1922 / 223 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

HOfrenbach, HMain.

8

geändert

Bekanntmachungen der Genossenschaft er⸗ folgen in der für die Firmenzeichnung vorgeschriebenen Form im Raiffeisenboten des Revisionsverbandes in Nürnberg. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Nürnberg, den 22. September 1922. Das Amtsgericht Registergericht. Oebisfelde-Kaltendorf. (72298] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 18, Stärke⸗ und Flockenfa brik Rätzlingen, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. August 1922 die Haftsumme für jeden Geschäfts⸗

anteil auf 10 000 erhöht ist. Oebisfelde⸗Kaltendorf, den 27. September 1922. Das Amtsgericht.

omenbach, Main. [72299] In das Genossenschaftsregister wurde bei der Maler⸗Einkaufsgenossenschaft Offenbach a. M. c. G. m. b. H. in Offenbach a. M. eingetragen: Die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt jetzt 10. Offenbach a. M., den 18. September

49æx½

Hessisches Amtsgericht.

[72300] In das Genossenschaftsregister wurde bei der Bäuerlichen Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Mühlheim a. M. eingetragen: Franz Kaiser, Lehrer in Mühlheim, ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Portefeuiller Engelbert Trach daselbst in den Vorstand gewählt. Offenbach a. M., den 25. September

1988 Hessisches Amtsgericht.

[72301]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 41 eingetragenen Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Rosenhain, eingetragen worden:

Der Rentier Ernst Wenzel in Rosen⸗ hain ist aus dem Vorstand ausgeschieden; an seiner Stelle ist der Gutsbesitzer Willi Dobers in Rosenhain in den Vorstand

ewählt.

mtsgericht Ohlau, 27. September 1922.

Opladen. [72302]

Im Genossenschaftsregister wurde unter

3, betr. die Landwirtschaftliche

und Absatzgenossenschaft

e. G. m. b. H. in Leichlingen, am 22. September 1922 eingetragen:

In der Generalversammlung vom 10. September 1922 ist § 37 des Statuts und die höchste Zahl der Ge⸗ schäftsanteile auf zehn festgesetzt.

Amtsgericht Opladen.

Oppenheim. [72303] In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Hahnheim, eingetragen: Die Genossen⸗ chaft hat sich in eine solche mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehns⸗ ss eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die aftsumme ist auf 5000 ℳ, die höchste ahl der Geschäftsanteile auf 5 festgesetzt. Oppenheim, den 23. September 1922. Hessisches Amtsgericht.

Osterholz-scharmbeck. [72304) In das hiesige Genossenschaftsregister ist hente eingetragen worden: 2) bei der Spar & Darlehnskasse . G. m. b. H. in Ritterhude (Nr. 8 des Reg.): Der § 27 und § 11 des Statuts sind dahin geändert, daß der Geschäfts⸗ anteil sich erhöht hat von 100 auf 500 und die Haftsumme von 1000 auf 5000 ℳ. b) bei der Landwirtschaftlichen Be⸗ zugs & Absatzgenossenschaft e. G. m. u. H. in Hellingst (Nr. 13 des Reg.): Der Landwirt Ernst Ellinghausen in Brunshausen ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an jeine Stelle der Landwirt Segelke Mevyer daselbst getreten. Anmtsgericht Osterholz, den 23. September 1922.

Ratzeburg, Lauenb. 172305] Am 28. September 1922 ist in das Genossenschaftsregister unter Nr. 19 die durch Satzung vom 13. September 1922 errichtete Genossenschaft unter der Firma Beamten⸗Wirtschaftsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Ratzeburg, eingetragen worden.

Gegenstand des Unternehmens ist: a) ge⸗ meinsamer Einkauf von Lebens⸗ und Wirtschaftsbedürfnissen, b) Abschluß von Vergünstigungsverträgen mit dem Zweck, den Genossen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung ge⸗ schieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namenzsunterschrift beifügen. Die Be⸗ kanntmachungen der Genossenschaft er⸗ folgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft, gezeichnet von zwei Vorstands⸗ mitgliedern, in der Lauenburgischen Zeitung.

Vorstandsmitglieder sind: Studienrat Johannes Schatz, Landesverwaltungs⸗ direktor Rudolf Loch, Sparkassenrendant Peter Laß, sämtlich in Ratzeburg.

Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Amtsgericht Ratzeburg.

