1922 / 116 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Reichsrat genehmigte die von der Regierung vorgelegten Grundsätze für die Anstellung der Inhaber eines Versorgungsscheins und nahm den Gesetzentwurf äber die Entschädigung der Schöffen, Ge⸗ schworenen und Vertrauenspersonen an, worin be⸗ stimmt wird, daß Entschädigung nunmehr auch für den entstehenden Verdienstausfall gewährt werden soll. Ebenso sollen Vertretungs⸗ kosten ersetzt werden. Die Höhe der Entschädigung soll durch spätere Verordnung von der Regierung mit Zustimmung des Reichsrats fest⸗ gesetzt werden Die Gewährung einer Entschädigung muß von den Beteiligten binnen drei Monaten beantragt werden.

Angenommen wurde ferner der Gesetzentwurf, der die Disziplinarstrafen für die Wehrmacht regelt. Militärische Disziplinarvergehen konnten bisher nur von den Diszipli⸗ narvorgesetzten in verhältnismäßig geringen Strafrahmen geahndet werden. Darüber hinaus mußten die bürgerlichen Gerichte entscheiden, die dadurch mit einer großen Menge kleiner militärischer Strafsachen belastet wurden, deren schleunige Erledigung durch mili tärische Instanzen in dringendem Interesse der Manns⸗ zucht liegt. Hier setzt der Entwurf ein. Er überträgt die Erledigung solcher Fälle im förmlichen Disziplinarverfahren Kammern mit zwei Instanzen, die mit besonderen Rechtssicherheiten ausgestattet sind. Ihnen unterliegen auch solche Fälle von Verstößen gegen militärische Zucht und Ordnung, die an sich von dem Disziplinar⸗ vorgesetzten bestraft werden können, falls die Aufklärung be⸗ sonders schwierig ist. Ferner haben die Kammern zu urteilen über Dienstgradherabsetzungen für Gefreite und Obergefreite, weil mit diesen eine Minderung des Einkommens verbunden ist. Der Kreis der disziplinarisch zu ahndenden Straftaten ist erweitert und das Höchstmaß für die Strafe des Stuben⸗, gelinden oder mittleren Arrestes auf sechs Wochen festgesetzt worden. Ferner ist

ein dem Disziplinarverfahren des Beamtenrechts entsprechendes, wenn

auch nicht völlig gleiches Vekfahren vorgeschlagen worden, damit Soldaten wegen Unwürdigkeit aus der Wehrmacht entlassen werden können. Zugleich soll entschieden werden, ob der Beschuldigte trotz der Verurteilung zur Entlassung noch einer Versorgung würdig ist. Die Festsetzung des Umfangs der Versorgung unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Wehrmachtversorgungsgesetzes den Verwaltungsbehörden. Als oberste Instanz ist eine Wehrberufs⸗ kammer vorgeschlagen. Die Regierung hält die Einrichtung des zuletzt erwähnten Verfahrens für erforderlich, nachdem die Ehrengerichte für Offiziere aufgehoben worden sind und nunmehr auch Unteroffiziere und Mannschaften Berufssoldaten geworden sind. Der Gesetzentwurf enthält auch noch Bestimmungen über die Zusammensetzung der Kammern, über die Art des Verfahrens, über die Strafvollstreckung sowie über die Kosten und⸗legt das Aufsichtsrecht des Reichswehrministers und das Gnadenrecht des Reichspräsidenten fest. Die Ausschüsse des Reichs⸗ rats haben an der Vorlage nur die eine wesentliche Aenderung vor⸗ enommen, daß in einem Unwürdigkeitsverfahren ein Beisitzer aus der Rangklasse des Beschuldigten nur auf Antrag des Beschuldigten zuzu⸗ ziehen ist, während die Regierungsvorlage die Zuziehung allgemein festsetzte. Das Plenum schloß sich den Beschlüssen des Aus⸗ schusses an.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Haushalt und Rechnungswesen, für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.

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213. Sitzung vom 18. Mai 1922, Vormittags 11 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).) Ein von fast allen Parteien eingebrachter Gesetz⸗

entwurf, durch welchen den b 28 der Vereinigten Staaten von Amerika für ihre Urheberrechte an Werken der Literatur, der Kunst und der Photographie im Hinblick auf die in den Vereinigten Staaten den Angehörigen des Deutschen Reiches zuge⸗ sicherte Freichfielsune gesetzlicher Schutz nach dem Uebereinkommen von 1892 in Deutschland gegeben wird, wird ohne Erörterung in allen drei Lesungen angenommen.

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung der Pachtschutzordnung von 1920 bis zum 30. Juni 1924 wird auf Antrag des Abg. Rießer (D. Vp.) dem Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗Ausschuß über⸗ wiesen.

Darauf wird die Beratung des Haushalts des Reichsarbeitsministeriums fortgesetzt mit der Er⸗ örterung über die hierzu eingebrachten Entschließungen.

Abg. Schreck (Soz.) befürwortet die von seiner Partei und den Unabhängigen beantragte Entschließung über ausreichenden Jugend⸗ und Lehrlingsschutz; Jugendliche und Lehrlinge unter 16 Jahren sollen wochentäglich nicht länger als sechs Stunden arbeiten dürfen, die Ueberschreitung des achtstündigen Arbeitstags für Jugendliche und Lehrlinge über 16 Jahre soll verboten sein, der Sonnabendnachmittag soll frei bleiben, im Sommerhalbjahr sollen Ferien unter Fortbezug des Lohnes gewährt werden. Die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren in Gewerbe⸗ und EE soll verboten sein, die väterliche Zucht des Lehr⸗ herrn soll aufgehoben werden usw. Redner führt insbesondere aus, daß die Mißbräuche am besten durch Aufklärung zu be⸗ seitigen seien, da die Ausschweifungen der Jugend fast immer eine Wirkung der Ausbeutung seien. Die Jugend müsse nicht nur Zeit für die Fortbildungsschule, sondern auch für den Sport und für die Erfrischung in der freien Natur sowie Gelegenheit haben, in den Ferien die deutsche Heimat und deutsches Kulturleben kennen zu lernen. 8

