1922 / 148 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

naert weczen selz lassen Sie ums zursatehren in dem Geundset Das Vaterland steht über der Partei”

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seine Söhne.

2282 Iee mehr ist, die jeder arbeitende und tüchtige Men Möge sich

die Buße, daß wir sagen, wir sind nicht rein genug gewese Dienste der Fhewigs und unseres Volks. E Voltsfreund nötig um Deutschland, daß er forscht, ob er nicht in sich hat einziehen lassen Haß und Leidenschaft. Niemals dürfen wir vergessen, daß wir Söhne einer Nation sind. An⸗ Mhase⸗ des Sarges von Dr. Rathenau reichen wir willig allen denen die Hände, die die deutsche Republik schützen und aufbauen wollen, das ist eine Arbeit, an der sich alle beteiligen können, wenn sie wollen. Wenn wir jetzt Gesetze machen, um die Republik zu schützen, so müssen wir gleichzeitig an der Bahre dieses Mannes an die Gesinnung unferes Volks appellieren, auf daß seine Atmosphäre ge⸗ reinigt werde. In seinem Geiste rufen wir alle auf: Laßt uns Ein⸗ kehr halten! Ihm aber rufe ich im Auftrage der Deutschen demo⸗ kratischen Partei zu: Rube in Frieden! das Andenken des Gerechten bleibet in Segen, was wir bergen in den Särgen ist der Erde gleich, was wir lieben, ist geblieben, bleibt in Ewigkeit. Der Trauermarsch aus Wagners „Götterdämmerung“ beschloß die Trauerfeier. Die sterbliche Hülle Dr. Rathenaus wurde darauf nach Oberschöneweide übergeführt, wo die Bei⸗ setzung im Kreise der Angehörigen in der Familiengruft erfolgte

Der diplomatische Vertreter der russischen sozialistischen föderativen Sowjetrepublik Krestinski hat Berlin Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Paschukanis die Geschäfte der diplomatischen Vertretung.

Parlamentarische Nachrichten. 8

Dem Reichstag sind zugegangen: Der Gesetzentwurf über den deutsch⸗russischen Vertrag von Rapallo nebst einer erläuternden Denkschrift, der Gesetzentwurf zur Ueberleitung von Rechtsangelegenheiten der Schutzgebiete, ferner der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik⸗ oder Handelsmarken, der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rech⸗ nungsjahr 1922 und der Entwurf eines Gesetzes zur Neu⸗ 8 8s 1. 8. § 74 a Abs. 2 Satz 1 und im § 75 b Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sowie im Al. 18

r Gewerbeordnung vorgese ehaltsgrenzen. g vorgesehenen

Der Ausschuß für Siedlungs⸗ und Wohnungs⸗ wesen des vorläufigen Reichswirtschaftsrats hielt heute eine Sitzung.

Der Reichsausschuß für Volkswirtschaft setzte am Montag die erste Beratung des Gesetzentwurfs über 9 8 treideumlage aus der Ernte 1922 bei § 2 (Oberver⸗ teilung) fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde zunächst der Antrag Kraetzig (Soz.) abgelehnt, in dem verlangt wird, daß Weizen anbauende Land⸗ wirte mindestens ein Fünftel ihres Licfersolls in Weizen zu erfüllen haben, ebenso ein Antrag Schiele (D. Nat.), der für die Be⸗ messung der Umlage die Altenteile und Deputatleistungen berück⸗ sichtigen will. Staatssekretär Heinrici betonte, daß diese Frage nur bei der Unterverteilung in Betracht kommen könne, es sich hier um die Oberverteilung handele. Ein Zentrumsantrag will eine Bestimmung in das Gesetz aufnehmen, nach der für F.gnden mit Mißernte r. Umlage⸗ menge entsprechend ist. Ueber den Antrag entspann sich eine längere Debatte, in der Unterstaatssekretär Heinrici erklärte, daß diese Verhältnisse bei der Untererteilung im Gesetz schon berück⸗ sahtig seien, dagegen empfehle es sich nicht, den Reichsernährungs⸗ minister eine solche Ermächtigung im Gesetz zu geben, weil dann die Länder alle an die Reichsregierung herantreten würden. Der Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Fehr betonte gleich⸗ falls, daß mit einer solchen Bestimmung die Oberverteilung niemals bb Ruhe käme, selbstverständlich werde aber die Regienung nach dem rundsatz verfahren: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht ver⸗ lorven. Der Antrag des Zentrums wurde sodann abgelehnt.

Zu § 3 (Unterverteilung durch die Länder) lag ein Antrag Schiele (D. Nat.) vor, die Ermächtigung der Länder, über das Umlagesoll insgesamt bis zu 15 % zum Ausgleich von Aus⸗ fällen auf 10 % herabzusetzen. Der Antragsteller

chiele betonte, daß im Vorjahre die Kommunalverbände schon weit über die damals festaesetten 10 % hinausgegangen wären. Reichs⸗ minister Dr. Fehr erklärte, das wäre nicht zu befürchten, da die ausdrücklich die Höchstgrenze für die deaaehn Zuschläge der änder, Provinzen und Kommunalverbände zuten. Der Antrag 5 mit Stimmengleichheit abgelehnt. Sodann wurde der letzte 2 br 8 1 Länder ermächtigte, auch die gesamte . he ganz oder zum Teil der Verteilung 484 behandelt die Unterverteilung der Kommunen Ein Antrag Kraetzig (Soz.) wollte mit Rücksicht auf die Be⸗ schlüsse zu §. 2 (Oberverteilung) die Vorschriften über die Freigrenze treichen, ein Antrag Dr. Boehme (Dem.) wollte dagegen die Heceven Beschlüsse in der Form aufnehmen, daß eine landwirtschaft⸗ 9 ö es. Fläche unter 10 Hektar freibleiben und von Flächen von 1 is 20 Hektar nur 5 Hektar hevangezogen werden sollen. Ein Zusatzantrag Schiele (D. Nat.) wollte den hierdurch ent⸗

Das Vaterland braucht alle Alle deutschen Staatsbürger, welcher Rasse und Bekenntnisses sie auch sein mögen, müssen vom Staate geschützt sie diejenige Achtung genießen, 1 ch für sich zu beanspruchen hat. jeder Deutsche heute geloben, heute, an dem Tage, da wir den verloren haben, um den wir hier trauern, in uns zu gehen, Buße zu tun, nicht die Buße, die der Versailler Vertrag uns auferlegt,

ß wir allein uns schuldig an diesem Unglück bekennen sollen, aber

Die Buße hat jeder sein Gewissen er⸗

lionen und ein Antrag Dr. Böhme (Dem.) auf 2,2 Millionen; hierauf wurde ein Antrag Käpyler (Soz.) auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage mit 2 ½ Millionen angenommen.

