Ulm, Donau. [44540]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Karl Nieß, Dentist in Ulm, Sprlinstr. 3, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und nach vollzogener Schlußverteilung durch Beschluß vom 8. Juli 1926 aufgehoben.
Amtsgericht Ulm.
Vöhl. [ĩ44541]
In der Konkurssache der offenen ee Landesprodukte „Eder⸗ ee“ Hamel & Co. in Herzhausen wird an Stelle des Rechtsanwalts Varnhagen in Corbach, dessen Amt beendet ist, der Rechtsanwalt Dr. Estor in Frankenberg zum Konkursverwalter ernannt.
Vöhl, den 2. Juli 1926. en [44542] dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Lingl, Irhaber eines Webwarengeschäfts in Weiden, Opf., wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeich⸗ nis, zur Festsetzung der Gebühren und Auslagen des Konkursverwalters und der Barauslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses bestimmt auf Samstag, den 17. Juli 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr. Schlußrechnung und Schlußverzeichnis sind in Geriches⸗ schreiberei des Amtsgerichts Opf., zur Einsicht niedergelegt.
Weiden, den 25. Juni 1926.
Konkursgericht.
In In
S8 nh abe r
— ““ w. zenhausen. [44543]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Artur Schulz in Witzenhausen ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Eimwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 11. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.
Witzenhausen, den 7. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
— [44544]
Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Fraum Antonie Hedwig verehel. Hoffmann, geb. Materna, in Zittau, Faesee Weberstr. 31, Inh. der nicht eingetragenen Firma lann Hoffmann, Inh. Toni Hoffmann, Lebensmittel⸗ geschäft, ebenda, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Umtsgericht Zittau, den 28. Juni 1926.
Bad Ems. [44624] Auf Antrag der Firma . Bau⸗ gesellschaft m. b. H. zu Bad Ems ist über deren Vermögen die Geschäftsauf⸗ sicht angeordnet worden. Zur Aufsichts⸗ person ist Dr. Paul Brunner zu Koblenz, Kaiser⸗Friedrich⸗Straße 14, be⸗ stellt worden. Bead Ems, den 8. Juli 1926. Das Amtsgericht. Bad Kreuznach. [44659] Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Josef Berti in Bad Kreuznach wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird Rechtsanwalt Justizrat Wenzel in Bad Kreuznach bestellt. Bad Kreuznach, den 7. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Beuthen, O0. S. [44025] Ueber das Vermögen des Korb⸗ möbel⸗ und Korbwarengeschäftsinhabers Willi Mrugalla in Beuthen, O. S., Hospitalstraße, wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Leo Guttmann in Beuthen, W
Beuthen, O. S
Ring Nr. 8. 8 Amtsgericht Juli 1926.
den 7.
„.
Beuthen, O0. S. [44626] Ueber das Vermögen der Hand⸗ arbeitsgeschäftsinhaberin Emma Schenkel in Beuthen, O. S., Bahnhofstraße 3, wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichts⸗ person: Kaufmann Reinhold Pfoertner in Beuthen, O. S., Kaiser⸗Franz⸗Josef⸗
Platz 1. 8
Amtsgericht Beuthen, O. S.
den 7. Juli 1926.
Beuthen, O. S. [44627] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Oberschles. Bürsten⸗ und Besenfabrik Gebr. Wohl in Beuthen, O. S., Dyngosstraße 47, wird zur Ab⸗ wendung des Konkurses die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Karl Schunk in Beuthen, O. S., Gymnasialstraße 12. Amtsgericht Beuthen, O. S., 1 den 7. Juli 1926.
[44628] Bischofswerda, Sachsen. Ueber den Buchhändler Max Wilhelm Hübler in Bischofswerda wird heute, den 10. Juli 1926, vorm. 8 ½⅛% Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Der Kaufmann Oscar Wagner in Bischofswerda wird zur Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Bischofswerda, den 10. Juli 1926.
Breslau. [44629] Durch Beschluß vom 7. Juli 1526 ist ur Abwendung des Konkurses die Ge⸗ swäftsaufficht über das Vermögen des Schneidermeisters Roman Otremba aus Breslau, Viktoriastr. 42/44, angeordnet worden. Aufsichtsperson ist der Schneider⸗ obermeister Max Schlums in Breslau, Zwingerstr. 8. (42 Nn. 313/26.) Breslau, den 7. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslau. [44630] Durch Beschluß vom 8. Juli 1926 ist zur Abwendung des Konkurses die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft V. Matthias Nachfg. in Breslau, Albrechtstraße 56 (Gesellschafter: Kaufmann Oswald Weiser und verwitw. Frau Helene Weiser, geb. Schwarz, in Breslau), an⸗ geordnet worden. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Max Spiegel in Breslau, Kleinburgstraße 13. (42 Nn. 314/26.) Breslau, den 8. Juli 1926. Amtsgericht.
