(Meistersaal) ist ein Kompvnist, der sich bereits zu einer Eigenart durchgerungen hat. Seine Stärke liegt un⸗ zweifelhaft in seinen Liedern. Er versteht es, Stimme und Begleitung zu einem harmonischen Ganzen zusammenzufügen Seinen Klavierwerken muß man leider einige Zerrissenheit vorwerfen. In einer Suite für Violine und Klavier (Vr. 32) hat er es aber gut verstanden, die Violine ihrer Eigenart nach zu behandeln. Was die Mitwirkenden änbetrifft, so hörte man von ihnen zum teil erfreuliche Leistungen. Frau Lißmann⸗Jekelius ist eine geschmackvolle Sängerin, Herr Erdmann ein guter, nur manchmal zu temperament⸗ voller Pianist, während der Geiger Wolfsthal zu sehr auf den Effekt hin spielt. Herr Willner selbst begleitet recht ge⸗ wandt. — Weniger befriedigte ein Kammermusikabend der Ver⸗ einigung Melos“⸗ in den Räumen der Sturmkunstausstellung in der Potsdamer Straße. Eine Sonate für Flöte allein erschien wegen der Sprödigkeit des Instruments verfeblt. Immerhin sei Herrn Karg⸗Elert für ein derartiges Experiment gedankt. Herr Lichtenstein blies dabei mit viel Geschmack und Temperament die Flöte. Vergeblich waren auch die Bemühungen des vortrefflichen Lambinon⸗HQuartetts, aus einem Streichquartett don Ludwig Weber etwas Genießbares zu machen. Das ganze Werk besteht nur aus Disharmonien, die dem Ohre des Zuhörers Schmerzen verursachen, wofern sie ihn nicht zum Lachen reizen. — Wie hoch steht dagegen zum Beispiel F. Alfano mit seinem kürzlich im Bech⸗ teinsaal gespielten Streichquartett über Ludwig Weber! Obwohl 6 das Werk auch reichlich in Disharmonien bewegt, so
ingen diese doch nicht unangenehm. Und vor allem — es liegt Rhythmus in der Musik, die man bei Weber gänzlich vermißte. Das Budapester Streichquartett, das das Werk aufführte, bot recht beachtenswerte Leistungen, so daß man wünschen möchte, ihm bald wieder zu begegnen. — Im Meister⸗ saal sang Valdis Zerener Lieder von Schumann. Von einer Beurteilung jhres Organs muß man wohl noch absehen, da man ihm eine Erkältung noch deutlich anmerkte, und es daher nicht zur Ent⸗ faltung kommen konnte. Die Ausbildung der Stimme ist einwandfrei. — Die bekannte Klaviervirtuosim Celeste Chop⸗Groenevelt
zeigte ihr herborragendes Können im Beethovensaal und riß ihre Zuhörer besonders durch den Vortrag der Waldstein⸗Sonate Beethovens, der Franziskus⸗Legenden Liszts und der Schulz⸗ Evlerschen Konzert⸗Arabesken über den Straußschen Walzer „An der schönen blauen Donau“ zu begeisterten Beifalls⸗ bezeiguggen hin. Ihr vollendeter Anschlag und die bravou⸗ röse, nie versagende Technik verleihen ihrem Spiel einen hervorstechenden Charakterzug, der sie in die Reihe der ersten Klavierkünstlerinnen der Jetztzeit stellt. — Als talentvolle Pianistin stellte sich im Bechsteinsaal Bertha Taubmann erstmalig vor. Vortrag und Technik stehen auf gediegener Grundlage, so daß, wenn sie erst mehr Sicherheit auf dem Podium erlangt haben wird, ihr vorgussichtlich eine gedeihliche Zukunft bevorsteht. — Im Schwechtensaal erfreute sich der vortreffliche Pianist Alfred Schroeder wieder eines reichen Erfolges. Gutes musikalisches Verständnis geht bei ihm Hand in Hand mit einer bedeutenden Technik. — In der Sing⸗Akademie konzertierte mit dem vbilherm hn Fen Orchester unter Professor Richard Hagel der Pianist Victor Schiöler, der zunächst das viel⸗ gespielte Klavierkonzert Nr. 1, B⸗Moll. Op. 23, von Tschaikoweky vortrug. Hin und wieder verschleypte Tempi konnten den Gesamt⸗ eindruck des musikfreudigen Künstlers nicht beeinträchtigen. Technik und Gedankenauswertung standen auf gleicher Höhe. Charakterisch und schwungvoll gestaltete er die „Symphonischen Variationen“ von Cäsar Franck, während ein zum ersten Male aufgeführtes Werk des Finnen
