1925 / 226 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

1 8100,,5 zur ordentlichen General⸗ versammlung der Aktien⸗Gesellschaft ür Film⸗Mechanik, Berlin, auf ienstag, den 20. Oktober 1925, Mittags 1 Uhr, in den Räumen Berlin SW., Lindenstr. 78, II. Etage. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts für 1924 und Genehmi der Bilanz für 1924 sowie der inn⸗ und Ver⸗ lustrechnung. 2. Beschlüchastune über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 3. Aufsichtsratswahl. 4. Verschiedenes. Berlin, den 24. September 1925. Der Vorstand. T. von Rothe.

TFI8I] Bau⸗Aktiengesellschaft am Neumarkt in Leipzig.

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre ur außerordeutlichen Generalver⸗ am Montag, den 26. Ok⸗ ben .e be 8.* v im

itzungssaal der Leipziger ilien⸗ Gefungzscn Bank für Grundbesitz, Aktiengesellschaft in eipzig Schiller⸗ traße 5, zur Beratung und schluß⸗ assung siii feiffnde e gesordnung ein:

1. Beschlußfassung über Hypotheken⸗

aufwertung. 8

2, Bericht über Mietverträge. Aktionäre, welche an der außerordent⸗ lichen Generalversammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung, den Tag der Ver⸗ sammlung nicht mitgerechnet, in den üblichen Geschäftsstunden bei der Leipz. Irmabzlen . Gesenscafh Bank für Grundbesitz, Aktiengesell chaft in Leipzig, binterlegen.

Statt der Aktien können auch von der Reichsbank oder einem deutschen Notar ausgestellte Depotscheine hinterlegt werden.

Leipzig, den 24. September 1925. Bau⸗Aktiengesellschaft am Neumarkt. Der Aufsichtsrat.

Dr. Alfred Richter, Vorsitzender. Der Vorstand. Schieblich, Oberst a. D.

[718891 Bekanntmachung der

Anhaltischen Kohlenwerke in Halle (Saale)

gemäß der sechsten Durchführungs⸗ verorduung zur Goldbilanz⸗ verordnung.

Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung vom 29. Dezember 1924 beschloß die Umstellung des bisherigen Grund⸗ kapitals von uom. Papiermark 72 000 000,— Stammaktien, 5000 S über je 300,— und 70 500

tück über je 1000,— und von nom. Papiermark 4 500 000,— Vorzugsaktien, 4500 Stück über je 1000,— im Verhältnis von 10:3 auf nom. Reichsmark 21 600 000,— Stammaktien und nom. Reichsmark 1 350 000,— Vorzugsaktien. In Durchführung dieses Beschlusses werden alle Aktien über bisher nom. Papiermark 1000,— auf nom, Reichsmark 300,— abgestempelt. Die Stammaktien über bisher nom. Papiermark 300,— werden auf Reichs⸗ mark 80,— abgestempelt: bei Vorlegung von zwei Aktien über nom. Papier⸗ mark 300,— wird ferner eine neu ge⸗ druckte Aktie über Reichsmark 20,— ausgehändigt, bei Vorlegung von einer Aktie über nom, Papiermark 300,— edoch gemäß § 17 Abs. 2 der zweiten

Durchführungsverordnung zur Gold⸗ bilanzverordnung auf Antrag hin ein Anteilschein über nom. Reichsmark 10,—; zwei Anteilscheine werden in eine neu⸗ gedruckte Aktie über nom. Reichs⸗ mark 20,— umgetauscht. Das voll⸗ eingezahlte Grundkapital beträgt nun⸗ mehr nom. Reichsmark 22 950 000,—, eingeteilt in nom. Reichsmark 21 600 000,— Stammaktien, 5000 Stück über je Reichsmark 80,— Nr. 1 5000, 70 500 Stück über je Reichsmark 300,— Nr. 5001 bis 75 500 und 2500 Stück über je Reichs⸗ mark 20,— Nr. 1 2500 und nom. Reichsmark 1 350 000, Vorzugs⸗ aktien, 4500 Stück über je Neichs⸗ mark 300,— Nr. 1-—4500; beide Aktiengattungen lauten auf den Inhaber.

Der Vorstand der Gesellschaft ist durch Generalversammlunasbesckluß er⸗ mächtigt worden, an Stelle einer ent⸗ sprechenden Anzahl von Aktien über je ReM 20,—, RM 80,— und RM 300,— solche im Nennbetrage von je RM 100,— oder einem Vielfachen davon auszugeben. Von diesem Recht beabsichtigt der Vor⸗ stand vorerst keinen Gebrauch zu machen.

orstand und Aufsichtsrat sind im übrigen Am

guch ermächtigt worden. nach Durch⸗ hrung eines derartigen Umtauschs die Zassung des Statuts, soweit es das Grundkapital und die Zahl und Stücke⸗ lung der Aktien betrifft, endgültig fest⸗ zustellen.

Die auf den jetzigen Nennbetrag in Reichsmark“ abgestemvelten Stamm⸗

ien Nr. 1—75 500 und Vorzugs⸗ ktien Nr. 1—4500 waren bereits als zum aantlichen der Börse zu Berlin gelassen., während die neugedruckten Aktien Nr. 1 2500 über je Reichs⸗ mark 20,— bei Ausgabe an die Inhaber der Anteilscheine an der genannten Börse lieferbar werden. Die anläßlich der Umstellung geschaffenen Aktien tragen die faksimilierten Unterschriften eines Auf⸗ sichtsrats⸗ und eines Vorstandsmitglieds, die Handzeichnung eines Kontrollbeamten

Kandel an der zu⸗

und Fen Einkrag der Seike des Aktien⸗

buches. Die

nom. Reichsmark 1 350 000,—

Vorzugsaktien haben Anspruch auf eine

auf 6 %

friedigung im

Führjabn 24 uf vorzugoweise sowie a rz

kediguna der Liguidation zu 115 % nebst Diyvidendenrückständen

Falle

beschränkte Vorzugsdividende auf Nachzahlung für

und

6 % laufenden Zinsen. Die Vorzugs⸗ aktien können von der Gesellschaft ganz

oder teilweise losung zu 115 Die gemäß §

schlusses der

kapitals.

treffend die Herabsetzung des Werden nicht sämtliche

durch Ankauf oder 2% zurüͤckgezahlt werden

Generalversammlun

Ver⸗ inlösung erfolgt auf Grund eines H.⸗G.⸗B. zu fassenden a wund⸗ Vor⸗

zugsaktien auf einmal eingelöst, so sind

die zur

durch Verlosung zu Das Geschäftsjahr ist das Kalenderlahr. Gewinnverteilung:

timmen.