Brieg, Bz. Breslau. Ueber das Vermögen der Firma H. u. E. Überschaer in Brieg, Lange⸗ straße 12, wird auf ihren Antrag heute, am 9. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, die Geschäftzaufsicht angeordnet. Als Auf⸗ sichtsperson wird der Bücherrevisor Faecke in Brieg bestellt. — 2 Na. 18/26. Amtsgericht Brieg, den 9. Juli 1926.
Cassel. [44632]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Martin Jakob, Inhaber der Firma Casseler Möbel⸗Haus in Cassel, Untere Königstraße 76, wird die Geschäftsauf⸗ sicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson wird der Rechtsanwalt Dr. Alexander Lewinsohn in Cassel bestellt.
Cassel, den 10. Juli 1926.
Das Amtsgericht. Abt. 7.
Chemnitz. [44633]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Großhändlers mit Strumpfwaren Martin Berenhaut, all. Inh. der Firma Martin Berenhaut in Chemnitz, Moritzstr. 23, wird hiermit gemäß der Bundesratsverordnung vom 14. 12. 1916 in Verbindung mit den Verordnungen vom 8. 2. und 14. 6. 1924 die Geschäftsaufsicht angeordnet, da ihre Zweckmäßigkeit dargetan ist. Als Auf⸗ sichtsberson wird der Kaufmann Her⸗ bert Berger in Chemnitz, Gravelotte⸗ Straße 32, bestellt.
Amtsgericht Chemnitz, Abt. A 18,
den 10. Juli 1926.
[44631]
Coburg. [44296] Das Amtsgericht Coburg hat am 8. Jult 1926 über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Max Bingmann und Junius, Geschäftsbücherfabrik und Buch⸗ druckerei, Gesellschafter Kaufmann Rein⸗ hold Büchner in Ketschendorf und Druckereibesitzer Rudolf Junius in Co⸗ burg, Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichts⸗ person ist Bücherrevisor Engler in Coburg bestellt. Coburg, den 8. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Dingelstädt, Eichsfeld. [44634] Ueber die Firma J. Müller in Küll⸗ stedt, Eichsfeld, Inhaber: a) Fabrikant August Müller in Küllstedt, Eichsfeld, b) Fabrikant Eugen Müller in Küll⸗ stedt, Eichsfeld, wird heute, 3 Uhr 5 Minuten nachmittags, da die Firma infolge der aus dem Kriege erwachsenen wirtschaftlichen Verhältnisse zahlungs⸗ unfähig geworden ist und begründete Aussicht besteht, daß in absehbarer Zeit der Konkurs durch ein Uebereinkommen mit den Gläubigern abgewendet wird, eine Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Auf⸗ sichtsperson wird der Rechtsanwalt Dr. Roehrig in Dingelstädt, Eichsfeld, be⸗ stimmt. Ferner wird ein Gläubiger⸗ beirat bestellt, zu dessen Mitgliedern er⸗ nannt werden: a) der Prokurist A. L. Dörries in Eschwege, b) der Fabrikant Oskar Busch in Mühlhausen i. Thür., c) der Fabrikant Chr. Schellhaas in Dingelstädt, Eichsf.
Dingelstädt, Eichsfeld, 9. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Duisburg-Ruhrort. [44635]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns David Nathan, Inhaber der einge⸗ tragenen Firma „Bazar Hochheimer“ in Duisburg⸗Ruhrort, Amtsgerichtsstr. 2a, wird die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet, da der Schuldner infolge der aus dem Krieg erwachsenen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ueberschuldung geraten ist, jedoch be⸗ gründete Aussicht besteht, daß die Ueber⸗ schuldung in absehbarer Zeit behoben oder der Konkurs durch ein Ueberein⸗ kommen mit den Gläubigern abge⸗ wendet werden wird. Der Rechtsanwalt Cohn in Duisburg⸗Ruhrort wird zur Ge⸗ schäftsaufsichtsperson bestellt. 5. Nn. 40/26.
Duisburg⸗Ruhrort, den 7. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Erlangen. [44636]
Das Amtsgericht Erlangen hat mit Beschluß vom 8. Juli 1926, vormittags 10,30 Uhr, über das Vermögen des Michael Richter, Möbelschreinerei in Forth, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Als Aufsichtsperson über die Geschäfts⸗ führung des Schuldners ist der Kauf⸗ mann Hans Sachs in Erlangen, Haag⸗ straße, aufgestellt worden.
Erlangen, den 9. Juli 1926.
Gerichtsschreibesei des Amtsgerichts.
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Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns C. H. Franz Schmidt in Gera, alleinigen Inhabers 8 Firma C. H. Franz Schmidt in Gera — Web⸗ warengroßhandlung —. Tag der An⸗ ordnung: 8. Juli 1926. Aufsichts⸗ person: Bücherrevisor Ernst Seifert in Gera.
Gera, den 8. Juli 1926.
Das Thüringische Amtsgericht.
Hassfurt. [44638]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Siegfried Frank in Haßfurt, Inhaber eines Manufaktur⸗ und Modewaren⸗ geschäfts, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann Fritz Dechant in Haßfurt bestellt.
