Ministerialrat Hatzfeld, Leiter des Grubensicherheitsamts, Vorsitzender des Preisgerichts, Oberbergrat Lwowski, Oberhergamt Dortmund, Generaldirektor Morsbach, Ahlen j. Westf,, Vertreter der Gewerkschaftssekretär Rauschenberg, Bochum, / Grubensicherheits⸗ Landtagsabgeordneter Rürup, Essen, kommission. Professor Dr. Heise, Bochum, Vertreter des Reichs⸗ rofessor Dr. Tübben, Charlottenburg, kohlenrats, Bergassessor a. D. Beyling, Leiter der Versuchs⸗ ¹ strecke in Derne, Sachverständige. Bergschuldirektor Hülsen, Waldenburg, Dem Preisgericht ist das Recht der Zuwahl vorbehalten, Die Entscheidung des Preisgerschts wird später im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bekanntgegeben; sie ist unanfechtbar. Bewerber, denen kein Preis zuerteilt wird, haben keinen Anspruch darauf, daß ihnen die GBründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung mitgeteilt werden.
VI. Rechtsverhältnisse.
1. Die eingesandten Schlagwetteranzeiger werden, nachdem die Entscheidung des Preisgerichts bekanntgegeben ist, den Bewerbern auf Wunsch wieder zurückgesandt; entsprechende Wünsche sind innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Guubensicherheitsgamt geltend zu machen. Die Rücksendung erfolgt auf, Kosten der Bewerber. Die Zeichnungen und Beschreibungen blelben jedoch bei den Akten des Preisgerichts, die dem Grubensicher⸗ heitsamt zugeführt werden.
2. Dem Minister für Handel und Gewerbe steht das Recht zu, nach Abschluß der Arbeiten des Preisgerichts Beschreibungen und Zeichnungen der eingegangenen Bewerbungen in beliebiger Auswahl zu veröffentlichen und dabei auch die Wirkungsweise der Schlag⸗ wetteranzeiger darzulegen. Soweit daher die Anzeiger Neuerungen enthalten, wird den Bewerbern empfohlen, diese durch Patent oder Gebrauchsmuster schützen zu lassen. Die sich hieraus ergebenden Rechte, besonders das Recht der Herstellung und des Vertriebes, bleiben Eigentum der Bewerber. Doch bleibt dem Preußischen Minister für Handel und Gewerbe das Vorkaufsrecht an denjenigen Schlagwetteranzeigern vorbehalten, die durch das Preisgericht mit einem Preis ausgezeichnet werden.
VII. Rückfragen.
KMetäckfragen über das Preisausschreiben sind an das Gruben⸗ sicherheitsamt im Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe in Berlin W. 9, Leipziger Straße 2, zu richten. Von dort kann auch das Preitzausschreiben nebst den zugehörigen Erläuterungen bezogen werden. Berlin, den 10. September 1922.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Grubensicherheitsatm.
Hatzfeld.
Erläuterungen zu dem Preisausschreiben.
1. Die Art und Weise, wie die Bewerber die Aufgabe zu löfen suchen, ist vollkommen freigestellt. Der Schlagwetteranzeiger kann als besonderer Apparat ohne jeden Zusammenhang mit der elektrischen Heöneandepafe ausgestaltet werden, er kann aber auch mit dieser ver⸗
unden sein.
2. Als brauchbar für den Grubenbetrieb wird nur ein solcher Anzeiger angesehen, der für die Hand des Bergmanns geeignet und so beschaffen ist, daß er für die Verwendung im Grubenbetrieb als genügend dauerhaft und zuverlässig betrachtet werden kann. Ferner dürfen die Anschaffung, der Gebrauch und die Instandhaltung des Anzeigers keine unverhältnismäßig hohen Kosten erfordern.
3. Als schlagwettersicher gilt ein Anzeiger, wenn bei seiner Hand⸗ habung und Verwendung, aber auch bei etwaiger Beschädigung, die Gefahr der Entzündung von Grubengas nicht größer ist, als bei der tragbaren elektrischen Grubenlampe.
4. Grubengas ist Methan (CH.). Der Mindestgehalt an Grubengas, den der Schlagwetteranzeiger in Grubenwettern mit Sicherheit melden oder erkennen lassen muß, beträgt 2 vH. Er⸗ wünscht, aber nicht unbedingt notwendig ist es, daß der Anzeiger das Auftreten von Grubengas selbsttätig meldet, d. h. daß es nicht erst einer besonderen Handhabung des Anzeigers durch den Bergmann bedarf, um das Vorhandensein von Grubengas festzustellen. Ferner ist es erwünscht, daß der Anzeiger eine wenigstens annähernde Ab⸗ schätpang des Grubengasgehalts in Wettern von mehr als 2 vH CH. gestattet. 8
5. Grubengas (CIHa.) ist chemisch und physikalisch schwerer an⸗ greifbar als andere brennbare Gase. Für die Ausarbeitung eines Schlagwetteranzeigers (Grubengasanzeigers) genügt es daher nicht obne weiteres, wenn der Anzeiger auf andere Gase, z. B. Leuchtgas, Wasserstoff oder Benzindampf, anspricht.
6. Ueber den Bau von Schlagwetteranzeigern ist bereits eine reichhaltige Literatur vorhanden. Besonders empfohlen wird der Aufsatz von Bergassessor Dr. Forstmann in der Zeitschrift „Glückauf“ Jahrgang 1913, Seite 1008 ff.
“
b 5 Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die am 1. April 1923 zur Rückzahlung gelangende Serie der auslosbaren 4 zinsigen preußischen Schatz⸗ anweisungen von 1914 erster und zweiter Ausgabe wird am Freitag, den 6. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92/94, öffent⸗ lich in Gegenwart eines Notars durch das Los bestimmt werden.
Berlin, den 14. September 1922..
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Ministerium für Landwirtschaft und Forsten.
Vom 1. Oktober 1922 sind übertragen: 1161X4X“ dem Gestütdirektor von Prittwitz in Braunsberg die Verwaltung des Landgestüts Kosel O. S., dem Gestütsassistenten Dr. Heling die einstweilige Ver⸗ waltung des Landgestüts Braunsberg O. Pr.
