nden Gelder zu vermeiden, habe er eine sehr starke Vorratswirtschaft getrieben. Bei seinem Ausscheiden seien die meisten Materialien für mehr als ein Jahr vorrätig gewesen Gold im Werte von etwa 70 000 Mark sogar für drei Jahre. An eine Frage äußerte sich Dr. Gohlk dann über den in der Presse viel besprochenen Kredit von 60 000 Mark, der von der Seehand⸗ lung entnommen wurde. Der Mannufaktur sei plötzlich von der Staatskasse der Kredit gesperrt worden. In Besprechungen im Finanzministerium habe er dann den Kredit bei der Seehandlung erwirkt, für den als Sicherheit die Goldbestände der Manufaktur galten. Bei der Rückzahlung könne der Staat infolge der Ent⸗ wertung etwa 5⸗ bis 10 000 Mark verloren haben. Dr. Gohlke kam dann auf seine Grundsätze bei der technischen Leitung der Manufaktur zu sprechen. Er habe stets auf allersorgfältigste Arbeit geachtet. Wolle sie sich behaupten, so dürfe die Manufaktur keine Mittel⸗ oder Schleuderware herstellen. Eine billigere An⸗ fertigung der Erzeugnisse in derselben Güte sei nicht möglich. Es wäre gleichbedeutend mit einer Zerstörung des Instituts, wenn eine Umstellung erfolgte, nur um einen augenblicklichen höheren Gewinn nachzujagen. Aehnliche Bedenken, wie sie zur Um⸗ stellung der staatlichen Bergwerke führten, beständen bei der Porzellanmanufaktur nicht. Dr. Gohlke beêtonte ferner, daß er stets die Reklame durch Zeitungsinserate verworfen habe. Die Propaganda für die Erzeugnisse der Mannfaktur sei durch Artikel eines bekannten Kunstschriftstellers in führenden in⸗ und aus⸗ ländischen Zeitschriften erfolgt. Ferner habe er (Gohlke) selbst eine Broschüre über die Manufaktur herausgegeben. Auf ver⸗ schiedene weitere Fragen erwiderte der Zeuge, daß er seit seinem Ausscheiden die Fabrikate der Manufaktur nicht mehr gesehen habe, aus eigener Wahrnehmung daher über die Arbeit der Manu⸗ faktur kein Urteil abgeben könne. Es sei ihm aber gesagt worden, daß sich die Erzeugung verschlechtert habe. Zur Frage des Aus⸗ schußporzellans erklärte der Zeuge, daß er im Jahre 1923 mit der bisherigen Uebung des unbeschränkten Ankaufs des Aus⸗ schußporzellans durch das Personal gebrochen und die Grenze des Ankaufs auf 50 Mark einheitlich festgesetzt habe. Nach seinem Ausscheiden sei diese Grenze auf 150 Mark erhöht worden. Zum Ankauf seien auch andere Persönlichkeiten, die zu der Manufaktur in besonders enger Beziehung standen, berechtigt gewesen. Zu diesen gehörte auch Dr. Brandt und Sekretär Holtz vom Handels⸗ ministerium. Heute sollen Dr. Brandt und einige Beamte der Manufaktur vernommen werden.
Berkehrswesen. Ergebnisse des Weltpostkongresses von Stockholm.
Der Weltpostkongreß ist am 28. August geschlossen worden. Folgendes sind seine wesentlichsten Ergebnisse:
Neue Grundlagen für die Briefgebühren wurden be⸗ schlossen, namentlich gewisse Mindestsätze, unter die kein Land herab⸗ gehen darf. Die Gebühr für den einfachen gewöhnlichen Brief muß künftig zwischen 20 und 40 Goldcentimen liegen nach Wahl des Aufgabelandes; in ähnlichem Verhältnis sind die Gebühren für Postkarten, Geschäftspapiere, Drucksachen usw. festzusetzen.
Für Zeitungen und Zeitschriften, die unmittelbar von den Verlegern versandt werden, für die von gelehrten Gesellschaften versandten literarischen und wissenschaftlichen Werke und für gebundene und broschierte Bücher Geschäftsdrucksachen) können
(ausschl. der zwischen den Ländern ermäßigte Gebühren, halbe Drucksachengebühren, vereinbart werden.
Die Gewichtsstufen für Blindenschriften werden von 500 g.auf 1000 g erhöht; das hat eine Gebührenermäßiaung um 50 vH. zur Folge.
Für Wentbriefe und Wertbkästchen sind einheitliche Versicherungsgebühren von höchsten 50 Goldcentimen für je 300 Gold⸗ franken zu erheben: die Nachsendung ist künftig kostenfrei
Die Gebühren für Postanweisungen betragen ½. vH. des eingezahlten Betrags; dazu kommt eine feste Gebühr von höchstens 30 Goldcentimen. 8 8
Bedingungen für Briefsendungen:
Die Ahsender müssen Geschäftspapiere, Drucksachen Warenproben und Mischsendungen sowie Postkarten mit bezahlter Antwort, dies auf beiden Teilen, voll freimachen, sonst werden die Sendungen nicht
befördert.
