1926 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Termin auf den 20. September 1926, 8 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Perleberg anberaumt. den 4. August 1926. erichtsschreiber des Amtsgerichts.

Pirna. [54369] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikbesitzers Emil Zaul Zimmermann in Bad Schandau, nhabers der Firma Chemische Werke Paul Zimmermann in Pirna⸗Copitz, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 4. Mai 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 7. Mai 1926 bestätigt worden ist. Amtsgericht Pirna, den 3. August 1926.

Reutlingen. [54370] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Wilhelm Luik, Maurer und

Kolonialwarenhändler in Eningen u. A., wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs heute aufgehoben.

Den 6. August 1926.

Amtsgericht Reutlingen. Rottweil. [54371] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ nöͤgen des Karl Mehl, Lederhändlers j ottweil, wurde durch Beschluß .8. 1926 aufgebolen, nachdem der im

Termin vom 5. Juli 1926 angenommene Zwangsvergleich rechtskräftig bestätigt ist.

Amtsgericht Rottweil.

St. Goar. [54372

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Schneider und Goedert in St. Goar wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hiermit auf⸗ gehoben.

St. Goar, den 4. August 1926.

Das Amtsgericht.

Siegen. [54373]

August 1928.

[54374] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ wird nach erfolgter Abhaltung Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Themar, den 4. August 1926. Thüring. Amtsgericht Hildburghausen, Abteilung Themar. Tittmoning. [54375] Das Amtsgericht Tittmoning hat am August 1926 das Konkursverfahren der das Vermögen der Kaufmannsebe⸗ eute Markus und Kreszenz Weiß in tmoning nach Abhaltung des Schluß⸗ ittmoning, den 5. August 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Teberlingen. [54376] nögen des Kaufmanns Gustav Kaiser in Ueberlingen wurde nach Abhalt Schlußtermins aufgeboben. 1 Den 4. August 1926. 5 Amtsgericht Ueberlingen. Donau. [54377] dem Konkursverfahren üben das Vermögen der Firma Gebert & Maier, Elektrotechnisches Installationsgeschäft in Ulm, Zollernring 22, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verkeilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke Termin auf Donnerstag, den 2. September 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, bestimmt. Amtsgericht Ulm.

Wansen. [54378] Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutspächters Paul Kramer und Konkursverfahren über das Vermögen der verehelichten Rittergutspächter Margarete Kramer, geb. Beck, in Kanschwitz, Kreis Ohlau: Besonderer Prüfungstermin ist auf den B. August 1926, mittags 12 Uhr, anberaumt. Wansen, den 3. August 19225. Amtsgericht. 8

Wegscheid. [54379]

Das Amtsgericht Wegscheid hat mit Beschluß vom 4. 8. 1926 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Kauf⸗ manns Leonhard Schuler in Obernzell als durch rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleich beendigt aufgehoben. Gerichts⸗

Hore; 88 2 chis

Wiedenbrück. 5 [54380] mögen der Firma Fahrzeugfabrik West⸗ falia Franz Knöbel u. Söhne zu Wieden⸗ brück und über das persönliche Vermögen der drei Inhaber, nämlich Franz Knöbel sen. Franz Knöbel jun. und Johannes Knöoöbel zu Wiedenbrück, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 15. Juli 1926 ene rgleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage stätigt ist, aufgehoben. Wiedenbrück, den 30. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Wölistein, Hessen. 854381] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Joseph Kaufmann von Wöllstein ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin

8 ““ 1u“

vormittags 10 Uhr, vor dem Hessischen Amtsgericht in Wöllstein anberaumt. Wöllstein, den 31. Juli 1926. Glenz, Justizpraktikant, Gerichtsschreiber des Hess. Amtsgerichts.

Balingen. 28 [53900] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Reinhold Baumann, Drahtwarenfabrik in Winterlingen, Alleininhaber: Reinhold Baumann, da⸗ selbst, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich vom 10. Juli 1926 be⸗ endigt worden. Amtsgericht Balingen.

