1923 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Sep 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung über die Verhältniszahl nach § 1 der Verordnung vom 27. September 1923 zur Aenderung des § 46 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.

Die Verhältniszahl mit der die in der zweiten September⸗ älfte 1923 in Geltung gewesenen Ermäßigungssätze beim teuerabzug vom Arbeitslohn zu vervielfachen find, beträgt

fhr ne Fen vom 1. bis zum 6. Oktober 1923 einschließlich „sechs“. v

Berlin, den 27. September 1923. ““

Der Reichsminister der Finanzen. 1 J. A.: Popitz. b

1AX“ Verordnung.

Auf Grund der mir durch Beschluß des Reichsrats vom 12. Juli 1923 erteilten Ermächtigung setze ich den Brannt⸗ weinausfuhrpreis 132 der Branntweinverwertungs⸗ ordnung) mit Wirkung vom 29. September 1923 auf 825 000 000 für 100 Liter Weingeist fest.

Berlin, den 27. September 1923. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denhard.

——

Bekanntmachung.

LALuf Grund des 8 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (7GBl. S. 340) wird hiermit zur all⸗ emeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. August 1923 Dar⸗ ehnskassenscheine im Betrage von 14 186 860 000 000 ausgegeben waren. Davon befanden sich 10 764 202 000 im freien Verkehr. u“

Berlin, den 2. September 1923. b

Der Reichsminister der 8

Fiünfzehnte Bekanntmachung über Prüfungsgebühren im Kraftfahrzeugverkehr.“)

Auf Grund des § 39 der Verordnung über Kraftfahrzeug⸗ verkehr vom 15. März 1923 (REBl. I S. 175) und der Ziffer X der Anlage zur Verordnung, betreffend die Aus⸗ bildung von Kraftfahrzeugführern, in der Fassung des Artikels V der Verordnung vom 15. März 1923 (RGBl. I S. 169) er⸗ höhe ich die Gebühren, die den Sachverständigen zustehen,

) für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugführern

(Anlage 5 der Bekanntmachung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923, Reichsministerialblatt S. 229) auf das Neun⸗ zehntausendfache,

) für die Prüfung von Fahrlehrern, Lehrwagen und Lehrmitteln (Ziffer X der Anlage zur Verordnung, betreffend die Aus⸗ bildung von Kraftfahrzeugführern, vom 1. März 1921, RGBl. S. 212) auf das Zweimillionenachthunder ttausendfache

der ursprünglichen Sätze.

Die vierzehnte Bekanntmachung über Prüfungsgebühren 82 1“ vom 20. September 1923 tritt außer

raft.

Berlin, den 27. September 1923.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Bredow.

*) Diese Bekanntmachung wird demnächst auch im Reichs⸗ ministerialblatt veröffentlicht.

Bekanntmachung zur 9. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923. Die Schlüsselzahl im Sinne der Fiffer IB der allgemeinen Bestimmungen der 9. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 wird mit Wirkung vom 29. September 1923 auf 310 000, „Dreihundertzehntausend“, festgesetzt. Berlin, den 27. September 1923. 2 8

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.

9

1 Bekanntmachung der Höchstsätze in der Erwerbslosenfürsorge. Vom 27. September 1923.

Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen in der Woche vom 26. September bis zum 2. Oktober 1923 wochentäglich imn den Orten der Ortsklassen

8 B C D und E. 1. für männliche Personen: 8 in Millionen Mark a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben ... b) über 21 Jahre, sofern sie iim Haushalt eines anderen laehrzh c) unter 21 Jahren . .

2. für weibliche Personen:

naz) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben ..

b) über 21 Jahre, sofern sie

im Haushalt eines anderen leben . .

c) unter 21 Jahren ..

3. als Familienzuschläge für:

a) den Ehegatten 1) die Kinder und sonstige

unterstützungsberechtigte

Angehörige . . . . . 12,5 Berlin, den 27. September 1923. Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Dr. Geib.

2. 2 8

25

33,5

28 19,5

15,5

14,5

11,5

1

Verordnung über Teuerungszulagen in der Invalide

versicherung. *) 3 Vom 27. September 1923.

Auf Grund des § 1287 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung in der Fassung der Verordnung über Teuerungs⸗ zulagen in der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung vom

[ 2. September 1923 (1G2

8

verordnet:

Teuerungszulage:

Witwen⸗ und Witwerrenten Waisenrenten 111“]

Die bisherigen Teuerungszulagen fallen weg. Berlin, den 27. September 1923. Deer Reichsarbeitsminister.

60 50

Leipzig, Frankfurt a. M., Gera und des sorgungsamts der

Bezirke wie folgt zugelegt:

sorgungsamt Hannover mit der 88 burg⸗Schwerin und

stellt werden, sorgungsamt Dresden, Gera dem Hauptversorgungsamt Cassel,

burg dem Hauptversorgungsamt Berlin. Berlin, den 22. September 1923. Derr Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns. 1

Vom 27. September 1923.