Einlösung gekängenden Nummern

1. 5 % zum Reservefonds, solange er den zehnten Teil des Grundkapitals nicht übersteigt sowie etwaige weitere

Rücklagen;

. von dem verbleibenden Betrag an Vorstand und Beamte die vertvags⸗ mäßigen Tantiemen;

. bis

Rückstände auf die Vorzugsaktien; .bis zu 4 % Dividende auf die Stamm⸗

aktien; . von dem

den Aufsichtsrat; 1

.der Ueberschuß wird, soweit er nicht auf neue Rechnung vorgetragen wird, als weitere Dividende auf die Stamm⸗ aktien verteilt.

Die

Reichsmarkeröffnungsbilanz

1. Januar 1924 lautet wie folgt:

——

Aktiv Grubenfelder. Grundstücke.. Eisenbahn 8 Betriebsgebäude Maschinen Wohngebäude

Geräte Beteiligungen Hypothekenforde

A. K. W⸗Ruhegehaltskasse

Auß enstände

Kasse 6 Wertpapiere . Warenbestände

Materialienbestände.

Passi Aktienkapital:

Stammaktien

Vorzugsaktien

Pferde und Wagen.

90

a. RM 1 . . 8662 875 1 784 550 400 220 3 453 790 8 205 262 1 852 580 66 570 197 175 129 618

11 995 % 725 521

0 . . .⁴ d. 8

82

5 . 2 2 9 20 90

rungen der

1 074 001 109 646 2 663 228

76 809 8:

u 6 % Dividende und etwaige

Rest 10 % Tantieme an

per

I11I1A8

29 413 843 1

a ee. *

21 600 000

1 350 000 g⸗ 950 000

Reservefonds Teilschuldverschr Verschiedene

einschl. rückständiger Rest⸗

kaufgelder

A K W.⸗Ruhegehaltskasse

Wohlfahrt

2 590 000 709 2

eibungen Gläubiger

3 3 022 406 131 995 9 716

29 105 843

60 53

15

Die Bewertung der Anlagekonten er⸗ unter Berücksi iug der ein⸗

ctg. gesetzlichen

stimmungen;

sie

ind nicht zu einem höheren Werte als zu

den

Anschaffu⸗ preisen und deng,. den genneinen

gs⸗ bzw.

Herstellungs⸗ inen Wert

Fegeseßt worden, wobei auf die durch

Auskohlung bei

durch Abnutzung der übrigen

entstandene

achtung der Lebensdauer Rücksicht

nommen wurde.

ge⸗ Die am 1. Januar 1924 noch vor⸗

den Grubenfeldern und nstände Wertminderung unter Be⸗

handen gewesenen Verwertungsaktien im

Nennbetrage von 8 218 000 Laufe des Jahres 1924 zum

Grubenfeldern b

zw. Abbau

voll der Gesellschaft zugeflossen ist,

Die Gesell t fol Anlei 82 V 8 s ft hat folgende Anleihen I. 1896: nom. Papiermark 1 800 000,—

mit 4 verzinslich,

II. 1906: nom.

mit 4 ½ % ferner bei e IV.

V. aus dem mark 1

nslich, VI. ngs

zinslich.

zum 2. Januar

gesamt noch nom

Unter den

von insgesamt verbucht, di teils mit 2 Tilgungsraten ( u

Von diesen rd. 1918

betreffenden Ver öffnungsbilanz worden.

Halle (Saal

Raab.

aus dem Jahre

1. Oktober 1023 1924 gek Bilanzstichta behe

ie, mit 4—5

Frist kündbar und meist au

der kleinere Teil vor eingetragen worden wertungsansprüche sind bei Bewertung der

apiermark 2 000 000,— mit 4 % verzinslich, . 1910: nom. Papiermark 3 000 000,—

verzinslich iner

re 1904: nom.

Die unter VI genannte Anleihe ist zum die beS- Anleihen ün

igt worden. ch

Gläubi sind hypo⸗

rn thekarisch gesicherte Forberungen in * 3 186 827,—

Papiermark teils mit sechsmonatiger in jährlichen die Ursprungssumme bis

10 Jahren verteilt) rückzahlbar sind.

100 Einzelhypotheken ist dem 1. Januar Die Auf⸗

bindlichkeiten in der Er⸗ hinreichend berücksichtigt

e), im August 1925.

Anhaltische Kohlenwerke.

Heufelder.

sind im Erwerb von ten und von 501 Stück Kuxen der Gewerkschaft Hohen⸗ Hleerhan verwandt worden, so daß der dutzen aus der Verwertung dieser Aktien

Föen übernommen: 894. nom. Papier⸗ mark 500 000,— mit 4 verzinslich, er⸗ 000,— mit 4 ¼ % ver⸗

aus dem Jahre 1908: nom. Papier⸗ mark 1 120 000,— mit 4 ½ % ver⸗

mden sich ins⸗ rmark 4 731 500,— im Umlauf, die in der Eröffnungsbi lanz mit 15 % aufgewertet ausgewiesen wurden.

verzinolich, Sch

2

und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

(68991]

Die Beamten⸗Spar⸗ und Darlehnskasse Görlitz e. G. m. b. H. zu Görlitz ist mit unterzeichneter Genossenschaft lt. ein⸗ stummigem Beschluß der Generalversamm⸗ lung verschmolzen worden. Die Genossen⸗ schaft ist mit allen Aktiven und Passiven von uns übernommen. Etwaige For⸗ derungen, die noch an die Beamten⸗Spar⸗ und Darlehnskasse Görlitz e. G. m. b. H. zu Görlitz zu stellen sind, bitten wir, bei uns geltend zu machen.

