1927 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Feb 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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irgendwelcher rechtlichen Konstruktion anders beurteilt werden

können. Das ist schlechterdings ausgeschlossen, und jeder ver⸗ nünftige Mensch wird uns das zugeben. Aber wir gehen diesen Fällen durchaus nach und setzen uns zu dem Zweck mit den Justizverwaltungen der Länder in Verbindung. (Zuruf links: Aber das nützt nichts!) Das hat schon genützt und wird auch weiter nützen. Sie überschätzen nur das Maß von solchen Fällen, weil Sie immer übertreiben. (Sehr richtig! rechts.) Wir sorgen für Aufklärung, es sind ernstliche Versuche, die wir fortgesetzt auf diesem Gebiete machen, und unter meiner Amtsführung werden diese Versuche durchaus in demselben Sinne fortgasetzt werden.

Aber da ergibt sich sofort die Kehrseite. Wenn wir so für die objektive Wahrheit sorgen, indem wir auch solchen Fällen, wo etwas nicht ganz Befriedigendes vorliegt, nachgehen, dann müssen wir um derselben Objektivität und Gerechtigkeit willen dort, wo wir Uebertreibungen, Unwahrheiten, Lügenhaftigkeit und leidenschaftliche Hetze feststellen müssen, und leider ist das doch vielfach der Fall, zugunsten unseres Richterstandes Stellung nehmen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Es handelt sich doch immer nur um Einzelfälle, und für mich als neuen Reichsjustiz⸗ minister war es außerordentlich anschaulich, die Verhandlungen der letzten Jahre in den Ausschüssen und hier im Plenum einmal daraufhin durchzulesen, was eigentlich an positivem Material über solche angeblichen Fehlsprüche, über ein falsches Verhalten des Richterstandes vorgebracht worden ist. Es sind immer und immer wieder dieselben Sachen, dieselben Fälle, die wiederkehren, vor vier Jahren, vor drei Jahren, vor zwei Jahren, vor einem Jahre und heute wieder. Ich habe mich dabei doch wirklich fragen müssen, ob das nicht beweist, daß das Angriffs⸗ und Beweis⸗ material der Linken recht schwach sein muß, wenn sie nicht imstande ist, neue Fälle vorzubringen, sondern immer wieder auf diese alten Fälle zurückgehen muß. (Zuruf links: Das ist nicht richtig!) Das ist doch richtig! Ich darf daran erinnern, daß zum Beispiel der sattsam bekannte Fall Wandt von Herrn Dr. Rosenfeld im Ausschuß wieder zitiert worden ist, von dem von irgendeinem anderen Abgeordneten früher einmal der Aus⸗ druck „alter Ladenhüter“ gebraucht worden ist. (Abgeordneter Dr. Rosenfeld: Nur gestreift!) Gewiß, Sie haben ihn nur gestreift. Sie streifen eben den Fall Wandt, weil Sie außer diesem Fall andere Fälle nicht vorbringen können. Wir wenden

uns gegen diese leidenschaftliche Hetze und gegen die Verallge⸗ meinerung. Hier liegt also nicht eine wirkliche Vertrauenskrise vor, sondern eine gemachte, eine künstlich fabrizierte Vertrauens⸗

krise (sehr richtig! rechts), und gegen diese müssen wir uns

wenden. Da stelle ich mich allerdings zum Schutze vor die Richter, vor das Reichsgericht und vor die Richter in ganz Deutschland. (Eebhafter Beifall rechts und bei der Bayerischen Volkspartei.)

Das ist die zweite Aufgabe des Reichsjustizministeriums, eine

solche Propaganda der Wahrheit zu unternehmen.

Im Zusammenhang damit steht ein Drittes. Ich sehe mit tiefem Bedauern, wie von einer gar nicht so unprominenten

Stelle aus ein Spiel mit dem Gedanken der Beschränkung oder der Aufhebung der Unabhängigkeit der Richter getrieben wird chört, hört! rechts), nach meiner Meinung ein ganz außerordent⸗ lich gefährliches Spiel. Man nimmt da Bezug auf einen fran⸗

zösischen Vorgang vom Jahre 1883, wo man einmal auf drei

Monate so etwas getan hat. Romanische Verhältnisse sind nicht deutsche Verhältnisse. (Wiederholte Zustimmung.) Für uns in Deutschland ist es ein Ding der Unmöglichkeit, auf dieses Selb⸗ ständigkeitsgefühl, auf die Unabhängigkeit der Richter zu ver⸗ zichten. (Lebhafter Beifall.) Sie, meine Herren von der Linken, erwähnen doch so etwas gerne, daß wir in einem demokratischen Verfassungssystem leben. unter der Herrschaft einer solchen demokratischen Verfassung ein notwendiger Ausgleich, daß gegenüber der allgemeinen Freiheit, gegenüber der Omnipotenz der Vertretungskörper des Volkes, mag es im Reichstag oder draußen im Lande sein, auf der anderen Seite eine Unabhängigkeit der Richter da sein muß.

Nach meiner Ueberzeugung ist es

(Sehr richtig! rechts.) Wenn sich die alten Monarchien diese

Unabhängigkeit, manchmal wohl recht unbequem empfunden,

haben gefallen lassen müssen, dann sollte auch die deutsche Republik stark genug sein, diese Unabhängigkeit zu ertragen. Dieses Spiel mit dem Gedanken ist bei der psfychologischen Einstellung unseres Volkes so außerordentlich gefährlich. Einzelne Fälle unberechtigter Kritik in der Zeitung wirken für das Ver⸗ trauen in die Rechtsprechung schon schädlich genug; aber sie wirken doch nicht so unmittelbar, als wenn nun gleich ein ganzer Stand in Grund und Boden kritisiert wird, wie es durch solche An⸗ deutungen geschieht, als könnte man dem Richterstand die Unab⸗ hängigkeit nehmen. Die Regierungserklärung hat gerade diesen Punkt in den Vordergrund gestellt, und ich darf namens der ganzen Reichsregierung erklären, daß sie niemals daran denken wird, irgendwie die Unabhängigkeit der Richter zu beschränken. (Bravo! rechts.) Sie will nicht die Politisierung der Richter haben, und sie wird sich mit aller Energie gegen derartige Versuche wenden. (Bravol rechts.)

