zentrum und von den ozial⸗ demokraten unterstützter Antrag, einen Satz von 2 vH. des Entgelts vorschlugen. Staatssekretär Zapf bat dringend, aus finanziellen und volitischen Erwägungen an einem Satz von 2 ½ vH. festzuhalten. Die Umsatzsteuer sei das Rückgrat der ganzen Steuerreform. Es müßten daher ihre Erträgnisse so hoch als wirtschaftlich möglich gestaltet werden. — Der Ausschuß stimmte sodann dem Antrage des Zentrums und der Sozialdemokraten zu, der den Steuersatz 8 2 vH festsetzt. Die übrigen Bestimmungen der Regierungsvorlage wurden, soweit sie nicht durch die vorher gefaßten Beschlüsse erübrigt sind, vom Ausschusse angenommen. Die erste Beratung der Novelle zum Umsatzsteuergesetz war hiermit erledigt. Im Reichstagsausschuß für Verbrauchs⸗ steuern referierte zunachst der Berichterstatter Abg. Ried⸗ miller (Soz.) über die Regierungsvorlage über eine Erhöhung der Tabaksteuer: Die Tabakindustrie, die beinahe ihren ge⸗ samten Rohstoffbedarf einführen muß, sei durch die Entwertung der Mark kaum mehr in der Lage, sich Tabak aus dem Auslande zu be⸗ sorgen. Der Goldzuschlag von 3900 vH und die automatisch mit der Geldentwertung ansteigende Banderolensteuer vermehren diese Krise. Die Arbeitslosigkeit in der Zigarren⸗ und Zigarettenbranche steige un⸗ geheuerlich. Redner beantragte, den Reichsminister der Finanzen zu ermächtigen, den Grundzoll bis auf 25 vH hinunterzusetzen, solange ein wirtschaftliches Bedürfnis bestände. Die vorgeschlagene An⸗ gliederung neuer Steuersätze bei Feinschnitt, Pfeifentabak, sowie bei Kau⸗ und Schnupftabak werde notwendig sein, um dem Gedanken des Gesetzes wieder gerecht zu werden. Zunächst müsse aber das Er⸗ mächtigungsgesetz unter Dach gebracht werden. Abg. von Guérard (Zentr.) legte an Stelle der Regierungsvorlage eine neue Staffelung der Tabaksteuer vor. Seine Anträge gipfelten darin, Ruhe und Stetigkeit in die Tabakindustrie zu bringen, im Interesse der Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer. Selbstverständlich müßten neben diesem Haupt⸗
grundsatz auch die Hö Nöte des Reichs in Rücksicht gezogen
werden und deshalb an Stelle der Regierungsvorlage eine Neustaffe⸗ lung für alle Tabakerzeugnisse vorgenommen werden, die in höheren Stufen, die zurzeit praktisch allein noch in Frage kommen, eine gleich⸗ mäßige prozentuale Belastung ergebe. — Die Idee wurde im Aus⸗ schuß von allen Seiten als gangbare Grundlage für die weiteren Verhandlungen begrüßt. . Regierungsseitig wurde betont, daß vermehrte Einnahmen aus der Tabaksteuer von Maßnahmen vielfacher Art erwartet werden. Die erste sei die Beseitigung der bisher zugelassenen Er⸗ mäßigungen der Tabaksteuersätze, soweit dies für einzelne Arten von Tabakerzeugnissen mit Rücksicht auf ihre Belastung angängig sei. Die weitere Maßnahme sei die Umgestaltung der obersten Steuerklassen für feingeschnittenen Rauchtabak, Pfeifentabak, Kau⸗ und Schnupftabak. Die gesteigerte Entwertung des Geldes habe es mit sich gebracht, daß der größte Teil dieser Tabakerzeugnisse zu Kleinverkaufspreisen abgegeben werde, die eine Versteuerung nach den Sätzen der obersten Steuerklassen der entsprechenden Art be⸗ dingen, und daß vielfach der gleiche Steuersatz sowohl geringwertige und niedriger bezahlte wie höherwertige und zu höheren Preisen ab⸗ esetzte Waren “ Durch Hinzufügung neuer, den ge⸗ sgei erten Kleinverkaufspreisen angepaßter Steuerklassen solle eine entsprechende steuerliche Auswertung dieser Preise erzielt werden. — Demgegenüber wurde aus der Mitte des Ausschusses darauf hin⸗ gewiesen, daß die neuen Steuersätze mit einer Verdreifachung bis Verfünffachung eine ungeheuerliche Vermehrung der bisherigen Steuer brächten. Beispielsweise gehöre gerade der Pfeifentabakraucher den am wenigsten bemittelten Kreisen an, und man dürfe ihm deshalb seine Rauchform nicht durch eine übermäßige Steuerbelastung verleiden. Die Annahme des Gesetzentwurfs könnte eine Herabdrückung des Ver⸗ brauchs zur Folge haben, dementsprechend Brotlosigkeit einer großen Quote der Arbeiterschaft und der Angestellten und statt des er⸗ warteten Mehreinkommens an Steuern ein Mindereinkommen und eine Zerstörung belangvoller Betriebsunternehmungen. Es wurde auch betont, daß die Arbeitslosigkeit im Deutschen Tabakarbeiter⸗ verband im Jahre 1921 in den Orten, in denen vorwiegend Zigarettenindustrie vorhanden sei, sich folgendermaßen entwickelt habe: im Januar 11,3 vH, im April 16,5 vH, im Oktober 50,9 vH. Abg. Dr. Gildemeister (D. Vp.) stellte einen Antrag zu § 86 des Tabaksteuergesetzee, der nach der