1925 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Jul 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Mörders verstehen lassen. (Erregte Zurufe bei den Sosialdemokraten.) Es hat sich nicht verhindern lassen, daß in die Organisationen sich jemand einschleicht, der vielleicht fähig ist, ein Verbrechen zu begehen; man kann dann nur hinterher von dem Verbrecher abrücken. Das

ire auch Ihre Pflicht gewesen (lärmende Zurufe bei den Sozialdemo⸗

gten, Ruf: Rathenaumörder!). Es wäüre sehr schön es. wenn

ur itglied unserer politischen Organisation sich des politischen Mordes schuldig gem 1 Was hat der Graf Arco, der bei der Baperischen Volkspartei als Redner auftreten wollte, mit uns zu tun? Nicht das Auch der Fall des Kapitäns Ehrhardt hat mit uns nichts 8v. 1 ön! nung (schallendes Gelächter links), sondern sie hat ihn auch in der schärfsten Form ..

Sie auch nur einen einzigen Fall angeführt bätten, wo ein gemacht hätte.

mindeste. u tun. (Gelächter links.) Die damals bestehend sation hatte nicht nur von dem Kapp⸗Putsch keine

mißbilligt. (Erneuter Lärm links, lärmende Gegenrufe bei den Was ist diesen Geiseln denn ernstlich passiert? Nichts, aber in Münch sind auch schon andere Geiseln verhaftet gewesen, so unter der Räteherr⸗

schaft, und die sind damals erschossen worden, darunter sogar eine Frau. (Betäubende Pfui⸗Rufe bei den Völkischen,. Gegenrufe bei den Sozial⸗ demokraten; ein Mitglied der Linken wird vom Präsidenten Löbe zur Ordnung gerufen.) Wie Sie lauter Mörder angeführt haben, die mit uns nichts zu tun hatten. so muß ich auf diese Münchener Geiselmorde

in dieser Verbindung durchaus mit Recht hinweisen. Nun hat man uns Rathenau angehängt. Die alten Offiziere kommen bei der Er⸗ mordung Rathenaus überhaupt nicht in Frage, das wiederhole ich, und sie haben den Mord auf das schärfste mißbilligt. Warum regen Sie sich denn über die Ermordung Rathenaus so furchtbar auf und nicht ebenso über die Ermordung aller möglichen anderen Leute? In der Zeit der Noske⸗Hunde aus der Truppe, an deren Sditze Noske stand, ist eine ganze Reihe von Leuten ermordet worden: warum demonstrieren Sie dagegen nicht ebenso scharf, wie kommen Sie dazu, sich ausgerechnet über Herin Rathenau aufzuregen, der mit Ihnen doch nicht das mindeste zu tun hat, den Sie ebenso hätten bekämpfen sollen, wie Sie Herrn Stinnes bekämpft haben. Die Sczialdemo⸗ kratie demonstriert eben nur dann, wenn es sich um einen Großkapi⸗ talisten, um einen fünfzigfachen Aufsichtsrat handelt. (Stürmische Ent.⸗ rüstungsschreie bei den Sozigldemokraten, schreiende Erwiderungen bei den Völkischen, Glocke des Präsidenten, andauernder Lärm. Präsident Löbe: Der Redner hat nichts gesagt, wäs gegen die parlamentarische Ordnung verstößt.) Ich habe nur meine Verwunderung darüber aus⸗ gesprochen, daß Sie sich nur bei diesem Rathenaumord so außerordent⸗ lich aufregen. Dann ist gefragt worden, was wir denn bisher Staats⸗ erhaltendes getan hätten? Als das „Vorwärts“⸗Gebäude gestürmt wurde, waren die großen Führer der Sazialdemokraten keineswegs zum Schutze zugegen, sondern die alten Offiziere haben es damals Fschütst (Erneuter andauernder Lärm bei den Sozialdemokraten.) ann haben Sie hier von dem Bekennermut von Friedrich Adler ge⸗ sprochen. Ihr Bekennermut ist so groß, daß Sie heute sich nicht ein⸗ mal mehr zur Revolution bekennen. Ihr ist so groß, daß Herr Scheidemann sich noch immer nicht veranlaßt sieht, endlich vor Gericht auszusagen. Ihr Bekennermut ist so aroß. daß Sie sich nicht einmal mehr zu Ihren eigenen Taten bekennen mögen. Die Schieber stehen doch wenigstens zu ihren Taten. (Abermaliger großer Lärm bei den Scozialdemokraten und bei den Kommunisten und stürmische Zurufe: Ludendorff!) Wie kommen denn Sie, die Herren Kommunisten, dazu, sich mit Ihrem Kollegen Koysch, einem komischen Professor, derartig zu entrüsten über politische Morde? Das kann doch auf einen Kommunisten wahrhaftia keine Wirkung haben. Sie werden doch wohl nicht grundsätzlich vom politischen Morde abrücken wollen? Von Ihnen, meine Herren Kommunisten, habe ich ja über⸗ haupt gar nichts gesaagt!t Die Rede des Herrn Sänger war ja rhetorisch ganz glücklich, aber an Tatsächlichem hat sie auch nicht das geringste gegen uns vorgebracht! Ich stelle nochmals fest, daß die Sozialdemokratie auf die Frage, ob sie vom politischen Morde abrücke oder nicht, den Mörder Adler hier in Schutz genommen hat. Abg. Sän ger (Soz.) erklärt: Eine politische Fraktion, an deren Spitze der Herr Abgeordnete von Ludendorff steht, der Morgens 6 Uhr beim Kapp⸗Putsch zufällia am Brandenburger Tor stand, und der im Nünchener Hochverratsprozeß sagte, er habe von den politischen Vor⸗ güngen nichts gewußt, eine solche Fraktion ist nicht berechtigt, anderen Mangel an Bekennermut vorzuwerfen. Was die Bemerkung anlangt, ich hätte nicht erklärt, ob wir vom politischen Mord abgerückt sind oder nicht, so darf ich die Kollegen der Völkischen Freiheitspartei hinweisen, daß der Abgeordnete Graf Reventlow anläßlich des Todes⸗ tages Rathenaus in seinem „Reichswart“ schrieb: „Unser geistiges Auge aber weilt bei dem Grabe auf der Saalburg und unsere Ge⸗ danken gelten den beiden Deutschen, die Rathenau das Leben nahmen.“ (Hört, hört! links.) Sie sind zu tvagischen Persönlichkeiten geworden. Ihr Herz brannte für Deutschland und das deutsche Volk.“ Ver⸗ gleichen Sie diese Worte mit dem, was jch zur teilweisen Entschuldi⸗ gung der Tat Adlers angeführt habe. Wenn der Herr Abgeordnete don Ramin aber mich auffordert, ich möͤchte endlich erklären, wie meine Partei zum politischen Mord steht, nachdem die sozialdemo⸗ catische Presse so oft dazu Stellung genommen hat. dann bezeichne ch das Verhalten des Herrn Abg. von Ramin als unverantwortlich. Damit ist die erste vx des Gesetzentwurfs, betr. as Recht zum Tragen einer Militäruniform, beendet. Die Vorlage wird dem Rechtsausschuß überwiesen. —Es folgt die Beratung des mündlichen Berichts des sozial⸗ veer chen Ausschusses itber eine Petition, betr. die Sozial⸗ ersicherung im Saargebiet. Der Ausschuß bean⸗ tragt, zu der Petition eine Entschließung anzunehmen, die die Reichsregierung ersucht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, daß die Lage der Rentenemp⸗ fänger des Saargebietes nach Möglichkeit der der Renten⸗ empfänger im übrigen Reichsgebiet angepaßt wird. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Die Sozialversicherung im Saargebiet wurzelt in dem⸗ felben Rechte wie die Reichsversicherung, nämlich in der Reichs⸗ versicherungsordnung und in dem Argestelltenversicherungsgesetz. Während nun das Reich nach der Befestigung seiner Währung sein Versicherungswesen sofort neu belebt und ausgebaut hat, blieb die Saarversicherung in der Entwicklung zurück. Trotz der Gleichartig⸗ keit im Rechte ist die Versicherung der Arbeiter, Bergleute und An⸗ 8 gestellten an der Saar tatsächlich nicht mehr der deutschen gleich⸗ wertig. Zum Beweise dafür nur einige Beispiele! Ein Betriebs⸗ beamter, der im Saargebiet 2400 Reichsmark im Jahre verdient und dort bei einem Unfall seine ganze Erwerbsfähigkeit einbüßt, er⸗ dält nach dem Recht im Saargebiet die jährliche Vollrente von rund 854 Mark. Die Reichsversicherung würde ihm eine Vollrente von 1600 Mark im Jahr bewilligen. Im Saargebiet liegt die so⸗ henannte Drittelungsgrenze bei einem Jahresarbeitsverdienst von