Berlin, den 17. September 1925.

Bank für Deutsche Beamte Schlosser.

88 F 8

9. Bankausweise.

[72308 Wochenübersicht der Sächsischen Bank zu Dresden vom 23. September 1925. Aktiva. RM Goldbestand

nd . .. 21 002 564,— Deckungsfähige Devisen 7 076 468,40 Sonsti e Wech

sel und Schecks 75 392 204,46 Deutsche Scheidemünzen..

34 155,59

Noten anderer Banken 3 818 400,—

Lombardforderungen 176 140,—

Wertpapierer 18 281,35

Sonstige Aktira 6 293 013,16 siva.

. 15 000 000,—

. 3 000 000,— Betrag der umlaufenden Noten. 262 075 652,87 Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiden 12 081 745,17 An eine Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 3 984 041,92 Darlehen bei der Renten⸗ bank. 13 000 000,— Sonstige Passirva 4 669 787,— „Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗ mark 3 521 254,49.

—— ,—

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[66890]

95 Baltische Warenaustausch⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 11. August 1925 ist die Ge⸗ jellschaft aufgelöst. Zum Liquidator ist der unterzeichnete Bücherrevisor Robert Stange zu Berlin, Potsdamer Str. 19, bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesell⸗ schaft zu melden. „Bawag“ Baltische Warenaustausch G. m. b. H. in Liqu.

Robert Stange.

Pas Grundkapital ... Rücklagen

[68952]

Die Kurhaus Hoheneck Gefellschaft mit beschränkter Haftung in Hoheneck bei Lud⸗ wigsburg wird aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Hoheneck, den 12. September 1925.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Emil Häußler.

[67737)

Die Vietzower Kartoffel⸗Flocken⸗Fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Vietzow ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Bietzow, den 12. September 1925. Der Liquidator der Vietzower Kartoffel⸗Flocken⸗Jabrik G. m. b. H.: von Rhoeden.

[64939] Heinrich Darsow, G. m. b. H., Köslin.

19 Juli 1925 die Aufloͤfung und Liqui⸗ dation der Gesellschaft beschlossen. Zu Liquidatoren wurden bestellt die Herren Gustav Darsow und Dr. Wolfgang Mühl⸗ Fordt, beide in Köslin. ir fordern ämtliche Glaͤubiger der Firma Heinrich Darsow, G. m. b. H., auf, sich unter der Höhe und der Gründe ihrer Ansprüche 8p umgehend in melden. Heinrich Darsow, G. m. b. H., i. L. G. Darsow. Dr. W. Mühlpfordt.

[68042¹ Aufforderung.

Als Liquidator der aufgelösten Firma Elektro⸗Industrie G. m. b. H., Land⸗ stuhl (Pfalz) fordere ich hiermit alle chuldner und Gläubiger auf, sich bis spätestens 15. November 1925 an mich zu wenden. Heinr. Kraemer, Bücher⸗ revisor, Saarbrücken II.

[70426) Bekanntmachung.

Die Firma „Neue⸗Oder⸗Werft Gefell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“ in Stettin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden. Berlin, den 21. September 1925. . Karl Hintze,

der Liquidator der „Neue⸗Oder⸗

Werft Gesellschaft mit beschränkter

Der Liquidator der Kurhaus Hoheneck

Die Gesellschafterversammlung hat am

[171798]

[71792] Von Aktiengesellschasft und der Firma Georg Fromberg & Co., hier, ist der Antrag gestellt worden. RM 600 000 neue Stammaktien der Tüll⸗ & Gardinen⸗Weberei, Aktiengesellschaft zu Planen, Nr. 10 001 20 000 zu je RM 40 und Nr. 20 001/5 24 996/25 000 zu je RM 200, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 23. September 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.

Dr. Gelpcke.

[7179313 Bekanntmachung. Von der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main), Commerz⸗ und Privat⸗Bank A. G. Filiale Frankfurt a. M., Dresdner Bank in Frankfurt a. M. und der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale Frankfurt a. M., ist bei uns der Antrag auf Zulassung von RM 1 000 000 neuen Stamm⸗ aktien mit halber Gewinnberechti⸗ gung für das Geschäftsjahr 1925, 0 000 Stück à RM 100, Nr. 1 bis 10 000, und RM 546 000 Stammaktien Lit C mit Gewinn⸗ berechtigung für das Geschäftsjahr 1925, 27 300 Stück à RM 20, Nr. 22 701 50 000, der Berliner Hypothekenbank Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. Frankfurt a. M., 22. September 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M. Dr. Klein.

[71794 Bekanntmachung. Von der Firma E. Ladenburg und der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Frankfurt a. M. ist bei uns der Antrag auf Zulassung von Reichsmark 5000 000 neue Stammaktien 50 000 Stück über je Reichsmark 100 Nr. 200 001 bis 250 000 der Zellstofffabrik Wald⸗ hof zu Mannheim⸗Waldhof zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. rankfurt a. M., den 23. September 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M. Dr. Klein.

