8 “ “ Südflügel als ein untrennbares Ganzes behandelt, gestört werden würde. Die Folgen einer solchen Trennung müßten sich vor allem in einer Neuaufrollung der großen Schwierigkeiten der Gesamt⸗ finanzierung des Kanalprojekts auswirken. — Der anhaltische Gesandte Boden führte aus: Die Situation nötigt auch mich, noch das Wort zu nehmen, um auch namens des zweiten am Cudflügel beteiligten Landes, Anhalt, nochmals entschiedenst gegen jede Absicht, hier beim Mittellandkanal eine Differenzierung zuungunsten des Südflügels eintreten zu lassen, Einspruch zu erheben. Eine 92 Differenzierung würde einmal, wie bereits mein Herr Vorredner ausgeführt hat, eine Verletzung tatsächlich gesicherter Rechte der beiden am Südflügel beteiligten Länder bedeuten. Diesen beiden Ländern if durch vertragliche Abmachungen, die integrierender Bestandteil des Gesamtstaats⸗ vertrages über den Mittellandkanal sind, und über deren Aus⸗ legung es zwischen den gesamten am Kanal beteiligten Ländern und dem Reiche nur eine Auffassung gibt, zugesichert worden, daß die bauliche Behandlung des Südflügels gleichmäßig mit dem übrigen Teil des Mittellandkanals erfolgen solle. Diese tat⸗ e Zusicherung wäre ganz offenbar verletzt, wenn es 92 Unnahme des Antrages auf die Kürzung des Etais um 20 Mil⸗ lionen Reichsmark käme. enn wie schon mein Herr Vorredner ausführte, würde der Finanzpunkt keine Handhabung bieten, um damit die Nichtinnehaltung der tatsächlichen Sußscheräng zu recht⸗ fertigen. Die Frage ist also hiernach die, ob Sie das Reich dem Vorwurf aussetzen wollen, und zwar dem begründeten Vor⸗ wurf, daß es seinen vertraglichen Verpflichtungen den Ländern untreu werde. Ich bitte, das zu bedenken! Sodann muß ich aber mit allem Nachdruch nochmals auf den Gesichts⸗ g hinweisen, der am Schluß der soeben nochmals verlesenen Erklärung der beiden Länder Sachsen und Anhalt betont worden ist, nämlich daß durch eine Abtrennung des Südflügels die Gefahr einer Neuaufrollung der Gesamtfinanzierung des Kanalprojektes heraufbeschworen werden würde. Die Situation ist ja jetzt die, daß es vier Länderkontrahenten am Mittellandkanal gibt: Preußen, Braunschweig, Sachsen und Anhalt, auf deren Schultern ich die Beträge des Länderdrittels nach einem bestimmten, aus fehr schwierigen Verhandlungen hervorgegangenen finanziellen lrrangement verteilen. Wenn jetzt der Kürzungsantrag wirklich angenommen werden würde, so müssen Sie ehr ernstlich damit rechnen, daß die beiden betroffenen Länder Sachsen und Anhalt von den Abmachungen abspringen würden. Die Folge wäre, daß dann die Gesamtfinanzierung des Kanalprojekts, von der 8. Ihnen wirklich sagen kann, daß sie das Prodult außerordentli schwieriger und langwieriger Verhandlungen ist, von Grund aus aüfgerollt werden müßte; denn es ist natürlich ein großer Unter⸗ chied, ob es vier oder dann nur noch zwei Länderkontrahenten, Freußen und Braunschweig, sind. Ich müßte Ihnen in einem Atem gleich als Vertreter Braunschweigs dazu erklären, daß sic Braunschweig für diesen Fall alles weitere darüber, wie es ich künftig zum Kanalprojekt zu stellen haben würde, vorbehalten müßte. Wenn also eine Sache letzten Endes geeignet ist, das Gesamtprojekt in Frage zu stellen, so trifft dies auf den vor⸗ liegenden Antrag zu, und ich bitte Sie daher nochmals dringend diese Konsequenzen zu erwägen. Zum Schluß lassen Sie mi noch n folgendes 1, Es ist einigermaßen erschütternd, aus den vorliegenden Anträgen zu Fsübene daß Sie die Gesamt⸗ ausgabeposition für den Mittellandkanal um die FHälfte, sage und schreibe 20 Millionen, herabsetzen wollen. Erschütternd ist es für alle diejenigen, die sich auf den Stand⸗ punkt stellen, daß ein solch großes, bisher unvollendet gHlassänes Bauwerk doch einmal nach den vernünftiger Wirtschaft fertiggestellt werde, damit ang einmal eine Rentabilität des Unter⸗ nehmens erreicht wird. Erschütternd ist es aber auch, wenn man bedenkt, daß unter den 40 Millionen, die für 1927 in den Etat eingestellt waren, sich ja 17 Millionen aus 1926 befanden, die Sie damals gestrichen haben; wenn es also zu dem Abstrich von 20 Mil⸗ lionen kommt, so würde das bedeuten, daß Sie neu für das große Kanalprojekt für 1927 ganze drei Millionen einstellen wollen. Hierzu würde noch hinzutreten, daß Sie die untessczehliche Be⸗ handlung der beteiligten Länder beim Südflügel beschließen. Sie würden damit eine Gesamtsituation entstehen lassen, von der ich annehme, daß sich die beteiligten Länder und in Uebereinstimmung wohl auch die übrigen Länder damit schwerlich werden abfinden können. — Nachdem Abg. Ersing (Zentr.) gegenüber den For⸗ derungen der Länder darauf hingewiesen hatte, daß die Ueber⸗ lastung des Reichshaushalts im wesentlichen auf den von den Ländern beim Finanzausgleich gestellten Forderungen beruhe, ergriff der Ministerialdirektor Nobis noch einmal das Wort, um sich für sämtliche Länder gegen den Vorwurf zu verwahren, daß bei dem Finanzausgleich zuviel aus dem Reiche herausgeholt worden sei. Er betonte im Fetscilish an die Ausführungen des Gesandten on Sachsen und Anhalt, daß auch Preußen fest zu dem unter seiner Beteiligung zwischen den beiden Ländern Sachsen und Anhalt und dem Reich geschlossenen Vertrag stehe. Auch die preußische Staatsregierung trete nachdrücklich für den Südflügel des Mittellandkanals ein.
