1921 / 301 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Floff durdrs Leben

16/8 1921. H. O. Wohlrab, Brunndöbra. 26/11 1921. m

Geschäftsbetrieb: Musikinstrumentenfabrik. Wa⸗ ren: Musikinstrumente, insbesondere Mundharmonikas und Akkordeons und deren Zubehörteile.

Fa.

B. 40669.

Vitamalta

26/5 1921. Van den Bergh's Margarine⸗Ges. b. H., Cleve, Rhld. 26/11 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Margarine, Fetten und Hlen. Waren: Butter, Kunst⸗ butter, Margarine, Speisefette und Speiseöle.

26 b.

1öö6

10/2 1921. Fa. Fritz Homann, (Hannover). 26/11 1921. Geschäftsbetrieb: Margarine⸗, Pflanzen⸗ butter⸗ und Fleischwarenwerke und Buttervertrieb. Waren: Konserven und Gelees (unter Aus⸗ schluß von Fleisch⸗ und Fischwaren), Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Pflanzen⸗ butter, Speiseöle, Speisefette, Rinderfett, Talg, Kunsthonig 88 8

Dissen

H. 42122.

8 . 7/7 1921. Gebrüder Baum, Elberfeld. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik. Waren: Mar⸗ garine, Speisefett, Schmalz, Hle zu Speisezwecken.

¹26/7 1921. Fa. Feiz Homann, Dissen 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Margarine⸗, Pflanzenbutter⸗ und Fleischwarenwerke und Buttervertrieb. Waren: Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischextrakte, Konserven, Gelees, Speck und Pflanzenbutter, Eier, Milch, Butter, Käse, Mar⸗ garine, Speiseöle, Speisefette, Rinderfett, Talg, Kunst⸗ honig. .

276074. B. 41510.

leverbach-

15/9 1921. Van den Vergh's Margarine⸗Gef. m. b. H., Cleve, Rhld. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Margarine, Speiseölen und Speisefetten. Waren: Milch, Butter, Eier, Kunstbutter, Käse, Margarine, Speise⸗ öle und Speisefette.

26 b

D. 18699.

u MS

29/9 1921. Deutsche Pflanzenbutter⸗ und Marga⸗ rinewerke W. Jagdseld & Co. Kom.⸗Ges., Köln, Köln⸗ Nippes. 26/11 1921. 1

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Pflanzenbutter und Margarine. Waren: Margarine,

Pflanzenspeisefette und ⸗öle, Kunstbutten.

L. 23006.

9/5 1921. Lagerfeld & Co., Ham⸗ urg. 26/11 1921. Geschäftsbetrieb: ieb. Waren: Fett⸗

Nährmittelver⸗ und eiweißreiche in Emulsionsform für Krankenernährung, alkoholfreie Milch⸗ getränke und Extrakte zur Herstellung derselben, unter Zuckerzusatz her⸗ gestellte eingedickte Milch, diätetische Milchnährmittel. Beschr.

26/11 Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Nahrungs⸗ und Genußmitteln. Waren: Butter, Margarine, Speisefette

und Speiseöle, Mischungen von Speisefetten und Speise⸗ ölen mit Milch und Milchprodukten.

26 b.

5

276079. F. 19584.

Gddbekenkrone.

1982 1921. Hch. Fischer & Co., Hamburg. 26/11

Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Eiern, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speiseölen und Fetten. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speise⸗ öle und Fette. .

276078.

gwvera

8/7 1921. Fa. Carl Ehlers, 1921.

Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Fettwaren. Wa⸗ ren: Margarine, Speisefette, Speiseöle und Speck.

276080. G. 22674.

Hamburg. 26/1 1

18/7 1921. Fa. Gruber & Skopnik, Berlin. 26/11 1921, Geschäftsbetrieb: Butter⸗, Schmalz⸗, Margarine⸗

und Käsehandlung. Waren: Margarine.

276082.

88 85

20/7 1921. Holsteinische Margarine⸗Werke Hermann Netzow

& Co., Wandsbek. 26/11 1921 .

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Nahrungsmitteln. Waren: Eier, Milch, Blutter, Käse, Margarine, Speiseöle und Fette.

2

H. 43376.

Eigelb-E

10/3 1921. Fa. Benedikt Klein,

Köln⸗Ehrenfeld. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Margarine⸗ werke. Waren: Butter, Käse, Margarine, Speiseöle und ⸗fette.

26 b. 276081.

burg. 26/11 1921.

