mit der Aufschrift; „Füͤr immer dem öffentlichen Verkehr ent 8 versehen und durch Einschneiden od 5 r entzogen“, Verkehr unbrauchbar .“ er durch Lochen für den gffentsicher
Die unhrauchbar gemachten Wertpapiere sind aufzub Ueber die Unbeauchbarma ung i zubewahren. die bei der Direktion des ües ist eine Berhandlung aufzunehmen,
m
10. Die Treuhandstelle untersteht d für Landwirtschaft, Domänen und Fht er Aufsicht
Berlin, den 4. August 1922. Der Minister für Landwirtschaft, Domän 88 Dr. Wendorff. asits ätas
Erneut zu⸗ gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
des Minister,ums Weltmarktpreis erreicht oder überschriften haben, solle eine Ueber⸗ prüfung eintreten. Der Vertreter des Auswärtigen Amts setzte sich gleichsfalls für eine Erhöhung der Ausfuhrabgabe ein, indem er darauf hinwies, daß viele Länder sich durch hohe Zoll⸗ aufschläge bereits gegen deutsche Waren abgeschlossen und fast alle sich auf Drängen der Interessenten die gesetzliche Möglichkeit dazu geschaffen haben, so daß bei einem neuen Valutadumping eine allge⸗ meine Absperrung des Auslandes gegen deutsche Waren zu er⸗ warten sei.
„In der Erörterung erklärten die Vertreter der Ar⸗ beitnehmer im Anschluß an die Gründe der Regierung sich für eine Erhöhung der Ausfuhrabgabe unter bestimmten Sicherungen in den wo die Erhöhung eine Härte bedeuten würde. Die Arbeitgebervertreter der In⸗ dustrie erklärten sich grundsätzlich gegen jede Erhöhung der Ausfuhrabgabe. Sie wiesen auf den W“ zwischen der Devisenlage, der Zahlungsbilanz und der Ausfuhr hin und folgerten daraus, daß es angesichts der heutigen Lage notwendig set, die Ausfuhr mit allen Mitteln s fördern. Im einzelnen wurde ausgeführt, daß die Unkosten der Valutaentwicklung außerordentlich schnell folgten und sie teilweise sogar überholten. Die Arbeitgeber⸗ vertreter des Handels wandten sich gleichfalls gegen eine Erhöhung der Ausfuhrabgabe, weil sie die Vertragstreue gefährde und die ausländischen Käufer noch mehr als bisher vom deutschen Markt abschreck. Die Arbeitgebervertreter der Land⸗ wirtschaft erklärten sich gegen eine allgemeine Erhöhung der Ab⸗
der Ent⸗ scheidung
sprungsfirma sprung
land
Verboten
— Brandenburgischen Kredit⸗Institut — als Treuhandstelle von je einem Mitgliede der Direkti venb 8 Syndikus des Kreditinstituts zu unter eresben ist. irektion und einem *
„5. Die Treuhandstelle darf eine löschungsfähi 1 erteilen, wenn ihr nach Maßgabe des Uösepesfebig⸗ Hußztang 8. 271 wird, daß die Voraussetzungen des § 39 der Satzungen Ie 86 ung dencgah nen g⸗ d 8 1913 erfuͤllt sind oder daß eine
ernichtun ofener Pfa gefunden hat. nobriesen nach § 53 a. a. O. statt⸗
6. Im Falle des § 3 Abs. 2 des Gesetzes . ermittelt die Treuhandstelle durch Anfrage 81 er Pem f 12 1922 sch Nachzensur k den D chf 87 2 zi en Staats⸗ Lehrfilm zun 8. ur 1“ polnischen Währung in Berlin am
x ge. Der so ermittelte Kurs ist der Berechnung zugrunde
7. Die Treuhandstelle hat die bei ihr eingezahlten Barbeträ bei einer zur Anlegung von Mündelgeld für geei e 1“ 0 35 Ie ndelgeld für geeignet erklärten Stesle 1“ ö „
