von Richter sich nu
e“ v1u.] “ beklagen. Ich glau daß auch Herr — Richter [D. Vp.:
innern wird. (Zuruf des Abg. von kenne die Sache ganz genau! Heiterkeit.) Ich glaube, daß im Herbst 1925 mein verehrter Herr Mitarbeiter, Herr Dr. Meister, in einen seelischen und amtlichen Konflikt kam zwischen seinen Pflichten als Staatssekretär des politischen Ministeriums und Fe lie Stellung innerhalb der Deutschen Volkspartei. In diesem Konflikt hat im Herbst 1925 Herr Dr. Meister mir seine Demission angeboten. Ich war aber ein zu großer unverbesser⸗ licher Optimist, als daß ich nicht hätte den üblen Eindruck ver⸗ meiden wollen, der gerade damals durch das Ausscheiden des Staatssekretärs Dr. Meister hervorgerufen worden wäre. Ich wollte die Große Koalition, damit wir Verfassungsreformen durchsetzen konnten. Denn mit einer Stimme Mehrheit kann man ein so roßes Werk nicht fördern. Die Deutsche Volkspartei sollte in gie Regierung einbezogen werden; aber sie ist draußen geblieben. Wenn mein Amtsnachfolger der Meinung gewesen ist, daß er zu seinen engsten Mitarbeitern dasgrößte Vertrauen haben müsse, und wenn er glaubte, daß er dieses Vertrauen zu Dr. Meister nicht habe, dann muß es sein Recht als Minister sein, sich von ihm zu trennen. Eine gewisse Besserung ist darin zu erblicken, daß die Fälle immer seltener werden, wo immer wieder Schauer⸗ geschichten im Plenum erzählt werden, die bereits im Haupt⸗ ausschuß besprochen worden sind Dieses Verfahren hat aller⸗ dings gestern Herr Baecker wieder aufgenommen. Wenn der Abg. Baecker weiter behauptet hat, daß die Deutschnationalen mir Dank bezeigt haben für meine Haltung imn Jahre 1923, so habe ich davon nichts gemerkt. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Die deutschnationalen Minister im Reiche haben jetzt die neuen Symbole beschworen (Zurufe rechts: Auch die alten). Ich er⸗ warte von dem Schwur auf die Verfassung, die die deutschnatio⸗ nalen Reichsminister geleistet haben, vor allem eine politische Besserung ihrer Presse und ihrer Versammlungen. Wenn das eintritt, sind wir der Beilegung der Flaggenfrage bedeutend näher gekommen (Abg. Kilian [Komm.]: Sie sind ein unverbesserlicher Optimist!) Der Redner erwidert: Herr Kilian, ich glaube, ohne einen gewissen Optimismus kommen Sie in Ihrer Partei über⸗ haupt nicht weiter. (Große Heiterkeit.) Der Redner weist die Vorwürfe gegen die angebliche Inkongruenz zwischen Preußen und dem Reiche zurück. Was den Vorwurf anlangt, daß ich den früheren Attaché Jänicke in den preußischen Dienst aufgenommen habe, so verweise ich darauf, daß ich mich in dieser Frage mit dem Reichspräsidenten in Verbindung gesetzt hatte. Ich verweise darauf, daß seinerzeit Reichsinnenminister Dr. Koch festgestellt hat, daß zwischen Reich und Preußen durchaus keine Inkongruenz vorhanden ist. Auch der seinerzeitige Reichsinnenminister Schiele hat bestätigt, daß alle Fragen zwischen Preußen und dem Reich ohne Reibung gelöst worden sind. Kann man vielleicht von einem Mißverhältnis zwischen dem preußischen Wohlfahrtsminister und dem Reichsarbeitsminister sprechen? (Große Heiterkeit.) Aller⸗ dinas besteht eine Inkongruenz. und zwar zwischen dem preußischen Polizeiministerium und dem Reichswehrministerium. Und diese Inkongruenz wird bestehen und so lange bestehen müssen, solange es das Reschswehrministerium verabsäumt, gegen Eigenmächtig⸗ keiten von Reichswehroffizieren vorzugehen, die die Sicherheit des Staates gefährden können. (Sehr richtig! in der Mitte und links.) Jetzt, wo nach den Fememordprozessen der Schleier über den Fememorden gelüftet ist, kann ich sagen, daß es sich bei den Dingen in Küstrin und Spandau um die Vorbereitung von Putschen handelte. Von den Arbeitskommandos wußte das preußische Staatsministerium seit dem Sommer 1922. Was aber im Sep⸗ tember 1923 in Spandau in Trupps von hunderten Personen ver⸗ sammelt war, das waren keine Arbeitskommandos. Das waren Leuten, die regelrecht exerzierten. Ich stelle hiermit ausdrücklich fest, daß von einer Amnestie dieser Leute nie im geringsten die Rede gewesen ist (Lebhaftes Hört! Hört!) Ich freue mich auch, daß ich diese Amnestie versagt habe. Denn ohne das wäre das größte Unglück geschehen. Nach dem Mißlingen des Küstriner Putsches hat mir Reichswehrminister Dr. Geßler seinen Dank ausgesprochen und gesagt, daß ich die Dinge richtiger sehe und daß durch meine Maßnahmen ein großer Schaden abgewehrt worden ist. (Lebhaftes Hört! Hört!) Wir im preußischen Polizeiministerium waren bis
