aäaanführen könne.
dem Kräfteverbrauch der Industriearbeiter werde man von der Ralionalisierung sehr bald ganz von selbst zurückkommen. Wie überhaupt jeder gelernte Arbeiter zu bedauern sei, der sich als rein menschliche Maschine der Industrie ergebe. Die Wirtschaft⸗ lich Vereinigung lehne den Gesetzentwurf ab, da sie nur Nachteile und Schikanen für das Handwerk von ihm befürchte.
Abg. Thiel (D. Vp.) weist die Anschauung des Ministers zurück, 5 Mißstände bezüglich der Arbeitszeit in der Angestelltenschaft nicht bestanden. Die beiden von Dr. Pfeffer angeführten Fälle seien in dem Bericht des D.G.V. nur als Beispiele für strenge Bestrafungen angeführt Der Redner weist nunmehr auf eine Reihe weiterer Fälle hin, in denen u. a. das Ausmaß der Uberstunden (zehn bis zwölf Arbeitsstunden) als unerträglich bezeichnet, auch Sonntagsarbeit festgestellt wird. In dem ihm vorliegenden Material handele es sich um einwandfreie, durch Bestrafung festgestellte Fälle, die man zu hunderten Banken und Bankfilialen hätten vielfach Ueber⸗ stundenarbeit bis 10 und 11 Uhr abends ausführen lassen. In Freiburg (Breisgau) habe die Stadtbank sogar Sonntagsarbeit machen lassen. Man solle sich einmal die Berichte der Gewerbe⸗ inspektoören ansehen. Verstöße gegen die Sonntagsruhe und gegen Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit seien äußerst zahlreich festgestellt. Die Angestellten hätten vielfach unter dem Druck drohender Entlassung erklärt, freiwillig Ueberarbeit leisten zu wollen. Auch in Bayern seien Verstöße gegen die Arbeitszeit häufiger, als früher festgestellt. Vielfach hätten die Unternehmer dauernde Ueberschreitung der Arbeitszeit noch dazu bei Ent⸗ lohnung unter Tarif verlangt. Die Bestrafungen seien fast alle auf Anzeigen durch den Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗ Verband erfolgt. Es handle sich häufig um eine tägliche Arbeits⸗ zeit bis zu 12 und 15 Stunden. (Hört, hört!) Die angeführten Beispiele, die sich über alle Gewerbe und über das ganze Reich erstreckten, bewiesen zur Genüge die Notwendigkeit des Gesetzes. Der Arbeitnehmer müsse auch hinreichende freie Zeit zur Entwicklung seiner Persönlichkeit haben.
1 Damit ist die erste Beratung beendet. Der Gesetzentwurf wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über Wahlen nach der Reichsversicherungsord⸗ nung und dem Angestelltenversicherungs⸗ gesetz.
Abg. Richter (Soz.) begrüßt es, daß durch den Entwurf eine einheitliche Regelung der Wahlzeit herbeigeführt wird. Auch andere Mißstände würden dadurch beseitigt. Die Regierungs⸗ parteien haätten aber ein Pluralwahlrecht schlimmster Sorte geschaffen (Hört, hört!) Die Sozialdemokratie habe nunmehr einen Antrag gestellt, der die schlimmsten Mißstände beseitigen solle. Der Redner wendet sich dann gegen frühere Angriffe der Abgg Paetzold (Wirtschaftl. Vereinig.) und Beythien (D. Vp.) gegen die „sozialistisch G Ortskrankenkassen. Auch die Ausführungen des Abg. Beythien über die Selbstbelieferung der Krankenkassen seien unzutreffend. Auch Vorwürfe wegen der Errichtung kostspieliger Krankenkassenpalastbauten träfen nicht zu. Die Berichte der „Deutschen Arbeitgeberzeitung“ hierüber seien geradezu unerhört öbe Esser ersucht den Redner zum dritten oder vierten Male, zur Sache zu sprechen, sonst müsse er ihm das Wort entziehen.) Die Antipathie gegen die Orts⸗ krankenkassen sei zurückzuführen gegen die Antipathie gegen die Betriebskrankenkassen
Abg Martha Arendsee (Komm.) erhält das Wort, ist
jedoch nicht im Saale anwesend.
Vizepräsident Esser erklärt die Aussprache für geschlossen. Als gleich darauf die Abg. Arendsee erscheint und noch ums Wort bittet, läßt der Vizepräsident es nicht mehr zu.
