1923 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Pes.

ee era gawisder des hiesonn e. Ha r des hiesigen

üichn wurde 2v 129 der Firma „Leder⸗ werke Liebenau Pefensa mit be⸗ schränkter Haftung‚ in Worms ein⸗

tnagen: ee Perch. Beschluß der Gesellschafter⸗ versammlung vom 13. September 1923 wurnde der Gesellschaftsver geändert.

Das Stammkapibal der Gesellschaft ist von 8 000 000 um 42 000 000 50 000 000 erhöht. . 8

Die Firma der GFenscaft ist geändert und lautet jetzt yl'sche vwerke Liebemu vormals Cornelius 2 Werke

Gesellschaft mit beschränkter

Ttung. Zu Peese sind: 1. Generaldirektor Otto Bomhard, 2. Direktor Hermann Maus, 3. Direktor Curt Depker, alle in Worms wohnhaft, mit der Maßgabe bestellt, daß je zwei hrokuristen zur Ver⸗ b— der Gesellschaft und Zeichnung deren Firma berechtigt sind.

Worms, den 22. September 1923. Hessisches Amtsgericht. Wriezen. [67217

In unser Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 23 die Firma „Wilhelm Polzien Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Wriezen“ eingetragen. Gegenstand des Unternehmens sind: An⸗ und Verkauf von Kolonialwaren jeder Art. Das

Stammkapital beträgt 6 000 000 ℳ. Ge⸗ schäftsführer ist der Kaufmann Johannes Sager in Wriezen. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am T. Juli 1923 festgestellt. Die Zeichnung der Firma geschieht in der Weise, daß der Geschäftsführer zu der ge⸗ chriebenen oder auf mechanischem Wege hergestellten Firma der Gesellschaft seine Namensunterschrift beifügt. Die Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Amtsgericht Wriezen, 25. September 1923.

3. Vereinsregister.

8

Isenhagen. (67401] In unser Vereinsregister ist unter kr. 33 heute die Pächtervereinigung Stöcken⸗Gannerwinkel in Stöcken, Kreis

Isenhagen, eingetragen.

Amtsgericht Isenhagen, den 22. 9. 23.

4. Genoffenschafts⸗ register.

onn. (67218] In das Genossenschaftsregister Nr. 33 t am 18. 9. 1923 bei Cardorf⸗ Hemmericher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Cardorf eingetragen: Die Genossenschaft ist auf⸗ gelöst. Amtsgericht, Abt. 9, Bonn.

Breslau. 8 [67219] „In unser Genossen schaftsregister Nr. 26 ist bei der Bornssia⸗Corpshaus ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, hier, heute eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 13. Mai 1923 ist in § 2 des Statuts der Schlußsatz „Die Aus⸗ dehnung des Geschäftsbetriebs auf Per⸗ sonen, welche nicht Mitalieder der Genossenschaft sind, ist zulässig“ gestrichen worden.

Breslau, den 12. September G1“ Amtsgericht.

reslau. [67220] „In Unfer Genossenschaftsregister Nr. 1 ist bei der Schlesische Genossenschaftsbank für Betriebsgenossenschaften, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, hier, heute eingetragen worden: Die Liquidation der Genossenschaft wird forigesetzt. Zu Liauidatoren sind die früheren Liauidatoren bestellt, und zwar: a) Filialdirektor Georg von Steinmann, Berlin, b) Regierungsrat g. D. Bernhard Borchers, Breslau, e) Rittergutsbe 8 Heinrich Lohmeyver, Nieder Göllschau bei Haynau. Die Genossenschaft wird durch je zwei Liquidatoren vertreten. Breslau, den 18. September 1923

Amtsgericht.

Drieg, Bz. Breslau. (67221]

Im Genossenschaftsregister ist am 19. 9. 1923 die am 2. 9. 1923 beschlossene Auflösung der Genossenschaft „Siedlungs⸗ genossenschaft Spar⸗ und Wirtschafts⸗ vereinigung E. G. m. b. H. in Kauern“ eingetragen worden.

Amtsgericht Brieg.

Chemnitz. [67222] Auf Blatt 154 des Reichsgenossen⸗ schaftsregisters ist heute die Brennstoff⸗ und Nahrungsmittelversorgung für die Eisenbahubediensteten des Werkstättenamtes Chemnitz, ein⸗ getragene Genossenschaft schräukter Haftpflicht, in Chemnitz eingetragen worden. Das Statut ist vom 31. Juli 1923. Gegenstand des Unter⸗ vehmens ist die Versorgung der Eisen⸗ bahnbediensteten, auch von Nichtmit⸗ gliedem der Genossenschaft, mit Brenn⸗ stoffen, Nahrungsmitteln in Form von Mittagessen, sonstigen Lebensmitteln und Getränken zu billigen Preisen, wie es in Werkkantinen üblich ist. 8 Amtsgericht Chemnitz, 25. September 1923.