Briefe sich damit können zollpflichtige enthalten. zeitig bekanntgemacht.
Geldstücke, Banknoten, Gold⸗ und Silbersachen, Edelsteine usw. dürfen nicht in gewöhnlichen Briefen verschickt werden, ebenso dürfen Briefe keine Beilagen (schriftliche Mitteilungen) enthalten, die für andere Personen als den Empfänger selbst oder bei ihm wohnende Personen bestimmt sind.
Bei gewöhnlichen Sendungen können Fensterbriefumschläge mit eingeklebtem Fenster verwendet werden.
Postkarten werden bis zur Größe von 10,5 15 em zugelassen. Die Länder, die zurzeit im inneren Verkehr größere Postkarten haben, mußten sich verpflichren, sie alsbald abzuschaffen.
Es ist erlaubt, den Geschäftspapieren ein Inhaltsverzeichnis mit kurzen Hinweisen auf Briefe, Vorgänge usw. beizufügen.
Warenproben können auch in Rollenform 45 em lang sein.
Als Drucksachen sind nicht zugelassen: durchlochte
piernoten für Mustkautomaten, mit Typenhaltern hergestellte Stempelabdrücke und Papierwaren, bei denen der Druck nicht als wesentlicher Bestandteil anzusehen ist. Neu zugelaffen find folgende schriftliche Zusätze auf Drucksachen:
Fünß Gruß⸗ oder Wunschworte auf Ansichtskarten,
Vermerke wie „Druckreif“, „Gesehen, Druckreif“ auf Probe⸗ drucken, Angaben die zur Erläuterung der Zahlen als Bestandteile der Preisbestimmung anzusehen sind in Preislisten Börsen⸗ oder Marktzetteln, Handelsrundschreiben usw.
Angabe der Häfen, wo Zwischenlandungen vorgenommen werden, in Schiffsanzeigen; Preise in Bücherzetteln.
In Mischsendungen dürfen Blindenschriften nicht auf⸗ genommen werden.
Wertbriefe können außer Urkunden, Pläne usw. enthalten. beschaffungskosten anzugeben.
Neuevungen im Paketverkehr:
Alle Länder, die das Paketabkommen ausführen, 1⸗kg⸗Paket zulassen. 1
Als Sperrgut gelten im Landverkehr Pakete, die in der Länge 1,50 m oder in Länge und größtem Umfang zusammen (Umfang ohne Lange gemessen) 3 m überschreiten. Für Aegypten und Norwegen gelten anstatt 1,50 m und 3 m 1,10 m und 1,85 m
An Lagengebühren fün Postpahete dürfen höchsten 5 Franken erhoben werden.
Die in jedes Paket einzulegende Anschrift des Absenders enthalten.
Der Absender soll schon bei der Einlieferung durch einen Vermerk auf der Paketkarte und auf dem Paket darüber verfügen, wie sein Paket im Fall der Unanbrinalechkeit behandelt werden soll Unzustell⸗ barkeitsmeldungen werden nur noch erlassen, wenn der Absender es verlangt hat oder wenn Pakete wegen Bevaubung oder Beschädigung unanbringlich werden. Im übrigen werden unzustellbare Pakete, über die nicht im voraus andors verfügt ist, nach 14 tägiger Lagerfrist ohne vorherige Meldung zurüchgeschickt.
Bei Wertpaketen ist auf der Paketkarte nicht mehr ein Siegel, sondern nur noch ein Petschaftbild (in Stempelart) anzubringen.
Für die ohne Verschulden der Post erforderlich werdende Verlän⸗ gerung der Gültigkeitsdauer einer Postanweisung kann eine Gebühr erhoben werden. Die Frist für Ersatzansprüche aus dem Post⸗ anweisungsverkehr läuft vom Tage nach der Einlieferung der Post⸗
1“ .
erklären, recht⸗
einverstanden
nach Ländern, die Näheres wird
Gegenstände
wertvolle
Wertpapieren auch ’ Wieder⸗ 1 2
Als Wert sind die
müssen das
Doppelanschrift soll auch die
anweisung an.
Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗) 28 22
Bei der ersten Vorzeigung endgültig verweigerte Postaufträge können ohne Lagerfrist sogleich zurückgeschickt werden.
Das Postnachnahmeverfahren wird für Briefsendungen und Pakete gleich gestaltet. Nachnahmen sind allgemein in der Währung des Aufgabelandes anzugeben. Der Absender hat eine aus⸗ gefüllte Hostanweifung (besonderer Vordruck, für Briefsendungen hell⸗ rün) belzufügen. Gebühren ½ vH. des Nachnahmebetrags und eine von höchstens 50 Goldcentimen. Die eingezogenen Be⸗ träge werden kostenfrei übermittelt,. Im Verkehr mit Ländern, in denen die Post nicht selbst den Paketdienst besorgt (wie Belgien, Frankreich) bleibt es für Pakete bei den alten Nachnahme⸗ gebühren (1 vH.).