Dem Tierarzt Dr. Meder, Oberassistent am pathologisch⸗ anatomischen Institut der Tierärztlichen Hochschule in Hannover, ist die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle in Gersfeld (Regierungsbezirk Cassel) übertragen worden.
Die Oberförsterstelle Trappönen im Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen ist zum 1. November 1922 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 3. Oktober 1922 eingehen. Der künftige Stelleninhaber kann die Dienstwohnung schon am 15. Oktober beziehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der Seminarlehrer Zellmer aus Berlin ist zum Kreis⸗ schulrat in Suhl, Regierungsbezirk Erfurt, ernannt worden.
8
Nachdem das von der Polizeibehörde Hamburg unter dem
3. Juli 1922 ausgesprochene Verbot der Hamburger Warte
durch Beschluß des Staatsgerichtshofs zum Schutze der —
8 1““ 11““
Republik aufgehoben worden ist, hebe ich hiermit das für den Umfang der Provinz Schleswig⸗Holstein ausgesprochene Verbot der Hamburger Warte vom 5. Juli 1922 — O. P. Kiel, den 13. September 19222. 3 8- Der Oherpräsident. Kürbis.
FPFentscheß Meich. “
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Durch⸗ führung des Friedensvertrags, für auswärtige Angelegen⸗ heiten, für Volkswirtschaft, für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, für Steuer⸗ und Zollwesen und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.
Der finnische Gesandte Dr. Holma ist nach Berlin
zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
— —
Die Ausfuhrmindestpreise wurden geändert für Mineralwasser sowie für chemisch reine Salzsäure nach Unter⸗ valutaländern und Finnland. Näheres durch die Außenhandel⸗ stelle Chemie in Berlin W. 10.
Die Außenhandelsstelle für Schnitz⸗ und Formerstoffe hat eine neue Ausfuhrmindestpreisliste für Kunsthornknöpfe (K. K. 3) mit Wirkung vom 15. September 1922 herausgegeben. Ferner wird demnächst eine neue Ausfuhr⸗ mindestpreisliste für Steinnußknöfe (K. St. 3), geltend vom 1. Oktober 1922, Hornknöpfe (K. H. 3), geltend vom 1. Oktober 1922, erscheinen. In Vorbereitung befinden sich folgende Ausfuhrmindestpreislisten: Dauerwäsche (D. W. 2), Taschen⸗
bügel (C. b. 2), Fingerhüte (C. F. 3), Knopfteile aus
Eisenblech (K. T. 2), Bernsteinwaren (B. W. 1), Ball⸗
fächer aus Celluloid, Geflügelringe aus Celluloid, Strick⸗ und Häkelnadeln aus Celke
Holz, Schmuckketten aus Elfenbein und Bein, Schmuckketten aus Galalith, Taschenschreibstifte und Federhalter aus Celluloid und Galalith.
rloid, Bein und
Parlamentarische Nachrichten. Im Reichstagsausschuß für den Ersatz von
Kriegs⸗ und Verdrängungsschäden berichtete Abg. Dauch (D. Vp.) über den Zahlungsplan für diese Schäden. Er verlangte, daß unter Berücksichtigung der Not⸗ lage des Reichs die Bestimmungen über den Zahlungsplan der
seit dem 28. Juli 1921 eingetretenen Entwertung der Mark an⸗
gepaßt werden. Die Regierung sehe eine Verzinsung der Schatz⸗ anweisungen mit 4 pH vor. Der Reichsbankdiskont betrage aber heute 7 vH, so daß der Geschädigte bei der Lombardierung der erhaltenen Schatzanweisungen 9 ½ vH und mehr Zinsen zu zahlen habe. Es müsse daher durch eine dem gesetzlichen
Zinsfuß entsprechende Verzinsung der Schatzanweisungen dafür gesorgt werden, daß die von dem Geschädigten zu tragenden Ver⸗ luste bei der Lombardierung der Schatzanweisungen sich nicht zu hoch gestalten. Dabei sei noch zu berücksichtigen, daß bei Schatz⸗
anweisungen mit fünfjähriger Laufzeit der Geschädigte bei dem heutigen Zinsfuß die Hälfte seiner Schadenszahlung einbüßen würde. Er müsse sich aber unter allen Umständen Bargeld verschaffen, da die Entschädigung für ihn dem Zwecke des neuen Wiederaufbaues seiner zerstörten Wirtschaft dienen solle. Es werde wenige oder keine Ge⸗
schädigten geben, welche die Schatzanweisungen bis zum Verfalltage im Kasten bewahren können. Ein Regierungsvertreter führte, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, aus, daß die immer bedrohlicher sich gestaltende Lage
der Reichsfinanzen auf der einen Seite, die mehr und mehr erkennbare Höhe der Belastung des Reichs neben seinen Reparationszahlungen durch das Ausgleichsverfahren und ganz besonders durch die Entschädigung gn 92 . ; . 8 1 : 44 1 14 G für Liquidationen auf der anderen Seite die Reichsregierung genötigt habe, schon für das Vorentschädigungsverfahren eine weitgehende 6 dign e6 b Erleichterung des Reichs in der Zahlung der Entschädigungen für
Gewalt⸗ und Liquidationsschäden ins Auge zu fassen. Die nach Maß⸗
gabe der drei Gesetze vom 28. Juli 1921 zu zahlenden Entschädigungen seien auf mindestens 18 Milliarden Mark zu schätzen. Es sei ohne weiteres klar, daß derartige Zahlungen, die gleichzeitig mit den um
ein Mehrfaches höheren und in etwa gleicher Weise zu zahlenden Ent⸗ schädigungen für Liquidationsschäden zu leisten seien, ohne eine Verteilung
auf eine längere Reihe von Jahren für das Reich, insbesondere
auch gegenüber seinen Reparationsverpflichtungen, nicht tragbar seien.