167216]

auf richtungen zur Förderung der wirtschaft⸗

mit be⸗ W

Dieburg. b 67223]

Heutiger Eiatrag im Genossenschafts⸗ register: Raiffeisen⸗Verein Nieder⸗Roden, eingetvagene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht zu Nieder Roden. Shatut ist am 30. Januar 1923 errichtet. Gegenstand des Untbernehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geld⸗ mittel und die Schaffung weiterer Ein⸗

lichen Lage der Mitglieder. Dieburg, 25. September 19223. Amtsgericht. 1“

Dieburg. [67224]

Heutiger Eintrag im Genossenschafts⸗ register: Raiffeisen⸗Verein Münster, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Münster bei Dieburg. Statut ist am 18. März 1923 erichtet. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitalieder.

Dieburg, 26. September 1923.

Amtsgericht.

Elberfeld. 8 (67225]

I das Genossenschaftsregister ist am 19. September 1923 eingetragen worden:

1. Nr. 85 die Einkaufsgenossenschaft des Ostpreußen⸗Vereins e. G. m. b. H. Elberfeld. Statut vom 16. 9. 1923. Gegenstand des Unternehmen ist a) der Ein⸗ kauf von Lebensmitteln und Wirtschafts⸗ bedürfnissen im e:. und Ablaß im kleinen an die Mitglieder, b) Abkommen mit Korporationen, Geschäften, Hand⸗ werkern zur Erzielung billigerer Preise für die Mitglieder.

2. Nr. 86 die „Rheinwestkauf“ Rhein.⸗ Westf. Einkaufsvereinigung für Eisen⸗ waren, Haus⸗ und Küchengeräte ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Elberfeld. Statut vom 9. Mai 1921 und 30. Mai 1923. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Einkauf von Eisenwaren, Haus⸗ und Küchengeräten zur Erzielung günstiger Preise und Verhütung von Ueberteurungen. Sitz von en nach Elberfeld verlegt.

Amtsgericht Elberfeld.

—.—

ummendingen. . In das Genossenschaftsregister Band O.⸗Z. 3 Volksbank Emmendingen e. G. m. b. H. wurde eingetragen: Gegenstand des Unternehmens: Der Be⸗ trieb von Bankgeschäften aller Art, um den Mitgliedern die zu ihrem Gewerbe und Wirtschaftsbetrieb notwendigen Geld⸗ mittel, insbesondere durch Gewährung von Kredit, zu bese affen. 100 000 ℳ, Geschäftsanteil ℳ. In der Generalversammlung vom 25. Juni 1923 wurden die Statuten geändert und

in der jetzigen Form neu 85 Emmendingen, den 24. E ember 1923. Amtsgericht. I. Genthin, 8 167228] In das Genossenschaftsregister Nr. 37 ist heute eingetragen: „Die Einkaufs⸗ genossenschaft der Bäckermeister Gen⸗ thins, Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, mih dem Sitz in Genthin. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der gemeinschaftliche Ein⸗ kauf, die Herstellung und der Verkauf der zum Betrieb des Bäckereigewerbes und verwandter Gewerbe v Rohstoffe, halb⸗ und Pmgfertiger Waren owie der Maschinen, Geräte u. sonstigen darfsartikel.

Genthin, den 19. September 1923. Das Amtsgericht. Hochheim, Main. 167229] In unser Geno enschaftsregister Nr. 6 Hochheimer Vereinsbank E. G. m. b. H. ist am 20. September 1923

ergabes eingetragen worden: er Landwirt 1 Iecr Schwab ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an 8 Stelle t der Kaufmann Jakob lum in Hochheim in den Vorstand getreten. Amtsgericht Hochheim a. M.

Leschnitz, O. S. [67230] In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 28. Juni 1923 errichtete Elektrizitäts ⸗Genossen⸗ schaft, E. G. m. b. H. in Oleschka, Kreis Rroh Ceereblis. eingetragen. genstand des Unternehmens ist der gemeinsame Bezug von elektrischem Strom, Schaffun und öä eines Ortsleitungs⸗ s. Die von der Genossenschaft aus⸗ gehenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der Monatsschrift des Schlesischen Bauernvereins. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni j. J. Die Höhe der Haft⸗ summe beträgt 50 000 für den er⸗ worbenen Geschäftsanteil, die höchste 8gb der Geschäftsanteile ist auf 300 estgel t. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern; Josef Post, Landwirt, Konrad Lippok, Landwirt, Josef Bomba, Gastwirt, sämtlich aus Oleschka. Die illenserklärungen des Vorstands er⸗ olgen durch zwei Mitglieder. Die eichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ lieder der Firma ihre emnenentersefei beifügen. Einsicht der Genossenschaftsliste ist jedem gestattet. Leschnitz O. S., den 19. September 1923. Amtsgericht. Gn.⸗R. 10 —.