jetzigen Regierungsvorlage eine Ermäßigung der Steuer in dem seither bestehenden Ausmaße von höchstens drei Mark für 1 kg vorsieht. Diese Ermäßigung hatte wesentliche Bedeutung, verglichen mit den seitherigen Steuerbelastungssätzen, wo sie ein volles Drittel des Steuerbetrags nachlassen konnte. Verglichen mit den jetzt ins Auge gefaßten Steuersätzen, die nach der Regierungsvorlage bis zu 30 ℳ für 1 kg reichen, sei ein Nachlaß von nur 3 ℳ, also im ungünstigsten Fall von nur einem Zehntel, nicht ausreichend. Redner beantragte deshalb, daß die Tabaksteuersätze für Zigarren, Pfeifen⸗ tabak, Kautabak und Schnupftabak für die Dauer der Geltung des Gesetzes über Zahlung der Zölle in Gold, wie folgt, erhoben werden sollen: Bei einem Aufgeld von mehr als 8 1 2,83 »» 5,53 — 2,83 ℳ 2,23 — 2,53 ℳ. 1,93 — 2,23 ℳ. 1,63 — 1,93 ℳ 11 .. 1,33 — 1,63 ℳ . .mit 75 vH, 1X1X2X“ Tritt das Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold außer Kraft, so gelten die genannten Sätze so lange weiter, als bei weiterer Geltung des Gesetzes ein Aufgeld in der angegebenen Höhe fest⸗ zusetzen wäre; die Sätze sind jedoch entsprechend der aus dem Fortfall der Goldzahlungen enstehenden Ersparnis an 8 herauf⸗ zusetzen. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) beantragte folgende Steuern für Zigaretten im Kleinverkaufspreis: as Stück 8,— ℳ für 1000 Stück,
N8
. mit 50 vH, mit 55 vH, mit 60 8 mit 65 v8 mit 70 vH,
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s8 8u 2àa 2 8 Kl̃ K— v 2 b 2 81a2 2
und mehr: 40 Prozent des jeweiligen Klein⸗ Seite wurde darauf aufmerksam
30 „ 1t 8“ 40 ₰ das Stück verkaufspreises. Von linker
gemacht, daß in der Tabakindustrie hauptsächlich kränkliche Menschen
8
und Kriegsbeschädigte beschäftigt seien, und daß man auch unter diesem Gesichtspunkt an die Steuerbelastung herantreten müsse. Auf Aus⸗ führungen des Abg. Geyer (Komm.), daß die Erhebungskosten der Tabaksteuerverwaltung einen grofen Tei ihrer Einnahme ver⸗ schlingen, erwiderte Ministerialdirekkter Denhard vom Reichsfinanzministerium, daß dies absolut unzutreffend sei. Im Rechnungsjahr 1920 betrugen die Gesamteinnahmen an direkten Steuern, Verkehrssteuern, Zöllen und Verbrauchssteuem rund 47 652 000 000 ℳ. Diesen Einnahmen stände ein Gefamtbetra von rund 1 280 000 000 ℳ an persönlichen und sachlichen Ausgaben bei den Landessinanzämtern und deren nachgeordneten Behörden gegen⸗ über. Hiernach belaufen sich die Verwaltungskosten für alle Reichs⸗ steuern zusammen im Durchschnitt auf 2,69 vH. Für die einzelnen Abgabenzweige ließe sich ein Prozentsatz der Verwaltungskosten aller⸗ dings nicht genau errechnen, da sich die einzelnen Ausgaben fast aus⸗ nahmslos auf mehrere Steuerzweige verteilen. Bei der Tabaksteuer ständen indes die Unkosten für die Herstellung der Steuerzeichen aau fest. Diese hätten im Rechnungsjahre 1920 rund 31 Mll⸗ ionen Mark betragen. Das ergäbe bei einer Gesamteinnahme an Tabaksteuer von rund 1 914 000 000 ℳ einen Prozentsatz von 1,62. Rechne man hierzu noch die übrigen Ausgaben persönlicher und sach⸗ licher Art, die im Verhältnis zu dem durchschnittlichen Prozentsatz sämtlicher Verwaltungskosten H269 %) keineswegs höher als auf 2 % zu schätzen seien, so ergebe sich, daß die gesamten Verwaltungskesten der Tabaksteuer sich nach dem Ergebnis des Jahres 1920 ungefähr auf 3½¾ % der Einnahmen belaufen. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß. — Der Reichstagsausschuß für die Branntwein, ““ setzte seine Beratungen bei dem § 109 (Sicherungsgelder und Erzwingungsstrafen) fort. 8,109 bestimmt: „Die Reichsmonopolverwaltung ist berechtigt, bei der Durch⸗ führung dieses Gesetzes den Beteiligten besondere Bedingungen aufzuerlegen und zu bestimmen, daß bei, der Nichteinhaltung dieser Bedingungen Geldbußen verwirkt sein follen (Sicherungs⸗ gelder). Vom Reichsmonovolamt wird das Sicherungsgeld auf⸗ erlegt und seine Höhe bestimmt. Die Finanzämter können die auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen durch Geld⸗ strafen, Ausführung auf Koften des Pflichtigen und unmittelbar er⸗ zwingen.