ischen.) Sie haben dann den Fall der Geiseln in München angeführt.

—8—- 111“ bemessen. Der Angestellte, der berufsunfähig wird, erhält in Franken so viel, wie ihm das alte Angestelltenversicherungsgesetz in Goldmark in Aussicht gestellt hat, das heißt, im Saargebiet sind die Renten der Angestelltenversicherung auf den fünften Teil ihres ursprünglichen Wertes gesunken. Das Ruhegehalt beträgt dort im Monat 8 bis 9 Mark. Nach dem Gesetz, das der Reichstag am 16. Juli zum Ausbau der Angestelltenversicherung beschlossen hat, beträgt das —— im übrigen Deutschland schon jetzt 50 bis 60 Mark im Nonat.

Noch ein Beispiel aus der Knappschaftsversicherung! In der Knappschaftsversicherung an der Suar sind die Pensionen auf die Häͤlfte des Friedenssatzes zurückgegangen und stellen einen noch ge⸗ ringeren Bruchteil der Leistungen nach dem Reichsknappschaftsgesetz von heute dar. Zur rechten Würdigung dieser Unterschiede ver⸗ gegenwärtige man sich dann noch die Tatsache: während der Franken noch den vierten Teil seines früheren Wertes behauptet, war die deutsche Mark im Herbst 1923 bekanntlich auf den billionsten Teil ihres ursprünglichen Wertes gesunken. Vemichtet war zugleich auch das gesamte Versicherungsvermögen unserer deutschen Versicherung. Wenn nun nach ihrem fast völligen Untergang während der In⸗ flation die Reichsversicherung heute wieder leistungsfähig und ge⸗ festigt dasteht, so verdanken wir das zwei Umständen: einmal den opferwilligen Beitragsleistungen beider Teile, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, dann aber auch der sachverständigen Leitung und Ausführung des Wiederaufbaus unserer Versicherung.

Den gegenwärtigen Stand der sozialen Renten im Saargebiet hat nun die Reichsregierung nicht zu vertreten. Wir haben für die Not der Sozialrentner an der Saar volles Verständnis und wärmstes Mitgefühl. Der Reichshilfe sind hier aber durch die tatsächlichen Verhältnisse enge Grenzen gezogen. Durch den Vertrag von Ver⸗ sailles ist Deutschland von der Regierung im Saargebiet bekanntlich zurzeit ausgeschlossen. Die Regierungsbefugnisse werden dort im Auftrag des Völkerbundes von der Regierungskommission ausgeübt. Für die Sozialversicherung im Saargebiet beruft sich diese Kom⸗ mission auf ihre gesetzgebende Gewalt und auf die Befugnis, im Saargebiet Behörden und Einrichtungen nach ihrem Ermessen zu schaffen. Da sie das Recht, das Saarstatut auszulegen, ausschließ⸗ 8 Nas sich in Anspruch nimmt, vermag sie auch ihren Willen durch⸗ zusetzen.

Ungeachtet aller Gegenvorstellungen hat die Regierungskom⸗ mission die Versicherungseinheit mit dem Mutterlande der Sozial⸗ versicherung aufgehoben und nun für das Saargebiet besondere Ver⸗ sicherungsträger eingerichtet. Diese Trennung entsprach nicht dem Geist des Saarstatuts, sie war aber auch, versicherungstechnisch ge⸗ sehen, ein gewaltiger Fehler. Ein Industriegebiet von so geringem Umfange und mit so ungünstigen Risikoverhältmissen wie das Saar⸗ gebiet kann eine selbständige leistungsfähige Versicherung nicht tragen. Wäre das Saargebiet in Versicherungseinheit mit dem Mutterlande geblieben, so würde ihm auch der Wiederaufbcka der Reichsversiche⸗ rung zustatten gekommen sein. Wenn die Reichsversicherung nur ge⸗ rettet werden konnte durch umfassende Solidarität der Arbeiter und Unternehmer und durch Ausdehnung der Gemeinlast, insbesondere in der Rentenversicherung, so kann auch die Saarversicherung nur durch Rückkehr zur Versicherungseinheit mit dem deutschen Mutterlande wieder vollständig leistungsfähig gestaltet werden.

Als verhängnisvoll für die Rentenempfänger erweist sich jetzt auch die Einführung der Frankenwährung im Saargebiet. Der Währungsunterschied erschwert zugleich die Begründung einer Ge⸗ fahrengemeinschaft auf dem Gebiete der Sozialversicherung zwischen Saarland und uns.