Beuthen, O. S. [54383] UMeber das Vermögen des Kaufmanns Robert Levinson in Beuthen, O. S., Gr. Blottnitzastr. 18, wird zur Ab⸗ vendung des Konkurses die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet. Aufsichtsperson:

Kaufmann Karl Schunk in Beuthen, O. S., Gymnasialstr. 12. Amtsgericht Beuthen, O. S.

den 6. Aungust 1926. Bottrop. [54384] Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Konrad Stocks in Bottrop, Essener Straße 11, Kolonialwaren⸗ und Lebensmittelgeschäft. Tag der Anordnung: 28. Juli 1926. Aufsichtsperson: Rechts⸗ anwalt Dr. Nuphaus, Bottrop.

Bottrop, den 28. Juli 1926. Das Amtsgericht.

g 22

Breslau.

Durch Beschluß vom 5. August 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gebr. Buch⸗ mann, Inh. Franz und Friedrich Buch⸗ mann in Breslau, Fischergasse 2 (Möbel⸗ abzahlungsgeschäft) angeordnet. Aufsichts⸗ person ist der Kaufmann Otto Krause in Breslau, Herzogstraße 3. 41. Imn.

Breslau, den 5. August 1926.

Breslau. [54386] Durch Beschluß vom 5. August 1925 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des . ; 1 7† , Inhabers einer mechanischen Strickerei Emil Drescher in Breslau 2, Neudorf⸗ straße 13, angeordnet. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Martin Peiser in Breslau, Kronprinzenstraße 63. 41. Nn. 346/26. Breslau, den 5. August 1926. Elberfeld. [54387] Ueber das Vermögen der Firma Alfred Ruhrberg & Co. G. m. b. H. Werkzeug⸗ fabrik in Elberfeld, Aue, ist am 3. August 1926, vormittags 11 Uhr, die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet worden. ich person: Bücherrevisor Ernst Elberfeld, Briller Str. 28. Amtsgericht Elberfeld.

78

Abt.

Frankfurt, Main. [54388] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Georg Kipp, Alleininhabers der Firma J. Ga. Kipp in Frankfurt a. M., Darmstädter Landstr. 1, wird heute, am 1926, vormittags 12 Uhr

n., die Geschäftsaufsicht zum

Zwecke der Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Zum Aufsichtsführer wird der t. Dr. Ettinghausen, hier,

Rechtsanwal Kaiserstraße 11, bestellt.

Frankfurt a. M., den 4. August 1926. Amtsgericht. Abteilung 17. Frankfurt,. Oder. [54389] Ueber das Vermögen des Gastwirts Johannes Falbe in Frankfurt a. Oder wird auf seinen Antrag die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses erneut angeordnet, weil begründete Aus⸗ sicht besteht, daß in absehbarer Zeit der Konkurs durch ein Uebereinkommen mit den Gläubigern abgewendet wird. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Paul Manig, hier, Richtstraße 49, bestellt. Zugleich wird auf den Antrag des Schuldners das Vergleichsverfahren er⸗ öffnet und Vergleichstermin auf den 30. August 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Oder⸗ straße 53/54, 1 Treppe, Zimmer 10, an⸗

beraumt. Frankfurt a. Oder, den 30. Juli 1926. Amtsgericht.

Kiel. [54390]

Ueber das Vermögen der Firma Friedr. Repenning, Lack⸗ und Farbenfabrik in Kiel, Hafenstraße 23, Inh.: 1. Kaufmann J. H. Chr. Repenning, 2. Annemarie d. Repenning und 3. Drogist D. W. Th. Repenning in Kiel, wird heute, am 6. August 1926, vormittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Bücherrevisor Walkhoff in Kiel, Sophienblatt 61 a, ernannt. 22. N. N. 145/26.

Kiel, den 6. August 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

Ludwigshafen, Rhein. [54391] Ueber das Vermögen der Firma Pfälzisches Musikhaus Waldemar Henke, Handlung von Musikinstrumenten aller Art und Musikalien sowie Reparatur⸗ werkstätte bekreibend in Ludwigshafen a. Rh., Bismarckstraße 98, wurde am 6. August 1926 zur Abwendung des Kon⸗ kurses die Geschäftsaufsicht angeordnet und als Aufsichtsperson der Bankdirektor a. D. Scherer in Ludwigshafen a. Rh. bestellt. .

Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

auf Freitag, den 10. September 1926,/ Mannheim.

(Aachen.

