[70339) Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von „Industrievbligationen.
Gemöß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RGBl. I S. 117. — fordern wir die Altbesitzer unserer
4 .% %igen Schuldverschreibungen
vom Jahre 1913 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch werden, zur Vermeidung des
eerlustes des Genußrechts innerhalb einer rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Auforderung im Deutschen ichganzeiger bei der Gartenheim⸗Ge⸗ nossenschaft Steglitz in B.⸗Steglitz, Im Gartenheim 5. anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel und Bogen der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen, wobei ein der Nummernfolge nach geord⸗ netes Verzeichnis in. doppelter Aus⸗ fertigung mitzuliefern ist.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreiiungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 envorben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Berlin⸗Steglitz, d. 21. Septbr. 1925. Gartenheim⸗Genossenschaft Steglitz,
eingetragene Genossenschaft mit beschrünkter Haftung.
Aufforderung zur Anmeldung des Alibesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G. Bl. I1 Seite 117 — fordern wip die Altbesitzer unserer 5 % igen Teilschuldver⸗ schreibungsanleihe vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermei⸗ dung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderungen im Deutschen Reichsanzeiger bei der Berg⸗ werksgesellschaft Glückaufsegen m. b. 8. in Bochum anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die 1 von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Auffonderung ist in den n stehenden Gesellschaftsblättern am 6. Sep⸗ tember 1925 erschienen:;
1. Rheinisch⸗Westfälische Zeitung.
2. Kölnische Zeitung.
Bochum, den 22. September 1925.
Bergwerksgesellschaft Glückauf⸗
segen m. b. H.
[71404]) Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäͤß 39 des Aufwertungsgesetzes om 16. li 1925 G.⸗Bl. I c117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % higen Anleihe vom Jahre 1909
auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch F werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei 1. der unterzeichneten Gewerkschaft oder 2. der Darmstädter und Nationglbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Filiale Breslau, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Aktiengesellschaft, Filiale Breslau, der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, verlc ncg
dem Bankhaus Delbrück, Schickler
& Co., Berlin, Ss anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli erworben angusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von awei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderuna im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderung ist in den nach⸗ a** veb 7—2
.in der esischen Zeitum eslau,
am 22. 9. 1925, .“
2. in der Breslauer Zeitung, Breslau,
am 22. 9. 1925.
Waldenburg i. Schl., den 23. Sep⸗ tember 1925.
erkschaft des Steinkoh
— 2
92
Aufforder ung umeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — Reichsgesetzbl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer der 7 % Teilschuldverschreibungen der früheren Breslauer Straßen⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft zu Breslau auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ 1275 dieser Aufforderung im Deutschen
eichsanzeiger bei der Stadthauptkasse in Breslau, Blücherplatz 16, anzu⸗ melden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrer⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗
tionsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ esitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß des Aufwertungsgesetzes als vor 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. ismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Vorstehende Aufforderung ergeht vor⸗ behaltlich einer etwa noch später erfolgen⸗ den anderweitigen gesetzlichen Regelung der Aufwertungsansprüche.
Breslau, den 23. September 1925.
Der Magistrat der Hauptstadt
X“
171 zur
8 1.“
[70869] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemah, § 39 des Aufwertu gege sepes vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½⅛ Cigen Anleihe vom Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ 1ve. dieser Aufforderung im Deutschen
eichsanzeiger bei der Dresdner Bank, Filiale Hannover, anzumelden.
Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterleaung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Iuli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:
1. Berliner Tageblatt am 17. Sep⸗ 1 tember 1925,
Berliner Börsen ⸗Zeitung 16. September 1925.
Hannover, den 2. September 1925.
Cigarettenfabrik Constantin.
