1926 / 42 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Minister erklärte sich bereit, über diese Fragen im Parlamentarischen Betrat Auskunft zu geben, Verschwiegenheit vorausgesetzt. Auf Anfrage teilte Admiral Zenker mit, daß in Emden die Malaria eudemisch sei, deshalb sei schon vor dem Kriege ein Spezialarzt für Malaria dorthin entsandt worden. Im Kriege sei das unter⸗ blieben, jetzt werde aber die frühere Uebung wieder aufgenommen. Die Kapitel wurden bewilligt. Neben kleineren Streichungen wurden bei den fortdauernden Ausgaben für den allgemeinen Werft⸗ und Arsenalbetrieb 1,5 Mill. Mark gestrichen. Der Etats⸗ titel für 8Se- und Unterhaltung der Munitionsbestände wurde um 250 000 Mark gekürzt. Ebers wurde die Etatsposition für Unterhaltung, Ergänzung und Aenderung der Bestände an Torpedomaterial um 150 000 Reichsmark gekürzt. Von dem Etatstitel für Unterhaltung der Bestände des gesamten Sperr⸗ und Sprengmaterials wurden 100 000 Reichsmark gestrichen, um die gleiche Summe wurde die Ausgabeposition für Minen⸗, Minensuch⸗, Netzsperr⸗ und Sprengdienstübungen gekürzt. An den vor esehenen einmaligen Ausgaben des Marineamts nahm der vs; zahl⸗ reiche Streichungen vor. Unter anderem wurden 200 000 Reichs⸗ mark von der Summe für den Neubau eines Lagerhauses für das AH gestrichen. Der Etatstitel für Wiederher⸗ stellung unbrauchbarer Geschütze wurde um 300 000 Mark gekürzt. Die im Etat vorgesehene Summe für gründliche Instandsetzung der Wasserbomben, die mit 1 400 000 Reichsmark bemessen war, wurde auf die Hälfte herabgesetzt. Für die Herrichtung eines alten ö schiffes zum ferngelenkten Zielschiff waren im Etat 2 300 000 Reichsmark angesetzt worden. Der Ausschuß strich von dieser Position 1 Million Reichsmark ab. Hierauf wurde der Etat der Reichsmarine verabschiedet und der Ausschuß vertagte sich auf Donnerstag.

Der Rechtsausschuß des Reichstaas setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) die Genevaldebatte über die Anträge zur vermögensrechtlichen Aus⸗ einandersetzung mit den krüher regierenden Fürstenhäusern fort. Abg. Rosenfeld (Soz.) erklärte. laut Bevicht des Nackwichtenbüros des Vereins deutscher Zeitunas⸗ verleger, seine Fraktion habe den Antrag auf entschädigunaslose Enteignung gestellt und stehe noch auf dem Standpunkt, daß die Enteionung der einzige Ausweg sei. So habe der Larsdtagsabgeoronele Dr. Bemndt z. B. im „Bevliner Tageblatt“ dargelegt, daß die Fürsten vieles als ihr Privateigentum hätten, was Staatseigentum sei. Eine Enteignung macke die Fürsten noch keineswegs arm, denn sie hätten sickerlich große Vormöcenostücke ins Ausland gebracht, wie z. B. die Hohenzollern nach Holland. (Widerspruch.) Seine Freunde wünden aber tnotzdem daran mitarbeiten, so fuhr der Redner fort, den Kompromißantvag der bürgerlichen Parteien zu verbessern. An diesem Kompromiß sei zunächst zu beanstanden, daß dadurch polibische Fnagen vochtlich entschꝛeden werden sollten. Dann aber dürfe ein solches Reichssondergericht für die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ländern und den Fürstenhäusern nicht lediglich aus nur Juxristen bestehen; mindestens müßte der Reichstag die Mitalieder dieses Gerichtshre’es wählen, und zwar sollten es sieben Mitalieder sein, die öffentlich verhandelten. Endlich verlange seine Partei, daß der Spruch, den sie fäll!en, vom Reichstag genehmöat werden müsse. Sie beanstande weiter den § 7 dos Kompromißentwurfs, denn sie wünsche schon genevell die Rückwinkung überall eingeführt zu sehen, mit der einzigen Einschränkung, daß das Land, das es an⸗ oehe. die Entscheldumg darüber habe. Bei § 5 wünscke seine Partei eine Bindung des Sondergerichts an die dort aufgestellten Grund⸗ säte. Vormögensstücke wolle sie aus Gründen der Sicherheit der Rexublek nicht ausfolgen, sondeven lediglich die Gewährung einer Rente gestatten, die aber bei Arbeiten gegen die Republik entzogen werden könne Dabei solle die Vermögenslage der Fürsten berück⸗ sichtigt werden, ebenso die Möalichkeit ihres Uebergangs zu einem bürgerlichen Beuwuf und endlich die Finanzlage des betreffonden Landes. Anpesichts der Volksnot habe der Gesichtspunkt des Schutzes des Privateigentums zurückzutveten. Abg. Dr. Everling (D. Nat.) wios den Versuch des Abg. Dr. Neubauer, seine falschen Zahlen zu vechtfertigen, als gesckeitert zurück. Zirka 150 000 ha Grund⸗ besitz gehörten nicht zur Auseinandersetzung. Das Gut Fischbach sei zu Unrecht als in Hessen gelegen genochnet. Bei dem Gut Heinrichsau helbe die „Rote Fahne“ statt 800 000 900 200 ha eingesetzt, also hatsächlüch 100 200 ha zurtel. Bei Schaumburg⸗Lippe seien in der kommunlstischen Rechnung statt 4570 ha 46 500 ha angegeben, nicht weniger als neun Zehntel seien also aus der Luft gearniffen. Auch die fehlenden 16 000 ha seien nicht machgewiesen. Die an⸗ gecebenen Zahlen seien unrichtig, z. B. seien in Mecklenburg vom Heusgut nur 3861 ha geblieben. Wenn endlich der Abg. Neubauer den Kauf zum Preise von 500 für den Hektar als „Verlegen⸗ heitskauf“ bezeichne, so sei diese Begründung für vinen Wert⸗ ansatz von 2000 eine Verlevgenbeitsausrede. Wenn es auf den Wert ankomme, dan der Gyundbesitz „für das Volksvermögen“ habe. kömne der Abg. Neubauer statt des Weerfachen ebensozut das Achtfacke ansetzen; dann wünden die Zahlen für die Aaitation noch größer. Es bliebe dabei, daß fast ein Viertel der Fläche nicht zur Auseimandersetzung gehhre und obondveim drei Viertel der Summe zu streichen sei. Was die Schlösser angehe, so sei inter⸗ essant, daß der Abg. Neubauer die angeblich errechneten 26 Schlösser wicht bezeicknet habe, und daß von den genannten das neue Schloß in Hummelshoimn bereits vom Staat in Privathand verkauft sei. Nach wie vor falsch sei die Durchschnittéberechnung von fünf Millionem. und zwar auch für die Schlösser und Grundstücke des Hohenzollernbauses, wo nach der Reochnung des Finanzministeriums etwa vier Millionen im Durchschmitt berauskämen, weil mehrere Obzekie sehr boch angesetzt seien. Der Nackweis solcher Obiekte in den andanen Sbaaten fehle in der kommunistischen Rechnung, ebenso seien die Lasten nicht in Ansatz gebracht. Schließlich werde der Grund und Boden bei den Schlössern noch eimmmal gerechnet, wie das Bei⸗ spiel. betreffend den Verkauf gimes Gartenteils vom Prinz⸗Albrecht⸗ Palais, zeige. Wenn der b Redner behaupte, der Betrag von 200 Millionen sei „höchstwahrscheinlich“ zu gering, so sei entgegenzuhalten, daß er „bestimmt“ aus der Luft gegriffen sei. Bei den Renten habe Abg. Neubbauer behauptet, es seien fälschlich 13 000 für eine schwarzburgische Prinzessin nachgetragen. Die für Schaumburg⸗Lippe berechnete Rente z. B. habe er als nicht bestehend zaegeben. Zu den Ansprüchem für Pensionskassen, die er den Fürsten anrechne, zu der anceblicken Rente der Großherzocin von Baden, die länest verstorben sei, habe er kein Wort der Erkläwmmg. gewußtt. Die Zahl der Familienmitglieder mit insgesamt 150 Personen sei noch zu niedrig gerechnet. Diese Zahl habe man übrigens bisher außer Betracht gelassen. Auch die halbe Milliarde an Kunstschätzen sei mit keinem Worte nachgewiesen. Die Ausführungen des Ab⸗ geordneten Neubauer zu den Rechtstiteln bewiesen nichts; bei Hohenzollern⸗Hechingen nicht, weil es eine Nebenlinie sei, die bei der Auseinandersetzung nicht in Betracht käme; im übrigen für das Haus Hohenzollern nicht, weil in Preußen die Domänen schon vor 130 Jahren auf den Staat übertragen seien: bei den Schmal⸗ kaldener Forsten nicht, weil hier eine Auseinandersetzung nicht er⸗ folgt, sondern eine verfassungswidrige Enteignung vorgenommen sei. Der Gedanke, daß das Ausland einem Staat, der mit Rechts⸗ bruch und Enteignung gegen einzelne Familien vorgehe, keinen Kredit geben werde, sei vom Abgeordneten Pfleger geäußert, aber er sei richtig. Abgeordneter Neubauer solle sein Versprechen, Fehler sofort zu korrigieren, wahrmachen, es seien ihm Dutzende nach⸗

