1922 / 199 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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. 32.

1 99. Reichs

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die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Mittwoch, den 6. September,

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1922

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Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. Bekanntmachungen, betreffend Genehmigung zur Herstellung von Mischfutterarten. ekanntmachung, betreffend eine Anleihe der staatlichen Kredit⸗ anstalt Oldenburg. * Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Urkunden über die Verleihung des Enteignungsrechts.

Bekanntmachung, betreffend Auflösung des Jungdeutschen DOrdens mit seinen Unterorganisationen. Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Reinickendorf⸗Liebenwalder⸗Gr. Schönebecker Eisenbahn. Aufhebung eines Zeitungsverbots.

Amtliches.

Deutsches Reich.

v““

Der preußische Oberlandesgerichtsrat Mülfarth ist zum Senatspräsidenten im Reichswirtschaftsgericht ernannt.

Die Regierungsräte Schmalhofer, Weickert, Bux⸗ mann, Zeitz und Braun sind zu Oberregierungsräten im Bereich des Reichsarbeitsministeriums ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RCBl. S. 491) ist am 5. Sep⸗ tember 1922 J.⸗Nr. IV/3. M. 362 die He rstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden: Bezeichnung: Schweinefutter „Diadem Nr. 2 . Nährstoffgehalt: 12,4 % Protein, 4,3 % Fett, 59,3 % Stickstofffreie 12,2 % Feuchtigkeit, s 6,6 % Rohfaser. Handelsübliche der Gemengteile: ais, Weizenfuttermehl, öö ö vA“ Name des Herstellers: Firma Tranatogenwerk in Elmshorn bei Hamburg. Berlin, den 5. September 1922.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. . J. A.: Löhr.

Bekanntmachung.

8 Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 5. September 1922 J.⸗Nr. IV/3. M. 35922 die Herstellung folgender Mischfutterarten genehmigt worden:

1 Pferdebeifutter. 11,1 % Protein,

7 8 7

Nährstoffgehalt:

14,2 % Zucker,

48,2 % stickstofffreie

14,5 % Wasser,

4,1. % Asche, 8

5,1 % Rohfaser.

Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile:

Bruchmais, ferkleie, eizenkleie,

Melasse. 8

Schweinemischfutter. 11,4 % Protein, 8 11 % Fett.. 59,6 % stickstofffreie Extraktstoffe, 11,9 % Wasser, 4,5 % Asche, 8,5 % Rohfaser. Bezeichnung der Gemeng Weizenkleie, Maisschrot, 8 Haferkleie. Name des Herstellers: Dampf⸗ und Wassermühlenwerke Schloß⸗ mühle in Harburg a. Elbe.

Berlin, den 5. September 1922. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. K Löhr

Bezeichnung: Nährstoffgehalt:

In Ausführung des §8 29a des Seese⸗ für den Fresscat Oldenburg vom 19. Juli 1922, betreffend die Neu⸗ eordnung der Staatlichen Kreditanstalt (Fassung der Ver⸗ ordnung vom 29. August 1922) wird die Staatliche Kredit⸗ anstalt Oldenburg ermächtigt, verzinsliche oder unverzins⸗ liche Schatzanweisungen im Höchstbetrage von 100 Mil⸗ lionen Mark auszugeben.

Oldenburg, den 2. September 1922.

Staatsministerium. Tantzen. Meyer.

6

Preußen.

Staatsministerium.

Zu Mitgliedern des Großen Disziplinarsenats sind ernannt worden: Landgerichtspräsident Dr. Münster (Münster), Landgerichtspräsident Dr. Volmer GEley Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Großmann (Marienwerder), Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Höpker⸗Aschoff (Hamm), Amtsgerichtsrat Marquard E Landgerichtsrat Kroner (Landgericht I Berlin);

z deren Stellvertretern: Landgerichtsdirektor Dr. Heucke Banbgerch II, Berlin), Landgerichtsdirektor Goebel (Oppeln),

mtsgerichtsrat Geh. Justizrat Reinhard (Melle), Amts⸗ gesjchestt Dr. Kohler (Amtsgericht Berlin⸗Mitte), Amts⸗ gerichtsrat David (Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof), Land⸗ gerichtsrat Amende (Landgericht III, Berlin).

Finanzministerium.

