1925 / 78 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Preußen.

Die Herren Forstreferendare, die im Juni d. J. die forst⸗ kiche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 1. Mai d. J. einzureichen.

Nichtamtliches 8 Deutscher Reichstag.

44. Sitzung vom 1. April 1925, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger’“).)

Am Regierungstische: Reichswehrminister Dr. Geßler.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten und richtet an das Haus, das sich von den Plätzen erhebt, folgende Ansprache:

Die erschütternde Nachricht von dem furchtbaren Unglücksfall, der 8 viele Angehörige der deutschen Reichswehr betroffen hat, und über en ich 88 zu 13. 38 der Sitzung eineramtliche Bestätigung noch nicht erhalten konnte, hat sich leider bewahrheitet. Ueber 70 Personen sind bei der Ausführung ihrer Uebungsaufgaben mit ihrem Offizier in den Fluten der Weser ertrunken, und es besteht nach den mir ge⸗ wordenen Mitteilungen geringe Hoffnung, 78 Ver⸗ mißten noch jemand gerelktet werden könnte. Mit der Reichswehr trauert die deutsche Volksvertretung um die vielen noch so jungen Opfer ihres Soldatenberufs und spricht den Angehörigen, den Kameraden und der Heeresleitung ihre tiefe Teilnahme aus. Ich bitte Sie, noch einige Mitteilungen des Reichswehrministers über die Katastrophe entgegenzunehmen

Reichswehrminister Dr. Geßler: Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst dem Herrn Präsidenten dieses Hauses für den Aus⸗ druck der Teilnahme herzlichst danken, ebenso dem hohen Hause, das sich dieser Teilnahme angeschlossen hat. Die Katastrophe, die wir an der Weser erlitten haben, steht in der Geschichte der Friedensübungen wohl beispiellos da, vor allem durch die Zahl der Opfer. Ich bin noch nicht in der Lage, heute eine verantwortliche Erklärung über die Ursache des Unglücks abzugeben. Diese Ursachen werden einmal durch eine dienstliche Untersuchung, zu der ich gestern den Chef des Pionier⸗ wesens abgeordnet habe, und daneben auch durch eine gerichtliche Unter⸗ suchung festgestellt. Ich bitte aber den Herrn Präsidenten, mir zu gestatten, daß ich wenigstens den kurzen vorläufigen Bericht dem Hause zur Kenntnis bringe.

Bis 2 Uhr 45 Vormittags vermißt (voraussichtlich ertrunken): 1 Offizier, 78 Mann (77 vom Ausbildungsbataillon 18, 1 vom Pionierbataillon 6). Aussicht auf Verringerung der Verluste gering.

Verlauf: 31. 3. Vormittags: Felddienstübung von Teilen der 6. Division unter Leitung des Artillerieführers 6 im Beisein des Divisionskummandeurs, bei der auch Uebersetzen durch Pionier⸗ bataillon 6 zu üben war. Das Uebersetzen geschah durch sogenannte Gierfähre aus vier Pontons. Ab 7 Uhr 30 Vormittags waren vier Faͤhrten glatt verlaufen. Zur fünften Fahrt gegen 10 Uhr Vor⸗ mittags wurde Fähre mit elwa 150 Köpfen beladen.

Vorläufiger Eindruck zur Ursache des Unglücks: Ungleichmäßige Verteilung veranlaßte einseitiges Einsinken der Fähre nach Abfahrt, verstärkt durch zu scharfe Gierstellung. Fähre im ganzen auch wohl etwas überlastet. Mitte Strom zogen ein, später zwei Pontons Wasser durch Einlauf. Darauf weiteres Einsinken der Fähre, Zu⸗ sammendrängen und Abrutschen der Besatzung. Rettung trotz Vor⸗ handenseins von zwei Rettungskähnen und Schwimmgürtel erschwert infolge Zusammenballens der im Wasser Liegenden und Umschlagen eines überfüllten Rettungskahnes. An Rettungsarbeiten haben sich Bevölkerung und Fährleute sofort in hervorragender Weise beteiligt. Leitung des Uebersetzens hatte Oberleutnant Jordan, der sich auf Fähre befand und zurzeit noch nicht veruehmungsfähig ist. Vernehmungen werden fortgesetzt.

Meine Damen und Herren! Es wäre zu wünschen und zu hoffen, daß sich die Zahl der Opfer noch etwas verringert. Aber leider ist nach den letzten Mitteilungen diese Aussicht sehr gering.

gür uns wird dieses tragische Ereignis noch dadurch erschwert, daß sich auch bei der Marine gestern auf der Werft bei der Reparatur eines Torpedobootes ebenfalls ein schweres Unglück ereignet hat, bei dem zwei Heizer und zwei Arbeiter ihr Leben eingebüßt haben und dieselbe Zahl verwundet worden ist. Sobald ich in der Lage bin, dem hohen Hause die authentischen und verantwortlichen Berichte vorzulegen, wird das selbstverständlich sofort geschehen.

„Präsident Löbe: Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Trauerkundgebung.

Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Geschäfts⸗ Eb1e über die Anträge des Landgerichts Magdeburg auf Erteilung der Genehmigung zur Ver⸗ nehmung mehrerer Reichstagsabgeordneten im Rothardt⸗Prozeß. .

Abg. Dr. Bell. (Zentr.) berichtet über die Verhandlungen im Geschäftsordnungsausschuß und führt aus: Der Reichsinnenminister beantragt in einem Schreiben, einen Beschluß des Reichstags über den Antrag des Vorsitzenden im Magdeburger Rothardt⸗Prozeß auf Erteilung der Genehmigung fer Vernehmung der Reichstags⸗ abgeordneten Silberschmidt, Graßmann, Schlicke und Giebel herbeizuführen. Die Abgeordneten sollen darüber ver⸗ nommen werden, ob am 31. Januar oder 1. Februar 1918 eine getagt habe, bei der sich fast alle Teilnehmer gegen den Streik und nur drei für den Streik ausgesprochen hätten, und es nicht richtig sei, daß die Gewerkschaften damals eine zwei⸗ deutige Stellung eingenommen hätten. Der Reichstag hatte in mehreren anderen Fällen die Genehmigung zur Feugenderce Wang be⸗ stimmter Abgeordneter über präzise Beweisfragen in der Stra sache egen Rothardt erteilt. Noch kürzlich wurde die Vernehmung der Abgg. und Braun⸗Düsselvorf genehmigt. Als Bericht⸗ erstatter des Ausschusses hatte ich aber damals die einmütige 8 fassung des Segchaft sedeeutgea eh hes ausführlich vorgetragen un daran eine Darlegung der grundsätz 88 Stellungnahme des Aus⸗ schusses zu künftigen Anträgen auf Zeugenvernehmungen geknüpft. Ich stellte fest, daß das öffentliche der Klärung des Sach⸗ verhalts im Rothardt⸗Prozeß derart stark ist, daß der Reichstag der Klärung und der hierzu erforderlichen Vernehmung von Abgeordneten kein Hindernis entgegenstellen sollte. Im Ausschuß ist aber einstimmig beanstandet worden, daß in den letzten Wochen und Monaten die Ersuchen um Vernehmung von Abgeordneten als Zeugen durch die beteiligten. Gerichte in einem Umfang an den Neichstag herantreten, daß eine bedenkliche Kollision zwischen dem Rechtsinkeresse und dem Parlamentsinteresse eintritt. Es kommt hinzu daß dabei mehr als einmal die dringen erwünschte Präzisierung des Beweisthemas unterblieben ist, und daß die als Zeugen geladenen Abgeordneten tagelang, ja wochenlang ihren parlamentarischen Ver⸗ flichtungen entzogen worden sind, was namentlich im Fall wichtiger bstimmungen dem Interesse des gesancten Reichstags, ohne Unter⸗ schied der Parteien, entschieden wider pricht. Der Geschä tsordnungs⸗ ausschuß beschloß darum, anläßlich der Genehmi ung zur Vernehmung der Abgeordneten Stampfer und Braun, den ustizminister zu er⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

