1922 / 220 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

sorgung eine außerordentlich knappe bleiben wird. Das liegt nicht nur an unserem verringerten Viehstand, sondern auch an dem Fehlen von ausländischen Futtermitteln, die wir früher aus dem Auslande bezogen haben und die wir heute vom Auslande nicht beziehen können, wenn wir nicht noch weiter in eine schwerdrückende Schuld⸗ knechtschaft gegenüber dem Auslande gelangen wollen, ein Zustand, der keineswegs als wünschenswert bezeichnet werden kann.

Wenn wir ich nehme damit einen Gedanken auf, den ich bereits berührt habe vor allen Dingen für die Zukunft dafür sorgen wollen, daß die Ernährungsnöte sich mindern, daß die für die Ernährung der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Nahrungs⸗ mittelmengen in erweitertem Maße zur Verfügung gestellt werden, als es bisher der Fall war, so ist die Förderung der landwirtschaft⸗ lichen Produktion das unbedingt Notwendige, schlechthin das A und O der ganzen Frage. Das ist auch bereits von mehreren der Herren Vorrednern betont worden, und ich darf ganz allgemein, ohne heute auf einzelne Zahlen eingehen zu wollen, darauf hinweisen, daß die landwirtschaftliche Verwaltung sich dieser Verpflichtung durchaus bewußt ist, daß wir im großen Umfange daran gegangen sind, die Meliorationen zu fördern, neue Meliorationsgebiete zu erschließen, und daß es dank den Beschlüssen dieses hohen Hauses auch möglich geworden ist, Bodenverbesserungsgesellschaften zu gründen, denen die Zinsbürgschaft des Staates zugute kommt. Aber auch nach dieser Richtung hin mache ich kein Hehl daraus, daß sehr viel reichlichere Mittel gerade hier hineingesteckt und vom Hause bewilligt werden müssen. Ich zweifle keinen Augenblick, daß das hohe Haus wie bisher so auch ferner sich dieser Notwendigkeit nicht verschließen, sondern bereit sein wird, gerade hierfür Mittel zu bewilligen. (Zuruf.) Ich erkenne das mit großem Danke an, Herr Kollege Weißermel; aber Sie dürfen es mir nicht übelnehmen, wenn ich Sie bitte, auch weiterhin so freundlich sein zu wollen. Die Akustik des Hauses ist auf Ihrer Seite anscheinend nicht gut; meine Ausführungen werden bei Ihnen nicht so verstanden, wie ich es wohl wünschen möchte (Heiterkeit.) Jedenfalls bin ich der Zuversicht, daß das hohe Haus auch weiterhin bereit sein wird, erhebliche Mittel für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Neben der Steigerung unserer Lebens⸗ mittelerzeugung ist es doch der beste und sicherste Weg, unser Papier⸗ geld in Sachwerte umzuwandeln, die uns niemand aus dem Lande tragen kann (sehr richtig!), in Sachwerte, die in wenigen Jahren sich schon voll wieder hereinbringen durch die Steigerung des Er⸗ trages. Auch das bitte ich nicht als ein Geschenk an die dreimal bekreuzte Landwirtschaft aufzufassen, sondern als eine Ausgabe, die dazu dienen soll und dienen wird, der gemeinsamen Not zu steuern. (Bravo! und Zurufe.) Wir haben es ja Gott sei Dank! schon öfter erlebt: rechter Hand, linker Hand, alles ist eins. Des⸗ halb lassen Sie mich damit schließen, daß ich noch einmal ich habe es schon bei früheren Gelegenheiten getan zum Ausdruck

bringe: gegenüber diesen Fragen können und müssen alle Unter⸗ schiede der Parteien verschwinden; in dieser Beziehung sind wir Brüder einer Notgemeinschaft und demselben schweren Schicksal unterworfen. Dieses Schicksal können wir nur tragen, wenn wir uns gemeinsam dagegen stemmen; aber dann werden wir es auch tragen. (Lebhafter Beifall.) 8 8 Ein Vertreter des Ministeriums für Handel und Gewerbe legt die Gründe dar, die zur Entwertung der Mark führten, und bemerkt: Die ausländischen Markbestände wurden auf den Markt geworfen und drückten den Kurs. Das Gesetz über ven Devisenhandel soll einer Reform unterworfen werden. Dazu gehört auch die Frage der Fakturierung heimischer Waren in aus⸗ ländischer Währung, wodurch die Mark entwertet wird. Reichs⸗ und preußische Regierung sind bestrebt, den Handel mit ausländischen Noten möglichst zu bekämpfen und unzuverlässige Elemente von der Börse fernzuhalten. Die Besprechung der Sonnabend, 11 Uhr, vertagt.