Löwenberg, Schles. 1767231] „In das hiesige Genossenschaftsregister ist unter Nr. 50 heute eingetragen worden: irma Edeka, Großhandel, eingetragene

einge

licht, itz Löwenberg in Schlesien. genstand des Unternehmens: 1. der Einkauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum Han⸗ delsbetrieb an die Mitglieder; 2. die Er⸗ richtung dem Kolonialwarenhandel dienender Ls und Betriebe zur Förderung des Erwerbs und der Wirt⸗ chaft ihrer Mitglieder; 3. die Förderung der Wteressen des Kleinhandels. Datum des Statuts: 19. September 19223. Löwenberg, Schlesien 8 den 25. September 191b. Amtsgericht. Marbach, Neckar. 1667232] Neueintragung der „Weingärtner⸗ enossenschaft Oberstenfeld eingetragene Fenosfenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ in Oberstenfeld ins Genossen⸗ schaftsregister am 26. 9. 1923. Das Statut ist am 9. 9. 1923 errichtet. Zweck: Lagerung und Verwertung von Wein, Ankauf v. Mitteln d. Weinbaus, Förderung d. Weinbaus. Amtsgericht Marbach.

Meppen. 4 167233]

In das Genossenschaftsregister ist bei dem gemeinnützigen Bauverein e. G. m. b. H. in Meppen eingetragen: Die Ge⸗ no ist durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 15. März 1923 88 gelöst. Die bisherigen Vorstandsmit⸗ glieder Werkmeister Gerh. Sand, Vor⸗ arbeiter Jos. Lüken und Lehrer Wilh. Eggern sind die Liquidatoren.

Meppen, Amtsgericht, 19. 9. 1923.

7

Neuruppin, 14667234] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nummer 51 die Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Karwe, Kreis Ruppin, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: Be⸗ trieb eines Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ Fschafts zum Zweck der Gewährung von arlehen an die Genossen für ihren Ge⸗ schäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb, der Er⸗ leichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns sowie zum gemeinsamen Ein, und Verkauf ländlicher Bedarfs⸗ artikel und Produkte. Zum Vorstand ist bestellt: Bernhard Krause, Landwirt, arwe, Fri Mudra, Lehrer, Karwe, rmann zesenberg, Lehrer, Karwe. das Statut ist am 24. März 1923 sest gestellt. Bekanntmachungen der . nossenschaft erfolgen unter der Firma, ge⸗ eichnet von nwei Vorstandsmitgliedern, ie von dem Aufsichtsrat ausgehenden unter Benennung desselben von dem Präsidenten unterzeichnet, in der land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaftszeitung für die Provinz Brandenburg. Die Willens⸗ erklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Zeichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ Fheder der sürnes ihre Namensunterschrift eifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden

des Gerichts jedem gestatteteer. V Das Amtsgericht.

Plön. [67235]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Beamten⸗Wirtschafts⸗ genossenschaft für Plön und Umgegend e. G. m. b. H., Plön, am 15. September 1923 folgendes eingetragen worden:

An Stelle des Kaufmanns Wilhelm Koch, des Oberbahnmeisters Müirgen Engellandt und des retaͤrs Otto Siems sind laut Beschluß der Ge⸗ heeneee nem 1. ven cumd 21. Au 3 Rechnungsrat Wilhelm Seefluth, Rechnungsrat vüa korn, Eisenbahnsekretär i. R. Staak in den Vorstand gewählt.

Gemäß Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 1. Juni 1923 werden die

t

n Uflctgechs tsanteile auf drei für jeden nossen fe tgese t.

Gemäß Beschluß der Generalversamm⸗ sang vom 21. August 1923 wird der Ge⸗ schäftsanteil und die Haftsumme auf 500 000 festgesetzt.

Das Amtsgericht Plön.

riedr.

Radeberg. [67236]

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist tragen worden:

1. am 25. Septenbber 1923 auf Blatt 18, die Firma Baugenossenschaft Feuerwerks⸗ laboratorium Radeberg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Radeberg betr. Die Satzung ist dahin abgeändert, daß die höchste Zahl der Ge⸗ schäftsanteile, mit denen ein Genosse

8 beteiligen kann, auf eintausend festgesetzt

worden ist. x2. am 26. September 1923 auf Blatt 12, die Firma Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugs⸗ Verein Erkmannsdorf, eingetragene Ge. nossenschaft mit 2 ränkter Haftpflicht, in Großerkmannsdorf betr., daß der Guts⸗ besitzer Oskar Müller aus dem Vorstand ausgeschieden und der Gutsbesitzer Max Müller in Eroßerkmannsdorf Mitglied des Vorstands ist. Das Amtsgericht Radebere, aam 28. September 192223. Rastatt. [67237] In das Genossenschaftsregister wurde heute zum Creditverein Niederbühl e. G. m. u. H. in Niederbühl eingetragen: Das Statut vom 23. Dezember 1900 ist auf⸗ gehoben. Neues Statut ist am 2. April 1922 errichtet. Die Firma ist geändert und lautet: Ländlicher Kreditverein Nieder⸗ hühl e. G. m. u. H. in Niederbühl. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Be⸗ trieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns Rastatt, 22. September 1923.

