Anter
Lüdenscheid. A In das Genossenschaftsregister Nr. 2 ist bei der Werkgenossenschaft für das An⸗ streichergewerbe zu üdenscheid, ein⸗
tragene Genossenschaft mit beschränkter
ftoflicht zu Lüdenscheid heute folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß vom 22. Juli 1926 ist die Haftsumme auf 100 RM erhöht worden.
Lüdenscheid, den 10. Januar 1927.
Das Amtsgericht.
Magdeburg.
Die durch Statut vom 11. Dezember 1926 unter der Firma „Siedlungs⸗ und Sportplatzgenossenschaft der Freien Turnerschaft Klein Ottersleben, ein⸗ etragene Genossenschaft mit beschränkter beräviügr mit dem Sitz in Groß Otters⸗ eben, Ortsteil Klein Ottersleben er⸗ richtete Genossenschaft ist heute unter Nr. 230 in das E ein⸗ getragen Gegenstand des Untemehmens ist der Erwerb von Siedlun esgrundstücken und Wohnungen zur Verpachtung und Vermietung an die Genossen, der Erwerb und die Verwaltung enes Sportplatzes so⸗ vie einer Turnhalle zur körperlichen Er⸗ der Genossen für ihr Erwerbs⸗ eben.
Magdeburg, den 18. Januar 1927.
Das Amtsgericht A. Abteilung 8.
Nastätten. [106597
Eintrag im Genossenschaftsregister Nr. 23 vom 6. Dezember 1926: Spar⸗ und Darlehenskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht 89 Berg. Statut vom 6 November 1926 Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs so⸗ wie zur Förderung des Sparsinns.
Nastätten, den 21. Januar 1927.
Das Amtsgericht.
Pilikallen. 3 1 vg In unser Genossenschaftsregister is unter Nr. 10 bei dem Pillkaller Spar⸗ u. “ folgendes einge⸗ ragen: urch Beschluß vom 15. Dezember 1926 ist § 55 der Satzung dahin abge⸗ ändert, daß der Rest von dem verbleibenden Gewinn bis zur Höhe von einhundert⸗ undfünfzigtausend Reichsmark dem Re⸗ servefonds zuzuschreiben ist. 3 Pillkallen, den 11. Januar 1927. Amtsgericht. Abt. II. Radeburg. [106602] Auf Blatk 3 des bicsigen Genossen⸗ chaftsregisters, betr. die Bezugs⸗ und Ab⸗ ttzgenossenschaft für Medingen u. Um⸗ egend, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Medingen, ist am 18. Januar 1927 eingetragen worden: Die Genossenschaft ist aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt; a) der Ober⸗ lehrer Gustav Hauffe in Medingen, b) der Gutsbesitzer Franz Körner in Großditt⸗ mannsdorf. 8 Amtsgericht Radeburg, am 20. Januar 1927.
Waldenburg, Schles. (106604] In unser Genossenschaftsregister Nr. 70 ist am 17. Januar 1927 die Genossenschaft in Firma Nieederschlesische Baugenossen⸗ schaft für Minderbemittelte, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Waldenburg, Schles., eingetragen. Das Statut ist vom 14. Januar 1927. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 1. der Bau von Häusern zur Wohnungsbenutzung für die minderbemittelten Genossen oder zum Verkauf an minderbemittelte Genossen, 2. die Annohme von Spareinlagen der Ge⸗ nossen zur Verwendung im Betriebe der Genossenschaft mit der Beschränkung auf eine Verzinsung von jährlich höchstens 4 %. Die Haftsumme beträgt 100 Reichsmark. Zuläsfig sind 10 Geschaftsanteile. 8 Amtsgericht Waldenburg, Schles.
Westerstede. b [106605] In das Genossenschaftsregister ist heute Nr. 96 die durch Statut vom 30. Okiober 1925 errichtete „Stier⸗ haltungsgenossenschaft Aschhausen, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, ·mn Aschhausen eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist Verbesserung der Rindviehzucht durch Ewrerb und Haltung geeigneter Deckstiere und Verwendung derselben zur Zucht. Amtsgericht Westerstede, 16. Januar 192 7.
5. Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)
Menselwitz. 106922]
In das Musterregister ist heute ein⸗ getragen worden:
Paut Kahle in Meuselwitz, mechanische Baumwollenweberei: Nr. 20, 3 Musten für Gractosadecken mit Jacquardrand, Fabriknummern 1007, 1012, 1015, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahie, angemeldet am 12. Januar 1927, vor⸗ mittags 11,50 Ubr.
Nr. 21, 6 Muster für buntgewebte Kanten für rohweiße und gebleichte Beit⸗ tücher, Fabriknummein 103, 106, 112, 124. 133, 144, 4 Muster für Dessins für buntgewebte Jacquarddecken, Fabriknum⸗ mern 85. 86, 87, 88, Flächenerzeugnisse, Schutznist 3 Jahie, angemeldet am 17. Januar 1927, nachmittage 12,30 Uhr.
Meuselwitz, den 20 Januar 1927.
Thüringtsches Amtsgericht.