Im Ausschuß ist im Zusammenhang mit dieser ganzen Frage die Begnadigungspraxis, soweit es sich um die Vorschläge des Oberreichsanwalts und um die Vorschläge des Reichsjustiz⸗ ministers beim Herrn Reichspräsidenten handelt, einer Kritik unterzogen worden. Man tut da gern so, als ob wir gar nichts anderes zu tun hätten, als nun in aller Härte die einkommenden Begnadigungsgesuche abzulehnen, als ob es nicht eine schöne, stolze, glückliche Aufgabe wäre, Mitleid zu üben, Großmut zu üben, das Familienleben wiederherzustellen, jemand wieder die Existenz zu geben. Es ist doch selbstverständlich für jeden Mann, der sein Amt menschlich auffaßt, daß er, wenn solche Gesuche eingehen, zunächst einmal auf den Gedanken kommt: Wie kann ich helfen? und daß er erst in zweiter Linie sich fragen muß: Erlaubt es die Rechtsordnung, daß überhaupt etwas getan wird? Läßt das die Rechtsordnung zu, dann gehen wir an diese Begnadigungsfälle heran. Die Einzelheiten gehören in den Ausschuß. Ich habe nach Antritt meines Amtes in den verschiedensten Besprechungen mit meinen Referenten versucht, einen Gesamtüberblick über die zurückliegenden Fälle bis in die Jahre 1921 bis 1923 und der⸗

die Strafverbüßung im Gang ist, daraufhin zu untersuchen, 0 es sich etwa um Gruppen handelt, wo nach Art und Inhalt der

wieder geschehen kann und wieder eine Zersetzung der wichtigsten

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Einrichtungen unseres Staates eintreten könnte oder ob es sich

um andere Fälle handelt. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird aufs gründlichste geführt. Aber ich kann doch mehreres aus Anlaß dieser Untersuchung feststellen, zunächst einmal, wie sich da herausgestellt hat, in welch außerordentlichem Umfange gegenüber der Zahl von Straftaten überhaupt bei politischen Straftaten die Begnadigungen erfolgt sind. Mein Herr Vertreter hat schon im Ausschuß solche Zahlen mitgeteilt, und ich glaube, daß sie auch das Plenum hier interessieren.

Ich bitte, sich nur ganz wenige Zahlen einmal vorzuhalten. Von den außerordentlichen Gerichten des Reichs aus 1921 und 1923 sind insbesondere 3818 Verurteilungen erfolgt. Davon sind 3036 mit Einzelgnadenerweisen bedacht worden. (Hört, hört! rechts.) Nebenher gehen zahlreiche Fälle von Straffreiheit durch Amnestie. Auf diese will ich nicht eingehen. Beim Reichsgericht und beim Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik sind die entsprechenden Zahlen folgende: insgesamt 761 Verurteilte, denen Einzelgnadenerweise und Straferlasse oder Strafkürzungen durch Amnestie in 458 Fällen gegenüberstehen. (Hört, hört!) Sie sehen, wenn man die Dinge erst einmal nachprüft, stellt sich heraus, daß diese Vorwürfe außerordentlich übertrieben sind. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Wir haben heute diesen Wunsch von Ihnen zum erstenmal im Ausschuß gehört. Bitte, stellen Sie sich vor, was das für eine statistische Arbeit bedeutet, wenn wir in jedem einzelnen Straffall uns berichten lassen, um wieviel Monate usw. der Erlaß stattgefunden hat. Es sind über 3000 Fälle! (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Aber, Herr Dr. Rosenfeld, ich habe heute morgen sofort erklären lassen, daß Sie diese Statistik, soweit nur irgend möglich, bekommen. Mir liegt daran, daß das ganze Haus volle Aufklärung über diese Begnadigungspraxis bekommt, damit endlich einmal dieses Miß⸗ trauen gegen die Reichsjustizverwaltung, gegen die Reichsregierung aus der Welt geschafft wird. (Zurufe links.)

Ich habe bei Gelegenheit dieser Vorträge ein Zweites fest⸗ stellen können. Wenn in den länger zurückliegenden Fällen noch Reste von Nichtbegnadigungen, also von Fortsetzung der Straf⸗ haft, vorliegen, dann handelt es sich immer um Fälle, bei denen Komplikationen vorgelegen haben. (Zuruf von den Kommunisten: Die liegen bei Ihnen vor!) Es handelt sich um Fälle, bei denen schwerste Zersetzungsunternehmungen, schwerste Dynamitverbrechen oder schwerste Straftaten anderer Art in Betracht kamen. Das sind die Fälle, die heute noch von der Begnadigung ausgeschlossen sind.„ Ich muß gestehen, daß ich bei Kenntnis dieser Fälle selbst meistenteils sofort zu dem Ergebnis kam und kommen mußte, daß hier eine Begnadigung bisher überhaupt nicht möglich sein konnte. Sie wissen, daß für jede Begnadigung ein gewisser Zeitablauf erforderlich ist. Dieser Zeitablauf ist vielfach noch nicht da. Aber ich kann Sie versichern, daß im Reichsjustizministerium auf Grund besonderer Aktennotizen in vielen Fällen die Möglichkeit gegeben ist, nach Ablauf eines gewissen Zeitraums an die Begnadigung der hierfür reifen Fälle heranzugehen.

Meine verehrten Damen und Herren! Sie sehen, glaube ich, daß diese Begnadigungspraxis des Reichsjustizministeriums vor Ihrer Kritik durchaus bestehen kann. Ich versichere Sie, daß ich mich bei der Handhabung dieser Begnadigungspraxis lediglich von den Gesichtspunkten der Gerechtigkeit und der Objektivität leiten lasse und leiten lassen werde.

In diesem Zusammenhang ein Wort über den im Haupt⸗ ausschuß so heftig angegriffenen Herrn Staatssekretär Dr. Josl. Zu meiner großen Befriedigung ist es niemand im Ausschuß ein⸗ gefallen, etwa die ungeheuer reichen Erfahrungen, die Sach⸗ kenntnis, die Leistungsfähigkeit des Herrn Staatssekretärs Dr. Joël irgendwie in Zweifel zu ziehen. Von keiner Seite ist nach dieser Richtung eine Bemängelung erfolgt. Wohl aber hat man ihm vorgeworfen, daß er einseitig vorgehe, daß er gewisse Teile der Bevölkerung bevorzuge, daß er gewissermaßen die Klassenjustiz in das Reichsjustizministerium hineingetragen habe. (Zuruf von den Kommunisten: Das ist schon so!) Ich kann Sie versichern, daß ich aus der genauen Nachprüfung der Fälle, die von Herrn Staatssekretär Dr. Joël zu bearbeiten waren, das gerade Gegen⸗ teil festgestellt habe. (Rufe links: Oho!) Jawohl! Ich halte es als eine Ehrenpflicht des neuen verantwortlichen Reichsjustiz⸗ ministers, hier mit aller Deutlichkeit festzustellen, daß er seinen Stellvertreter, den Staatssekretär Dr. Joél, auf diesen Gebieten als voll bewährt erfunden hat qhört, hört! rechts Unruhe links), daß er an der Unparteilichkeit und Sachlichkeit des Herrn Staats⸗ sekretär Dr. Josl zu zweifeln nicht die geringste Veranlassung hat.