Margarine und anderen Waren: Technische Hle und Fette,

speiseöl, Rahmgemenge, Milch, Rinderfett, Talg, Kunstbutter, Seifen, Hausseifen, medizinische Waschpulver,

Konsumgold

1/6 1921. Fa. A. L. Mohr, G. m.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Fetten, sowie

speisefett, Pflanzenspeisefett, Pflanzenbutter, Pflanzen⸗ Butter, Käse, Schmalz, Schweinefett, Seifen, Seifenpulver, Wasch⸗ und Bleichmittel.

Geschäftsbetrieb: Margarine, Speisefetten und Speiseölen. Waren⸗ Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, 8 fette und Speiseöle. 3

Herstellung und Vertrih

b. H., Ham⸗

Seifenfabrik. Margarine, Kunst⸗

Speck,

276084.

Jtorpoxcl.

9/5 1921. Fa. F. H. Krause, Halle a. S. 26/11 1921. 1

Geschäftsbetrieb: Groß⸗ und Kleinhandel mit Butter und Fettwaren. Waren: Butter.

K. 37269.

276091. W. 22

Wahrgr Iado-

7/77 1921. Milka Nährmittelfabrik G. m. h Pratau. 26/11 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung Margarine, öö und Speiseölen. Waren: Milch, Butter, fette und Speiseöle.

und Vertrieh

se, Kunstbutter, Margarine, 8

8/

26 b. 276085.

8/7 a. Rh.

1921. Kaisalin⸗Werke, 26/11 1921.

Margarine, Schmalz, Speisefett, butter, Pflanzenspeisefett, Kokosnußbutter und vegetabile

Kaisalin-Crème

Geschäftsbetrieb: Pflanzenbutterfabrik. Rinderfette, Pflanzen⸗ Speiseöle, Pflanzenmargarinel.

K. 37658.

SchvrzrpPg-

Pratau. Geschäftsbetrieb: Margarine, Speisefetten und Speiseölen. Waren: Milch, Butter, Käse, fette und Speiseöle.

276092. . 22

7 1921. Milka Nährmittelfabrik G. m. b. 26/11 1921. Herstellung und Vertrieb

Kunstbutter, Margarine, 8g

m. b. H., Neuß Waren:

Kunstspeisefett,

26 b. 276086.

Molkereiprodukten. Waren: Millch,

garine, Speiseöle und Fette.

Schmeckt

das êber schön!

1 1921. Fa. Lentz & Benecke, Hamburg. 26/11 Geschäftsbetrieb: Vertrieb von

L. 23353.

lin.

und

26/7 C. Bolle in Verwaltung der Fettstelle Groß⸗Berlin, Ber⸗

Geschäftsbetrieb: Meierei.

1921. Meierei

26/11 1921.

Waren: Butter

Margarine.

Speisefetten und Butter, Käse, Mar⸗

276087.

26/11 1921.

Pratau.

Milch, Butter, Käse, fette und Speiseöle.

5/7 1921. Milka Nährmittelfabrik G. m. b. H.,

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Margarine, Speisefetten und Speiseölen. Waren: Eier, Kunstbutter, Margarine, Speise⸗

lin.

und

892 922 8

26 b.

Pratau. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung Milch, Butter, Käse, fette und Speiseöle.

5/7 1921. Milka Nährmittelfabrik G. m. b. H.,

Margarine, Speisefetten und Speiseölen. Waren: Eier, Kunstbutter, Margarine, Speise⸗

Ges.

und Vertrieb von

26/7 C. Bolle in Verwaltung der Fettstelle Groß⸗Berlin, Ber⸗

Meierei.

2760904.

1921. Meierei

26/11 1921. Geschäftsbetrieb: Waren: Butter Margarine.

r. schroeders Besh

2⁄9 1921. Margarinewerke Dr. A. Schroedet

Berlin. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Margarinewerk. B

Butter, Margarine, Pflanzenbutter, Speisefette, Sh

276089.

Pratau. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, fette und Speiseöle.

7/7 1921. Milka Nährmittelfabrik G.

Margarine, Speisefetten und Speiseölen. Waren: Eier,

M. 32836.

26 b.

Butter, Margarine, Pflanzenbutter, Speisefette, Sp⸗

276096. M. 3

Dr. Sehroedc

2/9 1921. Margarinewerke Dr. ‚A. Schroedet Ges., Berlin.

1921. Margarinewerk.

26/1

Geschäftsbetrieb: 8

m. b. H., und Vertrieb von

Margarine, Speise⸗

276090.

26/11 1921.

Pratau.

7/7 1921. Milka Nährmittelfabrik G.