suchen, bei den Gerichtsbehörden darauf hinzuwirken, daß Gesuche um Vernehmung von Abgeordneten als Zeugen außerhalb des Tagungs⸗ ortes des Parlaments auf das äußerst notwendige Maß, in besonders wichtigen chen unter möglichst präziser Angabe des Beweisthemas und des Vernehmungstages, dnn schrünki werden, und daß die Ver⸗ nehmungen tunlichst an den parlamentsfreien Tagen erfolgen. Der Geschäftsordnungsausschuß hat daraufhin heute mit 14 (vierzehn) gegen 6 (sechs) Stimmen folgenden Beschluß gefaßt: 1. die Genehmigung zur Vernehmung der Mitglieder des Reichstags Silberschmidt, Graß⸗ mann, Schlicke und Giebel wird versagt da das Interesse des Reichs⸗ tags an EWE“ der parlamentarischen Pflichten seiner Mit⸗ r. das Interesse der Rechtsordnung in der Feststellung des im Ersuchungsschreiben des Landgerichts Magdeburg angegebenen Beweis⸗ themas überwiegt. 2. Nachdem sämtliche Abgeordnete, deren Zeugen⸗ vernehmung in der Strafsache gegen Rothardt genehmigt worden war, Fuseesic vernommen worden sind, wird die Genehmigung zu weiteren Zeugenvernehmungen dieser Abgeordneten versagt und die Stellungnahme zu etwaigen weiteren Anträgen auf deren Zeugen⸗ vernehmungen zu bestimmten Zeitpunkten über präzise Beweisfragen vorbehalten.

Der Antrag des Geschäftsordnungsausschusses wird ohne E— die Stimmen der Deutschnationalen und der Völkischen Vereinigung angenommen.

darauf wird die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über den Lehrgang der Grundschule fortgesetzt.

Abg. Seiffert (Völk. Vereinig.) verlangt, daß die besser be⸗ gabten Kinder in einem kürzeren Zeitraum die Grundschule ab⸗ solvieren. Besondere Einschränkungen über den Begriff „begabt“ dürften nicht gemacht werden. Ein tüchtiger Pädagoge müsse von selbst wissen, ob ein Schüler begabt sei oder nicht. Auch müßten besonders begabte Kinder aus allen Ständen weiter unterstützt werden. Auch aus öffentlichen Mitteln seien Gelder dafür zur Verfügung zu stellen. Die Schulstiftungen müßten besser fundiert werden Ueber⸗ haupt müsse alles getan werden, um die Schulen wieder aufzubauen und Lücken auszufüllen.

Abg. Fleißner (Soz.) begründet insbesondere den sozial⸗ demokratischen Gesetzentwurf, wonach die Dauer der Grundschule sechs Jahre betragen soll. Zumindest müsse aber jede Verkürzung der Dauer des Lehrgangs der Grundschule von mindestens vier Jahres⸗ klassen unstatthaft sein. Schulkinder, die auf Grund des Grundschul⸗ gesetzes vom Besuch der Grundschule befreit seien, müßten auch von dem vorzeitigen Ueberkritt an die mittleren und höhberen Schulen ausgeschlossen sein. Daß die Lehrer gehört werden sollten, sei nur eine schöne Geste. Warum verlange man nicht die „Zustimmung“ der Lehrer? Bei der Beratung des Grundschulgesetzes sei man sich über die Dauer des Lehrgangs von vier Jahren völlig einig gewesen. Die Bestrebungen auf Verkürzung seien erst in letzter Zeit auf⸗ getreten. Dagegen sei schon damals der Gedanke des sechsjährigen Lehrgangs in die Debatte geworfen worden. Auch die neueren Richt⸗ linien des Ministeriums des Innern sagten nichts anderes, als was man damals mit dem Grundschulgesetz gewollt habe, nämlich die einheitliche Grundschule, für die damals auch Herr Dr. Runkel als Pädagoge vorbehaltlos eingetreten sei. Welche anderen als pädago⸗ gischen Einflüsse jetzt auf ihn sich geltend gemacht hätten, lasse er dah ingestellt. (Widerspruch des Abg. Runkel.) Wenn wir jetzt einige wenige Ausnahmen von dem vierjährigen Lehrgang machten, so würden diese Ausnahmen mit der Zeit immer größer und schließlich zur Regel werden. Statt dessen sollte man die Grundschule zu ver⸗ bessern suchen in fortschrittlichem Sinne, indem man die Klassen vermehre und die Klassenfrequenz herabsetze. Hinter den Verschande⸗ lungsversuchen ständen lediglich Standes⸗ und Berufsinteressen. Habe doch die Rechte den Antrag seiner Partei abgelehnt, daß den befähigten Kindern unbemittelter Eltern mit Staatsmitteln weiter⸗ geholfen werden solle. Wo sei da ihr soziales Gewissen? Man möchte die Möglichkeit schaffen, das Grundschulgesetz zu umgehen. Der Deutsche Lehrerverein habe in seiner Eingabe dringend darum gebeten, die Anträge auf Differenzierung der Grundschule abzulehnen und die Grundschule vollkommen durchzuführen. Ebenso entschieden habe sich eine Reihe lokaler Lehrervereine ausgesprochen. Alle diese Be⸗ schlüsse der Lehver seien von schwerer pädagogischer Sorge getragen und müßten für uns maßgebender sein, als die Bestrebungen außen⸗ stehender Kreise. Gegen diese Bestrebungen protestiere seine Fraktion im Namen der Kinder, der Eltern und des gesamten Volksschulwesens.

