mal im einzelnen etwas geschrieben würde, so könnte vielleicht mal dagegen das Schundgesetz angewendet werden. Sorgen Sie dafür, daß diese Quelle leiblicher und seelischer Not verstopft wird. Wenn da ein Block unter Führung eines demokratischen sich bilden würde, so würden wir auf Seite dieses Blockes stehen. Wir haben unsere Pflicht getan, und Kunst und Literatur werden aufs neue erkennen, daß der Hort ihrer Freiheit gegen Spießbürgerei und Muckerei nicht bei den Besitzenden ist, sondern bei den nach Befreiung, Licht und Kultur ringenden Arbeitern. (Lebhafter Bei⸗ fall links und Händeklatschen.)
Die inzwischen eingegangenen Kompromißanträge sind von den Demokraten nicht unterschrieben.
Demokraten der Stimme. § 2 wird in der Kompromiß⸗ fassung mit 237 gegen 146 Stimmen bei 29 Stimment⸗ haltungen angenommen. . —
Bei § 3, Zusammensetzung der Prüfstellen, wird der ozialdemokratische Antrag, die Prüfstelle aus sechs Sachver⸗ tändigen zusammenzusetzen, abgelehnt. Die Abstimmung über den weiteren Antrag der Sozialdemokraten, die besondere Berücksichtigung der Kirchen bei den Vorschlagslisten zu streichen, ist namentlich. Für die Streichung stimmen die
Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten. Der
Streichungsantrag wird mit 238 fecben 168 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt; § 3 selbst in der Fassung des
Zur Erhaltung der Anwartschaft genügt in der Invaliden⸗ versicherung die Entrichtung von 20 Wochenbeiträgen zu je 10 Pfennig innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren seit Aus⸗ stellung der Quittungskarte. Die Angestelltenversicherung stellt an die Erhaltung der Anwartschaft höhere Forderungen. Bei der schwierigen Lage, in der sich die Erwerbslosenfürsorge befindet, kann ihr nicht zugemutet werden, über den notwendigen Bedarf hinaus Versicherungsbeiträge zu entrichten. Die Beiträge zur Erhaltung der Anwartschaften sind vollwertige Beiträge. Sie rechnen als freiwillige Beiträge bei der Erfüllung der Wartezeit und begründen in allen Fällen den entsprechenden Anspruch auf
en Reichsanzeiger und Preußisch
Amtlich festgestellte Kurfe.
1 Franc, 1 Ltra, 1 Léu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr.
Börsen⸗Beilage
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Heutiger! Vortger Kurs
Heutiger! Vortger Kurs
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Verliner Börfe vom 3. Dezember
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1
Heutiger! Voriger
Staatsanz.
eiger
Preußische Rentenbriefe.
Verlin 1922 Ausg. 2 do.
0. 1886 3
Deutsche Pfandbriefe.
Schwed. St.⸗Anl. 1880 in ℳ3.
S.2
Eingegangen ist ein Antrag der Kommunisten: „Reichs⸗ minister Dr. Külz besitzt nicht das Vertrauen des Reichstags.“ 8 92 Rosenbaum Iüßn ehechea in
deutschland töten könnte, so wäre Herr Külz ein toter Mann. r A. 1 Ferr Külz hat verschiedene Eigenschaften, die lächerlich machen. daß bei ge⸗ chäftlichen Anpreisungen nicht auf ein schwe ndes Neulich ist mir gesagt worden: „Der Minister Dr. Geßler ist ein oder abgeschlossenes Verbotsverfahren hingewiesen werden Trottel, aber Dr. Külz ist der Typus eines reaktionären Treibers“ darf. Dieser Streichungsantrag wird in namentlicher Ab⸗ (Präsident Löbe rügt diese Ausdrücke.) Wenn die lex Külz in stimmung mit 255 gegen 151 Stimmen bei 2 Enthaltungen 8 ist, ““ 1. ec0 Rhaes lss 8 bei aͤllen abgelehnt. § 4 selbst in der Fassung der zweiten Lesung gegen Zensurgesetzen. Ich möchte Herrn ülz fragen, ob er zum Sozi 2 ate D nuniste an⸗ Beispiel Goethes „Faust“ “ und Schmnu zält. ieseN. Fee. Demokraten und Kommunisten Da hat ein Zensor einmal den Dr. Luther aus dem Rattenlied 8 8 8 b ö“ 8 gestrichen: Und es hieß: „Es war eine Ratt’ im Kellernest, „Mit derselben Mehrheit wird auch § 5 (Kosten der lebte nur von Butter und Käse, hatte sich ein Ränzlein an. Prüfstellen) angenommen. 1 gemäst, als wie der gelehrtste Chinese.“ (Heiterkeit.) Der Redner Zum § 6 (Strafen) führt die Abg. Plum⸗Düsseldorf zitiert unter großer Heiterkeit des Hauses eine Schrift: „Das (Komm.) aus, die Macher dieses Gesetzes verdienten selbst Kind im Mutterleib“, die von Anhängern des Külz⸗Gesetzes Gefängnisstrafe. Zum § 7 beantragt sie, die Ausführungs⸗ ausgehe und die darlege, der Apfelgenuß Evas habe wegen der bestimmungen sollen nur mit Zustimmung des Reichstags chemischen Zusammensetzung des Apfels zu der Strafe Gottes erlassen werden. Dieser Antrag wird ebenso wie sozialdemo⸗ „Unter Schmersen sollst du gebären!. naturnotwendig führen kratische Abänderungsanträge abgelehnt und die beiden letzten
(Die durch”“ getennzeichneten Pfandbriefe sind nach, do 1888 in 4 den von den Landschaften gemachten Mitteilungen] do. 1890 in als vor dem 1 Januar 1918 ausgegeben anzuseben.) To. St.⸗R.O4 1. ℳ
Gekündigte und ungekündigte Stütcke do. do. 1906 i. ℳk
verloste und unverloste Stücke. do. do. 1888]* Schweiz Eidg. 12 do. do.
