zur Anmeldung des Altbesitzes
6 ersteenb enttenen. Cfet
semäß H. des Aufwertungsgesetzes
vom 16. Juli 1925 n⸗G. Bl 1 S. 117 — e. wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. 4 ¼ % Hypothekenanleihe, I. Emission, vom 14. 9. 1896, —
2. 4 ½¼ % Hypothekenanleihe, II. Emission,
vom 13. 12. 1897, 3. 4 ¼ % Dockanleihe vom 3. 11. 1903. 4. 5 % Hypothekenanleihe, III. Emission, vom 2,. 1. 19220 “ auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des nußrechts innerhald einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der Kasse unserer Gesellschaft anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ährer ““ beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen der Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderung ist in nachstehenden Blättern erschienen:
1. Rostocker Anzeiger am 8. 9. 1925,
2. Hamburgischer Correspondent am
LL*9.1999.
Rostock, den 9. September 1925. Acnen⸗Gesellschaft „Neptun“ Schiffswerftund Maschinenfabrik.
Killinger. Bunte.
von
[64431] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Indnstrieobligationen. Gemäß § 39 des Rußpectüng gefebeg vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. 4 ½ Nige Anleihe vom Jahre 1905, 2. 5 ige Anleihe vom Jahre 1907 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des in Anspruch genommen werden, zur bermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb von einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der unter⸗
zeichneten Gesellschaft anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. „Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung bligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 11. September 1925,
2. Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 11. September 1925,
3. Weser⸗Zeitung, Bremen, 11. September 1925.
Delmenhorst, den 11. September 1925.
Bremer Linoleumwerke Delmenhorst.
164432] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes
vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1
S. 117 — fordern wir die Altbesitzer
unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. 5 %ige Anleihe vom Jahre 1914,
2, 6 27 ige Anleihe vom Jahre 1916 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die
am
die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch
genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb von einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der J. F. Schröder Bank K. a. A. in Bremen an⸗ zumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben Pon⸗ Den Altbesitzern stehen gleich die
nhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. .Die Aufforderung ist ferner erschienen in der eser⸗-Zeitung, Bremen, am
11. September 1925 Bremen, den 11. September 1925.
Bremer Holzinduftrie Aktiengefellschaft.
Aufforderung unmeldung des Altbesitze Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen:
1. 4 .¼ ¹hige Anleihe vom Jahre 1907,
2. 4 ½ %ige Anleihe vom Jahre 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb von einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der J. F. Schröder Bank K. a. A. in Bremen an⸗ zumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderung ist ferner erschienen in den Bremer Nachrichten, Bremen, am 11. September 1925.
Bremen, den 11. September 1925.
Bremer Konfum & Wirtschafts⸗ Verein Aktiengesellschaft.
[64434] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1. S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen:
1. 5 ige Anleihe vom Jahre 1910,
2. 5 Yige Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch
enommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb von einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der J. F. Schröder Bank K. a. A. in Bremen an⸗ zumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zurx An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist ferner erschienen in der Weser⸗Zeitung, Bremen, am 11. September 1925.
Bremen, den 11. September 1925. Stephan Ketels Aktiengesellschaft.
[65980]
Salzmann & Comp., Cassel.
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — Fürngsgestben S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer bereits am 21. März 1925 zum 1. Oktober 1925 gekündigten 5 % igen Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1920 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Föhesäserschr Fürsn. oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Fibober von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Rel gecnenglscbigfr geh her sind. Den Altbesitzern s 85 gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 L als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns ein⸗ zureichen. 16“
„Diese Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Blättern erschienen:
1. im Casseler Tageblatt am 10. 9. 1925,
2. in Casseler Post am 10. 9. 1925,
3. “ Zeitung am 11. 9. 925
4. in Leipziger Neuesten Nachrichten am 11. 9. 1925. Börsen⸗Zeitung
5. in Berliner 11. 9. 1925.
Cassel, den 9. September 1925.
Salzmann & Comp.
s [64433
zur von
am
[66064] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Ka2 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % Anleihe von 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des u“ innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei: b 1. Darmstädter und Nationalbank K. g. A., Bremen,
2. J. F. Schröder Bank K. a. A., Bremen,
anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworhen haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
seweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Diese Aufforderung 88 außer im Deut⸗ schen Reichsanzeiger in der Weser⸗Zeitung vom 11. September 1925 erschienen.
Bremen, den 9. September 1925.
Lloyd Dynamowerke Aktiengesellschaft.