Auf Grund des Düngemittel vom 3. Fessung der Verordnung vom 21. . 146) wird verordnet:

Verordnung vom 21. September 1923 (Deutscher Aenderungen ein:

die Worte „l Kilogrammprozent“

2. Abs. 4 und 5 sind zu streichen. 9 Berlin, den 27. September 19223. Der Reichsminister für Ernährung und J. V.: Dr. Heukamp.

1923:

abgefertigte Essigsäure. 1 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und Essig, die aus dem Ausland eingeführt werden ... . .. für den Doppelzentner wasserfreier

Berlin, den 27. September 1923. 1 Reichewsunsse neg J. V.:

ner.

E111“

veröffentlichte prozentuale Zu sächsische Kohlensoyndikat wird wie fo

Preußische Berginspektion in Ibbenbüren.. Berlin, den 26. September 1923.

er. ppa.

11I

Loeffl

6

Festsetzung,

in das Zollinland eingehenden

ür die Untersuchung des in das plen es sind für die Zeit vom 1. bis 7. ebühren festgesetzt worden:

ezeichnung des Untersuchungs⸗ gegenstandes: 8 I. A. Frisches Fleisch: 1. Ein Stück Rindvieh usw.

2. Em Kalb 8 3. Ein Schwein uw.

4. Ein Schaf ushw.... 1

b5. Ein Pferd uwww.... B. Zubereite

6. Därme je kg. . . . . .

11“ 8. Sonstiges zubereitetes Fleisch je kg..

tes Fleisch:

Mindestgebühr für Därme..

Mindestgebühr für zubereitetes Fleisch 8 II. Trichinenuntersuchung: 1. Ein ganzes Schwein ucwxu . 2. Ein Stück Fleischushtf. 3. Ein Stück Speck uitwwm....

ubereitete Fette je kaa. indestgebühr a) für Fleisch.. b) Fette.. IV. Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 un Untersuchungen:

Fleisch je kkhha. . 3. 1

2. Mindestgebühr für Pferdefleischuntersuchung. 3. Die in 18 6 Nr. 8 9 suchungen je kg..

aufgeführten Untersuchungen..

Für den Monat Oktober 1923 beträgt die monatliche

bei den Invaliden⸗ und Altersrenten 100 Millionen Mark

Auflösung der Hauptversorgungsämter

Provinz Brandenburg.

Mit dem 1. April 1924 werden die Hauptversorgungs⸗ ämter Altona, Leipzig, Frankfurt a. M., Gera und das versorgungsamt der Provinz Brandenburg aufgelöst und ihre

1. der Bezirk des Hauptversorgungsamts Altona dem Hauptver⸗ Maßgabe, daß die in Mecklen⸗ Mecklenburg⸗Strelitz belegenen Ver⸗ sorgungsdienststellen dem Hauptversorgungsamt Stettin unter⸗ 2. der Bezirk des Hauptversorgungsamts Leipzig dem Hauptver⸗ 3. die Bezirke der Hauptversorgungsämter Frankfurt a. M. und

4. der Bezirk des Hauptversorgungsamts der Provinz Branden⸗

8 Verordnung über künstliche Düngemittel.

der Verordnung über künstliche ugust 1918 (RGBl. S. 999) in der ebruar 1923 (

In Abs. „E. Thomasphosphatmehl“ der der Verord⸗ nung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) anliegenden „Liste der Düngemittel und Preise“ in der Fassung der Nr. 221) treten bei den „Besonderen Lieferungsbedingungen“ folgende

1. In Abs. 2 Satz 2 werden die FSas kg Ware’ durch

III. Chemische Untersuchung:

1. Biolog. und chemische Untersuchungen je kg (Abs. 1)

wird das Folgende

Hauptver⸗

upt⸗

Bl. I

Reichsanzeiger

Landwirts chaft.

Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer. 3 Die Essigsäuresteuer beträgt vom 29. bis 30. September

1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebsrecht N 2 692 401 670,

für Branntwein.

Der in der 113““ 24. S ag für das Nieder⸗ 4b richtiggestellt:

Niedersächsisches Kohlensyndikat:

. 20 138 %.

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Dr. Bonikowsky.