Entsprechend den Beschlüssen des Unterausschusses wurde der Etattitel dann um 20 Millionen Mark gekürzt. Auch wurden die Bauausführungen am Südflüigel ge⸗
strichen. — Der Etattitel, der die Fortsetzung des von Preußen 1914 begonnenen und 1919 wieder aufgenommenen Ausbaus des Ihle⸗Plauer Kanals betrifft, wurde dann auf 4 250 000 Reichsmark herabgesetzt. — Ebenso wurde die Er⸗ weiterung der Beteiligung des Reichs an den Kraftver⸗ kehrsgesellschaften, die im Etat mit einer Million Reichsmark vorgesehen war, vom Haushaltsausschuß auf eine halbe Million Reichsmark herabgesetzt. — Angenommen wurde eine Entschließung des Abg. Mollath (Wirtschaftl. Vereinig.), worin die Reichsregierung 8hn wird, auf alle Kraftverkehrsgesell⸗ cöften⸗ an welchen das Reich beteiligt ist, dahingehend einzu⸗ wirken, daß Schädigungen des privaten Transportgewerbes durch 88 C1“ dieser Kraftverkehrsgesellschaften vermieden erden. Hierxauf vertagte sich der Ausschuß.
Der mit der Untersuchung der Ursachen des eteeenen. bruches beauftragte Unterausschuß im parlamentarischen Unter⸗ suchungsausschuß vernahm am Dienstag den früheren Oberheizer Beckers. Diese Vernehmung folgte der vor kurzem ö Vernehmung Sachses und wird fortgesetzt werden durch eine Vernehmung des früheren Heizers Weber. Der Zweck der Vernehmung richtet sich, wie das Nachrichtenbüro des Vereins Fie Zeitungsverleger mitteilt, auf Aufklärung der politischen Verhältnisse auf der Flotte unter dem Gesichtspunkt, ob in den der Mannschaften bewußt auf Umsturz in der Richtung der Organisationen der U. S.P. und der noch weiter links stehen⸗ den hingearbeitet wurde. Fc hatte das Bestehen solcher Or⸗ ganisation schon seit Frühjahr 1915 behaunptet. — Nach Aus⸗ säbrengen des Berichterstatters Abg. Joos erhielt der Zeuge das hrt 1 zusammenhängender Darstellung der Ereignisse. Beckers war Oberheizer 3 dem Schlachtkreuzer „Prinz Luitpold“. Er führte aus, daß die letzte Ursache eines gemeinsamen Vorgehens der Mannschaften die Unzufriedenheit mit dem ihnen vorgesetzten Essen war. Auch der Kampf um den sogenannten Reservisten⸗ roschen, der ft jede Dekade in einen, der Unterstützung be⸗ ürftiger Angehöriger von Matrosen dienenden Reservefonds floß, te mit hinein.
Es wurde eine Organisation, der sogenannte
spie Poldatenburd, gebildet, um die Mißstände im s 82 zu be⸗
seitigen. Eine politische Betätigung sei nicht erfolgt. Die Leiter hätten allerdings eine unabhängige Zeitung gehalten. Es wurde in der sogenannten konstituierenden Versammlung ein Statut entworfen, in dem es hieß, daß das Ziel des Bundes ohne Rück⸗ sicht auf irgendwelche von der U. S etwa gefaßten Beschlüsse durchgeführt werden sollte. Die Beteiligung an einen von der U. S. P. eingeleiteten Generalstreik hätte man verweigert. Mit der ogenannten Zentrale, die auf dem Schlachtschiff „Febdri⸗ der Große“ sich befinden sollte, habe man nichts zu tun gehabt. Diese b
4 u 8 “
Zentrale habe den Zweck gehabt, mit Berlin Fühlung zu halten. Reichpietsch habe gefagt man müsse sich zu der Partei halten; er habe ihm auch gesagt, die Herren in Berlin hätten geraten, jede Gewalttat zu vermeiden. Man solle Material sammeln und den U. S. P.⸗Leuten in Berlin vorlegen, die würden dann das weitere besorgen. Der Zeuge schildert dann zwei sogenannte „Ausflüge“ der Besatzung von Pord die aber nicht über drei Stunden ge⸗ dauert haben, um nicht Meuterei zu begehen. Es sei eine Liste der Schuldigen aufgestellt worden, die Leute seien zuerst mit Arrest ane und dann vor das Kriegsgericht gestellt. Der Zeuge ist dann mit vier anderen, darunter Sachse und Reichpietsch zum Tode verurteilt, auf ein Gnadengesuch hin aber zu 15 Jahren Zuchthaus begnadigt worden. Bei der Vernehmung durch Kriegs⸗ erichtsrat Dobring sei dieser fortwährend auf ihn eingedrungen, so daß er alles mögliche erzählt habe, um nur von ihm los zu kommen. Der Ausschuß vertagte sich dann auf Mittwoch.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 23. März 1927. Telegraphische Auszahlung.
