1927 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Antrag auch mit zweierlei Maß (lebhafte Zustimmung rechts): Sie chließen ausdrücklich von den Wohltaten, die sie Ihren Leuten jetzt verschaffen wollen, andere aus. (Lebhafte Zurufe von den Kommu⸗ nisten: Die sind ja schon heraus; die sind gar nicht verurteilt!) Herr Dr. Rosenberg ist darauf gar nicht näher eingegangen, er hat sich offenbar, weil er ein so kluger Mann ist, gescheut, solche Ano⸗ malien zu vertreten, und ist über diese Widersprüche in dem An⸗ trag hinweggegangen.

Verlangt wird, daß ein Amnestieausschuß eingerichtet werden soll, der nach ergangenem Gerichtsurteil dieses Gerichtsurteil illu⸗ sorisch machen, es wieder aufheben soll. Das bedeutet doch, daß eine politische Instanz über die Rechtspflege eingesetzt wird. (Sehr bahr! bei den Kommunisten.) Dagegen muß ich mich ganz ent⸗ schieden wehren und mich dafür einsetzen, daß auch nicht einmal mit einem Gedanken an eine solche Möglichkeit herangetreten wird. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.)

Was ist denn aus dem Material zu ersehen, das in der Inter⸗ pellation selbst angegeben ist und das der Herr Abgeordnete Dr. Rosenberg hier zum Teil vorgetragen hat? Ich nehme an, daß es im Ausschuß noch ergänzt werden soll, weil es sonst nicht gerade sehr viel sein würde. Immer und immer die Behauptung der ein⸗ seitigen Klassenjustiz (sehr richtigl bei den Kommunisten), ver⸗ bunden mit der weiteren Behauptung, welche ungeheuer zahlreichen

Fälle in Betracht kämen. Vom menschlichen Standpunkt

1 (Große Unruhe und fortgesetzte Zurufe von den Kommunisten.) Der Herr Abgeordnete Dr. Rosenberg hat von tausend in der Interpellation steht „Tausenden“ Fällen gesprochen, wo heute noch politische Gesangene in Zuchthäusern und Gefängnissen schmachten. Nachher hat er ja eine zahlenmäßige Angabe gemacht: es seien noch 190 politische Gefangene im Zuchthaus. Wir im Reichsjustizministerium haben naturgemäß die ganze Sache ist ja doch sehr rasch auf die Tagesordnung gekommen nur das Zahlenmaterial für diejenigen Fälle, die von den ehemaligen Gerichten, dem Reichsgericht und dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik abgeurteilt worden sind. Da darf ich nun die Zahlen, die uns bekannt sind, mitteilen. Es sind noch heute in Strafhaft 20 aus Fällen der Verurteilung durch die außer⸗ ordentlichen Gerichte und 179 aus Fällen der Verurteilung durch den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik und des Reichs⸗ gerichts. Ganze 199 Fälle, für die das Reich zuständig ist! (Leb⸗ hafte Zurufe von den Kommunisten: Das ist gerade genug!) In Untersuchungshaft befinden sich 44 Fälle. Demgegenüber darf man nicht mit so hochgegriffenen Zahlen, mit solchen Wendungen wie „Tausende von Fällen“ ins Land hinausgehen. Das entspricht nicht der Wahrheit.

Ich möchte mich auch mit aller Entschiedenheit gegen die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenberg in bezug auf gewisse Reichsgerichtsurteile wenden. Ich muß offen ge⸗ stehen: ich habe es von Herrn Dr. Rosenberg nicht erwartet, daß er hier solche Ausführungen hat machen können. Er hat zum Ausdruck gebracht, daß sich das Reichsgericht bewußt über den Amnestiewillen des Gesetzgebers hinweggesetzt habe. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Den einen Ausdruck hat er zurück⸗ genommen. Es bleibt also übrig, daß er in einem zweiten Falle noch von Rechtsbeugung gesprochen hat. Was war die ganze Be⸗ gründung für diesen dem höchsten Gerichtshof gegenüber doch geradezu ungeheuerlichen Vorwurf? Die ganze Begründung be⸗ stand in einer juristischen Konstruktion über die Frage einer fort⸗ gesetzten Handlung. Er hat also weiter nichts anzuführen gewußt, als eine juristische Konstruktion, wo doch der Herr Abgeordnete Rosenberg als Professor wahrscheinlich auch sehr wohl weiß, daß man über solche Fragen sehr verschiedener Meinung sein kann, zumal auch durch einen Zwischenruf aus dem Hause bereits klar⸗

gestellt ist, daß die Juristenwelt darüber ebenfalls anderer Ansicht ist als der Herr Abgeordnete Dr. Rosenberg. Herr Abgeordneter Rosenberg hat ausgeführt, das Reichsgericht stelle sich gegen die kommunistische Partei als solche (lebhafte Rufe von den Kom⸗ munisten: Sehr wahr!), während doch die Kommunistische Partei in ihrer Betätigung frei sei. Gewiß, die Kommunistische Partei ist in ihrer Betätigung frei? aber nur soweit, als sie sich von Strafbarkeiten bei ihrer Betätigung fernhält. (Sehr gutF! rechts.) Wenn der Herr Oberreichsanwalt in solchen Fällen gegen die Kommunisten eingreift, wo es sich um strafbare Handlungen dreht, dann tut er das auf Grund des Legalitätsprinzips, und er muß es tun. Jedenfalls protestieren wir energisch dagegen, daß etwa eine parlamentarische Kontrolle in das Legalitätsprinzip eingreift.

Ich habe das Gefühl, daß der ganze Antrag der Herren Kom⸗ munisten im Grunde genommen gar nicht auf eine Amnestie hin⸗ ausläuft. (Lebhafte Rufe von den Kommunisten: Unerhört! Glocke.) Was ist denn dabei unerhört? (Zuruf von den Kommu⸗ nisten: Ihr Geschwätz!)

Reichsminister der Iunstiz Hergt: Es mag sein, daß die Herren vielleicht mehr daran denken, daß das Begnadigungs⸗ verfahren in ihrem Sinne geändert werden könnte. Wir sind durchaus bereit, bei den Ausschußberatungen (Rufe rechts. Erregte Gegenrufe von den Kommunisten.)

Reichsminister der Justiz Hergt: Meine Damen und Herren! Ich wollte eben über ein Gebiet sprechen, das doch auch Sie (zu den Kommunisten) sehr angehen sollte, nämlich das Gebiet des Begnadigungsverfahrens. Ich bin durchaus der Meinung, daß wir auch über dieses Verfahren uns bei den Aus⸗ schußberatungen aussprechen können, und ich bin als Reichsjustiz⸗ minister vollkommen bereit, Ihnen in ganzem Umfange Rechen⸗ schaft zu geben. Auch ich will Ihnen das gesamte Material auf diesem Gebiete vorlegen. Sie sollen selbst nachprüfen können, ob nicht da eine ganz klare Linie von seiten des Reichsjustizministe⸗ riums innegehalten worden ist. (Stürmischer Widerspruch von den Kommunisten.) Nein, aber eine Linie der Gerechtigkeit. Es ist gewiß notwendig, daß wir solchen Fragen auch vom Gesichts⸗ punkte der Menschlichkeit gegenübertreten, und ich bin der letzte, der nicht diesen Gesichtspunkt durchaus für richtig hält. Aber Mitleidsfragen, Fragen des Einzelwohls müssen letzten Endes doch hinter der Frage des Gesamtwohls, hinter der Frage der Pflicht dem Staate gegenüber, hinter den Fragen der Gerechtig⸗ keit und des Rechts, das Recht bleiben muß, zurücktreten; denn immer noch ist die Gerechtigkeit das Fundament eines jeden Staatswesens, auch bes unsrigen. (Beifall rechts. Erregte Zurufe von den Kommunisten.)