almgren noch tieferer Durchgeistigung bedurft hätte. — An der gleichen Stelle veranstaltete die Fdängerin Hedwig Faßbaender, vom gleichen Orchester begleitet, die Bekanntschaft mit einem Konzert in A⸗Moll für Violine und Orchester, Op. 110, von Peter Faßbaender (1868 bis 1920), dessen drei Sätze sich geschickt aufbauen. Alle Kniffe der Geigentechnik, reiches Zier⸗ und Rankenwerk, feine Linienführung und gewählte Harmonik zeichnen das Werk aus, das der tüchtigen Künstlerin und dem Dirigenten Edvard Moritz genügend Ge⸗ legenheit gab, ihr Können glänzen zu lassen. Eine darauffolgende „Nachtmusiksé in drei Sätzen für kleines Orchester (Op. 17) vom Dirigenten ist ein feingestaltetes Stückchen, das besonders im
Mittelfatz eigenartige Erfindmg aufweist. D machte Beethovens schwungvoll gespieltes D⸗Dur⸗ für Violine und Orchester. — Im Meistersaal hatten sich 21 Künstlerinnen zu einem gemeinsamen Konzert vereinigt. 5 Appels Klavierspiel zeigte technische Glätte und Sicherheit Ult ist damit auch Nüchternbeit verbunden, wenn auch Wille zur 94 taltung nicht verkannt werden soll. Ruth Lessing 12. einem Violinkonzert von Mozart, daß sie Stilgefühl besitzt. Technisn ist noch Ungleichheit vorhanden, auch würde der Vorne han stärkere Gegensätze gewinnen. Elsbeth Kolls Stim zeigte gediegene Durchbildung. — Von Instrumentalisten cs noch der Geiger Viktor Baer lüthnerfoafe genannt, der vorerst nur als Techniker Achtbares leistet. Sein S 1 ist aber noch ohne innere Beseelung. — Guten Geschmack in der 5 wahl neuzeitlicher Lieder hatte Mara Duvé (Klindworth. Scharwenka⸗Saal) bewiesen. Auf der Vortragsfolge standen Gesänge von Mahler, Richard Trunk, Hugo Wolf und einige hübsche neue Lieder von Alfred Schattmann. Bedauerlich war, da Sängerin stimmlich ihrer Aufgabe nicht ganz gewachsen war: allem müßte die Höhe mehr gepflegt werden. — Au .n Petar (Beethoven⸗Saal) hat noch mit Schwierigkeiten fämpfen. Wohl muß man das ernste Streben und das Ringen nan seelischem Ausdruck anerkennen, aber um die Technik der Stimm behandlung ist es bei ihr nicht zum besten bestellt, besonders 8. Lagenwechsel müßte besser ausgeglichen sein. — Aehnliches ist 98 Anna Stein, die in demselben Saal mit sympathischer Stimm sang, zu sagen. Auch bedarf ihre Aussprache der Verbesserung 8 Elfa dHeureuse vom Deutschen Opernhause veranstaltete im Klindworth⸗Scharwenkasaal einen Liederabend, der mit einer Verspätung von über 20 Minuten begann. Da für den Kritiker der Befuch eines zweiten Konzerts vorgesehen war, mußte er sein Urteil nach dem Ausfall der ersten Schubertliedergruppe fassen. Diese wurde mit gutem Vortrag dargeboten, die Stimme der Sängerin erwies sich aber als recht flach und ziemlich ausdrudsles; mäöglich ist indessen, daß der weitere Verlauf des Konzerts bessere Eindröch
zeitigte. Die deutliche Aussprache verdient ein besonderes Loh⸗
Nachrichten über den Stand de
Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.
r Herbstsaaten im Deutschen Reiche Anfang Dezember 192
Anfang Dezember war der Stand der Saaten: Nr. 1 sehr ut. Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittlich), r. 4 gering, Nr. 5 sehr gering.
Winterweizen
Winterspelz [auch mit Beimischung von Roggen oder Weizen)
Winterroggen
— — — — Anfang Dezember war der Stand der Saaten:
Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittli Ner 4 gering, Nr. 5 sehr gering. Kene
Winterspelz lauch mit Beimischung von Roggen oder Weizen)
Winterweizen Winterroggen
Preußen Reg.⸗Bez. Königsberg. 9 Gumbinnen.
Allenstein..
Marienwerder
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Frankfurt.
Stettin
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daß die
im ordentlichen 1 108 179 299 541 ℳ fortdauernde Ausgaben und 761 446 000 ℳ.
eeinmalige
aushaltsplan für
die Festsetzung der Teuerungszuschläge, gemäß .
Haushalt notwendig werden, zu ziehen. Auswirkung des Gesetzes zu 3
wurf vorliegenden dritten Nachtrag. 15 Anlagen u. a. die gaben vorgesehen.
2. 88
5
Nr. 291.
um Deutschen Reichsanzeiger ind Pr
1 8 85.