[71795]

papieren an der Börse zu Köln. Die Deutsche Bank Filiale Köln hat bei uns den Antrag gestellt, nom. 115 200 000 RM Stamm⸗ aktien (Nr. 1 192 000 zu je 600 NM) der Mannesmann⸗ Röhren⸗Werke in Düsseldorf zum Handel an der hiesigen Börse zu⸗ zulassen. Köln, den 23. September 1925. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Köln. A. Düring. 88

[71796) Bekanntmachung.. Die Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Leipzig, hat den Antrag gestellt, nom. MN 25 669 000 Stamm⸗ aktien 475 000 Stück zu je RM 40, Nr. 40 001 465 000, 640 001 bis 690 000, 30 000 Stück zu je RM 200, Nr. 1 30 000, der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank in München zum Handel und zur Notiz an der Leip⸗ tiger Börse Uuutaste Leipzig, den 23. September 1925. Die Zulassungsstelle für Wert⸗ papiere an der Börse zu Leipzig. Steeger.

[7179721 Bekanntmachung.

Das Bankhaus Zuckschwerdt & Beuchel,

hier, hat beantragt, auf

nom. 200 000 auf den Namen lantende Aktien, 10 000 Stück über je RM 20 mit 30 % Einzahlung innerhalb der Nrn. 1—4014 und 4101 bis 10 100 (gemäß der 6. Durch⸗ führungsverordnung zur Goldbilanz⸗ verordnung) und

nom. 2 000 neue, auf den Namen lantende Aktien, 10 000 Stück über je RM 200 mit 25 % Einzahlnu Nr. 10 201 20 200, der Magdeburger Hagelversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft in Magdeburg

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse

zuzulassen.

Magdeburg, den 22 September 1925.

Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Magdeburg.

Reichardt, stellvertr. Vorsitzender.

Von der Provinzialbank Pommern,

Stettin, ist beantragt worden:

RM 34 000 000 auf den Inhaber lautende Aktien, 32 700 Aktien zu 1000 RM (Serie A Nr. 1—32 700), 11 000 Aktien zu 100 RM (Serie B Nr. 1— 11 000), 10 000 Aktien zu 20 RM (Serie C Nr 1— 10 000) von dem insgesamt 74 000 000 RM betragenden Aktienkapital der Ueber⸗ landzentrale Pommern Aktien⸗ gesellschaft in Stettin

zum Handel und zur Notiz

Stettiner Börse zuzulassen.

Stettin, den 23. September 1925.

Die Zulassungsstelle an der Börse

u Stettin. 8

an der

der Commert⸗ und Privat⸗Bank

Auntrag auf Zulassung von Wert⸗

1enn.,

nladung zue außer

Ceelsesterdegsonden ie beehren uns, uns

zu der am Montag, dene es

ichen

cafiet 1925, Vormittags 10 Berlin im Restaurant „Zum Halbr, 8 Frjedrichsgage t. sttislureaden ause, orde esellschafter Lr. lung ergebenst einzuladen fterversonne 1. Umstellcras des Bnnng; „Umstellung des Stammkapita Reichsmark gemä Verorwntals vc 28. 12. 1923 und der Durchführunge⸗ bestimmungen, in Abänderung bhen e früher gefaßter licher chlüsse. Vorlegung und ööe 8 ilanz per 31. 12. 1924 unter Punf⸗ hebung Abänderung Rüühet diesbezügli Deschlüsse „Erhöhung des Stammkapitals un einen Höchstbetrag von 5000 bis ur Höhe von 135 500,— dur⸗zh ufnahme von höchstens 50 neuen Gesellschaftzan. 2 4. Beschlußfassung über Satzungsände⸗ rungen. 5. Verschiedenes. Gesellschafter, welche persönlich nicht n der Versammlung erscheinen, können sch laut § 10, der Satzungen durch einen anderen mit FFetfficher Vollmacht der⸗ sehenen Gesellschafter vertreten lasfen Vollmachten zur Abstimmung über die Erhöhung des Stammkapitals müssen nit einer durch einen Notar oder Richter be⸗ glaubigten vnfersha versehen fein Diese, Gesellschafterversammlung notwendig geworden, da die Stuttgarter Beschlüsse infolge verlangsamter En⸗ zahlung seitens unserer Gesellschafter nicht alsbald in das Handelsregister eingetragen 1 108 inzwischen abändernze urchführungsbestimmungen nxen sind, so daß formell neue Beschlüsse ge⸗ faßt werden müssen. erlin, den 25. September 1925. Reichsverband Deutscher Lederhändler m. b. H. Adolf Jacobson. Otto Reifenrath. Huberi Bort⸗

[71800]

Gemäß § 65 über die G. m. b. 9. mache ich hiermit bekannt, daß die Ideal⸗ Wäsche Gesellschaft m. b. H. in Berlin durch Gesellschafterbeschluß vom 12. Sey⸗ tember 1925 aufgelöst ist, und forden die Gläubiger der Gesellschaft auf, sic bei ihr zu melden.

Berlin, den 22. September 1925. Der Liquidator: Erich Kulcke.

Genehmi ilanz - n. A

(71oo) 3 Fohannes Biebler & Co. G

. m. b. H., Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Forde⸗ rungen der Gläubiger bis spit. 20. Okt. 1925 anzumelden b. d. Läaui⸗ dator Fritz Spengler, Hamburg, Pestalozzistr. 10.

[68447] 1

Durch Beschluß vom 9. Sept. istdie Firm Jos. Heid Nachf. G. m. b. H., Karbwaren, fabrik in Neupfotz, Pfalz, in Liquidation ge⸗ treten. Etwaige Forderungen wolen bis zun 31. Dez. angemeldet werden. Als Liquidatonn sind die beiden bisherigen Geschäftsfühme Carl Barban und Albert Crummenauer be⸗ stellt, wobei jeder der beiden allein berechtig ist, die Gesellschaft inLiquidation zu vertreten

[66941] in der Gesellschafterversammlung da

Schweidnitzer Ziegel⸗ und Dachsteinweikz G. m. b. H. in Schweidnitz vom 21. Augus 1925 wurde dis Erweiterung des Aufe sichtsrats auf fünf Personen beschlosen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder wieder⸗ und folgende Herren: Ingenien Oskar Hunger, Baumeister Wilbelm Pall⸗ beide in weidnitz, neugewählt. 8 Schweidnitz, am 22. August 1925. Schweidnitzer Ziegel⸗ und Dachstein⸗ werke G. m. b. H. Kohn.

