1922 / 139 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Entfcheidungen der Fümprüfftelle in Verlin in der

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Binz auf Rügen . . .. . . .. .. Badenweiler, Thermalbad und Luftkurort Schwarzwalb . . . . .. .“

von Badenweiler im Schwarz⸗ ͤ111“A“ Beeisach am Rhein. Blad Dürkheim und seine Umgebung I Heidelberg, die Feine. ͤ.—n¹

Die

Burgen der Rheinpfalz . ...

Die Leonhardifahrt in Bad Tölz.

Bau von U⸗Bootmotoren.. .

Besuch in einem Träger⸗ und Schienen⸗ walzwerk.

Deutschlands Vers it ändi⸗ 5 lc elexena mit ausländi⸗

und Trachtenfest Carolath.. Uebungsfahrt eines deutschen Panzer⸗

wagens mit Raupenantrieb Der Heißdampfpflug .. . ... Von der Seidenraupe bis zur Seidenrobe Schwere Zugmaschineenrn . ˙ee Spielwarenindustrie im Erzgebirge...

hieb. .... Die Frau als Gärtnerin.. Der Bau einer Zuglokomobile

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Eine moderne Schmiede.. Herstellung von Granatzündern

Die Metallschlauchfabrikati. . Oberweißbacher Bergbahhn .. ͤa1111“X“*““ Eine moderne Schnellprese . Die Großbäckerei des Kon nvereins

„Haushalt“ in Meerane i. Sa....

Deutsche Schuhfabrikation im Kriege.. Moderne Holzbearbeitung . .. ... Augenblicksbilder von der Leipziger Messe Der Lastkraftwagen, sein Bau und seine

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Das Hufeisen.. Der rettende Gedanke. Das gestörte Frühstück. Vorübung zur Ehe.. Der Sauerstoff. Der Buchdruck einst und

Der Wasserstoff 8 11““ Das Rückfallfieber..

Das Zeitmikroskop. Der Hundefänger.

Ioe Martin will Mensch werden Foe Martin wird Hotelboy... öe Deiilia⸗Woche Nr. 92ü .. Das Bundesfest in Meißen des Evan⸗ gellschen Jungmännerbundes Sachsen (3. bis 6, September 1921)

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Trumpf König ö 8 Blätter aus dem Buche Satans, I. Teil v111111“1“X“; Dreißig Sekunden vor dem Tode Lueifer. 8 bhei. Atlantide, I. Teil..

Der Liebling der Götter Verbotene Frucht..

e-5** Im Kampf mit dem unsichtbaren

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Feind Das sozialisierte Rittegut Politische Charakterköpcteee ..

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Berlin, den 15. Juni 1922.

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Das Wesen und die Gefahren schlechtskrankheiten..

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Der unheimliche Gast (Sturm im Ge⸗ birge) ... h

Neuzeitliche Saatzuchtwirtschaft.. Abwasserverwertung in Fischzucht und

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Freiburger Filmfabrik G. m. b. H., Freiburg

Badischer Filmvertrieb, Heidelberg

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Burgfilm G. m. b. H., Nürnberg

Münchner Lichtspiel⸗Kunst Neue Kinematogr.⸗Ges. m. b. H., München

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Badischer Filmvertrieb, Heidelberg Neue Kinematogr.⸗Ges. m.

b. H., München

Burgfilm G. m. b. H., Nürnberg

Münchner Lichtspiel⸗Kunst A.⸗G., München Neue Kinematogr.⸗Ges. m.

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Koppfilmiberke, München 1 Filmprüfstelle München. Dr. Leidig.

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1922, Juni

*) Für Jugendl. 18 Aüelen Alter zugel.

preunhen.

Der evangelischen Kirchengemeinde Großsärchen, eis Hoyerswerda, Regierungsbezirk Liegnitz, wird Grund des —52 vom 11. Juni 1874 Gesetzsamml.

21 hiermit das Recht verliehen, zwecks Erweiterung zs Kirchhofs folgende Flächen aus dem der Marie Wenk, nb, Groba, gehörigen, im Grundbuch von Särchen Bd. 1 g- 21 eingetragenen Grundstück 1s 8 Parzelle 795/32 in Größe von 9,04 ““

Parzelle 797/28 in Größe von 15,63 a Parzelle 796/28 in Größe von 0,56353 zusammen 25,23 a n Wege der Enteignung zu erwerben.

Gleichzeitig wird bestimmt, daß die Verordnung, betreffend nvereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Sep⸗ umber 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 921 Gesetzsamml. S. 513 Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 2. Juni 1922.