“ § 109 wurde angenommen, nachdem ein Antrag des Be⸗ richterstatters Abg. Schulz⸗Gahmen (Zentr.), statt „den Be⸗ teiligten“ zu sagen: „den Abnehmern“, infolge des Widerspruchs der Regierung zurückgezogen war. § 112 bestimmt:; Zur Entscheidung von Streitigkeiten, für die der ordentliche Rechtsweg zulässig sein würde, können nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Fi⸗ nanzen Schiedsgerichte eingerichtet werden, die unter Ausschluß des Rechts⸗ wegs endgültig entscheiden. Ein Antrag, auch hier die Anhörung des Bei⸗ rats einzuschieben, wurde abgelehnt, nachdem die Regierung ihm widersprochen hatte. § 112 wurde angenommen. § 115 verbietet die Verwendung von Methylalkohol für Nahrungs⸗ und Genußmittel, Heil⸗, Vorbeugungs⸗ und Kräftigungsmittel, Riechmittel und Mittel zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der kägel oder der Mundhöhle. Zubereitungen dieser Art, die Methylalkohol enthalten, dürfen nicht in den Ver⸗ kehr gebracht oder aus dem Ausland eingeführt werden. Diese Vorschriften sinden keine Anwendung auf Formaldehdd. lösungen und auf Formaldehydzubereitungen, deren Gehalt an Methylalkohol auf die Verwendung von Formaldehdd⸗ lösungen zurückzuführen ist, sowie auf Zubereitungen, in denen technisch nicht vermeidbare geringe Mengen von Methylalkohol sich aus darin enthaltenen Methylverbindungen gebildet haben oder durch andere mit der Herstellung verbundene natürliche Vorgänge entstanden sind. Auf Antrag des Abg. Ersing (Zentr.) wurde hinzugefügt: „Als Methyl⸗ alkohol im Sinne dieser Vorschrift gilt auch Holhgeist . Mit dieser Aenderung wurde § 115 angenommen. Die §§ 116 und 117, die die
118. (Aufwendungen für Wohlfahrts⸗ und Wirtschaftszwecke) be⸗ timmt, daß aus der Monopoleinnahme jährlich auszuwerfen sind: 1. 6 Millionen Mark zur Belämpfung der Trunksucht und des Mißbrauchs des Branntweingenusses, 2. 6 Millionen Mark zur wissenschaftlichen Erforschung und praktischen Förderung des Kartoffel⸗ baues und der Kartoffelverwertung, 3. bis zu 16 Millionen Mark zur Frwüäßidune der Kosten der weingeisthaltigen Heilmittel für die minderbemittelten Volkskreise, wovon den Krankenkassen für jedes Mitglied und Jahr mindestens 60 Pfennige als Rückvergütung zu gewähren sind. Abg. Puchta (U. Soz.) beantragte, unter Ziffer! 15 Millionen, unter Ziffer 3 25 Millionen einzustellen, die Rück⸗ vergütung an die Krankenkassen auf 1,20 ℳ zu erhöhen und als neue Ziffer 15 Millionen Mark zur Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten einzufügen. Abg. Sollmann (So'.) be⸗ antragte, unter Ziffer 1 20 Millionen einzustellen. Der Be⸗ richterstatter Abg. Schulz⸗Gahmen beantragte einen Zusatz, wonach der Reichsfinanzminister mit Zustimmung des Reichsrats die Beträge erhöhen kann. Abg. Egger⸗ stedt (Soz.) beantragte in Ziffer 3: 25 Millionen. Der Berichterstatter hielt es für genügend, wenn die Regierung zur Erhöhung der Beträge ermächtigt werde. Abg. Wunderlich (D. Vp.) stellte den Antrag 4 Millionen Mark für die Arbeiter und Angestellten zur Verfügung zu stellen, die in diesen Betrieben beschäftigt sind. Ministerialrat Nebelung erklärte den Betrag von 15 Millionen gegen die Trunksucht für zu hoch, zumal in erster Linie die Länder diese Aufgabe hätten. Emn Vertreter des Reichsgesundheitsamts teilte mit, daß ein Reichstuberkulosegesetz in Bearbeitung sei. Da die Länder dafür leider keine Kosten übernehmen wollten, könne das Reich einige Millionen zur Bekämpfung der Tuberkulos mehr verausgaben. Das Reich unterstütze mit seinen Mitteln die Vereine, die Länder und die Gemeinden. Es beständen 25 Ant⸗ alkoholverbände. Sonderbarerweise hätten die Mäßiggeitsperaint nur 40 000 Mitglieder, die Abstinentenvereine dagegen 450 000 Mitglieder. Die Festsetzung der Beträge solle man der Regierung überlassen, Abg. Schulz⸗Gahmen (SZentr.) war gegen die Unterstützung der Abstinenzler. Abg. Sollmann (Soz.) bekannte sich als A⸗ stinenzler, jedoch frei vom Fanatismus. Die Regierung habe hier nict das nötige Verständnis, das Reich sei aber durch das Branntweinmonopo Nutznießer dieses sozialen und wirtschaftlichen Elends. — Die Sozial⸗ demokraten zogen ihren Antrag zugunsten des Antrags Puchta zurücl. Abg. Sollmann (Soz.) meinte ferner, daß der Guttemplerorden mit einer Unterstützung von 241,000 ℳ und der sozialistische Arbeiter⸗ Abstinentenbund mit der Unterstützung von 46 000 ℳ nicht viel an⸗ fangen könnten. In England, Skandinavien und Amerika seln infolge größeren Verständnisses größere Fortschritte gemacht. Abg. S (Zentr.) beantragte, den Finanzminister zu ermächtigen, sechs Millionen Mark zur Bekämpfung der Trunksucht und im übrigen bis zu 13 Millionen Mark für die übrigen Aufwendungen auszuwerfen Ein Antrag des Abg. Körner (D. Nat.) verlanfe daß auch die Berücksichtigung der Handwerkerkrankenkassen ausdrücklich im Gesetz vor⸗ esehen werde. Ein Antrag Krüger⸗Hopenrade (D. Nat.) wolle ür die Bekämpfung der Trunksucht als Höchstgrenze 12 Millionen auswerfen und die Summe für die Förderung des Karto