Bei den Ausschußberatungen wurden auch gegen den Ober⸗ reichsanwalt Angriffe erhoben, und weil ich heute alles, was die Praxis des Reichsjustizministeriums angeht, aufdecken und klar⸗ legen möchte, so lassen Sie mich auch darüber ein Wort sagen. Der Oberreichsanwalt stammt aus dem Reichsjustizministerium. Durch die lange Erfahrung, die er dort gesammelt hat, steht er mit uns natürlich in einem ganz außerordentlich engen Konnex. Er kennt die Praxis des Reichsjustizministeriums aus der Ver⸗ gangenheit. Er kennt die Auffassungen, die heute noch dort zu Hause sind, und er trägt uns seine eigene Auffassung zu. Ich denke nicht daran, wie das im Ausschuß manchmal dem Justiz⸗ minister zugemutet worden ist, den Herrn Oberreichsanwalt in seiner Selbständigkeit nach irgendeiner Richtung hin zu beein⸗ trächtigen. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Er handelt nach dem Legalitätsprinzip, und es wäre ein Ding der Unmög⸗ lichkeit, daß die Verantwortung, die er bei der Strafverfolgung und bei seinen Vorschlägen wegen der Begnadigung zu tragen hat, sich im einzelnen auf das Reichsjustizministerium verschieben könnte. Es wäre ein Unding, daran überhaupt nur zu denken. Also so ist es nicht. Ich halte aber darauf, daß die Auffassung zwischen ihm und uns übereinstimmt. Das geschieht durch un⸗ endlich häufige Aussprachen, die im Reichsjustizministerium statt⸗ finden. Ich habe nach dieser Richtung hin schon allerhand Fest⸗ stelltungen machen können. Ich habe schon heute vormittag im Ausschuß den Herren gesagt, ich ser in der Lage, auch eine kleine Statistik über das Verfahren des Oberreichsanwalts in bezug auf Strafverfolgungen gegen die Herren von der Kommunistischen Partet vorzulegen. Man hat ja wiederholt eine solche Statistik von uns verlangt. Der Bericht ist mir nunmehr zugegangen, er ist sehr interessant. Von Februar 1926 bis Februar 1927 sind beim Herrn Oberreichsanwalt gegen Angehörige der Kommu⸗ nistischen Partei Deutschlands 723 Straffälle wegen Hochverrats

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cht worden. (Hört, hört! rechts. Zurufe links.)

Entschuldigen Sie mal, das kommt ja erst. Von wem die Anzeigen stammen, weiß ich doch nicht. Denn nun kommut ja die Hauptsache. Der Herr Oberreichsanwalt berichtet weiter: In dem gleichen Zeitraum sind gegen Angehörige der Kommunistischen Partei Deutschlands nur 44 Anklageschriften wegen Hochverrats eingereicht worden. (Hört, hört! rechts.) Alle anderen Sachen sind durch Einstellung des Verfahrens, durch Außerverfolgung⸗ setzen, Abgabe an andere Behörden unter Verneinung der Zu⸗ ständigkeit des Oberreichsanwalts, jedenfalls ohne Anklage⸗ erhebung erledigt worden. Ja, das ist auch eine Statistik, die Ihnen wahrscheinlich ebenso überraschend komnit wie die Statistik, die ich die Ehre hatte, Ihnen vorhin vorzutragen. (Zuruf links: Wieviel Untersuchungshaft wurde da verhängt?)

Was die Strafverfolgung des Herrn Oberreichsanwalts an⸗ langt, so darf ich noch einmal darauf verweisen, daß es Grenz⸗ fälle und Zweifelsfälle gibt, bei denen die rechtlichen Konstruk⸗ tionen verschieden sein können. Weder der Herr Oberreichs⸗ anwalt, mit dem ich nach der Richtung durchaus übereinstimme, noch ich haben das geringste Interesse daran, in solchen Grenz⸗ und Zweifelsfällen durch eine künstliche kriminalpolitische Kon⸗ struktion eine Strasverfolgung herbeizuführen, die unter Umstän⸗ den zu Bedenken Veranlassung geben könnte. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, wie außerordentlich vorsichtig, mit welcher peinlichen Sorgfalt von diesen Stellen verfahren wird.

Ich glaube, die Handhabung kann, wie gesagt, vor Ihrer Kritik bestehen. Aber ich weiß, daß zur Behebung der Vertrauens⸗ krise das nicht genügt, was wir etwa tun können. Da müssen die Interessenten selbst helfen, und zu diesen Interessenten ge⸗ hören die Richter, dazu gehört die Presse und das Publikum und dazu gehört das Parlament. Darüber lassen Sie mich noch einige Worte sagen. Ich habe zu meiner großen Freude fest⸗ stellen können, wie noch bis in die letzte Zeit hinein, aber auch schon in der Vergangenheit die Richter selbst die eigene Initiative dazu ergriffen haben, um das etwas gestörte Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und der Bevölkerung wiederherzustellen. (Rufe links: Etwas gestörte?) Sie hören, was ich gesagt habe. Ich habe die Beweise dafür zu bringen, bringen Sie die anderen Be⸗ weise. (Rufe links: Wird schon kommen!) Diese eigene Initia⸗ tive ist außerordentlich erfreulich. Ich habe mit dem Deutschen Richterbund und dem Preußischen Richterverein Fühlung ge⸗ nommen, und ich wiederhole: ich habe das vollste Verständnis dafür gefunden, daß auch die Richter selbst auf dem Plan sein müssen, und die Regierungserklärung hat ja gerade diesen Punkt auch mit in den Vordergrund geschoben.

