[401722⁄ Bilanz der Firma Fleischmann & Bloedel Nachf. J. Berlin A.⸗G. Fürth i /B. per 31. Dezember 1924.
Aktiva. Immobilien Fürth:
Alte Gebäude u. Grundst.]/ 385 000
189 024 574 024 5 740 568 283
Abschreibuug . .
Immobilien Sonnebg.: Alte Gebäude 80 000,— 70 200,85 150 200,85
Abschreibung 1 502,—
Nicht begeb. oder zurückgek Obligationen 14 632,80 Zugang 2 209,20
Geschäftseinrichtung 598,55 Abschreibung. 597,55 1
18 915
Effekten Vorräte ... 286 150 7 4526
Kasse, Postscheck, Wechsel 1— Debitoren. 738 023 21 Bankguthabeln... 8 659
1 793 027
Neubau
148 698
16 842
Passiva. Aktienkapital.. Reservpefonds .. Hypothekenschuld Obligationsschuld Darlehensschuld. Kreditoren.. Bankschulden:
. 264 783,12
ungedeckte urch Doku⸗
275 038,9]
Gewinnvortrag
545 000 78 363 254 050 218 400 9 312 130 108
0 0 9 2 2 2
539 822 17 969
1793 027 Verlust⸗ und Gewinnrechnung.
mente ged.
[Abschlußbilanz für 31. Dez. 1923. ₰.
RM 18 973
Aufwand. Kursverluste (aus L⸗Kredi⸗ toren) Abschreibungen: Immob. Fürth. 5 740,24 Immob. Sbg. 1 502,— Geschäftseinrichtung 597,55] 7 839 Patentekosten 5 356
Katalogkosten. . .9769 Reingewin.. 17 969
54 90172
Ertrag.
Betriebsüberschuß⸗ F . . .56901
54 901]7
Die ordentliche Generalversammlung vom 30 Juni 1925 hat vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ge⸗ nehmigt und beschlossen, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Fürth, den 30 Juni 1925.
Fleischmann & Bloedel Nachf. F. Berlin A.⸗G.
Der Vorstand. Joseph Berlin. Dr. Ph. Berlin.
[40486]
Gebrüder Simon — Vereinigte Textilwerke Aktiengefellschaft.
Bilanz per 31. Dezember 1924.
Bekanntmachung. Berger & Wirch Handelsgefellschaft für den Often, Aktiengefellschaft.
In der Generalversammlung vom 6. Ja⸗ nuar ist die Abschlußbilanz 1923 auf Grund des Berichts des Vorstands nach Prüfung
durch den Aufsichtsrat wie folgt genehmigt worden:
[39024]
PM
Aktiva. D 5 000 000
Bankguthaben...
Passiva. Aktienkapital 1 .5 000 000—
Ebenso erfolgte auf Grund des Vor⸗ trags des Vorstands nach Prüfung durch den Aufsichtsrat in der gleichen General⸗ versammlung die Umstellung des Gesell⸗ schaftskapitals auf Reichsmark dergestalt, daß das Aktienkapital auf 100 000 Reichs⸗ mark festgesetzt wurde. Die sich danach er⸗ gebende Reichsmarkeröffnungsbilanz für den 1. Januar 1924 lautet:
Eröffnungsbilanz für 1. Jan. 1924.
Aktiva. RM ₰ Forderung a. d. Aktionäre 100 000 —-
Passiva.
Aktienkapital Nachdem aus dem Aufsichtsrat die Herren Fritz Waldbaur und Bankier Konrad Ammon ausgeschieden waren, wurde dieser wie folgt neugewählt: 3 1. Fabrikbesitzer Emil Worlitzer sen. in
* Leipzig, Vorsitzender,
2. Fabrikbesitzer Dr. phil. Hans Wor⸗ litzer in Leipzig, 1 3. Fabrikdirektor Carlo Hermann in Florenz⸗Settignano. Berger & Wirth Handelsgesellschaft für den Osten Akt.⸗Ges. Der Vorstand. Geipel.
100 000—
6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genofsenschaften.
[38129) Bekanntmachung.
Die Fa. Herforder Genossenschafts⸗ ziegelei m. b. H. in Herford ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 18. Juni 1925 aufgelöst. Forderungen sind bis zum 1. August 1925 beim Unterzeichneten anzumelden.
Der Liquidator: W. Meyer, Baugewerksmeister,
Herford i. W., Friedhofstr. 1
[40056] 8 Die Möbelfabrik „Roland“ e. G. m. b. H., Berlin, Schönhauser Allee 161 a, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Genossen⸗ schaft werden aufgefordert, sich zu melden. Berlin, den 1. Juli 1925. Die Liquidatoren:
Schulze. Steffen. Roth.
— ———— ——
Aktiva. RM ₰ Kassenbestand 5 224 51 Effekten und Beteiligungen [12 665 221 94 Debitoren 43 090 441 — Niicht verkaufte eigene Vor⸗
ratsaktien nom. 407 900 407 900— 16 168 787 48
Passiva. Aktienkapital.. . JVWiwoneee ö Gesetzliche Reserre . Kreditoren Gewinn
12 000 000 75 000
1 200 000 1 946 943 946 844
16 168 787
Hewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1924.