Vierte Beilage
Berlin, Dienstag, den 13. Dezember
—
eußischen
1921
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Dritten Beilage.) Parlamentarische Nachrichten. 1
ritter Nachtrag zum Reichshaushaltsplan 8 für das Rechnungsjahr 1921.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Ge⸗ etzes, betreffend die Feststellung eines dritten 9 trags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1921, nebst 3 Beilagen und 15 Anlagen zur beschlußzaffung zugegangen. Danach sollen dem Reichs⸗ kaushaltsplan für das laufende Rechnungsjahr hinzu⸗ treten: für die allgemeine Reichsverwaltung aushalt 108 940 745 541 ℳ Einnahmen, außerordentlichen Haushalt
Ausgaben, im 112 360 915 404 ℳ an Einnahmen wie an Ausgaben, zu⸗
sammen also 221 301 660 945 ℳ Einnahmen und Ausgaben;
für die Verwaltung der Reichseisenbahnen im
vrdentlichen Hausbalt 10 562 829 000 ℳ an Einnahmen und an fortdauernden Ausgaben, im außerordentlichen Haushalt 16 900 000 000 ℳ Einnahmen und Ausgaben, 1 27 462 829 000 ℳ an Einnahmen und Ausgaben; 18 die
8 Reichs⸗Post⸗
zusammen
und Telegraphenverwa
tung Haushalt 2 300 629 757 ℳ und
im ordentlichen für die
Reichsdruckerei im ordentlichen Haushalt 40 000 000
Mark Einnahmen und fortdauernde Ausgaben. Der Reichs⸗
minister der Finanzen soll ermächtigt werden, zur Bestreitung eenmaliger außerordentlicher Ausgaben eine weitere Summne von 97 760 915 400 ℳ im Wege der Anleihe flüssig zu
machen.
Bisher waren über die Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1921 folgende hSe ergangen: 1. das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans ür das Rechnungsjahr 1921, vom 26. März 1921, 2. das Ge⸗ etz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs⸗
das Rechnungsjahr 1921, vom 11. Juli
1921 und 3. das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshauskaltsplan für das Rechnungsjahr 1921, vom 12. Oktober 18n. v. . h änkte sich darauf, den 5 des Haushaltsgesetzes, betreffen sa aces 8 2. 8 dange. oldungsgesetzes mit Wirkung vom 1. August 1921 ab abzu⸗ dench 818 die zahlenmäßigen Folgerungen, die dadurch im Die zahlenmäßige erfolgt durch den jetzt im Ent⸗ Außerdem sind in seinen folgenden neu hinzukommenden Aus⸗
*
Im ordentlichen Haushalt des Reichspräsidenten sollen
zur Anpassung an die bestehenden Teuerungsverhältnisse mit
Wirkung vom 1. Abril 1921 an das Gehalt des Reichspräsidenten auf 300 000 und die Aufwandsgelder auf 400 000 Mark, beides zu⸗ sammen also von 250 000 um 450 000 auf 700 000 Mark, erhöht
das Bauverbot
die Mitwirkung bei der
1921 ab 1250 000 000 ℳ:
steuerung aus
interessen wahrnehmenden Reichskommissar beim Reichs⸗ wirtschaftsgericht im ordentlichen Haushalt des Reichs⸗ ministeriums für Wiederaufbau 26128 450 Mark an fortdauernden und 16 000 000 Mark an einmaligen Ausgaben angefordert.
„Im ordentlichen Haushalt des Reichsverkehrs⸗ ministeriums, Abteilungen für Wasserstraßen und für Luft⸗ und Kraftfahrwesen, soll der einmalige Beitrag des Reichs zur Unterhaltung der Schnelldampferlinie Swinemünde — Pillau um 8 000 000 Mark auf 9 500 000 Mark und die einmalige Reichsbeihilfe für die durch — betroffenen Luftfahrzeugbau⸗ unternehmen, aus der Beträge an die durch Entlassung aus Anlaß des Ultimatums geschädigten Arbeitnehmer gezahlt ..n. können, um 15 000 000 Mark auf 25 000 000 Mark erhöht werden.
Im ordentlichen Haushalt des Reichsfinanzmini⸗ steriums werden neu gefordert: an fortdauernden Aus⸗ gaben 18 989 880 ℳ zur Einrichtung eines über das ganze Reich sich erstreckenden Buch⸗ und Betriebsprüfungs⸗
ienstes, der Versuchen der Steuerumgehung und Steuerhinter⸗ ziehung mit größerem Nachdruck entgegenwirken soll und ins⸗ besondere die Aufgabe hat: 1. die kaufmännischen Bücher und Bilanzen zu prüfsen a) im Steuerermittlungs⸗ und Festsetzungs⸗ verfahren, b) im Rechtsmittel⸗ und Strafverfahren, c) im Steuer⸗ aufsichtswege zum Zwecke der Erziehung der Steuerpflichtigen zu geordneter Buchführung überhaupt und zum Zwecke der syste⸗ matischen Durchprüfung ganzer Erwerbszweige, und 2. das bei den Buch⸗ und Betriebsprüfungen gewonnene Material für Zwecke der steuerlichen Veranlagung und Steuerforschung zu verarbeiten; ferner 460 290 ℳ zur Einrichtung der Finanzgerichte, 129 000 000 ℳ Mehrbedarf für Hilfskräfte bei der Fin gzpzrwaltung, 13 000 000 ℳ zu Beihilfen an
⸗ Kriegsteilnehmer und 12 000 000 ℳ zur Frhöhnhg er Auslandszulagen für im Aus⸗ land beschäftigte Zollbeamte; an einmaligen Ausgaben 3 534 000 ℳ aus Anlaß der Einrichtung des Buch⸗ und Betriebsprüfungsdienstes und 5 000 000 ℳ zum Neubau von 50 Wohnungen in Leopoldshöhe; außerdem noch 3 700 000 ℳ im außerordentlichen Haushalt des Reichsfinanzministeriums anläß⸗ lich der Uebernahme von Aufgaben des Reichsbeauftragten für die Ueberwachung der Ein⸗ und Ausfuhr durch die Zollbehörden.