Bei dieser Sachlage ist klar und unbestreitbar, daß nicht die Reichsregierung, sondem allein die Regierungskommission des Saar⸗ gebiets für den gegenwärtigen Zustand in der Sozialversicherung des Saargebiets die Verantwortung trägt. (Sehr richtig!) Die heu⸗ tige Unterversicherung im Saargebiet beruht nicht auf dem Mangel versicherungstechnischer Reserven. Auch die Reichsversicherung hatte ihre ganzen Reserven eingebüßt. Der Tiefstand der Renten an der Saar ist in der Hauptsache die notwendige Folge der von der Re⸗ gierungskommission getroffenen versicherungstechnischen und wäh⸗ vungspolitischen Maßnahmen.

Was soll nun geschehen? Eine unmittelbare Einwirkung auf die Saarversicherung hatte die Reichsregierung bisher nicht. Die vom Sozialpolitischen Ausschuß beantragte Entschließung, die dem Hause jetzt vorliegt, und der ihr zugrundeliegende Sachverhalt gibt aber der Reichsregierung einen neuen Anlaß, mit der Regierungskommission an der Saar wegen des Rückgangs der Sozialversicherung in Ver⸗ bindung zu treten und sich um eine bessere Versorgung der Renten⸗ berechtigten zu bemühen. Die Reichsregierung steht auch jetzt noch auf dem Standpunkt, daß den Bedürfnissen der versicherten Be⸗ völkerung an der Saar am besten gedient sein würde, wenn die Ver⸗ sicherten an der Gemeinschaft der wiedererstarkten Reichsversicherung teilnehmen könnten. (Sehr richtig!) Wenn die Regierungskom⸗ mission unter Würdigung der praktischen Bedürfnisse und der tat⸗ sächlichen Verhältnisse gewillt sein sollte, zur Linderung der drücken⸗ den Not der Sozialrentner eine engere Verbindung mit der wieder leistungsfähig gewordenen gesamten deutschen Sezialversicherung wieder einzugehen, ist die Reichsregierung dazu jederzeit bereit. (Beifall.)

nasssrche e stimmt der Entschließung des Ausschusses ohne

Hierauf tritt Vertagung ein. Nächste Sitzun 2 Uhr. Zweite Lesung 8 S Schluß 4 ¾ Uhr.

der Er bergerschen Steuerreform anerkennen, die frühe

eingestellt waren. Abg Dr. Fischer(Dem.) wüns Fer rvlarsteh ob es vielleicht geltendes RNecht sei, was der Vorredner ufelärmn ersten Voraussetzung bezwecke, nämlich mit der Streichung se mächtigung der Länder die Anteile der Gemeinden an Cn. der G und Körperschaftsstener an gewisse Bedingungen zu knüpsen omma seine Partei habe bei der ersten Lesung einen festen Satz von 50 ac zent für Verwendung der Hauszinssteuer und Wohnungsba b Auch hier pflichte sie also dem sozialdemokratischen hh aangen bei. Anders stehe it ldentwertungssten cen Be 1 dders stehe es mit der Geldentwertungssteuer. 8 hätten aber Reichsrat und Reichsregierung dem Ausschuß ei Leis matum gestellt, so daß ihm nur übrig bleibe, zu versuchen, Ri Li und Reichsregierung zu einer Einigung zu bringen. Er dichn nicht, weshalb Reichsregierung und Reichsvat sich nicht erste könnten, da es sich zunächst doch nur um einen provisorischen Seälig in der Verteilung handle, der für ein Definitivum keine Bimue bedeute. Tatfächlich werde die Differenz in der Prarxis Serieh Für ein halbes Jahr betrage der Unterschied zwischen beiden 1n fassungen nur 75 Millionen, für ein ganzes Jahr 150 Mlxehn Und deshalb entweder Regierungskrisis oder aber Reichsratskeisn Das verstehe kein Parlament der Welt. Seine Partei schlage 1i halb vor, eine Einigung auf der Grundlage von 80 Prozent Cs kommen⸗ und 30 Prozent Umsatzsteuer für die Länder zu versuchen Abg. Dr. Horlacher (Bayr. Vp.) schlägt als Grundlage für Einigung vor, die Länder erhalten 85 Prozent der Einkommen. dn Körperschaftssteuer. Staatssekretär Popitz wandte sich zunzn dagegen, daß die Reichsregierung sich Auskünfte nur von den Fenäh behörden der Länder einholen dürfe, weil das nur unnütze Verda rungen ergebe. Der Redner gab Erläuterungen zu dem Unterschä⸗ zwischen Steuergebühren und Abgaben, deren statistische Erfästis gewünscht werde. Wenn das Reich den Ländern und Gemende neue Aufgaben übertrage, sorge es auch für die Deckung der Kofen Der Unterschied zwischen Reichsrat und Reichsregierung sei der einige Länder die ve im wesentlichen ganz für sich; Anspruch nehmen wollen, d. h. zu einem so hohen Prozentfatz für das Reich eben nur noch die Verwaltungskosten übrig bleiben Diesen Standpunkt mache sich die Reichsregieruna nicht zu eig und sie könne es auch nicht. Die Einkommensteuer sei die wichtiak Steuer. Preußischer Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff machte auf den Unterschied zwischen landwirtschaftlich genutziem Boden und städtischem Grundbesitz aufmerksam. Der GEeb⸗ entwertungsausgleich bei unbebauten Grundstücken müsse verschiedm beurteilt werden, je nachdem, ob dieser Boden, wie bei der Landwit⸗ schaft, zum Produktionskapital gehöre oder nicht. Was das Rei jetzt wolle, sei ein Abweichen von den Grundsätzen der Drittm Steuernotverordnung. Das Reich breche also in die Rechte da Länder und Gemeinden ein. Der Ertrag der Hauszinssteuer wer im übrigen vom Reich weit höher geschätzt, als Preußen es selber tun könne. Der Reichstag habe den Haushalt des hieugen weit üben den Voranschlag erhöht. Dafür sollten nun die Länder aufkomme⸗ Die Länder wollten guch den guten Willen der Reichsregierung sehen Staatssekretär Popitz vom Reichsfinanzministerium erklärte mit den Kosten der Reichsabgabenverwaltung ließen sich die Kosta der früheren preußischen Steuerverwaltung nicht vergleichen, denn de Geschäfte der preußischen Steuerverwaltung seien größtenteils dr den Behörden der allgemeinen Verwaltung besorgt worden. R Bildung von sogenannten Staatssteuerämtern sei in den ersten W⸗ singen gewesen. Die Angaben über den Betriebskoeffizienten de

