G vI 1 halmühle — Stiege — Günthers⸗] a) Regelung des Landabsatzes (§ 15] schrift ist für alle Mitglieder der Syndi⸗] a) Braunkohlen, kurz „Rohkohle“ ge⸗IA 2 Die Vervrauchsbeteiligung umfaßt 1 “ “ Probstzella “ Brreh ve vucg- aft ist aft verbindlich Gegen die renern die 19 8 19 Abs. 4 und § 38 Abs nfaßt bnesche unter Anlehnung an die im] baw. Koks solche noch nicht haben. Diese form ganz oder teilweise einem Dritten zuläßt, sich 15 Angebots und jeden n d
im Westen und Norden: Frose — Aschersleben — Güsten b) Berufungen gegen die Vorschläge des Niederschri 1“ sn übertragen oder sie Dritten zum Be⸗ kaufs von Rohkohle, Briketts einschließlich
kann innerhalb einer Flit b) Braunkohlenbriketts. kurz „Briketts“ zeichneten Mengen. * 28 Beteiligungen treten mit dem auf di 1 en, ee ffas . 3 1 G inschließli v 1 Ma gen die neuen Beteiligungen für Inbetri - Fn 2 ini zella — — Bernburg — Baalberge (aus⸗ Sachverständigenausschusses gemäß von zwei Wochen nach Empfang derselden genannt, einschließlich Bruchbriketts 3. Die Verkaufsbeteiligung umfaßt den Kors festgesetzt ge Inbetriebnahme der neuen Anlage fol⸗ trieb, auch auf eigene Rechnung, zu Br durch die Bahnlinie Probstzella Hernburg Seeis Se 17 Abs. 7. durch eingeschriebenen, an die G. m. b. H. und Brikettspänen. esamten Bahn⸗, Wasser⸗ und etzt. genden Quartalsersten i aft. So ü s iegsi zu Hruchbriketts und Spanen, Naßpregßz 1 scleglich de an dieser Liie be. e) deaane aif Aenderwngen, der Be⸗ gerichteten Briof azeschnerde eiggeleg. —) Uopeeestenen 1 1ee dhen. wlebsen ir Krasz Sfald üheceasent sser zeh scestsbeher seyeer und ans 6 11 361, 1) a8 enh.
nc r⸗ Stati it er nicht durch Abs. 2 erfaßt wird § 17. die erste Anmeldung ei derarti leichzeitig sei schäftsantei — Pegau (ausschließlich der an 8 legenen Stationen), nt 8 2. 8 Irndef 2 aweit e bs wird. 1 Jeder Werkéöbesitzer hat da ¹ g, einer derartigen ichzeitig seinen Geschäftsanteil an der halten.
* ieser Linie belegenen Stationen) im Osten: zus d) Encghospe Fn8 18, ebsa rle n 1A“ 8 Hrkade etsche 2. 8 endefals, krnsHerhn den qant., 8-22ö2 88 “ eine dauernde Herabsetzung dne Reh eele ,8 dee. Richtliesen 8. m. b. H. oder einen entsprechenden 2. Angebote, Zusagen und Verkäufe für * 18 e8 den beze chneten 8 . 4 ö enbe Petriebeeinstellung (§ 819 Weise, daß mit einfacher Mehrheit der die in dem in § 3 bezeichneten Erzeugungs.eeiner Liste zusammengeste süften, tbegen 1“ 8 dauernde Um⸗ besitzer 2 Nakvreßgftein, ha Werf. Nöhe de ven n Pfüürhe beh agen⸗ 8 — Ablauf dieses Syndikats⸗
2 nittpunkt ieser Bahnlinie önnem — gech . Abf 4) 8 1 abgegebenen Stimmen der endgültige gebiet liegen, mit Ausnahme der nach § 15 1 Syndikatsvertrage als Bestandtei i, Fanolung seiner Verkaufsbeteiligung oder beteiligungen vom Apvril G IIineee 9 ewege 38 „ vertrags dürfen vom 1. Februar des letzten ee ansesgrens⸗ e C1I1IA““ Streitigkei üb Lieferungs⸗ Wortlaut festgelegt wird bestimmten und in § 38 Abs. 2 bezeich⸗ eftet ist (Anlage 1 u. 2 estandteil bei⸗ eines Teils derfelben in eine Verbrauchs⸗ nommen sind ber falls en 5 über⸗ äußerers aus diesem Syndikatsvertrag Geschaftsjahrs der Sondikatsgesellschaft ab
C1111.““ See
Nießlich der * ; 1 epes ; igen mindestens Ri 41 2 : 3 2 2. Falls ein en Betrieb stimmen.
3 ages im Wege genannten Art zu verstehen benc erksbesitzers sind nur in ihrer Ge⸗ Zeitpunkt, von dem 82 111 selh 8272 Werke dauernd ein⸗ 8 “
. Zeit⸗ 2 1 1
besitzer in dem Gebiet, das be⸗ 88 - S. 1 s. 8. Genehmi ur Her⸗ Gesetzes oder dieses Vertr her grenzt wird Wallwitz bis Wettin), durch die 1) Anträge auf Genehmigung zur He 5 erpfli r II. 8 1 . 1 1““ lagh angefochten werden. 2. Die G. m. b. H. vexrpflichtet sich, samtheit Beteiligungen im Sinne dieses oder Umwandlung in Kraft treten s ili dnscheidet er mit dem Zeitpunkte Miiwirkung eines jeden Werkebesiters vndikatsvertrages. gestellt ist en soll, punkt, an dem bestehende Beteiligungen der Einstellung aus der Syndikats⸗ — Abschluß von Verträgen und zur ge i⸗
im Osten: Saale von Wettin bis Schlettau, tellung neuer Di ß bim inem Monat, di ih nach Abs 1 ir Verfügu
durch die sächsische Landesgrenze durch die Bahnlinie Schlettau — ormate (§ 21 b). 5 Eö1ö1“*“ I“ ftoffen ee e Di ie ei gf b s 8
Bahnlinie Sedgee esh dieser Linie belegenen Stationen). 8 2 1 2 Ulgemei Liefe.- Zur Anfechtung befugt ist jeder in abzunehmen und im eigenen Namen für päteres S nbike e sollen für ein a) vorübergehende Herabsetzun der ersten Anmneldun 1n ieres, 8 nweiselt Mitgliedern fortbesteht. Ist es nehmen, soweit sie einen von ihm ge⸗ östlich Station Großlehna, ab bis VII. Revier Bitterfeld⸗Anhalt, h) Festsetzung der a geceinen der Werkahe — “ 8. FüE1“ Wessh festt die Werksbesitzer in Verkaufsbeteiligung g einer folat, späterhin ve Neuanlage ftell elhaft, ob eine dauernde Ein⸗ lieferten oder zu liefernden Brennstoff zu dem Schnittpunkt der sächsi⸗ enthaltend die Werke der Werks⸗ rungsbedingungen 18 9ö. Weiter⸗ Werkebe . 5g dene Be. Die Abmahmevflicht der G. m b. 8, wir Gerx Zt 8 Uhfegen. 8 b) eine vorübergehende Umwandl Geschäftsjahres 8a, 8 b ve. bulb⸗ n ung erfolgt ist, so scheidet der be⸗ betreffen. 