Im ordentlichen ushalt der allgemeinen Finanz⸗ SsheiFst 6t der Nachtrag vor: an fortdauernden Ausgaben zu Entschädigungen fremder Behörden Verwaltung der
eichsabgaben 50 000 000 A, zur Mehrüberweisung an die Länder und Gemeinden, bedingt durch die Er⸗ höhung der entsprechenden Einnahmesätze, aus der Ein⸗ kommensteuer 5 333 333 333 ℳ, aus der Körper⸗ chaftssteuer 633 333 333 ℳ und aus der Umsatzsteuer 540 000 000 ℳA, zur Erhöhung der Teuerungs⸗ uschläge (einschließlich von 800 000 000 ℳ für die Länder⸗ heetn. vom 1. August 1921 ab 2 900 000 000 ℳ und zu Besoldungs⸗ usw. Erhöhungen vom 1. Oktober an einmaligen Ausgaben zur Linderung der durch die schwierige Wirtschaftslage bedingten Not der Veamten und der Soldaten der Wehr⸗ macht 50 000 000 ℳ und zur Entschädigung der Ge⸗ meinden für SS des Rechts der Be⸗ e s (Besteuerung des Mindesteinkommens) 600 000 000
Landessteuergesetzes
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die
Pfändbarkeit von Gehaltsansprüchen,
Artikel 1. Die Zivilprozeßordnung wird dahin geändert: Im § 850 Abs. 2 tritt an Stelle des Wortes „fünfzehn⸗ hundert“ das Wort „achttausend“. Ferner wird daselbst als Satz 2 folgende Vorschrift S ““ Die Beihilfen und Zulagen, die den im Abs. 1 Nr. 7 bis 9 bezeichneten Personen zur Anpassung ihres Dienst⸗ einkommens oder ihrer Pension an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden, sind weder der Pfändung unterworfen noch bei der Ermittlung, ob und zu welchem Betrag ein Bezug der Pfändung unterliegt, zu berechnen. Das gleiche gilt für die Kinderbeihilfen sowie die Einkünfte, die zur Bestreitung eines Dienstaufwandes bestimmt sind. Der § 850 Abs. 5 fällt fort.
Artikel II.
ist nebst Begründung dem Reichstage zugegangen. Er enthält folgende Bestimmungen: eeag 3
Die Bekanntmochung über die Einschränkung der Pfändbarkeit
von Lohn⸗, Gehalts⸗ und ähnlichen Ansprüchen vom 17. Mai 1915
(ℳGBl. S. 285) sowie die Bekanntmachung über die Unpfändbarkeit 6
von Kriegsbeihilfen und Teuerungszulagen vom 2. Mai 1918
(RGBl. S. 382) treten außer Kraft.
12121“ Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Es findet auch auf die seit dem 1. Oktober 1921 fällig ge⸗
wordenen Bezüge der im § 850 Abs. 1 Nr. 7 bis 9 der Zivilprozeß⸗
ordnung bezeichneten Art Anwendung. Soweit jedoch hierdurch
eine Verringerung des der Pfändung unterworfenen Teiles dieser Bezüge eintreten würde, bleiben die Rechte, die der Pfandaläuhbiger nach Maßgabe der bisherigen Vorschriften erlangt hat, unberührt. Hinsichtlich künftig fällig werdender Bezüge verliert eine vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte Pfändung insoweit ihre Wirküng, als sie nach diesem Zeitpunkt unzulässig sein würde.
Die Vorschristen der Abs. 2, 3 finden auf die Aufrechnung,
Abtretung und Verpfändung entsprechende Anwendung.