Abg. Rosenfeld (Soz.) erklärt, seine Fraktion sei empört über die Ausführungen des Ministers. Die persönliche Ein⸗

stellung des Ministers, der bekanntlich auch anders könne, habe nicht überraschen können. Seine Ausführungen, besonders über die angeblich so geringe Zahl der Inhaftierten, hätten aber wie eine Verhöhnung gewirkt. (Widerspruch rechts.) Der Redner er⸗ klärt, seine Partei sei für die Amnestie. Man müsse in Deutsch⸗ land von einer Klassenjustiz sprechen. (Unruhe rechts.) Ueber die Notwendigkeit einer Amnestie habe der Minister überhaupt kein Wort geäußert. Die Rechte habe früher stets in der Rechtspflege Parteipolitik vertreten. Die Deutschnationalen hätten früher, als es sich um Leute wie Lüttwitz gehandelt habe, durchaus die Am⸗ nestie gefordert. Die Strenge unserer Justiz sei nicht zu be⸗ streiten. Der Minister habe wie ein Parteimann gesprochen. (Widerspruch rechts.) Es lägen durchaus Gründe für die An⸗ wendung der Amnestie vor. Entgegen dem Willen des Grc. gebers würden immer noch Zuchthausstrafen gefällt, obwohl z. Geheimrat Kahl selbst dem Willen des Gesetzgebers Ausdruck ver⸗ liehen habe. Gegen den Willen des Reichstags hätten verschiedene Länder, z. B. Thüringen, die alten Amnestien noch nicht durch⸗ geführt. Das Londoner Abkommen sollte eine umfassende Reichs⸗ amnestie zur Folge haben. Sie sei aber heute noch nicht ge⸗ kommen. Der Redner bespricht dann den Fall Roßbach, bei dem das Strafverfahren so lange verschleppt worden sei, bis die Am⸗ nestie habe wirksam werden können. Roßbach sei ein Rechtsmann. Ganz anders verfahre man gegen die Arbeiter von links. Trotz⸗ dem sage der Minister, eine neue Amnestie sei nicht nötig. Ein Stahlhelmer, der einen Reichsbannermann totgeschossen habe, sei freigesprochen worden. (Rufe links: Unerhört!) Aus einer Film⸗ kritik eines kommunistischen Redakteurs habe das Reichsgericht Hochverrat geschlossen. In letzter Zeit habe der Oberreichsanwalt ogar den Vertrieb von Büchern durch Kommunisten in einem

lle als Hochverrat bezeichnet. Im Gegensatz zu seinem Vor⸗ gänger Bell habe der jetzige Justizminister Hergt nicht das Be⸗ stehen einer juristischen Vertrauenskrise anerkannt, sondern die zunehmende übertriebene Kritik an der Rechtspflege abgelehnt. Redner setzt sich nochmals für eine umfangreiche neue Amnestie ein für die unglücklichen Opfer der Justiz.

Abg. Wegmann (Zentr.) hält es für falsch, daß die Par⸗ teien, die zum Staate ständen, die ihn schützen wollten, sich immer wieder damit einverstanden erklärten, daß die politischen Ver⸗ brecher, die den Staat bedrohten, amnestiert würden. Das Zen⸗ trum lehne das grundsätzlich ab. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Nach beiden Seiten?) Selbstverständlich nach beiden Seiten. (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Auch gegenüber Lütt⸗ witz und Ehrhardt2) Die Sozialdemokraten hätten für die Amnestie für Lüttwitz und Ehrhardt gestimmt. Wenn es nach dem Zentrum gegangen wäre, dann wären diese Hochverräter nicht amnestiert worden. (Hört! hört!) Eine Amnestie gebe einen Anreiz für alle diejenigen, die den Staat bekämpften und seinen Bestand bedrohten. Der Redner erklärt sich grundsätzlich gegen jede Amnestie; denn bei einer all⸗ gemeinen Amnestie würden stets Würdige und Unwürdige be⸗ troffen. Selbst die Sozialdemokratie und die Kommunisten hätten nichts gegen die Amnestierung von Ehrhardt gehabt. Man könne nicht von einer Hartherzigkeit der Republik bei Begnadigungen von politischen Gefangenen reden, auch nicht von einer einseitigen Bevorzugung der Rechtsstehenden. Der kommunistische Abgeord⸗ nete Stöcker habe selbst zugegeben, daß die letzte Amnestie von 1925 die Linke besser behandelt hätte. (Widerspruch bei den Kommu⸗ nisten.) Die sollten die hochverräterischen Unter⸗ nehmungen ablehnen. Es komme vor allem darauf an, Mil⸗ derungen eintreten zu lassen, auch soweit sie das Republikschutz⸗ gesetz will. Man solle nicht eine neue Amnestie fordern, sondern dafür eintreten, daß Härten in den einzelnen zu prüfenden Fällen vermieden werden.

Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.): Amnestien können aus allerlei menschlichen oder politischen Gründen oder wegen politischer Er⸗ eignisse, wozu ich allerdings nicht den Eintritt der Deutsch⸗ nationalen in die Regierung rechne (Heiterkeit), ergehen. Wenn aber Herr Rosenfeld auf meinen Briefwechsel mit dem Reichs⸗ anwalt hinwies, so handelt es sich doch um juristische Ansichten. Auf den Rau kann man die Amnestie nicht anwenden, er ist ge⸗ flohen. Auf die kommunistischen Methoden fallen wir nicht hin⸗ ein. Die Kommunisten wollen den Reichstag zum Oberrichter über das Reichsgericht machen, das machen wir nicht mit. Wenn die Kommunisten die verlangte Amnestie mit der Schlechtigkeit unserer Gesetzgebung oder Rechtsprechung begründen, dann sagen wir nein und abermals nein. 1u.“

Abg. Dr. Rosenberg (Soz.) widerspricht im Schlußwort den Ausführungen des Ministers. Die deutschnationalen Leute der Schwarzen Reichswehr könne man nicht in die Amnestie mit hineinnehmen. Das Reichsgericht betrachte heute schon die Zugehörigkeit zur kommunistischen Partei als eine strafbare Handlung. 1u

Der beantragte Gesetzentwurf wird dem Rechtsausschuß überwiesen. Die Interpellation ist mit der Aussprache erledigt.

Nächste Sitzung Freitag 1 ½ Uhr: Inter⸗ pellation über den Fall Keudell und kommunistisches Miß⸗ trauensvotum gegen diesen Minister; Gesetzentwurf über die Wohnungszählung; Anträge aus dem Hause wegen Fürsorge hee erwerbslose Seeleute; Interpellation wegen Handels auf

en Bahnhöfen.