Regensburg. [72306] In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 2. Juli 1922 unter der Firma „Gemeinnützige Ein⸗ kaufsgenossenschaft der Ziegenzüchter des Verbandes Oberpfalz⸗Süd, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Regens⸗ burg errichtete Genossenschaft eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Be⸗ schaffung von Futtermitteln und Ziegen⸗ zuchtmaterial und von Ziegengeräteaus⸗ stattungen, der Erwerb und die Unter⸗ haltung von geeigneten Lagerräumen sowie die Verwertung von für die Mitglieder. Der Vorstand besteht aus drei Personen, derzeit aus: Josef Walde⸗ mair in Regensburg, Georg Hübsch in Regensburg und Benno Haupt in Rein⸗ hausen. Die Willenserklärungen des Vor⸗ stands erfolgen durch zwei Vorstandsmit⸗ glieder; die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden zu der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namensunterschrift beifügen. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma derselben in der bayerischen Wochenschrift für Kleintierzucht „Der Praktiker“. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 300 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, ist auf 100 festgesetzt. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Regensburg, den 28. September 1922. Das Amtsgericht Registergericht.

Reichenbach, Schles. [72307]

In unser Genossenschaftsregister ist am 27. September 1922 unter Nr. 54 folgendes eingetragen worden: Die Firma lautet: Oibersdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

Amtsgericht Reichenbach i. Schl.

Schwerte, Ruhr. [72308]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht zu Schwerte eingetragen, daß die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren er⸗ loschen ist.

Schwerte, den 25. September 1922.

Das Amtsgericht.

—.——— 8

Sinsheim, Elgenz [72309]

Zu dem Genossenschaftsregistereintrag „Landwirtschaftl. Ein⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft Kirchardt, e. G. m. b. H.“, Kirchardt, wurde eingetragen: Die Haftsumme ist auf 5000 erhöht durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. September 1922.

Sinsheim, den 23. September 1922.

Badisches Amtsgericht.

——

Stolp, Pomm. [72310]

In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 42 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Großbdübsow, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Groß Dübsow eingetragen worden: § 37 der Satzung ist geändert. Die Zahl der Geschäfts⸗ anteile, die erworben werden können, ist auf 100 erhöht. Stolp, den 28. Sep⸗ tember 1922. Das Amtsgericht.

Stolp, Pomm. [7231¹]

In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 30 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Quackenburg, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Krussen eingetragen worden: Julius Fuhlbrügge ist aus dem Vorstand ausgeschieden und in ihn an seiner Statt der Bauerhofs⸗ besitzer Hermann Kautz aus Krussen ge⸗ wählt. Stolp, den 28. September 1922. Das Amtsgericht.

Walsrode. [72312]

In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 5 bei der Firma Konsumverein Bomlitz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bom⸗ litz folgendes eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 1. September 1922 ist der Ge⸗ schäftsanteil auf 2000 und die Haft⸗ summe für jeden Geschäftsanteil auf 3000 festgesetzt. Ferner ist bestimmt, daß als Eintrittsgeld bis auf weiteres 10 in bar beim Eintritt erhoben werden.

Walsrode, den 26. September 1922.

Das Amtsgericht. [72297]

Wererlingen, Prov. Sachsen. In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 9 eingetragenen Ländlichen Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Etingen, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Etingen eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juli 1922 der Betrag für einen Geschäftsanteil auf 300 ℳ, die Haftsumme auf 3000 erhöht ist, und daß die höchste Zahl der Geschäftsanteile 100 beträgt. Weferlingen, den 7. Septemher 1922. Amtsgericht Oebisfelde⸗Kaltendorf.

Weissenfels. 17272313] In das Genossenschaftsregister Nr. 16 Ländliche Spar⸗ u. Darlehnskasse Großcorbetha und Umgebung, e. G. m. b. H. in Großcorbetha wurde am 13. September 1922 eingetragen: Die Haftsumme ist auf 10 000 erhöht. Amtsgericht Weißenfels. Weissenfels. [72314] In das Genossenschaftsregister Nr. 33 Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Untergreißlau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗

pflicht in Langendorf ist am 14. Sep⸗

““

tember 1922 eingetragen: Die Haft⸗ summe für jeden Geschäftsanteil ist auf 3000 erhöht.

Amtsgericht Weißenfels.

Weissenfels. 1272315]

In das Genossenschaftsregister Nr. 13 Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Taucha, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haf⸗ pf. zu Taucha wurde am 19. Sep⸗ tember 1922 eingetragen: Die Haftsumme ist auf 5000 erhöht.

Amtsgericht Weißenfels.

Wöllstein, Hessen. [72316] In das Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts wurde bei der Genossen⸗ schaft Winzergenossenschaft der Ber⸗ einigten Weinbergsbesitzer in Gau⸗ Bickelheim e. G. m. u. H. in Gau⸗ Bickelheim folgendes eingetragen: Jakob Hilsdorf zweiter in Gau⸗Bickel⸗ heim ist aus dem Vorstande ausgeschieden; Jakob Bornheimer siebenter daselbst wurde neu in den Vorstand gewählt. Wöllstein, den 22. September 1922. Hessisches Amtsgericht.