Ersatzbeträge werden wertbeständig festgestellt und gezahlt. Bei Wiederbeschaffung verloren geglaubter Sendungen kann derjenige, der Ersatz erhalten hat, die Sendung gegen Rückzahlung des Ersatzbetrags zurücknehmen. Ist Ersatz geleistet, so tritt die Post ohne weiteres in alle Rechte des Entschädigten an der Sendung ein.
Im Zeitungsverkehr können nach Ländern, die sich zu diesem Verfahren bereiterklären, sogenannte Verlegerstücke überwiesen werden; mit derselben Einschränkung ist die Ueberweisung im Inland be⸗ zogener Zeitungen nach dem Ausland zugelassen.
Postausweiskarten werden künftig 3 Jahre lang gelten.
Von Beschlüssen, die für die Oeffentlichkeit weniger von Belang sind, ist eine wesentliche Herabsetzung der Durchgangskosten, die die Länder unter sich für die Beförderung der Briesposten zu zahlen haben, zu erwähnen.
Sämtliche Aenderungen treten erst zum 1. Hltober 19 1 in KNaft. “
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Dem Reichsgesundheitsamt ist das Erlöschen der Maul⸗
und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Stuttgart am 2. September 1924 gemeldet worden.
Deutsche Seefischerei und Bodenseesischerei für Juli 1924 (Fangergebnisse usw.).
Von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangene und an Land gebrachte Fische, Rohben, Wal⸗ und andere Seetiere sowie davon gewonnene Erzeugnisse.
Ostsee Wert in Goldmark
Nordsee
Wert in Goldmark
I. Fische. Schellfisch, groß . 20 487 vö“ 44 917 LE1 76 642 4 Gete.. 266 618 Shländer ..... 515 586 Weißling (Wittling, Merlan) .““ 339 137 Kabliau, groß.. 140 179 mittel, klein (Dorsch) 122 532 Ssländer . . . 1 031 065 IIN 94 433 Seehecht (Hechtdorsch). 85 316 Scholle (Goldbutt), großß, mittel ... 20 674 klein X“ 166 201
FDhen .... 29 811 Knurrhahn... 62 315 Köhler und Pollack 1 116 083 . “ 189 573 34 693 66 945 14 505 44 209 8 387 110 252 51 035 33 700 59 982 11 946 39 504
Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse kg
10 667 20 261! 32 757
89 211
30 653 45 630 16 507 125 143 4 469
28 159
20 029 43 546 15 629†
8 335
114 121
Katfisch (Seewolf) Rotzunge,... Heilbutt. Seezunge.... Steinbutt.. 34 556 71 453 Glattbutt (Tarbutt 3 862 6 138 Lachs (Flußlachs). 4 18 2* 7 BnI“ d 15 21 615 32 786 Hecht (Flußhecht). 2 751 15 633 19 140 184*“ 12 21 702 000% 70 200
24 234 15 430
201 295 19 458 25 610 15 342 9 498 1 340
5 179 6 986 36 340 18 230 13 746 2 358 231 282 456 924 1 740 1 730
10 489 5 003
47 333 27 837
Rotbarschh.. 5 Kaulhkarsch. . .....
Blei (Brachsen, Brasse) 5 29 Scharbe (Platen)... 319 6 943 Schleie “ 15 31 Hering 4 3 380
Sprotte (Breitling)... — — Aal (Fluß⸗ u. Meer⸗). 14 214 19 300 Aalraupe (Quappe).. 53 39 Seeteufel “ 27 86 12 641 b“ 6 562 4 703 Flunder (Struffbutt). 34 643 23 1141 1 025 799 256 951 Plötze (Rotauge).. 368 180% 62 536 19 222 Weißfisch (Giester).. — — 6 924 2 344 Verschiedenen.. 49 718 19 459 17 784 6 392
fammen] 5 175 590] 1 033 753] 2 862 654] 1 102 327 II. Schaltiere.
436 457 69 717 27 3 349 224 221 161 614 1149 11
439 806 95 163
25 868
Muscheln usw.. Krabben (Granaten). Hummer ). . .... Taschenkrebfe. .Stück eö—“
4 485 Andere Seetiere.
kg zusammen - Stůck
III.
Delphine und Seehunde
Stück 8 . 230
Wildenten, Möwen 1“” — 2 170
zusammen Stück 230% 2 170 IV. Erzeugnisse von Seetieren. Salzheringe Kantjes 47 774 — ²)1 2
Kanian hag — — Fischlebernn.. „ 65 302 6 376 38 264 10 738
.
Fischtran.. 8 ischrogen.. 88
k 103 566 9. Kanties 47 774 17114
kg 5 718 971 Stück 4 508 91 146 260 Kantjes 47 77490 kg. 8 581 652 Stück 6 678 12 251 916 Kantjes 47 774
zusammen
2 862 681 2 170 1 105 656
Nord⸗ und
Ostsee
wngrn-
Hollandische .. Norwegische. 8
Schwedische..