Daß bei den Richtern dieses volle Verständnis für die Pflichten, die sie selbst dieser Vertrauenskrise gegenüber haben, da ist, be⸗ weisen ja auch ihre eigenen Maßnahmen aus der Vergangenheit, insbesondere des letzten Jahres, positive Maßnahmen gerade dieser Richterbünde, auf die ich doch hinweisen möchte. Der Richtertag in Kassel hat die absolute Verfassungstreue des gesamten Richterstandes deklariert. Sie wissen, daß man den Richtern vorgeworfen hatte, daß sie der Neu⸗ ordnung gegenüber doch sehr stark ablehnend wären, daß sie sich zu Einseitigkeiten aus dieser ihrer Einstellung heraus ver⸗ leiten ließen. Und nun hat der Vertretertag in Kassel 1926 absolute Verfassungstreue dekkariert.

Dann ein weiteres! Die Richter haben sich für die Not⸗ wendigkeit eines genügenden Ehrenschutzes ausgesprochen, mit starken Worten dafür ausgesprochen, daß es die Ehrenpflicht des deutschen Richters wäre, in Anwendung der geltenden Gesetze für den erfordlichen Ehrenschutz zu sorgen. Ich habe eben erst im „Vorwärts“ eine Notiz gelesen, daß wegen Verletzung der Ehre ein Kommunist zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden wäre, und es wurde gefragt: wie steht das im Verhältnis zu früheren Fällen, wo sogar von hoher Regierungsstelle aus darüber Klage geführt werden mußte, daß ein solcher Ehrenschutz nicht da sei. Ich kenne den Fall nicht, ich kann ihn im einzelnen nicht untersuchen, und so lange soll man zu dem Fall selbst nicht Stellung nehmen. Aber wohl könnte sich der „Vorwärts“ die Frage vor⸗ legen, ob nicht gerade die von ihm besprochene Verurteilung auf

neuere Auffassungen des Richterstandes über die Notwendigkeit eines

erhöhten Ehrenschutzes zurückzuführen ist. (Sehr richtig! rechts. Rufe links: Unerhört!) Die Richter tragen selbst zur Bekämpfun

von Entgleisungen, wenn sie vorkommen, bei. Sie haben eine ständige Kommission für diese Aufgabe eingerichtet. Natürlich

vollziehen sich diese Untersuchungen innerhalb der Organisationen selbst. Sie treten öffentlich nicht in die Erscheinung, wie das j ganz selbstverständlich und durchaus notwendig ist.

Ich habe ebenfalls in den letzten Tagen erst gelesen, daß einige Landgerichtsdirektoren als ständige Pressekommission eingesetzt worden sind, die der Presse zur Verfügung stehen, um sofort, wenn irgendwelche Beanstandungen erfolgen, die notwendige Aufklärung zu geben, die sich fortgesetzt zu Berichtigungen, zur Aufkläru zur Verfügung stellen. Kurz und gut, die Richter sind auf den Plan, und ich wiederhole: ich stelle mit Befriedigung fest, daß wir hier zur endlichen Beseitigung der Vertrauenskrise diese wertvolle Unterstützung des Richterstandes zur Verfügung haben.

Es wird dann auch manches andere von allein kommen, so die

erforderliche Zurückhaltung in Richterkreisen, (Zuruf von den So⸗

zialdemokraten: Abwarten!), die wir vielleicht manchmal noch in verstärktem Maße hätten sehen mögen. Mancher Vortrag im Ge⸗ richtssaal könnte vielleicht unterbleiben, manches Heraustreten aus der Reserve des Richters in schriftstellerischer Tätigkeit könnte unterbleiben. Das alles ist auf die Nervosität zurückzuführen, die alle diese Umwälzungen der Vergangenheit in allen Kreisen Deutschlands hervorgerufen haben, vielleicht auch manche andere

materielle Sorge im Richterstande selbst. Das wird sich wieder 8

ganz von allein einrenken. (Sehr richtig! bei den Deutschnatio⸗ nalen.) Ich darf erklären, daß ich nach jeder Richtung hin für die Befreiung des Richterstandes von politischen Sorgen und ander⸗

seits auch für die Befreiung des Richterstandes von materiellen Sorgen für die Hebung des Ansehens des Richterstandes eintrete. (Bravol rechts. Zuruf von den Sozialdemokraten: Und die Dofer

der Justiz?)

Um nicht etwa den Eindruck entstehen zu lassen, als ob ich nun die anderen Teile der Juristenwelt, die Staatsanwälte, die An⸗ wälte vollkommen unter den Tisch fallen ließe, will ich hinzufügen: Was ich hier zu Ehren des Richterstandes gesagt habe, gilt ebenso zu Ehren des Staatsanwaltstandes, und ich erachte den Anwalt⸗

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stand, wie er heute da ist, für eine absolut notwendige Staatsein⸗ richtung, und ich würde mich nur freuen, wenn dieser Anwalt⸗ stand, dem wir so unendlich viel auf dem Gebiete der Rechts⸗ korschung verdanken, sich recht als Kollegenschaft gegenüber dem Richtertum fühlen wollte, so daß auch nach der Richtung wieder völlig normale, geordnete Verhältnisse eintreten. (Sehr gut! rechts.)

Meine Damen und Herren! Ich sagte vorhin, daß wir aber auch einen Appell an andere Interessenkreise richten sollten; das ist Presse und Publikum. Gewiß, es ist unbedingt notwendig, daß auch in der Oeffentlichkeit Kritik geübt wird. Wie soll das leben⸗ dige Volksempfinden den Richtern zugetragen werden, wenn es nicht auch aus der Presse heraus ertönt? Die Richter müssen dankbar dafür sein, wenn sich die Presse mit ihren eigenen An⸗ gelegenheiten beschäftigt. Aber diese Beschäftigung der Presse, die notwendig und gut ist, für die wir dankbar sein sollen, ist nicht identisch mit manchem anderen, was wir aus den Pressespalten da erleben. In zunehmendem Maße sehen wir ein gewisses Sensa⸗ tionsbedürfnis in den Spalten der Presse Befriedigung suchen. (Sehr wahr! rechts.) Das Kapitel Skandalprozesse in unseren

Zeitungen nimmt einen übergroßen Raum ein. Die richterliche Verhandlung wird zum Schaustück, wird vielfach zum Theater. Ich weiß nicht, ob das Publikum die Presse zu dieser falschen Ein⸗ stellung der Geister treibt oder ob die Presse das Publikum treibt.