E [54392]

Ueber das Vermögen der W. A. Koegel, Polierscheiben⸗ & Säckefabrik Mann⸗ heim, Bürgermeister⸗Fuchs⸗Str. 47/53, wird Geschaftsaufsicht angeordnet. Geschäftsaufsichtsperson wird anwalt Dr. Loeb⸗Mathieu, hier, bestellt. Mannheim, den 4. August 1926. Bad. Menden, Kr. Iserlohn. ([54393]

Ueber das Vermögen der Firma Filt⸗ haut & Co,, alleiniger Inhaber Franz Filthaut Gasberdfabrik zu Menden, ist heute die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Karl Naust, Iserlohn 8

Menden, den 5. August 1926.

Das Amtsgericht.

Passau. [54394] Ueber das Vexmögen des Johann Schopf, Musikinstrumentengeschäft in Passau, wurde auf Antrag vom 27. Juli 1928 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet, nachdem die ge⸗ etzlichen Voraussetzungen hierfür vor⸗ liegen. Als Aufsichtsperson wurde der Bücherrevisor Matthäus Redelberger in Passau bestellt.

Passau, 5. August 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Passau.

6

29 20

hez [54395] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kleinhändlers Christian Eichler zu Alsdorf ist durch rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleich beendet. Aachen, den 5. August 1926. Amtsgericht. Abt. 4.;

Aachen. [54396] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Drogisten Johann Kleinholz Aachen ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. Aachen, den 5. August 1926. Almtsgericht. Abt. 4G.

Bischofsburg. [54397] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alfons Klapper in Bischofsburg wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 21. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 28. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Bischofsburg, den 2. August 1926. Amtsgerich. Bochum. [54398] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Max Lutz in Bochum, Friedrichstraße 1, ist mit der Rechtskraft des am 25. Juni 1926 ver⸗ kündeten Beschlusses, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, beendet. Bochum, den 29. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Bochum. [54399]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Wiemers & Springberg, Kolonialwarengroßhandlung in Bochum, ist durch die rechtskräftige Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs vom 23. Juni 1926 beendigt. Bochum, den 30. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Bottrop. . [54400] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma M. Redisch in Bottrop ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleich beendet. Bottrop, den 3. August 1926. Das Amtsgericht.

1

Braunschweig. 154401] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Mitteldeutsche Verhand⸗ stoff⸗Fabrik Schiebeler & Co., hier, Nord⸗ straße 14, Inhaber Kaufmann Ludwig Schiebeler, hier, Museumstr. 6, und Kauf⸗ n Willi Runtzler, hier, Viewegstr. 4,

ist wegen Wegfallens der Voraussetzungen

der Anordnung aufgehoben. Braunschweig, den 6. August 1926.

Der Gerichtsschteiber des Amtsgerichts. 4.

Bresiau. [54402] Die Geschaftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Böhm in Breslau, Graupenstraße 2/4 (Zigarren⸗ eschäft), ist nach eingetretener Rechts⸗ keaft des den Vergleich bestätigenden Be⸗ Juli 1926 beendigt.

schlusses vom 5.

(11. Nn. 33,/26.) 1

Breslau, den 6. August 1926. Das Amtsgericht.

Breslau. [54403]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Abraham Gluskinos in Breslau, Junkern⸗ straße 33/35, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich be⸗ stätigenden Beschlusses vom 3. Juli 1926 beendigt. (41. Nn. 231/26.) 1

Breslau, den 6. August 1926.

Das Amtsgericht.

Buchen.. [54404]

Die. Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Walldürner v e G. m. b. H. in Walldürn ist auf⸗ gehoben nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs. 2 8

Buchen, 30. Juli 1925.

Bad. Amtsgericht.

Calvörde. [54405]

Das Amtsgericht Calvörde hat mit Beschluß vom 2. August 1926 die Ge⸗ schäftsaufsicht für den Kaufmann Her⸗ mann Albrecht, hierselbst, aufgehoben,

da seit der Anordnung drei Monate

verstrichen sind und ein Vergleich nicht zustandegekommen ist. ö“ Calvörde, den 2. August 1926. Das Amtsgericht. 5

Dresden. [54406] Die über die Gesellschaft in Firma Dresdner Schuhvertrieb G. m. b. H. in Dresden, Annenstr. 39, angeordnete Geschäftsaufsicht ist beendigt, nachdem der im Vergleichstermin am 2. Juli 1926 angenommene Zwansvgergleich durch rechtskräftigen Beschluß von dem⸗ selben Tage bestätigt worden ist.