Bodensee⸗ und Rheingebiet.
Wert in
Goldmark
— ₰
92
Fische
02 έ
Blaufelchen . Gangfische u“ Sand⸗(Weiß⸗) Felchen v“*“ Rheinlachs (Salmen). I“ C4““ Barsche (Egli, Krätzer).. 11A“ Weißfische (Alet, Nasen usw.) Sonstige Fische...
1
+ œ/ do cgboboNG
—
—
1 553 646 958
1 484 964
50 463 6
zusammen 1) Darunter 136 Goldmark. ²) Werte sind durch die Heringsfischereigesellschaften teilweise noch nicht ermittelt. Berlin, den 5. September 1924. Statistisches Reichsamt. Der Präsident. J. V.: Sus
Kaiserhummer: 166 kg im Werte von
a t.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 9. September 1921. Telegraphische Auszahlung (in Billionen).
8. September Geld Brief
1,435 1445 1,705 715 18,635 18,725 4,19 4,21 0,395 0,405 160,30 161,10 20,925 21,025 57,26 57,54 74,31 74,69 10,49 10,55 18,32 18,42 5,51 5,53 69,92 70,28 11,97 12,03 22,14 22,26 12,55 12,61 78,675 79,075 3,05 3,07 54,61 54,89
111,78 111,59 111,78 5,46 5,42
5,91
9. September
Geld Buenos Aires 3 (Papierpeso). IZ Konstantinopel. e“ Nexm Worlkl Rio de Janeiröo.. Amsterd.⸗Rotterdam Prüse u. Antwerpen Christiania.. 8 Danzig ... 8 Eeeööö“ Stakiaeh 8 3 Jugoslawien.. Kopenhagen.. Lissabon und Oporto rag . ᷣ 20 v9 % 90 829 Schwea5 cenZZ“ Sletchehheeeö“ Stockholm und Gothenburg.. Budapest... “
57,11 74,16 10,495 18,20 5,49 71,12 18 21,875 12,53 78,55 3,05 54,46
111,22 5,915
Ausländische Banknoten (in Billionen).
8. September „ 4,19 4,19 1,415b 0,385 18,59 18,56 20,70 3,015 69,68 74,18 10,445 159,85 18,425 5,44 57,06 2,14 2,13 110,92 78,45 54,36
12,505 12,48
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. 8 2 u. 1 DYoll. Argentinische... Brasilianische.. Englische große .. 1 1 f u. dar. VB“ Bilgarische vgIZ“ Danziger (Gulden) Finnische .1 Französische
0,385 18,50 18,49 20,55
70,92 10,425 21,80
159,45 18,25
5,41
56,98
2,14
211 110,92 111,48 78,85
18,69 18,66 20,80 3,035 70,02 74,56 10,505 22,26 160,65 18,525 5,46 57,34 2,16 2,15 111,48 78,85 54,64
21,90 160,25 Italienische uber 10 Ltr 18,35
Jugoslawische.. .
Rumänische 1000 Lei „ unter 500 Lei
Schweizer.. II Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber Denie 18eg100 Kr. Oesterreichische.. 12“ CEV116681I1I11 5,36 5,38 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis füt je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ eiten, bei b üͤbrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
12,565 12,54 5,88 5,90
“
— Der Messefachausschuß beim Preußischen Handels⸗ ministerium, Berlin C. 2, Hinter dem Gießhause 3, Fernspreche, Amt Merkur 5525, erteilt über die 5 als einzige vom Preußischa Staaf anerkannten Großmustermessen Breslau. Frankfut am Main, Kiel, Köln, Königsberg in Preußen Interessenten jede er⸗ forderliche Auskunft. Jeweils vor den Frühjahrs⸗ und Herbstmessen s Pn in seinem Büro Kataloge, Pläne und Bedingungen zur Ein⸗
aus.
— Nach vorläufigen Berechnungen wurden laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen in der Woche vom 24. bis 30. August im gesamten Ruhrgebiet — ohne die von der Regie betriebenen drei Zechen und zehn Kokereien — in 6 Arbeitstagen 1 980 578 1
Kohle gefördert (auf das befetzte Gebiet entfallen davon 1 814 871 0)
1 931 865 (1 777 833),t in Woche
6 Arbeitstagen.
vorhergehenden 8 Die Kobkserzeugung stellte Berichtszeit in 7 Tagen — in den Kokereien wird auch Sonntags gearbeitet — auf 376 468 t (besetztes Gebiet 343 345) gegen 369 787 (336 550) in der vorhergehenden Woche. Die arbeitstägliche Kohlenförderung (immer ohne die be⸗ setzten Betriebe) betrug in der Woche vom 24.—30. August im ge⸗ samten Ruhrgebiet 330 096 (gegen 321 978 t in der Woche vorher). Die tägliche Kokserzeugung stellte ssch auf 53 781 t (52 827 bezw. 62 718 ) Im besetzten Gebiet ergibt sich eine arbeitstägliche Kohlenförderung von 302 479 t (296 306 bezw. 348 586 t) und eine tägliche Koks⸗ erzeugung von 49 049 (48 079 bezw. 58 338) tt. 8
egen, der ei ebenfalls
sich in der
1
Die Elektrolytkupfernotier ung der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
des „W. T. B.“ am 8. September auf 128,75 ℳ (am 5. Septembers
auf 129,50 ℳ) für 100 kg.