eichsfinanzverwaltung erklärten sich daraus, daß tatsächlich nur di Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer erhebliche Verwaltunge kosten verursachten; die Vermögenssteuer würde im allgemeinen ul der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer verwaltet; die Ver⸗ waltungskosten der Umsatzsteuer seien auf ein Prozent anzunehmen die Beförderungssteuer verursache überhaupt keine Verwaltunge kosten. In der Begründung zur Dritten Steuernotverondnung sei mi deutlichen Worten gesagt, daß die vorgeschlagenen Beteiligungg verhältnisse bei der Ungeklärtheit der finanziellen Lage und Undurc, sichtigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse keine endgültige Lösun darstellten, Inzwischen sei die finanzielle Lage nach einer Richtu hin geklärt worden: die Reparationsverpflichtungen des Rei hätten im Londoner Abkommen einen genauer umgrenzten Umf bekommen. Aus dieser Klärung müßten nunmehr die Konsequenz eezogen werden; zu diesen Konsequenzen gehörg, daß das Reich els Viertel der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer behalte. Abg. Dr. Gereke (D. Nat.) führte aus, daß die Fesheie den finanziellen Wünschen der Länder bereits sehr erheblich entgegen⸗ gekommen sei. Der Ausfall, den die Länder durch Herabsetzung Einkommen⸗ und Körperschaftssteueranteile auf 75 Prozent erli würde durch Erhöhung der Anteile an der Umsatzsteuer auf 35 bm 30 Prozent zum größten Teile ersetzt. Dazu käme, daß seitens del Reiches die Uintei e an der Umsatzsteuer in jetziger Höbe garantiecl würden, daß also eine etwaige weitere Senkung der Umsatzstenen nicht zu Lasten der Länder ginge. Im übrigen müsse man bedenka daß durch die dem Reiche vnfoegvungaen arationslasten eine 8 erhebliche Neubelastung des Reiches entstanden sei, daß es unmögl⸗ erscheine, von der wichtigsten Steuer, der Einkommensteuer, dem Reich nur wenig über die Kosten der Steuererhebung und Steut⸗ verwaltung zu bewilligen. Der Vorschlag, 85 Prozent der Ein⸗ kommensteuer den Ländern zu geben, erscheine daher angesichts der dem Reiche auferlegten Lasten auch aus außenpolitischen Gründen un⸗ erfüllbar. Die Deutschnationalen wünschten dringend eine Einigung zwischen Reichsregierung und Reichsrat, der Reichsrat aber ebenfalls Entgegenkommen zeigen, und nicht aus Prestigegründen af erhöhten Anteilen an der Einkommensteuer bestehen. Eine Einigunk könne nur durch Ausgleich bei anderen Steuerarten erfolgen. Brüning (Zentr.) erklärte, daß die Zentrumspartei im Ausse für die Beschlüsse der ersten Lesung stimmen werde mit Ausnahne der §§ 5, 6 und 7: hiür würde die um den Ländem weiteres Entgegenkommen zu zeigen,

Se

ür den neuen Antrag der Kon⸗ pcomißparteien stimmen. übrigen sei das Zentrum bereit, bis den Plenarverhandlungen alles im Rahmen der finanziellen Mäüglich keiten Liegende zu tun, um eine Verständigung mit den Ländern fl erzielen. Eine solche Verständigung könne aber nicht in einer Ver⸗ schiebung der Einkommensteuerquote zugunsten der Länder liegen, zu⸗ mal die Zustimmung einer Erhöhung des fiskalischen Anteils an der Heuszinesäruer an die 75 prozentige —ö aus der Ein⸗ ommensteuer gebunden sei. Abg. Nlubauer (Komm,) befürchtett, deß die Länder und Gemeinden den Ausfall, den sie durch die Aende⸗ rung des Finanzausgleiches erleiden, gezwungenermaßen durch ind e Steuern werden aufbringen müssen, was eine neue schwere Belastung der breiten Massen des arbeitenden Volkes bedeute. Auf Vermitt lungsvorschläge des Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.), daß die Reichs⸗ regierung um 5 Prozent bei der Einkomnnensteuer und Körperschafts⸗ teuer nachgeben möge und dafür der Zuschlag zur Umsatzsteuer von 1— ozent herabgesetzt werde, jedenfalls aber die ganze Sache nicht als Prestigefrage behandelt werden dürfe, führte Reichsfinan 8 minister von Beteili⸗

engeführt worden.

8 5 valtungen zu deuen *“ moer den eunrm. vll hinaus über Gebte emnspannen, pumenfteuer und an Körperschaftssteuer vtürzt werden können.

fftrag . 8 2 1 in Herstellung einer Uebersicht über die

in ihren Anteilen an Ein⸗ durch die Landesregierungen

Die Landesregierungen und die von ihnen be⸗ ten Behörden (Kommunalaufsichtshehörden) haben zum Zwecke

Einnabenen der Länder und

einden die Eingänge der übenviesenen Reichssteuern der Landes⸗

rn. Gemeindestenern und sonsticen Abgaben 1 Die Aufrechnungen der Landesreagierungen sind dem Reichs⸗ die Aufrechnungen der 7

erden sind den vom Reichsminister der Finanzen beauftraagten Be⸗ Der Reichsminister der Finanzen ist auch be⸗

von den Landesregierungen Auskünfte über die Einnahmen

bnen. . wntster der Finanzen,

den mitzuteilen.

voctigt,

ierteliährlich aufzu⸗

d die Ausgaben der Länder, insbesondere die Beantwortung von

agehogen, sowie Einsicht

in die Haushaltsplaͤne und Jahres⸗

hahnungen alljährlich lediglich zu Zwecken der statistischen Ver⸗

awbeitung zu verkangen.

Die gleiche Berechtigung steht den vom

peichsminister der Finanzen beauftragten Behörden gegenüber den von

en Landesregierungen

. Die Haushaltspläne,

den gier beauftragten Behörden (Kommunglaufsichts⸗ ehörden)bezüglich der Einnahmen und der Ausgaben der Gemeinden Nachtragshaushaltspläne und

Jahres⸗

chnungen der Länder sind dem Reichsminister der Finanzen laufend,

blche von Gemeinden auf Verlangen

in Einzelfällen einzureichen.

He Unterlagen sind mit der Versicherung der Richtiakeit und der

Polständigkeit unter Berufung auf die

Feiter wurde ein Antrag Nolte ( rammen, wonach Gemeinden, die beim

Amtspflicht zu versehen. Wirtschaftl. Vereinig.) ange⸗ Inkrafttreten dieses Gesetzes

pemeindliche Getränkesteuern noch nicht erheben, solche auch nicht neu

einführen dürfen. Sof gemeindliche Getränkestenern erheben, düu eenfr.