[65983] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — Reichsgesetzblatt I Seite 117 — fordern wir die Altbesitzer der nachstehend aufgeführten Anleihen der Rechtsvorgänger unserer Gesellschaft 1. 4 7ige Obligationsanleihe der Nord⸗ deutschen ute⸗Spinnerei und Weberei, Hamburg, vom 1. 7. 1896, 2. 5 7ige Obligationsanleihe der Nord⸗ deutschen Jute⸗Sdinnerei und Weberei, Hamburg, vom 1. 7. 1901, 3. 4 %ige Obli ationsanleihe der West⸗ vh den Jute⸗Spinnerei und Weberei, Beuel, vom 15. 11, 1897 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Genußrechts, inmerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der Verwaltung unserer Gesellschaft, Hamburg, Schopen⸗ stehl 15, Haus „Miramar“ anzumelden⸗ Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihver Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ 1el Obligationengläubiger geblieben sind. een Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Auffordenung im e keichsangeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Blättern erschienen: 1. im Hamburgischen Correspondenten am 4. September 1925,
4. September 1925, .im Hamburger Fremdenblatt 3. September 1925,
. im Berliner Börsen⸗Courier 5. September 1925 Hin der Berliner Börsen⸗Zeitung am
3. September 1925, im Berliner Tageblatt am 5. Sep⸗ tember 1925, . in der Frankfurter 4. Septemben 1925, 8. in der Kölnischen Zeitung 4. September 1925. Hinausgehend über die Bestimmungen des Aufwertungsgesetzes sind wir bereit, Stücke obiger Anleihen im Nominal⸗ betrage von ℳ 1000.— schon jetzt mit RM. 150.— pro Stück einzulösen, sowie im Falle des Nachweises des Altbesitzes die auf die Stücke entfallenden Genuß⸗ vecht durch eine Zuzahlung von RM 50.— abzufinden. Ferner erklären wir uns bereit, die Anleihe der Westdeutschen Jute⸗ Spinmnerei und eeberei, Beuel a. Rh., vom 12. Januar 1921 mit RM. 10.— pro 1000 Papiermark Nominalbetrag, die Anleihe der Jute⸗Spinnerei und Weberei Berlin⸗Bautzen A. G. vom 19. März 1921 mit RM 10.— pro 1000 Papiermark Nen e1 g die Anleihe der Aug. Geoktlieb Spinnerei, Weberei und Seiler⸗ warenfabrik A. G., vom 29. Juli 1920 mit RM 16.— pro 1000 Pa⸗ piermark Nominalbetrag schon jetzt einzulösen. Anleihebesitzer, welche von diesen An⸗ geboten Gebrauch zu machen beabsichtigen, wollen ihre Obligationen mit ent⸗ sprechender Erklärung bis spätestens zum 31. Oktober 1925 an unsere obige Adresse einsenden.
Vereinigte Jute⸗Spinnereien und Webereien Aktiengefellschaft,
am
am
Zeitung am
am
in den Hamburger Nachrichten am
[65996] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Fcnnxe vom 16. Juli 1925 — RGBl. I S. 117
fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % Pigen Anleihe vom Jahre 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei uns selbst an⸗ zumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
J. Frerichs & Co. Aktiengesellschaft, Einswarden i. O.
[66001] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des “ vom 16. Juli 1925 — Reichsgesetzblatt I Seite 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ⁄ bigen Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vexrmeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗
enzeihexa —
1. in Leipzig bei der Allgemeinen Deut⸗
schen Credit⸗Anstalt,
2. in Chemnitz bei der Filiale der All⸗
gemeinen Deutschen. Credit⸗Anstalt,
3. in Berlin bei der Direction der Dis⸗
conto⸗Gesellschaft, “
4. in Göppersdorf bei der Gesellschafts⸗
kasse .“ anzumelden. 1.“
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den . stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die. Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Courier am 6. Sep⸗
tember 1925,
2. Chemnitzer Tageblatt am 5.
tember 1925,
3. Berliner Börsen⸗Zeitung am 5.
tember 1925,
4. Leipziger Tageblatt am 6. Sep⸗
tember 1925 Burgstädt, den
Göppersdorf bei 5. September 1925.
Friedr. Anton Köbke & Co.
Aktiengesellschaft.
