1921 / 296 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Amtssitzes in demfenigen Teile der Bezirke des AG. Berlin⸗Mitte gehört, Hannover ohne die frühere Stadtgemeinde Linden.

Ferner sind bei den Auflösungsbehörden für Familiengüter

ernannt:

—. 1. bei dem Auflösungsamt in Berlin Reg.⸗ und Kulturrat Siegfried in Berlin und Fid Bes. von Arnim in Lützlow

(Uckermark) zu stellvertr. Mitgliedern:

2. bei dem Auflösungsamt in Cassel OLGR. Dr. Palandt

daselbst zum stellvertr. Mitglied:

3. bei dem Auflösungsamt in Düsseldorf Fid Bes. Fürst Schloß Dyck zum stellvertr.

zu Salm⸗Reifferscheidt zu Mitglied; ffersch

4. bei dem Auflösungsamt in Frankfurt a. M. OLCR. Mitglied, zum ordentlichen

Grau daselbst, bisher stellvertr. Mitglied;

5. bei dem Auflösungsamt in Köln Fid Bes. von Greve⸗

Dierfeld in Haus Dierfeld zum stellvertr. Mitglied;

6. bei dem Auflösungsamt in Königsberg i. Pr. FidBes. 0 . 2 2 1g. 5 . 22* Freiherr von Minnigerode in Rossitten bei Reichenbach

Ostpr.) zum stellvertr. Mitglied; 7. bei dem Auflösungsamt in Naumburg a. S. OLGPr Reuter daselbst zum Präsidenten.

n tschaft, Domänen

und Forsten.

Der Professor Dr. Künnemann ist zum Rektor der Tierärztlichen Hochschule in Hannover für die Zeit vom 18. Namar 1922 bis 1924 ernannt worden.

889

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsi⸗ denten vom 28. September 1921 (RGBl. S. 1271) zu Artikel 48 der Neichsverfassung und der Bekanntmachung des Preußischen Ministers des Innern vom 1. Oktober 1921 verbiete ich auf die Dauer von acht Tagen, gerechnet vom 16. Dezember 1921 an, die DTageszeitung „Freiheit“ Organ der Kommunistischen Partei Deutschlands, Bezirk Niederrhein, Verlag in Düsseldorf, Kölner Straße 84. Anlaß zu dem Verhot gab der in der Beilage des Blattes Nr. 287 vom 12. Dezember d. J. enthaltene Artikel „Die Schupo des sozial⸗ demokratischen Regierungspräsidenten als Arbeitermörder“.

Düsseldorf, den 15. Dezember 1921.

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung.

Dem Metzger Christian Sauerwein, geboren am

17. Juli 1871 in Kl. Umstadt, Kreis Dieburg, wohnhaft in Frank⸗ furt a. M., Friedberger Landstraße 115, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarts, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen

Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 12. Dezember 1921. Der Polizeipräsident. J. V.: Hammacher.

Bekanntmachung. Der Wirtin Elisabeth Hoeps, geboren am 10. Fe⸗

bruar 189955 in Lemnitz, wohnhaft in Frankfurt a. Main, Schnurgasse 47, Geschäftslokal: ebenfalls dort, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 7. Dezember 1921.

Der Polizeipräsident. Ehrler.

Dem Wirt Ludwig Kirchhoffer, geboren am 4. August 1878 in Baden⸗Baden, wohnhaft in Frankfurt a. M., Eckenheimerlandstraße 145, Geschäftslokal Zeil 50 hier, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfssopie jegliche mittelbare und unmittelbare Beteili gung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 13. Dezember 1921. Der Polizeipräsident. J. V.: Hammacher.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. 8

Die vereinigten Ausschüsse des Reichrats für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft, für Rechtspflege und für Haushalt und Rech⸗ nungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

88

Der deutschen Regierung ist in Beantwortung der Note

vom 14. d. M., betreffend einen Zahlungsaufschub für die nächsten fälligen Raten der Jahresleistung, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Mitteilung der Reparationskommission zugegangen:

Die Reparationskommission hat die Note des Reichskanzlers vom 14 d. M. empfangen, in welcher er bekannt gibt, daß die deutsche Regierung nicht in der Lage ist, die Raten der ahresleistung vollständig zu zahlen, welche nach dem Zahlungsplan am nächsten 15. Januar und 15. Februar fällig werden, und in welcher er die Reparationskommission bittet, sich mit der Stundung eines Teils dieser Fälligkeiten einverstanden zu erklären.

Die Reparationskommission kann nur ihr Erstaunen darüber ausdrücken, daß sie in der Note des Reichskanzlers weder eine nähere Angabe über die Devisenbeträge findet, welche die deutsche Regierung an jedem der Fälligkeitstage vom 15. Januar und 15. Feeras nächsten Jahres zu liefern bereit sein würde, noch eine Erklärung darüber, welche Stundungsfrist erbeten wird, um den Restbetrag zu zahlen, noch das Angebot von Garantien für die Zwischenzeit. So⸗ lange die Reparationskommission diese näheren Mitteilungen nicht erhalten hat, ist es ihr unmöglich, die Bitte der deutschen Regierung in Betracht zu ziehen oder zu prüfen. 1b Die Reparationskommission stellt mit Bedauern fest, daß die Note des Reichskanzlers keine Angabe über die Maßnahmen enthält, die er angewendet hat oder die er anzuwenden beabsichtigt, um den Wünsches der Reparationskommission in ihrer mündlichen Erklärun vom 13. November und in ihrer Note vom 2. Dezember 1921, au welche die K noch einmal auKrücklich verweist, zu ent⸗ sprechen. Duboigs. Bradburv.