Abg. Dr. Deermann (Baver. Vp.) beschwerte sich über die lang⸗ fristige Abwicklung des Entschädigungsverfahrens. Der Ministerial⸗ direktor Lotholz teilte mit, daß im Entschädigungsverfahren
bisher über 7 Milliarden ausgezahlt seien. Er wies auf die
Schwierigkeiten des Entschädigungsverfahrens hin, die im höch⸗ sten Maße durch das Geldentwertungsproblem noch gesteigert
würden, und betonte, daß das Wiederaufbauministerium mit allen Mitteln bestrebt sei, das Verfahren nach Möglichkeit zu beschleunigen. Vor allem empfehle es sich, im Wege des Vergleichs und der Ab⸗
findung nach § 31 der E. O. auf eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens hinzuwirken. Der Vorsitzende Abg. B rüninghaus (D. Vp.) bedauerte, daß die Zahlungen auf Grund des Verdrängungs⸗, des Kolonial⸗ und des Auslandsschädengesetzes in der breiten Oeffentlichkeit meist mit den Entschädigungen für Liauidations⸗ schäden verwechselt würden, so daß in den Kreisen der Geschädigten ein wirres Durcheinander herrsche. Es sei ein Nachteil, daß die Liquidationsschäden nicht auch gleichzeitig geregelt worden seien. Abg. Colshorn (Zentr.) wünschte, daß die vom Reich für Entschädigungen ausgegebenen Schuldurkunden für Steuer⸗ zahlungen voll in Rechnung genommen werden müßten. Abg. Stücklen (Soz.) befürwortete möglichste Einigung zwischen Ent⸗ schädigungsämtern und Geschädigten durch Vergleich. Jeder Vergleich erspare Zeit, Arbeit und bringe den Geschädigten schleuuigst Geld.
Der Präsident des Reichsentschädigunggamts Cronau erklärte
bezüglich der Entschaͤdigungsbehandlung der in den Flüchtlingslagern befindlichen Geschädigten, daß diese Flüchtlinge grundsätzlich mit Vor⸗ zug behandelt würden, daß, soweit möglich, von einer Vorprüfung Abstand genommen und darauf hingewirkt werden solle, ihnen unverzüglich mindestens einen Teilbescheid zukommen zu lassen,
gegebenenfalls den Abschluß eines Vergleichs herbeizuführen, nach dessem Zustandekommen dann die Entschädigung unverzüglich aus⸗ gezahlt werden könnte. Auch schwebten Verhandlungen darüber, in die Flüchtlingslager eigene Kommissare zu entsenden, die zweckmäßig mit der Vollmacht stellvertretender Spruchkammervorsitzenden auszustatten sein würden, um im unmittelbaren Einvernehmen mit den Ge⸗ schaͤdigten die Entschädigungsverfahren tunlichst an Ort und Stelle zur Erledigung zu bringen. Abg. Fleischer (Zentr.) wies darauf hin, daß der Grund aller Klagen die katastrophale Entwertung der Mark sei. Wenn die Geschädigten auch in mancher Hinsicht mit der Rege⸗ lung der Schadenersatzfragen in den Gewaltschädengesetzen nicht zufrieden gewesen seien, so verlangten sie doch heute nur, daß sie durch die Geldentwertung nicht noch mehr geschädigt werden, daß sie vielmehr das erhalten, was ihnen bei der Verabschiedung der Gewalt⸗ schädengesetze gewährt werden sollte. Der Vorsitzende Abgeordneter Brüninghaus (D. Pp.) betonte, daß in den Kreisen der Ge⸗
jeder Gesch hen und einen Ver⸗ tschädigung beantragen ommens eines Vergleichs komme der schnell zu seinem Gelde, da es unter Umgehung den Geschädigten Nat.) fragte
schädigten noch gar nicht genügend bekannt sei, ohne weitere Förmlichkeit zur Spruchkan gleich zwecks schleuniger2 Im Falle des Zustandek⸗ n pverhältnismäßig sse der Entschüdigungsämter liege, Spruchverfahrens Abg. Laverrenz (D. Vorschläge machen werde, nach der Schadensfrage auch die inzw berücksichtigt antworkete,
luszahlung der En
Geschädigte dan auch im Intere langwierigen friedlich⸗schiedlich zu verständigen. Ab die Reichsregierung, ob sie demnächst denen bei Behandlung Geldentwertung
Ministerialdirektor Lotholz beabsichtige, Geldentwertung im Reichstage bei Be schädengesetzes Verhandlungen alsdann auf dem Deermann
Berücksichtigung handlung des Liquidations⸗
und das Ergebnis Wege einer Novelle nutzbar zu
(Bayer. Vp.) beantragte, ß mit der Abfassung eines gemeinsamen Initiativ⸗ atzleistungen der drei 1921 eingetretenen und noch Abg. Giebel (Soz.) trat Vergleichsabteilung
Interessenvertretungen ten, um die Geschädigten über die Möglich⸗
Richtlinien
einen Unteraus etzentwurfs zu beauftragen, der die Schadenerse Schädengesetze der seit dem Juli tenden Geldentwertung angleicht. Ausgestaltung Stadtrat Gilg führte ihr Möglichstes getan hät Abfindung aufzuklären. gemacht worden erfahren. Die Abfindung im Verwaltungswege für die Tausende von § 31 des Gesetzes orverfahren
liege dies an dem V komme fast nur für große Objekte in Frage; kleinen Schäden sei nur die Abfindung nach die aber nur nach kompliziertem beauftragten „ir wieder zu starker Herabdrückung der Ansprüche der Geschädigten, Interessenvertretungen Vorschläge unterbreiten, Organisation eine Beschleunigung fahrens herbeigeführt werden könne. urch sie bedingten Verzögerung Hierauf wurde ent⸗ Abg. Deermann (Bayr. Vp.) ehandlung des Zahlungsplans für Ausschuß vertagte sich.
der Regierung in nächster Zeit unter Beibehaltung der geschaffenen des Abfindungsver sei bei der Kompliziertheit und der d des Endentschädigungsverfahrens unerl sprechend dem erwähnten ein Unterausschuß zur T
die Entschädigungsfrage eingesetzt, und der
Antrage des
Verkehrswesen.
wesentlichsten Gebühren, die vom 1. und Telegraphenverkehr de: für Postkarten im Postkarten im Fern⸗ sverkehr bis 20 g 250 g 6 ℳ; über 20 bis 100 g nicht oder unzu⸗ das Doppelte des nacherhoben);
Oktober 1922 innerhalb lten, sind folgen berkehb 1 für Briefe im Ort r 20 bis 100 g 4 ℳ, über 100 bis im Fernverkehr bis 20 g 6,ℳ, über 100 bis 250 g 10 ℳ; chte Postkarten und Briefe wird ein Betrag von 50 ₰ über 20 bis 50 g 1 ℳ 50 ₰, über 250 bis
reichend freigema Fehlbetrags, mindestens aber für Drucksachen b über 50 bis 100 g. 3 ℳ,
is 20 g 1 ℳ, über 100 bis 250 g 6 ℳ,
“ 11“
Handel und Gewerbe.
Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Rei . bank und die Post erfolgt laut Meldung des „W. T. B.“ in der 38 5 vom 18. bis 24. September d. J. zum Preise von 5000 ℳ für ein Zwanzi gmarkstück, 2500 ℳ für ein Zehnmarkstück. Für die ausländischen Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Reichssilbermünzen durch die Reichsbank und Post sindet bis auf weiteres zum 100 fachen Betrage des Nennwerts statt.
Paris, 14. September. (W. T. B.) Ausweis der Bank vo Frankreich vom 14. September (in Klammern Zu⸗ und Abnahme 1. Vergleich zum Stande am 7.September) in Franken: Gold in den Kassen 3 583 856 000 (Zun. 221 000) Fr., Gold im Ausland 1 948 367 000 (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 286 404 000 (Zun. 414 000) Frank, Guthaben im Ausland 576 249 000 (Abn. 422 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 1 887 327 000 (Zun. 71 154 000) Fr., gestundete Wechsel 33 195 000 (Abn. 575 000) Fr. Vorschüsse auf Wertpapiere 2 120 575 000 (Abn. 35 423 000) Fr. Vorschüsse an den Staat 23 900 000 000 (unverändert) Fr., Vor⸗ schüsse an Verbündete 4 294 000 000 (Zun. 6 000 000) Fr., Noten⸗ 19 1 6n 126 noe 975 000) Fr., Schatzguthaben 2 n. 0) Fr., Privatguthaben 2 130 115 00 (Zun. 84 145 000) Fr. ö“
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15. September 1922:
— — Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
SZ 21 694
Nicht gestellt.. —
Beladen zurück⸗ gellehrte. .
——
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 16. September auf 46 681 ℳ (am 15. September
auf 46 349 ℳ) für 100 kg.
“
“ 8*
Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) 16. September 1922. Butter. Die Nachfrage ist weiter dringend
und konnte nicht immer befriedigt werden, da die Zufuhren nach Berlin immer kleiner werden und große Mengen in den Erzeugungs⸗
sebieten verbraucht werden infolge der hohen Preise für die übrigen
Fette. Die heutige amtliche Notierung ist: Einstandspreise per Pfund inkl. Faß frei Berlin Ia Qualität 305 ℳ, IIa Qualität 285 — 295 ℳ, abfallende —,— ℳ. — Margarine. Die Preise wurden wieder um 20 ℳ per Pfund erhöht und sind 190.—217 ℳ per Pfund je nach Qualität. — Schmalz. Die gmerikanischen Forderungen wurden im Laufe der Woche infolge der Steigerung der Terminnotierungen an der Chicagoer Börse erhöht. Dagegen gingen die Preise im Inland im Zusammenhang mit den schwächeren Devisen⸗ kursen etwas zurück. Die Konsumnachfrage hatte in den letzten Tagen nachgelassen. Die Notierungen am 16. September waren: Choice
ℳ; für Ansichtskarten, liche HöflichkeitsFormeln mit (Ansichtskarten,
500 g 8 ℳ, über 500 g bis 1 kg 10 auf deren Vorderseite Grüße oder ähn höchstens fünf Worten nied die weitergehende schriftliche sich Mitteilungen auf der
kartengebühr); für Ge bis 250 g 6 ℳ, über 2 für Warenproben bis 250 g 6 ℳ, (nicht freigemachte Drucksachen, Ges werden nicht befördert. ) dieser Arten wird das Doppelte des Feh Betrag von 50 ₰ nacherhoben); für P Pakete bis 5 kg Nahzone 30 ℳ, F 7 ½ kg Nahzone 40 ℳ, zone 60 ℳ, Fernzone 160 ℳ, über 10 b Fernzone 280 ℳ, über 15 bis 20 kg
360 ℳ; (Pakete von Verlegern, d enthalten — sogenannte Zeitun
Wertpakete)
für je 1000 5 ℳ; für Postanweisungen bis 500 ℳ 10 ℳ, über 500 bis 1000 ℳ 1 16 ℳ, über 2000 bis 5000 ℳ 20 ℳ
auf 5000 ℳ erhöht); für gabeort und Bestimmungsort innerh
ergeschrieben sind, 1 ℳ, Mitteilungen enthalten oder bei denen Rückseite besinden, unterliegen der Post⸗ äftspapiereund Mischsen dungen 50 bis 500 g 8 ℳ, über 500 g bis 1 k über 250 bis 500 g 8 ℳ; bapiere und Warenproben end freigemachte Sendungen [betrags, mindestens aber ein ä ckchen bis 1 kg 12 ℳ; ernzone 80 ℳ, über 5 bis Fernzone 120 ℳ, über 7 ½ bis 10 kg is 15 kg Nahzone 100 ℳ, Nahzone 140 ℳ, Fernzone eitungen oder Zeitschriften pakete — bis 5 kg in der ertsendungen (Wertbriefe
Für unzureich
Beschiuß vom 12. September 1922. 1 Der am 14. Juli 1903 in Oggersheim gefordert, spätestens in dem auf bei Ludwigshafen a. Rhein geborene 17. April 1923, Vormittags 9 Uhr, Grenadier der 1. Komp. J.⸗R. 13 in anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte Stuttgart Heinrich Volk wird als fahnen⸗ bei dem unterzeichnetem flüchtig erklärt. zzumelden und die Aktie e Amtsgericht Stuttgart⸗Stadt. Andernfalls wird diese für kraftlos erklärt
die Versicherungsgebühr, ℳ, der Wertangabe 3 ℳ, mindestens 100 ℳ 6 ℳ, 2 ℳ, über 1000 bis 2000 ℳ (Meistbetrag ist von 2000 ℳ Rohrpostsendungen a) wenn Auf⸗ alb des Geltungsbereichs
bei einer Sendung über 100 bis
1. Untersuchungssachen.
8ꝗ „& 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. e
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktienu. Aktiengefellschaften. Anzeigenbreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33 ℳ ———-ö——————— — —
—.—
——
☛ ABefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚l
Tierces 241 ℳ, dt ℳ, Berliner Bratenschmalz 237 ℳ. — Speck; amerikanischer Rückenspeck notiert
Western Steam 22 Packungen 242 bessede Nachfrage. 220 — 260 ℳ je nach Stärke.