Sep 2
Sep⸗
1sse9 Auüfforderung
zur 2 nmeldung des Altbesitzes 4 Industrieobligationen⸗ 8 Gemäß § 39 des Aufwertung
S. 117 — fordern wir die
unserer
4 ½ % Anleile vom Ja auf, ihre Schuldv f 198 die Vorrechte des Altbesitzes in Amin genommen werden, zur Vermeidund h Verlustes des nußrechts, innats einer Frist von einem Monat seit daß Erscheinen dieser Aufforderung in den schen Reichsanzeiger bei uns anzurmohge Der Anmeldung sind die Mäantel Schuldverschreibungen oder der Nachres ihrer Hirberlegsn⸗ beizufügen. be Altbesitzer sind die Inhaber „ Schuldverschreibungen, die ihre Shu verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 8 worben haben, und die bis zur Annelhe Obligationengläubiger geblieben 9 Altbesitzern stehen gleich die Inhabe Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 n Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 qhß 1920 erworben anzusehen sind. M Beweismittel für den Altbesit sig binnen einer Frist von zwei Monaten se dem Erscheinen dieser Aufforderung 3 Deutschen Reichsanzeiger bei uns em he I 1 ie Aufforderung ist in den umoß stehenden vheecheung sst in erschan⸗ 1. Berliner Börsen⸗Zeitung am 8. Sg. tember 1925, S 2. Berliner Börsen⸗Courier am 8. C. tember 1925. Berlin C. 19, den 9. September 198
Franz Seiffert & Co⸗ Aktiengefellschaft.
Seiffert. Goldmann.
[66067] 1l] Lberstein⸗Idarer Elektrizitn⸗
2 ktiengefellschaft Idar. 8 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes van Industrieobligativonen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetes vom 16. 7. 1925 R.⸗G. Bl.l S. 117 — fordern wir die Altbesitze dar nachstehend aufgeführten Anleihen:
1. 4 % Anleihe von 1901,
2. 5 % Anleihe von 1908,
3. 5 % Anleihe von 1914,
4. 5 % Anleihe von 1919, auf, ihre Schuldverschreibungen, für d die Vorrechte des Altbesitzes in Ansprat genommen werden, zur Vermeidung de Verlustes des Genußrechts, innerhel einer Frist von einem Monat seit den Erscheinen dieser Aufforderung in Deutschen Reichsanzeiger bei unfem Gesellschaft anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel dar Schulpverschreibungen oder der Noch⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber dun Schuldverschreibungen, die ihre Schub⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 100, erworben haben und die bis zur Ar⸗ meldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehag gleich die Inhaber von Schuldverschre bungen, die gemäß § 38 des Al wertungsgesetzes als vor dem 1. M. 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz si binnen einer Frist von zwei Monalen seit dem Erscheinen dieser Auffordermg im Deutschen Reichsanzeiger enee reichen.
Oberstein⸗Idar, den 8. Septemtea 1925.
hon
2. 19
Horn. Dr. Sturm
Der Vorstand. O. Trippenset
[66043]
S. 117 fordern innerhalb einer Frist von einem Monat
weis ihrer Hinterlegung beizufügen.
1920 erworben anzusehen sind.
Leipzig, den 7. September 1925.
Fritz Schulz jun.
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligation
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe bu⸗ Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbests in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußech
Juli 1925 — RBl
seit dem Erscheinen dieser Auffordenn
im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. 1 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der duc
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuldd schreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmelda Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaher de Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. A.
„Beweismittel für den Altbesitz sind hinnen einer Frist von zwei Menal seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
8
Aktiengesellschaft.
[66003] Gemäß §.
Reichsanzeiger bei uns anzumelden.
weis ihrer Hinterlegung beizufügen.
1920 erworben anzusehen sind.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Teilschuldverschreibungen oder der
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligation
39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RoGb.
S. 117 — fordern wir die Altbesitzer der nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. 4 % ige Anleihe vom Jahre 1889,
„ 2. 4 ½ % ige Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Teilschuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Ausoef genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhald an Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Denuth
en
N
116, g Altbesitzer sind die Inhaber von Teilschuldverschreibungen, die ihre Teilt verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeld Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die 8 Teilschuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1
Inhaber 9
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Momaten! dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehenden Gesellschaftsblättern erschienen⸗ 1. Berliner Börsenzeitung am 11. September 1925, 8 Leipziger Tageblatt am 11. September 1925, 8 Magdeburgische Zeitung am 11. September 1925, 4 Hallesche Zeitung am 10. September 1925. Halle⸗Cröllwitz, den 9. September 1925.