Dr. Otto Ehrlich in

über aber

ganzen

die

ausdrücklich Verhältnisse des Deutschen

geregelt werden könnten.

sa verlängern.

einer Besprechung

teil. Die Vertreter Telegraphenbüro“ mitteilt, um gegenwärtige Wirtschaftslage ersucht, betont, daß über die wi besetzten Gebietes nur mit Reiches gemeinsam

——

Der Wirtschaftsausschuß und der Gewerkschafts⸗ ausschuß des besetzten Gebietes haben nach einer Mel⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros gemeinsam folgende telegraphische Kundgebung an Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet:

Alle Körperschaften von Handel, wirtschaft, Arbeiter,. Angestellte, Beamte des besetzten rheinischen Ge⸗ biets haben mit dem gesamten deutschen V lebhaft begrüßt und bitten, unter der Gebiets zu helfen.

den

Besetzung schwer leidenden Bevölkerung

Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1921 in der Zeit

eingeladen.

wurden,

verhandelt könne und diese daher auch nur von den deutschen Behörden Wegen der Härten, denen das Wirt⸗ schaftsleben in den besetzten Gebieten im besonderen ausgesetzt ist (Besatzungstruppen, Wohnungsbeschlagnahme usw.), wure gebeten, die Stärke der Besatzungstruppen zu vermindern, die farbigen Truppen zurückzuziehen und die Ausverkaufsverfügung Außerdem wurde auf die Vereins⸗ und Ver⸗ ammlungsbeschränkung hingewiesen.

Präsidenten Industrie, Handwerk, Land⸗

deur olke die Abrüstungskonferenz die Konferenz nicht zu beenden, ohne der b des besetzten ebiet Die alliierte Befatzung ist hier doppelt so stark wie die deutschen Truppen por dem Kriege. Das deutsche Volk, durch den Friedensvertrag entwaffnet, will nach schweren Kriegserlebnissen keinen neuen Krieg, sondern friedliche Entwicklung, Eintracht der Völker und Wiederaufbau des Zerstörten. kann die Besetzung auf das Mindestmaß eingeschränkt und ersparte Ausgaben dem Wiederaufbau zugeführt werden. der Konferenz nicht pertreten ist, bitten wir den Herrn Präsidenten, einen Abrüstungsvorschlag für das besetzte Gebiet dort vorzulegen.

Bei solcher Gesinnung

Da Deutschland auf

Stadt Berlin, der zumm’]] Die Rheinlandkommission hat in den Tagen vom 14. bis 16. Dezember eine Anzahl Vertreter des Wirt⸗ chaftslebens zu Reichskommissar für die besetzten Gebiete nahm an dieser Besprechung persönlich „Wolffs

Der

wie Erklärungen es wurde rtschaftlichen denen des werden

der

vom 1. April bis 30. September 1921.

Haushaltssoll

4

Ausgabe

6

Einnahm

1) & 7,8 Mind enthalten

9

beträge.

werden.

Einnahmen

Fortdauernde Ausgaben... Einmalige Ausgaben ..

1. Allgemeine Verwaltung. A) Ordentlicher Haushalt.

Allgemeine Verwaltungseinnahmen. Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern, Zölle, Abgaben und Gebühren)..

Fortdauernde Ausgaben...... Einmalige Ausgabenn. Z9) 2080 169

B) Lvßererdentlicher Haus⸗

Einnahme.. Ausgabe.. C) Ordentlich ordentliche Einnahme..

Einnahmen

Fortdauernde Ausgaben... Einmalige Ausgaben. ..

B) Außerordentlicher Haushalt. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗

en

Ausgaben

Reichs⸗Eisenbahnverwaltung. A) Ordentlicher Haushalt. Einnahmen Fortdauernde

„B,) Außerordentlicher Haushalt. Einnahmen V44““

3. Außerdem sind an Vorschüssen bis 30. September 1921 erhoben..

Insgesamt:

in Einnahmesoll des außerordentlichen Hausbhalts ist ei arden Mark betragender Teil aus 1. Fähas halten; die entsprechende Isteinnahme ist hier zusammengefaßt. t ²) Nach Abrechnung von 8630 Millionen dem auße rvordentlichen Haushalt zur Verbilligung von getreide usw. 3) Soweit die Einnahmen nicht ausre durch Schatzanwei

ist.

Einnahme angesetzten Zuschüsse des Reichs zur ⁶) Ohne die im

abzufübrenden Betrie

b) Reichsdruckerei: Ordentlicher Haushalt.

Einnahme: 3 497 313

44 982 79

Summe... 1) 48 480 103

¹) 33 808 445

Ausgabe: iF H *⸗

9 592 223 5 106 303

Summe. 48 480 103 aeeeexeenar.

alt.

2. 2 .

59 680 183

14 698 526 ——

59 680 183 ⁹)

192 176 9 061 642

r und Hau

ußer⸗ alt

6 2 sh u 108 160 286

34 000 621

verwaltung:

6 217 301

6 5

108 160 286-⁄ ) 23 760 168

2. Betriebsverwaltungen. Reichspostministerium. 4A) Ordentlicher Haushalt.

a) Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗

8 815 461 491 718

Summe Ausgabe. 9 307 179ʃ⁴)

4 238 776

Bleiht Fehlbetrag ... 3 089 878 ⁴)

875 015

357 350

141 411

349 391 6 319

90 2 92 9

110 857 2 423

Summe Ausgabe. .355 710

113 280

Bleibt Ueberschuß.. 1 640

28.131

614 000 2039 025

W““

verwaktung: V 4)

400 000 494 530

Bleibt Fehlbetrag.. 1 425 025 ⁴)

94 530

27 604 000*) 34 076 18519

. I111I1“

Ausgaben

13 172 000

Bleibt Fehlbetrag 6 472 185

9) 12 868 000

4 000 7 900 000]⁴)

2 .2 2 2 2 2 2* 2 2

3 000 715 000

Bleibt Fehlbetrag

7896 000% „v% 712 000

Einnahme. 9 142 956 937] Ausgabve, 6) 161 838 385

Bemerkungen.