1“

der Gebühren für die Untersuchung des

Fleisches für die Zeit vom 1. b is 7. Ben, Fle 198 3

ollinland eingehenden ktober 1923 folgende

Gebühren⸗ sätze: Tausend Mark 39 000 13 000 16 000 11 000 79 000

130 260 530 11 000 13 000

15 000 10 000 7 000

. 530 . 130 . 26 000 . 11 000

2 aufgeführten

4 000 95

und 2 aufgeführten Unter⸗

660

4. Mindestgebühr für die in § 6 unter Nr. 1 und2

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Kaufbeuren mit 6 vh verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Leeees im Gesamt wert von 2 Millionen Kilowattstunden (Lichtstrom), und zwar

Stücke zu 10, 20, 50, 100 und 200 Kilowattstunden in den

Verkehr bringt. Verzinsung, Tilgung und Rückzahlung der Anleihe erfolgt nach dem Lichtstrompreis der Stadt Kauf⸗ beuren, wobei der 92 mindestens auf 15 Pfennige Friedenswert für die Kilowattstunde festgesetzt werden muß. München, den 25. September 1923. Blaxver. Staatsministerium des Innern. J. A.: Schneider.

8.

8 8

1 Bekanntmachung, 8

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende, mit 5 v verzinsliche, verlosbare, mit zweimonatlicher Frist kündbare, innerhalb 60 Jahren tilgbare, . bis zum 1. Januar 1927 nicht rückzahlbare Goldhypothekenpfandbriefe im Gesamtwerte von 1 075 268,81 g Feingold in den Verkehr zu bringen.

München, den 26. September 1923. Bayer. Staatsminist

srie

und Gewerbe⸗

Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Min.⸗Entschl. von heute ist genehmigt worden, da

die Genossenschaft zur Instandsetzung der Moosa

. S. Bruck und Sorgmühle in Bruck bei Grafing, „A. Ebersberg, mit 5 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 2000 Ztr. Roggen, und zwar Stücke 8 ½, 1, 3, 5 und 10 Ztr. Roggen in den Verkehr bringt. Alle Zahlungen von Zinsen und Kapital er⸗ folgen entsprechend dem jeweiligen Roggenwert in deutscher Reichswährung. Dabei gilt als Geldwert der Durchschnittswert

der Preisnotierungen für adee sge⸗ Roggen an der Münchener

eit vom 15. November bis einschl. 14. Dezember. Finden in ünchen keine Roggennotierungen statt, so ist der entsprechende Durchschnittswert an der Berliner Produktenbörse maßgebend. Minchen, 28. September 1923. Bayerisches Staatsministerium des Innern. 8 J. A.: Schneider.

Bekanntmachung.

Heute ist dem Württembergischen Kredit vperein in Stuttgart die Genehmigung erteilt worden, weitere 8 bis 16 prozentige, vor dem 1. Januar 1927 unkündbare Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber im Gesamtwert von 1300 Millionen Mark nach Maßgabe seiner Satzungen in den Verkehr zu bringen.

Stuttgart, den 25. September 1923. 8

Württ. Ministerium des Innern.

Fei om 18. in der dem Fälligkeitstermin vorausgegangenen

.

Preußen.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung. 3

Auf Grund des § 11 des Gesetzes über die Erhöhun der Verwaltungskostenbeiträge bei Tilgungsdar⸗ leh en vom 3. Juni 1922 (RGBl. I S. 485) in Verbindung mit den Bekanntmachungen des Reichsministers der Justiz vom 29. September 1922 (ℳGCBl. I S. g. und vom 29. Mai 1923 (RBl. I S. 297) sowie der Bekanntmachungen der zuständigen Minister vom 12. Oktober 1922 und 18. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 231 vom 13. Oktober 1922 und Nr. 140 vom 19. Juni 1923) wird im Einverständnis mit dem Reichsminister der Füs bestimmt, daß auch die Knapp⸗ E“ fenschaft in Berlin, Klopstock⸗ traße 17, als öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Kreditanstalt im Sinne des Gesetzes und der Bekanntmachungen anzusehen ist. G

Berlin, den 26. September 1923..

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Conze.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

. Im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ha der Oberstudiendirektor der staatlichen Bildungsanstalt i Berlin⸗Lichterfelde Richert und der Regierungsrat im Ministerium Landé zu Ministerialräten ernannt worden.

Die Wahl des Studienrats Heyn am Reformreal⸗ ymnasium nebst Oberrealschule in Berlin⸗Weißensee zum Ober⸗ studienrat an der Anstalt ist bestätigt worden.

Nichtamtliches.

vI1I1 Deutsches Reich. 8 Der Reichsrat genehmigte in seiner öffentlichen Vol⸗ versammlung vom Donnerstagabend (Vorsitzender Vizekanzler Schmidt) eine Verordnung, die qiß Grund des Not⸗ gese es die Leistungsfähigkeit der Kranken⸗ assen heben soll. Die bisherige Begrenzung des Grundlohns soll in We kommen und die Einziehung der Beiträge vereinfacht werden.

Ersatzkrankenkassen fällt fort.

Weiter wurde genehmigt eine Verordnun Teuerungszulagen in der Invaliden⸗ Angestelltenversicherung.