ewiesen. Zum Kompromiß stellte Redner fest, daß die Aeußerung Eines Fraktionsfreundes Dr. Lohmann, wonach nicht alle er⸗ hobenen Forderungen anzuerkennen seien, mißverstanden worden wäre. Die Aeußerung habe sich auf die Mätressenforderungen be⸗ zogen, denen wohl alle Parteien mit gleicher innerer Ablehnung gegenüberständen, die aber Forderungen gegen ein fürstliches Haus seien. Im übrigen ständen die deutschnationalen Mitglieder des Ausschusses auf dem in der Erklärung des Abg. Dr. Barth formu⸗ lierten Standpunkt. Es sei Aufgabe der Kompromißparteien, Widersprüche gegen die Weimarer Verfassung und Verstöße gegen Recht und Billigkeit aus ihrem Kompromiß zu beseitigen. Genau entsprechend der von den Sezialdemokraten geöußerten Absicht würden die deutschnationalen Mitglieder Veranlassung nehmen, ede Vorlage von ihrem, das heißt dem Rechtsstandpunkt aus zu einflussen. Von diesem Grundsatz werde ihre Beteilit ung an der

Spezialdebatte gelettet sein. Abg. Dr. Schwarz (Komm.) ent⸗ schuldigte hier die Abwesenheit des Abgeordneten Neubauer und griff die Sozialdemokraten an, die trotz des Volksbegehrens hier dazu helfen wollten, den Fürsten eine Rente zuzuschieben. Abg. Rosen⸗ feld (Soz.) verwahrte seine Partei gegen diese Unterstellung. Die Generaldebatte wurde geschlossen. Es folgte die Spezialdebatte. Der Vorsitzende charakterisierte die 5 Anträge kurz und schlug zwei Lesungen vor. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) be⸗ gründete den § 1 der sozialdemokratischen Abänderungsanträge zu den kommunistischen Anträgen, der eine Enteignung vorsieht. Abg. Frhr. von Richthofen (Dem.) widersprach der Enteignung in dieser Form und empfahl den demokratischen Antrag. In der Ab⸗ stimmung wurde der § I (Enteignung) des kommunistischen An⸗ trages mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Es folgte die Be⸗ prechung des § II des Kompromißantrags, der die Zusammen⸗ hürch des Reichssondergerichtshofes umschreibt. Dazu lagen mehrere deutschnationale und sozialdemokratische Abänderungs⸗ anträge vor. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) begründete die Forderung, parteipolitische Einflüsse auf das Gericht auszuschließen. Seine Partei habe zum Reichsgerichtspräsidenten Simons, trotzdem dieser ausgesprochener Demokrat sei, doch als Richter das Ver⸗ trauen, sich politischen Einflüssen zu erwehren. Zur Abstimmung über den § 1 des Kompromißantrags gelangte der Ausschuß noch nicht, die Debatte wurde vielmehr unterbrochen und der Aus⸗ schuß vertagte sich.

Der Verkehrsausschuß des Reichstags be⸗ schloß in seiner gestrigen Sitzung, die Reichsregierung zu erfuchen, eine Zusammenstellung der im Bau befindlichen Haupt⸗ und Nebenbahnstrecken, bei denen ein Weiterbau ruht, dem vorzulegen. In einer am 5. März abzuhaltenden Sitzung soll mit Vertretern des Reichsfinanzministeriums, des Verkehrsmini⸗ steriums und event. einem Vertreter des Kommissars der Reichs⸗ bahngesellschaft, falls dieser dazu bereit ist, darüber verhandelt werden, ob und welche Mittel für den Weiterbau zur Verfügung gestellt werden sollen. Ferner wurde die Frage der Stützung des schwer ringenden Flugmotorenbaues erörtert. In der Aussprache wurde hervorgehoben, daß man die Entwicklung der Flugzeug⸗ industrie nicht ausschließlich unter rein kaufmännischem Gesichts⸗ winkel betrachten dürfe.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags beriet gestern über das Reichsknappschaftsgesetz. Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge bestand Einigkeit darüber, daß 40 vH nach 25 Jahren Rente gezahlt werden müssen. Die Sozialdemokraten beantragten Nicht⸗ anrechnung des Kindergeldes auf die Rente, die Deutschnatlonalen beantragten Vollanrechnung und das Zentrum trat für die An⸗ rechnung in Höhe eines Drittels ein. Ministerialdirektor Grieser vom Reichsarbeitsministerium wies darauf hin, daß keine Lohnversicherung, sondern eine Unterhaltsversicherung ge⸗ plant sei. Dem Knappschaftsverein dürfe die Regelung der Kinder⸗ zulage nicht überlassen werden. In der Aussprache wurde u. a. vor zu hohen Beitragssätzen gewarnt, da sie für die Arbeiter un⸗ erträglich werden könnten. Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

