1925 / 101 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Handelsvertragsverhandlungen dürften nich gleichzeitig mit mehreren Staaten an verschiedenen Orten geführt werden, weil dann die nötigen wirtschaftlichen Sachverständigen nicht zur Stelle ein könnten. Vor allem müsse ein geeigneter Zolltarif zur Ver⸗ ügung stehen. Das Notwendigste sei ein genügender Schutz der inländischen Viehzucht, daneben dürfe auch der deutsche Getreidebau nicht ungeschützt bleiben, ebenso der Obst⸗ und Gemüsebau, der Weinbau und der Tabakbau. Die Kreditnot der Landwirtschaft er⸗ fordere energische Maßnahmen, insbesondere eine Ueberführung der kurzfristigen Kredite unter Heranziehung der Mittel der öffentlichen ee der Post usw Außerdem müsse die Renten⸗ bank nun endlich in die Rentenbankkreditanstalt umgewandelt werden; das Uehergewicht irgendwelcher landwirtschaftlicher Organisationen in diesem neuen Institut sei nach der Konstruktion des Instituts ausgeschlossen Fan Schluß begründete der Redner einen Antrag 8 Förderung der Mechanisierung und Motorisie⸗ rung der landwirtschaftlichen Betriebe. Abg. Schmidt⸗ Cöpenick (Soz.) wandte sich dagegen, daß der Kredit der Reichs⸗ getreidestelle an den Landbund⸗Konzern von 750 000 nur zur Hälfte zurückgezahlt worden sei. Das seien dieselben Leute, die sich über die „Barmat⸗Skandale“ nicht genug entrüsten konnten. Die Reichsgetreidestelle sei hier vielleicht zu vertrauensselig gewesen. Die zahlenmäßigen Angaben der Auswinterungen im vorigen Winter seien zu hoch angegeben. Wo Mißernten wirklich vorhanden seien, wären seine Freunde zur Hilfe bereit, aber man müsse auch etwas tun, wenn es sich um eine Erhöhung der Landarbeiter⸗ löhne, z. B. in Ostpreußen, handele. Die Freizügigkeit der Land⸗ arbeiter müsse unter allen Umständen gewahrt bleiben, deshalb sei man so energisch dagegen aufgetreten, als man den landwirtschaft⸗ lichen Arbeitern die Arbeit für die Eisenbahn unmöglich machen wollte. Der Minister habe auch die Aufgabe, übertriebenen Klagen der Landwirtschaft entgegenzutreten. Die Klagen der Landwirt⸗ chaft seien international. Selbst wenn die Kartoffelernte reichlich ei und die Kartoffeln prächtig gediehen, klagten die Landleute, daß eine kleinen Kartoffeln für die Schweine dabei seien. Abg. Hörnle (Komm.) bedauert, daß der Minister nur als Landwirtschaftsminister, nicht aber auch als Ernährungsminister gesprochen habe. Mit keinem Wort habe der Minister die Unter⸗ ernährung weiter Kreise des deutschen Volkes erwähnt. Wenn jetzt die Auslandsspeisungen der Schulkinder fortfielen, wer solle dann diese notwendigen Speisungen fortsetzen? Die kleinsten Landwirte befänden sich vielfach in einer erschütternden Notlage, die kleinen Besitzer müßten ein Vielfaches an Steuern zahlen gegenüber den größeren Bauern. Von einer wirklichen Notlage der Großgrund⸗

besitzer habe er noch nichts gemerkt, ihre Lebenshaltung sei unverändert. Die Ausbeutung der Pächter sei überall gleich, seien es Privatpächter, Staatspächter oder Pächter von Kirchenland. NVon

dieser Not habe der Minister mit keinem Wort gesprochen. Auch habe er jede Erwähnung der Siedlungsfrage unterlaffen; es sei sogar

berichtet worden, daß der Minister selbst in Ostpreußen gesagt habe,

infolge des Dawes⸗Planes müsse von einer Fortführung der Siedlung abgesehen werden. Gerade die kleinsten Besitzer würden von den

Sparkassen usw. schamlos bewuchert. Bei allen Maßmahmen

zugunsten der Landwirtschaft handele es sich nicht um die Sicherung

der Volksernährung, sondern um die pripatkapitalistische Rentabilität des Großgrundbesitzes in der Landwirtschaft. Der behördlichen

