1926 / 35 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs,

Reichsmark etwa 900 Millionen Reichsmark. So groß das Interesse des Reiches an dem Wiederaufbau dieser schwer geschädigten Existenzen ist, gestattet es die Finanzlage des Reiches nicht, vom Reich aus in absehbarer Zeit weitere Beträge zur Verfügung zu stellen. (Hört! hört, rechts. Sehr richtig! links) Eine weitere Beihülfe könnte diesen Geschädigten nur dann zu teil werden wenn es gelimgt, in den künftigen Verhandlungen vor dem Auslegungsschiedsgericht im Haag. das zur Auslegung von Streittragen des Sachverständigengutachtens bestimmt ist, aus den Reparationsjahresleistungen Beträge für Ent⸗ schädigungszwecke flüssig zu machen.

Ich fomme nun zu dem eigentlichen 3989 Millionen im ordentlichen und 127 Millionen im außererdentlichen Haushalt aufweist. Ich habe bereits anfangs ausgeführt, daß es das Bestreben der Reichsfinanzverwaltung gewesen ist, die außerordentlichen Ausgaben auf das denkbar niedrigste Maß zu beschränken. In der Rechnung des Jahres 1924 betrugen sie rund 500 Millionen, im Haushalt 1925 184 Millionen Reichs⸗ mark. Die drei Hauptposten sind 15 Millionen Reichsmark zur Förderung des Baues von Wohnungen für Bedienstete des Kriegsbeschädigte und Kriegerwitwen, 28 Millionen Zuschuß zu den Kosten der Schiffsbauten und 67 Mil⸗ ionen für den Ausbau von Binnenwasserstraßen. Bei den Ausgaben für die Binnenwasserstraßen handelt es sich nur um die Fortsetzung der in den Vorjahren begonnenen Maßnahmen, nicht um die Inangriffnahme neuer Kanalbauten. Ob solche für die Zukunft möglich sind wird ebenso von strenger Prüfung ihres wirt⸗ schaftlichen Wertes abhängen, wie von der Möglichkeit, für diesen Zweck Anleihen zu erträglichem Zinsfuß aufzunehmen.

Von den fortdauernden Ausgaben beanspruchen die Bezüge der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reiches 670 Millionen, bas sind 18 %, die Versorgungsgebührnisse einschließlich der Militär⸗ renten für Kriegsbeschädigte 1557 Millionen, das sind 42 %, die

Finanzbedarf, der

sachlichen Verwaltungsausgaben und die Ausgaben für besondere

Sachzwecke 1513 Millionen, das sind 40 Prozent der Gesamtausgaben. An dem Pensionsfonds, der erst durch die Beschlüsse des Reichstags bei der Beratung des Haushalts für 1925 wesentlich erhöht worden ist, lassen sich Abstriche nicht machen. Die Personalausgaben spielen zwar im Reichshaushalt verhältnismäßig eine weit geringere Rolle als in den Etats der Länder und Gemeinden, bei denen sie den Hauptteil der Ausgaben ausmachen. Aber ich betone doch nochmals meine bereits ausgesprochene Ueberzeugung, daß auch im Reiche eine weitere Verringerung dieses Ausgabepostens eintreten kann und muß. Diese Verringerung ist nur im Wege der Nichtbesetzung eines Teiles der freiwerdenden Planstellen möglich Es wird aller Energie der Keichsfinanzverwaltung bedürfen, um die Inflation, die auch im Beamtenkörper Platz gegriffen hat, zu überwinden. Das Ziel muß sein die Erhaltung einer zahlenmäßig kleinen, hochwertigen und dieser Leistung entsprechend besoldeten Beamtenschaft. (Sehr gut!) Der Weg da, den ich in meiner Tätigkeit in Sachsen nicht ohne Erfolg gegangen bin, ist die erganische Verminderung der Beamtenzahl, der Abbau üͤber die Vakanzen, der die Beamtenschaft selbst davor schützt, in irgend einer Weise auch nicht durch Verschlechterung der Be⸗ förderungsverhältnisse in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Nur wenn bei jeder, durch irgendwelche Gründe freiwerdenden Stelle infolge Ausscheidens eines Beamten genau geprüft wird, ob die Neu⸗ besetzung der Stelle unbedingt erforderlich ist oder ob sie durch Ver⸗ einfachung oder anderweitige Arbeitsverteilung erspart werden kann, werden wir, ohne in die Beamtenrechte irgendwie einzugreifen, zu dem erstrebten Ziel der Verminderung der Gesamtzahl der Beamten⸗ schaft kommen (Sehr wahrh

Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Aus⸗ gaben für besondere Sachzwecke umfassen 1513 Millionen Reichs⸗ mark. Unter diesen Ausgaben befinden sich als größte Posten die Ausgaben für soziale Zwecke mit 358 Millionen Reichsmark, für die Reichsschuld mit 283 Millionen, die sächlichen Ausgaben der Heeres⸗

und Marineverwaltung mit 376 Millionen, die Zahlungen an die

8 9 9„ * 2 * Länder für die Schutzpolizei mit

190 Millionen Reichsmark Hier ist die Möglichkeit von Ersparnissen außerordentlich schwer erkennbar.

(Höit! bört! bei den Kommunisten.)

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Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch elnige Be⸗ merkungen zu den Einzelplänen.