68 Landesgrenze mit der Bahn⸗ besitzer in dem Gebiet, das be⸗ i) Festsetzung der a Feeänen e8. taß Füeber⸗ Loßern r geg den e; Dieh ärah Gesichta esat . 2. a 1 F. 89 bei einer Na prüfung der einer Verkaufsbeteili b8. lung ₰ zeriger⸗ Halb⸗ erksbesitzer erst mit dem Nachweisungen und Rechnungen linie Feirsig.. . Sihrs. grenzt wird k) r zufepgeise s ge I tn Aus⸗ hat, 8 ber 8ig Werks⸗ beschränkt sich überdies binsichtlich der Festlegung Rechacletier, “ hhrer Teils derselben in eine Verhrauchs. bewilligung von Veitrauceetziltaunämn Einstellung Leschent u 4 23. “ sowie durch die Bahnlinie Leipzig im Süden: nahmepreisen (§ 28 besitzer, sofern er zu der Werksbesitzer⸗ Bruchbriketts und Svpäne arundsätzlich 2 sind die Geschäftsführer berechtigt eegs. ) beteiligung, in Naßpreßsteinen oder Koks finden die vich der Drewiertelmehrheit 8 * 5 1S. Werlcesther haben HSen
1 ) Bew ¹H. täglich Nachweisungen r ihre
— Pegau — Zeitz — Gera — Weida durch die säsische Landesgrenze von s 2 4 b 1 3 1 1 ühl 1 ill — aesr 3 . s — Saalfeld — Probstzella von Ey⸗ ihrem Schmittpunkt mit der Behn 1) feftlehene der Abschlagspreise (§ 29 I — vunxerecztig fenveise nicht sn⸗ . gegenüber den kenafiecirt,diesn Zelegtgungen nit Wer. hung einer Legeh. ene r 1e“ “ 1. Mlinmenee bei der Syndi⸗ Förderung und über die auf Grund ihrer - üͤbrigen 11 — nd beteiligung für Rohkoble, Naßpreß⸗ 7. Sollten zwischen dem Sachver⸗ katsgesellschaft ist vererblich. ge2 rkaufs⸗ und Verbrauchsbeteiligung
thra ab bis zu dem Schnittpunkt Delitzsch- Leipzig ab bis zur s. 3). 18 t zu. b . u u- Weiter⸗ fechtung darauf gründet, daß die Berufung Reviers ung j 1 “ dieser Bahnlinie mit der bayeri⸗ ilbe, m) Anträge auf Herabsetzung der We . 28 3 Werken 1 Zei Meinungsverschieden⸗ t 38 1 1 8 atsgesellse G 4 1b - 89 veeeseen birbe. lich tn fjen und 1r. beste⸗ e Aüür “ Werks⸗ 2 “ 6 nründißung ber Sruch. IT x. - 8 8 1 derterz swischen den Gesch “ acbee der Werks “ über .“ Bde,en ee gah iche! den aRienüs 822 1“ der an dieser Linie belegenen durch die Elbe bis Barby, jedo 1 vF8. Nns 5 b 8 bbr. ; Sen. b .P. „ „ vorzu⸗ besitzer. stehen über den Zei ü. Syndikats ; ꝙ* r getrennt nach den einzel Werk . im Süden: er Elbe belegenen 3 en. b 2½ “ : Kelan 1 8 A. 9 de einer Verkaufsbeteiligung, oh ie der neuen Beteiligung, so steht dem weiter b b ; g lich über die auf Grund ihrer Verkaufs⸗ 1s die baerische Landezgrfahe un eschen Kreises Zerbst. 0) 2 Vertragsstrafen (§ 32 Jicne ” “ eilebesiber “ mn brefenden Fevicr. De aacench wird festgestell daß für Voraussebzungen 88 g küdi .“ öö kansrhal sgorf Wochen Vorschrist es b,n vesets gaget z böbilzhunen, veieern, Mssgen in breußisch⸗ thüringische im Westen: 1 „ b 1 hansicht EEann di 1 . „ 1 auf dauernde Un olgter Mitteilung des Vor⸗ we 8 b b des Landababes Dnung “ 1“ durch die Bahnlinie Barby-Calbe Fefhche des Besbchens ehhier Reße G ½ 88 2 Eö““ der Prozentsäte erfolgt vierteljährlich. bie weeer er Verkaufs, und Ver⸗ einer Verbrauchsbeteiliaung “ schlags des Sachverständigenaussch usses Lief 8 1 legen. Die näheren Bestimmungen zeen Schnittpunkt mit der Bahnlinie “ Bernburg-—Cönnern P) Fesh 8 enngnfchaft Falle des § 33 beteili Es berechtigen bag. “ au 3. Dieienigen Bruchbriketts, und Ein des Fee . dane. Hefs99 zers Teils derselben in eine Verkaufs⸗ durch das Syndikat durch eingeschrie⸗ erungspflicht der Werksbesitzer. die Nachweisungen erläßt der Aufsichtsrat. Schweinfurt —Ritschenhausen, — Halle — D. lissche Leiysig Aäae Af 8. ö“ ehuggee zt⸗ ke je angefangene 10 000 t —xx 8- 8.4. r des Senasen vertenecg ssen *½ 9 luß beteiligung entscheidet die Versammlung benen Brief an die G. m. b. H Be⸗ 1. Di 8 §.20. „2. Die Geschäftsführer haben außer den 8 ngstgae Bahnlinie Schweinfurt ZIE“ 4. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats b. bes Briketts 5 angefangene 4000 t, ““ deen, sfvei sätze maßgebend waren: “ ber⸗ “ 1s Tr en Kuffictzrat and se der gabe hrer öesscestzer, snd .N. anss 1 S vaacs urch die Bahnlinie Schweinfur ie an dieser Lin⸗ 3 varer gs. ikats⸗ de.; b cht nach — b ung 1“] — hbeit der abgegebenen Stimmen, it L en Frist gegen dessen Entscheid 251 zeteilgung — mit weisungen täglich die sich aus den Tage verch e Stationen). v. EEE11 c) 32 Nabpnebsteinen je angefangene an die G. m. b. H. ausgeschlossen sind, a) Bei Briketts wurden die Verkaufs⸗ nicht in diesem Vertrage ehpas .e--. an die Wertzbestgerostfamantiches ung Ausnahme des Landabsatzes 0s Abs. 1 berichten ergebende Durchschnittsbeschaft⸗ Eifenach-—Gotha-—Erfurt — Bret⸗ VIII. Revier Helmstedt⸗Magdeburg, Mehrheitder chpegebenen Stimmen gefaßt d) be Koks je angefangene 2500 t. der Verfügung der G. w. b. H solange ¹ 88 Verbrauchsbeteiligungen wie bestimmt ist (§ 16 Abs. 5 b, ÜUnter⸗ E und Werksbesitzerversamm⸗ Sn 1d Abs. 3) — zur Lieferung ver⸗ gung der G. m. b. H. sowie der einelnen eben Cersgc der an dieser enthaltend die .Ss. e 8 “ 68 .eeee 1 82* 9 sr ricang ang Abfsges 5 “ 2 Eelgt fes htent. “ berte he h 3). Cng zaben je vier Wochen nach p 18 ge 11““ v Beibes den Str ele Stationen).“ itzer in dem Gebiet, 1 1 3. 3 g über e ldung dieser Me tungsfah⸗ Brikettfabriken I. Erweitert ein ksbesi 1 iner Berufun 1 Leferung an die v. oder den von die 3 immende Strecke velegenen Stationen), besiter in dem 8 bess auf die Verbrauchsbeteiligung ent⸗ beschließt. „ ermittelt unter Anwendung von Richt⸗ Briketterzeugung durch Fufftestber 8n⸗ “ b. H. bezeichneten Abnehmer z Dritten bekanntzugeben. 8 “