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Der Feme⸗Untersuchungsausschuß des Preußi⸗ schen Landtags setzte gestern in seiner dritten öffentlichen Ver⸗ handlung die Zeugenvernehmume fort. Laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wendet sich vorher Ministerialrat Schönner gegen Angriffe der „Roten Fahne“ auf seine Person. Schönner wird darin beschuldigt, indirekt einen großen Teil der Schuld an der Ermordung des Kommunisten Jogisches im Moabiter Kriminalgericht zu haben. Er erklärt, daß er Jogisches nie vernommen und gar nicht gekannt hat. Dann wird Geh. Kom⸗ merzienrat Ernst von Borsig als Zeuge vernommen Ueber seine Vereidigung wird der Ausschuß später beschließen. Der Zeuge erklärt ihm sei die ganze Sache erst aus den Zeitungen Ende des vergangenen Jahres bekanntgeworden. Er habe sich dann als Leiter der Ver⸗ einigung Deutscher Arbeitgeberverbände informiert und erfahren, daß im Juni oder Juli ein 5000-ℳ⸗Darlehen durch Herrn von Zengen für eine Organisation des Zentralverbandes der Landarbeiter gegeben und dieses Darlehen im Oktober oder November zurückgezahlt worden ist. In einer Feitungsnoti die die Antwort auf einen Artikel des Reichstagsabg. Lemmer darstellte, hat der Zeuge erklärt, daß davon keine Rede sein könne, daß das Darlehen einem politischen Zweck dienen sollte. 8 . worden, daß die 5000 für den wegen des Verdachts der Teiluahme an mehreren Fememorden inhaflierten Oberleutnant ga. D. Schultz verwendet worden ist. Haben Sie, Herr Zeuge, in Ihrem Arbeit⸗ geberverbande sich darüber informiert? Zeuge von Borsig: Als die Zeitungsartikel deutlicher wurden, habe ich auch deswegen Er⸗ kundigungen eingezogen. Wir sind übereingekommen, daß man sich ohne positive Unterlagen nicht auf eine Pressekampagne einlassen sollte. Meine Ueberzeugung ist auch heute noch, daß von einer Unterstützung des Schultz keine Rede sein konnte. Ich selbst habe von Schultz auch erst durch die Zeitungen gehört. Es hat auch eine Untersuchung bei der Arbeitgebervereinigung stattgefunden. Es konnte aber nichts anderes festgestellt werden, als daß das Darlehen an die wirtschaft⸗ liche Stelle des Zentralverbandes gegeben worden ist. Herrn von Zengens Verbleiben in der Vereinigung war nach der Darlehens⸗ hergabe aus internen Gründen nicht mehr zweckmäßig. Er hat das Darlehen hergegeben, ohne daß er dafür zuständig gewesen wäre. Das Vertragsverhältnis mit Herrn von Zengen ist in gegenseitigem Ein⸗ vernehmen gelöst worden. Von Unregelmäßigkeiten etwa in Geld⸗ sachen ist bei Herrn von Zengen nicht die Rede gewesen. Zengen hat erklärt, der erste Geschäftsführer der Vereinigung, Herr Dr. Tänzler, habe sich grundsätzlich mit der Hergabe des Darlehens einverstanden erklärt, aber eine Besprechung mit mir darüber noch 8 notwendig gehalten. An sich wäre Herr Dr. Tänzler auch bere küst gewesen, das Darlehen auf eigene Verantwortung zu geben; er hätte dann nachträglich noch die Genehmigung einholen können. Abg. Kutrner (Soz.): Bei Ihrer Vernehmung im Polizeipräsidium haben Sie ausgesagt: „Zu einer besonderen Nachprüfung det Angaben Zengens hatte ich keine Veranlassung. Zengen war zwar nicht e das Darlehen ohne Genehmigung zu geben Daß er es tat, führe ich auf eine impulsive Handlungsweise zurück. Ich nehme an, daß er das Darlehen gegeben hat, damit sich der Zentralverband nicht mehr über die Unterstützung der sog. gelben Verbände durch die Arbeit⸗ geberverbände beschweren könnte (Bewegung.) Zeuge von B. orsig: Ich bitte doch festzustellen, ob diese Angelegenheit zum Beweisthema des Ausschusses gehört. Abg. Kuttner (Soz.): Für uns ist wichtig, ob Herr von Zengen die Unterstützung des Fememörders Schultz be⸗ absichtigt hat, oder ob er mit dem Darlehen einen anderen Zweck ver⸗ folgte. Sie, Herr von Borsig, gaben bei Ihrer Pernehitäme auf dem Polizeipräsidium an, daß er einen anderen Zweck verfolgt hätte. Abg. Eichhoff (D. Pp.) ersucht den Berichterstatter Kuttner, sich klar über den Zweck seiner Frage zu äußern, damit man feststellen könne, ob sie zum Beweisthemg gehort. Abg. Kuttner wiederholt daraufhin seine Frage und weist darauf hin, daß er aufklären wolle, ob das Geld für Schultz gegeben wurde und, wenn nicht, für welchen Zweck sonst. Zeuge von Borsig; Die Bemerkungen, die ich da auf dem Polizeipräsidium gemacht habe, sind Ausflüsse meiner Ueber⸗ legung darüber, was Herrn von Zengen bewegt haben könnte, das Geld hinzugeben. Zengens politischer Standpunkt ist so, daß er für eine Unterstützung der Fememörder nicht in Frage kommt. Ich suchte daher nach einem anderen Grund für die Geldhingabe durch Zengen. Ich glaube auch nicht, daß Zengen gewußt hat, daß das Geld für einen Fememörder bestimmt war. Ich kann mir nur denken, daß Zengen durch die Hingabe des Geldes gewisse Gefühle bei den Betreffenden, die das Geld bekamen, hervorrufen wollte wenn er nicht überhaupt nur an die Behebung der augenblicklichen Notlage einer wirtschaftlichen Stelle des Zentralverbandes dachte, wie ja anerkannte Gewerkschaften auch sonst für besondere Zwecke manchmal Geld von den Unternehmern bekommen und so zur Beseitigung von entstandenen Schärfen tätig sein wollte. Vors.: Hatte sich Herr von Zengen über den Zweck der Hingabe des Dar⸗ lehens ausgesprochend Zeuge: Zengen hat erklärt, er wolle die Versorgungsstelle des Zentralverbandes, die von Malettke ge⸗

leitet wird, aus einer augenblicklichen Notlage befreien, soweit mir

sei die Frage zu beanstanden.

Wors.: In den Zeitungen ist daxauf hingewiesen

erinnerlich ist. (Auf weitere Befragung durch den Abg. Kutkner:) Die Quittung über die 5000 % habe ich bisher überhaupt no

