1922 / 139 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Durchführung und hob auch die Konsequenzen für Angestellte und Arbeiter hervor.

Nach längerer Aussprache wurde ein Antrag Morath⸗ Dr. Scholz (D. Vp.) eingebracht, sofort die Auszahlung der Julibezüge zu verfügen, die Vorlage über die Teuerungszuschläge so zeitig einzubringen, daß dem Reichstag genügend Zeit zur ein⸗

gehenden Prüfung bleibt, und Vorsorge zu treffen, daß auch während der Vertagung des Reichstags etwa notwendig werdende Teuerungszuschläge unverzüglich durchgeführt werden können.

Der Vorsitzende bat, diese Entschließung abzulehnen; aus

den Verhandlungen wisse die Regierung, welche Auffassung der Ausschuß habe. Man müsse die Regierungsvorlage abwarten. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) schlug vor, daß der Vor⸗ sitzende an den Reichstagspräsidenten herantrete, um mit ihm Vereinbarungen über den Fortgang der Verhandlungen zu treffen. Von der Entschließung Morath wurde nur der zweite Satz mit den Stimmen der Unabhängigen, der Sozialdemokraten, der Demokraten, der Deutschen Volkspartei und der Bayerischen Volkspartei angenommen, ist aber durch eine von dem Regierungs⸗ vertreter zu Protokoll gegebene zustimmende Erklärung als er⸗ ledigt S Der Ausschuß des Reichstags für Wohnungs⸗

besen beendigte gestern in erster Lesung die Beratung über die Pachtschutzordnung. Die 8Z“ der Heuerlings⸗ verträge wurde beibehalten und ausgedehnt auf solche Pächter, die selbst oder deren Vorfahren das Prachtgrundstück kultiviert haben. Die Einführung einer Berufungsinstanz wurde beschlossen. Das neue Geset soll bis zum 30. September 1924 gelten. . In der gestrigen Sitzung des dritten Unter⸗ ausschusses des parlamentarischen Unter⸗ suchungsausschusses, die unter dem Vorsitz des Abg. „Fleischer stattfand, wurde einstimmig beschlossen: Der usschu soll untersuchen:

1. Ob das Völkerrecht in seiner bisherigen Ausgestaltung als ignete Unterlage für ein wie auch immer geartetes gerichtliches erfahren dienen kann. 2. Ob und inwieweit das Völkerrecht formell zu verbessern und materiell auszubauen ist, um eine geeignete zwischenstaatliche Grundlage für gerichtliche Verf in zukünftigen Konflikts⸗ fällen zu bilden. 6

Handel und Gewerbe. elegraphische Auszahlung

16. Juni

Geld Brief 12309,55 12340,45

113,85 114,15 2596,75 2603,25 5413,20 5426,80 6866,40 6883,60

8189,75 8210,25 688,10 689,90 1583,00 1587,00 1413,20 1416,80 316,35 317,15 2776,50 2783,50 6022,45 6037,55 4978,75 4991,25 150,75 151,75 43,19 43,31

17. Juni

Geld Brief 12484,35 12515,65

115,35 115,65 2651,65 2658,35 5508,10 5521,90 6941,30 6958,70

8299,60 38320,40 695,10 606,90 1602,95 1607,05 1433,20 1436,80 321,59 322,41 2806,45 2813,55 6112,35 6127,65 5043,65 5056,35 153,75 154,75

Amsterdam⸗Rotterdam Buenos Aires (Papier⸗

v“ Brüssel und Antwerpen Christiania. u“ bbbI111“; Stockholm und Gothen⸗

Helsingfors 1 Italien . London.. New York. PI.

. 9„

Schweiz. Spanien. Japan 8 Rio de Janeir Wien (alte) Wien (Dtsch.⸗Oesterr.), abgestetrtw..

JEEEET“” 8 1 Budapest .. 8 33,70 33,80 Soö . 215,70 216,30 Konstantinopel. 8

Ausländische Banknoten vom

* 0

1,79 ½

2,03 606,80

622,20

2,07 623,80

605,20 214,70 215,30

1 uat. Geld 321,15 319,15

2637,25

6918,00

1432,50

1431,50 695,25

2802,00

Brief 321,85 319,85 2642,75 6932,00 1435,50 1434,50 696,75 2808,00

Amerikanische Banknoten 1000 —5 Doll... . ü6 ““

Belgische eebeee““

Dänische 0“

Englische große (100 500 Lstrl.)

3 1 Lstrl. u. darunter. Finnische Französische

100 Frcs. 8 Holländische 100 Fl.. . 12472,50 12497,50 Italienische 100 Lire 1598,25 1601,75 Norwegische 100 Kr. . 5494,50 5505,50 Oesterreichische alte (1000 Kr.). 8 —,— —,—

alte (10 100 Kr.). neue (1000 Kr.). . 2,925 2,425 209,75 210,25

neue (10 u. 100 Kr.) 4 8281,50 8298,50

500 u. 1000 Lei. . I b ch unter 500 Lei. Schwedische 6093,75 6106,25 5029,75 5040,25

Schweizer 00J Spanische 88 114““ Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 614,25 615,75 e uunter 100 Kr . 614,25 615,75