8
22. März
Geld Brief 4,78 1,782 4,205 4,215 2,069 2,073 20,964 21,016 2113 97123 20,439 20,491 4,2095 4,2195 0,497 0,499 4,235 4 245
168,44 168,86 5,49 5,51
58,51 58,65 73,46 73,64 81,69 81,89 10,594 10,634 19,17 19,21 7,385 7,405 112.26 112,54
21,565 21,615 109,81 110,09 16,48 16,52
12,462 12,502 80,94 81,14 3,04 3,05 74,07 74,25
112,66 112,94 59,21 59,35
23. März Geld Brief 176 1 ,780 4,204 4,214 2,066 2,070
20,964 21,016 2,117 2,127
20,435 20,487 4,2085 4,2185 0,497 0,499 4,235 4,245
168,43 168,85 5,49 5.,51
58,49 58,63 73,46 73,64 81,69 81,89 10,594 10,634 19,43 19,47 7,9 7741 112,26 112,54
21,555 21,605 109,81 110,09 16,485 16,525 12,46 12,50 80,93 81,13 3,045 3,055 75,04 75,22
112,67 112,95 59,21 59,35
—
Ausländische Geldsorten und
Buenos⸗Aires. Canada Japan Kairo 4 Konstantinopel London New York... Rio de Janeiro Uruguay .. Amsterdam⸗ Rotterdam A Brüssel u. Ant⸗ werpen... Budapest.. v“ Helsingfors . Seeeeee“ Jugoslawien.. Kopenhagen .. Lissabon und
Oporto.. SeIJ 100 ꝓr. 100 Frecs.
aris . dn 6 100 Kr. Schweiz. 100 Frcs. Sofia... 100 Leva
Spanien 100 Peseten Stockholm und 100 Kr.
Gothenburg. 100 Schilling
.22„ 22„
1 Milreis 1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Pengö 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo
Banknoten.
23. März Geld Brief 20,55 20,65 16,31 16,39 427 429
4,198 4,218 4,175 4,195
22. März Geld Brief 20,55 20,65 16,31 16,39 4,27 4,29
4,196 4,216 4,174 4,194
0,4868 0,506
4,181 4201 20,405 20,505 20,40 20,50
58,45 598,75
111,94 112,50 81,50 81,90 10,54 10,60 1649 16,57
168,06 168,90
19,31 19,41
7,345 7,385 109,72 110,28 59,07 59,37
Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische.. Englische: große 1: 1 f u. darunter 2 Türkische 1 türk. Pfd. Belgische 100 Belga Bulgarische .. 100 Leva Dänische.. 100 Kr. Danziger.. 100 Gulden innische.. 100 finnl. ℳ Französische 100 Fres. Holländische. 100 Gulden Italienische: über 10 Lire“) 100 Lire Jugollawische. 100 Dinar 100 Kr.
Norwegische .. Oesterreichische 100 Schilling
ap.⸗Pes. 1Milreis
nad. 4£ 4,20 20,502 20,50
58,75 112,53
10,605 16,585 168,90
19,67 7,405
110,28
59,41
418 20,402 20,40
58,45 111,97
10,545 16,505 168,06
19,57 7,365 109,72 59,11 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer .. . Spanische.. Tschecho⸗slow. 5000 Kr. ... 1000 Kr. u. dar. Ungarische...
ö“
2,52 2,50 112,35 80,84 74,71
12,435
2,56 2,54 112,91 81,24 75,09
12,495
2,51 112,37 80,83 75,31
12,44
2,55 112,93 81,23 75,69
12,50
100 Peseten
100 Kr. 100 Kr. 12,44 12,50 12,445 12,505 100 Pengö 73,30 73,66 73,27 73,63
und darunter fehlen. 1“
der Lübeck⸗Büchener Eisen⸗ bahngesellschaft teilt mit, daß der Ausschuß der Gesellschaft beschlossen hat, die Dividende der Aktien für das Jahr 1926 vorbehaltlich der Genehmigung des Hauptrechnungsabschlusses durch die Generalversammlung auf 4 %, also 48 Reichsmark für 1200 ℳ Aktienkapital, festzusetzen.
— Nach dem Bericht der Bayerischen Bodencredit⸗ Anstalt Würzburg für 1926 ergab sich für Ende 1926 ein Bestand von Feingoldhypotheken in Höhe von 3 995 227 RM gegen 1 741 113 RM Ende 1925 Hiervon sind 3 920 958 RM in das Hypothekenregister eingetragen und als Unterlage für ausgegebene Goldpfandbriefe verwendet. Auf landwirtschaftl. Besitz entfallen 341 267 RM, auf städtische Objekte treffen 3 577 192 RM und auf Bauplätze 2500 RM. Die Dividende beträgt 8 vH aus 750 000 RM und aus 187 500 RM ab 1. Juli 1926.
Die Direktion
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. März 1927: Ruhrrevier: Gestellt: 26 460 Wagen; nicht Feen Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt — Wagen.
Die Elektrolytkupfernotieru 1gen Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des am 22. März auf 128,00 ℳ (am 21. März auf 128,00 ℳ) ür g.