8 Actien⸗Papierfabr Illing.
8
165989)
Meiner Fri
orderung L.n des Altbesitzes von zur Industrievbligationen. l gmäß § 39 des Aufwertungsgegee⸗ gemöß Sli 1925 — R.⸗G.Bl. 1 17 — fordern wir die Altbesitzer
Anleihe vom Jahre 1896,
unserer IZigen 822 Jahre 1905 a % Cigen Anleihe vom Ja 905, * 8e„chuldverschreibungen, für die auf ühre Schn schrfibus 8 Anspruch
te des A . — werden, zur Vermeidung des
lustes Genußrechts innerhalb erlüßes, ddon Monat seit hen Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns an⸗ zumelde. meldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 lerworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind. Den “ ster gleich die Inhaber von S uldverschrei⸗ bungen, die gemãß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes 8 1920 erworben anzusehen sind. . Beweismittel für den Fesbe sind binnen einer Frist von zwei Monaten eit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗
ichen. 1 3 edie Aufforderung ist in der Zwickauer geitung am 10. September 1925 er⸗
jenen. shhgwiczau, am 9. September 1925.
Aktienbrauerei Zwickau⸗ Glauchau Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Ig5977
als vor dem 1. Juli s
562 Aufforderung 1- vhewelt. des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — ““ 1 Seite 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 prozentigen Anleihe vom Jahre 1907 auf, ihre Schuldverschrei⸗ dungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Gesellschaftskasse in Leipzig⸗Plagwitz, Elisabethallee 64, anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben, und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den er stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind
binnen einer Frist von zwei Monaten seit
dem Erscheinen dieser Aufforderung im
Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:
1. Berliner Börsen⸗Courier
11. September 1925, 1 2 Leipziger Neueste Nachrichten 11. September 1925, 3. Frankfurter Zeitung am 11. Sep⸗ tember 1925. Leipzig, den 11. September 1925.
Kammgarnspinnerei Stöhr & Co., A.⸗G.
Georg Stöhr. Dr. Kurt Kuntze.
[66034] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligativnen.
Gemäß § 39 des Aufwertun sgesebe⸗ vom 16. Juli 1925 R.⸗G. I. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer
4 Pigen Anleihe vom Jahre 1894 nuf, ihre Schuldverschreibungen, für se die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts, bnerhalb einer Frist von einem Ronat seit Erscheinen dieser Auf⸗
orderung i , 8⸗ anzeiger g im Deutschen Reich Deutschen Bank Filiale
am
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bei der remen anzumelden. ö Der Anmeldung sind die Mäntel der wchuldverschreibungen oder der Nach⸗ 8 ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von huldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 ben haben und die bis zur An⸗ feldung Obligationengläubiger ge⸗ 1 sind. Den Altbesitzern stsben ” die Inhaber von Schuldverschrei⸗ nungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ rtungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbesitz 21 binnen einer Frist von zwei onaten seit dem Erscheinen dieser alufforderung im Dentschen Reichs⸗ zeiger einzureichen. feheie Aufforderung ist in den nach⸗ 88 en Gesellschaftsblättern erschienen: Deutscher Reichsanzeiger am September 1925, 11. Sep⸗
2. Weser⸗Zeitung am remen, den 9. September 1925.
tember 1925. Bremer Woll⸗Wäscherei.
Gemͤäß vom 16. Juli 1925 8 Seite 117 ff. — fordern wir die Alt⸗ besitzer der
I. 5 % Leilschuldverschreibung der
Eisenwerksgesellschaft
Rasselsteiner 85 beschränkter Haftung vom Jahre
II. 5 „% Teilschuldverschreibung der Rasselsteiner Eisemwerksgesellschaft ö1“ Haftung vom Jahre
auf, ihre Schuldverschreibungen, für die sie die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch nehmen zu können glauben, zur Vermei⸗ dung des Verlustes der innerhalb einer Frist von einem Monat, vom Tage des Erscheinens 8 Anze ige im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger an gerechnet, bei der Rasselsteiner Eisemwerksgesellschaft Aktien⸗ gesellschaft in Rasselstein bei Neuwied oder dem Bankhause J. H. Stein, Köln a. Rh., Laurenzplatz 3, anzumelden.
Der “ sind die Mäntel der Teilschuldverschreibungen oden der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer ist, wer uldver⸗ chreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben hat und bis zur Anmeldung Gläu⸗ biger geblieben ist.
Dem Altbesitzer stehen die Inhaber von solchen Schuldverschreibungen gleich, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben gelten.
Beweismittel für den Altbesitz sind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzu⸗ reichen. 8
asselstein, den 10. September 1925.
Rasselsteiner Eisenwerks⸗ gefellschaft Actiengesellschaft.