Abg. Biener (D. Nat.) Auch wir wollen die Jugend schützen und sie vor Ausbeutung und gesundheitlichen und sittlichen Schäden bewahren, weil in der Jugend ein großer Fundus von Kraft und Entwicklungsmöglichkeit ruht. Der Nachwuchs muß daher betreut, gepflegt und gefördert werden. Auf diesem Wege können wir mit den Antragstellern ein gut Stück gemeinsam gehen. Aber aus dem Wortlaut der Entschließung geht doch hervor, daß die Sozialdemokratie nicht so sehr die Jugend schützen, als sie vielmehr für ihre Ideen einfangen will. Wir vermissen in der Entschließung vor allem die Forderung, daß die weibliche Jugend vor Vollendung des 17. Lebe sjahres nicht gewerblich tätig sein darf, denn aus der so frühzeitigen Beschäftigung der jungen Mädchen in Fabriken usw. ergibt sich eine sehr schwere Schädigung unseres gesamten Volkslebens. Wir fordern von der Regierung die alsbaldige Vorlegung eines Gesetzes über die Aus⸗ bildung der Jugendlichen, und zwar fordern wir eine Ausbildung in allen Wirtschaftszweigen. Zu einer gründlichen Ausbildung gehört in erster Linie eine gute Meisterlehre und eine gute Be⸗ rufsschule. Eine gründliche Ausbildung wird aber nimmer mehr möglich sein, wenn die Arbeitszeit für die Lehrlinge in dem von den Antragstellern gewünschten Maße festgelegt wird. Von den 36 Arbeitsstunden in der Woche, die die Entschließung nur zulassen will, soll noch die Fortbildungsschulzeit abgerechnet werden, und wenn man dann ferner die Aufräumungsarbeiten in Abzug bringt, so kommen jährlich höchstens 1000 Arbeitsstunden heraus, von denen wiederum noch die Urlaubstage in Abzug zu bringen sind.

ierbei möchte ich betonen, daß die Handwerksmeister auch jetzt saisn bereits sehr gerne ihren Lehrlingen Urlaub nach Möglichkeit gewähren.

*) Mit Ausnahamne der durch Sperrdruck hervorgehobene

Reder der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. 8

sind, um das Lehrverhältnis in Zukunft nach jeder

Angehörigen

die Entschließung ab.

Auch wir sind der Meinung, daß man der Jugend

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beiderlei Geschlechts genügend Zeit zu ihrer wissenschaftlichen Fort⸗

bildung und zur Erholung gewähren muß, aber es liegt auch im Interesse der Lehrlinge, daß sie vond Meistern und Lehrern über⸗ wacht werden, denn Müßiggang ist aller Laster Anfang. Leider ist die ganze Arbeit im wirtschaftlichen Leben heute entgeistigt, nur hier und da noch herrscht im Handwerk die engere Beziehung zwischen Lehrmeister und Lehrling. Handwerksmeister und Berufs⸗ schulen müssen sich unterstützen in der Ausbildung des jungen Menschenkindes zu einer brauchbaren Pflanze. Ein Lehrverhältnis ist ein Erziehungsverhältnis. Von Ausbeutung ist keine Rede. Worauf Sie (zu den Sozialdemokraten) hinaus wollen, zeigt die Forderung der Entschließung, daß den Lehrlingen die nötige freie Zeit für Vereins⸗ und Versammlungszwecke gegeben werden soll. Auf diesem Wege können wir Ihnen nicht folgen. Der junge Mensch muß lernen, welcher Segen in einer Arbeit ruht, die nicht nur zur Ernährung des einzelnen dient, sondern die im Interesse der Allgemeinheit geleistet wird. Sie verlangen auch, daß das Recht der väterlichen Zucht beseitigt werden soll. Sucht man darin nur den Sinn „Züchtigung“, so bin ich mit jener Forderung ein⸗ verstanden, aber väterliche Zucht ist doch gleichbedeutend mit Er⸗ ziehung. Unsere Jugend ist leider zuchtlos geworden. (Wider⸗ spruch links.) Wir lehnen die Entschließung ab und fordern die cfeas eines Gesetzes über die Berufsausbildung der Jugend⸗ ichen.

Abg. Frau Wurm (Unabh. Soz.): Der Vorredner ist der Vertreter einer Partei, die die Jugend unter der schwarzweißroten Fahne um sich sammeln will, und macht uns den Vorwurf, daß wir Jugendfang betreiben. Im Gegensatz zum Vorredner muß ich auf die Ausbeutung der Jugendlichen hinweisen. Insbesondere auch der jungen Hausangestellten. Eine Beschränkung der Arbeits⸗

t auf sechs Stunden ist das mindeste, das wir verlangen müssen. Ich will gern zugeben, daß Herr Biener der beste Lehrherr ist, aber dann ist er eine rühmliche Ausnahme, denn meist ist das Verhältnis zwischen Lehrmeister und Lehrling nichts weniger als ein vorbildlich gutes. (Widerspruch rechts.) Bei den kleinen Meistern müssen die Lehrlinge häufig die Hausangestellten ersetzen. Wenn sich heute manches gebessert hat, so ist das ein Verdienst der freien Gewerkschaften. Wenn von Zuchtlosigkeit der Jugend ge⸗ sprochen werden kann, so ist diese durch die von den Deutsch⸗ nationalen hineingetragene Mentalität verursacht worden.

Abg. Esser (Zentr.): Mein Fraktionsfreund Andre hat essg. schon bereits erklärt, daß wir der Entschließung nicht zu⸗ timmen können. Zuzugeben ist, daß ein Mangel an gelernten Facharbeitern besteht. Auch wir haben das größte Interesse an der Heranbildung recht vieler tüchtiger Facharbeiter. Diese Heran⸗ bildung aber kann nur erfolgen durch die geordnete Handwerks⸗ lehre. Die Vorwürfe gegen die Handwerkslehre bedürfen noch erst des Beweises. Wir sind gerne bereit, mit den Vertretern der Arbeiterschaft uns darüber zu verständigen, welche E zu gehen