———
1 1
am
[70340]
Unter Bezug auf die Vexrordnung über
die Aufforderung zur Anmeldung des Alt⸗
besitzes von Industrieobligationen vom
29. August 1925 erneuem wir unsere Auf⸗
forderung vom 8. Auaust 1925 wie folgt:
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes
vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 E. 117
— fordern wir die Altbesitzer unserer
4 %igen Anleihe vom Jahre 1895
und der
4 igen Anleihe vom Jahre 1898
des seit 1906 mit uns verschmolzenen
Steinkohlenwerk Vereinsalück. Oelsnitz
i. E., ferner der voßre 1862 1894
4 %igen Anleihen vom
und vom Jahre der seit 1920 mjt uns verschmolzenen Oels⸗ nitzer Berabau⸗Gewerkschaft Oelsnitz i. E. auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Hauptkasse auf Gewerkschaft Deutschland, Oelsnitz i. E., anzumelden. Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldperschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterleaung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionenaläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitern stehen agleich die Inhaber von Schuldverschretbungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsaesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Bisher gemachte Anmeldungen brauchen nicht wiederholt zu werden. Die Aufforderung ist in der Zwickauer Zeitung am 28. September 1925 er⸗ schienen. Oelsnitz i. Erzgeb., den 23. Sep⸗ tember 1925. 1b
[171826]
2 ]Bank in Celle a
Vereinigung Braunschweiger
Lenniskinbs E. B.
Gemnäß § 39 des Gesetzes über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925) fordern wir hier⸗ durch sämtliche Gläubiger unserer Teil⸗ schuldverschreibungen vom 4. Ja⸗ nuar 1908, die für sich die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch nehmen, bei Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts auf, spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat vom Tage dieser Bekanntmachung ab, ihre Ansprüche bei dem Bankhause N. S. Nathalion Nach⸗ folger in Braunschweig anzumelden.
Die erfornderlichen Beweismittel ind der Anmeldung beizufügen oder nachzu⸗ reichen.
Kgxweces den 26. September Vereinigung Braunschweiger Tennisklubs E. V.
Der Vorstand.
(70809] “ 4 % v. Hammerstein⸗Heinser
Anleihe von 1850. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Teilschuldverschreibungen.
Gemäß § 39 des Aufwertun Sgesebes vom 16. FJuli 1925 R.⸗B.⸗Bl. 1 S. 117 — fordere ich die Altbesitzer der 4 % v. Hammerstein⸗Heinser An⸗ leihe v. 1850 auf, ihre Schuldver⸗ schreibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen v,. bei der Hannoverschen Bank Celle Filiale der Deutschen
umelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel und Pn der Schuldverschrei⸗
ungen nebst einem der Nummernsolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung oder der Nachweis der
interlegung der Mäntel und Bogen der Teilschuldverschreibungen beizufügen.
Altbesitzer sind die Inbaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen P“ einzu⸗ reichen. (Bank⸗ und finanzamtliche Be⸗ scheinigungen.
Die Anmeldung der Vorrechte des Altbesitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen er⸗ folgt; andernfalls wird die übliche Pro⸗ vision in Anvechnung gebracht.
Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die Anmeldestelle, sondern unter meiner ausschließlichen e 2. durch mich.
Apelern (Grafsch. Schaumburg), den 22, September 1925.
Frhr. v. Hammerstein.
[71947 zur
Aufforderung umeldung des Altbesitzes von Industrieobligativnen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925, RGSBl. I S. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer 1. 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1905, 2. 5 % igen Anlei vom Jahre 1909 8 8
auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des schrnbar in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Gh innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei: . Schaaffhausen'schen Bankvperein A. G., Köln, Untersachsenhausen, oder J. H. Stein, Bankhaus in Köln, Laurenzplatz 3, oder Commerz⸗ und ries Pan⸗ A. G., Filiale Köln, Domkloster 3, oder Delbrück von der Heydt & Co., Köln, am Römerturm 7, angurnelden . er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachzveis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: B inisch fäli Zeitung am 24. Sept. 1925, G 3. Berliner Börsenzeitung am 24. Sep⸗ tember 1925. Lucherberg, den 25. September 1925.
[71791] Aufforderu zur Anmeldung des Al tzes von Industrieobligationen.