-) Großhandels⸗ stellt durch den Verband und verwandten Branche Die Preise verstehen si
se 52,25 — 54,25 ℳ,
Berlin, 16. September.
deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ Verbandsgruppe Berlin (E. V., für ꝓ½ kg ab Lager Berlin. graupen, lose 52,25 — 67,25 ℳ, Haferflocken, lose 57,50 — 73,25 ℳ, Hafergrütze, lose 58,00 — 73,25 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 54,50 — 70,00 ℳ, Maisflocken, lose 50,50 — 52,75 ℳ, Massgrieß 43,25 — 51,00 ℳ, Mais⸗ mehl 35,75 — 45,00 ℳ, lose 73,50 — 82,50 ℳ, Birma 58,75 — 59,75 ℳ, glas. Tafelreis 67,0 reis 47,50 — 53 grieß, lose 36,7.
Gerstenflocken, lose Gerstengrütze, lo
Maispuder, lose 51,00 — 56,75 ℳ, Makkaroni, Schnittnudeln, lose 60,00 — 64,00 ℳ, Reis, 0— 93,50 ℳ, grober Bruch⸗ 47,50 —52,00 ℳ, Reizs⸗ — 51,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 359,00 — 409,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. 568,00 — 588,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. 185,00 — 235,00 ℳ, getr. Pflaumen 65,00 — 180,00 ℳ, Korinthen, 1921 Ernte 210,00 — 228,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1921 Ernte 156,00-171,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1921 Ernte ℳ, Mandeln, bittere 222,00 — 237,00 ℳ, Mandeln, 7,00 ℳ, Kaneel 436,00 — 486,00 ℳ, Kümmel 220,00 chwarzer Pfeffer 247,00 — 257,00 ℳ, weißer Pfeffer rime 425,00 — 432,00 ℳ, 424,00 ℳ, Bohnen, weiße 38,50 — 60,25 ℳ, Weizen⸗ eerbsen 52,00 — 65,00 ℳ, Weizengrieß 50,50 Purelard 244,00 — 248,00 ℳ,
Reismehl, lose
— etr. Birnen, his —,— ℳ,
285,00 — 335,00 süße 377,00 — 38 bis 250,00 ℳ, s 348,00 — 368,00 ℳ, superior 416,00 — mehl 47,50 — 62,50 ℳ, Speis Bratenschmalz 234,00 — 238,00 ℳ, Marmelade 55,00 — 125,00 ℳ, Kunst⸗ fett 250,00 — 256,00 ℳ,
47,00 — 50,00 ℳ, *ℳo% Auslandszucker
g Corned beef 12/6 lbs per Kiste 11 900 — 12 100 raffiniert 80,85 — 90,65 ℳ, Kernseife —,— ℳ
Speck, gesalzen
Berichke von auswärtigen Wertpapiermärkten.
(Amtliche Devisenkurse.) 11264,10 B.,
(W. T. B.) „57296,55 B., Frankreich 11235,90 G., 25 B., Amerika 1488,10 G., 1491,90 B., B., Schweiz 27815,15 G., 27884,85 B. Dänemark 30561,75 G., 30638,25 B., Schweden 39300,80 G., 20 B., Prag 4843,90 G.,, Wien (neue)
Köln, 16. September. Holland 57153,45 G Belgien 10561,75 G., 1058 England 6584,25 G., 6600,7 Italien 6162,25 G., 6177,75 B., Norwegen 24968,75 39399,20 B., Spanien 22521,80 G., 22578, 4856,10 B., Budapest 6491,00 G.,
g, 16. September. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 1473,83 B., Palnische 2072 G., 2078 ondon —,—
25031,25 B., 6509,00 B., 1,98 G., 2,02 B. 1 B., Holland “ B., Posen
W. T. B.) Privatdiskont 2,50, 4 % ihe 99,75, 4 % Sieges⸗
Auszahlungen: 57657,60 B., Pari Warschau 205
London, 15. September. (. fundierte Kriegsanleihe 86,50, 5 % Kriegsanle
September. (W⸗T. B.) Silber 35 ⅜, Silber auf
57542,40 G., — E. 9,50 G., 2
anleihe 88,25. London, 16. Lieferung 35 8.
——
———ᷓʒ;—
er 8 7. Niederlassung x. von Rechtsanwälten. N El er 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. „. 9. Bankausweise.
Zärich, 46. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Verlbh 0,36 ½, Wien 0,00 †, Prag 17,45, Holland 207,00, New York 535,25, London 23,68, Paris 40,70, Italien 22,45, Brüssel 38,50, Kopen⸗ hagen 114,00, Stockholm 141,00, Christiania 90,00, Madrid 80,80, Buenos Aires 1,92, Budapest 0,22, Bukarest —,—, Agram 190,00, Warschau 0,08.
Amsterdam, 16. September. (W. T. B.) 5 % Niederländisch. Staatsanleihe von 1918 89 ⅞, 3 % iederländische Staats⸗ anleihe 65 1⅞, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 459,50, Holland⸗Amerika⸗ Linie 107,75, Atchison, Topeka & Santa Fé 111 ¼16, Rock Jsland —,—, Southern Pacific 101 ⅜, Southern Railway 27,50, Union Pacific —,—, Anaconda 112,50, United States Steel Corp. 11015/⁄168.