torden 88 “ ö 8 § 15. linien, die von einem Sachwerständigen⸗ Pressen, Kessel oder Trockenan G 1. Bleibt ein W itzer mit seinen bel⸗ fiee. en She. Unterlauf der Elbe von besitzer werden durch den Vorsitzenden des eschlüsse kemch 15 Abs. 5 oder um 1. Von den in § 14 Abs. 1 genann ten ausschuß aufgestellt und die See errichtet er eine oder 1b 8. “ onf Cgrenbestter 8”b bei allen Anordnungen der G. m. b. H. jeden Monats Aufftellungen iber den end⸗ etha —Großlehna (einschließlich ihrer Mündung bis Barby, Aufsichtsrats nach dem von dem Vor⸗ Umwandlung, Neubewilligung oder Er⸗ Erzeugnissen sind von der Ueberlassu Syndikatsvertrage als Anlage 5 bei⸗ Brikettfabriken innerhalb des im § 3 auf⸗ beteiligung, und zwar 88 ufs⸗ bezüglich des Versands Folge zu leisten. gültigen Stand des Absatzes der G. m⸗ er an dieser Linie belegenen im Süden: sitenden zu bestimmenden Orte einberufen. höhung einer solchen Beteiligun semäß an die G. m. b. H. zum Weiterverkau ffügt sind. Die so festgestellten geführten Erzeugungsgebietes, so hat er, in Brikelts länger als 6 M 3, Die Werkehesitzer haften der G. m. b. H. in dem betreffenden Monat zu über⸗ Statzonen bis Leißpung aber ws⸗ d vch die Bahnlinie Barby—Calbe 2. Werksbesitzer, die zusammen min⸗ § 17 Abs. 2 zu b und c und § 18 Abs. 2 ausgeschlosse: 1 ahresleistungen der Brikettfabriken Anspruch auf entsprechenee Erhöhung in Rohkohle 88'8 Naßtee ate, 5b. H. für rechtzeitige Lieferung, richtiges senden. Aus diesen Aufstellungen muß zu schließlich 8 Er vnen von Mienbung — Bernburg — Güsten destens ein Zehntel samntlicher Stimmen handelt. Im ührigen berechtigen von der a) der Eigenbedarf der Werksbesitzer eines Werksbesitzers nach Abzug des seiner Beteiligungen in Briketts Sen länger als 12 Monat aßpreßsteinen Gewicht oder Maß und mangelfreie Ve. ersehen sein, mit welchen Mengen die ein⸗ eißenfels bis Großlehna). Alcheräleben — Fwse — Ballen⸗ der Syndikatsgesellscheft (8 11) oder Verbrauchsbeteiligung zu je einer Stimme: d) der Landabsatz der Werksbesiber, Eigenbedarfs wurden zusammen⸗ Festsetzung einer neuen. Der Anspruch ist im Rückftande oöͤne daß L1“ schaffenheit der gelieferten Erzeugniffe. zelnen Werksbesitzer den ihnen auf Grund Zlehna). srdd⸗- Gernrode — Günthersberge * sämtlicher Stimmen eines Reviers 8 bei Rohkohle je angefangene 30 000 t, e) der Verbrauch gemäß Abs. 4. rechnet. Die sich ergebende Gesamt⸗ von dem Zeitpunkte ab, in dem die er⸗ in § 20 Abf⸗ er . 4. Höhere Gewalt, wozu auch Mobil⸗ ihrer Verkaufsbeteiligungen an dem Ge⸗ nbas i 1. ke der Werks — Stiege —Cisfelder almühle (§ 4) vertreten, können unter Angabe des b) bei Briketts je angefangene 12000 t, Die Versammluna der Werksbesitzer leistungszahl wurde in und weiterte oder neue Anlaae in vollem Um⸗ Abs. „2. aufgeführten Gründe vor⸗ machung. Krieg, Unruhen, Betriebs⸗ samtabsatz der G. m. b. H. zustehenden tend 82 Wege b * 8 8* — Sorge — Brunnenbachsmühle Gegenstandes, der zur Verhandlung o) bei Naßpreßsteinen je angefangene zanm im Rahmen der gesetzlichen Bestim⸗ Verbrauchsbeteiligung aufgeteilt. Den fange betriebsfertig ist, unter folgenden liegt, so kann der Aufsichtsrat die Ver⸗ Wagenmangel, Ausstände, Aus⸗ Anteil nicht erreicht oder überschritten E“ einschließlich den an dieser Linie kommen soll, beim Vorsitzenden des Auf. 18 000 3 8 t. mungen mit Dreiviertelmehrheit der ab⸗ so festgestellten Beteiligungen wurde Bedingungen gegeben: kaufsbeteiligung des Werksbesitzers in gerncgen Aabeitermangel und behörd. haben. gene wird abonen), durch die sichtsrats die Einberufung schriftlich d) bei Koks je angefangene 7500 t. gegebenen Stimmen weitere Ausnahmen alsdann ge ö“ Das Ausmaß der Erhöhung bzw. dem betreffenden Erzeugnis entsprechend mher0 Haßnahmen gehören, entbinden die Auskunftserteilung. 9s Isten: Bahmlinie Vitzenb Luftlinie. Buunnenbachsmühle — beantragen. Einem solchen Antrage ist 4. Das Stimmrecht eines Werksbesitzers 21 en. Der Verkaufsbeteiligung der tat⸗ der Neufestsetzuna ist von einem der Minderlieferung in dem genannten arer befizer für die Dauer und den Um⸗ § 24. 