Schluß 6 Uhr.

großen Anfragen wird auf

Parlamentarische Nachrichten. 8

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats beschäftigte sich gestern mit dem Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirt⸗ schaftliche Notlage der Presse. Da der Reichstag seiner⸗ zeit beschlossen hat, daß alle ausgeführten Waren eine Abgabe von 1 ½ vom Tausend des Wertes tragen sollen, sieht die Verordnung für die Waren, die einer Ausfuhrbewilligung bedürfen, die Erhebung durch die Außenhandelsstellen und für die ausfuhrfreien Waren die Erhebung unter Verwendung von „Rückvergütungsmarken“ auf der die Sendung begleitenden Ausfuhrerklärung vor. Gleich zu Beginn der Ver⸗ handlungen wies, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, ein Arbeitgebervertreter der Indu⸗ strie auf die Schwierigkeiten hin, die sich aus manchen Be⸗ stimmungen über die Rückvergütungsmarken, zum Beispiel aus denen über die Zurückverweisung von Sendungen, für die etwa zu wenig Pressemarken geklebt sind, oder über die Vor⸗ legung einer Postquittung über die Einzahlung oder über die Bei⸗ fügung eines freigemachten Briefumschlags ergeben könnten. Der Vertreter des Fseich zwirteestereinisterums er⸗ klärte dazu, daß die Regierung den gegebenen Anregungen zur Er⸗ leichterung des Verfahrens folgen werde. Ein anderes Erhebungs⸗ verfahren bei den ausfuhrfreien Waren sei deshalb unmöglich, weil die Reichsfinanzverwaltung jede neue Belastung habe ablehnen müssen. Der Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhr⸗ bewilligungen erklärte, daß die Belastung der Außenhandelsstellen mit der Erhebung der Abgabe zwar unerwünscht, aber bei einer ver⸗ einfachten pauschalen Abrechnung monatlich möglich sei, es sei zu erwägen, ob die entstehenden Mehrkosten der Stellen aus den Ein⸗ gängen aus der Abgabe zu decken wären.

Die Erörterung wandte sich darauf besonders dem § 14 der Ver⸗ ordnung zu, der die empfangsberechtigten Presseorgane bezeichnet. Es

1 sind v s die deutschen politischen Zeitu

gen und Zeitschriften“ und die „religiösen Sonntagsblätter“ genannt. Die Vertreter aller Wirtschaftskreise stimmten darin überein, daß der Kreis viel zu eng gezogen sei und gerade die wissenschaftlich, wirt⸗ schaftlich oder kulturell wichtigen Veröffentlichungen nicht einbegreife. Einstimmig wurde folgende Fassung des § 14 vorg escch lag en: „Rückvergütungen auf den Druckpapierpreis sind an die Verleger der deutschen Zeitungen und Zeitschriften, die politischen und wissen⸗ schaftlichen Charakter tragen, wie der deutschen religiösen Sonntags⸗ blätter zu zahlen. Unterstützungsberechtigt sind ferner die offiziellen Organe der allgemeinen und fachlichen Berufs⸗ vertretungen, soweit sie nicht durch Anzeigen oder aus anderen Quellen ihre Selbstkosten decken. In Zweifelsfällen entscheidet der Verwaltungsrat über die Unterstützungsberechtigung endgültig. Dieser Ausdehnung des Kreises der Empfangsberechtigten entsprechend, mußte⸗ auch der Verwaltungsrat eine andere Zusammensetzung erfahren. Es wurde einstimmig beschlossen, daß außer den in der Verordnung Genannten der Börsenverein des deutschen Buchhandels einen Ver⸗ treter und ferner der Reichswirtschaftsrat im Einvernehmen mit den betreffenden Organisationen je einen Vertreter der Fachpresse und der wissenschaftlichen Zeitschriften in den Verwaltungsrat zu ent⸗ senden hat. Mit allen gegen fünf Stimmen wurde zfolgender Entschließungsantrag Bernhard zu § 14 angenommen: „Auf Rüch⸗ vergütungen haben nur solche Verleger Anspruch, Ver⸗ pflichtungen aus den Lohntarifen der Arbeiter, Angestellten und Redakteure erfüllten.“ Mit diesen Abänderungen wurde die Ver⸗ ordnung einstimmig gebilligt. Vertreter der Ar⸗ beitgeber und von der Reichsregierung ernannte Mitglieder hrachten dabei zum Ausdruck, daß sie das Gesetz selbst nach wie vor für eine wirtschaftspolitisch verfehlte Maßnahme halten, weil wirt⸗ schaftlich arbeitende Gewerbe durch Beihilfen nicht gehalten werden

n. . * Ausschuß stimmte ferner dem Gutachten seines Arbeits⸗ ausschusses vom 1. September d. J. über die Au sführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz über das Branntwein⸗ monopol zu. Das Gutachten sieht u. a. besonders eine Aenderung der Ueberwachungsvorschriften vor, die gegenüber dem Regierungs⸗ entwurf vereinbart werden sollen.