Genossenschaft mit beschränkter H

8 Schweidnitz.

helm Meffer 8

Schmalkalden. [67238]

In das Genossenschaftsregister ist zn Nr. 12 bei dem Konsumverein für Schmalkalden und Umgegend e. G. m. b. H. zu Schmalkalden eingetragen: Es wurden die §§ 44 (Höhe des Geschäfts⸗ anteile) und 49 (Höhe des Eintritts⸗ geldes) abgeändert.

Schmalkalden, den 24. September 1923. Das Amtsgericht. Abt. 1.

[67239] Im SeeeecfiaFesshes ist heute bei Nr. 10 (Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in Altjauernick) eingetragen worden: Der Schmiedemeister Paul Müller ist gestorben und an seine Stelle ist der Gutsbesitzer Richard Heinrich in Altjauernick in den Vorstand gewählt worden. Amtsgericht Schavweidnitz, den 24. September 1923.

sSiegen. e*2409 „In unser Genossenschaftsregister ist eingetragen worden unter Nr. am 22. September 1923 bei der Firma Schneidergenossenschaft, 6,22 ein⸗ getragene mit beschränkter Haftpflicht in Siegen: Die Vertretungs⸗ befugnis der Liquidatoren ist beendet. Die Firma ist erloschen. Siegen, den 22. September 1923. Das Amtsgericht.

Stettin. dsat. In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 119 (Stettiner Gärtnerische Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H.“ in Stettin) eingetragen: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch der Ge⸗ neralversammlung vom 28. Juni 1923 aufgelöst. Die bisherigen Vorstands⸗ mitglieder sind Liguidatoren. Amtsgericht Stettin, 20. September 1923. Treptow, Rega. [67242] Die unter Nr. 40 im Genossenschafts⸗ register eingetragene Genossenschaft ist durch Vertrag vom 11. Juli 1923 mit der Viehverwertungsgenossenschaft Fereeft⸗ berg, Genossenschaft mit beschränkter Haßpflicht

nos verschmolzen. Die Viehver⸗ wertungsgesellschaft in Greifenber 88 übernehmende Cfnossenschaft Die Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft Treptow⸗Rega ist aufgelöst Anmntsgericht Treptow⸗Rega, den 13. Sepitember 1923.

Treptow, Rega. Bei der unter Nr. 27 eingetragenen Molkereigenossenschaft Voigtshagen e. m. b. H. ist eingetragen worden, daß das Statut vom 3. April 1909 durch die Satzung vom 18. April 1923 ersetzt h mtsgericht Treptow⸗Rega, 8 den 22. 1923. 8 NCSlasaepg. n n. Genossen sregistereintrag v. 22. Sep⸗ tember 1923: Weingärtnergenossenschaft Eberstadt, eingetragene Genossensche mit beschränkter ftpflicht in Eberstadt. Statut vom 19. August 1923. Zweck der Genossenschaft ist die gemeinsame Ver⸗ wertung der von den Mitgliedern ge⸗ ernteten Trauben, der gemeinsame Ver⸗ trieb des von der Genossenschaft ge⸗ kelterten Weins und der aus in und Weinabfällen hergestellten Nebenprodukte. Amtsgericht Weinsberg.

Weyhers. . 167244]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Weyhers'er Dar⸗ lehnskassenverein, eing. n. mit un⸗ chr. Haftpfl. zu Weyhers“ (Nr. 2 des Registers) heute folgendes eingetragen worden:

Für den aus dem Vorstand aus⸗ geschiedenen Franz Kaspar Baier von Ried ist Landwirt Beda Baier, daselbst, in den Vorstand gewählt.

Weyhers, den 19. Juni 1923.

Das Amtsgericht.

Dresden. [67402]

Das Konkursverfahren ü das Ver⸗ mögen des Leutnants a- D. Gottfried Hilbert in Dresden, Libsiusstraße 12, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehgben.

Amtsgkricht Dresden, Abt. II, 27. September 1923.

Das Konkursverfahren über mögen der Maschinenfabri Jochims & Co., alleinige Fehe Jochims in M.⸗Gladhach, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist.

M.⸗Gladbgeh, den 19. September 1923.

Amtsgericht.

Woltenbüttel. Das Konkursverfahren

mögen der Gemüse⸗ un genossenschaft e. G. wegen Mangels Wolfenbüttel, Das

[67405] er das Ver⸗ bstverwertungs⸗ b. H., hier, wird Masse eingestellt. n 26. September 1923. tsgericht.

Wolfenbüttel. [67404] Das Konkursverfahren übol das Ver⸗ mögen der Witwe des Kaufmanns Friedrich Brakhan, hier, wird wegen Mangels an Masse eingestellt. Wolfenbüttel, den 26. September 1923. Dag / Amtsgericht.