Pegadsa⸗ des Vorjahrs nachdem der dadurch die ganzen bisherigen Vereinbarungen mit den Ländern durch⸗

Antrag wieder auf, daß landwirtschaftliche Betriebe, die Weizen anbauen, ein Fünftel des Liefersolls in Weizen liefern sollen. Nachdem auch heute der Präsident der Reichsgetreidestelle sich gegen den Antrag ausgesprochen hatte, wurde er abgelehnt. Abg.

vnd Dr. Boehme (Dem) angenommen, wonach der lehte Satz Absatzes 1 des § 4 folgende Fassung erhält: „Die erfolgt nach der landwirtschaftlich genutzten Fläche, Betriebe unter 10 Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben vom Lieferungs⸗ e veen 888 8 10 bis 20 landwirtschaft⸗ li tzter Fläche unterliegen der Lieferungspflicht für die 5 Hektar Eie.eeden. Süche. 8

Die Paragraphen 5 bis 13 wurden mit einigen Aenderungen, im wesentlichen aber nach den Regierungsvorlagen in erster Lesung angenommen.

Zu Paragraph 14 wurde ein Antrag der Rechten angenommen, wonach an der Aufbringung des Getreides außer Händlern, Unter⸗ nehmern von Mühlenvereinigungen und landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften, Berufskreise und Organisationen anderer Art nicht beteiligt werden sollen. Auf Antrag des Abg. Thomsen D. Nat.) wurde bei Paragraph 14 ein Satz gestrichen, der die

Kommunalverhände ermachtigt hatte, daß sie für Erzeuger, die nur eine geringe Menge zu liefern haben, eine einmalige Lieferfrist fest⸗ setzen können.

Paragraph 15 wurde nach der Regierungsvorlage angenommen. Mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde ein Antrag Thomsen (D. Nat.), daß im Falle der Nichterfüllung der auferlegten Getreide⸗ lieferung Ersatz für das ablieferungspflichtige Getreide in Geld nach Maßgabe des freien Handelspreises geleistet werden könne. Die Paragraphen 25 und 26 wurden nach den Regierungsvorlagen an⸗ genommen. -

Zu Paragraph 27 beantragte der Abg. Diez (Str.) einen Zu⸗ satz, wonach von der Uebernahme des Getreides durch die Kommunal⸗ verbände bis zum Verkauf des Markenbrotes an die Versorgungs⸗ berechtigten Aufwendungen für Getreide, Mehl und Brot, die aus Transporten mit reichseigenem Verkehrsunternehmungen, Steuern und Verwaltungskosten entstehen, dem Brotpreise nicht zugeschlagen werden dürfen. Reichsernährungsminister Dr. Fehr machte auf die finanztechnischen großen Schwierigkeiten aufmerksam, die bei Durch⸗ führung dieses Antrages entstehen würden. Die Summen, die höchstensfalls hieraus aufkämen, würden außerdem nicht ausreichen, um eine wesentliche Verbilligung des Brotes zu erzielen. Auch außen⸗ politische Gründe sprechen gegen eine solche Verbilligung des Brotes mit öffentlichen Mitteln. Der Antrag wurde hierauf abgelehnt. Bezüglich der Berechtigung zum Empfang von Brotkarten beschloß der Ausschuß, daß die Versorgungsberechtigten auf Antrag ein⸗ treten solle. Versorgungsberechtigt sind jedoch nicht Personen, bei denen nach ihren eigenen oder nach den Einkommensverhältnissen dessen, der verpflichtet ist, in seinem Haushalt für ihren Unterhalt sorgen, ein Bedürfnis nicht anerkannt werden kann, Brot im Wege der öffentlichen Versorgung zu erhalten.

„Angenommen wurde ferner eine Entschließung Roesicke (D. Nat.), daß die in einem Kommunalverband liegenden Mühlen in erster Linie und nach Möglichkeit bis zu ihrer Vollbeschäftigung mit der Ausmahlung des Kommunalverbandsgetreides beauftragt werden sollen. Weiter wurde gemäß Anträgen des Abgeordneten Esser (Ztr.) vom Ausschuß beschlossen, daß, wenn bei der Preisbemessung für das von den Kommunalverbänden abgegebene Mehl Ueberschüsse erzielt werden, der Mehlpreis entsprechend herunterzusetzen sei. Bei der Mehlverteilung sollen Bäcker⸗Groß⸗ und Kleinbetriebe hinsichtlich der ihnen zu berechnenden Mehlpreise gleich behandelt werden.