nicht gesehen, ich weiß nicht, ob sie zurückgezogen worden ist. Z

glaube auch, daß die Unterschrift des Vorsitzenden des Zentral⸗ verbandes erhöhteren Wert als irgendeine andere Unterschrift. Das ist doch überall so. Abg. Kuttner (Soz.): Wollte man auf der Unternehmerseite den Schultz unterstützen oder hatte man die Absicht, sich die Arbeitnehmerverbände zu verpflichten? Haben die anderen Organe der Vereinigung etwas davon gewußt? Zeu ge: Die andern Organe haben Herrn von Zengen nicht einen Auf⸗ trag erteilt, gegen die Gewerkschaften in irgendeiner Weise vor⸗ zugehen. Abg. Kuttner: Herr von der Linde soll sich im Oktober in einem Brief an Sie beklagt haben, daß er als Offizier durch die Tätigkeit unter Herrn von Zengen oft in Gewissenskonflikte käme. Ist das richtig? Zeuge von Borsig: Herr von der Linde hat mir nicht im Oktober, sondern im Dezember oder Januar einen Brief geschrieben. Neues ist mir aber darin nicht mitgeteilt worden. Abg. Kuttner (Soz.) verliest eine Abschrift des Briefes, der vom 4. Januar 1926 datiert ist. Darin bittet Herr von der Linde um Gelegenheit zu einer persönlichen Aussprache. 5 von Zengen habe ihm gegenüber, als noch niemand an eine der⸗ artige Entwicklung der Angelegenheit denken konnte, mehrfach zu⸗ gegeben, daß er den in den Zeitungen genannten Zweck des Geldes gekannt habe. Er, Herr von Zengen, habe diesen Zweck zwar nicht ebilligt, es habe sich für ihn aber darum gehandelt, die Gewerk⸗ schaften in die Hand zu bekommen. Abg. Kuttner zitiert weiter einen Teil der Aussage des Zeugen von Borsig vor der Polizei vom 9. Januar, in der das Schreiben abgestritten worden sei. Zeuge von Borsig: Ich habe Herrn von der Linde an den eingesetzten Untersuchungsausschuß verwiesen. Daß ich das Schreiben abgelehnt habe, erklärt sich aus der Vernehmung selbst. Ich konnte mich an das Schreiben nicht erinnern, ich hatte es kaum gelesen, sondern alles dem Untersuchungsausschuß abgegeben. Im übrigen halte ich den Wert des Schreibens nicht für so groß. Es war damals viel Klatsch, soviel falsche Zeitungsnachrichten verbreitet, daß ich der Meinung war, daß diese Bemerkungen vielleicht nicht positiv richtig zu sein brauchten, selbst wenn sie subjektiv richtig waren. Ich glaube, mich auch bestimmt aus der Vernehmung im Polizei⸗ räsidium zu erinnern, daß mir gesagt worden ist, ihm wären be⸗ timmte positive Angaben zugekommen, daß dies Darlehen seiner⸗

seit zur Unterstützung des Fememörders Schultz gegeben worden

ei. Es war ein derartiges Durcheinander, daß ich mich an die

Einzelheiten nicht erinnern kann. Mit der Einsetzung eines solchen

Untersuchungsausschusses hatte ich nach meiner Meinung das Recht

aus der Hand gegeben, noch eine Nebenuntersuchung einzuleiten

Es mag ja viellgicht andere Stellen geben, bei denen diese Auf⸗ fassung nicht besteht. Mit der Unterstützung des Fememordes at sich die Untersuchung nicht befaßt. Im übrigen muß ich die Darlegung von Interna aus der Vereinigung, soweit sie sich nicht mit der Fememordangelegenheit befassen, ablehnen. (Hört, hört!) Abg. Kuttner (Soz.) stellt weitere Fragen, um Beziehungen zwischen der Arbeitgebervereinigung und Arbeiterorganisationen festzustellen. Abg. Dallmer (D. Nat.) beanstandet die Frage. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Abg. Roth (D. Nat.) verweist auf die genau umrissene Zweckbestimmung des Untersuchungs⸗ ausschusses, die aus dem Einsetzungsbeschluß des Landtags hervor⸗ geht. Es müsse sich danach um Beziehungen zu Fememördern handeln; sei dies nicht der Fall, wolle man nur Beziehungen zwischen Arbeitgebern und christlichen Gewerkschaften feststellen, so Abg. Kuttner (Soz.) betont, die Feststellung dieses Zusammenhanges sei geradezu entscheidend für die ganze Frage. Abg. Eichhoff (D. Vp.) weist darauf hin, daß Schultz zu der Zeit, als das Darlehen gegeben wurde, keineswegs so belastet war, wie heute. Herr Schultz war damals noch nicht als Fememörder beschuldigt. Solange er noch nicht als Fememörder verurteilt ist, ist er für mich noch kein Mörder, sondern nur des Mordes angeklagt. Wenn Herr Kuttner allgemeine Feststellungen treffen will, die über diesen speziellen Fall hinausgehen, dann müssen Sie einen besonderen Ausschuß zu diesem Zweck einsetzen. (Heiterkeit.) Soweit also in diesem Einzelfall die Hingabe des Dar⸗ lehens in Frage kommt mit dem Zweck, die Christlichen Gewerkschaften in die Hand zu bekommen, wäre die Frage wohl nicht zu beanstanden. Abg. Dr. Schwering (Zentr.) beantragt Schluß der Geschäfts⸗ ordnungsausspräche. Der Ausschuß beschließt entsprechend. Die Mehrbeit ist für Zulassung der obigen Frage. Abg. Kuttner (Soz.): Die Frage ging dahin: Ob der Versuch, gewerkschaftliche oder ähnliche Organisationen in die Hand zu bekommen, nur in diesem einen Fall von Herrn von Zengen gemacht worden ist oder ob dies bei Herrn von Zengen eine Art System war. Ferner, ob sich die Sitzung des Untersuchungscusschusses mit diesem Verhalten des Herrn von Zengen befaßt hat, Zeuge von Borsig: Die erste Frage beantworte ich dahin: Herr von Zengen kann ein persön⸗ liches System haben, ohne daß er das System der Vereinigung ist. Die zweite Frage beantworte ich dahin, daß in der Sitzung, ich glaube vom Oktober, nicht darüber gesprochen worden ist. Fragen des Abg. Dr. Schwering (Zentr.) beschäftigen sich mit den Zielen des Propagandaausschusses der Arbeitgebervereinigungen. Zeuge: Ich werde hier auf die allgemeinen Zwecke des Propa⸗ gandaausschusses nicht eingehen. Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.): Die Fragen des Abg. Schwering sind nur zulässig, wenn er sie so formuliert, ob ein Propagandaausschuß mit dem Ziele besteht, Feme⸗ organisatisnen zu unterstützen. (Anhaltendes Gelächter.) Abg. Dr. Schwering (Gentr.): Ich finde es sehr eigenartig, daß die politischen Freunde des Abg. Dr. Deerberg hier immer auf eine Ver⸗ engerung des Beweisthemas hinarbeiten. Beim Barmat⸗Ausschuß haben die Deutschnationalen gerade die umgekehrte Taktik befolgt. Abg. Riedel (Dem.): Wenn meine Partei in diesen Angelegen⸗ heiten angegriffen worden wäre, würde sie das Beweisthema soweit wie möglich stecken.

Abg. Dallmer (D. Nat.): Wie die Demo⸗ kraten sich in solchen Fällen verhalten, hat Abg. Lemmer als Zeuge bewiesen. Er hat hinter den Türen gehorcht und hier Redaktions⸗ quatschereien und Kulissenklatsch vorgetragen. Die Linksparteien wollten mit diesem Untersuchungsausschuß nur Beziehungen zwischen Fememördern und Deutschnationalen untersuchen. Da nun nichts gefunden wird, versucht man es durch Abweichungen vom Thema. Das verbitten wir uns. Abg. Riedel (Dem.) verwahrt sich ent⸗ schieden gegen die Angriffe auf den Zeugen Lemmer. Dann wird die Frage des Abg. Dr. Schwering (Zentr.) nach dem Propaganda⸗ ausschuß der Arbeitgeber mit acht gegen sieben Stimmen vom Aus⸗ schuß zugelassen. Zeuge von Borsig bekundet, daß für diesen Propagandaausschuß der Arbeitgeber weder schriftliche noch mündliche Satzungen beständen, soweit er wisse. In dem Propagandaausschuß säßen Angehörige der verschiedensten Parteien, so daß ein Arbeiten nach einer bestimmten Richtung kaum möglich wäre. Auf Befragen des Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) bestätigt der Zeuge, daß der Untersuchungsausschuß der Arbeitgeber nicht festgestellt hat, da das Darlehen zur Unterstützung des Schultz hingegeben ist Au Fragen des Abg. Steger (Zentr.), ob von Zengen Unterlagen dafür gehabt hat, daß der Landarbeiterverband geneigt sei, sich gegen Hergabe eines Darlehens durch die Arbeitgeber verpflichten zu lassen, erklärt Zeuge von Borsig: Ich kann darüber nichts