¹) Dazu treten die noch nicht bei den Haushaltsstellen ver⸗ rechneten, einstweilen aus Vorschüssen zu vergleichen unter 3 bestrittenen Ausgaben. Ohne die in den Haushalten der Post und Eisenbahn als

Deckung

1 18 8

m Reichsnotopfer ent⸗ Mark Zuschuß aus

reichten, hat der Geldbedarf sungen gedeckt werden müssen, deren Erlös hier nicht

daushalt der Reichsdruckerei als an die Reichskasse jebsüberschuß enthaltene Ausgabe von 1 640 668 ℳ. *) Die Istbeträge könuen jetzt nur in runden Summen

51 080 793 84 651 433

Auslands⸗

der Fehl⸗

.b. Sees E11

Gestern empfing der deutsche Bevollmächtigte für die deutsch⸗polnischen Wirtschaftsverhandlungen Reichsminister a. D Schiffer in Beuthen den mehr als 60 Vertreter aller Stände umfassenden Deutschen Ausschuß“ in Oberschlesien n einer vertraulichen Aussprache über die schwebenden Verhand⸗ lungen. In seiner Begrüßungsansprache sagte er dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Wahre Demokratie bedeute Mitverantwortlichkeit jedes einzelnen Staatsbürgers und schließe daher die unbedingte Verpflichtung aller zur Mitarbeit für das Gemeinwohl in sich. In diesem Sinne erbitte die deutsche Delegation die für ihre schwere Aufgabe unerläßliche Unterstützung der gesamten deutschen oberschlesischen Bevölkerung Mit großer Wärme führte Reichsminister a. D. Schiffer sv⸗ dann den Gedanken aus, daß das zu so hoher Blüte ge⸗ brachte Wirtschaftsleben Oberschlesiens nur erwachsen könnte auf dem Grunde eines starken und gesunden Volkstums. Diese kulturellen und geistigen Kräfte gelte es in erster Linie zu schütz Wenn alle Schichten unter Zurückstellung von Parteigegensätzen und sonstigen Interessen ihre ganze Kraft einsetzten in dem Kampfe um die Erhaltung der deutschen Kultur, dann dürften wir hoffen, daß fir Oberschlesien und für das gesamte deutsche Vaterland wieder einmal die Sonne scheinen werde.

Nach diesen Ausführungen nahm der Vorsitzende des Deutschen Ausschusses, Landrat Dr. Lukascheck, das Wort um zunächst der Genugtuung der deutschen Oberschlesier darüben Ausdruck zu geben, daß es gelungen sei, die wirtschaftlichen gerhanphfgsg in Beuthen stattfinden zu lassen, wo die ganze Tragweite der zu treffenden Vereinbarungen sich jedem Unter⸗ händler unmittelbar aufdränge. Mehr als alle wirtschaftlichen Dinge bewege das oberschlesische Volk der heiße Wunch, daß es gelingen möge, ausreichende Bürgschaften für den Schut des deutschen Volkstums in dem abzutretenden Gebiet zu schaffen. Hieran anknüpfend, gab der Staatssekretär Dr. Le⸗ wald einen Ueberblick über die für den Schutz der deutschen Minderheiten beabsichtigten Vorschläge. Die deutschen Unter⸗ händler würden den größten Wert darauf legen, die allgemein gehaltenen Bestimmungen des zwischen der Entente und Polen geschlossenen Vertrags nunmehr mit konkretem Inhalt zu er⸗ füllen durch Festsetzung bis ins einzelne gehender Bestimmungen für den Schutz der verschiedenen Seiten des Volkstums. Die Zusammenkunft gab allen Mitgliedern der deutschen Kommission erwünschte Gelegenheit, alle wichtigen Fragen mit den Vertretern des deutschen oberschlesischen Volks zu besprechen.

Die vereinigten Ausschüsse für Zollwesen, Ver⸗ kehr, Eisenbahnen und Wasser traten vorgestern unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors von Stockhammern im Stadthaus in Beuthen zu einer Vollsitzung zusammen. Die Beratungen, in deren Mittelpunkt die Fragen des Grenzverkehrs standen, nahmen einen befriedigenden Verlauf und werder ette unter dem Vorsitz des polnischen Delegierten fortgesetz’ werden.

In der Unterkommission füx Wasser⸗ und Elek⸗ trizitätsfragen fand vorgestern eine gemeinsame vorläufige Aussprache über die für die ersten Jahre zu schaffende gemein⸗ same Perwaltung der in Frage kommenden Wasser, und Elektrizitätswerke und des Eigentumsvechts jedes der beiden Staaten an den Leitungsröhren der Wasserwerke statt. Die dabei berührte Frache der Wasserschutzbezirke wurde zuständig⸗ keitshalber der ersten Unterkommission überwiesen. .

In der Kommission für Geldwesen konnte auch vor⸗ gestern noch keine Uebereinkunft erzielt werden. handlungen werden nach der Weihnachtspause wieder auf⸗ genommen werden.

Die Kommission für soziale Versich erung behandelte

die Frage des Oberschlesischen Knappschaftsvereins und nahm für die Unfall⸗, Invaliden⸗ und Angestelltenversicherungen im allgemeinen die von deutscher Seite gemachten Vorschläge an. In einer vertraulichen Besprechung machte der Leiter der deutschen Unterkommission den Vertretern der Gewerrkschaften Mitteilung über den bisherigen Verlauf der Beratungen. In der Kommission für Rechtsfragen wurde in der Beratung der Domizil⸗ und Optantenfragen fortgefahren und die Verhandlungen dann auf den 3. Januar 1922 vertagt.