Die bei der Treuhandstelle an Zahlungs Statt eingelieferten Zi ““ . cheine Posener Pfandbriefe sind, wie unter Nr. 4 bei d 15 88 2. In Nr. 23 der Allgemeine 1 3 2 siche Soee.. r für den öffentlichen Verkehr äbesnb gr Arzneitare 1922, 8. Ausgabe, “ machen und aufzubewahren. unter a) statt 4 ℳ und 6 ℳ: 5 ℳ und 7,50 ℳ gabe, waren jedoch mit einer Erhöhung für besonders tragfähige „ 8. Die Treuhandstelle hat die zur Geschäfsführung erforderlichen 2 5 11 Warengruppen einverstanden. Bücher, Register und Nachweisungen zu führen. unter c) statt 10 ℳ: 12,0 hÿLx. “ Nach längerer Erörterung wurde mit 13 gegen 11 Stimmen 9. Die Treuhandstelle ist befugt, mit Genehmigung der Auf⸗ Berlin, den 16. August 192Z. 8 feolgender Beschluß gefaßt: „Der wirtschaftspolitische Ausschuß
sichtsbehörde, die durch ihre Tätigkeit entstehenden Auslagen aus den . Der Minister für Volkswohlfahrt. des Reichswirtschaftsrats stimmt der Anpassung der
bei ihr eingezahlten Barbeträgen zu entne Ausfuhrabgabe an die veränderte Devi .“ Für die Erhöhur 1u. J. A.: Dietrich. stimmten 10 Vertreter der Pebakt vfarsen 82 an.,8 e
schaft, 1 von der Reichsregierung ernannter Vertreter und 1 Arbeit⸗ gebervertreter, gegen die Erhöhung 9 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der freien Berufe und 1 vom Reichsrat ernannter Ver⸗ treter. Mit allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung wurde dazu folgende Ergänzung beschlossen: „Bei der diesmaligen Er⸗ höhung der Ausfuhrabgabe sollen diejenigen Erzeugnisse, die ganz überwiegend ausländische Rohstoffe enthalten, keine oder nur eine geringe Erhöhung erfahren. Insoweit Inlandsrohstoffe den Welt⸗ marktpreis wieder erreichen oder überschreiten sollten, ist eine schleunige Ueberprüfung der Tragfähigkeit der betreffenden verarbeitenden In⸗ dustrien vorzunehmen. Der Ausschuß behält sich vor, bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse die Regierung aufzufordern, eventuell die erhöhte Ausfuhrabgabe wieder generell zu ermäßigen. Soweit gegen die Abgabensätze begründete Einsprüche erfolgen, wird ie Regierun s E g g ge t it den Ausfuhrabgabenaus chuß beschleunigt
u befassen.“
Geldspenden durch Presseveröffent⸗ ““ 8 lichungen und öffentliche Anschläge, 8 1
eG und einmalige Haus⸗ Dem preußischen Landtag ist vom Staatsministerium
. der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung
g 31. März 1923 fü Sammlung de geg. h eelalch nebst Begründung zur Beschluß⸗
shenaeah Bne Sittte arasffefs und Unt 28. M ur Jer e rei en an die Freunde 8 n erm „ ärz 1919 hatte das Rei smini teriu ü i und Gönner der Anstalt in dem wirtschaftliche Demobilmachung über die . bisherigen Umfange. bildungsschulpflicht für die Zeit der wirtschaftlichen Demobil⸗ 30. September 1922 für Preußen. — machung eine Verordnung erlassen, die u. a. besagt: „§ 1. Durch Sammlung von Geldspenden durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines weiteren Werbeschreiben und Zeitungsaufrufe Kommunalverbandes können jugendliche Personen unter 18 Jahren nach dem vorgelegten Muster. die seit Ostern 1918 die Volksschule verlassen haben und keine 31. März 1922 für Preußen. weitergehende wissenschaftliche