RMN 3₰ Ea“ 870 698 42 Reingew 946 844 18
60 60
1 817 542 6
1 817 542
1 817 54260
Verteilung des Reingewinns: 6 % Dividende auf nom. RM 11,592 100 sClVtien. . = 695 526,— — Dividende auf nom. RM 407 900 Vorrats⸗ aktien. Vortrag auf neue Rechnung
Vwerchmh
7 =— 251 318,18 946 844,18 In der am 30. Juni 1925 stattgefundenen Generalversammlung wurde beschlossen, eine Dividende von 6 % zur Verteilung zu bringen. Die turnusmäßig ausgeschiedenen Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats, und zwar die Herren Dr. James Simon, Gustaf chlieper und Direktor Dr. Kurt Schoeller wurden neu gewählt. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: err ber err
Dr. James Simon, Vorsitzender, Geheimrat Dr. Eduard Simon, Joseph Blumenstein, Herr Alfred Blumen⸗
stein, Herr Dr. Otto sischer Herr Kom⸗ b
merzienrat Paul Millington Herrmann, Herr Staatssekretär a. D. Oscar Meyer, Herr Dr. Arthur Rosin, Herr Gustaf
chlieper, Herr Direktor Dr. Kurt Schoeller.
Berlin, den 1. Juli 1925. Der Aufsichtsrat. Dr. James Simon.
8 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. 8 Versicherung.
2 »„Berufsgenofsenschaft,
Hamburg. Bekanntmachung.
Auf Grund §§ 23 und 5 der als Anlage su der Satzung der See⸗Berufsgenossen⸗ chaft erlassenen Wahlordnung wird hier⸗ durch bekanntgemacht, daß die Wahl des Genossenschaftsvorstands am Sonn⸗ abend, den 22. August 1925, Vormittags 11 Uhr, in Hamburg (Festsaal des Ueber⸗ seeclubs im Patriotischen Gebäude) ge⸗ legentlich der Genossenschaftsversammlung stattfindet. — nach ihrem Beginn geschlossen werden. Es sind 9 Mitglieder des Genossenschafts⸗ vorstands und Fissbenaer u wählen. Der vom Wahlvorstand aufgestellte Wahl⸗ vorschlag liegt in der Geschäftsstelle der EEIö6I A zu Henöurg Zippelhau See⸗Haus), is zum 19. August 1925 an den Nern m von 8 Uhr Vovmittags bis 4 Uhr Nachmittags zur Einsicht aus. Weitere Wahlvorschläge können bis 11 zum 24. Juli 1925 bei dem
hlvorstand unter der vorgenannten Adresse eingereicht werden; sie müssen von mindestens acht Vertretern zur . nossenschaftsversammlung (SDelegierten) unterschrieben sein und dürfen höchstens doppelt soviel erber nennen als Vor⸗ ö“ zu wählen sind. Für die
ihlbarkeit gelten die §§ 12 und 13 der Reichsversicherungsordnung sowie der § 7 Abs. 4 der Satzung der See⸗Berufs⸗ genossenschaft. Werden soviel er enannt wie Vorstandsmitglieder und Ersatzmänner zu wählen sind, so ist zu eachten, daß der Wah⸗ vorschlag ent⸗ halten muß: mindestens 2 Vertreter jeder Sektion; mindestens 2 Vertreter folgender Ge⸗ werbszweige:
oder
Motorschiffs⸗
Anstände erforder
Die Wahl kann eine Stunde
mindestens 2 Vertreter folgender Be⸗
triebsarten: — 3 a) Betriebe, die mindestens 100 ver⸗ sicherte Personen beschäftigen, b) Betriebe, die weniger als 100 ver⸗ sicherte Personen beschäftigen. Ein Bewerber kann zugleich Vertreter einer Sektion, eines Gewerbszweigs und einer Betriebsart sein Die einzelnen Bewerber sind unter fort⸗ laufenden Nummern anzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung aus⸗ drücken, und nach Familien⸗ und Ruf⸗ namen, Beruf, Wohnort und Betriebssitz zu bezeichnen. Soweit Bewerber vor⸗ geschlagen sind, die nach § 17 der Reichs⸗ versicherungsordnung zur Ablehnung der Wahl berechtigt sind, 88 ihre scrifglich⸗ zustimmung zur Annahme einer Wahl eofsgen. Ferner ist bei dem Namen jedes Bewerbers anzugeben, ob und welche ktion, welchen ewerbszweig und welche Betriebsart er vertritt. 1 In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein ebee und ein Stell⸗ vertreter für ihn zu bezeichnen. Der Wahl⸗ vorschlagsvertreter ist verpflichtet, dem Wahlvorstand die fins Beseitigung etwaiger ichen Erklärungen ab⸗
zugeben.
kach dem 24. Juli 1925 eingehende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten Wahlvorschläge können nach ihrer Zulassung ebenfalls bis zum 19. August 1925 in der Geschäftsstelle, Hamburg 8, Zippelhaus 18, eingesehen
werden.
Der Wahlbvorstand ist befugt, die Wahl⸗ berechtigung jedes Wählers bei der Wahl⸗ handlung zu prüfen; es empfiehlt sich da⸗ her, einen Ausweis zur Wahlhandlung mitzubringen. Als solcher gilt die „Ein⸗ ladung“ E Genossenschaftsversammlung.
Die timmabgabe ist an die zu⸗ gelassenen Wahlvorschläge gebunden; Wähler kann daher nur einen soschen Stimmzettel abgeben, der mit einem der zugelassenen Wahlvorschläge vollständig übereinstimmt. An Stelle der Aufzählung der Namen genügt der Hinweis auf die Ordnungsnummer des Wehlborsclags Die Stimmzettel sollen von weißer Farb und 20 zu 12 ecm gooß sein. Soweit Stimmzektel von diesen Bestimmungen Fhveichen. ind sie ungültig, wenn das Abweichen die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht.
Hamburg, den 4. Juli 1925.
Der Wahlvorstand der See⸗Berufsgenossenschaft. Richd. C. Krogmann, Vorstzender.
jeder
9. Bankausweise.
[41306] Sächsische Bank zu Dresden. 1 Uebersicht
am 30. Juni 1925.