Berlin, 22. März. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗ mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin
gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. 8b. packungen.] Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sa 1 “
und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen lose 21,00 bis 24,00 ℳ, Gersten⸗ grütze, lose 19,00 bis 21,00 ℳ, Haferflocken, lose 22,00 bis 23,50 ℳ, Hafergrütze, lose 23,50 bis 24,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 19,25 bis 20,25 ℳ, Weizengrieß 23,25 bis 24,75 ℳ, Hartgrieß 26,00 bis 27,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,75 bis 21,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 21,50 bis 29,00 ℳ, Speiseerbfen, Viktoria 33,00 bis 42,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 26,00 bis 26,50 ℳ, Bohnen, weiße, kleine 13,00 bis 14,50 ℳ, Langbohnen, handverl., ausl. 19,00 bis 22,50 ℳ, Linsen, kleine 21,00 bis 23,00 ℳ, Linsen, mittel 24,50 bis 37,00 ℳ, Linfen⸗ große 37,00 bis 44,50 ℳ, Kartoffelmehl 28,50 bis 30,50 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 46,50 bis 55,00 ℳ, Mehlschnittnudeln 27,25 bis 33,00 ℳ, Eiernudeln 46,00 bis 72,00 ℳ, Bruchreis 17,75 bis 19,00 ℳ, Rangoon Reis 19,75 bis 20,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 22,25 bis 33,00 ℳ, Tafe reis, Java 33,00 bis 43,50 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 59,00 bis 83,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/106 in Griginalkiften 36,00 bis 37,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 34,00 bis 34,50 ℳ, entsteinte Pflaumen in Originalkisten⸗ packungen 48,00 bis 49,00 ℳ, Kalif. Pflaumen 40/50 in Original⸗ kistenpackungen 46,00 bis 48,00 ℳ, Rosinen Caraburnu ¼ Kisten 56,00 bis 72,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 1 Kisten 69,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 54,00 bis 56,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 187,00 bis 225,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 212,00 bis 235,00 ℳ, Zimt (Kassia) 105,00 bis 110,00 ℳ, Kümmel, holl. 52,00 bis 52,50 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 170,00 bis 182,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 250,00 bis 285,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 176,00 bis 210,00 ℳ, Rohkaffee, Fentraleinsrit 205,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika 270,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide, lose 19,50 bis 21,00 ℳ Kakao, stark entölt 80,00 bis 100,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 110,00 bis 130,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 412,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker, Melis 35,50 bis 38,50 ℳ, Inlandszucker, Raffinade 37,00 bis 40,00 ℳ, Zucker, Würfel 42,00 bis 45,00 ℳ, Kunsthonig 37,50 bis 38,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ, Speeisesirup, dunkel, in Eimern —,— bis —,— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 83,00 bis 90,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis 41,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus, in Eimern 35,00 bis 42,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,40 bis 3,90 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 74,00 bis 77,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 74,50 bis 78,00 ℳ, Purelard in Tierces 73,50 bis 74,00 ℳ, PGurelard in Kisten 73,75 bis 74,25 ℳ, Speisetalg, gepackt 57,00 bis 0,00 ℳ, Margarine, Handelsware I 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware I 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Fässern 188,00 bis 193,00 ℳ, Molkereibutter la in Packungen 194,00 bis 199,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Fässern 180,00 bis 188,00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 187,00 bis 194,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 196,00 bis 201,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 202,00 bis 207,00 ℳ Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 56,00 bis 58,00 ℳ, ausl. Spe geräuchert, 8/10 — 12/14 —,— bis —, — ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 65,00 bis 82,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 58,00 bis 62,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 103,00 bis 107,00 ℳ, echter Holländer 40 % 96,00 bis 100,00 ℳ, echter Edamer 40 % 97,00 bis 102,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 130,00 bis 145,00 ℳ, ungez. Kondens⸗ milch 48/16 25,00 bis 26,00 ℳ, gez. Kondensmilch 48/14 31,00 bis 33,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00 ℳ.
verständige der Industrie⸗
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten. Devisen.
Danzig, 22. März. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,40 G., 57,55 B. Berlin 100 Reichsmarknoten 121,972 G., 122,278 B. — Schecks: London 25,01 G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty⸗ Auszahlung 57,38 G., 57,52 B.
Wien, 22. März. (W. T. B.) Amtliche Devisen ku rse Amsterdam 284,06, Berlin 168,36, Budapest 123,87*), Kopenhagen 189,20, London 34,46 ½, New York 709,60, Paris 77,81, Zürich 136,47, Marknoten 168,15, Lirenoten 32,42, Jugoslawische Noten 12,44 ½, Tschechoslowakische Noten 20,99, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 706,85, Ungarische Noten 123,75*S), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,46. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 22. März. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Amsterdam 13,52 ½, Berlin 8,02, Zürich 6,49 ⅛, Kopenhagen 899,50, Oslo 883,00, London 164,00, Madrid 594,50, Mailand 153 ⅞, New York 33,76 ½, Paris 132,50, Stockholm 9,03 ¾, Wien 4,75 ⅛, Mark⸗ noten 8,02 ¾, Polnische Noten 3,76 ⅜, Belgrad 59,41.
Budapest, 22. März. (W. T. B.) (Amtliche Fewe . Alles in Pengö. Wien 80,60, Berlin 135,95 ½, Belgrad 10,06,
Zürich 110,23 ½.
London, 22. März. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 124,02, New York 4,85,56, Deutschland 20,46 ¾, Belgien 34,93 ½4 Spanien 27,53, Holland 12,137⁄16, Italien 106,25, Schweiz 25,25, Wien 34,52.
Paris, 22. März. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Anfangsnotierungen.) Deutschland 606,00, London 124,04, New York 25,54, Belgien 355,00, Spanien 449,00, Italien 116,00, Schweiz 491,00, Kopenhagen 680,75, Holland 1022,50, Oslo 666,25,
Stockholm 684,00 Prag 75,60, Rumänien 15,25, Wien 35,92 ½
Belgrad 45,25.