oder Fünllossce Ausbildung ge⸗ Sammlung von Geldspenden durch nießen, verpflichtet werden, die Fortbildungsschule ihres Wohn⸗ Sammelboten. ortes zu besuchen, soweit sie nicht bereits kraft reichs⸗ oder landes⸗ gesetzlicher Vorschrift fortbildungsschulpflichtig sind. — § 2. Die Vorschriften des § 120 der Reichsgewerbeordnung finden entsprechende Anwendung. Insbesondere können die Arbeitgeber der Schulpflichtigen und, soweit diese nicht in einem Arbeitsverhältnisse stehen, ihre gesetz⸗ lichen Vertreter durch statutarische Bestimmungen (§ 1) verpflichtet werden, sie innerhalb der von der zuständigen Behörde festgesetzten Frist beim Schulleiter an⸗ und abzumelden. Die Arbeitgeber un die gesetzlichen Vertreter können ferner verpflichtet werden, den Schulpflichtigen die zum Besuche der Schule nötige freie Zeit zu epashicn und sie zu pünktlichem und regelmäßigem Schulbesaahe an⸗ „Auf Grund dieser Verordnung haben nach einer Umfrage 3 Juli 1921 rund 375 Stadt emeinden Ortssatzungen krnfr den Kreis der Berufsschulpflichtigen weiter gezogen, als es nach den Bestimmungen des § 120 der Reichsgewerbeordnung möglich ist. eine größere Anzahl von Landgemeinden und einzelne Landkreise habe von der Verordnung Gebrauch gemacht. Andere haben von ihrer Anwendung nur deshalb abgesehen, weil sie die Geltungsdauer der Verordnung nicht übersehen konnten. Die Erfahrungen, die mit der Erweiterung der Fortbildungsschulpflicht gemacht sind, werden allgemein als günstig bezeichnet. Die zahlreichen Streitigkeiten über die Abgrenzung der Schulpflicht, die sich aus der aus dem
Prüfnummer auch vor Jugendlichen für Jugendliche Ausschnitte in
18 Ministerium für Volkswohlfahrt. x Bekanntmachung.
Auf Grund des § 80 Absatz 1 der Gewerb ũü 2 Deutsche Reich bestimme ich mit Iere ün eraa fäf
1922, August Seff und die Jungfran .. 8
Erstes deutsches Arbeiter⸗Turn⸗ und Sportfest in Leipzig 22.—25. Juli
11“*“ Filmhaus Nitzsche A. G. Drahtlose Grobßstation
11141“ Deulig⸗Film 8 Eine moderne Kesselschmiede.... “ 8 8 8 uuniversum⸗Film A. G. Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch.
Filmhaus Nitzsche A. G. Deulig⸗Film
Inland Nachzensur
aicibswisue 11“] Lehrfilm . Die in Nr. 2 der Allgemeinen Bestimm 1
u 9 durch nachstehende 8 inkaufspr is wird bis zu 15 ℳ ein Zuschlag von 100 vH,
von mehr als 15 ℳ bis zu 2 ℳ ein Zuschlag von 15
„ 2272
Leuchtfeuer... Drahtindustrie. 1 Klein Wanzleben . abas ,g Brücke.. Glatzer Gebirgsland. . Hochburgen der deutschen Industrie Drill⸗ und Säemaschinen .. Frühlingsbilder aus Dänemark Deutsche Fußballmeisterschaft. Wunder... Schönau und das Wiesenthal.. Segelregatta auf dem Müggelsee Ausflug in den Teutoburgerwald . . . Plimps und Plumps kommen zu Geld.
Das Werden Rußlands Der Löwe ist aos .
Unser Schnuci Vierbeinige Gehilfen des Jägers. . Der Lauf des Mondes am Himmel vom ersten bis letzten Viertel im Sep⸗ tember. e64“ Auf der Leipziger Herbstmesse 1918 . . Deulig⸗Film Schnauzer⸗ und Pinscherrassen . . . 8 8 Rüdersdorf bei Berlin und seine reizvolle 8 Umgebukgg . . UMebungen einer Großstadtfeuerwehr.. Leipzig 4 8 11u““
. „
ℳ,
Ozszaazauassau u ss ..
