1922 / 149 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1922 18:00:01 GMT) scan diff

sozialen Kampfes zu stellen. (Abg. Andre, Zentr.: Sie halten Ihre Wahlrede!) Aber die Arbeiter werden Sieger sein. (Beifall links.) Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Nach meiner Auffassung geht die Kritik des Abg. Aufhäuser viel zu weit. In den Parteien, die für die Ausschußbeschlüsse gestimmt haben, gibt es doch auch b Arbeiter. Ich kann nicht anerkennen, daß die Regierung, wenn sie für die Annahme der Ausschußbeschlüsse plädiert, sich da⸗ mit in Widerspruch stellt zu ihrer sonstigen politischen Haltung. Die Annahme des Gesetzes hat mit polstischer Realtion nichts zu tun (Lachen links). Weil dem Vorredner die Vorlage nicht gefällt, hat er ein Schreckgespenst an die Wand gemalt.

Abg. Rieseberg (D. Nat.): Den Bürgerlichen kann man nicht den Vorwurf der Sabotierung dieses Gesetzes machen. Wären wir nicht der Linken 1“X“ wären wir heute noch nicht mit dem Gesetz fertig. Wir wollten es verabschieden trotz der schweren Bedenken meiner Freunde. Ausgerechnet den deutsch⸗ nationalen Handlungsgehilfen, die sich hier nicht verteidigen können, werden Vorwürfe gemacht, weil man ihnen eben nicht beikommen kann. Dabei ist das ideale Bestreben dieser Vereini⸗

ung über allen Zweifel erhaben. (Widerspruch links.) Ueber die Kosten der Arbeitsnachweise ging der Abg. Aufhäuser leicht hinweg. In Quedlinburg betrugen die Kosten 1920 über 200 000 Mark und für 1922 beträgt der Voranschlag über 600 000 Mark. Soll das die Bürgerschaft allein aufbringen? Die Kommunen

iud aber an der Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen 24 Mark Kosten für den öffent⸗ lichen Nachweis. Sneh Städtetag hat seine Bedenken gegen die durch die öffentlichen Nachweise entstehenden hohen Kosten geltend gemacht. Große Befürchtungen haben wir, daß durch dieses Gesetz wieder ein neuer großer Beamtenapparat geschaffen wird; für eine beruhigende deutliche Erklärung des Ministers wären wir dankbar. Wir wenden uns auch dagegen, daß auch den öffentlichen Arbeits⸗ nachweisen die Lehrstellenvermittlung und die Berufsberatung überwiesen werden kann. Diese Tätigkeit üer nach wie vor den Innungen und Handwerkskammern überlassen bleiben. Oder aber es sollte eine bestimmte unzweideutige Regelung etwa durch Aenderung der Gewerbeordnung erfolgen. Der Redner befür⸗ wortet mehrere Abänderungsanträge seiner Partei, die u. a. die Ermächtigung an die öffentlichen Arbeitsnachweise, ihre Tätigkeit auch auf die Lehrstellenvermittlung und Berufsberatung aus⸗ zudehnen, und die Möglichkeit, den öffentlichen Nachweisen weitere Aufgaben, so die Mitarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung, der Erwerbsbeschränkten⸗ und Wandererfürsorge, zuzuweisen, dur Streichung der betr. Bestimmungen beseitigt wollen. Ein anderer Antrag fordert, daß dem Reichsamt für Arbeitsvermitt⸗ lung nur die Ueberwachung, nicht aber auch die Regelung der An⸗ werbung, Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeit⸗ nehmer übertragen werden soll.

Abg. Most (D. Vp.): Meine Freunde sind der Meinung, daß der öffentliche Arbeitsnachweis der Gemeinden eine gute, soziale Einrichtung ist, weil er sich aus freier Initiative der Selbst⸗ verwaltung entwickelt hat. Gewiß spielten im Ausschuß auch politische Momente mit, aber wir alle ließen uns von sachlichen Erwägungen leiten. Es ist ein starkes Stück Verantwortungs⸗ losigkeit, zu sagen, daß es sich hier um ein Gesetz gegen die Arbeiter handelt. (Sehr wahr!) Wie kann man ohne weiteres die links gerichteten Arbeiter mit den Arbeitern überhaupt identifizieren? Auch wir von der Deutschen Volkspartei haben vom ersten Augen⸗ blick uns auf den Standpunkt gestellt, daß wir in einem guten öffentlichen Arbeitsnachweis ein Instrument der Verständigung erblicken. Wir sind für eine einheitliche Praxis der Arbeitsnach⸗ weise und wollen ihre finanzielle Sicherstellung. Wenig geschmack⸗ voll war die Anrempelung des deutschnationalen Handlungs⸗ gehilfenverbandes. Verwundert hat mich die Behauptung, daß wir nicht geneigt gewesen wären, der Linken entgegenzukommen. Meine Freunde stehen auch diesem Entwurf nicht ohne Bedenken gegenüber, namentlich wegen der Bestimmung über die schon bestehenden nicht gewerblichen Arbeitsnachweise. Wir werden aber, wenn der Entwurf keine Verschlechterung erfährt, dafür stimmen. Es kommt nicht auf den Wortlaut, sondern den Geist an. Hoffentlich wirkt der Minister auf eine Zusammenlegung der Arbeitsnachweise hin. Die Richtlinien für Berufsberatung und Lehrstellenvermittelung müssen so gestaltet werden, daß individuell gehandelt werden kann. Bei ruhiger Betrachtung wird man erkennen, daß dieses Gesetz einen Fortschritt bedeutet, und ich hoffe, daß auch die Arbeiterschaft das einsieht. Wir haben auf Anträge, mit Ausnahme eines redaktionellen, verzichtet. Den Antrag der Sozialdemokraten, betreffend ein Monopol des öffentlichen Arbeitsnachweises, lehnen wir ab. Wir werden für das Gesetz stimmen. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.)