u meinem Ausscheiden dauernd bemüht, die Inkongruenz mit dem Reichswehrministerium auf das geringste Maß zu beschränken. Ich erinnere daran, daß der Offizier Budzinski sich bei mir im No⸗ vember 1922 als Spitzel gegen die Reichswehr gemeldet hat. (Leb⸗ haftes Hört! Hört! links.) Wenige Monate später ist er auf einen vertrauensvollen Posten im Reichswehrministerium berufen worden. Mit allem Nachdruck weise ich die Unterstellung des Abg. Bäaecker zurück, daß die preußische Polizei sich in ihrer Tätig⸗ keit von Spitzeln bedienen läßt. (Lebhaftes Bravo! links und 5 Unerhört!) Mit großem Bedanern muß ich feststellen, daß auch der Abg. v. Richter von einer Inkongruenz zwischen Preußen und dem Reich gesprochen hat. (Abg. v. Richter [D. Vp.) bestreitet das in einem Zwischenruf.) Ich freue mich über diese Richtig⸗ stellung. Ich muß aber seine Angriffe gegen die Sozialdemokraten wegen ihres Verhaltens bei der Regierungsbildung im Reiche zurüchweisen. Die Sozialdemokraten waren durch ihren Beschluß vom 10. Jannar durchaus bereit, in die Große Koalition einzu⸗ treten, aber auch eine Regierung der Mitte zu unterstützen. Es hat sich aber bei den Verhandlungen herausgestellt, daß diese Bereitschaft der Sozialdemokraten an dem Verhalten der Deutschen Volkspartei gescheitert ist. Die damalige Politik der Deutschen Volkspartei war angezeigt durch die Rede ihres Parteiführers Scholz. Dem Abg. v. Richter erwidere ich weiter, daß man sich nie freiwillig aus der Regierung herausbegeben soll. Denn wenn man das tut, hat man später kein Recht, auf die andern zu schimpfen. Vor allem werfe ich Herrn v. Richter vor, daß er zu uns so herablassend und anmaßend gesprochen hat, 8 als ob er die Zusammensetzung der zukünftigen preußischen Regierung zu bestimmen habe. Zur Liquidierung des Ruhrkampfes und zu vielen anderen wichtigen politischen Regierungsverhandlungen war die Sozialdemokratie notwendig. Es geht aber nicht an, die Sozial⸗ demokraten heute einzuspannen und morgen zu sagen: Der Karren — ist nun flott, jetzt könnt ihr gehen! Welche Parteien zur nächsten
Koalition in Preußen zusammengehen und wie die einzelnen Sitze verteilt werden, darüber werden die Wähler ein gewichtiges Wort zu sprechen haben. Wenn Sie (nach rechts) der Auffassung sind, bei den nächsten Wahlen zu profitieren, so gehen meine volitiscen Freunde mit noch größerer Erwartung in den Wahlkampf. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Ich hoffe, daß wir in den Reichstag und den Preußischen Land⸗
tag so stark einziehen werden, daß wir die Ratschläge der
Deutschen Volkspartei gänzlich entbehren können. (Sehr gut! links.) Damit gebe ich aber meinen grundsätzlichen Standpunkt nicht auf. Nur sind politische Gegner zu einem Zusammen⸗ arbeiten um so eher zu gebrauchen, je mehr man sie entbehren kann. (Heiterkeit! — lebhafte Zurufe bei der Deutschen Volks⸗ partei.) In der Reichsregierung sind Sie (zur Deut hen Volks⸗ partei) doch an die Wand gedrückt, daß Sie quietschen. (Große Unruhe rechts und Zurufe: Das ist staatsmännisch!) Mir liegt doch daran, nachdem Sie (zur Deutschen Volkspartei) in den letzten zwei Jahren geirrt haben, Ihnen zu empfehlen, die nächsten zwei Jahre zu benutzen, um sich eines Besseren zu besinnen. Es ist nicht wahr, was Herr von Richter gestern behauptet hat, daß man die einflußreichen Posten nach dem Parteibuch besetzt. Und wenn es wahr wäre, dann wäre es keine Spezialität des preußischen Innenministers. Wie ist denn der Posten des Reichsverkehrs⸗ ministers besetzt? (Zuruf des Abg. Stendel [D. Vp.] Fach⸗ männisch! — Gelächter links.) Sie denken wohl mit Wehmut noch an Herrn Krohne. E Der Posten des Reichsver⸗ kehrsministers ist, wenn ich in Ihrer Terminologie reden darf, nur nach dem Mitgliedsbuch besetzt worden. Herr von Richter hat gestern zugegeben, daß das alte System in der Beamtenbesetzung Fehler beging. Es beging nicht nur Fehler, sondern Torheiten. Was hat aber die Fraktion des Herrn von Richter getan, um diese zehler des alten Regimes zu korrigieren? Wir haben uns den
sten Willen gegeben, diese Fehler des alten Regimes jetzt sn be⸗ seitigen. Wenn einmal eine Enquete veranstaltet werden könnte
man kann es nicht, weil man nicht das Recht hat, nach der politischen Gesinnung eines Beamten zu fragen⸗ (Aha-⸗Rufe rechts und große Unruhe) —, dann würde sicherlich das Ergebnis sein, das der Abg. Riedel schon andeutete, daß nämlich auch heute noch in der preußischen Regierung die deutschnationalen Beamten in der Mehrheit sind. (Sehr wahr! links.) Heute kann man wohl von einer gewissen polilischen und wirtschaftlichen Konsolidierung sprechen. Aber in den Jahren 1923, 1924 und 1925 lagen die Dinge noch ganz anders. Sie dürfen es der Republik nicht verargen, daß sie zum Schutz des jungen Staats⸗ gefüges Männer bestellte, die mit dem Herzen zur Republik stan⸗ den. (Sehr wahr! links.) Vorgänge wie das Kapp⸗Verbrechen, der Erzberger⸗ und der Rathenau⸗Mord haben gezeigt, wie not⸗ wendig das war. Man wird aber zweifellos immermehr dahin kommen, nur noch nach der Qualifikation zu fragen. (Sehr gut!) Die Torheit des alten Regimes bestand auch darin, daß es wert⸗ volle Teile des Deutschen Volkes an der Verwaltung nicht be⸗ teiligte. Das haben Sozialdemokraten, Demokraten und auch Zentrumsleute zur Genüge erfahren. Es hat schließlich mit dazu beigetragen, daß sich im November 1918, als das Alte stürzte, niemand fand, der für dieses Verflossene eintreten wollte. Und es hat auch nach dem November 1918 noch Zeiten gegeben, die durchaus ebenso ernst für den Staat waren. Ich erinnere an 1921 und 1923. Und wenn es 1923 nicht zu einem vollständigen Zusammenbruch auch des neuen Staates kam, so liegt das eben an der