Schluß gegen 4 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 8. d. M. unter dem Vorsitz des Abgeordneten Heimann (Soz.) die Beratung des Reichshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1927 fort, und zwar bei den zurück⸗ gestellten oder dem Unterausschuß zur Vorberatung überwiesenen Etatspositionen und Anträgen zum „Haushalt des Reichsarbeits⸗ ministeriums“. Dem Bericht über diesen Etat erstatteten die Abgg. Hoch (Soz.) und Ersing (Bentr.). Eine längere De⸗ batte entspann sich über den Etatstitel, der die produktive Er⸗ werbslosenfürsorge betrifft. Für diese Zwecke sind im Etat 50 Millionen Reichsmark angesetzt. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns führte aus, daß bei der produktiven Erwerbslosen⸗ fürsorge scharf E. werden müsse zwischen den Notstands⸗ arbeiten und dem Arbeitsbeschaffungsprogramm. Die Arbeits⸗ beschaffung besteht in erster Linie darin, durch Einwirkung der Reichsregierung auf öffentliche Körperschaften oder Unterneh⸗ mungen die Arbeitsmöglichkeiten in der Weise zu verstärken, daß die betreffenden Unternehmungen ihrerseits mehr Aufträge er⸗ teilen, als sie nach ihrem Etat ursprünglich vorgesehen hatten. Beispielsweise wurden die mit dem Reich in enger Verbindung stehenden Stellen, wie die Reichsbahn⸗Gesellschaft und die Reichs⸗ vost, durch das Reichsarbeitsministerium veranlaßt, selbst als großen Maßstabes zu wirken; hier konnte am leichtesten die erstrebte sozialpolitische Wirkung gesichert werden, der Wirtschaft in ihrer ganzen Breite durch Belebung der so⸗ genannten Schlüsselgewerbe einen Antrieb zur Besserung zu geben. Durch das Arbeitsbeschaffungsprogramm wurden allein im letzten Halbjahr Hunderte von Millionen in Arbeit umgesetzt, also durch die Anregung des Reichsarbeitsministeriums zusätzliche Arbeit in großem Maßstabe geschaffen. Als ein weiteres Gebiet, auf dem sich umfangreiche Arbeitsgelegenheiten erschließen lassen, kam der Bau von Wasserstraßen in Frage. Der Reichsverkehrsminister (Wasserstraßenabteilung) erklärte sich auf die Anregung des Reichs⸗ arbeitsministeriums hin bereit, einen Teil der Arbeiten, die für das Haushaltsjahr 1927 vorgesehen war, noch im Jahre 1926 aus⸗ führen zu lassen. Auch beschloß die Reichsregierung, veegei geise neue Kanalbauten in Angriff zu nehmen. Leider sind bei An⸗ forderung der Mittel im Reichstag die Meinungen im Widerstreit gewesen, so daß hier Streichungen erfolgten. Im Rahmen des

liegt die

Arbeitsbeschaffungsprogramms kann die Reichsregierung lediglich

zusätzliche Arbeitsgelegenheit schaffen; weitere Einwirkung auf die Betriebe, an die die Arbeitsauftrage von der Reichsbahn oder den anderen öffentlichen Körperschaften vergeben worden sind, ist im allgemeinen dem Reichsarbeitsministerium nicht möglich. Anders Sache bei Vergebung der Notstandsarbeiten, die vom Reichsarbeitsministerium finanziert werden. Hier kann und wird über die Verwendung der Mittel jede Auskunft gegeben werden. Der Ausschuß genehmigte den Etatstitel. Auch der übrige Etat des Reichsarbeitsministeriums, soweit er noch nicht erledigt war, wurde vom Ausschuß verabschiedet. Angenommen wurde eine Entschließung des Abgeordneten Schmidt⸗Stettin (D. Nat.), die Reichsregierung zu ersuchen, bei den geplanten Neu⸗ oder Umbauten von Finanz⸗, Zoll⸗ oder Versorgungsämtern für die möglichst gemeinsame Unterbringung von Finanz⸗, Zoll⸗ und

Versorgungsämtern in einem Dienstgebäude zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs und zur Ersparnis von Sachausgaben zu

sorgen. In kurzer Aussprache wurden auch die Restpunkte des Etats des Reichsministeriums für die be⸗ setzten Gebiete erledigt. Es folgte eine Aus⸗ sprache über die „‚Reichszentrale für Heimatdienst“ im Rahmen der Etatsberatung des Haushaltsplans der Reichskanzlei. Abg. Schulte (Zentr.), der Vorsitzende des par⸗ lamentarischen Beirats der Reichszentrale für Heimatdienst, be⸗ gründete zwei Anträge, einen auf Bereitstellung von Mitteln für die Aufnahme der Aufklärungsarbeit in der geräumten erstenm Zone und einen zweiten Antrag auf Einstellung von planmäßigen Beamtenstellen in den laufenden Etat. Beide Anträge wurden dem Unterausschuß zur Beschlußfassung überwiesen. Abg. Torg⸗ ler (Komm.) behauptete, daß bei einzelnen Verlagsanstalten, die mit der Reichszentrale für Heimatdienst zusammenarbeiten, Miß⸗ stände im Verrechnungswesen vorhanden sein sollen, die einer Klarstellung bedürfen. Abg. Sollmann (Soz.) hielt den parla⸗ mentarischen Beirat für das zuständige Organ zur Klarstellung dieser Dinge. Er betonte, daß die Reichszentrale für Heimat⸗ dienst im ganzen eine verdienstliche Tätigkeit auch für die arbeiten⸗ den Klassen entfaltet habe. Den gleichen Standpunkt vertrat Abg. Hartwig (D. Nat.). Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) erörterte die Bedeutung der Reichszentrale für die staatsbürger⸗ liche Fortbildung. Der Kritik stünden ansehnliche Leistungen gegen⸗ über. In der Literatur des politischen Bildungswesens der deut⸗ schen Parteien klafften eiee Lücken. Für die Auslands⸗ aufklärung könne die Zentrale, wenn sie richtig arbeitete, erzieherisch wirken. Der Etatstitel der Reichszentrale für Heimatdienst wurde ebenfalls dem Unterausschuß zur weiteren Beratung überwiesen. Bei dem Etatsposten, der die „Förderung des Nachrichten⸗ wesens im Inlande“ betrifft, wurde gefragt, ob aus diesem Posten auch die Unterstützungen für die „DAZ“ entnommen worden sind. Da von Regierungsseite zugegeben wurde, daß allerdings nur sporadisch und in verhältnismäßig geringen Beträgen seiner⸗ zeit Unterstützungen für die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ auch aus diesem Fonds gegeben wurden, beschloß der Ausschuß, diesen Etatstitel ebenfalls dem Unterausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen. Im übrigen wurde der Etat des Reichs⸗ kanzlers und der Reichskanzlei verabschiedet und der Ausschuß vertagte sich auf Mittwoch, den 9. Februar.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags be⸗ handelte am 9. d. M. im Rahmen der Restberatung des Haust. halts des Reichsverkehrsministeriums zunächst den Fal Junker’ s. Abg. Dr. Qu 8s (D. Nat.) erstattete im Auftrag des Ausschusses einen ausführlichen Bericht, worin er, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, aus führte, daß die allgemeinen Bewilligungen dieses Etats auf dent Gebiete des Luft⸗ und Kraftfahrwesens gegenüber dem Vorjahre mit einer Minderforderung von 4 425 000 Mark abschließen. Dis

erheblichste Minderforderung findet sich beim Kapitel. Förderung des Luftfahrwesens, und zwar in Höhe von 7,3 Millionen. Decz