Namens des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Wissenschaft. Kunst und Volkshildung. Boelitz. Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer. für Handel und Gewerbe. Siering. Der Minister des Innern. Severing.

Der Minister

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Rheinisch⸗Westfälischen Elektrizitätswerk A.⸗G., Sen -Tnh, wird hierdurch auf Grund bes Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht ver⸗ liehen, die Parzelle Cleve Flur 9 Nr. 327/3 usw. im Kreise CEleve, soweit sie zur Weiterführung ihrer Starkstromleitung von Emmerich zu dem Grundstück der Clever Straßenbahn G. m. b. H. erforderlich ist, im Wege der Enteignung zu er⸗ werben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗ schränkung zu belasten.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Bekanntmachung, betreffend Neuveröffent⸗ lichung der Verordnung über ein vereinfachtes Ent⸗ eignungsverfahren, vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. S. 518) bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verord⸗ nung bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 31. Mai 1922.

Im Namen des Preußischen Staateministeriems: Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 J.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat den Arbeiter⸗ beasʒöass Stieler zum Polizeipräsidenten in Gelsenkirchen ernann

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In der Woche vom 4. bis 10.

öffentliche Sammlung.

Ministerium für Volkswohlfahrt. bWC11““

1 uni 1922 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspf wihrend des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte 8 8 3 1

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Name und Wohnort des Unternehmers

Zu foͤrdernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen

8 Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen 8 ausgeführt wird

1

Verlängert bis 31. Juli 1922 für Sammlung von Geld⸗ penden mittels Werbeschreiben.

vangelischer Oberkirchenrat. 8 Der in die Oberpfarrstelle an St. Marien in Köslin be⸗

Lufene Pfarrer Onnasch aus Hoffnungstal ist zum Super⸗

ntendenten ernannt worden. Ihm ist als solchem das Ephoral⸗ imt der Diözese Köslin übertragen worden. r 88

Bekanntmachung.

Femäß § 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird öffentlich bekannt⸗ gegeben, daß der zu den Kommunalabgaben einschätzbare Rein⸗ erag der Neustadt⸗Gogoliner Eisenbahn⸗Gesellschaft fir das Betriebsjahr 1920/21 auf 180 000 festgesetzt vorden ist.

Kattowitz, den 14. Juni 1922. 8

Der Eisenbahnkommissa J. V.: Haaßengier.

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pekaenttinechsusu—“ Dem Wirt Paul Jorich, geboren am 24. August 1880 i Posen, wohnhaft in Frankfurt a. M., Schäfergasse 13/15, geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel, mit Gegen⸗ sinden des täglichen Bedarfs sowie segliche mittelbare ud unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen nzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 12. Juni 1922. Der Polizeipräsident. J. V.: Hammacher.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern in später Abendstunde eine ffentliche Sitzung ab, die vom Minister für Ernährung und kandwirtschaft Fehr geleitet wurde. In der Hauptsache galt se der Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Regelung ses Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922. Die Ausschüsse des Reichsrats haben lange und eingehend iter die Vorlage beraten und sich schließlich, wie der herichterstatter, Ministerialrat Freiherr v. Imhof hervor⸗ sob, auf den Boden der Regierungsvorlage gestellt. Die Vor⸗ ge verlangt wieder, wie im Vorjahre, eine Umlage von ½ Millionen Tonnen. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ düros Deutscher Hetuhapehaiger ist der Reichsrat in der Vollsitzung mit großer Mehrheit den Beschlüssen seiner Aus⸗ schüsse beigetreten. Er stellte sich auf den Standpunkt der segierung, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die totversorgung allein gesichert ist auf dem Wege der Umlage; das Ziel, die Bevölkerung in genügender Menge nit Brot zu versorgen ohne zeitliche und ört iche Stockung u einem stabilen und erträglichen Preise, sei nur uf dem Wege der Umlage zu erreichen. Der Gesetz⸗ mtwurf hat jedoch gegenüber dem vorjährigen Gesetz vesentliche Aenderungen erfahren, indem auf Grund der vor⸗ sihrigen Erfahrungen mancherlei Härten ausgeglichen wurden ind in manchen Punkten der Landwirtschaft Entgegenkommen seseigt wurde. So ist vor allem vorgesehen, del Festsetzung des Liefersolls auch die sonstige landwirtschaftlich genutzte biung. einbeziehen können, wobei bis zu 5 ha frei⸗ lleiben sollen. Der Kreis der versorgungsberechtigen Bevölkerung st durch Ausschluß der vermögenden Bevölkerungsteile be⸗ cränkt worden. Des weiteren wurden vor allem in den Richt⸗ inien für die Ober⸗ und Unterverteilung der Umlage Gesichts⸗ nnkte aufgenommen, die eine gerechtere Verteilung sichern solen. Auch ist die Zuziehung von Vertretern der Landwirt⸗

shast und der Verbraucher bei der Verteilung vorgesehen. Eine

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daß die Länder

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größere Oeffentlichkeit des Verteilungsverfahrens ist durch örtliche Auslegung von Listen vorgesehen, die vor der end⸗ gültigen Festsetzung des Liefersolls das in Aussicht genommene