Der Haushaltsplan des Auswärtigen Amtes zeigt eine Steige⸗ rung des Zuschußbedarfs um rund 20 Millionen. Diese beruht aber erfreulicherweise im wesentlichen darauf, daß die Gebühren bei den gesandtschaftlichen Behörden und Konsulaten infolge des Abbaus des Sichtvermerkszwanges und der Sichtvermerksgebühren einen Rück⸗ gang von 12 Millionen Reichsmark aufweisen (sehr gut!) ein Einnahmeausfall, der im wirtichaftlichen Interesse nur zu be⸗ grüßen ist, da er einem wirklichen Bedürfnis entspricht. Für den Auslandedienst sind neu eingestellt die Ausgaben für 15 neue Konsulate mit den erforderlichen 20 Planstellen.

Beim Reichsministerium des Innern ist zur Förderung der von der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft verfolgten Zwecke ein Betrag von 3 Millionen vorgesehen Für Zwecke studentischer Wirt⸗ schaftshulfe sind wie im Vorjahre 3 Millionen eingestellt So sehr uns die augenblickliche Not zu Sparsamkeit auf allen Gebieten zwingt, so wird, glaube ich, doch der Staat für kurturelle Maßnahmen eine nicht zu geschlossene Hand behalten müssen. (Sehr wahr!) Es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß vor mehr als 100 Jahren in Preußens größter Not die Universität in Berlin gegründet wurde, die eines der wichtigsten Mittel bildete, um den Weg aus der Tiefe⸗ zum Wiederaufstieg zu finden. Wir müssen meiner Ueberzeugung nach gerade in den Zeiten politischer und wirtschaftlicher Not trotz

aller Armut auch von Reichs wegen dafür sorgen, daß das Feuer des

deutichen Geisteslebens nicht verlöscht, sondern glimmend erhalten bleibt, bis es wieder einmal hell und lodernd einem glücklicheren Volke leuchtet. (Bravol) Mittel, die dafür im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Versügung gestellt werden, stellen meiner Ueber⸗ zeugung nach werbende Anlagen im besten Sinne des Wortes dar. (Sehr gut!)

Beim Reichsarbeitsministerium ist eine Vermehrung der Plan⸗ stellen für das Reichsversicherungsamt eingetreten, deren Notwendig⸗ keit sich aus der Vermehrung der Geschäftslese und der Erweiterung des Aufgabenkreises dieser Behörde ergibt. Die unterstützende F werbslosenfürsorge ist mit 40 Millionen, die produktive mit 60 Millionen Reichsmark angesetzt. Die augenblickliche Wirtschafts⸗ lage erfordert, zumal nach Einfüͤhrung der Kurzarbeiterunterstützung, für die nächsten Monate zweifellos höhere Mittel Es wird aber aozuwarten sein, ob die von der Reichsregierung zur Erleichterung der Steuerlast und zur Exportförderung eingeleiteten Maßnahmen eine Wieder⸗

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ankurbelung der Wirtschaft schon in den nächsten Monaten bringen, so daß die Erwerbslosenunterstützung dann wieder aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gedeckt werden kann. Schon die nächsten Monate werden uns meiner Ueberzeugung nach hier die Möglichkeit geben, klar zu sehen und die Entscheidung darüber bringen, ob wir in einem Nachtragsetat, falls die Zahl der Erwerbslosen sich nicht verringert, höhere Mittel für zwangsläufige Ausgaben auf diesem Gebiet anfordern müssen

Der Haushalt des Reichswehrministeriums zeigt einen Mehrbedarf von 70 Mill. für das Heer und 47 Mill. für die Marine (hört, hört! bei den Kommunisten). Ein Teil der In⸗ und Auslandpresse hat geglaubt, in dieser Steigerung Rüstungsmaßnahmen erblicken zu müssen. Diese Annahme beruht auf völlig irrtümlichen Voraussetzungen Der Mehrbedart beruht zum Teil einfach darauf, daß, wie ich anfangs schon allgemein bemerkte, die seit dem 1. Juli 1924 eingetretenen Erhöbungen der Gehälter und Löhne jetzt im Haushalt des Reichswehrmmwisteriums erscheinen, während sie 1925 in dem Pauschbetrag der allgemeinen Finanzverwaltung enthalten waren. (Hört, hört!) Zum anderen Teile beruht der Mehrbedarf auf den seit dem 1. Jult 1924 eingetretenen Steigerungen der Preise für alle Materialien und sächlichen Bedürfnisse; diese Steigerungen wirken sich naturgemäß erst jetzt im Entwurf des Haushalts für 1926 aus. Die Steigerung der Ausgabensätze ist mithin eine zwangs⸗ länfige und ermöglicht es keineswegs bisher nicht schon vorgesehene Beschaffungen vorzunehmen oder besondere Maßnahmen andeter Art zur Durchführung zu bringen. Bei der Veranschlagung des Haushalts für 1926 ist vielmehr eine so weitgehende Sparsamkeit verlangt und bebbachtet worden, daß die Ausrüstung von Her und Marine mit den eingesetzten Etatsmitteln nicht auf den Stand gebracht werden kann, der durch den Versailler Vertrag zugestanden ist. (Hört, hört! bei den Völkischen)