Das Gutachten des Unterausschusses für Landwirtschaft und Er⸗ nährung vom 22. September d. J. über den Entwurf einer Verordnung, betreffend den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23, wurde mit der Aenderung bestätigt, doß die Kopfquote von 1 kg Verbrauchszucker zunächst auf 11 ¼ kg

erhöht werden soll.

Der Arbeitsausschuß des vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats zur Beratung von Maßnahmen zum Schutze der

deutschen Valutaschuldner hielt heute eine Sitzung.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Dem b1“ ist das Erlöschen der Maul⸗

und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Chemnitz am 28. September 1922 gemeldet worden.

Unteruchungssachen. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. . Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

69 8

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33

(vom 1. Oktober 1922 ab 60 ℳ).

6. Erwerbs⸗ und e1“ 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

——

——

☛Befristete Anzeigen müffen drei T

age vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2242ꝗhbu

ö“

je 5 beantragt. Urkunden

Der Inhaber der wird aufgefordert, in dem vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 51, auf den 3. April 1923,

[71643 Beschluß. 1

In Sachen des Familiensideikom⸗ misses von Froelich fällt die Hälfte des zum Fideikommiß gehörigen Ver⸗

spätestens

er seit vielen Jahren verschollen sei. Der Verschollene wird aufgefordert, sich in dem auf Freitag, den 20. April 1923, Vormittags 9 Uhr, im Amtsgerichts⸗ gebäude in Bruchsal, Zimmer 16, be⸗

[71629] Beschluß.

In der Strafsache gegen den Schützen Paul Hermann Bartzke, geb. 12. Sep⸗ tember 1900 zu Berlin⸗Rummelsburg,

Vormittags 9 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die ö der Urkunden erfolgen wird.

ledig, zurzeit unbekannten Aufenthalts, gegen den das Hauptverfahren wegen Fahnenflucht nach §§ 64, 69, 70 M.⸗St.⸗ G.⸗B. vor dem hiesigen Schöffengericht eröffnet worden ist, wird der Angeklagte für fahnenflüchtig erklärt. 2 D. 241. 22. Berlin⸗Lichterfelde, den 22. Sep⸗ tember 1922. Das Amtsgericht.

[71640]

[71987]

Biedermann,

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[63543]1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 23. Oktober 1922, Vormittags

0 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin,

runnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 114 Blatt 2651 (eingetragene Eigentümerin am 23. Juni 1920, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks, die verwitwete Post⸗

Reichsschuldenverwaltung

an einen

boten, obengenannten

den Leistung zu

auszugeben.

[71641]

Schönebeck, den 28. August 1922. Das Amtsgericht.

Die Zahlungssperre vom 22. September 1919 über die Schuldurkunde der Kriegs⸗ anleihe Nr. 4 747 536 über 100 wird aufgehoben. 84/154. F. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84,

den 22. September 1922.

Zahlungssperre.

Auf Antrag des Justizrats Dr. Cohn⸗ Rechtsanwalt und Notar, Berlin, Rosenthaler Straße 43, wird der

1264. 19.

in Berlin be⸗

treffs der angeblich abhanden gekommenen auslosbaren 4 % igen Schatzanweisung des Deutschen Reichs von 1917 Gruppe 466 Lit. E Nr. 243 264 über 5000 ver⸗ anderen Inhaber als Antragsteller bewirken, insbesondere Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein

eine neue

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, den 28. September 1922.

In der in Nr. 183 veröffentlichten Be⸗ kanntmachung vom 12. August 1922 muß

sekretär Pauline Uchdorff, geb. Kraschnick, in Berlin) eingetragene Grundstück in Berlin, Lynarstraße 17, enthaltend Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel, Quer⸗ gebäude und Hof, Kartenblatt 19, Parzelle 1549/148 usw., 4 a 4 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle und Gebäudesteuerrolle Nr. 4670, Nutzungswert 7200 ℳ. Berlin, den 19. Dezember 1921. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

[71638] Beschluß. In der Zwangsversteigerungssache, be⸗ treffend das Grundstück Stargarder Straße 57, wird der am 17. Oktober d. J. anstehende Versteigerungstermin auf den 16. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, verlegt. 85. K. 78. 21. „Berlin, den 23. September 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.

[70952] Aufgebot.