1 Die Vorlage wird in der Ausschußfassung mit einigen von den Sozialdemokraten beantragten Aenderungen an⸗ genommen. Kommunistische Abänderungsanträge werden ab⸗ gelehnt. Die bedeutendste Aenderung des geltenden Zustandes besteht darin, daß bei allen Wahlen die Mandatsdauer auf
5 Jahre festgesetzt ist und einheitlich mit Schluß des 5. Kalenderjahres abläuft.
In der sofort sich anschließenden dritten Beratung erhält das Wort
Abg. Martha Arendsee (Komm.). Sie befürwortet die kom⸗ munistischen Anträge, die in der Hauptsache darauf gerichtet sind, daß die Mandatsdauer auf ein Jahr beschränkt wird und daß das Mitbestimmungsrecht der Arbeitgeber beseitigt wird, indem bestimmt wird. daß zu den Organen der Versicherungsträger nur Vesicherte wählbar seien. Die Arbeiter und Angestellten müßten in die Lage gebracht werden, häufiger von ihrem Bestimmungsrecht
Gebrauch zu machen. Die Beiträge der Arbeitgeber seien als ein Teil des Lohnes anzusehen. Die kommunistischen Anträge seien abgelehnt worden, weil man das alleinige Bestimmungsrecht der Versicherten nicht wolle. Die Sozialdemokraten wollten den Ein⸗ fluß der Gewerkschaften zur Geltung bringen. Die Kommunisten verlangten ferner die direkte Wahl in den Verwaltungsrat der Angestelltenversicherung durch die Versicherten an Stelle der in⸗ direkten Wahl durch Vertrauensmänner.
Die Vorlage wird nach den Beschlüssen der zweiten Lesung im einzelnen und im ganzen angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des von den Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurfs, wonach bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung Innungskrankenkassen nicht mehr errichtet werden sollen.
Der Sozialpolitische Ausschuß (Berichterstatter Abg. Dr. Pfeffer, D. Vp.) beantragt die Ablehnung des Gesetzentwurfs und die Anahme einer Entschließung, welche die Reichsregierung ersucht, darauf hinzuwirken, daß die Voraussetzung für die Er richtung neuer Land⸗, Betriebs⸗ und Innungskrankenkassen von
den Oberversicherungsämtern geprüft und die Genehmigung bei⸗ der Bildung leistungsfähiger Kassen versagt wird.
Abg. Richter (Soz.) hält an dem Entwurf seiner Partei fest. Es sei vorgekommen, daß Innungskrankenkassen errichtet seien, obwohl die Gesellenvertretung der Errichtung nicht zu⸗ gestimmt habe. Demnach schaffe die geltende Gesetzgebung einen Ausnahmezustand gegen die Versicherten. Es sei zu fürchten, daß in der nächsten Zeit noch mehr Innungskrankenkassen errichtet werden, wenn dieser Ausnahmezustand nicht aufgehoben werde. Die vom Ausschuß beantragte Entschließung werde bei der Hal⸗ tung des preußischen Wohlfahrtsminister, weiße Salbe bleiben.
Abg. Rädel (Komm.) führt aus, daß die Krankenhilfe in den
verschiedenen Krankenkassen ganz verschieden sei, daß aber eine einheitliche Krankenhilfe geschaffen werden müsse, indem man die Ersatzkassen abschaffe. Bei den Innungskrankenkassen sei es nicht möglich zu kontrollieren, wie die Arbeitgeber ihre Beiträge. abführen. Es sei doch zugegeben worden, daß man die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht auf den Krankenkassenbeiträgen aufbauen könne. Es müsse eine Vereinfachung und eine Zu⸗ sammenlegung der Krankenkassen stattfinden. Das Verbot der Innungskrankenkassen allein nach dem sozialdemokratischen An⸗ trag erfülle nicht alle Forderungen der Kommnnisten, aber wenigstens einen Teil und deshalb könne die kommnnistische Fraktion für den sozialdemokratischen Antrag stimmen. Die Ent⸗ schliechung des Ausschusses sei noch weniger als weiße Salbe, sie sei garnichts. Seine Fraktion könne dafür nicht stimmen.