Gemãß 8 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer
4 % % Anleihe von 1909 au ihre Schuldverschreibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zux Vermeidun des Verlustes des Genußrechts innerhal einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im “ Reichsanzeiger bei . uns, 2. der overschen Bank Filiale der Deutschen Bank, Hannover, anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung oder der Nachweis der Hinter⸗ legung der Mäntel und Bogen der Teil⸗ shuttbexsctebunden beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗
— die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind, Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
eweismittel für den Altbesitz (bank⸗ und finanzamtliche Bescheinigungen) sind binnen einer Frist von zwei aten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt; andernfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. 8
Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die Anmeldestelle, sondern unter unserer ausschließlichen Ver⸗ antwortlichkeit durch uns.
Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Zeitungen am 23. September 1925 erschienen:
1. ““ Kurier
2. Hannoversches Tageblatt. .
Edler & Krische.
— —C——G
[71402] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von eie Pnee eebl e enan. 8 c des Aufwertungsgese vom 16. li 1925 R.⸗G.⸗Bl. I Seite 117 — fordern wir die Alkbesitzer unserer
1. 4 % igen Teilschuldverschrei⸗
bungsanleihe vom Jahre 1905,
2. 4 ¼ % igen Teilschuldverschrei⸗
bungsanleihe vom Jahre 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deuts Reichsanzeiger bei der Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks Graf Schwerin in Bochum anzumelden.
Dex Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer bei g9 en.
Altbesitzer sind die I haber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben Feben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß des § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem I. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderun it in den nach⸗ stehenden ellschatsh ättern erschienen: 1. Berliner Börsenzeitung am 7. Sep⸗
tember 1925
1925,
3. Rheinisch⸗Westfälische Zeitung am 6. September 1925.
Bochum, den 22. September 1925.
Gewerkschaft des Steinkohlen⸗ bergwerks Graf Schwerin.
[71886] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertun etzes
— fordern wir die Altbesitzer von
4prozentigen Teilschuldverschrei⸗
bungen vom Jahre 1892,
4 Mͤprozentigen Teilschuldper⸗ S. aenhg aes. vom Jahre 1895 un
4prozentigen Teilschuldverschrei⸗ bungen vom Jahre 1904
der Gewerkschaft Deutscher Kaiser zu Hamborn
auf, ihre Schuldverschreibungen, für die
die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch
genommen werden, zur Vermeidung des
Verlustes des Genußrechts innerhalb einer
Frist von einem Monat seit dem Er⸗
scheinen dieser Aufforderung im Deutschen
Reichsexeaes bei uns anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizusügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei bungen vor dem 1. Juli 1920 enworben haben und die bis zur An meldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die JI
werks von Kulmiz.
Gewerkschast Deutschland. Dr. Wolf.
Gewerkschast Lucherberg.
Der Grubenvorstand.
2. Kölnische Zeitung am 6. September sch
vom 16. Juli 1925 — RGBl. I S. 117 H.
bes Aufwertunasgesetes als vp 1. Juli 1920 erworben anassehvor den Beweismittel für den Altbes⸗ nd. binnen einer Frist von zwei Monat um dem Erscheinen dieser Aufforderuen ei einzureichen 8 ie Aufforderung ist in! achftas gr- eed enen 8 den nacsse in der inisch Westzaäͤlif Zeitung am 8. Seie nandesflüshe 2. in der Berliner Boörsen⸗Zeitum 8. Seotemher 1025 bd, 1hnew
3. 42 Lefhlcen Zeitung am tember 1925. 8 Be. August Thyssen⸗Hütte,
Gewerkschaft
(rüher Gewerkschaft . 1erhecheit Seance Fr. Thyssen.
[71950 zur
Dr. Späing
Aufforderung umeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. S. 117 — fordern wir die Altbesize unserer nachstehend aufgeführten Anleihenr
4 i9⸗ Anleihe vom Jahre
4 ige Anleihe vom Jahre 18
4 Pige Anleihe vom Jahre 1809
4 Pige Anleihe vom Jahre 189 †
4 PSige Anleihe vom Jahre 1895,
4 Pige Anleihe vom Jahre 1896,
4 ige Anleihe vom Jahre 1904
4 Pige Anleihe vom Jahre 1906
4 Pige Anleihe vom Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Ansprach genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalh einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderuna im Deut⸗ schen Reichsanzeiger
in Frankfurt a. M. bei uns,
der Dresdner Bank in Frankfuri
a. M. oder den Herren Gebrüder Sulzbach
2
anzumelden.