Vertreter der preußischen Unterrichtsverwaltung, Dr. Kästner: Es sollte doch möglich sein, hier eine Einigung wenigstens dahin festzustellen, daß eine weitere Beunruhigung der Grundschule fern⸗ gehalten und ihr eine ruhige Entwicklung einigermaßen gewähvleistet wird. Die immer wiederkehrende Beunruhigung der Grundschule ist auf die Dauer unerträglich. (Sehr richtig links.) Ich nehme an, daß wir darin einig sind, daß die Grundschule vierjährig ist und bleibt. Die Abgg. Mumm und Runkel bhaben ia festgestellt, daß sie die vierjährtee Grundschule vollkommen anerkennen und

ihnen nicht daran liegt, sie zu durchbrechen. Die preußische Unter⸗

richtsverwaltung hat den Wunsch, daß die Grundschule ungestört weiterarbeiten kann; sie bringt ihr ein ganz besonderes Verständnis, ja sogar Liebe entgegen, weil von der Entwicklung der Grundschule auch die Entwicklung der Volksschule abhängt. Die Entwicklung der Grundschule ist noch nicht abgeschlossen, infolge der vielfachen Störungen läßt sich ein abschließendes Urteil über die Entwicklung der Grundschule noch nicht abgeben. Im Dezember 1923 hat der

damalige preußische Unterrichtsminister noch einmal eine Ausnahme

von der Grundschule zugelassen, aber in seinem Erlaß klar aus⸗ gesprochen, daß es sich nur um eine Notstandsmaßnahme handele, um Uebergangsschwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, daß es aber ausgeschlossen sei, diese Maßnahmen in den kommenden Jahren zu wiederholen, sowie daß diese Ausnahme in keinerlei Zusammenhang mit den Bestrebungen stände, die die vierjährige Dauer der Grund⸗ schule antasten wollen. Die preußische Unterrichtsverwaltung hat seitdem jede weitere Ausnahme abgelehnt und lehnt auch heute die Schaffung von besonderen Einrichtungen in der Grundschule ab, da sie den einheitlichen Organismus zerstören würden. (Sehr richtig! links.) Auch der Unterrichtsausschuß des Preußischen Land⸗ tags hat alle Anträge auf besondere Einrichtungen in der Grund⸗ schule abgelehnt. Die preußische Unterrichtsverwaltung steht ein⸗ wandsfrei auf dem Boden des Rechts; sie hat sehr eingehend die Frage des Begabtenproblems in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen und ist durchaus bereit, die Mängel, die sich aus einem unnatürlich starren und strengen Klassensystem ergeben, in berechtigtem Maße abzustellen, aber nicht nur für die Grundschule, sondern für die ganzen Schulen überhaupt, einschließlich der mittleren und höheren Schulen. Gewiß gibt es einzelne begabte Kinder, aber es sind doch immer einzelne Ausnahmefälle, denen durch eine vernünftige Schul⸗ leitung schon jetzt entsprochen werden kann, Die preußische Unter⸗ richtsverwaltung würde Wert darauf legen, dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurf eine solche Fassung zu geben, daß er sich nur auf die Aus⸗ nahmefälle von besonders begabten Kindern bezöge. In diesem Sinne lautet auch der Beschluß des Preußischen Landtags, der die Anträge auf Schaffung besonderer Einrichtungen abgelehnt und nur den Zentrumsantrag angenommen hat, wonach geistig und körperlich besonders leistungsfähige eh dreijährigem Grundschulbesuch zur Aufnahmeprüfung für die mittleren und höheren Schulen zu⸗ gelassen werden 1 Abg. Neubauer (Komm.) bezeichnet die Gesetzentwürfe als

ein Musterbeispiel parlamentarischer Demagogie. Sie verschleierten, was ihr Inhalt bezwecke. Die ö seien überschrieben als Entwürfe eines Gesetzes zur Regelung der Dauer des Lehrgangs der Grundschule. In Wirklichkeit müßte die Ueberschrift Entwürfe eines Gesetzes zur Beseitigung der Grundschule lauten. Das alles wäre Verschleierung des reaktionären Charakters des Vorstoßes. Die höheren Schulen der besitzenden düeg- sollten lediglich in ihren Grundlagen befestigt werden. Dieser Gesetzentwurf, wie ihn der Aus⸗ schuß zusammengebaut habe, sei typisch für die parlamentarische Arbeit. Lährend der erste Absatz des § 1 eine Verbeugung vor der Grund⸗ schule sis stelle der zweike Absatz des § 1 einen direkten Umstoß des ersten Absatzes dar Man wolle die Kinder der Bourgeoisie von den Kindern des Proletariats absondern. Der Begriff „Leistungsfähig⸗ keit“ würde für die Bourgeoisie von ihren Hausärzten nach bekannten Mustern sehr weit ausgelegt. Die gestellten Anträge hätten keinen

Schulkindern vor.

zutreten.

dädagggischen sondern einen politischen Zweck. In den Wohnhöhlen er Gro

Eieeen. daß es mit dem Kinde des Bourgeois, das alle Annehmlich⸗ eiten des Lebens habe, konkurrieren könne. Die besitzenden Klassen könnten ihren minderbegabten Kindern reichlich Nachhilfeunterricht gewähren. Die Trennung zwischen „begabt“ und „unbegabt“ sei absolut nicht aufrechtzuerhalten. Sie stelle lediglich eine Maske dar, hinter der sich der eigentliche Zweck verberge, die Kinder der Bourgeoisie so früh wie möglich von denen der Arbeiterklassen ab⸗ zusondern. e Folge wäre, daß die Kinder des Proletariats und ihre Schulen als Pariaschulen behandelt und die Schulen der Bourgeoisie nach allen Kräften gefördert würden. Das zeige die Statistik, die ungeheure Unterstützungen in dieser Beziehung auf⸗ weise. Die Sozialdemokratie habe mit ihren Abänderungsanträgen noch nicht wie töricht es wäre, innerhalb dieses Gesetzes solche Reformen in der kapitalistischen Republik zu machen. Abg. Antonie 188 (Soz.) ist der Auffassung, daß die Lösung dieser Schulfragen vom pädagogischen Standpunkte aus und im Inter⸗ esse des ganzen Volkes erfolgen müsse. Im zweiten Schuljahre könne noch keine besondere Begabung festgestellt werden. Eine Unter⸗ cheidung in der Intelligenz in diesem Lebensalter sei ein Ding der inmöglichkeit, und es wäre selbst nach sechs Schuljahren nicht leicht eine gute Trennung herbeizuführen. Aus diesen Gründen hätte 189 die sozigldemokratische Fraktion auf sechs Schuljahre feftgelege. ie vierte Bhundschurtlasse dürfe nicht gefährdet werden, sie müsse auf jeden Fall aufrechterhalten werden.