Berichterstatter wünschte Auskunft darüber, ob die Ersparnisse durch die Abstoßung der Beteiligung an den Junkers⸗Werken hervorgerufen werden. Dr. Quaatz gemeinsam mit (Dem.) den Auftrag erhalten, die tatsächlichen und Rechts⸗ verhältnisse zwischen dem Reich und Junkers zu prüfen. Ir⸗ folgedessen hat eine mündliche Verhandlung unter dem Vorsitz des Reichsverkehrsministers am 10. August vorigen Jahres stattzs gefunden. In einer weiteren Sitzung am 16. August empfahl der Reichsverkehrsminister, für die Frage, welche Ansprüche für

das Reich oder für Junkers sich aus dem russischen Geschaft er⸗

geben, eine Kommission einzusetzen. Außerdem wurde vereinbarft daß sowohl Professor Junkers wie auch die J.F. A. und die Be⸗ hörden die Presse zur Vertretung ihrer Interessen und Ansichten, nicht in Anspruch nehmen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten gelang es, eine Erörterung zwischen dem Reichswehrministeriund und den Rechtsbeiständen der Firma Junkers in die Wege zu leiten. Daneben lief ein Gedankenaustausch über die künftige Zusammenarbeit mit Junkers. der R verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsfinanz⸗ minister Kenntnis von der vfe des Reiches, die J. F.A. zu privatisieren und gleichzeitig alle zwischen Reichsregierung und, Junkers bestehenden Difserenzen zu bereinigen. Der Reichs⸗ finanzminister hatte unzweidentig weitere Zuschüsse abgelehnt. Die Verhandlungen, die zunächst zwischen den beteiligten Firmen direkt, sodann nach Anrufung des Berichterstatters mit diesem eführt wurden, hatten jedoch kein Ergebnis, weil Professotz Funkers in der J. F.A. die alleinige Führung verlangte. Deshal wurde dieser Gedanke nicht weiter verfolgt. Die Zuschüsse der Reichskasse haben nach amtlicher Aufstellung am 24. Januar 1927 insgesamt 23 Millionen ausgemacht. Die in der Bilanz des Werkes steckenden Werte des Reiches schienen verloren. Alle be⸗ teiligten Faktoren waren über die aussichtslose L s ces Werkes in seiner jetzigen Verfassung einig. Ein Konkurs erschien mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar, eine Liqudation S zu lange gedauert. Ferner wollte man nicht plötzlich jede Rücksicht, auf Professor Junkers fallen lassen. Deshalb ents chraß sich das Reich auf Vorschlag der beiden Berichterstatter seine Beteiligungen und Kredite Hhuschreiben und das Werk mit allen Aktiven und Passiven an Professor Junkers zurückzuübereignen. Hierbei wurden jedoch Werte von einigen Millivnen für das Reich ge⸗ rettet, darunter die Beteiligung an der Snseheoh und ein Betrag von rund 4 Millionen in bar und in Geräten. Junkers ver⸗ zichtete auf alle Ansprüche aus dem sogen. russischen Geschäft und für die Zukunft auf die Inanspruchnahme jeglicher öffentlichen Mittel. Der Redner ging dann auf die Presseangrisse in der Junkersangelegenheit ein. Ein Berliner Journalist, Fehr. v. Gleichen, hatte gegen den Berichterstatter und gegen den Ab⸗ geordneten Breitscheid den Vorwurf der Korruption erhoben. Gegen diese Angriffe hat Dr. Quaatz am 28. Dezember Straf⸗ antrag wegen Beleidigung gestellt. Der Verleumder elbst habe übrigens in einem Privatbrief an einen anderen Rei stags⸗ abgeordneten bereits zugegeben, daß er keine Beweise in der Hand habe. Dr. Breitscheid ist seines Wissens ganz unbeteiligt. Ueber die Zukunft der deutschen Luftverkehrsunternehmungen erbat der Redner nähere Aufklärungen vom Reichsverkehrsministerium. Er wies auf die nationale und internationale Bedeutung des Flugverkehrs nach Königsberg hin und empfahl, ihn nicht zu verringern, wie es leider beasichtigt zu sein scheine. Der Berich:⸗ erstatter legte folgenden Antrag vor: „Zur Verbesserung der Luft⸗ verkehrsverbindungen mit Ostpreußen sind dem Titel 500 000 Mark zuzusetzen.“ Der Rednev würdigte sodann die Tätigleit der Deutschen Lufthansa, deren planmäßiger Verkehr 1926 meht als sechs Millionen Kilometer betragen habe gegen noch ni fünf Millionen im Vorjahre. Erfreulich seien auch die Lei tungen der Hansa Luftbild⸗G. m. b. H., einer Tochtergesellschaft der Hansa, auf photographischem und photogrammetrischem ebiet. 39 Erfolge ihrer Karthographie würden z. B. auch im Ausland 82 erkannt. Besonders pflegsame Förderung solle man 8 Schädlingsbekämpfung durch das Flugzeug angedeihen —— 18er Redner gab dann eine Uebersicht über Aufwendungen es Aus landes für die Luftfahrt. Danach verausgaben die Ve

Bei der vorjährigen Etatsberatung hat dem Abg. Dr.⸗Ing. Wieland

Am 27. Oktober gab der Reichs’.

inigten

Staaten 82 ⁄½6 Millionen Dollars oder rund 350 Millionen Mark, Engkand 20,8 Millionen Pfund oder 420 Millionen Mark, Frank⸗ reich 721 % Millionen Franks, Italien 700 Millionen Lire. Auf dem Gebiete des Kraftfahrwesens regte der Berichterstatter ein usammenwirken des Reiches und der Länder mit Provinzen,

meinden und Wirtschaftskreisen zur planmäßigen Schaffung eines Netzes größerer Verkehrsstraßen mit internationalen An⸗ chlüssen an. Er fragte, wie weit die Arbeiten der Hemengesellschaft für Straßenbau gediehen seien. Staats⸗ sekretär Dr. utbrod gab folgende Erklärung in der Frage Junkers ab: „Zur Bereinigung des Falles Junkers haben sich eine Reihe von dem Haushaltsausschuß angehörigen Abgeordneten großer Parteien für eine gütliche Einigung zwischen Professor Junkers und dem Reiche eingesetzt und bei den darauf eingeleiteten Verhandlungen maßgeblich mitgemirkt. Weitere Angehörige des Haushaltsausschusses sind von diesen Abgeord⸗ neten über die Verhandlungen unterrichtet und auf dem laufenden erhalten worden. Im Verfolg dieser Verhandlungen hat die Reichsregierung in Uebereinstimmung mit den bezeichneten Abgeordneten einem Abkommen zugestimmt, wie es der Herr Abg. Quaatz soeben kurz skizziert hat, wonach die bisher im Eigentum des Reichs befindlichen Aktien der Junkers Flugzeug⸗ werke A.⸗G. unter gleichzeitigem Verzicht auf die der Gesell⸗ schaft und Professor Junkers gewährten Darlehen und Vor⸗ schüsse gegen Gewährung bestimmter Leistungen an Professor Junkers zurückzugeben sind. Abschrift des Abkommens ist in den Händen der erwähnten Abgeordneten. Die aus dem Abkommen

