Lobeshymnen anf den Ermordeten, und Herr Winckler ist diesen Spuren reichlich gefolgt. Jetzt erfahren wir auf einmal, und zwar ausgerechnet in der „Täglichen Rundschau“, und zwar noch aus der des Herrn Hussong, was der Ermordete nicht nur für ein bedeutender Mann, sondern was für ein edler Charakter er eee wäre. (Ruf links: Heuchelei!) Wie hat man den Mann
her behandelt? Hier müssen andere Mittel gesucht werden, um dem entgegenzuwirken, das verlangt nicht die Republik allein, das verlangt das Vaterland. Es steht mehr auf dem Spiele als die Staatssorm. Das Vaterland ist in Gefahr. Noch niemals hat ein Staatswesen seinen geschworenen Gegnern gegenüber so viel hemmungslose Bewegungsfreiheit walten lassen, wie Deutschland heute. (Zustimmung.) So kann es nicht weiter gehen. Minister der deutschen Republik sind kein Freiwild. Es ist unerträglich, daß man aus Abneigung und aus Haß zu der Staatsform mit dem Staate selbst Schindluder treibt. (Sehr richtig!) Der Augen⸗ blick ist gekommen, wo man das deutsche Vaterland gegen seine nationalistischen Kreise in Schutz nehmen muß. Ein Versuch, die Staatsform umzustürzen, würde unmittelbar den Ruin und den blutigsten Bürgerkrieg zur Folge haben. (Sehr richtig!) Ruhe und Besonnenheit sind notwendig, aber wer ist es gewesen, der diese Ruhe auf das schmählichste sabotiert und boykottiert hat? Für Sie (nach rechts) ist nichts weiter maßgebend gewesen als die skrupelloseste parteipolitische Demagogie. (Stürmische Zustimmung.) Ueberall konnte man den Spuren Phrer Verhetzung begegnen, von der Studentenbude bis zur abgelegensten Bauernhütte. Niemals die Spuren eines ehrlich anerkennenden Wortes dafür, daß es andere Menschen in Deutschland gegeben hat, die die riesenhafte Selbstverleugnung besaßen, die bitteren Wege nach Versailles und Genua zu gehen. Als unsere Freunde in Weimar saßen, und als es einen Augenblick den Anschein hatte, als ob sich niemand zu dem Leidensweg hätte entschließen können, da haben Sie uns einen Mann geschickt, der mußte uns bitten, daß wir uns verpflichteten, den schweren Weg zu gehen. (Stürmisches: Hört, hört! links und im Zentrum. Rurse: Namen nennen!) Das war Herr v. Normann, und dieser Mann maßte uns eine Ehrenerklärung abnehmen, daß wir auch gingen. Warum alles das, meine Damen und Herren? Letzten Endes, weil Sie den Verlust einer unumschränkten Macht hier in diesem Hause nicht verschmerzen können. (Stürmische Zu⸗ stimmung vom Zentrum vbis zu den Kommunisten.) Die „Kreuz⸗ zeitung“ brachte bereits gestern die Ueberschrift: „Ausnahme⸗ bestimmungen gegen die nationalen Kreise.“ (Hört, hört!) Da haben wir wieder dieses Wort, durch welches allen anderen Kreisen, die außerhalb Ihnen stehen, jedes nationale Empfinden abgesprochen wird. (Pfuil⸗Rufe.) Wir 1 aus allem die zwingende Lehre ziehen, daß ein festgefügter Block der Mitte mehr denn je das Gebot der Stunde ist. (Lebhafter Beifall im Zentrum.)
Abg. Dr. Kalle (D. Vp.): Unsere heutige Lage zwingt uns, zu Ausnahmebestimmungen zu greifen. Seit drei Jahren sind wir in einer entsetzlich schwierigen Lage. Leben wir nicht in jeder Stunde unter den Auswirkungen des verlorenen Krieges? (Sehr gut!) Ist es in dieser Stunde nicht das Richtige, daran zu denken, nur alles zu verhindern und zu vermeiden, daß ein Zusammen⸗ kommen unseres Volkes gegen die Gegner vom Ausland erreicht wird? Wir müssen mithelfen, daß der Staat, der mit Mühe wieder zu leben anfängt, gedeiht. Dieser errungene Staat muß mit aller Macht erhalten werden. (Zustimmung.) Wir müssen verlangen von den weiter rechts gerichteten Kreisen, daß abgerückt wird von dem äußersten Flügel, der in dieser Zeit der Not sich nicht die absolut notwendige Zurückhaltung auferlegen kann. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei und im Zentrum.) Wir freuen uns, daß der Minister des Innern erklärt hat, der Kampf richte sich nicht gegen eine Partei als solche, sondern gegen die Mörder und Zerstörer unseres Staates. Ich werde es auch nie verstehen, daß man sich in diesem Hause gegen die berufenen Vertreter einer bestimmten Parteirichtung wendet, die verpflichtet sind, dem Lande zu sagen, was sie für richtig halten. (Zustimmung rechts.) Es ist vielleicht ein Stück erblicher Belastung. Zwietracht war es, die in ver⸗ gangenen Jahrhunderten den Partikularismus hatte groß werden lassen. Später waren es die schweren Religionskämpfe. Heute dasselbe Bild einer großen Zerklüftung unseres Parteilebens. Des⸗ halb sollte man im Parteikampf das Einigende voranstellen und sich immer selbst sagen: Du mußt auf einer vornehmen Basis auch mit den anderen vorgehen (Zustimmung), das Persönliche zurück⸗ stellen und Angriffe gegen die Person vermeiden. Man schämt sich wahrhaft oft, wie das manchmal in diesem Hause zugeht, wenn z. B. persönliche Streitigkeiten ausgesochten werden gegen unsern Präsidenten von dem Abg. Katz. Mit den Ausnahmebestimmungen und den preußischen Ergänzungen sind wir einverstanden. Wir haben aber die innerliche Ueberzeugung, daß nun nicht irgendwelche Freiheiten für andere gegeben sind. (Zustimmung.) Wir müssen annehmen, daß sich die Gesetze gegen jedermann richten. Jeder, der es gut meint mit dem Vaterlande, hat die Pflicht, jeden Streit und sei es den um die Staatsform, heute zurücktreten zu lassen. (Ruf links: Heute?) Nein, auch morgen, damit das Vaterland gesundet. (Kuf links: Sie sind kein ehrlicher Republikaner! Abg. Reter.