Bei der Preisfestsetzung für das abzuliefernde Getreide, kam es zu einer ausführlichen Diskussion. Abgeordneter Kraetzig (Soz.) wollte für die erste Hälfte des Liefersolls den Preis festgesetzt wissen auf 6300 Mark für eine Tonne Roggen, 6900 M. für eine Tonne Weizen. Abg. Diez (Ztr.) befürworte den Preis von 8000 Mark für Roggen, von 8800 Mark für Weizen, 7800 M. für Gerste und 7500 Mark für Hafer pro Tonne. Abgeordneter Dr. Pachnicke (Dem.) erklärte in bezug auf die Preisfrage, daß bei völlig freier Wirtschaft eine Zurückhaltung der Vorräte und damit eine künstliche Preissteigerung nicht zu verhindern wäre. Ueber die jetzt geschaffene Krisis kommen wir vielleicht hinweg, wenn nicht weitere Morde verüht werden. Schwerste Sorge aber bereitet die Teuerung, deren soziale Wirkungen noch gar nicht abzusehen sind. Keinesfalls dürfen wir die drohenden Gefahren durch eine übermãßige Erhöhung gerade des Brotpreises noch verschärfen. Die demokratische Partei stimme dem Zentrumzantrag in der Erwartung zu, daß sich zwischen erster und zweiter Lesung die Differenzen noch ausg eichen werden. *8 Abg. ertz (Unabhg) machte darauf aufmerksam, daß die Preisfestsetzung sich nicht nach der kommenden Markverschlechterung richten dürfe, sonst würde ja Kreisen eine Prämie gezahlt werden, die sich bestreben, den Markkurs nicht zur Erholung kommen u lassen. In diesem vesam mentang erinnerte Redner daran, daß der Abg. Stinnes (D. —2) im Auswärtigen Ausschuß eine Mark⸗ besserung als verderblich für die deutsche Industrie bezeichnet habe, und daß der Abg. Helfferich (Dnt.) vom Standpunkt der deutschen Wirtschaft das Scheitern der Anleihe als ein Glück bezeichnet habe. Zu einem Beschlusse konnte jedoch in der Preisfrage der Ausschuß nicht kommen. Alle eingebrachten Anträge wurden nacheinander ab⸗ gelehnt, ebenso auch die Regierungsvorlage. Es bleibt also die Preis⸗ frage wie die Frage der abzuliefernden Getreidemengen noch offen. Mit Unterstützung der Sozialdemokraten und der Unabhängigen wurde sodann ein deutschnationaler Antrag vom Ausschuß angenommen, wo⸗ nach die aus dem Umlagegetreide anfallende Kleie den Lieferern des Getreides zu einem in angemessenem Verhältnis zum verree eagh stehenden Preise angeboten werden soll. Nachdem hierauf die erste Lesung des Gesetzentwurfs beendet war, vertagte sich der Ausschuß.

Der Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft nahm gestern die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vor. Nach, dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger“ wurde ein Antrag Schiele (D. Nat.) die Umlagemenge auf 1,5 Millionen Tonnen feansgen abgelehnt, ebenso ein Antrag Gerauer (Bayr. Volksp.) auf 2. Mil⸗

Ein Antrag Diez (Zentr.) für die Oberverteilung die wieder einzuführen, wurde abgelehnt, Reichsernährungsminister Dr. Fehr erklärt hatte, daß

kreuzt würden. Der Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) nahm den

8 I 8— 2.

8. dagegen ein, taß das weriger sei als die in erster Lefung angenommemn

Freilassung von Betrieben bis zu 10 ha, für die er auch jetzt noch eintrete. Abg. Stegerwald (Zentr.) begründete einen Ver⸗ mittlungsantrag auf Freilassung von 1 ¼ ha, Acg. Schmidt (Soz.) unter Zurückziehung seines Antrags auf 2 ha. bg. Hertz (U. Soz.) auf 3 ha. Reichsernährungsminister Fehr bat um Annahme des Zentrumsantrags. Abg. Käppler (Soz.) will die Frei⸗ fassung aus einer Sollvorschrift zu einer Zwangsvorschrift machen. Diesem Antrage entspricht auch der Vermittlungsantrag des Zentrums, der im übrigen die . veeügn⸗ wieder herstellen will. Der Antrag Hertz (U. Soz.) auf 3 ha wurde zurück⸗ gezogen. Der Antrag Käppler auf 2 ha wurde mit 14 gegen 13 abgelehnt, der Zentrumsantrag mit den 1 ½ ha angenommen.

Ein Antrag Schiele (D. Nat.) will die Bestimmung ein⸗ führen, daß bei der Unterverteilung etwaige Ernteausfälle infolge Mißwuchses zu berücksichtigen sind; daß auch den Erzeugern die Möglichkeit zur Zurückhaltung des nötigen Saatgetreides, Deputat⸗ usw. zur Erhaltung der Wirtschaft zu geben ist. Dadurch

oll die zu schematische Veranlagung verhindert werden. Abg. Schmidt (Soz.) warnte vor Annahme des Antrags, der nur zu einer Sabotierung des vg. Veranlassung geben würde; schon die setzigen Bestimmungen des § 4 gäben genügend Möglichkeit, den Verhältnissen der einzelnen Betriebe gerecht zu werden. Reichsernährungsminister Dr. Fehr bezeichnete den Antrag Schiele für unannehmbar, weil er vielen Betrieben die Möglichkeit gebe, sich der Lieferungsver⸗ pflichtung vollkommen zu entziehen. Sache der Sachverständigen⸗ ausschüsse wäre es, den besonderen Verhältnissen gerecht zu werden. Der Antrag Schiele (D. Nat.) wurde nach längerer Debatte ab⸗ s. Ein weiterer Antrag Schiele, die Erzeugermitglieder

ür diese Ausschüsse nach den Vorschlägen der landwirtschaftlichen Organisationen zu ernennen, wurde ebenfalls abgelehnt.

Hierauf wurde §. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, ebenso der Absatz 2 des § 3 der Regierungsvorlage als Konsequenz der Beschlüsse zu § 4, außerdem wurde in § 2 der Minister ermächtigt, für Gegenden mit Mißernte die Mengen ent⸗ sprechend herabzusetzen.

Zu der Preisfrage beantragten die Abgg. Schiele und Genossen, zu bestimmen, daß bei der Festsezung der Preise von dem Grundsatze auszugehen ist, daß dem Erzeuger die Gestehungskosten ersetzt werden, ein angemessener Gewinn gesichert werde und daß ein Ersatz der Steigerung der Unkosten der künftigen Erzeugung

geboten werde. Ein Antrag Käppler und Genossen wollte den Preis für die erste Hälfte der Umlage auf 6300 für Roggen und 6900 für Weizen festsetzen, ein Zentrumsantrag für das erste Viertel auf 8000 für Roggen, 8800 für Weizen, 7800 für Gerste und 7500 für Hafer, für das zweite, dritte und letzte Viertel soll der Preis nach Anhörung eines Ausschusses festgesetzt werden, wobei spätere Erhöhungen für vorherige Lieferung nachgezahlt werden. In den Ausschuß sollen die volkswirtschaftlichen Ausschüsse des Reichsrats und des Reichstags, die Landwirtschaft und die Verbraucher je fünf Mitglieder entsenden.

