Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 6. Januar 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 24 Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf⸗ erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Betriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 16. Dezember 1926 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Fürstenwalde.
Goslar. 191989] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Eugen Brand in Goslar, Marktstr. 30, ist heute, am 13. Oktober 1926, vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Wilhelm Dinius in Goslar, Vitithor⸗ wall. Anmeldefrist und offener Arrest bis 20. Dezember 1926. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und Prüfungstermin am 5. Januar 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Goslar, Zimmer 8. Goslar, den 1. Dezember 1926. 8* Das Amtsgericht.
Hannover. 1 [91990] Ueber den Nachlaß der Witwe Wil⸗ helmine Kahlau aus Hannover wird heute, am 7. Dezember 1926, vor⸗ mittags 8 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Amtsgerichtssekretär i. R. Wagener in Hannover, Kirchwender Str. 1 A, wird zum Konkursverwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 4. Ja⸗ nuar 1927. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und Prüfungstermin am 5. Ja⸗ nuar 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, hier⸗ selbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 24. Dezember 1926. Amtsgericht Hannover. Stuttgart. 1[91991] Ueber das Vermögen des Wilhelm Rückert, Baumeisters, Alleininhabers des Baugeschäfts W. Rückert, Stuttgart, Metzstr. 74, ist seit 4. Dezember 1926, nachmittags 1 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Carlebach in Stutt⸗ gart, Friedrichstr. 47. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 3. Januar 1927. Ablauf der Anmeldefrist: 26. Januar 1927. Erste Gläubigerversammlung am Samstag, den 8. Januar 1927, vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, allgemeiner Prü⸗ fungstermin am Samstag, den 5. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 10 ½ Uhr, je Justizgebäude, Archivstr. 15, Saal 196. Württ. Amtsgericht Stuttgart I.
Wetzlar. [91992] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Both zu Wetzlar wird heute, am 6. Dezember 1926, vormittags 11 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da er seine Zahlungsunfähigkeit dargetan hat. Der Rechtsanwalt Dr. Daudt in Wetzlar wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkure⸗ forderungen sind bis zum 15. Januar 1927 in doppelter Ausfertigung bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 18. De⸗ zember 1926, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten For⸗ derungen auf den 27. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Januar 1927 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Wetzlar.
Ahlen, Westf. [91993] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Drogisten Josef Gretenkort in Heeßen wird nach Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. Ahlen, Westf., 26. November 1926. Das Amtsgericht. Apolda. [91994] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Walter Liebau in Apolda wird Termin zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das 161““ und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegen⸗ stände auf Donnerstag, den 30. De⸗ zember 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, bestimmt. Apolda, den 6. Dezember 1926 Thüringisches Amtsgericht.
[91995]
Apolda. Konkurs: Karl Klopfleisch in Apolda. Nachträglicher Prüfungstermin am Mittwoch, den 22. Dezember 1926, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, vor dem Thür. Amts⸗ gericht Apolda, Zimmer 3. ““ Apolda, den 6. Dezember 19296. CTChüringisches Amtsgericht.
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Bad Wildungen. 191996] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Wiegand & Co. G. m. b. H. zu Giflitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 13. 4. 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. 4. 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Bad Wildungen, 26. 11. 26.
Berlin. [91997] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Rolf Heß, Ber⸗ lin, Kommandantenstr. 20/21, Wohnung: Hallesches Ufer 25, Damenhüte en gros, ist infolge Schlußverteilung nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 83, den 29. 11. 1926.
Berlin. [92000] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Isidor Koch⸗ mann in Berlin, Oranienstr. 207, ist, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 5. 11. 1926 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, auf⸗ gehoben worden. 1 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 200, den 30. 11.1926.
Berlin. [91998] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Siegmund Schön, Inhabers der Firma Schön & Co., Zweigniederlassung Chemnitz i. Sa., Berlin, Heiligegeiststr. 22, ist infolge Schlußverteilung nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 154, den 3. 12. 1926.
Berlin. [91999] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Israel Ohren⸗ stein, Inhabers der nicht eingetragenen Firma Jack Ohrenstein in Berlin N. 4, Chausseestr. 1, ist infolge Schlußvertei⸗ lung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 154, den 3. 12. 1926.
Bochum. [92001] In dem Konkursverfahren der Firma Willy Peters zu Wanne⸗Eickel, Schoko⸗ laden⸗ und Zuckerwarengroßhandlung, all. Inhaber Kaufmann Willy Peters daselbst, wird Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 15. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 50, anberaumt. Bochum, den 1. Dezember 1926 Das Amtsgericht.
Buer, Westf. [92002]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ernst Pokrandt in Buer wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Buer, den 22. November 1926.
Das Amtsgericht.