Paris, 22. März. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Schluß kurse.) Deutschland 606,00, Bukarest 15,25, Prag 75,80, Wien 35,87 ½, Amerika 25,54 ¼, Belgien 354,25, England 124,04, Holland 10,22, Italien 116,60, Schweiz 491,00, Spanien 451,00, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 684,50.
Amsterdam, 22. März. (W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ kurse.) London 12,13 ½, Berlin 59,29, Paris Fe. Brüssel 34,74, Schweiz 48,06, Wien 35,20, Kopenhagen 66,65, Stockholm 8649— Oslo 65,25, New York 24915⁄9⁄16, Madrid 44,07 ½, Italien 11,42 ½, Prag 7,41. — Freiverkehrskurse: Helsingfors 6,28, Budapest 43,60, Zukarest 1,50, Warschau —,—, Yokohama 122,75, Buenos Aires
105 ⁄3.
Zürich, 22. März. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,25 ¼, Paris, 20,36 ½, New York 5,20, Brüssel 72,30, Mailand 23,65, Madrid 91,25, Holland 208,10, Berlin 123 ⅜, Wien 753,13 ¼, Stockholm 139 ⁄6, Oslo 135,75, Kopenhagen 138,55, Sofia 3,75, Prag 15,40, Warschau 58,00, Budapest 90,71 ½¼ *), Belgrad 9,12 ½, Athen 6,70, Konstantinopel 2,60, Bukarest 3,10, Helsingfors 13,10, Buenos Aires 219,75, Japan 256,00. — *) Pengö.
Kopenhagen, 22. März. (W. T. B.) Marnicge Devisen⸗ kurse.) London 18,20, New York 3,75 ½, Berlin 89,05, Paris 14,80, Antwerpen 52,30*), Zürich 72,25, Rom 17,20, Amsterdam 150,40, Stockholm 100,45, Oslo 97,90, Helsingfors 9,47, Prag 11,13, Wien 52,95. — *) Belga.
Stockholm, 22. März. (W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ kurse.) London 18,13 ½, Berlin 88,65, Paris 14,67, Brüssel 51,97, Schweiz. Plätze 71,87, Amsterdam 149,55, Kopenhagen 99,60, Oslo 77,60, Washington 3,73 ½, Helsingfors 9,42, Rom 17,10, Prag 11,15, Wien 52,85.
Oslo, 22. März. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) London 18,62, Hamburg 91,10, Paris 15,10, New York 383,50, Amsterdam 153,65, Zürich 73,85, Helsingfors 9,70, Antwerpen 53,35, Stockholm 102,75. Kopenhagen 102,25, Rom 17,75. Prag 11,40, Wien 54,10.
Moskau, 21. März. (W. T. B.) (Ankaufkurse, mitgeteilt von der Garantie⸗ und Kredit⸗Bank für den Osten A.⸗G.) (In Tscherwonzen.) 1000 englische Pfund 942,00, 1000 Dollar 194,00, 1000 schwedische Kronen 51,92, 1000 finnische Mark 4,87.
London, 22. März. (W. T. B.) Silber 257716, Silber auf Lieferung 25 %. 88
Wertpaviere.
Frankfurt a. M., 22. März. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 9,00, Adlerwerke 129,50, Aschaffenburger Zellstoff 176,25, Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 230,00,
utschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 23. März
1922
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Atktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
erlust⸗ u. Fundsachen, Zuftellungen u. dergl. ffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
Niederlassun Unfall⸗ und
Verschiedene Privatanzeig
—— S8S9SIZS
Bankausweis
Erwerbe. und Wirtschaftsgenossenschaften.
g ꝛc. von Rechtsanwälten. Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bekanntmachungen.
en.
—
8☛ Befristete
Anzeigen müssen drei
Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2☚
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[124920 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Gretchen Ernestine Char⸗ lotte Hartmann, geb. Lattig, Hamburg, Schubertstr. 1, Laden b. Bramfeld, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Hans Stoye u. Dimer, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Fritz Max Richard Hartmann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 4 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 19. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[124921] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elisabeth Hillermann, geb. Manecke in Drage Nr. 34, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Studtmann in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Viehhändler Waldemar Hillermann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 26. April 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lüneburg, den 17. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[124922) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Frieda Frakowiak, geborene Jazumbek, in Oels, Ring 45, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werner in Oels, klagt gegen den Versicherungs⸗ agenten Martin Frakowiak, früher in Oels, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2 Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Oels i. Schlesien auf den 5. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Oels, Schles., den 15. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[124906] Heffentliche Zustellung.
Der am 12. März 1922 in Althütte ge⸗ borene Eugen Erwin Haag, gesetzlich ver⸗ treten durch das Jugendamt Backnang, klagt gegen den unehelichen Vater Hermann Pfähler, led. Metzger von Heutensbach, z. Zt. in Mexito City Lirto Correo, wegen Unterhalts, mit dem Antrage: Den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger mit Wirkung vom Tage der Klage⸗ zustellung an Stelle der bisher fest⸗ gesetzten Unterhaltsrente eine jährliche Unterhaltsrente von 360 RM, voraus⸗ zahlbar in z†jährlichen Raten 12. März, 12. Juni, 12. September und 12. De⸗ zember jeden Jahres, und zwar den ver⸗ fallenen Betrag sofort, zu bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Backnang, Sitzungssaal, auf Freitag, den 13. Mai 1927, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Durch Beschluß vom 17. März 1927 ist dem Kläger das Armenrecht bewilligt worden.