elbau⸗ erhöhen. Abg. Delius (Dem.) verlangte energisches Vorge d- gegen die Trunkfucht durch Erhöhung der Reichsbeiträge. Er empfa een Antrag Puchta und beantragte seinerseits, zur Förderung de Kartoffelbaues 12 Millionen zu verwenden. Auch er empfahl die Berücksichtigung der Handwerkerkrankenkassen. Ein Regi erun8⸗ vertreter teilte mit, daß das Forschungsinstitut für Kartoffelb mit 450 000 ℳ, 1 das Institut für Gärungsgewerbe mit 600 000 8 die Länder mit 610 000 ℳ unterstützt worden seien; g Verfügung des Ernährungsministers blieben noch 100 a — Der Antrag Puchta mit dem Antrag Delius und de Zusatzantrag Körner und der Antrag Wunderlit wurden angenommen. Der elfte Abschnitt der Vorlage mit den Strat⸗ vorschriften wurde im wesentlichen nach der Regierungsvorlage c enommen. Hinzugefügt wurde auf Antrag des Berichterstatters — § 131 a: „Wer den Vorschriften in § 100 (Verwertung von Branu⸗ wein außerhalb des Monopolbetriebs zur Herstellung von Trin branntwein) zuwider handelt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 bestraft. Daneben kann auf der ohne die vorgeschriehme Kennzeichnung oder mit irreführender Kennzeichnung in den Verleht
f und die Hefebetriebe besonderer Art behandeln, wurden angenommen.
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die Kartoffelbaugesellschaft mit 150 900 ℳ
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Liten wurde 6 genhenrätsgesetzes im § dentr) brachte einen Foörperschaften
rbandlungen 8 neg, und au 1. Abg. Morath (D. ag omehmbar wäre, kußvorschrift enthielte. renigungen aus praktischen und ng
ei der Schaffung neuen Rechts, wie sie hier vorliegen inde, zugestehen. — Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die Aus⸗ Drucklegung des Antrags Allekotte Morath abgestimmt, der die Streichung Absatzes des § 1 verlangt. Der Antrag wurde an⸗ rch ist der von der Regierung nicht gewollte Orts⸗ amtenausschuß bei Ministerien eingerichtet.
oche bis zur
d über einen 2s dritten ommen.
Antrag
Dadur
Die Aussprache wandte sich n Landesregierungen nach 1 senmtenschaft das Recht gewährt, ienstzweige ein gemei on den e. vee auch hier ti verlangt; läeh des Begriffs „Dienstzwe uch längerer Aussprache wurde arläufig abgebrochen.
Auf Vorschlag des Abg. S
er Ausschuß in eine Erörterung der Or bläge 8 ichnan a13 achtunge eig; 4en b inisterium beabsichtigt, 1518 Beamte a uchprüfer neu einzu- † .
D.⸗Nat.) verlangte, daß di ebung der Zwangswirtschaft. G ) 2 e bief⸗ Reichsministeriums für Ernährung und Landwirt⸗ schaft führte dazu aus, daß der Entwurf aus dem Wunsche die auf dem Gebiet der Fleischversorgung noch und Uebergangsvorschriften so⸗
ellen. Abg. Schmidt⸗Stettin
ktelen mit öberzähligen Beamten anderer Verwaltungen und mit besetzt werden. urteilte es, daß die Finanzverwaltung es bisher immer abgelehnt
bartegeldempfängern
be, Beamte aus den Betrie bg. Schuldt (Dem.) e Finanzverwaltung wirklich beabsi genommenen Beamten zu bese
üchte um Aeußerungen der Betriebsverwaltungen darüber, ob und eviele Beamte sie an die Finanzverwaltung abgeben können, ersonalpolitik des Reichsfinanzministeriums. mnisteralrat Bierstdt gab zu, daß die Reichsfinanzverwaltung ir Erfülung ihrer Aufgaben auf die Einstellung neuer Kräfte nicht Im vorliegenden Falle Beamten
d kritisierte die
rzichten könne. ne begrenzte Zahl von bie; aber auch der günstige
beiten könnte nur gestört werden, wenn man im gegenwärtigen
78 aus anderen Verwaltungen übernehmen würde. r müsse deshalb dahingehende Bestrebungen rundweg ablehnen. Wolf erklärte, daß beim Verkehrsministerium über⸗ üblige Beamte seien; ob sie aber zur Uebernahme in den Dienst der bedürfe der Prüfung. Der Ver⸗
nugenblick Bea Ministerialrat
jnanzverwaltung geeignet seien breverwaltung würde die Abgabe
is IX sehr erwünscht sein. Ministerialrat Krug bemerkte, daß as Reichspostministerium bereits im
jnisterium um Uebernahme von eberfluß sei aus dem Zurückfluten
abgetretenen Gebieten entstanden, 57 höhere und 1015 mittlere stbeamte seien zum Uebertritt bereit gewesen, das Reichsfinanz⸗
nisterum habe aber damals di
ch jetzt neue Möglichkeiten für die Abgabe von Postbeamten an sollten, so
e Finanzverwaltung ergeben ndentlich zu begrüßen. Ministeria fichssnanzminig
rüfungen brauche.
herden. Abg; Seibert
Reichstagsausschuß für soziale An⸗ „eiten wurde bei Besprechung des Gesetzentwurfs Versichezungsvflicht, Versicherungsberech⸗
öhne
m Abg. Andre (Zentr.) die Vorlegung einer Denk⸗
vnr vesanss Materie durch S jerungsvertreter erklärte, daß eine solche Denk⸗ geliefert werden könne.