. Amtsgericht Dresden, Abt. II,

am 4. August 1926.

Dresden. [54407] Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Josef Chaim Tager, Inh. eines Konfektionsgeschäfts in Dresden⸗A., Webergasse 33 (Wohnung: Zirkus⸗ straße 37), ist, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 22. Juli 1926 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist, nach § 69 Gesch.⸗ beendet 1 Amtsgericht

don 6 9

Abt. II,

Eilenburg. 1954408] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Handelsmanns und Korb⸗ warengeschäftsinhabers Fritz Petzold in Eilenburg⸗Ost, Dübener Straße 113, ist zufolge Rechtskraft des Zwangsver⸗ gleichs beendet. Eilenburg, den 27. Juli 1925. Das Amtsgericht. F e. Elberfeid. [54412] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Loges & Delhey, G. m. b. H. in Elberfeld, Textilhaus, ist gemäß § 69 G.⸗A.⸗V. beendet, nach⸗ dem der den Zwangsvergleich be⸗ stätigende Beschluß vom 9. Juli 1926 am 30. Juli 1926 rechtskräftig ge⸗

worden ist. Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13. Elberfeld. [54409]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willy Hecking, Inhabers der Firma Heinrich Halbe Nachf. in Elberfeld, Hofaue 85, ist am 2. August 1926 auf Antrag des Schuldners gemäß § 66 G.⸗A.⸗V. auf⸗ gehoben worden.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Elberfeld. [54410] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Stru⸗ belt sen. in Elberfeld, Kronprinzen⸗ allee 113, Inhabers der Firma Strubelt & Jenner in Elberfeld, ist gemäß § 69 G.⸗A.⸗V. beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 14. Juli 1926 am 3. August 1926 rechtskräftig geworden ist. Amtsgericht Elberfeld.

Abt. 13.

Eiberfeld. [54411]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma J. Lennhoff & Co. in Elberfeld, Bachstr. 62, und deren Gesellschafter, des Kaufmanns Otto Koch, Elberfeld, Nützenberger Str. 67, und des Fräulein Irma Lennhoff, Elberfeld, Döppersberg 19, ist gemäß § 69 Geschäftsaufsichtsverordnung be⸗ endet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 14. Juli 1926

am 3. August 1926 rechtskräftig ge⸗

worden ist. Elberfeld. Abt. 13.

Herborn, Dillkr. [54413]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Meckel zu Herborn, Inhabers der Firma W. Nassauer Nachflg., ist, nach⸗ dem der Bestätigungsbeschluß vom 2. Juli 1926 rechtskräftig geworden ist, beendet.

Herborn, den 5. August 1926.

Amtsgericht.

Hirschberg, Schles. [54414]

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Schuhmachermeisters Gustav Moser in Hirschberg i. Schl. wird das Geschäftsaufsichtsverfahren aufgehoben, weil der am 15. Juli 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechtskräftig geworden ist.

Hirschberg i. Schl., den 5. August 1926.

Amtsgericht.

Jastrow. [54415] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Herbert Doerge in Jastrow wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 17. April 1926 aufgehoben. Jastrow, den 3. August 1926. Das Amtsgericht. Kandel, Pfalz. [54416] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Manufakturwarengeschäfts⸗ inhabers Fritz Schulz in Kandel ist wegen Rechtskraft des den Zwangsvergleich be⸗ stätigenden Beschlusses vom 21. Juli 1926 beendet. Kandel, den 6. August 19265. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Koblenz. [54417]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Dr. Leo Michels

zu Koblenz ist durch rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleich beendigt. Koblenz, den 2. August 1926. Preuß. Amtsgericht.

2 8

Lüdenscheid. [54418 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Hohoff in Lüdenscheid, des alleinigen Inhabers det Firma Joh. Heinr. Schürmann in Lüden⸗ cheid, Wilhelmstraße 38, ist durch rechts⸗ räftig bestätigten Zwangsvergleich vom 12, Juli 1926 beendet.

Lüdenscheid den 6. August 1926.

Das Amtsgericht.

Lüneburg. 1954419] Die Geschäftsauff t über das Ver⸗ mögen des Schuhhauses Gebr. Inhaber Siegmund Leß in Lüneburg, i durch rechtskraftig bestätigten Zwangsver⸗ gleich vom 28. Juni 1926 beendet. Amtsgericht Lüneburg.