In jedem Fall wären wir dankbar, wenn da doch eine Aenderung eintreten könnte. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Heben Sie

die Oeffentlichkeit auf!) In alle Stadien der Gerichtsverhand⸗ lungen wird hineingeleuchtet, vom ersten Stadium der beginnenden

Untersuchung an bis zum Schlußstadium des Urteils; mit Schein⸗

werfern wird da in jeden Winkel hineingeleuchtet. (Zurufe links.) Der Richterstand, die Rechtspflege verträgt jedes Licht, auch das

hellste Licht; aber ein grelltes Blenderlicht, ein giftiges Licht ver⸗ trägt sie allerdings nicht, dagegen müssen wir uns mit aller Energie wehren. Meine Damen und Herren! Was für falsche Notizen kommen doch manchmal in die Zeitung! Ich habe gerade in den letzten Tagen eine Notiz gelesen, daß ein Goethe⸗Bers „rufet die Arme der Götter herbei“, Sie wissen es ja alle als vorbereitende Handlung zum Hochverrat beanstandet worden wäre. So etwas muß natürlich das Publikum ungeheuer aufreizen. Ein Klassiker wie Goethe soll Hochverräter sein! Und was stellt sich heraus? Ich habe mir sofort Bericht erstatten lassen. Niemand hat in irgendeinem Stadium der Verhandlungen von diesem Goethe⸗Vers Gebrauch gemacht. Die ganze Sache ist von Anfang bis zu Ende aus den Fingern gesogen. (Hört, hört! rechts.) 1 Meine Damen und Herren, ein Appell an das Parlament! Wenn sich die Richter selbst so einstellen, wenn wir alle das größte Interesse daran haben, daß diese Vertrauenskrise des Richterstandes, die Vertrauenskrise der Rechtsprechung ihrem Ende zugeführt wird, dann müssen Sie auch helfen, dann muß das volle Ansehen der Richtertätigkeit auch vom Parlament wieder gewürdigt werden. Wollen Sie es mir nicht übelnehmen, wenn ich da zunächst an Sie den Appell richte, dafür zu sorgen,

daß der Ruf nach Sondergerichten nicht in dem Maße ertönt, wie das in der letzten Zeit der Fall war. (Sehr richtig! bei den

Deutschnationalen.) Wenn in einer Begründung der Regierung darauf hingewiesen werden mußte, daß in den Kreisen der Be⸗ volkerung, ohne daß man das für richtig hielte, Mißtrauen gegen die Rechtsprechung der Richter bestände, so wünschte ich, es könnte in abfehbarer Zeit gar nicht möglich sein, daß eine olche Tatsache in eine Begründung aufgenommen wird. Ich habe zu meiner großen Freude in den Zeitungen einen Aufsatz des Vorsfitzenden des Preußischen Richtervereins, Herrn Pracht, gelesen, in dem nach Erlaß des Arbeitsgerichtsgesetzes ausgeführt wird, wie die preußischen Richter nunmehr ihre Aufgabe auf⸗ fassen, wie sie den Kampf, den sie von ihrem Standpunkte aus mit Recht gegen die Schaffung von neuen Sondereinrichtungen geführt haben, einstellen, um nunmehr auf Grund der vor⸗ S Sesss2 gesetzgeberischen Bestimmungen zu beweisen, daß sie soziale Richter sein können, wie das schon vor dem Kriege und

ährend des Krieges ihr oberstes Ziel gewesen ist. Gebt dem Richter, was des Richters ist! Das ist auch die Aufgabe des

Parlaments. 86

Nun komme ich in einem Schlußkapitel zu der Gesetz⸗

gebung selbst, die uns bevorsteht. Wenn so manchmal in Einzel⸗

fällen, die da vorgekommen sind, eine gewisse Starrheit, eine gewisse Härte des Urteils herausgesprungen ist, dann ist häufig das Recht selbst, das nicht elastisch genug war, die Ursache dafür gewesen. Das Recht hat eben der Entwicklung der Dinge nicht immer rechtzeitig nachfolgen können. Wir haben große Gesetz⸗ gebungsaufgaben vor uns. Sie wissen, daß das Strafgesetzbuch Ihnen demnächst eingereicht werden soll, dem das Strafvollzugs⸗ recht nachfolgt. Das sind ganz bedeutungsvolle gesetzgeberische Aufgaben für den Reichstag. Sonst spielen politische und wirt⸗ schaftliche Fragen in diesem hohen Hause die Hauptrolle. Ideale Güter, wie eine gute Rechtsordnung, müssen aber mindestens ebenso zu ihrem Recht kommen. Wie man früher diese hohe Aufgabe des Parlaments eingeschätzt hat, das erkennen Sie, wenn Sie sich in die Zeiten zurückversetzen, wo im Jahre 1871 das geltende Strafgesetzbuch beschlossen worden ist, wo im Jahre 1877 die Prozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz folgten, nachher im Jahre 1896 das Bürgerliche Gefetzbuch. Wie hat man das als eine hohe Aufgabe der damaligen Parlamente aufgefaßt! Wie ist das als eine Großtat gepriesen worden, als eine Großtat nicht in intellektueller Beziehung, daß man überhaupt diese Tausende von Paragraphen hat schaffen können, daß man damit zue praktischen Erfolg gekommen ist, nein, unter einem anderen Gesichtspunkt, unter dem Geosichtspunkt einer nationalen Tat, eines nationalen Werkes! Die Thronrede damals hat ausdrücklich erklärt, daß diese nationale Tat der Schaffung eines solchen großen gesetzgeberischen Werkes auf dem Gebiete der Rechtspflege volkseinigend wirken würde. Meine Damen und Herren, das ist heute genau ebenso noch Bedürfnis unserer Zeit. Wir brauchen heute genau ebenso wieder die Volkseinigung, wie wir sie damals nach dem Kriege von 1870/71 gebraucht haben. Wir müssen zusammengeschweißt werden innerhalb der Grenzen des de utschen Vaterlandes, wir müssen aber auch durch gemeinschaft⸗ liche kulturelle und gesetzgeberische Regelungen das Deutschtum mit uns zusammenschweißen, das jetzt jenseits unserer Grenzen

lebt, das sich aber doch zu uns hingezogen fühlt, und das wir Il.

innerlich unter keinen Umständen aufgeben dürfen. Meine Damen und Herren, denken Sie an Oesterreich, wenn Sie sich vorstellen, was für Aufgaben Ihnen bei diesem neuen Straf⸗ gesetzentwurf und bei dem Entwurf der Strafprozeßordnung be⸗ vorstehen. Die Wahlperiode, die jetzt noch vor Ihnen liegt —, noch Jahre —, wird ausgefüllt sein mit solchen Aufgaben. Möge sich der Reichstag der hohen Aufgabe bewußt sein; möge er dieses gesetzgeberische Werk zu einem Erfolg führen, wie ihn das deutsche Bolk angesichts der Bedeutung der Aufgabe von ihm erwarten kann! (Lebhafter Beifall rechts.)