Ziegenhals. [72317] In unser Genossenschaftsregister ist am 16. September 1922 bei der Genossen⸗ schaft „Konsum und Spargenossen⸗ schaft Selbsthilfe für Ziegenhals e. G. m. b. H.“ Nr. 22 des Ge⸗ nossenschaftsregisters folgendes ein⸗ getragen worden: 1 Der Werkführer Hermann Kleinert, geschieden und an seine Stelle der Polierer Friedrich Bahr, Ziegenhals, getreten. Ziegenhals, den 16. September 1922. Preußisches Amtsgericht.

22 Ziegenhals, ist aus dem Vorstand aus⸗ 533,

versiegelte und vier offene Briefumschläge sowie drei versiegelte Pakete mit zusammen 440 Flächenmustern zu 18 Mo⸗ dellen, betr. Abziehbilder auf Aluminium⸗ gegenständen, Fabriknummern 121 a, b, c, d, 12 2 , b, 1a, b, 124 h, e, Ad, o, 125 a, b, 126 a, b, c, d, 127 a, b, c, d, 128 a, b, e, d, 129 a, b, c, d, 135 a, b, c, d, e, 136 a, b, 137 a, b, c, 139 a, b, c, d, 140 a, b, c, d, 141 b, 142 a, b, 143 a, b, c, d, 144 a, b, c, d, e, f, 145, 146 a, d, e, k, m, 147 a, b, d, 148 a, b, e, d, e, f, 150, 151 a, b, c, d. 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158 a, b, o, 160 a, b, c, d, e, f, 161 a, b, c, d, 162, 163 a, b, 164 a, b, c, d, 165 b, d, 166 a, b, 167 d. 168 a, c, d, 169 2, b, 170, 171 a, b, 1IA, b, 68 d, 17, 1.. b d, qbIbbö9. 184, 185, 186, 187 b, 1882, b, 189a, 192 a, b, 193, 195 b, c, 196 a, b/c, 197 a, P. 0, 198 a, . ..,199 8, d), 200 a, b, G, 4d, 8, f, 201 8, b, 0, 202 a, b, 203 8, b. 20. bb 11 205 a/b, /d, eff, 206 8/b, c, d, 207 a, b, 9e, d, G. h g. h, 208 8, b. d., 8, 209 2/b, d, esf, g²h, 210, 211 a, 212, 213, 214, 215 2, b, c, d, e, f, 216, 217, 218, 219 G, b. d. 0, 220 , b. G. d. e, f, 221 a/d/g/n/k, b/e/1/i/, c//h/m, 222 8, b, 229 b, 224 , b,.R1. 10226 bis mit 10275, 10276 bis mit 10325, 10326 bis mit 10375, 10376 bis mit 10415, 523/I, 522/I, 511/14, 511/7, 511/12 S8 503/1, 503/11, 504/1, 504/II, 520/189, 507/131 a, 519/173, 532, 543, 544, 554, Schutzfrist drei, Jahre, angemeldet am 13. Juli 1922, Vormittags 10 Uhr 20 Minuten.

Amtsgericht Wildenfels,

am 29. September 1922.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Oberstein. [72401]

In unser Musterregister ist unter Nr. 620 eingetragen: Firma Automa⸗Werk, Haspel, Scholl & Fries in Ober⸗ stein. Gegenstand: ein verschlossenes Kuvert, angeblich enthaltend ein Zelluloid⸗ Zieharmband, Nr. 620, Muster für plastische Erzeugnisse. Schutzfrist drei Jahre. Angemeldet am 22. September 1922, Nachmittags 4 ½ Uhr.

Amtsgericht Oberstein.

Oberstein. [72402]

In unser Musterregister ist heute unter Nr. 621 eingetragen: Firma Automa Werk, Haspel, Scholl A Fries in Oberstein. Gegenstand: ein verschlossener Briefumschlag, angeblich enthaltend drei Muster, Geschäftsnummer 610, Damen⸗ gürtel aus Zelluloid und Metall mit Ver⸗ schlußhaken, Geschäftsnummer 611, Arm⸗ band aus Zelluloid und Metall, Geschäfts⸗ nummer 612, Armbandschlößchen aus Metall, in allen sfenc. Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. September 1922, Vormittags 10 ½ Uhr.

Amtsgericht Oberstein.

Oberstein. 72403]

In unser Musterregister ist heute unter Nr. 619 eingetragen: Firma Carl Keller Chr. Sohn in Oberstein, Gegenstand: ein verschlossener Brief⸗ umschlag, angeblich enthaltend vier Stück Armbänder, Geschäftsnummern 9410/1, 9410/2, 9410/3 u. 9410/4, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 22. September 1922, Nachmittags 4,15 Uhr.

