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sendung des Betrag 8 “
— Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 5. August 88 8 8 und für den Durchschnitt Juli 1925.
ennungen ꝛc. 1 Die auf den Stichtag des 5. August berechnete Groß⸗ nanrerelung 8 u ““ 8 hane aend gaüffn - e“ Richsamts he bei anntgabe der amtli 8 iu verschieden gerichteter Preisbewegun it 133 angtga unde für Se. chs Heoßen enceersfjer (Vorwoche 133,9) d Tieg Ferechen nngi. g5ns 1 für Roggen, Hafer, Hopfen, Rindshäute, Kalbfelle, Baumwolle, Baumwollgarn, Hanf und Kößer lagen die Preise für Butter, Schmalz, ucker, Fleisch und Milch sowie A . “ ür Rohjute und die meisten Nichteisenmetalle. Von den “ mtliches. “ Kauvtstnpqe die Agrarefteugnisse 58 1689 auf 133,0 Sg. C2 “ der 3 vH angezogen, während die In ustriestoffe von 8 Deutsches Reich. 136,4 auf 135,2 oder um 0,9 vH nachgegeben b
v1““ v“ Für den Durchschnitt Juli ergibt sich ei r “ di Brcschait dun en der Reichsdisziplinarkammer in Cassel entbunden und auf 134,8 oder um 0,7 vH. 1““
V veetng vee; 9 Hecäbe. Acisgesichent Berlin, den 6. August 1925.
1- K zum stellvertretenden Präsidenten und an ““ Statisti
nUe den Landgerichtsrat Bachmann in Cassel zum sne⸗ 1e E“ Reichsamt ed der Reichsdisziplinarkammer in Cassel ernannt, ferner J. A.: Bramstedt. Amtsgerichtsrat Müller in Eberswalde von dem Amt “ 8 Mitglied der Reichsdistiplinarkammer in Potsdam ent⸗ iden und glelchzeitig den ndgorichtsrat Ungemiftor in
btsdam zum Mitglied der Reichsdiszipli 1AA“ “ wcesg zu itglied der Reichsdiszip narkammer in Potsda 1“ Deutscher Neichorus.
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8 8 112. Sitzung vom 5. August 1925. 8
Auf Grund des 8 72 des Gesetzes üher die privaten Ver⸗ Nachtra 1““ Fennsehatesnesnmanges vom 12. Mai 1901 (NGBl. S. 1839) ) Ne8 g. “
er Herr Reichspräsident ““ Die Rede, die der Preußische Finanzminister Dr. Höpker⸗
1. den ordentlichen Professor an der Universität München, Aschoff im Laufe der zweiten evatung des 8 setzes
Geheimen Justizrat Dr. jur. W. Kisch in München und über Aenderungen des Finanzausgleichs zwischen dem Reich,
2. den Vorstand des Deutschen Vereins für * erungs⸗ den Ländern und Gemeinden gehalten hat, lautet nach dem
wissenschaft, Professor Dr. phil. Dr. jur. Alfre Manes jetzt vorliegenden Stenogramm, wie folgt:
uf E““ vom 1. Juli 1925 ab zum Mit⸗ Meine verehrten Damen und Herren! In der Begründung zur
— .Jult Mit⸗ Dritben Steuernotverordnung wurde seinerzeit die Erhöhung der Be⸗
lied des Versicherungsbeirats beim Reichsauffichtsamt für teiligung der Länder und Gemeinden an der Einkommen⸗, Körper⸗
rivatversicherung ernannt 1 schaftsteuer von 75 vH auf 90 vH damit gerechtfertigt, daß den
h Z “ Ländern und Gemeinden außerordentlich bedeutsame Aufgaben durch Von den düegsähricee Reiseftivendien des deea en die Reichsgesetzgebung zur Erledigung zugewiesen seien. Das waren
e“ Faeas 8 “ ic. die Aufgaben, über die der § 42 der Dritten Steuernotverordnung 8* und Dr. Friedrich Schober und das Stipendium far Bestimmungen traf, nämlich Aufgaben der Schulverwaltung, der hristliche Archäologie an Dr. Theodor Klauser verliehen Wohlfahrtspflege und der Polizei. In dieser Begründung zuür vordeitbt 8* Dritten Steuernotverordnung wurde wörtlich gesagt: 81ö- 1 So wenig die Lösung des Entwurfs bei der gegenwärtigen Un⸗ Dem österreichischen Generalkonsul in Hamburg Franz geklärtheit der finanziellen Lage und Undurchsichtigkeit der wirt⸗ Nichter ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. schaftlichen Verhältnisse unter allen Umständen als eine endgültige Lösung angesehen werden kann, so soll doch auf dem umstrittenen Boden im Sinne der Trennung der Steuerquellen ein Schritt vor⸗ wärts getan werden.