Die offene Handelsgesellschaft A. & W. Allendorff in Schönebeck a. Elbe hat das Aufgebot der von dem Miillitärverein „Hohenzollern“ in Schönebeck ausgestellten

die Zahl 454311 richtig 454317 heißen. Wiesbaden, den 27. September 1922. Die Polizeidirektion.

[71642) Familiensfideikommis

von Zastrow⸗Graf von Ranzow.

Die Hälfte des Fideikommißvermögens fällt mit der Rechtskraft dieses Beschlusses dem Fideikommißbesitzer Major a. D. Hans von Zastrow in Berlin zu 11 Abs. 1 Zwangsauflösungsverordnung). Als freiwerdende Bestandteile des Ver⸗ mögens werden festgestellt: 3000 3 % Sächs. Pfandbriefe, 30 000 3 ½ % Preuß. Zentral⸗Bodenkredit⸗Pfand⸗ briefe, 71 200 3 % und 151 500 3 ½ % Staatsschuldbuchforderung, 22 800 5 % Reichsschuldbuchforderung sowie die in dem Teilungsplan vom 12. April 1922 unter BIII aufgeführten Kostbarkeiten und anderen beweglichen Gegenstände. Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, haben diese bei Verlust des Beschwerde⸗ rechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei uns anzubringen.

Berlin, den 19. September 1922.

Schuldverschreibungen Nr. 119—238 über

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

mögens nach Maßgabe des Teilungsplans vom 13. Juli 1922 der Fideikommiß⸗ besitzerin Frau Rittmeister von Lieres, Elisabeth geb. von Froelich, in Gallowitz bei Rothsürben gemäß § 11 Abs. 1 der Zwangsauflösungsverordnung als freies Vermögen zu. Anwärter, die Beschwerde einlegen wollen, haben diese bei Verlust des Beschwerderechts binnen einem Monat seit der Bekanntmachung bei uns anzubringen.

Berlin, den 19. September 1922.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[71644]

In Familiengutssachen Freiherr von Schrötter⸗Groß Wohnsdorff ist der Familienschluß vom 19. November 1921 über die sofortige freiwillige Auf⸗ lösung des Familienguts bestätigt worden.

Königsberg, den 11. September 1922.

Auflösungsamt für Familiengüter.

[71646] Aufgebot.

Der Gemeinderat Albert Eisinger in Tischardt hat als gerichtlich bestellter Pfleger über diejenigen, welche in der Nach⸗ laßsache der am 16 September 1920 ver⸗ storbenen Karoline Bauder, Witwe, 8 Sautter, in Tischardt, deren gesetzliche Erben werden, bezüglich des die Bruders⸗ tochter Louise Sautter in Amerika treffenden Erbanteils von der Erbschaft be⸗ antragt, die verschollene unverehelichte Luise Sautter, geboren am 16. April 1884, in Amerika als Tochter des Philipp Friedrich Sautter und von dessen Frau, Philippine geborenen Schwambach, zuletzt wohnhaft in Amerika, New York, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Mai 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock, Zimmer 105, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. 154. F. 222. 22.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 154, den 20. September 1922. 8 71319] Aufgebot. .“

Landwirt Johann Kunz, Ehefrau, Berta geb. Reiser, in Zeutern, hat den Antrag gestellt, den am 6. Juli 1845 in Zeutern geborenen Landwirt Sebastian Reiser, der um das Jahr 1867 nach Nordamerika

[71648] Aufgebot.

Die Ehefrau des Eisenbahnschlossers Peter Horn, Margaretha geb. Müller, in Hadamar hat beantragt, den verschollenen Maurer Wilhelm Müller, geb. am 6. Dezember 1872 in Oberweyer, zuletzt wohnhaft in Oberweyer, für tot zu er⸗

Zweite

1

8

Be

1“ v 1 ilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußische

Nr. 220.

.Untersuchungssachen. .Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zuste

.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

.Verlosung ꝛc.

von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Berlin, Sonnabend, den 30. September

emrnasedernae

Uungen u. dergl.

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer F5 gespaltenen E (vom 1. Oktober 1922 ab 60 ℳ).

inheitszeile 33

9 10.

tsanwälten.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von bdac

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

8

—.

.— Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor

dem Einrückungstermin

1]

bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2) Aufgebote, Ver⸗ luft⸗ und Fundsachen, Zuftellungen u. dergl.

[71649] Aufgebot.