Abg. Ziegler (Dem.) lehnt den sozialdemokratischen Antrag ab. Im Ausschuß hätten die Demokraten diesen Antrag insofern
abgeändert, als sie das Wort „Innungs⸗“ gestrichen und die Neuerrichtung von Krankenkassen überhaupt bis zur Neuregelung unterbinden wollten. Der Antrag sei leider abgelehnt worden. Das ganze Krankenkassenwesen sei aber so reformbedürftig, daß die Errichtung neuer Krankenkassen einstweilen nicht erwünscht sei. Die Oberversicherungsämter hätten vielfach versagt. Die Ent⸗
schließung des Ausschusses bedeute zwar einen gewissen Fort⸗ schritt; es müsse aber gefragt werden, ob die Verwaltungs⸗ behörden von den Ländern auch entsprechende Anweisung bekommen werden.
Abg. Andree (Zentr.) hält ein dringendes Bedürfnis, gegen die Innungskrankenkassen vorzugehen, nicht für vorliegend. Die im Ausschuß gefaßte Entschließung werde bei richtiger Anwendung durchaus genügen, um bestehende Mißstände zu beseitigen. Dieser Entschließung stimme die Mehrheit seiner Fraktion zu. Es sei nicht richtig, die Innungskrankenkassen durchweg als nicht leistungsfähig zu betrachten. Im Gegenteil seien diese vielfach leistungsfähiger als die Ortskrankenkassen. Ueberhaupt dürfe man die Innungskrankenkassen nicht as ein Attentat gegen die Arbeiter, die Gesellen und Lehrlinge, ansehen. Der sozialdemokratische An⸗ trag bedeute ein Ausnahmegesetz gegen die Innungskrankenkassen.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, die Aus⸗ schußentschließung wird angenommen. Danitt ist die zweite Lesung erledigt.
Es folgt die Beratung des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten über Leistungen und Bei⸗ träge in der Invalidenversicherung.
Nach dem vom Ausschuß vorgeschlagenen Entwurf werden nach der Höhe des wöchentlichen Arbeitsverdienstes für die Versicherten folgende Lohnklassen gebildet: Klasse I bis zu 6 RM, Klasse II von mehr als 6 RM bis zu 12 RM, Klasse III von mehr als 12 RM bis zu 18 RM, Klasse IV von mehr als 18 RM bis zu 24 RM, Klasse V von mehr als 24 RM bis zu 30 RM, Klasse VI von mehr als 30 RM bis zu 36 RM, Klasse VII von mehr als 36 RM. Die VII. Lohnklasse, die neu geschaffen ist, tritt erst vom 1. Januar 1928 in Kraft; bis dahin wird für Versicherte mit mehr als 36 Mark Wochenverdienst der Beitrag nach der Lohnklasse VI erhoben.
Als Wochenbeitrag klasse klasse
werden erhoben: In Lohn⸗ 1 30 Pfennig, in Lohnklasse II 60 Pfennig, in Lohn⸗ III 90 Pfennig, in Lohnklasse IV 1,20 RM, in Lohn⸗ klasse V 1,50 RM, in Lohnklasse VI 1,80 RM, in Lohn⸗ klasse VII 2,— RM.
Abg. Karsten (Soz.) erkärt, die Vorschläge des Ausschusses genügten seiner Partei nicht. Sie glaube, daß den Invaliden jetzt größere Leistungen zugute kommen könnten. Man dürfe nicht nur die Steigerungssätze erhöhen, sondern die Renten müßten im Grundbetrag monatlich um drei Mark heraufgesetzt werden, zumal die Lebenskosten sich in letzter Zeit erhöht rlen Der Redner beantragt, die Löhne über 36 Mark in höherem Maße zu den Sozialleistungen heranzuziehen durch Erhöhung der Beiträge. Die Arbeitgeber seien in der 9e sar qualifizierte Arbeiter auch höhere Beiträge zu zahlen. Die Arbeiter seien zu erhöhter Beitragszahlung bereit, verlangten aber dafür eine Erhöhung der völlig unzureichenden Invalidenrenten. Der Redner begründet dann im Einzelnen Aenderungssätze seiner 1 h in denen u. a. die Einrichtung von fünf neuen Lohn⸗ lassen (VII bis XI) für die Wochenlöhne von mehr als 36 bis mehr als 60 Mark mit den entsprechenden Beitragsklassen von 2,10 bis 3,30 Mark gefordert wird. Die Frage der Verschmelzung der Invalidenversicherung mit der Angestelltenversicherung werde immer mehr akut. (Abg. Stöhr Völk.]: Das werden Sie wohl nicht erleben.) Die Sozialdemokratie überlasse die Einbringung agitatorischer Anträge den Kommunisten und den anderen Parteien.