Oberndorf, Neckar. [106923]
Im Musterregister wurde eingetragen: Nr. 418 für Gebräder IJunghane A. G., Uhrenfabrrken in Schramberg, ein ver⸗
E“
siegelter Umschlag mit drei Abbildungen von Weckern mit den Farritnummern 56/46, 56747 und 56/4 ¼, Muster für piastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre. angemeldet am 21. IJanuar 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr. Amtsgericht Oberndorf a. N., den 21. Januar 1927.
Zwönitz. [(106924] In das Musterregister ist eingetragen
worden
Nr. 168. Firma A. Robert Wieland in Auerbach i. Erzgeb. 1 versiegeltes Paker mit Stück glatten und durchbrochen ber⸗ vorgehobenen Mustern der Strumpfwaren⸗ branche, Fabrifnummern 11 539 bis 11 546. Flächenerzeugnisse, Schutzunt 3 Jahre, angemeldet am 12. Jannar 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr. Amtegericht Zwönitz, am 18. Januar 1927.
7. Konkurse und Geschäftsaufsicht.
Auerbach, Vogtl. [106889, Ueber das Vermögen der Frau Ida vbl. Küster, geb. Wohlrab, mn Auerbach⸗Sorga, Schönherder Straße 4 b, wud heute am 22. Januar 1927, vormittags 10,50 Uhr, das Kenkursverlabren eröffnet Konkurs⸗ verwaltter: Herr Rechtsanwalt Beutler in Auerbach i. V. Avnmeldefrist bis zum 2 6. Februar 1927. Wahltermm am 11. Februar 1927, vormittags 10 Uhr Prürungstermin am 18. März 1927, nach⸗ mittags 4 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 7. Februar 1977. Auerbach i. V., den 22. Januar 1927. Amtsgericht.
Berlin. [106890] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich K. Barkuskyv, Berlin SW. 68, Ritterstr. 63 (Exvort von Schmuckgegen⸗ ständen), ist heute vormittags 10 Uhr, von dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kautmann H. Zettelmeyer, Berlin C. 2 Burgstr. 30. Frist zur Anmeldung der Konkurssorderungen bis zum 28. Februar 1927. Erste Gläubigerversammlung am 16. Februar 1927, nachmittags 12 ⅛ Uhr Prüfungstermin am 13. April 1927, vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude. Neue Friedrichstraße 13/14, 111 Stock. Zimmer Nr. 106/108. Offener Arrest mit Anzeigetrist bis zum 14. Februar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Minte, Abt. 81, N. 18. 27, den 22. 1. 1927.
Berlin. [106891] Ueber das Vermögen der Baugenossen⸗ schaft für Haus⸗ u. Grundbesitzer, eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Hattpflicht, Berlin, Schmidstraße 8 (Bauarbeiten),. ist heute, vormittage 10 Uhr von dem Amtsgericht Berkin⸗Mitte das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Nerwalter: Kaufmann Dammann, Berlin, Stralauer Str. 36/37. Frist zur Anmeldung der Konfursforde⸗ rungen bis zum 28 Fehruar 1927 Erste Gläubigervessammlung aum 21. Februar 1927, vormittags 11 ½ Uhr. Prüfungs⸗ termm am 20. April 1927 vpormittags 11 ¼ Uhr im Gerichtsgebäude. Neue Friedrichstraße 13/14, 111. Stock. Zimmer Nr 106/108. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis zum 19. Februar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt 81. N. 20. 27. den 22. Januar 1927.
Charlottenburg. [106892] Ueber das Vermögen des Kautmanns Felix M. Otto in VBerlin⸗Wilmersdort, Meinekestr 14, alleinigen Inhabers der Firma Hermann Wollenberg früber in Berlin⸗Neukölln, Hobrechtstr. 31, jetzt ohne gewerbliche Niederlassung, ist beute, am 22. Januar 1927 mittags 12 Uhr, von dem Amtsgericht Charlottenburg das Kon⸗ kursverfahren eröffnet Verwalter: Kon⸗ kursverwalter Hinrichsen in Charlotten⸗ burg, Pestalozeistr. 57 a. Frist zur Anmel⸗ dung der Konkurstorderungen und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 19. Februar 1927. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 23. Februar 1927, vormittags 10 %½ Uhr, im Zivilgerichtsgebäude des Amtsgerichts Charlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz, II Stock. Zimmer Nr. 254. Aktenzeichen: 40. N 17/27. Charlottenburg, den 22. Januar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 40
Coesfeld. [106893] Uever das Vermögen des Händters Heinrich Scheipers zu Billerbeck ist beute, 4 Uhr 20 Minuten nachmittags, der Kon⸗ furs eröffnet. Konkursverwalter ist der Gerichtevollzieher a. D Franz Müting zu Coesfeld. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 1. Februar 1927. An⸗ melderrist bis zum 20. Februar 1927. Erste Gläubigerversammlung am 12. Fe⸗ bruar 1927, vormettags 9 Uhr, im hiesigen Amtgericht, Zuimmer Nr. 14. Prüfungs⸗ termin am 5. März 1927, vormittags 9 Uhr, dazelbst. Sg
Coesseld, den 13. Januar 1927. Das Amtsgericht. 8
Eckernförde. [106894
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Peter Lahann in Eckernförde, alleinigen Inhabers der Firma Martm Gipp Nach⸗ tolger in Eckermsörde, wird beute, am 22. Januar 1927, mittages 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Adolf Hauschildt in Eckergförde. Anmeldung der Konkureforderungen bie
zum 22. Februar 1927 bei dem Gericht.