Amtsgericht Backnang, d. 17. März 1927.
[124907] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Elisabeth Tapp in Münster, Plöniesstraße 2, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Schunck in Bottrop, klagt gegen den Anstreicher Claus Bilo, früher in Bottrop, Heide⸗ straße 62, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr geborenen Kindes Herbert und als solcher zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu veurteilen an die Klägerin 90 — neunzig — Reichsmark Kosten des Unterhalts für die ersten 6 Wochen nach der Entbindung zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklogte vor das Amtsgericht Bottrop, Zimmer Nr. 26,
9 Uhr, geladen. Einlassungsfrist
auf einen Monat festgesetzt.
Bottrop, den 16. März 1927. Das Amtsgericht.
[124908] Oeffentliche Zustellung.
Das städtische Jugendamt Dortmund als Vormund der Minderjahrigen Marianne Sudbrack, unehelichen Kindes der ledigen Dienstmagd Johanna Sudbrack in Dort⸗ mund, Dudenstift, klagt gegen den Maschinisten Hans Strätmann, früher in Dortmund, Dorstfelderhellweg 155, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der außer⸗ eheliche Vater der Klägerin sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an das am 28. Juli 1926 zu Dortmund ge⸗ borene Kind Marianne Sudbrack z. Hd. seines jeweiligen Vormundes vom 28. Juli 1926 bis zum 28. Juli 1942 vierteljährlich im voraus eine Geldrente von 90 RM zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Dortmund, Zimmer 89, auf den 11. Mai 1927, vormittags 9 Uhr.
Dortmund, den 15. März 1927. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[(124909) Oeffentliche Zustellung.
Das städtische Jugendamt in Dortmund als Vormund des minderjährigen Helmut Freitag, unehelichen Kindes der ledigen Martha Freitag in Dortmund, Wieland⸗ straße 36, klagt gegen den Arbeiter Stanis⸗ laus Gawronski, früher in Dortmund, Kurzestr. 11, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außereheliche Vater des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an das am 14. Januar 1926 zu Dortmund geborene Kind Helmut Frei⸗ tag, z. Hd. seines jewerligen Vormundes vom 14. Januar 1926 bis zum 14. Januar 1942 vierteljährlich im voraus eine Geld⸗ rente von 90. — RM zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Dortmund, Zimmer 89, auf den 11. Mai, 1927, vormittags 9 Uhr.
Dortmund, den 15. März 1927.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[124910] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Johannes Karl Brandt, Altona, vertreten durch das Jugendamt Altona, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Städtisches Jugendamt Düsseldorf, Rathaus, Akademiestraße 3, klagt gegen den Arbeiter Karl Konczalski, zuletzt wohnhaft in Düsseldorf, Rathelbeck⸗ straße 43, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Unterhalt, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an den Kläger, zu Händen des Vormundes vom Tage der Klagezustellung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres insgesamt 360 RM. jährlich vierteljährlich im voraus zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden an jedem Vierteljahrsersten. Die Kosten des Rechts⸗ streits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorlänfig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits auf den 11. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, vor das Amts⸗ gericht Düsseldorf, Mühlenstraße 34, Zimmer 156, I. Stock, geladen.
Das Amtsgericht. Abt. 3.
[124911] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Lieselotte Rommel und die Frau Klara Rommel in Eisfeld, beide vertreten durch den Amtsvormund Schmidt in Hildburghausen, klagen gegen den Arbeiter Karl Rommel in Woodbine (U. S. A.) auf Zahlung von Unterhalt, mit dem Antrage auf Verurteilung des Verklagten, eine Unterhaltsrente von 60 RM monatlich für beide Klägerinnen vom 1. April 1926 ab im voraus zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckvar zu erklären. Der Verklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Thür. Amtsgericht in Eis⸗ feld, Abt. 3, auf Sonnabend, den 7. Mai 1927, vorm. 11 Uhr, ge⸗ laden. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kanntgemacht. Eisfeld, den 17. März 1927. Die Geschäftsstelle des Thür. Amtsgerichts. Schirmer, Justizinspektor.
[125267] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Wolfgang Kerne⸗ kamp, jetzt Dee genannt, Elberfeld, ver⸗ treten durch das städt. Jugendamt in Elberfeld, dieses vertreten durch den Büroinspektor Könitzer in Elberfeld, Aue 45, klagt gegen den Kaufmann Artur Krämer, zurzeit unbekannten Aufenthalts früher in Elberfeld Garterlei 112 (nach Dortmund abgemeldet, aber nicht zur An⸗
wird
hauptung, daß der Beklagte der Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrag auf Zahlung einer vpierteljährlich im voraus zahlbaren Unterhaltsrente von 100 RM. anstatt der durch Urteil des Amtsgerichts Elberfeld vom 31. 8. 23 — 4 C 1044/23 — in Verbindung mit der Vollstreckungs⸗ klaufel desselben Gerichts vom 7. 7. 24 festgesetzten Unterhaltsrente von 75 RM, da es nicht möglich ist infolge der jetzigen Teuerungsverhältnisse den Unterhalt für den bisherigen Satz zu bestreiten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Elberfeld auf den 17. Mai 1927, vormittags 8 ½ Uhr, Zimmer 90, im Landgerichtsgebäude geladen. Elberfeld, den 18. März 1927. (Unterschrift.) Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[124912] Oeffentliche Klagezustellung. In Sachen des am 16. Juli 1926 in Engen geborenen Kindes Gertrud Hedwig Fromm, vertreten durch das Jugendamt Engen, gegen Hermann Bantle, zurzeit an unbekannten Orten, wegen Unterhalts. Die Klägerin klagt gegen den Beklagten auf Zahlung mit Wirkung vom 16. Juli 1926 ab bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres eine auf Ersten jeden Monats vorauszahlbare Unterhaltsrente von monat⸗ lich 30 RM und beantragt kostenfälliges und vorläufig vollstreckbares Urteil dahin zu erlassen. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung, Zimmer Nr. 13 des Amts⸗ gerichts Engen, wird bestimmt auf Diens⸗ tag, den 26. April 1927, vormittags Uhr. Der Beklagte wird hierzu ge⸗ aden.