Entscheidung über den Gesetzentwurf bis
Antrag ein, der die offentlichen Rechts von den debes von einem Antrage der betreffenden Körperschaft und von . mit den beteiligten Beamten abhängig machen Steinkopf (Soz.) verlangte Zustimmung
wenn er Ministerialrat Roser wollte den Berufs⸗
Verhandlungen mit den Vertretern der
samer Hauptbeamtenausschuß eingerichtet wird. sozialdemokratisch
andere Redner wendeten sich gegen die Un⸗
verlangte
sterium neue Beamte nur für Buch⸗ und Betriebs⸗ Solche Leute müsse man aus dem Wirtschafts⸗ ben nehmen. Die Finanzverwaltuug habe aber der Zentral⸗ achweisstelle mitgeteilt, daß sie bereit sei, ein Viertel aus anderen behärden zu übernehmen, ein weiteres Viertel sollen aus dem genen Personal und der Rest G 18 den freien Berufen genommen ahrungen, dieẽ er mit der Unterbringung von ehemaligen
uͤgnisse und auf Entziehung des Einzelhezu hre ts esbeamt di 8 * Darauf werden die weiteren Verczangkrechte 8* Ee
die N.
in der Krankenver⸗
die Regierung verlangt. diese
Der Ausschuß bedauerte,
seinge
für Beamtenange⸗
ber den Entwurf eines
1 1. Abg. Allekotte efr
eiung der Beamten orschriften des Dr.
auch
lassen. sprach sich gegen den der Berufsvereini⸗ p.) meinte, daß der An⸗ ablehne, statt seiner Kannvorschrift eine
rechtlichen Bedenken keine Mit⸗
(Zentr.) ausgesetzt Abag.
und dann dem vierten Absatz zu, der
zu bestimmen, daß für mehrere verfügbaren
en und demokratischen Verhandlungen mit den Organi⸗ Strei ige“ in der Regierungsvorlage. die Beratung über diesen Punkt
chmidt⸗Stettin (D. Nat.) trat rganisationsvor⸗ Das Reichsfinanz⸗
Abg. Steinkopf (Soz.) enstanden
bestehenden weit im
bsverwaltungen zu übernehmen. Auskunft darüber, ob chtige, die neuen Stellen mit fris
en. Abg. Morath (D. Vp.
handle es sich um für ein neues Arbeits⸗ Fortgang der Veranlagungs⸗
von Beamten der Gruppen VI
zuli 1919 das Reichsfinanz⸗ ostbeamten ersucht habe. Der er rund 13 000 Beamten aus
e Uebernahme abgelehnt. Wenn
wäre das
außer⸗ lrat Rauch bemerkte, da
das
Vp.) berichtete über Er⸗
otwendigkeit Abg. Allekotte (Zentr.) meinte, kein bef Industrie werde für die Bezüge der Gruppe IX in den Dienst der Finanzverwaltung treten wollen. Ein ministeriums des Interesse 5 der Unterbringung von Wartegeldempfängern bestehe; müßten Beamten ner a der Abgeordneten e den Reichstag, für seine Personalpolitik zu versagen. Abg. Steinkopf empfahl, ellen zu streichen und sie O.
vom Etat anderer Verwaltungen einfach St Ministerialrat
auf den Etat des Finanzministeriums 1 gab zu, daß Privatangestellte besser als Beamte bezahlt werden müßten, weil sie sonst nicht zu habeu seien. Hoffmann gegenwärtig Der Parteien in der “ daß die Schroffheit, mit der2
finanzministerium
ist,
als möglich Einvernehmen mit den Landesregierungen aufgestellt worden. Im Art. 1 wird der allgemeine Schlußscheinzwang als Regelverpflich⸗ tung für sämtliche Käufer, die Vieh zum Weiterverkauf gewerbsmäßig ankaufen, aufgehoben, doch für die Schlachtviehmärkte, wo er sich be⸗ währt hat, beibehalten, und die Landesregierungen werden ermächtigt, den Schlußscheinzwang auch auf Nutz⸗ und Zuchtviehmärkte auszudehnen. Hierdurch soll eine zuverlässige amtliche Notierung für die Nutz⸗ und Zucht⸗ viehpreise ermöglicht werden, deren Mangel sich bei den Verhandlungen mit den alliierten Mächten über die Anrechnung des in Ausführung des Friedensvertrags gelieferten Viehs unliebsam bemerkbar gemacht hat. Die Landesregierungen haben die Absicht, von dieser Ermächtigung nur für die bedeutenden Märkte Gebrauch zu machen. Fällen sollen die Landesregierungen auch ermächtigt werden, den Handel nach Lebendgewicht anzuordnen und eine einheitliche Grund⸗ Art. 2 des Entwurfs will das Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen aufheben, da es nicht Die Nutztiere stehen wieder, wie es das Preis erheblich über den Schlachttieren, so daß eine Abstoßung trächtiger Tiere zur Schlachtung unwirtschaftlich ist und nicht mehr in Frage kommt. Nach längerer Erörterung erklärt sich Ausschuß in seiner großen Mehrheit für den Art. 1 des Gesetzes mit Aus⸗ nahme der Einführung des Handels nach Lebendgewicht. wurde gegen die Stimmen der Arbeitgeber der Landwirtschaft ab⸗ gelehnt, weil man den Verkehr, der sich in manchen Orten in der einen, an anderen in der anderen Form der Handels abspielt, nicht in bestimmte Bahnen zwängen wollte, zudem der Handel nach Schlacht⸗ erisches Schwermachen des Viehes durch Ueberfütterung Abgelehnt wurde der Prtiker 2, die Aufhebung Aus
lage der Preisberechnun
mehr notwendig erscheint. Normale ist, im
gewicht betrü u. dergl. aus 1 des Schlachtverbots für trächtige . Meinung, daß ein solches zurzeit unnstiges, aber auch unschädliches Verbot nicht aufgehoben werden soll, solange die Möglichkeit des iner Fleischknappheit und damit anderer Gestaltung
föließt.