bürgerlichen Parteien gegen die Stimmen der sozialistischen Parteien angenommen. 8 Die Abgg. Schiele und Genossen beantragten ferner die Auf⸗ nahme einer Bestimmung, wonach das Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn die Landwirtschaft die Mengen nicht rechtzeitig freiwillig ge⸗ liefert habe. Reichsernährungsminister Dr. Fehr wiederholte seine Bedenken gegen den Antrag. Abg. von Gutrard (Zentr.) be⸗ antragte den Zusatz, daß diese Lieferung zu den Preisen des Gesetzes erfolgen soll. Nach einer längeren Aussprache wurde der Zusatzantrag von Gusrard angenommen; nach dieser Einschränkung ihres Antrags verzichteten die Antragsteller des Antrags Schiele auf eine Abstimmung. Damit war die zweite Lesung beendet.

für Sozialpolitik

Der Reichstagsausschu hatte heute eine Besprechung seiner . mit der Reichs⸗ Sozialrentner). Ueber die

regierung über die Frage der Altrentner ( Notwendigkeit einer die Lage der Sozialrentner aufbessernden Aktion herrschte Einstimmigkeit. Von Regierungsseite wurde darauf hin⸗ gewiesen, daß man Fanachs die grundsätzliche Frage klären müsse, ob man mit den vermehrten Ausgaben das Reich oder die Gemeinden be⸗ lasten solle oder ob mon die Mittel durch Exhöhung der Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung aufbringen solle. Der Vorsitzende regte an, einen Unterausschuß einzusetzen, der sich mit der Reichsregierung und dem Reichsrat auf eine Vorlage verständigen solle, die von der Reichsregierung einzubringen wäre und die der Reichstag dann möglichst in drei Lesungen ohne Ausschußberatung erledigen solle.

Ministerialdirektor von Schlieben betonte die Notwendigkeit, die Mittel durch Erhöhung der Versicherungsumlagen aufzubringen. Die vagsche mitglieder sprachen 85 für ihre Person grundsätzlich für dieses Verfahren aus. Hierauf setzte der Ausschuß einen Unteraus⸗ schuß unter dem Vorsitz des Andre (SZtr.) ein.

Der Rech,s hang ens chn zur Untersuchungdes Falles Hermes beschäftigte sich heute in einer kurzen, nicht öffentlichen Sitzung nur mit dem Verfahren, das zum möglichst schleunigen Abschluß der Untersuchung einzuschlagen ist. Wann die nächste Sitzung stattfindet, hängt von dem noch festzustellenden Arbeitsplan des Reichstags ab. Der Ausschuß hat jedenfalls das Be⸗ streben, seine Arbeiten noch vor den Parlamentsferien zu erledigen.

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Verkehrswesen. 8

Die verzögerte Beförderung L— ist in vielen Fällen auf ein Verschulden des Absenders, nämlich auf die Anwendung einer mangelhaften Aufschrift, zurückzuführen. Namentlich ist der Bestimmungsort oft so undeutlich geschrieben, deß nicht nur die Verteilung der Sendungen bei den Postdienst⸗ stellen sehr erschwert und verzögert wird, sondern auch Ver⸗ wechselungen mit gleich⸗ oder ähnlichlautenden Ortsnamen vorkommen, was Fehlleitungen und Verzögerungen zur Folge hat. Es ist daher unbedingt notwendig, den Namen des Bestimmun sorts oder, wenn dieser keine Postanstalt hat, des zuständigen Bestellvostamts durch große deutliche, sogleich ins Auge fallende Schrift und durch Unterstreichung hervorzuheben. Dies gilt besonders auch für Pakete. Bei Herstellung der Aufschrift ist zweckmäßig schwarze Tinte oder kräftiger Farbstift anzuwenden. Die Lage nicht allgemein bekannter Orte und solcher Orte, von denen es mehrere gleichen Namens gibt, mu näher be⸗ zeichnet werden. Welche zusäͤtzliche Bezeichnung im Einzelfalle zu wählen ist, ergibt sich aus den Poststempeln oder aus dem „Orts⸗ verzeichnis zu den Postleitheften“, das bei den Postanstalten eingesehen werden kann und auch das Ausland umfaßt.

rb Die Auträge Schiele und Käppler wurden abgelehnt; der Zentrumsantrag wurde von den

20 vH dieser F

Erste Zeilage

Berlin, Mittwoch, den 28. Funi

u Deutschen Reichsan geiger ud Preußischen Staatsanzeiger

ZEEEI11“]

Nr. 148.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Deutscher Reichstag. 8 237. Sitzung vom 26. Juni 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

Die Interpellation Dr. Reichert (D. Nat.) über die Eisen⸗ bahngütertarife und Dr. Petersen (Dem.) über die Auf⸗ klärung der Kriegsschuldfrage werden innerhalb der geschäfts⸗ ordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

Der Gesetzentwurf über Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsmangel⸗ gesetzesbis Ende März 1923 wird ohne Erörterung in drei Lesungen erledigt, ebenso der Gesetzentwurf über Kündigungsbeschränkungen zugunsten Schwerbeschädigter. Die bestehenden Bestimmungen zugunsten der Schwerbeschädigten sollen danach zunächst bis zum 1. Januar 1923 bestehen bleiben.

1 Die Vorlage über die Erhöhungderpatentamt⸗ lichen Gebühren, die die Gebühren im wesentlichen ver⸗ doppelt und eine Verlängerung der Geltungsdauer der Patente auf 15 Jahre vorsieht, wird in zweiter und dritter Lesung ohne Erörterung angenommen.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Ver⸗ längerung der Pachtschutzordnung. Die Landeszentral⸗ behörden werden nach der Vorlage ermächtigt, Pachteinigungs⸗ ämter zu errichten für Grundstücke, die landwirtschaftlich, obst⸗ baulich und gärtnerisch genutzt werden. Die Regierungsvor⸗ lage wollte den Schutz der Pächter auf Grundstücke bis 5 ha böcheänten Der Ausschuß hat statt dessen 10 ha angenommen. Als Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Aemter ist eine Berufungsstelle vorgesehen, deren Vorsitzender zum Richter⸗ amt oder zum höheren Verwaltungsdienst 8 ihe sein muß. Die et. sind je zur Hälfte Pächter und Verpächter. Das Gesetz soll am 1. Fusi in Kraft treten und bis zum 30. Sep⸗ tember 1924 gelten.