2* A 9 20 *
Werbefilm Nachzensur
Werbefilm efiln Deulig⸗Fil
Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch
Otto Hermann Ulktrick⸗ Film Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch.
Universal⸗Film Manu⸗ facturing Co.
Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch.
—8
0 — 8 742 . 2 92 . 2. 2 2
anasauaususuaaaeen au
Otto Hermann ktrick⸗ Film
Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch. Rüdigerfilm
„ „ 25 2222à22
Amerika
ͤͤͤͤͤöö5ö5—
3 In den Wochen vom 30. Juli bis 12. August 1922 während des Krieges vom 15. Februar 1917
öffentliche Sammlungen.
Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch., Inland
Lehrfilm Nachzensur
9 ““
6343 6345 6346
6349 6350 6351 6352 6354 6192 6326 6344
6360 6361
6362
—
Name und Wohnort des Unternehmers
„ „
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
Deulig⸗Film
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
.
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Lampadius
eider Wurst Arminiusfilm e Mensch.. BPlastrickfilm A. G. Plastrickfilm A. G. Aus der deutschen Reichswaffenschmiede. BDeutsche Lichtbild⸗Gesellsch. Deutsche Lichtbild⸗Gesellsch. ssvoniere 1““ 88 Die Leipziger Füübiabregneshe 1918 .. 1 8 1“ 6 . . Deulig⸗Film Deulig⸗Film Fleischfressende Pflanzen .. “ L rs im Dienste der Industrie⸗ ö11.1“ Geeiehtuna durch Trichterkübel nittels Schrägaufzuges nach demn 8 atentierten System der P. Pohlig 1 Iö T. ichtbild⸗Gesellsah b 8 Zwischen Neckar und Bodensee... 8 b .“ 8 Wer nichts erheiratet und ererbt. ¹ Wohltun trägt Zinsksen.. Muz und ihre Verehrer. . Chaplin als Wurstmaxe.. Eine Fahrt durch Norwegens 8 Schären . Die Stumme von Portici .. Deuligwoche Nr. 3.... Der Fluß .. Des Lbsegebdo . Der Graf von Monto Christo, Fort⸗ 8 setzunggg . Kolberg.
„Brüder in Not’“,
Lampadius Oberwallstraße 1
Atminiusfilm Zur Linderung der Not unter den
hungernden Rußlanddeutschen und den reichsdeutschen und deutschstämmi Auslandsflüchtlingen 8t
Verlängert bis 31. Oktober 1922 für
„ 2 272
Berlin 56,
Vorstand
SSbbSgVSgggéßAgAgÖ
asuamas s a
Vorstand der Anstalt „Bethel“, z. H. des Pastors von Bodel⸗ schwingh, Bethel b. Bielefeld
. . . 2
8 Zugunsten der von der Anstalt verfolaten Wohlfahrtäbeftehungenf⸗
ö1A1A1AXAA“
— —
1“
+ e &ꝙα 4bbherr † † *
88
Deutsch⸗Litauischer Memelland⸗ bund E. V., Berlin⸗Baum⸗ schulenweg
Zugunsten der Memellandspende D.⸗L.
Memelland⸗ 8 1 bund
Heilsarmee — Nationales Haupt⸗ uartier Berlin C. 19, eertraudtenstraße 1—3
Berlin, den 17. August 1922. 1“ Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Bracht.
Heilsarmee
Függrfte⸗ ibrer deutschen Wohlfahrts⸗
Oesterreich bestrebungen
Amerika
9
Josef Rideg Universum⸗Film⸗Verleih
Deulig⸗Film Deulig⸗Film Werbekunst⸗Film
Josef Rideg Deulig⸗Film
Saf chafilm Metrofilm
Deulig⸗Film A. G. Film Deulig⸗Film Werbekunst⸗Film
Astoriafilm, Wien 11“ Deulig⸗Film
Berlin, den 17. August 1922.