276. Sitzung vom 23. Februar 1927, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nechrichtenbüros des Nereins deutscher Zeitungsverkeger.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Ein Antrag Dr. Scholz (D. Vp.) über die Eichungs⸗ gebühren, wird dem volkswirtschaftlichen Ausschuß über⸗ wiesen.

Das Abkommen zwischen Deutschland und der belgisch⸗luxemburgischen Wirtschafts⸗ union über den kleinen Grenzverkehr wird in allen drei Lesungen angenommen.

Das Haus setzt dann die zweite Beratung des Haus⸗ halts des Reichsjustizministeriums fort. Abg Dr. Everling (D. Nat.) spricht dem neuen Reichs⸗ justizminister, dem bewährten Beamten der alten Schule, auf⸗ richtige Wünsche für eine ersprießliche sachliche Arbeit aus. Es werde ihm hoffentlich gelingen, die Rechtsprechung auch sernerhin von der Politisierung freizuhalten. (Lachen links.) Daß das bisher gelungen sei, verdanke man nicht zuletzt dem Staatssekretär Dr. Foel, gegen den man im Ausschuß Sturm gelausen habe. e“ eine Persönlichkeit strengster und gleichmäßigster Sach⸗ ichkeit. Aus den Bersuchen, seine persönliche Ehrenhaftigkeir oder seine Amtseignung aus politischen Gründen anzuzweifeln, sei er rein und ungetrübt hervorgegangen. Gegen den Reichs⸗ gerichtsprsidenten Dr. Simons ist gestern der e. Angriff der „Frankfurter Zeitung“ zitiert worden, das Dementi des Reichsgerichtspräsidenten hat man aber unter den Tisch fallen lassen. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten. Ruf: Heute der „Vorwärts“.) Die Beamten des Reichspatentamtes müssen den gleichartigen Beamten der anderen Ressorts vollständig gleich⸗ gestellt werden. Dem sozialdemokratischen Redner, der gestern unsere Gerichtsbarkeit anzweifelte, müssen wir zurufen: Hände weg von der deutschen Gerichtsbarkeit! Die Faͤlle, die er an⸗ führte, wie z. B. den Fall Bullerjahn, gehören geradezu zum eisernen Bestand der Sozialdemokraten. Der sozialdemokratische Redner hat gestern an eine neue Instanz appelliert, die Presse.

Wir unterschätzen die kulturelle Bedeutung der Presse keineswegs;

gerade eine Presse, für die das Nationale selbstverständlich ist. kann politisch aufklärend wirken, aber eine Richterin kann die Presse nicht sein Oder will sich Herr Levi etwa dem Urteil der „Kreuz⸗Zeitung“ unterstellen, nein, er appelliert nur an die Links⸗ presse. Die „Leipziger Volkszeitung“ schrieb am 16. Juli, es sei ein Großindustrieller, Haas, aus dem Lager der „Leipziger Neuesten Nachrichten“ in den Verdacht der Steuerhinter⸗

ziehungen und des Mordverdachts gekommen; als dann aber sich

heransstellte, daß Haas Jude ist, schwieg man in der Linkspresse.

Zu den Aufgaben der Justizverwaltung gehört die Resform des Fherechts. Wir sfind grundsätzlich gegen die Erleichterungen der Ehescheidung. Eine wirkliche Reform kann nur den Mißbrauch des Verschuldungsprinzips beseitigen. Wir sind auch gegen Ab⸗ schwächung des Paragraphen 218 StB. sowie gegen die Am⸗ nestie in diesen Fällen. Das Schwert der Justiz wird stumpf, wenn die Amnestie zu oft geübt wird. Die Fälle des Hochverrats und des Landesverrats hat man * der Linken mit geradezu novemberlicher Sachkenntnis hervorgesucht. Solange der Denun⸗ ziant seine Lumpereien an das Ausland, unter dessen Druck er steht, los wird, bedarf es durchgreifender Maßnahmen gegen den Landes⸗ verrat. (Zwischenrufe links) Wir gebrauchen zwar dieselben

Worte, aber wir sprechen in diesen Dingen eine andere Sprache.

(Lachen links.) Wir wollen für Aenderungen die gesamte Straf⸗ rechtsreform abwarten. Zu einem nationalen Feiertag haben wir so lange keine Veranlassung, als Deutschland sich in der Ge⸗

walt des Auslandes befindet. Der 11. August eignet sich auf

keinen Fall zu einer Einigung unseres Volkes. Nur der Gedenk⸗ tag an die Opfer des Krieges könnte und sollte eine einigende Wirkung haben. Gegen die von den Sozialdemokraten verlangte