11“ Aktiva, Goldbestand 18 419 546,80 Deckungsfähige Devisen 5 429 200,— Bestand an sonst. Wechseln
und Scheckshe 66 850 860,60 Deutsche Scheidemünzen.. 43 918,77 Noten anderer Banken 3 754 897,40 Lombardbestände 1060 380,—
RM
Effektenbestäande... 20 568,08 Sonstige Aktia. 8 817 952,84
assiva. Aktienkapitaal 15 000 000,— Banknoten im Umlauf 58 168 751,89 Lälich fällige Verbindlich⸗ “ . 11 772 666,27 An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiken. 2 356 774,31 Darlehen bei der Renten⸗ banlnanl .13 000 000,— Sonstige Passirva 199 132,02 Verbindlichkeiten aus weiter be⸗ gebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM 4 439 720,89.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
38609] Mit dem 30. April 1925 ist die Firma Verkaufsgesellschaft der Warnow⸗ ziegeleien m. b. H. zu Rostock durch Ablauf der in dem Gesellschaftsver⸗ trag vorgesehenen Zeitdauer der Gesell⸗ schaft aufgelöst und in Liquidation ge⸗ treten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich bei der Gesell⸗ schaft zu melden. *8 Rostock, den 26. Juni 1925. Die Liquidatoren: Höppner. Börger. Fromm.
[37568]
Germersheimer Emaillierwerk Klee & Leineweber G. m. b. H., Germersheim Ce gerrsenne⸗ Durch Beschluß der Gesellschafter⸗ versammlung vom 15. Mai 1925 wurde unsere Gesellschaft aufgelöst und der bis⸗ herige Geschäftsführer Joh. Val. Klee, Süeet in Germersheim, als Liquidator estellt. 8
[31406] 8 Die Firma Terrazzo⸗ und Kalkwerk Grehl G. m. b. H. in Herrlingen, O.⸗A. Blaubeuren, wurde durch Be⸗ schluß der Gesellschafter aufgelöst. Die “ werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.
Herrlingen, den 4. Juni 1925.
a) Dampfschiffs⸗ reedereien 5 Segelschiffsreedereien, c Großbetriebe der Seefischerei
Die Liquidatoren:
[408577 Bekanntmachung. Die Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Leipzig, hat den Antrag gestellt, nom. RM 350 000 Stammaktien der Vereinigte Thüringische Sali⸗ nen, vorm. Gleuck'’sche Salinen Aktiengesellschaft in Erfurt, 2500 Stück zu je RM 100 Nr. 5001 — 7500, 5000 Stück zu je RM 20 Nr. 1 — 5000, zum Handel und zur Notiz an der Leip⸗ ziger Börse zuzulassen. Leipzig, den 2. Juli 1925. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Leipzig. Käppler.
[40858] Von der Direction der Disconto⸗Ge⸗ sellschaft, der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, hier, ist der Antrag gestellt worden, Reichsmark 2500 000, neue Aktien der Hoefel⸗Brauerei Actienu⸗Ge⸗ sellschaft in Düsseldorf, Nr. 5001 bis 10 000 zu je RM 500, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 1. Juli 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.
Herz. [40859]
Von den Firmen Delbrück Schickler & Co., Bett Simon & Co. und Gebrüder Schickler, hier, ist der Antrag gestellt worden, Reichsmark 300 000 neue Aktien der
Cröllwitzer Actien⸗Papierfabrik in Halle a. d. S., Nr. 1 — 3000 zu je RM 100, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 1. Juli 1925. Zulassungsstelle an der Börse an Berlin Herz.
[40987) Bekanntmachung. „Die zu Odenkirchen, Rhl., bestehende s Odenkirchener Farbenfabrik, G. m. . H ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Odenkirchen, den 1. Juli 1925. Der Liquidator der Odenkirchener Farbenfabrik, G. m. b. H., in Liquidation.
[19690] Aufforderung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ordan & Lillotte zu Menden, Kreis Iserlohn, ist öS gelöst. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.
Der Liquidator: Theodor Jorden.
[37208]
Die Firma Hermann Kauenberg G. m. b. H. in Gelsenkirchen, H.⸗R. B 362, hat sich durch Beschluß vom 1. 9. 24 aufgelöst. Die Gesell⸗ schafter werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche geltend zu machen.
Gelsenkirchen, den 23. Juni 1925.
Der Liquidator: H. Kauenberg.
[40025] Die Olympia Film⸗ und Bühnenschau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin, den 30. Juni 1925. Olympia Film⸗ und Bühnenschau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
in Liquidation. „Der Liquidator:
Dr. jur. Boris Jancolowicz.
[40026]
Die Standard Autoschutz Gesellschaft
mit beschränkter Haftung ist aufgelöst.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden
aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin, den 30. Juni 1925.
Standard Autoschutz Gesellschaft mit
beschränkter Haftung in Liquidation. Der Liquidator:
Ludwig Raunecker.
— Frmürrurer.
8
[38387] Die Schwedter Präservenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Schwedt an der Oder, ist Tüsheraß. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei derselben zu melden. „ an der Oder, den 25. Juni Franz Lefévre, Reinhold Westermann, Liquidatoren.
[34741] 8
Die Garnhandels⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bautzen ist aufgelöst. Gläubiger werden aufge⸗ fordert, sich bei dem Unterzeichneten zu melden
1 Moltkestraße 31, den 17. Juni
Bockreis, Liquidator.
[40078 Bekanntmachung.
Die Herman N. Müller & Steinhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hamburg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Liquidator zu Berlin SW. 68, Friedrichstraße 209, zu melden.