Abg. Martha Arendsee (Komm.) erklärt, die Sozial⸗ demokratie, die gern wieder in die Regierung hinein möchte, sei nicht mehr die alte Sozialdemokratie, die nur nach den Interessen der Arbeiterschaft sich gerichtet habe. Die Rednerin begrüßt Anträge, unter anderem auf Herabsetzung der Invalidengrenze von 65 auf 60 Jahre; in manchen Berufen müßte man auf 55 und 50 Jahre. zurückgehen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Bis zur Konfirmation müssen Sie gehen!) Der Entwurf des Nusschusses bedeute schließlich nur eine weitere Belastung der Arbeiterschaft.
Abg. Eisenberger (D. Vp.): Bei uns in Bayern muß der Bauer alle Soziallasten tragen, weil alles von der Landwirt⸗ schaft wegläuft. Wenn der Bauer sich etwas von einem Hand⸗ werker machen läßt, werden ihm die Arbeitsstunden berechnet und daneben die Sozialbeiträge; die muß er auch noch für andere bezahlen. Die ö“ ist also ganz besonders durch die Sozialversicherung belastet. Wir können die Verantwortung für eine weitere Belastung des Mittelstandes nicht übernehmen. Es ist eine Schraube ohne Ende.
Abg. Andre (Zentr.): Die landwirtschaftlichen Arbeiter haben vor dem Kriege 10 bis 11 Mark Invalidenrente gehabt, jetzt 21 bis 23 Mark. In der Industrie sind die Renten nicht in demselben Maße gestiegen. Die Beiträge haben sich in der Landwirtschaft verdoppelt, in der Industrie aber verdreifacht. Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß Bayern allein acht Versicherungs⸗ anstalten hat, aber Bayern erhebt gegen einen Abbau Wider⸗ spruch Die Landwirtschaft trägt allerdings die Beiträge allein, aber die Beiträge stellen eben einen Lohnanteil dar. Richtiger wäre es, wenn auch die landwirtschaftlichen Arbeiter ihre Bei⸗ träge selbst bezahlten, damit sie die Verantwortung mitfühlen. Eine Abwälzung der Soziallasten von der Industrie auf die Landwirtschaft findet nicht statt, das Gegenteil ist der Fall. Es geht nicht an, daß man im Ausschuß sich ausschweigt und dann im Plenum plötzlich mit solchen Anklagen auftritt. Die leberlastung der Versicherungsanstalten ist auf die Verluste des Vermögens der Anstalten in der Inflationszeit zurückzuführen. Eigentlich müßten die Verluste von den Steuerzahlern getragen werden. Die jetzige Erhöhung oer Beiträge um zehn Pfennig in der Woche kann die Landwirtschaft nicht gefährden. Das Reich trägt ganz bedeutend bir die Renten bei mit dem Betrag von 26 Millionen. Wenn die Steigerungssätze erhöht werden gemäß unserer Entschließung, kommen die Rentner, die höhere Beiträge gezahlt haben, gerechterweise auch in den Genuß höherer Rente. Wir haben uns auss in cfts bemüht, die Lage der Invaliden⸗ rentner zu verbessern. Man solle nicht bei jeder Erhöhung die Rentner dadurch verärgern, 86 man aus parteipolitischen Gründen immer wieder sagt, es sei noch nicht genug, und alle Schuld auf die Regierungsparteien schiebt.
Abg. Ziegler (Dem.): Die erstrebenswerte Erhöhung der Renten wird noch nicht erreicht, aber bei den Verhandlungen im Ausschuß haben sich die Schwierigkeiten gezeigt. Die Zohl der Renten hat sich gegen die Vorkriegszeit fast verdoppelt, das ist auch eine Kriegsfolge. Wir haben zu der Organisation der Ver⸗ sicherung nicht das Vertrauen, daß wir auf eine vollständige Neu⸗ regelung des ganzen Systems eingehen können, wie es die Sozial⸗ demokraten wollen. In landwirtschaftlichen Bezirken sieht es vielfach trübe aus mit der Einziehung der Beiträge. Wir ver⸗ zichten heute auf Anträge, aber das, was jetzt erreicht ist, genügt uns nicht, und wir werden später bei der in Aussicht gestellten Reform unsere Anträge einbringen.
Darauf wird die Ausschußvorlage in zweiter Lesung an⸗ genommen, nachdem die sozialdemokratischen und kommu⸗ nistischen Anträge abgelehnt sind.