Tatsache, daß heute weiteste Teile des Volkes mehr mit dem Staate verwachsen sind als früher. Ich muß mich deshalb ganz besonders wundern, deh Herr von Richter davon sprach, das heutige System erziehe zur Charakterlosigkeit. Wer früher Nachtwächter war und zur Losiglbemokratischen Partei gehörte, bekam den blauen Brief. Es ist bei den Beratungen des Etats des Reichs⸗ innenministeriums die Frage aufgeworfen worden, ob es dem früheren Kaiser gestattet werden solle, nach Deutschland zurückzukehren. Ich habe mich früher einmal für die Kückkehr des früheren Kronprinzen ausgesprochen, als der Adjutant des früheren Kronprinzen bei, mir erschien und sagte, wenn der frühere Kronprinz zurückkehren könnte, würde er sich nur als Privatmann fühlen. Ich kann dem früheren Kronprinzen nicht nachweisen, daß er dieses Berseer gebrochen hat. Ich habe aber das Gefühl, als ob manche Ver⸗ anstaltungen, die der Kronprinz 8 geeignet waren, als Gelegenheiten besonders provozierender Art benutzt zu werden und eine besondere monarchistische Zuspitzung zeigten. Was der frühere Kronprinz vielleicht nicht beabsichtigte, ist nun durch diese Provokationen eingetreten: eine Beunruhigung, die nicht ge⸗ hee werden darf durch die Rückkehr des Kaisers. Ich möchte eshalb die preußische Regierung bitten, im Reichsrat dahin Stellung zu nehmen, daß eine Rückkehr des Kaisers mindestens noch nicht erfolgt. Wir müssen alles tun, um den Entwicklungs⸗ prozeß, der uns zu einer gewissen Konsolidierung schon heute ge⸗ bracht hat, nicht zu stören. Der Wiederaufbau wird sich nur in republikanischen Bahnen vollziehen. Der Wiederaufbau dieser Entwicklung wird nur republikanisch⸗demokratisch sein, oder die Entwicklung wird nicht sein. Aus diesen Tatsachen muß die Folgerung gezogen werden. Bei Beratung des Hen wrßh ne⸗ gesetzes muß die öö Staatsregierung auf den Standpunkt treten, daß eine Rückkehr des Kaisers im gegenwärtigen Augen⸗ S nicht zu befürworten ist. (Lebhafter anhaltender Beifall inks.)
Gegen 5 ¼½ Uhr wird die Weiterberatung auf 11 Uhr vertagt.
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Freitag
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß desReichstags sette die Beratung des Etats 1927 fort, und zwar mit den zurückgestellten Positionen des Haushalts des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger begründete zunächst der Berichterstatter Abg. v. GuSrard (Zentr.) namens der Re⸗ gierungsparteien einen Sammelantrag, der die übrigen Anträge zur Auffüllung des Härtefonds usw., zur Beseitigung der Schluß⸗ entschädigungen aus dem Ruhrkampf, der Saargänger usw. über⸗ flüssig machen soll. Der Antrag lautet: „Der Reichstag wolle beschließen: Zwecks Ermöglichung einer verstärkten Fürsorge für unter den E notleidende, besetzte und geräumte Gebiete ausreichende Mittel bereitzustellen, und zwar für kulturelle Fürsorge im besetzten Gebiet drei Millionen Mark, für laufende Unterstützung der Frankenempfänger an der Saargrenze drei Millionen Mark, zur Förderung von Wirtschaft und Arbeit im 8er Gebiet achthunderttausend Mark, für dese Zwecke des besetzten Gebietes vierhunderttausend Reichsmark. Zur Beseitigung der Notlage bei den Gemeinden, mittleren und kleineren Betrieben im Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft sowie bei den Angestellten und Arbeitern im besetzten und geräumten Gebiet, ferner zur Erledigung der fristgerecht gestellten Anträge auf Bewilligung von Beihilfen aus dem Härtefonds dreißig Millionen Reichsmark.“ — Dieser Antrag enthalte gewissermaßen die Schluß⸗ abrechnung über die Schäden aus dem Ruhrkampf usw.; man müsse endlich hier den Schlußstrich machen. Unter Ablehnung anderer Anträge wurde dieser Sammelantrag angenommen. — Es folgt die Beratung der Aenderungsanträge zur zweiten Beratung des Haushalts des Reichstags. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um die Mehrkosten, die die Untersuchungsausschüsse in personeller und sachlicher Art erfordern, ferner um notwendige bauliche Veränderungen und Verbesserungen und Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Präsidenten usw. — Direkior beim Reichstag Galle begründet diese Mehranforderungen des Reichs⸗ tagsvorstandes im einzelnen und wies nach, daß sie im großen und ganzen zwangsläufig sind. Die Erhöhung der Aufwands⸗ entschädigung für den Präsidenten wird genehmigt. Die Erledigung der übrigen Anforderungen wird vorläufig zurückgestellt bis zur Klärung im Benehmen mit dem Finanzministerium. — Beim Haushalt des Reichsministeriums für Ernährung Gund Landwirtschaft wird der Aenderungsantrag Dr. Spuler (D. Nat.) und Genossen besprochen, „zur Ge⸗ währung zunächst unverzinslicher, langfristiger Kredite zur Förde⸗ rung des deutschen Flachs⸗ und Hanfbaues sowie zur Verwertung und Aufbereitung der gewonnenen Erzeugnisse 250 000 Reichsmark zu bewilligen“. — Die Abgg. Dietrich⸗Baden (Dem.) und Fehr (Bayer. Vp.) befürworteten den Antrag als eine Pro⸗ duktionsförderung, die einen Ersatz für Baumwolle darstelle. — Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) tritt dem Antrage bei, das Geld könne ja bei den