Die im Laufe der letzten Tage von den einzelnen Mit⸗ gliedern der Kommission für Minoritätenschutz im Verein mit den von den zuständigen deutschen Organisationen genannten Sachverständigen geführten internen Besprechungen aben vorgestern zu einem gewissen Abschluß geführt. Die zur Sprache gebrachten Wünsche und Forderungen haben sich zu bestimmten Anträgen verdichtet, die für die nunmehr weiter anzusetzenden Vollsitzungen eine wertvolle Grundlage bilden werden. Entsprechend einem von zomn ch Seite geäußerten Wunsche wurden dem zuständigen polnischen Ausschuß be⸗ stimmte formulierte Vorschläge über die Stellung der religiösen Gemeinschaften übermittelt.

Die Staatsregierung hat sich nach einer amtlichen Mitteilung vorgestern mit der Lage befaßt, wie sie sich nach der vom Reichstag am Freitag beschlossenen Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Sep⸗ tember 1921 ergibt. Sie hat die notwendigen Uic aace vorbereitet, die für den Fall einer Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit von ihr aus vorzukehren sind.

Braunschweig.

Der Landtag beendigte porgestern die zweite Lesung der Be sung, die nach einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ mit 22 gegen 17 Stimmen angenommen wurde

ö1“

Braunschweigischen Landtag, in Kraft kreten soll.

Danzig. 8 Nachdem zwischen den Vertretern der Freien Stadt Danzig und denen der Republik Polen eine Einigung über die Aus⸗ legung des letzten Beschlusses des Verteilungsaus⸗ schusses, betreffend das Gerät in der Gewehrfabrik, nicht erzielt werden konnte, ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro mitteilt, der für die Entscheidung vorgesehene Reg der Er⸗ nennung eines Schiedsrichters eingeschlagen worden. Die Danziger Vertreter haben als Schiedsrichter Dr. Levevre, Chefingenieur der New Orleans Eisenbahngesellschaft, Präsidenten des Aus⸗ schusses für den Verkehr des rollenden Eisenbahnmaterials in Mitteleuropa, zurzeit französisches Mitglied des Verteilungs⸗

angegeben

1“

ausschusses, vorgeschlagen. Vorschlag beigetreten.

8

1 Imn Laufe der Debatte erklärte der Kriegsminister Barthou,

lise daran erinnern,

1oe Vorkehrungen getroffen worden seien, um sie nicht aufs neue zu

u Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgender⸗

Die Ver⸗

Minister für Transsylvanien.

verlängern.

len Chefs der beiden Regierungen Gelegenheit, den in Hall⸗

retenen Bahn des Ab rage wurde in befriedigender Weise geregelt.

gebereinkommen, welches in der beiderseitig eingegangenen Ver⸗

und am 22. Januar 1922, dem Tage der Neuwahlen zum

Die polnischen Vertreter sind diesem

Fie das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Büro“ zelt, ist das durch die Ententekommission festgestellte dnebnis der Oedenburger Abstimmung folgendes: lüngarn 15 343, für Oesterreich 8227 Stimmen. In der . Dedenburg und dem angegliederten Brennberg seien 80 7390 Stimmen für Ungarn abgegeben worden.

Die Nationalversammlung hat vorgestern nach dem s der Immunitätsdebatte den Antrag des Immunitäts⸗ sses mit 61 gegen 32 Stimmen angenommen, wodurch elaßnahmen der Regierung gegen die während des znigsputsches verhafteten legitimistischen Parla⸗ entarier gebilligt werden und deren Auslieferung durch Nationalversammlung beschlossen wird.

lbschl.

Großbritannien und Irland. der französische Ministerpräsident Briand ist in Be⸗ ung Loucheurs und Berthelots gestern abend in

undon eingetroffen.

Im Unterhaus wurde am Freitag mitgeteilt, daß Amiralität einen Kontrakt für den Abbruch einer An⸗ nl von britischen Kriegsschiffen in Deutschland abge⸗ jeossen habe. Dieser Schritt sei getan worden, nachdem kein such unterblieben sei, die Schiffe durch Abbruch auf dem ilschen Markt unterzubringen. Auf die Anfrage des Ab⸗ dordneten Wedgewood, ob das Unterhaus befragt werde, nor irgendein Beschluß über die Streichung der Groß⸗ jannien von der französischen Regierung oder anderen lierten geschuldeten Summen getroffen werde, erwiderte lend George, wenn diese Frage praktische Bedeutung er⸗ nne, werde dem Haus Gelegenheit zur Erörterung gegeben grden. Auf eine weitere Anfrage teilte der Unterstaats⸗ retät im Auswärtigen Amt Harmsworth mit, daß rassin keine diplomatische Mission habe. Er sei in der zuwtjache offizieller Agent der Sowjetregierung und nach gitel 5 des Uebereinkommens vom 15. März ernannt: auf Auswärtigen Amt sei er in dieser Eigenschaft empfangen

8 Frankreich. 8

der Senat hat vorgestern das Rekrutierungsgesetz

ir die Jahresklasse 1922 in der Fassung der Kammer genommen.