do. Eisenb.⸗R. 90
Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. Gekündizte und ungekündigte Stlcke, do. 1890 % 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ * Gld. 8169 W. verloste und unverloste Stücke. do. 1898 ¾ = 12,00 ℳ 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco 4, 3 % Brandenburg. ausgest. b. do. 1904, S. 1¹ —1,50 ℳ Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand. 8 8 31 2 17[17 b G sn.b do. Gros Verb 1919 1,125 ℳ 19 E111“ 4,3 ⁄¶⁄6 do. später ausgegeben —.— —.— do. do. 1920
2 9 icher 9 „ .Hf 4 8 alter Goldrubel = 3,20 1 Peso (Gold) = 4,00 4,3 1 Hannov. ausgst. b. 41 12.17 20,9 G Berl. Stadtsynode 99, 23 9 8 2 F“ den Fieists eg * des und Tnlhe 1 Peso (arg. Pap., = 1,25 ℳ Dollar = 4,20 6. 13899ae vpäter ausgenehen —.,— 1908. 12, gek. 1. 7.24 38b Fenee 8 8 stelltenversicherung aufgegeben werden, für die Tuberkulose, um 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghat⸗Tael 4,3 ½ % Hess.⸗Nas. agst. b. 3112.17% —,— do do 1899. 1904. „3 ½ 6 Kur⸗ u. Neumärt. neue b die es sich ja h ächlich h eilverfahr 2 Rücksi — 2,50 4. Dinar = 8.30 1 PRen = 2.10 ℳ 4,9 8 —do. später ausgegeben —.— 1905. get. 1. 7. 24 89 117 „4, 3 ½, 3 ⅛ gur⸗ u. Neumärt. Türk. Adm.⸗Anl. ie es sich ja hauptsächlich handelt, Heilverfahren ohne Rücksicht 1 Zloty. 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ 1 Lauenburger aast-ba1 12.17%—,— Bonn 1914 P, 1919⁄8 versch. eu. Ost . Braemgsbeia. do. Bad E.⸗A 1 auf die Zahl der Beiträge zu gewähren. Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ 4 ⅛½ do später ausgegeben —.— . Breslau 1906 N 1909 bo. bis 81. 12. 1917.. ..... . 4,8 b do do. Ser. 2 8 858 1 8 lagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien 4 3 8% Pomm. ausgest.b. 1.12.1718,6 b G do. 1891 8 1.1.7 4, 3 ½,3 % ur⸗u. Neum Kom.⸗Gbl. —.— do kons. A. 1890 Noch ein Wort zur praktischen Durchführung der Maß⸗ lieferbar sind .u EE“ Pbernten s *4. 3 ½, 3 ⅛ landschaftl. Zentral öö
3 88 8 * 8 8 1— 5 „ g. b 0] 4., a ⁄1% Posensche. agst. b. 31.12.17 —,— 4 1 1 1 12. nahmen. Der Arbeitsnachweis wird sich die Quittungskarte des “ 4, 3 7 do⸗ spater ausgegeben —.— do. 1902, gek. 2. 1.243 1.1.7 E“ “ 1-18 ggb G do. 1908 „ . . * 4 1 299 z zest⸗ z 0 2 meeez 8 8 Erwerbslosen vorlegen lassen und dann prüfen, ob eine Versiche⸗ wärtig nicht stattfindet 4 E1“ EöW“ 1A1X1X“X“ „ 248 4.1 3 2% L —, EEE1“ rungsanwartschaft gefährdet ist oder nicht. Er wird dann je “ 82 de. püter Iisgeeeden EE“ gegeven dig 31 1647 ‧.⸗. 1762 E11“ 1 98 dio “ Sboztr; NF. ; b 3 ½ % Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.1719, 750 - ottbu 911 4, 3 ½, 3 % Ostpreußischhe —.,— 291¼% nach Lage des Falles die Versicherungsbeiträge entrichten, die zur Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten 8 do. später ausgegeben Darmstadt 1920 4 ⅛ 8 1 bekwans do. Goldr. in fl.“ Abwendung des Verfalls der Versicherung erforderlich sind. issern dezeichnen den vorlepten. die in der dritten 4. Der Aufwand, der für die Erwerbslosenfürsorge durch die
Erhaltung der Versicherungsanwartschaften entsteht, wird voraus⸗ sichtlich nicht erheblich sein. Würde aber der Erwerbslosenfür⸗
Kompromisses in einfacher Abstimmung angenommen.
Zum § 4 (Verfahren der Prüfstellen) liegt ein sozial⸗
demokratischer Antrag auf Streichung der Bexe; vor, e
Steigerungsbeträge. 8 Was nun die Gesundheitsfürsorge der Pensionsversicherungen angeht, so wird in den Richtlinien über Gesundheitsfürsorge in
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24, 3 ½, 3 8½ Pommersche, aus⸗ do. St.⸗R. 1910: gestellt bis 31 12. 11 118 G do. Kron.⸗Rente! 4, 3 ½, 3 ½ Pommersche —.— 1 in. *4, 3 ½, 8 8⅞ Pomm. Neul. für 0. Gold⸗A. d. Kleingrundbesitz, ausgestellt eiserne T. 1 bis 31. 12. 17 ..117,85 b G do. do. zex u. ler; 4, 3 ½⅛, 3 8½ Pomm. Neul. für do. Grdentl.⸗Ob.
Sächsische. agst. b. 31.12.17119,1 b G s19,05 G do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7. 23 Deutsch⸗Eylau ü1907 1 Dresden 1905
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do. später ausgegeben —,— kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗] 4, 3 8 Schlestsche, agst. b. 31.12.17/719,1 b ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten 4, 3 ½ do. später ausgegeben —,—
Geschäftsjahrs „8 ⁄ Schl.⸗Holst., agst. b. 31.12. 17116,85 — G . s.
Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ 4.31 do später ausgegeben’ —.— . 2 gg-
4 4 4 4 palte beigefligten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ 4, 4 4 4
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müssen. Der Redner fragt, ob das nicht auch Schund sei, oder ob es nicht vielmehr eine Auffassung sei, wie sie Herr Külz in ganz Deutschland verbreiten wolle. (Zuruf des Abg. Rosenberg [Komm.]: Külz glaubt an den Klapperstorch! — Erneute Heiter⸗ keit!) Der Redner beschwert sich ferner über das Verbot eines Buches über das Etappenleben, obwohl doch die Unzüchtigkeit des Etappenlebens der Offiziere gerichtsnotorisch sei. Er stellt die hohen Ausgaben für Heer und Marine den geringen Mitteln gegenüber, die für Kultur und hygienische Zwecke ausgeworfen werden, z. B. drei Millionen für Gasmasken, gegen 400 000 ℳ zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit. Keine freien Künstler und Schriftsteller wollen Sie mehr in Deutschland haben, so fährt der Redner fort, sondern billige und willige Soldschreiber; das System, wie es im „Lokalanzeiger“ zum Ausdruck kommt. Da ist Ihnen (nach rechts) der Schmutz und Schund gerade recht, um Ihr System zu schützen. Und von den Sozialdemokraten stammt sogar der Gedanke dieses Gesetzes. Sie sind ja auch anonhme Regierungspartei. Allerdings haben Sie (zu den Sozialdemokraten) in Ihrem Schreck feststellen müssen, daß über Nacht eine neue Koalition zustandegekommen ist. Die Schriften, die Sie (nach rechts) verbieten, werden wir in Versammlungen verlesen, um die Massen noch viel mehr aufzubringen und den Boden zubereiten für ein proletarisches Schrifttum.
Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.): Wir haben nicht das Bedürfnis in der dritten Beratung die Generaldebatte noch ein⸗ mal aufzurollen. Wir geben zu, daß die Opposition gegen dieses Gesetz große Verdienste um das Schrifttum hat. Aber die Jugendwohlfahrtspflege, der auch namhafte Vertreter aus Ihren 15 links) Kreisen angehören, wünscht ein solches Gesetz. Aber kann den Prüfstellen das Urteil darüber anvertraut werden, ob ein literarisch wertvolles Produkt vorliegt oder nicht? Wir sehen in den von den bürgerlichen Parteien gestellten Anträgen die Ge⸗ fahr, daß das Gesetz in kulturkämpferischem Sinne benutzt werden wird. Besonders bedenklich ist für uns, daß dieses Gesetz von seiner Mehrheit gemacht werden soll, deren kulturpolitische Ten⸗ denz nicht zweifelhaft ist. “
Damit schließt die allgemeine Aussprache.
In der Spezialdebatte begründet
Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) die Anträge seiner Fraktion. Er wendet sich insbesondere dagegen, daß das Hausieren und öffentliche Feilhalten auf der Liste stehender Schriften verboten 9. soll. Denn das habe nicht mehr mit Jugendschutz zu tun.
ferner müßten nicht nur „politische“ Zeitungen und Zeitschriften von dem Gesetz ausgenommen werden, sondern alle. Der Redner protestiert als Jude gegen das Verbot des Films „Nathan der Weise“ durch die bayerische Prüfstelle, das mit der Begründung erfolgte, eine solche Verherrlichung der Juden könne politisch auf⸗ reizend wirken.
Abg. Hoernle (Komm.) empfiehlt, den Jugendlichen Zu⸗ stritt zu den teuren Quellen guter Kultur zu verschaffen, dadurch werde man am besten Schund und Schmutz bekämpfen, nicht aber durch die die Menschenwürde herabsetzende Prügelpädagogik. Für den Vorwurf „Heuchelei“, den der Redner den bürgerlichen Par⸗ teien macht, erhält er einen Ordnungsruf.
Ein kommunistischer Antrag, den grund⸗ legenden § 1 zu streichen, wird darauf gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt. Ein Teil der Demokraten enthielt sich der Stimme. Auch die sozial⸗ demokratischen Abänderungsanträge werden abgelehnt. 1
Die Abstimmung über § 1 “ ist auf Verlangen der Sozialdemokraten namentlich. Gegen den § 1 stimmen die Kommunisten, die Sozialdemokraten und die Mehrheit der Demokraten. Eine Minderheit der Demokraten gibt Ja⸗ Karten ab. § 1 wird mit 249 gegen 168 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. (Pfui⸗Rufe bei den Kommunisten.)
Zu §§ 2 bis 5 (Prüfstellen) liegt der schon bekannte ge⸗ meinsame Antrag der Zentrumspartei, der Bayerischen Volks⸗ partei, der Deutschen Volkspartei, der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung, der Völkischen und Deutschnationalen auf Wieder⸗ herstellung der §§ 2 und 3 mit den Reichsprüfstellen und der Bberprüfftelle in Leipzig vor.
Abg. Dr. Loewenstein (Soz.) befürwortete die Anträge Partei, wonach nur eine Reichsprüfstelle, bestehend aus dem beamteten Vorsitzenden und sechs Sachverständigen errichtet werden soll und nur bei Einstimmigkeit eine Schrift in die Ver⸗ botsliste aufgenommen werden kann.
Abg. Buchmann (Komm.) führt aus, daß die bayerische Regierung schon ohne Schund⸗ und Schmutzgesetz willkürlich alles mögliche auf den Index gesetzt habe, sie habe u. a. den „Pfaffenspiegel“ und den Potemkin⸗Film verboten, sie gehe ganz rücksichtslos gegen die linksgerichtete Literatur überhaupt vor. Ein Arbeiter sei zu dreißig Mark Geldstrafe verurteilt worden, weil er ein kommunistisches Buch angegriffen hat, ein anderer ebenso, weil er ein solches Buch verliehen hat.
Abg. Fleißner (Soz.) wendet sich besonders gegen die Bestimmung des Kompromißantrages, wonach bei der Auswahl der Sachverständigen auch Vertreter der kirchlichen Körperschaften berücksichtigt werden sollen. Wenn behauptet werde, daß dieses Gesetz sogar zum Schutze der Kunst dienen könne, so lache darüber ganz Europa. Das Gesetz werde zu parteipolitischen Zwecken gegen die Republik mißbraucht werden, es entstamme dem alt⸗ preußischen Polizeigeist.
Die sozialdemokratischen Anträge werden abgelehnt, in besonderer Abstimmung auch der Antrag, daß die Prüfstellen „mündlich und öffentlich“ verhandeln ollen und daß die Prüfstellen nicht „im Einvernehmen“, ondern nur „im Benehmen“ mit den Länderregierungen errichtet werden sollen.