isher fälligen beiderseitigen Leistungen sind im großen und

ganzen bewirkt worden. Der Haushalt für das Luftfahrwesen erfährt durch diese Regelung eine erhebliche Entlastung, zumal Professor Junkers in dem Abkommen auf jegliche Inanspruch⸗ nahme von Darlehen und Beihilfen aus öffentlichen Mitteln für die Zukunft verzichtet hat.“ Abg. Stücklen (Soz.) widersprach der Ansicht des Staatssekretärs, daß der Haushaltsausschuß mit dem Verfahren des Reichsverkehrsministeriums absolut einver⸗ standen gewesen sei, also das Reichsverkehrsministerium gewisser⸗ maßen gedeckt sei. Abg. Dietrich⸗Baden (Dem.) betonte, daß seine Fraktion durchaus für eine gütliche Einigung mit Junkers gewesen sei. Aber es sei bedauerlich, daß man dem russischen Geschäft nicht völlig auf den Grund gekommen sei. In deutschem Interesse liege es aber vor allem, daß dasjenige, was das Junkersche Unternehmen technisch erfunden und praktisch erprobt habe, nicht verloren gehe; denn Junkers habe nun einmal mit seinem Stahlflugzeug als erster das moderne Flugzeug geschaffen, angesichts dieser großen kulturtechnischen Tatsache dürfe man den ganzen Betrieb nicht lediglich vom kaufmännischen Standpunkt aus betrachten. Auch dürfe nicht vergessen werden, daß eine Förderung der Entwicklung des Flugzeugwesens für den zukünftigen Verkehr und die friedliche Beschäftigung der Bevölke⸗ rung von größter Bedeutung werden könne. Auch Abg. Groß (Zentr.) wies auf die große wirtschaftliche Bedeutung einer günstigen Entwicklung des Flugzeugwesens hin. Vor allem müsse der einheimische Motorenbau in stärkerem Maße als bisher gefördert werden. Redner trat dann dafür ein, daß die Ver⸗ suchsanstalt für Luftschiffahrt nach Stuttgart verlegt werde. Abg. Dr. Hertz (Soz.) lehnte im Namen seiner Fraktion die Verantwortung dafür ab, daß bei der Junkers⸗Angelegenheit viele Millionen ohne volkswirtschaftlichen Nutzen ausgegeben worden seien. Die Auskünfte, die über das russische Geschäft gegeben worden seien, halte Redner für durchaus ungenügend. Seine Fraktion werde bei der Beratung des Wehretats darauf bestehen, daß diese Sache genügend aufgehellt werde. Abg. Stücklen (Soz.) dankte dem Berichterstatter Abg. Quaatz für die vortreffliche Berichterstattung. Auch dem Abg. Wieland (Dem.) müsse gedankt werden, der zusammen mit dem Abg. Quaatz die sehr schwierige Arbeit des Berichtes übernommen habe. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf Donnerstag.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Kahl (D. Vp.) die Beratung der Anträge auf Reform des Ehe⸗ lceibungsverfahreus zu Ende geführt. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) bezweifelte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß es jemals ge⸗ lingen werde, die Lüge im Ehescheidungsprozeß auszuschalten. Auch die Einführung der objektiven Ehezerrüttung als Schei⸗ dungsgrund werde daran nichts ändern. Die Beweisführung für das Vorliegen dieses Grundes werde außerordentlich schwierig sein. Noch komplizierter werde die Sache dadurch, daß Abgeord⸗ neter Dr. Kahl als Voraussetzung für die Klage auf Grund ob⸗ jektiver Zerrüttung den vorherigen Abschluß eine Vertrages zur Regelung der Unterhaltungspflicht verlangt. Hier werde schließ⸗ lich doch der Richter bei der Weigerung des einen Teiles eingreifen müssen. Der schwächere Teil bei den Unterhaltungsverträgen sei Ummer die Frau. Selbst bei Einführung der objektiven Zer⸗ rüttung als Scheidungsgrund werde der beklagte Teil immer den Nachweis versuchen, daß der Kläger der schuldige Teil sei. Eine bessere Lösung wäre vielleicht die Uebernahme des Schweizer Rechts von 1907. Danach wäre derjenige Teil nicht zur Schei⸗ dungsklage berechtigt, auf dessen Schuld vorwiegend die Zer⸗ rüttung zurückzuführen sei. Notwendig wäre eine Reform in der Richtung, daß bei Psychopathen die Scheidung auch zulässig sei, wenn Geisteskrankheit nicht nachzuweisen sei. In diesem Falle dürfte auch dem Kläger nicht die Unterhaltspflicht auf⸗ erlegt werden. Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) stimmte dem Vorredner darin zu, daß das Schweizer Recht am besten die Schwierigkeiten beseitige, die sich aus der Berührung des Ver⸗ schuldungsprinzips mit der objektiven Zerrüttung ergeben. Abg. Dr. Lohmann (D. Nat.) erklärte, am Verschuldungsprinzip müsse grundsätzlich festgehalten werden. Die objektive Zerrüttung als Scheidungsgrund werde die jetzt bedauerten Mängel des Ver⸗ fahrens nicht beseitigen, höchstens dann, wenn beide Gatten in dem Willen zur Scheidung einig seien. Die Uebernahme der Be⸗ stimmung des Schweizer Rechts wäre vielleicht so weit empfehlens⸗ wert, daß man auch im deutschen Recht den Verschuldungsbegriff nicht so eng begrenze, wie es jetzt geschehe. Auch in bezug auf die Scheidung wegen Geisteskrankheit seien heute die Grenzen zu eng gezogen; hier sollte man die Scheidung auch bei psycho⸗ pathischer Veranlagung des einen Teiles zulassen. Abg. Helene Weber (Zentr.) betonte, die sakramentale Unauflöslichkeit der Ehe im Katholizismus habe an sich für das Zentrum nichts mit dem Ehescheidungsrecht zu tun. Aus rein staatsbürgerlichen Ge⸗ sichtspunkten heraus wende sich das Zentrum gegen den Begriff der objektiven Zerrüttung. Ein Verschulden werde schließlich in jedem Falle vorliegen. Die jetzigen Uebelstände würden sich wohl vermeiden lassen, wenn die Richter bei der Beweisführung für das Verschulden neue Wege einschlagen. Abg. Dr. Marie Lüders (Dem.) erwiderte, die Hoffnung der Vorrednerin auf eine bessere Verhandlungspraxis der Richter könne sich erst verwirklichen, wenn die enge Begrenzung des Verschuldungsbegriffs aus dem Gesetz ferausgenommen werde. Dann sei aber dem freien Ermessen des Richters ein so großer Spielraum geboten, daß die Urteile ganz verschieden ausfallen würden, je nach der Weltanschauung und Denkweise des Richters. Das Verschuldungsprinzip habe keinen Raum, wenn die Ehe zerrüttet ist dadurch, daß der eine Teil schwer hysterisch und übernervös sei, ein Zustand, für den ihn kein Verschulden treffe, der aber die Fortsetzung der Ehe unmöglich machen könne. Abg. Dr. Lohmann (D. Nat.) hielt eine Behebung vieler Schwierigkeiten dann für möglich, wenn in dem geltenden Recht die Zulässigkeit der Scheidung nicht mehr davon abhängig gemacht werde, daß eine „schwere“ Verletzung der ehelichen Pflichten vorliege. Beim Fortfall des Wortes „schwere“ wäre dem richterlichen Ermessen größerer Spielraum gegeben.