Nürnberg. [54420] Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5, August 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Banggeschifts⸗ inhabers Moritz Harba ü 8 Gartensteig 1/0, Alleininhabers der Firma Moritz Harbauer, Bankhaus in Nürnberg Hefnerplatz 12, als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet, aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Oberhausen, Rheinl. [54421 Das Geschäftsaufsichtsverfahren das Vermögen des Kaufmanns Theodor Scheller in Oberhausen, Marktstr. 38, ist beendet, nachdem der Beschluß 28. Juni 1926, durch den die Geschäfts⸗ aufsicht aufgehoben wodern ist, da de Schuldner bis zum Ablauf der vor geschriebenen Frist einen Antrag auf Er oöͤffnung des Vergleichsverfahrens nicht ein gereicht hat, dem Schuldner am 6. Juli 1926 zugestellt worden ist. 8 Oberhausen, den 26. Juli 1925. Das Amtsgericht.

Polkwitz.

Vermögen des Kaufmanns Eugen Kinzer in Polkwitz wird, nachdem die bisherige Aufsichtsperson verstorben ist, der Kauf⸗

mann Fritz Moshack in Polkwitz als Auf⸗

sichtsperson bestellt. Polkwitz, den 5. August 1926 Amtsgericht.

Regensburg. Die Geschäftsaufsicht über mögen des Guido Ulbricht in Regensburg, Alleininhaber der Firma Guido Ulbricht, elektrotechnisches Installationsgeschäft in Regensburg, ist beendet, da der den an⸗ genommenen Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 23. Juli 1926 die Rechts⸗ kraft beschritten hat.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Regensburg.

Rostock, Mecklb. Die Geschaftsaufsicht über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Friedrich ec⸗

in Rostock, Doberaner Straße 154, i mit der Rechtskraft des Beschlusses vom

14. Juli 1926, durch den der im Termin

vom gleichen Tage angenommene Zwangs⸗ vergleich bestätigt ist, beendet. Rostock, den 30. Juli 1926. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht. 8 Roitweil. [54425] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Martin Lauffer, Holz⸗ handlung in Schwenningen a. N., wird aufgehoben, da der Schuldner die . hebung beantragt hat. § 66 Abs. 1 BO. betr. G.⸗A. Amtsgericht Rottweil, den 29. Juli 1926. Saalfeld, Saale. [54426] Das Verfahren, betreffend die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Elektrizitätswerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Saalfeld, S., wird wieder aufgehoben, nachdem die Schuldnerin den Antrag auf Aufhebung gestellt hat. 2 Saalfeld, Saale, den 6. 8318 19268. Thüringisches Amtsgericht.

Salzwedel. 8 1544271 Das Verfahren betreffend die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Otto Hoffmann in Dähre ist nach rechtskräftiger Bestätigung des am 15. Juli 1926 angenommenen Zwangsver⸗ gleichs beendigt. 8 Salzwedel, den 3. August 1926. Amtsgericht. Schorndorkf. 8 54428] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Wilhelm Weiffenbach in Geradstetten ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 15. Juli 1926 rechtskräftig geworden ist. 8 8 Amtsgericht Schorndorf, 4. August 1926.

Schorndorf. 8 [54429]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen von; 1. Emilie Weiffenbach, Witwe in Stuttgart, Reinsburgstr. 54, 2. Auguste Weiffenbach Witwe in Gerad⸗ stetten, beide Gesellschafterinnen der offenen Handelsgesellschaft Wilhelm Weiffenbach in Geradstetten, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 15. Juli 1926 rechtskräftig ge⸗ worden ist. 2 8 Amtsgericht Schorndorf, 4. August 1926.

[54430] Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma We sezieenfebeit Eduard Lengwenings in Tilsit⸗Carlberg (Inhaber: Eduard Lengwenings) ist auf⸗ gehoben, weil auf Antrag der Schuldnerin über deren Vermögen das Konkursver⸗ fahren eröffnet xö;

Tilsit, den 6. August 1926. Amtsgericht.

Tilsit. Das

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In der Geschäftsaufsichtssache über das

1544241

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Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 6,30 Reichsmarh.

