172425] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Judustrieobligationen. Gemãß 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I1 S. 117 — 1“ die Altbesitzer vpeass nachstehend aufgeführten Anleihen: .4 ½¼ ige Obligationsanleihe vom Jahre 1909, 2. 4 ½ % ige Obligationsanleihe vom Jahre 1919 guf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußre⸗ zts, innerhalb einer Frist von einem nat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ Reichsanzeiger anzumelden. Die Anmeldung kann erfolgen bei n. Zentrale in Nürnberg oder den Niiederlassungen der Dresdner Bank, der Darmstädter und Nationalbank und der Deutschen Bank in Nürn⸗ berg, Berlin, Frankfurt a. M. und München, der Bayerischen Staats⸗ bank in Nürnberg und München sopee bei den Bankhäusern Heidings⸗ eelder & Co. und L. & E. Wert⸗
heimber in Frankfurt a. M. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ hungen vor dem 1. Juli 1920 erworben ben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von
verschreibungen, die Femäß § 38
8 Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:
Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am
1.,1. sen⸗Zeitu Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 19. 9. 1925 w
Berliner Tageblatt, Berlin, “ 9. erlin, am R
3 Fbäntischer Kurier, Nürnberg, am 8 9. . Frankfurter Zeitung, Frankfurt a. M., ürnberger Zeitun ürnberg, 19. 9. 1988, 9— 16“
Nürnberg⸗Fürther Morgenpress⸗ Nürnberg, 85 8 9. 1925. Münchener Zeitung, Whiachecer gatung 29 ische Zeitung, Berlin, am 20. 9.
Nürnberg, den 24. September 1925. Bing Werke vorm. Gebrüder Bing Aktiengesellschaft. Aufforderung
zur 2 Keenen; des Altbesitzes von G 8* 2 88 88n9 e mã s Aufwertungsgesetzes vom 16. dn 1925 — Fungegesede⸗ Seite 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Januar 1920 auf, ihre Schuld⸗ Frirebungen, für die die Vorrechte des ltbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Rei iger: 1 in Köln⸗Mülheim: bei der Kasse der Gesellschaft, in Köln a. Rh.: bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, „Filiale Köln, bei der Dresdner Bank, Filiale Köln, es in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der Dresdner Bank, „ in Frankfurt am Main: ei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesells Hafe auf Aktien, Filiale Frankfurt (Main) bei der Dresdner Bank in Frankfurt ver . er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ührer Hinterlegung mit einem der e e. nach e. Verzeichnis
in doppelter Ausfertigung beizufügen. Facse von Shag. ihre Schuldverschrei⸗
Altbesitzer sind die herschreibungen, die
zungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung li Foneaereier blieben sen Den lcf itzern stehen glei
- die Inhaber von 5 zuldverschreibungen, die gemäß § 38
Aufwertungsgesetes als vor dem
binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ sereichten Beweismittel ausreichend sind, un nur durch unsere Gesellschaft ge⸗ 968 werden. Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie bei is oder an den Schaltern der Anmelde⸗ feles Fäfosght al —— Pe⸗ abte iche Provision in Anrechnung gebracht. Die Fr in der lnischer itung am 25. ptember d. J. er⸗ ienen. Köln⸗Mülheim, den 23. September 925.
Mülheimer Kleinbahnen Actiengesellschaft.
München, am Schul
1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. 28 En. 1e für den hhen⸗ sind
[70055] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½¼ —igen Anleihe vom Jahre 1899 auf, ihre Schuldverschreibungen. für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des
erlustes des , innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Dresdner Bank, Filiale Hannover, Hannover, anzumelden. Der Anmeldung sind die Maͤntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschrei⸗ bungen, die ihre Schuldverschreibungen vor dem 1. Juli 1920 enworben haben und die bis zur Anmeldung Obligations⸗ hleeener geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldver⸗ schreibungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen
anzeiger einzureichen. Hannover, den 28. September 1925. Vereinigte Schmirgel⸗ und Ma⸗ schinenfabriken Aktiengesellschaft, vormals S. Oppenheim & Co. u. Schlesinger 8 89. Hannover⸗ Hainholz. Max Oppenheim. Maey.