Abg. Dr. Fick (Dem.): Wir haben einen verhältnismäßig günstigen Arbeitsmarkt, aber das Gespenst der Arbeitslosigkeit, die bisher in anderen Ländern viel größer gewesen ist, kann auch bei uns plötzlich auftauchen, denn die Arbeitslosigkeit hängt mit dem Dollarkurs zusammen. Das Steigen des Dollarkurses bringt uns vermehrte Arbeitsgelegenheit, ein niedriger Markkurs bedeutet ein Aufkaufen Deutschlands; sein Steigen aber bringt unerhörte Arbeitslosigkeit. Deshalb freuen wir uns, daß durch dieses Gesetz ein leistungsfähiger Arbeitsnachweis geschaffen wird. Nach unserer Ansicht darf dieser Arbeitsnachweis aber unter keinen Umständen einen monopolartigen Charakter haben. Es wäre sehr zu bedauern, wenn den vortrefflichen Einrichtungen der Städte, wie z. B. Bres⸗ lau und Würzburg, durch eine monopolartige Ausgestaltung des Arbeitsnachweises der Lebensfaden abgeschnitten werden sollte. Unsere Bedenken gegen die Einbeziehung der Angestellten in dieses Gesetz haben wir in dem Augenblick zurückgestellt, wo der monopol⸗ artige Charakter beseitigt wurde. Die Demokratische Partei ist von jeher eine Freundin der Selbstverwaltung gewesen, und wir hätten es lieber gesehen, wenn diese große Organisation völlig auf dem Boden der Selbstverwaltung der Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer gestellt worden wäre; wir möchten nicht den Ver⸗ mittelungsstellen der Arbeitgeberverbände oder Arbeitnehmer⸗ verbände, die sich organisch aus sich heraus entwickelt haben, das Leben verkümmern. Wir hätten gern esersg wenn diese Stellen der großen Organisation, wie im ersten Entwurf vorgesehen war, organisch eingegliedert worden wären Es ist aber einiger⸗ maßen gelungen, diese freiwilligen Arbeitsnachweise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und sogar die Möglichkeit zu geben, daß neue private Arbeitsnachweise ent⸗ stehen. Natürlich müssen auch diese privaten Stellen sich gewissen Normen fügen, aber maßgebend muß immer das Bedürfnis und die Leistungsfähigkeit sein. In diesem Sinne kann ich mich mit den Ausführungen des Ministers über einen lückenlosen Ausbau des Arbeitsnachweiswesens nach Schema F nicht befreunden. Die berufliche Gliederung entspricht unseren Ansichten, aber dieses Prinzip ist im Gesetz nicht so durchgeführt, wie wir es wünschen, denn es tritt hinter dem Territorialprinzip des Aufbaues zurück. Wir wünschen, daß ganz Deutschland einheitlich behandelt wird. Hier haben wir aber den typischen pyramidalen Aufbau. Die Landesämter sind vor allen Dingen Aufsichts⸗ und Beschwerde⸗ ämter. Es scheint eben nichts wichtiger zu sein, als daß der Deutsche einen großen Instanzenzug vor sich sieht; sonst ist er nicht zufrieden. Er will möglichst viele Beschwerdeinstanzen haben. Deshalb ist uns der Antrag Aufhäuser sympathisch, der dies ändern will. Die freigewachsenen Arbeitsnachweise, wie z. B. der des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes, kommen auch mit einer Zentralstelle und Unterstellen aus. Wir begrüßen es jeden⸗ falls, daß der Selbstverwaltungsgrundsatz energisch betont ist, und daß gegenüber der Autokratie des Vorsitzenden in allen Instanzen die Zuständigkeit des Verwaltungsrats vorgesehen ist. Bei den Bestimmungen über die Beisitzer handelt es sich um einen Triumph des grünen Tisches. An Stelle eines Gartens mit selbst⸗ gewachsenen Bäumen soll ein Garten treten, den die französische Heckenschere bearbeitet hat. (Lebhafte Zustimmung.) Den Be⸗ nutzungszwang haben wir Demokraten von Aufang an abgelehnt und werden alle darauf ausgehenden Anträge ablehnen. Auch

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

der Beamtenbezüge, welcher den Ausgleichszuschlag

höchstens für statistische Zwecke in Frage vommen. Die nicht⸗ gewerbsmäßigen Nachweise müssen bleiben. Daß Herr Aufhäuser die gewerblichen Arbeitsnachweise geradezu als verabscheuungs⸗ wertes, unehrliches Gewerbe bezeichnet, dagegen möchte ich Vex⸗ wahrung einlegen. Es zeigt sich doch, daß sie sehr oft in An⸗ spruch genommen werden. Also muß doch wohl ein Bedürfnis dafür vorliegen. (Unruhe links.) Wir sind für die Ausschuß⸗ beschlüsse. Eine wahre Verfolgungswut herrscht gegen diese ge⸗ werblichen Institute auf der Linken. Selbst z. B. die Fenster⸗ reinigungsinstitute sollen aufhören. Solche Unbilligkeiten müssen vermieden werden. Auch Stellungsgesuche in Zeitungen sind eine Notwendigkeit. (Sehr wahr!) Zur Kostenfrage möchte ich darauf hinweisen, ob es nicht möglich ist, die Umlage nach der Häufig⸗ keit des Stellenwechsels zu erheben. Die Stellungnahme der Herren von der Linken war doch wohl übertrieben. Der Entwurf bringt den Arbeitern so viel Vorteile, daß Sie (nach links) sich der Mitarbeit bei der Ausführung nicht werden entziehen können. Ich hoffe, daß dieses Gesetz sich doch als sehr wirkungsvoll in Arbeitslosigkeit erweisen wird. (Beifall bei den Demo⸗ raten. 1 Abg. Schirmer⸗Franken (Bayer. Vp.): Es muß vor allem Schematisierung und Bürokratisierung vermieden und die Freiheit der Person gewahrt werden. Früher sind Sie (nach links) immer für den Schutz der Minderheit eingetreten, heute, wo Sie die Macht zu haben glauben, ist das vergessen. Schön ist das ja nicht. Wenn die Kollegen von der Linken von der Arbeiterschaft sprechen, stellen sie sich immer allein als Vertreter der Arbeiterschaft hin. So liegen die Dinge nicht. Wir werden für die Vorlage stimmen. (Beifall.) 8 Abg. Malzahn (Komm.): Dieses Gesetz ist ein Gesetz gegen die Arbeiter. Die gewerbsmäßigen Stellenvermittler werden sogar eeschont, die die Aermsten der Armen ausplündern. Der öffent⸗ iche Arbeitsnachweis muß monopolisiert werden, das ist auch die Voraussetzung für Berufsberatung. Meldepflicht der Unternehmer und Benutzungszwang halten wir für selbstverständlich. Die Arbeiter draußen werden die Dinge sehr aufmerksam verfolgen. Tragen Sie (zur Rechten) den Forderungen der neuen Zeit Rech⸗ nung, sonst werden die Arbeiterbataillone Sie dazu zwingen! Wir verlangen, daß die Arbeiter allein die öffentlichen Arbeitsnachweise und auch das Reichsamt für Arbeitsvermittlung verwalten. De Unternehmern können wir die Parität bei der Besetzung dieser Behörden nicht zugestehen. Die Kosten für die öffentlichen Nach⸗ weise muß das Reich tragen, das sie von den Unternehmern sich erstatten lassen soll. Die Zusammensetzung der Landesämter, des Reichsamts sowie des Verwaltungsausschusses sichert den freien Gewerkschaften mit deren 9 Millionen Mitgliedern keinen nennens⸗ werten Einfluß zu; Reaktion und Bürokratie haben die Oberhand. Wir verlangen in unseren Anträgen eine den Interessen der Arbeiter entsprechende Zusammensetzung und insbesondere, daß die sechs Beisitzer im Verwaltungsausschuß ausschließlich der Arbeiterschaft entnommen werden. Die Ausschußbestimmungen über die weitere Zulassung der gewerbsmäßigen und sonstigen privaten Arbeitsnachweise lehnen wir ab. Die Regierung und die Koalitionsparteien werden bei der sozialen Gesetzgebung, der Zwangsanleihe und Getreideumlage zu zeigen haben, ob sie die Konsequenzen aus den Regierungserklärungen der letzten Tage ziehen wollen oder nicht.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Giebel (Soz.) wird die Weiterberatung auf Freitag, 1 Uhr (außerdem Getreideumlage und Rapallo⸗Vertrag sowie kleinere Vor⸗ lagen) vertagt. 6