In der Abstimmung wird unter Ablehnung aller übrigen Anträge nach dem Antrag der Rechten, des Zentrums und Volkspartei für § 1 folgende Fassung be⸗ chlossen:

„Der Lehrgang der Grundschule umfaßt 4 Jahresklassen Süenh. Im Einzelfalle können besondere leistungsfähige Schulkinder na Anhören des Grundschullehrers unter Genehmigung der Schul⸗ aufsichtsbehörde schon nach dreijähriger Grundschulpflichtzeit zur Auf⸗ nahme in eine mittlere oder höhere Schule zugelassen werden.“ Abg. Antonie Pfülf Soz.) befürwortet sodann einen Antrag ihrer Partei, wonach als § 2 eingefügt werden soll, daß die Lebens⸗ haltungs⸗ und Bildungskosten für diese besonders leistungsfähigen Schulkinder in vollem Umfange von Reich und Ländern zu tragen sind, wenn diese Schulkinder infolge der wirtschaftlichen Lage ihrer Eltern nur Volksschulbildung erhalten würden. Rednerin begründet den Antrag mit der Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs.

Abg. Roenneburg (Dem.) stimmt diesem Antrag zu. Es dürfe nicht schon in die Kindesseele der Klassen⸗ und Kastengeist gelegt werden. Wenn der Antrag, für den auch seine Partei stimme, angenommen werde, möge das Haus wenigstens der Entschließung zustimmen, die seine Partei beantrage, daß die Reichsregierung eine Vorlage in dieser Richtung machen möge.

Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) weist darauf hin, daß seine Partei grundsätzlich dem Gedanken zustimme, für begabte Kinder dem Gedanken „freie Bahn dem Tüchtigen“ sozialpaͤdagogisch und finanziell Raum zu geben. Aber dafür müsse ein direkter Weg beschritten werden, in dem man die Mittel für Erziehungsbeihilfen beim Etat des Reichsministeriums des Innern erhöhe. Die Anträge Dittmann und Roenneburg entbehrten jeder rechnerischen Grundlage und seien deshalb abzulehnen. Im übrigen habe gerade die Weltanschauung seiner Kreise hohe kulturelle Institutionen entwickelt, in denen stets im Rahmen einer Auslese der tüchtigen Kräfte aus allen Volks⸗ schichten Mittel für hohe kulturelle Zwecke eingestellt worden seien. So hätten die Missionen begabte junge Leute aus allen Volkskreisen für kulturelle und vaterländische Ideen zu sammeln und zu erziehen verstanden. (Beifall.)

Abg. Hoernle (Komm.) bemerkt, daß ganz klar geworden sei, daß man ein Privilegium für die Kinder der begüterten Klassen schaffen wolle. An dieser Art Auslese der Kinder sich zu beteiligen, hätten die Arbeiter kein Interesse. Die heutige Schule könne die wirkliche Begabung gar nicht feststellen, diese Auslese sei ein rein formales, mechanisches Geschäft. Redner bringt Beschwerden über die Vernachlässigung der Volksschule und über Mißhandlungen von 1 Es handle sich gar nicht um eine Auslese wirklich begabter Kinder, sondern darum, daß die Kinder der begüterten Klassen zu zuverlässigen Stützen der Interessen dieser Klassen erzogen werden. Die Kommunistische Partei werde trotzdem dem sozial⸗ demokratischen Antrag zustimmen, damit auch den Proletarierkindern der Aufstieg ermöglicht werde.

Abg. Ulrike Scheidel (D. Nat.) ist der Meinung, man stehe der Frage der Begabtenauslese hier im Hause viel hu theoretisch gegen⸗ über. Die Berliner Schulverwaltung gewähre auf Antrag den Kindern von Eltern mit weniger als 1500 ohne weiteres Schulgeldfreiheit. Die Kosten für die mittellosen Schulkinder dem Staate aufzubürden, gehe aber zu weit. (Die Rednerin wird durch benge . der Linken unterbrochen. Einen Zwischenruf der Abg. Pfülf (Soz.): „Gewissenloser Blödsinn“ weist Vizepräsident Dr. Bell als un⸗ parlamentarisch zurück. Im Reichstag werde niemals Blödsinn geredet. Stürmische Heiterkeit und Widerspruch.) Wir sind durch⸗ aus bereit, für die Unterstützung mittelloser begabter Kinder ein⸗ (Beifall rechts.) G 8 Aba. Korell (Dem.) weist die vom Abg. Hoernle gegen die Volksschullehrer erhobenen Vorwürfe zurück. Es sei eine Tragödie, daß manches begabte Kind vom Lande keiner höheren Bildung teil⸗ haftig werden könne, weil die Mittel dazu fehlten. Er beneide darum die katholische Kirche um ihre vorbildlichen Einrichtungen. Die Bitt⸗ und Bettelgängev um Stipendien seien beschämend und de⸗ mütigend. Der Redner hat seine Kinder freiwillig vier Jahre in die Volksschule geschickt und damit die besten Erfahrungen gemacht. Man soll daher dem sozialdemokratischen Antrag und der demo⸗ kvatischen Entschließung zustimmen. 3 b

Abg. Hoernle (Komm.) stellt die russische Volksschule und Pädagogik der deutschen als Muster hin. (Heiterkeit.) 5

Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) bezeichnet den sozialdemokratischen Antrag als eine Geste nach außen. In dem großen sozialen Gedanken sei man sich ja einig. Man müsse aber wenigstens einen finanziellen Ueberschlag und einen Anhaltspunkt haben.

Die Abgeordnete Pfülf (Soz.) beantragt Vertagung der Weiterberatung bis zum Vorliegen der notwendigen finan⸗ ziellen Unterlagen. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag Pfülf, die Kosten für besonders leistungsfähige Schulkinder auf den Staat zu übernehmen, wird gleichfalls abgelehnt.

Das Gesetz soll am 1. April 1925 in Kraft treten. Die Abgeordnete Pfülf (Soz.) beantragt als Termin des In⸗ krafttretens den 1. April 1926. 8

Der Abgeordnete Neubauer (Komm.) verlangt eben⸗ bgs Hinausschiebung des Intrastivetegh des Gesetzes, da seine Einführung in wenigen Tagen chultechnisch nicht möglich sei. Der Antrag der Regierungsparteien, wonach das Gesetz mit dem Tage der Verkündung in Kraft tritt, wird angenommen.

Abg Dr Schwarz (Komm.) bezeichnet das Gesetz als gegen die Verfassung verstoßend. Schon in der Ueberschrift liege eine unerhörte Demogogie und Heuchelei. Das Gesetz sei ein verfassungs⸗ gründendes Gesetz und müsse mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden. Er stelle den Antrag, das Gesetz zu bezeichnen als „Gesetz zur Beseitigung der Grundschule“.

Der Antrag Schwarz wird abgelehnt und der Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Lehrgang der Grundschule, in zweiter Lesung angenommen. 2

Es folgt die Beratung des Gesetzentwurfs wegen der Ver⸗ einbarung über die Erteilung von Rheinschiffer⸗ patenten.