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E

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einschließlich des Portos abgegeben.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Amtliches. Deutsches Reich. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RSBl. I S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt ür eine Unze Feingohooll .84 sh 10 ¼ d, ür ein Gramm Feingold demnach. 32,7375 pence.

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2 Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗

machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. 8 Berlin, den 10. August 1926. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 8 1 8 8 Seckel. ppa. Goldschmidt.

ichtamtliches. Deutsches Reich.

MNachstehend wird der deutsche Text der am 5. August 1926 in Paris unterzeichneten Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich über den Waren⸗ austausch zwischen Deutschland und dem Saarbeckengebiet veröffentlicht. Die Vereinbarung soll in Deutschland auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 10. Seass 1926 am 21. August vorläufig in Anwendung gesetzt werden. 8

BvVereinbarung

zwischen Deutschland und Frankreich über

den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saarbeckengebiet.

Die Deutsche und die Französische Regierung haben es als zweckmäßig erkannt, die durch den Vertrag von Versailles zwischen Frankreich und dem Saarbeckengebiet errichtete Zoll⸗ union mit einigen abmildernden und angleichenden Maß⸗ nahmen zu berehehe um hierdurch der Wirtschaft des Saar⸗

ebiets einige Erleichterungen für die Weiterversorgung mit Rohstoffen zu sichern und ihr als Gegenleistung gewisse Absatzgebiete, die dieses Gebiet bisher in Deutschland bui⸗ zu gewährleisten; sie sind demgemäß über folgende Be⸗ timmungen übereingekommen: 8

Arbikel I. Die Französische Regierung wird die Einfuhr der in Liste A aufgeführten Erzeugnisse deutschen Ursprungs und deutscher Herkunft in das Saargebiet unter den in dieser Liste genannten Zollvergünstigungen und im Rahmen der darin festgesetzten ontingente zulassen. Artilel M.

z, Die Deutsche Regierung wird die der in beiliegender Liste B aufgeführten Erzeugnisse saarländischen Ursprungs und saarländischer Herkunft unter den in dieser Lieste genannten Zoll⸗ vergünstigungen und im Rahmen der darin festgesetzten Kontin⸗ gente zulassen.

Artikel III.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, die in den beiliegenden Listen A und B bezeichneten tariflichen Ver⸗ günstigungen streng auf die in den Listen vorgesehenen Kontingente fa begrenzen; auf die diese Kontingente überschreitenden Mengen oll das allgemeine Regime Anwendung finden.

„Die vorgesehenen Kontingente sind für die Dauer von sechs Monaten festgesetzt. 6 Artikel IV.

„Bezüglich der Verteilung der in den vorstehenden Artikeln vor⸗ gesehenen Kontingente verpflichten sich die beiden Regierungen, nach den nachfolgenden Bestimmungen zu verfahren, zu denen die Regierungskommission des Saargebiets, soweit es sie betrifft, durch einen Schviftwechsel vom 16./18. Juni 1925 ihren Beitritt

1I. Verteilung der Kontingente. 8

Die Ein⸗ und Ausfuhrkontingente werden unter Leitung der Regierungskommission auf die Beteiligten für die Dauer der Kontingentsperiode verteilt.

Die Regierungskommission fordert sofort nach Inkrafttreten dieses Abkommens die beteiligten Wirtschaftskreise auf, Vorschläge über die Verteilung der Kontingente innerhalb einer von ihr zu bestimmenden kurzen Frist bei ihr einzureichen. Nach Ablauf der Frist stellt die Regierungskommission den Verteilungsplan fest. Dieser Plan wird den Beteiligten zur Kenntnis gegeben, die ihre Bemerkungen oder Einwendungen binnen einer Frist von einer Woche vorzubringen haben.