Ahg. Creutzburg (Komm.) bedauerte die Erklärung des Reichsjustizministers Hergt in der letzten Sitzung. Die Regierung könne nicht die Feststellung des Abg. Dr. Kahl bestreiten, daß die Reformbewegung so alt ist wie das geltende Ehescheidungsrecht. Darum müsse die Regierung zu dem Problem Stellung nehmen. lindestens müsse die Ehescheidung dann erleichtert werden, wenn beide Chegatt wegen X“ Zerrüttung die Scheidung

anstreben. Abg. Dr. Landsberg (Soz.) stellte die Einmütigkelt aller Parteien darin fest, daß der Ehescheidungsprozeß von dem Schmutz befreit werden solle, der ihm jetzt anhafte. Wenn der Scheidungsgrund der Geisteskrankheit festgestellt sei, dann sollte die jetzt bestehende Karenzzeit ganz fortfallen. Der Begriff der objektiven Zerrüttung ließe sich vielleicht so einführen, vicß im Gesetz die Scheidung zugelassen werde, „wenn die Voraussetzungen der Ehescheidung gegeben wären, falls nicht derjenige Teil, dem die Zerrüttung zur Last falle, für die Eigenschaften, die die Zer⸗ rüttung zuwege gebracht hätte, subjektiv nicht verantwortlich ge⸗ macht werden könne“. Damit könnten die psychopathischen Grenz⸗ fälle getroffen werden. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) wandte sich gegen einen Ersatz des Verschuldungsprinzips durch das Zer⸗ rüttungsprinzip. Eine Reform wäre vielleicht angebracht in der Richtung, daß auch ohne festgestellte Geisteskrankheit eine Ehe eschieden werden könne, wenn die schwere Hysterie des einen gatten zu einer Zerrüttung der Ehe geführt habe. Abg. Dr. Anna Stegmann (Soz.) hielt eine Zerrüttung der Ehe für gegeben, wenn die Ehegatten schon jahrelang getrennt lebten, wenn beide Teile die Scheidung wollten oder wenn der eine Teil sich nachweisbar nur aus niedrigen selbstsüchtigen Motiven der Scheidung widersetze. Schwere Hysterie müßte immer als Scheidungsgrund anerkannt werden, auch wenn sie sich nicht in rohen Formen äußere. Die Erleichterung der Ehescheidung sei keineswegs eine Schädigung der Frauen. Gerade von den Frauen werde diese Forderung erhoben. Abg. Dr. Lehmann (D. Nat.) regte an, im § 568 auch den letzten Satz zu streichen, der als schwere Verletzung der ehelichen Pflichten körperliche Mißhand⸗ lungen anführe. Der Wegfall dieses Satzes würde es dem Richter erleichtern, die Unmöglichkeit der Fortführung der Ehe auch dann festzustellen, wenn die Zerrrüttung nicht durch so grobes Ver⸗ schulden, sondern durch andere Gründe hervorgerufen sei. Damit war die allgemeine Aussprache abgeschlossen. In einem Schluß⸗ wort betonte der Vorsitzende Abg. Dr. Kahl (D. Vp.), die Aus⸗ sprache habe die wertvolle Erkenntnis gebracht, daß man vielfach geneigt sei, in bezug auf den Ehescheidungsgrund der Geistes⸗ krankheit eine Erleichterung durch Aenderung der jetzigen zu eng gefaßten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs herbeizu⸗ führen. Weiter habe sich herausgestellt, daß gewisse Verbindungs⸗ linien zwischen dem Verschuldungsprinzip und dem Zerrüttungs⸗ prinzip gesucht werden müßten. Schließlich bestehe Einigkeit darüber, daß in jedem Falle die Unterhaltspflicht geregelt werden müsse. Vorsitzender Dr. Kahl empfahl, der allgemeinen Aus⸗ sprache nicht unmittelbar die Spezialberatung anzuschließen, sondern zunächst den Ausschußmitgliedern Zeit zu lassen, ihre Anregungen als Anträge zu formulieren und mit ihren Fraktionen Rücksprache zu nehmen. Die Vertreter aller Parteien stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden zu und baten ihn, seine An⸗ sichten in einem Antrag niederzulegen, zu dem die ursprünglichen Parteinanträge als Aenderungsanträge gelten würden. Die Reichsregierung wird ersucht, dem Ausschuß eine Zusammen⸗ stellung über das ausländische Ehescheidungsrecht zugleich mit Scheidungsstatistiken aus diesen Ländern vorzulegen.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags begann gestern die Einzelberatung zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über die Arbeitslosenversicherung. Die §§ 1 bis 33, die die Organisation betreffen, wurden zurückgestellt. Die §§ 34 und 35, die den Kreis der Versicherungspflichtigen feststellen, wurden mit einer unwesentlichen Aenderung in der Regierungs⸗ fassung bestätigt. Die Beratung wird Freitag fortgesett.

-Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tag setzte am 9. d. . in Fortführung der Beratung des Kultushaushalts die allgemeine Aussprache zum Ab⸗ schnitt „Lehrerbildung und Volksschulwesen“ fort. Abg. Lu⸗ kassowitz (D. Nat.) erklärt, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, die Ausführungen des Ministe⸗ rialdirektors Kästner und die Stellung des Finanzministeriums in der Funglegrerftoße zeigten, daß der Regierung die erforder⸗ liche Homogenität fehle. Die Junglehrerfrage sei eine Geldfrage. Der direkte und indirekte Stellenabbau müsse endlich aufhören, sonst greife die Junglehrerfrage noch weiter. Die Grundlage der Volksschule habe der alte Staat gelegt. Das Unterbringungs⸗ gesetz der Lehrerbildner habe nicht voll befriedigt; eine stärkere Zentralisierung sei nötig, und die Gemeinden müßten mitwirken. Der Lehrer müsse in der Besoldung so gestellt werden. daß er seine ganze Kraft seinem Berufe widmen könne. Die Bezahlung der nebenamtlichen Stunden sei unzureichend, mit den Reformen solle man endlich einhalten. Reformen, die sich nicht bewährt hätten, sollten rückgängig gemacht werden. Das Arbeitsschul⸗ prinzip dürfe nicht überspannt werden, damit nian nicht zu Ein⸗ seitigkeiten komme. Der Autoritätsgedanke werde zu wenig ge⸗ pflegt. Politik dürfe nicht in die Schule hineinkommen. Der Erlaß vom 14. Januar über die politische Betätigung wider⸗ spreche der Verfassung und müsse revidiert werden. Die Mittel⸗ schule bedürfe größerer Pflege. Geprüfte Rektoratsanwärter würden nicht genügend berücksichtigt, ebenso sei den Hilfs⸗ und Sonntagsschulen größere Aufmerksamkeit zu schenken. Der Redner wünschte zum Schluß endlich die Vorlegung des Volksschul⸗ resen eimshenn g a9e8. Der Kultusminister scheine sich