Dazu liegt vor ein Antrag Hagemann (Zentr.) und Genossen, der den § 4 des Gesetzes dahin abändern will, daß auf die nach diesem Gesetz und den dazu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften den Vertragsteilen ustehenden Rechte nur bei Neuabschluß des Vertrages soll verzichtet werden können. Im gleichen Umfange, in dem ein Verzicht möglich ist, soll auch die Abrede zulässig sein, daß die Entscheidung durch besondere Schiedsgerichte erfolgt. Ein weiterer Abänderungs⸗ antrag der Abgg. Korell und Dr. hme (Dem.) verlangt Einfügung von Hestimmungen in das Gesetz, wonach die Pacht⸗ einigungsämter von ihren Befugnissen nicht Gebrauch machen

ollen, wenn der landwirtschaftlich genutzte Grundbesitz des

erpächters 50 ha nicht über chreiter und bereits mehr als läche durch das Gefetz seiner Verfügung entzogen ist. Die gleiche Vorschrift soll für Verpächter gelten, deren landwirtschaftlich genutzte Fläche 50 100 ha umfaßt.

Ein dritter Abänderungsantrag der Abgg. Jäcker und Kröger (Soz.) fordert Aufnahme der Bestimmung in die Vorlage, daß das Deputatland landwirtschaftlicher Arbeiter bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Deputanten zur vollen Nutznießung verbleibt.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Nach den ausführlichen Darlegungen des Herrn Bericht⸗ erstatters darf ich auf weitere Ausführungen über den Zweck und Inhalt des Gesetzes wohl verzichten, zumal die Regierung den Beschlüssen des Ausschusses zustimmt. Ich möchte nur die Ver⸗ sicherung hinzufügen, daß der Arbeitsminister nach wie vor der Entwicklung der Pachtverhältnisse seine besondere Aufmerksamkeit zuwenden wird. Eine umfangreiche Enquete vom Institut für Agrar⸗ und Siedlungswesen, das dem Arbeitsministerium ange⸗ gliedert ist, ist seit Monaten eingeleitet und hat bereits gute Er⸗ gebnisse gezeitigt. Wir werden an der weiteren Durchführung dieser Enquete arbeiten, und ich bin überzeugt, daß die wissen⸗ schaftliche Untersuchung sowohl wie auch die praktischen Er⸗ fahrungen der nächsten Jahre die notwendigen Grundlagen für die Gestaltung des Pachtrechts liefern werden.

Dann, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir wenige Worte zu den vorliegenden Anträgen. Gegen den Antrag Hage⸗ mann unter Nr. 4556 der Drucksachen hat die Regierung gewisse Bedenken. Der Antrag verfolgt den begreiflichen Zweck, das An⸗ gebot von Pachtland zu sichern und zu vermehren. Insofern hat der Antrag das gestehen wir gerne eine gewisse Berechtigung. Auf der anderen Seite glauben wir aber, daß sich aus Absatz 1 a dieses Antrags als Folge ergeben wird, 8,13 1

t achtungen vorliegen werden, ngebote, wona ie aca r as ennh 1 sich vollziehen soll,

bereits der notwendige Verpächterschutz enthalten ist. (Sehr richtig! bei den Soz.) Wir glauben ferner, daß, wenn auch der § 1 a in erster Linie dem Pächterschutz dient, doch auch in diesem Para⸗ graphen ein gewisser Verpächterschutz liegt, weil bei den Ent⸗ scheidungen der Pachteinigungsämter die Interessen beider Parteien die nötige Berücksichtigung finden müssen.

Was die Einschränkung der Größengrenze von 10 Hektar auf, wie es in der neuen Formulierung heißt, 7 ½ Hektar angeht, so ist dazu bei den Ausschußberatungen das Notwendige gesagt worden. Ich beziehe mich auf die Ausführungen des Herrn Be⸗ richterstatters, die wir eben gerade über diesen Punkt gehört haben. Dann noch ein Wort zu dem Antrag Jäcker (Ostpreußen)⸗ Kröger (Rostock) auf Nr. 4571. Gegen diesen Antrag hat die Regierung das Bedenken, daß sie nicht reine Arbeitsverhältnisse ich betone das Wort „reine“ Arbeitsverhältnisse in die Pachtschutzordnung einbegreifen möchte. Sie glaubt, daß der ge⸗ machte Vorschlag auch bei seiner praktischen Durchführung eine Reihe von unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben würde. Diese Angelegenheit hat eine gewisse Regelung bereits erfahren durch die vorläufige Landarbeitsordnung. Der § 18 der Land⸗ arbeitsordnung enthält in dieser Richtung schon die wichtigsten Bestimmungen. Wenn sie dem Antragsteller nicht genügen sollten, müßte hier eine Abänderung erstrebt werden, aber nicht eine Ein⸗ fügung in die Pachtschutzordnung.

Im übrigen möchte ich das hohe Haus bitten, die Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen.

Abg. Dr. David (Soz.): Die Vorlage will denjenigen, die aus der He auf das Land zurückwollen, den er⸗ leichtern. Und sie will auch der Massenkündigung von Kleinpächtern infolge der Geldentwertung einen Riegel vorschieben, wozu die alte Pachfschußordnung nicht die genügende Handhabe bietet. Wir haben uns bemüht, den Schutz der kleinen Pächter vor Kündigung zu ver⸗ stärken. Die Hauptfrage ist, bis zu welcher Grenze man den land⸗ wirtschaftlichen Betrieben den sozialen Pachtschutz angedeihen lassen soll. isher betrug die Grenze 2,5 ha, damit ist aber nicht die Grenze erreicht, wo der wirtschaftlich Schwache aufhört und der land⸗ wirtschaftliche Beruf aus dem Arbeitsbauernberuf in den 5 bauernstand übergeht. Auch die Regierung hat in dieser Vorlage die Grenze des sozialen Pachtschutzes auf 5 ha erweitert, aber der Ausschuß ist bis auf 10 ha gegangen. as ist die Grenze, bei der im Reichsdurchschnitt eine Familie ihre gesamte Arbeitskraft ohne fremde Arbeitskräfte entfalten kann und eine Fersrfscest t Heim⸗ sehge eine sogenannte 11“ Familienwirtschaft oder „selb⸗ tändige Ackernahrung“ hat. Den Antrag Böhme, die Grenze auf 7 ½ ha festzusetzen, bitte ich abzulehnen. In und Han⸗ nover gibt es 80 jahrhundertealte Rechte, für die sogar eine Grenze von 10 ha nicht genügend ist; zum Beispiel, wenn ein Pächter Oed⸗ land urbar gemacht hat, muß man ihn besonders schützen. Die Pacht⸗ höhe hat große Unstimmigkeiten unter den Parteien gefunden, aber