. .*

8 1 . 8

Rumänische

vLA22aaebube a

8

8

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank, Berlin, ge⸗ nehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ in seiner gestrigen Sitzung den Abschluß zum 31. Dezember 1921. Die Gesamtumsätze betrugen 2125 Milliarden Mark gegen 1281 Milliarden Mark in 1920. Die Gesamtaddition der Bilanz schließt mit 40,1 Milliarden Mark gegen 22,9 Milliarden Mark im Vorjahr. Es betrugen am 31. Dezember 1921 (Vorjahr in Klammern) die Hauptposten des Abschlusses: Besitz: Bargeld und Guthaben bei Abrechnungsbanken 1 478 681 296 (1 183 373 311) ℳ, Guthaben bei Banken und Bankfirmen 3 863 343 815 (1 185 081 410) ℳ, Wechsel und unverzinsliche Schatz⸗ anweisungen 24 244 430 441 (16 025 821 697) ℳ, Verzinsliche Deutsche Schatzanweisungen 33 470 029 (85 285 240) ℳ, Report und Lombard gegen börsengängige Wertpapiere 301 791 955 (217 350 390) ℳ, Eigene Wertpapiere: Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten 10 690 279 ℳ, sonstige bei der Reichsbank beleihbare Wertpapiere 14 932 968 ℳ, sonstige börsengängige Wertpapiere 71 647 425 ℳ, nicht notierte Wertpapiere 27 074 560 ℳ, zusammen 124 345 232 (69 585 367) ℳ, Vorschüsse auf Waren und Warenverschiffungen 1 022 153 962 (535 705 584) ℳ, Schuldner in laufender Rechnung: gedeckte 6 071, 188 840 (2 000 201 517) ℳ, ungedeckte 2 608 441 720 (1285 777 991) ℳ, Forderungen an das Reich und die Reichsbank aus für Rechnung derselben übernommenen Verbindlichkeiten 116 437 500 (178 284 410) ℳ, e v. Gemeinschaftsunternehmen 59 553 516 (38 352 686) ℳ, dauernde Beteitigungen bei anderen Banken und Firmen einschl. der Beteiligung an der Reichsanleihe⸗Akt.⸗Ges. 159 836 606 (76 717 013) ℳ, ankgebäude 55 665 000 (47 640 000) ℳ, Sonstiger Grundbesitz 1 (1) ℳ. Verbindlichkeiten: Gläubiger in laufender Rechnung 38 617 424 225 (21 580 004 280) und zwar: Verpflichtungen für eigene Rechnung 4 343 944 (aus⸗ (Hlesla ypotheken auf dem Erndbehc. von Kunden bei Dritten benutzte Kredite 399 379 923 ℳ, Gebührenfreie Ein⸗ lagen 25 924 166 307 ℳ, Sonstige Gläubiger 12 289 534 051 Akzepte 218 546 122 (154 071 251) ℳ, für Rechnung des Reichs und der Reichsbank übernommene Perbindlichkeiten 116 437 500 178 284 410) Bürgschaften 1681 Millionen Mark (1154 Millionen

ark). Die Jahreseinnahme vor Abzug der Ausgaben beläuft sich auf

31,74

1159037 906 (712 990 781) ℳ, und zwar im einzelnen: Zinsen und Wechsel

694 590 131 (443 782 764) ℳ, Gebühren 329 898 736 (198 186 505) ℳ, sonstige Gewinne (aus Wertpapieren, Gemeinschaftsgeschäften, dauernden Beteiligungen, Sorten u. dergl.) 134 549 039 (71 021 512) ℳ, zusammen 1 159 037 906 (712 990 781) ℳ; dagegen erforderten: Handlungsunkosten 744 974 562 (412 529 596) ℳ, Steuern und Ab⸗ gaben einschließlich Zinsbogensteuer 73 824 106 (67 357 967) ℳ, Wohlfahrtseinrichtungen für die Beamten und Beiträge der Bank zum Beamtenfürsorgeverein 22 391 521 (15 007 703) ℳ, aus Anlaß der Fusion und Kapitalserhöhung entstandene Kosten (22 600 000) ℳ, Abschreibung auf. Einrichtung 22 792 162 (12 716 450) ℳ, Abschreibung auf Bankgebäude 16 903 876 (9 036 824) ℳ, zusammen 880 886 227 (539 248 540) ℳ. Der Reingewinn des Berichtsjahres betrug 278 151 679 (173 742 241) ℳ, dazu tritt der Vortrag mit 13 955 870 (11 326 381) ℳ, zusammen 292 107 549 (185 068 622) ℳ. Es wird beantragt: Ueberweisung an die freie Rücklage 100 000 000 (71 914 347) ℳ, Restüberweisung an den „Jubiläumsfonds“ —,— (5 000 000) ℳ, Ueberweisung an den Dr.⸗Georg⸗von⸗Siemens⸗Fonds 30 000 000 (11 041 958) ℳ, Sonder⸗ abschreibung auf Bankgebäude, zur Herabminderung des Buchwertes auf den bisherigen Stand von 40,000 000 ℳ, 15 665 000 (7 640 000) ℳ, Rückstellung für in Ausführung begriffene Bauten 30 000 000 (—,—) ℳ, 24 % Dividende auf 400000 000 ℳ: 96 000 000 (71 340030) ℳ, Gewinnanteil des Aufsichtsrats 6 021 505 (4 176 417) ℳ, Vortrag auf neue Rechnung 14 421 044 (13 955 870) ℳ. Unter Berück⸗ sichtigung der vorgeschlagenen Zuweisung von 100 000 000 stellen sich die Rücklagen nunmehr auf 550 Millionen Mark, so daß das eigene Vermögen der Bank (Kapital und Rücklagen) insgesamt 950 Millionen Mark beträgt. Diese Ziffer erfährt durch die im neuen Jahr vor⸗ genommene Fusion mit der Deutschen Petroleum⸗Aktien⸗Gesellschaft eine fernere erhebliche Vermehrung, und zwar auf weit über zwei Milliarden Mark. 1

Nach dem Geschäftsbericht der Continental⸗Asphalt⸗ Aktiengesellschaft Hannover, die am 12. März d. J. auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken konnte, über das Jahr 1921, hat sich die Lage der einschlägigen Industrie in den Jahren nach dem Kriege sehr verbessert. Wesentlich trug hierzu bei, daß es Le die