Haßfurt, den 9. Juli 192.
Amtsgericht.
Hindenburg, O. S. 144639]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erich Zimmermann, Leinen⸗ Baumwoll⸗ vwaren, Kleiderstoffe und Gardinen, in Hindenburg, O. S., Heinrichstraße 44, ist die Geschaftsaufsicht angeordnet und zur Aufsichtsperson der Kaufmann Ferdinand Pollack in Hindenburg, O. S., Scheche⸗ platz, bestimmt worden. — 1. Nn. 70,26. Karlsruhe, Baden. [44640]
Ueber das Vermögen der irma Friedrichs & Co. in Karlsruhe, Allein⸗ inhaber Kaufmann Gustavy Friedrichs, Möbelkaufhaus in Karlsruhe, Stein⸗ straße 23, wurde zur Abwendung des Konkursverfahrens heute, nachmittags 6 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Bücherrevisor: Julius 1 Kriegsstraße 174, ist zur Aufsichtsperson ernannt. Karlsruhe, den 7. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber Badischen Amts⸗ gerichts, A 6.
Karlsrnuhe, Baden. [44641] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Junge in Karlsruhe wurde heute, nachmittags 5 Uhr, zur endung des Konkursverfahrens die Geschäftsaufsicht angeordnet. Die Geschäftsaufsicht erstreckt sich auf die Dauer eines Monats, Zur Geschäftsaufsichtsperson wurde Gerichts⸗ asseor Ernst Marx ernannt. Karlsruhe, den 8. Juli 1926. Gerichtsschreiber Bad.
Köln. [44642] Ueber das Vermögen der Firma L. Thirh & Cie., offene Handelsgesell⸗ schaft in Köln, ist am 6. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Aufsichtsperson ist der Rechtsanwalt Dr. Uhles, Köln. öln, den 6. Juli 1926. Amtsgericht. Abt. 81. Köln. [44643] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Seiffert, Alleininhabers der Firma Gebr. Seiffert, Möbelfabrik in Köln, ist am 8. Juli 1926 die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet worden. Aufsichts⸗ person ist Rechtsanwalt Ernst Weiler, Köln. Köln, den 8. Juli 1926. Amtsgericht. Abt. 81.
Landau, Isar. [44644] Das Amtsgericht Landau a. Isar hat
am 7. Juli 1926 über das Vermögen des
Obstzüchters Konrad Klämpfl in
Mattenkofen die Geschäftsaufsicht ange⸗
ordnet. Geschäftsaufsichtsperson: Rechts⸗
konsulent Georg Berger in Landau a. J. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts
Landau a. Isar.
Landeshut, Schles. [44645]
Ueber das Vermögen der Firma Hein⸗ rich Hitschfel in Landeshut wird heute, am 9. Juli 1926, vormittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Der Bücherrevisor Arthur Schmidt von hier wird zur Geschäftsaufsichtsperson er⸗ nannt. Das Amtsgericht Landeshut, Schl.
Neusalz, Oder. 4144646]
Auf Antrag des Kaufmanns Bruno Karger in Neusalz, Oder, Markt 9, wird über sein Vermögen die Geschäftsauf⸗ sicht zur Abwendung des Konkurses heute, 4 Uhr nachmittags, angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson wird Rechts⸗ anwalt Dr. Jaekel in Neusalz, Oder, bestellt. Amtsgericht Neusalz, Oder, 1. 7. 1926.
Norden. [44647]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Tormann in Norden, Wester⸗ straße, wird die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Kanzl.⸗ Ang. Hermann Rieken in Norden, Siel⸗ straße 36, bestellt. 89
Norden, den 9. Juli 1926.
Amtsgericht.
Nürnberg. 8
Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm
Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Kaufmanns Michael Allerhand, Tabakfabrikate en gros in Nürnberg, Wohnung: Färber⸗ straße 26, Geschtftslokal: ostenhofer Hauptstraße 22, angeordnet. ufsichts⸗ person: Kaufmann J. Klein in Nürnberg, Kaulbachstr. 24. 1
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Nürnberg. 3 [44649]
Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 8. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Herrenschneiders
[44648]
Friedrich Wittmann in Nürnberg, Wiesen⸗ straße 99, angeordnet. Naüsic,. Wiefen. Kaufmann S. Rink in Nürnberg, Adam⸗ straße 54.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Offenbach, Main. [44650] Ueber das Vermögen der Firma Schreiber & Co., Fabrik feiner Leder⸗ waren zu Offenbach a. Main, wird heute, am 26. Juni 1926, die Geschäftsgufsicht zwecks Abwendung des Konkursverfabrens angeordnet. Der Rechtsanwalt Moufang zu Offenbach a. Main wird als Geschafts⸗ aufsichtsperson bestellt. Forderungs⸗ anmeldungen sind bei Gericht nicht zu he wirken. Der Antrag ist am 22. Juni 1926 bei Gericht eingelangt.