In der sofort sich anschließenden dritten Lesung bekämpft
Abg. Karsten (Soz) nochmals die Vorlage als ungenügend.
nh. Andre (Zentr.) erwidert darauf, daß die Vorlage soviel Verbesserungen enthalte, daß auch er als Arbeitervertreter dafür stimmen müsse
Abg. Rädel (Komm.) erhebt nochmals den Anspruch auf weitere Erhöhung der Renten und ruft dabei einem Sozial⸗ demokraten auf einen Zwischenruf zu: Halt Du doch das Maul! (Vizepräsident Esser rügt diesen Ausdruck!)
Die Vorlage wird auch in dritter Lesung angenommen. Eine Entschließung des Ausschusses, die die Regierung ersucht, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Neuorgani⸗ sation der Invalidenversicherung durch wirksamen Ausbau der Selbstverwaltung vorsieht, wird gleichfalls angenommen.
Es folgt der Bericht des Ausschusses für soziale An⸗ gelegenheiten über eine Reihe sozialdemokratischer und kommunistischer Anträge über Erwerbslosenfragen. Der Ausschuß empfiehlt mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgten Verordnungen, die Anträge, desgl. die zur Erwerbs⸗ losenfrage eingegangenen Petitionen, für erledigt zu erklären.
Abg. Rädel (Komm.) fordert Erhöhung der Unterstützungs⸗ sätze, Aufhebung des Krisenfürsorgegesetzes und Verlängerung der Unterstützungsdauer für die ganze Zeit der Erwerbslosenzeit.
Abg. Brey (Soz.) erklärt, es liege beim Arbeitsministerium noch ein Antrag vor für die Angehörigen bestimmter Saison⸗ gewerbe, so des Baugewerbes, die Erwerbslosenfürsorge zu be⸗ grenzen. Für den Fall, daß dieser Antrag zur Wirklichkeit werden sollte, beantragt der Redner Maßnahmen dahin, daß erwerbslos Bleibende solcher Berufe der Krisenfürsorge weiter unterstellt bleiben.
Der Ausschußantrag wird unter Ablehnung der sozial⸗ demokratischen und kommunistischen Anträge gegen die Stimmen der Linken angenommen.
Es folgt der Bericht des Ausschusses für soziale An⸗ eelegenheiten über die Anträge zur Kleinrentner⸗ ““ Der Ausschuß empfiehlt dazu mehrere Ent⸗ schließungen, u. a. dahingehend, in den Haushalt des Arbeits⸗ ministeriums unter einmaligen Ausgaben einzusetzen „Be⸗ teiligung des Reichs an der Kleinrentnerfürsorge 25 Mil⸗ lionen Reichsmark. Die Mittel sind an die Länder nach der Zahl der in den einzelnen Ländern vorhandenen Kleinrentner zu verteilen. Die Länder haben *% des auf sie entfallenden Betrages als Zuschüsse an die Bezirksfürsorgeverbände für die Durchführung der Kleinrentnerfürsorge zu verwenden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der von den Bezirksfürsorgeverbänden im März 1927 laufend unterstützten Kleinrentner (ohne Gleichgestellte). Ein Fünftel des Betrages ist von den Ländern für Zuschüsse an Bezirksfürsorgeverbände zu benutzen, die durch Aufwendungen für die Kleinrentner⸗ fürsorge unverhältnismäßig stark belastet werden.“
Abg. Dr. Elsa Matz (D. Vp.) gibt namens der Regierungs⸗ arteien eine Erklärung ab, wonach diese Parteien den Vor⸗ chlägen, die sie in ihrem Antrage unterbreiten, eine erhebliche Verbesserung der Lage der Kleinrentner sehen und glauben, daß die Verwirklichung dieser Vorschläge eine Etappe in der Verbesse⸗ rung der Notlage dieser Kreise darstellt. Ferner beantragt die Rednerin eine Entschließung, die möglichst baldige Vorlage einer Denkschrift bezüglich eines Rentenversorgungsgesetzes.