über 3 und

40 Billionen zu erhöhen sind.

fiigesete Die Höchstsätze für die nach der

bisherige Unterschied zwischen privilegierten und nicht privilegierten

hakten, womögkich in Höhe von 27 Prozenk der Gesamtbezuge. Das 4 zur solge. daß das Kapitaldeckun sverfabren etwas 2 und

dem Umlageverfahren gewisse Konzessionen gemacht werden.

Die Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren vor den Versicherungsbehörden und im Verfahren vor den Spruch⸗ behörden der Reichsversorgung wurden der Geldentwertung entsprechend erhöht. Angenommen wurde weiter eine Ver⸗ ordnung, wodurch die Rechtsanwalt ren im Allgemeinen wertbeständig gemacht werden sollen. Ueber die Richtlinien für Verwendung der Vorschüsse zur Unterstützung von Anstalten und Einrichtungen des Schul⸗ und Bildungswesens auf Grund des § 61 des Finanz⸗ ausgleichsgesetzes ist nunmehr zwischen Reichsrat und eichs⸗ regierung eine Einigung erzielt worden. Zu der Verordnung wurde eine Entschließung angenommen, wonach der Reichsrat bei der Verabschiedung der Richtlinien davon ausgeht, daß die bisher aus Reichsmitteln unterstützten Anstalten auch in Zu⸗ kunft aus besonderen Titeln des Reichshaushalts Unterstützung eühe Ferner wurde eine von Preußen vorgeschlagene Re⸗ olution angenommen, wonach die nach § 61 des genannten Ge⸗ etzes zur Verfügung stehenden Mittel zunächst auf mindestens Angenommen wurde eine Verordnung, wonach 2. Hetn g thöchstsummen im Kraftfahrzeugverkehr erheblich erhöht werden. Die Verordnung vom 24. Januar 1919, betr. Kraftfahrzeug⸗ linien wurde vtsprechenh einem Antrage Preußens dahin abgeändert, daß auch die Reichspostperwaltung für die Errich⸗ tung von Kraftfahrzeuglinien die Genehmigung der Landes⸗ Fanebhe rden bechan suchen hat. Die Höchstsumme der

arlehnskassenscheine wurde auf 5000 Billionen 2 enge des steuer⸗

ren Getränkes bemessenen Gemeindegetränke⸗ steuern wurden auf Wunsch des Finanzministers abermals erhöht. Der Reichsrat erklärte sich ferner einverstanden mit einer Verordnung, die die Steuerabzüge bei der Lohnsteuer auf eine ganz neue Grundlage stellt.

Zuletzt sind diese Abzüge Mitte September auf 14 Tage ge⸗ regelt worden. Jetzt zwingt die fortschreitende Geldentwertung dazu, die Abzüge wöchentlich festzusetzen, um bei der erheblichen Erhöhung der Löhne die Besteuerung selbst auf einem Durchschnittsmaß zu halten. Bei der allwöchentlichen Festsetzung würde immerhin chwerfällige Apparat der Zustimmung des Reichstags und des

eichsrats unter Umständen versagen. Die Reichsregierung will daher auf Grund des § 108 Abs. 2 der Reichsabgabeordnung einen seuen Weg beschreiten. In diesem Absatz wird bestimmt, daß für ene bestimmter Art der Reichsfinanzminister mit Zustimmung ediglich des Reichsrats aus Billigkeitsgründen allgemein efreiungen oder Ermäßigungen von Steuern vornehmen kann. Der Finanz⸗ minister will nun in der Weise vorgehen, daß die Höhe der Abzüge in Verbindung gesetzt wird mit dem Lebenshaltungsindex. er eichsfinanzmänister soll allwöchentlich eine Verhältniszahl feststellen, mit welcher die Abzüge, die Mitte September festgesetzt worden sind, bervielfältigt werden. Die Verhältniszahl soll dem Verhältnis ent⸗

rechen, in dem der jeweilige Lebenshaltungsinder steht zu dem bei Räceca der Abzugszahl Mitte September bestehenden. Diese

erhältniszahl wird abgerundet und im „Reichsanzeiger“ unter An⸗ abe ihrer Gültigkeitsdauer öffentlich bekanntgemacht. Die Aus⸗ scüsse des Reichsrats haben der Aenderung Pestimßne umsomehr, als in § 3 der neuen Verordnung auch dem Ausschuß des Reichs⸗ tags, der bei dieser Neuregelung ausgeschaltet ist, die Möglichkeit offen gehalten wird, die Verordnung außer Kraft zu setzen, sofern er sich mit der Neuregelung nicht einverstanden erklärt.

Die Vollversammlung sünber der Neuregelung ebenfalls zu, nur Thüringen enthielt sich der Abstimmung.