Abg. Dr. Most (D. Vp.) äußert Bedenken gegen die Verein⸗ barung, weil die Erfordernisse an die Rheinschiffer trotz der Schwierigkeit der Rheinschiffahrt stark herabgesetzt werden. Dadurch werde die Verkehrssicherheit auf dem Rhein gefährdet. Die Be⸗ denken seien auch von dem deutschen Sachverständigen erhoben worden. Es sei bedauerlich, daß diese Bestimmungen durchgeführt werden müssen auf den Wunsch Frankreichs, das nicht über genügend

städte könne das Kind des Proletariats Saf nicht so gut e

am das Ansehen der Abgeordneten des ganzen

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ausgebildetes Schiffspersonal verfüge. Die deutsche Regierung habe sich jahrelang gesträubt, die Vereinbarungen zu unterzeichnen. Auf Drängen der deutschen Vertreter sei dann eine Klausel aufgenommen worden, wonach die Vereinbarungen nur für zwei Jahre gelten und dann einer Nachprüfung werden sollen. Der Redner erklärt, daß seine Partei der Regierung keine Schwierigkeiten be⸗ weiten wolle, aber ausdrücklich betonen müsse, daß sie nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, die nicht nur der Form nach erfolgen dürfe, den Vereinbavungen zustimmen könne.

Die Vorlage wird in zweiter und dritter Lesung an⸗ genommen.

Gemäß den Anträgen des Geschäftsordnungsausschusses oll der Reichstag die Genehmigung versagen zur Strafver⸗ olgung des Abgeordneten Dr. Kenzler (Komm.) wegen

ötigung, Bedrohung und groben Unfugs in einem Lokal in Offenburg und des Abgeordneten v. Graefe (Völk. Vereinig.) wegen Vergehens gegen das Reichsnotgesetz vom 24. Fe⸗ bruar 1923.

Der Berichterstatter Abg. Sachs (D. Nat.) fügt im ersteren Fall Befürwortung des Ausschußantrags als Abgeordneter die Bemer⸗

ung hinzu, daß er in diesem Falle auf einem anderen Standpunkt als die Mehrheit des Ausschusses stehe und die Genehmigung zur Straf⸗ verfolaung für angebracht halte, denn der Abg. Kenzler habe sich in einem Lokal so ungehörig benommen, daß der Wirt rief: „Solche Leute, gehören nicht in das Parlament, sondern in den Schweine⸗

UI“, und er (Kenzler) habe sich dabei sogar auf seine Immunität als

geordneter berufen.

Den zweiten Fall schildert der Berichterstatter Abg. Levi (Soz) so, daß der Abg. von Graefe mit Parteifreunden unter dem Einfluß des Alkohols ein Lokal in Charlottenburg nach der Polizeistunde unter Berufung auf seine Immunität nicht habe verlassen wollen.

Abg. von Graefe (Völk. Vereinig.) beschwert sich darüber, daß der Ausschuß ihn oder seine Parteifreunde über den Fall nicht befragt habe. Es handele sich um eine völlig falsche Anzeige eines Es sei nicht wahr, daß sie das Lokal auf die Auf⸗

rung nicht hätten verlassen wollen. Als der Beamte aber sagte, er müßte sie eventuell verhaften, sei ihm geantwortet worden, das sei nicht nötig, sie hätten als Abgeordnete Ausweise.

Abg. Stoecker (Komm.) wirft den anderen Parteien harisäertum vor. Im Preußischen Landtag sei ein deutschnationaler bgeordneter in einer Nachtsitzung total besoffen gewesen. (Der

Präsident rügt diesen Ausdruck.) Auch im Reichstag sei einmal ein prominentes Mitglied der Sogyialdemokratischen Partei besoffen umhergetaumelt. (Der Präsident rügt wiederum den Ausdruck.) Man beim Reichsbannerpräsidium sich nach diesem Herrn

Fundigen 8 .

Der Abg. Kenzler (Komm.) bestreitet entschieden die Vor⸗ fälle in Offenburg. Der Staatsanwalt in Offenburg habe offen erklärt, daß er gegen den Abg. Kenzler vorgehen wolle, eben weil er ein Kommunist sei. Die Kommunistische Partei sei gegen den Alkobolismus, der von der Rechten stets unterstützt werde.

Abag. Kopsch (Dem.) erklärt, es sei auf die Dauer nicht möglich, die bisherigen Grundsätze des Geschäftsordnungsausschusses, die auf Versagung der Genehmigung zur Strasverfolgung hinaus⸗ liefen, aufrechtzuerhalten. Die Immunität sei gegeben, um politische Schikanen unmöglich zu machen. Es handle sich in den beiden Fällen Reichs. Die Ab⸗ geordneten müßten die Möglichkeit haben zu beweisen, daß die Vor⸗

würfe unbegründet seien. Der Richter solle jetzt sprechen.

Im Schlußwort stellt Berichterstatter Sachs (D. Nat.) fest, daß wohl jeder Angeklagte die Tatsachen abstreite. Die Abstimmungen werden auf Donnerstag vertagt. Das vertagt sich nnf Donnerstag 1 Uhr: Abstimmungen, ichtspielwesen, Grundschulgesetz, Amnestievorlage. chluß gegen 7 ½ Uhr.

Preußischer Staatsrat.

v“ (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zei ungsverleger.) Der Staatsrat stimmte in seiner heutigen Sitzung zunächst der allgemeinen Verfügung des Justizministers über die Be⸗

eidigung von Sachverständigen für richterliche An⸗ elegenheiten zu und beschäftigte sich sodann mit den Aus⸗

sährnngsb simmungen zur Reichsverordnung zur ehebung der dringendsten Wohnungsnot.

Insbesondere soll, um zu verhindern, daß enteignete Grundstücke nicht anderweitig als zu dem bestimmten Zweck verwendet werden, der Bezirkswohnungskommissar angewiesen werden, bei anderweitiger Verwendung den Eigentümer in den Besitz wieder einzuweisen; in⸗ zwischen entstandene Schäden, Wertminderungen und dergleichen sollen ihm m diesem Falle ersetzt werden.

Dr. Steiniger (Arb.⸗Gem.) berichtete über die Ausschußver⸗ handlungen. Der Ausschuß nahm insbesondere den Antrag an, das anze Enteignungsverfahren wieder auf den Rechtsweg zu verweisen.

ie neuen Vorschriften sehen ferner kurze Fristen für das Enteignungs⸗ verfahren vor und trennen die Preisermittlung von dem Ausspruch der Enteignung. Solange die Bebebungsverordnung bestehen bleibt, soll nach einem Ausschußantrag dafür gesorgt werden, daß Ent⸗ eignungen rückgängig gemacht werden können, sofern der Zweck der Enteignung nicht in angemessener Frist erfüllt wird. Bei der 0 sammensetzung der Berufungsbehörden soll nach der Forderung des Ausschusses an der bisherigen Beteiligung der Interessenten fest⸗ gehalten werden.