Richtung hin mehr zu fördern, aber wenn wir mit Ihnen (zur Linken) Hand in Hand arbeiten wollen, müssen Sie davon abgehen, das Lehr⸗ verhältnis mit Bedingungen zu belasten, die es jedem Handwerks⸗ meister unmöglich machen, überhaupt Lehrlinge aufzunehmen. Wir lehnen die Herabsetzung der Arbeitszeit für die Lehrlinge auf 6 Stunden ab. Diese Forderung ist lächerlich und zeugt von keinerlei Verständnis für die tatsächlichen Verhältnisse. Auch die Forderung auf Gewährung des Urlaubs im Sommerhalbjahr unter Weitergewährung des Lohnes und aller sonstigen Ver⸗ gütungen können wir in dieser Form nicht ohne weiteres akzep⸗ tieren. Weiter lehnen wir die Unterstellung der Lehrlinge unter die Tarifverträge und die Arbeitsgerichte ab. Wenn wir mit Ihnen (zur Linken) Hand in Hand an der Verbesserung des Lehr⸗

erhältnisses arbeiten sollen und zu dieser Zusammenarbeit sind

wir bereit —, dann dürfen Sie (zur Linken) aber an dem ge⸗ regelten Lehrverhältnis nicht so rütteln, wie das ihrerseits ge⸗ schieht. Der Vorwurf der Lehrlingszüchterei gegen das Handwerk ist unberechtigt. Die Seeiigs die der Meister selbst ausbildet, werden die tüchtigsten Facharbeiter. Die Frage des Jugendschutzes und der Heranbildung von Facharbeitern ist keine Pereesrage Wenn unser verstorbener Führer Trimborn von einer Gefährdung der Gesundheit der Jugend gesprochen hat, so hat er dabei keines⸗ wegs das Handwerk im Auge gehabt. Wir sind mit ihm in dieser Frage völlig einig gewesen. Allerdings leugnen wir nicht, daß Mißstände im Lehrlingswesen bestehen. Wir sind aber bereit, diese Mißstände auszurotten und auch die gesetzlichen Vertretungen des Handwerks gehen nachdrücklich gegen Mißstände vor.

Abg. Beythin (D. Vp.): Die Entschließung zeigt, wie ver⸗ ständnislos die beiden FFetestischen Parteien dem Handwerk gegenüberstehen. Die Entschließung hat ein parteipolitisches Ge⸗ präge. Die Sozialisten wissen, daß, wer die Jugend hat, die Zukunft hat, und wollen nun mit allen Mitteln der Jugend ihre Anschauungen beibringen. Der deutsche Handwerksmeister, der kaufmännische Lehrherr erzieht aber die Jugend noch nach seinem Vorbild und pflanzt dadurch andere Anschauungen in die Seele der jungen Leute. Wir geben zu, es mögen manche Mißstände im Lehrlingswesen bestehen, aber eine Besserung kann nur durch eine allmähliche Entwicklung erzielt werden. Wir sind ein Feind jeder Lehrlingszüchterei, und wir wollen auch, daß die Lehrlings⸗ ausbildung ausgestaltet wird. Die Lehrlingszüchterei ist aber im deutschen gewerblichen Mittelstande die Ausnahme. Die Ent⸗ schließung läßt deutlich erkennen, daß die sozialistischen Parteien der Jugend nicht viel zumuten. Wir sind der Ansicht daß man die Jugend scharf herannehmen, ihre Kräfte aber nicht überspannen soll, aber Sie (zur Linken) wollen nur Gefühlsduselei in die Seele der Jugend pflanzen. Neben der gründlichen Fachausbildung müssen auch die erzieherischen Momente genügend beachtet werden. In den staatlichen Werkstätten werden keine Qualitätsarbeiter hexangebildet werden, gerade Qualitätsarbeit aber brauchen wir zum Wiederaufbau unseres Volkes. Was wissen Sie Har Linken), die Sie völlig geschichtslos sind, von der alten deutschen Hand⸗ werkskunst. (Widerspruch links, Zuruf: Anmaßung!) Die Jugend muß mit dem alten Pflichtbewußtsein erfüllt werden. Fachschulen und Fortbildungsschulen müssen mit dem praktischen Leben engste Fühlung haben, aber wir sind gegen eine Ein⸗ beziehung der Schulzeit in die Arbeitszeit. Die Unterstellung der Lehrlinge unter die Tarife lehnen auch wir ab, denn der Lehrling, der erst etwas werden soll, hat mit den Tarifen nichts zu tun. (Lebhafter Widerspruch links.) In den Haushalten sind die jungen Mädchen sehr gut aufgehoben. (Lebhafter Widerspruch links.) Mit den gegenwärtigen Verhältnissen ist die weibliche Jugend durchaus nicht einverstanden. Gegen den Vorwurf der Ausbeutung ist das deutsche Handwerk gefeit. Was zur Be⸗ gründung der Entschließung vorgebracht wird, ist im wesentlichen auf Agitation berechnet. Wir lehnen aus allen diesen Gründen Sie (zur Linken) werden niemals in uns die Sehnsucht erfticken können, unsere Jugend zur Wehrhaftigkeit zu erziehen. Wenn die Jugend einst ihr Vaterland wieder wird verteidigen müssen, dann wird sie das nur tun können, wenn sie in unseren Anschauungen erzogen ist.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Sehr verehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zum Abschluß der Beratungen über Kap. 1 Tit. 1 noch einige Worte zur Entgegnung auf die Aussprache zur Beantwortung der verschiedenen Anfragen. Die meisten Redner haben dem Ministerium für seine Arbeiten im großen und ganzen Anerkennung gezollt. Ich freue mich dessen und danke dem hohen Hause meinerseits dafür. Die ausgesprochene Anerkennung beziehe ich auf die Beamten und Angestellten meines Amts, die nicht bloß äußerlich ihre Pflicht getan haben, sondern auch mit innerlicher Hingabe an die Aufgaben, die ihnen obliegen, die Arbeit unter Aufopferung ihrer ganzen Kraft geleistet haben.

Wie ich das nicht anders erwartet habe, habh gleichwohl das Ergebnis unserer Arbeiten nicht auf allen Seiten des hohen Hauses befriedigt. Dieses Ziel zu erreichen, dürfte wohl keinem Ministerium beschieden sein. Das liegt jenseits des Möglichen.