Amtsgericht Oberstein.

Saulgau. [72404]

In das Musterregister wurde einge⸗ tragen:

Firma Anton Brünz, Uhrenfabrik in Mengen. Ein Katalog, offen, ent⸗ haltend 22 Abbildungen für Küchen⸗ und Schreibtischuhren, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 111 bis 132, Schutzfrist fünf Jahre. Angemeldet am 21. September 1922, Vorm. 10 Uhr 30 Minuten.

Den 27. September 1922.

Antsgericht Saulgau. Not.⸗Prakt Schüle.

Trier. 1

In das Musterregister ist am 2. Sep⸗ tember 1922 unter Nummer 203 eingetragen worden:

Jacob Lintz⸗Trier, ein Muster für Weinetikette, verschlossen, Geschäfts⸗ nummer 500, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist

drei Jahre. Das Amtsgericht Trier. Abteilung 7a. [72406]

Welden.

In das Musterregister wurde ein⸗ getragen:

Bd. II Nr. 76: Johann Haviland, Porzellanfabrik Waldershof, Sitz Waldershof (Opf.), auf vier Blättern dargestellte Decore Nr. 2031, 2033, 2037, 2038, versiegelt, Flächenerzeugnis, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 14. Sep⸗ tember 1922, Vormittags 9 Uhr 20 Min.

Bd. II Nr. 77: Aktiengesellschaft Porzellanfabrik Weiden Gebrüder Bauscher, Sitz Weiden i. Opf., Zeichnung von Decor Nr. 29 284, offen, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. September 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr 45 Min.

6 tben i. Opf., am 30. September 1922. Das Amtsgericht Registergericht.

Wildentfels. [72407] In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 18. Buschmann Werke H. &

W. Buschmann in Wildenfels, fünf

5 1“

11) Konkurse.

Berlin-Schöneberg. [72408]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 4. April 1914 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Steglitz, Mittelstraße 32, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Otto Schütte ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Berlin⸗Schöneberg, den 21. Sep⸗ tember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 9.

Dresden. [72410]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Anzeigenvermittlers Franz Josef Gottwald in Dresden, der unter dem Namen „Germania⸗Konzern“ Wettgeschäfte betrieben hat, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, Abteilung II,

den 29. September 1922.

Freiburg, Schles. [70922] In dem Konkurse des Landwirt⸗ schaftl. Vorschuß⸗Verein e. G. m. u. H. Altreichenau soll die zweite Ver⸗ teilung stattfinden, durch welche alle fest⸗ gestellten Forderungen voll beglichen werden. Erforderlich sind dazu 72 601,47, welche vorhanden, beziehentlich bei der Kreis⸗ sparkasse Bolkenhain hinterlegt sind. Das Verzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Volkenhain zur Ein⸗ sicht aus. 1988 i. Schl., den 26. September A. Roehrich, Konkursverwalter.

Greifswald. Beschluß. [72411]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Hans Blad zu Greifswald wird zur Prüfung der angemeldeten Forderung des Paul Gurke besonderer Prüfungstermin bestimmt auf den 15. November 1922, Mittags 12 Uhr, Zimmer 10. 1

Greifswald, den 26. September 1922.

Das Amtsgericht.

Kaiserslautern. [72412] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 29. September 1922 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Firma „Pfalzfilm“, G. m. b. H., mit dem Sitze in Kaiserslautern nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß⸗ verteilung aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

München. [72413] Amtsgericht München. Konkursgericht. Am 27. September 1922 wurde das unterm 31. Januar 1914 über das Ver⸗ mögen des Früchtenhändlers Nikolaus Huber in München eröffnete Konkurs⸗ verfahren als durch Schlußverteilung be⸗ endet aufgehoben. Die Vergütung und die Auslagen des Konkursverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden auf die aus dem Schlußterminsprotokolle ersichtlichen Beträge festgesetzt. München, den 30. September 1922. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Namslau. [72414] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sägewerksbesitzers Gritz in Schwirz ist an Stelle des Kaufmanns G. Rothe, der sein Amt niedergelegt hat, der Kaufmann Schüftan in Schwirz zum Konkursverwalter ernannt. 3

Amtsgericht Namslau,

den 30. September 1922.

Sonneberg, S.-Mein. [72415] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Franz Neuer in Sonneberg, Untere Marktstraße 40, ist aufgehoben.

Sonneberg, den 20. September 1922.

Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Amtsgerichts. Abt. U.-

12) Tarif⸗ und Fahr⸗

planbekanntmachungen

der Eisenbahnen.

Deutsch⸗schwedisch⸗norwegischer

Verbandsgütertarif, Teil II.