:”. B.) Preisnotierung’¹ tseinkaufspreis ür je 50 kg frei Hau
Berlin, 8. September. (W. für Nahrungsmittel. (Dur des Lebensmitteleinzelha
Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, Gerstengrütze, lose 16,50 bis 17,50 ℳ, Haferflocken, lose 18,00 bis 20,25 ℳ, Hafergrütze, lose 19,00 bis 21,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 14,00 bis 15,75 ℳ, Weizengrieß 19,00 bis 21,75 ℳ, Hartgrieß 23,00 bis 26,50 ℳ, 70 % Weizenmehl 17,00 bis 18,25 ℳ, Weizenauszug⸗
mehl 19,00 bis 24,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 17,50 bis 22,00 ℳ,
Speiseerbsen, kleine 12,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 30,50 ℳ, Linsen, kleine 20,00 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, roße 39,00 bis 46,00 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 20,50 ℳ, Makkaroni, rießware 37,00 bis 43,00 ℳ, Markkaroni, Mehlware 38,00 bis —,— ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 20,00 bis 23,00 ℳ, Bruchreis 15,50 bis 16,50 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 18,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 30,00 bis 37,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100. 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 55,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis 62,00 ℳ, Rofinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 175,00 bis 180,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 155,00 bis 160,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 185,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 16,50 bis 18,50 ℳ, Kakao, fettarm 65,00 bis 75,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 86,00 bis 100,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bis 400,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandszucker Melis 37,50 bis 38,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 39,00 bis 41,00 ℳ, “ 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 30,00 bis 38,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 —ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00. bis 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 30,00 bis 36,00 ℳ, Steinsalz, lose 3,10 bis 3,70 ℳ, Siedesalz, lose 4,00 bis 4,70 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 84,00 bis 84,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 85,00 bis 86,00 ℳ, Purelard in Tierces 81,00 bis 82,00 ℳ, Purelard in Kisten 81,50 bis 82,50 ℳ, Speisetalg, gepackt 62,00 bis —,— ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— bis —,— ℳ, Margarine, Handelsmarke I 66,00 ℳ, II 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I 80,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Margarine III —,— ℳ, Molkereibutter in Fässern 196,00 bis 201,00 ℳ, Molkereibutter in Packungen 201,00 bis 206,00 ℳ, Landbutter —,— bis —,— ℳ, Auslandsbutter in Fässern 201,00 bis 205,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,75 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 — 12/14 90,00 bis 95,00 ℳ, Quadratkäse 35,00 bis 50,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 120,00 ℳ, bayr. Emmenthaler 160,00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 170,00 bis 180,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ milch 48/16 21,00 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50 ℳ. — Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
1
Speisefette. Bericht von Gebr. Gause, Berlin, den 6. September 1924. Butter. Die Marktlage war auch zum Schluß der Woche unverändert. Die Eingänge inländischer Butter sind nach wie vor reichlich, doch besteht ein großer Teil aus ab⸗ weichenden Qualitäten. Die Forderungen vom Auslande sind: Däne⸗ mark 20 Oere über nächstwöchige Notierung. Holland 2,29 Hfl. per Kilogramm. Die hiesige Notierung blieb am Donnerstag und heute unverändert. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Er⸗ zeuger und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, war am 4. und 6. September 1924 für Ia Qualität 1,75 2ℳ pr. Pfd., II a Qualität 1,50 ℳ pr. Pfd., abfallende 1,20 ℳ pr. Pfd. — Margarine. Mäßige Nachfrage. — Schmalz. Die ameri⸗ kanischen Fettwarenmärkte waren etwas matter, was auf den hiesigen jedoch keinen Einfluß ausübte, da die Preise sich hier noch immer unter der amerikanischen Parität bewegen. ie Konsumnachfrage ist andauernd gut. — Speck. Regere Nachfrage bei anziehenden Preisen.
1. I sachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung 2ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
lose 17,00 bis 22,25 ℳ,
Bffentlicher
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 1. bis 6 September 1924 stellten sich die Schlachtviehpreise je Zentner Lebendgewicht
Berlin Hamburg Stuttgart 6. Septbr. 4. u. 5 Septbr. 4. Septbr.