Im Haushalt des Reichsfinanzministeriums ist die Einnahme aus der Beteiligung an industriellen und kaufmännischen Unternehmungen⸗ insbesondere an der Viag, auf 5,4 Millionen, gegen 3,4 Millionen im Vorsahre geschätzt. Bei der Reichsabgabenverwaltung mit ihren rund 70 000 Planstellen wird die Frage der Personalverminderung tatkräftig in Angriff genommen werden müssen (bravo), sobald das Veranlagungsverfahren au’ Grund der neuen Steuergesetzgebung reibungslos läuft. Eine Vereinfachung der Verwaltung halte ich gerade hier für ebenso möglich wie notwendig. (Sehr richtig ) Im Interesse der Ersparnis an unproduktiver Arbeit sowohl für den Staat wie für den einzelnen Steuerzahler werden hier alle Möglich⸗ keiten der Vereinfachung, von denen ich im Anschluß an die Steuer⸗ erleichterungen ja schon gesprochen habe, sorgfältig geprüft werden. Insbesondere auch die Frage, ob nach englischem Vorbild nicht auch in Deutschland zunächst probeweise die Praxis eingeführt werden kann, daß vereidigte Revisoren, deren Grundsätze bei der Prüfung der Bücher und der Aufstellung der Bilanzen mit der Reichsfinanz⸗ verwaltung zu vereinbaren sind, das Recht erhalten können, daß die von ihnen aufgestellten Gewinn⸗ ünd Verlustrechnungen und Bilanzen ohne neue Nachprüfung der Steuerveranlagung zugrunde gelegt werden (hört! hört!), ein System, das sich bekanntlich in England seit langer Zeit außerordentlich hbewährt hat und eine Unsumme von Verärgerungen und unproduktiver Arbeit erspart. (Lebhafte Zu⸗ stimmung) Ich möchte aber gegenüber weit verbreiteten irrtümlichen Arsichten über das Verhältnis zwischen dem Steueraufkommen und den Erhebungskosten hervorheben, daß die Erhebungs⸗ und Verwaltungs⸗ kosten bei der Steuerverwaltung 4 92 vH, bei der Zollverwaltung 6,18 vH, bei der gesamten Reichsabgabenverwaltung 5,30 vH ihrer Einnahmen nicht überschreiten, also wesentlich niedriger sind als zum Teil in der Presse angegeben. Bei der Beurteilung dieses Ergebnisses ist zu berücksichtigen, daß die Reichsabgabenverwaltung in erheblichem Umfang durch fremde Aufgaben, besonders durch die Besorgung von Landesaufgaben belastet ist. Erwähnt zu werden verdient, daß der Buch⸗ und Betriebs⸗ prüfungsdienst im Rechnungsjahr 1924 eine Mehreinnahme von 88 Millionen an Steuern und eine Einnahme von 6 Millionen Reichsmark an Geldstrafen erbracht hat; im ersten Halbijahr 1925 betrugen die entsprechenden Zahlen 46 und 4 Millionen Reichsmark.

Ich möchte dieses Kapitel indessen nicht abschließen, ohne auch an dieser Stelle auszusprechen, wie außerordentlich schwierig in den hinter uns liegenden Zeiten der dauernd geänderten Steuergesetze und der Unsicherheit der Faktoren, die zur Feststellung der Steuer⸗ bescheide zu berücksichtigen waren, die Arbeit der Beamten der Reichsfinanzverwaltung gewesen ist und wie hoher Dank ihnen für ihre opfervolle und undankbare Aufgabe gebührt. Ebenso deutlich aber möchte ich feststellen, daß die Zeit gekommen ist, wo wir auch auf diesem Gebiete, nachdem dte letzten Reste der Uebergangszeit über⸗ wunden sein werden, zu Vereinfachungen und für den Reichsetat nicht unwesentlichen Ersparnissen kommen müssen. (Sehr wahr!)

Der Reichsrat hat im Haushalt des Reichsfinanzministeriums den vorjährigen Betrag von 263 000 ℳ, der die Aufwendungen für die Verwaltungsabbaukommission und das Büro des Sparkommissars zu bestreiten bestimmt ist, unter den einmaligen Ausgaben wieder aufgenommen. Der Reichsrat bat sich hierbei von der Erwägung leiten lassen., daß es im gegenwärtigen Augenblick einer überaus ge⸗ spannten Finanz⸗ und Wirtschaftslage am wenigsten an der Zeit sei, auf die Benutzung der reichen Ersahrungen zu verzichten, die der Sparkommissar und die Verwaltungsabbaukommwission in eindringender Arbeit gesammelt haben. (Sehr gut!) Auch die Reichsregierung ist der Ueberzeugung, daß die wertvollen Anregungen und Erfahrungen dieser Stellen nicht als Material für Historiker in die Akten wandern dürfen, sondern zu praktischen Ergebnissen ausgemünzt werden müssen. In Frage steht lediglich die Organisationsform, in der diese Ergeb⸗ nisse am zweckmäßigsten zu erreichen sind.

Es kommt aber und damit lassen Sie mich zum Schluß kommen meiner Ueberzeugung nach nicht so auf die Spar⸗ kommissionen an (sehr richtig!), so wertvolle Arbeit sie auch leisten mögen, sondern darauf, daß die Erkenntnis der Not uns alle in gleichem Maße durchdringt, und daß alle Parlamente und öffentlichen Körperschaften in Deutschland, die über Ausgaben zu bestimmen haben, bei jeder einzelnen Bewilligung fich bewußt sind, daß von der Anpassung unserer Lasten an unsere Leistungsfähigkeit unser wirt⸗ schaftliches und meiner Ueberzeugung nach auch unser politisches Schicksal abhängt. (Sehr richtig!)