Bei der namentlichen Abstimmung über den ganzen § 2 in der Fassung des Kompromißa itrags enthalten sich die
18
* F
Paragraphen in der Fassung der zweiten Lesung an⸗ genommen. 1
Vor der Abstimmung über Einleitung und Ueberschrift erhält das Wort . 8
Abg. Dr. David (Soz.). Er gibt ense Erklärung ab: Der
Reichstag steht vor einer ernsten Entscheidung. Er will ein Gesetz verabschieden, das für das literarische und künstlerische Schaffen große Gefahren heraufbeschwört und daher den leidenschaftlichen Protest des geistigen Deutschland wachgerufen hat. Und mit Recht! Gewiß ist die deutsche Jußend durch die wirtschaftliche Not der Zeit noch mehr als früher gefährdet. Keine Partei hat das so stark empfunden und so rechtzeitig erkannt, wie die Sozial⸗ demokratie. Und von keiner Partei ist das Elend der Arbeiter⸗ jugend von jeher so entschieden bekämpft worden, wie von ihr. Es heißt aber, nur eine Nebenerscheinung treffen, wenn man mit großen gesetzgeberischem Aufwand einer gewissenlos an die Jugend herangetragenen Schundliteratur entgegentritt. Dennoch hätte die sozialdemokratische Fraktion sich einer Bekämpfung der Schund⸗ literatur, auch auf dem Wege der Gesetzgebung, nicht entzogen, wenn Sicherheiten gegeben wären, daß ein solches Gesetz sich wirklich nur gegen Schund und Schmutz und nicht gegen das freie geistige und künstlerische Schaffen richten würde. Die Kunst bedarf der Freiheit, wenn sie gedeihen soll, sie erträgt nicht die Fesseln überlebter oder zufällig zur Herrschaft gelangter ein⸗ seitiger Moralbegriffe. Was heute der Durchschnittsmensch mit seinem angeblich normalen sittlichen Empfinden für schmutzig und unsittlich hält, gilt oft genug in späteren Zeiten als natürlich und selbstverständlich. Der Künstler, der Dichter, muß Dinge gestalten dürfen, vor denen der Durchschnittsmensch von heute noch ver⸗ ständnislos zurückschreckt. Darum soll sich der Gesetzgeber hüten, der künstlerischen Schaffenslust Zaum und Zügel anzulegen. Das aber geschieht durch den vorliegenden Gesetzentwurf. Vor aller Welt wollen wir in diesem letzten Augenblick noch einmal laut und deutlich feststellen: dieses Gesetz in seiner jetzigen Form ist eine ständige Bedrohung von Literatur uind Kunst; Mißtrauen gegen die künstlerische Schaffensfreiheit, dem man die Einstimmig⸗ keit der Entscheidung zum Opfer gebracht hat, und der Geist elender Kleinstaaterei, der das sachlich unbegründete Zugeständnis verschleierter Landesprüfstellen durchgesetzt hat, haben ihm ihren Stempel aufgeprägt, Die Anhänger dieses Gesetzes bestreiten die Gefahr. Sie verlassen sich auf eine venünftige Anwendung der teuen Bestimmungen. Die sozialdemokratische Fraktion hat keinen Grund, diese Zuversicht zu teilen. Wir werden daher die Waffen, mit denen wir bisher das Gesetz und die dahinter verborgenen Absichten bekämpft haben, nicht aus der Hand legen. Wir werden auf der Wacht stehen, und wir sind sicher, daß das geistige Deutsch⸗ land mit uns sein wird. Eine Mehrheit für dieses Gesetz kann nur zustande kommen, wenn die Vertreter des alten Kultur⸗ liberalismus, der seinerzeit mitgeholfen hat, die Vorgängerin dieses Gesetzes, die lex Heinze, zu Fall zu bringen, ihre liberale Tradition preisgeben. Würde das Gesetz scheitern, so wäre nichts verloren, der gefährdeten Jugend kann auf andere und wirksamere Weise geholfen werden. Wird das Gesetz aber angenommen, so be⸗ deutet der heutige Tag einen schwarzen Tag für die deutsche Kultur. . Der Abg. Schreck (Soz.) verlangt nunmehr Aussetzung der Schlußabstimmung auf Grund des § 46 der Geschäfts⸗ ordnung, bis die Beschlüsse der dritten Lesung, die von denen der zweiten Lesung abweichen, gedruckt vorliegen und verteilt sind. Dieses Verlangen wird durch die Sozialdemokraten und Kommunisten genügend unterstützt. 8
Präsident Löbe stellt deshalb die Schlußabstimmung zurück, macht aber darauf aufmerksam, daß er Druck und Verteilung der Beschlüsse dritter Lesung sofort veranlassen werde. Eine Stunde für ihre Fertigstellung lasse sich ollerdings nicht angeben. Aber wenn sie fertiggestellt seien. so würde kein Hindernis mehr für die Schlußabstimmung bestehen.
Nächster Punkt der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosen⸗ fürsorge. 1
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der Verordnung über die Erwerbslosenfürsorge löst die Reichsregierung die Zusage ein, die ich in ihrem Namen bereits am 9. November hier im Reichstage gegeben habe. Durch die erste Ziffer des Artikels 1 wird klargestellt, daß die Bezüge aus der Wochenhilfe und Wochenfürsorge für die Angehörigen der Unterstützungsempfänger nicht auf die Erwerbslosenfürsorge angerechnet werden dürfen. Die Ziffer 2 im Artikel 1 gibt die gesetzliche Grundlage für Vorschriften, durch welche die Reichs⸗ regierung die gleichmäßige und, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, die entgegenkommende Handhabung der Bedürftigkeits⸗ prüfung sicherstellen will. Die Vorschriften selbst liegen bereits im Ausschuß vor. Sie werden gegenwärtig noch mit den Ländern be⸗ raten und können voraussichtlich in nächster Zeit erlassen werden.
Dann ein Wort zu Artikel 2 des Entwurfs, der die Erhaltung der Anwartschaften für die Pensionsversicherungen der Sozial⸗ versicherung betrifft. Erwerbslose Arbeiter und Angestellte sind im allgemeinen außerstande, den Beitrag für eine freiwillige Fort⸗ setzung der Invaliden⸗, Angestellten⸗ und knappschaftlichen Ver⸗ sicherung aufzubringen. Sie geraten bei längerer Erwerbslosig⸗ keit in die Gefahr, ihre Anwartschaften zu verlieren. Nach dem Entwurf wird die Erhaltung bedrohter Anwartschaften zu einem Bestandteil der Erwerbslosenfürsorge. Der Fortschritt, der in dieser gesetzgeberischen Maßnahme liegt, hat sich erst nach vielen Anfechtungen und nach früheren Widerständen jetzt durchsetzen können.
8. 8
“ Vorlage kann
sorge die Auflage gemacht werden, für die ganze Zeit der Er⸗ werbslosigkeit Versicherungsbeiträge zu entrichten, so hätte sie je nach der Zahl der Erwerbslosen und je nach der Lohnklasse, die zugrunde gelegt wird, eine Jahreslast zu tragen, die sich zwischen 30 und 45 Millionen Mark bewegt. Eine Belastung der Erwerbs⸗ losenfürsorge in dieser Höhe muß sehr schwere Bedenken hervor⸗ rufen.