Erfurter Viehverficherungs⸗ Berein a. G. Rechnungsabschluß

für das Ceschältsjahr 1924/25,

Einnahmen. „“ 1. Ueberträge . . . ... 6 2. Beiträge der Versicherten 661 2 8 3. Sonstige Einnahmen. 91 28 4. Der Sicherheitsrücklage 221 entnommen .. 56 32¹ 81

-

8

1. Rückversicherungsbeiträge 2. Entschädigungen für eigene Rechnung . 3. Verwaltungskosten für eigene Rechnung 4. Der Sicherheitsrücklage zugeführt. 5. Sonstige Ausgaben ..

304 346— 434 368 60 705

5 040 86886

—— 9 815 3292

Bestände. 1. Forderungen... 2. Kassenbestand und Ver⸗ mögensanlage.. 3. Sonstiges ..

13³0 129dg 53 36103

89 5222 w 184 48402 13 346,11 112 62361 E 484027

Verpflichtungen.

1. Ueberträge 1“ 2. Sicherheitsrücklage.. 3. Sonstige Verpflichtungen

Haftung in Liquidation.

Gribel, Vorsitzender.

2

den 19. Oktober

un Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

ng begxr.

ülgrn daß 1 1 fel ehe Steuersubjekt angesprochen werden könne.

1 000—N

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beila

1

Nr. 226. Berlin, Sonnabend. den 26. September 1925

bae Lüenvee aeas Beutage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dvem Vereins⸗, 4. vem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregtster z, der Urheb chtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem sesonderen Blatt unter dem Titel⸗

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zenrral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezugs⸗ preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,05 Reichsmark rreibleihend ———

1 Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, m Berlin t Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48. Wilhelm⸗ sufe 32, bezogen werden 1

—— 2

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche RNeich“ werden heute die Nrn. 226A, 226 B und 226 C ausgegeben. ☚᷑

9 Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Betrieb eines Gewerbes im Inland Gewinn erzielen, nicht immer ur Körperschaftsteuer herangezogen werden können. und zwar auch ann nicht, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse im wesentlichen die gleichea sind wie bei dem Vorliegen einer inländischen Betriebs. stätte. Eine solche Gleichheit ist insbesondere dann gegeben, wenn eine ausländische Gesellschaft im Inland durch einen selbständigen Gewerbetreibenden als Generalagenten vertreten wird, dessen gewerbliche Tätigkeit sich nur auf die Vermittluna des Abschlusses von Geschäften (Versicherungs., Kredit⸗, Transportgeschäfte) erstreckt. Die vorgesehene Fassung will bewirken, daß eine ausländische Körper. süag auch dann steuerpflichtig ist, wenn sie im Inland durch einen

109. Vermögensteuerpflicht einer mit juristischer Per⸗ sönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft selbst dann, wenn sie Angestellte (Organ) einer anderen derartigen Gesellschaft sst. Bewertung der von der Muttergesellschaft der Tochter⸗ eselschaft überlassenen Aktien der Muttergesellschaft als bermögensbestandteil der Tochtergesellschaft. Eine Gesell⸗ ücft m. b. H. behauptet, sie sei ledigli Angestellte, Mpan. einer sictngeseln aft und will aus dieser behaupteten Abhängigkeit

sie für die Veranlagung zur ögensteuer 888 8” iese

noiverordnung zur Vermögensteuer 1924 herangezogen werden Der Sachverhalt ist folgender: Eine Hamburger Uhene 1 Agentin für die englische Gesellschaft tätig. Die Firma ist eine elbständige kaufmännische Firma mit eigenem Büro, eigenem Per⸗ sonal und mit der Befugnis, frei über ihre Arbeitskraft zu verfügen. Sie schließt die Versicherungsverträge im Namen der englischen Gesellschaft selbständig ab und zeichnet die Policen in Vollmacht. Irgendwelche einen Vermögenswert darstellende Gegenstände besitzt die englische Gesellschaft in Deutschland nicht: sie hat weder Büro ese noch Angestellte noch sonstige Betriebseinrichtungen in Deutschland Schlußfolgerung ist abzulehnen und 172 auch keine Stütze in Das einzige, das ihr gehört. sind die von der Hamburger Firma vlür der von der vescwerzeführenaen Gesellschaft in bezug genommenen] den Bereich der für die englische Gesellschaft geübten Tätigkeit Kechtsprechung bes Gerichtshofs namentlich auf dem Gebiete des fefüthrtgs Geschäftsbücher, die das Eigentum E1“ sein sestsgeuer⸗ und Körperschaftssteuerrechts, wonach allerdings die ollen, ihr jederzeit zur Einsicht offen stehen und ihr herausgegeben Nüglicsen besteht, daß juristische Personen, statt eine selbständige werden müssen, wenn einmal das Agenturverhältnis beendet sein sollte. gewerb E Tätigkeit auszuüben, als ngeste te im Betrieb eines Das Finanzamt hat angenommen, daß die englische 8- schef in anderen Unternehmens tätig sein können. Die Beschwerdeführerin Deutschland eine Betriebsstätte besitzt, und hat die Gesellschaft in der st als G. m. b. 7 eine jurfstische Person des bürgerlichen Rechtes Weise zur Vermögensteuer 1924 herangezogen, daß es deren Gesamt⸗ mit Sitz im Inland und infolgedessen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 3]/ vermögen im Verhältnis der Gesamtprämieneinnahme zur deutschen Prämieneinnahme geteilt und den der deutschen Prämieneinnahme entsprechenden Teil des Vermögens als steuerbar angenommen hat. Das Finanzgericht hat die Gesellschaft von der Vermögensteuer 1924 freigestellt. n den Gründen der Vorentscheidung ist ausgeführt, daß § 9 des Art. II der I1. Steuernotverordnung ausdrücklich aus⸗ spreche, inländisches Betriebsvermögen 85 insbesondere dann anzu⸗ nehmen, wenn eine Betriebsstätte im Sinne des § 10 Abs. 2 des üinan ansgle cheg. eh— im Inland vorhanden sei. Wenn der § 10 bf. 2 als Betriebsstätten die zur Ausübung des Gewerbes durch ständige Vertreter unterhaltenen gelten lasse, o seien damit nicht die ständigen Geschäftseinrichtungen des Ver⸗ reters, sondern die eigenen Geschäftseinrichtungen der ausländischen Firma gemeint, die hier von ihr unterhalten würden zur Ausübung ihres eigenen Gewerbes durch den von ihr angenommenen ständigen Vertreter. Die Worte in der Vorschrift: „durch ständige Vertreter seien im Zusammenhang mit den vorhergehenden orten „zur Aus⸗ übung des Gewerbes“ und nicht im Zusammenhang mit den nach⸗ folgenden Worten „unterhaltene Geschäftseinrichtungen“ zu verstehen, § 10 des Finanzausgleichsgesetzes stelle an die Spitze den vrif der Betriebsstätte, d. i. einer dauernden Einrichtung der Gesellschaft, von der aus sie sich im Erwerbsleben betätige. Unmöglich könne das Gesetz dann meinen, daß als Betriebsstätte der Gesellschaft auch fremde Einrichtungen angesehen würden, die ein ständiger und von der Gesellschaft völlig unabhängiger, ihr dienstlich nicht unterstehender und nicht in den Organismus der Gesellschaft diegefügber Vertreter