Berlin, den 25. Mai 1925. 25
Der Liquidator: Dr. Rudolf Schröder.
110057 171f7 Die Holuri Ein⸗ und Ausfuhr⸗
in das Handelsregister (M. 19 684) vom 28. 2. 1925 in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem Unter⸗ zeichneten geltend zu machen.
Der Liquidator:
Gesellschaft m. b. H. ist lt. Eintragung B
[376111 Bekanntmachung.
Es wird hiermit bekanntgemacht, daß die unterzeichnete Gesellschaft aufgelöst ist, in Liquidation steht und der bisherige
zum Liquidator ernannt worden ist. Et⸗ waige Gläubiger werden ersucht, ihre For⸗ derungen sofort beim Liquidator anzu⸗
melden 161
Stuhm, den 24. Juni 1925.
Stuhmer Mühlenwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung. [40414]
Bilanz per 31. Dezember 1924.
Bestände. ℳ „₰ Grundstücke. . .... 90 000— Gebäude . . 210 000,—
2 % Abschreib. 4 200,. — 205 800 Maschinen .163 057,30 ca. 14 % Abschreib. 22 657,30 Kraftwagen. 12 000,— ca. 20 % Abschreib. 2 000,— Kasse, Postscheck, Wechsel, Devisen. “ 2 476 Außenstände 8 188 811
Effekten. 4 1 Vorräte “ 165 653
803 142
140 400
10 000
Verbindlichkeiten. Aktienkapital Reservefonds.. Obligationsanleihe.. Hypotheken.. Schulden. Vortrag auf neue Rechnung
400 000 67 694 8 217'% 102 820 218 430 5 979
803 142
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1924.
ℳ 4 200 22 657 2 000 5 979
34 837
⁴ 0 2 2.
Abschreibungen “
2 % a. Gebäude.. ca. 14 % a. Maschinen. ca. 20 % a. Kraftwagen.
Gesamtnettoeinnahme nach Abzug aller General⸗ unkosten 4 34 837 1L
Hannover, den 28. Mai 1925.
Jänecke⸗Schneemann G. m. b. H. Dr. Klamroth, Wurster,
Vorstehende Bilanz habe ich auf Grund
richtig befunden. Alfred Winter, vereid. Bücherrevisor.
[40415] Der neu gewählte Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herren: Bürgermeister Gustav Fink, Hannover, Vorsitzender, Generaldirektor Richard Schöne, Hannover, stellvertretender Vor⸗
sitzender, Justizrat Dr. Andreas Pape,
Hannover. Hannover, den 30. Juni 1925.
Fänecke⸗Schneemann G. m. b. H. Dr. Klamroth, Wurster, als persönlich haftende Gesellschafterin.
[40353] Reichsmarkeröffnungsbilanz für den 1. Januar 1924.
A. Aktiva. 1. Forderungen: a) Rückstände
sicherten b) Ausstände bei General⸗ agenten und Agenten.. c) Guthaben bei Banken und auf Postscheckkonto... d) Guthaben bei anderen Ver⸗ sicherungsunternehmungen e) später fällige Prämienraten
Kassenbestand.. .Kapitalanlagen: Wertpapiere Grundbesittz Fwentkaa
Gesamtbetrag ℳ
B. Passiva. .Ueberträge auf das laufende
ahr:
a) für noch nicht verdiente Prämien (Prämienüber- träge) 27 597,——
b) Schadenreserve 8 196,60
. Barkautionn . Sonstige Passiva:
a) Guthaben anderer Ver⸗
sicherimgsuntena .
b) Guthaben ver⸗ schiedener Banken 3 014,08
c) verschiedene “ Gläubiger 6191,99] 9 578
4. Reservefonds 56 775
Gesamtbetrag ℳ
Berlin, den 14. März 1925. Allgemeine Deutsche Viehversicherungs⸗Gesellschaft a. G.
zu Berlin. 9 Der Vorstand. E. Spennhoff. Vorstehende Reichsmarkeröffn wurde geprüft und genehmigt. Berlin, den 31. März 1925. Der Aufsichtsrat. Spennhoff, stellvertr. Vorsitzender. Die Uebereinstimmung der vorstehenden Reichsmarkeröffnungsbilanz mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft bescheinigt hiermit. erlin, den 16. März 1925. E. Ohme, öffentlich angestellter, beeidigter Bücherrevisor, Vorstehende Reichsmarkeröffnungsbilans ist in der am 4. April 1925 stattgefundenen Mitgliederversammlung einstimmig go⸗ nehmigt.
der
7
aufmann David Hoff.
Der Vorstand. E. Spennhoff⸗
Geschäftsführer Gustav Sauter in Stuhm
far Selbstabholer auch
als persönlich haftende Gesellschafterin. der Bücher und Unterlagen geprüft und
(Verteilung des Reingewinns) geändert.
Nr. 154.
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 4. Juli
—
1925
———
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 2l. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem
hesonderen Blatt unter dem Titel
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin urch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und E.nnc ee SW. 48. Wilhelm⸗
straße 32, bezogen werden.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezugs⸗ preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichs mark.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibleihend
—
— Vom
——
„Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 154A, 154 B und 154 C ausgegeben.