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Arnzeigen sg 1““ Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin. Wilbelmstr 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Positives sagen. Man könnte sich denken, daß, wenn der Land⸗ arbeiterverband ein solches Darlehen erhalte, er nicht mehr dagegen auftreten könnte, wenn ein anderer Arbeitnehmerverband ein Dar⸗ lehen bekommt. Der Kampf gegen die gelben Organisationen würde eine Milderung erfahren haben. Vielleicht aber ist das Geld auch zur Unterstützung eines Gefangenen gegeben worden, jedenfalls aber nicht bewußt für einen Fememörder. (Auf Fragen des Abg. Obuch [Komm.) Aus welchem Fonds die 5000 entnommen sind, weiß ich nicht. Es wurde eben von der Kasse geholt. Abg. Obuch (Komm.): Bei den Arbeitgebern soll ein Arbeitszeitfonds bestanden

haben, aus dem Geld für allerlei Zwecke gegeben worden sein soll.

Das sei in den Zeitungen angedeutet worden. Zeuge von Borsig: Ich weiß nichts von einem Arbeitszeitfonds. Auf weitere Fragen erklärt der Zeuge, daß von Zengen, soviel er wisse, dem linken Flügel der Deutschen olkspartei angehöre und daher

Unterstützung der Fememörder gar nicht in Frage käme. Jetzt stehe Zengen in keinem Dienstverhältnis mehr zur Arbeitgebervereinigung. Abg. Brandenburg (Soz.): Bekommt Zengen jetzt noch Be⸗ züge von den Arbeitgebern? Abg. Dallmer (D. Nact.): Ich be⸗ anstande diese Frage. Vors.: Der Herr Zeuge hat vorhin von einem gütlichen Vergleich mit Zengen gesprochen. Dabei ist wohl

eine Abfindung gezahlt worden? Zeuge: Jawohll Damit

schließt die Vernehmung des Herrn von Borsig.

Nächster Heuge⸗ ist der 41 jährige Dr. Meißinger, Be⸗

amter der Arbeitgeber⸗Vereinigung. Er schildert die Zusammen⸗ kunft am 5. Juni, im Weinrestaurant Stedtler. Der Zweck war eine gemeinsame Aussprache über Fragen der Arbeitsgemeinschaft, der Lohnstatistik und über die Verhältnisse bei der Technischen Not⸗ hilfe und über das, was in der Sachlage zu geschehen habe. In der Tür, beim Hinausgehen, trat Herr Meyer an Herrn von Zengen heran und fragte ihn, wie es mit dem Darlehen stünde. Damals erfuhr ich zum ersten Male von einem Darlehen, um das der christliche Landarbeiter⸗Verband, der in einer Notlage war, bat. Auf dem Rückwege richtete ich dann noch einige informatorische Fragen über die Höhe des Darlehens an Herrn von Zengen. Von einer Verwendung des Geldes für die Unterstützung des Schultz wisse er nichts; auch nichts von einem weiteren Darlehen von 5000 Mark, Auf Befragen durch den Vorsitzenden, ob der Zeuge sich an eine bernhigende Aeußerung zu Herrn Meyer bezüglich der Rückzahlung des Darlehens erinnexe, hält der Zeuge eine der⸗ artige, von einer Handbewegung begkeitete Aeußerung für möglich, er kann sich aber daran nicht mehr erinnern. Eine etwaige Hand⸗ bewegung könne Herr Meyer im übrigen auch falsch gedeutet haben. Zu der Frage, ob Gelder von der Industriellen⸗Vereini⸗ gung verwendet worden sind, weiß der Zeuge nichts zu bekunden. Gegen die Berxichterstattung des Polizeipräsidiums über diesen Punkt müsse er sich ausdrücklich wenden; an irgendwelchen Ver⸗ handlungen über diese Frage hat er nicht teilgenommen, weiß davon auch nichts. Auf Befragen durch den Abg. Kuttner (Soz) wird festgestellt, daß die Unterredung in dem Weinlokal nicht am 5. Juni, sondern Dienstag, den 9. Juni stattgefunden hat. Von einer Besprechung über das Darlehen an Herrn Behrens und über die Form der Unterschrift ist dem Zeugen nichts bekannt. Den Namen des Oberleutnants Schultz in Verbindung mit der Ver⸗ wendung des Darlehens hat der Zeuge zum ersten Mal gehört aus der Artikelserie des Herrn Lemmer. Möglich sei es, daß die Herren zu der Besprechung mit ganz verschiedenen Ansichten gekommen seien. Davon, daß die Hingabe des Darlehens zu wirtschaftlichen Zwecken nur als Deckmantel erfolgt sei für ein Darlehen an Herrn Meyer zu anderen Zwecken ist dem Zeugen nichts bekannt. Bis zu der Erklärung des Herrn von Borsig in der „Frankfurter Zeitung“ stand ich, so betont der Zeuge, unter dem Eindruck, daß hier in geradezu unverantwortlicher Weise eine Darlehensangelegenheit mit Sachen in Verbindung gebracht ist, die der Vereinigung der Industriellen absolut fernliegen. Abg. Riedel (Dem.) wünscht Aufklärung darüber, wie es komme, daß der Zeuge, der sonst scharf gegen die Arbeitsgemeinschaft eingestellt gewesen sei, sich aus⸗

gerechnet mit den Vertretern des christlichen Landarbeiterverbandes

zu einer Besprechung in einem Weinrestaurant getroffen habe Er,

Abgeordneter Riedel, stehe seit 15 Jahren auch in der Gewerk⸗ schaftsbewegung, er sei aber noch niemals von Arbeitgeber⸗ organisationen in ein Weinrestaurant geladen worden. (Heiterkeit.

Zuruf: Das kommt auch noch!) Zeuge Dr. Meißi nger: Das

erklärt sich zwanglos daraus, daß ich eben wegen der Verhältnisse 8 der Technischen Nothilfe bei den Abgeordneten Behrens und Meyer mich informieren mußte. Zu den Kommunisten zu gehen, hatte keinen Zweck, auch die freien Gewerkschaften kamen da nicht in Frage. Bedenken wegen des Zwecks der Verwendung des Dar⸗ lehens sind uns erst seit den Zeitungsnachrichten gekommen. Die Vereinigung der Industriellen als solche bringt man zweifellos zu Unrecht mit diesen Dingen in Verbindung. Auf eine Frage des