Büren, Westf. 8 [92003]
Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Manufakturwarenhändlers Franz Brune in Büren ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen besonderer Prüfungstermin am 20. De⸗ zember 1926, vormittags 10 Uhr.
Büren, den 3. Dezember 1926.
Das Amtsgericht.
Cassel. 192004]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Kraftwagenhandelsgesellschaft m. b. H. in Cassel steht Termin zur Gläubiger⸗ versammlung am 23. Dezember 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 77, tiefes Erdgeschoß, an. Tagesordnung: Be⸗ schlußfassung über die Einstellung des Verfahrens mangels Masse.
Cassel, den 6. Dezember 1926. 8 Das Amtsgericht. Abt. 7. Charlottenburg. [92005]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Marx in Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße Nr. 55/56 ist nach Schlußtermin auf⸗ gehoben.
Charlottenburg, 2. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 40. Charlottenburg. [92006] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Isidor Sande⸗ lowski, alleinigen Inhabers der einge⸗ tragenen Firma J. Sandelowski EETööö in Char⸗ ottenburg, Knesebeckstr. 95, ist nach
Schlußtermin aufgehoben. 8 Charlottenburg, 2. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 40.
Crereld. b [92007]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Hambloch & Paul in Crefeld wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Die Konkursverfahren über die Ver⸗ mögen der persönlich haftenden Gesell⸗ schafter Bauingenieur und Tiefbauunter⸗ nehmer Richard Paul und Architekt und Bauunternehmer Johann Hambloch, beide in Crefeld, werden mangels Mass eingestellt. “
Crefeld, den 4. Dezember 19256
Amtsgericht. Abt. 3.
Dresden. “ 84
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kolonialwarenhändlers Her⸗ bert Naumann in Dresven, Wintergarten⸗ straße 23 II, der Ammonstraße 38 den Kleinhandel mit Kolonialwaren betrieben hat, wird aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 22. Oktober 1926 angenommene Zwangsvergleich durch vechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätint worden ist.
Amtsgericht Dresden, Abt. II,
eren 4. Dezember 1926.
8
Dresden. [92009]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ges. Kremer & Müller G. m b. H. in Dresden, früher Altstriesen 21, jetzt Schandauer Stvaße 12 I, die daselbst den Großhandel mit elektrotechnischen Ar⸗ tikeln betreibt, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 4. Dezember 1926.
Ehingen, Donau. 192010]
Im Konkurs über: a) Egon Kahl⸗ mann, Kaufmann, b) Egon Kahlmann & Co. Export u. Import, o. H.⸗G. in Ehingen, c) Ehinger Cigarren⸗ u. Tabak⸗ fabrik G. m. b. H. in Ehingen wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußperreichnis, zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensstücke und über die Vergütung und den Auslagenersatz der Mitglieder des Gläubigerausschusses be⸗ stimmt auf Donnerstag, 30. Dezember 1926, vorm. 9 Uhr. Amtsgericht Ehingen a. D., 4. 12. 1926.
[92011]
Forst, Lausitz.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tuchfabrikanten Richard Gernich in Forst (Lausitz) ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 21. Januar 1927 vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.
Amtsgericht Forst (Lausitz), den 4. Dezember 1926.
Franlcfurt, Main. [92013]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kohlenvertriebsgesellschaft m. b. H. in Frankfurt a. M., Zeil 107, wird mach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins und nach Schlußverteilung hier⸗ durch aufgehoben.
Frankfurt a. M., 25. November 1926. Amtsgevicht. Abt. 17. Frankfurt, Main. [92012] Das Konkursverfahren Schöpp in Frankfurt a. M., Zeil 39, ist am 2. 12. 1926 mangels Masse eingestellt worden. Frankfurt a. M., 2. Dezember 1926. Amtsgericht. Abt. 17. Fürth, Bayern. [92014] Mit Beschluß vom 3. Dezember 1926 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Hans Hartmann, Kurz⸗, Galanterie⸗, Spiel⸗ und Schreib⸗ waren, Haushalt⸗ und Reklameartikel⸗ Export in Fürth, Flössaustvaße 23, nach⸗ dem der Schlußtermin abgehalten und die Schlußverteilung vorgenommen ist, auf⸗
gehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Fürth i. B Gengenbach. [92015] Termin zur Prüfung nachträglich an⸗ gemeldeter Forderungen im Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Aletander König in Zell a. H. ist be⸗ stimmt auf Mittwoch, den 5. Januar 1927, vormittaas 10 Uhr. Gengenbach, 2. De⸗ zember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amstgerichts.