9 9 8 s „
1“ Nichtamtliches. ’ Allso die Erhöhung der Beteiligung der Länder und Gemeinden von 11“ . 75 vH auf 90 vH wurde damals als ein Schritt vorwärts bezeichnet. 85 De utsches Reich. .Das Reich ist jetzt im Begriff, diesen Schritt wieder rückwärts zu
Der Reichsrat stimmte in seiner gestrigen öffentlichen machen 8 Vollsitzung laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins 68 1 .“ 1 “ deutscher eitungsverleger“ der vom Reichstag r Meine Damen und Herren! Die Länder haben immer den Stand⸗ Verlängerung des Notetats bis Ende Oktober d. J. zu. punkt vertreten, daß nach Möglichkeit eine Trennung der Steuer⸗ Ferner wurden die Gesetzentwürfe genehmigt, die die Ver⸗ quellen durchgeführt werden müsse (sehr richtig! rechts), daß daher den träge zwischen Deutschland und Oesterreich sowie Ländern die Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer zurückgegeben werden Schweden über den Lu tverkehr zum Gegenstand haben. üsse. Die Mehrheit der Länder hat sich damit abgefunden — das (Beide Gesetzentwürfe bezwecken die mäglichste e und ich sagen —, daß die Gesetzgebung und Verwaltung Erleichterung des Lu werkehrs zwischen Deutschland un den des Reiches auf dem Gebiete der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer genannten Staaten. Die Satzungsänderungen der baye⸗ aufrechterhalten bleiben soll. (Bravol) Die Länder sind aber der Mei⸗
8 iü nehmigt, ebenso 1“ 11 bantahe Mrünchen., vnn⸗.28 8 Hen 81 r. nung, daß ihnen, die früher über die Einkommensteuer und alle anderen die Eichung von Bi eue Fescsäßren auf der Elbe. Steuern verfügen konnten, eine starke und beinahe ausschlaggedende
Schließlich erklärte sich der Reichsrat einverstanden mit einer materielle Beteiligung an der Einkommen⸗ und Köpperschaftsteuer Verordnung des Reichsfinanzministeriums über die steuer⸗ nicht genommen werden darf. (Sehr wahr! rechts und in der Mitte.) liche Belastung der Zigaretten. Wenn man jetzt den Anteil der Länder an der Einkommen⸗ und
Nach den Beschlüssen des Steuerausschusses des Reichstags, die Körperschaftsteuer von 90 auf 75 vH ermäßigt, so bietet man ihnen
vom Plenum in zweiter Lesung genehmigt worden sind, soll für die auf der anderen Seite eine gewisse Erhöhung ihrer Beteiligung an Zigarette künftig in Verbindung mit der bisherigen abrikatsteuer der Umsatzsteuer. (Zuruf rechts: Eine tatsächliche Erhöhung!) Ich
eine 1 ingeführt werden. Die näheren Bestimmungen . 1 E ;9; 9 aüe Neatgiaeftener Seaehnt Ftnd den Reichsfinanzminister überlassen, darf hier darauf verweisen, daß seinerzeit der Reichsfinanzminister bei dessen Verordnung der Zustimmung des Reichsrats bedarf. Noch vor den Beratungen im Reichsrat die Zusicherung abgegeben hat, daß bei
1 der dritten Lesung im Reichstag hat nunmehr der Reichsrat die Ver⸗ dem endgültigen Finanzausgleich den Ländern für das Rechnungsjahr ordnung genehmigt wonach die Fabrikatsteuer auf 10 Prsshas 282 1925 im Ergebnis nach den Haushaltsansätzen der Ueberweisungs⸗ dsetzt eüsdee 25 Materialsteuer 1k 9e . Aer den Deppesten 8 steuern etwa der gleiche Gesamtbetrag an Ueberweisungen zukommen 9½§ꝙ Z solle, wie er ihnen auf der Grundlage der gegenwärtigen Anteilsver⸗ 16““ 35 — Bar 8 ältni den Reichssteuern zustände. Es ist unbestritten, daß dieses
K. ederländische Gesandte Baron Gevers hältnisse an den Re⸗ 8 LW“ — 3
hat Ser See 9. nee an einer Ptnesenheit führt der Versprechen eigenklich nur dann erfüllt sein würde, wenn man bei Legationssekretär Dr. Thorbecke die Geschäfte der Gesandtschaft. einer Herabsetzung der Einkommen⸗ und Körperschaftsteuer auf 75 vH die Beteiligung an der Umsatzsteuer auf 40 vH erhöhen würde. Denn
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15 vH Beteiligung an der Einkommen⸗ und Körperschaftsteuer machen etwa ebensoviel aus wie 20 vH Beteiligung an der Umsatzsteuer. Widerspruch rechts.) Die Reichsregierung hätte mit anderen Worten diesem Versprechen nur dann Rechnung getragen, wenn sie für den Verlust von 15 vH an der Einkommen⸗ und Körperschaftsteuer den Ländem und Gemeinden eine Mehrbeteiligung an der Umsatzsteuer von 40 vH gegeben hätte. (Sehr richtig! bei der Bayerischen Volks⸗ partei.) 1.