Der Herr Abg. Karsten ist als Wortführer derjenigen Kreise aufgetreten, die da sagen, unsere Sozialpolitik entspräche nicht ein⸗ mal den finanziellen und wirtschaftlichen Möglichketen. Seine Aus⸗ führungen liefen sinngemäß sogar darauf hinaus, als ob er eine Art Boykottierung der Sozialpolitik unsererseits annehme. Nun, meine Damen und Herren, seien wir offen. Wir treiben hier Politik und reden nicht etwa über soziale oder sozialpolitische Theorien, sondern wir machen praktische Politik. Die Freunde des Herrn Karsten stehen halt in der Opposition zu der Regierung, und ich bin überzeugt, daß seine Ausführungen auch zu einem guten Teil von diesem Geiste eingegeben gewesen sind.

Ich darf auf einige Beispiele dieser Art hinweisen. Herr Karsten beklagt den konservativen Geist unserer Versiche⸗ rungsnovellen. Er erblickt ihn darin, daß wir an die be⸗ stehenden Gesetze anknüpfen, und er geht dann bei der Kritik dieser Tatsache überhaupt vom Versicherungsgedanken ab, verläßt ihn vollständig, vertritt lediglich das Fürsorgeprinzip und will im großen und ganzen die sofortige Ausschüttung und Benutzung aller Mittel, die überhaupt heute den Versicherungen, auch an Kapitalanlagen, zur Verfügung stehen. Ich möchte die Klagen und Beschwerden sehen, mit denen das Ministerium überschüttet werben würde, wenn wir den Anregungen des Herrn Abg. Karsten tatsächlich gefolgt wären, wenn wir nicht an die bestehenden Gesetze angeknüpft hätten, wenn wir nicht den Weg der Notgesetze be⸗ schritten hätten. Der Erfolg würde lediglich der gewesen sein, daß wir uns heute noch über Theorien streiten würden, und die be⸗ dürftigen Sozialrentner hätten gar nichts von diesem Streit. Die ganze Politik des Herrn Karsten läuft schließlich auf das Prinzip hinaus: Wir wollen leben von der Hand in den Mund. Ich glaube aber, daß dieses Prinzip keine gesunde Wirt⸗ schaft bedeutet, und möchte annehmen, daß es auch auf dem Gebiet der Versicherungsgesetzgebung besser nicht angewendet wird.

Ein anderes Beispiel für den Geist, der die Ausführungen des Herrn Abg. Karsten beseelt: Er beklagt auf dem Gebiete des Arbeitsrechts die Vorwegnahme einzelner Materien, er ver⸗ weist auf die Vielheit der Gesetze, ganz besonders auf dem Gebiete der Arbeitszeit, und er glaubt, aus dieser Tatsache schließen zu sollen, daß wir nach dem Grundsatz handelten: Divide et impera (Teile und herrsche)! Er glaubt, daß wir dadurch die Interessen der Arbeiterkreise beiseite schiebben und ihnen entgegen handeln wollten. Es kommen zurzeit etwa sechs Gesetze in Frage. (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Neun!) Es handelt sich um die Arbeitszeit im Bergbau, um das Hausgehilfengeset, um den Gesetzentwurf, betreffend die Krankenpflege, um ein Gesetz für das Verkehrspersonal, um die Arbeitszeit der Arbeiter und die Arkeitszeit der Angestellten. (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Warten Sie einmal ruhig ab! Im Bergbau handelt es sich bei diesem Teilgesetz, das vorliegt, um eine Be⸗ grenzung der Arbeitszeit innerhalb der acht Stunden. Der Effelt unserer Gesetzesvorlage würde tatsächlich die Siebenstundenschicht sein. Daß ein solches Gesetz etwa den Kampf gegen den Acht⸗ stundentag bedeute, ist doch wohl völlig ausgeschlossen, weil wir bei diesem Gesetz eben innerhalb des Achtstundentages bleiben und für diese Kategorie von Axbeitern wenigen als acht Stunden fest⸗ setzen wollen.

Daß man ferner die Arbeitszeit der Hausgehilfen und des Krankenpflegepersonals nicht gleichstellen kann etwa mit der Arbeitszeit in den Fabriken, das müßte doch eine Selbstverständ⸗ lichkeit sein. Es ist doch nicht gleichgültig, ob ich vielleicht eine Stunde und mehr von meiner Wohnung in eine Fabrik gehen muß, um dort meine Arbeit zu leisten, oder ob ich sie in dem Hause leiste, in dem ich, zumeist wenigstens, auch wohne.

Daß die Krankenpflege im Interesse der leidenden Menschheit ihre besonderen Anforderungen stellt, ist doch auch eine bekannte Tatsache. Auch wenn wir die Frage der Arbeitszeit für alle diese Kategorien in einem einzigen Gesetz zusammenfassend regeln wollten, würden wir doch unbedingt diesen Verschiedenheiten Rechnung tragen müssen! wir könnten diese Dinge unmöglich alle über einen Leisten schlagen. (Sehr richtig!)

Die Frage der Arbeitszeit des Verkehrspersonals ressortiert gar nicht vom Arbeitsministerium, sondern ist zu behandeln beim Verkehrsministerium.

In Konsequenz der Washingtoner Beschlüsse sind wir aller⸗ dings darangegangen, zunächst einmal ein Gesetz über die Arbeits⸗ zeit der Arbeiter vorzulegen, weil wir geglaubt haben, daß bei diesem Teil mehr Schwierigkeiten für die Ratifizierung der Washingtoner Beschlüsse zu überwinden sein würden, als etwa auf dem Gebiete der Arbeitszeit der Angestellten. Aber daraus braucht gar kein Streit zu entstehen. Wenn man im Verlauf der Behand⸗ lung der beiden Gesetze dazu kommt, diese Materie in einem einzigen Gesetz zu regeln, dann wird man beim Arbeitsministerium keine Hemmungen finden. Irgendeine Zusammenfassung ist schließ⸗

lich doch nötig. Ich kann genau so gut die Fragen der Haus⸗

gehilfin alle in einem einzigen Gesetz regeln, wie etwa umgekehrt die Frage vber Arbeitszeit in einem einzigen Gesetz. Ich kann so zusammenfassen und kann auch anders zusammenfassen. Das sst eine Frage der Praxis.