Berlin: Sie sind aalglatt! Abg. Dr. Weyl: Nicht Kalle, sondern Qualle! Pfuil⸗Kufe rechts.) Wir vertrauen, daß die Bestimmungen gerecht durchgeführt werden, damit allein ist es nicht getan. Jeder an seiner Stelle muß aufklärend wirken, daß ein derartiger Unsinn für die Zukunft unmöglich wird. Jeder, der es gut meint mit dem 1“ sFlisße sich mit zusammen 2n lorge⸗ daß ie Zukunft vor solchem Elend bewahren. ifa Deutschen Volkspartei.) 8
Abg. Obuch (U. Soz.): Die Provokationen der rechtsradikalen u wären nicht möglich. gewesen, wenn man der Arbeiterschaft, die bereit war, die Republik zu schützen, nicht immer in den Arm gefallen wäre. Erst nach der Ermordung des Ministers Rathenau hat man sich endlich zu Maßnahmen gegen die Reaktionäre ent⸗ schlossen. Heute aber sagen sich die Arbeitermassen, ob nicht der Staat, der der Erhaltung der kapitalistischen Gesellschaft dient Opfer wert ist. Ein Skandal ist es, daß unter den A Kommissars für öffentliche Ordnung und Sicherheit Mordtaten geschehen und ungesühnt bleiben konnten. Für wen ist dieser Kommissar denn eigentlich tätig, der aus unbekannten
Quellen ungeheure Summen bezieht? Die Verordnung des Reichs⸗ präsidenten ist zur Bekämpfung der Mörderbanden völlig un⸗ zureichend. Die Organisation der Reichswehr und der Schutzpolizei
ist ganz unberührt geblieben, obwohl eine große Anzahl monarchisti⸗ scher Elemente unter den Angehörigen dieser republikanischen Institutionen vorhanden sind. Ein einziger, der Sketbzerapishen ist ebenfalls ganz unzureichend. Die Durchführung der Maß⸗ nahmen zum Schutze der Republik wäre nur gesichert, wenn der staatlichen Schutzpolizei und der kommunalen Polizei hilfsweise Verbände aus Mitgliedern aller gewerkschaftlichen Organisationen angegliedert würden, wie es unser Antrag verlangt. Den Mehr⸗ heitssozialisten sage ich, daß 8 niemals gemeinsam mit der Deutschen Volkspartei die Republik werden schützen können. Wenn der deutschnationale Redner heute hier dem ermordeten Minister Rathenau Verdienste um die Republik zuerkannt hat, so ist das nur
geschehen, um die Neulinge in der Partei zu täuschen. Erst wenn die deutsche Republik zeigt, daß sie nicht bloß eine demokratische, sondern eine sozialistische Republik sein will, dann wird ihr Bestand gesichert sein, dann wird sich zeigen, welche Kraft der Riese Proletariat ent⸗ falten kann, (Beifall der Unabhängigen und Kommunisten.)
Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.): Wir verstehen die Er⸗ G egung Wir verstehen die Erregung über 82 Mord 8 88
lichen Minister und sind bereit, alles zu unterstützen, was die Wieder⸗ hotüng solcher Mordtaten auch gegen bürgerliche Minister zu verhindern
estimmt ist. Verantwortlich für die Mordtat auch die Re⸗ gierung, die bisher nichts geßen die reaktionären Mörderbanden unter⸗ nommen hat. enn ein Mann wie Herr Weißmann, der der Be⸗ Fgünstigung von Mördern verdächtig ist, noch im Amte ist, so muß das geradezu wie eine ufforderung zum Morde wirken. Wie die Polizei und die Zusti gehandhabt wird, ergibt sich daraus, daß
die eben erst verhafteten Mitglieder der eean hbn Consul bereits
lang festhält. Zwischen Polizei und der Orgesch bestehen nach wie vor enge Verbindungen. So ist ein Polizeikommissar erler Ver⸗ trauensmann der Orgesch, er hat von Henesuceneh vorher den be⸗ teiligten Organisationen Kenntnis gegeben. In allen Nachrichten⸗ stellen, insbesondere des Reichswehrministeriums und des Kommissars üdn öffentliche Ordnung, sitzen Vertrauensleute der Orgesch. Auch die nwesenheit Hindenburgs in Ostpreußen und die dortigen Hindenburg⸗ feiern unter Beteiligung der Reichswehr und der Staats⸗ und Kom⸗ munalbeamtenschaft sind vorbereitende Akte für die Ermordung Rathenaus gewesen. In den leitenden Stellen der preußischen Justiz⸗ verwaltung stehen offen rechtsgerichtete Männer. Was wird mit den Leuten geschehen, die bis in die höchsten Spitzen der Verwaltung hinein 8 für die Konterrevolution eintreten? Müssen nicht die monarchistischen itatoren immer frecher werden, wenn Mon⸗ archisten wie Herr Bölitz im Ministerium sitzen, wenn die Dentsche Volkspartei ööö stellt, aber geicheitig über eine Presse verfügt, die den politischen Meuchelmord verherrlicht? Die „Rheinisch⸗ Westsalische Zeitung“ (Zuruf rechts: Ist kein Organ der Deutschen Volkspartei!) — aber ein Blatt der Rechtsparteien —, hat geschrieben: „Es ist weiter nichts geschehen, als daß ein Minister, Hessen Ge⸗ schäftsführung zu den größten Bedenken Anlaß gab, von einem Un⸗ bekannten ermordet worden ist.