Ersie Gläubigerversammsung am 19. Fe⸗ bruar 192., vorm. 9 ½ Uhr. Prürungs⸗ termin am 12. März 1927, verm. 9 ½ Uhr Offener Arrest bis zum 11. Februar 1927 Amtsgericht Eckernförde.
mörs. [106895] Ueber das Vermögen des Wilheim Kettig Fahrrad⸗ und Galanteriewaren⸗ geichäft in Neukischen, Kreis Mörs wird heute, am 18. Januar 1927, nachmittags 5 Ubhr, das Konkursvertahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechteanwalt Hecheltjen in Mörs. Anmeldefrist: 18. Februar 1927. Erste Gläubigerversammluna: 29. Februar 1927, vormittags 1 % Uhr. Prürungstermin: 4. März 1927 vormittags 10 ¼ Uhr. Offener Arrest und Anzeige⸗ pflicht: 10. Februar 1927. “ Mörs, den 18 Januar 1927. Preuß Amtsgericht.
Eb
Schwerin, Hecklb. [106896]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Julius Schmell in Schwerin, Marien⸗ platz 11, Prwatwohnung: Schelfstraße 9, ist am 19. Januar 1927, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Rudolf Neubeck in Schwerin, Arsenalstraße S, ist zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 18. Februar 1927 bei dem Gerichte anzu⸗ melden. Erste Gläubigerversammlung am 22. Februar 1927 vormittags 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 8. März 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 51. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 18. Fe⸗ bruar 1927.
Amtsgericht Schwerin.
Berlin. [106900]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Joset Blauzwern, Berlin, Neue Königstr. 5 Weißenburger Str. 57, ist inkolge Schlußverteilung nach Abbaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 81, den 19. 1. 1927.
Berlin. (106901] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der „Elastik“ G. m. b. H., Hosen⸗ trägerfabrik, Berlin C. 2, Königstr. 67, ist inkolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 81. den 19. 1. 1927.
Berlin. [106899]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Franz Gutmann, Alleininhabers der Kartonnagenfabrik Gutmann & Meyer, Berlin NO., Greifs⸗ walder Str. 4, Pfleger: Kaufmann Walter Ansorge in Berlin, Augsburger Str. 54, ist, nachdem der in dem Veigleichstermin vom. 18. Oktober 1926 angenommene Zwangsvergteich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß von demselben Tage bestätigt ist, autgehoben worden.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 83, 19. Januar 1927.
Berlin. 1 [106898] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Herrmann und Arthur Salo⸗ monskty, Mech. Seiden⸗ und Wollwirkerei G. m. b. H. in Liquidation, Berlin SW. 48, Puttkamerhof, Puttkamenstr. 19, vertreten durch Liquidator Max Silberberg, Berlin 80. 16, Cöpenicker Str. 109, ist mangels Masse eingestellt. — Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abteilung 83, den 20. 1. 1927.
Berlin-Lichtenberg. [106897] In dem Konkursversahien über das Vermögen des 1 Kaufmanns Eduard Schlag in Beilin, Schönbaufer Allee 134d, 2. Kaufmanns Otto Wegener in Berlin, Scharnweberstraße 8, wird der Schluß⸗ termin auf den 16. Februar 1927, vor⸗ mittags 10 x¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 39 II, bestimmt. Berlin⸗Lichtenberg den 20. Januar 1927. Das Amtsgericht Abteilung 2.
Bischofswerda. (106902]
In dem Kontursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schubfabrikanten Max Otto Gnauck in Bischofswerda, alleinigen In⸗ habers der Firma Otto Gnauck Ago⸗ Schuhfabrik daselbst, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ bebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlaßfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 12. Februar 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgerichte zu Bischofs⸗ werda bestimmt weorden.
Bischofswerda, den 17. Januar 1927.
Das Amtegericht.
Breslan. [106903]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Textuhaus Liebe, Kaul, Gregor & Co. offene Handelsgesellschaft in Breslau, Kupferichmiedestraße 15, wird, nachdem der den abgeschlossenen Zwangs⸗ vergleich bestätigenoe Beichluß vom 22. November 1926 rechtskräftig geworten ist, biermit autgehoben. (42 N. 163/25.)
Breslau, den 20. Januar 1927.
Amtegericht.
““
8
Breslau. (106904]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Tuch⸗ und Futter⸗ stoff⸗Aktiengesellschatt in Breslau, Blücher⸗
plaß Nr. 1, ist infolge eines von dem
Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangevergleich Vergleichetermin aurf den 19. Fevruar 1927 vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Breelau Mujeumstraße 9, Z'mmer 299, anberaumt. Gleichzeitig ist vorbe eichneter Termin zur Prütung nachnäglich angemeldeter Forde⸗ rungen bestimmt. Der Veraleichsvorichlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichteschreiberei des Konkuresgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 142. N 210/,24) Bredlau, den 20. Januar 1927. Amtsgericht.