wollen. Auf diese Besitzer sollen sich daher die Befugnisse der Pachteinigungsämter nicht erstrecken, wenn es sich um landwirtschaft⸗ lich genutzte Flächen von nicht mehr als 50 resp. 100 Hektar handelt, von denen bereits mehr als 20 resp. 30 % verpachtet sind. Wird dieser Antrag angenommen, sind wir bereit, unter Zurückziehung unseres entsprechenden Abänderungsantrags für die Ausdehnung der

Abg. Dr. Gildemeister (D. Vp.: Die Pachtschutzordnung soll keit dienen. Deshalb muß vor allem Gelegenheit gegeben sein, di Bodenken habe kratischen Antvag auf Herabsetzung auf 7 ½ Hektar stimmen. Bedeutung gewinnt das Gesetz erst durch Anwendung, die so sein muß, daß daß die Pacht chutzordnung auf 2 Jahre begrenzt ist. will leider die Durchfühnung der Pachtschutzordnung den Ländern Preise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, wird auch dieses Gesetz land landwirtschaftlicher Arbeiter bis zum Ablauf des Die Abänderungsanträge werden zumeist abgelehnt. Ueber entschieden. Er wird mit 126 gegen 116 Stimmen angenommen. ebenso in der Gesamtabstimmung. zur 1“ ident wird ermächtigt, den Zeitpunkt der 1

Pachtschutzordnung hinsichtlich der Aufhebung der Kündigung auf Grundstücke bis 10 Hektar zu stimmen. und darf weder ein einseitiger Verpächterschutz, noch ein ausschließ⸗ licher Hächterschuß sein. Das Gesetz soll vielmehr allein der Gerechtig⸗ Pacht der Geldentwertung anzupassen. Bes wir gegen die Größengrenze von 10 Hekbar, wir werden für den dem hoffen, daß die Vorl einen Fortschritt auf rechtlichem Geb bvingen 88 Seine m die Interessen aller Beteiligte leichmäßig gewahrt werden. Bei allen Entscheidungen werden di achteinigungsämter darauf Rücksicht nehmen müssen, bg. Heydemann (Komm.): Auch hier hat man wieder die Gelegenheit versäumt, eine reichsgesetzliche Regelung zu treffen, un überlassen. Bedauerlich ist auch, daß die Vorlage nur ein Provi⸗ sorium darstellt. Den Landwucher, den eigentlichen Grund der hohen nicht verhindern. Abg. Jäcker (Soz.) empfiehlt seinen Antrag, daß das Deputat⸗ Wirtschafts⸗ jahres dem Deputanten zur vollen Nutznießung verbleibt. einen Antrag betreffend die Fälle der Verzichtleistung auf die Rechte aus dem Pachtschutzgesetz wird durch Hammelsprung Im übrigen bleiben die unverändert. Die Vorlage wird auch in dritter Lesung angenommen, vertagt sich das Haus wegen der Vorbereitungen zufbahrung der Leiche Dr. Rathenaus. nächsten Sitzung zu bestimmen. Schluß 4 ¼ Uhr.

238. Sitzung, Abends 8 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf, betreffend die Vereinbarung der deutschen und der pol⸗ nischen Regierung mit der Interalliierten Kommission für Oberschlesien über gewisse Fragen der Rechtsüberleitung im ober⸗

der Ausschuß hat wenigstens den Schutz bestimmt, daß nicht allein nach dem gesunkenen Geldwert gerechnet wird. Dieser ist zwar ein Hauptfaktor, aber nicht der Aleineg. Faftor. nach dem verfahren werden soll. Der Ausschuß hat deshalb bestimmt, daß die Ersetzung der Geldpacht durch die Naturalpacht zuzulassen ist, wenn beide Teile damit einverstanden sind. Dies ist eine Frage von größter sozialer und volkswirtschaftlicher Bedeutung, weil wir mehr Pachtland als Eigenland haben. Als Rechtsmittelinstanz soll allgemein neben der Bechwerhein tanz auch die eingeführt werden. Die Berufungsinstanz wird aber in den meisten Fällen nicht dem kleinen ächter, sondern dem Besitzer dienen; denn sie bringt dem kleinen ächter nur eine neue Zeit der Unruhe und Unsicherheit, verschleppt die Entscheidung und macht neue Kosten, 8 daß schließlich sogar ein rößeres Unrecht herauskommen kann. es Vorlage ist nur ein ovisorium für zwei Jahre; bis dahin wird hoffentlich ein definitives oziales Pachtschutzgesetz aeschoffen werden können gemäß dem Ar⸗ tikel 155 der Weimarer Verfassung, wonach jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen amilien, besonders den kinder⸗ reichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn⸗ und Wirt⸗ schaftsheimstätte zu sichern ist. Auf diesem Wege ist vor allem dem Drohnendasein der Bodenmagnaten, der fürstlichen und sonstigen Riesengrundbesitzer ein Ende zu machen und der gesamten ar itenden Bevölkerung eine menschenwürdige Heimstätte in der Natur, um⸗ flossen von Licht und b und mit einem Stückchen Land, zu schaffen. Diesem hohen Ziele soll auch diese Vorlage öernas emann (GBentr.): Die Aufre⸗ stung u u ges Pachtschubordmung ist nobwendig, denn der Landhunger ist ungeheuer groß, nicht zum wenigsten auch wegen der Lebensmittel⸗ teuevung. Durch die Entziehung des Pachtlandes wurden zahlreiche wirtschaftliche Existenzen und damit wichtige kulturelle Werte ver⸗ nichtet. schutz ist auch notwendig im teresse der Pro⸗ duktionsförderung. Redner begründet dann seinen Abänderu⸗ 2.. Der Vertragsfreiheit muß mehr Spielraum gelassen werden. Du freie Vereinbarum muß insbesondere eine Anpassung des Pachtzinses an die Geldentwertung auch bei laufenden 1S e möglich sein. Das Heuerlingswesen ist namentlich im rresse der k und mittleren bandwirtschaftlichen Betriebe Bei it des Verhältnisses zwischen Bauer und trücreiben Hb“ die Mögl vufu onderer L28'2 sehen in der Pachtschutzordnung trotz mancher Mängel ein S das der Gerechtigkeit und dem sozialen Frieden auf dem