Statistik der Entschädigungen für unschuldig erlittene Unter⸗

fuchungshaft haben wir nichts: wir brauchen die Kkarheit dar⸗ über nicht zu scheuen. Gegen die Schaffung neuer Sonderaerichte sind wir grundsätzlich eingestellt. Die Zulassung der Rechts⸗ anwälte allgemein bei den Landgerichten wollen wir durch ein Kompromiß zulassen, sofern sie der Rechtspflege nicht hinderlich isft Wir wollen aber nicht, daß die Simultanzukassung noch über die Landnerichte hinaus geht, sondern wir wollen die bevorzugte Stellung der Anwölte an den höheren Gerichten aufrechterbalten. Das preußische Instizministerium ist sehr scharf gegen die Simul⸗ tanzulassung gewesen, aber es wird vielleicht durch die Auswir⸗ kungen des Kompromisses angenehm enttäuscht werden. Gerade ans föderalistischen Gründen sind wir gegen den demokratischen Antrag auf allgemeine Simultanzulassung, denn wir wollen die Antonomie der Lönder aufrechterbalten. Richter und Anwalt sollen im Volkfe wurzeln, damit die Justiz Vertrauen im Volke findet. Eine schwere Verfündigung an der Rechtspflege ist es, wenn man dem Valke das Vertrauen zum Richter nimmt und dem Richter die Sicherheit seines Amtes entzieht. Die Richter sollen unabhänaiag sein und nicht auf die Strafe hören müssen. Der Richter muß sich ghiektivieren, sich von sich selbst loslöten, aber auch Verständnis für die Motive eines Täters haben. Die Par⸗ teien, die immer von Klasseninstiz reden, find am wenigsten ge⸗ eignet, objektive Richter zu stellen, weil sie immer nur an ihre Klasseninteressen denken. Der Richter muß in gleicher Weise frei sein von den Einflüssen der heute schwer verdienenden Kar⸗ ruption wie des erbitterten Hasses gegen Andersdenkende. Wir wollen einen Richterstand, der den Rechtsgedanken wieder lebendig und gesund werden läßt und dem königlichen Gedanken zum Siege verhilft, der seinen klaren Ausdruck in der preußischen Devise ge⸗ funden hat: „Jedem das Seine!“ (Lebhafter Beifall rechts.) Abg. Dr. Bockius (Zentr.) erklärt, daß mit der jetzigen Aussprache die Frage der Vertrauenskrise in der Justiz endgültig erledigt sein müsse. Es habe nie eine Vertrauenskrise in der Justiz gegeben. Wenn in unserem gesamten politischen Leben die Objektivität zu vergleichen wäre mit der unserer Richter, dann würde es besser sein in unserem Staatsleben. Man habe es vielmehr heute mit einer Rechtsprechungskrise zu tun, die begründet sei in den gewaltigen politischen und wirtscha tlichen Umwälzungen. Sowol das Justizministerium wie die Richter seien ständig bestrebt gewesen, diese Krise zu beseitigen. Ein Gebiet der Kritik, das übrig geblieben wäre, seien die Urteile des Reichsgerichtshofs. Aber auch hier könne man von einer Vertrauenskrise nicht sprechen. Es handle sich hier um rein juristische Gesichtspunkte! Die deutsche Richterschaft verdiene für ihr Wirken unter den besonderen Verhältnissen der letzten Jahre ein positives Vertrauensvotum. Sie habe sich in der Recht⸗ prechungskrise mehr als gut erhalten. Im Gegensatz zum Kichter ei der Rechtsanwalt ein freier Beruf. Er sei das Sprachrohr des Volkes, und er müsse die wirtschaftlichen Voraussetzungen haben, um seinen Beruf ausfüllen zu können. Die .“ lichen Momente dürften aber nicht ausschlaggebend sein, si müßten zurücktreten in demselben Augenblick. wo die Rechts⸗ lege in Gefahr sei. Seine politischen Freunde träten daher 66 die obligatorische Simultanzulassung der Anwälte ein mit er Einschrönkung, daß die Ablehnung erfolgen müsse, wenn sie im Interesse der Rechtspflege erforderlich sei. ine weitere Krisenerscheinung hätten wir auf dem Gebi⸗se der Ehe. Es sei vSe. daß man heute von einer Ehenot in Deutsch⸗ aand spreche. Seine Fraktion ve schlösse sich den Mängeln nicht; 8 8 1

wir auch dieser Krise wieder Herr würden, wie wir so vieler Krisen Herr geworden seien. Seine Fraktion halte es für ver⸗ kehrt, in dieser Krisenzeit Ehescheidungserleichterungs⸗Paragraphen einzuführen Sie lehne jede derartige Erleichterung ab. Diese Ablehnung ergebe Ec. auch aus ihrer Einstellung zur Moral. Sie betrachte die Ehe in Linie als eine christliche Ehe. Sie sei überzeugt, daß ihre Auffassung nicht nur in den religiösen Kreisen, sondern auch in anderen Kreisen lebhafte sägeinens finden werde. Jede Erleichterung der Ehescheidung e

besn die Not und betrachte sie als eine Krise. Sie hoffe aber,

i eine Maßnahme zuungunsten der Frau. Seine Freunde ehnten es auch ab, die Schematisierung der Großstadtmoral auch dem Lande und den mittleren Städten vorzuschreiben. Der Redner bespricht dann die Aufwertungsfrage. Mängel müßten beseitigt werden, ohne daß an den Grundlagen der ee esetzgebung gerüttelt werden dürfe. Insbesondere seien die sozialen timmungen nicht genügend. Die Zentrumsfraktion werde deshalb bemüht bleiben, bei den künftigen Verhandlungen be⸗ sonders in sozialer Beziehung zu helsen. Hierzu sei Gelegenheit beim L111A“ Der Rentner müsse über die Fürsorge hinaus zu einem Rechtsanspruch gebracht werden. In der Abtreibungsfrage müsse mit Empörung festgestellt werden, daß wiederum Anträge auf Milderung der Strafbestimmungen vorliegen. Die neue Penc rift über die Gesundheitsverhältnisse in Deutschland bezeichne diese Frage als ein besonders trauriges Kapitel. Der Mord am ungeborenen Menschen sei gleich⸗ bedeutend mit jedem anderen Mord, und dürfe nicht ungesühnt 8 bleiben. Der Redner tritt zum Schluß für die baldige Wieder⸗ herstellung der Rechtshoheit im besetzten Gebiet ein und richtet einen dringenden Appell in dieser Hinsicht an die Reichsregierung. Solange nicht deutsches Recht und deutsche Richter wieder allein über deutsche Bürger im besetzten Gebiete heerschten und rich⸗ teten, könne von Gleichberechtigung nicht die Rede sein. (Beifall.) Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) gedenkt mit Dankbarkeit des in diesem Jahre gefeierten fünfzigjahrigen Bestehens des Reichs⸗ justizamtes. Er erinnert an die großartigen gesetzgeberischen Leistungen des Amtes und bringt die Glückwünsche a Partei und des Reichstages zum Ausdruck. (Beifall.) Mit ungewöhn⸗ licher Sachkenntnis und hingebender Pflichttreue haben die leitenden Männer ihrer Aemter gewaltet. Leider stehen den acht Staatssekretären, die in den 40 Jahren bis 1918 gewirkt haben, seitdem bereits 15 verbrauchte Justizminister gegenüber. Der Redner bespricht sodann zu dem Haushalt der FJuͤstizverwaltung den Antrag, den Titel des Staatssekretärs zu streichen. Dieser Antrag sei völlig unverständlich; diese Stelle sei für die Arbeiten des Justizministeriums unentbehrlich. Es wäre falsche Sparsam⸗ keit, wenn man diesem Antrag stattgeben wollte. Der Antrag habe einen persönlichen Hintergrund, Staatssekretär Joel sei der Stein des Anstoßes. Im Haushaltsausschuß ist gesagt worden, fährt Redner fort, der Staatssekretär sei eine Gefahr für die Republik. So geht es doch nicht. Konstruieren Sie doch nicht tägli Gefahren für die Republik. Die Republik ist stark genug, sie zu überwinden. Wenn ihr Gefahr drohe, komme sie von jener Seite (zu den Kommunisten). Daß Herr Dr. Simons gesagt haben soll, die Sozialdemotraten seien nicht geeignet zu Richtern, ist ja richtig gestellt worden. Aber Richter, die nur Klasseninteressen vertreken, können wir nicht brauchen. Das Thema der Vertrauenskrise fängt allmählich an, langweilig zu werden. Im Ziel sind wir alle einig, aber die hier geübten Methoden sind nicht geeignet, es zu erreichen. Das Reichsgericht wird für Dinge verantwortlich gemacht, für die es nicht verant⸗ wortlich ist, für die Gerichtsurteile. Und einzelne Fälle werden sofort verallgemeinert. Ich bin auch nicht mit allen Gerichts⸗ urteilen einverstanden; aber meine Unzufriedenheit liegt auf anderen Gebieten, richtet sich z. B. gegen allzu milde Strafen für Kindermißhandlungen (Abg. Dr. Rosenberg Kom.]: Sehr richtig!), für Diebereien und Räubereien. Für L’ndermißhand⸗