Ich kann den Ernst der Lage nicht genug hervorheben, und ich muß Herrn Kexynes, dessen Ausführungen in der „Neuen Freien Presse“ ich bei aller Hochschätzung seiner Ansichten diesmal durchaus nicht restlos zustimmen kann, in einem Punkte mit aller Entschieden⸗ heit widersprechen: nämlich, wenn er sagt, daß, abgesehen von den

Reparationen, Deutschland das Paradies der Finanzminister sei. Das mag vielleicht in den letzten Jahien so gewesen sein (Große Heiter⸗ keit.) Nachdem wir aber heute klar erkennen welche Not über uns hereingebrochen ist, möchte ich Herin Keynes erwidern, daß, wenn er nun schon eine himmlische Ortsbestimmung des deutschen Reichs⸗ finanzministeriums vornehmen will er meiner Ueberzeugung nach mit mehr Berechtigung an das Lantesche Wort über dem Höllentor erinnert hätte. (Heiterkeit und Zustimmung.) Ich jedenfalls trete, wenn ich mir die inneren und äußeren Lasten Deutschlands in Beziehung zu der Verarmung unseres Volkes und der Schwächung unserer Wirtschaft vor Augen halte, mit dem klaren Bewußtsein einer mehr als ernsten Lage an die Leitung der Reichsfinanzen heran, und wenn ich trotzdem nicht verzweifle, sondern den Glauben an die Zukunft unseres Volkes habe, so ist es, weil ich aus der Geschichte weiß, daß gerade in der Not die Quellen unserer Kraft, die im Glück zu versiegen drohten, mehr als einmal wieder stark und lebendig wurden. (Bravo!) Ich weiß, daß ich kein Minlister des Glücks, sondern ein Minister der Not bin, und daß ich paradiesische Zustände im Sinne des Herrn Keynes weder vorfinde noch schaffen kann. Aber ich vertraue darauf, daß gerade diese schwere Lage uns alle in dem Willen einen wird, finan politisch einen Ausweg zu finden. Es bleibt für unsere Generation nur die Möglichkeit, durch verdoppelte Sparsamkeit und angestrengteste Arbeit unserer Lasten ledig zu werden, damit die, die nach uns kommen, in einem glücklicheren Deutschland wieder frei und unbeschwert schaffen können. (Beifall.) Dieser Weg, der vor uns liegt, wird für uns alle ein schmaler und mühevoller sein, dessen Meilensteine Entbehrungen und Opfer sind Aber wir müssen ihn gehen und gememsam unser Schicksal tragen, denn nur am Ende dieses Weges steht das Ziel, in dem wir, glaube ich, alle einig sind: Der neue Anfstieg und die alte Freiheit der deutschen Nation. (Lebhafter Beifall.)

Nach der Vereinbarung findet die Aussprache über den Etat erst in der nächsten Sitzung statt.

Das Haus geht zu dem Bericht des Reichshaushalts⸗ ausschusses über die Anträge aller Parteien, betr. Unter⸗ druückung und Abgeltung der Hochwasser⸗ schäden, über. 9

Beruoyterstatter Abg. MEE (D. Nat.) empfiehlt mit kurzen Worten die Anträge des Ausschusses. Danach soll. zunächst die vom Reichstag am 15. Januar beschlossene Beihilfe zur Linde⸗ rung der dringendsten Not der durch Hochwasser Geschädigten von drei auf fünf Millionen Reichsmark erhöht werden. Ferner empfiehlt der Ausschuß zur Linderung der Not und zur Abwendung von Hochwasserkatastrophen eine Reihe von Maßnahmen, wie steuerliche Erleichterungen, möglichst Erleichterungen auch auf dem Gebiete der Zölle, besonders Rücksichtnahme die geschädigten Arbeitnehmer beim Steuercbzug vom Arbeitslohn, gleiche Maß⸗ nahmen bei der Steuererhebung in den Ländern und Gemeinden, billige Beschaffung von Kohlen und Baustoffen, von Düngemitteln und Saatgut, Gewährung von Darlehen, Heranziehung der produktiven Arbeitslosenfürsorge bei Wiederherstellungsarbeiten, Einsetzung eines Sachverständigenausschusses zur Untersuchung der Ursachen der namentlich im Rheingebiet sich häufenden Hochwasser und zur Prüfung von Vorschlägen zur Eindämmung der Hoch⸗ wasser.

Ohne weitere Debatte nimmt das Haus die Anträge des Ausschusses an.

In zweiter und dritter Beratung wird der Gesetzentwurf, betr. die Versorgung der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz, ohne Aussprache angenommen. Der Antrag des Zentrums wegen Beschränkung der Einfuhr des ausländischen Weizens und der Antrag der Deutschen Volkspartei wegen Sicherstellung als Ernährungsgrundlage des Volkes werden de ir schaftlichen Ausschuß überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Ein Antrag des Abg. Buchmann (Komm.), sofort noch den Antrag seiner Partei gegen die Beschränkung des Versammlungsrechts in Bayern auf die Tages⸗ ordnung zu seten, wird durch Widerspruch erledigt. Ein darauf gestellter Antrag des Abgeordneten Stoecker (Komm.), noch heute eine neue Sitzung zur Behandlung dieses Antrags abzuhalten, wird gegen die Stimmen der Kommu⸗ nisten und der Sozialdemokraten abgelehnt.

Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr (Erste Lesung des Etats für 1926). 8 5

Schluß 2 ¾ Uhr.