Diese Belastung würde bei den gegenwärtigen Verhältnissen ausschließlich Reich, Länder und Gemeinden treffen. Die Länder haben ihrerseits bereits in den Reichsratsausschüssen erklärt, daß sie ablehnen müßten, diese Last auf Länder und Gemeinden zu nehmen, sie würden vielmehr dann ausschließlich und allein vont Reich getragen werden müssen. Die Ausschüsse des Reichsrats haben sich aber auch zugleich auf den Standpunkt gestellt, daß sie eine solche Belastung des Reichs angesichts der gespannten Lage des Etats auch nicht befürworten könnten. Sie würden vielmehr gegen ein Gesetz, das eine solche Belastung mit sich bringen würde, ihrerseits Einspruch erheben. Damit würde aber der ganze soziale Fortschritt, den der vorliegende Entwurf bringen will, gefährdet werden. Auch aus diesem Grunde möchte ich Sie, meine Damen und Herren, im Namen der Reichsregierur, bitten, dem Artikel 2 in derx vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Ich möchte dann diese Gelegenheit benutzen, um gleichzeitig auf eine Kritik an den Ausführungsanweisungen zum Gesetz über die Krisenfürsorge einzugehen. Die in diesen Anweisungen ent⸗ haltene Forderung, daß die Arbeitsämter bei der Aufnahme in die Krisenfürsorge erneut die Arbeitsfähigkeit und Arbeitswillig⸗ keit feststellen sollen, ist so aufgefaßt worden, als sollte auf diesem Wege die Unterstützung aus der Krisenfürsorge möglichst ein⸗ geschränkt werden. Meine Damen und Herren, ich möchte er⸗ klären, daß das mit den Ausführungsbestimmungen keineswegs beabsichtigt war, und Sie bitten, die Anweisungen in ihrem Zu⸗ sammenhang zu lesen. Der Hauptnachdruck ist auf den Gedanken gelegt, daß keinesfalls ohne weiteres unterstellt werden dürfe, daß jemand, der sich zur Krisenfürsorge meldet, wenn er bisher von der Erwerbslosenunterstützung erfaßt gewesen ist, deshalb unter allen Umständen berechtigt fei, die Unterstützung aus der Krisenfürsorge zu beziehen. Genau wie in der Erwerbslosenfür⸗ sorge selbst von Zeit zu Zeit derartige Feststellungen erfolgen müssen, scheint uns die Aufnahme in die Krisenfürsorge ein Augenblick zu sein, da Aehnliches notwendig ist.
Dann, meine Damen und Herren, ein Wort zu dem Antrag der Kommunistischen Partei auf Nr. 2652. Er will nicht bloß den Angehörigen der Erwerbslosen das Wochengeld sichern, ohne die Erwerbslosenunterstützung zu kürzen, er will auch den er⸗ werbstätigen, aber zurzeit erwerbslosen Frauen die Erwerbs⸗ losenunterstützung neben dem Wochengeld geben. Das würde zur Folge haben, daß eine erwerbslose Frau unter solchen Umständen bessergestellt wäre als die arbeitende Frau. Sie würde eben dann Wochengeld und Erwerbslosenfürsorge zugleich beziehen. Wir glauben, daß das nicht berechtigt und angebracht wäre.
Zu dem Antrag von Graefe (Mecklenburg), Dr. Frick auf Nr. 2661 muß ich sagen, daß ich eigentlich nicht recht weiß, wie auf diesem Wege den Erwerbslosen geholfen werden soll. Es wäre meines Erachtens eine sonderbare Erwerbslosenfürsorge, wenn man, wie hier verlangt wird, die Aufhebung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 samt ihren späteren Abänderungen beschließen wollte. Was würde dann au die Stelle treten? Soweit ich sehe, lediglich Inflationsgesetze, die sehr viel ungünstiger wären als die Bestimmungen, die wir heute besitzen.
Meine Damen und Herren, auf Grund dieser Darlegungen möchte ich Sie bitten, dem Regierungsentwurf, wie er vorliegt, zuzustimmen.
Abg. Brey (Soz.): Im Sozialpolitischen Ausschuß ist eine befriedigende Regelung der Erwerbslosenfürsorge nicht erzielt worden. Auch der vorliegende Gesetzentwurf gibt zur Kritik An⸗ laß. Es muß auf jeden Fall dafür gesorgt werden, daß die An⸗ wartschaft auf die Sozialversicherung während der Erwerbslosigkeit erhalten bleibt. Wir verlangen, daß die Beiträge für die Ver⸗ sicherung der Erwerbslosen gezahlt werden. Der Minister sagt, das sei an dem Widerstand der Länder gescheitert. (Zwischenruf in der Mitte.) Bayern will ich jetzt nicht kritisieren. (Heiterkeit.) Wir wollen vermeiden, daß die Angestellten und Arbeiter ihrer Rente im Alter verlustig gehen oder die Rente ihnen geschmälert wird, wir müssen aber auf einen Lee es Antrag ver⸗ zichten, weil er jetzt aussichtslos ist. Die Ausführungsbestimmun⸗ ben zur Krisenfürsorge lassen eine Schmälerung der Rechte der
rwerbslosen befürchten; wir werden sie aber aufklären, daß sie sich eine solche Schmälerung nicht gefallen lassen. (Zwischenrufe von den Kommunisten.) Sie wissen, daß bei den Machtverhältnissen im Reichstag nicht mehr erreicht werden konnte, als erreicht ist, aber Sie haben nicht den Mut, das Ihren Anhängern zu sagen; Ihre üeeereen geees nützen den Erwerbslosen gar nichts. Die Ausführungsbestimmungen zur Krisenfürsorge müssen den Er⸗ werbslosen das letzte Vertrauen zum Arbeitsministerium nehmen. Unser Antrag auf Erhöhung der Unterstützungssätze um 30 bzw. 20 % ist bereits dem Ausschuß überwiesen worden. Mit der
zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ Etwaige Druckfehler in den heutigen ursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Verichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont. erlin 6 (Lombard 7). Danztg 5 ½ (Lombard 6 +2).
Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½¼. Italien 7.