Zwangswirtschaft weinten die Kommunisten keine Träne nach, was

man aber an ihre Stelle setzen wolle, sei eine völlige Wucherfreiheit,

eine Diktatur der organisierten Agrarunternehmer auf Kosten des

werktätigen Volkes. Die Reichsgetreidestelle müsse in eine wirkliche

Lebensmittelversorgungsanstalt unter der Kontrolle der werktätigen

Gewerkschaften und Genossenschaften und der Organisationen der

kleinen und mittleren Bauern selbst umgewandelt werden. Redner

verlangt zum Schluß die Annahme der im Plenum eingebrachten

kommunistischen Anträge zum Kapitel Landwirtschaft. Reichs⸗

minister für Ernährung und Landwirtschaft Graf Kanitz wandte

sich gegen den Vorwurf, nicht alles getan zu haben, um die Erledigung

des Gesetzes über die Rentenbankkreditanstalt zu beschleunigen. Die

Verzögerung sei durch die widerstreitenden Interessen der verschiedenen

Länder in bezug auf die Gewöhrung von Personalkredit oder Real⸗

kredit sowie die Wünsche der Rentenbank selbst verursacht. Für die

Gewährung der Gräserkredite werde er sich bei der Reichsbank ver⸗

wenden. Die Zollvorlage werde voraussichtlich in den nächsten Wochen

an den Reichsrat kommen. Unter dem Schutze der Einfuhrsperre

habe sich der deutsche Pferdebestand infolge der zunehmenden Mech mi⸗

sierung mehr gehoben als die Nachfrage. Die Zahl der Einfuhr⸗

genehmigungsgesuche sei aber so angewachsen, daß eine gründliche

Prüfung der Einzelanträge nicht mehr möglich gewesen wäre. Anber⸗

dem seien durch die Einfuhrsperre handelspolitische Schwierigkelten

entstanden. Unter der Einfuhrsperre seien im April 1924 insgesamt

2175 Pferde eingeführt worden, seit der Aufhebung der Einfuhrsperre

vom 25 März bis 15. April 1924 nur 1800 Pferde, da wenig Nach⸗

frage bestehe. Ein Herabgehen der inländischen Pferdepreise sei durch

die Aufhebung der Einfuhrsperre nicht zu befürchten. Die Aussichten

für den Realkredit in der Landwirtschaft seien infolge der Schwierig⸗

keit, Pfandbriese unterzubringen, immer noch sehr schlecht. Gegen⸗

über den Ausführungen des Abgeordneten Hörnle (Komm.) erkenne

er durchaus an, daß die Ernährunaslage des Volkes vielfach noch

durchaus unbefriedigend sei. Die Kinderspeisung werde jetzt von

anderer Seite fortgesetzt, so in Berlin unter der tatkräftigen Leitung

des Oberbürgermeisters. Den Antrag auf Bereitstellung der fünf

Millionen ür diesen Zweck werde er dem Finanzministerium zuleiten

Er sei in keiner Weise siedlungsfeindlich; selbstverständlich müsse

gesiedelt werden. Aber gutes und aut bewirtschaftetes Kulturland

sollte unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht den Besitzer

wechseln, solange wir noch so viel nicht kultiviertes Land haben. Wo

aber ein Großbetrieb dauernd schlecht bewirtschaftet werde, müsse

über diesem Betrieb das Damoklesschwert der Aufteilung schweben.

Wenn der kommunistische Vorredner die Sozialisierung des Hen

grundbesitzes empfohlen habe, so sei doch der Rückgang der Produ

tivität in Rußland und Rumänien, wo sozialisiert worden ist, recht bedenklich. Der Fleischverbrauch sei im letzten Jahr 41 kg auf den Kopf der Bevölkerung gewesen, also ebensoviel wie 1900. Im letzten Jabhre vor dem Kriege war die Zahl 51 kg, 1922 dagegen nur noch 22 kg. Der Brotverbrauch sei gegenüber dem Frieden zurück⸗ gegangen, dagegen der Kartoffelverbrauch dementswrechend gestienen. Der Frischmilchverbrauch sei in Berlin von 1 200 000 Liter täglich auf 800 000 Liter zurückgegangen. Dem stände aber gegenüber ein gesteigerter Verbrauch an Kondensmilch. Der Verbrauch an Frisch⸗ milch müsse gegenüber dem an Kondensmilch wieder gesteigert werden, die Bevölkerung müsse wieder dazu erzogen werden, sich nicht so sehr auf Kondensmisch einzustellen. Ein Vertreter des Er⸗ nährunasministers teilte mit, daß die Einfuhr an Kondens⸗ milch im Jahre 1912 518 Dopyvelrentner betragen habe, 1922 dagegen 42 000 Doprelzentner und 1924 121 000 Doppelzentner. Die Ein⸗ fuhr von Milch überbaupt sei gegenüber 1913 auf das Siebenfache gestiegen. Hierauf wurde die Weiterberatung auf Sonnabend vertagt.

Der sozialpolitische Ausschuß des Reichstags fuhr gestern in der Beratung der Novelle zum Unfallver⸗ sicherungsgesetz fort. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger stimmte er der Vorschrift zu, daß das Reichsarbeitsministerium mit Zustimmung des Reichsrats auf dem Verordnungswege über Krankenbehandlung und Berufsfürsorge Näheres anordne erweiterte jedoch diese Bestimmung durch die Vor⸗ schrift daß außerdem ein Ausschuß des Reichstags zu diesen Ver⸗ ordnungen zu hören ist. Der Reichsarbeitsminister kann unter den⸗ selben Voraussetzungen das Zusammenwirken der Berufsgcenossen⸗ schaften mit den zur Durchführung des Schwerbeschädigtengesetzes be⸗ auftragten Stellen und die Tragung der Kosten dabei regeln. Auf Antrag der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, der Demo⸗ kraten und der Baverischen Volkspartei wurde unter Ergänzung des Entwurfs beschlossen: Krankenbassen, Reichsknappschaftsvereine, Ersatz⸗ kassen und Unternehmer sind verpflichtet, die Berufsgenossenschaften bei der Durchführung der Unfallversicherung gegen Entschädioung zu unterstützen Die Berufsgenossenschaften können das Verhalten der Verletzten und deren Ueberwachung durch neue Krankenordnung, die der Genehmigung des Reichsversicherungsamtes bedarf, receln. Ist eine Krankbeit die Folge eines Unfalls, für den die Berufsaenossen⸗ schaft entschädigungspflichtig ist, so ist die Krankenkasse von der Ver⸗

2

Beratung des

Generalaussprache um die Grundlagen Der vom Unterausschuß

Verlängerung und R e

auf e

pflichtung von Krankenpflege frei.

mit Vertretern des neuen Rechts zu erörtern Wohnungsausschuß

für Siedlungs⸗ und

ausführlichen allgemeinen Aussprache führte der V eichsarbeitsministeriums aus, daß sich einige Länder gen die Verlängerung ausgesprochen hätten, die anderen für eine

in bis zwei Jahre. Preußen

Ueber die

des Reichstags

Dauer der

d Die Berufsgenossenschaften können von Krankenkassen, Unternehmern und Aerzten Auskünfte über den Zustand une die Behandlung der Verletzten verlangen

Im Reichstagsausschuß legenheiten wurde gestern von demokratischer Seite die baldige von den Demokraten vorgelegten Entwurfs eines Reichsbeamtengesetzes gefordert. Der Ausschuß beschloß, der Regierung herbeizuführen,

für Beamtenange⸗

zuvor eine

eingesetzte Pachtfragen

beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzuna mit Anträgen über die Ausgestaltung der Pachtschutzordnung

In der ertreter des

habe noch keine

endgültige Stellung genommen. Der Ausschuß entschied sich schließlich mit Mehrbeit für eine Verlängerung der Pachtsckutzordnung über den 30. September dieses Jahres hinaus. längerung und über die gestellten Abänderungsanträge wird sich der Ausschuß in den nächsten Tagen schlüssig werden

Ver⸗

B

Telegraphische Aueza

und Wewerve. den 1 Mai 1925. hlun

Hande! erlin

g.