8 — die „Veöen Vitzenburg — Andreasber, sterode — Northeim binnen zwei Wochen stattzugeben. kann nur einheitlich durch einen Stimm⸗ 2. Als Eigenbedarf der Werksbesitzer 8 sächliche Bahn⸗, Wasser⸗ Und Land⸗ Sachverständigenausschuß festzu Zeitraum dauernd herabsetzen. Der ” er hierdurch verursachten Ein⸗ 1. Die Werksbesitzer sind verpflichtet, . uerfurt arssenteslich der an Andcpssleh dieser Orte mit 3. Die Einberufung erfolgt durch ein⸗ Hüßier ausgeübt werden. Jeder Werks⸗ gelten: absatz des betreffenden 1b stellen unter Amvendung der diesem Werksbesitzer kann gegen den B chluß bfünt ung in der Herstellung oder dem der G. m. b. H. auf deren Verlangen 8. ieser Linie belegenen Stationen), Kennscheiese don Andreasberg und geschriebene Briefe, in denen der Ort der gesiber hat deshalb 8 einen vom Syndi⸗ Die für Grube und Abramn sowie besitzers in Briketts im Geschäfts⸗ Syndikatsvertrage als Anlage 5 bei⸗ des Aufsichtsrats binnen einer Frist von 8. Ie der Lieferung, ohme daß sie zu Auskunft über Hergetefhenschesachf rins Northeim), durch die Bahnlinie Versammlung und die Tagesordnung an⸗ kat vorzuschreibenden Vordruck die Namen für die Erzeugung von Produkten, die jacre 1924/25. Der sich zwischen gefügten Richtlinien für die Be⸗ einer Woche nach Zustellung des Be⸗ keiste achtieffmmg oder zu Sthadenserfa⸗ Verhältnisse, insbesondere auch, soweit vench Rortheim — Kreiensen — Holz⸗ zugeben sind, mit einer Frist von min⸗ seiner Stimmführer für die Versamm⸗ unmittelbar aus Kohle oder Briketts diesem Absatz und der Verkaufs⸗ rechnung der kechnischen Leistungs⸗ schlusses unter Begründung durch einen Lung vers lichtet sind⸗ „ diese sich auf diesen Sondikatsvertrag EE unden EFlatebih der an destens drei Tagen. In die Frist sind Tag lungen in derjenigen Reihenfolge anzu⸗ stellt werden, errforderlichendx beteiligung des erherfte t gen. fäbigkeit, abzüglich des Cigenbedarfs, an die G. m. b. H. gerichteten ein⸗ der in arbt. Teerinen, Werksbesiter einer und dessen Ausführung beziehen, zu er⸗ Schafstädt — Lauchstädt Cee. 92. Linse belegenen Skationen der Absendung der Fose und — der geben, in der jeder für sich allein vor dem len⸗ und Kohlenerzeugnisse ein⸗ haausschusses ergebende Durchschnitt vermindert um 15 . Ucber bevor⸗ geschriebenen Brief Berufung einlegen. der⸗ in Abs. 4 erwähnten Fälle ein, so hat teilen. Auskunft darf jedoch außerhalb E1“ außer Northeim Versammlung nicht einzurechnen. clgeiden das Stimmrecht für den Werks, schließlich der Deputate an die in wurde die endgültige Verkaufsbeteili⸗ stehende Erweiterungen oder Neu. Die Versammlung der Werksbesitzer hat nrser unverzüglich der G. m. b. H. An. des Gebiets der Kohlenförderung und Stationen), durch die Bahnlinie Ie. 8 § 10 esitzer auszuüben berechtigt ist. 288 Unternehmen beschäftiaten Beamten gung des betreffenden Werksbesitzers. anlagen haben die betreffenden alsdann mit Fünssechstelmehrheit der ab⸗ 8 Der Werksbesitzer ist des Kohlenabsatzes nicht verlangt werden, Lauchftädt⸗—Delit am Berge (aus⸗ a ch die Grenze der Proving Han. 1. Den Vorsitz in der Versammlung der Ermächtigung gilt bis zu ihrem schrift⸗ und Arbeiter. 1 ei der Verbrauchsbeteiligung Werksbesitzer dem Syndikat min⸗ gegebenen Stimmen zu beschließen, ob alle 8 e eftxperoen efechesh vhs Pe. h H F.ah . e.en vver von Holzmeinden bis zur Wertsbeüiber ehrt der Vorsizenze des lichen Wideruf. 3. Als Landabsatz gelten die Mengen, skunde in gleicher Weise die iat, desting, ein Wertelschr vor In. ünd in welchem Umfange und von sel⸗ auf die Bestiteens eedenn ettteln besondere die Eeheimhaltung von Ieen, Mi E Nogbspe 8 v Aufsichtsrats, bei dessen § 12. die unter Ausschluß öffentlicher Bahnen 8, Liefering der in § 15 betriebsetzung schriftlich Mitteilung chem ab eine Herabsetzung zu wirken⸗ eitigung der Störung hinzu⸗ gefährden würde, die gesezlichen Schubes de wehe Elster⸗ durch im Norden: einer seiner Stellvertreter, falls auch diese „1. Die Versammlung der Werks⸗ und des Wasserwegs, von Hand oder mit bs. 4 Mengen im zn machen. 8 frfolgen hat. Die Berufung hat auf: 6. Unterbleibt die L. infol sähig I1“” si v11““ durch die Reichsgrenze bis zur verhindert sind, ein unter Vorsitz des an besfiter ist zuständig zur Entscheidung in Fuhrwerk, woßu auch Kraftwaaen rechnen, Geschäftsjahre 1924/25 der Ver⸗ dheesbesther. behen Heteiliaans. sczevende Wirtung, . Fiasz ber in Ahs 4 vorgelebe en dm nle, Nekaree and e seenles sihtr baler chichcem 1,ss es Mündung der Elbe Lebensjahren ältesten Erschienenen ge⸗ glen Angelegenheiten, die 8 2 den. Wabrcuchosdellmn Luseführt werden Fnhhsbetei9 üses des e hünpen ef, Neusesgsebungen zr “ Abs. 1 gleichzeitig so kann der Wer kckofese “ 8 88 tearteisung verpflichget sind,h — scchen Lande — ven ß 3 8 Kungslei „ r Syndikatsgesellschaft vor⸗ Neber Ausnahmen, durch die in einzelnen gene es gegenüber⸗ Hden, haben zu be⸗ vorauchsbeteiligung in Briketts b. H. nachträglich I.Man. g 4 m Osten und Süden: IX. Repier Cassel, wählter Versammlungsleiter. Der Vor rganen de e 8 tellt. Der Durchschnitt d stimmen, welche Mengen davon des Werksbesitzers in den le Mo⸗ 2. P. nachträgliche Abnahme der in einem sehenen Beauftragten der G. m. b. durch die sächsische Landesgrenze enthaltend die Werke der Werks⸗ sicende ernennt Sehrfäführer die zugleich vehalten sind. iegen 8 . ö “ 8 ildete die end Iiace Mhetts darans Verbrauchs⸗ bzw. Verkaufsbeteili 8 naten im itefe nitt “ 8 Me; Feitraum bis zu 14 aufeinanderfolgenden Einsicht in alle in Betracht . dem Gebiet, das be⸗ Stimmzähl d 2. Ihrer Beschlußfassung unterliegen der Landabsat über den Rahmen des gung überf 9 hr als Arbeitsta 7¹ 1 ö 8 ne e W88 8 beschlußfähig inbesgndere Satzes 1 hinaus erweitert wird, entscheidett kt.. befeiligung des betreffenden Werks⸗ gehen sollen. ¹0 23 überliefert worden, so hat der langen. ausgefallenen Mengen ver⸗ “ und sonstigen Urkunden 1 b zu gewähren.