Der beeidigte Versteigerer Franz Leh⸗ mann in Magdeburg, Breiteweg 226 II, hat als Pfleger des Nachlasses der am 12. Oktober 1919 verstorbenen, zuletzt in Magdeburg wohnhaft gewesenen Witwe Auguste Henriette Friederike Voigt, geb. Eymes, beantragt, die folgenden Ver⸗ schollenen, in Gr. Salze geborenen und dort wohnhaft gewesenen Geschwister Eymes für tot zu erklären: a) Friedrich August, geb. am 2. Dezember 1819, b) Matthias Friedrich Karl, geb. am 7. März 1824, c) Christian Friedrich, geb. am 7. April 1828, d) Gottlieb August, e) Friedrich Valentin, f) Christiane Hen⸗ riette, als Drillinge geb. am 15. Oktober 1830. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem

Nach Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 118 19nüftid Nr. III d 4309/22 ist der Bahnarbeiter Johann Prczylottek in Wanne, geboren am 29. Juni 1893 zu Neuhoff, Kreis Lötzen, ermächtigt, an Stelle des Familien⸗ namens Prezylottek den Familiennamen b. zu . Die Aenderung des Familiennamens erstreckt f sei Ehefrau. Gelsenkirchen, den 18. September1922. Das Amtsgericht. ——

Lng. Nach Verfügung des Herrn istiz⸗ ministers vom 11. September 192ofti⸗ Nr. III d 4303/22 ist der Bergmann Emil Gottlieb Grontzki in Gelfenkirchen, geboren am 16. Dezember 1894 zu Sa⸗ lusken, Kreis Neidenburg, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Grontzki den Familiennamen Gronhöfer zu führen. Diese Aenderung streckt sich auf seine Ehefrau. Gelsenkirchen, den 18. September 1922. Das Amtsgericht.

auf den 26. April 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 51, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Schönebeck, den 21. September 1922. Das Amtsgericht.

[71324] 8 Die minderjährige Christine Humburg, z. Zt. Elim b. Neukirchen, führt an Stelle des Familiennamens Humburg wieder den Familiennamen Kreidewolf.

ministers vom 11. September 1922

1gen- ach Verfügung des Herrn Justizministers vom 11. September 1922 Nr. 89 4346/22 ist der Schmied Ladislaus Johannes Niewiteckt in Wanne, geboren am 12. Juni 1876 zu Kriewen, Kreis Kosten, ermächtigt, an Stelle des Familien⸗ namens Niewitecki den Familiennamen Unwitt und an Stelle des Vornamens Ladislaus den Vornamen August zu führen. Die Aenderung des Familien⸗ namens erstreckt sich auf seine Ehefrau

Gelsenkirchen, den 20. September 1922.

Das Amtsgericht.

[71662]

Nach Verfügung des Herrn Justiz⸗

Barmen, den 25. August 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 5. b

71325]

Die Korrespondentin Theodora Rudolf Familiennamens Hanofski den Familien⸗ namen Hahnhofer zu führen.

in Berlin⸗Friedenau führt den Familien⸗ namen Hollender. 15. X. 251/22.

Berlin⸗ Schöneberg, den 26. Sep⸗ tember 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 15.

[71326]

Der Schuhmacher Johann Heinrich Homann in Düsseldorf, Ackerstraße 158,

III d. 4344/22 ist Konrad Johann Hanofski in Gelsenkirchen, Feehean am 9. August 1894 zu Schalke

[70972]

O. S., geb. 11. Juli 1901 in Jauer, ist ermächtigt, den Familiennamen Brendel zu führen.

Amtsgericht Sprottau, 25. September 1922.

der Bergmann Gelsenkirchen), ermächtigt, an Stelle des

Gelsenkirchen, den 20. September 1922. Das Amtsgericht.

Der Kellner Martin John in Beuthen

des Familiennamens er⸗

klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer

10 Uhr, mit der Aufforderung,

über 1000 ℳ, die Aktie Nr. 2844 der Allgemeinen Deutschen Hagelversicherungs⸗ gesellschaft „Union“ in Weimar, die 3 ½ % ige Schuldurkunde der Landeskredit⸗ kasse in Weimar Reihe C Nr. 836 über 500 ℳ, sämtlich auf den Inhaber lautend, sind durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Weimar den 21. September 1922. Thüringisches Amtsgericht.

[71667]

Durch Ausschlußurteil vom 23. Sep⸗ tember 1922 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Ründeroth Art. 137 in Abt. III unter Nr. 6 zugunsten des Kaufmanns Albert Gissinger in Euskirchen eingetragene Hypothek von 25 000 für kraftlos erklärt worden.

Gummersbach, den 23. September 1922.

Das Amtsgericht.

[713301 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Ernst E. G. Saaler i Berlin, Luitpoldstraße 22, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schneider, Charlottenburg, Wallstr. 50, klagt gegen seine Ehefrau Nellie Saaler, geb. Striede, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagte ihn verlassen habe und Ehebruch treibe, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden, die Beklagte für allein schuldig zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 21. Zivilkammer des Land⸗ gerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29,31, auf den 1. Dezember 1922, Vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer 113, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 23. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.