Offenbach a. Main, den 26. Juni 1926.
Hessisches Amtsgericht.
Offenbach, Main. [44652] Ueber das Vermögen der Firma Theo⸗ dor Leo, Goldwarengeschäft zu Offenbach a. Main, wird heute, am 29. er 1926, die Geschäftsaufsicht zwecks Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet. Der
erichtstaxator Karl Polkin zu Offenbach a. Main, Str. d. Republ. 30, wird als Geschäftsaufsichtsperson bestellt. For⸗ derungsanmeldungen sind bei Gericht nicht zu bewirken. Der Antrag ist am 22. Mai 1926 bei Gericht eingelangt.
Offenbach a. Main, den 29. Juni 1926.
Hessisches Amtsgericht.
Offenbach, Main. [44651]
Ueber das Vermogen der Charlotte Dose, Kaffee & Süßwarengeschäft in Offenbach a. Main, wird heute, am 3. Juli 1926, die Geschäftsaufsicht zwecks Abwen⸗ dung des Konkursverfahrens angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Stein zu Offen⸗ bach a. Main wird als Geschäftsaufsichts⸗ person bestellt. Forderungsanmeldungen sind bei Gericht nicht zu bewirken. r Antrag ist am 30. Juni 1926 bei Gericht eingelangt.
Offenbach a. Main, den 3. Juli 1926.
Hessisches Amtsgericht.
Ohligs. [44653] Ueber die Firma Heinrich Willecke, Schuhwarenhändler in Weyer, Wever⸗ straße 10, ist heute die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann und Handelslehrer Kaiser, Ohligs, Südstraße, bestellt. Ohligs, den 7. Juli 1926. 8 Amtsgericht. 8 Pillkallen. [44654] Ueber das Vermögen des Landwirts und Ziegeleibesitzers Julius Unter⸗ berger in Kailen ist die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Der Obergerichtsvollzieher i. R. Sermin in Pillkallen ist zur Auf⸗ sichtsperson bestellt. “ Pillkallen, den 8. Juli 1926. Amtsgericht.
Rottweil. [44655] Ueber das Vermögen des Karl Neu⸗ maier, Tabakwaren und Schokolade⸗ warengeschäft in Schwenningen a. N., wurde am 6. Juli 1926 Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Geschäftsaufsichts⸗ person wurde J. W. Conradt, Kauf⸗ mann in Schwenningen a. N., bestellt. Termin zur Gläubigerversammlung Montag, den 19. Juli 1926, nachm. Den 8. Juli 1926. W. Amtsgericht Rottweil. ——— Solingen. [44656] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Friedrich Machenbach, alleiniger Inhaber der irma Carl Friedr. Machenbach in Id (Rhld.), Eintracht⸗ straße 25, Post Solingen 2, wird heute, vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Der Kaufmann Josef Vogel in Solingen, Birkerstraße, wird zum Geschäftsaufsichtsführer bestellt. Solingen, den 7. Juli 1926. . Amtsgericht. 5. rier. [44657] Ueber das Vermögen des Viehhänd⸗ lers Hugo Herrmann in Trier, Mat⸗ thiasstraße 67, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Zur Aufsichtsperson wird Geschäftsführer Hardt, Trier, Fleisch⸗ straße, bestellt. Trier, den 8. Juli 1926. Das Amtsgericht. Abt. 12.
Weiden. [44658] Das Amtsgericht Weiden, Opf., hat über das Vermögen des Kaufmanns Karl Steiner in Weiden, Opf., Pfannen⸗ stielgasse, am 10. Juli 1926, vormittags 11 Uhr 45 Min.,, zur Abwendung des Konkurses die IE“ ange⸗ ordnet. Aufsichtsperson: Rechtsanwalt Wening in Weiden.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Barmen. [44660]
Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Likörfabrikanten und Weinhändlers Otto Hölken, des Allein⸗ inhabers der Firma Otto Hölken, Likör⸗ fabrik und Weinhandlung in Barmen⸗ Ritt., Jägerstr. 46, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 19. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch auf⸗ gehoben.
Barmen, den 7. Juli 1926.
“
Amtsgericht.
Berlin. 1 4 Das Geschäftsauffichtsverfahrenn 951- das Vermögen des Kaufmanns Willy Zernik, Inhabers der Firma Lederwarah Zernick, Berlin, Ritterstr. 23, ist durch Zwangsvergleich beendet. 9 Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84 den 8. 7. 1926. — Bernstadt, Schles. 44662 Die Geschäftsaufsicht über denl — mann Julius Vertun, Bernstadt in Schlesien, ist durch rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleich beendigt. Bernstadt i. Schles., den 2. Juli 1926 Das Amtsgericht.
Blaubeuren. [44663] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Hans Enderle, Schlosser⸗ meisters in Machtolsheim, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich vom 15. Juni 1926 beendigt. Amtsgericht Blaubeuren.