Fonds für die Technische Nothilfe erspart werden. — Ministerialdirektor Dr. Lothholz widerspricht aus grundsätz⸗ lichen Erwägungen neuen Bewilligungen, weil sonst die Balancie⸗ rung des Etats in Gefahr gerate. — gs. Dr. v. Guérard (Zentr.) schlägt vor, jetzt den Antrag abzulehnen, aber bis zur dritten Lesung die Deckungsfrage festzustellen und den Antrag dann wieder einzubringen. — Der Antrag wird jedoch mit zehn gegen neun Stimmen vom Haushaltsausschuß angenommen. — Ferner wird ein Antrag der Abgg. Fehr (Wirtschaftl. Vereinig.) und Bachmeier (Wirtschaftl. Vereinig.) angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird, bei Aufstellung des Haus⸗ halts 1927 in Rücksicht auf die Tatsache, daß in allen Gebieten des deutschen Hopfenbaues seit einigen Jahren eine Krankheit der Hopfenpflanze auftritt, die den gesamten Hopfenbau zu ver⸗ nichten droht, Mittel im Ausmaß von mindestens 150 0000 Reichsmark bereitzustellen und die Mittel über die Länderregie⸗ rungen für die Bekämpfung der Krankheit zu verwenden. — Es folgte die Beratung der Etatspositionen des Reichsspar⸗ kommissars, worüber Abg. Laverenz (D. Nat.) berichtete. — Abg. Steinkopf (Soz.) trat für eine selbstständigere und größere Stellung des Reichssparkommissars in seinem Verhältnis zum Parlament ein. In diesem Sinne sollten die Richtlinien für die Tätigkeit des Reichssparkommissars ergänzt werden. So sollten
Reichssparkommissar habe die
beispielsweise die Gutachten, die der Reichssparkommissar der Reichsregierung erteilt, auf Verlangen auch dem Reichstage zu⸗ gängig sein. Außerdem sollte der Reichssparkommissar ermächtigt und verpflichtet sein, sich vor dem Reichstag über seine Gutachten uneingeschränkt äußern und Fragen beantworten zu können. — Die Abgg. Dr. Rießer und Dr. Cremer (D Vp.) sprachen in ähnlichem Sinne. Die dem Präsidenten des Rechnungshofs als Reichssparkommissar durch Beschluß des Reichskabinetts vom 3. Dezember 1923 für alle Reichsressorts erteilten Vollmachten sollten wiederhergestellt werden und nach Anhörung des Reichs⸗ kommissars derart ergänzt werden, daß die Durchführung der Vor⸗ schläge des Reichssparkommissars wirksamer und schneller als bis⸗ her ermöglicht wird. Hierfür sollen insbesondere in 5 kommen die ausdrückliche Genehmigung, Gutachten gegebenenfalls auf Grund örtlicher Prüfungen auch an die gesetzgebenden Körper⸗ schaften oder ihrem zuständigen Ausschuß aufgefordert oder von Amts wegen zu erstatten, und zwar auch dann, wenn etwa der Inhalt von der Stellungnahme der Reichsregierung oder der Ressorts abweicht. Ferner verlangten die Redner die Sicherstellung einer ständigen und rechtzeitigen Hinzuziehung des Reichsspar⸗ kommissars bei allen organisatorischen und finanziellen Fragen, insbesondere bei allen Etatsberatungen. Die gutachtliche Anhörung des Reichssparkommissars in allen Fällen, in denen nach gesetz⸗ licher Vorschrift die Einstellung von Beamten, Beamtenanwärtern und Angestellten sowie die Wiederbesetzung freier Planstellen an die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Reichstags oder des Reichsfinanzministeriums gebunden ist, sei unbedingt not⸗ wendig, ebenso die Ausdehnung der Prüfung des Reichsspar⸗ kommissars auch auf die sachlichen Ausgaben, auf die wirtschaft⸗ lichen (auch industriellen) Unternehmungen und die Zuschüsse an Dritte (ausschließlich Länder und Gemeinden). Nicht minder wichtig sei die Zustellung eines eigenen Stellenetats für die dem Reichssparkommissar bewilligten planmäßigen und außerplan⸗ mäßigen Beamten, sei es unter Angliederung dieses Sonderbüros an den Rechnungshof oder in anderer Form. Zu beachten sei auch die Verwertung aller sonstigen in anderen Ländern, besonders in Amerika, gewonnenen Erfahrungen und Vorbilder, namentlich hin⸗ sichtlich der Befugnis des Reichssparkommissars, aus eigener Initiative zur Vorbereitung oder Durchführung von Ersparnis⸗ und Vereinsachungsmaßnahmen Ausschüsse der Ressorts zusammen⸗ üuberufen. Schließlich müsse man mit den Ländern wegen chaffung ähnlicher Einrichtung und wegen einheitlicher Durchführung aller dieser Bestrebungen Verbindung nehmen. — Staatssekretär Dr. Popitz erklärte, daß auch er der Ansicht sei, daß ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Reichsregierung und Reichssparkommissar zur fruchtbringenden Erzielung aller Spar⸗ und Vereinfachungs⸗ maßnahmen notwendig sei. Zu dem gegenwärtigen Reichsregierng volles Vertrauen. Zwischen Reichskommissar und Reichsregierung bestehen keinerlei Gegensätze, und es sei vom Standpunkt der Reichsregierung nur zu billigen, wenn dem Reichssparkommissar eine größere e zur Erfüllung seiner Obliegenheiten gewährt werde. — Abg. Dr. Rießer (D. Vp.) hielt nach dieser Erklärung des Staatssekretärs Anträge, die er und sein Fraktionskollege Dr. Cremer zur Ver⸗ größerung der Vollmachten des Reichssparkommissars stellen wollten, für nicht mehr nötig. Die Hauptsache sei das vertrauensvolle Zusammenarbeiten zwischen Reichsregierung und Reichsspar⸗ kommissar. Dies erscheine jetzt gesichert. — Auch Abg. Dr. Wie⸗ land (Dem.) freute sich über die Erklärungen des