,—

hydraulich gepreßte Asphaltplatte mehr und mehr zu einem wichtigen Verbrauchsartikel emporzuarbeiten, der jetzt an Stelle von Holz⸗, Stein⸗ oder Fliesenboden weil billiger und besser in ständig steigenden Mengen verlangt wird. Ferner auch, daß jetzt die deutschen Asphaltgruben berufen sind, das ganze In⸗ land und zum Teil auch das Ausland mit heimischen Produkten zu versorgen, weil ausländischer Rohfelsen aus Gründen der Valuta und Fracht nicht eingeführt werden kann. Hierdurch ist eine ganz neue Lage geschaffen, die dauernd auf das Geschäft günstig einwirkt und den Betrieben für die Zukunft im Hinblick auf die besonderen Grubenverhältnisse der Gesellschaft

gute Resultate in Aussicht stellt. Vom Reingewinn von 2 326 049

sollen 45 vH unter die Aktionäre verteilt werden. Im laufenden Jahre war die Gesellschaft bis zur Ausgabe des Berichts ständig außerordentlich stark beschäftigt und noch für die nächsten Monate mit lohnenden Aufträgen überhäuft.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 10. bis 16. Juni 1922 zeigte der Produktenmarkt in verflossener Woche überwiegend feste Haltung, in erster Reihe beeinflußt durch die Gestaltung der Devisen. Später schwächten sich die Produktenpreise zeitweise ab, zum Teil wohl auf die Niederschläge der letzten Tage und auf die günstige Entwicklung der Saaten. Was das Geschäft in Inlands⸗ weizen betrifft, so hatten die Mühlen S Tage hin⸗ durch außerordentlich großes Mehlgeschäft. oggen wurde in ansehnlichen Mengen in Deckung begehrt. In Gerste wurde das Inlandsmaterial, das zum Angebot kam, für Brauer und Mälzer und Kaffeeröstereien zu steigenden Preisen genommen. Im Hafergeschäft bewirkt der laufende Bedarf neue Anschaffungen. Für Mais kam besonders in den ersten Tagen ein sehr großes Geschäft zustande, und zwar zum Teil auf spätere Lieferung an inländische

östliche Firmen, die hauptsächlich landwirtschaftliche Kundschaft haben.

Erster Flachsanbaubericht Ernte 1 922, Stand Ende Mai (Bericht der Deutschen Leinenbörse E. V. Berlin). Infolge des restlosen Absatzes der Ernte 1921 zu guten Preisen ist eine Er⸗ höhung der Anbaufläche in Deutschland eingetreten, die im Durch⸗ schnitt dem Vorjahre gegenüber mit ungefähr 20 % angenommen werden kann. Zwar werden aus einzelnen kleineren Bezirken Rück⸗ gänge gemeldet, dafür sind in allen anderen Bezirken jedoch teilweise sogar erhebliche Steigerungen der Anbaufläche eingetreten. Die Aus⸗ saat erfolgte verhältnismäßig spät und war zum überwiegenden Teil bis 15. Mai, in den nördlichen Bezirken und in Gebirgslagen kaum Ende Mai beendet. Die Saat ist überall gut aufgegangen. Die Entwicklung der Saaten leidet infolge der Trockenheit vielfach durch Erdflöhe, wie überhaupt, wenn nicht bald Regen eintritt, die Aus⸗ sichten auf eine gute Ergte herabgemindert werden.

Getreidenotierungen in Mark für die Tonne (Welt marktpreise umgerechnet zu dem jeweiligen Wechselkurse). 8

Berlin, 15. Juni. Weizen, märkischer 14 760 14 900 Roggen, märkischer, pommerscher, schlesischer 11 440 11 520 Sommergerste 13 100 13 400, Hafer, märkischer 12 240“ bis 12 400, Mais, ohne Provenienzangabe, prompt 10 100 10 160, ab Hamburg Berlin ab Speicher 10 880 10 920. 8

Hambu r8⸗ 15. Juni. Weizen loko 14 500 14 700 ausländischer 15 400 17 500, Roggen loko 11 500 11 700, Hafer loko 12 300 12 500, Sommergerste 13 100 13 400, Mais loko 10 240 10 300.

Mannheim, 12. Juni. Weizen 16 000 16 750, Roggen 12 750, Gerste 15 250 15 750, Hafer 14 000, Mais, amerikanischer, 11 000.

Köln a. Rh., 13. Juni. Weizen, inländischer 16 800 17 000, ausländischer 16 500 16 750, Roggen, inländischer 13 100 bis 13 300, Hafer, inländischer 14 300 14 700, ausländischer 13 800— 14 300, Futtergerste ausländische 13 750 14 000, Winter gerste, inländische. 14 400 14 700, Mais, grober 11 000 11 250˙

kleiner 13 000 13 250. Chicago, 14. Juni. Weizen, ZJuli⸗Lieferung 12 851, September⸗Lieferung 12 952, Mais, Juli⸗Lieferung 7661, De⸗

zember⸗Lieferung 8045.

Kartoffelpreise der Notierungskommissionen des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestation:

Berlin, 16. Juni: Weiße und rote 100 105 ℳ. Frühmarkt geschäftslos. Großhandelspreise:

Frankfurt a. M., 12. Juni: Norddeutsche 170 200 ℳ, frachtfrei Frankfurt a. M. Wetterauer Kartoffeln infolge zu hoher Preisforderung kein Geschäft. 1

Butterversteigerungen: 88

Berlin, 13. Juni. Zugeführt und versteigert wurden 514 Faß. Höchster Preis 6650 ℳ, niedrigster Preis 5230 ℳ, Durchschnitts⸗ preis 6157 ℳ. Die erzielten Preise betragen für Ostpreußen 5410 bis 6100 ℳ, Westpreußen 5230 6180 ℳ, Pommern 5820 6500 ℳ, Mecklenburg 5900 6210 ℳ, Altmark 6030 6100 ℳ, Brandenburg 5890 6190 ℳ, Braunschweig 6100 6190 ℳ, Hannover 5940 bis 6480 ℳ, Oldenburg 5780 6650 ℳ, Ostfriesland 6040 6530 ℳ, Schleswig⸗Holstein 6100 6110 ℳ.

Hamburg, 14. Juni. Versteigert wurden 738 Faß I. Qual. zu 6180 im Durchschnitt, höchster Preis 6195 ℳ, niedrigster Preis 6100 ℳ, 16 Faß II. Qual. zu 6006 im Durchschnitt.

Bremen, 13. Juni. Zugeführt und versteigert wurden 274 Faß I. Qual. 1 Preis 6630 ℳ, ve Pkeis 5970 ℳ. Die erzielten Preise betragen für Hannover 5970 6610 ℳ, Ost⸗ friesland 6010 6510 ℳ, Oldenburg 6090 6630 ℳ, Westfalen 6060 ℳ, II. Qualität 5500 5900 ℳ. 6

zentrale: Amsterdam 659 750,00 G.,

Schlachtviehpreise in Mark für den Zenkner

Lebendgewicht.