evorzeitige Entlassung der Jahresklasse 1920, die für den Monat Nin in Aussicht genommen worden sei, könne nicht erfolgen. Man ürde sich sonst in einer gefährlichen Lage befinden, da Jahresklasse 1922 erst im Mai einberufen werde. Er üsse daß Frankreich sich für die Monate nuar und Februar wichtigen Zahlungsterminen gegenüber⸗ finee und daß es deshalb alle seine militärische Kraft nötig habe. ehr richtig!) Ein Abgeordneter erklärte, im vorigen Jahre habe un, um das Ruhrgebiet zu besetzen, die gesamte Jahresklasse 1919 ster die Waffen gerufen; die Hälfte wäre genügend gewesen. sarthou gab zu, daß Irrtümer vorgekommen seien, und erklärte,

das neue Kabinett ist endgültig gebildet und setzt sich

aßen zusammen: Take Jonescu: Vorsitz und Finanzen; aussi: Aeußeres; General Holban: Krieg; Camara⸗ esco: Inneres; Stelian Propescu: Justiz; Dumitrescu Fraila: Kultus; Vlades co: Domänen; Ormolo: Industrie d Handel: Demetresco: Ackerbau; Lucasimicz: Oeffent⸗ che Arbeiten; Cihodariu: Verkehr und Transporte; Xeni: rbeit; Mironescu: Oeffentlicher Unterricht; Brediceanu:

Die Kammern werden ihre Session um einen Monat

8*

ETETLsschecho⸗Slowakei. Ueber die nunmehr abgeschlossenen Besprechungen der terreichischen und der tschecho⸗slowakischen Staats⸗ änner ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nach⸗ hende gemeinsame Mitteilung ausgegeben worden: Der Besuch des Bundespräsidenten der österreichischen Re⸗ ublik beim Präsidenten der tschecho⸗slowakischen Republik gab

att hegonnenen Gedankenaustausch über die die Lebens⸗ teressen der beiden Nachbarstaaten berührenden Fragen zu nde zu führen. Zunächst wurden mehrere aus dem Friedens⸗ ertrag sich ergebende, bisher noch ungelöst gebliebene Fragen irtschaftlicher und finanzieller Natur ge⸗ gelt. Die Ergebnisse der Konferenz in Portorose rden besprochen und ihre Purchführung beschlossen, besondere wurde bezüglich der im Reiseverkehr er beiderseitigen Staatsangehörigen einzuführenden Er⸗ ichterungen volle Einigung erzielt. Aus dem Austausch r Fragen handelspolitischen Charakters ist die beschlossene asche Ratifizierung des zwischen den beiden Staaten ab⸗ eschlossenen. Handelsübereinkommens und der Entschluß eider Regierungen 1n auf der bereits be⸗ baus der Ein⸗ und Ausfuhrverbote mit Auch die Kohlen⸗ Eine Reihe on anderen Fragen wirtschaftlicher Natur wurde durch⸗ esprochen und erfreulicherweise im Einvernehmen geregelt. chließlich führte die Erörterung der gegenseitigen politischen age zu einem zwischen den beiden Regierungen abgeschlossenen

öglichster Beschleunigung fortzufahren.

flichuung gipfelt, alle zwischen den beiden Staaten auftauchenden tritigen Fragen auf schiedsgerichtlichem Wege zu lösen, da⸗ durch dem von allen zivilisterten Völkern empfundenen Be⸗ snrnis, ihre gegenseitigen Beziehungen auf friedlichem Weg ortzuenfwickeln, vollauf Rechnung trägt und damit die große edensidee auch in Mitteleuropa zum Durchbruch

Amerika.

Nach einer Havasmeldung aus Washington wandte sich

8 französische Delegierte Sarraut in der Freitagsitzung 3 Marinekommission gegen die Auffassung, da Feantreich als ein Hindernis auf dem Wege zu einem Plottenabkommen zu bezeichnen sei. Frankreich befinde lobe orschlägen gegenüber, die es als unannehmbar erachtet mg. Anbetracht seines Flottenbedarfs, dem es genügen nhh unter besonderer Berücksichtigung des Umfangs eien der Interessen seines Kolonialreichs. Diese Bedürfnisse sichti in den vorgelegten Schätzungen nicht genügend berück⸗ igt worden. Frankreich habe nicht auf die Konferenz ge⸗

Hberschlesierhilfswerks kämen.

2 agerecht, sich auf die gegenwärtige Flottenstärke zu stützen, um eine abermalige Perminderung zu verlangen. DTie Debatte wurde auf heute vertagt. 8

Asien. Der chinesische Ministerpräsident Chin Nun Peng hat nach einer Havasmeldung gestern dem Präsidenten der Republik seine Demission überreicht.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Reichstags verhandelte am

Sonnabend, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗

verleger“ berichtet, über den Nachtragshaushalt für die

EE des Friedensvertrags in Verbindung mit

dem Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung

und dem Haushalt des Reichsfinanzministeriums.

Regierungsseitig wurde im allgemeinen zur finanziellen Seite

der Ausführung des Friedensvertrags bemerkt, daß die Aus⸗

gaben hisher im außerordentlichen Haushalt nachgewiesen worden seien. Nunmehr seien aber alle Ausgaben hierfür, soweit sie poraussichtlich für eine sängere Reihbe von Jahren erforderlich sein werden, im ordentlichen Haushalt ausgebracht, während die Ausgaben, mit deren Fortfall in absehbaxer Zeit zu rechnen ist, weiter im außerordentlichen Haushalt angeführt werden.

Die erhehlichen Mehrforderungen seien überwiegend bedingt durch

den Zahlungsplan des Londoner Ultimatums vom 5. Mai 1921.

Danach betrage die Gesamtschuld des Deutschen Reiches und seiner

ehemaligen Verbündeten 132 Milliarden Goldmark. Diese Last

werde sich ermäßigen um den noch näher festzustellenden Betrag der

Leistungen bis zum 1. Mai 1921, und sie werde sich erhöhen um den

Betrag der Schuld Belgiens bei den Alltierten. Für die Gesamt⸗

schuld seien bekanntlich drei Reihen von Schuldverschreibungen aus⸗

gegeben worden, und zwar:

Reihe A 12 Milliarden Goldmark bis 1. Juli 1921, 18 8 1. November 1921, 8 C 8. . 82 1⸗* 5 8 1. 1921.