Der Reichsrat stimmte ferner einer Verordnung zu, wonach die Umlaufsgrenze für Hypothekenpfandbriefe im allgemeinen auf das Zehntausendfache des Grundkapitals erhöht wird. Angenommen wurde ein Gesetzentwurf über Verkündung von Rechtsverordnungen. Von den Beschlüssen des Reichstags, betr. den Gesetzentwurf über vorübergehende Aufhebung der vierteljährlichen Gehaltszahlungen an Beamte nahm der Reichsrat v ohne Einspruch zu erheben. Er verlieh ferner den

entenpfandbriefen der Londschaft der Provinz Sachsen die Mündelsicherheit, und stimmte einer Verordnung zu, wonach das Notenausgaberecht der Privat⸗ notenbanken verzehnfacht wird.

Nächste⸗-Sitzung Sonnabendnochmittag 1 Uhr mit der Tagesordnung: Abänderung des Tabaksteuergesetzes.

Deutscher Reichstag. 883. Sitzung vom 27. September 1923, Nachmittags 5 Uhr. Wericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Beginn der ursprünglich auf 3 S29 anberaumten Sitzung hat sich wegen der Beratungen des Aeltestenausschusses um zwei Stunden verzögert. Die Tribünen sind dicht besetzt.

Um 5 ¼ Uhr eröffnet Präsident Löbe die Sitzung mit solgender Ansprache:

Zu schweren Entscheidungen und wichtigen Entschlüssen tritt der Reichstag in diesem Tagungsabschnitt zusammen. etze von großer Prs und finanzpolitischer Tragweite werden uns in diesen

agen zugehen. Politische Auseinandersetzungen müssen der Lösung zugeführt werden. Ich gebe am Beginn unserer Verhandlung der offnung Ausdruck, daß es einer starken Reichsgewalt, gestützt auf das harlament, gelingen znöge, alle Anstürme zurückzuweisen, die gegen e einige deutsche Republik Feiüe sind, von welcher Seite sie auch ommen mögen. (Lebhafter Beifall.) Sen Tagesordnung liegt eine Reihe von Wortmeldungen 8

eschäftsordnung vor. , 1 Abg. v. Graefe (Deutschvölk. Freiheitsp.): Seit 1918 und seit den Tagen von Verfailles hat unser Vaterland keine ähnliche so Fannde innen⸗ und außenpolitische Lage gehabt wie jetzt. Die

eichsregierung hat aus eigener Machtvollkommenheit unter Ausschluß

r Volksvertretung Entscheidungen über das Sein und Nichtsein des

aterlandes getroffen. Wir haben schon vor Wo beantragt, den

eichstag zu berufen, damit die Regierung Rechens ft ablegt. Unser ntrag c abgelehnt. Endlich tritt der Reichstag heute zusammen und soll über Gehaltsfragen, Postscheckwesen und dergleichen beraten. Das hersteht kein Mensch im deutschen Volke. Der Reichskanzler läßt ich von Vertretern der Presse, auch des Auslands usw., über die hlitische Lage aus, aber die Volksvertretung soll über fernliegende

Dinge beraten. Das ist mit der Würde der Abgeordneten nicht ver⸗ einbar, ein Schlag ins Gesicht der Volksvertretung. Ich beantrage

shalb, die Sitzung zu vertagen und den Reichskanzler zu ersuchen, vor der Volksvertrekung Rechenschaft über die politische Lage, nament⸗ ich über die Verordnungen, die in rechtswidriger Auslegung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung erlassen sind. Der Polizeipräsident hat heute wieder an der Arbeitsstätte unserer Partei aussuchung und sogar körperliche Huechsuchengen vornehmen wollen. ur dank dem Reichspräsidenten hat der Minister Severing diesen llebergriff rückgängig gemacht. Dahin kommen wir durch diktatorische

aßnahmen. Nach der Verfassung soll dem Reichstag von Ausnahme⸗

kur

Abg. Bart (Komm.): Wir heankragen in erster Linie, Laß ber Reichstag den Reichskanzler zwingt, hier 8eSen abzulegen über die Dinge. die jetzt geschehen sind und weiter geschehen. Es ist eine Heuchelei, wenn dieser Reichstag von Demokratie spricht und es zuläßt. daß die wichtigsten politischen Entscheidungen hinter seinem Rücken gefällt werden und das Ruhrgebiet preisgegeben wird. Wir verlan

weiter die sofortige veae- der Ausnahmeverordnung des Reichs⸗ räsidenten. Es ist nur ein Vorwand, daß die Verordnung sich gegen Baver richte. Bayern pfeift auf solche Verordnungen. In Wirk⸗ lichkeit soll eine Militärdiktatur gegen links aufgerichtet und alle Macht in die Hand jenes Dr. Geßler gebht werden, gegen den in allen Parteien, mit Ausnahme der äu echten, die schwersten Vor⸗ würfe Ferichtet werden. (Beifall bei den Kommunisten.)