Goldap. 192016] Das Konkursverfahnven über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Rudolf Bratschke in Goldap wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 16. November 1926 angenommene Zwanggsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 16. No⸗ vember 1926 bestätigt ist, hierdurch auf⸗ gehoben. Goldap, den 30. November 1926. Amtsgericht. Halle, Saale. [92017] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Martin Walter Starke, Inhabers der Firma Martin Walter Starke, Salzheringsimport, in Halle a. S. wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Halle a. S., den 6. Dezember 1926. Das Amtsgericht. Abt. 7 Hildesheim. 92018] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Emma Becker, geb. Herrmanns, in Hildesheim ist eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Hildesheim, 14. 11. 1926.
Hünfeld. [92019]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Katz in Hünfeld ist Termin zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen und in⸗ folge eines von dem Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlags zu einem Zwangsver⸗ gleich Vergleichstermin auf den 20. De⸗ zember 1926, vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht in e anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Er⸗ klärung des Gläubigerausschusses sind auf
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der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Hünfeld, den 2. Dezember 1926. Amtsgericht.
Kahla. [92020] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fritz Zerrenner in Kahla, Salzstraße 15, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. u1“ Kahla, den 3. Dezember 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Köln. [92021]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Burgkellerei mit be⸗ schränkter Haftung zu Köln, Burgmauer 11, wird mangels Masse eingestellt.
Köln, den 3. Dezember 192265.
Das Amtsgericht. Abt. 78. — 8
Lichtenstein-Callnberg. [92022]
Das Konkursverfahren über 9* Nach⸗ laß des am 31. Oktober 1920 verstorbenen Kaufmanns Johannes Walter Bergmann in Lichtenstein⸗Callnberg, alleinigen 8 habers der Firma J. W. Bergmann da⸗ selbst, wird gemoß § 204 K.⸗O. eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkurs⸗ masse nicht mehr vorhanden ist.
Amtsgericht Lichtenstein⸗Callnberg,
den 6. Dezember 1926.
Lötzen. [92023]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlermeisters Willy Petro⸗ witz aus Lötzen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Lötzen, den 3. Dezember 1926. Amtsgericht. Lübbenau. [92024] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts und Handels⸗ manns August Beuche in Petsceh wird ein Termin zur Anhörung der Gläubiger⸗ versammlung über Einstellung des Kon⸗ kursverfahrens auf Antrag des Konkurs⸗ verwalters Psaar wegen Mangel einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 21. Dezember 1926, vormittags 11 Uhr, Zimmer 6 (Schöffen⸗ al des Amtsgerichts Lübbenau bestimmt. Amtsgericht Lübbenau, 2. Dezember 1926. München. [92025] Am 4. Dezember 1926 wurde das unterm 6. Juli 1926 über das Vermögen des Schuhmachers und Schuhgeschäfts. inhabers Franz Greger in Kirchheim bei München eröffnete Konkursverfahren als durch Zwangsvergleich beendet aufgehoben. Amtsgericht München. Konkursgericht.
Nürnberg. 3 [92026] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Be⸗ schluß vom 4. Dezember 1926 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Zigarrengeschäftsinhabers Richard Stoll⸗ berg in Nürnberg, Wohnung: Schreyer⸗ straße 16/I1V, Geschäftslokal: Gostenhofer 9, als durch Zwangsvergleich beendet aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
bassau. [92027] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tabakwarenhändlers Karl Seibold in Passau wurde nach Abhaltung des Schlußtermins durch Beschluß vom 4. Dezember 1926 auciehaben. 8 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Passau.
Plauen, Vogtl. [92028]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma C. A. Altmann & Co., Handlung mit Spezialartikeln für Beleuchtungs⸗ körper, in Plauen ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben wordben. Amtsgericht Plauen, 6. Dezember 1926.
Rastenburg, Ostpr. [92029]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Händlerin Minna Krämer, geb. Nicolai, in Rastenbur wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Rastenburg, 30. Nov. 1926.
Spangenberg. [92030] Das onkurcherfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willy Ulrich in Heinebach wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Spangenberg, den 2. Dezember 1926. Das Amtsgericht.
92
Tuttlingen. 3 192031] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Karl Rieß, Schuhwaren⸗ händlers, in Tuttlingen ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters der Schlußtermin auf Montag, den 3. Ja⸗ nuar 1927, vorm. 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt Tuttlingen, 6. 12. 1926. Amtsgericht. Waltershausen. 192032] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ernst Steube, Ma⸗ schinenfabrik, Waltershausen, alleiniger Inhaber Maschinenfabrikant Ernst Steube daselbst, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 26. 4. 1926 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechks⸗ kräftigen Beschluß vom 7. Mai 1926 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Waltershausen, den 6. Dezember 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Alreld. Leine. [91972]
Auf Antrag des Kaufmanns Max Balzer, Inhaber der Firma Max Balzer & Co. in Alfeld, Leine, wird die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses gemäß der Verordnung vom 14. XII. 1916,]
8. II. und 14. VI. 26 über die vor⸗ genannte Firma mit Wirkung vom heutigen
Tage angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Rhan in Alfeld wurd zur Aufsichtsperson bestellt.