1 angeben. Ein Antrag Heperne⸗ der Landwirtschaft

noch eine Brücke zu freiwilliger Lieferung zu schlagen, fand, wie bereits in den Ausschüssen, aus praktischen Vollzugsgründen keine Mehrheit. Besonderes Gewicht wurde der Preis frage beigemessen. Im Gesetz ist vorgesehen, daß die Reichsregierung die Umlage⸗ preise nach Anhörung eines Ausschusses festsetzt, der aus Mit⸗ gliedern des Reichsrats, des Reichstags, Vertretern der Land⸗

wirtschaft und der Verbraucher zusammengesetzt ist. Die

werden wesentlich höher werden als die bis⸗ soll der Landwirtschaft außer den Gestehungs⸗ osten auch ein angemessener Unternehmergewinn und eine gewisse Sicherheit gegen eine künftige Steigerung der Erzeugerkosten gegeben werden. Ein einheitlicher Preis für das ganze Erntejahr, wie es 1921 festgesetzt war, soll mit Rücksicht auf die Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Standes der Mark nicht bestimmt werden, es soll vielmehr im Laufe des Wirtschaftsjahres für die Hälfte der Umlage eine Nachprüfung der Angemessenheit der Preise und gegebenen⸗ falls eine Neufestsetzung erfolgen, um die Preise den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. 8

Angenommen wurde folgende von⸗ den Ausschüssen vor⸗ geschlagene Resolution: G

„Die Reichsregierung wird ersucht, 8 prüfen, ob nicht der Preis für das Umlagegetreide in der Weise festgesetzt werden kann, der

reis für die erste nicht niedriger ist als dreiviertel des durch⸗ chnittlichen Marktpreises in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1922, für die zweite Hälfte nicht niedriger als dreiviertel des durch⸗ schnittlichen Marktpreises in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. De⸗ zember 1922.“

Aus den Bestimmungen der Vorlage ist noch zu erwähnen, daß Hafer in einer Höhenlage über 400 Meter künftig voll angerechnet werden soll.

Angenommen wurde ein bayerischer Antrag, wonach der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft mit Zu⸗ stimmung des Reichsrats Vorschriften erlassen soll über die Verwertung der aus dem öffentlich bewirtschafteten Getreide entfallenden Kleie. 1

Die sächsische Regierung ließ erklären, daß nach ihrer Ansicht im Interesse der Brotversorgung eine Umlage von 4 ½ Millionen Tonnen notwendig sei, zumgl bei der durch den geringen Stand der Mark erschwerten Einfuhr. Ferner müsse sich die sächsische Regierung entschieden wenden gegen Verteilungsmaßstab bei der Unterverteilung auf die Länder, wobei der sächsischen Landwirtschaft unverhältnismäßige Opfer angesonnen würden, die von Sachsen als offensichtliche Ungerechtig⸗ keiten empfunden würden. 8

Die babische Regierung ließ erklären, daß sie der Vor⸗ lage zwar zustimme, aber gegen die Höhe der auf Baden ent⸗ fallenden Umlage Protest erhebe und ersuche, vor der end⸗ gültigen Festsetzung die badischen Wünsche einer Nachprüfung zu unterziehen.

Die Abstimmung in der Vollsitzung ergab 49 Stimmen für und 16 gegen die Vorlage. Mit Ja stimmten das preußische Staatsministerium, der Vertreter der Stadt Berlin, Bayern, Sachsen, Baden, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg⸗ Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck, Waldeck und Schaumburg⸗ Lippe. Mit Nein stimmten der Vertreter von Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Westpreußen⸗Posen, Niede schlesien, Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, der Rheinprovinz, Hessen⸗Nassau und Württemberg. 1“

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Umlagepreise Es

Der hiesige schweizerische Gesandte Dr. Carlin ist am 13. d. M. verstorben. Die Geschäfte der Gesandtschaft werden bi auf weiteres von dem bevollmächtigten Minister Dr. Vogel geführt.