Berlin amburg Köln, Rh. Mannbhei

14. Juni 8 Juni 12. Juni 12. Fhen . ) 3000 —3200 36003800 3100 —3an . b) 2500 2700 3300 3500 3000 —3102 c) 2200 2400 2400 2800 2700 3000 2500 280

1*] 1800 2300 2000 2600 1950 23 a) 2800 3000 2700 3000 3300 3500 2700 2850 b) 2500 2700 2300 2600 3000 3200 2500 2650 . c) 2200 2400 1700 2150 2300 2800 2100 2300 ühe a) 2800 3000 3000 3200 3400 3700 3100 3250 b) 2700 3000 3000 3200 2900 3150 c) 2400 2600 2400 2800 2600 2900 2500 2700 d) 1800 2200 1700 2300 2200 2550 2000 2400 e) 1300 1600 900 1500 1200 2000 1400 1800

a) 3600 4200 8

. b) 4000 4300 3450 3900 3350 3500 3400 3600) c) 3500 3800 2900 3400 3000 3300 3200 3300 3 80— 3300 2250 2800 2600 2900 3100 3200 ²) 2400 2700 1800 2200 2900 3100

S e: 8 8 Stallmast a) 2600 2800 2000 2159 ö. b) 2000 2400 1900 200 . . c) 1200 1700 6 1850 99) G ast a 20 1700 18 2280—2860 8 Schweine . . a) 44 4200 43 8 1 . b) 4800 4800 4900 1200—490) . c) 4725 4800 4250 4350 4600 4700 4100 420] . d) 4600 4700 4100 4200 4350 4500 4100 4200 ö. e) 4350 4500 3800 —- 4200 . f) 4000 4200 3600 40000 3900 410) . g) 4400 4600 3600 4250 4500 4700 3900 420]

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 16. Juni. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse. Holland 12 359,50 G., 12 390,50 B., Frankreich 2786,50 G., 2793,50 B, Belgien 2616,70 G., 2623,30 B., Amerika 317,35 G., 318,15 B, England 1419,20 G., 1422,80 B., Schweiz 6049,90 G., 6065,10 B. Italien 1598,00 G., 1602,00 B., Dänemark 6866,40 G., 6883,60 B, Norwegen 5413,20 G., 5426,80 B., Schweden 8164,75 G, 8185,25 B. Spanien 4993,75 G., 5006,25 B., Prag 610,20 G, 611,80 B., Budapest 31,45 G., 31,55 B., Wien 1,83 G., 1,87 B.

Danzig, 16. Juni. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 314,31 G., 314,97 B., Englische —,— G., —,— B., Französische —,— G., B., Holländische —,— G., —,— B., Polnische 7,31 G., 7,34 B., Warschau —,— G., —,— B., Posen —,— G., —,— B. Telegraphische Auszahlungen: London 1416,05 G., 1418,95 B., Holland 12 387,60 G., 12 412,40 B., Paris 2767,20 G., 2772,80 B., Warschau 7,36 G., 7,39 B., Polen G., —,— B., Posen 7,36 G., 7,39 B.

Wien, 16. Juni. (W. T. B.) Türkische Lofe 136 000, Mai⸗ rente 230, Februarrente 236, Oesterreichische Kronenrente 250,00, Oesterreichische Goldrente —,—, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 9800, Anglobank 27 500, Wiener Bankverein 11 200, Oesterreichische Kreditanstalt 11 600, Ungarische Kreditanstalt 50 50, Länderbank 30 000, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 40 000, Wiener Unionbank 11 800, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 302 000, Säd. bahn 56 000, Südbahnprioritäten 95 500, Siemens u. 13 500, Alpine Montan 125 000. Poldihütte 115 000, isen 295 000, Rima Murany 58 500, Skoda⸗Werke 144 000, Brüxer Kohlen 340 000, Salgo⸗Kohlen 195 100, Daimler Motoren 5975, Veitscher Magnesit 850 000, Waffenfabrik 8000, Galizia⸗Petroleum —,—, Kaiser⸗ Ferdinand⸗Nordbahn 1 280 000, Leykam⸗Josefstal —,—.

Wien, 16. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ Berlin 5560,00 G., Kopen⸗

gen 372 375,00 G., London 75 725,00 G., Paris 148 950,00 G,

strich 322 375,00 G., Marknoten 5555 G., Lirenoten 83 470,00 G, Jugoflawische Noten 22 038,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 32 440,00 G., Polnische Noten 378,00 G., Dollar 16 844,00 G, Ungarische Noten 1687,00 G.

Prag, 16. Juni. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 2032,00, Berlin 16,60, Stock⸗ holm 1354,50, Christiania 900,00, Kopenhagen 1140,00, Zürich 993,00, London 233 ⅜, New York 52,15, Wien 0,31 ¾¼, Mark⸗ noten 16,60, Polnische Noten 1,19.

London, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 50,92 Belgien 54,13 ½, Schweiz 23,49, Holland 11,49 ¼, New York 447,12, Spanien 28,42 ½, Italien 89,18, Deutschland 14,15, Wien 76 500, Bukarest 660,00. .

London, 16. Juni. (W. T. B.) Silber 35,75, Silber auf

Lieferung 35 ⅞. 1 . 3

Paris, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 3,60, Amerika 1138,00, Belgien 94,00, England 50,89 ½, Holland 443,25, Italien 57,10, Schweiz 216,75, Spanien 179,50.

Zürich, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. 1,66, Wien 0,03, Prag 10,05, London 23,49, Paris 46,10, Italien 26,37 ½, Brüssel 43,25, Kopen⸗ hagen 114,00, Stockholm 136,00, Christiania 89,60, Madrid 82,70, Buenos Aires 190,00, Budapest 0,51, Bukarest —,—, Agram 180,00, „Warschau 0,12 ½.

Amsterdam, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,49 ½, Berlin 0,81 ¼, Paris 22,57 ½, Schweiz 48,92 ½, Wien 0,015, Kopenhagen 55,75, Stockholm 66,60, Thristiania 43,90, New VYork 257,00, Brüssel 21,20, Madrid 40,45, Italien 12,95.