Buenos Aires (Papierpesfo) . Japan ““ Konstantinopel.... London 1“ Ner Rio de Janeiro Amsterd.⸗Rotterdam Athen lin Mark für 100 Drachmen) Brüssel u. Antwerpen Danzig e““ Helsingfors. 85 Italien ö“ Jugoflawien ... Kopenhagen Lissabon und Oporto r eH 6 8 8 14211 88 8 Schweiz. 8 Sofia . .. 8 Spanien.. Stockholm und Gothenburg .. Wien Büdavpest.. .

Ausländisch

1. Mai Geld

1,617 1,763 2,235 20,327 4,195 0,446 168,39

7,89 21,26 80,67 10,56 17,23

6,77 78,47 20,275 69,46 21,95 12,425 81,285

3,06 61,32

112,23

59,03 5,881

Brief

1,621 1,767 2,245 20,377 4,205 0,448 168 81

4,

112,51 59.17 5,901

e Geldsorten und Ba

Geld

1,613

1,763

2,227 20,337

0,448 168,44

7,89 21,26 80,675 10,557 17,19

6,79 78,10 20,275 68,84 21,87 12,425 81,285

3,06 60,67

112,31 59,05 5,881

30. April Brief

20,387 4,205 0,450

168,86

7,91 21582 80,875 10,597 17,25

6,81 78,30 20 325 69,02 21,93 12,465 81,485

3,07 60,83

112,59

59,19 5,901

195

nknoten.

Banknoten

Sphersians 20 Fr.⸗Stücke .. Gold⸗Dollars .. . Amerik. 1000-5 Doll. Argentinische Brasilianische ... Englische große . . . 1 £ u. dar. FWehc Bulgarische .. Däanische. Danziger (Gulden). Finn acac Französische .. eäcanhc .“ Italienische über 10Lire Jugorlawische. Norwegische .. Rumänische 1000 Leit üunter 500 Lei Schwedische. . Schtelec Spantsche. Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber üunter 100 Kr. Oesterr. 10— 500 000 Kr. Ungarische

Die Notiz „Tel⸗

je 100 Einheiten.

1. Mai

Geld Brief G

4,279 4,185 4,183 1,60 0,436 20,297 20 295 21,21

78,32 80,45 10,51 21,93 168,08 17,24 6,75 69,38

4, 4,

17 69,72

112,53 81,60 61,535

12,515

12,50

59,28 5,86

Auszahlung“

111,97 81,20 61,235

12,455

12,44

58,98 5,84

egraphische

81,

sowi

des W. T. B.“ am

130,25 ℳ) für 100 k

21,00 ℳ,

bis 30,00 ℳ. bis 16,00 ℳ,

Eiern

Ringänfel, amerikan.

65,00 bis 75,00 ℳ, Korinthen

(Kassia) 100,00 bis schwarzer Pfeffer Si Singapore 145,00 bis 236,00 ℳ, Röstkaffee Brasil

amerika 315,00 bis

22,00 ℳ, Kakao 8

I Hafergrütze, 17,25 bis 18,50 ℳ, Weizengrieß 21,50 bis 23,25 ℳ, bis 26,25 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,75 bis 20,00 mehl 21,00 bis 27,25 ℳ, Speiseerbsen, Vikroria 16,50 bis 19,50 Speiseerbsen, kleine —,— bis —,— ℳ, Bohnen, weiße, Perl 18,00 bis 20,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27 00 bis 28,00 ℳ, Linsen. kleine 20,00 bis 24,50 ℳ, Linsen, mittel 29,50 bis 42,00 Linsen. große 43,00 bis 48,00 ℳ, Kartoffelmehl Makkaroni, Hartgrießware 45,50 bis 57,00 ℳ, Mebhlnudeln 26,50 Bruchreis Rangoon Reis reis 24,25 bis 28,00 ℳ,

choice 52,00 bis 68,00 ℳ, vis 200,00 ℳ, Mandeln, bittere Baul 181,00 bis 198,00 ℳ, Zimt

30. April auf 130,25 (an

g. 8*

20,50

nudeln 44,25 bis 71,00 ℳ, 17,75 bis 19,00 ℳ, Tafelreis, Java 32,00

74,00 bis 96,00 ℳ, getr. P.

Caraburnu Mandeln.

Sultaninen

105,00 ℳ, Kümmel, holl. 41,0 ngapore 95,00 bis 100,00 bis 160,00 ℳ, Rohkaffee

250,00 bis 300,00 ℳ. 400,00 ℳ, Röstgetreide lfettarm 50,00 vis 90,00 ℳ,

8

20,737 16.2 4,279

1,597 0,437 20,312 20,307 21,235 3,015 77,90 80,475 10,50 21,86 168,08

6,74 68,68 112,07 60,43 12,445 12,445

58,98 5,86

30. April

Brief 20,837 19,82 4,299 4,205 4,202 1,617 0,457 20,412 20,407 21,335 3,035 78,30 80,875 10,56 21,96 168,92 17,27 6,78 69,02

eld

24

185 182

19

112,63 81,585 60,773

12,505 12,505

59,28 5,88

e „Ausländische

185

Banknoten“ versteht sich bei Pfund. Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für

100 Schilling. bei Ungar.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. April 1925: Ruhrrevier: Gestellt 21 590 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —,—.

„Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung

1 29. April auf

Berlin, 30. April. (W. T. B.) Preisnoti erungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,50 bis 24,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 20,00 bis 20,50 ℳ, Haferflocken, lose 20,00 bis lose 22,00 bis 22,50 ℳ, Roggenmehl 0/1

Hartgrieß 24,25 Welzenauszug⸗

bis 23,50

14,75 glasierter Tafel⸗ bis 40,00 ℳ, flaumen 90/100

—,— bis —,— ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 77,00 bis 78,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 56,00 bis 58,00 ℳ, Rosinen Caraburnu Kisten 76,00 bis 96,00 ℳ,

ße Bari 186,00 90 bis 45,00 ℳ, weißer Pfeffer Brasil 210,00

Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee

Zentral⸗ lose 19,50 bis Kakao, leicht

entölt 95,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 380,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch gepackt 413,90 bis 475,00 Inlandszucker Melis 32,00 bis 33,70 ℳ, Inlandezucker Raffinade 33,50 bis 35,25 ℳ, Zucker. Würfel 35,50 bis 39,25 Zuckersirup, hell, in Eimern 31,00 bis 36,75 Speifesirup, dunkel, in Cimern 25,00 bis 28,00 ℳ. Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84,00 bis 94,00 Marmelade Vierfrucht 36,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 36,00 bis 52,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,20 bis 3,50 ℳ. Steinsalz in Packungen 4,00 bis 4,20 Siedesalz in Säcken 4,20 bis 4.60 ℳ, Siedejals in Packungen 5,40 bis 6,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 82,50) bis 84.00 Bratenschmalz in Kübeln 83,50 bis 84,50 ℳ. Purelard in Tierces 83,50 bis 85,50 ℳ, Purelard in Kisten 84,50 bis 86.00 ℳ. Speisetalg gepackt 65,00 bis 66,00 Speisetalg in Kübeln bis —,— ℳ, Margarine Handelsmarke 1 66,00 ℳ. II 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine. Spezialmarke 1 80,00 bis 84,00 II 69.00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter ha in Fässern 175,00 bis 181,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Packungen 185,00 bis 190,00 ℳ. Molkerei⸗ butter 11 a in Fässern 165,00 bis 173,00 Molkereibutter II a m Packungen 170,00 bis 180,00 Auslandebutter in Fässern 192,00 bis 194,00 Auslandebutter in Packungen —,— bis ℳ, Corneed beef 12/6 lbs. per Kiste 38,00 bis 42,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 95,00 bis 101,00 ℳ, Quadratkäse 25,00 bis 32,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 110,00 bis 125,00 ℳ, echter Emmen⸗ thaler 165,00 bis 175,00 ℳ, echter Edamer 40 % 90,00 bis 93,00 ℳ, do. 20 % 65,00 bis 68,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ nh 48/16 20,00 bis 22,50 ausl. gez. Kondensmilch 24,00 bis 25,00 ℳ.

4

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8 Devisen.

Danzig, 30. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische —,— G. 1 8 Polnische 100⸗Zloty⸗Lok.⸗Noten 99,50 G., 100,00 B., Berlin 100 Reichsmark 123,84 G. 124,46 B., 100 Rentenmark —,— G., —,— B. Schecke: Warschaun 100 Zlow G.. . London —, —,—O B. Auszahlungen: Berlin 100 Reichs⸗ marf 123,49 G., 124,11 B. London 25,20 ¼ G. 25,19 ½ B., Schweiz 100 64 G., 101,16 B. Warschau telegraphische Auszahlung 99,50 G., 100,00 B., New York telegraphische Auszahlung 5,18,33 G. 5,20,92 B.

Wien, 30. April. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 284,4)0 G. Berlin 168,75 G. Budapest 99,40 G., Kopenhagen 131,70 G., London 34,38 ½ G., Paris 37.04 G., Zürich 137,43 G., Marknoten 168,10 G., Lirenoten 29,00 G., Jugo⸗ lawische Noten 11,44 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 20,98 G., Polnische Noten —,— G., Dollar 706,00 G. Ungarische Noten 99,35 G., Schwedische Noten —,— G.

Prag, 30. April. (W. T. B.) zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1361,75 Berlin 8,06 ⅛, Zürich 6,56,75, Oslo 556,00 Kopenhagen 630,50, London 164 ⅞, Madrid 488,00, Mailand 139 New York 33,90, Paris 177,50, Stockholm 9,12, Wien 477 ¾, Marknoten 8,07 ½ Poln. Noten 6,49 ½.

London, 30. April. (W. T. B.) Devijenkurse. Paris 92,80, New York 4,84 ⁄6 Deutschland 20,35 Reichsmark für 1 Pfd. Sterl., Belgien 95,60 Spanien 33,30 Holland 12,07 8⅛ Italien 118,25, Schweiz 25,00 Wien 34 37 Schillinge.

Paris 30. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 455,50. Bukarest 8,55 Prag 57,30 Wien —,— *), Amerika 19,16, Belgien 97,05, England 92,88, Holland 770,00 Italien 78,45, Schweiz 371,50, Spanien 277,00) Warschau —,—. Kopenhagen 356,00, Oslo 314,25, Stockholm 512,50. *) für 100 Schillinge.

Amsterdam, 30. April. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,07 ½ Berlin 0,59,32 ½ fl. für 1 Reichsmark, Paris 13,01, Brüssel 12,63 8, Schweiz 48,32 ½, Wien 0,35,10 für 1 Schilling, Kopenhagen 46,40, Stockholm 66,70, Oslo 40,95. (Inoffizielle Notierungen.) New York 249 ⅛6, Madrid 36,05, Italien 10,20 Prag 7,37 ½, Helsingfors 6,25 Budapest 0,00,34 ⁄166 vBukarest 1,15, Warschau 0,48,75.

Zürich 30. April. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,16, London 25,00 Paris 26,95 Bröüssel 26,15, Mailand 21,15, Madrid 74,40, Holland 207,10, Stockholm 138,35, Oslo 84,65, Kopenhagen 95,85 Prag 15,29, Berlin 1,22,80, Wien 72,70 *), Buda⸗ pest 0,00,72 ¼, Belgrad 8,35. Sofia 3,77 ½, Bukarest 2,30, Warschau 99,15, Helsingtors 13,00, Konstantinopel 2,70 Athen 9,75 Buenos Aires 199,00, Italien —,—. *) für 100 Schillinge. Kopenhagen 30. April. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,04 New York 5,38 ¾ Berlin 127,90, Paris 28,30, Antwerpen 27,50, Zürich 104,40 Rom 22,25, Amsterdam 216,25 Stockholm 144,00, Oslo 88,20 Helsingrors 13,33 Prag 15,93.

Stockholm 30. April. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,11, Berlin 88,90, Paris 19,65, Brüssel 19,10, Schweiz. Plätze 72,40 Amsterdam 149,50, Kopenhagen 69,50. Oslo 61 50. Wasbington 3,73 ½ Helsingfors 9,45, Prag 11,20.