Der Herr Abgeordnete Karsten ist so weit gegangen, anzu⸗ deuten, unser Ministerium würde wohl besser „Arbeitgeber⸗ ministerium“ als Arbeitsministerium genannt. (Lachen im Zentrum und rechts.) Meine Damen und Herren! Ich sehe aller⸗ dings, vielleicht im Unterschied von Herrn Karsten, in unserem Unternehmertum einen wichtigen Faktor unserer Wirtschaft. Ich darf das auch tun, wenn selbst eine Sowjetrepublik heute den Privatunternehmer auf Umwegen wieder hereinholt. (Sehr gut!) Ich fühle mich aber keineswegs als der Interessenvertreter der Arbeitgeber und ich glaube, das tut niemand in unserem Ministerium.

Mir ist es auch unverständlich, wie Herr Karsten den Vorwurf aufrecht erhalten will, wenn er sich die Presse draußen ansieht. Der einzige Beweis, den er für diesen Gedankengang erbracht hat, ist der Hinweis auf die Schlichtungsordnung gewesen. Er und ins⸗ besondere auch ein anderer Redner des gestrigen Tages hat davon gesprochen, daß diese Schlichtungsordnung dazu bestimmt sei, das Streikrecht zu beschneiden. Meine Damen und Herren! Das ist durchaus nicht der Fall. An dem Streikrecht wird durch die Schlichtungsordnung nicht gerüttelt, höchstens könnte man sagen, daß den wilden Streiks vorgebeugt werden soll. Aber i1* glaube, daß auch die Gewerkschaften mit devartigen Bewegungen

nicht einverstanden sind, (sehr richtig!) daß sie in ihren Statuten sogar schon Vorkehrungen treffen, um derartigen wilden Streiks zu begegnen. (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Es hat auch genug Sozialisten gegeben, die einer Schlichtungs⸗ ordnung das Wort geredet haben, (sehr richtig!) trotzdem sie durch⸗ aus für das Koalitionsrecht der Arbeiter sind. Ich finde gerade heute morgen in der Presse einen Bericht aus England, wo es heißt: Der Vorschlag des Sekretärs des Minenarbeiterverbandes hat in England großen Eindruck gemacht. Dieser schlägt bekanntlich vor, daß ein zehn Jahre dauernder Waffenstillstand in den Konflikten zwischen Kapital und Arbeit einzutreten hätte. (Hört! hört!) Während dieser Zeit sollen die Arbeiter auf die Veranstaltung von Streiks und die Arbeitgeber auf die Aussperrung ver⸗ zichten, usw. Meine Damen und Herren! Ich kann die Richtigkeit dieser Mit⸗ teilung im Augenblick nicht nachprüfen; aber wenn sie auch nur halb wahr oder zum vierten Teil wahr wäre, gäbe sie uns immer⸗ hin zu denken. (Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

Ich kann den Widerspruch, der in folgender Tatsache liegt, eigentlich nicht recht verstehen: Die Freunde des Herrn Karsten wollen den politischen Krieg zwischen den Nationen durch Verständigung und Schiedsgerichte ausschalten. Wenn wir aber nun daran gehen und den wirtschaftlichen Kampf innerhalb der eigenen Nationen auf vernünftige Grenzen zurückzuführen suchen mehr tun wir ja nicht in der Schlichtungsordnung —, dann geraten Sie außer sich und klagen, daß man den Arbeitern an ihr heiligstes Recht greife. (Sehr gut! in der Mitte und rechts.) Ich sehe darin eine sonderbare Logik. (Zurufe in der Mitte und rechts: Gar keine!) Diese Haltung können Sie auch nicht damit begründen, daß Sie sagen: Ja, hier handelt es sich um Klassenkämpfe! Die ver⸗ schiedenen Nationen sind auch noch nicht alle demokratisch regiert, auch da stehen Regierungen gegenüber, die wahrhaftig recht militaristisch und kapitalistisch sind.

Dann hat der Herr Abgeordnete Karsten weiter vertranliche Verhandlungen, wie er sagte, im Reichsarbeitsministerium über Arbeitskämpfe und Verrufserklärungen angezogen. Er hat durch diese Ausführungen den Eindruck erweckt, als ob innerhalb des Ministeriums schwarze Pläne in dieser Richtung geschmiedet würden. Was hat es damit für eine Bewandnis? Es besteht beim Arbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuß, der nicht von mir gebildet, sondern von einem meiner Vorgänger einberufen worden ist. Dieser Arbeitsrechtsausschuß setzt sich aus gelehrten Kreisen und Sachverständigen der verschiedensten Art zusammen, arbeitet Vorschläge aus über die Frage des Arbeitsrechts. Er hat auch einen Unterausschuß eingesetzt über die Spezialfrage des Tarif⸗ rechts. Aus diesem Unterausschuß stammt nun ein Entwurf, der auf Grund eines Beschlusses dieses Arbeitsrechtsausschusses an die Spitzenverbände mit dem Vermerk „vertraulich“ weitergegeben worden ist. Diese Kennzeichnung als „vertraulich“ hatte den Zweck, zu verhindern, daß der Entwurf der Oeffentlichkeit über⸗ geben und der Verdacht erweckt würde, daß das Ministerium sich irgendwie mit diesen Entwürfen identifiziere. Das ist ausdrücklich ausgesprochen worden. Es ist auch den Spitzenverbänden gegen⸗ über vollständig klargelegt worden, daß wir uns mit diesen Ent⸗ würfen beineswegs identifizieren und daß es sich gar nicht um irgendwelche Gedanken des Ministeriums handelt. Wir sind ledig⸗

lich verpflichtet, auf Grund des Beschlusses des Arbeitsrechts-

ausschusses, diese Entwürfe der Mitglieder des Ausschusses an die Spitzenverbände weiterzugeben. Das ist auch geschehen. Trotz alle⸗ dem ist der Entwurf dann veröffentlicht worden. Als daraus der Schluß gezogen wurde, als handele es sich um Ansichten des Ministeriums, haben wir ein ausdrückliches Dementi in der Presse erlassen. Auch das hat nichts genutzt. Herr Karsten hat trotzdem wieder die bezeichnete Verdächtigung ausgesprochen. (Hört! Hört! rechts.) Ich möchte ausdrücklich erklären, daß ich für meinen Teil diesen Entwurf, um den es sich hier handelt, ablehne und nicht auf diesem Standpunkt stehe. Nun hoffe ich, daß damit endlich dieser Ente der Hals herumgedreht ist. (Zuruf im Zentrum: Sie Optimist!)