“ Und die „Königsberger Allgemeine Zeitung“, ein offizielles Organ dieser Partei, druckt den deutsch⸗ nationalen Aufruf ab, in welchem u. a. behauptet wird, die Mörder seien höchstwahrscheinlich Russen. Von dieser Partei wird also die größte Heuchelei getrieben. Die Arbeiterschaft muß eigene Forde⸗ rungen aufstellen, das ist namentlich nach den heutigen Ausführungen des Vertreters der Deutschen Volkspartei notwendig, die zu jeder Skepsis berechtigen und namentlich die Befürchtung wachrusen, die Verordnung bei ihrer Ausführung gegen die Linksradikalen an⸗ gewendet werden wird. Die Arbeiterschaft muß selbst dafür sorgen, daß republikfeindliche Beamte entfernt werden, und sie wird dazu die schärfsten Mittel anwenden müssen. Der Fneshi Proteststreik kann nur die Einleitung zu weiteren allerschärfften Maßnahmen sein. Die Anträge, die wir in dieser Beziehung stellen, sind schon am nn⸗ abend eingebracht worden, während die Besprechungen über die Ein⸗ heitsfront der Abwehr erst gestern geführt worden sind. Das Biele⸗ felder Abkommen muß endlich zur vollen Durchführung kommen. Von der Amnestie hat man heute überhaupt nichts gehört. Es ist geradezu unerhört, dabei einen Unterschied zwischen politischen Straftaten und gemeinen Verbrechen zu machen. Staatssekretär im Justizministerium Mügel: Der Abg. Heil⸗ mann hat gegen das Ministerium den Vorwurf erhoben, daß es nicht 3 58 der Verordnung gezeigt habe. Demgegenüber habe ich folgendes festzustellen: Wir sind bereits gestern darüber in Beratung getreten, was unsererseits uür Ausführung zu geschehen hätte. Dabei hat sich ergeben, daß die Ausführung haupt⸗ sächlich Sache der Verwaltung ist, daß für das Justizministerium, abgesehen von einigen Erläuterungen, wesentlich nur in Frage komme, die Verordnung den Justizbehörden zur Kenntnis zu bringen. In einer Sonderausgabe des Justizministerialblattes wird das geschehen. Diese Sonderausgabe hat noch nicht erscheinen können, denn der Wort⸗ laut der Verordnung ist erst im Laufe des heutigen Tages festsestelt worden. Das Erscheinen wird sobald als möglich erfolgen. Eine weitere Ausführung des Abg. Heilmann könnte so verstanden werden, als ob seitens des Justizministeriums der Amnestie Schwierigkeiten gemacht werden. Das trifft in keiner Weise zu. Wir stehen auf dem Standpunkt, 8 Preußen sich eng an die im Reich zu er⸗ lassende Amnestie anschließen muß. Ich habe daher alsbald ver⸗ anlaßt, daß zunächst im Reich festgestellt wird, welche Bestimmungen, in welcher Form und in welchem Umfange dort geplant sind. Wenn das feststeht, wird in Preußen festgeste t werden, welche weiteren
Bestimmungen hier zu erlassen sin Abg. Dr. Schreiber⸗Halle (Dem.): Im Herbst 1918, als die Oberste Heeresleitung zum Waffenstillstand Herbst. war es Rathenau, der zur nationalen Verteidigung aufrief, der einen Frieden, aber keinen Frieden der Unterwerfung wollte. Die ecs bag Mord⸗ tat lehrt klar und deutlich, daß bei uns eine politische Organisation vorhanden sein muß, die sich zum Ziele gesetzt hat, auf dem Wege des Verbrechens die Vorkämpfer der Republik und der Verfassung 2 beseitigen. Das geht schon daraus hervor, daß noch alle, die solche eerbrechen begangen haben, unentdeckt oder unerreichbar geblieben sind. Alle diese Verbrechen sind nur erklärlich aus der vergifteten Atmo⸗ sphäre, die die verbrecherische Agitationsmethode der ktion ge⸗ schaffen hat, ich verweise auf die „Deutsche Tageszeitung“ und ihre Leistung gegenüber dem eidemann⸗Attentat. sch möchte noch andere Zeitungsstimmen anführen, welche die unverblümte Aufforde⸗ rung zum politischen Morde in Deutschland enthalten. Da ist die „Reichsflagge“ in Henchurg die g im Januar 1922: „Gott erhalte Ebert und Scheidemann, Erzberger hat er schon erhalten.“ Kerhhestes ört, hört!) In einer anderen Nummer desselben Blattes eißt es: „Die Stunde kommt, der deutsche König 8 int, er voll⸗ streckt die Todesstrafe, mögen die Schuldigen ihr Heil in der Flucht suchen. Der „Wiking“ in München schreibt am 21. Juni, daß falgtische Morde verständliche otwehrakte darstellen. Bei olcher infamen Hetze kann man sich über solche Greueltaten nicht wundern. Es muß völlig eindruckslos bleiben, wenn hinterher der Abscheu darüber bekundet wird; alle 18S, müssen aktiv an dem Kampf heger eine c Hetze teilnehmen Auch uns ist es nicht ganz leicht geworden, die Ausführungen des deutschnationalen Redners mit seinem nachträglichen Lobe Rathenaus anzuhören. Müssen Lobreden von dieser Seite nur gehalten werden, wenn der Gelobte auf dem Totenbette liegt? Konnten die “ nicht schon vor Wochen hier die Rathenauhetze verurteilen? Dann brauchten wir heute den Toten nicht zu beklagen (stürmische Zustimmung bei der großen Mehrheit). Es zeugt von einer Femabehgft hüt für die wirtschaftlichen wierig⸗ eiten, in die uns der Verlust des Krieges gestürzt hat, die jetzige Re⸗ gierung und ihre Politik verantwortlich zu mechen. Wir kommen aus dem Jammer nicht heraus, wenn diese schändliche Agitation nicht auf⸗ hört. Rathenau war es beschieden, in kurzer Zeit außenpolitische Erfolge zu erringen, und gerade das wünschte man auf jener Sei nicht. Die Arbeit Rathenaus hat dem deutschen Volke mehr genützt,