Nr. 6 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 10. Februar 1926 hat folgenden Inhalt: Allgem Verwalt. RodErl. 12 1. 26, Ver⸗ waltungsgebühren. RdErl. 29. 1. 26, Kostenpflichtige Amteͤblatt⸗ Bek. RdErl. 1. 2 26, § b1 der Anstell⸗Grundsätze für Versorg.⸗ Anwärter. RdErl. 2. 2. 26, Weitergabe dienstlich erlangter Kenntnisse an prvate Organisationen. Kommunalve rbände. RdErl 18. 12 25, Gemeinde⸗ u. Anstaltsforstdienst. RdErl. 4 2. 28, Ablöfung der Markanleihen des Reichs RdErl. 6 2. 26, Anfragen über Rechnungsanteile f. d. Einkommensteuer usw. Polizeiverwaltung. RdErl. 29 1. 26, Gebühren für Woh⸗ nungsanfragen. RdErl. 1. 2 26, Gesangenentransportwesen. RdErl. 4. 2. 26, Unbefugtes Uniformtragen. Veröffentlich der Filmprüfstellen RdàErl. 3 2. 26, Vorsprache von entlass. Schutz⸗ pol⸗Beamten im MdJ. RdErl 3 2 26 Lehr⸗ u. Unterrichts⸗ mittel. ReErl. 3. 2. 26, Reichsgesundheitswoche RdErl. 30. 1. 26, Krankenscheine. Verwahrung von Krankenpapieren, Kranken⸗ übersichten u. pol.⸗ärztl. Untersuchung bei Versetzungen. Staats⸗ angehörigkeit. RdErl. 29 1 26, Danziger Senatspässe. RdErl. 3. 2 26, Staatsangehörigkeit der Deutschen in Südwest⸗ anika. Verkehrswesen. RdErl 5. 2 26/31 12 1925, Kraftfahrzeugsteuer. Nichtamtlicher Teil. Die Rechtsprech. des Disziplinarhofs für nichtrichterl. Beamte Neuerschet⸗ nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8 Mauerstraße 44. Vierteljährlich 1,80 RM für Ausgabe A (zweiseitig) und 2,40 RM (einseitig).

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin Wilhelmstr 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) vW11“1“”; 8 4 8 8 und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

Ausgabe B

Richtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Preußischer Landtag.

28. Sitzung vom 8. Februar 1926.

Die Reden, die der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfs einer Gebäudeentschuldungssteuer gehalten hat, lauten nach den jetzt vorliegenden Stenogrammen wie folgt: Die erste Rede:

Es war meine Absicht, gleich am Anfang der Sitzung das Wort zur Begründung der Vorlage zu nehmen. Offenbar haben aber die Lärmsignale im Hause nicht so funktioniert, und ich bin infolge⸗ dessen etwas spät in die Sitzung gekommen.

Ich habe nunmehr Gelegenheit, bei meinen Ausführungen zur Begründung der Vorlage gleich auch auf einige Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kaufhold einzugehen. Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold hat gemeint, es wäre gut gewesen, wenn diese Vor⸗ lage dem Landtage früher zugegangen wäre, damit dann der Landtag die Vorlage eingehender hätte beraten können. Die Vor⸗ lage ist von der Staatsregierung bereits im November v. J. fertig⸗ gestellt (hört, hört! bei den Deutschen Demokraten) und im November dem Staatsrat zugeleitet worden. Der Staatsrat hat sie aber vor Weihnachten nicht mehr erledigt, sondern vertagt. Infolgedessen ist es erst jetzt möglich geworden, die Vorlage dem Landtage zuzuleiten.

Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold hat es so dargestellt, als ob der Finanzminister er hat ja immer wieder den Finanzminister zitiert bei der Gestaltung dieses Gesetzes vollkommen frei gewesen wäre. Leider war das nicht der Fall, sondern die preußische Staatsregierung hat bei der Abfassung und Einbringung dieser Vorlage unter einem doppelten Zwange gestanden: einmal unter dem Zwange der finanziellen Notlage, wie er im wesentlichen durch den Reichsfinanzausgleich bedingt ist (sehr richtig! links), dann aber unter einem noch stärkeren Zwange, nämlich dem Zwange der Reichsgesetzgebung selbst. Diese Reichsgesetzgebung läßt überhaupt den Ländern nur noch geringen Spielraum bei der Gestaltung der Hauszinssteuer oder Gebäudeentschuldungssteuer. (Sehr richtig! links.) Ich halte es angesichts der weittragenden Bedeutung der Vorlage für meine Pflicht, auf den geschichtlichen Werdegang der Dinge mit einigen Worten zurückzukommen, um zu zeigen, wie sich dieser Zwang für die Länderregierungen allmählich entwickelt hat.

Die Besteuerung in Form der Hauszinssteuer ist bereits durch die dritte Steuernotverordnung eingeführt worden. In der Be⸗ gründung zu dieser dritten Steuernotverordnung wird die Haus⸗ zinssteuer als eine Steuer bezeichnet, die dazu geeignet ist, die Haushaltungen der einzelnen Länder und Gemeinden ins Gleich⸗ gewicht zu bringen und den Fehlbetrag zu decken, der bei Ländern und Gemeinden vorhanden ist. Es heißt in der Begründung zur dritten Steuernotverordnung:

Die starke Beteiligung der öffentlichen Hand rechtfertigt sich dadurch, daß die aus der Friedenszeit auf dem Hausbesitz ruhenden Hypothekenlasten heute auch bei Berücksichtigung der Aufwertung gemäß Artikel I des Entwurfs eine nennenswerte Belastung nicht mehr darstellen. In der Friedenszeit waren etwa 20 bis 25 vH. der Mieten für Betriebs⸗ und Instandsetzungskosten auf⸗ zuwenden; der Rest diente zur Verzinsung des investierten Kapitals, von dem im allgemeinen höchstens ein Fünftel eigenes Kapital darstellte, während vier Fünftel fremdes Kapital waren, Es mußten demnach, wenn man 15 vH. der Mieten für die Ver⸗ zinsung des eigenen Kapitals in Ansatz bringt, unter normalen Verhältnissen 60 bis 65 vH. der Mieten für den Zinsen⸗ und Tilgungsdienst fremder Hypotheken aufgewendet werden. Selbst wenn man unter den heutigen Verhältnissen dem Hauseigen⸗ tümer für Betriebs⸗ und Instandsetzungskosten einen wesentlich höheren Prozentsatz der Mieten zubilligen muß, um die während des Bestehens der Zwangswirtschaft vielfach zurückgestellten Instandsetzungsarbeiten nachzuholen, so kommt demgegenüber die Belastung mit dem Zinsen⸗ und Tilgungsdienste fremder Hypo⸗ theken aus der Friedenszeit überwiegend in Fortfall. Wollte man unter diesen Umständen die erhöhten Mieten im vollen Betrage dem Eigentümer zufließen lassend so würde dieser in einer Zeit, in der alle sonstigen Vermögen infolge der Gestaltung unserer Wirtschaft erhebliche Substanzverluste erlitten haben, eine außergewöhnliche Begünstigung erfahren. Bei der außer⸗ ordentlichen Finanznot der Länder und Gemeinden erschien es daher geboten, diese Quelle für die Zwecke der allgemeinen Finanzwirtschaft den Ländern und Gemeinden zu erschließen, zumal ein anderes Mittel, die Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltungen der genannten öffentlichen Körperschaften in Ausgleich zu bringen, nicht vorhanden ist. Das Aufkommen der Steuer soll zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), insbesondere im Hinblick auf die ihnen durch § 34 Abs. 1 des Entwurfs über⸗ lassenen Aufgaben dienen und mit mindestens 10 vH. zur För⸗ derung der Neubautätigkeit verwendet werden.

Das ist die Begründung zur dritten Steuernotverordnung. Dieser Begründung entsprechend sind auch die Bestimmungen der dritten Steuernotverordnung gefaßt. In der Begründung der Steuernotverordnung war damals noch vorgesehen, daß die Miete, die im April 1924 40 % betrug, im Laufe des Jahres 1924 allmählich auf 80 % gesteigert werden solle, daß der Betrag, der dem Eigentümer verbliebe, im Laufe des Jahres von 30 auf 50 % gesteigert werden solle, einschließlich dessen, was der Eigentümer zur Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals gebrauche, und daß die Hauszinssteuer im Laufe des Jahres von 10 auf 30 % gesteigert werden solle. Das war also die Rechtslage nach der dritten Steuernotverordnung, und auf Grund der dritten Steuer⸗ notverordnung hat dann die preußische Regierung in verschiedenen Verordnungen die Hauszinssteuer geordnet, und zwar so, daß ein erheblicher Teil aus der Hauszinssteuer für die Deckung des

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Berlin, Donnerstag, den 11. Februar

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allgemeinen Finanzbedarfs in Anspruch genommen wurde, ein anderer Teil für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt wurde. Dabei war zunächst der Teil, der für die Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zur Verfügung gestellt wurde, wesentlich höher als der, der zur Deckung der Neubautätigkeit bereitgestellt werden konnte, entsprechend den Grundsätzen, die im Reich aufgestellt waren, und die Gleichstellung von Finanzbedarf und Neubau wurde erst bei der letzien Erhöhung zum 1. April des Jahres 1925 in Preußen durchgeführt.

Im Sommer des Jahres 1925 haben wir dann die Kämpfe um den Finanzausgleich erlebt, und der Kampf fand sein Ende in der Richtung, daß die Ueberweisungen an Länder und Ge⸗ meinden erheblich gekürzt wurden, und daß zur Deckung der so entstehenden Fehlbeträge die Länder und Gemeinden von der Reichsregierung auf die Hauszinssteuer verwiesen wurden. (Hört, hört! links.) Dabei wurde von der Reichsregierung gar nicht etwa behauptet, daß der Bedarf der Länder und Gemeinden allzu hoch sei. Die Reichsregierung ging vielmehr davon aus, daß der Ausgabenbedarf der Länder und Gemeinden um rund 50 % höher angesetzt werden müsse, als dieser Ausgabenbedarf in der Friedenszeit gewesen sei, und sie führte als Beispiel für diese Berechnung die Ausgabensteigerung in Preußen an, die sich zwischen 1914 und 1925 etwa auf der Linie von 50 % bewegt. Es wurde dann aber von der Reichsregierung sowohl in der Be⸗ gründung der Novelle zum Finanzausgleich wie auch in zahl⸗ reichen mündlichen Verhandlungen immer wieder darauf hin⸗ gewiesen: was wir euch bei den Ueberweisungen nehmen, könnt ihr bei der Hauszinssteuer wieder hereinholen. In der Be⸗ gründung dieser Novelle zum Reichsfinanzausgleichsgesetz findet sich eine ausführliche Berechnung dessen, was aus der Hauszins⸗ steuer herausgeholt werden könne. Bei dieser Rechnung geht die Reichsregierung davon aus, daß, wenn die Friedensmiete 100 % erreicht habe, dem Eigentümer einschließlich dessen, was er zur Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals gebrauche, 60 % verbleiben müßten, und daß dann 40 % der Friedensmiete für Neubau und für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden könnten. 40 % der gesamten Miete, das sind nach der Rechnung des Reiches, die von einer Gesamtfriedens⸗ miete von 5 Milliarden ausgeht, 2 Milliarden. In der Be⸗ gründung dieser Novelle zum Finanzausgleich wird dann weiter ausgeführt, daß von diesen 2 Milliarden 400 Millionen für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt werden müßten, brutto gerechnet, und daß dann noch 1600 Millionen, brutto gerechnet, zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zur Verfügung stehen würden. Das Reich ist allerdings vorsichtig. Es glaubt, daß dieser Bruttobetrag nicht einkommen würde, und macht daher einen Abstrich von 600 Millionen, geht aber immer noch davon aus, daß eine Milliarde für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden könne. Mit anderen Worten: die Rechnung des Reiches ist die: 1 Milliarde für den allgemeinen Finanzbedarf und für den Wohnungsbau brutto 400 Millionen oder netto 250 Millionen. Wenn sich darum Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold darüber beklagt hat, daß wir für die Neubau⸗ tätigkeit zu wenig zur Verfügung stellen und allzuviel für den allgemeinen Finanzbedarf in Anspruch nehmen, dann darf er diese Klage nicht den Preußischen Finanzminister richten, sondern er hätte sie besser an seinen Parteifreund, den damaligen Reichsfinanzminister Herrn von Schlieben, gerichtet (sehr richtig! links), denn unter dessen Führung ist der damalige Reichsfinanz⸗ ausgleich verabschiedet worden.