Oslo, 30. April. (W. T. B.) Devisenturse. London 29,60, Hamburg 145,75. Paris 32,00, New York 6,12, Amsterdam 245,50, Zürich 118,50, Helsingfors 15,4b, Antwerpen 31,10, Stockholm 164,00, Kopenhagen 113,75 Prag 18,20.

London, 30. April. (W. T. B.) Silber 31 Sllber auf Lieferung 31 ½.

(Alles in

Notierungen der Devisen⸗

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 30. April. (W. T. B.) (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 8,05 Adlerwerke 3,31. Aschaffenburger Zellstoff 100,0, Badische Anilinfabrit 138,5*), Lothringer Zement —,—, Chemische Griesheim 130,0*), D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 129,0 Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 59,0*) Hilpert Maschinen 4,7, Höchster Farbwerke 130,5, Phil. Holzmann 85,92 Holzverkohlungs⸗Industrie 7,5, Wayß u. Freytag —,— Zuckertabrkk Bad. Waghäusel 3,275. *) Goldprozent.

Hamburg 30. April. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (Jn Billionen.) Brafilbank —,—. Commerz⸗ u. Privatbankt 103 25, Vereinsbank 94,7 Lübeck⸗Büchen 149,5, Schantungbahn —,—, Deutsch⸗Austral. 82,0, Hamburg⸗Amerika⸗Packetf. 74,5, Hamburg⸗ Südamerska 99,0 Nordd. Lloyd 77,75*) Verein. Elbschiffahrt 2,55, Calmon Abest 60 B., Harburg⸗Wiener Gummi 2,25 Ottensen Eisen 52,0 Alsen Zement 141,25 Anglo Guano 136,0. Merck Guano 13 B. Dynamit Nobel 103,25 Holstenbrauerer 130,0 Neu Guinea 275,0, Otavi Minen 27,5. Freiverkehr. Kaoko Sloman Salvpeter —,—. *) Gordprozent

Hamburg. 1. Mai. (W T. B.) Effektenbörse geschlossen. „Wien 30. April. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Lose 430,0, Mairente 2,5 Februarrente 3,0 Oesterreichische Gold⸗ rente 41,0, Oesterreichische Kronenrente 3,4 Ungarische Goldrente —,—,. Ungarische Kronenrente —,—, Anglo⸗österreichische Bank 194,0, Wiener Bankverein 101,5, Oesterreichische Kreditanstalt 139,0, Allg. ungarische Kreditbant —.—, Länderbank junge 228,0, Niederösterr. Eskomptebank 280,0, Unionbank 122,8, Ferdinand⸗Nordbahn 86,87, Oesterreichische Staatsbahn 380,3, Südbahn 460 Poldihütte 919 0, Alpine Montangef. 376 0, Siemens⸗Schuckertwerke 900 Prager Eisenindustrie 1650,0 Rimamurany —.—, Oesterreichische Waffen⸗ fabrik⸗ Ges. 42,6. Brüxer Kohlenbergbau 1598,0 Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 4,84, Skodawerke 1418,0 Steir. Magnesit 30,0, Daimler Motoren 8,0, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 131,0 Galicia

Naphtha 1060,0.

Amsterdam 30. April. (W. T. B.) 6 % Niederlandische Staatsanleihe 1922 A u. B 104 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 fl. 93 8 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 69,25, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 fl. 102 ⅞. 7 % Deutsche Reichsanleihe 96 ⁄16, Deutsche Reichsbank⸗ Anteile 68,25, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jürgens Margarine 89 ⅞, Philips Glueilampen 370,00, Geconsol. Holl. Petroleum —,—, Koninkl. Nederl. Petroleum 366,25, Amsterdam Rubber 215 ¾, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 61,75, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 136,75, Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 167,50, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 492,00, Deli Maatschappij 374,75 enemba Maatschappij 397,25.

EEE1“

Kunsthonig 33,00 bis 34,00 ℳ,

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote,

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Komwandithesellschaften auf Aftien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. ☚̈

2 erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

O

8

8

——

1,— Reichsmark freibleibend.

nzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

Erwerbs⸗ u

. Unfall⸗ und

nd Wirtschaftsgenossenschaften.

Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Bankausweise. .Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

——

———

8

,—

2. Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[114314] Erledigung. Die im Reichsanzeiger 57 vom 9. 3. 25 unter Mp. 73/25 gesperrten Alkaliwerke Ronnenberg⸗Akt. sind ermittelt. Berlin, den 30. 4. 25. (Wp. 73/25.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

113752] Aufgebot.

Das Amtsgericht in Hamburg hat heute olgendes Aufgebot erlassen: Die Firma & F. Steinfeld, Bankgeschäft, in Berlin, Spandauer Straße 11, hat das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung der Aktie Nr. 111 494 der Dynamit⸗Actien⸗ Gesellschaft, vormals Alfred Nobel & Co, Hamburg, zu Hamburg, über 1000 ℳ. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ efordert, seine Rechte bei der Gerichts⸗ shrelhee des Amtsgerichts in Hamburg,

teilung für Aufgebotssachen, Zivil⸗ istigebüude⸗ Sievetingplatz, Zimmer Tr. 421, spätestens aber in dem daselbst, Zimmer Nr. 418, am Freitag, den 22. Januar 1926, Vormittags 11 ½ Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 14. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[13751] Die Zahlungssperre vom 6. Oktober 1924 über die unverzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs E von 1924 Folge! Nr. 252 386, 252 391, 252 394, 252 402 über je 26,25 GM ist aufgehoben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84, F 88. 24, den 25. 4. 25.

[10592] Paß verloren.

Polnischer Paß Nr. 9965/96, auf den Namen Wigdor Horowitz, geb. am 20. 7. 1899 in Podhorki, Krs. Kalusz, lautend, verloren.

Finder wird gebeten, denselben gegen Belohnung unter Adresse Viktor Horowitz, Essen⸗West, Liebigstraße 14, einzusenden.

[13757 Aufgebot.