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nicht genügend für die Novelle eingesetzt zu haben. Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff legte die Gründe dar, die das Staats⸗ ministerium veranlaßt hätten, die Novelle zum Volksschullehrer⸗ diensteinkommensgesetz bisher nicht vorzulegen. Die Gründe lägen im wesentlichen auf allgemeinem besoldungspolitischen Gebiet und in der Finanznot der Gemeinden. Der Finanzminister warnte im übrigen davor, Ausgabenpositionen des Haushalts zu erhöhen, ohne für Deckung der Ausgaben zu sorgen. Kultusminister Dr. Becker erklärte, die Staatsregierung bemühe sich mit allen Kräften, die Junglehrernot zu beheben. Ueber die dazu führenden Wege sei innerhalb der Regierung noch keine Entscheidung ge⸗ troffen. Die Regierung hoffe, daß der Hauptausschuß gemeinsam mit ihr geeignete Maßnahmen finden werde. Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff erklärte sich bereit, in dieser Frage per⸗ sönlich mitzuwirken. Abg. Doht (Soz.) erklärte, es sei selbst⸗ verständlich, daß der Haushalt ausgeglichen werden müsse, es dürfe aber nicht immer an der Volksschule gespart werden. Die Jung⸗ lehrerfrage müsse gelöst werden. Die Fortbildung der Junglehrer werde nicht genügend gepflegt. In der Volksschule seien noch viele Reformen nötig. Den Volksschulen sei auch die Möglichkeit des Landschulheims verschlossen. Hier müsse eine neue Position ge⸗ schafsen werden. Der Redner sebre sich im übrigen für Schulland, ür gesetzliches Verbot der Körperzüchtigung ein und erklärte zum Schluß, die weltliche Schule solle keine Klassenkampfschule dein Seine Partei wolle eine Reform, aber keine revolutionäre Ent⸗ wicklung. Abg. Gottwald (Bentr.) betonte, daß das gegen⸗ wärtige Schulunterhaltungsgesetz auf die Dauer nicht aufrecht⸗ erhalten bleiben könne. Die Ersparnisse des Staates seien den Gemeinden aufgebürdet. Der Abbau müsse aufhören. Für neue Schulklassen müßten Mittel da sein. Der Redner forderte gleichfalls schleunige Lösung der Junglehrerfrage und fragte, wie der Versuch mit den Akademien ausgefallen sei. Die äußere Ausgestaltung der Akademien sei nicht befriedigend. Die Ein⸗ stufung der Dozenten sei unzureichend. Die katholischen Schul⸗ amtsbewerber ständen besonders ungünstig. Pädagogisch sei die Konfessionsschule der Simultanschule weit überlegen. Das Gesetz über die Unterbringung der Lehrerbildner müsse schneller und gerechter durchgeführt werden. Den großen Aufgaben der Schulräte entspräche ihre Stellung nicht. Ministerialdirigent Wende äußerte sich zu der Frage der Unter⸗ bringung der Lehrerbildner, es bestehe leider noch für 560 keine sichere Aussicht F dauernde Anstellung. insichtlich der Schul⸗ bauten befänden sich besonders die kleinen Schulverbände in einer traurigen Lage. Es fehlten etwa 14 000 Klassen, 12 600 Wohnungen und 4900 Wirtschaftsgebäude. Zur Durchführung der Neubauten würden ungefähr 283 Millionen notwendig sein; davon entfielen auf die Verbände mit einer bis sieben Schulstellen 137 Millionen. Der Staat habe früher 30,25 % aller Schullasten getragen, währe