Amtsgericht Alfeld, 6. 12. 286. Apolda. —
Höhn, R. Eschner's Nachfolger in Bad Sulza, wird die Geschäftsaufsicht eröñnet. Aufsichtsperson ist Bücherrevisor Hans Giese in Bad Sulza, Moltkeplatz 3. Apolda, den 6. Dezember 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Berlin-Lichtenberg. [91974] Ueber das Vermögen a) der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schiffswerft „Neptun“ Bruno Marecuse & Co., 2. Nn. 8. 26/1, b) dem persönlich haftenden Gesellschafter Bruno Marcuse, 2. Nn. 9. 26/1, c) dem persönlich haftendenden Gesellschafter Richard Tietz zu Berlin⸗Rummelsburg, Cöpenicker Chaussee 63, 2. Nn. 10. 26]⁄1, wird heute, 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Diplom⸗ kaufmann Georg Wunderlich in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 26, bestellt. Berlin⸗Lichtenberg, 26. November 1926. Das Amtsgericht. Abteilung 2.
Buer, Westf. [91975]
Ueber das Vermögen des Nähmaschinen⸗ und Fahrradhändlers Franz Zyballa zu Buer⸗Hassel ist durch Beschluß vom 6. De⸗ zember 1926 die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Der Rechtsanwalt Schauen⸗ berg in Buer i. W. ist zur Geschäfts⸗ aufsichtsperson bestellt.
Buer i. W., den 6. Dezember 1925.
Das Amtsgericht.
Darmstadt. [91976]
Ueber die Firma Heinrich Pieplow, In⸗ haber Heinrich Pieplow in Darmstadt, Georgenstraße 11, wird zur Abwendung des Konkursverfahrens heute, am 2. De⸗ zember 1926, vormittags 11 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet. Als Geschäfts⸗ aufsichtsperson wird Herr Rechtsanwalt 2 1 in Darmstadt, Bismarckstraße 42, estellt.
Hessisches Amtsgericht Darmstadt I.
Frankfurt, Main. [91977]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns S. Oppenheimer, Frankfurt a. M., Wittels⸗ bacher Allee 85, wird heute, den 4. De⸗ zember 1926, nachmittags 12 Uhr 30 Mi⸗ nuten, die Geschäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses angeordnet. Zum Aussichtsführer wird Bücherrevisor Gräf in Frankfurt a. M., Waldschmidt⸗ straße 74, bestellt.
Frankfurt a. M., den 4. Dezember 1926.
Amtsgericht. Abteilung 17.
Charlottenburg. [91978]
Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursss über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gunzenhäuser & Co. in Charlotteuburg, Suarezstr. 13, ist beendigt, da der Beschluß, durch welchen der Zwangsvergleich bestätigt wurde, rechtskräftig geworden ist. u
Charlottenburg, den 3. Dezember 1926. Der uu“ des Amtsgerichts.
Abt. 40.
Dingelstädt, Eichsfeld. [91979] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen: a) der Firma J. Müller, b) des Fabrikanten August Müller, c) des Fabri⸗ kanten Eugen Müller, sämtlich in Küll⸗ stedt, ist beendigt, da der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, rechtskräftig geworden ist. Dingelstädt (Eichsfeld), zember 1926. Das Amtsgericht.
den 2. De⸗
Donaueschingen. [91980] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Franz Moser, Möbelwerkstätte in Furtwangen, ist, nachdem der am 11. No⸗ vember 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechtskräftig geworden ist, beendet. Donaueschingen, den 27. November 1926. Amtogericht. Luckenwalde. 191981] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Vikter Schlesinger in Luckenwalde ist die Ge⸗ schäftsaufsicht gemäß § 69 des Gesetzes mit rechtskräftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs seit dem 1. Dezember 1926 beendigt. Amtsgericht Luckenwalde, den 2. Dezember 1926. München. [91982] Die Geschäftsaussicht über das Ver⸗ mögen des Ingenieurs Mathias Mohrdieck in München ist seit 1. Dezember 1926
durch rechtskräftigen Zwangsvergleich auf⸗
gehoben. . — Amtsgericht München.
[01983]
Trier. 2919 die Geschäfts⸗
Das Verfahren betr. aufsicht über das Vermögen des Vieh⸗ händlers Hugo Herrmann in Trier, Mathiasstraße 67, ist nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Be⸗ schlusses beendet. “
Trier, den 26. November 192b.