[67243] lad

8 Die betriebführende Verwaltung Lenz & Co.

8. Tarif⸗ und Fahrplan⸗ bekanntmachungen der Eisenbahnen.

[67406]

Besondere Bestimmungen über den Eisenbahngüterverkehr in Altona, Hamburg und Harburg.

Mit Wirkung vom 1. Oktober d. 8. werden folgende Aenderungen des Tarif⸗ heftes vorgenommen:

I. 1. Der jetzige § 1 erhält die Be⸗ zeichnung § 1 (i).

2., Dem § 1 (ü) werden folgende neue Ahfe eingefügt:

Abs. (2) a) Für die auf den öffentlichen Kai⸗ und Hafenanlagen von Hamburg

bf., Harburg U. E., Wilhelmsburg und

tona seewärts aus⸗ oder eingehenden Güter werden die Gebühren der §§ 23 I(ü), 26 und 30 der „Besonderen Bestim⸗ mungen ꝛc.“ nicht erhoben.

b)⸗Die Frachtbriefe für diese Sendungen sind mit dem Vermerk „Zur Ausfuhr über See“ oder „Seeeinfuhrgut“ zu versehen. Jo) Die Ans⸗ und Einfuhrgüter müssen innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem sie in den Seehäfen eingetroffen sind. über See ausgeführt oder mit der Eisenbahn weiter⸗ befördert werden.

d) Die Eisenbahnverwaltung ist inner⸗ halb von zwei Jahren nach Ablieferung des Gutes jederzeit berechtigt, den Nach⸗ weis der Ausfuhr oder Einfuhr zu fordern.

e) Ergibt die Prüfung des zu d ge⸗ forderten Nachweises, daß die Sendung zu Unrecht als Aus⸗ oder Einfuhrgut be⸗ zeichnet wurde, so ist die Eisenbahn be⸗ rechtigt, als Bertrges hene das Fünffache der zur Zeit der Nacherhebung geltenden tarifarischen Ueberfuhrgebühr zu erheben.

Abs. (3). Sofern in diesem Tarif Ge⸗ bühren oder sonstige Beträge in einer Grundzahl (Tarifmark oder Tarifpfennig) angegeben sind, sind für die Aufrundung oder Erhöhung der Se.er Tarif⸗ pfennige) und ihre Umrechnung in Reichs⸗ (Papier⸗) Mark die allgemein für den Güterverkehr geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die jeweilige Schlüssel⸗ zahl, maßgebend.

II. § 23 I (¹) bis (*) erhält folgende

Fassung;

I. Es werden von der Reichsbahn als Ueberführungsgebühren erhoben für je auch nur angefangene 100 kg jeder Wagen⸗

adung: (1) im Verkehr mit den öffentlichen

G. Kai⸗ und Hafenanlagen für jede Beförde⸗

rung: ab ab ab 1./10. 23 1./11. 23 1./12. 23 a) für verkehrs⸗ steuerfreie Sendungen 3 b) für alle uͤbrigen Güter.

4,3

5,6

4,7 6,2 Tarispfennig. Jetziger Absaß (1) und (2) werden (2) und (3). Der jetzige Absatz 3 fällt fort.

III. In der Gebührentabelle des § 260 und im § 30 ist statt „Pfennig“ un „Mark“ „Tarifpfennig“ und „Tarifmark“ zu setzen.

Das alsbaldige Inkrafttreten der Er⸗ höhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der E.⸗V.⸗O. (RSBl. 1914, S. 455). 5

Altong, den 27. September 1923.

Reichsbahndirektion.

[67407] Liegnitz⸗Rawitscher Eisenbahn, Neustadt⸗ Gogoliner Eisenbahn, Butzbach⸗Licher Eisenbahn, Greifswald⸗Grimmener Eisen⸗ bahn, Stralsund⸗Tribseer Eisenbahn. Mit Gültigkeit vom 2. 10. d. J. ab werden die Beförderungspreise im Personen⸗ und Gepäckverkehr um 50 % erhöht. Berlin, den 28. 9. 1923. Im Auftrage der genannten Nebenbahnen:

86ba 2

[67064] Kerkerbachbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. Vom l. k. Frachtzuschläge erhöht. Nähere Auskunft

serteilen die Abfertigungsstellen.

Kerkerbach, den 26. Seplember 1923. Der Vorstand.