In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Die Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat auf dem Gebiete der Sö im Gegensatze zu dem der Lohn⸗ pfändung eine Aenderung der geltenden gesetzlichen Vorschriften
bisher nicht notwendig gemacht, da die Teuerungszuschläge, durch 88
deren Erhöhung die Anpassung der Gehälter an die jeweiligen “
Teuerungsverhältnisse im wesentlichen erreicht wurde, durch die
Bekanntmachung über die Unpfändbarkeit von Kriegsbeihilfen und Teuerungszulagen vom 2. Mai 1918 der Pfandung völlig entzogen Die Neuordnung der Beamtengehälter, die neben einer
sind. wesentlichen Erhöhung der Grundgehälter eine starke Verminderung dor Teuerungszuschläge vorsieht, zwingt nunmehr dazu, die Vor⸗
schriften über die Pfändbarkeit von Gehaltsansprüchen der ver⸗
umfassende
altspfändungsrechts kann zurzeit
ommen; sie muß ebenso wie die des Lohnpfändungs⸗ rechts der in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Reform des
ö11“ vorbehalten bleiben. Der i
änderten dh t atsgersnh⸗ anzupassen. Eine organische “ des Geh
nicht in Frage
Entwurf
eht demgemäß von einer grundsätzlichen Aspherung. der geltenden 5
Vorschriften ab; er beläßt es bei der derzeitigen
übersteigenden Betrags sowie die Teuerungszuschläge verbleiben
und beschränkt sich darauf, die im § 1 der Bekanntmachung über
Regelung, nach der den Beamten zwei Drittel des die absolute Pfändungsgrenze
Mark. In dem außerordentlichen Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung sind eingestellt; 21 704 158 757 ℳ zur Er⸗ höhuna des Reichszuschusses zur Deckunades Fehl⸗ betrages und zur Bestreitung einmaliger außer⸗ ordentlicher Ausgaben der Reichs⸗Post⸗und Tele⸗ graphenverwaltung und der Verwaltung der Reichseisenbahnen, 3 800 000 000 ℳ für Verluste aus der Uebergangswirtschaft und 175 000 000 ℳ für den Veilust des Reiches an einem Lebensmittel⸗ geschäft der Eisenbahndirektion Elberfeld mit der belaischen Regieruna.
Für die Verzinsung der neu hinzutretenden Anleihebewilligungen von 112 360 915 400 ℳ ist im ordentlichen Haushalt der Reichsschu ld ein fortdauernder Mehrbedarf von 655 000 000 ℳ erforderlich. Auf den Anleihe⸗ bedarf von 112 360 915 400 ℳ ist durch das Gesetz vom 4. Juni 1920. eine Anleiheermächtigung in Höhe von 14 600 000 000 ℳ bereits erteilt, so daß also noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 97 760 915 400 ℳ, wie eingangs angegeben, durch das neue Nach⸗ tragsetatgesetz zu erteilen ist. Damit steigt, nachdem bereits An⸗ leihen von 49 180 444 000 ℳ im Haushalt der Reichsschuld für 1921 genehmigt worden sind, die Gesamtsumme der An⸗ leibhebewilliaungen für das Rechnunasjahr 1921 (zugleich Fehlbetrag) auf 161,541 359 400 ℳ und der für die Verzinsung der offenen Anleihebewilligungen im Rechnungsjahre 1921 erforderliche Betraa auf 15 655 000 000 ℳ. Dieser Anleihe⸗
bedarf (zugleich Fehlbetrag) setzt sich, wie folat, zusammen:
werden.
Im ordentlichen Hanschtt des Auswärtigen Amts
werden 20 800 000 Mark zu einmaligen Ausgaben für Erw erb,
Ausbau und Ausstattung eines Grundstücks in
Paris für die dort ständig tätigen Kommissionen (Kriegs-⸗
lastenkommission, Wiederaufbauvertretung, Büros der Gemischten Schiedsgerichtshöfe) und ihre mit dem Botschaftsdienst gemein⸗ samen Einrichtungen (Chiffrierdienst, Telegraphie, Kasse usw.) neu gefordert.
Die zunehmende Ausbreitung der Peucha im Osten
Hannover. Hildesheim Lüneburg 8 Stade.. Dsnabrück. Aurich . Münster Minden . Arnsberg Cassel . Wiesbaden 8 Koblenz. Düsseldorf.. 111464*
— —
558,ö29,8oNSög
die Einschränkung der Pfändbarkeit von Lohn⸗, Gehalts⸗ und ähnlichen Ansprüchen vom 17. Mai 1915 auf 2000 ℳ festgesetzte Pfändungsgrenze auf 8000 ℳ zu erhöhen und neben den Teuerungszuschlägen auch die Kinderbeihilfen der Pfändung zu entziehen. Maßgebend für letzteren Vorschlag ist die Erwägung, daß die Kinderbeihilfen ebensowenig wie die Teuerungszulagen dazu bestimmt sind, dem Empfänger die Aotragung älterer Schulden zu ermöglichen, ihm vielmehr lediglich als Zuschuß zu dem ihm durch das Vorhandensein unterhaltsberechtigter Kinder erwachsenen Mehraufwand dienen sollen. Im Inteusse der ein⸗ .; Handhabung der Vorschriften empfiehlt es sich, sämtliche estimmungen über die Pfändungsbeschränkungen im unmittel⸗ baren Anschluß an die Vorschriften des § 850 Abs. 1 Nr. 7 bis 9 der Zivilprozeßordnung im Abs. 2 dieses F. eag af en zusammen⸗ zusassen (Artikel 1 Nr. 1) und demgemäß den § 850 Abs. 5 a. a. O., e
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Hessen Provinz Oberhessen. „ Stearkenburg „ Rheinhessen.