Wiedereintritts e
emacht
gezeigt, Wartegeldempfänger
nnern erklärte,
vor den
haben.
den! Vorrang
sogar und Eisenbahn
kurzerhand abgetan worden dem Finanzministerium
zu übertragen.
bat, den orsitzende
die finanzpolitischen Neueinstellungen stellte fest,
Geheimer Rat
Zahl von Supernumeraren freigestellt sei,“ daß er üiber deshalb keine Zusagen 8
machen könne.
Mittel zur
Der Ausschuß des Reichswirtschaftsrats Lrfr zergeye Landwirtschaft und Ernährung beschäftigte sich mit dem hängigen Sozialisten wurde abgelehnt, der Entwurf eoeines Gesetzes zur Aenderung der Ver⸗ F
ordnung über
Maßnahmen zur Sich
kriegswirtschaftlichen
abzubauen. Die einzelnen
zu schaffen.
Der
Liere.
chlachtvieh noch besteht.
b——
2
habe. andesfinanzamt Cassel habe dabei ein recht geringes Verständnis für äng unterzubringen. ähigter Mens⸗
Vertreter des Reichs⸗ daß dort ein dringendes
Abg. Schmidt von Ministerialrat Bierstedt die 1ö eien.
Geheimer Rat
zurücktreten zu daß man der Personalpolitik einig sei, und 6 kinisterialtat Bierstedt die Ferdemmßen äußerstes Befremden erregt habe. Abg.
(Zentr.) empfahl eine Beschlußfassung, die den Widerstand des Finanzministeriums brechen soll.
a c Hoffmann erklärte, daß den Landesfinanzämtern die Einstellun
einer gewissen
Eine Morath, Allekotte, Vogel⸗Berlin (D. Nat.), Dauer Bayer. Volksp.), Seibert und Schmidt⸗Stettin beantragte E“ ersucht den Heuptasschuß, 8
ie instellung von Supernumeraren
b von Vertragsangestellten mit Aussicht auf Anstellung als Beamte zu versagen, 2. neue Stellen im Reichsfinanzdienste nur mit der Bedingung zu bewilligen, daß sie mit Wartegeldempfängern und igba⸗ eamten anderer Verwaltungen besetzt werden, und daß dabei die Rechte der zu übernehmenden Beamten hinsichtlich ihrer Eingruppierung gewahrt bleiben. Die Entschließun — chung der Worte „und von Vertragsangestellten mit Aus⸗ sicht auf Anstellung als Beamte“, für die die Linke stimmte, an⸗ genommen.
erun leischversorgung in der Uebergangszeit na Der Vertreter des
vren Mil
in der Mittel,
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Als dies ziehung.
Der Hauptaussch beschäftigte sich am Donnerstag mit Anträ⸗ e versorgung. 2
gründete den Antrag auf Berxeitstellung ausreichender staatlicher 1— Wum der minderbemittelten Bevölkerung, insbesondere Kindern und Kranken, Staatssekretär Dr. Hage dorn gab die Maßnahmen bekannt, die geplant sind zur Verbilligung der Milch und zur Vermehrung der Milcherzeugung: das Reich habe 400 Millionen Mark im Nachtragshaushalt angefordert, um Zuschüsse an die Städte zur Verbälligung der Milch zu geben. Auch, P me der rFvreer. durch den Reichstag eine Vorlage i tliche Mittel für Milchverbilligung zur Ver⸗ fügung zu stellen. Ferner sei durch eine neue vie hälc gestattet worden, vorzuschreiben, daß eine be⸗
itet
erner wurde ein Antrag Kaufhold 7 (Soz.) angenommen. Dieser Antrag bezweckt, daß die vom Reich
zur Verbilligung der Milch bereitgestellten Gelder für die Hebung der Milcherzeugung in den Abmelkwirtschaften, sowie für die Her⸗ Milchkleinhandelspreises für die versorgungsberechtigte Bevölkerung in den notleidenden Gemeinden verwendet werden. Ferner soll das Molkereiwesen in den Lieferungsgebieten gefördert und für geeignete Transportmittel, insbesondere für Kühlwagen
Der Landtagsausschuß angelegenheiten beschäftigte sich am Donnerstag mit der angestrebten Erhöhung der Beamtenbezüge. des Staatsministeriums erklärte, daß er noch keine be⸗ stimmten Vorschläge machen könne. organisationen seien erst am Tage zuvor der Reichsregierung über⸗ reicht worden. Das Zentrum beantragte, die Nach⸗ aahlungen aus den veränderten “ so weit zur er⸗
öhen, daß jeder Beamte mindestens 2000 frau und für jedes Kind 500 Mark erhalte. Auf eine Anfrage des Berichterstatters Abg. Baumhof (Zentr.) erklärte der Regie⸗ daß das neue ei
Preußischen Landkags 1 en zur besse⸗ -. Jürgensen (U. Soz.) be⸗
die unentbehrliche Milch zuzuführen.