Amtsgericht. Abt. 13.
Wismar. [91984] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Mahr & Beyer, Fahrzeugfabrik A. G. in Wismar, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich am 19. v. M. beendet. Amtsgericht Wismar, 8 en 3. Dezember 1926.
61661 Usber das Vermögen der Firma Franz
Iynl die Liste der Verwaltungsrechtsräte sind
Rei
und
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, — Neichsmark.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern hosten 0 Fernsprecher: Zennum 1573.
Reichsmark.
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmarh.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
““ “
lin, Freitag, den 10. Dezember, abends.
Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 926
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer
8. Dezember 1926.
vom
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen
“
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 8. Dezember 1926.
Die auf den Stichtag des 8. Dezember berechnete Groß⸗
handelsinderziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem
1. Dezember um 1,0 vH auf 131,3 gestiegen. Von den Haupt⸗ gruppen haben die Agrarerzeugnisse auf 135,6 angezogen, während
88 die Industriestoffe mit 123,1 nahezu unverändert blieben.
.Dezember 1926. Statistisches Reichsamt. J. V.; Dr. Platzer.
Preußen. Oberverwaltungsgericht.
eingetragen worden: Regierungsrat i. R. Geheimer Regierungsrat Dr. Adolf Edeling in Frankfurt a. O., Lan rat a. D. Dr. Wilhelm Dewitz von Woyna in Poggenhagen, Kr. Neustadt a. Rbg., 1 Gerichtsassessor a. D. Dr. jur. Leopold Sachs in Altena i. Westf. In der Liste der Verwaltungsrechtsräte ist auf seinen An⸗ trag gestrichen der Verwaltungsrechtsrat, Regierungsrat i. R. Professor Dr. Leidig, Mitglied des Landtags, in Berlin.
1
Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8
Der Reichsrat beschäftigte sich in seiner gestrigen Vollsitzung unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Dr. Külz mit dem provisorischen Finanzausgleichs⸗ gesetz.
Das gegenwärtige Finanzausgleichsgesetz ist, wie der Bericht⸗ erstatter der Reichsratsausschüsse dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger 1“ hervorhob, nur ein Ueber⸗ gangsgesetz. Wenn es auch nicht ausdrücklich befristet ist, so ent⸗ hält es doch eine Reihe von Angelegenheiten, die nur bis zum 1. April 1927 geregelt sind. Daher besteht die Notwendigkeit einer weiteren gesetzlichen Regelung. Der jetzt vorliegende Ge⸗ setzentwurf bringt eine Verlängerung der gegenwärtig geltenden Bestimmungen auf ein Jahr, also bis zum 1. April 1928. Die Länder haben sich mit diesem weiteren Provisorium abgefunden, wenn sie es auch bedauern, daß immer noch keine endgültige Regelung erfolgen und insbesondere bis zum 1 April 1927 die in Aussicht gestellte Berechtigung der Länder und Gemeinden, Zuschläge zur Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer zu erheben nicht verwirklicht werden kann. Die von der Reichsregierung gegebene Begründung für die Hinausschiebung dieser Regelung erscheint zwingend, insbesondere daß die Unterlagen für eine solche Regelung in Form einer Finanzstatistik und für die Reichs⸗ bewertung noch nicht vorliegen und daß jedenfalls die für eine parlamentarische Behandlung im Reich und in den Ländern zur Verfügung stehende Zeit für eine derartige Regelung bis zum 1. April 1927 nicht ausreichen würde. Müssen sich also die Länder mit dem Provisorium abfinden, so gehen sie doch andererseits davon aus, daß das Provisorium den bestehenden Zustand unver⸗ ändert lassen muß, zum mindesten für Länder und Gemeinden keine Verschlechterungen, zum Teil jedoch Erleichterungen bringen soll. Es wird nicht verkannt, daß auch das Reich, namentlich in⸗ folge seiner Reparationslasten, vor schweren finanziellen Sorgen steht. Mit Rücksicht auf den Charakter dieses Provisoriums hat die Mehrheit der Ausschüsse des Reichsrats davon abgesehen, die Forderung auf Wiederherstellung des Anteils der Länder an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer in Höhe von 90 vH hier zu stellen. Soviel ersichtlich ist, wollen aber auch die Länder, die von der Erhebung dieser Forderung absehen, sich dieses Ver⸗ langen für den endgültigen Finanzausgleich vorbehalten.