jetzt 51 25 auf sich genommen habe. Abg. Beuermann (D. Vp.) forderte gleichfalls eine Notaktion für Schulerneuerungsbauten. 8.2. gehe wider Treu und Glauben, wenn man der Lehrerschaft den versprochenen Härteausgleich versage und die Novelle zum Volks⸗ schullehrerdiensteinkommensgesetz noch immer nicht gebracht habe. Die Unterbringung der Seminarlehrer hätte das Ministerium selbst in der Hand behalten müssen, da die Provinzialschulkollegien von den Semunarangelegenheiten im allgemeinen nur wenig Notiz nähmen. Der Mangel ließe sich jetzt nur noch durch eine schärfere Kontrolle des Ministeriums beseitigen. Man endlich mit den größeren Lehrerorganisationen zusammenarbeiten. Die Eingliederung der päda⸗ gogischen Akademien müsse so erfolgen, daß ihre Gleichstellung mit den anderen Hochschulen gesichert werde. Den Hauptdozenten müsse man den Titel Professor geben und sie nach der Gehaltsstufe B ein⸗ stufen. Mit der Unterbewertung der Leiter des Volksschulwesens häng auch die Frage der nicht genügenden Würdigung der wichtigen ufgaben der Schulräte zusammen. Auch sie müßten endlich nach Gruppe XII eingestuft und von dem kleinen Bürodienst befreit werden. Bei den Junglehrern habe man bisher wertvolles Kulturgut brachliegen lassen. Die Deutsche Volkspartei beantrage, zur Be⸗ hebung der Junglehrernot 25 Millionen einzusetzen. Die soeben gehörten Ausführungen des Kultusministers zu der Junglehrerfrage bedeuteten einen Rückzug dem Finanzminister gegenüber; dieser Rück⸗ zug stehe im Gegensatz zu den Aeußerungen des Ministerial⸗ direktors Kaestner. Abg. Kerff (Komm.) erklärte, die Volks⸗ chule sei, verglichen mit den höheren Schulen, schlecht ver⸗ orgt mit Lehr⸗ und Lernmitteln. Die Grundschule werde abotiert. Die Junglehrernot könne nur durch ein Not⸗ gesetz aufgehoben werden. Eine Abfindung werde sich bös⸗ artig auswirken. Abg. Herrmann, Breslau (Dem.) wies darauf hin, daß man nach den Etatsanschlägen mit einem Abbau Teil der Erwerbslosenfrage, sei Volksnot. Das Reich müsse mit⸗ ehen. Die Kultur sei unser Schicksal. Hinsichtlich der Dauer der ot der Junglehrer sei das Ministerium zu optimistisch gewesen⸗ Der letzte Jahrgang würde 20 Jahre warten müssen. Man komme zu einer untragbaren Ueberalterung der Lehrerschaft. Die Radi⸗ kalisierung der Junglehrer schreite fort. Die Junglehrerfrage sei ein Teil der Erwerbslosenfrage, sei Volksnot. Das Reich müsse mit⸗ helfen. In der Frage der Volksschullehrerbesoldung sei in der Lehrerschaft die Ansicht verbreitet, unter Haenisch würde man bessere Erfolge gesehen haben. In keinem Ministerium wäre die Sechstelung von 1920 bis 1926 so verschleppt worden wie im Kultusministerium. Es handle sich nicht um eine besondere Besoldungsaktion für die Lehrerschaft, sondern um Durchführung von Landtagsbeschlüssen und um Angleichung an die inzwischen gehaltlich gebesserte Lehrerschaft. Die Berufung des Finanzministers darauf, daß einige Rektoren etwas mehr bekommen könnten, sei nicht stichhaltig. Wenn man anderen Beamten etwas gebe, dürften die Lehrer nich! zurückstehen. Der neue Staat müsse seine Volkserzieher anders bewerten. Abg. Prelle (Wirtschaftl. Vereinig.) griff den Finanzminister an. Wenn der Ausschuß bezw. der Landtag Ausgaben für unerläßlich halte . 9 . 4 * 1 4 ei es die Pflicht des Ministers, den Etat zum Ausgleich zu bringen. Besonders notwendig sei der Härteausgleich für diejenigen Volks⸗ schullehrer, die geringer besoldet sind als in der Vorkriegszeit oder die durch Sparmaßnahmen am Aufrücken in eine höhere Gehalts⸗ klasse gehindert, worden seien. Besondere Förderung verdienten die Volkshochheimschulen. Dem Vorredner gegenüber bemerkte der Redner, daß der sittlich gefestigte Junglehrer trotz der Not sich nicht radikalisieren lasse, sondern durchhalte, und damit beweise, daß er vom wahren Ideal erfüllt sei. Um so mehr hätten die Junglehrer das moralische Recht auf die Hilfe des Staates Abg. Kickhöffel (D. Nat.) tadelte, daß der Minister über die gemachten Vorschläge mit einer Handbewegung hinweggehe. Die Interessen des Landvolkes würden nicht beachtet. Die Landschulen brauchten Ruhe. Alte Lehrer könne man nicht durch Zwang zu modernen machen. Die Landlehrer müßten nach Gruppe 9 kommen. Das Nichterscheinen der Novelle zum Volksschullehrer⸗ diensteinkommensgesetz (VDTG.) erschüttere das Vertrauen; man hätte früher Klarheit schaffen müssen. Ein Teil der Rektoren müsse nach Gruppe 10 kommen. Eine gerechtere Verteilung der Schullasten zwischen Stadt und Gemeinde sei unumgänglich. Die Rechte der Gemeinden in der Schulverwaltung dürften nicht Ferüst werden. Bei der Lehrerbildung müßten die ländlichen Berhältmisse berüchsichtigt werden. Es sei aber keine besondere Landlehrerbildung zu wünschen. Die Frankfurter Akademie lehne seine Partei ab. Minister Becker begrüßte die verschiedenen Anregungen im Ausschuß und sprach den Wunsch aus, daß man gemeinsam für eine ruhige und stetige Schulpolitik sorgen möge No 8 5 5 üern . 8 d ge⸗ Von diesem Gesichtspunkt aus bitte er auch die Junglehrer⸗ not, die eine nationale Angelegenheit sei, nicht vom Standpunkt der Parteipolitik aus zu behandeln. Die Regierung wolle gerade in dieser Frage im Vertrauen zusammenwirken mit dem Parlament. Das gelte auch für die sonstigen wirtschaftlichen und finanziellen Aufgaben auf dem Gebiete der Schulpolitik, für die Frage der Lehrerbildung, für die Wohnungsfrage der Land⸗ lehrer und die Unterbringung der früheren Lehrerbildner. Ueber die Erfahungen mit den pädagogischen Akademien führte der Minister dann aus: Die pädagogischen Akadamien zu Elbing, Kiel und Bonn werden zurzeit von 157 Studierenden besucht, darunter von 20 weiblichen in Kiel. Das Durchschnittsalter der Studierenden ist 21 Jahre. Die 18⸗ bis 20jährigen bilden etwas mehr als die Hälfte aller Studierer den, die 21⸗ bis 24jähriger etwas mehr als ein Drittel. Beheimatet ist ein Drittel der Studierenden in Orten bis zu 5000 Einwohnern; darunter 36 in Orten bis zu 2000 Einwohnern. 134 Studierende kommen aus Preußen, 5 aus anderen deutschen Ländern, 14 aus dem Saar⸗ gebiet, 4 aus Danzig. Nach der sozialen Schichtung stellt eim Drittel der Studierenden Lehrerfamilien, ein Drittel die mittlere und untere Beamtenschaft. Vorgebildet ist mehr als ein Drittel aller Studierenden auf dem Gymnasium, ein Viertel auf dem Realgymnasium, ein Viertel auf der Oberrealschule. Nach den übereinstimmenden Beobachtungen der Dozenten auf allen drei Akademien ist für die Berufsausbildung der Studierenden zweierlei besonders fördernd: die größere geistige Beweglichkeit der Studierenden im Vergleich zu den Seminaristen der früheren Lehrerseminare und daher ihr verhältnismäßig rasches Fort⸗ schreiten in der Ausbildung sowohl auf wissenschaftlichem, als auch auf technischem und künstlerischem Gebiet, insbesondere auch in der Musik. Dazu kommt dann die größere sittliche Reise der Studierenden. Daraus ergibt sich eine lebendigere Berufs⸗ gesinnung, ein Drang zur praktischen Berufsarbeit und eine frühere Entwicklung des sorlalen Verantwortlichkeitsgefühls. Ferner hat sich das Gemeinschaftsleben der Studierenden nach anfänglich unsicherem Suchen und Tasten nach den ihnen gemäßen Formen bereits im zweiten Semester erfreulicher gestaltet. Die Studierenden betätigen sich in Sport, Musik, sozialer Arbeit, Kunst und Literatur sowie auch in zahlreichen Wanderungen zur Erfassung heimatlicher Natur und Kultur. Die Lehrkörper haben sich trotz ihrer starken Inanspruchnahme durch die Arbeit an den Aakademien selbst von Anfang an auch in den Dienst der Weiterbildung der im Amte stehenden Lehrer und Junglehrer gestellt durch Vorträge, Nebungen, Arbeits⸗ gemeinschaften und Kurse. Die Elbinger Akademie widmete zum Beispiel im September der Landschule eine Tagung, die von etwa 500 Teilnehmern besucht wurde und den lebhaftesten Anklang fand, so daß anderwärts ähnliche Veranstaltungen stattgefunden haben und geplant sind. Zur Erprobung der Durchführbarkeit der neuen Lehrerbildung in ihrer jetzigen Organisationsform ist ein unbedingter Erfolg, daß im Jahre 1927 neben den Studierenden des dritten und vierten Semesters gleichzeitig auch solche des ersten und zweiten Semesters ausgebildet werden. Es müssen daher für 1927 in Elbing, Kiel und Bonn neue Studierende aufgenommen werden, deren Zahl jedoch auf je 50 beschränkt werden soll. Wie aus den vielen jetzt schon vorliegenden Anfragen (etwa 700) und Meldungen hervorgeht, ist wieder mit einem starken Andrang zu den Akademien zu rechnen. Die Einrichtung neuer Akademien wird ihre Grenze finden in dem, was aus pädagogischen Gründen sich im Rahmen des mit der Erricht der Akademien b. nenen Versuches als notwendig