Abg. chultz⸗Bromberg (D. Nat.): Wir beantragen die Aenderung der Tagesordnung dahin, daß sofort in eine politische Aussprache wird. Das Verfahren der Mehrheit wider⸗ sri t der Bestimmung des Reichstags und trägt der Strömung im Lande nicht Rechnung. Niemand im Lande würde es verstehen, wenn über diese wichtigsten Fragen nicht beim Zusammentritt des Reichs⸗ tags Fpracen wird. 28 rechts.)

f. üller⸗Franken (Soz.): Die weniger wichtigen Vor⸗ lagen sind auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil sie vor dem 1. Oktober verabschiedet werden müsfen Wir wünschen eine e⸗ Aussprache baldigst. Die große Mehrheit des Parlaments muß den Beweis liefern, daß sie hinter der Reichsregierung steht bei der chweren Entscheidung, die bevorsteht. (Zuruf des Abg. v. Graefe: Aber das Land steht nicht hinter ihr! Unruhe bei der Mehrheit.) Bei der politischen Debatte muß allerdings ausführlich über die Rechtmäßigkeit der v ESg Negee, g. esprochen werden. Die bayerische Verordnung halten wir für arsens unangebracht. Sie ist uns aber leider bisher noch nicht zugegangen. Verwahrung muß ich dagegen einlegen, daß der Abgeordnete Bartz hier behauptet, die 535„ Hahe das Ruhrgebiet aufgegeben. (Zustimmung.)

Die Debatte über die Ausnahmevetordnungen nuß mit der großen

Debatte verbunden werden. (Zuruf links: Wann denn ?) spr ist für Dienstag in Aussicht genommen.

Thomas (Komm.) verlangt, daß sein Antrag auf Auf⸗ ordnung gesetzt werde. Die Ausnahmeverordnung sei nichts weiter als die legalisierte Revolution des Freistaates Bayern rechts: Sachsen!) 1

Abg. Ledeboux b. k. Fr.) verlangt gleichfalls, daß die Reichs⸗ e. Abg. Koch⸗Weser (Dem.): Die 1 ist so ernst, daß die Regie⸗ rung Zeit und Hände frei haben muß ; Reichstag ver⸗ bessert werden, sondern nur dadurch, daß die Regierung hat, was getan werden mußte. setzten Gebiete (Lachen rechts) protestiere ich dagegen, daß die Arbeiter zu den Besprechungen nicht eingeladen waren. von Aufhebung des passiven Widerstandes. Wir wissen gar nicht, ob 5 hier 8 Dienstag noch bes g über das inland sind. mals an die bürgerlichen Parteien, daß sie den Reichstag nicht mundtot b8- e lassen. Es ist ja eigentümlich, daß ich hier für Ihren iet denken, wenn Sie hier schweigen? ( Die Sache ist zu ernst, um zu lachen. tärksten im besetzten Gebiet ist, schärfsten Einspruch gegen diese Worte. tiresten ina die Ermahnungen des Herrn v. Graefe nicht. Wir ir v. Graefe, um Ihre eigenen Angelegenheiten. Gerade Thre reunde haben in Preußen oft die Interessen des Rheinlands mit Pflicht ist. (Beifall im Zentrum.) sean 1. 8. aus⸗Düsseldorf (D. Nat.): Als Vertreter des be⸗ etzten

5 chen r 8 rüber haben wir ja im Aeltestenausschuß gesprochen!l Die Aus⸗ hebung der bayerischen Verordnung als erster Punkt auf die Tages⸗ egen Deutschland. Gegen die Kräfte in Bayem sei Eile geboten. (Larußf regierung ungesäumt Rechenschaft able Fzum Handeln. (Beifall bei der Mehrheit.) Die Situation kann nicht du Abg. Stöcker (Komm.): Als Vertreter der Arbeiter der be⸗ Arbeitern sind in den Generalstreik getreten zum Protest gegen die ee Abg. v. Graefe (Deutschv. „4—1 appelliere noch⸗ Parlamentarismus eintreten muß. Was muß das besetzte chen.) Abg. Marx (Zentr.): Ich erhebe namens der Peen die am sind zuerst für das besetzte Gebiet eingetreten. Kümmern Sie sich, üßen getreten. Wir Abgeordnete des besetzten Gebiets wissen, was biets verlange ich gerade im Interesse des besetzten Gebiets ie Aussprache und erhebe Einspruch dagegen,

daß hier vom Zentrum antipreußisch geredet wird.

Abg. Dr. Breitscheid (Soz.): Wir sind stets mit allen Kräften gegen den Separatismus aufgetreten. 88

Abg. Dr. Marx (Zent⸗.): Ich habe nicht von Preußens olitik Fbrochen. sondern von der Politik der Freunde des Herrn v. Graefe.

8 haben die Rheinländer Preußen viel zu verdanken, aber auch das Rheinland hat viel für Preußen geleistet. In diesem Rußenblic würde man eine Debatte über diese Dinge nicht verstehen. (Ruf links: Auf nach vere.