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werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Einmütig waren alle Länder in der Forderung auf Bei⸗ behaltung der Umsatzsteuergarantie in Höhe von 450 Millionen Mark. Die Reichsregierung will diese Garantie fallen lassen und dafür die Gesamtgarantie, die sich auf alle drei Steuerarten bezieht — Einkommen⸗, Körperschafts⸗ und Umsatzsteuer —, von 2100 auf 2400 Millionen erhöhen. Sie macht geltend, daß die Umsatzsteuergarantie mit dem Grundsatz der gemeinsamen Bewirtschaftung der Steuerquellen nicht ver⸗ einbar sei, da sie zu einer reinen wirklichen Dotation würde, nachdem durch die wiederholte Senkung des Umsatzsteuersatzes das Gesamtaufkommen in ein völliges Mißverhältnis zu dieser Garantie gebracht ist. Außerdem würde diese Sondergarantie dem Reich eine Ausgabe von 100 Millionen verursachen, die mit der Finanzlage des Reichs nicht vereinbar sei. Die Länder machen für ihren Standpunkt geltend, der Sinn der Umsatzsteuer⸗ garantie sei von vornherein der gewesen, daß die Länder von einer etwaigen Senkung des Umsatzsteuersatzes nicht getroffen werden sollen, damit nicht bei jeder Senkung sie von neuem vor das Problem des Finanzausgleichs gestellt würden. Dieser Gedanke, daß die Länder nicht berührt werden sollten von einer solchen Senkung, ist wiederholt, und zwar auch für die Zeit nach dem Rechnungsjahr 1926 anläßlich des Steuermilderungsgesetzes in Erklärungen des Reichsfinanzministers und in einer Er⸗ klärung des Reichsrats, der der Finanzminister zugestimmt hat, zum Ausdruck gekommen. Der Wegfall der Garantie würde auch mit der Finanzlage der Länder selbst bei stärkster Abdrosselung ihrer Ausgaben unvereinbar sein, wenn sie nicht im Rechnungs⸗ jahr 1927 vor der Unmöglichkeit stehen sollen, ihren Haushalt auszugleichen. An eine Senkung der Realsteuern ist dann nicht zu denken. Allerdings sind aus der Körperschaftssteuer Beträge zu erwarten, mit denen beim Voranschlag gerechnet wurde. Allein die Umsatzsteuergarantie ist neben der Gesamtgarantie gerade deshalb geschaffen worden, weil die Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer unzulänglich war, und den Ländern die Mög⸗ lichkeit eröffnet werden sollte, an der erhofften Erhöhung der Einnahmen aus diesen beiden Steuern tatsächlich teilzunehmen. Das wäre aber nicht möglich gewesen, wenn diese erhöhten Ein⸗ nahmen durch eine Mindereinnahme bei der Umsatzsteuer wieder aufgezehrt würden. Von der Reichsregierung ist eine Doppel⸗ vorlage in Aussicht gestellt worden.
Auf dem Gebiet der Erwerbslosenfürsorge werden den Ländern Erleichterungen in Aussicht gestellt, zwar nicht im Gesetz selbst, wohl aber in der Begründung dazu. Die Be⸗ freiung der Länder von diesen Ausgaben soll auch dann ein⸗ treten, wenn das Arbeitslosenversicherungsgesetz noch nicht bis zum 1. April 1927 in Kraft tritt. In der Ausgesteuertenfürsorge will die Reichsregierung eine Regelung herbeizuführen suchen, durch die die Gemeinden weitgehend entlastet werden. Die Länder begrüßen diese Zusage dankbar, da die Zuschußbeträge, die sie weit über ihre Etatsansätze hinaus leisten mußten, die Etats aufs schwerste erschüttert haben. Sie haben aber beantragt, zum Ausdruck zu bringen, daß diese Zusage auch für die Ge⸗ meinden gilt, die kaum minder unter der Erwerbslosenfürsorge zu leiden haben. Die Reichsregierung hat eine Vorlage in Aus⸗ sicht gestelt. Bei der Krisenfürsorge entstand die Frage, ob die Gemeinden für die Ausgesteuerten ein Viertel oder ein Neuntel tragen sollen. Das muß im Arbeitslosenversicherungs⸗ gesetz entschieden werden. Eine Doppelvorlage ist bekanntlich shmn gemacht. Der Reichsrat hat ein Neuntel beschlossen, die
eeichsvegierung besteht auf einem Viertel.
Ein weiterer nicht unwesentlicher Punkt ist der Zuschuß für die Schutzpolizei, der in diesem Gesetzentwurf nicht geregel. ist. Die Frage ist, ob im Jahre 1927 die 190 Millionen, die die Reichsregierung in den Etat eingestellt hat, den Ländern geleistet werden sollen oder 210 Millionen, auf welche Summe dieser Posten in dem Nachtragsetat für 1926 gebracht worden ist. Die Länder erklären, daß die Verhältnisse sich nicht geändert haben, daß sie also eines Zuschusses von 210 Millionen bedürsten. Diese Frage soll beim Etat zum Austrag gebracht werden und die Ent⸗ scheidung davon abhängen, ob nach der zurzeit stattfindenden gemeinsamen Prüfung die Länder mit 190 Millionen auskommen können oder nicht.