elbständigen Gewerbetreibenden (Generalagenten oder sonstigen genten) oder durch einen 18b unselbständigen, aber üeims im Inlande sich aufhaltenden Vertreter Geschäfte betreibt, Die Erfassung des Abschlusses von Geschäften im Inland durch bevollmächtigte Ver⸗ treter entspricht auch dem englischen Rechte.“ Da die Bestimmung der Novelle ohne Erörterung angenommen wurde, läßt sich vermuten, daß auch die Gedanken der Begründung gebilliat sind Jedenfalls ist nach dieser Begründung die Regierung die auch die II. Steuer. notverordnung erlassen hat der Meinung, daß ein ausländisches Unternehmen in Deutschland ein Gewerbe betreiht nicht nur, wenn es in eine Betriebsstätte unterhält, sondern wenn es im Inland u. a. durch einen selbständigen Gewerbetreibenden ¹e ne e oder sonstigen Agenten) Geschäfte betreibt. § 3 des ermögensteuergesetzes erklärt inländisches Betriebsvermögen für steuexpflichtig Nähere Bestimmungen darüber, was als in⸗ e Betriebsvermögen anzusehen sei, sollten vom Reichs⸗ minister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats und eines vom Reichstag gewählten Ausschusses getroffen werden, sind aber nicht ergangen. Artikel II § 9 der II. Steuernotverordnung sübt für seinen Geltungsbereich eine Erläuterung dahin, daß als in⸗ ändisches Betriebsvermögen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Ver⸗ mögensteuergesetzes das Vermögen gilt, das am Stichtag dem Be⸗ triebe des Gewerbes in Deutschland gedient hat. Zwei Voraus⸗ setzungen sind damit genannt: einmal Fesnn Deutschland ein Ge⸗ werbe betrieben werden, sodann muß ein Vermögen vorhanden sein, das diesem Gewerbe dient. Hier findet sich also der Gedanke aus der Novelle zum Körperschaftsteuergesetz wieder, daß der inländische Gewerbebetrieb nicht die inländische Betriebsstätte, mag sie auch das e Anzeichen des Ubländischen Gewerbebetriebes sein die

des Benge ges. eag n vesmgenste verhsaichtig, Diese sub⸗ seltie Steuerpflicht nach Ziff. 3 knüpft lediglich an die gewählte Rechtsform der inländischen juristischen an und besteht unabhängig von den etwaigen besonderen Beziehungen der juristischen 78 zu anderen Steuerpflichtigen, namentlich den rein nde ichen Beziehungen in Gestalt eines Angestellten⸗ verhältnisses. Auch ein Angestellter kann und wird regelmäßig irgendwelches eigenes Vermögen, wenn auch nicht Art, haben wie dies nach Ausweis der Steuererklärung der beschwerdeführerin und der anschließenden Verhandlungen auch bei der Beschwerdeführerin der Fall ist —, und die blus Eigen⸗ seft als ter kann nicht sein Vermögen in Vermögen essen, dem er als An⸗ 8.ee seine Dienste widmet, verwandeln. Aach der Richtung versch ägt auch nichts die Tatsache, daß sämtliche geschäftsanteile der beschwerdeführenden G. m. b. H. der Aktien⸗ ssellschaft gehören, diese also alleiniger Gesellschafter der 8 m. b. 2 ist. Die von der Beschwerdeführerin hieraus ge⸗ ogene Folgerung, daß ihr Gesamtvermögen auf Grund der Inhaber vhoßt sämtlicher Geschäftsanteile Eigentum der Aktien⸗ gesellschaft sei, ist rechtsirrig, da ds Sesenschafs als juristische berson einerseits und ihre oder, wie ihr einziger Ge⸗ flschafter andererseits verschiedene Persönlichkeiten darstellen und iher auch auf dem Gebiete des Vermögens und Vermögen⸗ stuerrechts nicht als Einheit behandelt werden können. Damit erweist sich auch die weitere Rechtsbeschwerderüge einer Ver⸗ fänne des § 2 Abs. 2 Ziff. 3 des Vermögensteuergesetzes als hinfäl t9. da danach die dortige Voraussetzung, daß das Ver⸗ mnögen der G. m. b. H. ganz oder teilweise nach den vermögen⸗ steuerrechtlichen Bestimmungen „unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen steuerbar ist“, überhaupt nicht vorliegt. Die geteiligung der Aktiengesellschaft an dem Unternehmen der Be⸗ chwerdeführerin (vergl. § 15 Abs. 4 Schlußsaß des Vermögen⸗ jeuergesetzes) begründet keinen Anwendungsfall des § 2 8 2 feühenhe