Engen, den 7. März 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
[124913] Oeffentliche Zustellung. Im Rechtsstreite der minderjährigen Waltraud Schulze in Roßlau, Nordstr. 2, vertreten durch den Amfsvormund Stadt⸗ inspektor Hermann Reckeweg in Roßlau, Rathaus, im Prozeß vertreten durch den Kanzleiangestellten Hofmann in Franken⸗ hausen, Kyffh., gegen den Tapezierer Otto Lange, zuletzt wohnhaft in ÜUdersleben, Kyffh., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unterhalt, ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 11. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Thüringischen Amtsgericht in Frankenhausen anberaumt. Zu diesem Termin wird der Verklagte geladen. Frankenhausen, den 17. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Amtsgerichts.
[125268]
Die minderjährige Liesa Blickwede in Neubrück, unehelich, geboren am 22. 9. 1925 in Neubrück, bevormundet durch das Jugendamt Braunschweig, vertreten durch den mit den vormundschaftlichen Obliegen⸗ heiten betrauten Amtsvormund Dieck⸗ mann in Braunschweig, Eiermarkt 5 (Sitzungsvertreter: Kreisausschußsekretär Stern in Gishorn), klagt gegen den Dienuknecht Werner Achilles, früher in Didderse, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Be⸗ klagter Erzeuger der Klägerin sei, mit dem Antrag auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung, dem Kinde z. Hd. des Kreisfürsorgeamts — Jugend⸗ amts — Braunschweig von seiner Ge⸗ burt, d. i. vom 22 9. 1925 ab eine Unter⸗ haltsrente von 25 RM monatlich im voraus bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Monats zu zahlen und auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Gifhorn auf den 18. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 4, geladen.
Gifhorn, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125269] Ladung.
Der minderjährige Max Erich Runge, geb. am 2. August 1923 in Zschornewitz, vertreten durch den Vormund Wilken Runge, daselbst, dieser wieder vertreten durch das Kreisjugendamt Bitterfeld, hat gegen den Schlosser Max Kretzschmar aus Radis, jetzt unbekannten Aufenthalts, Unterhaltsklage erhoben mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung einer Unterhaltsrente von monatlich 15 RM. für die Zeit vom 2. 8. 1923 — 31. 12. 1924 und von monatlich 25 RM für die Zeit vom 1. 1. 1925 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Gütetermin ist auf den 4. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Gräfenhainichen, Zimmer Nr. 2, bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklagte Kretzschmar geladen.
[124914]
In Sachen des minderjährigen Kindes Aloysius Gurkzi in Sonntag, vertreten durch das Jugendamt in Sensburg, als bestellter Amtsvormund, Klägers, gegen den Wirtschafter Paul Ziemski, früher in Haus Leppe bei Engelskirchen, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, Beklagten, wegen Unterhaltsforderung, klagt der Kläger mit dem Antrage, den Beklagten als Vater des klagenden Kindes kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 Goldmark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 4. April, 4. Juli, 4. Oktober und 4. Januar eines jeden Jahres an den jeweiligen Vormund zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits ist auf den 20. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Gummersbach, Zimmer 1, bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklagte geladen.
Amtsgericht. Abt. 6.
[125272) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Mary Sievers, geb. Grund, Hamburg, Zimmerstraße 31 b. Grund, Prozeßbevollmächtigter: Zollinspektor Hein⸗ rich Deichmann, Hamburg, Hasselbrook⸗ straße 26, klagt gegen ihren Ehemann, den Lehrer Hans Sievers, zuletzt wohn⸗ haft Hamburg, Sievekingsallee 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, ihr ab 1. Januar 1927 eine monatliche, im voraus zahlbare Unterhaltsrente von 150 RM zu zahlen, unter der Begründung, daß sie berechtigterweise von dem Beklagten ge⸗ trennt lebe. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ abteilung 12, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz Erdgeschoß, Zimmer Nr. 112, auf Dienstag, den 17. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 ¾ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 21. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[(125270] Oeffentliche Zustellung. Die am 5. Mai 1914 geborene Gerda Schoknecht in Keez bei Brüel in Mecklen⸗ burg, vertreten durch ihren Vormund Eisenbahnsekretär i. R. Wilhelm Scho⸗ knecht in Hamburg, Schleusenstraße 10 I, klagt gegen den Friseur Hans Ohlmann, rüher in Hannover, jetzt unbekannten Auf⸗ entzalts, auf Grund der Behauptung, daß die Papiermarkbeträge, welche der Be⸗ klagte nach der Urkunde vom 18. 7. 1916 der Klägerin zu deren Unterhalt zu zahlen verpflichtet ist, heute nicht mehr ausreichen, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, der Klägerin zu Händen des Vormundes 1. für die Zeit vom 1. 3. 1927 bis zum vollendeten 16. Lebensjahre au⸗ Stelle der bisherigen eine Geldrente von jährlich 160 RM, und zwar in dreimonat⸗ lichen Raten im voraus, zu entrichten, 2. 520 RM nebst 4 % Zinsen seir dem Klagetage an rückständigen Unterhalts⸗ beträgen für die Zeit vom 1. 1. 1924 bis 1 3. 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, 14, in Hannover, auf den 13. Juni 1927, vormittags 11 Uhr, Zimmer 307 im neuen Justizgebäude, geladen.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
Hannover, 15. 3. 1927.