1

Sofern Gemeinden bei Inkrafttreten dieses Gesetzes

rfen sie sie nicht über die bei

krafttreten dieses Gesetzes bestehenden Sätze hinaus erhöhen. Ge⸗

meinden, die bis zum Inkpafttreten dieses Gesetzes Steuern aus dem Verbrauch von örtlichen Getränken eingeführt haben, dürfen sie nur bes zum 31. März 1927 erheben. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags setzte vorgestern zunüchst die Einzelberatung bei den Positionen

Hetreide, Mehl, Sämereien, ort. Abg. Putz (Komm.) lehnte nach

Reis und Hackfrüchte dem Bericht des Nachrichten⸗

hüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger als Berufslandwirt die

gͤlle für diese Positionen ab. Aba. Un sch gegen den Malzzoll. zoll auf Malz überflüssig wäre. zeworgehoben, daß die Zollschutzspanne

terleitner (Soz.) wandte

Die Malzpreise seien gestiegen, so daß ein Von Regierungsseite wurde

für Malz von 50 Pfg. der

Vorkriegszeit aus handelspolitischen Gründen auf 2,50 habe erhöht

werden müssen. frage die Tschechoflowakei, gmerika. Namentlich für die Tschechei Kompensationsobjekt. Abg, Dietrich

2 für Reis und Kartoffeln ab, weil es

Als Einfuhrländer für Malz kämon insbesondere in Elsaß⸗Lothringen,

Belgien und auch brauche man den Malzzoll als Thürlngen (Soz.) lehnte die sich hier um wichtis

ahrungsmittel für die breite Masse des Volkes handle, die ni

zurch Zölle verteuert werden dürften. zagt werde, daß Deutschland seinen Ka ereugen könne, müsse man doch daran e acht Prozent des Inlandsverbrauchs an mußten. zen Kartoffelzoll habe. Sozialpolitik seien nutzlos, wenn man

Wenn in der Begründung ge⸗

rtoffelbedarf voll im Inlande rinnern, daß im letzten Jahre

Kartoffeln eingeführt werden

Der Redner fragte die Regierung, welche Gründe sie für Alle Bestrebungen auf dem

Gebiet der auf der andern Seite durch

gölle die Lebenshaltung der Bevölkeruna unerhört verteuere. Ministe⸗ sasdirektor Hoffmann vom Landwirtschaftsministerium wies dar⸗ eif hin, daß die Berechnungen des Vorredners salsch seien. Tatsächlich setrage die Kartoffeleinfuhr im Jahre 1924 nur Prozent der inner⸗

eutschen Erzeugung. Denn 1924 seien

in Deutschland 36 Millionen

Fonnen Kartoffeln produziert und nur 289 000 Tonnen Kartoffeln

Der Vorredner habe anstatt Tonnen Doppel⸗ Fentner gelesen, was natürlich ein falsches Bild gäbe.

Finfuhr von ½ Prozent müsse man noch ¾ Prozent auf die Luxus⸗ infuhr an Frühkartoffeln abrechnen, so daß nur ‧½ Profent eigent⸗

siche Konsumeinfuhr bleibe.

sorgung der deutschen Bevölkerung sei.

Kartoffeln die Notwendigkeit bestanden

sch ützen.

durch den Zoll nicht eintreten, schon deshalb, as stärkste Kartoffelbauland überhaupt sei. frankfurt a. O. (Soz.) betonte, daß die Mehlzölle von Wenn erklärt werde, daß die als maßgeben⸗ Mehl künstlich Damals habe die kleine Zollvorlage süen N.ne

en tine weit größere Mehleinfuhr vorgenommen als sie notwendig ge⸗ pesen sei, um nach Inkrafttreten der Zölle Wuchergeschäfte damit zu Tatfächlich sollten nur die einigen zwanzia Gro . schützt werden. Das könne man nicht anerkennen und müsse daher die Abg. Fleißner (Soz.) hob hervor, daß der

kineswegs genügend begründet seien.

Mehleinfuhr 1924 gestiegen sei, so dürfe man das nicht

hen Vergleich heranziehen. 1924 sei d

beeinflußt worden. Reichsrat zur Beratung vorgelegen u kreiben.

Mehlzölle ablehnen.

Zollsatz für Keks und Zwieback von 60 auf rlage erhöht werden solle. Er

gies die Regierungsbegründung für diese Erböhungen und für die ölle für Graupen und Grieß als ungenügend zurück.

waren von 25 auf 40 durch die Vo

he 8 Es sei der Regierung nicht unbekannt, haß die Kartoffelversoraung einer der Grundpfeiler der Gesamtver⸗

Es habe aber auch bei den

be die heimische Produktion k. Eine wesentliche Beeinflussung des Kartoffelpreises wür

lb, weil Deutschland an sich umann⸗ der Regierung

Abga. Sch

ie Einfuhr an

nd interessierte Kreise

125 und für Teig

siese Positionen müßten abgelehnt werden, weil sie nur eine wesent

scche Verteuerung des Konsums dieser Volksnahrungsmi gar keinem Falle irgend einen vo t Abg. Hörnle (Komm.) sab in den Kartoffelzöllen äne doppelte Gefahr: Die Kartoffelernte wechsle nachweislich sehr Fft. In Feblernteiahren würden dann nicht nur die einzuführenden

zeuteten und in Putzen hätten.

E

aich die Futterkartoffeln.

seht, bis zum 31. März 1926.

Verträge schließen wollen, zum Beispie 3 haben. Diese Möglichkeit guf zwei de

ichsregierung für handelspolikisch unmöglich. Aba. in den autonomen Tavif ℳ, für Länder mit Meist⸗ Feaünstigung 3 bis 3,50 und beantraate diese Regelung. Abg. Antrag ein, der dem Kompro⸗ Außerdem be⸗ vorgesehenen Zuckerzoll von

hing (Soz.) schlug dann vor, hringen: Getreidezölle autonom 7,50

Schlack (Zentr.) setzte sich für seinen

mißmehlzoll von 8 auf 7,50 herabsetzen will. gründete er eine Entschließung, die den 10 zwar als berechtigt merkennt, aber die Reichsregierung ersucht, gach Annahme dieses Zollsatzes ein Gesetz einzubringen, die Zucker⸗ Reichsminister Graf Kanitz Mehr denn ie be⸗ Zollschutzes, wenn Einzelberatung Abstim⸗

steuer um den Zollbetvag zu ermäßigen

zat, es bei dem Mehlzoll von 8 zu belassen. verstärkten

hürften die Mühlen heute eines se nicht erliegen sollten. über die erste Gruppe der

Damit Agrarzölle. In der

Speisekartoffeln durch die Zölle wesentlich verteuert werden, sondern Abg. Hilferding (Soz.) setzte sich da⸗ ir ein, daß die ermäßigten Zölle bis zum Ablauf des Gesetzes am 1. Juli 1927 gelten sollen, nicht nur, wie das Kompromiß es vor⸗ 1 Reichsminister für Ernährung und kandwirtschaft Graf Kanitz: Die kürzere Befristung des Kompro⸗ nisses hält die Reichsregierung für praktisch, um die Möglichkeit der Hifferenzierung anderen Staaten gegenüber, die mit Deutschland keine