Abg. Steger (Zentr.), ob man geglaubt habe, durch die Hergabe des Darlehens Einfluß auf die Stellungnahme des esamt⸗ verbandes der christlichen Gewerkschaften ausüben zu können, er⸗ widert der Zeuge, eine solche kühne Hoffnung habe er nie gehegt. Er sei dae ne er nnter seinem Eide, nicht mit solchen Ab⸗ sichten zu der Besprechung gegangen, sondern zwecks Informierung über die Verhältnisse in der Teno. Abg. Branden dur g (Soz.): Erschien Ihnen das Verlangen einer Gewerkschaft nach einem Dar⸗ ehen von den Arbeitgebern nicht sehr merkwürdig? Zeuge Dr. Meißinger: Ich habe mich immerhin etwas darüber ge⸗ wundert, daß man ausgerechnet zu uns kam. Das ist aber Ge⸗ schmackssache. Mit der Teno und den Landarbeitern haben wir schon vom Ruhrkampf her Verbindung gehabt. Abg. Obuch (Komm.): Hatten Sie auch in gewerkschaftlichen Dingen ein be⸗ sonderes Vertrauen zum Zentralverband der Landarbeiter? Zeuge: Ich bitte festzustellen, ob diese Frage zum Beweisthema gehört. Ich kann doch hier nicht sämtliche Geheimnisse der Unter⸗ nehmer enthüllen. Abg. Eichhoff (D. Vp.) beanstandet die Frage des Abgeordneten Obuch, weil der Zeuge sie schon beant⸗ wortet habe. Abg. Obuch (Komm.) ändert seine Frage wie folgt ab: Ist Ihnen durch die Zusammenarbeit bekannt geworden, daß keineswegs der Zweck des Zentralverbandes nur die Interessen⸗ vertretung der Landarbeiter ist, sondern daß der Verband auch eine Zusammenarbeit mit der Land⸗ wirtschaft suche? (Zurufe rechts: Unerhörte Fragen.) Zeuge: Das festzustellen, interessierte uns gar Uicht. Abg. Obuch (Komm.): Aus welchem Fonds sind die 5000 Mark Darlehen entnommen? (Zuxufe rechts: Aus dem Dispositions⸗ fonds.) Zeuge: Aus dem Dispositionsfonds! Punkt! (Glocke des Vorsitzenden.) Vors.: Diese Art der Bekundung ist für Zeugen nicht üblich. Ich bitte doch nicht zu vergessen, daß Sie als Zeuge hier stehen. (Sehr richtig! links.) Zeuge: Ich habe das Recht, mich gegen Fragen zu wehren, die offenbar darauf abzielen, die Geheimakten der Arbeitgeber aufzudecken. Ich bitte doch zu⸗ er⸗ wägen, was geschehen würde, wenn verlangt wird, daß die Geheim⸗ akten der Gewerkschaften aufgedeckt werden. Vors.: Ich kann allerdings auch nicht klar ersehen, wohin die Frage des Abg. Obuch zielt. Abg. Obuch (Komm.): Ich kann vor den Geheimakten der Arbeitgeber nicht haltmachen, denn ich vertrete hier als Ausschuß⸗ mitglied Interessen, die weit über die Bedeutung der Arbeitgeber⸗ akten hinausgehen. Bestand nicht bei Ihnen ein Fonds, aus dem Mittel zur Finanziernng politischer Prozesse usw, entnommen

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für eine bewußte

eine Anzahl Leute eingestell

Erste Beila gee nzeiger und Preußisch

Berlin, Freitag, den 19. Februar

werden konnten? Zeuge: Für Zwecke zur Finanzierung von Fememorden und für Zwecke bur Unterstützung politischer Mozesse besteht bei uns kein Fonds. Abg. Obuch Dann wäre die Entnahme des Geldes durch Herrn von Zengen den Zwecken des Dispositionsfonds zuwider gewesen? Zeuge: Das kann ich wohl segen. Abg. Riedel (Dem.) kommt auf die Unterredung mit den Abgeordneten Meyer und Behrens in dem Restaurant in Berlin zu sprechen und fragt, ob darüber ein Protokoll angelegt sei. Zeuge (erregt): Ich bitte, mich gegen die Tendenz dieser Frage in Schutz zu nehmen. Abg. Riedel (Dem.): Ich kann ja theoretisch an⸗ nehmen, daß in dieser Besprechung tatsächlich über das Darlehen von 5000 Mark verhandelt wrde und nicht über die Technische Not⸗ hilfe, wie der Zeuge angibt. (Zuruf des Abg. Obuch: Behrens hat sogar bestritten, daß über die Teno gesprochen wurde.) Abg. Dall⸗ mer (D. Nat.): Ich bitte diese Art der Verächtli machung des Zeugen doch zu unterlassen. Er wird hier unter Eid vernommen und bis zum Beweise des Gegenteils müssen wir ihm glauben. Abg. Kuttner (Soz.): Der erste, der hier einen Zeugen verächtlich Feress hat, war der Abgeordnete Dallmer, der sich gegen die Be⸗ undung des Abgeordneten Lemmer wandte. (Lebhafte Zustimmung links.) Nachdem der Zeuge noch erklärt hat, daß ein Protokoll über die Unterredung im Restaurant, soviel er wisse, nicht vor⸗ handen sei, wird seine Vernehmung geschlossen, und es tritt eine Mittagspause ein.

Nach der Mittagspause setzte der Untersuchungsausschuß die gestern nicht beendete Vernehmung des Zeugen Meyer fort. Dieser bekundet, daß Herr Sauer, der an sich sehr temperamentvoll sei, in jener Vorstandssitzung zwar sein Mißfallen ausgesprochen habe, besonders aufgeregt sei er aber nicht gewesen. Der Zeuge be⸗ richtigt seine gestrige Aussage dahin, daß die Aussprache mit Behrens und Malettke nicht an dem Tage der im Weinrestaurant, sondern an einem der nächsten Tage stattgefunden habe. Auf Befragen durch Abg. Kuttner bekundet der Zeuge, es sei möglich, daß er von Zengen gesagt habe, Schultz sel in den Küstriner Putsch verwickelt. Die Ablehnung des Herrn von Zengen sei eine glatte Absage gewesen: Dafür kann ich nichts geben und damit kann ich Herrn von Borsig nicht kommen. Herr von Zengen habe aber hinzugesetzt, wenn er ihm persönlich behilflich sein könne, würde er es gerne tun. Auf den Hinweis des Abg. Kuttner, daß die Quittung am 5. Juni von Herrn Behrens unterschrieben sei, während die Zusammenkunft am 9. Juni stattgefunden habe, ver⸗ mag der Zeuge diese Differenz nicht aufzuklären. Bezüglich der Unterhaltung des Zeugen mit Herrn von Zengen vom 9. Juni be⸗ stätigt der Zeuge —— gestrige Bekundung. Er habe von einem Darlehen an die Versorgungsstelle nichts gewußt, während von Zengen von der Verwendung des Geldes für Schul nichts gewußt habe. Beide Sachen seien nebeneinander Hätte der Zeuge von der Bemühung des Herrn Malettke um ein Darlehen für die Versorgungsstelle gehört, so würde er wohl eine dies⸗ bezügliche Frage deswegen gestellt haben. Die Unterzeichnung der Quittung sei am 10. oder 11. Juni erfolgt. Als er Herrn Behrens von der abweichenden Ansicht über den Charakter des Darlehens Mitteilung e habe, habe dieser gesagt, er wolle sich nach dem Sachverhalt erkundigen. Abg. Kuttner 81 zur vollständigen Aufklärung der Frage den Abgeordneten 8 rens nochmals zu hören. bgeordneter Behrens soll aus dem Reichstage herbei⸗ gerufen werden. Der Vorsitzende teilt dann ein Ersuchen eines deutschvölkischen Abgeordneten mit, festzustellen, daß aus dem bisherigen Ergebnis der 1“ nicht erwiesen ser, „daß Fäden zu den Fememördern tief in die Deutschnationale Volks⸗ partei, Deutschvölkische Partei und den Landbund hineinreichten“, wie im Sozialdemokratischen Pressedienst behauptet werde. Zeuge Meyer (auf Befragen durch Abg. Deerberg) führt aus, Schultz sei nicht Angestellter des Zentralverbandes, sondern der Ver⸗ sorgungsstelle gewesen. Während seiner Anstellung bei der Land⸗ volkbank habe Schultz 250 Mark gehabt; das habe aber nur zwei Monate gedauert. Nachher, als er mit dem Aufbau der Genossen⸗ schaften beschäftigt war, habe er 500 Marl Gehalt bezogen. Irgend welche anderen Bezüge habe er nicht gehabt. Aus den Kreisen der „Schwarzen Reichswehr“ habe er außer Schultz und später Klapproth niemand kennengelernt. Mit irgendeinem Ver⸗ such zur Befreiung von Fememördern habe er nichts zu tun gehabt. Weiter sagte Zeuge aus, daß der Kriminalpolizei bei ihrer Haus⸗ suchung wegen des Darlehens alles Material ohne weiteres zur Ver⸗ fügun gestellt worden sei, daß sie aber die angebotene Bekundung 8 Abg. Meyer mit Rücksicht auf dessen Immunität strikte ab⸗ gelehnt habe. Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.): Sind Ihnen seitens der Arbeitgeber außer diesen 5 Mark jemals Gelder zur Verfügung gestellt oder angeboten worden? Zeuge: Nein, niemals! Abg. Riedel, (Dem.): Sie sagten, Schultz waͤre ohne Empfehlungen bei Ihnen angestellt worden. In dem Rundschreiben des Zentralverbandes wird aber Schultz als gut empfohlene Kraft bezeichnet. Zeuge Meyer: Ich habe meiner Bekundung nichts hin⸗ zufügen. (Auf weiteres Fragen des Abg. Riedel): Auf mein Konto „Ausschuß für nationale Aufklärung“ habe ich von mernen Freunden kleinere Betväge erbeten und erhalten. Auch Herr von Oppen hat sich bereit erklärt, das Verpflegungsgeld für Schultz sicherzustellen.