2920 Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
☚
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
70. Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechts⸗ beschwerde gegen Anordnungen der Finanzämter. Ein Steuerpflichtiger hatte in dem Verfahren über seine Einkommen⸗ steuervorauszahlungen den Abschluß von Pörsenge chäften in Abrede gestellt Das Finanzamt hielt dies nicht für glaubhaft und ersuchte deshalb zwei Banken gemäß § 177 und § 209 der Reichsabgaben⸗ 1 um Auskunft und Einsendung der Kontoauszüge. gen dieses Ersuchen hat der Steuerpflichtige selbst Beschwerde eingelegt. Das Landesfinanzamt hat die Beschwerde als unbegründet zurück⸗ gewiesen. Es kann zweifelhaft sein, ob dem Steuerpflichtigen gegen⸗ über einem an Dritte gerichteten Ersuchen um Auskunft die Be⸗ schwerde im Sinne des 8 281 der Reichsabgabenordnung zusteht. Es kommt in Frage, ob er sich nicht lediglich im Aufsichtswege beschweren kann. Der Unterschied zwischen der Beschwerde im Sinne des
281 AO. und der in der Reichsabgabenordnung nicht geregelten Aufsichtsbeschwerde besteht darin, daß der Beschwerdeführer im Falle der Zulässigkeit der ersteren ein Recht auf Nachprüfung und Be⸗ scheidung hat, während die letztere sich lediglich als eine Anregung pgl. § 13 Lüs 2 der Reichsab gabenordnung), darstellt und ein An⸗ pruch des I1“ auf einen Bescheid nicht besteht. Die
eichsabgabenordnung hat die Befugnis zur Einlegung der formellen Beschwerde weit erstreckt; nach § 281 der Reichsabgabenordnung ist lediglich erforderlich, daß der Beschwerdeführende persönlich beteiligt ist. Eine solche Beteiligung kann im vorliegenden Falle als gegeben erachtet werden. Dagegen ist die Zulässigkeit eines weiteren Rechtsmittels gegen bei. F. er-Jh. wna⸗r in der Reichs⸗ abgabenordnung stark eingeschränkt. Gegen Beschwerdeentscheidungen der Landesfinanzämter 8 eine Rechtsbeschwerde nur zuläfsig, wenn es sich um Anordnungen handelt, die nach § 202 n 1 der Reichs⸗ abgabenordnung und nach den Vorschriften, die den § 202 der Reichs⸗ abgabenordnung für anwendbar erklären, erzwungen werden können (§§ 282 Abs. 4, 283 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung). Es sollte gegen Beschwerdeentscheidungen nur dann ein weiteres Rechtsmittel gegeben werden, wenn es sich um besonders wichtige Fragen für den Peschemerdeführer handelt. Ein Zwang sollte nicht ausgeübt werden können, ohne daß den Betroffenen die Möglichkeit der Anrufung des Reichsfinanzhofs über die . ch.⸗ keit der Anordnung zustünde. Daraus ergibt sich, daß die Recht eschwere nach § 283 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung nur dann als zulässig zu erachten ist, wenn derjenige, dem nher die Anordnung eine erzwingbare ist — un⸗ erheblich ist, * ie Anwendung von Zwangsmitteln aus in seiner Person liegenden Gründen nicht zulässig ist, § 202 f 5 der Reichs⸗ abgabenordnung —, die Zulässigkeit der Anordnung bestreitet. Ein
wang —ven dem Beschwerdeführer kommt aber im vorliegenden alle nicht in Betracht. Die Rechtsbeschwerde war danach als unzu⸗ ässig zu verwerfen. (Urteil vom 6. Mai 1925 VI A 149/25.)
71. Rechtsbeschwerde gegen die Bewertung des Grundbesitzes für die Vermögenstener 1924. Der Be⸗ chwerdeführer wendet sich gegen die Bewertung seines Grundbesitzes
Vermögensteuer 1924. Er hält die Vorentscheidung insofern
” der vorgesetzten Behörde, von Amts wegen tätig zu werden
ür die ntsch nsof ür rechtsirrig, als sie ausführt, daß der Nachweis einer unrichtigen rundstücksbewertung grundsätzlich nur dadurch geführt werden könne, daß die Einreihung des Besitzes des Beschwerdefüßrers mit einer größeren Aazahl gleich oder ähnlich eingereihter Grundstücke verglichen und hierdurch festgestellt werde, daß das Grundstück in eine hohe Ertragsklasse eingereiht oder innerhalb des Rahmens der Frtrogsklassen zu hoch eingruppiert worden sei. Diese Ausführungen enthalten jedoch keinen Rechtsirrtum. Denn nach den für die Ver⸗ mögensteuer 1924 maßgebenden Durchführungsbestimmungen vom 8. März 1924 sind für die Bewertung landwirtschaftlicher Grund⸗ Ertragsklassen und Rahmensätze 241 Es liegt in der atur dieses Bewertungsverfahrens, daß die Einreihung in die Er. tragsklassen und Rahmensätze nur durch Vergleichung erbeigeführt werden kann. Die individuelle Feststellung des Ertragswerts eines landwirtschaftlichen e--h. ne indet für die Vermögensteuer 1924 nicht statt. Das hat die Vorentscheidung in dem angeführten Satze offenbar zum Ausdruck bringen wollen. Die Einreihung in Ertrags⸗ klasse und Rahmensatz ist im vorliegenden Falle auf Grund der Gut⸗ achten von Sachverständigen erfolgt. Da diese nicht eidlich ver⸗ nommen worden sind, ist kein wesentlicher Mangel des Verfahrens, da es im Ermessen des Finanzamts lag, ob es gemäß § 184 der Reichsabgabenordnung die Vereidigung der Sachverständigen vornehmen wo 2 dhgt veg. — vor, nd he einer Beeidigung die Gutachten anders ausgefallen wären. Ebenso, wenig ist u. des Verfahrens, daß die Vorinstanz sich mit