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Bayern Reg.⸗Bez. Oberbavern. Niederbayern Oberpfalz.. Oberfranken . Mittelfranken Unterfranken Schwaben Pfalz..
Bayern
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0 984
80 980 10ꝙ
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Europas zwingt dazu, im ordentlichen Haus alt des Reichs⸗
ministeriumsdes Innern 10 000 000 Mark an einmaligen
Ausgaben zu ihrer Abwehr bereitzustellen. 8
Im ordentlichen Haushalt des Reichsarbeitsministe⸗
un 8 “ sortdauernden Ausgaben 1 400 000 000 Mark
zu Zuschüssen bei Notstandsmaßnahmen zur Unter⸗ von Empfängern von Renten aus der Invbaliden⸗ und der Angestelltenversicherung und 100 000 000 Mark zu Zuschüssen bei Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung notleidender Kleinka ital⸗ rentner, an einmaligen Ausnaben werden 10 9000 000 Mark als Beitrag des Reichs zum „Reichshilfsausschuß für Oppau’ neu gefordert; im außerordentlichen Haushalt dieses Ministeriums kommen an Ausgaben 300 000 000 Mark zur Gewährung von Darlehen an die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung zur Deckung der Postvorschüsse auf die erhöhten Zulagen in der Unf Uversicherung und 2 200 000 Mark zur Gewährung von Darlehen an die Seeberufsgenossen⸗ schaft hinzu.
Zur Linderung der großen Wohnungsnot sollen freie, für w dienstliche Zwecke nicht benötigte Räume in reichseigenen Gebäuden zu Wohnungen für Be⸗ amte solcher Ressorts hergerichtet werden, denen hisher eigene
Dentsches Beich Ceeete t . Mittel für diese Zwecke nicht bewilligt worden sind; dazu werden im veaücl ce Haushalt des Reichsschatzministeriums
Dagegen im November 192221l1l .. 2,9 10 000 000 Mark als einmalige Ausgaben beansprucht. Zur Durch⸗ In der obenstehenden nebersicht bedeutet ein Strich (—) Dagegen im Dezember 1920. L 2 2,8 o0oöG führung weiterer Unsteklag . 8. 18 8 88 8g. 8 8 In der obenstehenden Uebersi eeutet ein Strich (—), daß die betreffende Frucht gar nicht oder nur wenig angebaut ist, ein Punkt (.), daß Angaben fehlen 3 81 16 schen Werken, Altiengesellschaft 6o na 1 Die Saatenstandsnoten sind bei jeder Fruchtart unter Berücksichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechnet worden. (.), daß Ang fehlen oder nicht vollständig gemacht si tigten Arbeitern und Angestellten), deren gesamtes, voll Sn. 8 11““ Aktienkapital im Betrage von 100 000 000 Mark das Reich besist. sowie 1 zum Ersatz veralteter Anlagen und zur Begleichung von Verbind- lichkeiten, die während der Saeege; entstanden, ist eine Erhöhung des Aktienkapitals um 300 000 000 Mark erforderlich, die im außer⸗ ordentlichen Haushalt des Reichsschatzministeriums bereitgestellt werden sollen.