Einem Antrag der Arbeitsgemeinschaft, das Staatsministerium möge um möglichst baldige Aufhebung der Behebungsverordnung nach Kräften bemüht sein, wird seitens der Regierung widersprochen, da im Interesse der Behebung der Wohnungsnot die Behebungs⸗ verordnungen notwendig seien.

Hierauf wurden die Ausschußanträge unter Ablehnung des Antrags der Arbeitsgemeinschaft unverändert angenommen.

Der Staatsrat beriet sodann über den Entwurf eines Er⸗ lasses, der den Privatunterricht in der Musik unter

neue Bestimmungen stellt.

Der Ausschuß hat in diesen neuen Bestimmungen eine zu starke Reglementierung gesehen und gefordert, das nur die Auswüchse im E Musikunterricht behoben werden; der private Musikunterricht oll in dem Maße zugelassen werden, in dem ijeder Privatunterricht in Sprachen und ähnlichen Lehrgegenständen gestattet ist; der Abschnitt über Privatmusiklehrer soll in dem Erlaß gestrichen werden. Die Aussprache soll später stattfinden.

Gegen Aenderungen des Jagdrechts in einer Reihe preußischer Landesteile, ferner gegen Bereitstellung dbnhens. Mittel für Kleinbahnen wurde Einspruch nicht erhoben.

Der Staatsrat trat dann dem Regierungsentwurf über die vorläufige Regelung des Haushalts bei, durch den das Staatsministerium zu Verausgabung bestimmter Summen in einzelnen Etats vor der Feststellung des 1925 ermächtigt wird, und beriet zum Schluß eine Reihe von Ab⸗ änderungsvorschlägen zur Geschäftsordnung.

Insbesondere soll ein engerer Ausschuß bestellt werden, der in eiligen und einfachen Angelegenheiten selbständig und endgültig Be⸗

lüsse fassen darfk. Auch soll eine Bestimmung autgenommen werden, durch die auf eine rechtzeitige Vorlegung der Entwürfe durch die = aatsregierung hingewirkt werden wird.

Nächste Sitzung: Donnerstag, 11 Uhr.

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Beseitigung der Uebelstände in der

Preußischer Landtag. 30. Sitzung vom 1. April 1925, Mittags (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Bartels eröffnet die Sitzung 12 Uhr 20 Minuten und gedenkt, während sich die Mitglieder des Hauses von den Plätzen erheben, des Unglücks bei der Reichswehr; er werde dem Reichswehrminister und den Ln.. a das Beileid des Hauses übermitteln.

Der Landtag überwies sodann ohne Debatte der Ausschußberatung den Urantrag auf Aufhebung des Be⸗ schlusses des Staatsgerichtshofes, der dem Abgeordneten Obuch seine Tätigkeit als Verteidiger untersagt, den Antrag, 20 Millionen zur Förderung des Woh⸗ nungsbaues für kinderreiche amilien zur Verfügung zu stellen, sowie den kommunistischen Antra auf trafanstalt (Festung) Gollnow in Pommern.

Der kommunistische Antrag über die Aufhebung der Personalabbauverordnung und Wiederein⸗ stellung der abgebauten Beamten, Ange⸗ stellten und Arbeiter wurde dem Ausschußantrag entsprechend abgelehnt.

Das Haus trat ein in die zweite Beratung der Novelle, die eine höhere Besteuerung des Wander⸗ lagerbetriebes vorsieht.

Nach längerer Aussprache, in der namentlich von den Rechtsparteien stärkerer Schutz von Handel und Gewerbe wird und höhere Sätze verlangt werden, um ins⸗

gesondere den Ostjuden, die im Wanderlagergewerbe eine

roße Rolle spielten, das Handwerk zu legen, wurde die Vor⸗ age in zweiter Lesung angenommen und auch in dritter verab⸗ . Die Steuer beträgt danach für jede Woche der Dauer es Wanderlagerbetriebes in Orten mit mehr als 100 000 Ein⸗ wohnern 60 Goldmark, in solchen mit mehr als 50 000 bis 100 000 Einwohnern 50 Goldmark, in ii228 mit mehr als 10 000 bis 50 000 Einwohnern 40 Goldmark und in Orten bis zu 10 000 Einwohnern 30 Goldmark.

Die Vorlage wegen Bereitstellung weiterer Geldmittel für die Regelungder ö“ Deich⸗ und Vor⸗ flutverhältnisseanderoberenundmittleren Oder hat der Ausschuß mit der Aenderung zur Annahme empfohlen, daß statt 3,2 Millionen 3,7 Millionen bewilligt werden sollen. Zur Durchführung; der im Gesetz vom 12. August 1905 vorgesehenen Schutzbauten usw. sind im ssen noch etwa 10 Millionen Goldmark erforderlich; das

eich beteiligt sich an der Oderregulierung nicht.

Abg. Simon⸗Neusalz (Soz.) wünscht Beschleunigung der Bauten, insbesondere der Normalisierung des Grünberger Beichs und der Neusalzer Hafenanlagen. Dringend notwendig sei auch der Ausbau des Stauweihers bei Ottmachau.

Abg. Weissermel (D. Nat.) spricht sich gleichfalls für die Vorlage aus, bemängelt aber ihre lückenhafte Begründung. Die Forderung der Beteiligung des Reiches an den Kosten sei voll ge⸗ rechtfertigt, da das Reich auch Vorteil daraus zöge, die Schiffahrt allgemein Nutzen habe. Leider müsse die Durchführung wichtigster Landeskulturbedürfnisse wegen der Schwierigkeit der Kremltbeschaffung

dsh eingeschränkt werden.

Abg. Elsner⸗Breslau (Zentr.) erklärt gleichfalls die Zu⸗ stimmung seiner Fraktion zu dem Ausschußvorschlag und bezeichnet es ebenfalls als ecer e. e daß das Reich sich an den Kosten nicht beteiligen wolle.

Abg. Metzenthin (D. Pp.) bezeichnet die Anlegung der Tal⸗ sperre in Ottmachau als geboten, weil hier allein das Staubecken einen wirksamen Schutz für die Oder und für Breslau gewähren könne. Das Reich müsse das Staubecken bauen, da nicht nur Landes⸗ kulturinteressen, sondern vor allem auch T1“ in Frage ständen. Die Verwaltungen der Wasserstraßen litten eute außer⸗ unter der Spaltung der Kompetenzen zwischen Reich und ändern. 5

Abg. Paul Hoffmann (Komm.) erklärt, daß man die Mittel sehr bequem erhalten könne, wenn man an den 240 auch von den Sozialdemokraten bewilligten Millionen gründliche Abstriche mache.