[71668] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Winkler in Berlin, Elsasser Straße Nr. 39, Prozeß⸗ bepollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Font⸗ heim in Berlin, klagt gegen Frau Marie Winkler, geb. Juska, früher in Berlin, wegen böslichen Verlassens auf Ehe⸗ scheidung. Der Kläger ladet die Be⸗

25/27, auf den 11. Dezember 1922, Vormittags

sich

ist ermächtigt worden, an Stelle seiner

stimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗

klären. Der bezeichnete Verschollene wird

aufgefordert, sich spätestens in dem au den 25. April 1923, Vormittag 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht

Vornamen den Vornamen Heinrich zu

führen. Amtsgericht Düsseldorf, den 9. August 1922.

[70973]

Grzeskowiak in Stettin ist vom Justiz⸗ minister am 13. September 1922 die Er⸗

Den Arbeitern Rudolf und Johann

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

anberaumten Aufgebotstermine zu melden,

mächtigung erteilt, an Stelle des Namens

durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 27. September 1922.

stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Bruchsal, den 19. September 1922. Der Gerichtsschreiber Badischen Amtsgerichts.

[71645] Aufgebot.

Der Arbeiter Wilhelm Moll in Berlin, Liebenwalder Straße 54, wohnhaft, hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Lud⸗ wig Moll, geb. 3. Oktober 1877 zu Darmstadt, zuletzt wohnhaft in Berlin, Liebenwalder Straße 47, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Mai 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Brunnenplatz, Berlin N. 20, anberaumten Aufgebotstermine zu melden widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Berlin, den 25. September 1922.

Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

[71647] Aufgebot.

Der Möbelhändler Ernst Bennewitz in Berlin, Weberstr. 30, hat als Vormund für den Nachbenannten beantragt, den verschollenen, wegen Geisteskrankheit ent⸗ mündigten Arbeiter Otto Friedrich Wilhelm Wulkow (Wulckow), geboren am 10. Juli 1842 in Berlin (Eltern: Eduard W. und Karoline geborene Reuter), zuletzt wohn⸗ haft in Berlin, Palisadenstr. 98, bis 8. April 1902 in der städtischen Irren⸗ anstalt Herzberge aufhaltsam, seitdem unbekannten Aufenthalts, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Mai 1923, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, 3. Stock, Zimmer 105, anberaumten Aufgeots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. 154. F. 22. 22.

widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Hadamar, den 22. September 1922.

Das Amtsgericht.

[71321] Aufgebot 8

Der Maschinenfabrikant Adolf Pieperaus Mörs, Rheinberger Straße, hat beantragt, den verschollenen Maschinentechniker Wil⸗ helm Eduard Pieper, geboren am 16. September 1875 in Mörs, zuletzt wohnhaft in Fort Mill in Süd⸗Karolina, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 26. April 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Mörs, den 19. September 1922.

Das Amtsgericht.

[71323] 1u

Waisenrat Christian Weißer von Brigach hat beantragt, den unter seiner Pflegschaft stehenden, seit den 24. April 1885 ver⸗ schollenen, am 30. Mai 1840 in Stock⸗ burg als ehelicher Sohn des Bürgers und Bauers Mathias Haas nnd dessen Ehe⸗ frau, Salome geb. Hils, in Stockburg geborenen, zuletzt in Stockburg wohnhaften Landwirt Mathias Haas, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 25. April 1923, vor dem Amtsgericht hier anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft erteilen können, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Villingen, den 23. September 1922.

auswanderte, für tot zu erklären, nachdem

den 21. September 1922.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 154,

Gerichtsschreiberei des Bad. Amtsgerichts.

[71327]

Durch Ermächtigung des preußischen Justizministers vom 11. August 1922 ist die minderjährige Lina Müller in Leich⸗ lingen ermächtigt worden, an Stelle des Familiennamens Müller den Familien⸗ namen Nouvertné zu führen.

Amtsgericht Düsseldorf, den 25. September 1922.

[71328] Die Maria Münch zu Amsterdam führt durch Entscheidung des Just.⸗Min. den Familiennamen Over.

Amtsgericht Essen.

führen.

[71666]

namens

[71320]

[71656]

Nach Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 8. September 1922 Nr. III d. 4182/22 ist der Bergmann Gustav Milewski in Wanne, geboren am 5. Mai 1896 in Marienhof, Kreis Sens⸗ burg, ermächtigt, an Stelle des Familien⸗ in namens Milewski den Familiennamen „Netthöfer“ zu führen. Diese Aende⸗ rung des Familiennamens erstreckt sich auf die Ehefrau.

Gelsenkirchen, den 15. September 1922.