Cottbus. — [106905]
Das Konkursvertahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Worreschk in Cottbus, Moltkestraße 12, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermine vom 13. De ember 1925 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskrä tigen Beschluß vom 13. Dezember 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Cottbus, den 29. Dezember 1926.
Das Amtsgericht.
Darmstadt. [106906]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Textilbaus Ludwigsplatz Anton u. Co. in Darmstadt sowie dessen alleinigen Inbaber Kautmann Authar Anton in Darmstadt wird nach erfolgter Schlußverteilung aufgehoben.
Darmstadt, den 17. Januar 1927.
Hessisches Amtsgericht I.
Delitzsch. [106907]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Weidenschälereibesitzeis Rein⸗ hold Krüger, Inbaber der Firma Rein⸗ hold Krüger, jetzt in Aurich⸗Oldendorf, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierduürch aurgehoben.
Delitzsch, den 19 Januar 1927.
Amtegericht.
Dresden. 1106909]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Kobhlenverkehrs⸗Bureau Hermann Seele
& Co. in Dresden, Winkelmannstraße 15 (Niederlage an der Hindenburgstraße und
Striesener Str. 33), die einen Groß⸗ und Kleinhandel mit Kohlen betreibt, wird nach Abhaltung des Schiußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 22. Januar 1927.
Forst, Lausitz. [(106908]
Das Kontursverlahren über das Ver⸗ mögen des Juweliers Willy Firlle in Forst (Lausitz) ist nach rechtskräftiger Be⸗ statigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Amtsgericht Forst (Lausitz , 24. Januar 1927.
Forst, Lansitz. [106910]
Das Konkureversahren über das Ver⸗ mögen des Tuchjabrikanten Theodor Dubian in Forst (Lausitz) ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangevergleichs auf⸗
gehoben. 8 Amtsgericht Forst (Lausitz), 24. Januar 1927.
Frankfurt, Oder. [106911]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heimann Roten⸗ baum, all. Inh. der Fa. Wilhelm Powidzer in Frantfurt, Oder, wird hier⸗ durch aufgehoben, nachdem der im VBer⸗ gleichstermin vom 24. 11. 26 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 24. 11. 26 bestätigt worden ist.
Frantfurt, Oder, den 20. Januar 1927.
Das Amtsgericht.
Halberstadt. [(106913] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Duwe in Halberstadt, Fichmarkt 15, Inhaber der Fumen: Automobilpertrieb Palberstadt und Drascher & Bock, beide m Halber⸗ stadt, wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins hierdurch aufgehopen. Halberstadt, Petershof, den 29. De⸗
zember 1926.
Preuß. Amtsgericht. Abt. 4.
[106912]
Hamburg.
Konkurs 1. Kleine, Engert & Co., 2. Friedrich Heinrich Louis Kleine gemäß § 204 K.⸗O. eingenellt.
Das Amtegericht Hamburg.
Pr. Friedland. [106914]
In dem Kontursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Bernhard Hermanski in Pr. Friedland ist die Be⸗ rufung einer Gläubigerversammlung zur Neuwahl von zwei Gläubigerausschußmit⸗ aliedern beschlossen und Termin vor dem Amtegericht hierjelbst auf den 19. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumt. Amtegericht Pr. Friedland, den 22. Januar 1927.
nedlinburg. G [106915] Der Kontuns des Kanfmanns Franz Baumann in Thate a. H., Kantorstr. 1, it nach Schlußverteilung heute auigehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 21. 1. 1927.
Reppen. [106916]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Wilbelm Uffelmann in Reppen ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 18. Februar 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hier anberaumt.
Reppen, den 19. Januar 1927.
Amtegericht.
Treuen. [106917]
Das üuber das Vermögen des Kaut⸗ manns Arno Max Leitert in Eich t. Sa., alleinigen Inhabers der Firma Aino
Leikert, Mech. Zwirnerei und Spulerei in
Eich k. Sa., eröffnete Konkursverfaßgen ist rechtskräftig aufgehoben worden. Die auf den 11. 2. und 4. 3. 1927 anbe⸗ raumten Termine in dieser Sache kommen daber in Wegfall
Amtsgericht Treuen, den 22. Januar 1927.
Trittan. f10918.] Das Konkursverfabren über das Ver⸗ mögen des verstorbenen Steuerberaters Carl Vogelsang in Trrttau wird nach er⸗ rolgter Abhaltung des Schlußtermi hierdurch aufgehoben. 8 Trittau, den 12. Januar 1927. Das Amtsgericht.
Verden, Alier. [106919] In dem Konkureverfabren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Klarmever in Verden wird die Vornahme der Schluß⸗ verteilung genehmigt. Schlußtermin wird auf den 12. Februar 1927, vormittags 11 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Verden, den 20. Januar 1927.
Zehdenick. [106920]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schlossermeisters Ernst Voß in Zehdenick wird nach ertolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Zehdenick, den 13. Januar 1927. Das Amtegericht.