Amsterdam, 16. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,44 ½, Berlin 0,17 ¼, Paris 19,67 ½, Schweiz 48,40, Wien 0,003 ½, Kopenhagen 54,90, Stockholm 68,35, Christiania 43,50, New York 18,55, Madrid —,—, Italien —,—, Budapest hens e) rag „
Kopenhagen, 16. September, (W. T. B.) Devisenkurse. London 20,92, New York 473,00, Hamburg 0,35, Paris 36,00, Antwerpen 34,10, Zürich 88,85, Amsterdam 183,50, Stockholm 125,25, Christlanta 79,60, Helsingfors 10,60, Prag 15,50.
Stockholm, 16. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,75, Berlin 0,26, 15 28,80, Brüssel 27,25, schweiz. Plätze 71,10, Amsterdam 146,75, Kopenhagen 80,35, Christiania 3,70. Washington 379,00, Helsingfors 8,25, Prag 12,50.
Christiania, 16. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,40, Hamburg 0,43, Hen 45,50, New York 598,00, Amsterdam 231,00, Zürich 112,00, Helsingfors 13,00, Antwerpen 43,25, Stock⸗ holm 157,75, Kopenhagen 127,00, Prag 20,25.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 15. September. (W. T. B.) Wollauktion, (Schluß.) Das letzte Angebot bestand aus 12 500. Ballen. Füs feine Sorten herrschte lebhafte Nachfrage, dagegen war das Ge⸗ schäft in geringeren Sorten schleppend. Während des ganzen Ver⸗ laufes der diesmaligen Auktion wurden insgesamt 128 000 Ballen angeboten, von denen 117 000 Ballen verkauft wurden, hiervon gingen 48 000 Ballen nach dem Festlande. Im Vergleich zum August waren ungewaschene Merinos unverändert bis 5 vH höher, gewaschene Merinos in guter Quaglität 5—10 vH höher, ganz geringere ungewaschene Merinos zeigten keine Preiserhöhung. Ungewaschene Croßbreds feinerer Qualität notierten 5 pH höher, mittelfeine und grobe Sorten waren unverändert. Gewaschene Wollsorten und sell⸗ wolle waren 5— 10 vH höher; gewaschene Kapwolle zeigte keine Ver⸗ änderung, ungewaschene Kapwolle war um ein geringes gebessert. Punta Arenas notierte 5 vH höher.
Manchester, 15. September. (W. T. B.) Die Tendenz am Tuch⸗ und Garnmarkt war heute besser; es fanden jedoch nur geringe Umsätze statt.
Liverpool, 15. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 6000 Ballen, Einfuhr 1090 Ballen. Septemberlieferung 12,80, Oktoberlieferung 12,60, Novemberlieferung 12,45. — Amerikanische und brasilianische sowie ägyptische unverändert.
8 b 8
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6. Erwerbs⸗ und Wirtf enossenschaften.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Prwvatanzeigen.
——-— —
[67212] Aufgebot. b gs⸗ Die Commerz⸗ u. Privat⸗Bank, Aktien⸗
Stv. Amtsrichter: Zimmer. werden.
der Ortsbriefgebühr 9 ℳ, für
von Groß Berlin Rohrpostbrief 10 ℳ; Bestimmungsort der Ortsbriefgebüöhr von Groß Berliu liegt, für die Rohrpostkarte 11 ℳ, für den Rohrpostbrief 14 ℳ. schreibgebühr ist auf 4 ℳ festgesetzt. Für die Eil sind bei Vorauszahlung zu entrichten dem Ortsbestellbezirk 6 ℳ, für ein Paket nach dem Ortsbestellbezirk 1
Für bar eingezahlt ber 100 bis 500 ℳ ein
Aufgabeort außerhalb Geltungsbereichs Die Ein⸗ bestellun für eine Briefsendung na dem Landbestellbezirk 18 ℳ, 2 ℳ, nach dem Landbestell⸗ lkarten bis 100 ℳ schl. 5 ℳ, über 500 bis 1000 ℳ „uͤber 1000 bis 2000 ℳ einschl. 8 ℳ, über 2000 bis 20 000 ℳ einschl. 12 ℳ
bezirk 24 ℳ. einschl. 3 ℳ, ü einschließl. 6 ℳ einschl. 10 ℳ, über 5000 bis 10 000 ℳ oder einen Teil dieser Summe mehr 6 eselbe Gebühr, höchstens jedoch checks, die bargeldlos beglichen 1 etrags, für Barauszahlungen mit 2 vom Tausend des Scheckbetrags; für gewöhnliche für jedes Wort 5. ℳ,
für je weitere für bargeldlos beglichene Zahlkarten di 30 ℳ für eine Zahlkarte; für Kassens werden, ½ vom Tausend des Scheckb belegene, mindestens 50 ℳ, ℳ für jedes Wort, mindestens 30 ℳ. Wertsendungen,
elegramme Ortsverkehr jedoch 3 Die Inlandsgebähren für Briefsendungen, anweisungen und Pakete gelten auch nach dem Saarge iet (jedoch Päckchen nicht zugelassen) sowie nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig und dem Memelgebiet. für Briefsendungen reich (Päckchen na
Die Inland g und Oester⸗ ¹).
1. Oktober 1922 Tschecho⸗
elten ferner nach Luxem bur beiden Ländern nicht zugelassen Die Auslandsgebühren betragen vom ab: für Postkarten 12 ℳ, jedoch nach Ungarn und slowakei 9 ℳ; für Briefe bis 20 g 20. ℳ, jede weiteren 10 ℳ (Meistgewicht 2 kg), Tschechoslowakei bis 20 g 15 ℳ, chen für je 50 g 4 ℳ; für Blindenschrift⸗ sendungen für je 500 g 2 ℳ (Meistgewicht 3 kg), jedoch nach Tschechoslowakei und Ungarn für je Geschäftspapiere 2 für Warenproben für je 50 Eilbestellgebühr Einschreibgebühr 4
rolle Nr. 1416.
nach Ungarn und 1 jede weiteren 20 g 10 21. N ber 1922, Vormittags am 21. November 1922, 8 E1u“
10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, [672100 Aufgebot. 3/15, drittes Stock⸗ Der Philipp Rödelsperger in j werk, Zimmer Nr. 113— 115, versteigert hat das Aufgebot des 8 gpofhekeghee werden das in Berlin, Neue Hochstraße 27, für die in Blat 1 Grundbuche vom Oranien⸗ Grundbuch für Heubach, zugunsten der burger Torbezirke Band 37 Blatt Nr. 1081 Spar⸗ u. Darlehnskasse e.