Abg. Luise Schröder. (Soz.) erklärt im Gegensatz zur Vorrednerin, die Vorlage bedeute gar keine erhebliche Verbesserung der Lage der Kleinrentner. Die Rednerin begründet einen Antrag, in der Ausschußentschließung statt des Wortes „Kleinrentner⸗ fürsorge“ „Fürsorge“ und statt des Wortes „Kleinrentner“ „Für⸗ sorgeempfänger“ zu setzen, ferner in der Entschließung zu sagen: Die Reichsregierung zu ersuchen, in einer Vorlage an den Reichs⸗ tag die Mittel zu fordern, um den Gemeinden den vollen Betrag der Mehrausgaben für die Fürsorgeempfänger zu ersetzen.
Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) begründet einen in gleicher Richtung gehenden Antrag, der außerdem die in den Etat ein⸗ zusetzende Summe von 25 Millionen auf 150 Millionen erhöht wissen will.
Abg. Dr. Marie Lüders (Dem.) betont, der in der Ent⸗ schließung beabsichtigte Weg verstoße in der elementarsten Weise gegen die staatsrechtlichen Grundsätze. Im übrigen werde die Ent⸗ schließung den Kleinrentnern auch keine wesentliche Besserung ihrer Lage bringen.
Abg. Seiffert (Pölk.) erklärt, es handle sich um eine ganz lahme Entschließung. Die fünf oder sechs Mark, die da auf den Kleinrenter entfallen würden, würden schon durch die Miets⸗ erhöhung wieder aufgefressen werden Im übrigen seien die 25 Millionen ja noch gar nicht da. Der Redner verlangt namens der Sparer von den Rechtsparteien und christlichen Parteien als den Eigentumsparteien das Eigentum zurück.
Ein Regierungsvertreter erklärt, solange das Auf⸗ wertungsgesetz noch nicht verwirklicht sei, bleibe den Kleinrentnern tatsächlich nichts anderes übrig, als die Fürsorge Die Ent⸗ schließung des Ausschusses zeige da einen praktischen Weg.
Damit ist die Aussprache geschlossen. — Bei der Ab⸗ stimmung wird die Ausschußentschließung nach Ablehnung der Anträge der Linksparteien angenommen. 8
Hierauf wird die Beratung abgebrochen. Das Haus vertagt sich auf Dienstag 10 Uhr: Fortsetzung der Beratun des Etats des Reichsarbeitsministeriums. Zündholzmonopol. Kleinere Vorlagen.
Schluß nach 9 Uhr.
Preußischer Landtag. 2171. Sitzung vom 4. April 1927, mittags 12 Uhr (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Abg. Sofie Christmann (Soz.) Behauptungen des Abg. Schön (Wirtschaftl. Vereinig.) gegen einen sozialdemokratischen Stadt⸗ verordneten in Elberfeld als unwahr zurück.
In Erledigung der Tagesordnung wird zunächst gegen die Stimmen der Kommunisten der Protest des Abg. Pieck (Komm.) gegen den ihm bei Beratung des Innenetats er⸗ teilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Ordnungsruf war gegeben worden, weil der Abg. Pieck dem Minister Grzesinski indirekt die Duldung und Förderung der Femeorganisationen vorgeworfen hatte.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, der nicht ganz 30 Millionen Kredit zur Gewährung von Bei⸗ hilfen und Darlehen an Meliorationsverbände und zur Aus⸗ führung staatseigener Wasserbauten bereitstellt. Darin sind enthalten 1,1 Millionen zur Sicherung der Insel Helgoland. Ferner werden besonders bedacht die Provinzen Ostpreußen mit einem Betrag von 252 000 RM, Brandenburg mit 1 004 250 RM, Pommern mit 335 500 RM, Grenzmark mit 109 500, Schleswig⸗Holstein mit 507 750, Nieder⸗ und Ober⸗ schlesien mit 705 000, Sachsen mit rund 350 000, Hannover mit rund 1,4 Millionen, Westfalen mit etwa 400 000, Hessen⸗ Nassau mit 457 000 und Rheinprovinz mit rund 1,2 Mil⸗ lionen.
Der Berichterstatter, Abg. Peters⸗Hochdonn (Soz.) betont, die Helgoländer müßten einsehen, daß der Preußische Landtag und die Regierung ihre Interessen im wesentlichen Maße wahr⸗ genommen haben; sie dürften daher nicht so eigenwillig Sn wie ie sich bisher manchmal zeigten. Im übrigen habe der Ausschuß im einzelnen die Summe für Beihilfen zur Durchführung von Meliorationen von 9 583 470 auf 10 165 970 erhöht. Dem Preußischen Landwirtschaftsministerium gebühre Dank für seine intensive Tätigkeit auf dem Gebiete der Kultivierungen. Der Ausschuß ersucht außerdem in einer Entschließung das Staats⸗ ministerium, dem Landtage demnächst ein weiteres Meliorations⸗
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck bervorgebobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
“ und die Urkunde vorzulegen, wi
11¹925]
2 othekenbriefes 8 8, von Aachen Band 186 Bl. 7394
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
11921]
Just, geb. Thürmer, in Aschersleben,
E
zum
Deutschen Reichsan
Z w ei te B zeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 5. April b
eilage
.