Am 1. Oktober 1922 wird die Station Malmö Frihamn (Freihafen) Güter⸗ bahnhof für den Freibezirk der Stadt

Malmö mit Schnittsätzen für Wagen⸗ 1

ladungen über Saßnitz —Trälleborg in den Tarif einbezogen. Nähere Auskunft erteilt unser Verkehrs⸗ büro. (72416] Altona, den 27. September 1922. Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.

a) Deutscher Eisenbahngütertarif Teil II1 Heft CIb, Tfv. 200,

b) Staats⸗ und Privatbahntiertarif,

[72417] Tfv. 1504

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922

werden die im Verkehr mit den Bahn⸗ höfen der Horster Eisenbahn zu erhebenden Frachtzuschläge erhöht. Die neuen Ge⸗ bührensätze werden veröffentlicht 1 a) für das Heft CIb durch den am 1. Oktober 1922 erscheinenden Nach⸗ trag 18, b) für den Tiertarif durch den nächsten Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger.

Das alsbaldige Inkrafttreten der Er höhungen gründet sich auf die vorüber gehende Aenderung des §6 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung (R. G. Bl. 1914 S. 455).

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 28. September 1922.

Reichsbahndirektion.

[72418] Deutscher Eisenbahngütertarif, Teil II Heft CI b Tfv. 200. Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die im Verkehr mit den Bahn⸗ höfen der Nordhausen —Wernigeroder Eisen⸗ bahn zu erhebenden Umlade⸗ und Roll⸗ bockgebühren um 100 % erhöht. Die neuen Sätze werden durch den am 1. Oktober 1922 erscheinenden Nachtrag 18 veröffent⸗ licht. Das alsbaldige Inkrafttreten der Erhöhung gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung. (R. G. Bl. 1914 S. 455).

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Vahahof ““ Berlin, den 28. September 1922.

Reichsbahndirektion. u111“

[72419] Gemeinsames Heft A. Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die Zuschlagsfristen bei dem Ueber⸗ angsverkehr zur Kreis Altenaer Schmal⸗ purbahnen von 1 auf 3 Tage erhöht.

Die Erhöhung sowie das sofortige In-

krafttreten sind genehmigt. Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz. Berlin, den 29. September 1922. Reichsbahndirektion.

Gemeinschaftliches Heft CIb [72420] Tfv. 200. b

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1922 werden die im Verkehr mit den Bahn⸗

höfen der Liegnitz —Rawitscher Eisenbahn 1

zu erhebenden Frachtzuschläge wie folgt für 100 kg erhöht: . für Eilstückgut von 300 Pf. auf 1200 Pf., sür Frachtstückgut von 150 Pf. auf 600 Pf, für Wagenladungen, und zwar: a) für Steinkohlen usfw. von 45 Pf. auf 180 Pf., . b) für alle übrigen Güter von 50 Pf. auf 200 Pf. Die neuen Sätze sind in dem am 1. Ok⸗ tober 1922 erscheinenden Nachtrag 18 ent⸗ halten. Das alsbaldige Inkrafttreten der Erhöhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der Eisen bahnverkehrsordnung (R. G. Bl. S. 455). 1 Auskunft geben auch die beteiligten Güterabfertigungen sowie das Auskunfts⸗ büro, hier, Bahnhof Alexanderplazz. Berlin, den 28. September 1922. Reichsbahndirektion.

Reichsbahn⸗Personen⸗ und [72421] Gepäcktarif. Am 1. Oktober 1922 wird der Expreß⸗ guttarif um rund 100 % erhöht. Die Abkürzung der Veröffentlichungsfrist gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 der E.⸗V.⸗O. (R. G. Bl. 1914 S. 455). (R. B. D. Erfurt 8. V 29 III 2710. vom 26. September 1922.) [72422] Am 1. Oktober 1922 wird die links der Bahnstrecke Allenstein Neidenburg (Soldau) zwischen den Stationen koslau und der Grenze bei Schönwiese neu errichtete Ladestelle Sakrau⸗Scharnau für den Wagenladungsgüterverkehr eröffnet werden. G Die Abfertigung von Sprengstoffen und Gegenständen, zu deren Verladung oder Entladung eine Kopframpe oder eine Vieh⸗ rampe erforderlich ist, ist ausgeschlossen. und Lademaß sind nicht vor⸗ nden. 8 Pr., den 21. Sepiember

Reichsbahndirernan. [72423]

Gemäß dem Vorgehen der Reichsbahn tritt ab 1. Oktober cr. eine weitere Ex⸗ höhung der Güter⸗ und Tiertarife in Kraft. Nordhansen⸗Wernigeroder Eisen⸗

ehe gosenschafe

a⸗A-A.,CA

ägön

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 660 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer 8

auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Einzelne Nummern kosten 15 Mk.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

. 32.