I Polen gegenüber, bald wiede Jahre auszuschließen, hält die Dr. Hilfer

schloß die

Von dieser

Großmühlen ge⸗

Die Zölle für

ttel be⸗ Ikswirtschaftlichen

Kavif hineinzu⸗

1 e

9

im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Betürfnisses mit Zu⸗ 8 des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags ie Eingangszölle für zollpflichtige Waren zu ändern oder aufzu⸗ heben und nach dem Zolltarif Ae. Waren mit Eingangszollen zu belegen, folgende Erklärung ab: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ermächtigungsgesetz verfassungsändernd ist, hat Reichsregierung, Reichstag und Reichsrat schon wiederbolt be⸗ schäftigt. Die Reichsregierung hat in ständiger Praxis den Stand⸗ punkt eingenommen, daß die Ermächtigung auch dann, wenn es ich um wirtschaftlich außerordentlich bedeutende Fragen handelt, im Wege der gewöhnlichen Gesetzgebung ansgesrochen werden kann, wenn sie sich auf einzelne abgegrenzte Gebiete beschränkt. Das Reichsgericht hat sowohl in den Zivilsenaten wie in den Strafsenaten in seinen Entscheidungen den gleichen Standpunkt eingenommen und darauf hingewiesen, daß ebenso die Rechtslage nach der alten Reichsverfassung war und daß die Absicht, in dieser Hinsicht eine Aenderung eintreten zu lassen, sich aus der neuen Reichsverfassung nicht entnehmen läßt. So hat die Reichs⸗ vegierung die weitgehende Ermächtigung im Notgesetz vom 2. Februar 1923 nicht als verfassungsändernd betrachbet. Auf denselben Stand⸗ punkt hat sich auch der Reichstag und das Süar e Wenn das spätere Ermächtigungsgesetz vonn 13. Oktober 14 verfassungs⸗ ändernd war, so ergab sich dies daraus, daß darin die Ermäachtigung erteilt wurde, von den Grundrechten der Reichsverfossung abzuweichen. Das letzte weitgehende Ermächtigungegesey vom 8. Dezenber 1923 enthielt keinerlei Spezialisierung und ist daher als verfassungs⸗ ändernd angesehen und das Vorhandensein der emforderlichen Zwei⸗ drittelmehrheit im Reichstage festgestellt worden. Nach diesen Grund⸗ sätzen kann eine Ermächtigung wie sie im Komoromißetrag ent⸗ halten ist, im Wege der einfachen Gesetzgebung ausgesprochen werden, denn die Ermächtigung ist sachlich beschränkt KeIe. heiten aus dem Geschäftsbereich nur eines der Reichsmigister und auch hier nur auf eine bestimmte Maäctterie. So wichtig die Materie volkswirtschaftlich ist, ist sie doch juristisch scharf abgegrenzt. Die Reichsregierung würde, wenn sie eine andere Stellung einnähme, von der ständigen Auffassung der Reichsregierung und der Rechtsprechung des Reichsgerichts abweichen. n diese Erklärung wandte sich zunächst Abgeordneter Dr. Levi (Soz.). Er vertrat nach wie vor den Standpunkt, daß es sich bei dem Kompromiß⸗ antrag um einen verfassungsändernden Antrag handle, der nur mit Zwei⸗ drittelmehrheit Annahme finden könne, wie jede Verfassungsänderung. Dabei stützte sich der Redner namentlich auf zwei Punkte. Einmal R. es zwar nach der Reichsverfassung möglich, der Regierung ein zerordnungsrecht zu geben. Das dürse aber nur Bestimmungen zur Durchführung eines erlassenen Gesetzes umfassen, keine Aenderung dieses Gesetzes. Nach dem ö“ beeeae neeee solle die Regierung aber nicht nur zu Exekutivmaßnahmen, sondern zu 2 lativmaßnahmen ermächtigt werden; bg seien aber nach der Ver⸗ 81— dem Willen des souveränen Volkes vorbehalten. Zweitens tützte vic. der Redner darauf, daß nach der Reichsverfassung der souve⸗ räne Wille des Volkes nur durch das Plenum des Reichstags zum Ausdruck gebracht werden könne. dem Antrage der Kompromiß⸗ parteien werde aber an Stelle des Reichstags ein Reichstagsausschuß gesetzt. Aus den zwei angegebenen Punkten sei der Kompromißantrag berfassungsändernd und inge deshalb eine Zweidrittelmehrheit. Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) unterstützte diese Auffassung. nannte es eine hahnebüchene Logik, wenn der Regierungsvertreter g daß eine Verfassungsänderung nicht vorliege, weil nur ein ichsministerium von der Ermächtigung betroffen werde. Es handle sich um einen glatten Rechtsbruch, wenn man der Ansicht sei, der Kompromißantrag sei nicht verfassungsändernd. Jeder Mensch, der durch die auf Grund der Ermächtigung von der Neichsregierung ge⸗ änderten Zölle geschädigt werde, würde nach dieser Sachlage das echt haben, durch eine Privatklage eine Entschädigung zu erzwingen. Die Kommmnisten würden derartige Prozesse im Bedarfsfalle gern durch⸗ führen. Abg. Dietrich⸗Baden (Dem.) erklärte: Sachlich stehen wir nur auf dem Standpunkt, daß die Regierung nicht ermächtigt werden soll, Zollsätze auf bisher zollfreie Waren einzuführen. Soweit es sich um Zollermäßigungen handeln soll, würden wir mitgehen. hat aber mit der Frage der Zweidrittelmehrheit an sich nichts zu tun. Man wird bei dieser Frage in dem Sinne entscheiden müssen, wie es die beiden Vorredner getan haben. Der Reichstag kann ein Recht, das ihm übertragen ist, als —— nicht auf Vollzugs⸗ behörden übertr. Bei den Rei richtsentscheidungen spielen manchmal Ukrische Envägungen eine Rolle und es entstehen Deduk⸗ tionen, mit denen man vielleicht in einem Referendarexamen durch⸗ fallen würde, die aber der Praxis mitunter einen guten Dienst er⸗ weisen. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir immer au einem juristis⸗ Ee Boden gestanden. Man den deshall den Standpun Reichsgerichts von einem anderen Gesichtspunkte aus sehen. Wir halten auch eine Zweidrittelmehrheit für die Ermächti⸗ gung als erforderlich. Am Montag wird sich der Ausschuß mit den Zollpositionen des Obst⸗, Garten⸗ müse⸗ und Ha⸗delsgewächsbaues beschäftigen. Die Ermächtigungsfrage wird bei Behandlung der An⸗ träge noch weiter debattiert werden.