Frau Abgeordnete Schröder hat den langsamen Gang der Ver⸗ handlungen über das Arbeitsnachweisgesetz beklagt. Dabei ist auf die Dringlichkeit gerade dieses Gesetzes hingewiesen worden. Ich möchte auf die Differenzen, die zwischen den einzelnen Parteien über diese Gesetzesvorlage noch bestehen, in diesem Augenblick nicht näher eingehen. Ich habe mich gefreut, daß auch die Parteien, die über das Gesetz anderer Meinung sind, als die Partei der Frau Abgeordneten Schröder, sich doch grundsätzlich für das Gesetz aus⸗ gesprochen haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang meinerseits dem Ge⸗ danken der Dringlichkeit dieses Gesetzes doch noch einmal besonders unterstreichen. Ich glaube, das hohe Haus muß darauf Bedacht nehmen, recht bald dieses Gesetz zu verabschieden. Im Augenblick haben wir ja eine verhältnismäßig sehr geringe Arbeitslosigkeit in Deutschland. Es besteht aber meines Erachtens gar kein Zweifel, daß es sich da um eine Scheinblüte handelt und daß wir in naher Zukunft mit einer wesentlichen Verschlechterung unserer ganzen Wirtschaftslage rechnen müssen. Ich für meinen Teil sehe die Hand mit warnender Inschrift an der Wand, die uns diese Zeit anzeigt. Die Tatsache, daß heute große Sendungen von Eisen aus Frankreich den süddeutschen Markt überschwemmen, die Tatsache, daß wir mächtige Bestände ausländischer Kohle einführen müssen, daß wir unsere eignen Arbeiten in der Eisenindustrie mitten im Herzen unserer Industriebezirke wie Rheinland und Westfalen nur mit englischer Kohle durchführen können chört! hört! rechts und im Zentrum), die Tatsache, daß die Preise so unglaublich gestiegen sind, daß wiederum so etwas wie ein Käuferstreik einsetzt und ein⸗ setzen muß, weil eben ein großer Teil der Bevölkerung nicht mehr mit diesen Preisen mitkommen kann, das alles gibt uns zu denken und muß uns sagen, daß die ganze Konjunktur sich bald über⸗ schlagen kann und wir recht bald wieder vor einer großen Arbeits⸗ losigkeit stehen können.

Aus diesem Grunde möchte ich meinerseits die Parteien des hohen Hauses bitten, auf die baldige Verabschiedung dieses Gesetzes Bedacht zu nehmen. Ich meinerseits werde das nötige dazu tun.

Dann, meine verehrten Damen und Herren, möchte ich auf Ausführungen des Herrn Abg. Behrens zurückkommen. Er hat bedauert, daß selbst der Arbeitsminister Vermittlungsversuche unternommen habe mit dem Ziele einer Verkürzung des Acht⸗

stundentages. Ich habe jetzt nicht den genauen Wortlaut zur Hand, - 8

daß er anders handele?

aber der Ausdruck „Verkürzung des Achtstundentages“ war in d Darlegungen enthalten. Da haben Sie sich doch etwas ungenau ausgedrückt, Herr Abg. Behrens. Es handelt sich keineswegs um eine Verkürzung der bisher in Brauch gewesenen Arbeitszeit, sondern um eine Verlängerung der bisherigen Arbeitszeit. Sie betrug bis jetzt 46 Stunden die Woche und soll auf 48 Stunden das würden dann allerdings erst die vollen 8 Stunden pro Schicht sein ausgedehnt werden. Von den Arbeitern ist bereits eine Stunde als Regelleistung zugegeben worden, die letzte Stunde wurde auch im Bedarfsfall als Ueber⸗ schicht zugestanden. Also die Arbeiterschaft ist der Forderung einer Erweiterung der Arbeitszeit schon sehr weit entgegengekommen. Das läßt sich nicht verkennen. Der Streit geht in dieser Situation heute eigentlich lediglich noch um eine Stunde, ja nicht einmal um eine Stunde, sondern nur um die Frage, in welcher Form diese eine Stunde zurzeit geleistet werden soll. Das allein ist noch Gegenstand des Streites. Wenn es wirklich eine ganze Arbeits⸗ stunde wäre, um die man sich noch stritte, dann wäre diese ganze Arbeitsstunde am 1. Mai schon durch Streiks und Aussperrungen für ganze zwölf Jahre verloren. (Lebhafte Rufe: Hört! Hört!) Sollen wir uns um diesen Streitpunkt noch weiter schlagen und sollen den Stxeit noch weiter über die ganze Metallindustrie aus⸗ dehnen? Ich meine, da ist doch mein Vorgehen, das ich geübt habe und auch weiter üben möchte, durchaus berechtigt, nämlich beide Parteien dringend zu bitten, unter augenblicklicher Zurückstellung ihrer letzten Ziele einen Weg zum Frieden zu suchen, damit wir vor Schlimmerem bewahrt werden. Zuweilen kann auch das Beste der Feind des Guten sein, und die Parteien, um die es sich handelt, sollten überlegen, daß ein magerer Vergleich immer noch besser ist als ein fetter Prozeß. Ich wiederhole, was ich in meiner gestrigen Rede gesagt habe: Ich hoffe, daß die Spitzenverbände doch noch im letzten Augenblick einen Weg der Verständigung, der Ueber brückung der Gegensätze finden.

Der Herr Abg. Behrens hat ferner beklagt, daß durch Auf⸗ teilung von Gütern Landarbeiter obdachlos, wenigstens zuweilen

arbeitslos werden, und er hat gefragt, ob Mittel verfügbar wären,

um hier zu helfen. Ich möchte ihm antworten, daß ich der Mei⸗ nung bin, daß bei den vorhandenen Fonds Mittel genug vor⸗ handen sind, um in derartigen Fällen Hilfe zu leisten. Ich glaube, daß wir über Mittel bis zu 100 Millionen verfügen können, um in derartigen Fällen den entsprechenden Wünschen zwecks Siede⸗ lungen, Neubau von Häusern usw. entgegenzukommen.