Bei der Beratung des Gesetzes über die Festsetzung von Ent⸗ schädigungen und üeeggere ba hn gcaöa aus Anlaß des Krieges 1b und des Predensschlusses ( schädigungsordnung) vom 30. Juli 1 dem Gesichte 2 Hurre in den Norm i tieri Schädli 1921 sind im Reichsrat und Reichstag eingehend die jchweren Be⸗ Dreiteilung: Allgemeine Vexwaltung — Betriebsverwaltungen — 1 1 Diie anhaltende Dürre in den Vormonaten und der frühzeitige auch gegen mancherlei tierische Schädlinge. 1 denken ebörtert worden, die unter den gegebenen Perhältnissen Kontributionshaushalt (Ausgaben für die Ausführung des
Nach dem ziemlich milden Wetter sifen, November mit nur Eintritt der Kälte im November haben auf die Herbstbestellung außer⸗ Da die spät eingebrachten Saaten in vielen Bezirken noch nicht gegen die Errichtung eines neuen Amtes bestehen. Die Beratungen riedensvertrags), dann ergibt sich für die allgemeine eringen Nachtfrösten trat bald eine merkliche Abkühlung ein. Bei ordentlich hemmend gewirkt. Nach einigen Berichten ist es in Frage aufgelaufen sind und unter gefrorenem Boden liegen, konnten sie in behen jedoeh zu der Ueberzeugung geführt, daß die an rordentliche H rwaltung im gonzen ein ungedeckter Aus⸗ da- erkaffe EEEe““ charfen Nordost⸗ und Ostwinden sanfen dann die Temperaturen gstan⸗ ob die Bestellung der zum Ansäen mit Wintergetreire be⸗ die Berichterstattung nicht mit einbezogen werden. Daher sind nach⸗ 8 Veiehn. Aufgabe für die Reichsfinanzen auf det einen, für gabebedarf in Höhe von 8678 Millionen Mark, für 8 ’ w. 9 en. Sie A 3 1 6 . een. eö. .,8 1 weiter. Die Nachtfröste nahmen an Stärke und Ausdehnung zu. stimmten Flächen noch zu beenden ist. Einige frostfreie Tage würden stehende Beäelachtungeniffern nicht als vollgültige Bewertungsnoten die Hundertusende von Geschädigten auf der anderen Seite dazu die Betriebsberwaltungen Eisenbahn und Po st) ter efdem Fehs Da 88 eeean etreffe 88 888 Diese Frostperiode berrsckte, mit Ausnahme weniger Tage, an denen erheblich dazu beitragen, den Rest bestellen bezw. umpflügen zu können. anzusehen. Aus den eingegangenen Beurteilungen ergaben sich im zwingt ihre Lösung an Stelle der im Vorentschädigungsverfahren ein solcher in Höhe von 40 587 Millionen Mark und für s. n98 tu. Eer uhrerlet b Esr AA. 8 vorüber in einzelnen Gegenden, besonders im Westen und Süden des Reichs, Der Stand der Wintersaaten schien gegen Mitte November Reichsdurchschnitt die Noten 2,9 für Winterweizen (im Vormonat 2,8), kätigen verschnen rtigen Dienststellen einer einheitlichen Behörde den Koutributionshau shalt ein solcher von 112 276 eAben g nr üsct ZSee üw n8 3 1 die Temperaturen innerhalb enger Grenzen um den Gefrierpunkt hin⸗ infolge der Niederschläge sich bessern zu wollen, doch dürfte die nach⸗ für Winterspelz 2,9 (2,9) und für Winterroggen 2,7 (2 8). s. 88 Reichsentschädigungsamt — zu übertragen und für die Millionen Mark. Das sind, zwie bereits angegeben, zu⸗ LE11“ ebliebeun * Zaerleichtarn d.⸗ aufbeFn zaun, ergiht und herschwankten, bis zum Monatsende. folgende, ungünstige Witterung den Saaten in der Entwicklung ge⸗ Ein genaueres Bild wird erst die nächste Berichterstattung er⸗ Reichsinteressen eine besondere Dienststelle ein sammen 161 541 Millionen Mark. sich sonr Se Wendi keit, diese Zollerleithterungen im Wege der
Der Rest der Kartoffel⸗ und Rübenernte ist fast vollständig ein⸗ schadet haben. . geben, die erst wieder Anfang April 1922 beginnt. 1 Näichginteressen zine esondevennZe bemmaxenah nm 880 N Bnan 6 deh 68 dsexenes Pheheg. 1 gebracht. Nur ein ganz gerinsen Teil der Kohlrüben konnte noch Die rechtzeitig bestellten Saaten stehen in den meisten Fällen in, den 10. Dezember 1921. ichtende Reichsentschädigunds⸗ A6 nicht geborgen werden. Die Ursachen für die Schwierigkeiten bei der befriedigend. ußen berichtet z. B., daß sie fast überall dicht und Sttatistisches Reichsamt. und Sbruchkammern, n. 175 e ESI1“ 14AX“ sett einoeräünt süd, sich kästig hesoch egenstn valfenc zounn Heltbröc vübchhnmben, die Reeichhe Finanas ;
Mangel an Arbeitskräften. siehen. Doch lamtet auch andererseits das Ürteil über sie weniger 2 . 16“ WLMX“