Staatssekretärs, die jetzt anders lauteten als bei den Vorgängern der Staats⸗ sekretärs. Es sei übevaus begrüßenswert, daß nunmehr Reichs⸗ sparkommissar und Reichsregierung vertrauensvoll zusammen⸗ arbeiten würden. — Angenommen wurde ein Antrag des Unterausschusses, worin der Reichssparkommissar ersucht wird, neben dem persönlichen auch die sächlichen Anforderungen der Reichsministerien und ihrer nachgeordneten Behörden auf die. Not⸗ wendigkeit hin so rechtzeitig zu prüfen, daß die Ergebnisse für die Beratung des Reichshaushalts 1928 vorliegen. Ferner soll der Reichssparkommissar die Reichsministerien auch daraufhin durch⸗ prüfen, ob und in welchem Ausmaß Arbeitsgebiete, die zurzeit in den Ministerien bearbeitet werden, auf nachgeordnete Behörden und Dienststellen übertragen und nur in einem Ministerium be⸗ arbeitet werden können. — Schließlich nahm der Ausschuß einen sozialdemokratischen Antrag an, der fordert, daß die Richtlinien für die Tätigkeit des Reichssparkommissars in folgenden Punkten ergänzt werden sollen: 1. Die Gutachten des Reichssparkommissars sollen auf Verlangen auch dem Reichstag vorgelegt werden; 2. der Reichssparkommissar soll ermächtigt und verpflichtet sein, sich vor dem Reichstag über seine Gutachten uneingeschränkt zu äußern und Fragen zu beantworten. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf
Freitag.
Im R echt sausschuß des Reichstags nahm gestern nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger vor Eintritt in die Tagesordnung Dr. Wunderlich (D. Vp.) das Wort zu folgender Erklärung: Von der Ortsgruppe Magdeburg des Sparerbundes ist mir ein Schreiben zugegangen, in dem es heißt: „Nach Pressenotizen sollen Sie im Rechtsausschuß des Reichstags den Antrag gestellt haben, daß die zahlreichen Zuschriften der geschädigten Sparer an den Rechtsausschuß ungelesen und un⸗ beachtet beseitigt werden sollten! — Diese Nachricht klingt so un⸗ geheuerlich und unglaublich, daß ich sie zunächst bezweifeln möchte und Sie ergebenst bitte, öffentlich sie zu widerrufen, da es kaum möglich erscheint, anzunehmen, ein Jurist, der doch in erster Linie berufen ist, dem Gesetz Achtung zu verschaffen und unparteiisch jedem sein Recht zu gewähren, habe in dieser schroffen Form versucht, einen großen Teil des Volkes zu entrechten und ihm verfassungsmäßig zu⸗ stehende Rechte zu nehmen. Nach Artikel 126 der Verfassung hat jeder Deutsche das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden. Wenn diese Schreiben dann „ungelesen beseitigt“, wie Ihr Antrag es fordert, werden sollen, d. h. also ungelesen in den Papierkorb wandetn sollen, so war dazu kein Artikel der Verfassung nötig. Die Ausübung dieses Artikels der Verfassung fordert vielmehr, daß diese Schreiben auch gelesen und beantwortet und beachtet werden! Ohne diese Voraussetzung würde dieser Artikel ein Hohn auf die Bitt⸗ steller sein. Ich frage Sie als Juristen, was gebührt einem Ab⸗ geordneten, der offen zur Verletzung der Verfassung auffordert? Eine Beantwortung dieser Frage würde sehr zur Aufklärung der Wähler beitragen.’ Dazu bemerkte Dr. Wunderlich, daß er es dahingestellt sein lassen wolle, ob gemäß Artikel 126 der Reichs⸗ verfassung jeder Abgeordnete verpflichtet sei, die Briefe durchzulesen, die ihm zugehen. Er selbst habe nur die dringende Bitte an die Oeffentlichkeit gerichtet, von völlig zwecklosen Schreiben abzusehen, da die Abgeordneten schon physisch gar nicht in der Lage seien, diese Schreiben durchzusehen oder gar zu bearbeiten. Es sei schade um das dafür aufgewandte Geld der schon genug geschädigten Sparer. Im übrigen vertrete auch Dr. Best die Interessen der Aufwertungs⸗ gläubiger und Sparer derart, daß es völlig überflüssig erscheine, daß sich jeder Geschädigte noch an die einzelnen Abgeordneten wende. Unter diesen Briefen seien sehr viele von Leuten, die von den Schwierigkeiten der Sache keine Ahnung hätten. In einem Schreiben heiße es: eine hundertprozentige Aufwertung biete keine Schwierig⸗ keit, die Auseinandersetzung sei denkbar einfach, und jeder trete in den Besitz seiner Ansprüche von 1918, es bedürfe nur der Einschreibung, und alles regele sich von selbst. Derartige Briefe erhalte er in Massen. Kein Mitglied des Ausschusses, auch nicht Dr. Best, werde ihm solche Absichten unterstellen, wie es der Magdeburger Brief⸗ schreiber getan habe. Er wäre sehr dankbar, wenn der Abgeordnete Dr. Best vielleicht im Spaxrerbund dafür sorge, daß solche törichte Schreiben unterblieben. — Abg. Dr. Best (bei keiner Fraktion) be⸗ merkte, es seien wiederholt Vorwürfe derart, wie sie der Abgeordnete Wunderlich vorgebracht habe, hier zur Sprache gekommen. Er habe aber wiederholt betont, daß er dieser Briefflut absolut fernstehe. Er habe auch eindringlichst davor gewarnt, die Abgeordneten des Reichsausschusses durch derartige Schreiben zu beeinträchtigen. niemand leide schwerer unter der Flut von Schreiben als er selbst. Auf der anderen Seite sei zu berücksichtigen, daß diese Briefe von
zum Deutschen
1“
— Dritke 9g v Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Freitag, den 25. März
Nr. 71.