Vorläufiger Tarif für den deutsch⸗ italienischen Personen⸗ und Gepäck⸗ verkehr über Kufstein Brenner und über Salzburg Piedicolle. Gültig vom 1. Juli 1923. Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1923 wird ein Berichtigungsblatt zum Tarif ausgegeben. Es enthält die infolge Ueber⸗ nahme des wertbeständigen Tarifs der Deutschen Reichsbahn in den Tarif für den deutsch⸗italienischen Personen⸗ und Gepäckverkehr über Kufstein und Salzburg bedingten Aenderungen. Die im Berich⸗ tigungsblatt enthaltenen Markbeträge sind Grundpreise. Die Erhebungsbeträge sind für den Verkehr aus Deutschland aus der jeweiligen Umrechnungstafel für den Per⸗ sonenverkehr zu entnehmen. Die Gepäck⸗ frachten sind wie im innerdeutschen Verkehr durch Vervielfältigung des Frachtsatzgrund⸗ betrags mit dem aufgerundeten Gewicht zu ermitteln. Erst der so gefundene Frachtbetrag ist an Hand der Umrechnungs⸗ fäfen mit der Schlüsselzahl zu verviel⸗ ältigen. „Für den Verkehr von Italien werden die Fahrpreise (Erhebungsbeträge) und

die Gepäckfrachtsätze für die deutschen

Strecken in Lire durch eine besondere Umrechnungstafel bekanntgegeben. München, den 26. September 1923. Verkehrsamt beim Reichsverkehrs⸗ ministerium. Zweigstelle Bayern.

M. werden die besonderrz

¶Per Bezugspreis beträgt ab 1. Oktober 45 000 000 Mk. bleibend. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin

1 frei⸗ 1““

außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer

auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. On vnc Nummern hosten 6 000 000 Mh.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573

C Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 25 000 000 Mh., einer 3 gespaltenen Einheitszeile

42 000 000 Mk. freibleibenb. Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,

Reichsbankgirokonto.

Nr. 228.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

1“

Sk. Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. 1. 8

Ernennungen ꝛc. 1u1“ Verordnung über die Umrechnung fremder Währ Berechnung der Wechselsteuer. Zweite Verordnung über Gesellschaftssteuermarken. 1 Verordnung über die Bildung eines außerordentlichen Gerichts. Bekanntmachung über Abänderung der Ausführungsbestim⸗ mungen zu der Verordnung über Mischfutter. Bekanntmachung zur 10. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe. Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arzneitaxe 1923. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 92 und 93 des Reichsgesetzblatts Teil I und Nummer 37 des Reichsgesetz⸗

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Gesetz über die Unterhaltung und den weiteren Ausbau des Stettiner Hafens.

Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts.

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistierärzte.

Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der 10. abge⸗ änderten Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 für das preußische Staatsgebiet.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffent⸗ lichten Erlasse usw.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 58/59 der Preußischen Gesetzammlung.

b

Amtliches. 3r Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Oberlandesgerichts⸗ präsidenten von Heinzelmann in München von dem Amte als Präsident der Reichsdisziplinarkammer in München ent⸗ bunden. Gleichzeitig hat der Herr Reichspräsident den Präsi⸗ denten des Oberlandesgerichts in München, Staatsrat Dr. Karl Mey 88 zum Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer München ernannt.

v11“

Der Oberregierungsrat im Reichswirtschaftsministerium Wienecke ist auf seinen Antrag zum 1. Oktober 1923 in den Ruhestand versetzt worden. 8 1

mrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer.

(Veröffentlicht in Nr. 54 des Reichsministerialblatts vom 5. Oktober.)

8 Auf Grund von § 8 Abs. 4, 8 26 Abs. 1 des Wechsel⸗ steuergesetzes vom 10. August 1923 (RGBl. I S. 788) wird folgendes bestimmt: 116“

Die Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer vom 20. September 1923 KReichs⸗

ministerialblatt S. 948) wird aufgehben. vaann 8.

(1) Zur Berechnung der Wechselsteuer für die in anderer als Reichswährung ausgedrückten Wechselsummen wird die ausländische Währung nach dem an der Berliner Börse notierten Kurs für Aus⸗ zahlungen umgerechnet. Als Kurs gilt der Mittelkurs zwischen dem amtlich festgestellten Brief⸗ und Geldkurs an dem Börsentage, der dem Tage der Fälligkeit der Steuer vorangeht. Hat an diesem Tage ehe Notierung nicht stattgefunden, so ist die unmittelbar vorhergehende

otierung maßgebend.

(2) Bei Währungen, für die amtliche Kurse an der Berliner Börse nicht festgestellt werden, jedoch von der Berliner Bedingungs⸗ gemeinschaft für den Wertpapierverkehr Preise ermittelt werden, gelten diese Preise als amtliche Kurse. 8 3

(3) Währungen, für die amtliche Kurse an der Berliner Börse nicht notiert, noch Preise von der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr ermittelt werden, sind in Pfund Sterling nach Londoner Notiz umzurechnen. Der so errechnete Pfundbetrag

wird nach Abs. 1 in Reichswährung umgerechnet.

61—

Berlin, Dienstag, den 2. Mtober. Abends.

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1923

Diese Verordnung tritt 8. dem Tage in Kraft, der auf ihre Veröffentlichung im Reichsministerialblatt folgt. Berlin, den 30. September 1923. 8 Der Reichsminister der Finanzen.

Zweite Verordnung über Gesellschaftssteuermarken. Vom 29. September 1923.