1. Handelsregister.
Ahlen, Westf. 1 140186] In unser Handelsregister B unter Nr. 16 ist heute bei der Firma Vulkan⸗ werke G. m. b. H. Blechwarenfabrik u. weenn in Ahlen, Westf., folgendes eingetragen: 8 Pas Stammkapital ist auf 14 000 Reichsmark umgestellt. § 5 des Gesell⸗ schaftsvertrags (Stammkapital) ist durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 1925 geändert. 8 Ahlen, Westf. den 24. Juni 1925. Das Amtsgericht. [40187]
Ahlen, Westf. In unser Handelsregister B unter Nr. 46 ist heute bei der Firma Heimann u. Ortheiler, Aktiengesellschaft in Ahlen, — 1 Westf., folgendes eingetragen: Die Firma ist Das Grundkapital beträgt nach Durch⸗ Elektrizitätsgesellf ührung der Umstellung jetzt 120 000 in Allenstein. eichsmark. Durch Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 24. Oktober 1924 sind ges die §§ 4 (Grundkapital) und 20 Abs. 2
Ahlen, Westf., den 25. — Amt
Aken.
In unser bei der unter N Frlcc für
Kaufmann 3 Vorstand ausgeschieden.
Allenstein.
heute unter Nummer
Eschentscher & Co. gendes eingetragen:
ieden.
Das Grundkapital zerfällt in 120 In⸗
haberaktien zu je 1000 Reichsmark.
1925.
sgeri
sregister Abt. B ist 17 eingetragenen Aktien⸗ Chemische Industrie ken folgendes eingetragen örries
Aken (Elbe), den 29. Juni 1925. 888 ——
In unser Handelsregister A
Ulenstein fol⸗ ändert ft Obermüller & Co Tschentscher ist aus der Gesellschaft aus
Firma Pommersche Elektri‚
Allenstein, den 23. Juni 1925. 8 Das Amtsgericht
den vorliegenden Gutachten begnügte. Sie waren in ihrer Fassung ge⸗ eignet, eine Grundlage für die Vorentscheidung zu bilden und gehen auch auf die Einwände des Beschwerdeführers ein. Liegt also weder ein Rechtsirrtum noch ein Verfahrensmangel vor und ist auch ein Verstoß wider den Inhalt der Akten nicht zu erkennen, so kann der Senat die Höhe der Schätzung des Grundbesitzes des Beschwerde⸗ führers nicht nachprüfen, da die Frage, wie hoch zu schätzen ist, auf dem der Rechtsbeschwerde verschlossenen tatsächlichen Gebiete liegt (§ 267 der Reichsabgabenordnung). (Urteil vom 3. Juni 1925 VI 235/25.) G
72. Umfang der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung oder einer Auskunft. Der Vertreter des Beschwerdeführers war, nachdem er gegen die Veranlagung des Be⸗ schwerdeführers zur Vermögensteuer 1924 Einspruch eingelegt hatte, vom Finanzamt schriftlich dusgefondert worden, gewisse Angaben über den Gärtnereibetrieb des Beschwerdeführers zu machen. Als die Auf⸗ forderung nicht . Narar⸗ war, hatte das Finanzamt sie unter Androhung einer dstrafe von 100 ℳ wiederholt. Die Beschwerde gegen die Anordnung des Finanzamts hat das Landesfinanzamt zurückgewiesen Mit der Re tsbeschwerde macht der Beschwerdeführer Fltend, die an ihn gerichteten Fragen gingen davon aus, daß sein Bärtnereibetrieb ein gewerblicher Betrieb sei; er halte ihn aber für einen kandwirtschaftlichen Betrieb. Bevor das Finanzamt die gestellten Fragen an ihn richten durfte, hätte es daher die Vorfrage, ob ein andwirtschaftlicher oder ein gewerblicher Betrieb vorliege, entscheiden müssen. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Nach § 169 der Reichsabgabenordnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung und dem⸗ gemäß auch zu sonstiger Auskunft jeder verpflichtet, bei dem nach Er⸗ messen des Finanzamts die Möglichkeit einer Steuerpflicht gegeben ist. Das Finanzamt kann also von dem, den es für steuerpflichtig hält, Auskünfte fordern, ohne daß die Steuerpflicht schon feststände. Die 8. 4 — Bestimmung des § 169 der Reichsabgabenordnun greift aber sinngemäß nicht nur dann Platz, wenn zweifelhaft ist, o überhaupt eine Steuerpflicht besteht, sondern auch dann, wenn zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt Meinungsverschiedenheiten über die Art der Steuerpflicht bestehen, also z. B. wenn, wie im vorliegenden Falle, 1 ist, ob landwirtschaftliches Grundvermögen oder gewerbliches Betriebsvermögen vorliegt. Endgültig kann diese Frage nur im Veranlagungsverfahren Sesen werden, und um die gne durchführen zu können, muß das Finanzamt in der Lage sein, Auskünfte zu fordern, die durch seinen, wenn auch von dem des Steuerpflichtigen abweichenden Standpunkt geboten sind. Eine Grenze ist dem Ermessen des Finanzamts nur durch § 6 der Reichsabgaben⸗ ordnung gezogen. Das Finanzamt würde also z. B. gegen Recht und Billigkeit verstoßen, wenn es eine Auskunft forderte, trotzdem eine Nachprüfung ergibt, daß es keinesfalls mit der Möglichkeit einer Steuerpflicht rechnen konnte. Im vorliegenden Falle würde § 6 ver⸗ 55 sein, wenn klar zu Tage läge, daß der Betrieb des Beschwerde⸗ führers nur ein landwirtschaftlicher Betrieb sein kann. Das ist aber nicht der Fall; die Sach⸗ und Rechtslage ist zweifelhaft; die Möglich⸗ keit, daß der Betrieb ein gewerblicher ist, besteht. Das Finanzamt war daher zu der an den Beschwerdeführer gerichteten Aufforderung befag. sie verlangt auch nichts, was den Beschwerdeführer über die Gebühr belastete. (Urteil vom 10. Juni 1925 VI A 265/25.)