1. Untersuchungsfachen. 2. Aufgebote, 1 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolontalgesellschaften.
hk Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
10. Verschiedene
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
1922
Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
—.
——
—
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚.
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zusteslungen u. dergl.
[125970] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Marie Speß, verw. Neu⸗ mann, geb. Klinge, in Hornburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Deesen in Halberstadt, klagt gegen den Schornsteinbauer Guftav Speß, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Horn⸗ burg, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheicdung aus Verschulden des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 16. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Geric zu⸗ “ Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen.
Halberstadt, den 18. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125972] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Karoline Auguste Doro⸗ thea Marie Quast, geb. Schneider, in Hamburg, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dres. Möring, Bruntsch, Bohnert und Möring, daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, Matrosen Fried⸗ ri Wilhelm Quast, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 9 (Ziüviljustizgebäude, Sieve⸗ kingplatz), auf den 27. Mai 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 17. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125974] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Antje Waas, geb. Delfs, Hamburg, Ortrudstraße 10 ptr., ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte E. J. J. Donner, Hegewisch, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Georg Daniel Waas, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheihen. den Beklagten für den allein
uldigen Teil zu erklären und ihm odie Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 14 (Zirviljustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 28. April 1927, vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Hamburg, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125973] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Winkels, geb. Wester, Ohligs, Ellerstr. 7 c, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Jacobssen, Hamburg, klagt gegen Emil Winkels, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Dieeäsimger XI (Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz), auf den 18. Mai 1927, vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Hamburg, den 21. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125976] Oeffentliche Zustellung.
Die Alma Bünger, geb. Neubauer, in Kunow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Paetsch in Neuruppin, klagt gegen den Arbeiter Franz Bün⸗ ger, früher in Kunow, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 3. Juni 1927, vormittags 8 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 98. R. 25. 27.
Neuruppin, den 19. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125975] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Otto Krüger in
[Lamp in Löningen am 18. August 1925
Rechtsanwalt Dr. Frhr. v. Wacker⸗ barth in Neuruppin, klagt gegen die Lotte Krüger, geb. Steinitz, früher in Berlin, Prenzlauer Str. 9, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Neuruppin auf den 6. Mai 1927, vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen — 3. R. 88. 26. Neuruppin, den 21. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[125605] Oeffentliche Zustellung.
Die Hildegard Haizmann, geb. 22. 8. 1919 in Eßlingen, vertreten durch das Jugendamt Eßlingen a. Neckar, klagt gegen Adolf Haizmann, Schlosser in Eßlingen, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, wegen Unterhalts mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin mit Wirkung vom 29. Dezember 1926 ab, von welchem Tage ab er im Verzuge ist, z. H. des Jugend⸗ amts Eßlingen eine Rente von viertel⸗ jährlich 90 RM — neunzig Reichsmark —, zahlbar in vierteljährlichen Raten im voraus, zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündl. Güteverhandlung: Freitag, 13. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, Amts⸗ gericht hier, Zimmer 5, I. Stock. Bekl. Haizmann wird hierzu geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt.
Amtegericht Eßlingen.
[125959) Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Rose Böttcher in München, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund, die Tänzerin Meta David, geb. Böttcher, in München, Dachauer Straße 22⁄1, Prozeßbevollmächtigter: Referendar Schaffrath in Glauchau, klagt gegen den Artisten Artur Schilling, früher in Glauchau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die bisherige Rente den gesamten Lebens⸗ bedürfnissen nicht mehr entspricht, mit dem Antrage: Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, an die Klägerin als Unterhalt vom Tage der Klagezustellung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre an Stelle der sämtlichen bisher festgesetzten Unterhalts⸗ beträge — einschl. Nebenleistungen — eine vorauszahlbare, jeweils am Ersten des Monats fällige Rente von monatlich 35 RM zu zahlen. Bleibt der Beklagte mit der Zahlung einer Rate länger als eine Woche im Rückstande, so ist die Rente für ein Vierteljahr im voraus zur Zahlung fällig. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Glauchau auf den 25. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.