Schluß gegen 8 Uhr.

Prreeßischer Tandtag. 157. Sitzung vom 28. Juni 1922, Vormittags 11 Uhr.

Präösident Leinert eröffnet die Sitzung um 11,25 Uhr. Der Gesetzentwurf über eine Erhöhung

auf 105 vH erhöht, wird nach kurzer Debatte in allen drei Lesungen angenommen.

11e¹*“ Gesetzentwurf über die Errichtung eines Provinzialsynodalverbandes Grenz⸗ mark Posen —Westpreußen wird dem Hauptausschusse überwiesen.

Der auf Beschluß des Staatsrats vorgelegte Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Außerkraftsetzung des Gesetzes über die Einfüshhrung einer Altersgrenze vom 15. Dezember 1920, steht hierauf zur Beratung.

Abg. Neumann se .; (Soz.) wünscht, daß die Vor⸗ lage abgelehnt wird. Die Einführung einer Altersgrenze sei eine Staatsnotwendigkeit gewesen. Gewiß litten unter dem Gesetz manche Beamten. Auf die große Anzahl der Beamten aus den abgetretenen Gebieten müsse jedoch Rücksicht genommen werden. venct heräst sollen für den Staat nutzbar gemacht werden. Der republikanische Beamte bedürfe noch mehr Tsetn r Schutzmittel. Das alte Gesetz müsse in der jetzigen Lage aufrechterhalten werden. Eine Ausschußberatung sei nicht nötig. (Beifall.)

Abg. Oelze (D. Nat.) betont das Gefühl der Rechtsunsicher⸗ heit, das in den Beamtenkreisen durch das Gesetz über die Alters⸗ grenze herrscht. Die Urteile des Reichsgerichts über Streitver⸗ fahren im Anschluß an das Gesetz seien außerordentlich bedenklich, mindestens müsse eine gleichmäßige des Gesetzes im Reich und in Preußen stattfinden. Die Wirkung des Gesetzes auf die Universitäten sei unerfreulich gewesen. Eine große Anzahl von außerpreußischen Dozenten habe einen Ruf nach Berlin ab⸗ gelehnt. Redner stimmt der Vorlage zu und wünscht, daß die Be⸗ denken im Ausschuß gründlich beraten werden und das Gesetz noch vor der Sommerpause zur Verabschiedung gelangen möge. Abg. Lichtenstein (U. Soz.) lehnt die Vorlage ab. Die deutschnationalen Herren wollen in der Verwaltung, besonders in der Justiz, unter sich bleiben. Diesem entgegenzuwirken, sei das Gesetz über die Altersgrenze ein kleines Mittel. Ein Amts⸗ gerichtsrat habe Ermittlungen über die Mörder Rathenaus ver⸗ hindert. So sähen die preußischen Richter aus! A Meyer⸗Herford (D. Vp.) weist auf die wohlerwor⸗ benen Rechte der Beamten hin. Die Mitarbeit der alten Beamten sei für das Staatswohl notwendig. Grundsätzlich seien seine Freunde gegen das Altersgrenzengesetz gewesen. Eine Aufhebung des Gesetzes würde manche Sehnwserigkelgen nach sich ziehen. Da aber ein Reichsgesetz mit dem gleichen Inhalt in Vorbereitung sei, würde es nicht zweckmäßig sein, hier das Gesetz aufzuheben. Redner beantragt, die Vorlage dem Beamtenausschuß zu überweisen. Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) lehnt die Vorlage namens seiner Freunde ab. un das Altersgrenzengesetz wieder auf⸗ Feeben würde, dann würden die auf Grund des Gesetzes in den üͤhestand versetzten Beamten verlangen, wieder eingestellt zu werden. Allein im Schuldienst seien in Preußen 15 300 Personen nicht beschäftigt. Abg. Schüling (Zentr.): Es wäre angenehmer wesen, wenn das Reich ein Gesetz über die en heschafen basen. Die Not der Anwärter sei außerordentlich groß. Aus Ober⸗ schlesien kämen jetzt allein 3000 Lehrer. Das Reich hat den Krieg

den Meldezwang des Arbeitgebers lehnen wir ab. Er könnte

[verloren, daher muß es auch die Beamten aus den abgetr Gebieten sorgen. . schließt sich dem Vorschlag nu Fetrrtsnen überweisung an. 8⸗ Finanzminister Dr. v. Richter: Der Herr Abgeordnete Barteld hat soeben nach der Stellung der Staatsregierung zu dem

Staatsministerigm auf Grund einer

Bestimmung der Verfassung dem Landtag vorgelegt hat.