Der Kassenobersekretär Gericke ist zum Kanzleidirektor im Preußischen Finanzministerium ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zu Abteilungsleitern sind ernannt worden: bei dem Oberbergamt in Breslau der Franz und der Oberbergrat Fischer;

bei dem Oberbergamt in Halle a. S. die Oberbergräte Engelcke und Richter;

bei dem Oberbergamt in Dortmund die Oberbergräte Pieler, Schaper und Dr. Weise;

bei dem Oberbergamt in Bonn der Geheime Bergrat Lungstras und die Oberbergräte von Meer und Treue.

85b 8 8

Dem Märkischen Elektrizitätswerk, Aktien⸗ gesellschaft, in Berlin wird hierdurch auf Grund des Ge⸗ setzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, zur Herstellung von elektrischen Anlagen und für elektrische Leitungen, hie an das vorhandene Leitungsnetz der städtischen Elektrizitätswerce in Groß Besten an⸗ schließen und zur Versorgung der Ortschaften Groß Köris, Klein Köris, Halbe, Tornow, Egsdorf, Neuendorf, Teupitz, Schwerin, Teurow, und Löpten dienen, das in den Gemarkungen Groß Besten, Klein Besten, Motzen, Lg Groß Köris, Klein Köris, Halbe, Tornow, Egsdorf, Neuendorf, Teupitz, Schwerin, Teurow, Freidorf und Löpten belegene Grundeigentum, soweit erforder⸗ lich, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen 11““

Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat. Berlin, den 31. August 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. qq((8S

Geheime Bergrat

11u1

Der Ueberlandzentrale Belgard, Aktiengesell⸗ schaft in Belgard, ist durch Erlaß des Preußischen Staats⸗ ministeriums vom 4. November 1921 Va. 544 M. f. H. u. G. das Enteignungsrecht zu den Anlagen für die Erzeugung, Uebertragung un

Kreise Schlochau verliehen worden.;

Verteilung des elektrischen Stromes im

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über ein verein⸗ fachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) wird bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend bezeichneten Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hat. 8 1

Berlin, den 1. September 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. v“

Den Niedersächsischen Kraftwerken, Aktien⸗ gesellschaft, in Osnabrück sind nachstehende Enteig⸗ nungsrechte verliehen worden:

a) durch Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juli 1913 für das zur Herstellung einer elektrischen Ueberlandzentrale benötigte Grund⸗ eigentum in den Landkreisen Bersenbrück, Osnabrück, Wittlage,

Melle, Regierungsbezirks Osnabrück, Lübbecke, Regierungs⸗

bezirks Minden, Diepholz, Regierungsbezirks Hannover, Tecklen⸗

burg, Regierungsbezirks Münster, b) durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Sep⸗ tember 1921 Va 1. 426 zum Bau einer elektrischen ochspannungsleitung im Kreise Diepholz, Regierungsbezirks nnover.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein verein⸗ fachtes Seiaxegges vom 26. Juli 1922 Güseramal S. 211) wird bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung der vorstehend bezeichneten Ent⸗ eignungsrechte Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 1. September 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe.

Dem Landkreise Emden wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, die zur Herstellung je einer elektrischen Hoch⸗ und Niederspannungsleitung im Anschluß an das bereits bestehende Leitungsnetz erforderlichen Teile der Parzellen 44 und 62 des Kartenblatts 11 der Gemarkung Grimersum im Wege der -Sse a beran, zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

GBleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗

eignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 2. September 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.

„Den Seedetis 1i Kraftwerken A.⸗G. in Osna⸗ brück wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) Bau einer 100 000⸗Voltleitung und zur Errichtung

das Recht verliehen, das zum von Ibbenbüren nach Osnabrück g einer zweiten Transformatorenstation im Stadtkreis Osnabruͤck erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und 2 Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des §1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli d. J. (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 2. September 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Stapenhorst.

Ministerium des Innern.

Auf Grund des § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Ziffer 4, 5, 6 und § 8 Ziffer 1 und 3 des Gesetzes zum v; der Republik vom 21. Juli 1922 habe ich den Jung deutschen Or en (Sitz in Cassel) mit allen seinen Unter⸗ organisationen (Gefolgschaften, Bruderschaften und Balleien) in Preußen aufgelöst. 8

Berlin, den 31. August 1922.

Der Minister des Innern. J. V.: Freund.

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