Zwickan, Sachsen. [196921] Im Konfurse über den Nachlaß des Lohnruhrgeschäftsinhabere Johann Elias Vießmann in Zwickau, Magazinstraße 12, wird die auf 14. Februar 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumte erste Gläu⸗ bigerversammlung aut den 16. Februar 1927, vormittags 10 Uhr verlegt. Zwickau, den 22. Januar 1927. Das Amtegericht. 8
Hamburg. 8 1106884]
Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen der Gesellschaft in Fuma Fried ich Schröder G. m. b. H., Hamburg, Steinstraße 10. Autsichts⸗ person: Erwin Mühleck, Speersort 127. Hamburg, 22. Januar 1927.
Das Amksgericht Hamburg.
Braunschweig. [106885] Die Geschältsaufsicht über das Ver⸗ mögen 1. der Witwe Elsbeth Becker, geb. Grahe. 2. des Kaufmanns Kurt Becker, beide hier, Bültenweg 77/78, ist auf⸗ gehoben, da die Voraussetzungen der An⸗ ordnung nachträglich weggefallen sind (§ 66 Abl. 2 Nr. 2 der Geich.⸗Aun.⸗Vo.). Braunschweig, den 22. Januar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2. Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Fuma Gebr. Grahe, Konserven⸗ fabrik, hier, Bültenweg 77/78, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich vom 4. Januar 1927 veendigt. Braunschweig, den 22. Januar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.
Breslan. [106886] Die Geschäftsaussicht über das Ver⸗ mögen der Fuma Schötz & Co. in Brestau, Bohrauer Straße Nr. 88, Möbeltischlerei und Innenausbau, ist nach eingetietener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 29. Dezember 1926 be⸗ endigt. (42 Nn. 346/26.) Breslau, den 19. Januar 1927. Amtsgericht.
Kassel. [106887]
Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kautmanns Cail Ludovici, Inhaber der Firma H. Leister Nacht. in Kassel, ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 3. Januar 1927 angenommene Zwangsevergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 4. Januar 1927 bestätigt ist, beendet. 8
Kassel, den 21. Januar 1927..
Das Amtsgericht. Abt. 7.
Wolrenbüttel. [106888] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinrich Steinecke in Wolfenbüttel, des alleinigen Inhabers der Fuma Otto Steinecke in Wolfenbüttel, ist beendet, nachdem der Beschluß vom 21. 12. 1926, betr. die Bestätigung des am 16. 12. 1926 angenommenen Zwangs⸗ vergleichs, rechtskrättig geworden ist. Woltenbüttel, den 17. Januar 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
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Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.
[106977) Bekauntmachung. Reichsbahndirektionsbezir Eröffnung der Bahnhöfe Hemmer⸗
wurth und Stelle⸗Wittenwurth für den
Gepäck⸗ und Expreßguwerkehr. An ei.. Fache
der n e ide 1 ro⸗
linenkoog gelegenen e se IV. 25
Hemmerwurth und Stelle⸗Wittenwurth,
welche als Ladestelle dem Stückgut⸗ und
Wagenladungsverkehr und dem Per⸗
nonenverkehr dienten, auch für den Ge⸗
päck⸗ und Expreßgutverkehr eröffnet
werden 8 Ueber die Höhe der Tarifsätze geben
die Dienststellen Auskunft.
Altona, im Januar 1927,
Deutsche Neichsbahn⸗Gesellschaft.
“
Reichsbahndirektion Alto
in Allona-.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich H, — Neichsmarh.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 6,30 Reichsmark.
Fernsprecher: Zentrum 1573.
Verl in, Donnerstag, den 27. Fanuar,
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin
W. 48, Wicghelmstrahe Nr. 32.
abends.
Postscheckkonto: Berlin 41821.
49—
Inhalt des amtlichen Teiles: Preußen. Mitteilung, betreffend Meldung zur forstlichen Staatsprüfung.
Amtliches.
Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstreferendare, die im Frühjahr d. J. die forst⸗ liche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. “
Der Gesandte des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen Dr. Smodlaka hat Berlin verlassen. Während eeiiner Abwesenheit führt Legationsrat Dr. Mihajlovié die Geschäfte der Gesandtschaft. 11 1 8
8 8 8
ANeachstehend wird der deutsche Wortlaut des Handels⸗ vertrags und des Niederlassungsabkommens veröffentlicht, die am 12. Januar 1927 in Angora von den deutschen und türkischen Bevollmächtigten unter⸗ “ worden sind. Der Handelsvertrag und das Ab⸗ ommen sind noch nicht in Kraft, sie unterliegen vielmehr noch der Zustimmung der deutschen wie der türkischen an der
Gesetzgebung beteiligten Körperschaften.
FhHandelsvertrag dem Deutschen Reich und der Türkischen? Der Deutsche Reichspräsident einerseits und der Präsident der Türkischen Republik . andererseits, von dem Wunsche beseelt, die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zweck entsprechend dem Deutsch⸗Türkischen Freundschafts⸗ vertrag vom 3. März 1924 einen Vertrag abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt der Deutsche Reichspräsident: Herrn Rudolf Nadolny, Botschafter des Deutschen 1 Reichs in der Türkei, der Präsident der Türkischen Republik: Herrn Ali Djénani Bey, ehemaligen Handels⸗ minister, Abgeordneten von Ghazi Aintab, und Herrn Ali Chevki Bey, Unterstaatssekretär des Auswärtigen, die, nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, die nachstehenden Artikel ver⸗ einbart haben:
epublit.