Nr. 28 des Reichsarbeitsblatts (Amtsblatt des Reichs⸗ arbeitsministeriums und der Reichsarbeitsverwaltung) vom 24. Juli 1925 hat folgenden Inhalt: Zum Entwurf eines Arbeitsgerichts⸗ gesetzes. Von Richard Joachim, Regierungsrat im Reichsarbeits⸗ minssterium. Zur Arbeitsmarktlage. Arbeitsbereitschaft. Von Gerhard Klehmet, Ministerialrat i Soszialpolitische Zeit⸗ schriftenschau. Statistische Nachweisungen uͤber die Arbeits⸗ verhältnisse und Löhne in den Hauptbergbaubezirken. Mit⸗ teilungen: Die ordentliche Mitgliederversammlung der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände vom 12. März 1925. Bücher⸗ anzeigen und Bücherbesprechungen.

Sovereigns.

8 Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. Juli 1925. Telegraphische Auszahlung.

24. Juli Geld Brief

1,693 1,697 1,728 1,732 2,342 2,352 20,391 20,443 4,195 4 205 0,495 0,497 1688,51 168,96

Buenos Aires

(Papierpeso) Jasan . ..„ Konstantinopel London.. New York. .

Rio de Janeiro. Amsterd.⸗Rotterdam

1,695 1,722 2345 20,422 4205 0,493 168,86

9 9 3 599

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Banknoten

20 Fr.Stücke.. Gold⸗Dollars. Amerit. 1000-5 Doll. . g. 1 . Argentinische. 2 Brasilianische. Englische große .. 8 1 £ u. dar. Türkische . Belgische . .„ Bulgarische . Danziger (Gulden Finnische 11 Französische.. beltendiche 21 Italienische aber 10Lire Jugoflawische. Norwegise 1“ Rumänische 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische Schweizer Spanische.. Tschecho⸗Iow. 5000 K. 1000 Kr.

Lund darunter

Oesterr. 10 500 000 Kr. Ungarische...

Die Notiz

je 100 Einheiten.

Geld

112,32 81,55 60,43 12,41

12,44 59,13 „Telegraphische Auszahlung⸗ lländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Pese, Yen, Milreis f

je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für

24. Jult Geld Brie

16,17 4 56 4,178 4,169 1,674

27. Juli Brief

8! 8ES8 9

G5

SsSsk

.

sowie „Auslän 2%

bei Ungax.

offenen Handelsgesellschaft beträgt der in der Berichts

vorzutragen. 29. Januar d. 150 000 RM

Oslo, 24. Juli. von Norwegen vom 15. Juli

kotenumlauf 379 983

(89

haben gationen 11 146 (10 586).

des „W. 136,50 ℳ) für 100 kg.

Wagenge am 2b. Juli 1925 Oberschlesi 1 1925: ng. T. ehn

Revier: Gestellt —,—.

estellun : Ru

Nach dem Wochenb

Ochsen

4

Bullen .

2 156 A

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Försen und Kühe

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an 9 9 9 9„ à9 9 859 9 29 9 9 b 2 2½22⸗9 299 9 à9 9 „9 22½2 9 9 0 9 9 9 p 9 9 9 9 95 b 9598——

E

Speisefette.

in 1000 nd. ordentl. Notenausgaberecht? 5 ), außerorde aberecht 25 000 (25 000), Notenausgaberecht 422 227 (422 89- (383 790), 1⸗ und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 5445 (5536), Depositen 88 684 Vorschüsse und Wechselbestand 324 752 (330 018), S Lei ausländischen Banken 58 489 (58 776), Renten und Ob

Bericht von G

Nach dem Geschäftsbericht der Franz Rapsch, abriken Aktiengesellschaft, Rathenow⸗Jena 924, seit dem 24. November 1924, an welchem Ta

8 2 8* Betrievd Franz Rapsch Opti kabrik erwarh eh erzielte Reingemwinn 12 961 RM. E

wird vorgeschlagen, davon 10 000 RM dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen und den Rest von 2961,46 Reichsmark auf neue Rechnung Durch Beschluß der a. o. n 1 J. erhöhte die Gesellschaft ihr Aktienkapital um auf 450 000 RM durch Ausgabe von 150 Stüch 7 % igen Vorzugsaktien. Bei Beginn des Geschäftsjahrs 1925 be⸗ wegten sich Fabrikation und Absatz weiter in auffteigender Linie.

(W. T. B.)

Generalversammlung vom

Wochenausweis der Banf 22. Juli (in Klammern der Stand vom 147 227 (147 22 ntl. Notena

Notenreserve 42 244 (38 43

Die Elektrolytkupfernotieru für deutsche Elektrolvtkupferuotiz stellte sich T. B.“ am 25. Juli auf 136.25

für K rrevier:

sches Revier: Gestell

Geftellt 4353. Oberschlesis

ericht der Preisberichtstelle

Deutschen Landwirtschaftsrat vom 20. bis 26. Juli 1928 seellten sich die Schlachtviehpreise je Zentner Lebendgewicht wie folgt:

Stuttgaxt

Hamburg 8 23. Jult

23. u. 24. Juli Reichsmark 50 55 34— 40 35 42 25 34 45— 50

Berlin 25. Juli

50 43—

37—

28 34 45— 48 38—42 48—54 40—45 30 36

.18 79 78— 79 70— 7* 65—7

ebhr. Gause, Berlin,

von Schlieben aus: Bei der Festsetzung der Be gungsverhältnisse handle es sich nicht um ein Handelsgeschäft, bei dem as mung wurden alle Aenderungsantrige der Sozialdemokraten, eine Vermittlung in Frage komme. Die Anteile, die die Kommunisten und Demokraten abgelehnt. Annahme fand mit den rung in Anspruch nehme, stellten ein Mindestmaß dar, bei dem ders Stimmen der Regierungsparteien der Antrag Horlacher (Bayr. Pp.), Ausgleich des Reichshaushalts sür 1926 schon in Frage stehe. Es der den Kompromißzollsatz für Malz von 5,50 auf 6,80 erhöht. sei an der Zeit, sich von den Inflationsbegriffen freizumachen ung

720 Mark; bei uns im Reich lag sie zuletzt bei 1800 Mark und ist jetzt überhaupt beseitigt. Für die Entschädigung aus alten Unfüllen werden im Saargebiet durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste zu⸗

5

grunde gelegt, und zwar der Jahresarbeitsverdienst von 450 Mark

den B. Juli 1925. Butter: Der Markt perlehrte weiterhin in sehr fester Tendenz. Kopenhagen erhöhte am 23. d. um 17. Kr. was, verbunden mit der Steigerung der Krone, sich durch empfindliche Er⸗ höhung der Preise am hiesigen Platze auswirkte. Holland forderte bis hfl. 240 ab Station Vom Inland kommen Zufuhren teilweise