Breslau. [44866] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Schuhmachermeisters Emil Sacha in Breslau, Sternstraße 67, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 19. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 5/26.) Breslau, den 5. Juli 1926. Amtsgericht.
“
Breslau. [44664] Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Paul Boß in Bres⸗ lau, Neue Antonienstraße 18, wegen nicht rechtzeitiger Einreichung des An⸗ trags auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens aufgehoben worden. (41. 1 Breslau, den 6. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslau. 144665] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Inhabers der Cakteen⸗Culturer Hubert Schulz in Breslau, Neue Taschen⸗ straße 11, ist nach eingetretener Rechts⸗ kraft des den Vergleich bestätigenden Be⸗ schlusses vom 3. Juli 1926 beendigt. (42 Nn. 162/26.) “ Breslau, den 8. Juli 1926. Amtsgericht. Bütow, Bz. Köslin. [44667] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Ritter in Bütow ist agufgehoben. Amtsgericht Bütow, 26. Juni 1926
Diez. [44668]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Lahnmarmorwerke Balduinstein Guido Krebs zu Balduin⸗ stein ist infolge rechtskräftiger 8- des Zwangsvergleichs vom 11. Juni 1926 beendet.
Diez. den 5. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Düsseldorf. [44669]
In der Geschäftsaufsichtssache der Ehe⸗ frau Fri Kämper, geb. Plate, in Düsseldorf. Hüttenstraße 8, Inhaberin der Firma „Frieda Plate“, Pelzgeschäft in Düsseldorf, Hüttenstraße 4, ist an Stelle des verhinderten Bankvertreters Schöntag der A. Westerfrölke zu Düsseldorf, Char⸗ 15, zur Aufsichtsperson be⸗
Düsseldorf, den 8. Juli 1926. 1 8
Amtsgericht. Abt. 14.
Duisburg. 8 88* [44670] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Joseph Steilen, Duisburg, Oststr. 132 (Haus⸗ haltungswaren), ist, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 15. Juni 1926 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 15. Juni 1926 bestätigt ist, beendet. 1 Duisburg, den 3. Juli 1926. Amtsgericht.
Essen, Ruhr. [44671] Die —— diher Eche Ben mögen der offenen Handelsgesells in Firma Schüßler & Berke in Filen Huyssenallee 29, Damen⸗ und Herren⸗ moden, mit einem nicht eingetragenen Zweiggeschäft in Bielefeld, Obernstr. 41, ist beendigt, nachdem der Beschluß über Bestätigung des Zwangsvergleichs vom 18. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist.
Essen, den 3. Juli 1926. Das Amtsgericht.
“ 88 Falkenburg, Pomm. [44672] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Bauerhofbesitzers Paul Weber in Herzberg, Kreis Dramburg, ist durch Zwangsvergleich beendigt. 8 Falkenburg i. Pomm., den 4. Juli 1928. Das Amtsgericht.
Griesbach, N. Bayern. [44673] Die Geschäftsaussicht zur Abwendunz des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters Johann Wagner in Griesbach ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. § 69 G.⸗A.⸗V.⸗D. Griesbach i. Rottal, 8. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Griesbach.
Lieban, Schles. [44680] Die Geschäftzauf ich über das Ver⸗ mögen der Fa. Wa 5 Möbel⸗ fabrik A. G., in Liebau, Schl., ist nach rechtskräftiger Seree des Zwangs⸗ vergleichs aufgehoben. Liebau i. Schl., den 3. Juli 1926. Amtsgericht.
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. .
Verordnung über die Ablösung der Markanleihen des Frei⸗ staates Preußen.
Bekanntmachung zu der Verordnung über die Ablösung der Markanleihen des Freistaates Preußen.
Verordnungen über die Ablösung der Markanleihen des Frei⸗ staates Sachsen sowie der sächsischen Gemeinden, Gemeinde⸗ verbände und öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften.
Bekanntmachung zu der Verordnung über die Ablösung der Markanleihe des Freistaates Sachsen.
Verordnung des württembergischen Staatsministeriums über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes und die Ab⸗ lösung der Markanleihen des Landes, der Gemeinden, Ge⸗ meindeverbände und öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
betreffend Ausgabe der Nummern 45 und 46 des Reichsgesetzblatts Teil I und der Nummer 30 des
Reichsgesetzblatts Teil II.
Preußen. 8 Preußen
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die nächste Prüfung für Schwimm⸗ meister und ⸗meisterinnen.
Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.
Handelsverbot.
Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 28 der Preußischen Gesetzsammlung.
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Kaufmann Jan G. Axelsen ist zum Vizekonsul des Reichs in Flekkefjord (Norwegen) ernannt worden.
2 — —
Fetordiung — lösung der auf Mark laute und Schuldscheindarlehen Freistaates Preußen. Auf Grund der §8§ 30 ff. des öö über die Ab⸗ lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. I. S. 137) und der Zweiten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 2. Juli 1926 (-GBl. I S. 343) wird folgendes verordnet: 8
den des
die
Artikel I. Barablösung.