tellen gegeben werden. Meine politischen

Aen nhen Abstimmungsgebiet. Die Vorlage enthält als wesentlichste Bestimmung, daß die von dem Sonder⸗ gericht in Oppeln wegen Vergehens gegen die alliierten Mächte Verurteilten den Rest ihrer Strafe in Gefängnissen im be⸗ setzten rheinischen Gebiet abbüßen dürfen. 8

In der ersten Lesung nimmt zur Begründung das Wort

Gesandter von Eckardt: Ich habe das Bedauern aus⸗ zusprechen, daß wir das Haus noch in dieser Sitzung mit dieser Angelegenheit befassen müssen. Die Sache ist aber deswegen so eilig, weil die Bestimmungen dieses Gesetzes einen Teil des am 15. Juni in Oppeln mit der Interalliierten Kommission ab⸗ geschlossenen Uebergabeabkommens bilden. Dieses Abkommen ist bereits in Kraft getreten und gegenwärtig nur soweit fistiert, als es sich um Fragen der Gesetzgebung handelt, die vom Reichstag erledigt werden müssen. Die Interalliierte Kommission hat ihre Zustimmung nur unter der Fes sena gegeben, daß die Ratifikation des vorbehaltlosen Teils so schnell als möglich erfolgt, und hat es auch an Drohungen nicht fehlen lassen, daß, wenn die Ratifikation nicht rechtzeitig erfolgt, das Los der Gefangenen eine ungünstige Wendung nehmen würde. Wir handeln also in einer

wangslage, wenn wir Sie bitten, möglichst bald der Vorlage Ihre Zustimmung zu geben. Die Interalliierte Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Kontrolle für die Durchführung der Strafvollstreckung wie für die Fortführung der schwebenden Verfahren notwendig ist. Es ist uns gelungen, mit großen Schwierigkeiten zu erreichen, daß die Kontrolle nicht in der Weise ausgeübt wird, daß die Gefangenen nach Polen oder womöglich nach Frankreich gebracht werden. Die jetzige Lösung ist nicht be⸗ friedigend, aber immerhin besser als das, was uns drohte. Unter dem Druck der Verhältnisse möchte ich Sie bitten, Ihre Zustimmung

zu geben. 1 Damit schließt die erste Beratung. Die Vorlage wird

auch in zweiter und dritter Beratung und in der Gesamt⸗

abstimmung ohne Debatte einstimmig angenommen.

Präsident Löbe beraumt die nächste Sitzung auf Mitt⸗ woch, 1 Uhr, an mit folgender Tagesordnung: Nachtragsetat, betreffend Erhöhungder Teuerungszulagenfür Beamte; kleinere Vorlagen; Abkommen zwischen der deutschen und polnischen Regierung, betreffend ein Zusatz⸗

unter Verzicht auf den Pachtschutz begesnag wonach g nicht der Fall sein soll. Sehr richtig! bei den Soz.) Das würde allerdings dem Grundgedanken der Vorlage bis zu einem gewissen Grade widersprechen. Auch glauben wir, daß die Feststellungen, die nach Absatz ic dieses Antrags notwendig sein werden, immerhin gewisse praktische Schwierig⸗ beiten herbeiführen. Der Gedanke, der in dem Absatz 2 des Antrags Hagemann ausgesprochen ist, könnte von der Regierung aufgenommen werden. Ich würde dann eventuell vorschlagen, zu erwägen, ob nicht in §4 zwischen dem ersten und zweiten Satz eingefügt werden sollte etwa: „Eine Abrede, daß die Entscheidung durch ein Schiedsgericht ; erfolgen soll, ist zulässig“ Gegen eine solche Einfügung in § 4 würde die Regierung keine Bedenken haben. Dann zu dem Antrag Korell⸗Dr. Böhme unter Nr. 4585. Der Antrag bezweckt auch in seiner neuen Fassung, einen Ver⸗ 8 pächterschutz in der Vorlage einzuführen. Dem Grundgedanken 1. eines gewissen Verpächterschutzes steht auch die Regierung -n. b Pee .eaecs, Len de Rachen vena cse anaaich in, uomg ecbehrgal Lesheoc deicn deh e Hechde e dh e ie-eee hen Bedenken. Wir glauben vielmehr, daß in § 1 b I. das böönorancse der iter am Gvund und Boden lar

Ve 1b Ewigkeit aufgchoben zu sehen. Wir wünschen, daß den Verpächtern benen Reden . i ie inf Ei fung zum Kriegsdienst * it Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehol entgegengekommen wird, die infolge n der 8 Eüan jer, Re im Wortlaute wiedergegeben sind. mußten, bewinf chaften

tehenden Ausfall von dem gesamten Umlage⸗

. lagesoll absetzen. Seitens

srass rung wurde ausgeführt, daß von einer stärkeren r mit der Unterverteilung beauftragten Behörden Abstand ge⸗

worden sei, da allzu sehr in das einzelne gehende Richt⸗ inien für die Unterverteilung den Behörden den erforderlichen Spiel⸗