Kopenhagen 8ö. London 5. Madrid 5. Oslo 4 ½. Paris 7 ½. Prug 5 ½. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 7.
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung
Heutiger Voriger Kurs
2. 12. S 10-1000 Doll, f. 1.12.32 — G —,— G 6 % do. 10 — 1000 D., s. 35 2 ⅛ Dt. Reichssch „K“ (Goldm. , bis 30.1 1.26 2 pPausl. ℳ f. 100 G M 6 ½ Di KReichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 .10. 97,8 b ex Preuß Staatssch. rückz 1. 3. 29. 99.55 eb B 6 h do. rz 1. 10.30 999,25 b 7 % Bayer Staarsschatz rückz. 1. 4. 29 8 97,9 G 7 ⁄ Braunsch. Staatssch. rz. 1. 19. 29. . 97,9 G 7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29 97,9 G 7 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 93.75 b 6 ⁄0% do. Staatssch., rz. 29 3 96,8 G 7 ⅞ Sachs. Staatsschatz⸗ anw. R. 1, fäll. 1.7.29 .97,5 G 7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30 . 96,5 G 7 % Thür. Staatsaul. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 96 b G 6½ % Würtibg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29 . 97,2 G
—-
Bei nachfolgenden Weripapieren ach die Berechnung der Stückzinsen forr Dtsch. Ablösungsschuld einschl. Auslosgsr. N f. Z. in 1 338 b G 344,5 b G Dische Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2.9. 35 . 100 b 100 b Dtsch 1IV-V Reichs⸗ Schatzanweis. 1916, ausl. 23 bis 1. 7. 32 1.7 0,7175b 0,.705 eb G do. VI-IX. Agio ausl .1. 0,7eb G do. Reichs⸗Schatz f. 24 4 ½ 1.4. 0,705 eb G do. Meichsschatz „K“ 23, Ausg. lu IIf. 27 † . 1 0,431 b do. 24. Ausg. Iu. II f. 28 2 . —,— ℳ für 1 Milliarde † f. Z. Zinsf. 8— 15 % Deutsche Reichsanl. 0,7825 b G do do do. 0,735 b 0,72 b do do 3 ½ 8 0,73 b 0,72 75 b do. do 8 90,855 b 0,955 b do. Schugebtet⸗Anl. .1.7 17 0b 16 b do. Spar⸗Präm.⸗Anl.] fr. s. 0,45e b G]0,43 b 7-15 PreußSt.⸗Schap auslosb. ab Okt. 28 f. 3Z 1.4.10% —.— Pr. Staatssch. f. 1.5.25 1 8 —,— do. do. fäll. 31.12. 34 (Hibernta) 4 ½ 1.1.7 0.76 b do. do. 14 ausl. 1.4.30 0.67 b Preuß konsol. Anl.... versch. 0,725 b do. do. 3* 0,7325 b do do. 1 0,8375 b Anhalt Staat 1919.. 4.10¼0.91 G Baden 1900. “ .1.7 0,71 G do. 08/09, 11/12,13,14 —,— do. 1919 0,69 b do. iv. v. 1875,78,79,80, 92, 94, 00,02,04,028 ,0,7 b do. 3] ,1.2.8 —,— Bayern do.
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften
Lipp. Landesbt. 1— 9 1.1.7
0. Lipp. Landessp. u. L. 3 . unk. 26 1.1.7 Oldenbg. staatl. Kred. unt. 31
do⸗
do. do.
do. do. do.
do do.
do.
do. „Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 2415 versch.
Sachl.⸗Altenb. Landb. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 ⸗Gotha Landkred. 02, 03, 05 3;/ Mein. Ldkrd. gel. konv., gel. Schwarzbg.⸗Rudolst.
Landkredit.
-
2„
Ohne Ziusscheinbogen u. ohne Erneueru
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5. 7— 104 versch.
do. do. S. 3, 4, 6 Nsa do
do. Grundrentenbr. Serie 1—3 1.4.10
Sächs. Idw. Pf. b. S 23, 26, 27]42 versch.
bis S. 25/3
do. Kreditbr. b. S. 22, 26 — 33/4
bis S. 253 ½
do.
do. do.
3 ½ do.
ngsschein.
Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.), gk. 1.7.248 ½ 1.1.L7 † —,— do. do. 19,20, gk. 1.5.244 n +—,—
Deutsche Kom. Kred. 204 ¼ 1.4.10 % —,—
do. do. 1922, rz. 28/4 ½ 1.4.10% —,—
Hannov. Komm. 1923710% 1.1.71¼ —,—
do. do.
Kur⸗ u. Neum. Schuldvs † 1.1.7† —,— *) Zinsf. 7— 15 ½ † Zinsf. 5 — 15 ½.
Anleihen verstaatlichter Eisenb Bergisch⸗Märk. Ser. 313 ½ 1.1.7]† —,—
192275] 1.1.7 / —,— 19194 . ee n Pomm. Komm. S. 1u. 2* 1.4.10% —,—
Magdebg.⸗Witten 3 1.1.
Mecklenburg. Fri Franzbahn
Pfälzische Eisenbahn, Ludwig Max Nordb.
do.
do. 1879, 80, 83, 85, 95 (nicht konvert.) 8 8¾
do.
Wismar⸗Carow
Hannov. Prov. RM R. 2B u. 4B, tg. ab 27 1.4.10 100 b G do. do R. 3 B, rz. 31 1.4.1
Niederschles. Provinz
3 ½ 1.1.7 4 0
1881[3 ½ 00 —,— 38
13 ½
5
Mit Zinsberechnung.
R.⸗M. 26, rz. ab 26 1.4.10 98,5 G
Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 13 unk. 33.
do.
do do. do. do
do.
Ohne Zin Brandenb.Prov. 08-11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27 — 33. 1914 Reihe 34—-52.
Cassel. LdSkr. S. 22 -25 Ser. 26 Ser. 27 Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30. Hannoversche Ser. 9, gek. 1. 5. 24/3 ½ Oberhess. Prov 20 ul 26 1913, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16.. do. Ausg. 14, Ser. 4 111ö“ . do. 63-11 14, Ser. 3 . A. 1894,1897,1900/3 ¾
1899 3 ¾
Prov.
82382ö8258g
—
0 —,—
4. 4. 4.108 —.— 4. 1.
98eb 6G
8 1.2.68/ —,— 6 Ausg. 1417 1 1.1.7 1† —,— G nsberechnung.