Nr. 80.
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien, und Deutsche Kolontalgesellschaften.
Aktiengesellschaften
e Bffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
. Unfall⸗ und
. Verschiedene
1927
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. .Niederlassung 2ꝛc. von Rechtsanwälten.
Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
Bankausweise. 8
Bekanntmachungen.
Privatanzeigen.
— —
1 ve. . ☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
98598 Ueste. gekommen: RM 1500. 10 % Berliner Pfandbriefamt Goldpfand⸗ briefe Nr. 13127 = 1/1000, Nr. 1495/6 = 2/200, Nr. 917 = 1/100.
Berlin, den 1. 4. 27. (Wp. 49/27.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E. D.
1917] Nachdem Eugen Hefti⸗Trümpy in Glarus (Schweiz) den Aufgebotsantrag hinsicht⸗ lich der ihm verlorengegangenen Wert⸗ papiere nämlich: 3 Stück 4 ½ % Anleibe der Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Teilschuldverschreibung über Frcs. 1000 = ℳ 810 Nrn. 8336, 8337 und 8338, lautend auf die Schweizerische Kredit⸗ anstalt in Zürich oder auf deren Order. nebst Zins und Erneuerungsscheinen zurück⸗ genommen hat, wird das am 20. 9. 1926 durch das unterzeichnete Gericht erlassene Aufgebot aufgehoben.
Säckingen, 31. März 1927.
Bad. Amtsgericht. II.
11923] Aufgebot.
Der Kaufmann Arthur Felix Walter Zierold in Leipzig⸗Reudnitz, Ost⸗ sras 78 Eg., als alleiniger Inhaber der Firma Walter Zierold, Automobil⸗ F in Leipgiche Gerberstraße 1, hat das
ufgebot des Blankoakzepts über 9435 Reichsmark, ausgestellt in Leipzig, den 30. November 1926, zahlbar bei Sicht, beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 17. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Harkortstraße 11, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte bei Gericht lidrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Amtsgericht Leipzig, Abt. I, 48, den 29. März 19227.
Aufgebot. Zum Zwecke der Kraftloserklärung wird nach Glaubhaftmachung des Berelüst⸗⸗ aufgeboten das von der Firma Bayerische Schuhfabriken Aktiengesellschaft in Schweinfurt ausgestellte, bei der Baye⸗ rischen Hypotheken⸗ und Wechselbank Filiale Schweinfurt zum 14. Mai 1927 ahlbar Akzept für einen auf 4345 RM 47 Pfg. lautenden, an eigene Order gestellten Primawechsel eines noch nicht benannten Ausstellers. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, 23. November 1927, vorm. 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saal Nr. 50 anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte bei dem unter⸗ fertigten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8
Schweinfurt, den 31, März 1927. Amtsgericht.
[1920] Aufgebot.
Die Witwe Josef Freyaldenhoven, Elise geb. Werner, zu Aachen, Turm⸗ straße 190, hat das Aufgebot des
über die im Grund⸗
in Abt. III Nr. 3 eingetragene Post von 22 000 ℳ beantragt. b Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Congreßstraße 11, Zimmer 15, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
Der Inhaber der
Aachen, den 25. März 1927. Amtsgericht. Abt. 6.
Aufgebot. Die Witwe Alwine Friederike Marie
Seegraben Nr. 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Müller in Aschers⸗ leben, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes, der über die im Grundbuch von Aschersleben Blatt 369 in Abteilung III unter Nr. 7 für den Gärtner Wilhelm Just in kdden mn te ar⸗ lehnshypothek von 4 Papiermark. ebildet ist, beantragt. Der Inhaber er Urkunde wird aufgefordert, 189 testens in dem auf den 13. Juli 1927, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1 Aschersleben, den 29. März 1927.
unter Nr. 2 zugunsten des Antragstellers
[1922]
Der Kaufmann Wilhelm Baecker in Hettngens gubrh Sprockhöveler Str. 17, at das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes vom 9. 10. 1913 über die im Grundbuch von Westerholt Band 10 Blatt 207 in Abteilung III.
eingetragene verzinsliche Darlehns⸗ hypot ek von 10 000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. No⸗ vember 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftsloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Buer i. W., den 25. März 1927. 8 Das Amtsgericht. 3
[1915] Aufgebot.