Diese Schuldverschreibungen seien mit 5 vH zu verzinsen und mit

1 vH zu lilgen. Vorerst sollten nur die Schuldverschreibungen der

Reihen A und B verzinst und getilgt werden. Die Verzinsung der

Schuldverschreibungen der Reihe C solle erst dann erfolgen, wenn und

soweit die jährlichen Gesamtleistungen, die Deutschland im Zahlungs⸗

plan auferlegt worden sind, den Zinsen⸗ und Tilgungsdienst der

Schuldverschreibungen der Reihen A und B übersteigen. Nach

Artikel 1IV des Zahlungsplanes seien nun für die Verzinsung

und Tilgung der Schuld von 132 Milliarden Gold⸗

mark Figenge Leistungen (Zahlung in fremder Währung oder Sachlieferungen) für jedes Reparationsjahr zu machen: erstens eine feste Jahresleistung von zwei Milliarden Goldmark in vier gleichen Vierteljahrsraten, jeweils spätestens am 15. der Monate

Juli, Oktober, Januax und April fällig; zweitens eine veränderliche

Jahresleistung, die 26 vH des Wertes der deutschen Ausfuhr ent⸗

spricht und die vierteljährlich, spätestens am 15. der Monate Mai,

August, November und Februar fällig ist. ,29 die Berechnung dieser

Vierteljahrsraten sei die Ausfuhr des vorhergehenden Reparations⸗

vierteljahrs maßgebend. Lege man die Zahlen der Ausfuhr von 1920

mit fünf Milliarden Goldmark zugrunde, so ergebe sich eine jährliche

Gesamtverpflichtung von 2 + 1,3 = 3,3 Milliarden Goldmark.

Neben den Bergstsze aus dem Zahlungsplan vom 5. Mai 1921

für die Reparation blieben die anderen Belastungen aus dem

Friedensvertrage aber noch bestehen. Für das Rechnungsjahr 1921,

das infolge des Ausfalls der variablen Vierteljahrsraten vom 15. Mat

und 15. August geringere E“ stelle als die kommenden

Jahre, würden die Ausgaben im ordentlichen Haushalt auf rund

95 Milliarden Mark, in dem außerordentlichen Haushalt auf rund

17 Diasnesn Mark veranschlagt. Von den eben genannten Summen

entfielen auf: 1 3 4 allgemeine Reparationsausgaben einschließlich des Ausgleichs für

Kursschwankungenn 86 Milliarden Pelaaaca 6(66 Ausgaben für die interalliierten Kommissionen. aus dem Friedensvertrag außerhalb der

11111611611 8 Aufwendungen für das Ausgleichsverfahren. 12 4

innere Ausgaben aus Anlaß des Friedensvertrags 4 8 insgesamt elst N Mfsen

Abg. Graf von Westarp (D. Nat.) referierte als Bericht⸗ erstatter über die Regierungsvorlage. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) verlangte scharfe Kontrolle der lüchtlingsfürsorgestellen und erbat spezifizierte Nachweise, besonders für das Rote Kreuz. Im besetzten Gebiet sei in Fällen verletzter weiblicher Geschlechtsehre durch Ent⸗ schädigungen auf dem Verwaltungswege zu helfen. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) fragte, ob es rschtig sei, daß dem Roten Kreuz jetzt private Mitiel nicht mehr zufließen und wie hoch die Mittel von Reich und Staat für das Rote Kreuz seien. Ein Regierungsvertreter antwortete, daß die Mittel des Roten Kreuzes für die 1. (nichtamtliche) Flüchtlingsfürsorge in erster Reihe auf dem Sammlungswege be⸗ schafft wuͤrden, und zwar durch Sammlungen des Bundes der deutschen Grenzwart⸗ und Schutzverbände, wozu noch Zuwendungen seitens des n. Die Mittel, die das Rote Kreuz für seine amtliche Flüchtlingsfürsorge benötige, würden ihm je nach Be⸗ darf, der vorher anzumelden sei, je zur Hälfte aus Mitteln des Reiches und Preußens allmonatlich überwiesen. Zurzeit betrage dieser Zuschuß etwa 15 Millionen Mark monatlich. Abg. Beuermann (D. Vp.) sorderte, daß durch erneute Reichsproteste der bösartige Druck und die Belästigung in den Schulen durch die Franzosen im besetzten Gebiete der Kulturwelt hekanntgemacht werde. Redner forderte weiter, daß die segensvolle Tätigkeit des Roten in den Flücht!ings⸗ lagern voll anerkannt und daß die für Kulturaufgaben nachgeforderte Summe von siebenhunderttausend Mart dem Roten Kreuz schleunigst ezahlt werden möge. Der Ausschuß beschloß demgemäß. K Dr. Schreiber (Zentr.) stellte fest, daß anläßlich der Rück⸗ lieferung wissenschaftlicher Werke an die Entente (Zerstörung der Vibkiother von Löwen) die Verbandlungen mit der belgischen Wissen⸗ schaft sich günstig anließen. Bezüglich des Roten Kreuzes wies er darauf hin, daß diese Institution gerade heute bedeutende inter⸗ nationale Aufgaben zu erfüllen habe. Redner fragte, ob von der Abteilung in Elsaß⸗Lothringen die Stelle in Lahr aufgelöst sei. Regierungöseitig wurde erwidert, daß die betreffende Stelle nach Berlin verlegt und aufgelöst werde. Der Ausschuß nahm hierauf sämtliche Nachtragsetats an. 8

Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen wurde am Sonnabend der Gesetzentwurf 8 Aenderung des Körperschaftssteuergesetzes weiterberaten. Es handelte sich um die Frage, ob eine Trennung von ausgeschüttetem und nicht ausgeschüttetem Gewinn für die Körnperschaftssteuer vorgenommen werden solle. Der Vorsitzende Abg. Dr. Becker (D. Vp.) und Abg. Fischer⸗Köln (Dem.) befürworteten diese Scheidung im Gegensatz zur Regierungsvorlage. Abg. Dr. Helfserich (D. Nat.) trat aus denselben Gründen für die Wiederherstellung des geltenden Rechts, das diese Trennung nicht macht, ein Ein Antrag Helfferich (D. Nat.) will dem § 12 des geltenden Gesetzes eine Fassung geben, wo⸗ nach von den Aktiengesellschaften und von den sonstigen Personen⸗ vereinigungen und wirtschaftlichen Gesellschaftsbetrieben 10 des gesamten steuerbaren Vermögens als, Steuer erhoben werden, wenn das Grund⸗ oder Stammkapital den Hetrag von 500 000 nicht übersteigt, 15 vH wenn das Grundkapital mehr als 500 000 ℳ, aber nicht mehr als eine Million Mark beträgt, 20 pH, wenn das Grundkapital den Betrag von einer Million Mark über⸗ steigt. Ferner soll ein Zuschlag in Höhe von 10 vH erhoben werden von den Beträgen, die aus dem steuerbaren Einkommen wie aus dem Einkommen früherer Jahre als Gewinnanteile irgendwelcher Art ver⸗

kapitals ausmachen.

„Der Antragsteller führte aus, daß er den Antrag auf Entlastung der kleinen Gesellschaften, namentlich der G. m. b. H., aufrechterhalten müsse, der Satz von 20 bei einer G. m. b. H. mit 000 Gewinn doppelt sopiel wie die Einkommensteuer des Einzelunternehmers für den gleichen Betrag. Die Belastung des Körperschaftseinkommens für den Ge⸗ samtgewinn mit 20 vH, mit 15 vH Zuschlag auf den ausgeschütteten Gewinn werde in der 58 is, wenn man dauernde Verhältnisse zu⸗ grunde lege, über den Ein eitssat von 30 vH der Regierungsvorlage hinausgehen. Wenn man 20 vHd Rückstellungen aus dem erzielten Gewinn annehme, ergebe sich eine Besteuerung des Gesamtgewinn⸗ von 32 vH gegen 30 pH der Regierungsvorsage. Bei 10 vH Zu⸗ schlag auf den ausgeschütteten Gewinn ergebe eine Belastung von 28 vH. Das erscheine ihm eher zu hoch als zu niedrig. Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) hielt volke⸗ wirtschaftlich für die Besteuerung eine Unterscheidung zwischen aus⸗ geschüttetem und nichtausgeschüttetem Gewinn für gesund. Der Auf⸗ schlag von 15 pH auf den verteilten Gewinn 8 aber in der Ge⸗ samtwirkung über die Reficiesvefls hinaus, übersteige demuach nach dem Gutachten des Reichswirtschaftsrats das erträgliche Maß. Es sei nicht richtig, daß durchschnittlich weniger als die Halfte des Gesamtgewinns ausgeschüttet werde; insbesondere bei den Banken müsse aus volkswirtschaftlichemn Gründen und Interesse ihres Kredits auch im Ausland dafür gesorgt werden, daß sie große Reserven ansammeln und eine möglichst gleich⸗ mäßige angemessene Dividende verteilen kpunen. Die demo⸗ kratischen Fraktionsvertreter beantragten dahber, den Cusschlos nicht auf 15 vH, sondern auf 12 vH festzusetzen. Abg. Höner (Ztr.) verwies auf das Gutachten des Keichswirt⸗ schaftsrats, das eine Belastung der Körperschaften auf 80 vH er⸗ träglich, weiter aber eine Differenzierung der Besteuerung des qus⸗ geschütteten Gewinns wünschenswert erscheine. Redner betonte, daß für ihn ausschlaggebend sei, daß 30 vH. als Gesomtbelastung erreicht. würden. Der Staatssekretär Zapf machte gegenüber dem Antrag Dr. Helfferich geltend, daß die hier vorgeschlogene Staffelung zusammen mit der Staffelung der Einkommensteuer eine doypelt steuerliche Begünstigung darstelle, die nicht angängig sei. Auch müsse unbedingt an der Gleichstellung von ausgeschütteten und nicht ausgeschütteten Gewinnen festgehalten werden. Er bitte, an der Regierungsvorlage festzuhalten. Es wurde nunmehr ein Vermittlungsvorschlag ten Hompel eingebracht, der zwar auch eine Staffelung porsieht, aber die unteren Stufen weniger belastet und die höberen Stusen dafür stärker erfaßt als der Antrag Helfferich. Der Antrag ten Hompel (Zentr.) verlangte eine Steuer von 20 vH für Erwerbs⸗ gesellschaften. für die übrigen eine Steuer ven 10 vdo und für die Dividendenbesteuerung, die nach dem geltenden Gesetz gestaffelt war, einen einheitlichen Satz von 15 vH. Nachdem die rundsätzliche Anrechnung der Dividenden und das Soizem der Pisterenzierun zwischen ausgeschüttetem und unausgeschüttetem Gewinn in der nun folgenden Abstimmung beschlossen war, wurden die Besteuerungssätze S den Anträgen ten Hompel angevommen, Angenommen wurde ferner ein Antrag ien Hom wonach 100 000 Einkommen steuerfrei sind, bis zu 300 000 25 pH. hbis zu 2 Millionen Mark 50 vH und über 2 Millionen Mar 70 vH steuerpflichtig sind. 2 1

Bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs wurde beschlossen, daß als Erwerbsgesellschaften nicht gelten Hypothekenbanken und die nach dem Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 der Reichsaufsicht unterliegenden Lebensversicherungs⸗ aktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf SFferzlartigte⸗ § 12 des Gesetzentwurfs kommt durch die gefaßten Entschlüsse in Wegfall. § 292 wurde durch die Annahme eines Antrags Curtius (D. V.) erübrigt, wonach § 17 Abs. 2 des T durch die Vor⸗ schrift ersetzt wird, daß die Vorschrift des Abs. 7 keine Anwendung findet, wenn das Vermögen einer Erwerbsgesellschaft mit oder ohne Auseinander⸗ setzung als Ganzes zum Zwecke de Ceeeeen des bisberigen Eesellschafts weckes auf eine andere Erwerbsgesellschaft übergeht. § 35 wurde in der Fassung d. Urao bastcs⸗ angenommen; danach finden die 59, 532 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 24. März 1921 sinngemäße Anwendung. In Artikel 2 wird entsprechend den vorher be lossenen Seheherhae⸗ bestimmt, daß die

Zahlungen auf die Körperschaftssteuer nur 15 vom undert des im AÄbschluß ausgewiesenen Reingewinns betragen. inem Antrage Curtius (D. P.) gegenüber, Art. 3 der

Gesetzesvorlage zu streichen, wies der Ministerialrat Dr. Zargen darauf hin, daß die Kapitalertragssteuer jeden Ertrag treffe. Bei Schachtel⸗ gesellschaften sei eine Ausnahme gemacht, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. In der Praxis und auch vom Reichsfinanzhof sei die Vor⸗ schrift dahin ausgelegt, daß die Befreiung auch dann Platz greift, wenn die Obergesellschaft keine Kapitalerträge ausschütte, also gar keine Doppelbesteuerung vorliege. Diese nicht gewollte Folgerung solle durch die jetzt voee tann⸗ Fassung beseitigt worden. Der Artikel III, der die Besteuerung der Schachtelgesellschaften betrifft, wurde angenommen, ebenso der Rest der Vorlage, fedoch wurden die Termine für das Inkrafttreten verschiedener Bestimmungen des neuen Gesetzes noch offen gelassen.

Im Reichstagsausschuß für Verbrauchssteuern wurde der Entwurf über Aenderung des Koblen⸗ steuergesetzes beraten. Regierungsseitig wurde die Vor⸗ lage damit begründet, daß auch die Kohlensteuer zur ,. der Ehrnabmen des Reichs beitragen müsse, umsomehr, als sie ihrem Wesen und ihrer Gestaltung nach mehr als irgendeine andere Steuer geeignet sei, bei ihrer Erhöhung der Reichskasse alsbald und mit Sicherheit die erwarteten Beträge zuzuführen. Im Fegeans auf die

vorläufigen

finanzielle Notlage des Reichs müsse der Entwurf die Erhöhung des Steuersatzes auf vierzig Prozent des Werts der Kohle vorsehen, und zugleich in Rücksicht auf die fortgesetzten Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Preisgestaltung auf dem Weltmarkt die Möglichkeit einer sederzeitigen Heraufsetzung und Herabsetzung dieses Steuersatzes schaffen. Um in solchen Fällen rasch die erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, solle der Reichs⸗ minister der Finanzen ermächtigt werden, solche Heraufsetzung resp. Herabsetzung vorzunehmen, wobei die Mitwirkung des Reichskohlen⸗ mats und des Reichsrats vorgesehen sei. Daß der porgeschlagene Steuersatz für die Kohle verbrauchende deutsche Industrie auch vom Gesichtspunkte ihrer Wettbewerbsfähigkeit aus zurzeit eaeeich sei, dürfte eine Vergleichung der gegenwärtigen inländischen Kohlen⸗ preise mit den Weltmarktkohlenpreisen ohne weiteres ergeben. Was den Hausbrand anbesange, so habe sich seine unterschiedliche handlung bei der Kohlenbesteuerung als praktisch nicht durchfübrbar erwiesen. Eine solche Maßnahme würde auch, ohne den gewünschten eck zu erreichen, die dauernde Aufrechterhaltung der Kohlenzwangs⸗ wirtschaft in dieser oder jener Gestalt bedingen. Auch vom Ver⸗ braucher der Hausbrandkohle werde daher bei der einmal bestehenden Notwendigkeit der Steuererhöhung die Uebernahme dieser vermehrten Steuerlast verlangt werden müssen, die das Maß der Verteuerung an⸗ derer notwendiger Gegenstände des täglichen Bedarfs nicht übersteige. Die vorgeschlagene Erhöhung der Kohlensteuer werde ferner dadurch leichter tragbaxr werden, daß gleichzeitig auf die Beseitigung der Mängel Bedacht genommen werde, die sich durch die Exhebung der Steuer lediglich nach dem Verkaufspreis ergeben. Wenn bhei der Ein⸗ führung der Kohlensteuer im Jahre 1917 der Verkaufspreis als alleiniger Maßstab für die steuerliche Bewertung der Kohle angesehen werden konnte, so hätten sich die kohlenwirtschaftlichen Verhältnisse inzwischen wesentlich geändert. Der Ausschuß nahm die Re⸗ gierungsvorlage ohne wesentliche Aenderungen an. Im Reichstagsausschuß zur Vorberatung der o stgebührenvorlage kündigte am Sonnabend der Staats⸗ ekretär Teucke eine Reihe von Reformen an, deren Durchführung Ersparnisse von vierhundert Millionen Mark jährlich bringen werde. Bei der Beratung des § 1 der Negierungsvordage wird ein Antrag Morath (D. Vp.) auf Herabsetzung der Gehühren für den Orts⸗ brief abgelehnt; angenommen werden die Anträge Taubade] (Soz.) auf Festsetzung der Gebühren für Ansichtskarten mit fünf

as gh um die Initiatipe zur Verminderung seiner Flotte und instellung von Neubauten rgreifen.

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teilt werden, soweit sie mehr als 3 vH des Grund⸗ oder Stamm⸗

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