er Anmeldung sind die Mäntel der
Schuldverschreibungen oder der Nachweis
ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitze sind die Inhaber von
[71835 zur
Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Ar⸗ meldung Obligationenaläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben gan⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von nwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in dem zweiten Gesellschaftsblatt (der Frankfurter Zeitung erschienen, und zwar in Nr. 715 vom 25, September 1925 Frankfurt a. M., den 23. Sgeo⸗ tember 1925. Eisenbahn⸗Renten⸗Bank. Aufforderung unmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemãß 8 des Aufwertungsgeseben vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl.l S. 117 — fordern wir die Altbesitzer der nachstehend aufgeführten Anleihen 1. der 4 igen II. Hypothekar⸗ anleihe vom Jahre 1905, 2. der 5 %igen Teilschuldverschrei⸗ bungen vom Jahre 1910, 3. der 4 1% 7igen hypothekarischen Teilschuldverschreibungen von , hn ghehes 1 uf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruc genommen werden, zur Vermeidung Verlustes des nußrechts, innerhalh einer Frist von einem Monat seit den Erscheinen dieser Aufforderung im Dau⸗ en Reichsanzeiger bei 1. der unterzeichneten Gewerkschaft odm 2. den Gebr. Röchling Banken i ms Frankfurt a. M. und Koöhn oder 3. der Deutschen Bank in Berlin ud ihren Zweigstellen oder 4. der Dresdnexr Bank in Berlin und ihren Zweigstellen anzumelden. 4 22 raeeen r die Mong⸗ * zweckmäßig au ie Bogen der Schuld⸗ der Nachweis ihle interlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre C verschreibungen vor dem 1. Juli Uo⸗ erworben haben und die bis zur meldung Obligationengläubiger gebliebe sind. Den n See stehen gleich de Inbaber von Schuldverschreibungen⸗ gemäß 5 38 des Aufperten„setzes 2 vor dem 1. Juli 1920 erwocben anzu sehen sind. sind Beweismittel für den Altbesit sh binnen einer Frist pon zwei Monaten
dem Erscheinen dieser Aufforderung in Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. 4. je Aufforderung ist in den 18 „in heinisch⸗Westfälischen; tung in Essen am 8 Septen
2. in der Frankfurter Zeitung in NIo9. furt a. g- 89. Peptüncbe L 2. % Berliner Börsen⸗Cauge, erlin om 19. Seplember 1925 29, Sodingen z. „ den . tember 1925. 1 der Stein
Schuldverschreibungen. die gemäß
Geswverksche
Mont⸗Cenis.
Deutschen
Frank⸗
Keichsanzeiger und Preußischer
Berlin, Sonnabend, den 26. Septem
ber
Staat
4 8
anzeiger 1925
1
——
1 jachen. 2 5. 1 Verlosung zc.
andit
2 1 Deutsche Kolonialgesellschaften.
von Wertpapieren.
chungs g Inenrate, Perlu. u. Fundfachen, Zustellungen n dergl. vigaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
sellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
Gffentlich
1,05 Reichsmark freibleibend.
er Anzeiger.
Anzeigenpreis für Ln Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
10. Verschiedene
—— — —
—
—
11. Privatanzeigen.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft en. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. —
Bekanntmachungen.
8☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Mᷣl
4 Perlosung nc. bon Wertvapieren.
sidi6. Aufforderung
gr Anmeldung des Altkbesitzes von
1 2— Las ä u. m. e
r huli 1925 — R. 1 I
Feite 117 — fordern wir die Altbesitzer
inserer 2 Anleihe vom Jahre 1910, 18 c% Anleihe vom Jahre 1912 uf, ihre Sre für die 1 Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ommen werden, zur meidung des lustes des Genußre innerhalb nner Frist von einem onat seit dem Frscheieen dieser Aufforderung im Deut⸗ Reichsanzeiger bei der Direction oheanboc fegeft Ferin F. 8 hrenstra 44, anzumelden. 88 Lhnhe des sind die Mäntel und Pogen der vnöö oder der
weis ihrer Hinterlegung beizufügen. d. Eetber sind die Inhaber nan Shcr veschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ fangen vor dem 1. Juli 1920 erworben öben und die bis zur Anmeldung iüenvnenglaubiger sind. Den Alt⸗ izern stehen gleich die Irhaber von Schuldverschreibungen, die Fmüh § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 Juli 1920 erworben anzusehen sind. Zeweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit jem Erscheinen dieser Aufforderung im Reichsanzeiger einzur — 8.. Fre eg te 828. Alt⸗ itzes ist provisionsfrei, soweit an den 1. der Aefesd senen erfolgt; mderenfalls wird die übliche Provision in Fmechnung gebracht. sells ättern erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Courier Nr. c82 am
1 N; Sname 1 Zeit
hheinisch⸗ fälise tung, Essen, Nr. 561l, am 166 September 8” Sollste dt, im Sep⸗ 1925.
dewerkschaft Neu⸗Sollstedt.
Der Grubenvorstand. 189 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von
Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes wom 16. Juli 1925 — R.⸗G.Bl. 1 5. 117 — fordern wir die Altbesitzer mserer
i hoigen Anleihe vom Jahre
1905 und
5 igen Auleihe vom Jahre 1914 nf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch zevommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb eine Frist von einem Monat seit dem Frscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗
Reichsanzeiger 8 8 bei unserer Gesellschaftskasse in Schön⸗ wald oder
der Bank für Thüringen vormals
B. M. Strupp Aktiengesellschaft in
iningen und deren Filialen oder der Mitteldeutschen Creditbank in
Berlin oder der xene . Deutschen Credit⸗ Anstalt in ipzig und Dresden oder dem Bankhaus Gebr. Arnhold in Dresden anzumelden. 1 „Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von uldverschreibungen, die ibre Schuld⸗ derschreibungen vor dem 1. Juli 1920 eworben haben und die bis zur An⸗ neldung Obligationenaläubiger geblieben ind. Den Altbefibern steben gleich die Imhaber von Schuldverschreibungen, die zemäß § 38 des Aufwertunasgesetes als der dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ iisehen sind. ti Beweigmittel für den Altbesitz sind innen einer Frist von zwei Monaten seit Pn Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzreichen. Es empfiehlt sich, außer den Mänteln zuch die Bogen einzreichen. hee Aufforderung ist in den nach⸗ chenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. liner Börsen⸗Zeituna am 18. 9.
2 Ferliner Börsen⸗Courier am 18. 9.
¹ Hofer Anzeiger am 19. 9. 1925, Meininger Tageblatt am 18. 9. 1925. chönwald (Oberfr.), den 23. Sep⸗ tember 1925,
„ Porzellanfabrik Schömwald.
o Bergner. ppa. Zschöckner.
[70027]
Aufforderung
Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RSBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer nom. 000,— ℳ 5 Pigen hypothekarischen Teilschuldver⸗ schreibungen von 1914 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden. zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung bei der unter⸗ zeichneten Gewerkschaft anzumelden. Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ befitzern stehen aleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß §. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Diese Aufforderung ist ebenfalls er⸗ schienen in der Kölnischen Zeitung vom 18. September Nr. 694. Rheinhansen⸗Bergheim, d. 19. Sep⸗ tember 1925.
Steinkohlen⸗Bergwerk 8 Gewerkschaft Wilhelmine Mevissen Die Direktion.
Ricks. Hecke
4 50
Aufforderuug zur Anmeldung des Altbesitzes Industrieobligationen. sebes
Gemã 39 des Aufwert vom 16. Juli 1925 R.⸗G. Bl. Seite 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1910 auf, ihre uld⸗ für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch k17 8r —— werden, zur Verm
[71944
1
8 des Aufwertungsgesetzes als vor dem zur Anmeldung des Altbesitzes von 1. Juli 1920 erworden anzusehen sind.