Lande zu dienen geeignet ist. Abg. Horn (I. Soz.): Das Gesetz soll auch den Zweck haben, die Interessen der Allgemeinheit gegenüber den G. en wahr⸗ unehmen, die zu den wirtschaftlichen Starken gehören. Das gilt be⸗ von den Domänenpächtern, die trotz vFsee Gewinne auf Grund langfristiger Vertäge lächerlich niedrige 2 achten zahlen. Den ozialdemokratischen Antrag, wonach das Deputatland den landwirt⸗ schielbehen Arbeitern auch bei Auflösung des Arbeitsverhältn isses bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Nutznießung verbleiben soll, unterstützen wir, denn der Deputatlandes bildet einen Teil des Arbeitslohnes. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, daß das Pachtland nicht an Laute verpachtet werden darf, die wohl einen weit höheren Pachtzins zahlen wollen, aber nicht fähig sind, das Land 3 bewirt ef Die Pachteinigungsämter müssen vor - i, daß der ins nicht so hoch bemessen wird, daß etwa der Pächter veralaßt werden könnte, Lebensmittel⸗ wucher zu treiben. Den demokratischen Antrag, mur Grundstücke bis 7 Hektar der eee, hinsichtlich des Kündigungs⸗ verbotes zu unterstellen, lehnen wir ab. Abg. Korell (Dem.) Wir hoffen, daß die schotordnung den satz zwischen Stadt und Land mildern wird. Eine Soziali⸗ sierung des Großgrundbesitzes ist ein untaugliches Mittel, eine solche

Schmidt (Soz.) fragte, ob die Regierung sich mit den Beschlüssen erster besung⸗ die landwirtschaftlich ““ bei der Oberverteilung zugrunde zu legen, abgefunden habe. Reichsernährungsminister Dr.) ehr B,g 81 eee. 8 enh die S in vheg 5 er speßt TEbö“ S 1 a 1b kehmen würden, großen Un ; herde. Abg. öne (Soz.) schloß sich dem Minister an, Abg. men⸗ erney nicht aufnehmen können und wird ihn einzelnen Gebietsteilen des Deutschen Feerfüedn. ded nhöfn Dr. Böhme (Dem.) betonte demgegenüber, daß die Getreideanbau⸗ auch in dieser Flugzeit nicht eröffnen, weil der Flugplatz in Norderner bestehen, Rechnung zu tragen. der ber der lläche sich seit 1907 weit mehr verändert hätte, als die landwirt⸗ noch nicht benutzbar ist. G rteilung mitwirkenden Stellen sei es. bei der Unterverteilung dem schaftlich genutzte Fläche, so daß die Veranlagung weit einfacher e vgs. Geltung zu verschaffen, daß bei aleichen Verhältnissen im würde. Sollte der Beschluß erster Lesung wieder beseitigt werden, Fesgen der Kleinzesitz weniger ablieferungsfäbig sei, als der größere so müßten auch die Grundsätze bei der Unterverteilung entsprechend Ilchn. 1 In der Abstimmung wurde ein Antrag Thomsen werden. Im Falle der Beseitigung des Beschlusses erster Bei S een. wonach es im Absatz 1 des § 4 heißen soll: efung behalte er sich die erforderlichen Anträge für das Plenum ü 1 c. 5 6 Liefersolls der einzelnen Erzeuger ist den vor. —. Abg. Fischer (Soz.) beantragte, die Abstimmung auszu⸗ 1 vnber 5 29, r fertat geact wie sie sich insbesondere aus der setzen, bis diese Frage bei der Unterverteilung geklärt ist. Der Betriebe vorhenrdenen dee, scde serbalta 84 vr 2 Fr 6 ün 6 ern 8 hand rger, enteiler un utanten, u nterverteilun ie 2 Feverh, v,ven; des Jahres 1922 oder sonst aus den Berpeche wurde ein Antrag Ehhekteixcu ““ 88 1”9 veae HneA ergeben, Rechnung zu tragen. Angenommen der Unterverteilung durch die Vermittlungsstellen und Kommunal⸗ urde ferner ein Antrag Kraetzig (Soz.), der in Absatz 1 des verbände ebenfalls die Berufsvertretungen der Landwirtschaft 84 die Bestimmung streicht, wonach Flächen von nicht mehr als einem ziehen sind. AAX“ e. 7* dem Liefersoll befreit sind, wenn die Unterverteilung Ein Antrag Schmidt (S ür di f nch reidsanbaufläche erfolgt. Gestrichen wurde auch die Be⸗ grenze di Schmidt (Soz.) zu § 4 will für die Frei⸗ stimmung, wonach Flächen unter 5 Hektar vom Liefersoll I“ Geliet 8 111“ mit 1 ha Getreideanbaufläche, aber llah. Sen 5 812. nach der kancgess eüig genutzten Fläche 8 Eroßletrieben 1 8 8 6 Cö“ n. rfolgt. ; 2 8 Bbetrieben v. nehr aa Betriebsgröße bewirt⸗ gt. Autzerdem vrpe ein Antrx ag Dr. Pachnicke (Dem.) schaftet werden, 2 ha freilassen. Abg. Dr. Böhme (Dem.) wendete

v““ ““

abkommen zum Genfer Vertrage über Oberschlesien, betrefsend Erleichterung des deutsch⸗ olnischen Grenzverkehrs, begreffen Ueberleitung von fiskalischem Berg⸗ und ütteneigentum in polnischen Besitz, und betreffend eine Amnestie, zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Regelung des Verkehrs mit Ge⸗ treide aus der Ernte 1922; Gesetzentwurf über Arbeitsseit in Steinkohlenbergwerken; Arbeitsnachweisgesetz; Gesetz über Ausführung des Artikels 18 der Reichsverfassung.

Präsident Löbe bemerkt sodann:

Da wir am Mittwoch diese Tagesordnung nicht erledi können, ist in Aussicht genommen, trotz des dazwischentretenden katholischen Feiertages am Freitag und Sonnabend Plenar⸗ sitzungen abzuhalten. Dann allerdings hat der Aeltestenausschuß eine Pause von vielleicht einer Woche ins Auge gefaßt, weil früher kaum damit zu rechnen ist, daß das Zwangsanleihegesetz, das Erb⸗ schaftssteuergesetz, das Einkommenstevergesetz, das Gesetz zum Schutze der Republik und über die Amnestie im Plenum ver⸗ asbchiedet werden können. Ich bitte aber, diese Mitteilung noch nicht als endgültig anzunehmen, da der Aeltestenausschuß am

Freitag noch einmal beraten

Die Lloyd Lufigerbeht Sablatnig G. m. b. H., Berlin, hat den Flugverkehr auf der e perlinle

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Verlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelr 1 Rechnungsrat engering in Berlin. 1G 18 Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage.) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

verpachten aber ihr Land wieder selbst