Das Staatsministerium hat

ausgesprochen absichtlich zu dem Gesetzentwurf, als er dem Landtag zuging, keine Stellung genommen, weil es ihm richtiger erschien, den Gesetzentwurf, ohne Stellung zu nehmen, dem Land⸗ tag vorzulegen und hier erst, insbesondere wenn es gewünscht wird, die vom Staatsministerium festgelegte Stellung zu erklären. Wir glaubten, das mit Rücksicht auch auf den Staatsrat tun zu sollen, um nicht von vornherein die Stellung, die wir einnehmen wollen, in dem Uebersendungsschreiben zum Ausdruck zu bringen und damit dem Staatsrat vielleicht Gelegenheit zu geben er ist ja in dieser Beziehung leicht etwas empfindlich —, sich verletzt zu fühlen. Nachdem aber die Herren ausdrücklich danach gefragt haben, habe ich die Stellung, die auf einem Beschluß des Staats⸗ ministeriums beruht, folgendermaßen darzulegen.

Das Staatsministerium steht auf dem Standpunkt, daß es grundsätzlich etwas anderes ist, ein Gesetz zu erlassen und ein er⸗ lassenes Gesetz wieder aufzuheben. (Sehr richtig!) Das Staats⸗ ministerium hat sich gesagt, daß schließlich der Umstand, daß viel⸗ leicht wir wissen es ja nicht, meine Damen und Herren, vermöge der anderen Zusammensetzung des Landtags nach den Wahlen jetzt die Stellung zu dem Gesetze nunmehr eine andere sein werde, wenn das Gesetz jetzt eingebracht würde, daß dieser Umstand allein für das Staatsministerium kein hinreichender Grund sein kann, um seinerseits für die Aufhebung des Gesetzes zu sein. Meine Damen und Herren, wir haben uns gesagt, daß derartige Verhältnisse nach Wahlen auch auf umstrittenen Gebieten sehr leicht eintreten könnten, und daß es natürlich doch auf die Dauer für eine geordnete Staatsverwaltung außerordentlich schwer zu tragen wäre, wenn nun nach jedem Wechsel der Mehrheit des Landtags die in den vier Jahren von einer anderen Mehrheit beschlossenen Gesetze wieder aufgehoben werden.

Wir haben uns auf der anderen Seite gesagt, daß in der Tat darin kann ich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Meyer nur zustimmen die Aufhebung des Gesetzes an sich ge⸗ wisse Schwierigkeiten, Härten und Ungerechtigkeiten notwendiger⸗ weise für diejenigen zur Folge haben muß, die unter diesem Gesetze abgegangen sind. Denn, meine Damen und Herren, daß die von dem Gesetz Betroffenen es als eine besondere Härte empfinden werden, wenn die Beamten, die am 1. April, 1. Oktober 1921 und am 1. April 1922, weil sie bis dahin ihr 65. oder 68. Lebensjahr vollendet hatten, nunmehr endgültig in den Ruhestand versetzt sind, während diejenigen Beamten, die bis zum 1. Oktober 1922 ihr 65. oder 68. Lebensjahr vollenden, im Falle der Annahme dieses Gesetzentwurfs nicht in den Ruhestand versetzt werden; die drei erstgenannten Arten der Beamten werden das als eine ungeheure Härte empfinden; darüber kann doch gar kein Zweisel sein. (Sehr richtig!) Es steht ebenso fest, daß sich die Regierung gegenüber den Wünschen dieser Beamten, die naturgemäß, soweit sie dienst⸗ fähig sind, in sehr umfangreichem Maße nunmehr mit Gesuchen entweder um Wiederanstellung oder um Zahlung ihres vollen Gehalts oder auch um Zahlung eines höheren Ruhegehalts oder was weiß ich, kommen würden, nicht ohne weiteres unter Berück⸗ sichtigung der Rechtslage vollkommen ablehnend verhalten würde; darüber kann kein Zweifel sein. Prüft man diese verschiedenen Gesichtspunkte, so hat das Staatsministerium geglaubt, sich auf den Standpunkt stellen zu müssen, daß die mit einer Aufhebung des Gesetzes verbundenen Nachteile doch größer sind als die, wie ja gar nicht zu verkennen ist, bei jedem solchen Gesetz mit seiner Aufrechterhaltung notwendig verbundenen Folgen und die damit verknüpften Härten. 1 Wenn das hohe Haus diesen Gesetzentwurf einem Ausschuß überweisen will, so bin ich natürlich namens der Staatsregierung bereit, in diesem Ausschuß auf alle verschiedenen Fragen es sind da bereits Fragen finanzieller Natur schon gestellt worden die weitgehendste Auskunft zu geben und meinerseits daran mit⸗ zuarbeiten, daß diese ganze Frage, die man ja zweifellos von den verschiedensten Gesichtspunkten betrachten kann, eingehend geklärt wird. Nicht maßgebend das möchte ich hier ausdrücklich er⸗ klären kann für das Staatsministerium, zumal in seiner jetzigen *Zusammensetzung, die politische Seite der Angelegenheit sein, wenn es überhaupt eine politische Seite gibt. Ich habe damals an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet und habe nach meiner Ueberzeugung gegen das Gesetz gestimmt. Ich darf aber darauf hinweisen, daß damals in der Begründung der politische Gesichtspunkt, der heute

Die Frage der Einführung oder Aufrechterhaltung einer Alters⸗ grenze darüber kann gar kein Zweifel sein hat mit der Politik eigentlich nichts zu tun. Man kann durchaus der Ansicht sein wir haben früher im Staate, als von einer demokratischen Mehrheit gar keine Rede sein konnte, das längst gehabt —, daß eine automatische Verabschiedung mit einem gewissen Alter einer Verabschiedung bedeutend vorzuziehen ist, die schließlich leicht, ich möchte sagen, den Eindruck der Willkür machen kann.