Die Sparkasse der Gemeinde Gimborn in Hülsenbusch hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Gimborn Band 12 Art. 564 Abt. III Nr. 1 für die Antrag⸗ stellerin eingetragene vpother von 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufa forden spätestens in dem auf den 14. August 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Eöö der Urkunde erfolgen wird.

Gummersbach, den 24. April 1925.

Amtsgericht. [13773]

Das dem Kreise Züllichau⸗Schwiebus eehörige, etwa 1000 Morgen große Rittergut Burglehn b. Schwiebus soll vom 1. Juli 1928 ab auf 24 Jahre gegen Zahlung eines jährlichen Pachtzinses von 180 RM an die Landindustrie in Schwiebus verpachtet werden. Da der frühere Besitzer von Burglehn, H. Voll⸗ mar, in seinem Testament den Wunsch ausgesprochen hat, daß tüchtige Landwirte, die den Vollmar tragen, als üchter in erster Linie berücksichtigt werden ollen, selbst wenn ihr Pachtgebot 500 niedriger als das Meistgebot ist, werden alle Träger des Namens Vollmar hiermit aufgefordert, ihr Recht bis 1. Juni 1925 beim Kreisausschuß Peitend zu machen. Die Unterlassung der Meldung bis 1. Juni d. J. hat den Ver⸗ lust des Rechts zur Fol e.

Züllichau, den 25. Koril 1925.

Der Kreisausschuß des Kreises Züllichau⸗Schwiebus.

113753] Aufgebot.

Das Amtsgericht in Hemburg hat heute olgendes Aufgebot erlassen: Auf den An⸗ rag 1. der Ehefrau Anne Maria Rabe eb. Lührs, in Roitzsch, vertreten durch die Rechtsanwälte Lauprecht und Brandes in Ahrensburg 2. der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Attiena senschaft in Ham⸗ burg, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1. Der am 17. Februar 1875 zu Harburg als Sohn der Eheleute Friedrich Ludwig August Rabe und Friederike Sophie Wilhelmine, geb. Kühle, geborene Schreiber Emil Johannes Wilhelm An⸗ dreas Rabe, zuletzt wohnhaft in Ham⸗ burg, Spaldingstraße 150, der im Jahre 1902 nach Kanada ausgewandert, vor etwa 12 Jahren von Alexander, Manitoba Kanada), ohne Hinterlassun einer näheren Adresse verzogen und seitdem ver⸗ chollen ist, wird hiermit aufgefordert, ich bei der Gerichtsschreiberei des Amts⸗ gerichts in Hamburg, Abteilung für Auf⸗ gebotssachen, Siedeking blatz, Ziviljustiz⸗

bäude, Zimmer 421, spätestens aber in

m dafe st, Zimmer 418, am Freitag,

eine Todeserklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, werden hiermit dem Amtsgericht in Feenhurg teilung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebots⸗ termin Azeige zu machen.

Hamburg, den 8. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[13756]

Der Postschaffner Leo Dabek (Dombek) in Gleiwitz, geboren am 29. März 1896 in Neu Heiduk, Kr. Beuthen, O. S., führt an Stelle des bisherigen 1e. namens den Familiennamen Eichner und an Stelle des bisherigen Vornamens die Vornamen Leo Robert.

Amtsgericht Gleiwitz, 22. 4. 1925.

[14329] Aufgebot. Der Justizobersekretär Möller in Vecker⸗ hagen hat als Pfleger des Nachlasses der am 4 April 1925 in Veckerhagen ver⸗ storbenen Witwe Katharina Louise Müller, geb. Braband, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Witwe Müller spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 1. Juli 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Beckerhagen, den 17. April 1925. Das Amtsgericht.

fensnedms zu melden, widrigenfalls

[13754]

Auf Antrag der Apothekerwitwe Marie Vock, geb. Scheurlen, in Stuttgart vurden durch Ausschlußurteil vom 18. 4. 1925 für kraftlos erklärt die Aktien: 1. der Württemb. Hypothekenbank in Stuttgart: Nr. 31, 200, 305, 306, 1712, 1713, 1778, 1779, 1841, 1842, 1943— 1950, 2257, 22508, 2419, 3095, 3096 3468, 3469, 3498, 3565 u. 3614 von 1869 über je 900 ℳ, und Ser. B Nr. 10 293, 10 561 bis 10 564, 10 639 bis 10 641 von 1893 sowie Ser. B Nr. 11 229 bis 11 233 u. 11 750 von 1894 über je 1000 ℳ; 2. der Württ. Vereinsbank in Stuttgart: Nr. 251, 2375, 5705, 11 255, 13 572, 16 164, 18 453, 18 454, 22 077, 22 078, 22 549, 22 550, 24 837, 24 838, 27 811 bis 27 815 27 973 29 494 29 495 von 1872 über je 350 Gulden = 200 Taler = 600 ℳ, ferner Nr. 30 364 u. 30 365 von 1912 über je 1200 ℳ; 3. der Zuckerfabrik Stuttgart in Stutt⸗ gart: Nr. 145 von 1881 über 150 ℳ. Amtsgericht Stuttgart I.

[13755 Beschluß. Der am 12. Juli 1903 von dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht erteilte Erbschein (IX. 45/03) über die L nach dem am 17. Mai 1903 in Roggen ver⸗ storbenen Kätner Ollech wird für kraft⸗ los erklärt. 1 Neidenburg, den 15. April 1925. Das Amtsgericht.

Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Martha Michael, geb. Sipplie, in Kiel, Langer Segen 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werlein in Kiel, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, Schlachtermeister Ernst Michael, früher in Kellinghusen, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 3. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Kiel, den 25. April 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichst.

[13761]

[13762) Oeffeutliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Gniebsch, geb. Teifke, in Kiel, Prcpebtevol machtigter; Rechtsamwalt Theophile in Kiel, klagt gegen den Arbeiter Robert Gniebsch, früher in Kiel, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung. und ladet die Klägerin den klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter . 8 8* Landgerichts in Kiel auf den 29. Jun 1925, Vormittags 10 Uhr, immer 29 a, mit der Aufforderung, einen

i dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt bestellen.

den 20. November 1925, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, stattfindenden Auf⸗

Kiel, den 27. April 1925 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts

[13763] Oeffentliche Zustellung.