Was bringt nun das gegenwärtige Kompromiß, wie es im An⸗ trage Nr. 1311 sich ausdrückt, den Ländern? Der Herr Reichsfinanz⸗ minister hat vorhin ausgeführt, daß bei einem Aufkommen von 2 Milliarden Einkommen⸗ und Körperschaftsteuer und einer Beteili⸗ gung von 90 vH und bei einem Aufkommen von 1,5 Milliarden an Umsatzsteuern und einer Beteiligung von 20 vH, wie sie bisher war, das Gesamtaufkommen der Länder 2,1 Milliarden sein würde, und daß das jetzt vorliegende Kompromiß den Ländern dieselbe Summe garan⸗ tieren wolle und daß dann die Länder doch eigentlich damit zufrieden sein könnten. Herr Reichsfinanzminister, ich mache Ihnen den Vor⸗ schlag: geben Sie uns die 90 vH und 20 vH, und wir sind sofort einig. (Heiterkeit.) Ich kann Ihnen versichern, daß alle Länder damit einverstanden wären, und der Streit zwischen den Ländern und der Reich würde sofort begraben sein. (Zurufe und Heiterkeit.) wie AFe chn efroch eihige Einwwenͤümaen⸗gegen das Kompromn Die erste Eimwendung betrifft die technischen Schwierigkeiten, die die Durchführung dieses Kompromisses machen würde. Die Grundsätze der Verteilung zwischen dem Reich und Ländern einerseits und zwischen den Ländern und Gemeinden andererseits sind bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer und bei der Umsatz⸗ steuer verschiedene. Im einen Fall wird nach einem bestimmten Schlüssel verteilt, der auf die Veranlagung vom Jahre 1922 zurück⸗ geht. Bei der Umsatzsteuer dagegen wird nach der Bevölkerungszahl und dem örtlichen Aufkommen verteilt. Aehnlich ist auch die Be⸗ teiligung der Gemeinden innerhalb der Länder bei den verschiedener Steuern verschieden und nach verschiedenen Gesichtspunkten geordnet. Wenn wir nun jetzt für beide Steuern eine Gesamtgarantie bekommen, so entstehen große Schwierigkeiten, wie das, was an Steueraufkommen an sich nicht aufkommt, aber durch die Garantie gewährleistet werden soll, nun auf die Länder und innerhalb der Länder wieder auf die Ge⸗ meinden verteilt werden soll. (Hört, hört! bei der Bayerischen Volks⸗ partei.) 5
Dann ein Zweites! Die Garantie, die uns in diesem Kom⸗ promiß zugesichert wird, ist eine Gesamtgarantie für das Aufkommen aus der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer zusammen. Mit anderen Worten: wenn die Einkommen⸗ und Körper⸗ schaftssteuer, die eine entwicklungsfähige Steuer ist, Mehrerträge auf⸗ weisen würde, so würden diese Mehrerträge dazu verwendet werden müssen, um Mindererträge bei der Umsatzsteuer — und solche Mindererträge sind ohne Zweifel zu erwarten, wenn die Umsatzsteuer weiter herabgesetzt wird — auszugleichen. (Sehr richtig! bei der Bayerischen Volkspartei.) Mit anderen Worten: den Ländern unid Gemeinden würde jede Hoffnung genommen werden, an einem Mehr⸗
einkommen einer entwicklungsfähigen Steuer beteiligt zu werden
(erneute Zustimmung bei der Bayerischen Volkspartei); die Länder und Gemeinden würden das Risiko dafür tragen müssen, daß die Um⸗ satzsteuer weiter herabgesetzt wird. Zuruf rechts: Sie kriegen doch das Zuschlagsrecht!)
Was bedeutet nun der Gegenvorschlag der Länder? Die Länder sind, wie gesagt, von dem Willen durchdrungen, eine Einigung mit dem Reich herbeizuführen. Wir haben jetzt in letzter Stunde noch einen Gegenvorschlag gemacht, der auf preußische Anregungen zurück⸗ zuführen ist. In diesem Gegenvorschlag verzichten wir auf die 90 Prozent Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer. Wir sind bereit, uns damit abzufinden, allerdings schweren Herzens, daß wir nur 75 Prozent aus der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer bekommen sollen. Aber die Länder wünschen dann, daß ihnen 35 Prozent von
der Umsatzsteuer gegeben werden und daß das Aufkommen aus tder
Umsatzsteuer mit 1,5 Milliarden garantiert wird.
Wie würde die Rechnung sein? Nehmen Sie 35 Prozent von den 1,5 Milliarden, so sind das 525 Millionen. Nehmen Sie dazu 75 Prozent Beteiligung an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer
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— auf eine Garantie bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer
würden die Länder zu verzichten bereit sein —, so würde die Gesamt⸗
garantiesumme von 2,1 Milliarden, die die Reichsregierung den Ländern doch zugestehen will, bei dem Vorschlag der Länder dann erreicht werden, wenn das Aufkommen aus der Einkommen⸗ und
Körperschaftssteuer 2,1 Milliarden betrüge. Denn: 35 Progent von Milli nen gleich 525 Millionen, u 2,1 Mil
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