Athen (in Mark für 1 100 Drachmen). 8, 6,71 6,69 6,71 Brüssel u. Antwerpen 19,45 19,43 19,47 JEE“ 80,97 80,81 81,01, Helsingfors. 10,613 10,577 10,617

Parlamentarische Nachrichten. Der Steuerausschuß des Reichstags setzte vorgestern

9 8

*

15,455 15,34 15,38

dazu sind noch die alten Renten entsprechend den neuen Verdiensten

kür die Schwerverletzten, von 300 Mark für minder Schwerverletzte und von 200 Mark für die Leichtverletzten. Im Saargebiet beträgt haher die Vollrente aus einem alten Unfall nur 25 Mark im Monat. Die Reichsversicherung gewährt bei einem Jahresarbeitsverdienst von 1200 Reichsmark die Vollrente von 662½ Mark im Monat, und

aufgewertet. Nach dem Gesetz, das der Reichstag am 16. Juli zum

die zweite Lesung der Aenderungn des Finanzausgleichs wischen Reich, Ländern und Feneinhen soc⸗ 1— eil G ) erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher itungsverleger zufolge, daß seine Fraktion den Beschlüssen erster esung, soweit ie sich auf die Anteile der Länder an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mit der Modifikation hinsichtlich der Umsatz⸗ 1— oraus⸗ zungen. Diese richteten sich besonders gegen die Ermächtigung der

einen Betrag von 150 Millionen Mark als das anzufehen, was er bedeute. Wenn der Reichsrat gegen den vorgeschlagenen Finanz, ausgleich Einspruch erhebe, und der Reichstag die Zweidrittelmehrheit nicht aufbringe, so stände die Neichsregierung vor einem gesetzlosen Zu⸗ und müsse ihrer Verantwörtung entsprechend handeln. Abg. Seif⸗ fert (Völk.) prach sich gegen die Erhöhung der Hauszinsstener aus, In der Abstimmung wurde ein Antrag Beusch (Zentr.) an⸗ genommen,

Dagegen verfiel der Ablehnung der Antra⸗ 4 Schlack (Zentr.),

es hier bei dem Im übrigen blieb es Ueber die Ermächtigungsanträge

den Mehlzoll auf 7,50 Mark herabzu Kompromißvorschlage von 8 Mark bei den Kompromißanträgen. wurde aber noch nicht abgestimmt.

stimmten die Sozialdemokraten für mäßige

setzen, so blieb.

In der Abstimmung sel⸗

aber bis zum 31. Juli 1927, dem Termin des Außerkrafttreten

der Zollvorlage gelten lassen wollten, während die angenommene Kompromißfassung die mäßigen Getreidezölle vorläufig nur bis

Getreidezölle, die sie

st

8

Italien.. Jugoflawien Kopenhagen Lissabon und Orlo. . haris 8

7,40 736 738 1 1 6,87 93,13 93,37 rto 875] 20,875

fr7. 40 76,70 19,86 19,82 12,474 12,43 81,63 81,44

p

Schweiz.

geklagt.

abfallende 1,43.

folge der erhöhten Forderung.

in sehr schlechtem Zustand an und wird über die Qualität vielfach Die Konsumnachfrage ist etwas

Die hiesige Notierung wurde am 8 23. 7. um 3 heraufgesetzt, während sie am 25. unverändert blieb. Die amtliche Preisfesisetzung im Verkehr Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu 23. und 25. Juli 1925:; 12 Qualität 1,80,

zwischen Erzeuger

Margarine Geringe

geringer geworden, wohl in⸗

und G Käufers Lasten, war am IIa Qualität 1,63, Nachfrage.

üe bezögen, zustimmen könne unter einer Reihe von V rag 8 wmmeꝛ an Stelle des Paviermarkschlüssels der im .

Kalenderjahr 1926 festzustellende Verteilungsschlüssel mit Wirkung 8

vom 1. April 1926 ab als Goldmarkschlüssel eingeführt werden soll, Bei der Feststellung werden Rechnungsanteile auf Grund von Ver⸗

won ach 3,045 3,03

60,81 680,57

112,94 112,74 59,202 59,067 5,915 5,895

Schmalz: Die amerikanischen Fettwarenmärkte haben ihre seste Tendenz bei stark anziehenden Preisen behalten. Infolge der Hitze 3 war das Versandgeschäft mäßig. Da die Vorräte bei der Kleinkund⸗ schaft wohl aufgebraucht sind, läsßt bei Eintreten kühlexver Witterung eine Besserung erwarten. Speck: Bei den hohen Preisen fanden

Sofia . Spanien Stockholm und 2 Gothenburg. . 112,66 Budapest 5,895

——V

9 9 2 2 S- 8 2. *.

o o o H 0 0

1 März 1926 aufrechterbalten will. Die Demokraten stimmten für die vorgeschlagenen mäßigen Getreidezölle und außerdem für den sozialdemokratischen Antrag, diese Zölle bis zum 31. Juli 1927

Ausbau der Invalidenversicherung beschlossen hat, erhält ab ünder, die Anteile der Gemeinden an gewisse Voraussetzungen zu

1. August 1925 der Industrieatbeiter eine durchschnittlich knüpfen, gegen die Beschränkung der Hauszinssteuer für allgemeine ererna ch zser h C-h di ⸗fnz. be 279 neeen 2. 4 12 2 82 Prphvert. gegen die Erhebung der Wohnungsbauabgabe trägt die Rente des Industriearbeiters bei 1000 Beit 8 och ö Ge vor allem gegen die in der Steuer⸗ anlagungen nach dem bisherigen Einkommensteuergesetz und dem bis⸗ n belassen; sie stimmten gegen alle Futtermittelzölle und für die 13 bis 14 Mark in 8 8 8 1““ Beitragswochen ze Feese 8 ssteuer als obligatorische herigen Körperschaftssteuergesetz nicht berücksichtikt. Weiter wu Perabsetzung des Maiszolles. Nach den Abstimmungen gab ein m Sa im Monat. Die Renten der Aagestellten werden 2 Neubauten. Komme die Mehrheit diesen Bedenken ein Antrag der Regierungsparteien anagenommen, wo. Hertreter des Innenministeriums zu dem vorliegen⸗

nicht entgegen, so müßte seine Fraktion diese Vorschriften ablehnen. 1 b G degserur ächtige . 1 elne Fro⸗ 1 Jorschriften abt b. nach Gemeinden, wenn si Rechnungs 1926 id darf, der all den? der Kompromißparteien, die Reglerung zu ermächtigen, Er freue sich, daß jetzt auch Parteien die unitarischen Grundgedanken 1 aus Steuer, EE . eg sen e Antras des 9 deag bp 88 111I1