⸗* 2 . 89
83
Inland
524
9*. 90 8 1 “ ImMeeg
Fiorde 0
◻
— 8 Ministerium für Wissenschaft, K und 88 1e binschaf
Der Ministerialrat im Reichsjustizministerium Dr. Schlegelberger ist zum Honorarprofessor in der juristischen Fakultät der Universität in Berlin ernannt worden. Gleich⸗ zeitig ist ihm ein Lehrauftrag über Industrie⸗ und Wirtschafts⸗ recht sowie über freiwillige Gerichtsbarkeit übertragen.
Die Ausfuhrmindestpreise für Sprengstoffe⸗ Paraffinzündstreifen und für Zündschnüre Backa fe⸗ geändert.
Ferner haben sich die Ausfuhrmindestpreise für Dachpappe und Biercouleur gleichfalls gechibert
Für die Ausfuhr von Mineralwasser sind von “ neuem die Ausfuhrmindestpreise geändert ecene G h Näheres ist durch die Außenhandelstelle Chemie zu er⸗ 8 ““ „fahren. ni Die Ausfuhrmindestpreise für Pulver sind ge⸗
— fwageh 1 8 8 Bekanntmachung. rneut zu⸗ Gemäß § 1 Abs. 1 u. 2 der Verordnung des Bundesrats vom ändert worden. Näheres kann bei der Außenhandelstelle Chemie erfragt werden.
— e ——cd —,——9—
Oesterreich Inland
Filmprüfstelle Berlin. Mildner.
14. August 1922
mAneuxvevecaee;
—.,—
Zugelassen
V
Datum
per gelassen nach 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗
Doloresg .
K
„ Die gestohlene Seele.
.
Serienfilmreklame Nr. 8..
Die Tochter des Brigadiers) ..
*) Zensurbescheinigung nur für eintägige Vorführun
G Berlin, G. m. Riveliim, Berlin, G. m.
Seel Thomasfilm G. m. b. H., München Das Kino G. m. b. H.,
8gG Paulak, Nürn⸗
erg
Friedrich Paulak, Nürn⸗ berg
g Thomasfilm G. m. Deutsche Filmwoche,
Wien
München, den 16. August 1922. 16
g in der Filmwoche gültig.
Ursprungs⸗ land Ent⸗
scheidung
Prüfnummer
auch vor
Jugendlichen
für Jugendliche verboten Ausschnitte in m
Beschwerde
oder Widerruf
Bemerkungen
1922 heg
München
Oesterreich
Dir. Fett, München
Filmprüfstelle München. eidig. 8.
† +
Nachzensiert
Preußen.
inisterium für Handel und Gewerbe.
5 Der Stadtgemeinde Fürstenberg a. O. wird hierdurch Nauf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml.
S. 221) das Recht verliehen, das Hafeneinschnitts am neuen Umgehun
mmehrerer Hafenbecken,
gelände und als beiliegenden Plane r
dazu erforderlich ist, im Wege der Enteignung oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden
zu belasten.
von Zufahrts
98
— Bau eines städtischen anal bei Fürstenberg a. O.,
5 wegen und Eisenbahnanlagen —sowie zur Erschließung eines Teils des Geländes als Industrie⸗
Wohnkolonie für Industriearbeiter auf dem
ot angelegte Grundeigentum, soweit es
zu erwerben Beschränkung
Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 16. August 1922. 1
Im Namen des Preußischen ster für Handel und Gewerbe.
DSeir Mimn
Staatsministeriums.
J. A.: Stapenhorst.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Auf Grund des 8 7 des Schutzgesetzes für die Posener Landschaft vom 1. März 1922 (RGBl. S. 228) werden zur Ausführung dieses Gesetzes nach Anhörung des Staatsrats folgende Bestimmungen erlassen:
1. Als Frenhvndsselle zur Durchführung der in § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. März 1922 erteilten Ermächtigung wird die Direktion des Neuen Brandenburgischen Ke d. ct in Berlin bestimmt. Für die Dauer der Verwaltung des Neuen Branden⸗ burgischen Kredit⸗Instituts durch die Hauptritterschaftsdirektion in Berlin ist diese berechtigt, sich in den Geschäften der Treuhandstelle nach den statutarischen Vorschriften des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts der Mitwirkung der zuständigen Provinzialritter⸗ schaftsdirektion zu bedienen. 1 1
Die Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts hat als Treuhandstelle in Fürsorge für den Gläubiger dessen Rechte in Ansehung der Hypothek und der zu ihrer Sicherung eingetragenen landschaftlichen Nebenrechte in den Fällen auszuüben, in denen ein Grundbesitzer die Mitwirkung der Treuhandstelle in Anspruch nimmt.