Das Amtsgericht.

beantragt.

zeichteten

Grzeskowiak den Namen „Greskow“ zu

Stettin, den 18. September 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 9.

Die Haushälterin Erna Konieczny,

Witten, führt an Stelle des

Konieczuy den Familiennamen

Schöneborn.

Witten, den 25. September 1922. Das Amtsgericht.

Familien⸗

Aufgebot.

Der Rechnungsrat Weckmüller in Pfaffen⸗ dorf hat als Nachlaßpfleger des am 12. Januar 1922 in Pfaffendorf verstorbenen Johann Böcking das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließ Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens dem auf den 6. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ Gericht a gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten; urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift

ung von Nachlaßgläubigern

anberaumten Auf⸗

8 nfaMAbdand-A& ArM2 [71657] b Nach Verfügung des Herrn Justiz⸗ ministers vom 11. September 1922 III d 4305/22 ist der Bergmann Friedrich Nadrowski in Gelsenkirchen, ge⸗ b boren am 22 Dezember 1897 in Narzym, Kreis Neidenburg, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Nadrowski den Familiennamen Natterhofer zu führen. 1 Geisenkirchen, den 18. September 1922. Das Amtsgerich.

[71658] Nach Verfügung des Herrn Justiz⸗ g ministers vom 11. Septemoer 1922 III d. 4308/22 ist der Bergmann Karl Knischefski in Gelsenkirchen, geboren am 28. Dezember 1898 zu Braubauerschaft (Gelsenkirchen), ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Knischefski den Familien⸗

namen Kniewe zu führen. Gelsenkirchen, den 18. September 1922. d Das Ametsgericht. 1

4₰

nicht melden, können, unbeschadet des Rechts,

vor den Ve lichke teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen

nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung chuß ergibt. ul teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen

sowie die Gläubiger, denen der Erbe un⸗ beschränkt haftet, werden durch das Auf⸗

1922.

[71329]

Römhildt, Heilbrunn Söhne, Pianoforte⸗ fabrik in Weimar Nr. 386 über 500 ℳ,

eizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich

Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗

erücksichtigt zu werden, von dem Erben

der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ Die Gläubiger aus Pflicht⸗

ebot nicht betroffen. Ehrenbreitstein, den 23. September

Das Amtsgericht.

Die Obligation der Aktiengesellschaft

ie Obligation der Norddeutschen Grund⸗ reditbank in Weimar vom Jahre 1911,

övöögnö 8 2

Buchstabe D,

§§ 1565, 67, 68 B. G.⸗B. mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Flensburg auf den 30. November 1922, mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ienehete Zustellung wird dieser Auszug er

[71673] Oeffentliche Zustellung.

der Rechtsanwalt Dr. Halberstadt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kuhmelker Otto Arndt, früher in Croppenstedt, ijetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung gemäß § 15672 B. G.⸗B., unter der Behauntung, da

[716691 Oeffentliche Zustellung. Frau Martha Woltersdorf in Berlin, Eisenbahnstr. 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fraenkel I. in Berlin, klagt gegen den Schuhmacher Franz Woltersdorf, früher in Berlin, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte 1921 wegen Bandendiebstahls zu zwei Jahren Gefängnis und dann noch wegen einer anderen Straftat zu sechs Monaten Gefängnis bestraft ist, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 41. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Sto—n Zimmer 25/27, auf den 11. Dezember 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 27. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[71672] Oeffentliche Zustellung.

„Die Ehefrau Ingeborg Schusdziara, geb. Geiken, in Husby, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Trenckner in Flens⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Landmann Karl Schusdziara, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der

Vor⸗

Zum Fee. der

Klage bekanntgemacht. Fleusburg, den 26. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Frau Emma Arndt, geb. Lamme, n Croppenstedit, Prozeßbevollmächtigter: Pestachowsky in

der Beklagte

Reihe XVIII, Nr.

. Ävanehüe“

böslicher Absicht von der häuslichen Ge⸗ meinschaft fernhalte. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zixvilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 18. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halberstadt, den 26. September 1922.

3 Müller, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[71675] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Johanna Wil⸗ helmine Gräfen, geb. Schimke, Hamburg, Kleiner Schäferkamp 36, Hs. 8 II bei Schimke, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Israel, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Boten Walter Alex Gräfen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer IV (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 5. Dezember 1922, Vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Ladung bekannt⸗ gemacht. Der Termin vom 30. September 1922 ist aufgehoben.