Wird Einspruch erhoben, sei es wegen Verweigerung einer Beteiligung an einem Kontingent, sei es, um eine Person oder eine Firma von der ihr zu Unrecht zugebilligten Beteiligung an einem solchen Kontingent auszuschließen, sei es zwecks Ernhöhung des zugebilligten Kontingentsanteils, so entscheidet über diese Ein⸗ sprüche ein Ausschuß von drei Mitgliedern, die sämtlich den in Betracht kommenden Interessen fernstehen müssen und für sich selbst weder mittelbar noch unmittelbar Nutznießer der Verteilung sein dürfen. Eines dieser Mitglieder, das zugleich Vorsitzender des Ausschusses ist, wird vom Präsidenten des Landgerichts Saar⸗ brücken bestellt und, soweit als möglich, aus der Liste der bei diesem Gerichte vereidigten Sachverständigen ausgewählt; das zweite Mitglied wird durch die Regierungskommission ernannt, und das dritte wird von der Regierungskommission aus einer Liste von drei Personen bestellt, die ihr durch die amtlich anerkannte Berufsvertretung der in Betracht kommenden Interessengruppe (Handels⸗, Landwirtschafts⸗, Handwerkskammer usw.) vorgelegt wird. Falls die französischen Staatsgruben an der e nes der Kontingente interessiert sind, kann die Regierungskommission dem genannten Ausschuß einen Vertreter der Interessen der Staats⸗ gruben beiordnen.

Die auf diese Weise ernannten Mitglieder des Ausschusses werden durch Handschlag verpflichtet, nach Billigkeit zu entscheiden.

Die Entscheidungen des Ausschusses werden mit Stimmen⸗ mehrheit gefällt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Entscheidungen haben innerhalb 10 Tagen nach Erhebung der Einsprüche zu ergehen. Soweit die Ent⸗ scheidungen zu einer Aenderung des den Nichtreklamanten ge⸗ währten Kontingents führen, müssen sie jeden einzelnen Kon⸗ tingentsteil im Verhältnis zu seiner Höhe betreffen.

Die Regierungskommission hat eine beglaubigte Abschrift des von ihr endgültig festgestellten Verteilungsplans der Deutschen und Französischen Regierung sowie den amtlichen Berufs⸗ vertretungen zu übermitteln; letzteren liegt die Benachrichtigung der Beteiligten ob.

Der Verteilungsplan darf während der Kontingentsperiode keiner Aenderung unterzogen werden. Die von den Berechtigten nicht ausgenutzten Kontingentsteile verfallen. Die Kontingente sind unübertragbar.

II. Kontrolle der Kontingente.

A. Ausfuhr aus dem Saargebiet nach

. Deutschland.

Waren, die aus dem Saargebiet nach Deutschland ausgeführt werden und auf Grund dieses Abkommens im Rahmen der Kontingente besondere Zollvergünstigungen genießen, müssen bei ihrem Eintritt ins deutsche Zollgebiet von einer Kontingents⸗ bescheinigung begleitet sein, die von einem Delegierten des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums im Saargebiet ausgestellt wird. Die Bescheinigung ist dem deutschen Eingangszollamt vorzulegen. Si hat folgende Angaben zu enthalten:

Name und Anschrift des Ausführenden, 8

.Art der Ware, ihre Benennung nach dem deutschen Zoll⸗ tarife sowie die Zolltarifnummer, für die der Berechtigte ein Ausfuhrkontingent erhalten hat,

Höhe dieses Kontingents,

wieweit das Kontingent bis zum Tage der Ausstellung der Bescheinigung schon durch frühere Ausfuhr in An⸗ spruch genommen worden ist,

.Art, Zeichen und Nummer der Verpackung, Roh⸗ und Reingewicht der Waren, für die die Bescheinigung aus⸗

gestellt ist.

Außerdem muß die ausgeführte Ware, soweit die deutsche

Verwaltung es verlangt, von einem Ursprungszeugnis be⸗

gleitet sein.

B. Ausfuhr aus Deutschland nach dem . Saargebiet.

Deutsche Waren, die unmittelbar ins Saarbeckengebiet ein⸗ geführt werden und auf Grund dieses Abkommens im Rahmen er gewährten Kontingente besondere Zollvergünstigungen ge⸗ nießen, werden zu diesen Vergünstigungen nur zugelassen, wenn bei der Zolldeklaration für den freien Verkehr eine Kontingents⸗ bescheinigung vorgelegt wird, die der Zolldirektor in Saarbrücken ausstellt.

Die Kontingentsbescheinigungen werden auf Grund des durch die Regierungskommission des Saargebiets aufgestellten Ver⸗ teilungsplans für den gesamten, dem einzelnen Beteiligten zu⸗ gebilligten Kontingentsanteil ausgefertigt und haben Gültigkeit für die ganze Dauer der Kontingentsperiode. Jede Einfuhr wird von dem Eingangszollamt auf dem Schein vermerkt unter An⸗ gabe der Menge der eingeführten Waren und der für die Einfuhr noch zur Verfügung stehenden Restmenge. Der Schein wird hierauf dem Interessenten zurückgegeben. v

Der deutsche Ursprung der Waren, für die Vergünstigungen auf Grund eines Kontingents verlangt werden, muß bewiesen werden.