[71967] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des vese es vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 5 Pigen Anleihe vom Jahre 1903 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderuna im Deutschen
eichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufüögen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ ngen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von uldverschreibungen, die gemäß § 38
Aufwertungsgesetzss als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind bimen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Königsberg, Pr., den Sep⸗ tember 1925.
Tilsiter Dampfer⸗Verein Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Florian.
[71979] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des eere esetzes 889. 16. Juli 1925 — RGBl. &. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ igen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidun Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger, d. i., bis zum 28. Ok⸗ enen agee 8nsee bei unserer ese tskasse Fröbeln oder bei der Deutschen Bank in Berlin oder bei dem Schlesischen Bankverein Filiale der Deutschen Bank in Breslaum anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen ist einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter der Nach⸗ weis der Hinterleauna der Mäntel der Teilschuldverschreibungen beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von
dverschreibungen, die gemäß § 38
des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Allbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger, d. i. bis zum . November 1925, einzureichen. Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt: andernfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.
Die Entscheidung darüber, ob einge⸗ reichte Beweismittel ausreichend sind, er⸗ folgt nicht durch die Anmeldestelle, sondern unter unserer ausschließlichen Verant⸗ wortlichkeit durch uns.
ie Aufforderung ist in nachstehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Berliner Börsen⸗Zeitung am 27. Sep⸗
tember 1925.
Berliner Börsen⸗Courier am 27. Sep⸗ Schlesische Zeitung am 27. Sept. 1925. Fröbeln b. Löwen i. Schl., den 27. September 1925.
Zuckerfabrik Froebeln
in
dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ b
[[71367] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von I1 Industrieobligationen.
Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (7GBl. I1 S. 117) fordern wir die Altbesitzer unserer nach⸗ stehend aufgeführten Anleihen:
1. der 3 ½ % igen vom Jahre 1895,
2. der 4 % igen vom Jahre 19904,
3. der 4 ½ % igen vom Jahre 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des ““ in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Henh,. innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scbelnen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Gesellschaft in Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 40, während der Geschäftsstunden unter Beifügung eines deppelten, arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses anzumelden. Für jede der vorgenannten Schuldverschrei⸗
ungen sind besondere Nummernver⸗ zeichnisse doppelt einzureichen.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung n.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ zungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ de geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Fhvereeng g sehe⸗ als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.
Die Aufforderun ie in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern am 26. Sep⸗ tember 1925 erschienen; .
1. in der Berliner Börsenzeitung,
2. in dem Berliner Börsen⸗Courier in
Berlin, 3. in der Schlesischen Zeitung, 4. in der Breslauer 2.denn in Breslau, 5. in der Neuen Hamburgischen Börsen⸗ halle in Ham 1— Berlin, den 28. ptember 1925. Vereinigte Königs⸗ & Laurahütte Actien⸗Gesellschaft für Bergbaun & b ttenbetrieb. Der Vorstand. Ohly. Wandel.
Aufforderung
umeldung des Altbesitzes von
Industrieobligationen.
Gemäß §8 39 des Aufwertungs⸗ geüetz 8 vom 16. Juli 1925
⸗G.⸗Bl. I S. 117 — fordern wir die Altbesitzer bnserer nachstehend aufge⸗ führten Anleihen:
1. 4 ½ % hypothekarische Anleihe von 1909 der Stettiner Maschinenbau⸗ Aectien⸗Gesellschaft Vulcan, Stettin,
2. Be 3 hopoherarische Unleih
2. 4 ½ % hypothekarische Anleihe von 1912 der Vulcan⸗Werke Hamburg uüund Stettin Actiengesellschaft, Hamburg, Nr. 5001— 10 000,
auf, ihre Schuldverschreibungen für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genuß⸗ rechtes innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem 82 einen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger
[72463 zur
bei uns in Fanscbacg, sse od ei unserer Gesellschaftskasse oder in Bchasa bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft
oder i Bankhause S. Bleichröder oder bei dem Bankhause Delbrück Schickler & Co. oder in Stettin bei unserer Gesellschaftskasse oder bei dem Bankhause Wm. Schlutow anzumelden. er Anmeldung sind 1. bei der Emisston 1909 die Mäntel nebst Zinsscheinbogen, 2. bei der Emission 1912 die Mäntel und Erneuerungsscheine oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen, wobei ein der Nummern⸗ folge nach geordnetes Verzeichnis in e“ Ausfertigung mitzuliefern
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehen leich die Inhaber von Schuldver⸗ reibungen, die gemäß § 38 des ea vre Sz. als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel ü den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung rm Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen.
Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend ind, kann nur durch unsere Gesellschaft elbft getroffen werden.
Die Anmeldung der Vorrechte des Altbesitzes ist provisionsfrei soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen er⸗ folgt; anderenfalls wird seitens der oben genannten Bankhäuser die übliche Provision in Anrechnung gebracht.
Die Aufforderung ist ferner in nach⸗ Geselichchbliteru am 0. September 192. Frsonst
in der Berliner Börsen⸗Zeitung,
im Berliner Börsen⸗Courier, und
im enbergische Correspondenten.
Hamburg, 25. September 1925.
Vulcan⸗Werke Hamburg und
Aktiengesellschaft.
Rothenhöfer. Schrage.
11“
Mehrle. Ehlert. Wallis.
8, 1“] ₰
Eeeee
LE11“
dem Erschei⸗
[72356] Aufforderung
zur Aumeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes
vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I
S — fordern wir die Altbesitzer
S. 117 unserer 4 ½ % igen Teilschuld⸗ verschreibungen vom Jahre 1904, auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei uns, der Industriegebäude Berlin⸗Hohenschön⸗ hausen Aktiengesellschaft, Berlin⸗ Feesshönbemnsen. Berliner Str.
oder bei folgenden Einlösungsstellen: Darmstädter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Ber⸗ lin W. 8, Behrenstraße, sowie deren Filialen und Depositenkassen, und Löwenbrauerei⸗Böhmisches Brau⸗
haus Alktiengesellschaft Berlin NO. 18, Ale 11/13,
Iden.
Her Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer 2 die Inhaber — ungen, die ihre er
von chreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit inen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in nachstehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Berliner Börsen⸗Courier, Berlin SW., am 22,. 9. Nr. 444, . Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin W. 8, 9. Nr. 444
Berlin⸗Hohenschönhausen, den 25. September 1925. saen riegebäude Berlin⸗Hohen⸗ schönhausen Aktiengesellschaft Ber⸗ lin⸗Hohenschönhausen, Berliner Straße 8/14.
Aktien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb, Düsseldorf. Am 15. August haben wir in Nr. 190 des Deutschen Reichsanzeigers die In⸗ haber der unten aufageführten Schuldver⸗ schreibungen gemäß § 39 des Auf⸗ wertungsgesetzes aufgefordert, ihre An⸗ sprüche auf Vorrechte des Altbesitzes inner⸗ hal der Fetlchen Frist, also bis späte⸗ tens 15, September, bei unsg anzumelden. Wir halten diese unsere Aufforderung trotz der nachträglich ergangenen Verordnung der Reichsregjerung vom 29. August 1925 für ausreichend. Nur für den Fall, daß die genannte Verordnuna der Reichsregierung wider unser Erwarten doch als rechts⸗ ültig anerkannt und daß ihr rückwirkende eltung auch für die vor ihrem Er⸗ scheinen 82 Aufforderungen zu⸗ erkannt wird, erlassen wir die nach⸗ stehende Bekanntmachung: Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des vF FrE vc. vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 —, fordern wir die Altbesitzer unserer 4 und 4 ½ igen Anleihen aus den Wiren 1892. 1895, 1898, 1907 und
ew. der nachstehend aufgeführten An⸗
eihen:
1. 4 ½ Cige Anleihe des Phvenix, A. G. für Bergbau & Hüttenbetrieb, vom
2. Na ia, Tesgleichen, pom Jchre 1919
2. 4 % Pige eichen, vom Jahre 1919,
3. 4 ige Anleihe der Gewerkschaft d Steinkohlenbergwerks „Graf Moltke“
zu Gladbeck (Westf.) vom Jahre 1892,
4 %ige Anleihe des Hoerder 2
werks⸗ und Hütten⸗Vereins zu Hoerde
(Westf.) vom Jahre 1895,
5. 4 ige Anleihe der Bergbau⸗Gesell⸗ schaft „Holland“ zu Wattenscheid vom Jahre 1895,
6. 4 „Rige Anleihe der Akt.⸗Ges. des Steinkohlenbergwerks „Nordstern“ zu Essen, vom Jahre 1898.
auf, ihre Schuldverschreibungen, für die
die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch
genommen werden, zur Vermeidung des
Verlustes des Genußrechts innerhalb einer
rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen
eichsanzeiger bei unserer Hauptverwal⸗ tung in Düsseldorf, Bendemannstr. 2, an⸗ zumelden.
Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen aleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
„Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einmreichen. Diese Aufforderung erscheint nur in der vorliegenden Nummer des Deutschen Reichsanzeigers.
Düsseldorf, den 28. September 1925.
Phoenix, Aktien⸗Geseslschaft für
Schuld⸗ d
kes auf, ihre Schuldve
vementjah Elm Arzeengesellchan
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes Gemäs 8 te evbigationen von c 8 aeeh. vom 16. Ja 1925 — R Segv S. 117 — fordern wir die Müce. unserer 5 % igen Anleihe vom 1910 auf, ihre Schuldverschre für die die Vorrechte des 2 Anspruch genommen werden, zur dn meidung des Verlustes des Genuß deh innerhalb einer Frist von einem 9 seit dem Erscheinen dieser Aufforden „ im Deutschen Reichgamzeiger bei der 9 sellschaftskasse in Elm anzumelden 02 Der Anmeldung sind die Mäntel de Schuldverschreibungen oder der Nachwet ihrer Hinterlegung beizufügen. hea Altbesitzer sind die Inhaber von Sculd. verschreibungen. die ihre Schuldber, schreibungen vor dem 1. Juli 1020 dn worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind - Altbesitzern stehen gleich die Inhaber 8 Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 Jul 920 erworben anzusehen sind. I Beweismittel für den Altbesit sun binnen einer Frist von zwei Monaten sei em Erscheinen dieser Aufforderung i dr Se Reichsamzes 5 einzureccen, m, Bez. Cassel, den 25. tember 1925. 8 Der Vorstand. Dr. Geora Foucar.
Ieneve-, Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von
1 wg-eh 8Ien.
mã 39 des Aufwertungsgese
vom 16. Fal. 1925 9-ee Seite 117) fordern wir die Altbestzer unserer 4 % % igen Anleihe von Jahre 1912 auf, chreibungen, für die sie die Vorrechte des ltbesitzes in Anspruch nehmen, zur Ver⸗ des Verlustes des Genußrechte innerhalb einer Frist von einem Monal seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen
—
melden. Der Anmeldung sind di käntel der Schuldverschreibungen oden der Nachweis ihrer Hinterlegung beize⸗
fügen. tisesiter sind die Inhaber von Schl⸗ verschreibungen, die diese vor dem 1. Jul 1920 erworben haben und bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger 5 sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwert.⸗Ges. als vot dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind, Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger den Anmelde⸗ stellen See 8 Diese Aufforderung ist außerdem in des Berliner Börsen⸗Zeitung am 26. 9. 199% erschienen. 8 Gotha, den 25. September 1925.
Vereinigte Gothania⸗ Werke A.⸗G.
[72376] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes voll Industrieobligationen. Gemäß § 39 des üfvertungegfee vom 16. Juli 1925 (R.⸗Gagl. Seite 117) fordern wir die Albbesiter unserer 4 %higen Fockendorfer Teilschuld, verschreibungen vom Jahre 1896 und 1 4 % % igen Wangener Teilschuld⸗ verschreibungen vom Jaht
1911, 88- 855 für d die Vorrechte des A * in Ansp enommen werden, zur Vermeidung Verlustes des Genußrechts, in einer Frist von einem Monat seit 8 Erscheinen dieser Aufforderung im Dan e leilung ockendorf in Fockendorf bei Alten⸗ urg in Thüringen, anzumelden. 9 Der Anmeldung sind die Mäntel 2 Bogen der Schuldverschreibungen 2 der Nachweis ihrer Hinterlegung beik
Fllipesiber sind die Inhaber ng Schuldverschreibungen, die ihre Scunh verschreibungen vor dem 1. Juli Ar⸗ erworben haben, und die bis zur Der meldung Obligationsgläubiger ind. „. Altbesitern stehen gleich die Inhaben Schuldverschreibungen, die
6 v den b innen einer Frist von zwei V dem Erscheinen dieser Aufforderung 8 eiceaneihe einzume ie Aufforderung ist in 1 stehend genannten Gesellschaftblätte erschienen: „e Ferlin .Berliner Börsen⸗Courier. am 16. September 1925. Berlin 2. ö am 16. ember u1. 3. National⸗Zeitung, Basel, am 17. Sen
1925, 8 4. Hnckraafer Tageblatt, Milsheafe ringen, den 26. September 1922. Simonins sche Cellulosesabriter
Bergbau & Hüttenbetrieb. Der Vorstand.