Die bei der Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗ Instituts errichtete Treuhandstelle hat ihre Erklärungen unter der Bezeichnung
„Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts als Treuhandstelle für die Posener Landschaft“ abzugeben. Als Siegel oder Stempel ist das Dienstsiegel oder der Dienststempel der Direktion des Neuen Pranenburg saen Kredit⸗ Instituts ohne Zusatz oder Aenderung zu verwenden.
§ 1 Absatz 2 des Ge und zur Regelung ni
zur gesetzlichen Neuordnung der kommunalen waltung in der Ostmark vorbehalten.
3. Die Pfandbriefsdarlehen der p zeit ohne vorherige Kündigung an die Treuhandstelle zurückgezahlt 8 den Bestimmungen der
werden. der Posener Landschaft in der am 27. Dezember 1918 geltenden
Fassung zu erfolgen.
Berliner ungen sind. Den Pfandbrie — 1b und Erneuerungsscheine beigefügt sein. ausgeschlossen sind solche Pfandbrie
Kredytowe gefügt sind.
zahlt hat.
ausgegebene Zinss chein
Anderenfalls
2. Die Bestellung einer Treuhandste setzes vom 1. März 1 cht schon in Nr. 1* aufgeführter Verfa
Die Rückzahlung
Eingelieferte Pfandbriefe könn schuld angerechnet werden, wenn
at na
nicht verjährt sind, nachzuzahlen.
4. Die Treuhandstelle darf eine löschungsfähige Quittun erteilen, wenn sie einen entsprechenden
etra
briefen nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen
„denen von Poznanski 3 e und Erneuerungsscheine
an
Ir. Durchführung der erteilten Ermaͤchtigung älle bleibt bil Wung und Ver⸗
osener Landschaft können jeder
ee nur dann auf die Pfandbrief sie den Handelsbedingungen
örse entsprechen und lieferbar im Sinne dieser Bed fen müssen die noch nicht fälligen Zins⸗ Von der Anrechnung iemstwe
Die Darlehnszinsen für das laufende Halbjahr sind voll zu ent richten, auch hat der ablösende Grundbesitzer der Treuhandstelle zuweisen, daß er die nicht verjährten Zinsen und x de Nebenleistungen nach Maßgabe des Gesetzes vom 1. Mä 5 sind die rückständigen Beträge,
rz 1922
à 1ng e
atzung
nach
soweit sie
ers
fand·
verlässiger Personen vom Handel habe ich dem Mil ändler Paul 8½ ü tz, geboren am 17. Februar 1867 zu ..n Kreis Neuß, zurzeit Düss eldorf, Aachener Straße 11, wohnhaft, den Handel mit Milch für das gesamte Reichsgebiet verboten. Düsseldorf, den 9. August 1922. 8
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Haas.
88
Nichtamtliches
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für tung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen hielten heute Sitzungen.
“
Die britische Regierung hat der deutschen Botschaft in F,ondon am 17. August folgende gemeinsame Antwo 8 Alliierten auf die deutsche Note vom 14. Juli mitgeteilt:
Hinsichtlich der Barzahlungen, die von Deutschland auf Grund der Abschnitte 3 und 4 der wirtschaftlichen Bestimmungen ge⸗ schuldet werden, beabsichtigen die alliierten Regierungen die Zahlung der zwei Millionen Pfund, die am 15. August geschuldet wurden, binnen vier Wochen von diesem Tage an zu fordern. Von diesem Tage an beabsichtigen sie, das Abkommen vom 10. Juni 1921 zu kündigen und Schritte zu tun, um einzeln mit der deutschen Regierung über die Regelung aller Salden zu treffen, die ihnen auf Grund der wirtschaftlichen Bestimmungen geschuldet werden. Diese Abmachungen sollen der Reparationskommission zur Einver⸗ ständniserklärung unterbreitet werden.