Zwei Punkte berühren im wesentlichen nur die Gemeinden. Zunächst die Grunderwerbssteuer. Durch das gegen⸗ wärtige Finanzausgleichsgesetz ist der Satz dieser Steuer von vier auf drei vH gesenkt und die Zuschläge der Gemeinden in gewisser Weise beschränkt worden. Außerdem dürfen Länder und Gemeinden — in Preußen ist diese Steuer den Gemeinden allein überwiesen — nicht mehr als 2 vH oder wenn eine Wertzuwachssteuer nicht erhoben wird, nicht mehr als 4 vH Zuschläge erheben. Diese Bestimmung ist befristet bis zum 1. April 1927 und es ist nur im Ausschuß der Antrag gestellt worden, diesen Termin auf den 1. April 1928 hinauszuschieben mit der Begründung, man müsse auch hier ein unverändertes Provisorium verlangen und könne den Ländern und Gemeinden den Einnahmeausfall nicht zumuten. Die Reichsregierung dagegen vertritt die Auffassung, daß der Grundstücksverkehr dadurch zu stark belastet würde und von dieser Steuer befreit werden müßte. Andererseits würde die bei Senkung des Steuersatzes eintretende Erhöhung des Grundstücksverkehrs auch die Steuereinnahmen heben. Es wäre wünschenswert, wenn die Reichsregierung erklärt, ob sie zu diesem Punkt eine Doppelvorlage in Aussicht stellt.
Der zweite für die Gemeinden wichtige Punkt ist die Ge⸗ “ Hier liegt es 8 ähnlich wie bei der Grunderwerbssteuer. Bekanntlich hat der Reichstag beim letzten Finanzausgleich beschlossen, daß die Getränkesteuern in
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Zukunft wegfallen sollen. Er hat sich aber schließlich auf ein Kompromiß eingelassen, wonach die Gemeinden, die am 1. Sep⸗ tember 1925 eine solche Steuer nicht erheben, sie nicht neu ein⸗ führen durften, diejenigen, die sie erheben, sie nicht erhöhen durften. Die Erhebung der Steuer war überhaupt auf die Zeit bis zum 1. September 1927 beschränkt. In den Reichsrats⸗ ausschüssen wurde nun der Antrag gestellt, die Getränkesteuern den Gemeinden völlig freizugeben, d. h. den Gemeinden, die die Steuern bisher nicht erhoben haben, die Möglichkeit zu geben, ihre Einführung wieder zu erörtern. Einer Reihe von anderen Ländern, die im Ausschuß vertreten waren, schien dieses Ziel nicht erreichbar. Sie sind deshalb nur dafür eingetreten, das Provisorium zu verlängern. Allgemein war man im Reichsrat der Ansicht, daß Getränkesteuern durchaus berechtigte und trag⸗ bare Steuern seien, die wesentlich nur den Luxuskonsum treffen. Dazu kommt, daß sie mit die ältesten Gemeindesteuern sind und finanziell keine unerhebliche Rolle spielen. Im Voranschlag der Stadt Berlin betragen sie z. B. 15 Millionen Mark, die Ge⸗ werbesteuern dagegen 63 Millionen Mark. Wenn also die Ge⸗ tränkesteuer wegfiele, müßten die Gewerbesteuern um ein Viertel erhöht werden. Es scheint, daß die Reichsregierung sich auch diesen Gründen nicht verschlossen hat. Wir haben, so führte der Berichterstatter aus, darüber keine Gewißheit, ich würde dankbar sein, wenn die Reichsregierung eine Doppelvorlage hier in Aus⸗ sicht stellte. Die Mitglieder des Reichsratsausschusses, die für ie völlige Freigabe der Getränkesteuer eintraten, sind über⸗ stimmt worden. Nach der Vorlage ist nur eine Verlängerung des bestehenden Zustandes in Aussicht genommen.