Glauchan, den 15. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125960] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige, am 4. Januar 1924 geborene Hans Helmut Windt aus Ammen⸗ dorf, vertreten durch das Jugendamt des Saalkreises in Halle a. S., Luisenstraße, klagt gegen den Arbeiter Friedrich Wrzisky, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Neumark (Kreis Querfurt), unter der Be⸗ hauptung, daß die durch Urteil des Amts⸗ gerichts Neustadt a. Rbge. vom 11. April 1924 zuerkannte Unterhaltsrente von monatlich 15 RM nicht mehr ausreiche, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, an ihn vom 4. März 1927 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an Stelle der bisher gezahlten Unterhalts⸗ beträge eine monatlich im voraus zu ent⸗ richtende Unterhaltsrente von 25 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halle a. S, Poststraße 13, auf den 11. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 155/156, geladen. Halle a. S., den 16. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125961] Oeffentliche Zustellung. Das Jugendamt Cloppenburg als Amtsvormund über das am 18. August 1925 geborene uneheliche Kind der Dienst⸗ magd Anna Catharina Lamp in Löningen, namens Anneliese Margarete Lamp, zu⸗ geordneter Prozeßvertreter: Rechnungs⸗ steller Felthaus, Löningen, klagt gegen den Schlachtergesellen Kurt Stoll, früher in Löningen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von der Anna Catharina
geborenen Kindes namens Anneliese Mar⸗ garete Lamp sei, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kinde, z. Hd. des Jugendamts Cloppen⸗
endung des 16. Lebensjahres,
18. August 1925 ab, eine Unterhaltsrente von 90 RM vierteljährlich bis zur Voll⸗ und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 18. 11., 18. 2., 18. 5., 18 8. jeden Jahres, zu zahlen. Der Be⸗ tlagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Löningen auf den 11. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Löningen, den 15. März 1927. Sandhaus, Justizaktuar, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125962] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Kinder Herbert und Grete Blank in Charlottenburg, Sophie⸗ Charlotte⸗Straße 89, vertreten durch ihren Pfleger Lehrer Oskar Brieger in Char⸗ lottenburg, Horstweg 30, klagen gegen den Werkmeister Ernst Blank, früher in Berlin⸗Treptow, Lohmühlenstr. 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte verpflichtet sei, ihnen Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an sie monatlich an jedem Monatsersten seit Klagezustellung 50 RM im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neukölln auf den 28. April 1927, vormittags 10 Uhr, Zimmer 62, II. Stock, geladen. Neukölln, den 2. März 1927. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125963] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Werner Hoppe, ver⸗ treten durch die Amtsvormundschaft, Jugendamt Dessau, Prozeßbevollmächtigter: Stadtinspektor Heinrich Frey in Dessau, Rathaus, klagt gegen den Maler und Bautechniker Bruno Watorowski, früher in Neukölln, Bürknerstr. 9, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter als unehelicher Vater des Klägers verpflichtet sei, ihm Unterhalt von monatlich 25 RM an Stelle von monatlich 15 ℳ zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, dem Kläger, zu Händen des Vormunds, vom Tage der Klagezustellung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 RM, in Worten fünf⸗ undsiebzig Reichsmark, die event. rück⸗ ständigen Beträge sofort unter Fortfall der mit Urteil des Amtsgerichts Berlin⸗ Neukölln vom 25. 11. 1924 bewilligten Rente und vorbehaltlich etwaiger An⸗ sprüche aus § 1708 Abs. 2 B. G.⸗B. zu zahlen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neukölln auf den 28. April 1927, vormittags 10 Uhr, Zimmer 62, II. Stock, geladen. Dem Kläger wird das Armenrecht bewilligt.
Neukölln, den 8. März 1927.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125964] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Gustav Werner in Remscheid, vertreten durch die Amts⸗ vormundschaft in Remscheid, klagt gegen den Gustav Bleikamp, früher in Rem⸗ scheid, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten unter Auf⸗ hebung der in der Urkunde vom 21. Juni 1922 ausgesprochenen Verpflichtungen kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger vom Tage er Klageerhebung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zahlbare Geldrente von 90 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am 4. 3., 4. 6., 4. 9. und 4. 12. eines jeden Jahres Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Remscheid, Freiheitstraße, Zimmer 17, auf den 10. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.
Remscheid, den 17. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[125965] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Ewald Johannes Roth in Rüstringen, vertreten durch das Jugendamt, dieses verteten durch den Oberinspektor Sötekamp in Rüstringen, klagt gegen den ehem. Heizergefr. Gerhard Herrmann, früher in Rüstringen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte als der Er⸗ zeuger des Klägers zur Zahlung einer er⸗ höhten Unterhaltsrente verpflichtet sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten, dem Kläger vom Tage der Klagzustellung ab bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres (5. 6. 1939)
wirklichen
[125966]
geboren ledigen gesetzlich
Dienstknecht wohnhaft
Starnberg.
von
Mittwoch,
der Starnberg
mit bewilligt.
Der
Direktor hier,
den 9 Uhr,
Der
gegen
Auftrage
geschäft in
sollte kauft habe.
(Gerichte
Der
als Unterhalt, unbeschadet des Rechts des
Klein Haseloh, Prozeßbevollmächtigter:
burg, von seiner Geburt, das ist vom
Klägers auf Nachforderung eines dem
3
& Mayer
Lebensbedarf Mehrbetrages, eine vichtende Teilgeldrente von viertelzährlich 90 RM zu zahlen, die fälligen Beträge Führn die weiterhin fällig werdenden am rsten eines jeden Kalendervierteljahrs, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Abt. III, in Rüstringen auf den 13. Mai 1927, vormittags 10 Uhr, geladen. Kläger hat Armenrecht. Rüstringen, den 21 März 1927. Amtsgericht. Abt. III.
Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der Mündel Johann Josef Zirngibl, am 9. 4. 1925, ich der Dienstmagd Therese vertreten vormund Rechtsanwalt Dr. K. Weitpert in München, Rathaus, klagt gegen den t Josef in Machtlfing, bekannten Aufenthalts, 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von Dienstmädchen Therese 9. April 1925 unehelich geborenen Kindes Johann Josef Zirngibl ist. 2. Der Be⸗ klagte wird verurteilt, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, d. i. 9. April 1925, bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre des Kindes eine viertel⸗ jährlich vorauszahlbare monatlich 35 RM zu 3. Der Beklagte hat die Rechtsstreits zu tragen. 4. wird für vorläufig vollstreckbar erklärt Der Beklagte Josef Paulus wird hiermit zur mündlichen
de
vormittags 9 Uhr, gericht Starnberg, Zimmer Nr. 5, ge⸗ laden. Dem Klageteil wurde das Armen⸗ recht bewilligt und ihm zur Vertretung Referendar arn beigeordnet. Zustellung der Klage mit Ladung wurde Beschluß
Starnberg, den 22. März 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts
[125977] Oeffentliche Zustellung. Arbeiter Breslau Brunnenstraße Nr. 15, klagt gegen den Reichsbaubund, Landes⸗ leitung Schlesien, Höfchenstr. Nr. vertreten durch seinen Vorstand: 1. den Georg Ninnemann, Neue Graupenstraße 1/3, 2. den Direktor Appelt in jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 130 RM. Termin zur Streitverhandlung vor dem Amts⸗ gericht in Breslau, Zimmer 134, ist auf 13. Mai bestimmt. Direktor Appelt, wird hierzu geladen. — 13, C. 511/27. Amtsgericht Breslau, 2*3. 1927.