[65997] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des C“ vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 %igen Anleihe vom Jahre 1898 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen
Reichsanzeiger bei
1. der Hannoverschen Bank, Filiale
der Deutschen Bank, Hannover,
2. der Dresdner Bank, Filiale Han⸗
nover, Hannover, und
3. unserer Gesellschaftskasse, Hannover⸗
Linden, Spinnereistraße 9, anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel. für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:
1. Hannoverscher Kurier Hannover am
9. September 1925, 2. Hannoversches Tageblatt am 8. Sep⸗ tember 1925. Hannover⸗Linden, 9. Septbr. 1925. Hannoversche Baumwoll⸗ Spinnerei und Weberei.
[65988] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 1925 fordern wir die Alt⸗ besitzer unserer 8* 9% Schuldverschreibungen is
is C, 4 ½ % Schuldverschreibungen v. 1919,
5 % Schuldverschreibungen v. 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts bis 15. Ok⸗ tober 1925 1
bei dem Bankhaus Friedrich Albert,
Magdeburg, anzumelden. 6“
er Anmeldung sind die Mäntel und Bogen der Schuldverschreibungen bei⸗
zufügen. b b 8 die Inhaber
von
Ser. A
Ser. D
ltbesitzer Ir von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger geblieben ind. Den Altbesitzern stehen gleich die nhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. “ Die erforderlichen Beweismittel sind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzureichen. b Vorstehende Aufforderung erscheint ferner im Sächstschen Staatsanzeiger, Dresden. Lobstädt, den 10. September 1925. Gewerkschaft Viktoria Lobftädt
b. Borna Bez. Leipzig.
8
§ 39 des Aufwertungsgesetzes R.⸗G.⸗Bl. L-
[66018» Aufforderu 1 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des b5 vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 %üigen Anleihe vom Jahre 1914 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger unserer Gesellschaftskasse in Dieringhausen anzumelden. 3 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis
ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen aleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Dieringhaufen, d. 9. Septbr. 1925.
Mühlenthaler Spinnerei & Weberei A. G.
A. Puhl. G. Haselbacher.
[66040] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemãß 19 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R. G.Wl e S. 117 — fordern wir die Altbesitzer folgender Schuldverschreibung
„4 % E1e der
ehemaligen Pyrmonter Wasserwerke
e. G. m. b. H. von 1895“ auf, ihre . Hulrbe ses ztbeefaen für die die Vorrechte des in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Genußvrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei uns anzumelden.
er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung sowie ein Nummern⸗ verzeichnis beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von uld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber der
Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 S
des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Föbat sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Bad Pyrmont, den 8. September 1925.
Bad Pyrmont Aktienge 8 nP Vorstand. P 2
[65995] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von
Industrieobligationen.
(Wiederholt, da in Nr. 189 nicht voll⸗ tändig.)
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗ Wlse S. 117 — fordern wir die Altbesitzer baserer nachstehend aufgeführten An⸗
leihen: 1. 4 ½ Pige Obligationenanleihe Jahre 1901, 2. 4 ½ ige Obligationenanleihe Jahre 1908, 1 3. 4 ½¼ Nige Obligationenanleihe Jahre 1911, 4. 4 ½⅛ NYige Obligationenanleihe Jahre 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reich antager bei der Deutschen Bank, Berlin, bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft,
Berlin, Bankhause S. Bleichröder,
bei dem Berlin, oder 1 bei unserer Gesellschaftskasse, Berlin, Potsdamer Str. 14, anzumelden. ver Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von S bungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten eit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen. 1 Die Fe borbüsang ist noch in den nach⸗ stehenden dg.- ,Sbe. s.; erschienen: 1. Deutsche Allgemeine Zeitung am 8. 9. 1925 1 2. Berliner Börsen⸗Zeitung am 8. 9. 1925
3. Börsen⸗Courier am 8. 9. 1925. Berlin, den 9. September 1925.
Braunkohlen⸗ und Briket⸗ Industrie A.⸗G.
Dr. Büren.
vom vom vom
vom
8 31 Aktiengesellschaft für Leder⸗ fabrikation, München. Gemäß Verordnunag über die Aufforde⸗ rung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen vom 19. August 1925 ist unserer Bekanntmachung vom 20. August noch hinzuzufügen, daß die Aufforderung in den nachstehenden Gesell⸗ schaftsblättern erschienen ist: 1. Deutscher Reichsanzeiger 24. Auagust 1925. 2. Münchener Neueste Nachrichten am 22. Auagust 1925. München, den 8. September 1925. Der Vorstand.