Amsterdam, 16. Juni. (W. T. 8) 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 92 ¼⁄, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe 61 1 3, 3 %. Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupen 1 ⁵⁄11. Königlich Niederländ. Petroleum 451,25, Holland⸗Amerika⸗ Linie 125,50, Atchison, Topeka & Santa F6 —,—, Rock Island Southern Pacific 94,75, Southern Railway —,—, Union

b United States Steel Corp. 102,50. Matt.

E1“ 16 Iunni 6* Devisenkurse. London 20,65, New York 462,50, Hamburg 1,50, Paris 40,65, Antwerpen 38,25, Zürich 88,25, Amsterdam 180,25, Stockholm 119,75, Christiania 79,35, Helsingfors 10,10, Prag 9,00. Stockholm, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. d 17,28, Berlin 1,24, Paris 34,10, Brüssel 32,00, schweiz. Plätze 73,50, Amsterdam 150,50, Kopenhagen 84,00, Christiania 66,25, Washington 387,00, Helsingfors 8,45, Prag 7,50. Christiania, 16. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,15, Hamburg 1,50, Paris 51,60, New York 587,00, Amsterdam 227,75, Zürich 8 holm 151,50, K.

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7 4

Pacific 144,75, Anaconda —,—,

en 127,00, Prag 11,75 (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

ö11 den Anzezcenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle echnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32. 88 Drei Beilagen 8

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsreaister⸗Beilage

1500 1700†

Berlin olland 204,30, New York 525,00,

London

10 Helsingfors 13,00, Antwerpen 48,25, Stoc⸗ 3

Berlin, Sonnabend, den 17. Juni

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[Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst kleine An⸗ fragen. . 2* 714. ³ .

Auf eine Anfrage der Unabhängigen, die sich darauf bezieht, daß am 6. Mai in Stettin Mannschaften und Offiziere des 5. Reichswehrregiments an einer monarchistischen Hohenzollern⸗ kundgebung anläßlich des Geburtstages des Kronprinzen teil⸗ genommen hätten, erwidert ein Vertreter des Reichswehr⸗ ministeriums, daß es sich um eine Kompagniefeier gehandelt hätte, deren Zusammentreffen in ein und demselben Lokal mit der Kund⸗ gebung nur Zufall gewesen.

Eine Anfrage des Abg. Grafen Westarp (D. Nat.) bezieht sich darauf, daß der Erste Staatsanwalt in Güstrow in Mecklenburg entgegen dem Wortlaut des Amnestiegesetzes und entgegen der Instruktion in den Ausführungsbestimmungen Beschwerde ein⸗ gelegt habe gegen den Beschluß des Landgerichts Güstrow, das Verfahren gegen den Reichswehrleutnant von Le Fort auf Grund der Märzvorgänge 1920 einzustellen.

Geheimer Regierungsrat Werner erwidert, daß es sich auch um die Einstellung des Verfahrens wegen vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung gehandelt habe, während doch diese

traftaten von der Amnestie ausgeschlossen seien. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wurde vom Mecklenburgisch⸗schwerinschen Justizministerium gebilligt, und der Strafsenat des Oberlandes⸗ gerichts Rostock gab der Beschwerde durch Beschluß vom 23. März tatt. Das Ergebnis der sachlichen Ermittelungen gehe dahin, daß der Leutnant mehrere Menschen widerrechtlich getötet habe, auch liege kein genügender Anhalt für die Annahme vor, daß der An⸗ geschuldigte sich zur Beschießung der Stadt Waren für berechtigt gehalten habe. Das Oberlandesgericht Rostock habe in Anlehnung an eine Entscheidung des Reichsgerichts und in Uebereinstimmung mit der Rechtsprechung des Kammergerichts die Frage beiaht, ob ein Gerichtsbeschluß, durch den ein Strafverfahren auf Grund des Amnestiegesetzes eingestellt worden sei, nach Wortlaut und Sinn dieses Gesetzes mit Beschwerde angefochten werden könne. Bei den Ausführungsbestimmungen des Mecklenburg⸗schwerinschen Mini⸗ handele es sich nur um Richtlinien, von denen im Einzel⸗ jfall aus rechtlichen Gründen abgewichen werden könne.

Auf eine Anfrage des Abg. Dorsch (D. Nat.) wegen Ersatz des Schadens, den Einwohner der Gemeinde Trebur in Hessen durch die Besatzungstruppen erlitten haben, erwidert ein Regie⸗ rungsvertreter, daß die Reichsregierung wegen dieser Angelegen⸗ heit mit dem hessischen Ministerium des Innern in Verbindung getreten sei. Sie werde die verlangte Auskunft innerhalb der vor⸗ heschriebenen Frist erteilen.

Auf eine weitere Anfrage des Abg. Dorsch (D. Nat.) er⸗ widert ein Regierungsvertreter, daß zur Entlastung der Steuer⸗ kassen verfügt worden sei, daß für die vorläufige und endgültige Einkommensteuer 1920 sowie für die vorläufige Einkommen⸗ brn 1921 Zinsbeträge unter 200 Mark nicht eingefordert werden sollten. Weiter sei angeordnet worden, daß bereits vereinnahmte u“ unter 200 Mark nicht erstattet werden sollten. Diese

nordnung sei notwendig gewesen, um die Entlastung der Steuer⸗ kassen in vollem Umfang herbeizuführen. Eine Aenderung ver⸗ möge der Finanzminister nicht in Aussicht zu stellen.

Auf Anfrage des Abg. Graef⸗Thüringen (D. Nat.) erwidert ein Vertreter der b daß die Frage, ob das Bahn⸗ postamt 6 in Eisenach erhalten bleiben solle, bejaht werden könne, solange die Wohnungsschwierigkeiten fortbeständen.