Zemweismittel für den Altbesitz sind sch binnen einer Frist von zwei Monaten seit
Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
besitzes ist provisionsfrei, den Schaltern der Anmelde erfolg anderenfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.
stehenden Gesellschaftsblättern am 24. Sep⸗ tember 1925
Erscheinen dieser Aufforderung im
—e Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ — sie an tellen erfolgt;
Die Aufforderung ist in den nach⸗
. F5 ienen: 1. Berliner v ef evne. Nr. 447, 2. Berliner Börsen⸗Courier Nr. 447.
Röhrigshof, Werra, im September
1925. Gewerkschaft Nansbach.
Der Grubenvorstand.
8 88
[71948 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Indnustrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925, RGBl. I S. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer An⸗ leihe vom Jahre 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Fenutece innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ e dieser Aufforderung im Deutschen
i eeiger bei: ““ Bankverein A. G., Köln, ntersachsenhausen oder J. H. Stein, Bankhaus in Köln, en.; 3, - Baak A. G Pr at⸗ G., Filice — oster 3, oder
d Köln, - Ibrück von der Heydt & Co., Köln, am Römerturm 7,
anzumelden. 1 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der
Schuldverschreibungen oder der Rachweis ihrer Hintere 9 izu ie
vom 16. Juli —. R G.⸗B S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer Jahre 1911 auf, ihre Schuldder⸗ schreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei Gesellschaft Der . schreibungen nebst Zinsscheinbogen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung bei⸗ zufügen, der N.. nach geordnetes Verzeichnis in doppelter Ausfertigung mitzuliefern ist.
fügen.
Altbesitzer sind Nager von Schuld⸗ verschreibungen, die en Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗
gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗
Pru des Verlustes des Genuß⸗ vechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ sordemeng im Deutschen Reichsanzeiger bei her Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin W. 8, Behrenstraße 43/44, an⸗ zumelden. 9 Der Anmeldung sind die Mäntel und Bogen der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Alwbeliter find die Inhaber von Saß. verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die hemäß § 38 des Aufwertungsgesetes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. eweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit Lemn Ersch en Reenh 2 im ut ichsanzeiger einzureichen. —— ü“ eeeenes des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der hafred, er alls 8-5 die übliche Provision in mnrechnung gebracht. 3 Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern am 24. Sep⸗ tember 1925 erschienen: 1. Berliner ür.es;ae. Nr. 447, 2. Berliner Börsen⸗Courier Nr. 447. Röhrigshof, Werra, im September 1925.
Gewerkschaft Heimboldshausen.
Der Grubenvorstand.
Aufforderung nmeldung des Altbesitzes von undustrlieobligationen.
[71945 zur
J Gemäß vom 16.
unserer 5 % Teilschuldverse vom Jahre 1910 auf, ihre verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Manat seit 8 ErscheFhen. 8225 Auf⸗ orderung im Deutschen Reichsangeiger 8 Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin W. 8, Behrenstraße 43/44, an⸗ zumelden.
Bogen der . oder Nochweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Febsese von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1 haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger sind. Alt⸗
erworben
besitzern stehen gleich die Inhaber von ebemn eebegec die demaß 8 58
tellen erfolgt; s.
besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß §. 3 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. weismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser. Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in der Kölnischen Zeitung erschienen am 24. Sept. 1925. Weisweiler, Krs. Düren, den 25. September 1925.
Gewerkschaft Zukunst.
[71829] Aufforderung— zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Eeeeam Fsese. vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer der im Jahre 1912 von der damaligen Hersfelder Brunnengesellschaft Aktiengesell⸗ chaft zu Hersfeld ausgegebenen 4 %Rͤigen Teilschuldverschreibungen, für die die Stadt Hersfeld die selbst⸗ schuldnerische Büraschaft übernommen hat, auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Neichsanzeiger ei der städtischen Sparkasse zu Hersfeld anzumelden.
Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗
bei Deutschen Reichsanzeiger einzureichen
Der Anmeldung sind die Mäntel und Schuldverschreibungen oder der
verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗
39 des e eee fedet epa⸗⸗ vor dem 1. Juli 1920 erworben dn 192 . h Cecbelber Hohenakemhener aebliehen sind. Den A ite 117 — fort wir die sitzer tionengläubiger geblieben sind. n Alt⸗ 28. fangalvoe reibungen besitzern stehen aleich die Inhaber von Schuld. Schuldverschreibungen. 3
die bis zur Anmeldung Obliga⸗
die gemäß des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sin binnen einer Frist von zwei Monaten seit
e Aufforderung ist auch in der Hersfelder Zeitung am 24. Septbr. 1925 erschienen.
Vorstehende Aufforderung ergeht ledig⸗ lich vorsoralich, um der formellen Vor⸗ schrift des, Aufwertunasgesetzes nachzu⸗ kommen. Die Stadt ist nicht Schuldnerin, sondern haftet nur infolge der Bürgschafts⸗ übernahme. Die Hepsfelder Bvunnen⸗ esellschaft Aktiengesellschaft ist nach er⸗ folgter Liquidation im Jahre 1916 auf⸗ gelöst worden. Die Firma ist erloschen. Der Magistrat der Stadt Hersfeld.
8
8 dem andernfalls wird seitens der obenbenannten
Bank rechnung gebracht.
1
gesellschaften und Deutsche
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in
[71913] . zur Anmeldung des Altbesitzes von
Schuldverschreibungen, die ihre L verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben die meldung Obligationenaläubiaer gebliebe sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von gemäß § 38 vor dem zusehen sind.
binnen einer Frist von zwei seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
gereichten Beweismittel ausreichend sind,
besitzes ist provisionsfrei, soweit
stehenden Zeitungen am 26. September
Russische
5. Kommanditgesell⸗ aften auf Aktien, Aktien⸗
Kolonialgefellschaften.
lünter⸗ abteilung 2. “
Aufforderung 1
Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes 1925 Bl. 1
5 higen Anleihe vom
rmeidung des Verlustes des
Monat seit dem Erscheinen der Verliner Handels⸗ in Berlin anzumelden. Anmeldung sind die Schuldver⸗
wobei ein der Nummernfolge
Inhaber von
die Schuld⸗
Alkbesitzer sind
aben und die bis zur An⸗
EE. die des Aufwertunasgesetzes als 1. Juli 1920 erworben an⸗
Beweismittel für den Altbesitz sind naten
Die Entscheidung darüber. ob die ein⸗
kann nur durch unsere Gesellschaft selbst getroffen werden. . Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ ie an
Schalter der Anmeldestelle erfolgt; die übliche Provision in An⸗ Die Aufforderunga ist in den nah⸗
1925 erschienen:
71816] ge Anmeldung des Altbesitzes von -
Reichsanzeiger bei uns anzum
verschreibungen, die ihre bungen vor haben und die besitzern stehen gleich die Inhaber
des Aufwertungsgesetzes als vor
Aufforderung
Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertun
gsge sese⸗s vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117. — fordern wir die Altbesi 5 igen Anleihe vom Jahre 19 auf, ihre Schuldverschreibungen, die Vorrechte des Altbesitzes in genommen Verlustes des Genußrechts einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im
unserer
123 die Anspru werden, zur; Vermeidung
ung des innerhalb
Deutschen eelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der
Schuldperschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldad Schuldverschreie- dem 1. Juli 1920 erworben bis zur Anmeldung Obligg- Den Alt⸗
8 *⅜h9 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind-d.. Beweismittel für den Altbesitz 98 8
tionengläubiger geblieben sind. Schuldverschreibungen, die gemäß
binnen einer Frist von zwei Monaten se dem Erscheinen dieser Aufforderung i Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. 8. Hannover, den 24. September 19255), Dreyer, Rosenkranz 4 Droop,
Artiengesellschasft.
9 (Unterschriften.) 18 8
[71890
afssedeeng zur
umeldung des Altbesitzes volt
Indnstrieobli gationen.
Gemäß § 89 des vee 8
vom 16. Juli 1925 — R⸗G.Bl.