Der Herr Abgeordnete Andre hat dem Bedenken Ausdruck gegeben, ob nicht unsere Notstandsmaßnahmen für die Invaliden⸗ rentner durch die Tatsache gefährdet würden, daß eine Reihe von Gemeinden nicht leistungsfähig sei. Ich glaube, diese Befürchtung trifft jetzt nicht mehr zu. Das Hemmnis ist durch das Gesetz vom 24. April 1922 beseitigt. Bei leistungsschwachen Gemeinden müssen die Länder oder Gemeindeverbände mit Zuschüssen ein⸗ treten, und die Länder können vom Reich für diesen Zweck Bei⸗ hilfen erhalten. Es ist anzunehmen, daß jetzt der Vollzug des Gesetzes auf Grund dieser Zusammenhänge gesichert ist.

Der Herr Abgeordnete Moldenhauer hat dann im Auftrage seiner Partei gebeten, bei der Frage der gewerkschaftlichen Organi⸗ sationen paritätischer vorzugehen. Er hat ausgeführt:

Ich bin seitens meiner Fraktiöbn beauftragt, an den Reichs⸗ arbeitsminister die Bitte zu richten, in der Behandlung der ein⸗ zelnen gewerkschaftlichen Organisationen mit voller Objektivität vorzugehen. Es wird auch in weiten Kreisen bitter empfunden, daß die nationalgesinnten Arbeiter zurückgesetzt werden.

Wenn ich auf das Wortẽ „gewerkschaftlich“ den Nach⸗ druck legen darf, dann stimme ich der Aufforderung des Herrn Kollegen Dr. Moldenhauer ohne weiteres zu. Ich bin bereit gewesen und bin auch heute noch bereit, wirklich gewerkschaft⸗ liche Organisationen paritätisch zu behandeln. (Sehr richtig! im Zentrum und links.) Der Herr Abgeordnete Dr. Moldenhauer hat aber bei seinen Ausführungen einen Zusatz gemacht, der unbedingt den Schluß nahelegt, daß er mit seinen Ausführungen den Nationalverband Deutscher Gewerkschaften, also die Fortsetzung der alten gelben Gewerkschaften im Auge hatte. Da kann ich nun zu meinem Bedauern dem Herrn Abgeordneten Moldenhauer nicht folgen. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.) Ich bin der Ueberzeugung, daß die gelbe Bewegung keine wirkliche Gewerkschaft darstellt. (Unruhe und Zurufe bei der Deutschen Volkspartei: Unerhört!) Warten Sie ruhig ab! Der Name tut es nicht, und ich sehe weniger auf den Namen, sondern vielmehr auf die Sache. (Sehr richtig! im Zentrum und links.) Ich bin der Meinung, daß wir gemeiniglich unter Gewerkschaften eine Interessen⸗ organisation des Berufes verstehen, und zwar eine solche Organi⸗ sation, die auch von den Beteiligten als Standesvertretung und Interessenvertretung anerkannt wird. Auf letzteres kommt es doch auch wesentlich an, auch bei den Arbeitgebern, die doch zum großen Teile gerade der Partei angehören, die diese Anfrage hat

an mich richten lassen. (Sehr richtig! links und im Zentrum.) Wie Nehmen wir an, es ist irgendein

steht es denn tatsächlich? Tarifvertrag abzuschließen. In dem Augenblick, wo der gelbe Verband auftreten und das Lokal betreten würde, um einen Tarif⸗ vertrag gemeinsam mit den anderen Organisationen abzuschließen,

würden eben alle anderen Organisationen der Arbeitnehmer das

Lokal verlassen. Auch die Unternehmer beugen sich dieser Situation. Sie verzichten eben in solchen Fällen auch ihrerseits auf die Teilnahme des Nationalverbandes am Tarifvertrag und schließen lieber den Tarif mit den der Zentralarbeitsgemeinschaft angehörenden gewerkschaftlichen Organisationen ab. Wenn aber die Mitglieder Ihrer Partei selbst praktisch nicht anders handeln, als ich eben dargestellt habe, und auch gar nicht anders handeln können, wie wollen Sie dann vom Arbeitsminister verlangen, (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei: Artikel 159 der Reichsverfassung!) Ich komme noch darauf zurück. Ich bin aber auch der Meinung, daß diejenigen, die diese Anfrage

an mich haben richten lassen, in etwas mit dem Verhalten der

Unternehmer in Widerspruch geraten sind, die im November 1918 die Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen haben. Diese Arbeitsgemein⸗ schaft ist unter der Zusicherung abgeschlossen worden, daß die gelbe Bewegung nicht weiter gefördert werden solle. Das ist damals die Voraussetzung des Abschlusses der Arbeitsgemeinschaft gewesen, und ich meine, wir sollten im Interesse unseres wirtschaftlichen und sozialen Friedens an diesem Grundsatz festhalten. Ich würde es außerordentlich bedauern, wenn irgendwie angeregt würde, davon abzugehen. Ich würde es ganz besonders bedauern, wenn in der

egenwärkigen Situation, da wir in dem gefährlichen Metall⸗ arbeiterstreik stehen, da wir an die Bergleute herantreten wollen, damit sie Ueberschichten machen, dergleichen Schwierigkeiten ent⸗ ständen. Ich glaube, es ist besser, wir halten an dem Geist der Abmachungen vom November 1918 fest, als daß wir jetzt von diesem Geiste tatsächlich abrücken. (Sehr richtig! links. Zurufe von der Deutschen Volkspartei.) Wenn Sie den Geist nicht billigen und sich dagegen erklären, treffen Sie ja damit auch Unternehmerkreise, welche diese Abmachungen damals schlossen. Ich habe auch bereits im Hauptausschuß im vorigen Jahre und ieses Jahr darauf hingewiesen, daß das Kabinett Fehrenbach auch zu dieser Frage Stellung genommen hat, und zwar genau die Stellung, die das Arbeitsministerium einnimmt. Das ist das⸗ selbe Kabinett gewesen, dem auch Mitglieder der Deutschen Volks⸗ partei angehört haben.