Namens der Reichsregierung gibt Staatssekretär Popi folgende Erklärung ab: „Die Reichsregierung ist bereit, die Länder und Gemeinden von den Kosten der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge mit Wirkung von 1. April 1927 zu entlasten, und zwar auch dann, wenn das Arbeitslosenversicherungsgeset am 1. April 1927 noch nicht in Kraft treten sollte. ie geht dabei von der Erwartung aus, daß die Länder die nolwendigen Ueberwachungsmaßnahmen mindestens in dem gleichen Umfange wie bisher durchführen werden. Die Sonderregelung über die Krisenfürsorge bleibt un⸗- berührt. Auch über die Kosten der öffentlichen Arbeitsnachweise verbleibt es bei den geltenden Bestimmungen.“ Der Staats⸗ sekretär fügt dieser Erklärung noch folgendes hinzu: Es ist natür⸗ lich selbstverständlich nach dem Gang der Beratungen, daß di Reichsregierung sich zu § 1 eine Doppelvorlage unter allen Um⸗ ständen vorbehält, also bezüglich der Umsatzsteuergarantie und alles dessen, was damit zusammenhängt. Was die beiden anderen Vorbehalte anbelangt, so wird die Reichsregierung den erste Vorbehalt bezüglich der Grunderwerbssteuer und der Wert⸗ zuwachssteuer ebenfalls unter allen Umständen aufrechterhalten, agegen den zweiten Vorbehalt bezüglich der Getränkesteuer fallen lassen, wenn bezüglich dieser Steuer nur angenommen wird, was die Ausschüsse des Reichsrats beschlossen haben und weitergehende Anträge, die etwa in Betracht kommen, hier abgelehnt werden.
Preußischer Bevollmächtigter Staatssekretär Weismann bemerkt: Nachdem der Vertreter der Reichsregierung diese Er⸗ klärung abgegeben hat, muß ich namens Preußens den Antra stellen, die Ziffer 4 des § 2 zu streichen. Es erscheint dancng ausgeschlossen, die Vorlage in dieser Form durchzubringen, un auch die sachlichen Gründe, betreffend die Belebung des Grund⸗ stücksmarktes, erscheinen nicht ausschlaggebend.
Bayerischer Finanzminister von Krausneck: Bayern hat den Antrag zu stellen, daß die Länder an dem Aufkommen der Einkommen, und Körperschaftssteuer mit Wirkung vom 1. April 1927 mit 90 vH beteiligt werden und ferner den Antrag daß der sogenannte Entbehrungsfaktor in § 35 von 20 auf 10 vH herabgesetzt wird. Zur Begründung gestatte ich mir folgende a . gemeine Erklärung abzugeben: „Nicht bloß ein taktischer Gesichts⸗ punkt, sondern einzig die Rücksicht auf die finanzielle Lebensnot⸗ wendigkeit ihres Landes hat die bayerische Regierung veranlaßt, diese Anträge zu stellen. Der letzte Finanzausgleich hat in Ver 8 bindung mit den im Frühjahr dieses Jahres beschlossenen Steuer⸗ aufhebungen und Milderungen in den bayerischen Haushalt eine Lücke gerissen, die weder durch Einschränkung der Ausgaben, noch durch die Steigerung der eigenen Landeseinnahmen geschlossen werden kann. In derselben Lage befinden sich andere Länder mit ähnlicher wirtschaftlicher Struktur Wenn auch zunächst nur ie den wirtschaftlich schwächeren Ländern allein die Krise akut ge⸗ worden ist, so wird doch die weitere Entwicklung, wenn ihr nich ein Ziel gesetzt wird, zur Schicksalsfrage aller Länder werden. Auch Bayern hat sich niemals der Ansicht verschlossen, daß die Lasten des verlorenen Weltkrieges und die schweren Schläge der Inflation den öffentlichen Körperschaften die Pflicht zur Einschränkung der Ausgaben auferlegen. Diese harte Notwendigkeit darf aber die Länder nicht in ungleich stärkerem Maße als das Reich treffen, so daß sie beinahe zum Erliegen gebracht werden. Das Reich hat 1924/1925 einen Ueberschuß von mehr als zwei Milliarden gehabt, 1925 von 180 Millionen, 1926 wird ohne Fehlbeträge abschließen Die finanzielle Lage des Reiches ist also wesentlich günstiger als die der Länder und Gemeinden. Das geht auch daraus hervor, daß nach einer vom Reichsfinanzminister im Haushaltsausschuß des Reichstags abgegebenen Erklärung der in den Haushaltsplan eingesetzte Anleihebedarf von rund einer Milliarde nicht durch Anleihe gedeckt zu werden braucht, sondern kassenmäßig aus den ordentlichen Einnahmen und Beständen gedeckt werden konnte. Wenn die Finanzlage des Reiches gleichwohl sich in der letzten Zeit verschlechtert haben sollte und der Etat für 1927 nach der Er⸗ klärung des Ministers im Ausschuß keine Reserven mehr haben sollte, so darf darauf hingewiesen werden, daß diese Entwicklung nicht durch den Finanzausgleich zwangsmäßig bedingt war, sondern auf freiwillige Maßnahmen des Reiches zurückzuführen
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