Der Josef Kelterbaum, Köln, Jahn⸗ straße 2 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Wahn zu Köln, klagt gegen seine Ehefrau, früher in Forbach, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 30. Juni 1925, Vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen.

Losen, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[13764] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Lucie Petersen, geb. Reif, in Godesbera, Büchelstraße 30, Prozeß⸗ bevollmächtiater: Rechtsanwalt Dr. Mär⸗ tens in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Krankenpfleger Otto Christian Petersen, unbekannten Aufenthalts früher in Garlstorf bei Winsen / Luhe, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Beklaaten. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklaaten zur 1“ Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts Lüne⸗ burg auf den 9. Juni 1925, Vor⸗ mittags 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Lüneburg, den 23. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[13765 Oeffentliche Zustellung. Die EChefrau des Zimmerers ecasen Hansen, Henni geb. Janssen, in Rüstrin⸗ gen. Wilhelmshavener Straße, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arke⸗ nau in Rüstringen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 2. Juli 1925, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Auforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Oldenburg, den 20. Avpril 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[137667 Oeffentliche Zustellung.

Die Martha Krug, geb. Eisele, Konto⸗ ristin in Oberndorf am Neckar, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Ottenheimer. Dr. Rustige und Frizlen in Stuttgart, klagt äegen ihren Chemann Walter Krug, Kaufmann, früher in Stuttgart, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer III des Land⸗ gerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 25. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 27. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[137688D08 Oeffentliche Zustellung. Die am 5. August 1918 geborene Adele Zachar, vertreten durch ihren Vormund, den Werkmeister Rudolf Zachar in Berlin, Bahnhofstr. 6 ptr., klagt gegen den Elektro⸗ monteur Stanislaus Maday, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Schönhauser Allee 125, bei Cichanski, unter der Behauptung, daß her Beklagte als Vater der Klägerin unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin vom Tage der Klagezustellung an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres unter Wegfall der in der Verhandlung des Amtsgerichts Breslau vom 16. 10. 1918 und 19. 11. 1921 anerkannten Unterhaltsrente von vierteljährlich 45 bzw. 180 Papiermark, eine monatliche Unterhaltsrente von 15 Reichsmark zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlnug des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Mitte, Abt. 183, Neue Friedrichstraße 15 II. Stochwerk, Zimmer Nr. 174/176, auf den 25. Juni 1925, Vormittag 9 ½% Uhr, geladen. Berlin, den 24. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[13769) Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Heinz Lohmann, geb. 8. 10. 1921, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, Buchhalter Gustav Armster in Westenberg, Prozeßbevollmächtigter: Re⸗ ferendar Dr. Hammerschlag in Hameln, klagt gegen den Schaweizer Paul Seilz, zuletzt in Hajen a. W., jetzt unbekannten Aufenhalts, auf Grund der früheren Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung einer Unterhaltsrente gemäß dem Urteile des Amtsgerichts Alfeld vom 22. 2. 1922 auf Erhöhung dieser Rente, unter Weg⸗ fall dieses Schuldtitels, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von nunmehr 45 RM vierteljährlich vom 1. November 1924 an. Zur v. Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hameln Abt. IV, Zimmer 10, auf den 18. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, geladen. Hameln, den 25. April 1925.

[13770] Oeffentliche Zustellung. Gustav Heinrich Koch, minderj. unehe⸗ liches Kind der ledigen Maria Koch in Fußgönheim, vertreten durch den Vormund Johann Bernhardt, Polizeiwachtmeister daselbst, klagt gegen Otto Geßner, Elek⸗ tromonteur, früher in Fußgönheim. jetzt unbekannt wo abwesend, wegen Ansprüche aus außerehelichem Beischlaf, zum Amts⸗ gericht Ludwigshafen a Rh. und beantragt, zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Maria Koch am 30. Dez. 1924 in Fußgönheim unehelich geborenen Kindes Gustav Hein⸗ rich Koch ist, 2. der Beklagte wird ver⸗ urteilt, an das klagende Kind zu Händen des jeweiligen Vormunds vom Tage der Geburt des Kindes bis zur Vollendung dessen 16. Lebensjahrs eine Geldrente von vierteljährlich 60 RM zu bezahlen, und zwar jeweils für 3 Monate im voraus am 30. Dez, 30. März, 30. Juni und 30. Sept. eines jeden Jahres, 3. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 4. das Urteil zu Ziffer 2 und 3 wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin bestimmt auf 17. Juni 1925, Vorm. 8 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh., Zimmer 31, wozu der Beklagte geladen wird. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[13750]

Fimn Zwecke der Aufhebung der Ge⸗ meinschaft soll am Mittwoch, den 24. Juni 1925, Nachmittags 2,30 Uhr, in der Siedentopfschen Gast⸗ wirtschaft in Klein Ilsede versteigert werden das im Grundbuch von Kl. Ilsede Band III Blatt 103 (eingetragener Eigen⸗ tümer am 18. April 1925, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Lehrer Friedrich Otto in Kl. Ilsede, geb⸗ 18. 5. 1851) eingetragene Grundstück Anbauerstelle Haus Nr. 89 Gemarkung Kl. Ilsede Kartenblatt 2 Parzelle 517/2 ꝛc 518/2 ꝛc, 26,84 ar groß, Reinertrag⸗ grundsteuermutterrolle Art. 111, Nutzungs⸗ wert 105 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 91. Amtsgericht Peine, den 25. April 1925.

4. Verlofung ꝛ. von Wertpapieren.

14313] betreffend 8 % igen

Bekanntmachung, die Einführung Goldpfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft im Betrage von 19 Millionen Goldmark = 6 809 980 g Feingold.