Goldmark
46—48 48 —52 41 — 44 37 — 39 34 — 36 42 — 44 37 — 40 34 — 36
44 —48 38 — 42 30 — 35 25 — 27 20 — 22 . 85 — 92 . — 75 — 80
8 . 60 — 70 Schafe. 50 — 54
8bö 35 — 44
Schweine — 84
81 — 83
76 — 80
68 — 74
Ochsen a) 8 34 — 39 27 — 33
39 — 43
2
Bullen
Färsen
9 2 * 9 2 2 97 2 Kälber.
Sauen
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Wertpapiermärkten.
1 Devisen.
ig, 8. September. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische 56,234 G., 56,516 B., Polnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 108,72 G., 109,28 B., 100 Bilkionen Reichsmark —,— G., —,— B., 100 Rentenmark 133,665 G., 134,335 B. — Schecks: Warschau 107,93 G., 108,47 B. — Aus⸗ zahlungen: Berlin 100 Billionen 133,540 G., 134,210 B., London 250 ¾ G., —,— B., Amsterdam 215,09 G., 216,16 B.
Wien, 8. September. (W. T. B.) Feiertag.
Prag, 8. September. (W. T. B.) Feiertag.
London, 8. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 84,47 ½, New York 4,43,93, Deutschland 18,500 Billionen, Belgien 89,56, Spanien 33,82 ⅛, Holland 11,61 ¾, Italien 101,65, Schweiz 23,67 ⅛, Wien 314 000.
Paris, 8. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,—, Bukarest 9,95, Prag 56,90, Wien 26,75, Amerika 19,50, Belgien 94,35, England 84,44, Holland 726,50, Italien 82,90, Schweiz 353,50, Spanien 249,75, Warschau —,—, Kopenhagen 318,00, Stockholm 504,00, Christiania 261,00.
Notierungen.) London 11,60, Berlin 0,62 Fl. für eine Billion,
Paris 13,77 ½, Brüssel 13,00, Schweiz 48,95, Wien 0,0036 ¾, Kopen⸗
hagen 43,10, Stockholm 69,10, Christiania 35,75. — (Inoffizielle
Notierungen.) New York 260,00, Madrid 34,25. Italien 11,40,
Prag 7,80, Helsingfors 6,50, Budapest 0,0037 ½, Bukarest 1,35, arschau 0,51.
Zürich, 8. September. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,33, London 23,69, Paris 28,10, Brüssel 26,60, Mailand 23,26 ½, Madrid 69,75, Holland 203,50, Stockholm 141,25, Christiania 73,00, Kopenhagen 89,00, Prag 15,90, Berlin 1,26 ¾ Frank für eine Billion, Wien 0,00,75, Budapest 0,00,69, Belgrad 6,95, Sosia 3,87 ½, Bukarest 2,75, Warschau 102,50, Helsingfors 13,35, Konstantinopel 2,82, Athen 9,50, Buenos Aires 183,50, Italien —,—.
Kope nhagen, 8. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,85, New York 5,99, Hamburg —,—,
1,— Goldmark freibleibend.
Billlionen.)
Dynamit Nobel —,—,
Amsterdam, 8. September. (W.T. B.) Devisenkurse. (Offizielle
Paris 31,30, Antwerpen! deutschen und außerden
6 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. nzeiger. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 8 Bankausweise.
30,00, Zürich 112,45, Rom 26,25, Amsterdam 229,15, Stockholm 159,00, Christiania 82,10 Helsingfors 15,00, Prag 17,85.
Stockholm, 8. September. (W. T. B.) Devisenkurje. vondon 16,72 Berlin 0,89,80 für eine Billion, Paris 19,95, Brüssel 18,85, Schweiz. Plätze 70,75, Amsterdam 144,10, Kopenhagen 63,00 Christiania 51,80, Washington 3,75 ¾ Helsingfors 9,45 Prag 11,40
Christianna 8 September. (W. T. B.) Devisenkurse London 32,40, Hamburg —,—,. Paris 38,75, New York 7,30, Amsterdam 279,50, Zürich 137,50, Helsingsors 18,35 Antwerpen 36,75. Stock⸗ holm 194,00 Kopenhagen 122,25, Prag 21,80
London, 8. September. (W. T. B.) Silber 34,75, Silber auf Lieferung 34,75. Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 8. September. (W. T. B.) (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 0,387, Adlerwerke 2,55, Aschaffenburger Zellstoff 23,0, Badische Anilinfabrik 19 ⅛, Lothringer Zement — —, Chemische Griesheim 17,0, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 15,0, Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 3,5. Hilpert Maschinen 5,0, Höchster Farbwerke 15,8, Phil. Holzmann 5,8, Sr “ 7,0, Wayß u. Freitag 4,0. Zuckerfabrik
Bad. Waghäusel 3,3.