Außerdem muß, wenn die Französische Regierung es für not⸗ wendig hält, nach Maßgabe der Bestimmungen der französischen Zollgesetzgebung durch einen Bürgschaftsschein sichergestellt werden, daß die Ware an den in den Zolldeklarationen angegebenen Be⸗ stimmungsorten eintrifft und im Saarbeckengebiet zum Verbrauch gelangt.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, für die Ausstellung der vorerwähnten Kontingentsbescheinigungen und für die Kontrolle der Kontingente keine Abgaben oder Gebühren zu erheben. b

C. Kontrolle bei der Ausfuhr. 8

Wenn einer der Hohen Vertragschließenden Teile eine Kon⸗ trolle bei der Ausfuhr für Waren einrichtet, die den Gegenstand der vorstehend behandelten Kontingente bilden oder über diese Kontingente hinaus ausgeführt werden, so soll diese Kontrolle lediglich statistischen Zwecken dienen und dergestalt ausgeübt werden, daß sie die Wirtschaft nicht beeinträchtigt.

iile .

Die Bestimmungen der vorstehenden Artikel lassen die be⸗ sonderen Erleichterungen, die die Hohen Vertragschließenden Teile durch ein Sonderabkommen für den Kleinen Grenzverkehr etwa

noch einräumen werden, unberührt.

Artikel VI.

eder der Hohen Vertragschließenden Teile verpflichtet sich,

das Sonderregime für den Warenaustausch zwischen dem Saar⸗ gebiet und Deutschland, wie es durch die vorliegende Vereinbarung errichtet wird, nicht durch die Anwendung von Gesetzen und Ver⸗ ordnungen, namentlich auf dem Gebiet der Ein⸗ und Ausfuhr⸗ verbote, zu behindern.

Artikel VII.

Das gegenwärtige Abkommen ist auf die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Es wird mit dem Tage, an dem das am heutigen Tage unterzeichnete Handelsabkommen angewendet wird, wirksam. Es wird ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Paris ausgetauscht. Wenn in einem der beiden Länder die Zustimmung des Parlaments zur Rati⸗ fizierung notwendig ist, wird sie rechtzeitig eingeholt.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten, versehen mit Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden worden sind, die Vereinbarung unterzeichnet.

Geschehen zu Paris in doppelter Ausfertigung in Deutsch und in Französisch am 5. August 1926.

8

(gez.) von Hoesch.

Nummer

franzbfichen Bezeichnung der Waren

Zolltarifs

Kontingent handlung

Zoll⸗ freiheit Minimal⸗ 30 kg

tarif Menthol 1“ 8 60 kg Grubenholz 8 15 000 t Stangen, Stützen und Pfähle, roh, von mehr als 1,10 m Länge und von höchstens 60 cm Umfang am Stamm⸗ ““ ende be Holzkohle und Schäbekohle 250 t 177 Rheinische Basalte und Lava, ö1“ 1 000 t 179 Kaolin 500 t aus 181 bis Hohle Mauerziegel . .. 7 500 t aus 181 quat. Dachziegel, mechanische oder

mit Falz 183 Pflastersteine aus natürlichem 183 bis

Stein aus 184 bis

Sämereien zur Saat, Rüben⸗

samen 8 Zuckerrü benkrat

aus 89 25 tb 200 t

aus 93 aus 112

aus 128

30 000 t

1 250 t

10 000 t

Steine, zerschlagen, zur Be⸗

schotterung von Straßen. 30 000 t

Kalk, hydraulischer, als Stein oder gepulvert, ohne Rück⸗ sicht auf die Verpackungs⸗

oder Versendungsweise

Röhren und geformte Gegen⸗ stände aus Zement, aus Beton und aus verstärktem Zement

Mauerziegel aus Bimsstein, geformt

Ebene Bleche aus Eisen oder Stahl, auch mit Silizium⸗ gehalt, polier

2 000 t

75 t 21 500 t

““ S

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