den nötigen Eifer zur
vutsche ng 5 Fenf 5. en deutschen Juhen stolz sein Eg deh ustimmung). Eine Folge dieser ruchlosen Tat ist ganz zweifellos
das Ansehen des deutschen Vehnn in der Welt von neuem schwer eschädigt und befleckt ist. Deshalb begrüße ich die Maßtabmen der regierung, die vielleicht noch nicht scharf genug sind (lebhafte Zu⸗ stimmung); den. Verbrechern, die dadurch getroffen werden, müssen auch die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden. (Lebhafter Beifall.) Diese Gesesge ungeahse genügen aber in Preußen nicht. Es muß endlich mit der durchgreifenden Demokratisierung in allen Kreisen Ernst gemacht werden. (Stürmische Zustimmung links und in der Mitte.) Auch bei der Auswahl der Richter, 8 in der Straf⸗ justiz, muß anders als in der letzten Zeit verfahren werden. Die Schutzpolizei muß in ein zuverlässiges Instrument der Republik ver⸗ wandelt werden. Auch wir verlangen, daß bei begründeten Be⸗ schwerden über die Reichswehr eingegriffen und durchgegriffen wird, wir hoffen, daß allen solchen Beschwerden nachgegangen wird. Wir brauchen eine Volksgemeinschaft, die auf dem Boden der Verfassung steht, aber auf dem Boden der Deutschnationalen kann sie nicht ge⸗ unden werden. Wir brauchen eine geschlossene Zusammenarbeit aller emokratischen und republikanischen Kreise; nur weil diese bisher nicht vorhanden war, konnte die Reaktion so ins Kraut schießen. In den Preußgns wünschen wir die Persönlichkeit Rathenaus so
ulen geple igf zu sehen, wie sie es verdient, damit die Jugend erkennt, aß hier einer der besten deutschen Bürger von Mörderhand getroffen worden ist. Wir kommen, fürchte ich, nicht vorwärts, wenn wir nicht mehr Bekennermut als bisher für die Demokratie und für die Republik aufbringen. Jeder deutsche Bürger und sde deutsche “; . önnen stolz darauf sein, zur Demokratie un nee.- G zu gehören. Deutscher Bürger, werde hart! A- r. Brodt (Wirtschaftsp.): Da vorgestem die Wogen der Entrüstung im Hause sehr hoch gingen, habe ich als Vertweier der kleinsten Partei es für besser gebalten, nicht auch noch das Wort zu
wieder freigelassen sind, während man unsere Parteigenossen monate⸗
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ergreifen. Wir teilen voll und ganz die Entrüstung über das Ver⸗ beechen und wissen uns vöcne Fns mit der woße, Mechehet des
Seite als die ganze Agitation Helfferichs und seiner Trabanten; das anfe
Hauses in dem klefen Schmerze um den Token. Coe ist mir eine nugtuung, daß ich gerade an dem Tage vor dem Tode Rathenaus 2 im Hause zwischen uns und den Deutschnationalen einen klaren St gezogen habe, Auch wir haben uns sehr gewundert, als heute der geordnete Winckler dazu überging, Rathenau als einen guten Deutschen zu feiern. Damit steht alles, was in den letzten Wochen gevade über Rathenau in der Presse der Deutschnationalen Volkspartei zu lesen war, in schärfstem Widerspruch. Auch mir ist kaum etwas unsym⸗ pathischer gewesen als die Rede des Abgeordneten Helfferich gegen Rathenau. Ebenso wie Erzberger hat man auch Rathenau von dieser Seite für die heutigen wirtschaftlichen Mißverhältnisse vevantwortlich gemacht. Ich habe sachlich die Politik Rathenaus nicht in allen Punkten gutheißen können, aber eine andere Politik als wie er sie trieb, war zu tveiben einfach nicht möglich. Gute Politik wird nicht mit sroßem Mundwerk gemacht. Daß auch Herr Katz und Herr Scholem sich für den t der deutschen Republik ausgespr haben, hat mich sehr überrascht. Schützen sie wirklich Der Abgeordnete Heilmann ist doch von ihnen ganz ents ch⸗ gerückt. Wir sind und bleiben in der Opposition, aber wie die Dinge liegen, werden wir die Aktion des Mehrheitsblocks voll und ganz mit⸗ machen. 1r ist die Reichsverfassung der Rahmen, innerhalb dessen allein alle politischen sätze zum Austrag kommen, und da brauchen wir eine starke Staatsgewalt, damit diese Austragung sich in geordneten Bahnen vollziehen kann. Wir machen voll und ganz mit, wenn die Parteien der Mehrheit daran gehen, den Kampfplatz in Ordnung zu halten.
Es geht ein Schlußantrag ein. Zum Wort gemeldet ist noch der deutschnationale Abgeordnete Koch 17 Der Schlußantrag wird gegen die Stimmen der Rechten an⸗ genommen.
Die eingegangenen Anträge werden dem Verfassungsaus⸗ schuß überwiesen.
Nächste Sitzung Mittwoch, 28. Juni, Vormittags 11 Uhr, mit der heute nicht zur Erledigung gelangten Tagesordnung.
Schluß 8 ½¼ Uhr.
Handel und Gewerbe.
— Die in den Räumen der Hafag, Heinrich Fraenkel, A.⸗G. für Versicherungsvermittlung, Berlin, ab⸗ gehaltene Generalversammlung genehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ die Jahresrechnung für 1921, erteilte Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung und setzte die Dividende auf 10 vH (7 vH) des auf drei Millionen Mark erhöhten Aktienkapitals fest.