Nach Erledigung der kleinen Anfragen nimmt das Wort hur vnasves. der

Abg. Dittmann (U. Soz.): Ich beantrage eine Um⸗ änderung der Tagesordnung. Das Wichtigste, worüber der Reichs⸗ tag gegenwärtig verhandeln muß, find die fortgesetzten, immer mehr sich steigernden monarchistisch⸗reaktionären Treibereien gegen den Bestand der deutschen Republik. (Lachen und Zurufe rechts.) Fortgesetzt kommen Meldungen über sogenannte Regimentsfeiern, militärische Paraden und ähnliche Veranstaltungen, die dem Zweck

dienen, Stimmung zu machen für einen Rechtsputsch, wie wir ihn

1920 erlebt haben. (Lachen und Unruhe rechts.) Als wir damals gewarnt haben und auf die Zeichen der Zeit hinwiesen, sind wir genau so verhöhnt und verlacht worden wie die Herren von rechts jetzt glauben uns verhöhnen und verlachen zu müssen. Leider gab es damals auch Kreise der Linksparteien, die mit derselben Sorg⸗ losigkeit den Dingen ins Auge schauten und die dann aufs schwerste überrascht wurden durch die Ereignisse vom 13. März 1920. Der Reichstag hat eine Möglichkeit, diese Dinge zu behandeln durch mehrere Interpellationen, die wir eingebracht haben, und durch die Interpellation Müller⸗Franken. Der Reichskanzler hat sich bereit⸗ erklärt zur Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsmäßigen

Frist. Das schließt nicht aus, daß der Reichstag den Reichskanzler

ersucht, weil Umstände eingetreten sind, die die schleunigste Beant⸗ wortung erfordern, möglichst noch heute die Interpellationen zu beantworten. Ich stelle hiermit in aller Form den Antrag, dieses Ersuchen an die Regierung zu richten. 1

Präsident Löbe: Einen neuen Gegenstand auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, ist nicht möglich, wenn jemand widerspricht, und zweitens müßte es gelingen, die Regierung noch heute zur Be⸗ antwortung zu bewegen. Darum führe ich zunächst einen Beschluß darüber herbei, die Regierung zu ersuchen, heute noch die Inter⸗ bellationen zu beantworten.

Für den Antrag, die Regierung zu ersuchen, die Inter⸗ pellation zu beantworten, stimmen nur die Kommunisten und

nabhängigen, er ist also abgelehnt. .“ 3

Präsident Löbe teilt mit, daß die Initiativanträge der Rechtsparteien auf Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes nunmehr gedruckt und verteilt worden And, und somit auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt werden könnten, falls dagegen Wider⸗ spruch nicht erhoben werde.

Abg. Höllein (Komm.) erhebt Widerspruch. 1

Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) beantragt nunmehr, die Beratung des Zwangsanleihegesetzes und des Initiativgesetzent⸗ wurfs der Unabhängigen auf Aenderung des Einkommensteuer⸗ gesetzes von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, damit alle diese zusammenhängenden Gesetzentwürfe morgen gemeinsam beraten werden könnten. 1 1

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Unabhängigen und Kommunisten angenommen.

Es folgt die erste und zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfes über die Evhöhung der Bezüge aus der Unfallfürsorge für Gefangene, der die Entschädigungsleistungen, die aus .

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Anlaß der Unfälle von Gefangenen zu ge⸗ währen sind, um das Zehnfache erhöht. Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der Demokraten und des Zentrums vor, der eine Erhöhung um das Zwanzigfache fordert. Ein weiterer Antrag derselben Parteien will die Regierung ermächtigen, die festgesetzten Beträge mit Zustimmung des Reichsrats den veränderten Verhältnissen

anzupassen.

„Unter Annahme der beiden Anträge und einer Ent⸗ schließung der Abgg. Anfhäuser (U Soz.) und Ge⸗ nossen, die von der Regierung die Gesetz⸗ entwurfes zur grundsätzlichen Regelung der Unfallfürsorge für Gefangene bei Wiederzusammentritt des Reichstages ver⸗ langt, wird der Gesetzentwurf in allen drei Lesungen ver⸗ abschiedet.

b Sne. v gesetzes geht ohne Aussprache an den volkswirtschaftlichen Ausschuß.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Vergütung von Leistungen für die bewaffnetedeutsche Macht. Der Entwurf, der die Ent⸗ adigungen für Quartierleistungen festsetzt und diese Ent⸗ schädigungen den jetzigen Preisverhältnissen anpaßt, wird nach den Beschlüssen des Ausschusses ohne Aussprache in zweiter, dann auch in dritter Lesung angenommen. Das Haus tritt dann in die erste Beratung der Schlichtungsord⸗ nung ein.

Abg. Giebel (Soz.): Dieser Gesetzentwurf wird wahrschein⸗ lich heiß umstritten werden, da die kapitalistischen Kreise an ihm nur insofern Interesse haben, als er die Bewegungsfreiheit der Gewerkschaften erheblich einschränkt. Meine politischen Freunde werden im Interesse der Gewerkschaftsbewegung und im wohl⸗ verstandenen Interesse des gesamten Volkes der gesetzlichen Regelung des Schlichtungswesens grundsätzlich zustimmen, obwohl uns das seitens der radikalen Arbeiterkreise den Vorwurf des Verrats einbringen dürfte. Die sozialdemokratische Arbeiter⸗ bewegung hat unter Klassenkampf niemals den Kampf im buch⸗ stäblichen Sinne des Wortes verstanden. Für die freien Gewerk⸗ schaften ist der Streik immer nur das allerletzte Kampfmittel gewesen, denn sie waren sich klar darüber, daß der Streik eine recht zweischneidige Waffe ist. Gerade die freien Gewerkschaften waren es, die, von ernstem Verantwortungsgefühl getragen, vor dem Streik stets versucht haben, alle Verhandlungsmöglichkeiten zu erschöpfen, und sie verfahren nach diesem Grundsatze auch jetzt. Wenn oft gegen den Willen der Gewerkschaften Streiks aus⸗ gebrochen sind, so lag das daran, daß die Unternehmer die von den Gewerkschaften gesuchten Verständigungsmöglichkeiten dadurch sabotierten, daß sie die ergangenen Schiedssprüche ablehnten. Selbstverständlich haben auch Arbeitnehmer Schiedssprüche abge⸗ lehnt, sie griffen dann aber nicht sofort zum Streik, sondern leiteten erneute Verhandlungen ein, die vielfach eine günstigere Regelung brachten. Daraus folgt, daß die Gewerkschaften die Möglichkeit, die vorhandenen Schlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen, restlos ausnutzen. Die Bestimmung des § 55 der Schlichtungsordnung, die vorsieht, daß vor Streiks oder Aus⸗ sperrungen die zuständige Schlichtungsbehörde angerufen werden