Ich habe mich für Schultz in seiner Not eingesetzt, weil ich nicht einer von den Freunden bin, von denen hundert auf ein Lot gehen. Wenn jeder Mensch gleich wegen eines Verdachts aus der menschlichen Gesellschaft ausgestoßen werden sollte, möchte ich sehen, wieviel Prominente des öffentlichen Lebens heute noch in der menschlichen Gesellschaft ständen. Auf Fragen des Abg. Obuch (Komm.) bekundet Zeuge: Solange Schultz bei mir tätig war, also vom März 1925 ab bis zu seiner Verhaftung, hat er nicht politisch gewirkt. Abg. Obuch (Komm.). Wer hat denn in dem Rundschreiben des

Zentvalverbandes geschrieben, Schultz sei im Reichstag und Reichs⸗ wehrministerium ein⸗ und au ngen? Zeuge: Vielleicht unser Fseftofüb ender Redakteur Böhm. Ich weiß nichts von diesen Bängen. Abg. Obuch (Komm.): Wen hat Schultz als haupt⸗ amtlichen Mitarbeiter selhständig eingestellt“ Zeuge: Er hat

Anzahl tellt, unter ihnen auch Klapproth, der, weil er ein kräftiger Mensch ist, im Lager angestellt wurde, wo er Kisten tragen bunßte. Abg. Obuch (Komm.) weist darauf hin, daß sich im Hause Luisenstraße 38 in Berlin, wo di enossenschaft sich befand, eine ganze Anzahl anderer Betviebe befinde, z. B. die Gesellschaft „Deutsche Tracht“ und die Gesellschaft „Deutsche Eiche“, Er sac⸗ wie sich Schultz dort mit Wissen des Zeugen politisch betätigt hat. Zeuge Meyer: Schultz hat überhaupt keinen Einfluß auf diese

esellschaften gehabt allein schon, weil er gar keine Zeit dazu hatte. Hlause abe. daß die „Deutsche Eiche“ manchem ein großer Dorn im Auge ist. (Große Heiterkeit.)

Es folgt dann eine Konfrontation der Abgg. Meyer und Behrens. Abg. Kuttner (Soz]: Perr Behrens gc gestern erklärt, wenn er gewußt hätte, daß das Darlehen für Schult ver⸗ wendet werden sollte, hätte er nicht unterschrieben. Am 9. Juni ist die Untervedung im Restaurant gewesen, in der Meyer die Zusage der 5000 Mark für Schultz von Zengen erhalten haben will. Meyer hat hekundet, daß er Ihnen, Herr Behrens, ein oder zwei Tage nach der Unterredung im Restauvant, also am 10. oder 11. Juni, von der ihen nach seiner Auffassung durch von Zenaen gemachten Zusage Mit⸗ teilung gemacht habe. Wenn Sie also, wie Sie angeben, die Quittung über die 5000 Mark Darlehen am 13. Juni unter⸗ schrieben haben, dam müßten Sie durch Herrn Meyer schon über die von ihm gewollte Verwendung der 5000 Mark unterrichtet ge⸗