2 2 2 2 2 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

60 M. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 100 Mk.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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in. Mittwoch, den 4. ktobe

8 r, Abends

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1

stscheckkonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige

1922

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deeutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

8 E11“

Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels.

Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr

1922/23.

Bekanntmachung, betreffend Ausführung von Reparations⸗ lieferungen im freien Verkehr an Belgien.

““ betreffend den Deutschen Landgemeindetag, S. V.

Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Roheisen, Ferro⸗

mangan und Ferrosilizium.

Uebersichten über die im letzten Vierteljahr 1922/23 voraus⸗ sichtlich stattfindenden Prüfungen zum Seesteuermann und Schiffer auf großer Fahrt, Seedampfschiffs⸗Maschinisten⸗

prüfungen sowie Vor⸗ und Hauptprüfungen zum Schiffs⸗

Anzeige betreftend die Ausgabe der N

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Num ichs⸗

gesetzblatts Teil I. 8 A““

Preußen. Erlaß über Verleihung des Enteignungsrechts. Aufhebung des Verbots einer periodischen Druckschrift.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Gerichtsassessor von Knorre i ernannt worden. 68 4 e

E11“ 3 1 Dem Königlich W Generalkonsul in Köln Ma umann ist namens des Reichs das Exequatur ertei 1“ Keich xequatur erteilt

1 GGBerordnun g über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels.

Auf Grund des § 4 des Wechselstempel . I pelgesetzes vom 15. Juli 1909 (RGBl. S. 825) in Verbindung ben § 3 des Uebergangsgesetzes vom 4. März 1919 (REBl. S. 285) und Artikel 179 Abs. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (RCBl. S. 1383) werden die in der Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels vom 23. August 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1922 S. 524) festgesetzten Mittelwerte für die Umrech⸗ nung der in anderer als in Reichswährung ausgedrückten Beträge aufgehoben und für die nachstehend genannten Währungen bis auf weiteres folgende Mittelwerte festgesetzt: 1 Pfund Sterling.. . 5300,— 1 französischer Frank. . 1 1 belgischer Frank 1 schweizerischer Frank 8 E“ . ö6“ . 1“ eutsch⸗österreichische Krone tschechische Krone .. .. ungarische Krone ... holländischer Gulden. schwedische Krone.. dänische rome. norwegische Krone.. polnische Mark . I argentinischer Peso (Gold) argentinischer Peso (Papier) chilenischer Peso (Papier) .. brasilianischer Milreis ... 68 8 bulgarischer Lera. 18 Ber ollar)

90,— 220,— 55,— 185,—

mexikanischer Goldpeso (Goldd lettländischer Rubell.. 1““ jugoflawischer Dinan

Diese Verordnung tritt am 10. Oktober 1922 Berlin, den 30. September 1922. Der Reichsminister der Finanzen. A.: Popitz.

Einsendung des Betrages

““ 77 über den Verkehr mit Zucker im Betriebs jahr 1922/23.

Vom 3. Oktober 1922.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 8 Reichs⸗ gesetzbl. S. 401)/18. August 1917 (Reichsgesetzbl. S. 823) wird verordnet:

Zuckerwirtschaftsstelle.

F.

Die im Betriebsjahr 1922/23 arbeitenden Zuckerfabriken, die de vom Verein der deutschen Zuckerindustrie in Bufer und der Mehr⸗ zahl der Zuckerfabriken abgeschlossenen, dieser Verordnung als Anlage beigefügten Vertrag über Zucker der Ernte 1922 nicht bei⸗ getreten sind, werden diesem Vertrag mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die übrigen Vertragsfabriken angeschlossen.

Die Vorschrift im Absatz 1 gilt als Vereinbarung unter den angeschlossenen Fabriken, dem Verein der deutschen Zuckerindustrie und den dem Vertrag beigetretenen Fabriken.

Der in § 1 genannte Vertrag tritt mit den aus dieser Ver⸗ ordnung sich ergebenden Aenderungen sowohl in Ansehung der bei⸗

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getretenen wie der nach § 1 angeschlossenen Fabriken zugleich mi in ras Lesches 1“ Aenderungen des Vertrags bedürfen der Zustim mun Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft. 88 § 3.