Aufforderung nmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 8 117
fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % Anleihe vom Jahre 1889 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei:
1. Leisniger Mühlen Aktiengesellschaft
in Leisnig oder .
2. Leisniger Bank, Aktiengesellschaft in
Leisnig, oder
3. Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Aktien⸗
gesellschaft, Filiale Leipzig, Tröndlin⸗
ring 3, anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung behfügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Peüm
am
[66006. zur
verschreibungen, die diese vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger . ben Den Altbesitzern stehen gleich die
nhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des als Poß dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen ind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monatken seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Leisnig, den 9. September 1925.
Leisniger Mühlen Aktiengesellschaft.
[66066] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1 .117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 .¼ % igen Teilschuldver⸗ schreibungen vom Jahre 1907 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Ver⸗ lustes des Genußrechts innerhalb einer rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen S. bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des bö als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. weismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die öö l in dem nach⸗ esellschaftsblatt, Chemnitzer Feblats erschienen. Chemnitz, den 9. September 1925.
C. F. Solbrig Söhne Aktiengesellschaft.
Cerutti.
[66065] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrievbligationen. Gens K 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer
4 % Anleihe vom Jahre 1890,
4 % Anleihe vom Jahre 1894,
4 % Anleihe vom Jahre 189bb6 auf, ihre E“ für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗
in Reichsanzeiger bei unserer sell⸗ bsee anzumelden. 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben und die bis zur Anmeldung
bligationengläubiger geblieben b Den ö“ stehen gleic die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufterkungsgesebes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die deseomsrchg ist erschienen: 1 Landauer Anzeiger am 8. September 1925.
Landauer Brauhaus A. G.,
[64852] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925, RGBl. 1I S. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschreibungen, für oie Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichsanzeiger“ bei uns anzumelden
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung i „Deutschen Reichsanzeiger“ einzureichen. Rinteln, den 7. September 1925
Actien⸗Brauerei Rinteln. Bandholt.
[64910 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobtigationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RGBl. I S 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe vom Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbefitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen Auerbach i. V., den 5. September 1925.
Vogtländische
Industrie⸗Aktiengefellschaft. Der Vorstand.
186390 Union
Actien⸗Gesellschaft für See⸗ und Fluß⸗Versicherungen in Stettin. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
hiermit zu der am Montag, den
28. September 1925, 11 Uhr Vor⸗
mittags, im hiesigen Börsenhause — Kom⸗
missionszimmer stattfindenden dies⸗ jährigen ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: b 1. Geschäftsbericht, Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1924. 2. Bericht der Rechnungsprüfer, Be⸗ schlußfassung über Genehmigung der Bilanz und über die zu erteilende Entlastung 3. Beschlußfassung verteilung. 4. Aufsichtsratswahl. 5. Wahl von drei für 1925. Stettin, den 10. September 1925. Der Aufsichtsrat. Franz Gribel, Vorsitzender.
[65966]
Kolbenring⸗Werk Akt.⸗Gef., Bitterfeld.
Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 10. Ok⸗ tober 1925, Vormittags 10,30 Uhr, im Hotel Kaiserhof in Bitterfeld statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ versammlung eingeladen
Tagesordnung: 1
1. Beschlußfassung über die Liquidation
der Gesellschaft. 8
2. Wahl eines Liquidators.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind nach § 20 der Satzungen diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens drei Tage vor der anberaumten Generalversammlung (Hinterlegungs⸗ und Versammlungstag nicht mitgerechnet) in den üblichen Geschäftsstunden bei dem geschäftsaufsichtsführenden Herrn Kauf⸗ mann Richard Kirsten, Bitterfeld, Bis⸗ marckstraße 15, 88 1
a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗
nahme bestimmten Aktien oder In⸗ terimsscheine einreichen und
b) ihre Aktien oder Intermsscheine
hinterlegen und bis zum Schlusse der Generalversammlung daselbst belassen.
Statt der Aktien oder Interimsscheine kann auch eine Bescheinigung hinterlegt werden, welche ihrerseits die erfolgte Hinterlegung der Urkunden bei der Reichs⸗ bank oder einem deutschen Notar zweitels frei ausweist. 8
Bitterfeld, den 9 September 1925
Kolbenring⸗Werk Akt.⸗Gef. Der Aufsichtsratsvorsitzende
über die Gewinn⸗
Rechnungsprüfern
Landau, Pfalz.
Leopold Katzenellenbogen
11“