W. T. B.“ hebt hervor, aus der Note ergebe sich, da
4¼ 7 7 auf dem Gebiet der Ausgleichszahlungen usw. weitere ga zahlungen von der deutschen Regierung bis Mitte September nicht gefordert werden.
——
„Das Reichsverkehrsministerium hat unter dem 24. Juli 1922 die Eisenbahnverkehrsordnung dahin ergänzt, daß die Eisenbahn berechtigt ist, den Inhalt von Gepäcksendungen in Gegenwart des Verfügungsberechtigten zu prüfen. Die Be⸗ kanntmachung ist im RGBl. II Nr. 20 vom 8. August 1922
Die Ausfuhrmindestpreise für Aetzkali fest und Aetzkalilauge nach den Randstaaten, Oeftbrraich 8 8 Balkanstaaten sind heraufgesetzt worden.
Die Ausfuhrmindestpreise für Schwefelnatriu nach dem valutaschwachen Muitide, England, stasien Australien wurden geändert.
Näheres ist durch die Außenhandelstelle Chemie zu er⸗ fahren.
b Parlamentarische Nachrichten.
Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats beüccheue sich in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausfuhrabgabenausschuß am 17. August mit der durch die Entwertung der Mark 86bS eg Wirtschaftslage. Wie das „Nachrichtenbüro
es Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, gab der Staats⸗ sekretär Dr. Hirsch eine eingehende Darstellung der Lage und stellte eine Reihe von Abwehrmöglichkeiten zur Erörterung mit der Bitte, daß der Ausschuß von sich aus festumrissene Vorschläge für Gegen⸗ maßnahmen erörtern möge. In der Erörterung erklärten die Ver⸗ treter aller Wirtschaftskreise die Lage für sehr ernst. Zur Aus⸗ arbeitung von Vorschlägen für die durch sie gebotene Wirtschafts⸗, Finanz⸗ und Währungspolitik wurde ein Arbeitsausschuß, bestehend aus den Mitaliedern des Reichswirtschaftsrats Dr. August Müller, Baltrusch, Bartschat, Dr. Bücher, Czieslek, Hartung, Dr. Hilferding, Roßdeutscher, Schweitzer und Dr. Wermuth, eingesetzt. Der Ausschuß hat seine Arbeit am Freitag begonnen.
In der Nachmittagssitzung der vereinigten Ausschüsse wurde über die Anpassung der Ausfuhrabgabe an die ver⸗ änderte Devisenlage verhandelt. Der Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums führte aus, daß die Berechtigung einer Erhöhung der Ausfuhrabgabe bei der augen⸗ blicklichen schnellen Entwertung der Mark sich aus dem Zurückbleiben gewisser Teile der inländischen Selbstkosten hinter dem Weltmarkt⸗ preise herleite. Dies gelte insbesondere für die Kosten der Arbeit, der Kohle, die staatlichen Verkehrskosten und die allgemeinen General⸗ unkosten. Zum Beispiel seien bei einer Markentwertung um das 260 fache die Löhne im Durchschnitt nur etwa 84* das 50 bis 60 fache gestiegen. Die Kohle stehe ebenfalls heute wieder sehr beträchtlich unter dem Welt⸗ marktpreis. Bei einer Preisstellung in Auslandswährung, wie sie bei der Ausfuhr heute vorgeschriehen und üblich sei, entstehe also ein an vielen Stellen beträchtlicher Valutagewinn, der durch die Ausfuhr⸗ abgabe gleich bei seiner Entstehung — und das sei ein großer Vorzug in Zeiten der sinkenden Mark — erfaßt werden könnte. Die Abgabe