muß, läuft darauf hinaus, die Gewerkschaften der freien Selbst⸗

bestimmung über die Anwendung oder Nichtanwendung des Streiks aufs äußerste zu beschränken. Man sollte aber nach wie vor es den Gewerkschaften selbst überlassen, ihre Stellungnahme zum Schlichtungswesen selbständig festzulegen, zumal der bevorstehende Kongreß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes sich auch mit der Frage befassen wird, welche Grundsätze für die Streik⸗ führung in Betracht kommen sollen. Nach den dem Kongreß vorzulegenden Richtlinien soll der Streik auch fernerhin nur das allerletzte Kampfmittel sein, und ein Streik in gemeinnützigen Be⸗ trieben soll erst möglich sein, wenn den Sgitzenorgansationen vorher Mitteilung gemacht und ihnen eine angemessene Frist für die Einleitung einer Vermittlungsaktion gegeben ist. Bei solchen Grundsätzen kann man es den Gewerkschaften vollständig über⸗ lassen, die Frage des Streiks von sich aus zu prüfen, ohne sie mit den Bestimmungen des § 55 zu belasten. Dazu gibt § 101 ein Einspruchsrecht gegen ergangene Schiedssprüche. Ich fürchte, daß dadurch eine ungeheure Verzögerung in der Verhängung eines Streiks erfolgen kann, ja, daß sogar Streiks unmöglich gemacht werden. Das ist zwar der Zweck des Gesetzes, aber hier wird er erreicht auf Kosten der Arbeitnehmer und ihrer kulturellen Inter⸗ essen. Auch bei wilden Streiks dürfen die Gewerkschaften, obwohl sie durch solche Streiks gefährdet werden, nicht übersehen, daß es sich da um ihre Brüder handelt, die aus Not und Verzweiflung gegen die gewerkschaftlichen Vorschriften verstoßen haben, und daß sie ihnen deshalb auch hilfreiche Hand bieten müssen. Dann aber können die Gewerkschaften ersatzpflichtig werden und unter Um⸗ ständen finanziell ruiniert werden. § 55 stellt auch ein ver⸗ fassungsänderndes Gesetz dar, da er das Koalitionsrecht beschränkt. Auch im Interesse des Schlichtungswesens selbst muß der § 55 abgelehnt werden. Der Schlichtungszwang ist kein Schutz gegen Streik. In dem klassischen Land des schiedsgerichtlichen Zwangs⸗ verfahrens, in Australien, haben die Streiks sogar zugenommen, denn der Schlichtungszwang bringt eine Gereiztheit in die Arbeiter⸗ schaft hinein, die die Verständigungsmöglichketen erschwert. Ferner schafft dieser nutzlose und lästige Zwang einen übergroßen und kostspieligen Apparat, der doch nicht zum Ziele führt. Wir stehen auch dem Behördenzug in den Schlichtungsämtern skeptisch gegen⸗ über. Die Vorsitzenden sollen von der Obersten Landesbehörde bestellt werden und zum Richteramt oder zum höheren Ver⸗ waltungsdienst befähigt sein. Wir haben schon im hiesigen Schlichtungsausschuß mit manchen Vorsitzenden üble Erfahrungen gemacht. Wenn die Vorsitzenden nun noch unabsetzbar sind und die Arbeiter keinerlei Mitwirkung bei der Aemterbesetzung haben, dann ist die Schlichtungsordnung nicht ein Instrument des sozialen Friedens, sondern ein Feld neuer Kämpfe und Konflikte. Der jetzige schwerfällige Apparat muß vereinfacht werden. Möge der Minister dafür sorgen, daß das Gesetz über die Arbeitsgerichte bald an das Haus kommt, damit es im Ausschuß gleichzeitig mit diesem Entwurf beraten werden kann. Die Verbindlichkeits⸗ erklärung der Schiedssprüche ist nach diesem Entwurf praktisch wertlos. Eine gründliche Durcharbeitung der Vorlage im sozial⸗ politischen Ausschuß ist notwendig, um wenigstens das zu erreichen, was die freien Gewerkschaften als erträglich bezeichnet haben. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Ich muß zunächst um Entschuldigung bitten, daß ich bei der Eröffnung dieser Beratung noch nicht anwesend war und daher auch den Aus⸗ führungen des Herrn Vorredners nicht in allen Teilen folgen konnte. Ich konnte nicht ahnen, daß der Punkt 7 der Tagesordnung so schnell⸗ wie es geschehen ist, an die Reihe kommen würde. (Sehr richtig! links.) Es sei mir darum gestattet, noch als zweiter Redner die Vor⸗

lage einzuführen. Dabei möchte ich, wie es dem Charakter der

ersten Lesung entspricht, weniger Ausführungen zu einzelnen Be⸗ stimmungen der Vorlage, als vielmehr grundlegende Dar⸗ legungen machen.

Die zur Beratung stehende Vorlage will einen wichtigen Aus⸗ schnitt des Arbeitsrechts, nämlich das Schlichtungswesen in Gesamtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einer endgäültigen gesetzlichen Regelung zu⸗ führen. Die Vorlage bildet den Abschluß einer langen Entwicklungs⸗ reihe, die mit dem Gewerbegerichtsgesetz vom Jahre 1890 beainnt, die dann ihre Fortsetzung findet in den verschiedenen Versuchen, ein Arbeitskammergesetz zu schaffen, und weiterhin in dem Hilfsdienst⸗ gesetz während des Kriegs im Jahre 1916 und die dann endlich zur Verordnung vom 23. Dezember 1918 über Tarifverträge geführt hat. Der dritte Abschnitt dieser Verordnung regelt die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten. Aber diese Regelung war von vornherein nur als eine vorläufige gedacht, die endgültige Festsetzung durch Gesetz ist schon damals beim Erlaß der Verordnung vorgesehen worden.