Abg. Bartz (Komm.): Man kann zu den Worten des Herrn Marx wirklich sagen: Auf nach Düsseldorfl Wir verstehen was Herr Marr gesagt hat und was er nicht gesagt hat. 1ee Die Sozialdemokraten sollten nach unserem Antrag die Gelegenheit wahr⸗ nehmen, schon heute den Nachweis zu führen, daß sie das Ruhrgebiet

nicht prei 8 ) verlangt nochmals, daß die Arbeiter

ben. EE 1. F. des Ruhrgebiets durch eine Kundgebung des Reichstags dahin auf⸗

geklärt werden, daß sie sich nicht durch die Separatisten verführen lassen. Die Anträge, sofort eine politische Debatte anzunehmen,

werden gegen die Stimmen der Deutschvölkischen, der Deutsch⸗

nationalen und der Kommunisten abgelehnt.

Das Haus tritt in die Tagesordnung ein: In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die vorübergehende Aufhebung der vierteljährlichen Gehalts⸗ zahlun 8e n an die Beamten wendet sich der

Abg. Deglerk (D. Nat.) dagegen, de dieser Weise die wohlerworbenen Rechte der Beamten unter Bruch der Verfassung verletzt werden.

ba. Eichhorn (Komm.) erklärt sich gleichfalls dagegen, daß die Beamten dadurch geschädigt werden, daß ihnen ein Teil des Gehalts vorenthalten wird. in die Regierung den Besitz ordent⸗ lich besteuere, werde sie Geld genug haben, die Beamtengehälter voll⸗ kommen zu bezahlen. G

Das Gesetz wird in der vom Ausschuß bereits be⸗ schlossenen Fasluns in zweiter und dritter Lesung angenom⸗ men. Ent . ießungen des Ausschusses, welche eine halbmonat⸗ liche Auszahlung der Teuerungszuschläge und eine gleiche Be⸗ handlung der Ruhegehaltsempfänger wünschen, werden an⸗ Da das Gesetz eine Verfassungsänderung bedeuten önnte, stellt bei der Gesamtabstimmung der Präsident fest, daß

das Gesetz mit der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen

Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mehr als zwei Dritteln

der Mitglieder angenommen ist.

In allen drei Lesungen werden der dritte Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1923 (Ausgabe weite⸗ rer zehn Billionen Schatzanweisungen zur erstärkung der Mittel der Reichshauptkasse und Sicherung der Brotversorgung), die Novelle zum Postscheckgesetz (Abrundung aller Summen auf volle Tausend Mark) und ein von allen Parteien eingebrachter Gesetzentwurf über Notmaßnahmen in der Un⸗ fallversicherung angenommen.

Eine Novelle zum Paß⸗Gesetz wird an den Rechtsaus⸗ schuß überwiesen.

Nächste Sitzung: Freitag 4 Uhr: Novelle zum Bankgesetz, Anträge der Zectschnaonalen und der Kommunisten auf ge hebung der Ausnahmeverordnungen.

Schluß gegen 7 Uhr.

Buenos Aires

getan

HGHandel und Gewerbe. Berlin, den 28. September 1923.

Telegraphische Auszahlung

——

Amsterdam⸗ Rotterdam

(Pavierpeso) Brüssel und Antwerpen. Christiania. Kopenhagen. tockholm u. Gotbenburg Helsingfors 2 Italien ....

Lissab. Oporto Japan.. Rio de Janeiro Wien u“ Jugoflawien (Agram und Belgrad).. 4 Kr. =1 Din.

Sofia.. Konstantinop.

Ausländische Banknoten

B

Amerikanische 1000 5 Doll. 2 2 und 1 Doll. we4“*“

Bulgarische.. Dän 6. 8 uglische große. 5 Abschn. Finnisch . 8. ranzösis⸗ olländische talienische Jugoslawische (1 Norwegische

Oesterreichische neue ( 1000 500000

18 n Rumänische 500

723187500 159600000

28. September Geld

62443500 53067000

8279500 25336500 28329000

42294000 4389000 7281750

9775500 28329000 21945000

6982500 76807500 15162000

224437

4788000

1855350 7980 1536150

anknoten

0 800 0 2

zu 1 £ und darunt

Dinar = 4 Kr.).

05995 225522 à88

eue (10 u. 100 Kr.) u. 1000 Lei..

unter 500 Lei.

Schwedische.. Schweizer.. Spanische.

Tschecho⸗slow. Staatenot., neue

und darüber.

Tschecho⸗slow. Staatenot. unter 100 Ungarische Banknoten.

82 2 2 0 2 0 2

100

. * .

Briet 62756500 53333000

8320750 25463500 28471000

42506000 4411000 7318250 7268 12500 166400000 9824500 28471000 22055000 7017500 77192500 15238000 225563 4812000

1864650

8020 1543850

Kr.