Auf Grund des 8 265 der Ausführungsbestimmungen zum Kapitalverkehrsteuergesetz wird folgendes bestimmt:

sa

Zur Entrichtung der Gesegschaftssteuer des Teils I B, C des Fügtse testenethgsch durch Markenverwendung 73 der Ausf.⸗Best. zum K. V. St. G.) werden außer den im § 74 der Aus⸗ führungsbestimmungen, im 8 1 des Erlasses über Gesellschaftssteuer⸗ marken und Börsenumsatzsteuermarken vom 28. November 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1126) und im § 1 der Ver⸗ ordnung über Gesellschaftssteuermarken vom 21. April 1923 (Reichs⸗ ministerialblatt S. 298) bezeichneten Gesellschaftssteuermarken weitere E.“ zu 50 000, 100 000, 200 000, 500 000, 1 000 000, 2 000 000, 5 000 000, 10 000 000 und 20 000 000 aus⸗

gegeben.

1“ Die Marken werden im Zweifarbendruck hergestellt und ent⸗ sprechen der im § 1 Abs. 2, 3 des Erlasses vom 28. November 1922

gegebenen Beschreibung. Der Untergrund ist bei den Marken zu 50 000, 100 000, 200 000, 500 000 hellorangefarben,

bei den Marken zu 17000 000, 2 000000, 5 000 000, 10 000 000, 20 000 000, 50 000 000 violekt. Das Markenbild der einzelnen Markenwerte hat im übrigen Freade arbentönungen: 50 000 ö8- rün, 100 000 karminrot, 200 000 blau, 5900 000 dunkelbraun,

1 000 000 grün,

2 000 000 braun,

5 000 000 mattblau, 10 000 000 blauviolett,

20 000 000 rotviolett. Berlin, den 29. September 19225. Der Reichsminister der Finanzen

8 N. Dorn.

B

Verordnung

des Reichsministers der Justiz über die Bildung eines außerordentlichen Gerichts.

“] Vom 2. Oktober 1923.

8 Auf Grund des § 6 der Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet nöͤtigen Maßnahmen, vom 26. September 1923 (RGBl. I S. 905) wird folgendes

verordnet: die mit den in wird ein

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81 Zur Aburteilung der Straftaten, Küstrin vom 1. Oktober 1923 im Zusammenhang stehen, außerordentliches Gericht mit dem Sitz in Cottbus gebildet.

§ 2. Das außerordentliche Gericht entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied 1” für den Fall seiner Behinderung ein Vertreter zu bestellen. Die Mit⸗ glieder und ihre Vertreter müssen zum Richteramte befähigt sein; der Vorsitzende und sein Vertreter müssen beamtete Richter sein. § 3.

Die Mitglieder des außerordentlichen Gerichts sowie die Ver⸗ treter werden im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz von der preußischen Fenresnestemeeafeeth berufen.

Die Berufung darf nur aus den im § 35 Nr. 1 und 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Gründen abgelehnt werden. Ueber die Ablehnung entscheidet die herufende Stelle. 8

Die Abberufung der Richter kann mit ihrem Einverständnis durch den Reichsminister der Justiz erfolgen.

Werden bei dem außerordentlichen Gericht mehrere Spruch⸗ kammern gebildet, so wird die Verteilung der Geschäfte durch den Präsidenten des Landgerichts, in dessen Bezirk das außerordentliche Gericht seinen Sitz hat, geregelt.

§ 4.

Die Vertreter der Anklagebehörde werden im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Iussit durch die preußische Landesjustiz⸗ verwaltung aus den zum Richteramt befähigten Personen berufen. Besteht die Anklagebehörde des außerordentlichen Gerichts aus mehreren Beamten, so bezeichnet die Landesjustizverwaltung im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsminister der Justiz einen derselben als ersten Beamten. Die übrigen Beamten handeln als dessen Vertreter.

§ 3 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

5. Der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk das außer⸗

ordentliche Gericht seinen Sitz hat, beruft die erforderlichen Gerichts⸗

schreiberei⸗, Sekretariats⸗, Kanzlei⸗ und Unterbeamten. Die Berufung kann sich auch auf die bei anderen als Gerichtsbehörden beFüag Sekretariats⸗, Kanzlei⸗ und Unterbeamten erstrecken. Sie erfolgt bei den Beamten der Anklagebehörde nach Tsbbefn des Ersten Beamten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht. § Abs. 2 findet ent⸗ sprechende Anwendung.

Der Präsident des Landgerichts trifft die Anordnungen über die Geschäftsraͤume und die Geschäftsbedürfnisse.

§ 6.

Die Kosten des außerordentlichen Gerichts einschließlich der Kosten der Untersuchungshaft und der Strafvollstreckung kträgt das Reich; die gesetzlichen Vorschriften über die Verpflichtung des Ver⸗ urteilten und dritter Personen zur Tragung von Kosten bleiben unbe⸗ rührt. Die auf Grund von Entscheidungen des außerordentlichen Gerichts gezahlten oder beigetriebenen Geldstrafen fließen in die Reichskasse.