Auf dieser Grundlage beruht der Finanzausgleich. Wenn wir davon ausgehen, daß nach dieser Rechnung für den allge⸗ meinen Finanzbedarf der Länder und Gemeinden 1 Milliarde aus der Hauszinssteuer gewonnen werden soll, so bedeutet das für Preußen 600 Millionen. Sie wollen aus dem Entwurf und der Begründung, die wir ihm beigegeben haben, entnehmen, daß wir für den allgemeinen Finanzbedarf nicht diese 600 Millionen, sondern insgesamt für Länder und Gemeinden nur 540 Millionen in Anspruch nehmen. Sie wollen weiter aus der Begründung entnehmen, daß wir für die Neubautätigkeit nicht nur die 150 Millionen, %⁄ von 250 Millionen, die das Reich für die Neubautätigkeit nach der Begründung zum Finanzausgleich zur Verfügung stellt, sondern daß wir für die Neubautätigkeit 360 Millionen zur Verfügung stellen, und daß daher Preußen im Gegensatz zu dem, was im Reiche seinerzeit gemacht worden ist, die Grundsätze sehr stark zuungunsten des allgemeinen Finanz⸗ bedarfs und zugunsten der Neubautätigkeit verschoben hat.

Ich bin mir darüber klar, daß es wünschenswert wäre, dem Wohnungsbau noch größere Mittel zuzuführen. Aber ich glaube, über eine allzu geringe Bedenkung des Wohnungsbaus darf man hier doch nicht klagen, wenn man an die Gestaltung im Reiche denkt. Ich darf aber in diesem Zusammenhange auch darauf hinweisen, daß doch bereits mit den Mitteln, die bisher in Preußen zur Verfügung gestellt waren und die ja auch in Zukunft nahezu in derselben Höhe zur Verfügung gestellt werden sollen, auf dem Gebiete des Wohnungsbaus ganz Erhebliches geleistet worden ist. Nach der letzten Zusammenstellung, die im Wohl⸗ fahrtsministerium ausgearbeitet worden ist, sind vom 1. Oktober 1924 bis zum 1. Oktober 1925 93 263 Wohnungen fertiggestellt worden qhört, hört! links. Zurufe rechts), davon 59 035 mit Hauszinssteuermitteln, 13 476 aus anderen öffentlichen Mitteln und 20 752 Wohnungen ohne jede öffentliche Unterstützung. Am 1. Oktober 1925 waren darüber hinaus 81 396 Wohnungen im Bau begriffen, von denen bisher weitere 22 000 fertiggestellt sind. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß bei diesem Stande der Bautätigkeit im Laufe dieses Jahres, also vom 1. Oktober 1925 bis zum 1. Oktober 1926, mehr als 100 000 Wohnungen auch mit den jetzt zur Verfügung stehenden und nach dem Entwurf bereitzu⸗ stellenden Mitteln hergestellt werden und daß infolgedessen annähernd oder vielleicht voll und ganz das Wohnungsbauprogramm, das der Landtag aufgestellt hat, durchgeführt werden kann

atsanzeiger 1926

Wir schlagen Ihnen vor, 40 % der Miete als Hauszinssteuer zu nehmen und hiervon 16 % für die Neubautätigkeit und 24 % für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung zu stellen. Bei der Be⸗ messung dieser Sätze sind wir nicht frei, sondern in weitgehendem Maße durch die Reichsgesetzgebung gebunden. Das Minimum und das Maximum, zwischen dem wir uns bei der Bemessung der Haus⸗ zinssteuer überhaupt bewegen können, beträgt 35 und 50 % der Friedensmiete. Da im Reichsgesetz vorgeschrieben ist, daß vom 1. April ab, wenn die Friedensmiete 100 % erreicht, mindestens 20 % für den allgemeinen Fianzbedarf und mindestens 15 % für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt werden müssen, so liegt das Minimum bei 35 % der Friedensmiete. Da weiter vorgeschrieben ist, daß für den Finanzbedarf höchstens 30 % und für den Neubau⸗ bedarf 15 bis 20 % zur Verfügung gestellt werden sollen, so liegt der Höchstbetrag bei 50 %. Also der Spielraum, den wir überhaupt haben, ist sehr gering. Wir müssen nach den zwingenden Be⸗ stimmungen der Reichsgesetzgebung unter allen Umständen 20 ℳ% für den Finanzbedarf, 15 % für die Neubautätigkeit zur Verfügung stellen. Es handelt sich also bei 40 % Gesamtbetrag nur noch darum, ob der Zwischenraum zwischen 35 und 40 dem Finanzbedarf oder dem Neubau zugeführt oder geteilt werden soll. (Abg. Dr. Kaufhold: Sehr richtig') Wir können diese 5 % aber nicht ganz dem Neubau geben, weil, Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold, unter dem Druck des Finanzausgleichs Sie waren vorhin leider draußen, ich habe das näher ausgeführt und auf Grund alles dessen, was uns vom Reiche auferlegt worden ist, der preußische Finanzminister kaum anders handeln kann als er jetzt gehandelt hat. Alle Vorwürfe in der Richtung, daß wir mehr für die Neubau⸗ tätigkeit und weniger für den Finanzbedarf hätten zur Verfügung stellen sollen, hätten Sie, Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold, an das Reich und nicht an die preußische Staatsregierung richten müssen. (Zuruf.) Vor dem 1. Juli? Ja, Herr Abgeordneter Dr. Kauf⸗ hold, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es einmal gestatten sollten, mit der Miete weiter in die Höhe zu gehen, auch dann sind wir ja in keiner Weise frei. Denn von dem Mehrbedarf, der über 100 % hinaus noch etwa für eine Hauszinssteuer erhoben werden könnte, darf ja wiederum nach den zwingenden Bestimmungen des Reiches nur % für den allgemeinen Finanzbedarf in Anspruch ge⸗ nommen werden; alles andere könnte für die Neubautätigkeit und für den Hausbesitzer bereitgestellt werden. Wir sind also in Preußen auf allen diesen Gebieten sehr stark Zwangsbestimmungen unter⸗ worfen und können das Gesetz nicht so gestalten, wie wir wollen.