Steuerpflicht begründet. u die Bestimmung im § 2 II. Reichseinkommensteuergesetzes, nach der das Einkommen aus in⸗ ländischem Gewerbebetrieb der Steuer unterliegt.) Die Vorent⸗ g schaft b scheidung, in der die Vermögensteuerpflicht allein von der Begrün⸗ unterhalte. Im vorliegenden Falle fehle jede örtli eziehung der dung einer inländischen Betriebsstätte abhängig gemacht wird, unter⸗ englischen Firma zu Deutschland. Die Betriebshandlungen des lag hiernach wegen Rechtsirrtums der Aufhebung. Bei freier Beur⸗ inländischen Agenten würden nicht für die Gesellschaft, sondern von teilung ist die Sache Eefnn Aus den vorstehenden Darlegungen, dem Agenten selbständig für sich vorgenommen. r Agent führe insbesondere aus der Anschauung der oben wörtlich wiedergegebenen hier seinen eigenen Betrieb, nicht den ihm fremden Betrieb der Begründung der Novelle zum Kerpirlchen deve ⸗sc—. ergibt sich, daß englischen Gesellschaft. Daß er für die englische Gesellschaft Ver, die englische Gesellschaft in Deutschland ein Gewerbe betreibt Denn trage abschließe, wäre nur dann eine in den Betrieb der Gesellschaft die Hamburger Firma schließt hier ständig als Agent im Namen dürhes ben aa wvöög vice 8 8 86 füf sder Fhehüschen vöSeselschact. * . Fwerträge ziff. 8. ie hier elbständigen Kaufmanns besitze sondern 1 ab. Die Firma besitzt allerdings die Eigen eines selbständigen 1 Ebö beeincsusg nacg nat. II der Gesellschaft eingefügte unselbständige Angestellte und als Kaufmanns, und es kann unter rechtlichen Gesichtspunkten vielleicht 18 Ziff. 5 Sag 2 der II. Steuernotverordnung sind Anteile solche eine hbiesige Vertreterin der eng ischen Gesellschaft wäre. die Frage aufgeworfen werden, ob das einzelne Geschäft, das ein in intändischen Erwerbsgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. 38 Die von dem Finanzamt hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ist Agent hatie und das 88 Zweifel seinem Gewerbehetrieb ds Körperschaftssteuergesetzes basn Eigentümer der dnkeine nur begründet. Das Finanzamt macht seine Entscheidung allein von der zugehört, außerdem auch dem Gewerbebetrieb der vertretenen Firma nit der Hälfte des in jener Ziff. 5 im Satz 1 angegebenen Beantwortung der Frage abhängig, ob in Deutschland eine Betriebs, zugerechnet werden kann. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Wertes (Steuerkurswerts oder ermittelten Verkaufswertes am stätte begründet ist. len E“ e. bühn aber EiR ut 9 Feraefer ges hen nerdc. daß 1 einzelnen 558 31. D. 82 ührungs⸗ der II. Steuernotverordnung bestimmt, daß als inländisches Betriebs⸗ icherungs üsse, die von dem deutschen Agenten für die englische „Dezember 1928) anzusetzen (v'rgl. auch Durchführung, Gefelscef vorgenommen werden, in die Wirtschaftssphäre dieser

best ür di 5 2 34 vermögen im Sinne des § 3 Satz 1 des Vermögensteuergesetzes J.“ unter anderem das Vermögen gelten solle, das am Stichtag dem He. Gesellschaft fallen. Die Gesellschaft muß die Geschäfte in

triebe des Gewerbes in Deutschland gedient habe: ein inländisches Betriebsvermögen sei insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Betriebsstätte im Sinne des § 10 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes vorliege. Deutet schon das Wort „insbesondere darauf hin, daß der zweite Halbsatz die Fälle, in denen ein inländisches Betriebs⸗ vermögen anzunehmen ist, nicht erschöpfend bezeichnen will, so führen zu dem gleichen Ergebnis auch Betrachtungen, die sich an die Rechts⸗ entwicklung und an einen Vergleich mit verwandten Vorschriften in den neueren Reichssteuergesetzen anknüpfen lassen. § 3 des Doppel⸗ steuergesetzes macht das Recht der Bundesstaaten, einen Gewerbe⸗ betrieb zu besteuern, davon abhängig, ob in dem betreffenden Bundes⸗ staat eine Betriebsstätte unterhalten wurde. In Uebereinstimmung hiermit unterwarf § 2 Abs, 1 Buchstabe b des preußischen Ein⸗ kommensteuergesetzes gewerbliches Einkommen nur dann der preußischen Einkommensteuer, wenn preußische Gewerbeanlagen oder sonsti ge gewerbliche Betriebsstätten vorhanden waren. Hiernach war also immer eine Betriebsstätte Voraussetzung für die Steuerpflicht. Ebenso beschränkte § 1 Abs. 2 des Körwerschaftsteuergesetzes in der ursprünglichen Fassung die Besteuerung eines gewerblichen Unter⸗ nehmens, dessen Sitz und Ort der Leitung im Ausland liegt, auf das Einkommen aus einem Gewerbebetriebe, für den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Novelle zum Körperschaft⸗ steuergesetze hat die Einschränkung durchbrochen und unterwirft weiter auch solche ausländischen Unternehmungen, für die in Deutschlano ein ständiger Vertreter bestellt ist, der Körperschaftsteuerpflicht. Bemerkenswert ist die Begründung. aus der auch hervorgeht, wer als ständiger Vertreter eines solchen ausländischen Unternehmens gelten foll. Es heißt auf S 5 der Begründung (Drucksachen des Reichs⸗ tags 1921, Nr. 2867): „Der § 1 Abs. 1 des Gesetzes knüpft die Steuerpflicht des Gewerbebetriebs von Körperschaften. die im In⸗ land weder den Sitz noch den Ort der Leitung haben. an das Vor⸗ handensein einer inländischen Betriebsstätte. Verstehbt man darunter eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung 10 Abs. 2 des Landes⸗ steuergesetzes), so würden ausländische Körperschaften, die durch den