Norden wir 1. Die Ve ershdh üe der Werks⸗ sprechende Anwendung, soweit es sich um erfolgen. Die Werksbesitzer üaben hier⸗ Ferner haben sie nach Schluß eines
von ihrem Schnittpunkt mit der 1— — n 3 Weißen Elster ab bis zu ihrem grenßt wird 2. Ie Perens üng dnungs⸗ a) Beschwerden gegen die Fassung der der Aufsichtsrat. Die Landabsatzmengen besitzers. z„, Für die auf Brikettverkaufs⸗ Aufsichtsrat an Stelle der Herabsetzing —7. Unt bleißbz die L. — “ eng. ocheinde Lmumch u ienen! ind. Als Ver⸗ versammlung Abl. 0. eigene Rechnung veraußert. Die allge⸗ ““ Feer. der Erbekng ei lben in di rauchsbeteilteenn, Ser⸗ vorliegt, so kann der Werksbesitzer kei behandel 8 lchna, durch die Bahnlinie Gw Eöö“ 8 exfa te b) Bildung von Ausschüssen (§ 13). meinen Verkaufsbedingungen und Ver⸗ festgesetten. Brikettverkaufsbeteili⸗ 4) Im Falle der Erhöhung einer selben in die Verbrauchsbeteiligung vor⸗ falls nachträgliche Abnahme de 1“
hna — Naumburg — Vitzenburg Landesgrenze ab bis gnß 8 m tretet werden gesetzliche rtreter, eme Best üb üs Verwenbung kaussbreise warden na AnhZrung der de gungen die Gesamtheit der vom Sach⸗ Pestehenden Beteiligung. unehmen. Im übrigen kommen die alle wägliche Abnahme der aus⸗ Ausgleich.
hna — ur Heücin ssichtsratsmitglieder von rks⸗ c) Bestimmung über die Verwendung kaufspreise werden nach Anhörung der be ngen d Die Erbskande ae 8” . Bestimmu d — ) gefallenen Mengen beanspruchen. 8 § 25 schließlich der an dieser Linie Schnitkpun int der e † vie andere der Syndikatsgesell bestimmter Bruchbrikett⸗ und Späne⸗ teiligten Werksbesitzer vom Aufsichtsret verständigenausschuß festgestellten, nach n Erhöhung einer Verkaufsbetei⸗ ungen des Abs. 1 zur An⸗ 8 Streitigkeiten, die sich An. u6”; belegenen Stationen von Groß⸗ “ bgitzern sohie andege gere scer bert piten, „ mengen ( 14 Ab1. h) festgesetzt. Brikettspäne dürfen nur a der ectnnesfscigtelt berechneken Ver. ce tritt mit dem Vierteliahrgersten wendung. 8 wendung der in gbf. 1.7g, der Nn⸗ ““ lehna bis Weißenfels, aber aus⸗ im Shrene lini ingct. ngehe —28. üesch⸗ Fsichis is. d) Bestimmung der Ihrftverbrauchs⸗ gewerbliche Unternehmen verkauft werde kaufsbeteiligungen nach Abzug des in Kraft, der auf den Zeitpunft folgt, zu, 3. Vorübergehende Stillegungen ein⸗ Bestimmungen zvischen der G. , . en di 19,9 m. 5. H. ist verpflichtet. chließlich der Stationen von Leiß⸗ dur die Bahnlinie Sehwein ase 5 Fes. ber e 5 mEdoften an 3 feen rechte (§8 15 Abs. 1 u. 5) Beim Verkauf im Landabsatz haben de Eigenbedarss um 15 9% unterscheitt. 85 die Anlage betriebsfertig ist, see Wenke eines Werksbesitzers lassen und einem Werkebesiter . c die Werksbesiter nach Maftgabe des An⸗ 6 er S. tein —Eise⸗ 8 c . 38 . . 0). d hoben ne : ete ür . erks 1 „ent⸗ teils, den sie an dem Gesamtabsatz de ling bis Vitzenkurg). Ritschenhausen. Meinin len- 1 i . mitglieder, bei Gewe benbobit d es e) Anträge auf Aenderung von Beteili⸗ Werksbesitzer dem Käufer unter A⸗ d) Die Verkaufs⸗ bzw. Verbrauchs⸗ und zwar: 3 eine Beteiligungen unberũ rt. scheidet der Aufsichtsret r ergeben, en 1 ; atz der V. Revpier Halle, a cht. eicgchäassen ans⸗ h. e mächtigte des egul s durch Lungen gemäß 8 17 86 und 3,5 drohumg der Einstellung. “ 828 28 ene entsprechen 2 88 8 9 nicht mehr kevehnen Ehean iden en egunge nes s Werko⸗ 16 kann gegen den Be. ““ Jhen Veenfss ) Die ihr in § 19 übertragenen Ob⸗ mungen zu untersagen, die an ihn abg urchschnitt aus dem Höchst⸗ beteiligung im vollen Umfange, der Verkaufs⸗ bztv. Verbrauchsbekeille⸗ 1 ee weers beäuge wnee, Saef eöf. wimn, kabmmne de nachfolgenden
enthaltend die Wenke der Weiks⸗ ließlich d dieser Linie be⸗ schriftliche Vollmacht auszuweisen. Ge⸗ s besitzer in dem Gebiet, das be⸗ “ er an dieser Linie ri 19 U 2. zur 8 Uegenheiten. setzten Mengen im Wege des Bahnabsatze absatz in einem der Geschäftsjahre Irh5 8 rzbesi 6 1 1 genen Stationen), liche Vertreter und Prokuristen bedürfen ꝛgen “ ; de b) bei einer Erhöhung von mehr ung des Werksbesitzers im F . n Istenfr im Norden: . einer Vollmacht, soweit se saßungs.] 2) Einfübrung von Einheitsmarken her der Wgsierverfadum wester ar ke00 8 “ dis 5 der hiszerigen Beirnuhle ber'fcgr das stalgekesit Wern esigeseczten echluses Vner Benceca durch einen an scheftigen. Hierbel gelten die ge e W ße Elster, von der durch die Bahnlinie Kreiensen — maßig zur Vertretung ihrer Gesellschaft — zu c). über Einschränk 1 dicses Verbot sad 8 Absatz für de Be eff 18 beteiligung mit 75 für das erste Beteiligung ein. Die beraßfegcn der Brief Be 8 x* veben eipgeschrsebenen d0s, 8,20 Abs. 4 Uber den im 8 20 g b, 6 vrch Na⸗ 8 8 8 12 bis Holzminden (ausschließlich der an berechtigt sind. “ ) Bestimmungen ü 88 Fiyschrän ung Käufers gegen die n2 erbot sind de 1c e e ür. e vne 88 der Ver⸗ Jahr und mit den vollen 100 % Beteiligung tritt jedoch nicht oder nur i.82- rüeneng einlegen. Ueber die Be⸗ bezeichneten vierzehntägigen Zeitraum 8 schsis . 