Der finnische Gesandte Dr. Holma ist n er wieder

zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtscha übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

vn Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern der Gesetzentwurf zur Ausführ des Artikels 18 der Reichs⸗ verfassung beraten. Dieser Artikel bestimmt bekanntlich, daß die Aenderung des Gebiets von Ländern innerhalb des Reichs durch den Willen der Bevölkerung mittels Abstimmung möglich ist. Die Reichsregierung ordnet die Abstimmung an, wenn ein Drittel der zum Reichstag wahlberechtigten Einwohner des abzutrennenden Gebiets es verlangt. Zum Beschluß einer Ge⸗ bietsänderung oder Neubildung sind drei Fünftel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Stimmenmehrheit der Wahl⸗ berechtigten erforderlich. Auch wenn es sich nur um Abtrennung eines Teiles eines preußischen Regierungsbezirkes, eines bayerischen Kreises oder in anderen Ländern eines entsprechenden Ver⸗ waltungsbezirkes handelt, ist der Wille der Bevölkerung des ganzen in Betracht kommenden Bezirks festzustellen. Hierauf fußt im Wesentlichen 5 der Regierungsvorlage, um den sich die heutige Diskussion dreht. Dieser graph zählt die beiden Fälle einer Abstimmung nach Artikel 18 auf. Danach kann eine Abstimmung der Bevölkerung stattfinden, wenn eines der be⸗ teiligten Länder der Gebietzänderung oder der Neubildung von Ländern nicht zustimmt. Sie muß stattfinden, wenn bei Ab⸗ trennungen ein Drittel der Stimmberechtigten des abzutrennenden Gebiets eine Abstimmung verlangt hat. Der Reichsrat hat seiner⸗ zeit gewünscht, daß dieser Paragraph gestrichen werden soll. Die Entstehungsgeschichte des Artikels 18 spreche Chegen. nicht für das nitiativrecht der Reichsregierung. Die Gesetzgebungsverhand⸗ ungen reßter nicht den von der Reichsregierung aus ihr gezogenen Schluß, daß es nicht die Absicht der gesetz gebenden Üeeen gewesen * das ursprünglich ausdrücklich ausgesprochene Initiativrecht durch die späteren Abänderungsanträge K Artikel 18 zu 85 sondern vielmehr den umgekehrten Schluß, daß ursprünglich das Initiativrecht unzweifelhaft nicht bestanden habe und in den späteren Verhandlungen eine Absicht, hieran etwas zu ändern, niemals klar und unzweideutig hervorgetreten sei. Der Vertreter Preußens und Abg. Düringer

(D. Nat.) wandten sich gegen § 1 der Regierungsvorlage.

Abg. Koch⸗Weser (Dem.) trat in längeven staatsrechtlichen Aus⸗ führungen für die Fassung des bestrittenen Paragraphen ein. Ministerialdirektor Meißner als Vertreter Preußens sprach sich entschieden gegen eine Anerkennung einer Abstimmungsinitiative des Reichs aus. Artikel 18 stelle die Materie der territorialen Ver⸗ änderungen innerhalb des Reichs unter die Herrschaft von zwei obersten Leitgedanken: 1. E““ allgemeinen Volkswohls, 2. Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung. von diesen beiden Leitgedanken ausgegangen werde, so sei es notwendig, daß der be⸗ teiligten veE Recht gegeben werde, in einseitiger Be⸗ tonung des zweiten der beiden leitenden E“ vorbehalt⸗ lich der Prüfung des ersten durch den Gesetzgeber, territoriale Ver⸗ änderungen von sich aus durch Volksbegehren und Abstimmung zu fordern. Nicht aber könne der Gedanke des Selbstbestimmungs⸗ recht dazu führen, die Volksabstimmung auch als bloßes Mittel zur Erforschung eines nicht aus der völkerung selbst empor⸗ getragenen Willens dieser zuzulassen. Hierfür bestehe auch kein praktisches Bedürfnis, denn die bloße Feststellung der Volks⸗ meinung könne auch auf anderem Wege ersolgen Abg. Soll⸗- mann⸗Köln (Soz.) führte aus, es sei für die Sozialdemokratie entscheidend, daß die Gliederung des eine systematische sein 85 Dieser Wille war für seine Partei in imar bei der Abfassung des Artikels 18 maßgebend. Iuristisch man EI sein, ob dem Reiche nach dem Wortlaut des Artikels das