10 ₰; für 1 Neue Friedrichstraße 1
Briefsendungen 1 Rückscheingebühr 3 ℳ; Vorzeigege bühr für Nachnahmen auf Briefsendungen (vom Absender zu entrichten) 4 ℳ; Gewichtgebühr für Wert⸗ köstchen für je 50 g 8 ℳ, mindestens 40 ℳ, dazu Einschreib⸗ gebühr von 4 ℳ; Versicherungsgebühr für Wertbriefe und Wertkästchen für je 3000 ℳ 5 ℳ; bis 500 ℳ 5 ℳ, über 500 bis 1000 ℳ 10 ℳ, 5 ℳ, jedoch nach England, den britischen Kolonien und den britischen ostanstalten im Ausland für jede weiteren 1000 ℳ 10 ℳ; handlungsgebühr für Wertpakete 4 ℳ (Versicherungs⸗ gebühr unverändert) Nachnahmegebühr für Pakete 5.
für je 500 ℳ des Nachnahmebetrags, jedoch nach Frankreich, franz. Kolonien usw. 4 Centimen (umzurechnen nach dem G Paketgebühren) für je 10 franz. Franken, 1
belegene, im
Postanweisungsgebühr
jede weiteren 1000 ℳ tu mit linkem Seitenflügel, besonderem Ab⸗
egenwert für 2
eckarsulm.
lust⸗und Fundsachen, venss § 1e Fe d. mmasehen
chaft über je ℳ 1000
Zustellungen U. dergl. 16 410, 38 654, 38 655, 38 656 nebst Ge⸗
— winnanteilscheinen 1921/22 u. ff. in Olden⸗ 187205] Zwvensgversteigsanß.. soll burg i. O. döhenden 1. sind.
s Vorstand. am 27. November 1922, Vormittags G8 .-,e gs 1 8 1 an sder Ecsfta. Ee lron Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ 2 5 werk, Zimmer Nr. 113 — 115, versteigert Die von der Mecklenburgischen Lebens⸗ werden das in Berlin, Rostocker Straße 33, versicherungs⸗ Bank a. G. in Schwerin, im Grundbuche von Moabit jetzigen Luübeck⸗Schweriner Lebensversiche⸗ Band 122 Blatt Nr. 4624 am 5. Sep⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, ausgestellte, auf tember 1922, dem Tage der Eirrsahhss den Namen des Herrn b des Versteigerungsvermerks, herrenlose Erundstuck: Vorderwohnhaus mit zwei lautende Police 100 724 vom 15. No⸗ Seitenflügeln, Quergebäude und zwei vember 1913, Tarif V, über Höfen, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 15. ist abhanden gekommen. Parzelle 1890/136, 11 a 63 am groß, innerhalb zweier Monate Grundsteuermutterrolle Art. 1416, sn. Vej iche ung 8 se Fgns zemacht Nutzungswert 15 900 ℳ, Gebäudesteuer⸗ sind, wird die Police gemah 3 ö 87. K299 8 gemeinen Versicherungsbedingungen
Im Wege der Zwangsvollstre
Berlin, den 11. September 1922. kraftlos erklärt werden.
Amtsgericht Berlin⸗Mi Abtei 87. S werin i. M. den 14. September 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87 ch
[67206] Zwangsversteigerung. Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll Meyer.
t 351,
enen
getragene Grundstück:
ritt und Hof, Gemarkun blatt 25 Parzelle 1560.
Nutzungswert 6000 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1075. — 85.
Berlin, den 12. September 1922. Das Amtsgericht. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85. —
Aufgebot. Fideikommißbesitzer Alfred von Wietersheim auf Neuland, Kreis Löwen⸗ hat das Aufgebot zum Ausschließung des Eigentümers dbuch der Vergwerke Band I eingetragenen Steinkohlen⸗ „Georg Wilhelm“ zu Wenig emäß § 927 B. G.⸗B. Wilhelm Friedrich Carl Prinz der Niederlande, der als Eige wird aufgefordert, den 2. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer raumten Aufgebotstermine seine te zumelden, widrigenfalls seine Ausschließung
den 23. August
gesellschaft, Filiale Leipzig hat beantragt, 8 die Aktie der Landwirtschaftlichen vJ Maschinenfabrik A. G. in Eisenach, Nr. 893 [67556] über 1000 ℳ für kraftlos zu erklären.
des im Grun
Der Inhaber dieser Aktie wird auf⸗ Bl. Nr. 17
Gericht an⸗ 1) ntümer ein⸗ getragen ist, — zeichneten Ge
Eisenach, den 12. September 1922. Nr. 2, anbe⸗
2) Aufgebote, WVer⸗ le-n2 tmer a-wegie Akt.,Ges. x i. Schl.,
Das Amtsgericht.
Geldfideikommisses
In Sachen des t( durch Beschluß vom
von Flemming isß heutigen Tag kommißeigens gehörenden V. wird mit der Au daß Anwä
cheinigt, daß die Fidei⸗ chaft des zu dem Fideikommiß ermögens erloschen ist. Dies fforderung bekanntgemacht, die Einspruch e⸗ sen bei Verlust des Rechts⸗ vonat seit der
mittels binnen einem 2. lösungsamt
Bekanntmachung bei dem .
anzubringen haben.
Stettin, den 11. Se
Der Präsident des Auflösun zamts für Familiengüter.
Aufgebot. Maier, Reg.⸗Gewerberat beantragt, seinen Vater,
ptember 922.
Bloch, Kaufmann in Frankfurt a. M.,
Der Albert in Würzburg, hat Albert Maier, Jahr 1877 nach und seither verschollen, in Königsbronn, O.⸗A. Heidenheim, er bezeichnete Vers fordert, sich späte
Amerika ausgewandert zuletzt wohnhaft
zu erklären wird aufge auf Montag, d Nachmittags 3 Uhr, zeichneten Ge termin zu melden, erklärung erfolgen Auskunft über Le⸗ schollenen zu er Aufforderung, termine dem G Heidenheim a. B.,
Das Amtsgericht. Schiemer, H.⸗R.
Aufgebot.