8 8b ns 82 8 dieser Linie delegenen Stationen), 3. Die Versammlung kann einstimmig des Absatzgebiets (§ 9 8 1 Werksbesitzer verpfli 8 ihre Lieferunge daufs düc * jen 5 * erungen ge⸗ vvom Beginn des zweiten Jahres ab, zu einem entsprechenden Teil ein, wenn We Fcf scheidet die Versammlung der aus ausgefallenen Mengen sowie die im 1 “ dien daea. 8 ie de e, im Westen: sdie Aufnahme neuer enrtang genen ¹) Anträge au 5 her Weiter⸗ S . einzuste . 1 Iec. he 8,8 8 ie rein beiden Fällen mindestens aber mit durch den Ausbau eines anderen Werks schie⸗ vfttes Berufung hat auf⸗ Falle des § 20 Abs. 7 nicht gelieferten Fe † von dieser durch die Grenzen der Provinz stände in die Tagesordnung beschließen, verkau e in Roh 2 1 5 ein⸗ .Als erbrauch im Sinne von Abf. 2 s 88 vhipungen 12 ie Liefe⸗ 30 000 t schon für das erste Jahr. die benühr.e Gesamtleistungsfähigkeit de Wirhunm. 8 ggen als von der G. m. b. H. ah⸗ 1AX““ Westfalen, des Regierungsbezirks jedoch nur solcher, über die mit einfacher Hcah ereezestser sgen lmlage. en St in eigere Gollie abiveicend pon d „Die sich, hieraus eraebenden Betei⸗ des Werksbesitzers ganz oder zum Teilll D¶Brikettlieferungn.Ä gfnommen. Welche Mengen hierna sten: Bahnhöfe Delitz am Wiesbaden, der Länder Heßfen und Rehaen der abgegebenen Stimmen ent⸗ k) estsetung 1 8 3* äufigen Umlage⸗ a) F. zur 8 wme genhura . S9a⸗ jehenden gfrundf be er 19 vor⸗ ligungserhöhungen bleiben, soweit sie den wieder erreicht wird. g. üali . I . gelten, wird allmon 8 urch die b ahnhöfe vhe lch d Bayern. . chieden werden kann. 1 8 ( ds Bondikalsvertrages 8e 2 er 8 ibe “ atze den äern en Werts⸗ Mindestsatz von 30 000 t übersteigen, für In Zweifelsfällen hat der Aufsichts⸗ Heüglich der Lieferung von Briketts lich auf Grund des De schnieens78467 ö eeins Peeßlich er 2. Unter Werken im Sinne dieses 4. Die Beschlußfassung erfolgt soweit 1) Abänderungen . Endikatsvertrage E“ ebesitzer ablcirferden Sondfbat b sia den Zeitraum eines Jahres, von ihrem rat zu bestimmen, ob und in welchem s Ieden. pehe Fforcheer eo.AMMM an dieser Linie belegenen Sta ionen), Paragraphen sind nur Werke der im § 2 nicht das Gesetz oder dieser Syndikats⸗ (§ 37 Abs. 1, 2 und 5). b) die Lieferungen der We * esißer c. 58 87 8 vndirat vereits an⸗ gfttreten ab gerechnet, bel der Ent. Umfange die Herabsetzung zu erfolgen rimmungen⸗ führer sestgestellt. dunch die Svale von Schlettau bis genannten Art zu verstehen. vertrag etwas anderes vorschreiben, mit m) Aufnahme neuer Mitalieder und eigene Werke. an Nebenbetriebe er gehörten, aber erst nach Abschluß des schädigung für Minderbeschäftigung (8 25 hat. Die Entscheidung des ufsichlsrats ²) Die Werkebesitzer sind mag ver. ² „ie G. m. . H. hat auf Grund Wettin. Vertretung, Vermbgensverwaltung. einfacher Mehrheit der abgegebenen Festseßun ihrer Beteiligungen (8 37 an Werke ihrer Interessengemen decg Vertrags Syndikats⸗ Abs, 6) außer Ansatz. unterliegt der Berufung an die Werks⸗ pflichtet, an die G. m. b. H. Briketts des Absatzes in Hexins in der vor⸗ im Norden und Osten: . § 5. ..Stimmen. Ergibt sich bei Wahlen für 1. schaften, e He 86 11 hanh Fedehe werden, 1e süien dn⸗ B) Im Falle der erstmaligen Festsetzung besitzerversammlung; die Bestimmungen 82 88 Hehnen. Größen und For⸗ herigen Monatshälfte am 15. und letzten dunch die Bahnlinie Weitin — Die gerichtliche und eine Persch nicht die absolute Mehrheit n) Entscheidung über Berufungen gegen Fhaen in. 8 r 5 enut bkußsbe ae qing 8 8 i werden, 0 einer Brikettverkaufsbeteiligung. des Abs. 1 Satz 2—4 finden ent⸗ Fee b. viefer, die bei ihnen zur eines jeden Monats unter Berücksichtt⸗ Walhvit — Teicha — Halle — E1ö6. ermögensver⸗ der abgegebenen Stimmen, so findet eine die Beschlüsse des Aufsichtsrats in 1oe 2 ve. 8 2 ö e be Fl 83 Für das erste Betriebsjahr stehen von sprechende Anwendung. 8 1 üieg es dieses Syndikats⸗ der Marktlage den voraussichtlichen HelitzschLeipzig bis zur säch⸗ waltung der Syndikatsgesellschaft liegt der Stichwahl zwischen den beiden Personen folgenden Fällen: c) die ieferungen r eu b 2 12 e Werks⸗ dem Tage 5 an dem die Neuanlage 8 19. ertrags üblich waren. Ein Ver⸗ schäftigungsgrad der G. m. b. H. in G. m. b. H. ob. 1. Ausmaß einer Beteiligungs⸗ benachbarte Abnehmer, die mit l itzer gehörk, 8 ntrag auf Er⸗ betriebsfertig ist, dem beirggenden Werks⸗ 1. Die Werksbesitzer dürfen ohne Zu⸗ chnis dieser Marken, Größen und Brikettz für die nächste Monatshälfte