echt zur Einleitung einer Abstimmung zusteht. Dem hohen politischen Ziele der Neugliederung des Reichs dient aber eine mög⸗ lichst weitgehende Initiative der Reichsregierung; sie hat als höchste Gewalt des Reiches, hervorgegangen aus dem freien Mehrheits⸗ willen des deutschen Volkes, die Pflicht, etwaigen unzweckmäßigen, dem Reichsganzen schädlichen Teilabstimmungen eigene Initiative euig gersiistelben. Wir stimmen für die Regierungs⸗ vorlage. Staatssekretär v. Welser folgerte aus dem Gange der Gesetzgebungsverhandlungen, daß es nicht die Absicht der ge⸗ setzgebenden Faktoren gewesen sei, das urs 88“ ausgesprochene Initiatiwrecht durch die späteren änderungs⸗ anträge zu Artikel 18 zu beseitigen. Wollte man eine Abstimmung nur .I wenn sie von der Bevölkerung verlangt ist, so würde das mit einem der obersten für die Neugliederung in Betracht kommenden Grundsätze, daß bei der Neugliederung des Reichs der Wille der beteiligten Bevölkerung zu berücksichtigen ist, nicht ver⸗ einbar sein. Denn in allen anderen Fällen wäre dann die Möglich⸗ keit einer Abstimmung der Bevölkerung ausgeschlossen.

Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) wandte sich mit großer Schärfe gegen die von der Reichsregierung in Anspruch ge⸗ nommene Initiative für die Zerteilung und Veränderung der einzelnen Bundesstaaten. Es sei das eine klare Aenderung der Verfassung von Weimar, ein neuer Vorstoß gegen die Souveräni⸗ tät der Einzelstaaten. Es gi nicht an, der Reichsregierung die Möglichkeit in die Hand zu geben, jeden Tag einen Bundesstaat in die Luft zu sprengen. Die Initiative und Organisation der Ab⸗ stimmung ist Verwaltungsangelegenheit der Länder, nicht des Reiches, das mit diesem Gesetz einen neuen Eingriff in die ur⸗ eigensten Rechte der Einzelstaaten vornimmt. Abg. Bitta

utr.) betonte das laut Artikel 18 der Verfassung bei Gebiets⸗ änderungen im allgemeinen ein verfassungsänderndes Reichsgesetz nötig sei. Stimmen aber die unmittelbar beteiligten Länder der Gebietsänderung zu, so bedürfe es nur eines einfachen Reichs⸗ eesetzes. Ein einfaches Reichsgesetz senägs. ferner, wenn eines der

teiligten Länder nicht zustimmt, die Gebietsänderung oder Neu⸗ bildung aber durch den Willen der Bevölkerung gefordert wird. Auch in den Fällen, wo ein versessang Henta Gesetz notwendig wäre, sei der Wille der betreffenden Bevölkerung tunlichst zu berücksichtigen. Die Initiative der Reichsregierung sei aber überall und allgemein gegeben, weil es überall eines Reichsgesetzes bedürfe und auch für die nach Artikel 18 erforderlichen Voraus⸗

tzungen eines überwiegenden Reichsinteresses und einer wirt⸗ chaftlichen sowie kulturellen Höchstleistung des Reichsganzen in erster Reihe das Urteil der Reichsregierung maßgebend sei. Die Fassung des § 1 der Regierungsvorlage stelle demnach keine Ab⸗ änderung, sondern nur eine Auslegung des Artikels 18 der Reichs⸗

vereesh r Ausschuß nahm § 1 im wesentlichen Wortlaut der Fassung der Reichsregierung an und vertagte sich hierauf.

In der gestrigen Sitzung des Beamtenausschusses des Reichstags gab zu Beginn Regierungsrat Schilling im Auftrage des Reichsfinanzministeriums eine Erklärung zu der Frage der Teuerungszulagen für die Beamten ab, in der es nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger heißt, daß die Reichsregierung die Notwendigkeit von Teuerungsmaßnahmen nicht verkenne, jedoch genötigt gewesen bi. den Ausgang der Pariser Verhandlungen abzuwarten. Die Regierung sei bereits in Erwägungen eingetreten. in welhher Art und in welchem Maße diese Erhöhung 8,8 müsse. Eine abschließende Stellungnahme sei noch nicht möglich, da zunächst noch mit den wirtschaftlichen Verbänden der Beamten, Arbeiter und Angestellten Fühlung genommen werden müsse. Dies solle am Dienstag, den 20. Juni, geschehen. Im allgemeinen würden die zu treffenden Maßnahmen sich in der Richtung einer Erhöhung des Teuerungszuschlages bewegen. Der Vor⸗ sitzende wies auf die schwere Notlage der Beamten, namentlich im besetzten Gebiet hin und betonte die Notwendigkeit, das Gehalt etwa acht Tage vor Monatsschluß g ahlen. Der Regie⸗ rungsvertreter betonte die Schwsergletten der technischen

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