Das ist die Stellung des Staatsministeriums zu der An⸗ gelegenheit. Ich habe mich gefreut, daß mir der Herr Abgeordnete Barteld Gelegenheit gegeben hat, etwas ausführlicher auf die Sache einzugehen, und ich bin gern bereit, falls die Sache einem Ausschuß überwiesen werden sollte, auch dort erwa erforderliche Aufklärungen nach der einen oder anderen Richtung zu geben.

8 1“

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle

1 echnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerincg) in Berlin. ischen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, ““ - Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.)

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

und Grfte und Zweite Zentral-Handelsregister⸗Beilase.

Gesetzentwurf gefragt, den der Staatsrat angenommen und den das

darüber hat der Herr Abgeordnete Barteld seine Verwunderung

so in den Vordergrund gestellt ist, überhaupt nicht berührt wurde.

Nr. 149.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 29. Funi

Staatsanzeiger 1922

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Abg. Knoth⸗Frankfurt (Komm.) spricht sich gleichfalls gegen die Vorlage aus. ie Zentrumspartei, die dem Zustandekommen des Gesetzes eine kleine Handhabe gegen die Reaktion erblickte, wolle jetzt diesen Schritt zurücktun. .1. 8 1

In der Abstimmung wird die Ausschußüberweisung des Gesetzes gegen die Stimmen der Rechten und des Zentrums abgelehnt. (Beifall links.) Ein Antrag der Sozialdemokraten, sofort auch die zweite und dritte Lesung vorzunehmen und das Gesetz abzulehnen, stößt bei der Rechten auf Widerspruch.

Darauf wird die zweite Beratung des Haushalts des Finanzministeriums fortgesetzt.

Abg. Dr. Berndt (Dem.): Das Personalproblem drängt heute mehr denn je zur Lösung. Nach der Untat vom letzten Sonnabend hat die Reichsregierung entschiedene Schritte zum Schutze der Republik getan. Unsere demokratische Regierung hat eine Politik der Versöhnung nach allen Seiten, auch nach der Rechten getrieben, diese Politik ehrt die Regierung, aber sie beruht auf einer völligen Verkennung der Tatsachen; die Kreise der Reaktion wollen sich gar nicht mit dem heutigen demokratischen Staat versöhnen, sie streben im Gegenteil immer offener auf ihr Ziel hin, auf die Wiederaufrichtung einer neuen reaktionären Klassenherrschaft. Es geht um die ganze Zukunft des deutschen Volks; Republik oder Untergang, ein Drittes gibts nicht. Darum kann nur rücksichtsloses Durchgreifen auch gegen⸗ über der reaktionären Beamtenschaft helfen, die sich gegen die Republik vergeht, diese Beamten müssen aus ihren Aemtern ent⸗ fernt werden, in die sie nicht gehören. Es muß endlich ganze Arbeit gemacht werden. Die Auseinandersetzung zwischen dem Staat und dem ehemaligen Königshause ist eine der allerwichtigsten Fragen, ihre Lösung muß so bald wie möglich erfolgen, weil in weiten Kreisen des Volks geglaubt wird, daß dem Hohenzollern⸗ hause Mittel zugewendet werden, die ihm nicht zustehen. Da die Regelung auf dem ee. des Vergleichs nicht beliebt worden ist, ziehen auch wir den Weg der schiedsgerichtlichen Auseinander⸗ setzung ohne Inanspruchnahme der Reichsgesetzgebung vor. Es werden bestimmte Vorbedingungen festzustellen sein, die vor einer schiedsvertraglichen Regelung erfüllt sein müssen. Die Rechts⸗ beziehungen einfacher Bürger untereinander dürfen hier nicht maßgebend sein, wenn nicht die dringende Gefahr entstehen soll, daß dadurch Kulturgüter von unersetzbarem Werte der Allgemein⸗ heit entzogen werden. In erster Linie hat das öffentliche Interesse als Richtschnur zu dienen. Die schiedsgerichtliche Entscheidung darf also nicht nach striktem Recht erfolgen, sondern muß ge⸗ troffen werden nach billigem Ermessen unter gerechter Würdigung der beiderseitigen Interessen. In bezug auf das Kronfideikommiß ist für eine schiedsgerichtliche Entscheidung überhaupt kein Raum, das ist eine der unerläßlichen Vorbedingungen, ohne die wir der Entscheidung niemals zustimmen würden. Ausdrücklich hat 19¹⁰ der Justizminister Beseler das gesamte Kronvermögen in einem Gutachten als Staatseigentum festgestellt, und auch das Haus⸗ ministerium hat dieses Gutachten nachträglich anerkannt. Zu den Werten von kunstgeschichtlicher Bedeutung, die ohne jede Ent⸗ schädigung als Staatseigentum anzuerkennen sind, gehören die Schlösser mit ihrer Ausstattung, soweit kunstgeschichtliche Werte in Betracht kommen, die Theater, das Hausarchiv, die Haus⸗ bibliothek. Dabei ist es gleichgültig, ob beim Erwerbe staatliche oder private Mittel verwendet wurden. Es handelt sich hier nicht um nutzbares, werbendes Eigentum, sondern um Objekte, welche idealen Zwecken des ganzen Vo ks zu dienen haben. Die Krone hat auch gar keine Vermögensinteressen an dem Besitz dieser Werte, deren Verwaltung im Gegenteil eine Ausgabe von jährlich 70 Millionen erfordert, die Krone will nur eine möglichst große Entschädigung herausschlagen. Dazu kann sich Preußen in seiner heutigen furchtbaren Notlage nicht verstehen. nser Standpunkt ist 1866 von der damaligen preußischen Regierung und von dem Hohenzollernhause gegenüber dem Kurfürsten von Hessen ganz genau in der gleichen Weise eingenommen worden, und was diesem damals recht war, muß heute den Hohenzollern billig sein. Aufgabe der Koalitionsparteien ist es, die Rechte des Staates gegenüber der Krone mit aller Entschiedenheit wahrzu⸗ nehmen, in erhöhtem Maße ist das die Aufgabe ““ regierung und besonders des Finanzministers, der als treuer Anwalt des Staates dessen Rechte bis zum Aeußersten S muß. Es liegt auch nicht im Interesse der Krone, es auf Rege⸗ lung durch Reichsgesetze ankommen zu lassen. Die große Gea. des Volks steht ihren Ansprüchen durchaus ablehnend gegenüber. (Beifall bei den Demokraten.)