Hamburg, den 27. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[71676 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gabrielle Marguerite Haeusser, geb. Grange, Pinneberg, Oster⸗ holderallee 38, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dr. M. Eichholz und Dr. H. Rusche⸗ weyh, klagt gegen ihren Ehemann Louis Christian Haeusser, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg. Zivilkammer 1V (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 9. Dezember 1922, Vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Ladung bekanntgemacht Der Termin vom 5. Oktober 1922 ist’ auf⸗ gehoben. Hamburg, den 27. September 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[71678] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Zigarrenhändlers Karl Sparmann in Dortmund, Düppelstraße 46, Klägers und Berufungsklägers, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Herr in Hamm, gegen seine Ehefrau Ida Spar⸗ mann, geb. Brattkus, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte und Berufungs⸗ beklagte, wegen Ehescheidung, hat der Kläger gegen das die Klage abweisende Urteil des Landgerichts in Dortmund vom 1. Juli 1922 Berufung eingelegt. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor das Oberlandes⸗ gericht, 7. Zivilsenat, in Hamm geladen zu dem auf den 4. Januar 1923, Vorm. 9 ½ Uhr, Zimmer 35, anberaumten Termine mit der Aufforderung, zu ihrer Vertretung einen bei dem bezeichneten Berufungsgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.

Hamm, den 22. September 1922.

Der Justizobersekretär des Oberlandesgerichts.

[71670] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Landwirts Johann Paesch, Katharing geb. Doll, in Nieder⸗ dürenbach bei Niederzinssen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Henrich und Henrich II. in Coblenz, klagt gegen ihren Ehemann, Landwirt Johann Paesch, früher in Niederdürenbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, unter der Behauptung, daß ihr Ehemann mit einer ansteckenden Krankheit behaftet gewesen sei, die sie bei Kenntnis von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würde, ferner, daß ihr Ehemann sie seit Oktober 1921 böswillig verlassen habe, mit dem Antrag auf Anfechtung eventuell Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Koblenz auf den 12. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Koblenz, den 22. September 1922.

8 Jores, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[71679] Oeffentli

e Zustellung. Die Ehefrau Lilly Cohrs, geb. Fuckuck,

sich seit Mai 1920 gegen ihren Willen in

in Breslau, Neudorfstraße 16, Prozeß⸗

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Taenzer in Hannover, klagt gegen ihren Ehemann, den Reisenden Carl Cohrs, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 17. November 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. III. 4. R. 468/21.

Hannover, den 20. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[71680] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Luise Friedländer, verw. Jahnke, geb. Schwenk, in Hannover, Hainhölzer Straße 67 III, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Benfey III. in Hannover, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Richard Friedländer, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Hannover auf den 24. No⸗ vember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2 /4. R. 615/19.

Hannover, den 23. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [71682] Oeffentliche Zustellung.

Die Luise Hessert, geb. Kärcher, Bauers⸗ ehefrau von Frankenbach, z. Zt. in Ohrn⸗ berg, O.⸗A. Oehringen, in Stellung, vertreten durch Rechtsanwalt Rosengart in Heilbronn, klagt gegen ihren mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesenden Ehe⸗ mann Hermann Hessert, Bauer, früher in Frankenbach, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, für Recht zu erkennen, die zwischen den Parteien am 16. Februar 1911 vor dem Standesamt Harsberg, O.⸗A. Oehringen, geschlossene Ehe wird wegen böslicher Verlassung von seiten des Beklagten geschieden, der Beklagte ist der schuldige Teil und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung vor die I. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn auf Dienstag, den 12. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Heilbronn, den 25. September 1922

Gerichtsschreiberei des Landgerichts. [72339] Oeffentliche Zastellung.

3 Die Zugeherin Veronika Pritzl München, Falkenstr. 43 I, Klägerin, treten durch Rechtsanwalt Dr. Limmer in München, klagt gegen den Arbeiter Wolf⸗ gang Pritzl, früher in Freising, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, zu erkennen: die Ehe der Streitsteile wird au Verschulden des Beklagten geschieden 2. der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits „zu tragen bezw. zu erstatten. Di Klägerin ladet den Beklagten zur mün lichen Verhandlung des Rechtsstreits vo die II. Zivilkammer des Landgerichts München II auf Donnerstag, den 30. November 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte München II zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen üstellung wird dieser Auszug aus der lage bekanntgemacht. München, den 26. September 1922. Der Gerichtsschreiber

des Landgerichts München II. [71685] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Schweizers Dabrunz, Ida geb. Vangerow, in Varzmin K bei Pottangow Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schüler in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Schweizer Reinhold Dabrunz, früher in Varzmin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565 und 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor F 8 ivilkammer des Landgerichts in

olp i. Pomm. auf den 20. Novem 1922, Vormittags 9 Uhr, mit * Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stolp, den 23. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[71687] Oeffentliche Zustellu 1 Die Ehefrau Karl Paft Anna Maria

geborene Neuberger, zu Biebrich am Rhein,

..