§ 120 der Reichsgewerbeordnung folgenden Beschränkung auf di
gewerblichen Arbeiter ergeben, sind vermieden, ve. auch de besonders gefährdeten erwerbslosen Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren eingeschult werden können. Die Verordnung des Reichs⸗ ministeriums für die wirtschaftliche Demobilmachung tritt nach dem Gesetz vom 30. März 1922 am 31. Oktober d. J. außer Kraft. Die beteiligten Gemeinden, im besonderen der Preußische Städtetag, sind deshalb nachdrücklich dafür eingetreten, daß ein Gesetz erlassen wird, welches die Bestimmungen der Demobilmachungsverordnung im wesent⸗ lichen übernimmt. Diesem Wunsche wird in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurfe Rechnung getragen. Von einer weitergehenden Re⸗ esena es. Belläteschummesens im 28 worden. Nur
oll die Möglichkeit geschaffen wer alle Arbei 1t beiträgen heranzuziehen. hig rbeitgeber zu Schul⸗
Die am 16. August ausgegebene Nr. 34 des „Ministeria blatts für die Fsn nr che innere Seig herausgegeben im BPrerseschen. inisterium des Innern, hat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. — Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen. . 28. 7. 22, Annahme v. Reg.⸗Referendaren. — Vf. 5. 8. 22, Unterhaltszusch. f. Beamte i. Vorbereit.⸗Dienst. — Vf. 7.8. 22, Ausübung d. Amtes als Staatsratsmitglied. — Vf. 10.8. 22 Besoldung wiederbeschäftigter Ruhegehaltsempfänger. — Kassen⸗ und Rechnungswesen. Vf. 4. 8. 22, Verträge über Satz⸗, Druck⸗ und Buchbinderarbeiten. — Vf. 5. 8. 22, desgl. — Vf. 4. 8. 22, desgl. Pertgnsan — Angelegenheiten der Kommunalverbände. Vf. 27. 7. 22, dommunalverbände in Oberschlesien. — Polizeiverwaltung. Ein⸗ richtung, Behörden, Beamte. Im allgemeinen. Vf. 4. 8. 22, Er⸗ mittlung eines Polizeibeamten. — Vf. 9. 8. 22, MBliV. für die Landjägermeister. — Organisation. Vf. 4. 8. 22, Landesgrenzpolizei Osten. — Kassen⸗ und Rechnungswesen. Vf. 9. 8. 22, Flaggen f. Dienstgeb. d. Schutzpol. — Anstellung, Gebührnisse, Dienstvorscheiften. Vf. 29. 7. 22, Anzeigen bei strafbaren Handlungen. — Vf. 5. 8. 22 Beurlaubung der Landjägereibeamten. — Vf. 7. 8. 22, Ver. setzung d. eg ol.⸗Beamten. Bekleidung, Aus. rüstung. Vf. 5. 8. 22, e. usw. der Schutzpolizei⸗ beam. Fahrradvergütung der Land⸗ xF G89 8. 22, Helm der Landjägerei⸗ eamten. Veterinärwesen. Vf. 3. 8. 22, Futtersätze für die Pferde der Schutzpolizei. — Vf. 7. 8. 22, Preisverzeichnis für Pferde⸗ ausrüstungsstücke der Fheshüth⸗ Personenstandsangelegen⸗
heiten. Vf. 14. 6. 22, Eheschließ. v. Ausländern im
Vf. 9. 8. 22, Unehel. Kinder adliger Personen. — vg 22,
Veröffentlich. v. Standesamtsnachrichten. — Staatsangehörigkeit. .
Paß⸗ u. Fremdenpolizei. Vf. 11. 8. 22, Ausf.⸗Anw. z. Deutsch⸗ änischen StaatsangehörigkeitzZabk. — Pf. 9. 8. 22, Paßwesen. —
veröffentlicht.
betrage zurzeit im Durchschnitt noch nicht ganz 4 vH. i etwai Schwierigkeiten, z. B. in den Fällen, wo Lakandh. Rohftoe gen
Vf. 9. 8. 22, Aufenthaltserlaubnisse ehem. Rei t der von fremdländischen Relkebee 8 88engecges
an. EI11