Reihe 6:

GM GM Nr. 1-— 10 000 zu 100 = 1 Million 10 001 20 000 zu

b 200 = 2 20 001 32 000 zu 500 = 6 32 001 36 000 zu

der

1000 = 4

36 001 38 000 zu 2000 = 4

38 001 38 400 zu 5000 = 2 8 Auf Grund der Satzung beabsichtigt die Preußische Zentralstadtschaft, Berlin, obige auf den Inhaber lautende 8 % ige mündel⸗ sichere Goldpfandbriefe an den Börsen zu Berlin, Hannover, Königsberg und Stettin einzuführen, nachdem durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 14. Februar 1925 die Befreiung von der Einreichung eines Prospekts ausge⸗

der Wertpapiere zum Börsenhandel an den Börsen zu Berlin, Hannover, Königs⸗ berg und Stettin als erfolgt gilt.

Der Geldwert von Kapital und Zinsen dieser Goldpfandbriefe wird nach dem amtlich festgesetzten Preise für Feingold berechnet und in deutscher Reichswährung bezahlt. Als amtlich festgestellter Preis gilt nur der vom Reichswirtschafts⸗ minister oder der von ihm bestimmten Stelle im „Reichsanzeiger“ bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in die deutsche Währuung erfolgt hinsichtlich des Kapitals nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Notierung in dem dem Monat

sprochen ist, womit sogleich die Zulassung.

mern etwa ausgeloster Stücke sowie mindestens einmal jährlich eine Liste der früher ausgelosten, aber noch nicht ein⸗ gelösten Stücke, werden im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger“ sowie in je einer in Berlin, Hannover, Königsberg und Stettin erfcheinenden Zeitung veröffentlicht.

Die Zinsscheine sowie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden kostenfrei in Berlin von der Kasse der Stadtschaft Provinz Brandenburg, in Hannover von der Landesbank der Provinz Hannover, in Stettin von der Kasse der Pommerschen Stadtschaft und in Königsberg von der Kasse der Ostpreußischen Stadtschaft ein⸗ gelöst, wo auch die neuen Zinsscheinbogen ausgegeben und Konvertierungen bewirkt werden.

Berlin, im Februar 1925.

Preußische Zentralstadtschaft.

Dr. Pabst. Heinze.

5. Kommanditgefell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

[13855]

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß die Betriebsratsmitglieder Herren Hans Pioc Berlin, Georg Löffler, Berlin

mil Pau, Berlin, aus dem Aufsichtsra ausgeschieden sind. 1

An ihre Stelle sind die Herren Emil Schwarzkopf, Berlin, Karl Becker, Berlin, in den Aufsichtsrat eingetreten. Signalapparatefabrik Julius Kräcker

Aktiengesellschaft, Berlin. Der Borstand. Ottow. Graf.

[13861] Fleischwaren⸗Industrie⸗Akt.⸗Ges. (Fliag).

Am 9. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, werden in unserem Geschäftslokal, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 73, gemäß Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 21. September 1924 Aktien im Nenn⸗ werte von RM 1471 öffentlich meist⸗ bietend versteigert.

Berlin, den 1. Mai 1925.

Der Vorstand.

F1077 In der Generalversammlung der Maase⸗ Gottzmann⸗Werke, Aktiengesellschaft, Oberglogau, vom 17. April 1925 ist einstimmig die Auflösung der Gesellschaft beschlossen worden. Gemäß § 297 des Handelsgesetzbuchs fordern wir die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzumelden. Oberglogan, den 22. April 1925. Magase⸗Gottzmann⸗Werke, Aktiengesellschaft in Liquidation. Der Liqnidator: Dr. Gottzmann.

18] Vereinigte Textilwerke Mann & Reinhard A. G., Langerfeld / Barmen.

Für unsere ordentliche Generalversamm⸗ lung vom 18. Mai 1925 setzen wie er⸗ gänzend noch folgende Punkte auf die Tagesordnung: 1

1. Aufhebung des Kapitalserhöhungs⸗ beschlusses vom 18. Mat 1924.

2. Beschluß über eine Erhöhung des Aktienkapitals:

a) um 200 000 auf 800 000 durch Einbringen einer Forderung,

b) um weitere bis zu 200 000 auf bis zu 1 Million Mark.

3. Entsprechende Satzungsänderungen gemäß Punkt 1—2. Der Aufsichtsrat. Kellner.

14321]

Allgemeine Handels Aktiengesellschaft zu Hamburg richtiger Allgemeine Mobilien Niederlage der vereinigten Tischler⸗Amts⸗ „Meister“ zu Hamburg A G. General⸗ versammlung am Sonnabend, 23 Mai 1925, Vorm. 10 Uhr, zu Hamburg. Gört⸗ twiete 19 II bei Beuthler. Tagesordnung: 1. Aufhebung aller Beschlüsse der sog. Ge⸗ neralversammlungen vom 11. und 29. 6. und 16 8. 1920. 2. Beschlußfassung über Be⸗ richtigung der Grundbücher und des Handels⸗ registers bezw. Löschung der unzulässigen Ei⸗ tragungen. 3. Beschlußfassung über die Kosten der Einberufung und Abhaltung der Generalversammlung. Der Aufsichtsrat.

s13818. ““

des Verfalltages vorhergehenden Kalender⸗

ist die gleiche Notierung im vorletzten Kalendermonat vor dem Fälligkeitstage maßgebend. Die Zinsscheine sind halb⸗ jährlich am 1. Juli und 2. Januar fällig.

Die Goldpfandbriefe lauten auf den Inhaber, können jedoch auf Antrag auf den Namen des Inhabers oder eines Dritten umgeschrieben werden. Sie können seitens des Inhabers nicht und seitens der

gekündigt werden. 1 drei Monate vor dem Einlösungstage durch dreimalige Bekanntmachung erfolgen.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

monat; für die Einlöfung der Zinsscheine

Anstalt nur zur satzungsmäßigen Tilgung Die Kündigung muß

Alle die Goldpfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Num⸗

PBlaftrick Film Aklfengefellschaft zu Verlm. Zweite Aufforderung.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch nochmals ersucht, die auf Pavier⸗ mark lautenden Aktien unserer Gesellschaft bis zum 30. Juni 1925 zum Umtausch

beim Bankhaus Lewinsky, Retzlaff

& Co. Bank⸗Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien, Berlin W. S, Taubenstraße 23, einzureichen. 3 1 Aktien, welche bis zu diesem Tage nicht eingereicht sind, werden für kraftlos erklärt. Berlin, den 25 April 1925. Der Aufsichtsrat.