73. Zur Umsatzstenerfreiheit für aus dem Ausland eingeführte Waren. Der Steuerpflichtige betreibt ein Kommissionsgeschäft mit Lebensmitteln und i hierwegen zur Umsatzsteuer herangezogen worden. Es handelt sich darum, ob sein Anspruch, für einen Teil der in das 2. Halbjahr 1923 fallenden Geschäfte Umsatzsteuerbefreiung zu erlangen, gerechtfertigt ist. Durch das mit der Rechtsbeschwerde ange⸗ fochtene Urteil des Finanzgerichts wurde die Berufung als unbe⸗ gründet zurückgewiesen. In ihm ist ausgeführt, daß es für die nach bu des Steuerpflichtigen aus dem Ausland eingeführten Waren (§ 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1922) an einer Buch⸗ führung im Sinne des § 18 der Ausführungsbestimmungen zum Um⸗ fatzsteuergesetze fehle und daß das Finanzamt zur Einsichtnahme in weitere Belege nicht verbunden sei. Auch für die vom Steuerpflichtigen als Lagerwaren bezeichneten Gegenstände könne der Pflichtige einen formalen Nachweis, wie er im § 93a der 1 zum Umsatzsteuergesetze gefordert sei, nicht erbringen; hier fehle eben⸗ falls die vorgeschriebene Buchführung, und § 93a der Ausführungs⸗ bestimmungen, der dem § 18 der Ausführungsbestimmungen nachge⸗ bildet sei, habe Gesetzeskraft wie der venaante 8 19 die spätere Nach⸗ holung der Buchführung sei unerheblich. iese Begründung des Urteils vom 26. Februar 1925 ist jedenfalls, soweit der Anspruch
Altena, Westf. .71401901 Eintragung vom 25. Juni 1925 in unser Handelsregister B Nr. 129 (Theodor Berg'sche Guts⸗ und Forstverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Werdohl): Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 15. April 1925 ist der Gesellschaftsvertrag geändert. Das Stammkapital ist auf Reichsmark um⸗ worden: Der gestellt und um 500 Reichsmark erhöht: ist aus dem es beträgt jetzt 500 Reichsmark. Amtsgericht Altena i. Westf.
Arnsberg. [40192] In das Fandelsr Pfer B Nr. 33 ist heute bei —— für Zelsstoff⸗ industrie, jengesellschaft, eignieder⸗ kasßung g. öbehäcen eingetr
lassung Wildshanfsen in Ie Nrohgre des Walter Sembritzki ist erloschen. Das Amtsgericht Arnsberg.
Arnstadt. 88 [40191] Im hiesigen Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 692 die offene Handels⸗ sellschaft in Firma Schuh⸗ & Sport⸗ s August Kästner & Sohn in Arn⸗ stadt eingetragen. Gesellschafter sind:
[40188]
140189) Leipzig. haben wir bei der
Gotthold
1. Schuhmachermeister August Kästner, 2. Kaufmann Kurt Kästner, beide in stadt. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1924 begonnen. Arnstadt, den 24. Juni 1925. Thüringisches Amtsgericht.
Aue, Erzgeb. Im hiesigen Handelsregister ist ein⸗ getragen worden: 11. am 23. Juni 1925 auf Blatt 651 die Firma Neue Sächsische Erzbe bau⸗Aktiengesellschaft Gesellschaft hatte ihren Sitz bisher in Der Gesellschaftsvertrag ist am 22. September 1922 errichtet und durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. November 1924 in den §§ 1, 5, 2, 26 und 27 abgeändert worden. stand des Unternehmens ist der Erwerb und die Ausbeutung von Berawerkseigen⸗ tum auf Erze jeder Art, Herstellung der dazu erforderlichen Anlagen und Aus⸗ nutzung der gewonnenen 1 stigen Erzeugnisse, die Beteili 8 an ähnlichen Unternehmungen, 899 urch Pachtung oder sonstige Uebernahme der Verwertung, der Handel mit eigenen und
auf Steuerbefreiung . 8 93a der Ausführungsbestimmungen
Rechtsirrtum. Im § 2 Nr. 1 des ⸗ 1922 ist die Gewährung der Steuerfreiheit für eingeführte Waren und die ersten Umsätze aus dem Ausland eingeführter Waren allerdings an die Bedingung geknüpft, daß die Bestimmungen des Reichsrats über die Sicherstellung der Herkunft der Gegenstände innegehalten werden, und der die Buchführungspflicht regelnde § 18 der Ausführungs⸗ bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1922 macht den Anspruch auf Steuerfreiheit ebenfalls von der Beachtung dieser Buchführungs⸗ vorschriften abhängig. Dagegen enthält der § 7 des Umsatzsteuer⸗ gesetzes die Festsetzung einer solchen Bedingung micht; sie ist auch nicht in dem die Buchführungspflicht für den steuerfreien Zwischenhandel regelnden § 93a der “ zum Umsatzsteuer⸗- gesebe Fstgesett worden, und § 31 des Umsatzsteuergesetzes, auf den in der Bekanntmachung einer Verordnung über Abänderung der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Umseatzsteuergesetze vom 9. Juni 1923 Reichsministerialbl. 1923 S. 525) Bezug genommen ist, bestimmt nur, daß der Reichsrat nähere Bestimmungen über die Buchführungs⸗ pflicht trifft, ohne die Gewährung der Steuerfreiheit von der Ein⸗ haltung dieser Buchführungsbestimmungen abhängig zu machen. Der Nichteinhaltung der Vorschriften des § 93a der Ausführungs⸗ --7ee-ve 0 kommt daher nicht die gleiche Bedeutung wie der Nichteinhaltung der Vorschriften des § 18 der Ausführungs⸗ bestimmungen zu und insbesondere nicht die von der Vorinstanz ihm beigelegte Bedeutung, daß dem Steuerpflichtigen beim Mangel einer dem § 93a der Ausfü gsn vg,2, † entsprechenden Buchführung jede Möglichkeit genommen werden soll, den Nachweis für das Vor⸗ handensein der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 7 des Umsatzsteuergesetzes durch andere Unterlagen zu erbringen. Die Berufungsstelle hat dies verkannt, wenn sie auf die vom Steuer pflichtigen als Unterlagen angebotenen anderweitigen Beweismitte nicht eingegangen ist. Ihre Entscheidung war deswegen aufzuheben und es war die noch nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurück zuverweisen. (Urteil vom 27. Mai 1925 V A 123/25.)