reußen werde demnächst
erfügung den
ilchmenge als Friedensmilch abgegeben werde und nicht 8 azsen 1. 8 weitere Maßnahmen des Staates, insbesondere auch Zwang zur Ablieferung der Milch seitens der Landwirte und westere 2 munalisierung. Abg. Dr. Einfuhr von Futtermitteln aus dem Auslande, Ueberweisung
Abg. Wittich (Soz.) verlangte
Kaufhold (D. Nat.) forderte größere an die landwirtschaftlichen Brennereien.
Ferner soll die Kleie aus dem Umlagegetreide an diejenigen kuh⸗ haltenden Landwirte, die sich verpflichten, ihre Milch ausschließ⸗ lich im Wege der Lieferungsverträge abzugeben, zur Verfügung gestellt werden; die Gültigkeit der ausgesprochen werden, die vor dem 31. Au d zute Ablieferung von Mil großen Städte sollen den ausreichende Futtermittel sew. sollen . “ 38 a sie wenigstens den ilch⸗-Notbedarf, der Säuglinge und werdenden Mütter verbilligt abgeben költinen, 2 Finanzen der Gemeinden zu sehr belastet werden. Ferner wurde Unterstützung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens ver⸗ langt. Staatssekretär Dr. Hagedorn erklärte, das Reich sei ic er Lage, in vermehrtem Umfange Futtermittel einzu⸗ führen. Die Kleie aus dem Kommunalgetreide verbleibe meistens den Kommunalverbänden. Die Reichsgetreidestelle habe nur Kleie aus dem Auslandsgetreide. Die Milchbasis für die Städte müsse der weiteren Aussprache erklärte auf eine Anfrage des . Dr. Kaufhold (D. Nat.) Staatssekretär Dr. Hage⸗
rn, undschreiben der Reichsgetreidestelle bezüglich der Rücklieferung von Kleie Unklarheiten enthalte. Es werde eine neue Verfügung ergehen. — Der erste Teil des Antrages der unab⸗
kaisbezugsscheine soll wieder ust 1921 abgeliefert zur Versorgung der
roduzenten zu entsprechendem Preise 2½ Verfihge gestellt werden; den Ge⸗ ttel zur Verfügung überwiesen werden,
ohne daß die
spett⸗ angenommen. (D. Nut.)⸗Wittich
für Beamten⸗ Ein Vertreter
Die Vorschläge der Spitzen⸗
ark und für die Ehe⸗
rtsklassenverzeichnis an chsrat beschäftigt habe. Zahlungen
hieraus seien bis Weihnachten möglich, wenn der Reichstag die Vorlage en bloc annehme. bestimmungsrecht der Gewerk ments zu Korvekturen. Abg. Ausschaltung des Parlaments für unerträglich. Abg. D. Kähler (D. Nat.) war der Ansicht, daß die Regierung nicht mit den Ge⸗ werkschaften verhandeln solle. Die Gewerkschaften könnten im Aus⸗ schuß des Parlaments angehört werden. klärte, daß der Antrag des Zentrums die neuen Forderun Abg. Riedel (Dem.) forderte für die und Angestellten das verfassungsmäßige Recht auf Mitwirkung bei den Taxifverträgen als gleichwertige Kontrahenten. Regierung solle sofort mit der F verhandeln. Hierauf wurden die Verhandlungen des⸗
sie sollen am Montag fortgesetzt werden,
Bei der Beratung einer Eingabe erklärte ein Regierungs⸗ vertreter, daß die Verhandlungen über die Gleichstellung der preußischen Beamten mit den Reichsbeamten vor dem Abschluß ständen. Die Nachprüfung werde im Parlament erfolgen können. Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) fragte an, ob die Beamten⸗ vorganisationen zu den Verhandlungen hinzugezogen worden seien. Frage verneint wurde, forderte As
aing. Fries (Soz.) forderte das Mit⸗ aften und das Recht des Parla⸗ eyer⸗Herford (D. Vp.) hielt die
Abg. Fries (Soz.) er rbeiter Die preußise
zusschusses abgebrochen;
.Barteld die Hinzu⸗
—
N 1. Untersuchungssachen. Aöasgebote, Verlusg⸗ u. Fundsachen, Verkäufe, Verpachtungen, Verdin 8 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. . Kommanditgesellschaften auf Aktien 8
Zustellungen u. dergl. gungen ꝛc.
u. Aktiengesellschaften.
Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 3 ℳ. Außer⸗ dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
6. Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschgften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälte
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versichéerung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen, 11. Privatanzeigen.
2☛ Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
h nterfuchungs
sachen.
Beschluß. e Ku Kompaghie oren am po.
25188] Der Schü
en der 14. fanteri
(8 20 RGBl. S.
Strafkammer 95190] -1. Alle von „
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Wilhelm Jordan
ril 1900 zu bebeim a. dRuhr, gegeen den am 24. Ot⸗
1582.) 2. November 1921.