1 aft. n. 1
Fr. Wollner.
ihre Schuldven
eichsanzeiger bei uns oderz der Deutschen Bank, Filtal- Gotha, 9.
vX““ D r j tte B e i 1 a g e
en Reichsanzeiger und Preußischen St
1. Untersuchun ssachen.
4. Perlosung⸗ ꝛc. von Wertpapieren.
5, Komman
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
20 ABefristete Anzeigen müssen drei
te, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. † Fesgebge. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
tgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
“
1“
—
Berlin, Montag, den 28. September 8 5
Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
1,05 Reichsmark freibleibend.
—
6. 7. 8.
aatsanzeiger
1925
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise 10. Verschiedene Bekanntmachungen
11. Privatanzeigen. . K
—-—-———
— —
—
Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ᷣl
5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
[12391] Bekanntmachung.
Aufforderung zur Anumeldung des Altbesitzes von
Industrieobligationen.
Gemã 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 19225 — R.⸗G.⸗Bl. I 6. 117 — fordern wir die Altbesitzer
ter une 9% Anleihe vom Jahre 1892 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger
ei
1. Provinzialbank Pommern, Stettin, Luisenstraße, oder
2. Bankhaus Wm. Schlutow, Stettin,
anzumelden.
Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizu⸗ fügen. 1 fügent siter sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger geblieben 8 Den Altbesitzern stehen gleich die
nhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ en.
Die Aufforderung ist ebenfalls in dem nachfolgeiden Gesellschaftsblatt er⸗ schienen: Ostseezeitung,
2I. September 1925.
Hohenkrug, den 25. September 1925.
Pommersche Papierfabrik
Hohenkrug. 8 Lohenkrug 8
[72307] Aufforderung
zur Anmeldung des Altbesitzes von 6 J Fbehenas be Gemäß 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RN. , Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer
unserer 4 %igen Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1905 auf, ihre W“ für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch nommen werden, zur Vermeidung des Berlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ n Reichsanzeiger bei 8 dem Bankhause H. F. Lehmann in Halle a. d. S. oder dem Bankverein Artern, Spröngerts, Büchner & Co. Komm.⸗Ges. a. A. in Artern oder der Gesellschaftskasse in Artern anzumelden. der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ Perschreitungen, die ihre Schuldverschrei⸗ ungen vor dem 1. Juli 1920 erworben aben und die bis zur Anmeldung Füligationengläubiger. geblieben ser. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von schuldverschreibungen, die gemäß § 38 6 Aufwertungsgesetzs als vor dem . Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind innen einer Frist von zwei Monaten seit em Erscheinen dieser Aufforderung im eutschen Reichsanzeiger einzureichen. s je BH ist in den nach⸗ bhenden. esellschastsblättern erschienen: . Zerliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 22. September 1925, à „Der Tag“, Berlin, am 24. Sep⸗
bnger 1925, Hallesche Zeitung, Halle a. S., am 8 September — 1 Allgemeine Zeitung für Mittel⸗ deutschland, Halle a. S., am 23. Sep⸗ tember 1 5, Arterner Zeitung, 22. September 1925, Arterner Finse ee Artern, am 22. September 1925.
tern, den 21. September 1925.
aktien⸗Maschinenfabrik „Kyff⸗ häuserhütte“ vorm. Pam Reuß. Gerasch. Lindenberg.