— Unter dem Vorsitz des Reichstagsabgeordneten Behrens in Vertretung des verhinderten Ministerpräsidenten a. D. Steger⸗ wald fand laut Meldung des „W. T. B.“ am 27. d. M. die erste ordentliche Generalversammlung der Deutschen Volksbank A.⸗G. statt. Aus dem Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjiahr, das wegen der erst im vergangenen Frühjahr erfolgten Gründung der Gesellschaft nur einen Teil des Kalenderjahres 1921 umfaßt, entnimmt „W. T. B.“ daß die Berichtszeit den Aufbauarbeiten des Unternehmens ge⸗ widmet war. Die Geschäfte beschränkten sich auf die vorläufige Anlegung des Stammkapitals sowie der übrigen Betriebsmittel mit Ausnahme der Finanzierung der Aktienkapitalserhöhung und der Er⸗ weiterung der freien Mittel seitens der nahestehenden Deutschen Volks⸗ versicherung A.⸗G. und der Deutschen Feuerversicherung A.⸗G. Die Geschäftsunkosten sind daher sämtlich als erste Einrichtungskosten nachgewiesen. Auf Beschluß des Aufsichtsrats vom 3. November 1921 wurden die im Gesellschaftsvertrage vorgesehenen 5 prozentigen Schuld⸗ verschreibungen von 5 000 000 ℳ, die von den Aktionären vor der Bank⸗ gründung bereits voll gezeichnet waren, ausgegeben. Der Gegenwert ist zum größten Teil noch während des Berichtsjahres, der Rest in⸗ zwischen eingezahlt. Nach der von den Aktionären beantragten Ab⸗ änderung des Kapitalfluchtgesetzes wurde der Bank als Unternehmen gewerkschaftlicher Verbände am Genehmigung zum Betriebe von geschäften erteilt. Da die Einrichtung annahmestellen nur allmählich vor sich gehen kann, wurde das Postschecksparverfahren eingeführt, um sogleich für das gesamte Reichsgebiet eine Sparmöglichkeit zu schaffen. Die Leitung des Postschecksparverfahrens wurde der am 2. Januar 1922 in Esse unter der Firma Deutsche Volksbank A.⸗G., Hauptgeschäftsstelle Rheinland und Westfalen, Depositenkasse Essen“ eingerichteten erst Bankstelle übertragen. Die Generalversammlung genehmigte die vo gelegte Bilanz, die einen Gewinn nicht aufweist, entlastete Vorstan und Aufsichtsrat und wählte durch Zuruf den bisherigen Auf sichtsrat wieder. 1
— Der Aufsichtsrat der Gruschwitz Textilwerke A. G. beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ aus Neusalz a. . Generalversammlung die Verteilung von 25 und die Verdoppe lung des Aktienkapitals auf 60 Millionen Stammaktien un
Wochenausweis des
Depot⸗ unud Depositen⸗ örtlicher Spargeld⸗
von
10 Millionen ℳ Vorzugsaktien vorzuschlagen. Budapest, 26. Juni. (W. T. B.) Königlich ungarischen staatlichen Noteninstitut am 15. Juni (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 8. Juni) in tausend Kronen: Metallschatz 13 757 (Zun. 144), Noten der Oesterreichisch⸗Ungarischen Ban 18 124 627 (Zun. 118), Postsparkassennoten 1 353 895 (Zun. 2265), anknotennachahmungen 13 103 (Zun. 306), Wechsel, Warrants und Fffekten 5 830 871 (Zun. 72 908), Darlehen gegen Handpfand 1 558 106 (Abn. 1993), Vorschüsse an den Staat 6 100 200 000), Effekten 1179 (Abn. 61), sonstige Aktiven 4 906 247 (Zun. 102 486), Notenumlauf 32 352 256 (Zun. 313 673), Giro⸗ güthaben “ 437 (Zun. 57 449), sonstige Passiven 2 010 094 un.
Christignia, 24. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der
Norwegen am 22. Juni (in Klammern der Stand vom 15. Juni) in 1000 Kronen: Metahbestand 147 292 (147 292), ordentliches Notenausgaberecht 250 000 (250 000), außerordentliches Notenausgaberecht 25 000 (25 000), gesamtes Notenausgaberecht 422 292 (422 292) Notenumlauf 364 089 (365 267),
Bank von
vecätreh 7149 585 (148 843), Vorschüsse und Wechselbestand 4 Renten und Obligationen 9835 (9835).
—gö
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
ereer. ereweneve —
———
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
am 24. Juni 1922: Geftellt. ... 8 Nicht gestellt. e“ 8 Beladen zurück⸗ geliefert.
Gestellt.
Nicht gestellt.
Beladen zurück⸗ geliefert 8
nch
prochen die Republik?
und Fundfachen,
erklärung der dem Antra gekommenen Aktien Nr.
22. Juli 1921 die nachgesuchte
8
Notenreserve 58 203 (57 025), 1⸗ und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 8762 (8765), De⸗
Guthaben bei ausländischen Banken 40 224 (40 278),
11
zum Deutschen Reichs
Nr. 148.
Zweite Beilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 28. Funi
lesve, enGeecss
1. Unterfuchungssachen
oke, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. äufe, Verpachtungen, Verdingungen
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
c.
(vom 1. Juli 1922 ab 20 ℳ).
Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
6. Erwerbs⸗ und
7. Niederlassung ꝛc. von nfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. . Bankausweise. 8
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
4 14
1922
Wirtscha ssenschaften.
wälten.
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
2) Aufgebote, bü- 1 stellungen u. dergl.
138860] Auf Antrag des Chemnitzer Bank⸗ Vereins in Dresden⸗A., Kaiserpalast, am Pirnaischen Platz, wird mit Rücksicht auf die bevorstehende Einleitung des Auf⸗ gebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftlos⸗ “ abhanden 965, 2647 und 538 der Dresdner Nähmaschinen⸗Zwirn⸗ abrik, Aktiengesellschaft, in Dresden⸗A., lumenstraße 52, verboten, an den In⸗ haber der Papiere eine Leistung zu be⸗ wirken, insbesondere neue Gewinnanteil⸗ scheine oder einen Erneuerungsschein aus⸗ zugeben. Die üveeae der bereits aus⸗ gegebenen Gewinnanteilscheine wird von dem Verbot nicht betroffen. Dresden, den 26. Juni 1922. Das Amtsgericht. Abteilung Ib.