(1) Die Ablösung der 5 zinsigen Preußischen Schatzanweisungen von 1921 und 1922 und der 7—15 zinsigen Preußischen Schatz⸗ anweisungen von 1923 erfolgt anstatt durch Umtausch und Aus⸗ losung vorbehaltlich der Bestimmungen im § 5 oder Art. II durch Barablösung.
(2) Die Höhe der Barablösung beträgt: für die 5 zinsigen Schatzanweisungen von 1921 und 1922 5 vH und im Falle des Altbesitzes oder im Falle des Um⸗
tausches gegen den gleichen Betrag von Schatzanweisungen vpon 1917 bzw. 1918 12 ½ vH,
für die 7—15zinsigen Schatzanweisungen von 1923 ein⸗
Fiblic 12 ¼ vH des Goldmarkbetrags, der dem Freistaat Preußen aus der Begebung dieser Anleihen zugeflossen ist. Den Goldmarkbetrag der Anlelben bestimmt der Finanz⸗ minister auf Grund bes von der Preußischen Staatsschulden⸗ verwaltung gemäß § 31 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vorgenommenen Berechnung. Die sich danach für die kleinsten Abschnitte ergebenden Bar⸗ 1““ sind auf volle 5 RPf nach oben abzu⸗ rrunden.
(2) Die Barablösung erfolgt zu den vorstehenden Sätzen ohne Rücksicht auf die Größe des Besitzes, insbesondere also auch an solche Inhaber, deren Besitz 500 GM nicht erreicht 683) Zinsen werden nicht vergütet.
(1) Die Anträge auf Barablösung sind innerhalb einer Aus⸗ chlußfrist vom 2. August bis einschließlich 1. November 1926 unter
orlegung der Schatzanweisungen bei den Einlösungsstellen zu stellen. Den Schatzanweisungen von 1923 sind die Zinsbogen bei⸗ fugügen, § 52 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Ablösung öffent⸗ icher Anleihen findet entsprechende Anwendung.
(2) Antragsteller, die für die Schatzanweisungen von 1921 und 1922 auf Grund des Umtausches gegen den gleichen Betrag von Schatzanweisungen von 1917 bzw. 1918 statt einer Barablösung in Höhe von 5 vH eine solche in Höhe von 12 ¼ vH des Goldwerts
einschließlich des Portos abgegeben.
begehren, haben unter Ausweis ihrer Persönlichkeit auf amtlichem, bei den Einlösungsstellen erhältlichem Vordruck die Tatsache des Umtausches und des ununterbrochenen Besitzes bis zum Tage des Antrags zu bescheinigen. Form und Inhalt der Bescheinigung be⸗ stimmt der Finanzminister.
(3) Die Einlösungsstellen bestimmt der Finanzminister. Er wird ermächtigt, aus Gründen der Billigkeit in besonderen Fällen die Einlösung auch dann zuzulassen, wenn die in Abs. 1 bezeichnete Einlösungsfrist nicht eingehalten worden ist. 8
(4) Die Barablösung erfolgt sofort an den Einlieferer der Schatzanweisung.
§ 3.
Die nasc henen Bestimmungen gelten entsprechend für die vom Freistaat Preußen nach dem 1. Januar 1919 aufgenommenen Schuldscheindarlehen, wobei hinsichtlich der Höhe der Barablösung die nach dem 30. Juni 1922 empfangenen Schuldscheindarlehen den reußischen Schatzanweisungen von 1923 und die vor diesem atum empfangenen Schuldscheindarlehen den Preußischen Schatz⸗ anweisungen von 1921 und 1922 gleichgestellt werden. Einlösungs⸗ stelle ise ausschließlich die Preußische Staatsschuldenverwaltung.
§ 4.
(1) Ablösungsansprüche aus fälligen, aber noch nicht eingelösten Stücken der Prämienanleihe von 1855, der Niederschlesisch⸗Märki⸗ schen SnS eihen. der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ schulden, der Kurmärkischen Kriegsschulden, der Staatsschuldscheine von 1842, der vormals Kurhessischen Schulden sowie aus den vor dem 1. Januar 1919 aufgenommenen Schuldscheindarlehen sind innerhalb einer Ausschlußfrist vom 2. August bis 1. November 1926 bei der Preußischen Staatsschuldenverwaltung in Berlin schriftlich geltend zu e en
(2) Die Preußische Staatsschuldenverwaltung wird ermächtigt, den Gläubigern dieser Anleihen, sofern es sich um Altbesitz besbelt eine Barablösung in Höhe von 8 vH des Nennwerts anzubieten. Der Neubesitzer erhält eine Barablösung von 2 ½¼ vH des Nenn⸗ werts. Die Barablösung zu vorstehenden Sätzen erfolgt nur, soweit Anleiheablösungsschuld im Nennbetrage von 12,50 RM oder einem Vielfachen davon zu gewähren wäre, mithin also nur bei einem Besitz von mindestens 500 Mark Nennwert. Indessen wird die Preußische Staatsschuldenverwaltung ermächtigt, bedürftigen (§ 19 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen) im Inlande wohnenden deutschen Reichsangehörigen, die den Altbesitz solcher Anleihen im Gesamtnennbetrage von weniger als 1000 Mark haben, eine Barablösung von 15 RM für je 100 Mark des Nenn⸗ betrags und den nichtbedürftigen derartigen Personen, sofern ihr Jahreseinkommen den Betrag von 1500 RM nicht übersteigt, eine Barablösung von 8 RM zu gewähren.