Im Wege des Aufge auf Antrag des 1 Hermann Haase in Ehemnitz, ine Ernestine Lenk 1840 in Schneidenbach,
stens in dem
vor dem unter⸗ richt anberaumten A widrigenfalls die Todes⸗ An alle, welche ben oder Tod des Ver⸗ teilen vermögen, im Aufgebots⸗ ericht Anzeige zu machen. den 9. September
Blatt 38 in Abt. III Nr. 5 und 9 für die Kommanditgesellschaft auf Aktien vember 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, A. Knoblauch bezw. für die Böhmisches Brauhaus Akt.⸗Ges. in Berlin ein⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu Hypotheken von 5000 ℳ und bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen ℳ, zu 3, betr. die bei Berlin Zustellung wird dieser Auszug der Klage Wedding) Band 43 Blatt Nr. 967 in bekanntgemacht. 4. R. 54/22.
Abt. III Nr. 25 für die unverehelichte Görlitz, den 13. September 1922. Marie Kuntze eingetragene Hypothek von Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Reinickendorf in Abt. III Paul Hoenke
v v vee9 S 8 Hypothek von (eingetragene Eigentümerin am 1. Sep⸗ in Heubach eingetrag Vrr pbihet ia⸗
tember 1922, dem Tage der Eintragung des 3000 ℳ beantragt. Versteigerungsvermerks: E“ 8
äulein Bertha Casper in Berlin) ein⸗ dem au 8 Sre Söt s sisese. de.eb mittags 9 Uyr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 7, anberaumten Auf⸗
Berlin Karten⸗ gebotste mine seine Rechte anzumelden und suld, 3/a 41 qam die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1075, Kraftloserklärung der Urkunde er
spätestens in
gefordert, Mai 1923, Vor⸗
botsverfahrens soll Rentenempfängers Karl Mittelstr. 29,
wird. “ 3. Sept 1922. K. 76.22. Groß Umstadt, den 13. September üten a
Die Ehefrau des Schiffsoffiziers Friedrich Christian Hildesheim, Amalie Irene Georgine geb. Fischer, in Bremen, ver⸗
derjährigen Heinrich Wilhelm treten durch die Rechtsanwälte Pohl und Stender (früher Stöterau) in Wandsbek, Dr. Keatzenstein, klagt gegen ihren ge⸗ geboren am 29. November 1917 in Ham⸗ nannten Ehemann, früher in Bremen, burg, ist die Ermächtigung erteilt, an jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ Stelle des Familiennamens Stender den scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der liennamen von Hoff zu führen. Parteien wegen Verschulden des Beklagten andsbek, den 21. August 1922. zu scheiden, ihm auch die Kosten des
Das Amtsgericht. 4.. Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Be⸗
Aufgebot. “ 1. Der Fleischermeister Ernst Fatzkewitz kammer III, zu Bremen, im Gerichtsgebäude, in Berlin N. 113, Rodenbergstraße 31, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 69, auf vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Montag, den 20. November 1922, Knoll in Charlottenburg, Berliner Straße, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Auf⸗ 2. der Eigentümer Friedrich Krause in forderung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ Berlin⸗Tegel, Schloßstr. 23, vertreten durch lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum den Rechtsanwalt Schönlank in Berlin⸗ Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Tegel, 3. Frau Marie Freitag, geb. Kuntze, dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Charlottenburg, Charlottenburger Bremen, den 13. September 1922. Ufer 3, vertreten durch den Rechtsanwalt Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Arthur Goltzen in Berlin W. 8, se veeeerweweeh tr. 71 II, 4. der Rentier Friedrich 167224] Oeffentliche Zustellung. verster in Frankfurt a. O., Die Arbeiterfrau Anna Hundert, geb. Straße 19, und der Ritterguts⸗ Haim, in Görlitz, Emmerichstraße 13, Georg Hoenke zu Loschkeim als Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Testamentsvollstrecker für den Nachlaß des Schultze in Görlitz, klagt gegen den Ar⸗ am 25. April 1915 verstorbenen Rentners Hoenke aus Berlin, vertreten durch unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ den Rechtsanwalt Justig rat Ludwig Lewin hauptung, daß der Beklagte Ehebruch in Berlin W. 102, Königin⸗Augusta⸗ getrieben und die Klägerin beschimpft und Straße 19, haben das Aufgebot folgender Hypothekenbriefe beantragt: Zu 1, betr. der Parteien aus Verschulden des Be⸗ die bei Berlin (Wedding) Zand 74 Blatt Nr. 1748 in Abt. III Nr. „für den Dr. med. Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Georg Freymann in Charlottenburg ein⸗ Die Klägerin ladet den Beklagten vppothek von 50 000 ℳ, zu 2, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Zivil⸗
beiter Felix Hundert aus Görlitz, jetzt
geschlagen habe, mit dem Antrage, die Ehe klagten zu trennen und dem Beklagten die
Berlin⸗Tegel Band 1 streits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 13. No⸗
mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗
Banbetn, delale erh; e7228) 1
an Blatt Nr. 106 Oeffentliche Zustellung. Nr. 16 für den Rentner In Sachen der Atbeiterfrau Klara eingetragene Hypothek von
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dem Jahre 1866 verschollen und angeblich 18 000 ℳ. Die Inhaber der Urkunden in Werdau an der Cholera verstorben ist, werden aufgefordert, spätestens in dem auf für tot erklärt werden. Der Aufgebots⸗ den 15. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, termin vor dem unterzeichneten Gericht ist vor dem unterzeichneten Gericht im am 16. März 1923, Vorm. 9 Uhr. Geschäftsgebäude am Brunnenplatz, Die genannte Verschollene wird aufge⸗ Zimmer 32 1, anberaumten Aufgebots⸗ fordert, sich spätestens in diesem Auf⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die gebotstermine zu melden, widrigenfalls sie Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die tot erklärt wird. Alle, die über Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen Leben oder Tod der Verschollenen Auskunft wird. 1 geben können, werden aufgefordert, späte- Berlin, den 14. Juli 1922. im S ö dem unter⸗ Amtsgericht Berlin⸗Wedding. richt dieses anzuzeigen. 1““ 1 Werdau, den 14. September 1922. 167221] Oeffentliche Zustellung.
Das Amtsgericht.