Nachdem sich noch die Abgeordneten Herrmann⸗ Breslau (Dem.) und Freiherr v. Wangenheim (Wirtsch. Vereinig.) für die Ausschußvorschläge eingesetzt hatten, werden diese in zweiter und arschließend auch in dritter Lesung ein⸗ stimmig angenommen.

Hierauf nimmt das Haus die namentliche Abstimmung über den sozialdemokratischen Antrag, betr. den Abbau von Wahlbeamten, vor. Der Antrag fordert insbesondere schleunigste Vorlegung eines Gesetzentwurfes, durch den der § 48 der Preußischen Personalabbauverordnung dahin erläutert wird, daß ein Abbau auch bei den Wahlbeamten nur unter den Voraussetzungen des § 21 des genannten Gesetzes zulässig ist. Der Ausschuß hatte die Annahme empfohlen. Die namentliche Abstimmung ergibt diesmal die Annahme mit 212 gegen 41 Stimmen. Die Parteien der Rechten haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. Die übrigen Anträge des Aus⸗ schusses, betr. die Einstellung des Personal⸗ abbaues in Preußen, Aushebang der Be⸗ soldun 98 sperre usw., gelangen ebenfalls zur Annahme.

Den Antrag der Deutschnationalen, betr. das staatliche Gymnasiumin Neukölln, hat der Unterrichtsausschuß in folgender Fassung angenommen: „das Staatsministerium zu ersuchen, zu Ostern 1925 den Wiederaufbau zu veranlassen, wenn bis dahin wegen der Errichtung eines neuen Schul⸗ gebäudes mit dem Magistrat der Stadt Berlin eine Verein⸗ barung zustande gekommen ist“.

Nach einer längeren Aussprache, an der sich die Abgeord⸗ neten Kilian (Komm.), Hildegard cheider (Zet) Dr. Danicke (Völk. Vereinig.), D. Wildermann (Str.), Dr. Schuster (D. Vp.) und Dr. Bohner (Dem.) be⸗ teiligen, geht der Antrag zur weiteren Prüfung auf Antrag der Abgeordneten Dr. Wegscheider (Soz.) an den Haupt⸗ ausschuß. 1

Das Haus trat hierauf ein in die zweite Beratung der Novelle zum Schutzpolizeibeamtengesetz. Die Novelle bringt eine Reihe Aenderungen, die sich nötig machen, um die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen dem Reichs⸗ rahmengesetz anzupassen. Im Ausschuß war man allgemein der Ansicht, daß das grundlegende Gesetz selbst durch ein neues Gesetz geändert werden müsse, da die bestehenden Be⸗ stimmungen allzu große Mängel aufwiesen.

Abg. Borck (D. Nat.) als Berichterstatter über die Ausschuß⸗ beEeg. Der Ausschuß hat u. a. die Zulagen, die der Erleichterung des Ueberganges in einen nichtbeamteten Beruf dienen, anders ge⸗ regelt. Diese sollen sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Wehrmachtversorgungsgesetzes regeln während der Entwurf bestimmen wollte, daß als Zulage jährlich der hoppelte Monatsbetrag des zuletzt auftändigen vahegehat tefah n. Diensteinkommens FEen wird.

erner soll na n Aus chußbeschlü en, falls das Reich die Aus⸗ zahlung höherer Versorgungsgebührnisse an die ausscheidenden Reichs⸗ wehrangehörigen verordnet, das Staatsministerium ermächtigt sein, eine entsprechende Regelung auch für die Schutzpolizeibeamten vor⸗

zunehmen 1 . 6

Marckwald (Soz.) führt Beschwwerde über die geringen Bezüge der Polizeibeamten und fordert eine grundsätzliche Neu⸗ regelung der gesamten Versorgung der Schutzpolizeibeamten. Die

11““ 1

882 . ““ 1“ Regelung der Wohnungsverhältnisse könne man geradezu Wohnungs⸗ wucher nennen.

g. Borck D. Nat.) bezeichnet gleichfalls das Versorgungs⸗ gesetz in der jetzigen Form als . ie Schutzpolizei dürfe nicht ein Sammelpunkt Arbeitsloser sein, wie sie es schon einmal gewesen sei. Es sei vn nicht angängig, daß der Schutzpolizeibeamte nach 12 Dienstjahren sich irgendwo einen Unterschlupf im Erwerbs⸗ leben suchen müsse. Dem „Wohnungswucher“ abzuhelfen, sei Sache des Ministers Severing. Die Schutzpolizei⸗ beamten müßten herausgehoben werden aus dem allgemeinen Be⸗ amtenverhältnis. Die Kasernierung müsse bleiben, damit die Polizei jederzeit schlagfähig bei Unruhen zur Stelle sein könne. (Zurufe bei den Komm.). Die Disziplin dürfe nicht weiter untergraben werden, wie es durch Runge in Halle, durch Lübbring u. a. geschehen sei. (Unterbrechungen bei den ozialdemokraten). Unerhört sei es auch, daß der Polizeipräsident Friedensburg in Berlin die Absperrungsmaß⸗ nahmen des zuständigen Polizeikommandeurs auf dem Potsdamer Platz der Beisetzungsfeierlichkeiten von Ebert korrigiert habe. Unerhört sei ferner seine Anordnung, daß die Farben derjenigen Parteien hesonders zu schützen seien, die der Republik nahestünden.

Abg. Metzenthin D. Vp.): Das böse Beispiel des Herrn Marckwald verdiwbt gute Sitten (Heiterkeit), sonst wären wir mit der Sache längst fertig. Es muß eine größere Zahl von Wachtmeister⸗ stellen zur v stehen, auf 1 Wege kommt man in der Besserstellung der Schupobeamten weiter als auf dem Wege der Ver⸗ setzung. Die Anträge der Sozialdemokraten sind rein agitatorisch und leere Gesten, denn wir sind durch das Reichsrahmengesetz für die Schupo gebunden. Von diesem 89 müssen wir 1 nicht geht, müssen wir ihren Etat verbessern. Leider macht! das Reich schon wieder Schwierigkeiten; der Zeitpunkt der Vorlegung der neuen 1“ sei noch gar nicht absehbar! Bei der efußischen Schutzpolizei gibt es jetzt in der Wohnungsfrage ein Klassenzahlrecht; nicht Uae Schutzpolizeibeamte zahlt für ein Zimmer den gleichen Betrag. Für die Polizei gibt es nur eine Aufgabe: für Ruhe, Ordnung und e. zu sorgen; in diesem Sinne ist die Ouvertüre des Herrn Friedensburg in Berlin keine glückliche gewesen⸗ (Beifall bei der Deutschen Volkspartei).