· entsprechenden im voraus u ent⸗
unehelich Zirngibl,
durch den Amts⸗
Paulus, zuletzt nunmehr un⸗
zum Amtsgericht
dem am
Zirngibl
Unterhaltsrente
entrichten. Kosten des Das Urteil
Streitverhandlung auf n 11. Mai 1927, vor das Amts⸗
am
Die
Hotz Amtsgericht
öffentliche
vom 16. März 1927
Gustav Finger in
19,
zurzeit und Breslau,
1927, vormittags
Der Beklagte,
[125618] Oeffentl iche Zustellung. Bäckermeister Berlin⸗Neukölln, Alpenglühn 8, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bredow in Berlin SW. 68, Schützenstr. 34, klagt den Bäckermeister Otto Puhl, früher in Berlin⸗Pankow, Binzstraße 19, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte im des Klägers dessen Berlin, Ufer 24, das er dem Beklagten unterver⸗ mietet hatte, für 2000 RM verkaufen und am 4000 RM an die Eheleute Köppe ver⸗
Otto
Beier in
Bäckerei⸗ Friedrich⸗Krause⸗
20. August 1926 für
Die 2000 RM sollten bei
Vertragsabschluß fällig sein bisher nicht gezahlt. beantragt: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den nebst 8 % Zinsen seit dem 20. August 1926 zu zahlen, gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 18. Zivil⸗ kammer des Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Sitzungssaal Nr. 112, auf den 2. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und die Einwendungen und Beweismittel dem Kläger und dem Gericht mitzuteilen. — Aktenzeichen 30. O. 200. 27. Charlottenburg, den 11. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.
in
und seien Kläger hat daher
läger 2000 RM 2. das Urteil eventuell
Tegeler Weg 17/20,
Straße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Domke in Berlin, Behrenstr. 58, klagt gegen den Kaufmann Richard Roth, früher in Charlottenburg, Kantstr. 24, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte aus Warenlieferung vom 1. November 1926 den Betrag von 521,50 RM schulde, mit dem ttrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 521,50 RM — fünfhunderteinundzwanzig Reichs⸗ mark 50 Pfg. — zu “ münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivilgerichtsgebäu am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 141, au⸗ den 10. Mai 1927, 9 ½¼ Uhr, 39. C. 105. 27. Charlottenburg, 12. März 1927 Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
[125619] Oeffentliche Zustellung.
Die Landständische Bank des ehemaligen Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen, gesetzlich vertreten durch ihren Syndikus Dr. Johannes Schneider in Bautzen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte J.⸗R. Dr. Wauer und Franz Heyn in Dresden, klagt gegen den Landwirt und Gutsbesitzer Emil Curt Grübler, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte als Eigen⸗ tümer der Grundstücke Blatt 5 des Grundbuchs für Barmenitz und Blatt 45 des Grundbuchs für Striegnitz von der Klägerin unter hypothekenbuchmäßiger Verpfändung dieser Grundstücke ein Dar⸗ lehen von 26 164,66 Gramm Feingold erhalten habe, und daß dieses Darlehen mit . zu verzinsen sei, die Zinsen halbjährlich am 31. Mai und 30. November jeden Jahres fällig, seit 1. Juni 1925 aber rückständig seien, mit dem Antrage den Beklagten vorläufig vollstreckbar un kostenpflichtig zu verurteilen, bei Ver⸗ meidung sofortiger Zwangsvollstreckung, insbesondere auch in die verpfändeten Grundstücke Blatt 5 des Grundbuchs kür Barmenitz und Blatt 45 des Grundbuchs für Striegnitz, der Klägerin 2256,51 RM sowie Verzugszinsen von 2007,50 RM in Höhe von 2 % über den Reichsbankdiskont seit dem 30. November 1926 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden, Pillnitzer Str. 41, Zimmer 125, auf den 19. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dresden, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[125970] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Th. Lucas & Co. in Duisburg, Casinostraße 9/11, klagt gegen den Vertreter Fritz Ellenberger, früher in Duisburg, Heinrichstraße 12. unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte für käuflich gelieferte Ware einen Restbetrag von 142 RM ver⸗ schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig durch erfäufg vollstreck⸗ bares Urteil zu verurteilen, an sie 142 RM zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Duisburg, Königsplatz, auf den 1. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, Zimmer 170.
Duisburg, den 18. März 1927.
Christian,
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
[125980] wOeffentliche Zustellung.
Die Wilmersdorfer Bank g. G. m. b. H. in Berlin ⸗Wilmersdorf, Berliner Straße 40, vertreten durch die Vor⸗ standsmitglieder Fischer und Oehmke, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Kelk in Berlin W. 9, klagt egen das Rittergut Steinborn, Inhaber
ittergutsbesitzer b“ in Stein⸗ born, Kreis Freystadt i. l., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, im Mecgsälproden auf Grund des mangels Zahlung pro⸗ testierten Wechsels vom 28. August 1926 über 264,85 Reichsmark, ausgestellt von Fehe Schabas, akzeptiert von dem Beklagten, mit dem Antrag: 1. den Be⸗ klagten verurteilen, a) an die Klägerin 264,85 Reichsmark nebst 8 vom Hundert Zinsen seit dem 28. No⸗ vember 1926, 9,50 Reichsmark Protest⸗ kosten, 5,70 Reichsmark ö zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits
vormittag geladen. — Aktenzeichen:
zu
in Berlin. 8
[125978] Oeffentliche Zustellung. Kaufmann alleiniger Inhaber der
Otto Fröhling, Firma Weber Stralsund, Semlower
zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Glogau, Zimmer 89, auf den 23. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. 8
Glogau, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.