74. Zur Abzugsfähigkeit nicht aufgewerteter Schulden bei Veranlagung der Vermögenstener 1924. Beschwerde führerin verlangt für die Veranlagung zur Vermögensteuer de Abzug eines in der Bilanz aufgeführten Passiopostens in Höhe vo 74 000 Reichsmark vom steuerpflichtigen Vermögen mit der Be
ründung, daß diese Summe sich aus Beträgen zusammensetze, die ih
inder als Erbteil aus dem Nachlaß ihres 1916 verstorbenen Vater im Geschäfte der Beschwerdeführerin belassen haben und bezügli deren sie sich mit ihren Kindern bereits vor dem 31. Dezember 1923 auf eine Aufwertung von 30 bis 40 % geeinigt habe. Die nachträg liche Festsetzung des ene auf 20 % bei Aufstellung de Goldmarkbilanz ändern nichts an der Tatsache, daß bereits am 31. De ember 1923 eine Einigung über die Aufwertung vorlag. Nach § 3 der 3. SertPrz-,. sei daher die Schuld zu b.eüiicheigem Im übrigen seien die Einlagen der Kinder keine rlehen, sondern nach der Art des stillen Gesellschaftsverhältnisses im Geschäfte be⸗ lassen. Ein derartiges Beteiligungsverhältnis unterliege aber nicht der Aufwertung nach der 3. Steuernotverordnung. Der v ist darin beizutreten, daß unter Vereinbarung im Sinne des § 3 der 3. Steuernotverordnung nur eine solche verstanden werden kann auf Grund deren dem Aufwertungsberechtigten bereits am 31. De zember 1923 ein sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach fest bestimmter Anspruch auf Aufwertung zustand. Alle anderen Verein barungen stellen sich nur als mehr oder minder unverbindliche Vor-. Lir ren a. über die Aufwertung dar und müssen gerade mit Rück⸗ sicht darauf, daß die Veranlagung zur Vermögensteuer bei ihrer ge botenen raschen Durchführung nur mit einwandfrei feststellbaren und klaren Verhältnissen rechnen konnte, außer Betracht bleiben. Aus diesem Grunde kann es 12 die rücksichtigung der Schuld au nicht als genügend angesehen werden, wenn die Beteiligten lediglich nachweisen, daß eine Vereinbarung über die Notwendigkeit der Auf wertung auf eine gewisse Mindesthöhe bereits am 31. Dezember 1923 vorlag. Eine andere Beurteilung kann auch nicht Platz greifen, wenn angenommen werden könnte, es handle sich nicht um Darlehen, sondern um Einlagen stiller Ge ellschafter. Denn auch diese sind wie L liche Forderungen zu behandeln, da der stille Gesellschafter nach § 335 des nressgschoncs nicht als Gesellschafter oder selbständiger bü. werblicher Unternehmer anzusehen ist Die Abzugsfähigkeit richtet sich daher, wie diejenige gewöhnlicher Schulden, nach § 38 der 3. Steuernotverordnung. rteil vom 3. Juni 1925 VI A 203/25.)
mäß § 7 des Umsatzsteuergesetzes 1922, der 5— (Reichsministerialbl. 192
fremden Erzeugnissen des Berabaues. Die Gesellschaft ist berechtiat. neue Geschäfts⸗ mweige aufzunehmen, Zweiagniederlassungen im In⸗ und Auslande zu errichten und sich an ähnlichen Unternehmungen zu be⸗ teiligen. Das Grundkavital von bish drei Millionen Papiermark ist durch schluß der Generalversammlung po 18. November 1924 im Wege der Um stellung auf dreißiatausend Reichsmar eingeteilt in 1500 auf den Inhaber lau⸗- tende Aktien über ie 20 Reichsmark., er⸗ mäßigt worden. Zu Vorstandsmitaliedern sind bestellt: a) der Kaufmann Kark Schumann, b) der Berawerksdirektor Heinrich Mar Röhlina. beide in Aue. Jeder von ihnen darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Vor⸗ standsmitalied oder einem Prokuristen vertreten. Prokura ist dem A Harry Ahkvers in Leipzig erteilt. Ex darf die Gesellschaft nur i Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitalied oder einem anderen Prokuristen vertreten. 8 FJuni 1925 auf Blatt die Firma Racb —. Rehm in An betr. Das Handelsgeschäft ist mit all Aktiven und Passiven von der Firma
Arn⸗
Abt. V. [401931
rg⸗ in Aue. .
Gegen⸗
Erze und son⸗
525) erläutert wird, als unbegründet erachtet wird, nicht frei von .