Seitdem ist dieses Gesetz von den verschiedensten Parteien, und zwar mit größtem Nachdruck, schon in der Nationalversammlung und auch in in den späteren Reichstagsverhandlungen gefordert worden. Die Regierung hat mehrmals das Versprechen geben müssen, die Vorlage einzubringen. Schon am 23. Juli 1919 wurde sie in der Programmrede des damaligen Ministerpräsidenten Bauer in der Nationalversammlung zu Weimar angekündigt. Lange und eingehende Beratungen mit den Interessenten, mit den verschiedenen Ressorts und mit den Ländern sind der Einbringung dieser Vorlage voraus⸗ gegangen. Die Beratung durch den vorläufigen Reichswirtschaftsrat allein dauerte von März bis Dezember 1921. (Hört! Hört! bei den Soz.) Der oft erhobene Vorwurf überstürzter Gesetzesmacherei trifft jedenfalls auf diese Vorlage nicht zu. (Sehr richtig! links und im Zentrum.)

Die Regierung würde am liebsten, wie es auch der Herr Vor⸗ redner gewünscht hat, das Gesetz über Arbeitsgerichte und über das Berufsvereinsrecht gleichzeitig mit dieser Vorlage eingebracht haben. Das erklärt sich ohne weiteres aus dem Zusammenhang des Schlichtungswesens mit den genannten Gebieten des Arbeitsrechts. Leider ist aber eine gleichzeitige Einbringung der genannten verwandten Gesetz⸗ entwürfe aus Gründen, die dem hohen Hause bekannt sind, unmöglich ge⸗ wesen. Wenn nunmehr auch die Schwierigkeiten hinsichtlich des Arbeits⸗ gerichtsgesetzes im wesentlichen als überwunden gelten können, so ist doch nicht mit einer so schnellen Vorlegung und Beratung der übrigen Gesetze zu rechnen, daß deshalb die fertiggestellte Schlichtungsordnung zurückgestellt werden müßte oder auch nur zurückgestellt werden dürfte. Eine solche Zunrückstellung erscheint der Regierung um so weniger ratsam, als wir angesichts der großen Bedrängnisse unserer Wirtschaft das Gesetz dringend benötigen und seine Verabschiedung möglich ist, ohne die Einheitlichkeit des ganzen Arbeitsrechts zu gefährden.

Meine Damen und Herren! Die Vorlage verfolgt das überaus wichtige Ziel, den Wirtschaftsfrieden sowohl im Interesse der unmittelbar Beteiligten, wie auch der Volksgesamtheit nach Möglichkeit zu fördern und zu sichern. Dieses Ziel ist schon in Friedenszeiten allseitig als erstrebenswert anerkannt worden. Andere industrielle Länder gingen uns schon damals auf diesem Gebiete sowohl in der Gesetz⸗ gebung, wie auch in der Praxis der Wirtschaftsverbände voran. Ich denke dabei keineswegs etwa nur und speziell an Australien, auf das der Herr Vorredner wiederholt hingewiesen hat. Heute wäre es meines Er⸗ achtens geradezu ein Verbrechen am deutschen Volke, wenn man nicht alles daran setzen wollte, um dieses Ziel der Förderung des wirtschaftlichen Friedens mit allen nur möglichen, auch mit gesetzlichen Mitteln, soweit sie sich sozial rechtfertigen lassen, zu erreichen. (Sehr richtig! bei der D. Vp.).

Diese unsere Pflicht scheint mir begründet zu sein durch die völlig veränderten Voraussetzungenunserer wirt⸗ schaftlichen und rechtlichen Lage gegenüber der Vorkriegs⸗

zeit. Die Arbeitskämpfe von heute und diejenigen der Vorkriegszeit unter⸗

scheiden sich wesentlich voneinander. Es kann meines Erachtens nicht deutlich und oft genug auf diesen wesentlichen Unterschied von Gegenwart und Vergangenheit gerade in diesem Punkte hingewiesen werden. Zu⸗ vörderst haben wir heute eine neue Arbeits⸗und Wirtschafts⸗ verfassung mit einer wesentlich günstigeren Stellung des Faktors Arbeit in dieser Verfassung. Die Verfassung fordert die gleichberech⸗ tigte Mitwirkung der Arbeitgeber und Angestellten in der Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen. Sie anerkennt zu diesem Zwecke die Gewerkschaften wie die Arbeitgeberverbände und die von diesen Organisationen geschlossenen Tarifverträge. Alle koalitionshemmenden Maßnahmen der früheren Zeit sind durch Artikel 159 der Verfassung als rechtswidrig gebrandmarkt und verboten.

Schon vor dem Zustandekommen der Verfassung hatten sich die Arbeitgeberverbände durch die bekannten Abmachungen vom November 1918 zur Anerkennung der Gewerkschaften verpflichtet und ihre Bereit⸗ willigkeit zu Tarifverträgen ausgesprochen. Dazu kam noch die Ver⸗ ordnung vom Dezember 1918 über Tarifverträge und Schlichtung der Arbeitsstreitigkeiten. Damit entfielen im wesentlichen jene Kampfes⸗ gründe, welche die wirtschaftlichen Kämpfe in früheren Jahren so überaus erbittert gemacht hatten. Um Anerkennung der Gewerkschaften und Tarifverträge, um die Freiheit der Koalition, um das Mit bestimmungsrecht der Arbeiter braucht heute grundsätzlich ich seh ab von einzelnen praktischen Fällen nicht mehr gekämpft zu werden. Dazu kommt die veränderte politische Stellung der Arbeitnehmer in Gemeinde, Staat und Reich. Durch das gleiche Wahlrecht und die demokratische Verfasfung in allen öffentlichen Körperschaften haben die Arbeitnehmer, insbesondere auf die gemein⸗ wirtschaftlichen Betriebe, einen ganz anderen Einfluß gewonnen als ehedem. Der Gewerkschaftsgedanke selber hat viel weitere Kreise erfaßt als in der Vorkriegszeit. Die Zahl der unorganisterten Arbeiter ist gegen früher verhältnismäßig gering. Die Gewerk⸗ schaftsorganisation ist ausgedehnt worden auf Angestellte und Beamte. Alles dieses gibt den Arbeitnehmern viel weitergehende Moöglichkeiten zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen, als