[124915] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjaährige Ernst Jakob Kahn in Plauen i. V., gesetzlich vertreten durch seinen Pfleger, den Kaufmann Max Grö⸗ linger in Plauen i. V., Johannstraße 89, klagt gegen den Kaufmann Moritz Kahn, seinen Vater, früher in Netzschkau, auf Unterhaltsgewährung mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, dem Kläger zu Händen seiner Mutter monatlich mindestens 50 RM, rückwirkend vom Tage der Geburt, dem 15. 9. 1924, ab, nebst 11 % Zinsen seit dem 1. 10. 1924 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Reichenbach i. V., Zimmer 49, auf den 4. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.
Reichenbach i. V., den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125271) Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ingeborg Hinz, geb. am 7. Juli 1926 vertreten durch den vom Jugendamt des Kreises Randow betrauten Amtsvormund, Bürovorsteher Conrad,⸗ Zuͤllchow klagt gegen den Heizer Peter Kieslich, früher in Stettin, unter der
dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kinde z. Hd. des Jugendamts des Kreises Randow, Abt. Züllchow, vom 7. Juli 1926 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 99 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Ersten jeden Geburts⸗ vierteliahrs. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Stettin, Zimmer 100, auf den 17. Mai 1927, vormittags 10 Uhr, geladen. Stettin, den 19. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[124916] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Liesel Keil, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Düren, dieses vertreten durch den Oberbürger⸗ meister der Stadt Düren als Amts⸗ vormund, klagt gegen den Stempelmacher Willi Dresbach, früher in Velbert, Talstraße 32, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß
der Beklagte der Erzeuger der am 28. 9.
1925 geborenen Klägerin sei, weil er
deren Mutter, der unverehelichten Elisabeth
Keil, in der gesetzlichen Empfängniszeit bei⸗ gewohnt habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin vom 29. 9. 1925 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. also bis zum 29. 9. 1941, eine jährliche Rente von 300 RM, in vierteljährlichen, im voraus zahlbaren Raten von 75 RM, die rückständigen Beträge aber sofort, zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Velbert auf den 10. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. — 3. C. 1883/26 —. Zum Zwecke der öffentlicheu Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Velbert, den 7. März 1927.
Scheuer, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[124924) Bekanntmachung. Die Firma Heinrich Hömke in Bremen, Pelzerstraße 49, klagt gegen den Uhrmacher Albert Eisele, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremerhaven, Kaiserstraße 10, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Zahlung von 297,50 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 2. 1. 1927 aus Lieferung von Waren. Beklagter wird zur mündlichen Verhand⸗ lung vor das Amtsgericht Bremerhaven uf den 20. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, Gerichtshaus am Hafen 9, Zimmer 7, ge⸗ laden. Zwecks öffentlicher Zustellung be⸗ kanntgemacht.
Bremerhaven, den 14. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [124925] In Sachen der Handelsgesellschaft Raiffeisenscher Genossenschaften A. G. in Berlin, Zweigstelle Köslin, gegen den Herrn v. Zengen, Wussowke b. Gr. Rakitt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird der Beklagte zu der auf den 26. 4. 27, 9 Uhr, anberaumten Güteverhandlung vor das Amtsgericht Bütow hiermit öffent⸗ lich geladen. 5 C. 226/27.
Amtsgericht Bütow, den 19. 3. 27.
[125273] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Emil Schoͤnmann, Inhaber Kaufmann Emil Schönmann in Berlin, Alexanderstr. 55, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Bieber, Hepner und Friedrich Bieber, Berlin, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Straße 53, klagt gegen den Kaufmann Fritz Gottschalk, früher in Berlin. Ansbacher Straße 53, auf Grund der Behauptung, daß er für die Klägerin Gelder kassiert, diese jedoch an sie nicht abgeführt habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 165,45 ℳ nebst 7 % Zinsen seit 22. Juli 1926. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Char⸗ lottenburg, auf den 20. Mai 1927, mittags 12 Uhr, Zimmer 133, geladen.
Charlottenburg, den 15. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125274] Oeffentliche Zustellung.
Der Wäschererbesitzer Ernst Knoll zu Cöpenick, Charlottenstraße 5, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schulze in Cöpenick, klagt gegen den Kaurmann Karl Duttenhöfer und dessen Ehefrau, Babette, geb. Gerst, früher in Neu Vogelsdorf, später zu Brooklyn⸗New York, Park Place 629, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen 500 RM, mit dem An⸗ trage: 1. an den Kläger als Gesamt⸗ schuldner 500 RM nebst 3 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1926 zu zahlen und wegen dieser Summe die Zwangsvoll⸗ streckung in die im Grundbuch von Stadt Cöpenick Band 105 Blatt Nr. 3242 und 3243 eingetragenen Grundstücke aus den dort unter Nr. 2 der dritten Abteilung
auf den 5. Mai 1927, vormittags
meldung gelangt), auf Grund der Be⸗
Gräfenhainichen, den 4. März 1927. Das Amtsgericht. 8
Behauptung, daß dieser ihr Vater sei, mit
eingetragenen Hypotheken von 660