Finanzminister Dr. von Richter: Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen über den Haushalt des Finanzministeriums haben sich, wie das immer der Fall ist, über eine Reihe der verschiedensten Dinge erstreckt. Zum Teil liegt das daran, daß in der Tat, wie das von verschiedenen Herren aus dem Hause hervorgehoben worden ist,

das Finanzministerium eine Reihe der verschiedensten Gegenstände V der Ab Lüdemann, auf Zunächst hat mein Herr Vorgänger, der Abg. L 1 Sachen die an sich vielleicht mehr zum Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung gehören, aber man kann ja natürlich bei dem Gehalt des Finanzministers auch diese Dinge alle erörtern, ich meine den Unterschied zwischen den ö“ den Hoheitsverwaltungen, Herr Abg. Lüdemann ist so freundlich gewesen, Ausführungen, die ich in der Beziehung, sei es hier im Hause, sei es in einem Ausschuß, gemacht habe, zu teilen und sie einer freundlichen Kritik zu unterziehen. Er hat dann aber bedauert, daß ich bei seinem Lieblingshaushalt, dem der Gestüt⸗ verwaltung, den er sowohl hier im Hause wie im Ausschuß immer wieder vorgebracht hat, von diesen guten und an sich richtigen Grund⸗ sätzen abgegangen sei. 1 Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dazu zwei Worte sagen, die, glaube ich, auch dem Herrn Abgeordneten Lüdemann, wie er das schon einmal freundlich anerkannt hat, gut und richtig er⸗ scheinen werden. Ob eine Verwaltung eine Betriebsverwaltung ist „-der nicht, hängt im wesentlichen davon ab, wie der Staat sie betreibt Ich kann eine Verwaltung, die zweifellos an sich, ihrem ganzen In⸗ halte nach, eine richtige Betriebsverwaltung ist, doch nicht als Be⸗ triebsverwaltung betreiben, wenn ich sie nämlich bewußt unwirt⸗ schaftlich aus Gründen betreibe, die mit dem eigentlichen Betrieb gar nichts zu tun haben. Ich kann eine Betriebsverwaltung des Staats so betreiben, daß mir jeder Besitzer, Kaufmann, Industrielle sagen wärde: das ist ja heller Wahnsinn, wenn Sie das so betreiben, müssen Sie ja zusetzen, das ist ganz irrationell! Darauf werde ich

ihm erwidern: das weiß ich, das tue ich aber, denn ich betreibe diesen

Meine Damen und Herren, um ein Beispiel zu nehmen: wenn ich beispielsweise bei einer Universität ein Landgut zu Versuchszwecken habe und auf diesem Gut bewußtermaßen Versuche anstelle, von denen ich mir sage, daß sie der landwirtschaftlichen Wissenschaft nutzen, daß sie mir aber betriebswirtschaftlich keinen Vorteil bringen, dann kann ich nicht sagen: diese Art des Betriebes ist falsch, weil sie unrentabel ist, sondern es ist eben kein wirtschaftlicher Betrieb mehr, vielrehr ein Betrieb, der geleitet und diktiert wird von dem Ge⸗ sichtsvunkt der Versuche, um damit die Landwirtschaft zu heben.

Das ist nun der Unterschied zwischen dem Herrn Abgeordneten Lüde⸗ mann und mir, glaube ich, daß er bei seinem Lieblingskinde, der Gestüts⸗ verwaltung, diesen Gesichtspunkt nicht berücksichtigt. Herr Abgeord⸗ neter Lüdemann sagt nämlich: die Gestütverwaltung ist eine Betriebs⸗ verwaltung, und deshalb muß sie sich selbst tragen. (Widerspruch des Abg. Lüdemann.) Das ist meiner Meinung nach eine petitio principii. Wir betreiben die Gestütsverwaltung so, wie wir sie betreiben, deshalb, um die Landespferdezucht zu heben, und daraus ergibt sich, daß es nicht von vornherein falsch ist, wie Herr Abg. Lüdemann annimmt, wenn sich die Gestütsverwaltung nicht selbst trägt, sondern im allgemeinen landwirtschaftlichen, im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse gewisse Zuschüsse erfordert. Meine Damen und Herren, wir haben ein großes Interesse daran, das zu tun. Ich habe neulich schon darauf hingewiesen, daß das Reich bereit ist, uns die Besoldungs⸗ erhöhnngen in gewissem Umfange zuzubilligen, aus seinen Mitteln zu zahlen, soweit es sich nicht um Betriebsverwaltungen handelt. Das Reich geht davon aus, daß sich eine Betriebsverwaltung natürlich selber tragen muß. Wenn ich aber eine Betriebsverwaltung auch oas nenne, was ich eben sagte, eine Verwaltung, von der ich von vornherein sage: sie will und soll sich gar nicht selber tragen, weil nicht das Erzielen von Gewinn der Zweck des Betriebes ist, sondern die Hebung der Landespferdezucht, dann kann ich mich natürlich nicht auf den Standpunkt stellen: sie muß sich selber tragen und kann sie nicht als Betriebsverwaltung aufstellen, die mir diese Zuschüsse des Reichs entzieht. (Abg. Lüdemann: Ein ganz falsches Merkmal; trotzdem könnte man sie rein betriebswirtschaftlich betreiben!) Könnten sie rein betriebswirtschaftlich betreiben. das ist ganz richtig! (Abg. Lüdemann: Ein Betrieb kann dauernd Zu⸗ schußbetrieb sein und betriebswirtschaftlich geführt werden!) Aber ich kann nicht, wrnn ich in diesem Fall die Hebung der Landespferde⸗ zucht als Zweck habe, im anderen Fall des Versuchsgutes die An⸗ stellung aller möglichen Versuche, um die Landwirtschaft zu heben, für meine Verwaltung den Gesichtspunkt des Verdienens das treibende Moment sein lassen. Und weil das nicht der Gesichtspunkt ist, ist es keine betriebswirtschaftliche Verwaltung in dem Sinne. Man kann natürlich ganz verschiedener Meinung sein, ob es richtig ist, aus allgemeinen Mittein die Gestütsverwaltung zu unterstützen, um die Landespferdezucht zu heben. Wenn Herr Abg. Lüdemann sagt: Ich will, daß die Gestütverwaltung nur betrieben wird, daß sie sich auch trotz dieser Ausführungen selbst trägt, so kann man darüber, wie gesagt, zweierlei Ansicht sein. Aber Herr Abg. Lüdemann darf nicht von vornherein denjenigen, die auf dem von mir skizzierten Stand⸗ punkt stehen, vorwerfen, daß sie den Begriff der Betriebsverwaltung verkennten, und daß insbesondere ich mich mit meinen eigenen Aus⸗ führungen in Widerspruch setze. Ich freue mich aber, mit Herrn Abg. Lüdemann, wie ich das schon wiederholt gesagt habe, mich darin durchaus in Uebereinstimmung zu wissen wie auch mit dem Herrn Handelsminister, daß wir wir sind auf dem besten Wege jetzt