Geld 55860000 47481000

7381500 22743000 25536000

37905000 3820425 6483750

648375000 142044000 8678250

25336500

19750500 5985000

68827500

13765500

1269300

1695750

27. September

Brief 56140000 47719000

7418500 22857000 25664000

38095000 3839575 6516250

651625000 142756000 8721750

25463500

19849500 6015000

69172500

8

m 28. September.

Geld 159600000 159600000

1536000 28329000 723187500

r.

* 8

ö“ 1u““ Kr.

Brief 160400000 160400000

8321000 1544000 28471000 726812500 72812500 4411000 9824500 62756500 7318500 1865000 25463500 226000

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ teht sich für je 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire, esetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar. Peso, Yen und Milreis und ür je 100 österreichische Kronen.

Nach

der Wochenübersicht

der Reich

sbank vom

15. September 1923 betrugen (in Klammern + und im Vergleich mit der Vorwoche):

die Aktiva: Metallbestand“*).

darunter Gold.. a) Kassenbestand b) Depot**) .. Reichs⸗ und Dar⸗

lehnskassen⸗

scheine... Noten anderer

Banken (+

Wechsel u. Schecks

diskontierte Reichsschatz⸗ 8 Lombardfor rungen.. Effekten.

sonstige Aktiven

die Passiva: Grundkapital..

Reservefonds...

umlaufende Noten

sonstige täglich fällige Verbind⸗ lichkeiten:

a) Reichs⸗ und Staatsgut⸗

aben.. sonstige Passiva.

1923 20 804 320

489 727

(unverändert) 299 147 444 116

(+ 192 109 878 351)

53 655 502 703 028 712 313 (+ 424 988 719 129)

3 808 433 295 918 (+ 2236 970 644 889

39 775 690 625

(+ 30 890 585 713)

92 938 020

89 907 063) 681 457 650 988 (+ 311 434 150 287)

180 000 (unverändert) 160 502 (unverändert)

3 183 681 168 110 (+ 2001642598303)

8*

549 250 474 018

( 240 319 180 216)

1 405 146 422 980 (4+‿ 833 438 617 745) 393 931 786 192

+. 120 521 282 530)

16 999 624 (

607 864) (+

an

I2 6 6 + (+

8s

8;

(un verändert)

(unverändert)

(unverändert)

in Tausend Mark 1922

1 031 726

3 783) (

1 004 860 1)

954 828]

1 50 03

27 801 686 3 926 124)

4 049

40)9†

35 441 997 -8 180 170)

274 698 283 22 933 229)

301 396

613 850)

6 769

692) 1 035 592 (+ 72 523)

87 040 196 (+ 6 537 200)

7 094)

279 810

71 601) (+

9 862 516 2 046 547)

180 000 127 264

271 597 757 19 224 019)

15 657 535 6 961 382)

51 752 233 9 871 964) 10 106 674

180 000 (unverändert) 121 413 (unverändert) 81 469 690 (+ 742 164)

3 690 252 (+ 814 871)

10 623 903 (+ 3 981 475) 1 557 722

1 097 035)

(+ 2246 411)

*) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barr oder ausländischen Münzen, das Kilogramm Feingold zu 2784

berechnet.

et **) Bei ausländischen Zentralnotenbanken unbelastet.

Nach einer durch „W. T. B.“ verbreiteten Mitteilung der Reichsbank betrug der für die Durchführung der Devisenverordnung

amtliche

eptember 142 400 000 ℳ. Nach dem Geschäftsbericht der Vereinigte Berliner

maßgebende 27.82

Kohlenhändler Aktiengesells das Jahr 1922/23 betrugen aus den in

Mittelkurs des Dollars am

chaft in Berlin über Frage kommenden Kohlen⸗

revieren (Westfalen, Oberschlesien, Niederschlesien und der Nieder⸗ lausitz) die Verladungen etwa 50 vH. Nachfrage nicht befriedigt werden, so daß Gasanstalten und Industrie

Damit konn

te Bedarf und

verordnungen sotorʒ Kenntnis gegeben werden, er kann sie auch ic beben. Daß die Regierung von vei Artikel nach eigenem Gu

ünken Gebrauch macht, kann die Vo . nicht stillschweigend innehmen, wenn sie einen Funken von Selbstachtung v“

noch große Mengen englischer Kohle kauften. Schmelzkoks und Gas⸗ koks wurden in den Sommermonaten für Zentralheizungen besonders⸗ stark angefordert. Die in der ersten Zeit nach dem Ruhreinfall ein

lichkeit gewährt werden, die

Durch diese Verordnung soll die 4 81 erhältnis zum Rent

eichsgesetzblatt Teuerungszulagen in einem konstanten

*) Die Verordnung wird der veröffentlicht werden.