M. 32840.

m. b. H.,

2/6 1921. 26/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Agentur⸗ und Komm geschäft.

II1

276097. N. 2

Fa. Johann A. G. Reinck,

Waren: Speisefette, Sppeiseöle, Nant

(Schluß in der folgenden Beilage

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

8

ruckerei G. m. b. H.,

Berlin SW. 11, Bernburger Straße 14

8

G tanstalten und Zeitungsvertri auch die Geschoftsstelle Sw 48,

Einzelne Nummern kosten 1 Mt.

Lahrllch 42

nehmen Besvollung an; für Berltn

8

Mee.

zeile

301. R1aHabankgieotonto. Ber

Anzeigenpreis e 3 Mk., einer 3 Ihsen 282 28 zuschlag von v. H. erhoben. die Geschäftsstelle --

für den Raum einer 5gespaltenen Einhe espaltenen Einheits zeile 5,50 Me. den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗

1 Anseg Reichs⸗ und taatsanzei Wilhelmstraße Nr. 32.

des

8*

lin,

Berlin SW 48,

Sonnabend, den 24. Dezember, Abends.

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Einzelnummern ober

8 1

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Gesetz zur Abänderung der Bekanntmachung über ausländische Wertpapiere, vom 22. März 1917..

u. gemäß § 70 der Entschädigungs⸗ ordnung. 1.“

Berichtigung zum Erlaß über ämter I und III Hamburg.

Bekanntmachung, betreffend eine wirtschaftsbank in München.

Erste Beilage:

Entscheidungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüfstellen in Berlin und München.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungnen.

Verfügung, betreffend Aenderung der Gebührenordnung der Katasterverwaltung.

Urkunde über die Verleihung eines Enteignungsrechtzs.

Urkunden über die Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ verfahrens.

Bekanntmachung der in der Woche vom 11. bis 17. Dezember zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen.

Bekanntmachung, betreffend eine außerordentliche Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Berlin. :

Handelgperbete. uu“

Vereinigung der Versorgungs⸗ Anleihe der Bayerischen Land⸗

111“; 1 f 2 1 215 „Im Bereich des⸗ Reichsverkehrsministeriums, Zweigstelle Preußen⸗Hessen, sind versetzt worden: die Regierungsbauräte Hammann, hisher in Kattowitz, als Mitglied der Eisenbahn⸗ direktion nach Breslau, Unruh, bisher in Kirn, zum Eisen⸗ bahnbetriebsanit 2 nach Leipzig, und H oepner, bisher in Berlin, zum Eisenbahnausbesserungswerk nach Leinhausen. 889 zur Abänderung der Bekanntmachung über ausländische Wertpapiere vom 22. März 1917 (RGBl. S. 260). Vom 1. Dezember 19221. (Veröffentlicht in der am 23. Dezember ausgegebenen

MNummer 117 des RGBl. S. 1577.)

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: 3 88 Artikel 1. 8

Die Bekanntmachung über ausländische Wertpapier 22. März 1917 (REBl. S. 260) wird wie folgt geändert: 8 Im 3 werden die Worte „Zins⸗, Gewinnanteil⸗ und

Erneuerungsscheine sowie“ gestrichen. 1““

8 Artikel 2. Im § 8 werden hinter „§ 2“ die Worte eingefügt „oder einem gemäß § 2 Abs. 4 erlassenen Verbote“. Artikel 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündun Berlin, den 1. Dezember 1921. ““ Der Reichspräsident.

Der Reichgminister der Finanzen. Dr. Hermes.

Au s führungsbestimmungen gemäß § 70 der Entschädigungsordnung. 1 Vom 20. Dezember 1921. 8 86 Sn Grund des § 70 der Entschädigungsordnung vom

Je 1921 (NGBl. S. 1046) wird im Einvernehmen mit

estns eichsministern der Finanzen und des Innern folgendes

mmt: 1

—-

EI 8

mit

vom

§ 1. 2 Januar 1922 ab findet die Entschädigungsordnung auf die im § 1 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5, 6 daselbst genannten Gesetze mit der im § 1 Abs. 1 Nr. 1 enthaltenen Ein schränkung und der Maßgabe Anxwendun daß der Reichsausschuß zur Fest sellung von Kriegs⸗ äden im Heichcgebiet und der Oberausschuß zur Feststellung von Kriegs⸗ iden in Elsaß⸗Lothringen die bei iheten auf Grund des Gesetzes

Vom 1.