S. 117 — fordern wir die Altbesitze
unserer nachstehend aufgeführten Anleihe 1. 4 %ige Senh vom . 896,
28½
8 *
82
1 re 1 2. 4 Zige Anleihe vom Jahre 1898. 3. 4 ½ c7ige An 2g⸗ vom Jahre 1900, 4. 4 ½ hige Anseihe vom Jahre 19028 5 g ee. g 8
auf, ihre Schuldverschreibungen, für dis
die Vorrechte des Mleß in Anspru
genommen werden 8 zur Vermeiduna der e
— des nußrechts, innerha einer Frist von einem Monat seit d
Erscheinen dieser Aufforderung im Deut- schen Reichsanzeiger s 3 rlin 2
in els⸗Gesellschaft,
eu — 4 i der 8 id Nationalband Schickletn
bei der Darmstädter bei den Herren Delbrück,
1. Berliner Börsen⸗Courier...
2. Oberschlesischer Wanderer, Gleiwitz.
Gleiwitz, den 26. September 1925.
Eisenindustrie Actien⸗
Gesellschaft in Liauidation. — Die Liquidatoren.
[71861 zur
vom 16. Juli 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer
Jahre
Aufforderung nmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Tiwernmnhagescches 1925 ebAö.s Bl. I
4 % igen Anleihe vom 1912 auf, ihre Schuldver⸗ 2ö für die die Vorrechte des Itbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger ei unserer Gesellschaftskasse in Weiden oder 8 der Bank für Thüringen vormals B. M. Strupp Aktiengesellschaft in Meiningen und deren Filialen oder der Deutschen Bank in Berlin und deren Filialen in Nürnberg, München und Augsburg
anzumelden. ner Anmeldung sind die Mäntel der
Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesizer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗
unserer
8 meldung Obligationenaläubiger geblieben
sind. Den Altbesitzern steben gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die
ind gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als
1. Juli 1920 erworben an⸗ Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von wei naten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Es empfiehlt sich, außer den Mänteln auch die Bogen einzureichen
Die Aufforderung ist in den nach⸗ 89 — w; 1. Hofer Anzeiger am 19. 9. 1925,
2. Meininger latt am 18. 9. 1925.
Weiden (O. 2 23. September 1925. Aktkengesellse aft Porzellanfabrik
Weiden Gebr. Bauscher.
Fuldner.
vor dem
dem Erscheinen dieser Aufforderung im zusehen sind.
Kommanditges. a.
in Frankfurt a. M. 2 bei den Herren Gebrüder Sulzbach, bei dem Bankhause 3— bei der Deutschen Bank, Filiale Fran
furt 98 in Aachen und Köln a. Rh. bei der Dresdner Bank, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutsche
instalt, in Breslau
anzumelden., Der Anmeldung sind die Schuldverschreibungen nebst Zinsschein⸗ bogen oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen, wobei ein der Num; mernfolge nach geordnetes Verzeichnis in doppelter Ausfertigung mitzuliefern ist Allbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihte Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben und die bis zur An⸗ meldung ligationsgläubiger geblieben sind. den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemaß § 38 des Aufwertungsgesetzes alg vor 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. 1 5 Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monatent seit dem Erscheinen dieser Aufforderun im „Deutschen Reichsanzeiger“ zureichen. Die Entscheidung darüber, ob die eim⸗ . Beweismittel ausreichend sind omn nur durch unsere Gesellschaft selbst
er
getroffen werden. 6 Se de. Berfeht 88 Alt⸗ essitzes ist provision „ sobald sie dem Schalter der Anmeldestellen erfol andernfalls wird seitens der obenbenanns . — 8 übliche Provision in nrechnung gebra
Die Aufforderung ist in den stehenden Gesellschaftsblättern am 24. 1925 erschienen: 8
in dem Berliner Börsen.Courier,
in der Berliner Börsen⸗Zeitung.
in der Fülntschen Zeitung.
in der Schlesischen Jeitung in Breslau. ein dem Leipziger Taaeblatt.
Berlin, den 24. September 1925.
Allgemeine Lokalbahn⸗ und
Kraftwerke⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Schrimpfk.