Artern, am
Stettin, am
[72366] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. “ § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RGBl. I. S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ¼% % igen Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Teilschuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genuß⸗ rechtes, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei 1. unserer de e, 2. Gebr. Arnhold, Dresden⸗A., Wai⸗ 20/22,
3. Gebr. Arnhold, Berlin W. Französische Str. 338e,
4. Arons & Walter, Berlin W. 8, Charlottenstr. 55, oder
5. Baß & Herz, Frankfurt a. M., anzumelden. .
Der Anmeldung sind die Mäntel der Teilschuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.
Altbesitzer sind die Inhaber von Teil⸗ schuldverschreibungen, die ihre Teil⸗ schuldverschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Teilschuldver⸗ schreibungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen.
Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Zeitung am
22. September 1925,
2. Frankfurter Zeitung am 241. Sep⸗
tember 1925,
Dresdner Anzeiger am 23. 8
56,
tember 1925, 4. Vossische Zeitung tember 1925. Berlin W. 10, 21. September
Verein für Zellstoff⸗ Industrie A.⸗G.
Dr. Schweitzer.
am
[71882] Westfälische Eisen⸗ und Drahtwerke Aktiengesellschaft Werne bei Langendreer (als Rechtsnachfolgerin der früheren Aplerbecker Hütte, Brügmann, Weyland & Co., Aktien⸗Gesell⸗ schaft zu Aplerbeck).D Aufforderung zur Aumeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des eeee see⸗ vom 16. Juli 1925 — RGBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ¼ Vigen Anleihe vom Jahre 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Frschefnen dieser L“ im Deut⸗ n Reichsanzeiger bei der sche eghen Bank, Berlin W. 8, oder deren Filiale, Dortmund, anzumelden. . 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. — Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Ob⸗ ligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten, seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger, einzureichen. Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt, andernfalls wird seitens der als Anmelde⸗ stellen benannten Banken die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht. 1 Die Entscheidung darüber, ob einge⸗ reichte Beweismittel ausreichend sind, er⸗ folat nicht durch die als Anmeldestellen fungierenden Banken, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwortlichkeit durch uns.
1. Rheinisch⸗Westfälische Zeitung 13. September 1925. 2. Dortmunder Zeitung am 12. Sep⸗ tember 1925. Werne bei Langendreer, 23. September 1925. Der Vorstand.
am
den
[71883] Westfälische Eisen⸗ und Drahtwerke Aktiengesellschaft Werne 8. bei Langendreer. Aufforderuug zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — NGBl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger “ bei dem Bankhaus C. Schlesinger⸗ Trier & Co. Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien, Berlin W. 8, Mohrenstraße 58 —59, oder bei dem Bankhaus Sal. Oppenheim junr. & Cie. in Köln anzumelden. 11““
Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. .
Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗
haben und die bis zur Anmeldung Ob⸗ ligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen aleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten, seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiner, einzureichen. Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt, andernfalls wird seitens der als Anmelde⸗ stellen benannten Banken die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht. 1 Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die als Anmeldestellen fungierenden Banken, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwortlichkeit durch uns. 1u — Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Kölnische Zeitung am 12. September 2. Kölnische Volkszeitung am 13. Sep⸗ tember 1925 . 3. Berliner Börsen⸗Zeitung 12. September 19225 1. Berliner Börsen⸗Courier 12. September 1925. Werne bei Langendreer, 23. September 1925. Der Vorstand.
am am
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4
[649741 Bekanntmachung. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 1¼ higen Anleihe vom Jahre 1905 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger der der Rheinischen Creditbank, Mann⸗ beim, oder bei deren Filialen anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beigafüge. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschrei⸗ bungen, die ihre Schuldverschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationen⸗ gläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die. Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den naͤchstehenden Gesellschafts⸗ blättern erschienen: Frankfurter Zeitung. Frankfurt a. M., am 8. Sept. 1925. Neue Badische Landeszeitung, Mannheim, am 8. Sept. 1925, Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 9. Sept. 1925. Die Ent⸗ scheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die Anmeldestellen, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwort⸗ lichkeit durch uns, Maikammer, 23. September 1925.
Emaillier & Stanzwerke vorm.
[73023]
bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben
Thormann & Stiefel Aktiengesellschaft, Augsburg.