5 sischen Landesgrenge ( sfa. - 1 1 mit. 8 rag 9. G sil 59 Fünie be statt die die meisten Stimmen erhalten erhöhung oder einer neuen Beteili⸗ liefermnden Werk durch Gleisan schöu höhung ihrer Verkaufsbeleiligungen besitzer 30 % seiner rikettverkaufs⸗ kimmung der Versammlung der Werks⸗ ormate ist der G. m. b. H, bis zum festzustellen und ihn den Werksbesitzern cheidet das von dem Vorsitzenden zu — — 2 f. ers 1 1 3 1 8 — — . 1 von Beteiligungen in den Fällen des Verbindung liegt auch dann vor, wen mit einfacher Mehrheit der ab⸗ jahres und die vollen 100 % erst noch noch teilweise auf einen anderen über⸗ Fmannten kleinen Formaten, deren innerhalb der nächsten Monatshälfte se ꝗ Sherräbli d zebsFi sbesj Stimm⸗ § 18 Abs. 1—3; öffentliche Bahnen lediglich gekraut jebenen Stimmen entscheidet. Ablauf des zweiten Betriebsjahres tragen, soweit nicht in Abs. 2 bis 4 3 r 60) 40 4 0 mm liegen bemessen, da VI. Revier Oberröblingen, die Ges⸗ hrer der G. m. b. H. Dem Werksbesitzer steht das Stimm 38 Staitigkeiten betreffs bee EI“ snd ein Benchaufrellender dessen 80 Hc Mabeie ha. de vgeeg 8, sind naßiueg beftitnnet “ is 4 Aus kann jedoch dur 48. 0me ge 8 8 „daß ihre — gen in d 11“ dem einzelnen rkobestber nicht in geteilten voraussichtlichen Beschäftigung im Süden; die Augschah⸗ 8oo1““ 4. setzung der allgemeingülti⸗ nächst die in Anlage 4 um Syndike⸗ wird, Syndikatsmitglied, so wird vom April 1925 übernommen worden. Werk ber die ihm in einem Revier als dieser sol 88 rch die Bahnlinie Lauchstädt⸗— 5 immungen sieferungen b besitzer auf höchstens 50 000 t fest⸗ besitzer nicht, selbst wenn sie bestehende mehrere Erzeugnisse ganz oder teilweise- b) Die einelnen Werksbesitzer dürfen menden ülchen- Erfurt-Golhe (ein. Tätigkeit haben sie 8 Amwveifungen des doppelt vorgenommen werden, und zwar en Stimmen. 1 elne höhere Verkaufsbeteiligung zu⸗ der eine Beteiligung in Naßpreßsteinen zur Ausübung zu überlassen. Die rößen — ellen. Wird die Genehmigung er⸗ überstellung des Anteils, der den ein Peelberg. 22 ausschließlich G. m. b. 5. für die Vertretung der G. m. erksbees Ber ee ört, ein An⸗ gewinnungsanlage eine solche beansprucht, überlassenen Beteiligungsmmengen mit Gebßen ge 1. in diesen H. bekanntgegebenen Be ndikats⸗ untereinander irgendwelche Ansprücke, heteiligungen in Rohkohle vorbehalten, gehenden Beteiligungsanspruch zu⸗ handenen Werkseinrichtungen des über⸗ 1 1 schluß der Versammlung der ihnen auf Grund des jeweilig bekannt
ziehende Los.
der an dieser egenen Or daben. Werden fü hrere Personen 8 9* n. 8 . 1 gane. haben. Werden r mehrere Person , 5 Sarulagen m Fkohle vorbehal über den F. 3 befiner ; ; 1. M. . biele S der 4 aung (§ 17 Abs. 7): oder andere Beförderungsanlagen ½ in Rohkohle vorbehalten, über beteiligung, mindestens aber 30 000 t zu, besitzer ihre Rechte und Pflicht 8 1. Mai 1925 von den Werksbesitzern mit der Aufforderung bekannt Die Organe 8 Sendikatsgesellschaft gbeich . abgegehen, 2. Herabsetzung und Umwandlung mittelbar verbunden sind. Eine selc⸗ die Versammlung der Werksbesitzer 60 9% nach Ablauf des Fe. Sa Betriebn⸗ diesem Syyndikatsvertrag “ 18 da einzureichen. Eine Lieferung von so⸗ ihre Lieferungen auf Ve kerkasn sseen, ind: daße unte ligungen i 1 a. — 1s . “ Brik s ibzesdess ihren, iligungen in enthaltend die Werke der Werks⸗ p) der Aufsichtsrat der G. m. b. H., recht auch bei Enlscheidungen in eigener — WWW 1 m vwen. 8 . ns im Umf d.aee. Auff 8 2 r. — gsverpflichtungen der Werks⸗ 5. Als Interessengemeinschaftslan erk erst nach Abschluß dieses bei Abschluß diese 2 . Jeder Werksbe t berecht n baseber in dem Gebiet, das begrengt 4 Ver döene der Werksbesitzer, Angelegenheit zu. rungen im Sinne von Abs. 4 b gelten yndikatsvertrags üs erungsfähig § 16 1. 1 . v. Se Weakan gemäß 15 asiimmung 2bq 9* größerem Um 18 verlangt vwerden, erfült. . ü8 du Hi. E-ggsgdes 8 Versibenge, an 9 4dng 1 w8 Reiches gen Weiterverkaufspreise für einzelne vertraaga besonders aufgeführten Bes seine Verkaufsbeteiligung in Rohkohle Einen Anspruch auf Erhöhung dieser Be⸗ zustehende Fs oder Verbrauchs⸗— dom 1. April 1924 bis 8. Mai 1925 sendet die G. 8 8. “ Sthaßstadt 21 die Luftlinje 1. Die Geschäftsführer der G. m. b. H. Werksbesitzer, so müssen die ℳ esbesgr gemaß 8 er. nungen⸗ Ueber das Vorliegen weten⸗ von der Persammlung der Werks⸗ teiligungen haben die betreffenden Werks⸗ beteiligung (§ 16) für einzelne oder Pgesetzt hat. 8. oder den von diesen städth, b . 8 ihrer : P.2* . 5. F. ng von Vertragsstvafen Interessengemeinschafts 8, ; b b ece uerfwrh, hnre 1gg 8 + zuflc, ft ctefthrer. 8 (F. seeernlna8 r Wfennees Eeruf (§ 32 Abs. 3). veböÜAbs. 