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Sonderverfahren.
(1) Altbesitzer, die von der Barablösung keinen Gebrauch machen wollen, 88 ihren Anspruch auf Umtausch in Ablösungs⸗ anleihen und Gewährung von Auslosungsrechten und im Falle der Bedürftigkeit (§ 19 des Reichsgesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen) auf Vorzugsrente durch Einreichung eines ent⸗ sprechenden Antrags unmittelbar bei der Preußischen Staats⸗ schuldenverwaltung in Berlin geltend zu machen. Umtausch und Auslosungsrechte sind innerhalb einer Ausschlußfrist vom 2. August bis einschließlich 1. November 1926 anzumelden. Ein Anspruch auf Umtausch und Gewährung von Auslosungsrechten besteht nur, soweit Anleiheablösungsschuld im Nennbetrage von 12,50 RM oder einem Vielfachen davon zu gewähren ist, mithin also nur bei einem Altbesitz von mindestens 500 Goldmark oder einem Vielfachen davon (§ 30 des Reichsgesetzes über die Abkösung öffentlicher An⸗ leihen). Die Geltendmachung vorstehender Ansprüͤche für einen Teil des Altbesitzes schließt die Barablösung auch für den übrigen Teil des Altbesitzes desselben Anleikb ibigers aus.
(2) ist berechtigt, wer an den Markanleihen, auf Grund Ansprüche erhoben werden, ein dingliches Recht hat oder sie z rwalten befugt ist. Dem An⸗ trag sind die Schatzanweisungen, den Schatzanweisungen von 1923 die Zinsbogen beizufügen. Anträge auf Gewährung einer Vor⸗ zugsrente können nachträglich nur gestellt werden, wenn der An⸗ trag auf Umtausch innerhalb der vorbezeichneten 1 rechtzeitig gestellt worden ist. Als Tag der Stellung des Antrags gilt der Tag, an dem der Antrag bei der Preußischen Staats⸗ schuldenverwaltung eingeht. 1
(3) Die Vorschriften des § 52 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden entsprechende Anwendung. Der Finanzminister wird ermächtigt, aus Gründen der Billigkeit “ Fällen von der Einhaltung der Ausschlußfrist zu efreien.
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(1) In dem Antrage sind 8 Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, daß die Markanleihen, auf Grund deren Auslosungs⸗ rechte beantragt werden, alten Besitzes sind, im Falle des § 11 des Reichsgesetzes über die Ablösung er Anleihen also vor dem 1. Juli 1923 auf Grund gesetzlichen oder diesem gleichgestellten Zwanges zur mündelsicheren Anlage erworben sind und dem Er⸗ werber bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben. Die Be⸗ weislast hierfür liegt dem Antragsteller ob. Der Beweis kann auf
jede Weise geführt werden; nach Möglichkeit sollen Urkunden, ins⸗
besondere von Banken, Sparkassen, Genossenschaften oder Behörden ausgestellte Nummernverzeichnisse, als Beweismittel verwendet werden. Die Beweismittel sind in dem Antrag anzuführen und ihm, soweit möglich, beizufügen. Bei Anträgen auf Grund von § 11 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Ablösung öffentlicher An⸗ leihen ist die Satzung der Anstalt, Stiftung, Körperschaft 88 bei⸗
zufügen. Der Antragsteller hat zu bestätigen, daß er weiteren Alt besitz an preußischen Markanleihen nicht hat und einen Antrag auf Barablösung von Altbesitz nicht gestellt hat. Der Untragsteleg har zu bestätigen, daß er die Angaben des Antrags nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat, und sich bereit zu erklären, die Richtig⸗ keit dieser Angaben an Eides Statt zu versichern. Die Preußische Staatsschuldenverwaltung kann die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt vor einem Gericht verlangen, wenn der Nachweis nicht voll durch Urkunden erbracht wird; auch kann sie die Amtsgerichte um eidliche Vernehmung von Auskunftspersonen ersuchen.
(2) Altbesitzer, die gleichzeitig die Pewährung einer Vorzugs⸗ rente beantragen, haben außerdem den Vorschriften der §§ 13 und 15 Abs. 2 zu genügen. 87
7.