Artikel I.
Die Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse türkischen Ursprungs 38 bei der Einfuhr in Deutschland keinen höheren als den in der Anlage A festgesetzten Zöllen unterliegen.
Die Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse deutschen Ursprungs sollen
bei der Einfuhr in die Türkei 18b höheren als den in der An⸗ lage B festgesetzten Zöllen unterliegen. Die Boden⸗ und PS eines der vertrag⸗ schließenden Länder sollen bei der e. r in das andere keinen höheren Zöllen, Koeffizienten, Abgaben oder sonstigen Lasten irgendwelcher Art unterliegen als die gleichartigen Erzeugnisse irgendeines dritten Landes.
Das gleiche Bilt hinsichtlich der Ausfuhrzölle und 11 a. Abgaben für die Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse, die aus dem Ge⸗ biet eines der vertragschließenden Teile in das Gebiet des anderen Teils ausgeführt werden.
Die Zusicherung gleicher Behandlung mit jedem dritten Lande erstreckt sich auch auf die Art der Erhebung der Ein⸗ und Ausfuhr⸗ abgaben, auf die Einlagerung in zollamtlichen Niederlagen, di Gebühren und Zollförmlichkeiten, die Zollbehandlung und die 4 abfertigung der ein⸗, aus⸗ oder durchgeführten Waren.
Artikel II. Die Boden und Gewerbeerzeugnisse eines der vertrag⸗ schließenden Teile, die durch die Gebiete eines dritten Landes oder ritter Länder in das Gebiet des anderven Teils eingeführt werden, Ugen bei ihrer Einfuhr keinen anderen oder höheren Zöllen oder bgaben unterliegen, als wenn sie unmittelbar aus dem Ürsprungs⸗ geführt worden wären.
land ei Diese Bestimmung P⸗ sowohl für die unmittelbar durch⸗ Hef rten wie für die nach Umladung, Umpackung oder Lagerung
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Artikel III.
Jeder der vertragschließenden Teile kann zur Feststellung des Ursprungslandes der eingeführten Erzeugnisse von dem Se renden die Vorlage eines Ursprungszeugnisses verlangen, aus dem sich ergibt, daß die eingeführte Ware ein nationales Erzeugnis oder Fabrikat des Ausfuhrlandes ist oder daß sie als solches angesehen werden muß mit Rücksicht auf eine in diesem Lande vorgenommene wirtschaftlich gerechtfertigte Umarbeitung oder Bearbeitung.
Die Ursprungszeugnisse, die nach dem diesem Vertrage als An⸗ lage C beigefügten Muster auszustellen sind, werden entweder von den für den Absender zuständigen Handels⸗ und Industriekammern oder von den Zollbehörden oder von jedem von dem Bestimmungs⸗ land anerkannten Organ oder Verband ausgestellt.
Postpakete brauchen nicht von einem Ursprungszeugnis be gleitet zu sein, wenn es sich um Sendungen handelt, die nicht den Charakter einer Handelsware haben. — 1
Artikel IV. . Zwischen den Gebieten der vertvagschließenden Teile soll gegen⸗ seitige Freiheit des Handels und der “ herrschen. Die ver⸗ Fvegschleeeiben Teile verpflichten sich daher, ihre gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen durch keinerlei Einfuhr⸗, Ausfuhr⸗ oder Durchfuhrverbote oder ⸗beschränkungen zu behindern.
Die vertragschließenden Teile behalten sich jedoch das Recht vor, Einfuhr⸗ und Ausfuhrverbote und ⸗beschränkungen zu erlassen, sofern sie auf alle oder doch auf alle diejenigen Länder angewandt werden, bei denen die gleichen Voraussetzungen zutreffen:
1. um die Hilfsquellen zu bewahren, die für die Ernährung und für die Sicherung des Wirtschaftslebens der Nation unent⸗ behrlich sind,
2. aus Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und die Sicher⸗ heit des Staates,
3. aus Rücksicht auf die Gesundheitspolizei oder zum Schutz von Tieren oder Nutzpflanzen gegen Krankheiten, schädliche In⸗ sekten und Parasiten gemäß den in dieser Beziehung an⸗ genommenen internationalen Grundsätzen,
4. für Waren, die den Gegenstand von Staatsmonopolen bilden, und zu dem Zweck, um auf fremde Waren Verbote und Beschränkungen anzuwenden, die durch die innere Gesetzgebung für die Erzeugung, den Vertrieb, die Beförderung oder den Verbrauch gleichartiger einheimischer Waren im Inlande festgesetzt sind oder festgesetzt werden,
5. um die Ausfuhr von gemünztem oder ungemünztem Gold zu verhindern 8 111““
Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, gegenseitig die Durchfuhr auf den für den internationalen Durchgangsverkehr geeignetsten Wegen für Personen, Gepäck, Waren und Gegenstände aller Art, Sendungen, Schiffe, Boote, Wagen und Waggons oder andere Beförderungsmittel zu gewähren, indem sie sich in dieser Beziehung 1“ zusichern.