Hamburg, 8. September. (W. T. B.) (Schlußkurse.) In Brasilbank —,—. Commerz⸗ u. Privatbank 5,75. Vereinsbank 4,25, Lübeck⸗Büchen 95,5, Schantungbahn —,—, Deutsch⸗ Auftral. 29,5, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 27,75, Hamburg⸗Südamerika 38,5, Nordd. Llond 6,75, Vereinigte Elbschiffahrt 2,9, Calmon Asbest 1,35, Harburg⸗Wiener Gummi 2,7, Ottensen Eisen 2,75, Alsen Zement 57,2), Anglo Guano 12,0, Merck Gnano 11,0, — Holstenbrauerei 34,0, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 22,75. — Freiverkehr. Kaoko —,— Sloman Salpeter —,—.
Amsterdam, 8. September. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 100,50, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 83,25, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 665 78, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 Fl. 102,25, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. 131,25, Jürgens Margarine 67,00, Philips Glocilampen 336,25, Geconsol. Holl. Petroleum 172,00, Kominkl. Nederl. Petroleum 333 ⅞, Amsterdam Rubber 149 ⅞, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 91,25, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 128 ½., Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 176 ⅜, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 457,75, Deli Maatschappif 384,00
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Manchester, 5. September. Am Gewebe⸗ und Garn⸗ markt waren die Preise gut behauptet, das Geschäft aber rnhiger als zu Beginn der Woche. Water Twist Bundles erforderten einen 2 von 23 ½ d. für das Pfund und Printers Cloth 47 sh. 6 d. für das Stück.
Nr. 36 der Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗
heitsamts vom 3. September 1924 hat folgenden Inhalt: Per⸗
gemeingefährlichen Krankheiten. gemeingefährliche Krankheiten. Reich.) Gehirnrückenmark⸗
sonalnachrichten. — Gang der — Zeitweilige Maßregeln gegen — Gesetzgebung usw. (Deutsches entzündung der Pferde. — (Preußen.) Krafträder. — (Reg.⸗ Bez. Merseburg.) Aufbewahrung amtlich nicht untersuchten Fleisches. — (Bayern.) Thierärzte. — Wutschutzbehandlung. — (Hamburg.) Verkehr mit Milch. — Tierseuchen im Auslande. — Verhandlungen von . Körperschaften, Vereinen, Kon⸗ gressen usw. (Deutsches Reich.) Jahresversammlung des Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Durchschnittsschlachtgewichte, 1923/24. — (Vereinigte Staaten von Amerika.) Prohibitionsgesetz. — Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in schen Ländern. — Witterung.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
—,
——, —
— —
☛ MBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☛᷑☛
13/14, 105, anberaumten
straße Nr.
2. Aufgebote, Ver⸗
vorzulegen, widrigenfalls
III. Stochwerk, Zimmer Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde
oder das zur Auszahlung ge⸗ langende Ablösungskapital zu haben tasgen. hierdurch aufgefordert, solche An⸗
die Kvaftlos⸗ sprüche spätestens in dem zur Auszahlung
teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Schmalkalden, 3. September 1924.
[49390] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Pundt, geb. Rammer, in Sonnewalde, Klägerin. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hermann De⸗
lust⸗ und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.
[49070]
Abhanden gekommen: ℳ 1000,— Mannesmann⸗Röhren⸗Werke⸗Akt. Nr. 3922v 1
Altenburg i. Thür., den 3. Sep⸗ tember 1924.
Die Polizeidirektion.
[49884]
Abhauden gekommen: ℳ 30 000 Charlottenburger Wasser⸗Aktien Nr. 74858, 77026, 81 183, 83 047/8, 84 634, 87421/2, 90 932, 95 084.
Berlin, den 8. 9. 24. (Wp. 400/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[49886]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 79 vom 2. 4. 24 gesperrten Terra⸗Film⸗Akt. 29 687/92 sind ermittelt.
Berlin, den 8. 9. 24. (Wp. 235/24.)
Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[498850
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 150 vom 27. 6. 24 gesperrten Lichtenberger Wollfabrik⸗Akt. 6255, 35 962/3 sind er⸗ mittelt.
Berlin, den 8.9.24. (Wp. 325/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. [49410] Aufgebot.
Der Kaufmann Waldemar Strauß in Berlin SW. 68, Charlottenstraße 6, hat das Aufgebot des angeblich abhanden ge⸗ kommenen, von der Firma Oito Teich⸗ gräber in Berlin SW. 68, Kochstr. 5, akzeptierten, über 366,50 Rentenmark lautenden Wechselblankoakzepts, in dem als Ausstellungstag der 12. 7. 1924 und als Fälligkeitstag der 12. Oktober 1924 angegeben ist, beantragt. Der Inhaber der Ürkunde wird asgordee pätestens in dem auf den 11. März 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, dem unter⸗ reichneten Gericht, Friedrich⸗
vor Neue
erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 13. August 1924.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154. F. 90. 24. [49413] Anfgebot.
Die Landwirtschaftliche Ein⸗ und. Ver⸗ kaufsgenossenschaft e. G. m. b. H. zu Schlochau, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Heß⸗ dörffer in Schlochau, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatt des ihr gehörenden Grundstücks Prechlau Blatt Nr. 428 Abt. III Nr. 1 für den in unbekannter Abwesenheit lebenden Michael Schulz aus dem Erbrezesse vom 27. März 1888 ohne Bildung eines Hypothekenbriefes eingetragenen Mutter⸗ erbteils von 75 — fünfundsiebzig — Mark beantragt. Der Gläubiger wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. November 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls er mit seinem Recht aus⸗ geschlossen wird.