[38535] Zahlungssperre. 1
Auf Antrag des Dr. Axel Oberg in Stettin, Beringer Straße 1, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin be⸗ treffs des angeblich abhanden gekommenen Anleihescheins der Deutschen Sparprämien⸗ anleihe von 1919 Gruppe 142 Nr. 46 Reihe C über 1000 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den obengenannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. 84 F. 221. 22.
Berlin, den 26. Juni 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84. [37929]
Die Zahlungssperre vom 15. Dezember 1917 bezüglich der 5 % Reichsanleihe Nr. 5 448 338 über 500 ℳ wird auf⸗ eee. — 84/154 F. 420. 17.
mtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84,
den 22. Juni 1922.
[38534) Zahlungssperre. 8 Auf Antrag des Landesfinanzamts Darm⸗ stadt wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibung der 5 prozentigen Kriegsanleihe des Deutschen Reichs von 1918 Lit. B Nr. 4 447 640 verboten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Antragstellerin oder an die Bezirkskasse Darmstadt eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, 8 den 24. Juni 1922. 1938536]
Zahlungssperre. Der Barmer Banberes. Hinsberg Fischer & Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die “ über 5 Inhaberaktien Nr. 25 735/39 zu je 1000 ℳ der Kaliwerk Krügershall A. G., Halle, beantragt. Gemäß §§ 1019, 1020 P.⸗O. wird der Ausstellerin und ihren ahlstellen verboten, an die Inhaber der Ürkunden eine Leistung zu bewirken, ins⸗ besondere neue Gewinnanteilscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Das eerbot findet auf den Antragsteller keine nwendung. — 7. F. 53/22. Halle a. S., den 24. Mai 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 7.
38861 Zahlungssperre und Aufhebung einer Feggen Die Deutsche Bank, Filiale München, hat die Zahlunsssperte über zwei Stück auf den Inhaber lautende, mit den Nummern 9414 und 9415 versehene Aktien zu je 1000 ℳ der Halleschen Kali⸗ werke A.*. Schlettau a. S., beantragt. en 8 1019 und 1020 Z.⸗P.⸗O. wird der Ausste
Ulerin und ihren Zahlstellen verboten, an den Inhaber der Urkunden eine Leistung zu bewirken, ins⸗esondere
neue Gewinnanteilscheine oder einen Er⸗ gneuerungsschein auszugeben. Das Verbot findet auf die Antragstellerin keine An⸗ wendung. 18 Die Jaerngesperre bezüglich der zwei ck auf den Inhaber lautenden, mit mmern 9464 und 9465 versehenen Aktien 1000 ℳ der Halleschen Kaliwerke Schlettau a. S., wird aufgehoben. — 7. F. 52/22. Halle a. S., den 24. Juni 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 7.
[38857]
Erledigung: Die im Reichsanzeiger R
Nr. 1 Roms 8 n 1921 gesggen eichsschatzanweisungen Nr. ℳ Ninenes 704 u. 330 753 =
Berlin, den 24. 6. 1922. (Wp. 1/21.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. G.⸗D.
Schatzanweisungen. Aus einem am 18. Mai 1922 von dem
abgesandten Wertpaket ist ein Teil der Sendung, und zwar: 1 9 3600 Kr. 4 ½ % amort. österreichische d Schatzanweisungen vom Jahre 1914, ab⸗ handen gekommen. Es sind:
18 Stück zu je 200 Kr. mit folgender Bezeichnung:
Serie VII Nr. 313 397/404,
Serie X Nr. 342 702, 342 708, 344 625, Serie XIII Nr. 374 914,
Serie XIV Nr. 387 938/9, 387 943, 392 230/1,
Serie XV Nr. 403 040.
Im Falle des Auftauchens der ge⸗ nannten Stücke bittet die Kriminal⸗ polizei in Magdeburg — Dienststelle C 5 unter Tgb.⸗Nr. 11 364 — um Nachricht.
[385377 Bekanntmachung. Abhanden gekommen ist der Liefer⸗ schein Nr. 18 über 1 Genußzschein der Thüringer Wollgarnspinnerei A.⸗G. in Leipzig laut Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 16. De⸗ f zember 1921. Mitteilungen zur Sache werden erbeten zu Kr. R. XII 1617/22. Leipzig, den 23. Juni 1922.
Das Polizeiamt der Stadt Leipzig.
[38543] 1
Der vereidigte Bücherrevisor Hernan ust in München, Zentnerstraße 27/0, t als Anwartschaftsbesitzer der unter dem Namen „Senator Just'scher Fideikommiß“ bestehenden Familien⸗ anwartschaft beantragt, die etwaigen un⸗ bekannten Anwärter dieser Familien⸗ anwartschaft mit ihrem Recht auf die Nachfolge in diese Familienanwartschaft auszuschließen. Es werden deshalb die etwaigen unbekannten Anwärter aufge⸗ fordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 21. Dezember 1922, Vormit⸗ tags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Lothringer Straße 1 I, Zimmer Nr. 107, zu melden, widrigenfalls die un⸗ bekannten Anwärter mit ihrem Rechte auf die Nachfolge in die obenbezeichnete Familienanwartschaft ausgeschlossen werden. Amtsgericht Dresden, Abteilung I b,
am 21. Juni 1922.
’
[38544] In Sachen, betr. das Familienfidei⸗ kommiß von Stojenthin, ist durch Be⸗ schluß vom heutigen Tage festgestellt, daß von dem Fideikommißvermögen die eine
omm. Pfandbriefen, 7400 ℳ 3 % desgl. und 13,69 ℳ bar, mit Rechtskraft des Beschlusses freies Eigentum des Fidei⸗ kommißbesitzers Oberregierungsrats Ewald von Stojenthin in Münster i. W. wird. Anwärter, die hiergegen Einspruch ein⸗ legen wollen, haben diesen bei Verlust des Rechtsmittels binnen einem Monat seit dieser Bekanntmachung bei dem Auf⸗ lösungsamte hierselbst anzubringen.