Waren aller Art, die durch das Gebiet eines der vertrag⸗ schließenden Teile durchgeführt werden, sollen gegenseitig von jedem Zoll oder jeder sonstigen Abgabe befreit sein, mit Ausnahme der sasiseschen Gebühren und der Ueberwachungs⸗ und Einlagerungs⸗ osten.
„Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, die Durchfuhr nicht durch Förmlichkeiten oder sonstige Maßnahmen, die sie be⸗ hindern könnten, zu erschweren, jedoch behalten sie sich das Recht vor, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit die Waren, insbesondere solche, die den Gegenstand eines Staats⸗ monopols bilden, nicht heimlich in das Land eingeführt, sondern wirklich durchgeführt werden.
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten sowohl für die un⸗ mittelbar durchgeführten wie auch für die nach Umladung, Um⸗ packung oder Lagerung durchgeführten Waren.
Die Durchfuhr von Waren kann, sofern diese Maßnahmen auf alle oder doch auf alle diejenigen Länder angewandt werden, bei denen die gleichen Voraussetzungen zutreffen, verboten oder be⸗ schränkt werden:
1. aus Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und die Sicher⸗ heit des Staates.
2. aus Rücksicht auf die Gesundheitspolizei oder zum Schutz von Tieren oder Nutzpflanzen gegen Krankheiten, schädliche In⸗ sekten und Parasiten gemäß den in dieser Beziehung angenommenen i ernationalen Grundsätzen. —
Artikel VI.
Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbetreibende eines der vertragschließenden Teile, die durch Vorweisung einer von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten Legitimations⸗ karte nachweisen, daß sie dort zur Ausübung ihres Handels oder ihres Gewerbes berechtigt sind und die gesetzlichen Abgaben und Steuern entrichten, sollen das Recht haben, persönlich oder durch in ihren Diensten stshende Handlungsreisende auf dem Gebiete des anderen vertragschließenden Teils bei Kaufleuten oder Erzeugern oder in öffentlichen Verkaufsstellen Einkäufe zu machen. Sie können auch Bestellungen bet Kaufleuten oder anderen Personen aufnehmen, die diesen Mustern entsprechende Waren in ihren Handels⸗ oder Gewerbebetrieben verwenden. Sie können ferner Warenproben oder Muster mit sich führen oder sich schicken lassen. Sie werden wegen der in diesem Absatz bezeichneten Tätigkeit keiner weiteren Steuer oder Abgabe unterworfen. Als Warenprobe oder Muster gelten alle Gegenstände, welche eine bestimmte Ware vor⸗ stellen, unter dem doppelten Vorbehalt, daß einerseits die Nämlich⸗ keit dieser Gegenstände bei ihrer Wiederausfuhr ausreichend fest⸗ gestellt werden kann und daß andererseits die Gesamtheit der ein⸗ geführten Gegenstände nicht solche Mengen oder Werte darstellt, has die Gegenstände handelsüblich nicht mehr als Proben gelten önnen.
Die Legitimationskarte soll entsprechend dem Muster der An⸗ lage D ausgestellt werden. Die vertragschließenden Teile werden einander die Behörden namhaft machen, die zur Ausstelung dieser
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Karte zuständig sind, und werden sich die Bestimmungen mitteilen, nach denen sich die Reisenden bei der Ausübung ihres Gewerbes zu richten haben.
Es besteht jedoch Einverständnis darüber, daß die obenerwähn⸗ ten Handlungsreisenden nicht das Recht haben, Verkaufsgeschäfte für andere als die in ihrer Karte bezeichneten Kaufleute und Ge⸗ werbetreibenden abzuschließen.
Mit Ausnahme der Waren, deren Einfuhr verboten ist, wer⸗ den die einem Zoll oder irgendeiner anderen Abgabe unterliegenden Gegenstände, die als Warenproben oder Muster eingeführt werden, beiderseits unter dem Vorbehalt der Wiederausfuhr unter vor⸗ läufiger Befreiung von Ein⸗ und Ausgangsabgaben nach folgenden Bedingungen zugelassen:
A. Bei Abgabe der Zollerklärung sollen diese Reisenden einen von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes beglaubigten Musterpaß nebst 3 Abschriften vorlegen, der die von ihnen mitgeführten Warenproben oder Muster im einzelnen aufführt. Wenn sie nicht mit dem Musterpaß versehen sind, haben sie bei Abgabe ihrer Er⸗ klärung eine andere Liste in 3 Exemplaren vorzulegen, die die Warenproben oder Muster im einzelnen aufführt.
Die Zollbehörden des Einfuhrlandes können eine Uebersetzung des Musterpasses in der Sprache ihres Landes verlangen. 1
B. Zum Zwecke der Feststellung der Nämlichkeit der Waren⸗ proben oder Muster bei ihrer Wiederausfuhr werden diese im Ausfuhrlande je nach ihrer Art und Beschaffenheit gestempelt oder gesiegelt werden. Die Zollbehörden jedes Teils werden einander amtlich die Muster dieser Stempel und Siegel mitteilen, um die Nachprüfung der Echtheit der auf den Warenproben angebrachten Zeichen zu sichern.