Schlochau, den 2. September 1924.
Das Amtksgericht. [49412]
Das Amtsgericht Seesen hat heute falgegrs Aufgebot erlassen: Mittels
ezesses Nr. 23 486 vom 15. Mai 19. Juli d. J., bestätigt am 9. August EEEIIII zwischen dem Landesforstamt Braunschweig und den Ackerbürgern Karl und Otto Rust zu Seesen die Ablösung der dem Gehöfte No. ass. 37 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge einer Brennholznatuvalrente aus den
orsten des vormaligen Kommunion⸗ arzes gegen eine Kapitalentschädigung von 720 G.⸗M. nebst 4 % Zinsen jähr⸗ lich vom 2. August 1924 an vereinbart worden. kaf ntrag des Landesforst⸗ amts Braunschweig werden alle die⸗ jenigen, welche Ansprüche an die abgelöste
des Ablösungskapitals nebst Zinsen auf den 23. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Seesen anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen
dem Antragsteller gegenüber ausgeschlossen
werden.
Seesen, den 28. August 1924.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [49411] Aufgebvt.
Die EChefrau ß8 Krunnviede, geb. Ackermann, in Wenden, vertreten durch den Rechtsanwalt Frucht in Nienburg, hat beantragt, den verschollenen, am 19. September 1844 in Wenden geborenen Friedrich Heinrich Wilhelm Lane, zuletzt wohnhaft in Wenden, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 23. April 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Nienburg, W., den 28. August 1924.
1 Amtsgericht.
[494144 Alufgebvt. Der Bäckermeister Johannes Friedrich Hörster in Schmalkalden hat beantragt, einen Bruder, den verschollenen Sattler runst Valentin Hörster, geboren am 15. September 1876 zu Schmalkalden, zu⸗ letzt wohnhaft in Schmalkalden und dann in New York aufhaltsam, für tot zu er⸗ klären. bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 29. April 1925, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht
anberaumten Aufgebotstermine zu melden,
widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben ode Tod des Verschollenen
Das Amtsgericht. Abt. 3. [49388] Oeffentliche Zustellung.
Die Putzerin Amna Rosa Kratzsch, geb. Richter, in Crimmitschau. Badergasse 9, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Justizrat Reuter in Altenburg, klaat gegen ihren Mann, den Hilfswerkmeister Kurt Alfred Kratzsch, zuletzt irn Schmoölln, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1568. 1567 (2) B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Scheidung der Che. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandluna des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Thü⸗ ringischen Landgerichts Altenburg auf Montag, den 3. November 1924, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Altenburg, den 5. September 1924.
Thüring. Landgericht.
[49403] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Theresia Hönack, geb. Kempe, in Cassel, Moritzstraße 11, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsamwälte Dres. Müller u. Kreßner in Cassel, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Fritz Hönack, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Cassel, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie verlassen habe und nicht für sie songe, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtia zu verurteilen, an die Kläagerin eine monatlich im voraus zahlbare Ukerhaltsrente von 40 G.⸗M. zu zahlen, und zwar beginnend vom 1. April 1922 ab, und das Urteil für vorläufig vollstreckhar zu erklkären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsaericht, hier, Abt. 18, Zimmer Nr. 39, hohes Erdgeschoß, auf den 21. Oktober 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Cassel, den 2. September 1924.
(L. S.) Waaner,
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
dolph zu Cottbus, klaat gegen ihren Ehe⸗
mann, den früheren Friseur Hermann
Pundt, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,
Beklagten, unter der Behaupbung,
der Beklagte Ehebruch getrieben habe, mit dem Antraag auf Scheidunag der Ehe. Die
Klägerin ladet den Beklaaten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
die 3. Zivilkammer des Landgerichts in
Cottbus guf den 25. November 1924,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗
rung, einen bei dem gedachten Gericht
zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Cvottbus, den 5. September 1924.
Gerichtsschreiber des Landgerichts. [49391] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wilhelm Franken, Maria geb. Badinski, in Essen⸗Bredeney, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsamvalt Dr. Thomaßen, Crefeld, klagt gegen den Be⸗ triebsleiter Wilbelm Franken, früher in Crefeld, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter seit 2 Jahren die Klägerin in böslicher Absicht verlassen habe und seinen Aufenthaltsort verheimliche, mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Crefeld auf den 18. November 1924, Vorm. 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[49093] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Walther, geb. Klauder, in Erfurt Progeevolmce 8n: Rechts⸗ anwalt Geh. Justizrat Dr. Weydemann in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Walther, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Erfurt, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. unter der Behauptung, daß der Beklagte seit
März 1923 seine Familie verlassen und