Unter den Vertretern der Rokzuckerindustrie und der Verb 2 zuckerindustrie in der Zuckerwirtschaftsstelle 4 Abs. . g. 88 Vertrags) müssen soviel Vertreter der nach § 1 angeschlossenen Fabriken sein als dem Stimmenverhältnis in der Versammlung der Vertragsfirmen 3 des Vertrags) entspricht. Die Zahl der Mit⸗ glieder der Zuckerwirtschaftsstelle kann zu diesem Zweck bis auf 30 erhöht werden. Findet eine Einigung über die Zahl der den an⸗ geschlossenen Fabriken zustehenden Vertreter nicht statt, so entscheidet der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft

§ 4. 8—

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Vorschlag der Zuckerwirtschaftsstelle Ausnahmen von S— im § 9 Abs. 2 Satz 2 des Vertrags auch insoweit zulassen, als der Austausch von Rohzucker zur Sicherung einer gleichmäßigen Ver⸗ sorgung der Bevölkerung mit Verbrauchszucker notwendig ist.

§ 5.

Gegen eine nach § 9 Abs. 2, § 10 Nr. 4 des Vertrages ge⸗ troffene Bestimmung der Zuckerwirtschaftsstelle ist binnen einer Woche Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist bei der Zuckerwirtschafts⸗ stelle einzureichen. Ueber die Beschwerde entscheidet ein Schieds⸗ gericht. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern, von denen je eins von der Zuckerwirtschaftsstelle und der beteiligten Fabrik er⸗ nannt wird. Einigen sich die Beteiligten nicht über die Person des Obmanns, so ernennt ihn der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Im übrigen findet auf das Schiedsgericht der § 33 des Vertrages entsprechende Anwendung. Das Schiedsgericht kann bei seiner Entscheidung von den Bestimmungen im § 9 Abs. 2, § 10 Nr. 4 des Vertrages abweichen, wenn ihre Anwendung infolge be⸗ sonderer Aufwendungen der beteiligten Fabriken deren Fortbestehen gefährden würde.

§ 6. Der Beirat 8 des Vertrags) be Mitglieder sind: 6 Vertreter der Länder, 1

vee 5 8BE Vertreter des Handels, und zwar je 2 Vertreter handels und des Einzelhandels, 8en Vertreter der organisierten Verbraucher, und zwar je 2 Ver⸗ treter der Konsumvereine, der Arbeitsgemeinschaft der Ver⸗ braucherverbände und der Arbeitnehmer, Vertreter der Arbeitnehmer in der Zuckerindustrie, Vertreter der zuckerverarbeitenden Industrie, und zwar 2 Vertreter der Arbeitgeber und 2 Vertreter der Arbeitnehmer, Vertreter des zuckerverarbeitenden Handwerks, und zwar 1 Vertreter der Arbeitgeber und 1 Vertreter der Arbeitnehmer. Vertreter der Länder werden vom Reichsrat ernannt, die

28 Mitgliedern.

übrigen Mitglieder ernennt der Reichsminister für Ernährung und

Landwirtschaft nach Anhörung der beteiligten Gruppen. Für jede Mitglied wird ein Stellvertreter bestimmt. 8 6 § 7.

Der Beirat ist zu allen grundsätzlichen Fragen der Verteil des Verbrauchszuckers, insbesondere vor vor dem Erlag von Richtlinien gemäß § 13 und vor Festsetzung oder Aenderung des

Grundpreises 22 Nr. 1 des Vertrags) zu hören. Sabe Zuckerwirtschaftsstelle hat dem Beirat auf Erfordern jeder⸗ zeit Auskunft über die vorhandenen Bestände und über den Absatz des Zuckers zu geben. 8

§ „Die Verhandlungen des Beirats leitet ein Bevollmächtigter d Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Der Fligter des und die Geschäftsführer der Zuckerwirtschaftsstelle nehmen mit be⸗ ratender Stimme an den Sitzungen des Beirats teil. Der Beirat fc Ce, chase geben. ie Einberufung des Beirats erfolgt durch den Reichskommi

(5§, 10). Er hat den Beirat einzuherufen, wenn die üchefoms 15 § 7 Abs. 1 erforderlich ist, oder wenn die Zuckerwirtschaftsstelle oder ein Drittel der Mitglieder des Beirats es verlangt.

2

Mitglieder des Beirats, die nicht in Berlin ansässig sind und von anderer Seite feine Reiseentschädigung beziehen, erbalten von der Zuckerwirtschaftsstelle nach näherer Bestimmung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft Ersatz der Reisekosten sowie angemessene Tage⸗ und Uebernachtungsgelder.