Beilagen werden nur gegen Barbezahlun

——————Eqqq,,.

einschließlich des Portos abgegeben.

e

folgt. Die bis dahin nicht erledigten Sachen gehen zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung auf das Reichswirtschaftsgericht über. Vorstehende Bestimmungen erstrecken sich auch auf diejenigen Fälle von weiteren Beschwerden, über welche nach der Vorschrift des § 68 Abf. 2 der Entschädi ungsordnung an Stelle des Reichsausschusses zur Feststellung von Krie sschäden im Reichsgebiete das Reichswirt⸗ schaftsgericht zu befinden hat.

§ 2. Mit dem Ablauf des 31. März 1922

„Oberausschuß zur Feststellung von in Elsaß⸗ Lothringen sowie die Spruchkommissionen und dekommissionen für Auslands⸗ und Kolontalschäden ihre Tätigkeit. Das Gleiche gilt für die vom Preußischen Ministerium des Innern eingerichteten Fest⸗ stellunggauss büsse und Oberausschüsse, soweit sich ihre Tätigkeit auf Vorenkschädigungsverfahren . die auf Grund der Vor⸗ entschädigungsrichtlinien vom 10. Juni 1920 („Zentralblatt für das Deutsche Reich“ S. 871) und der hierzu erlassenen Abänderungs⸗ vorschriften eingeleitet sind. Der Erlaß von Bestimmungen über die Behandlung der am 31. März 1922 bei den genaunten Behaärden

nhängigen Sachen bleibt vorbehalten. 8— Die Sachen, welche bei den Ausschüssen zur Feststellun Kriegsschäden auf „Grund der Vorentschädigungsrichtlinien enn ig ind oder werden, sollen einer Sichtung unterzogen werden. Die 8 onders dringlichen Sachen sowie dielenigen, deren Behandlung im Vorentschädigungsverfahren aus einem sonstigen Grunde geboten er⸗ scheint, bleiben zur weiteren Bearbeitung bei den Ausschüssen. Die übrigen Vorenischäͤdigungssachen gehen, soweit sie Verdrängungs⸗ schäden zum Gegenstand haben, an die Vorprufungsstellen, welche sie ich Einholung des Antrags des Antragstellers für das Endver⸗

führen vorprüfen. . d15

44 „Der Präsident des Reicheen shtbi zungsamts kann Zweifelgfragen, welche sich aus der Ueberleitung des fahren ergeben, bindend entscheiden Berlin, den 20. Dezember 1921. Der Reichsminister für Wiederaufbau. 1“

von t

188 EoEE11“

1. E11“

1.6 1 85 B“ 8

7 9 81 8 A48 E1ö1“

rag ⸗* .

Berichtigung über Vereinigung der Versorgungs⸗ ämter I und III Hamburg. 8b

Die Zusammenlegung der Versorgun sämter I. und III Hamburg ss. gr. 296 des „Reichsan, igers“) ist nicht in Altona, sondern in Hamburg erfolgt.

Berlin, den 23. Dezember 1921.

1.9 8] Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Gaßner.

zum Erlaß

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und saßungsmäßigen Umlaufgrenze eine weitere Reihe von Kommunalobligationen (Reihe XIII von 10 Millionen (zehn Millionen) Mark, auf den Inhaber lautend, mit 4 Proz. verzinslich, verlosbar, in Stücken zu 10 000, 5000, 2000, 1000 und 500 eingeteilt, in den Verkehr zu bringen. ““

München, den 20. Dezember 192= 1. Straatsministerium für Landwirtschaft.

im Betrage

““

ba r Preußen.

3 s . 81 * 2

Finanzministerium. Verfügung, “X“

betreffend Aenderung der Gebührenordnung Katasterverwaltung vom 17. Juni 1920.

Die Gebührenordnung der Katasterverwaltung vom 17. 1920 mit Nachträgen vom 3. März und vom 14. Juni wird, wie folgt, geändert:

1. Ziffer 1 bis 5, 11 bis 15, 18, 19, 21 bis 24, 28 bis 31, 33, 4, 40a, 42 bis 67, 76 bis 78, 96: Die Gebührensätze werden um 100 erhöht. - 2. Ziffer 6, 37 und 93: Der Gebührensatz wird von 7 auf ii erhöbt. 3. Ziffer 40 b: Die Worte durch das Katasteramt“ sind setzen durch die Worte „durch die Katasterverwaltung“. iffer 68 8: Der Teuerungszuschlag wird von 30 auf 50 erhoöht. 5. Ziffer 71 Abs. 2 lautet künftig: „Bei Grenzveränderungen durch

v8” 8

Juni 1921

zu er⸗

Begradigung und Aus⸗

vom 3. Julj 1916 am 31. Dezember 1921 bereits anhän igen Sachen wett erlediger, als die Grtscheidang vot dem 1. N

lleichung sowie bei Neuanlage, Verlegung, Verbreiteru

vorverfahrens in das Endver⸗

Berrlin, den 17. Dezember 1921.