2 und Nordsee) Vor dem 12. er 1918 erlassenen “ 7.
ahnenflucht, verlaubier Entfernung Feicbeit Unge⸗ Vwams gegen Gestelzunssbefehle oder die
wegen sonstiger
en die militärische
eine Tätlichkeit ten per Tod oder eine
ersuchen wegen Vergeh St.⸗G.⸗B., die unter § 1 über die Gewährung von S
9 vom 3. Dezember 1918 (R.⸗GBl. S. 1393)
üund unter die Verordnung üÜlzer eine mili⸗
tärische Amnestie vom 7. Dszember 1918 (R.⸗G.⸗Bl. S. 1415) in V der Verrordnung vom
„ 3 SFegi⸗ (R.⸗G.⸗Bl. S. 30) fallen,
uchen wegen Kon⸗
d. G h als erledigt.
Kiel / Wilhelmsbaven, 3. XII. 1921. Der Chef
L. ber Maringstation der Ostsee.
8. er Chef der Marinastation der Nordsee.
De⸗ und [95265] Beschluß. 1 In der Strafsache genen den Grenadier Kurt Erich Schäfer, geh am 21. August 1897 in Alt Barbe, Frsedeberg, wegen Fsboeg geh und Diebstahls, wird der Angeschuldigte, Reichsmehrsoldat Kurt Schäter, geboren am 2 August 1897 in Alt Barbe, für fahnenfpüchtig erklärt. Die Kosten des Verfahrenf fallen dem Ange⸗ schuldigten zur Last. +. 1 Nr. 1964/20. Oldenburg, dey 14. Oktober 1921. Das Landgerichf. Strafkammer II. Erk. Dr. Ksusmann. Lührs.
nach
ver⸗
ungs⸗
[95189) Besghla vom 5. Dezember 1921. Der 9 8886 ebruar 1904 jin Bittelbronn, Nachrichtenabteilung 5 i Cannstatt, z. Zt. mit unbekanntem Auffnthalt abwesende Wilhelm Leonhardt / wird für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Württ. Amtsgericht Ftuttgart⸗Canustatt. Amtsrichte! Widmann.
2) Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.
[95266] Zwangsyersteigerung.
Im Wege der Zngsvollstreckung soll am 10. Februar 1922, Vormittugs 10 Uhr, an der Gqpichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße B/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 13 —115, versteigert werden das in Berlin. Stargarder Straße 57, belegen im Grundbuche vom Schönhausertorbezi Band 72 Blatt Nr. 2155 (eingetlagener Eigentümer am 22. November h21, dem Tage der Ein⸗ tragung des Persteigerungsvermerks: der
Kaufmann ul Rex in Berlin) einge⸗ tragene G lher Herzerwahadees
orb, geborene Faßrer der 2. Komp. b.
de über 500 ℳ, Nr. 2
ung eerlin, Kartenblatt 99) (nach dem Grund⸗ uch 31), Parzelle 9 snach dem Grund⸗ buch 710/1), 9 a 19 (m groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art/ 2980, Nutzungswert 12 200 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 2980. Berlin, den 5. 8 1921. Amtsgericht Berlic⸗Mitte. Abteilung 85.
[95267] Zwangsversteigerung.
Im 8 e der Zwangs lftrecang soll am 2. März 1922, Pormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstolle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, dsittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115] versteigert werden das in Berlin, Kleing Hamburger 8 19, belegene, im Gyüindbuche von der Königstadt ind 5 att Nr. 379 S E am 5. Juli 921, dem Tage der Eintkagung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Kaylfmann Otto Gar⸗ natz zu Berlin) eingezfagene Grundstück, a) Vorderwohnhaus /mit linkem Seiten⸗ flügel und zwei Höfen, b) Doppelquer⸗ wohngebäude, Gemerkung Berlin, Nutzungs⸗ wert 10 150 „ Gebäudesteuerrolle
Nr. 1844. 5. Dezember 1921.
Berlin, de Amtsgericht Perlin⸗Mitte. Abteilung 87.
[95197]
Die Zahlungssperre Hzüglich der Schuld⸗ verschreibungen der 5) % Reichsanleihe Nr. 397 785 über 200 %ℳ, Nr. 2 447 963 034 über 200 ℳ,
8
Nrn. 3 628 754, 3 628 V55, 3 174 287, 2 216 698 bis 2 216 700, N 216 723 über je 200 ℳ, Nrn. 2 265 8½ 4, 2 064 039, 2 068 091 über je 190 ℳ, Nr. 8 444 371 über 500 ℳ, Nr. 8 383 698 über 200 ℳ, Nr. 12 658 016 über 100 ℳ, Nrn. 9 721 110 und 9 746 597 übdr 200 ℳ 8 Nr. 14 671 767 über
Amtsgericht Berlinitte, Abteilung 81, den 3. Debmher 1921.
[956088 Aufgebot. Die Aktiengesellschaft
a. S., den Feftiggat Gotkschal 2 das Aufgebot der nachstehendin Urkunden beantragt:
Partialobligationen Lit. B Aber je 500 ℳ Nr. 6, 19, 51, 80, 128, 177, 161, 170, 175, 184, 199, 200 nebst Fn Zinsscheinen mit Fälligkeit ab 1. Janzsür 1920 Nr. 28 bis 40 und deren Taloys, ausgelost am 15. Januar 1919, ausgessellt für die Firma Adolf Calu, Bankkomplanditgesellschaft in Bernburg. und hypothkkarisch sichergestellt durch die im Grun e von Nienbur a. S. Band 2 Blaty 1119 Abt. III Nr. 7, Band 2 Blatt 125 Abt. III Nr. 6 und Band 4 Blatt 20ü Abt. III Nr. 5 ein⸗ getragene Kredit pothek von 300 000 ℳ.
Die Inhaberf der Urkunden werden v- ütestens in dem auf