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sen Sondervorschrift über den Servis der Offiziere durch dessen Fortfall bereits bedeutungslos geworden war, sbche die Bekannt⸗ machungen vom 17. Mai 1915 und 2. Mai 1918 aufzuheben (Artikel 1 Nr. 2, Artikel II2). Der Artikel III des Entwurfs legt dem Gesetz eine rückwirkende Kraft hinsichtlich der am 1. Oktober 1921 und später fällig gewordenen Bezüge bei. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß auch von den auf Grund der neuen Besoldungsgesetze stattfindenden Nachzahlungen der sich nach Maß⸗ gabe der neuen Pfändungsvorschriften ergebende Teil pfand rei verbleibt. Dieser Grundsatz bedarf allerdings insofern einer Ein⸗ schränkung, als in den Fällen, in denen der pfändbare Betrag eine absolute Verringerung erfährt, die auf Grund der bisherigen Vor⸗ Mill. ℳ schristen bereits erworbenen Rechte des Pfandgläubiges unberührt Fehlbetrag des ordentlichen Haushalts für 1921 .. 95 494 bleiben, insbesondere Zahlungen, die innerhalb dieser Grenzen von
1 4 Drittschuldner an ihn geleistet werden, auch dem 6 Fehlbeträge in den ordentlichen Haushalten der 8s sscn
Schuldver
Betriebsverwalt 8 8 gegenüber ihre Wirksamkeit behalten. Hinsichtlich der nach Inkraft⸗ etriebsverwaltungen, und zwar:
Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗
treten des Gesetzes fällig werdenden Bezüge sieht der Entwurf die b ““ gleiche Uebergangsvorschrift vor wie § 2 Abs. 2 der genannten verwaltung . . .. . 3 531 Mill. ℳ B Reichseisenbahnverwaltung 10 835 Mill. ℳ
ekanntmachung vom 17. Mai 1915. Ungedeckte Anleiheausgaben der Betriebsverwall Aungen, und zwar: s MReieichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ 1 verwaltung . . . . . . 1 425 Mill. ℳ Reichseisenbahnverwaltung (ein⸗ schließlich 16 900 Millionen Mark Abschlagszahlungen auf die Kaufschuld für den Er⸗ werb der Reichseisenbahn) 24 78 Ungedeckte Anleiheausgaben der allgemeinen Reichs⸗ verwaltung . . . . . . . . 1.“
Betrachtet man den Haushalt
Aachen.. Sigmaringen
Mecklenburg⸗Schwerin Mecklenburg⸗Strelitz be;e Hamburg.. Bremen.. 1 Landesteil Oldenburg Lübeck
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Dem Reichstag ist der Entwurf eines Ge⸗ etzes, betreffend Aufhebung vorübergehender Zollerleichterungen, nebst Begründung zur Be⸗ schlußsassung zugegangen. Auf Grund des Gesetzes, betreffend vorübergehende Ea 8 erleichterungen, vom 4. August 1914 und des alloemeinen Er⸗ mächtigungsgesetzes vom gleichen Tage hat der Bundesrat eine Reihe von Verordnungen erlassen, durch die für gewisse für die Kriegswirtschaft unentbehrliche Waren bis auf weiteres Zoll⸗ 1-5b freiheit oder ermäßigte Zollsätze zugestanden sind. Die auf dem 25 460 bühmenenh Ermächtigungsgesehe . 8 gs ; „ lassen die Bestimmung ihres Außerkrafttretens dem Reichskanzler; unter dem Gesichtzpunkt der die Befugnis zu ihrer Aufhebung ist mithin gemäß § 5 des Ueber⸗ gangsgesetzes vom 4. März 1919 auf das Reichsministerium über-⸗ gegangen. Auf Grund des Gesetzes, betrpffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen, ist lediglich die Verokdnung vom 4. August 8
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Bemerkungen.
Weetverbreitete Regengüsse, die vielfach begleitet waren von Ge⸗ wittern und Hagelschauern, und Schneefälle gingen zu Beginn des Berichtsmonats nieder. Jedoch waren die Feuchtigkeitsmengen nicht ausreichend, um das erschöpfte Erdreich zu sättigen und den sehr niedrigen Grundwasserstand zu heben. Neben diesen Niederschlägen um die erste Novemberwoche trat fast allenthalben trockenes Frost⸗ wetter ein, das nur in wenigen Gebieten durch vereinzelte Schnee⸗ fälle unterbrochen wurde.
lichen Kreisen verlautet, vielfach von der Industrie zu sich herüber⸗ gezogen.
Mänsefraß macht sich ungeachtet der Kälte in den jungen Saaten und im Klee immer noch stark bemerkbar. Auch über Schaden durch Krähen wird oft geklagt. Vereinzelt werden an weiteren Schädlingen
noch erwähnt: Schnecken, Wild und Hamster. lächen auswintern. Eine tüchtige Schneedecke wäre den fungen 9 I. S e däre den Winterung. 3 Saaten von großem Nutzen als Schutz gegen den strengen Frost und
ünstig. In einzelnen Gegenden mit leichtem Boden hatte sich infolge der Austrocknung das Keimen und Auflaufen verzögert. Diese Saaten sind ebenso wie die Spätsaaten und solche auf schweren Böden. die in einigen Bezirken noch gar nicht aufgelaufen, in anderen noch wei in der Entwicklung grg. waren, vom Frost überrascht worden.
besteht daher die Gefahr, daß die Keimkraft gelitten hat und diese
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Wahrung der zurichten (58 1, werden für das neu zu erri amt, seine Zweigstellen jür erforderlich gehalten werden,
ü Frost und ferner der Diese werden, wie aus landwirtschaft⸗