Stettin, den 20. Juni 1922.
Der Präsident des Auflösungsamts
für Familiengüter.
[38542] Aufgebot. 1 Der Bauer Friedrich Reinhardt in Winterlingen hat beantragt, seine zwei Brüder, 1. den verschollenen Karl Rein⸗ hardt, geb. 29. Dezember 1867 in Winter⸗ lingen, 2. den verschollenen Reinhold Reinhardt, geb. 14. März 1869 in Winterlingen, ersterer seit 1902, letzterer seit 1904 in Amerika verschollen, beide zuletzt wohnhaft in Winterlingen, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 15. Januar 1923, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine zu melden, widrigenfalls die odeserklärung erfolgen wird. An alle, pelch⸗ Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Balingen, den 22. Juni 1922. Das Amtsgericht. Amisgerichtsrat eller
[38547] ee 1
Der Rechtsanwalt Joh. Hinr. Bröcker in Bremen, Buchtstraße 8 I, hat als ge⸗ richtlich bestellter Nachlaßpfleger für die⸗ senigen, welche Erben der am 5. Junit 1921 in Bremen verstorbenen Schneiderin Ida Schliewe werden, beantragt, die nachgenannten verschollenen Psen die ihren letzten inländischen ohnsitz in emmin gehabt haben und vor etwa 33 Jahren nach Brasilien ausgewandert sind, nämlich: 1. Johann August Friedrich Schliewe, geboren am 5. März 1846, 2. dessen Ehefrau Friederike Emilie geb. Rüger, geb. am 1. Juli 1846, 3. Berta Johanna Luise Schliewe, geb. am 21. September 1873, 4. Charlotte Wil⸗ helmine Rüger, geb. am ic Kedemhe 1854, für tot zu erklären. Diehbezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich
Bankgeschäft E. Calmann in Magdeburg
rlin! 1923, Vo
spätestens in dem auf den 14. Februar „Vormittags 11 Uhr, vor dem
halt bestehend aus 24 775 ℳ 3 ½ % knthalten, c
zufügen. sich nicht melden, des Rechts,
den verlangen, als si
Uebers 8 jeder Erbe lasses nur
Für die rechten, sowie für — Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach achlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 8 Charlottenburg, den 22. Juni 1922. C
der Teilun
Nachla
gegen den Na 2.
ebotstermine zu melden, ie Todeserklärung
erfolgen wird. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht zeige zu machen.
unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ n
Tempelburg, den 21. Juni 1922.
Das Amtsgericht.
Der Kaufmann Berthold Schilinsky (Schilensky) in Berlin⸗Friedenau führt den Familiennamen Grieger. — 15 X 398/22. Berlin⸗Schöneberg, den 22. Junil 922. [38551]
Durch Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers in Berlin vom 15. April 1922 ist dem Landwirt Bernhard Middendorf ent. Lückmann in Walstedde, Krs. Lüding⸗
Das Amtsgericht.
ausen, F
ühren. Diese Aenderung des
Das Amtsgericht.
38550]% Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Preußischen Justiz⸗ ministers vom 31. März 1922 ist die minderjährige Anne⸗Liese Stuhr in Magde⸗ burg, geboren am 22. Königslutter, ermächtigt, an Stelle des EE“ Stuhr den Familiennamen
akisch zu führen.
geboren am 26. Februar 1889 ebendort, gestattet worden, an Stelle des Familiennamens Middendorf gent. Lückmann nur den Familiennamen Lückmann zu amilien⸗ namens erstreckt sich auf seine Ehefrau.
Münster i. W., den 22. Juni 1922. [37806]
Juli 1910 zu
Amtsgericht Schönebeck (Elbe).
38545] Aufgebot.
Der Kaufmann Otto Hintze in Char⸗ lottenburg, Keplerstraße 44, Nachlaßpfleger des am 26. März 1922 in Charlottenburg direktors Julius Wolf, ebenda, Schloß⸗ straße 4a, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von gläubigern beantragt.
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verstorbenen
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orderungen gegen den Na
oder
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Gläubiger
die Gläubiger,
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Das Amtsgericht.
[38546] Der Lokalrichter Julius Schaffer in Dresden, Schandauer Straße “ als am
1. Mai 1922 in Dresden, Schandauer rivatmanns Adolf Fiebiger das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen dc des verstorbenen Privat⸗
manns Fiebiger spätestens in dem auf den Rovember 1922, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Lothringer Straße 1, I. Z 1 beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift Die N nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt Erben nur insoweit
ßpfleger im Nachlasse
Straße 39, III, verstorbenen
oder in Abschrift beizufügen. laßgläubiger, welche 8
zu werden, von dem
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Theater⸗
Rochlaß. Nachlaß⸗ laß des ver⸗ orbenen Wolf spätestens in dem auf den 14. Dezember 1922, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 104 I, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderun Urkundliche Beweisstücke in Abschrift Die Nachlaßgläubiger, welche unbeschadet den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und nerfseh berücksichtigt zu werden, von rben nur insoweit Befriedigung ch nach Befriedigun nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch Auch haftet ihnen nach der Teilung des Nach⸗ den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. aus Pflichtteils⸗ Vermächtnissen und Auflagen denen die
settena werden daher esgeferdert ihre t
Zimmer 107, an⸗
Die Anmeldung
Befriedigung verlangen, als sich na
friedigung der nicht
ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.
Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten,
mächtnissen und Auflagen Gläubiger, denen der
betroffen. 1 Dresden, den 21. Juni 1922.
sowie rbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht
Ib.