Eben ist schon in einem Zwischenruf und der Herr Ab geordnete Moldenhauer hat auch davon gesprochen auf die Frage des Koalitionszwanges hingewiesen worden. Der Zwischen⸗ ruf betraf den diesbezüglichen Artikel der Reichsverfassung. Ich nehme hier zu keiner konkreten Frage des Koalitionszwanges Stellung. Ich möchte lediglich einmal grundsätzlich folgendes feststellen: Die Koalition als solche ist doch etwas Gutes! Sie wird auch in den Kreisen der Deutschen Volkspartei als etwas Gutes anerkannt. Wenn die Koalition aber an sich etwas Gutes ist, so braucht nicht jeder Zwang zur Koalition unter allen Umständen verwerflich zu sein. Dann kommt es (Unruhe und lebhafte Zurufe von der Deutschen Volkspartei.) Regen Sie sich doch nicht so auf, liebe Herren. Auch in Ihren Kreisen ist schon viel Koalitionszwang ausgeübt worden. (Lebhafte Zustimmung links.) Lassen Sie mich einmal zu Ende reden. Dann kommt es ledig⸗ lich darauf an, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln jeweils ein solcher Koalitionszwang durchgeführt wird. Wir haben ihn früher auch schon gehabt, ohne daß er als ver werflich erachtet wurde. Sie brauchen nur an den Zunftzwang zu denken. (Zurufe von der Deutschen Volkspartei.) Man hat ja auch Zwangsinnungen verlangt und eingeführt. Ich stelle damit nur fest, daß der Koalitionszwang nicht unter allen Umständen verwerflich ist, und mehr will ich nicht gesagt haben. (Abgeordneter Dr. Becker⸗Hessen: Das genügt auch schon!) Ich möchte darum bitten, daß man dieses Wort Koalitionszwang nicht als eine Art Schreckgespenst für politische Kinder benutzt.

Meine Damen und Herren! Der Herr Abg. Erkelenz hat dann die Frage der sozialen Selbstverwaltung zur Sprache gebracht. Ich habe ja auch diese Frage in meinen Aus⸗ führungen behandelt. Nur habe ich mich gewundert, daß er die Schlichtungsordnung als ein Beispiel dafür ansieht, daß wir nicht genug für die soziale Selbstverwaltung eintreten. Ich glaube, 8 dieser Vorwurf gegenüber der Schlichtungsordnung ist sicherlich unberechtigt. Gerade die Schlichtungsordnung bevorzugt doch das tarifliche Schlichtungswesen. Das staatliche Schlichtungswesen soll nur ergänzend daneben treten, und die Zahl der Schlichtungs⸗ ausschüsse wollen pir nicht vermehren, sondern beträchtlich ver⸗ mindern. Die Taksache bleibt doch bestehen, daß die Tarifparteien selbst sich nicht immer einigen und das Dazwischentreten einer staatlichen Instanz unter Umständen unvermeidlich wird. Wir haben ja übrigens nicht einmal für alle Arbeitsverhältnisse tarif⸗ liche Abmachungen.

Meine Damen und Herren! Zu der Entschließung Schreck, Müller⸗Franken und Crispien auf Drucksache 4268, die ebenso aus⸗ führlich behandelt worden ist, habe ich folgendes zu sagen: Sie betrifft Fragen, die durchweg Gegenstand von Gesetzen sind, die entweder dem Reichstag oder einer anderen gesetzgebenden Körper⸗ 8 schaft schon vorliegen oder demnächst an den Reichstag gelangen werden. Es handelt sich dabei um das Arbeitszeitgesetz, um das Gesetz über die Ausbildung der Lehrlinge, auch um das Arbeits⸗ gerichtsgeset. Nun bin ich der Meinung, es sei bedenklich, daß wir uns jetzt im Etat mit einer derartigen Resolution auf Einzel⸗ heiten verpflichten, die Gegenstand der Beratung bei der Erledi⸗ gung dieser Gesetze sein müssen, und über die auch im Zusammen⸗ hang mit diesen Gesetzesmaterien, die ich eben bezeichnet habe und die in Behandlung sind, meines Erachtens entschieden werden sollte. (Zustimmung in der Mitte und rechts.) Die Regierung hat aus diesem Grunde, ohne zu Einzelheiten der Entschließung Stellung zu nehmen, Bedenken dagegen, daß diese Resolution bei der Be⸗ ratung des Etats des Reichsarbeitsministeriums angenommen

wird.

Meine Damen und Herren! Der Herr Abg. Bartz (Hannover) hat die Leistungen des Arbeitsministeriums natürlich nicht gut be⸗ wertet. Das haben wir auch nicht anders erwartet. Er ist so weit gegangen, zu sagen, selbst wenn ich den besten Willen hätte, so könnte ich als „Kapitalist“ nicht anders handeln und könnte eine

wirkliche Sozialpolitik nicht durchführen. Nun, ich gehöre nicht zu

den Kapitalisten. (Heiterkeit in der Mitte und rechts.) Aber der Herr Abg. Bartz scheint nur zwei Kategorien von Menschen zu kennen. (Zustimmung und Zurufe rechts: Kommunisten und Kapitalisten!) Er scheint nur Sozialisten auf der einen Seite und Kapitalisten auf der andern Seite zu kennen. Da er nun den Sozialismus natürlich nur so für recht und gut hält, wie seine ich darf wohl in diesem Falle sagen kleine Partei ihn versteht, glaube ich, wird er zu den Kapitalisten auch noch manche rechnen müssen, die auf der linken Seite des Hauses sitzen. (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

Meine Damen und Herren! Ich bin selbstverständlich nicht Sozialist. Aber das eine glaube ich doch sagen zu dürfen, daß die Gesetzgebung, die ich vertrete, von einem sozialen Geist ein⸗ gegeben ist, und das muß für die gegenwärtigen Verhältnisse genügen. Es muß nicht bloß genügen, sondern ich bin sogar der Ueberzeugung: auf einem andern Wege kommen wir überhaupt heute gar nicht voran. Immerhin ist der Herr Abg. Bartz doch noch auf die Sache eingegangen. Das wirkt immerhin meines Erachtens wohltuender als die Haltung gewisser Kreise, die aller⸗ dings in diesem Hause keinen Widerhall findet, die sich an meiner Sozialpolitik stoßen und reiben, weil sie aus unverbesserlicher Kulturkampfstimmung an meinem Rock keinen Gefallen finden Ich glaube, das hohe Haus wird mit mir darin einig sein, daß wir über derartige Kritiken hier zur Tagesordnung übergehen. (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts.)

Die Entschließung Schreck

8 Uht wird gegen die Stimmen der drei Linksparteien abgelehnt.