Abg. Kasper (Komm.): Im Ausschusse haben sich alle Parteien um die Gunst der Schupo beworben, aber zu sinsen. die ihr wirklichen Vorteil brachten, ist man vor lauter Bedenken nicht ge⸗ kommen. So ging es auch bei der Frage ihrer Eingliederung in das allgemeine Beamtenrechtsverhältnis, da floß Fgn die Regierung von Bedenken über. Das Besoldungssperrgesetz haben die Herren von der Rechten im Reichstage wütend bekämpft; jetzt, wo sie die Regierungsgewalt in Händen haben, verlängern sie einfach dieses Unrecht um ein Jahr! Die Novelle hält auch an dem unmoralischen Eheverbot fest. Die Beamtenräte und Beamtenvertretungen der Schupo b nicht betätigen; auch an diesem unwürdigen Zustand soll nichts geändert werden. Die Forderung der Ent⸗ kasernierung wird von der Schupo selbst, nicht von irgend einer politischen Partei erhoben. Erst im proletarischen Staat wird die Schupo wirkliche Staatsdienerin sein. .

Hierauf wird die Beratung abgebrochen.

Nächste Sitzung: Donnerstag 12 Uhr. Gemeinsame Be⸗ ratung der vom Staatsministerium mit Gesetzeskraft erlassenen Verordnungen, betr. die Verlängerung der Wahldauer der Provinziallandtage und Kreistage, betr. die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des vorläufigen Grundvermögenssteuer⸗ gesetzes und betr. Neuregelung der Gewerbesteuer.

Schluß 6 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung des Etats des Reichspostministeriums fort. Abg. Leicht (Bayr. Vp.) wünschte, daß jede Fraktion im Ver⸗ waltungsvat vertreten sein sollte, und begvüßte die Fürsorgemaßnahmen für die Beamten. Die Objektivität bei dem Nachrichtendienst könne

nur sehr bedingt durchgeführt werden, solange es so viele verschiedene

Parteien gäbe; eine Objektivität wäre höchstens möglich, wenn man

nur Parteien hätte, die sich so naheständen, wie etwa die Kommu⸗

nisten und die Völkischen. (Heiterkeit.) Die Sonntagsbestellung

müßte ebenso wie in Bayern im ganzen Reich eingestellt werden.

Abg. Bender (Soz.) wandte sich gegen die Auslegung, die der

Reichspostminister dem Beschluß des Kabinetts über die Verkürzung

der Dienstzeit gegeben hat, und vertrat den Antrag seiner Parter

zugunsten einer Besoldungsaufbesserung für die Gruppen 1 bis VI.

Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) bemängelte einen Antrag

Morath und Gen., der die Anwendung der Schlüsselungsgrundsätze

des Haushaltsgesetzes auf die Postbeamten des gehobenen, mittleren

Dienstes verlangt. Er sei bereit, den Antrag zu unterzeichnen, aber

erst dann, wenn er zahlenmäßig begründet wäre. Die Prüfungen der

Post für den enen mittleren Dienst seien nicht so abgelegt

worden, wie es die Bestimmungen fordern. Ziehe man für die Eisen⸗

bahn die Konsequenzen, so koste das 12 Millionen. Minister

Stingl berichtete über die Anlage der Postgelder. Irgendwelche

Gefahrdungen bestünden in dieser Beziehung nicht mehr. Das Post⸗

finanzgesetz habe sich im allgemeinen bewährt. Einzelheiten könnten

nötigenfalls geändert werden, doch müßte man erst einmal einige Zeit

das Gesetz in seiner jetzigen Gestalt bestehen lassen. Zu einer Vor⸗

legung von lbjahrsberichten sei das Ministerium bereit. Die

Gebühren der Post seien unter den Friedenssätzen, an der Kaufkraft

des Geldes gemessen. Die Fernsprechgebühren seien zweimal ermäßigt

worden, eine weitere Ermäßigung im Ortsverkehr würde einen Aus⸗

fall von 141 Millionen bedeuten, den nicht tragen könne. Die Ausgaben verteilten sich: 1913 persönliche Ausgaben 707 956. fächliche Ausgaben 29,3 %, 1924 und 1925 persönliche Ausgaben 55,3 und 63,7 %, sachliche Ausgaben 44,7 und 36,3 ℳ. Er warne

dringend davor, der Post beim Kraftwagenverkehr Fesseln anzulegen

und sie auf die umeentablen Linien zu beschränken, da die Post diese vann nicht mehr halten könnte. Eine frühere Zustellung der ersten Post halte er selbst für wünschenswert; man müsse aber für Deckung der Mehrkosten sorgen. Niemand brauche eine Sorge wegen Ab⸗ schaffung der Sonntagsbestellung zu haben. Er glaube aber nces bdaß man sie auf die Dauer aufrechterhalten könne. (Widerspruch.) Nicht nur in Bayvern, sondern auch in. Amerika und Enaland und in vielen anderen Ländern bestehe sie nicht mehr. Zum Teil sei sie sehr eingeschränkt. Auch bestehe die Möglichkeit der Abholung. Siebzig Prozent der Sonntagssendungen seien am Montag unan⸗ bringlich. Das Unangenehmste für die

1. ö w das Ausbleiben der Zeitungen. Die finangiellen Ersparnisse wür bei einer Abschaffung der Sonnbagsbestellung recht erheblich sein. Doch sei zurzeit mit einer solchen Abschaffung nicht zu rechnen. Der Minister ging dann auf Beamtenfragen ein und betonte insbesondere, daß die Rüchüberführung der in die Karteien. auf⸗ genommenen abgebauten Beamten angestrebt würde. In, seinen weiteren Ausführungen gob der Minister alsdann Aufschluß über die allgmeinen Personalverhältnisse bei der Post. Staatssekretär Sautter erklärte, daß 1924 2750 neue Wohnungen gebaut und für 1925 2400 Wohnungen vorgesehen seien, und gab eine Uebersicht über die Etatsverhältnisse. T Dr. Strathmann (D. 89 empfahl, die Sonntagsbestellung nach dem seit Jahren bewährten Vorbilde Baverns auch im übrigen Deutschland abzubauen, und zwar im sozialen Interesse der Beamten, besonders des unteren Dienstes, und um dse bestehende Unaleichmäßigkeit zu beiden Seiten der bayerischen Grenze zu beseitigen. Außerdem befürwortete er eine Verbesserung der Lage der unteren Beamten und der postalischen Versorgung des flachen Landes. Abg. Torgler 1“ 4 klagte die höheren Telephongebühren, die es dem werktätigen Mittelstand nicht erlaubten, sich dieser geschäftsfördernden Ein⸗ richtung zu bedienen. Dier Bezahlung der Postaushelfer sei 183 niedrig. Aus diesem Grunde erkläre es sich, wenn die unterer und in der Kleidung abgerissenen Leute hier und da einmal der 3 juchung nicht standhalten könnten. ihre Not durch 15n g8 eehlung zu lindern. Weiter verlangte Redner eine besondere Lv7 zunkstation für aeaar. en2 bees sebige .“ . beweise z. B. d t 1 neuerlich

bürgerliche Einstellung, acht bei Tanoa, die

neurs Schnee zum Jahrestage der Sch