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An⸗ Hypothekenbank in Hamburg Ser. 366 Lit. B Nr. 078 746 über 1000 ℳ
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die
[37980]
Wertheim a. Main (Baden) sind durch Urteil des Amtsgerichts in Hamburg, Ab⸗ teilung für Aufgebotssachen, vom 23. Juni
Bekanntmachung. Auf Antrag von Thomas Wettengel in
1922 die 4 % Hypothekenpfandbriefe der
126 450 „ 129 500 „ 129 501 „ 129 563 „ 134 144 „ 134 145 „
„ 369 379 379 379 394 394 397 395
„ C „ . 500 „ 500 „ 500 500 500 500
134 933
134 275
395 134 273 500 „ (V“ „ 142 705 1000 „
für kraftlos erklärt worden.
Hamburg, den 23. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[37952] Oeffentliche Zustellung. Der Darmarbeiter Karl Fieweger in Berlin, Voigtstraße 36/37, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Otto Stellbogen, Berlin, Fes ars. 58, klagt gegen seine Ehefrau Johanna Fieweger, geb. Dietrich, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte sich gegen den Willen des Klägers in böslicher Aösicht von der häuslichen Gemeinschaft fernhalte, mit dem Antrage aufEhescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 37. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 16/17, Zimmer 19/21, II. Stock, auf den 27. Ok⸗ tober 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, si 1ng bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. — 75. R. 258. 22. Berlin, den 17. Juni 1922. 1 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Berlin.
[37798] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Agathe Stollarczyk, geb. Bregulla, in Königshütte, Beuthener Straße 18, dchitgenn er e Rechts⸗
C 9n un 23a 2.
922020202222
anwälte Dr. Neumann, Dr. Fränkel und Adolf Mandowsky II. in Beuthen, O. S., klagt gegen ihren Ehemann, den früheren S Sn Hugo Stollarczyk, zuletzt Beuthen, O. S., Blaue Grotte, wohn⸗ t. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Ehebruch getrieben, die Klägerin miß⸗ handelt, nicht für ihren Unterhalt gesorgt habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ftreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., Stadt⸗ park, auf den 20. Oktober 1922, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Beuthen, O. S., den 18. Juni 1922.
Czichon, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[37958] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Fris eurs Heinrich Srüsfis Erna geborene Mozzilli, in raunschweig, Leopoldstraße 36, Pronss bevollmächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Poppelbaum, Dres. Fiehn, Ochwadt und
olshorn in Hannover, klagt gegen ihren
in haft, z.
Ehemann, den Friseur Hündgen, früher in Hannover, gstraße Nr. 2, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 2. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 1
Hannover, den 19. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[37959] Oeffentliche Zustellung. Die Frau bööö Bertha Herfert, geb. Friese, in Breslau, Guten⸗ bergstraße 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer in Hirschberg i. Schl., klagt gegen ihren Ehemann, den Elektrotechniker Martin Herfert, früher in Hirschberg i. Schl., Greiffenber er ;. 16, jetzt unbekannten Aufenthalts, au dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den 18S zur münd⸗ lichen Verhandlung des 7
rund des § 1568 B. G.⸗B., mit
echsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in irschberg i. Schl. auf den 6. Oktober 922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
[37961] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Helene Rath, geb. Tölke,
in Hannover⸗Linden, Grotestraße 22, Pro⸗ hitcsümste. Rechtsanwälte Justizrat und Stern hier, klagt gegen den Modell⸗ tischler Walter Rath, früher in Zack⸗ münde bei Schönebeck, auf Grund der 500 „ §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem trage auf Ehescheidung. ladet Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts, hier, auf den 16. November 1922, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗
mann. Justizrat Kaufmann, Spitzer
An⸗ Die Klägerin
den Beklagten zur mündlichen
gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. “
ves ehmeß den 21. Juni 19222. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[37854] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen Heyder, Marie, geborene Spiertz in Köln, Bremer Str. 2, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Wilhelm Neuburger in München, Sonnenstr. 7/%, gegen Heyder, Joseph, Gutsinspektor, zuletzt in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten unter Wiederholung des Antrags, der ihm mit der Klage am 19. September 1919 zugestellt wurde, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des v— München I1 auf Freitag, den 27. Ok⸗ tober 1922, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 91/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der Fffenilichen Zustellung wird diese Ladung bekannt⸗ gemacht. 8 München, den 19. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
[37964] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ella verehel. Neckermann, geb. Stark, in Brunndöbra, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pebenioht in Plauen, 81 gegen ihren Ehemann, den Malergehilfen Joseph Neckermann, früher in Halle, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung mit dem dem Beklagten bereits zugestellten Klagantrage. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Plauen auf den 24. Oktober 1922, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Plauen, den 23. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
[37965] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Frau Käthe Gustmann, geb. Göring, in Rostock, Prehegeehen ehr Rechtsanwalt Dr. Moncke⸗Rostock, klagt egen ihren Ehemann, den Schlosser Hans ustmann, früher in Rostock, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des 1568 B. G.⸗B., aushilfsweife auf § 1565, 1567 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Rostock auf den 23. Ok⸗ tober 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt 8c Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Rostock, den 24. Juni 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
[37943] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Martha Hedw Haas in Niederhülsa, vertreten dur ihren Vormund, Totenbeschauer Heinri gen daselbst, Prozeßbevollmächtigte: chtsanwälte Justizrat Hanke und Strath⸗ mann in Homberg, klagt gegen den Bäcker Christian Höhle, früher in Caßdorf, jetz unbekannten Aufenthalts, unter der Pe. hauptung, beß der Beklagte der ledige Katharina Elisabeth Haas in der gesetz⸗ lichen Empfängniszeit beigewohnt und Vater der Klägerin sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin vom Tage ihrer Geburt — 31. Dezember 1921 — bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zahlbare Unter⸗ haltsrente von monatlich 400 ℳ zu zahlen. zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ in Hom ez. el), Zimmer Nr. 8, auf den 28. September 1922, Vormittags 9 Uhr, geladen. 19ꝙ— (Bez. Cassel), den 22. Junt
. Juni 1922. EEne
Sommerfeld, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.