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von udustrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RGBl. I S. 117 — fordern wir die Altbesitzer unserer 4 proz. Anleihe vom 24. Juni 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Bayerischen Hypo⸗ theken & Wechselbank A.⸗G., Augsburg, anzumelden. b 9 er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ ationengläubiger geblieben sind. Den ltbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldberschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Augsburg, den 26. September 1925. Der Vorstand. Rottmann. Schinnerer.
[72990] Aufforderung *
zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.
1nsa; 39 des e w et g g.ehes
vom 16. Juli 1925 — RGBl. IS. 117 —
fordern wir die 9g unserer nach⸗
stehend aufgeführten Anleihen:
5 % ige Anleihe vom Juni 1913,
4 ½ % ige Anleihe vom Juni 1919
auf, ihre Schuldverschreibungen, für die
die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch
enommen werden, zur Vermeidung des
Perlustes des Genußrechts innerhalb einer
Frist von einem Monat seit dem Erscheinen
dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗
anzeiger in Höchst a. M.: bei der Kasse der Gesellschaft, bei der Städtischen Sparkasse, Höchst
a. M., in Frankfurt a. M.: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt a. M., bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., bei der Deutschen Bank Filiale Frank⸗ furt a. M., bei dem Bankhaus Grunelius & Co., Frankfurt a. M., 8 bei dem Bankhaus Gebr. Sulzbach, Frankfurt a. M., 1 bei der Landesbankstelle in Frankfurt
in Wiesbaden: bei der Nassauischen Landesbank, in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien,
bei der Dresdner Bank,
bei der Deutschen Bank,
bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, bei dem Bankhaus Delbrück Schickler
& Co., bei dem Bankhaus Hardy & Co,, G. m. b. anzumelden. — 3 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung mit einem der Nummern⸗ folge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung beizufügen. ltbesitzer Uind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sindd. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, kann nur durch unsere Gefellschaft ge⸗ troffen werden. Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie bei uns oder an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt; andernfalls wird die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht. Die Aufforderung ist in den nach⸗
Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ Ges schienen:
Gebr. Ullrich. 8
[71980]
[1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
1.- in der Frankfurter Zeitung (L. Morgen⸗ blatt) am 26. September 1925,
2. im Höchster Kreisblatt am 25. Sep⸗ tember 1925,
3. im Wiesbadener Tageblatt am 25. Sep⸗
tember 1925. Höchst a. Main, den 23. Sep⸗
tember 1925. 8
Main⸗Kraftwerke Aktiengesellschaft.
Kribben. Schoder.
Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117
— fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % Sigen Anleihe vom Jahre 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Gesellschafts⸗ kasse in Nürnberg⸗Schweinau anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. 1 Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei; bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligan tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber vom Schuldverschreibungen, die gemäß §. 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem Beweismittel für den Altbesitz sinsd binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Frankfurter Zeitung am
tember 1925.
September 1925. 1
Nürnberg, den 28. September 1925. Süddeutsche Metallindustrie A.⸗G., Nürnberg⸗Schweinau.
Nürnberg, am
[72349 Aufforderunng zur Anmeldung des Altbesitzes von Industricobligationen. 8 Gemäß §39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 — RGBl. I S. 117 0 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % Pigen Anleihe vom Jahre 1907 und unserer 4 % higen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichsanzeiger“ 88 bei der Rheinischen Creditbank Filiale Worms, Worms, bei der Süddeutschen Disconto⸗Ge⸗ A. G. Filiale Worms,
chen Creditbank,
bei der Süddeutschen Disconto⸗Ge⸗ sellschaft A.⸗G., Mannheim, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis Hinterlegung bei⸗ zufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuldverschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldver⸗ schreibungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.
Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten eit dem Erscheinen dieser Aufforderung vnc. Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen.
Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sh erfolgt nicht durch die Anmelde⸗
Mannheim,
tellen, sondern unter unserer aus⸗ chließlichen Verantwortlichkeit durch uns. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Blättern erschienen: 1. Neue Badische Landeszeitung, Mannheim, vom 23. September; 2. Frankfurter Zeitung, Frankfurt, vom 24. September; 3. Wormser Zeitung, Worms, vom 24. September. Pfeddersheim bei Worms, 24. September 1925.
Conservenfabrik Joh. Braun
den
stehenden Blättern erschienen:
Aktiengesellschaft.
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