Erwerbslosenfürsorge nicht “ 8
do Eifenb.⸗bi.—
do. Ldsk.⸗Rentensch.
konv neue Stückes⸗
Bremen 1919 unt. 30 do 1920 do 1922, 1928 do. 08,09, 11,gk. 31.12.23
do. 87-99,05, g1 31.12.233 ½ do. 6, 02. gef. 31 12.23]⁄2 Hambg. Staats⸗Renre 3 ¼
do amort. St.⸗Nl. 19 A do. do. 1919 B tleine do. do. 10 000 bis
100 000 ℳ
do. do. 500 000 ℳ41
do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2. 11, 18 rz. 53, 14 rz. 55
do. 1887, 91,93, 99, 04 do. 1896, 97, 19028
Hessen 09, 06,08, 09, 12 n* 1919. R. 16, uk. 24
1896, 1903-1905 Lübeck 1923 unk. 28 Meckl. Landesanl. 14 do Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 do. tons. 1886 do. 1890, 94, 1901. 05 Oldenburg 1909, 12 do. 1919, gek. 1. 1. 32 do 1903 gek 1. 1. 24 do. 1896 Sachsen St.⸗A. 1919 (Reichsschuld). do. St.⸗Rente... Säch. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Würitemberg S. 6-20 u. 31 — 85 do. Reihe 36—42 do.
S=VSgSéESESEZS;S 98S
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S 82 89 d
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125 b B 0,069b G 0,098 b 0,038 b
0,925 b G
0,7 b G 0,66 b 0,7 b 0,69 B
Ausg. 14. Rheinprovinz 22, 23 do. 1000000 u. 500000.
do. kleine Sächstsche Prov. A. 8 do. do. Ausg. 9
do. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 †
do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9
do. do. Ausg. 8 do. do. 1907 — 09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05,
gek. 1. 10. 293. do. Landesklt. Rtbr.
do. do. *) Zinsf. 8 — 20 %⅞.
Kreis
Anklam. Krets 1901.
b“ Kreis 01 do⸗ o. 1919
Hadersleb. K r. 10 ukv N
Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910...
Offenbach Kreis 1019
Deutsche S
Aachen 22 A. 23 u. 24 .6. do. 17, 21 Ausg. 22 Alton 1923 do. 1911. 1914
Aschaffenburg. 1901
Barmen 07, rz. 41 40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin 1929 †
* Zinsf. 8— 18 %
do. 1919 unk. 30
do. 1920 unk. 381 do. 1922 Ausg. 1
öö
ahnen.
2 —,—
2 —,—
„ —.—
Deutsche Provinzialanleihen.
8 b G
98,6 G 98,5 b G
75 G
Sen
—,.— 2 —,—
8— 18 9%. † 6— 15 ½.
do. 1885, 1889
do. 1896, 02 Ns8
Dütren H 1899, J 1901
do G 1891 kv.⸗
Düsseldor 1900,08,11 gek. 1. 5.24
do. 1900, gek. 1. 5. 24 3 ½
Elbing 03,09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7. 24
do. 1903, gek. 1. 2. 24 4
Emden08lI,J, gk1.5.24 Erfurt 1893, 01 P, 08, 1910, 14, gek. 1.10.238 do. 1893 N, 1901 P, gek. 1. 10. 29 Eschwege 1911 e“ do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 P, gk. 24 Frankfurt a. M. 23 † do. 1910, 11, gek. do. 1913 do. 19 (1.—3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), gek. do. 1899, gek. do. 1901 N FrankfurtO. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg. BI.“ reiburg i. Br. 1919 Fürth i. B. 1923 do. 1920 ukv. 1925 o. 1901 Fulda 1907 N Gießen 1907,09, 12, 14 do. 1905 Gotha 1923 Len 1919 N. alberstadt 1912, 19 Halle. 1900. 05, 10 do. 1919 1892 do. 190⁰0 Heidelbg. 07, gk. 1. 11.23 do. 1903, gek. 1.10.23 N erford 1910, rückz. 39 Köln. 1923 unk. 33 † do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 02, gek. 1.9.23 Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 38,01,03, gk. 30.6.24 Saeets .1903 Lichtenberg(Bln) 1913. Ludwigshafen ü1906 do. 1890, 94, 1900, 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do 19 Lit. U, V. uk. 29 do. 20 Lu. W unk. 30 Mannheim 19²2 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.24 do. 19 L.Ag., gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 do. 1920, gek. 1. 11.25
do. 1888, gek. 1. 1. 24/[3 ½ do. 1897,98, gk. 1.1.24 31 do. 1904, 1905. gek. 3 ½
Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thür. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11,13, uk. 31,35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36
Münster 08, gk. 1.10.293. do. 1897, gek. 1.10.28 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30. do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 v, gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920
do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03. gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam 19 , gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N. 01 — 03, 05 do. 1889 Remscheid 00, gk. 2. 1.238 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891 Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7.24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
gek. 1. 5. 244
Spandau 09 PX, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24
do. 1903, gek. 1. 4. 24 92
Stettin VN. 1923
*ꝗ Zinsf 8— 15 †. Stolp i. Pomm. †. Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14.1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unt. 30
Viersen 1904, gk. 2. 1.24 1 Weimar 1888,;k. 1.1.24 1
Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937
do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24
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EEIIE11“ 1I114141777772
Wilmersd. (BIn.) 1913
Kleingrundbest stellt bis 381. 12. 17.. 4, 3 ½, 3 % Sächstsche.. *4 % Sächs. landsch. Kred
(ohne Talon)..
4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗H
*4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. ausgestellt bis 31. 12. 4, 3 ½%, 3 ⅛ Westfälische b. 3
bis 31. 12. 17
Ser. 1—11
schaftl.. 8.
*4, 3 ½, 3 % Sächsische, ausge⸗
*4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.
*4, 3 ½, 3 ⅛ Schles. landschaftl. A, O0, D, ausgest. bis 24. 6. 17 4, 3 ½, 3 % Schles. landsch. A, C, D
[d. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.17 4,3 ½, 9 % Schlesw.⸗Hlst. Id. Kreditv
24, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. I— II m. Deckungsbesch.
4, 3 ½, 3 %½ Westpr. Ritterschaftl.
*4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81 1e
4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗
..
itverb.
olstein
Folge Folge
—
15,4b
7
7,78
17,85 b G
7,75 b G
13,85 b
4,05 B
24, 3 ½ 3 % Berliner ausgestellt bis 31. 12.