„Durch die Bestimmung im § 30 des Vertrags werden die gesetz⸗ lichen Vorschriften, wonach für die Ein⸗ und Ausfuhr eine Be⸗ willigung der zuständigen Behörde erforderlich ist, nicht berührt. Die nach § 30 des Vertrags erforderliche Genehmigung der Zuckerwirt. schaftsstelle kann durch die Genehmignng des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ersetz“ werden. Zur Wahrnehmung der öffentlichen Interessen wird vom Reichs. minister für Ernährung und Landwirtschaft ein Reichskommissar bei der Zuckerwirtschaftsstelle bestellt. Er ist zu allen Sitzungen der Vertragsfirmen, der Zuckerwirtschaftsstelle und des engeren Ausschusses einzuladen. Er kann Beschlüsse und Entscheidungen mit aufschiebender Wirkung unter Angabe der Gründe beanstanden. Ueber die Bean⸗ standung entscheidet endgültig der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dieser kann die Frage zur nochmaligen Prüfung zurückverweisen oder selbst die Entscheidung treffen. Der Reichskommissar hat die Entscheidung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft gemäß Abs. 1 herbeizuführen wenn über den Grundpreis eine Verständigung zwischen der Zuger⸗

wirtschaftsstelle und dem Beirat nicht erfolgt.

Verteilung des Verbrauchszuckers. 6 11. Die Verteilung des Verbrauchszuckers 20 des Vertrags folgt durch die Zuckerwirtschaftsstelle unter Oberaufsicht 888 E“ für Ernährung und Landwirtschaft nach Maßgabe er 13. 8

Die Zuckerwirtschaftsstelle hat den obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen diejenigen Mengen Zucker zur Ver⸗ fügung zu stellen, die zur Deckung eines Bedarfs von zunächst einem Kilogramm je Kopf und Monat erforderlich sind. Die obersten Landesbehörden können besondere Vermittlungsstellen errichten, die die auf ihr Gebiet entfallende Menge unterverteilen. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen haben der Zuckerwirtschaftsstelle die mit der Abnahme und Verteilung des Zuckers beauftragten Stellen und die auf sie ent⸗ fallenden Mengen zu bezeichnen. Die Zuckerwirtschaftsstelle weist . Z Mengen zu.

Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen besti 2 Stellen haben den Verbrauch des ihnen nach Abs. 1, 2 dkerlhisfaen Zuckers für ihren Bezirk zu regeln. Sie können Preise für die Abgebe dieses Zuckers an die Verbraucher festsetzen; diese Preise sind Höchst⸗ preise in Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise.

6 § 13.

16 Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Richtlinien für die Verteilung des Zuckers nach § 12 sowie für die Verteilung des nach § 12 nicht in Anspruch genommenen Zuckers aufstellen. Dabei ist insbesondere der Bedarf für Brotaufstrichmittel und Einkochzwecke sowie der Bedarf der Imker zu berücksichtigen.

§ 14.

„Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nähere Bestimmungen über die S von verarbeitende Betriebe sowie über den Bezug und die Verwendung von Zucker durch solche Betriebe erlassen. 1 8 Bis zum Erlaß anderweiter Bestimmungen gemäß Abs. 1 bleibt für die Lieferung, den Bezug und die Verwendung von inländischem Zucker zur Herstellung von Schokolade, Süßigkeiten, Branntwein und 1.öööe Lera.s 8 Art und Schaumwein das Verbot in 8 der Verordnung über Lebensmittel vom 8. Sep 1922 RSBl. 1 S. 725) in Kraft.

Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen.

Zuckerfabriken dürfen auf Grund von Verträgen, die vor In⸗ krafttreten dieser Verordnung abgeschlossen sind, Robzucker, nenr g Bestimmungen des im § 1 genannten Vertrages unterliegt, nur an Verbrauchszuckerfabriken zur Verarbeitung auf Verbrauchszucker und nur insoweit liefern, als die Lieferung nach dem in § 1 genannten Vertrag zulässig ist. Wird für die empfangende Verbrauchszucker⸗ fabrik die Erfüllung des Vertrags durch die Verpflichtungen, die ihr nach dem in § 1 genannten Vertrag obliegen, wesentlich erschwert, so entscheidet auf Antrag eines Beteiligten unter Ausschluß des Rechtswegs ein Schiedsgericht darüber, in welcher Weise der Vertrag zu erfüllen ist. Auf das Schiedsgericht finden die Vorschriften in § 5 Satz 4—6 mit der Maßgabe Anwendung, daß je, einer der Schieds⸗ richter von den beteiligten Fabriken ernannt wird. 1

§ 16.

Zuckerfabriken dürfen auf Grund von Verträgen, die vor 8 treten dieser Verordnung abgeschlossen sind, Hemenenser PMehh Bestimmungen des in §1 genannten Vertrags unterliegt, nicht liefern.

17.

Soweit Verträge über Lieferung von inländischem Zu den §§ 15, 16 nicht mehr erfüllt werden dürfen, ö H wenn er den Zucker vor Inkrafttreten dieser Verordnung weiter ver⸗ kauft hat, auch seinerseits von der Verpflichtung zur Lieferung frei.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Aus⸗

nahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zula 8 8 8 8 8 8 1

8 11“