Wer die Aufbewahrung von Wertpapieren oder ihren Ankauf und Verkauf für fremde Rechnung gewerbs⸗ oder betreibt oder betrieben hat, ist verpflichtet, den Antragstellern au Erfordern mündliche und schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen über Tatsachen zu erteilen, die zur Begründung von Anträgen auf Gewährung von Auslosungsrechten erheblich sind, sofern ihm eine solche Erteilung auf Grund der Geschäftsbücher oder Geschäfts⸗ papiere möglich ist und unter Berücksichtigung der für die Er⸗ teilung erforderlichen Arbeiten zugemutet werden kann. Die Er⸗ teilung der Auskünfte und Bescheinigungen erfolgt für die Antrag⸗ steller grundsätzlich gebührenfrei. Eine Gebühr darf für die Er⸗ teilung nur erhoben werden, wenn die für sie nötigen Vorarbeiten ungewöhnlich zeitraubend sind, insbesondere außer Verhältnis zu dem Werte der zu beantragenden Auslosungsrechte und Vorzugs⸗ renten stehen; die Erhebung der Gebühr ist nicht zulässig, wenn die Auskunft oder Bescheinigung lediglich auf Grund einer Einsicht⸗ nahme in die Geschäftsbücher erteilt wird. (Vgl. § 5 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 — RGBl. I S. 343 —.
Soweit eine Barablösung nicht stattfindet, hat die Ragilg⸗
Staatsschuldenverwaltung die auf Altbesitz begründeten Ansprüche durch Ausgabe von Schuldverschreibungen einer Ablösungsanleihe und von Auslosungsscheinen nach den Bestimmungen des Reichs⸗ gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen abzulösen. Das Nähere hierüber, insbesondere über den Inhalt der Schuldver⸗ schreibungen der Ablösungsanleihe und der Auslosungsscheine be⸗ stimmt der Finanzminister. E1mq.“
(1) Einem Antrage auf Gewährung von Auslosungsrechten darf nur stattgegeben werden, wenn die entscheidende Stelle unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Antrags und der bei⸗ gebrachten Beweismittel sowie aller sonstigen ihr bekannten Um⸗ stände die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Markanleihen, auf Grund deren die Auslosungsrechte beantragt werden, Markanleihen alten Besitzes sind oder als solche zu gelten haben.
(2) Die über die Anträge auf Gewährung von Auslosungs⸗ rechten entscheidenden Stellen haben die Angaben der Antragsteller und die beigebrachten Beweismittel in jeder geeigneten Weise nach⸗ zuprüfen. Sie sollen vor einer Ablehnung auf eine Ergänzung des Antrags und der Beweismittel hinwirken, sofern sie nicht die Ueberzeugung haben, daß eine solche Ergänzung nicht zu er⸗ warten ist.
§ 10
(1) Jedermann, mit Ausnahme der nahen Angehörigen (§ 178 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung) des Anleihegläubigers und, so⸗ fern der Antrag von einem anderen Antragsberechtigten gestellt wird, des Antragstellers, hat auf Befragen den über die Anträge entscheidenden Stellen über Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Entscheidung über einen Antrag von Bedeutung sind. Die Auskunft ist wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Die Vorschriften des § 177 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 und 3 sowie der §§ 178 bis 183 der Reichsabgabenordnung finden entsprechende Anwendung.
(2) Die über den Antrag entscheidenden Stellen können ver⸗ langen, daß ein Antragsteller oder eine Auskunftsperson die Wahrheit der Angaben an Eides Statt versichert. Sie können ferner die Amtsgerichte um eidliche Vernehmung von Auskunftspersonen ersuchen; in diesem Falle 11 die Vorschriften der Zivilprozeß⸗ ordnung über den Zeugenbeweis und über das Verfahren bei der Abnahme von Eiden entsprechende Anwendung. Die Auskunfts⸗ personen gelten als Zeugen im Sinne des Strafgesetzbuches.
(3) Wer Auskunft zu erteilen hat, hat auf Verlangen die⸗ jenigen Urkunden und Schriftstücke einschließlich der einschlägigen Stellen seiner Geschäftsbücher zur Einsicht vorzulegen, die sich auf bestimmt zu bezeichnende Vorgänge beziehen, oder in seinen Ge⸗ schüstsräumen die Einsicht in die Urkunden, Schriftstücke und Ge⸗
äftsbücher zu gewähren. Der Anleihegläubiger, die Auskunfts⸗ personen und, soweit der Antrag von einem anderen Antrags⸗ berechtigten gestellt wird, der Antragsteller kann die Vorlegung oder die Gewährung der Einsicht verweigern, soweit sie die Aus⸗
kunft über die Vorgänge verweigern könnten.
Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Aus⸗ losungsrechten trifft ein Mitglied oder ein Hilfsarbeiter der Preußischen Staatsschuldenverwaltung. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Die ablehnende Entscheidung ist zu begründen und dem Antragsteller zuzustellen. Für die Zu⸗ stellung gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über Ju. stellungen von Amts wegen sowie die Vorschriften des § 00 Abs. 2—4 der Reichsabgabenordnung und des § 5 der Zweiten Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführüng des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 29. Sep⸗ tember 1925 (RGBl. I S. 883).