im „Berliner Tageblatt“ G Zeitungen liegen mir nicht vor zu Angriffen oder wenigstens zu Aeußerungen gegen Herrn Finanzminister Saemisch geführt, die sich vom politischen Gebiet nicht ganz fernhalten, insofern als Herr Saemisch in Anführungszeichen als sogenannter Fachwinister in dem einen Blatte als früherer freikonservativer, in dem anderen Blatte als rechtsgerichteter Minister, jedenfalls nicht als unparteiischer, hin⸗ gestellt wurde. Meine Damen und Herren, da halte ich mich doch im Interesse meines Herrn Amtsvorgängers ministeriums für verpflichtet, hier kurz den Sachverhalt darzulegen,

wie er tatsächlich gewesen ist.

die Frage, was mit dem Gebäude werden sollte. war darüber einig, daß das Gebäude jedenfalls nicht vom Reich über⸗ nommen werden sollte und daß der preußische Staat es nicht be⸗

die Berg⸗ und Hüttenverwaltung in der Tat als einen kaufmännischen Betrieb aufziehen, losgelöst von gewissen Fesseln der Staatshoheit⸗ verwaltung, der es uns ermöglicht, aus dem geradezu unverständlichen Zustand herauszukommen, daß augenblicklich bei uns die Bergverwal⸗ tung eine Zuschußverwaltung ist. Wir sind ferner ich habe es schon hervorgehoben, es ist aber nicht ganz leicht damit beschäftigt, Ihnen beim nächsten Hauhalt ein klareres Bild als zurzeit über den Haushalt in dem Sinne zu geben, daß wir tatsächlich bei je der einzelnen Ver⸗ waltung die vollen Einnahmen und Ausgaben auf⸗ geführt sehen wollen, so daß jeder, der den Haushalt zur Hand nimmt, ohne weiteres sagen kann: die und die Verwaltung kostet im ganzen den preußischen Staat so und so viel. Dazu gehört natürlich daß man eine Reihe von Ausgaben, die jetzt in andern Kapiteln und Titeln stehen, nüt dorthin überträgt. Ob sich das im Etat wird machen lassen, ob es in besonderen Anlagen erfolgt, ist schließlich eine Frage für sich und ziemlich gleichgültig. Es wird im wesentlichen nur darauf ankommen, daß Sie aus dem Etat das, was ich sagte, ersehen können. Bevor ich auf den Inhalt des Etats und die einzelnen Beamten⸗ fragen, die hier angeschnitten sind, komme, möchte ich auf zwei An⸗ gelegenheiten eingehen, die zum Teil bei den Herren, die davon ge⸗ sprochen haben, einen sehr breiten Raum eingenommen haben. Zu⸗ nächst ist es etwas, was nicht bei meinem Etat vorgekommen ist, sondern beim Haushalt des Herrn Ministerpräsidenten, nämlich die Angelegenheit beim Verkauf der Möbel der preußischen Gesandtschaft in München, die neulich, wie ich nur nach⸗ träglich gehört und aus den Zeitungen gesehen habe, zu Angriffen gegen meinen sehr verehrten Herrn Amtsvorgänger, den Herrn Finanz⸗ minister Saemisch, geführt haben. 9 Ich gehe auf die Sache, soweit es sich um eine Kritik des Ver⸗ haltens des preußischen Bevollmächtigten in München, des Herrn Schellen, handelt, nicht ein; das ist nicht meine Sache, sondern Sache seines Dienstvorgesetzten, des Herrn Ministerpräsidenten. Herr Abg. von Kries hat schon die Ansicht ausgesprochen: entweder sind diese Beschuldigungen wahr, dann muß gegen Herrn Schellen das Disziplinarverfahren eingeleitet werden, oder sie sind nicht wahr, wahr, dann muß Herrn Schellen eine Ehrenerklärung aus⸗ gestellt werden. Dieser Wunsch ist bis zu einem gewissen Grade insofern erfüllt, als Herr Schellen selbst auf Grund der Mitteilungen aus den Zeitungen das Disziplinarverfahren gegen sich beantragt hat, und der Herr Ministerpräsident wird ja nun in der Lage sein, eine Entscheidung darüber zu treffen,

Betrieb absichtlich aus irgendwelchen, sagen wir einmal, höheren Staatsgründen, unwirtschaftlich.

und wenn das Disziplinarverfahren eingeleitet wird, so wird ja

darin Gelegenheit genug sein, auf diese Dinge einzugehen, und es wird auch Herrn Schellen Gelegenheit zu seinen Ausführungen ge⸗ geben werden, was bisher nicht der Fall gewesen ist.

Aber die hier seinerzeit gemachten Mitteilungen haben nun doch und in der „Volkszeitung“ andere

und des Finanz⸗

Als im Landtag beschlossen wurde, die preußische Ge⸗

sandtschaft in München aufzulösen damals war preußischer

Gesandter noch der jetzige Reichsbevollmächtigte Graf Zech —, ergab sich Man war sich

halten sollte; es trat also die Frage der Vermietung heran und

ebenso die Frage, was mit den Gegenständen und Inventarienstücken

werden sollte, die darin sind und die übrigens im großen ganzen

keinen besonderen Wert hatten; ich werde ihnen das nachher beweisen.