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wesen sein. Zeuge Behrens: Wie ich die Quittung unter⸗ zeichnete, war ich, meiner Erinnerung nach, noch nicht unterrichtet von habe jedenfalls in dem guten Glauben unter⸗ Feichnet, daß es sich lediglich um ein Darlehen zur Abtragung der Kartoffelschuld der Versorgungsstelle handelt. Uluf die einzelnen Daten hann ich mich nicht mehr erinnern. Vielleicht liegt bei Herrn Dr. Meißinger ein Irrtum vor, wenn er behauptet, die Unterredung wäre am 9. Juni gewesen. Abg. Kuttner (Soz.): Herr Dr. Meißinger hat erklärt, er habe das Datum der Unterredung den Juni, in seinem Notizbuch notiert. Er hat übrigens auch im Polizeipräsidium bei seiner Vernehmung das gleiche Datum ge⸗ nannt, und Herr von Zengen hat auf dem Polizeipräsidium erklart, die Unterredung im Restaurant müsse am 8. oder 9. Juni statt⸗ gefunden haben. Zeuge Meyer: Herr von Zengen hat mir aber im Restamant gesagt, Behrens hätte schon unterzeichnet. Wenn die Quittung von Behrens also das Datum des 13., trägt, dann muß die Unterredung eben erst nach dem 13. statt⸗ gefunden haben. Zeuge Behrens: Die Zusammenkunft war, meiner Erinnerung nach, na der Quittung. Zeuge Abg. Meyer (auf Befragen durch Abg. Dr. Deerber [D. Nat.]) bekundet, daß er von dem Kartoffeldarlehen zunäch gar keine Ahnung gehabt und von Amnfang an auf dem Standpunkt gestanden habe, daß die 5000 für den von ihm verfolaten Zweck bestimmt seien. Mit der Zurückzahlung nach zwei Monaten und der dam erfolgenden Uebenveisung an ihn, Mever, war er ein⸗ verstanden. Zeuge Abg. Behrens (auf Befragen durch Aba. Szillat [Soz.]): Der Herr Malettke ist ohne besondere Absicht zu der Zusammenkunft mitgekommen. Die Eimladung war an Kollegen Meyer und an mich ergangen. Durch die jahrelange Zusammenarbeit stehen wir sehr freundschaftlich, wir duzen uns. Da haben wir auf besondere Formalität keinen Wert gelegt. Ob Herr Malettke mit den Herren irgendwie verhandelt hat über die Form der zu leistenden Bürngschaftsquittung, weiß ich nicht: während der Unterhaltung am Kaffeetisch ist darüber nicht gesprochen worden. Aba. Kutiner (Soz.): Dann kann Ihre Unterschrift an dem Tage der usammen⸗ kunft doch nicht erfolgt sein. Damit ist die Verne mung des Zeugen Behrens beendet. Aba. Meyer (auf eine Frage des Abg. Szillat [Soz.])): Herr von Zengen ist niemals Mitglied des Aus⸗ schusses für nationale Aufklävung gewesen. (Auf Befragen durch Dr. Badt [Soz.]):; Es ist möglich, daß Schultz während seiner Ge⸗ nossenschaftstätigkeit im Lande Einzahlungen auf das Konto „Aus⸗ schuß für nationale Aufklärung“ gemacht hat. Das waren vielleichk Vorschüsse der Genossenschafter für zu liefernde Waren. Aba. Dr, Badt (Soz.): Das ist doch nicht aut anzunehmnen, da wäre doch ein großes Kuddelmuddel entstanden. Die größten Beträge gögcen gerade kurz nach der Verhafbung von Schultz ein, im ganzen ℳ. Zeuge Meyer: Das ist leicht möglich, daß diese Betraͤge noch kurz nach der Verhaftung von Schultz eingingen. (Auf Befragen durch den Vorsitzenden): Daß Schultz mit Herrn von Oppen be⸗ kannt wan, mußte ich annehmen, (Auf Befvagen durch Abg. Branden⸗ burg [Soz.]): Es war allgemein bekannt, daß Schultz einen Raum im Landvolkhaus zum Uebernachten hatte. Abg. Dr. Brandenbur g (Sog): Abg. Behrens bat das aber gestem für aus⸗ geschlossen erklärt. Ich frage deshalb, weil mir die Andeutung ge⸗ macht worden ist, daß Schultz dort persteckt gehalten worden wäre, Zeuge Meyer: Diese Vermutung stammt wohl daher, daß bei der Suche nach Schultz die beiden Kriminalbeamten auch in mein Zimm hineinwollten. Ich verweigerte ihnen zunächst den Zutritt, als ich aber erkannte, sie vermuteten Schultz in dem Zimmer, da ließ ich sie hinein. Die Versetzung der Kollegen Sauer und Gattermann hat mit den angeblichen Differenzen keinerlei Zusammenhang. Kollege Sauer war Süddeutscher und wollte gern nach Süddeutschland zurück. Abg. Dr. Schwering He.; drückt Verwunderung über die Anstellung des Oberleutnanks Schultz ohne Einziehung von Refe⸗ renzen aus. Zeuge Meyper: Wir konnten nicht immer Referenzen einziehen. Im übrigen haben wir öfter mit Leuten, die Referenzen vorlegten, schlechte Erfahrungen gemacht, daß sie nachher die schwere Arbeit in der Landarbeiterbewegung nicht leisten konnten. Ich⸗hab es eben mit Schultz zunächst probeweise versucht; und er hat die au ihn gesetzten Erwartungen nicht enttäuscht. Im übrigen habe i schon gestern ausgeführt, daß ich die Unterstützung eines Mannes, der sich in der Schwarzen Reichswehr und im Ruhrkampfe Verdienste ums Vaterland erworben hat, als meine Pflich betrachtete. Abg. Dr. Schwerin (entr.): Sie haben Schultz also lediglich ein⸗ estellt, weil er Offizier, Oberleutnant, war, weil er in der Schwarzen keichswehr und im Ruhrkampfe tätig gewesen ist. Sie halten also die Betätigung in der Schwarzen Reichswehr für etwas Verdienst⸗ liches, vom vaterländischen Standpunkt aus zu Billigendes? Zeuge Mey er: Allerdings ist das der Fall. Auf Befragen durch Abg. Szillat (Soz.) erklärte der Zeuge, daß unter der Flagge „Land⸗ volkgenossenschaft’ in den Fonds des Ausschusses für notionale Auf⸗ klärung keine Genossenschaftsgelder geflossen sind. Abg. Obuch (Komm.); Hatte Schultz von Ihnen Vollmacht, über Pas Konto „Ausschuß für nationale Aufklärung“ zu verfügen? Zeu ge: Schultz legte mir event. Schecks vor, die ich unterzeichnete. Ich war allein zeichnungsberechtigt. Aus der weiteren Be ragung des Zeugen durch den Abg. Obuch (Komm.,) ergibt sich, daß Meyer annahm, die 5000 kämen gar nicht von der Arbeitgebervereinigung, sondern aus privaten Kreisen, weil er Henßen gebeten hatte, sich in pribaten Kreisfen um⸗ zutun. Woher Schultz wußte, daß bei der Landarbeitergenossenschaft eine Stelle besetzt werden sollte, weiß der Zeuge nicht. Er hat ihn danach auch nicht gefragt. Abg. Kuttner (Soz.): Wie Ihre Mittel zu Ende waren, Herr Zeuge, und bevor Herr von Oppen für Schultz bessere Beköstigung im Gefängnis zu zahlen versprach, hat schon der Rechtsanwalt Sack einmal 200 Nℳ. für diesen Ziweck an die Gefängniskasse eingezahlt. Der Rechtsanwalt Sack muß doch dieses Geld irgendwo her haben? Zeuge Meyer: Ich nehme an, daß Sack die 200 von den 1000 Nℳ Vorschuß genommen at, die ich ihm für die Verteidigung des Schultz gegeben habe. Ab. Kuttner (Soz.) kommt dann auf die vier größeren ahlungen zu sprechen, die auf das Konto des Abg. Meyer „Aus⸗ chuß für nationale Aufklärung“ nach der Verhaftung des Schultz eingezahlt sind, nämlich am 2. April 1000 ℳ, am 4. April 1000 ℳ, am 28. April 500 und 4. Mai 1500 ℳ. Die Abfender diefer Zahlungen sind im Gegensatz zu sonstigen Zahlungen auf das er⸗ wähnte Konto aus dem Konto nicht ersichtlich. Sie, Herr Zeuge, müßten doch aber wissen, woher diese im Verhältnis zu den sonstigen Einzahlungen großen Summen auf das Konto gekommen sind? Zeuge Meyer: Aus Kreisen meiner Pakteifreunde Abg. Kutkner (Soz.): Hatten diese Zahlungen auch etwas mit der Unterstützung des Schultz zu tund Zeuge: Zum Teil, ja. Abg. Riedel (Dem.): Unter den als Einzahler auf das Konto „Ausschuß für nationale Auf⸗ klärung“ aus dem Konto ersichtlichen Namen finden sich auch einige mir bekannte Gutsbesitzer, auf deren Besitzungen Arbeitskommandos der Schwarzen Reichswehr zeitweife untergebracht waren. Hängt das vielleicht mit den Einzahlungen auf das Konto zusammen? Zeuge: Das weiß ich nicht. Vors.: Würden Sie, Herr Zeuge, dem Aus⸗ zux Klärung der vier größeren bisher unbekannten Einzahlungen hre Kladde überlassen? Zeuge (erregt): Das lehne ich entschieden ab! Ueber die Verwendung von Geldern zu politischen Zwecken brauche ich niemandem Rechenschaft abzugeben. Damit ist die Be⸗ fragung des Zeugen Mevyer vorläufig beendet. Der Ausschuß vertagt die Weiterverhandlung auf Freitaag.