Schlo chau im

ng und

Postscheckkonto: Berlin 41 821.

192

g oder vorherige Einsendung des Betrages

Eiinziehung von Straßen, Wegen, Gräben usw. gilt al⸗ Besitzstück jeder abgetrennte Be Hshaüceteile. 1 Ziffer 89: Der Gehührensatz wird von 20

Ziffer 90: desgl. von 155 auf 270 ℳ.

: desgl. von 14 auf 29 ℳ.

2: desgl. von 11 auf 20 ℳ. 8 10. Abf. 1 der Ziffer 99 erhält folgenden Wortlautut:t „Für die Prüfung beigebrachter Messungsschriften (Anw. II Abschnitt XIII) wird gegebenenfalls ne der Gebühr nach Ziffer 9 ein Siebentel der n bis 67, 22 und 73 zu berechnenden Gebü h en werden die Ausfertigungsgebühre ü Messungsunterlagen 1 vorweg in Abzug gebracht, die tatsächlich entstandenen oder nach Abschnitt 1 und 3 zu berechnen bezw. nach Ziffer 6 zu schätzen sind. Der Abzug darf die Hälfte der errechneten Messungs⸗ düeeae (Ziffer 42 bis 67, 72 und 73) nicht übersteigen. Bei Besitzstücken von mehr als 20 ha röße wird die nafungsgebühr unter Zugrundelegung der Gebü ensätze nach iffer 67 berechnet. Bei A Zines 72 und 73 leiben die Zuschläge nach Ziffer 68 und 682 außer Ansatz. Die Prüfungsgebühr für jede Messungssache ist auf volle

8- nach nrer 8

Die vorstehenden Aenderungen treten unter sinn hemäßer An⸗ wendung der Vorschrift unter Ziffer 105 1. Satz 82 Gebühren⸗ ordnung am 1. Januar 1922 in Kraft. Für beigebrachte Messungsschriften, für die die Unterlagen bei der Kataster⸗ verwaltung vor dem 1. Januar 1922 beantragt sind, ist die Prüfungsgebühr nach der bisherigen assung der Ziffer 99 e. Ansatz des Zuschlags von 100 vH (lfd. Nr. 1) zu Berlin, den 15. Dezember 1921. 1“

8“”

8— 2* 7 g g

¹

nd Gewerbe. Provinz Pommern . des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau einer Wasserkraftanlage an der Rega bei Lietzow im Kreise Regenwalde erforderliche Grundeigentum im Wege der Ent⸗ eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. . 4

§, 1 der Verordnung,

Gleichzeitig wird auf Grund des

betreffend ein vereinfachtes Entei nungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Bekanntmachung, betreffend Neuveröft ichung der Verordnung über ein vereinfachtes Enteignun en herns vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. S. 513) bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verordnung bei der Ausübung des vor⸗ stehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Ministerium für Handel u

Dem Provinzialverband der wird hierdurch auf Grund

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe.

A9

Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 1. Ieno fr 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Bekannt⸗ machung, betreffend Neuverö entlichung der Verordnung über ein vereinfachtes öntgisaiggsverforen, vom 31. Augus 1921 (Gesetzssamml. S. 513) wird estimmt, daß die Vorschrift dieser Perordnung bei dem Bau von Anlagen für die Leitun und Verteilun des von dem Kraftwer Glambocksee er zeugten elektrischen Stromes innerhalb der Kreis

chlawe, Lauenburg und Rummelsburg sowie des Landkreises Stolp im Regierungsbezirk Köslin, des Kreises Bütöw im Regierungsbezirk Köslin und des Kreises Regierungsbezirk Schneidemühl, für welchen der Ueberlandzentrale Stolp, Aktiengesellschaft in Stolp durch Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 30. August 1920 das Enteignungsrecht verliehen ist, Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 19. Dezember 1921.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums Der Minister für öne und Gewerbe.

1 § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom II. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der, Fassung der Bekanntmachung, betreffend Neuveröffentlichung der Verordnung über ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 3l. August 1921. (Gesetzsamml. S. 513) wird bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verordnung bei dem Erweiterungsbau der städtischen

Auf Grund des

auf 34 erhöht.

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8

8