Das hat sich im wesentlichen auf gewisse Ausstattungsstücke, nament⸗

lich in einem größeren Tanzsaal, erstreckt; der Gesandte hat für seine

Wohnung eine Einrichtung nicht gehabt. Graf Zech schlug vor,

diese Sachen zu verkaufen und veranlaßte eine Ab⸗

schätzung durch einen gerichtlichen Sachverständigen. In⸗

zwischen kam als Gesandter Preußens Herr Schellen dorthin; ihm

erschien die Abschätzung, die Herr Graf Zech hatte vornehmen

lassen, als zu niedrig, und er veranlaßte eine zweite Abschätzung durch

eine dortige Möbelfirma. (Hört, hört! rechts.) Nachdem der Herr

Ministerpräsident die Inventarienstücke und das Gebäude der preußischen

Gesandtschaft in München dem Finanzministerium zur Verfügung ge⸗

stellt hatte, wurde von Herrn Schellen ein Bericht hier vorgelegt, in

dem er die Genehmigung des Finanzministers dazu erbat, daß die von

ihm namentlich aufgeführten und von dieser Möbelfirma abgeschätzten

Gegenstände in München verkauft würden. Meine Damen und

Herren, dieser Bericht hat dem Herrn Finanzminister Saemisch

seinerzeit nicht vorgelegen. Wohl aber hat sich das Finanzministerium

unter dem 5. Oktober 1921 mit der Veräußerung des Inventars nach diesem Vorschlage zu den ermittelten Taxpreisen einverstanden erklärt. (Hört, hört! rechts.) Der Herr Minister Saemisch, gegen den sich die Angriffe der „Volkszeitung“ und des „Berliner Tageblatts“ richteten, hat, wie gesagt, mit dieser Angelegenheit garnichts zu tun gehabt, kommt dafür also garnicht in Betracht. Wohl aber ist diese Genehmigungs⸗ verfügung gezeichnet „Der Finanzminister, im Auftrage: Bachem“. (Hört, hört! rechts.) Also der Ministerialdirektor Bachem, von dem neulich schon so viel die Rede war, hat diesen Erlaß gezeichnet. Ich glaube, damit ist wenigstens im Sinne des „Berliner Tageblatts“ und der „Volkszeitung“ die Gewähr gegeben, daß nicht ein rechts⸗ gerichteter Politiker sich im Interesse des Herrn Schellen oder sonstiger Personen mit dieser Angelegenheit be⸗ faßt hat. (Sehr richtig! rechts. Abg. Lüdemann: Soll das heißen, daß diese Verfügung von dem Herrn Minister nicht gedeckt wird?) Ich habe jetzt darüber zu sprechen, ob der Minister Saemisch mit Recht, Herr Abg. Lüdemann, angegriffen worden ist oder nicht. Ich habe dargelegt, daß der Herr Minister Saemisch mit dieser Sache gar nichts zu tun hat, und ich habe, glaube ich, damit meiner Verpflichtung, meinen Amtsvorgänger gegen unbegründete An⸗ griffe in Schutz zu nehmen, genügt. Ich würde übrigens genau so handeln, Herr Abg. Lüdemann, wenn dieser Fall nicht unter Herrn Saemisch, sondern unter Ihrem Ministerium vorgekommen wäre, denn es ist natürlich undenkbar darüber wollen wir uns klar sein, das wissen Sie so gut wie ich —, daß ein Minister unmöglich alles sehen kann. (Abg. Lüdemann: Trotzdem bleibt es ungewöhnlich, die 8 Verfügung eines einzelnen Beamten heranzuziehen!) Das ist des⸗ halb geschehen, Herr Abg. Lüdemann, weil Herr Minister Saemisch persönlich dafür verantwortlich gemacht worden ist. Um den Herrn Minister Saemisch, mit dem ich gestern noch gesprochen habe, dagegen zu schützen, erschien es mir notwendig, vorzulesen, daß nicht Herr Saemisch, sondern ein anderer Beamter diesen Erlaß gezeichnet hat ob das Herr Bachem gewesen ist oder ob es ein anderer ge⸗ wesen wäre, ist dabei selbstverständlich vollkommen gleichgültig. (Abg. Lüdemann: Um so verwunderlicher ist die Namensnennung!) Ich muß doch aber den Namen nennen, wenn ich Herrn Saemisch in Schutz nehmen will.

Nun lassen Sie mich zu der eigentlichen Sache kommen. Da handelt es sich um folgendes. Von den gesamten Gegenständen, die verkauft sind, hat Herr Schellen einen kleinen niedrigen Tisch von 63 cm Höhe und 68 cm Durchmesser gekauft, so wie von den vorhandenen 30 Goldstühlchen zwei für seine Diele. Er hat ferner einen Lambrequin gekauft, der eine Länge von über 4 m hatte. Nach der chemischen Reinigung ist daraus eine Decke von 1,30 m Länge, von 1,50 m Breite geworden. Er hat sich ferner einen früheren Treppenläufer gekauft und sich daraus einen Läufer in der Gesamtlänge von 12,20 m machen lassen. Für diese drei Stücke, um die es sich handelt, hat Herr Schellen 2840 nach der Schätzung des Sachverständigen gezahlt. Ebenso sind von einer anderen Person die Möbel gekauft worden. Der Sachverständige des Finanz⸗ ministeriums, der Herrn Lüdemann sehr wohl bekannt ist ich werde in diesem Falle keinen Namen nennen, damit Herr Lüdemann nicht Anstoß nimmt —, hat die Sachen besichtigt und hat mir aus⸗ drücklich erklärt er ist bereit, das auch dem Landtage zu er⸗ klären —, daß die Sachen seiner festen Ueberzeugung nach keinen höheren Wert als die taxierten Preise gehabt hätten, zu denen sie verkauft worden sind. (Hört, hört! bei der D. Vp.) Ich glaube also, daß mein verehrter Amtsvorgänger, der Herr Minister Saemisch, in dieser öllig korrekt verfahren ist und