Es wird dann doch notwendig sein, mit einigen Worten noch auf den Charakter dieser Hauszinssteuer einzugehen. Ich darf hier die Bemerkung vorausschicken, daß diese Hauszinssteuer sich unter die Begriffe, die sonst im Steuerrecht üblich sind, Realsteuer, Personalsteuer oder was Sie sonst wollen, nicht restlos einreihen läßt. Auch die Grundgedanken, die sowohl nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen wie nach den Bestimmundgen des preußischen Ent⸗ wurfs für die Steuer maßgebend sein sollen, sind nicht einheitlich, vielmehr kreuzen sich bei der Gestaltung dieser Steuer zwei Ge⸗ danken. Der eine Gedanke ist, wenn ich ihn in seiner ganzen Rein⸗ heit einmal hervorheben darf, der: man will den Eigentümer etwa so stellen, wie man den Hypothekengläubiger gestellt hat. Da der Hypo⸗ thekengläubiger nur 25 % seiner Hypothek bekommt und von diesen 25 x% nur wieder 3 % als Zinsen erhält, so soll das Eigen tümerkapital auf 25 % abgewertet werden und nunmehr dem Eigentümer von diesen 25 % eine 3 prozentige Verzinsung gewährt werden. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Ich weiß nicht, meine

Herren, ob Sie mich nicht verstanden haben; ich glaube, mich doch

ganz klar ausgedrückt zu haben. Ich habe gesagt: der Eigentümer soll nach dem einen Gedanken, der im Gesetz verfolgt ist, ebenso gestelt werden wie der Hypothekengläubiger, der 3 % Zinsen von der auf 25 % abgewerteten Hypothek bekommt; ebenso soll der Eigen⸗ tümer 3 % von dem auf 25 % abgewerteten Eigenkapital bekommen. Infolgedessen ist im Reichsgesetz und in unserem Entwurf klar und deutlich gesagt, daß dem Eigentümer so viel zur Verfügung gestellt werden soll, daß er nicht nur die Zinsen der aufgewerteten Hypotheken bezahlen kann, sondera auch das auf 25 % abgewertete Eigentümer⸗ kapital mit 3 % verzinsen kann. Das sind die 12,5 6, die außer den Betriebskosten dem Eigentümer unter allen Umständen noch zur Verfügung gestellt werden, bis die Grenze von 60 % erreicht ist. Das ist der eine Gedanke, der der Gesetzgebung im Reiche und in Preußen zugrunde liegt.

Dieser Gedanke ist nicht rein durchgeführt worden. Denn wenn das geschehen wäre, dann hätte man den Steuersatz nicht zu staffeln brauchen, sondern hätte überall einen Steuersatz von 40 % erheben können, und die verschiedene Behandlung dessen, der ein geringeres oder ein größeres Eigenkapital hatte, hätte einzig und allein darin gelegen, daß der Eigentümer mit höherem Eigen⸗ kapital und geringeren Hypotheken von den 12,5 %, die für eine dreiprozentige Verzinsung des auf 25 % herabgewerteten Gesamt⸗ kapitals ausreichen, mehr bekommen hätte als der, der ein kleineres Eigenkapital und eine größere Hypothekenschuld hatte. Also dieser Gedanke ist nicht rein durchgeführt worden, sondern kreuzt sich mit dem zweiten Gedanken, daß die Steuer eine Inflationssteuer sein soll, daß man also die Steuer nach dem Inflationsgewinn abstuft. Auch dieser zweite Gedanke ist in der Reichsgesetzgebung und, da wir dieser ja überall folgen müssen, in unserm Entwurf nicht rein durchgeführt. Das preußische Staatsministerium hatte seinerzeit schon vor den Verhandlungen über den Finanzausgleich im Reiche den Vorschlag gemacht, den Charakter der Inflationssteuer rein durchzuführen, in folgender Weise: was der Eigentümer durch In⸗ flation der Hypotheken gewonnen hat, wird als Staatshypothek eingetragen, die von dem Eigentümer zu verzinsen ist. Hätte man nach diesem Vorschlage gehandelt, so wäre der Gedanke einer In⸗ flationssteuer restlos durchgeführt worden. Aber das Reich wollte sich seinerzeit auf diesen Vorschlag nicht einlassen. Wir wissen ja alle, warum: weil man aus einer solchen Regelung Rückwirkungen auf die Gestaltung der Aufwertungsgesetze befürchtete; denn dann wäre in aller Schärfe zum Ausdruck gekommen, daß das, was man