kungen sind Geldstrafen absolut nicht angebracht, und da sollte man

mit Resormen einsetzen. Nicht die kommunistische Gesinnung, nicht die Zugehörigkeit zur Partei wird bestraft (Widerspruch bei den Komm.), sondern die umstürzlerische Tat im Auftrage der Partei. (Lachen bei den Komm.) Der Begriff der Vorbereitung zum Hoch⸗ verrat muß nach dem Gesetz weit gezogen werden. Es bestraft jede vorbereitende Handlung. (Zwischenrufe bei den Komm.) Pläne zum Hochverrat liegen massenhaft vor. Das Reich muß sich da⸗ gegen schützen. An die parlamentarische Umwandlung der Kom⸗ munisten glaube ich nicht, sie sind keine „politischen Kinder“, wie sie einmal genannt sind. ie gestrige Beschimpfung des Reichs⸗ präfidenten durch den Abgeordneten Hoernle hat uns gezeigt, wohin die Reise geht, und S. die Amnestieanträge der Kommunisten für Hochverrat unmöglich sind. Eine Voraussetzung für die Justizresorm großen Stils ist für mich der Ueber ang der Justizhoheit von den Ländern auf das Reich. Ich hoffe auch, mich mit meinen Freunden darüber verständigen zu können. Ich rede nicht einem Unitarismus das Wort, aber die Weimarer

erfassung hat die Gewalten grundsatzlos verteilt. Ich habe bei der Weimarer Beratung über die Verfassung andere Vor⸗ schläge gemacht, und der demokratische Abgeordnete Hausmann hat später bedauert, daß man meinen Vorschlägen nicht gefolgt ist. Die Rechtspflege ist ihrem Sinne nach nicht etwas, was parzelliert werden kann. Mein Freund Wunderlich hat in der „Deutschen Juristen⸗Zeitung“ diesen Gedanken auch vertreten. Die Oberlandesgerichte haben in manchen Fällen dieselben Be⸗ zirke wie die Landgerichte; in Oldenburg besteht z. B. ein Ober⸗ andesgericht, während sonft alle anderen Behörden sich pyramiden⸗ förmig aufbauen. Der Uebergang der Justizhoheit auf das Reich würde viele Konflikte zwischen den Gerichten beseitigen. Ein Teil der Strafrechtsreform ist besonders dringlich, und man wird sich darüber verständigen können, z. B. über die Begrenzung des richterlichen Ermessens. Aber man muß allmählich auch die ganze Reform vorbereiten; es ist z. B. zu erwägen, ob man die Reform einem besonderen Ausschuß des Reichstags überweisen Pl der das ganze Jahr hindurch kagen müßte, man müßte die zertretung der Vorlage im . rechtzeitig vorbereiten durch Referenten, die mit dem ganzen Herzen dabei sein können, das Plenum des Reichstags müßte auf diesen Ausschuß Rücksicht nehmen. Ohne genügende Vorbereitung würde viele Arbeit unnütz werden, und es entstände die Gefahr einer Gelegenheits⸗ gesetzzebung. Es müßte auch für den Fall vorgesorgt werden, daß dem Reichstag etwas Menschliches passiert. Bei einer Auf⸗ lösung müßten die Arbeiten vom neuen Reichstag an dem Punkte Vrthefaher werden, wo sie im vorhergehenden Reichstag stehen geblieben sind. Vor allem müßte die Beratung des Strafrechts auch freigehalten werden von parteipolitischen Strömungen. In bezug auf das Ehescheidungsrecht besteht ein Zwiespalt zwischen dem Recht und dem Geschehen. Ich gehe in dieser Frage ruhig den Weg meiner Pflicht weiter und hoffe, daß wir uns doch in einem Punkte verständigen können. Herr Levi hat an die Presse appelliert. Ich rufe die verantwortungsvolle, ihrer hohen Aufgabe sich bewußte Presse auf nicht zum Kampf gegen, sondern für die deutsche Justiz. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Dr. Ahsnbere (Komm.): Man habe von den Kom⸗ munisten eine Erklärung verlangt, daß sie den gewaltsamen Um⸗ sturz abschwören sollten, und ihnen in Aussicht gestellt, daß dann vielleicht das Reichsgericht von seiner Rechtsprechung gegen sie abgehen könnte. Die Kommunisten wollten aber gar 8nc in den Himmel kommen; ihnen sei doch die Hölle lieber als das Paradies der Herren Keudell, Hergt, Schiele und Koch. Den Deutsch⸗ nationalen habe man wenigstens vier Ministerstühle angeboten, den Kommunisten biete man nichts. (Heiterkeit.) Die Kommnnisten blieben nach wie vor auf dem marxistischen Standpunkt. Die Anregung Dr. Levis sei daher vergebene Liebesmüh’. Die Kom⸗ munisten würden auch weiterhin auf ihrem vereeee Rechte bestehen. Mit der Statistik könne man alles deweisen. Justizminister Hergt habe aber nicht einmal das dewiesen, wasd er habe beweisen wollen. Nach wie vor seien zehnmal mehr An⸗ gehörige der Linken wegen Hochverrats verurteilt als Angedört

der Rechten. Die Situation der Deutschnationalen sei sehr sat

Dr. Everling habe sein monanchietrenes Herz dekaunnt, das sei sehr