§ 7. 1t

Das außerordentliche Gericht ist zuständig für alle in der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten vom 26. September 1923 (RGBl. I S. 905) bezeichneten strafbaren Handlungen.

Zusammenhängende Strafsachen können verbunden bei dem außer⸗ ordentlichen Gericht anhängig gemacht werden, wenn bezüglich einer der .“ die Zuständigkeit des außerordentlichen Gerichts be⸗ gründet ist. 1

Fälle, deren schleunige Erledigung keine Bedeutung hat oder undurchführbar ist, find im ordentlichen Verfahren zu erledigen. Die Verweisung zum ordentlichen Verfahren erfolgt durch Verfügung der Anklagebehörde oder, soweit das Verfahren bereits beim außerordent⸗ lichen Gericht anhängig ist, auf Antrag der Anklagebehörde . Beschluß des Gerichts. In diesem Falle sind die Akten an die na §§ 7 ff. der Strasprozeßordnung zuständige Staatsanwaltschaft zu übersenden. War im außerordentlichen Verfahren ein Haftbefehl er⸗ gangen, so hat die Staatsanwaltschaft unverzüglich eine Entscheidung des ordentlichen Gerichts über die Fortdauer der Haft herbeizuführen.

§ 8.

Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, finden auf das außer⸗ ordentliche Gericht, die Anklagebehörde und das Verfahren die für die Landgerichte, die Staatsanwaltschaften und das ordentliche Straf⸗ verfahren gegebenen Bestimmungen entsprechende Anwendung. 8

Die Verteidigung ist außer in den Fül n des § 140 Abs. 2 der Strafprozeßordnung notwendig in allen Sachen, die ohne diese Ver⸗ ordnung vor dem Reichsgericht in erster Instanz oder vor dem Schwurgericht zu verhandeln gewesen wären.

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§ 10. Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen den Ort seiner Sitzungen. 1r

§ Ueber die Ablehnung eines Richters 24 der 1Snee⸗ ordnung) entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, nach⸗ dem an die Stelle des abgelehnten Richters dessen Vertreter getreten ist. Eine Ablehnung des Vertreters ist unzulässig. Die Entscheidung des Gerichts über die Ablehnung ist endgültig. 8.

Wer wegen einer der im § 7 bezeichneten strafbaren Handlung vorläufig festgenommen wird, ist unverzüglich dem 86O“ Gericht oder dem Amtsrichter des Bezirks vorzuführen, in dem er sich befindet. Der Vorsitzende des außerordentlichen Gerichts oder der Amtsrichter haben den Festgenommenen spätestens am Tage nach seiner Vorführung zu vernehmen. Halten sie die Festnahme nicht für gerecht⸗ fertigt oder die Gründe derselben 8 beseitigt, so ordnen sie die Frei⸗ lassung an. Andernfalls erlassen sie einen Haftbefehl.

§ 13.

Der Amtsrichter hat die Akten nach der Vernehmung unverzüglich der Anklagebehörde beim außerordentlichen Gericht zuzuleiten. Hat der Amtsrichter einen Haftbefehl erlassen, so hat die Anklagebehörde, wenn sie die Verhaftung für begründet hält, die Akten alsbald dem Vorsitzenden des gußerrdentlichen Gerichts zur Entscheidung über die Htt ne der Untersuchungshaft vorzulegen; andernfalls beantragt sie

eim Amtsgericht die Aufhebung des Haftbefehls. 1

Solange keine Entscheidung des Vorsitzenden des außerordentlichen Gerichts ergangen und zur Kenntnis des Amtsrichters Plangt ist, finden auf den vom Amtsrichter erlassenen Haftbefehl die Vorschriften des § 126 der Strafprozeßordnung Anwendung. 8

Der Vorsitzende des außerordentlichen Gerichts kann mit seiner Vertretung bei der Vernehmung des Beschuldigten und bei der Ent⸗ scheidung über Gesß des Haftbefehls und die Fortdauer der Unter⸗ suchungshaft einen Beisitzer beauftragen.

§ 15.

Ist die Verhaftung oder die Fortdauer der Haft von dem Vor⸗ sitzenden des außerordentlichen Gerichts angeordnet, so sind, solange die öffentliche Klage nicht erhoben worden ist, die Akten nach Ablauf je eines Monats dem außerordentlichen Gericht zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob die Verhaftung aufrechtzuerhalten ist.

Der vor Erhebung der öffentlichen Klage erlassene Haftbefehl ist aufzuheben, wenn die Anklagebehörde es beantragt 11.“

Gegen den vom Amtsrichter erlassenen Hactbefehl findet eine Beschwerde nicht statt. 1

Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des außerordentlichen Gerichts über den Erlaß eines Haftbefehls und die Fortdauer der

Haft ist die Beschwerde, ulässig. Ueber die Beschwerde entscheidet das außerordentliche Gericht endgültig.

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