„Sollte die Anbringung von Zeichen unmöglich sein oder Unzu⸗ träglichkeiten mit sich bringen, so ist der Nachweis der Nämlichkeit durch Lichtbilder, Zeichnungen oder vollständige und eingehende Beschreibungen zugelassen. Jedoch dürfen von den Zollbehörden des Einfuhrlandes auf Kosten der Beteiligten ergänzende Zeichen auf diesen Warenproben in allen Fällen angebracht werden, wo diese Behörden die Ergänzung für die Sicherung der Nämlichkeit der Warenproben bei ihrer Wiederausfuhr für unerläßlich balten.
Außer in diesem letzten Falle wird die Zollbeschau lediglich darin bestehen, die Uebereinstimmung der Warenproben mit dem Musterpaß festzustellen und den Betrag der etwa zu erhebenden Zölle und Abgaben zu bestimmen.
Wenn die Warenproben oder Muster nicht mit Zeichen des Ausfuhrlandes versehen sind, werden die Zollbehörden des Ein⸗ fuhrlandes neue Zeichen anbringen.
C. Nach der Vorlage des Musterpasses oder der Erklärung üben die Warenproben durch die Einführenden bei der Zollbehörde findet die Zollbeschau statt und, wenn der Musterpaß oder die Erklärung mit den Mustern übereinstimmt und die angebrachten Zeichen in Ordnung sind, werden die Zölle sowie gegebenenfalls die Verbrauchsabgaben für jede dieser Warenproben festgesetzt, und der Betrag dieser Zölle und Abgaben wird hinterlegt, und zwar entweder in bar oder in Form einer von den Zollbehörden des Einfuhrlandes für genügend erachteten Sicherheit. Die Be⸗ stimmungen über die Sicherheitsleistung sollen von den beteiligten Regierungen allgemein geregelt werden. Wiege⸗ und andere Ge⸗ bühren werden endgültig entrichtet, und der Musterpaß oder ein Stück der von den Zollbehörden ordnungsgemäß beglaubigten Er⸗ klärung werden dem Einführenden zurückgegeben.
Der Einführende soll jedoch das Recht haben, an Stelle der Berechnung und der Hinterlegung der Zölle für jede der Waren⸗ proben nach den Sätzen des betreffenden Tarifs den Zoll für die gesamten Warenproben nach der Warenprobe zu entrichten, die dem höchsten Satz des Tarifs unterliegt. Die Zollbehörden sind verpflichtet, einem solchen Wunsch nachzukommen.
D. Die auf diese Weise eingeführten Warenproben oder Muster sollen im Verlaufe eines Jahres entweder in das Ausfuhrland oder in ein anderes Land über die Eingangszollstelle oder eine andere Zollstelle wieder ausgeführt werden. Gegebenenfalls kann die Frist von einem Jahr von der Zollbehörde des Einfuhrlandes verlängert werden.
E. Der Musterpaß oder die Erklärung und die wiederauszu⸗ führenden Warenproben oder Muster sind von dem Beteiligten der Zollbehörde vorzuweisen, und letztere wird nach Prüfung unver⸗ züglich und gegen Empfanasbescheinigung die vollständige Rück⸗ zahlung der bei der Einfuhr hinterlegten Abgabenbeträge oder die Befreiung von der sonstigen Sicherheitsleistung für die Be⸗ zahlung dieser Beträge veranlassen. Die Rückzahlung oder Be⸗ freiung wird nur für die wieder ausgeführten Warenproben oder Muster gewährt. Für die nach Ablauf der unter D vorgesehenon Frist nicht wieder ausgeführten oder im Lande verkauften Waren⸗ proben oder Muster werden die hinterlegten Zollbeträge von der Zollverwaltung endgültig vereinnahmt oder von den Bürgen erhoben.
F. Die Rückzahlung der bei der Einfuhr hinterlegten Abgaben⸗ beträge oder die Befreiung von der Sicherheit können von allen Grenzzollämtern oder von allen solchen Zollämtern im Innern des Landes vorgenommen werden, die hierzu ermächtigt worden sind. Die vertragschließenden Teile werden einander die Listen der Zoll⸗ ämter mitteilen, iu diese Ermächtigung erteilt worden ist.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung mit fedem dritten Staat bleibt gegenseitig von den Bestimmungen dieses Artikels unberührt.
Die Bestimmungen dieses Artikels finden keine Anwendung auf das Hausiergewerbe. v16“
Artikel VII
Die Staatsangehörigen eines der vertragschli sich zu Messen oder Märkten begeben, um dort ihren Handel aus⸗ zuüben, sollen auf dem Gebiet des anderen Teils nicht ungünstiger behandelt werden als die Inländer, sofern sie eine von den Be⸗ hörden des Landes, dem sie angehören, ausgestellte Identitätskarte
nach dem diesem Vertrag angeschlossenen Muster (Anlage E) vor⸗ weisen können.
Die Bestimmungen des Abs. 1 finden keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen, auf das Hausiergewerbe und