ihrer

Abs. 2, 36, 37). In eben dieser Weise ist bei der Veranlagung 8

der Beschwerdeführerin in bezug 39 die ihr gehörigen Schutz⸗ altien der genannten Aktiengesellschaft verfahren worden. Da

diese Aktien (nach der Ausdrucksweise der Rechtsbeschwerde) bei der Aktiengesellschaft mitversteuert sein sollen, ist anscheinend in dem Sinne gemeint, daß sie bei der Festsetzung des steuerbaren Lermögens der Muttergesellschaft, die nach § 3 Ziff. 4 Abs. 1 32 Artikels II der II. Steuernotverordnung erfolgte mit⸗ Feücsichtige worden sind. Damit aber verlieren sie nicht 8e igenschaft als Vermögensbestandteile der Tochtergesellschaft. Bei sjesee, deren Vermögen im vorliegenden Falle nicht nach den Steuerkurswerten (II. Steuernotverordnung Artikel I1 § 3 Ziff. 4, urchführungsbestimmungen §§5 34, 35), sondern im Wege der bewertung nach den allgemeinen Vorschriften (vergl. Durch⸗ fährungsbestimmungen 6§8 31—33) berechnet ist, erscheinen sie als bertpapiere über Anteile an einer inlandischen Erwerbs⸗ esellschaft und sind mit Rücksicht darauf, daß der in ihnen ver⸗ rperte Anteil am Vermögen der Muttergesellschaft bereits un⸗ mittelbar bei diese versteuert ist, nach Artikel II 6 3 fuütt 5 6 der II. Steuernotverordnung nur mit der Hälfte des teuerkurswerts der ermittelten Verkaufswerte zu bewerten, ohne ücksicht darauf, ob das Vermögen der Muttergesenschaft na

en allgemeinen Vorschriften oder nach Artikel II 8 dif 4 der II. Steuernotverordnung bewertet worden ist. Eine orschrift, daß im letzteren Falle die Anteile der Muttergesellschaft ü der Tochtergesellschaft ganz frei zu bleiben hätten, also ein 228 Artikel II § 3 Abs. 1 Zij. 5 Satz 2 der II. Steuer⸗ vtverordnung hinausgehendes achtelprivileg, ist im Ver⸗

mögensteuerge etz in der Fassung der II. Steuernotverordnung e; kommt also

wirtschaftlichen Wirkung für sich gelten lassen, sie erwirbt den spruch auf die Versicherungsprämien und sie trägt das Risiko. Auch diese wirtschaftliche n- führt zu dem Ergebnis, daß die englische Gesellschaft in Deutschland ein Gewerbe betreibt. Ob sie eine Betriebsstätte hier in Deutschland unterhält, braucht demnach nicht mehr erörtert zu werden. Zu prüfen bleibt noch, ob auch ein Vermögen diesem Gewerbebetrieb am Stichtag gedient hat, Nach den Bestimmungen über ausländische Versicherungsunternehmungen in §§ 85 ff. des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen vom 12. Mai 1901 ist zu vermuten, daß die Gesfellichaf Vermögenswerte in Deutschland hinterlegt haben wird. Der Tat bestand braucht jedoch nicht näher aufgeklärt zu werden, da Artikel I. § 9 der II. Steuernotverordnung nicht zur Voraussetzung 3 at, daß das dem Betrieb dienende Vermögen 85 in Deutschland finden muß. Gerade im Versicherungsgewerbe dessen einzelne Geschäfte häufig für längere Zeiträume abgeschlossen werden, komm es auf das Zutrauen an, ob der Versicherer im adensfalle sein Verbindlichkeit erfüllen können wird. Dieses Zutrauen wird am besten durch den Besitz von Vermögen verbürgt. Wäre die englische Gesellschaft vermögenslos, würde a vermutlich kein deutscher Kauf⸗ mann finden, der seine Versicherungen mit dieser Gesellschaft abschlösse. Schon deshalb „dient“ auch das in England befindliche Vermögen der Gesellschaft dem deutschen Gewerbebetrieb, ganz abgesehen davon, daß, soweit nicht Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vorliegen, das einem Versicherungsunternehmen gewidmete Vermögen als Ganzes der Gesamtheit der -n dienend anzusehen sein wird. Die Steuer ist der Höhe nach im Rechtsmittelverfahren nicht bestritten. Gegen den Verteilungs⸗ schlüssel, den das Finanzamt bei der Bestimmung des der deutschen Steuer unterworfenen Tales des Vermögens angewendet hat, sind nach Lage der Sache Bedenken nicht geltend zu machen. Danach ist der Einspruchsbescheid, der es bei der veranlagten Steuer bewenden ließ, aufrechterhalten und die Berufung zurückgewiesen. (Urteil vom

nicht enthalten. Eine unzulässige Doppelbest 16 n Frage. (Urtetl vom 7. n 1925 1 A 55/,25

Nr. 110. Vermögenstenerpflicht einer ausländischen Fersicherungs esellschaft. Streilig ist, ob eine englische Ver⸗ rungsgesellschaft in Deutschland nach Art. II § 9 der II. Steuer⸗