4, 3 ½%, 3 ⅛½ Berliner neue †f 4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe
Vorkriegsstücke) 4 % do. do. (Nachkriegsstücke)
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
*5, 4 ½ 4, 3 ½ % Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917. † 5, 4 ½8, 4, 3 ⅞ % Berliner alte. †
neue 1917. †
24,75 G
14,95 b.G
9
13,3 b
*Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34
Preuß. Zentralstadt⸗ chafts⸗Pfandbriese
.3, 6— 10, 12, 13 † 10
do. do. Reihe 14-16 †, 10.
do. do. Reihe 2, 5/⁄4 Westf. Pfandbriefamt
do. do. R. 1, 4, 1114 ½ 4.
Augsburg. 7 Guld.⸗L./— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. — Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 32 Oldenbg. 40 Tlr.⸗L. gk. 3
1 Seit 1. 4. 19. 2² 1. 5 1. 9. 19. ⁵⁴ 1. 10. 19.
Bern. Kt.⸗A. 87 kp. Bosn. Esb. 14 * do. Inyvest. 14 * do. Land. 98 in K do. do 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 25 er Nr. 241 561 bis 246560 do. Ser Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 ½ Mon do. 5 % 1881-84 do. 5 ½ Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3. 4 in Lire Mexik. Anl. 99 5 pff. do. 5 % abg. do. 1904 4 in ℳ do. 1904 4 %̃ abg. Norw. St. 94 in H do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St. do. am. Eb.⸗A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd. do. do. 200 „ do. Kronenr. *, ¹¹ do. kv. R. in K. do. do. in K.” do. Silb. in fl* do. Papierr. in fl ¹0
Rumänen 1903 1212 do. 13 ukv. 24 ⁴
do. 89 äuß. i. ℳ ¹0 do. 1890 in ℳ 16 do. do. m. Talonff. do. 1891 in ℳ ¹s do. 1894 in ℳ“* do. do. m. Talonff. do. 1896 in ℳ ¹³ do. do. m. Talon do. 1898 in ℳ¹* do. do. m. Taton do. konv. in ℳ m do. 190 in ℳ ¹4 do. 1908 in ℳ 1s do. 1910 in ℳ
— 9
—
f. t. Njendoreesan.— 1
1. 1. 0 53 80.
¹5 1. 9. 25. “*¹⁴ 1. 10. 25.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗
notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen
finder gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
—
—
Portug. 3. Spez. .Z. ℳ p. St
— öVVVöSVöSVSSVFö Peemsssgeesseseens
.ℳp. S 1.3.
1.4.10
1.2.
Sachs.⸗Mein 7 Gld⸗L [Kv. St
5. 19.
1.1.7 .10 .10 0
1 1 1 7 8
1.1.7
22-ö-öö‚qSSIg
2vVöV8V8V8V8V8
Peezzeeteebesse
26 = b”
1.1.7
i. K. 1.7.14 .si. K. Nr. 7 ö si. K. 1.6.1 4 . iK 1.12.24 15.4.10
1.2.8
1.1.7 1.5.11
1.4.10 1.4.10 versch. 1.1.7 1.5.11 1.4.10 1.2. 8
el
—2 -—
SSS=——öe E2
.—-ö-ö
11. u 1. 8. 20. . 11. 87.
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Deutsche Lospapiere. 2*
—.,— 2
2 —.— * —.—
2
Ansländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: 2 1. 6. 19.
11. 19.
40,15 b 39,5 G
8.75 b 6
S-h
44.,25b 29,25 G
„7
24 b 5,3 b G
27,25 b 27,25 b 3,25 b 2,5 b 2,5 b
12 % 11,5b 21,5 6 G 13,5 b G
126 10,5 b B
Bromberg 95, gek. Bukar. 1888 in ℳ do 95 m. T. in ℳ do. 98 m. T. in ℳ Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961. K. gk 1. 3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzig14 MAg. 19 Gnesen 01 07 m. T do. 1901 m. Tal. Gothend. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900“* Helsingfors 1900 do. 19⁰²2 do. “ Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 inℳ“ do. 1910-11 in. ℳ do. 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Most. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000 -100 „ Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34. 35, 38, 39, 5000 Rbl. do. 1000-100. Mülhauf. k. E. 06, 07, 13 N. 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 1894, 03, gek. Sosia Stadt... Stockh. (E. 83-84) 8 1880 in ℳ 4 do. 1885 in ℳ 4 do. 1887]3 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911)] 4 do 19138]4 4 3 3
2
Thorn 1900,06,09 do. 1895 ZürichStadts9 i
5 8
Budap. Hptst Spar ausgst. b. 31.12.90 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O S. 4 rückzahlb 1101 do. do. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hup.⸗V. gk. do. do. Jütländ. Bdt. gar. do. Cr. B. S. 5i. K do. do S. 5 in do. do. S. 5 inK Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4 ½ gesamtkdb. à 101 do. 4 % abg. Nrd. Pf. Wib. S1,2 4 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58. Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888 92. 95, 98, 01 m. T. do. 1895 m. T. Raab⸗Gr. P.⸗A.¹ do. Anrechtsch. Schwed Hp. 78ukv do. 78 kundb. in ℳ do. Hyp. abg. 18 do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ug. Tm.⸗Bg. i. K.“ do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do. i. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spf.⸗Atr. 1.2
vH.e. I 02.
&. Co l. ☚. 929 .
do. do. do. do
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t. K. 1.5.14½ —.—
Ausländische Stadtanleihen.
i. K. 1. 10.20. **S. 1 i. K. 1. 1. 17, S. 2 t. K. 1. 7
Sonstige ausländische Anleihen.
do. Komm.⸗Obl. S. 1. 2*
Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr Ser. 2 — 26*713,7 — G do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 2* v Pfdbr. S. 1, 4-24 7115 b o
do. do. gommOb . C. 1.5. 9,85 G
Pfandbriefe und Schuldverschreib. dentscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
Bayerische Handelsbank Pfdbr.
Ser. 2, 16 (3 ½ 9). S. 4 — 6 (4 %*21 ½ G do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ %)*18,9 b G Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4
7,8. 13-18. 21-22, kv. u. nicht 1v.
S. 5, 6, 19. 20 u. abgestemp.*14,95 b
21,35 G 18,606 G
14,3 b G
—,— 7
5,3506 G
18,35 b G 14.25 G