4 b entscheidet die Werksbesikeren etzt. Sollte abweichend von diesem Anlagen erweitern oder neue errichten. einem anderen, demselben Revier an⸗ enehmigung des Aufsichts⸗ 88 8 ellschaft. Bei Ausühung Ausschüsse. sammluna mik Zweidrittelmehrheit * indsatz dem Bergbautreibenden Wird jedoch von einem Werksbesitzer, gehörigen Werksbesitzer vorübergehend Pharken H.e die n Fcbereichnkten Merk 1 8er ebleb 2 8 1 abgegeben 1 . b — ich i ter en chließlich der an dieser Linie be, Aufsichtsrats zu befolgen einmal unter Einrechnung der Stimmen . 8 13. Sehenenehinnen. Minderlieferreg i eerden sevisch ber kürzern derr Aere ie war eee een EECb Formate her⸗ Monatshälfte ersichtlich ist un g 2g Stationen von Querfunt 8 in dem Gesellschaftsvertrage der des 18* 8s Füeh 8*8 e efehen e 8 arf CC“ bhen 1 rkebesibern des Reviers, zu dem neue Naßpreßsteinfabrik lhe ür Kege stattfinden, in dem die Erzeugung der bic so kann die G. m. 5. rndis E guf Grund des vo a. 1 Bcboss⸗ 88 Felte 8 Verlauf der Versamm⸗ bw Pest fbebns oder umgekehrt, noch den Werk rag auf Erhöhung ihrer Verkaufs⸗ so sat der betreffende Werksbesitzer seinen den in dem betreffenden Revier vor⸗ dh Btenend hermee nörduch xe Ies g 8 8 in; 1 gesellschaft. . lung ist eine Niederschrift aufzunchmen, beütter z beweichnende Agelegenheiten die Bestimmung des § 18 Abs. 25 iber den die Versammlung der Werks⸗ nächst ein halbes Jahr vor Inbetrieb⸗ nehmenden Werksbesitzes möglich ist. der Ve 8s. chnen auf Sauch des sen 2 1 b⸗ SSemnce, .e Feeot 1“ Füden, finem .s u nach Abs. 1 gebildeten Aus⸗ hiervon unberührt. “ besitzer mit einfacher Mehrheit der ab⸗ nahme der Neuanlage dem Syndikat Die Ueberlas ung ist der G. m. b. 6 8 besiber 1“ Mehrheit von „6 gegebenen Beschäftigungsgrades zustehen b deim A(gusshhies sich, Gotha, aber, 1, Der Aufsichtsrat der G. m. b H. ist jeichnen und sämtlichen Werksbesitzern in schüsse haben aus ihrer Mitte einen Vor⸗ Beteiligungen. Pgedenen Stimmen entscheidee. schriftlich anzumelden, Nach eingegangener von bn 1““ Erso. Fr fingeführt den Anteil (siehe Abs. 2) um als 8 schließli der wideren 85 dieser zuglei r An he 6“ Syndikats⸗ bschrift mitzuteilen ist. Die Niederschrift sihenden zu wählen. Sie fassen ihre Be⸗ — § 16 — 0) Bei. E wurden die im Anmeldung hat alsdann der Sach⸗ u“ cae 55 cheidet nicht aus liteng n 88 8. 1. -e,1 5 % überschritten hat, sind der G. m. eme belegenen Stationen) -S; e e ga muß das Ergebnis jeder Abstimmung, bei schlüsse mit einfacher Mevrbeit vh M. 1. Die Grundlage für die Reche . Se vEentgen geheas. herend gerrnsschne EEE Rechte vwigetsggsenschaft S Feine so konn die Gm r. 8eeitsarcen, b. H. für die ee Menoen Um Norden: 2. Der Aufsichtsrat hat die Befugnisse Doppelabstimmungen (Abs. 6) das Er⸗ gebenen Stimmen, wobei jedes Mitaglied Pflichten der Werksbesitzer, insbesban verständi VB tellt 8 seinten ng Koksbetetli an. Syndikatsvertrage werden aber für die guch in dieser oder in diesen von berpflichiet. d ütr IB 1 18 be St hat. des St ts (§ 11),] ändigenausschuß festgestellten ge⸗ preßstein⸗ und Koksbeteiligungen aufzu 1b L ür die 1 G verpflichtet. Die Abrechnung über S CCͤͤͤCCCC1116141414*“ — An . — 8 v b 1 ü — 28 1 bot. eine — rteljahre protokollarische Feststelung Veräuszerung der Erzeugnisse der Abs. 2) und des Ausgleichs illegung von Naßpreßsteinfabrtken Mehrheit beschltet. Unter Zugrunde⸗ ausgeübt. u“ endervierteli
nenbachsmühle (ausschließlich Oste⸗ gesellschaft. das Recht, die 1 8 ol⸗ be ’ 22. tatt: klärung zu verlangen. Statt der enesesen die gemäß Abs. 4 für jeden b legung dieser Richtlinien werden alsdann 3. Die Werksbesitzer vünn berechtigt, Die Perksbsscden sind verpflichtet, siatt; natlichen Zeitabschnitten
ode n8 b öiasaahagt 88. enesssdäeen. gchen. sich im seiner 82 runa aedersgerft Fann der 8 und sedes Erzeuanis festgestellte 8 ) Seeen hie Werke (88 ber einschließlich Andveasberg), übrigen aus diesem Syndikatsvertrage., ufnahme in die Mieverscheift kanmn . 9 Mergennc, , dh In gleicher Weise wie bei Naßpreß⸗ die Beteiligungen für dieienigen Werks⸗ ihre Werke (§9 2 — 4) durch Veräußerung, während der Dauer die ikats⸗ gelaufenen Kalendeyvierteljahres 3. Der Beschlußzasung des Auffichts. Vorstzende die Uebergabe der Erflärung 1. Die Werksbesiter serlassen der eiligungen (Verkaufs. und Vert n reicheß aise Sechorrslanteoen. defiees flersehtn Tir d Reshreeinen Verpachtung zder in sonstiger Kechts⸗ wertreng, senein deser üüst hela ende üenhenn die Züleüche Len
8 ie Bahnlinie - Bvunnen⸗ b 1 1 1 1 1 Ponh ök. P Eisfelder rats unterliegen insbesondere: als Anlage zu ihr fordern. Die Nieder⸗] G. m. b. H. ihre gesamte Erzeugung an; beteiligungen),
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