Die Witwe des Kassengehilfen Wil⸗ helm Diedrich Gerhard Schmidt, Ca⸗ tharine Johanne Sophie geb. Gockel, zu Berne, hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Gläubiger der in dem Grundbuch des ihr gehörigen Grund⸗ stücks, Artikel Nr. 244 in Abteilung III, a) unter Nr. 1 eingetragenen Hypo⸗ thek von 3264 Fr., ingrossiert als Gene⸗ ralhypothek auf Laurenz Neels, Bürger und Zinngießer zu Berne, am 19. No⸗ vember 1798 (renov. 1912, Aug. 17) für Hinr. Freese zu Lemwerder, b) unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 100 Thlr. Gold, ingrossiert als General⸗ hypothek auf Margarethe Sophie Neels zu Berne am 8. Mai 1850 für Nikolaus Friedrich Schmidt zu Ranzenbüttel, gemäß⸗ § 1170 B. G.⸗B. beantragt Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.
Elsfleth, den 23. März 1927.
Amtsgericht. 8
sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden. Schönlanke, den 29. März 1 Amtsgericht. 8 [1927] Beschluß. 8 In Sachen des Magnus'schen Femilien. fideikommisses Rogowo wird der amilien⸗ schluß vom 21. Juni 1922, der die so⸗ EE Auflösung des .n⸗ ommisses, soweit es aus der 3 ½ Preußischen Staatsschuldbuchforderung von 100 000 — einhunderttausend Mark besteht, regelt, hierdurch bestätigt. Berlin, den 29. März 1927. Auflösungsamt für Familiengüter.
[1914]
Das Amtsgericht Braunschweig hat folgendes Aufgebot erlassen: Der Pro⸗ visor der beiden Stiftungen „Alter Konvent“ und „Hospital St. Jodoci“ hat glaubhaft gemacht, daß die im Grundbuch nicht einetragenen, hier be⸗ legenen Grundstücke: Hintern Brüdern No. ass. 45 und 451 (Nr. ord. 22 und 22 a) seit mehr als 30 Jahren in dem Besitz der beiden Stiftungen gewesen sind. Auf seinen Antrag werden alle diejenigen, welche ein Recht an den Grundstücken zu haben vermeinen, hier⸗ mit zu dem auf den 11. Juni d. Js., morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amts⸗ gericht, Zimmer 22, anberaumten Ter⸗ min vorgeladen unter der Androhung des Rechtsnachteils, daß nach Ablauf der Frist die erwähnten Stiftungen als Eigentümer in das vasgee h. tragen werden und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher in redlichem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke oder Rechte an denselben erworben hat, nicht mehr geltend machen kann..
Braunschweig, den 25. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. s1919] Aufgebot. G“
Der Besitzer Franz Quella in Honig⸗ felde, vextreten durch Rechtsanwalt
Burg in Stuhm, hat das Aufgebot zum
[19244 Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender gegangener 1 beantragt: 1. seitens des Uhrmachers Alex Strauß in Lüdinghausen des Briefes vom 26. April 1900 über die im Grundbuche von Lüdinghausen Band 17 Blatt 38 in Abt. III unter Nr. 8 für die Kreisspar⸗ kasse eingetragene Hypothek von 1682,32 Mark. (Eigentümer: Antragsteller.) 2. seitens des Selmer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenvereins des Briefes vom 24. 10. 1905 über die im Grundbuche von Selm Band 17 Blatt 1 in Abt. III unter Nr. 6 für den Antragsteller eingetragenen von 1500 ℳ. (Eigentümer: Tagelöhner Franz Thier in Selm.) Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 15. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird. Lüdinghausen, den 31. März 1927. Das Amtsgericht
[1916] Bekanntmachung. 8 Das Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf. hat am 29. März 1927 folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: 1. Der Gläubiger, der im Grundbuch für Kruppach Bd. VI Bl. 8 S. 42 ff. und Bl. 41 S. 231 ff. auf dem Anwesen der in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Landwirts⸗ eheleute Johann und Margareta Schlirf in Kruppach Nr. 18 für den Viktualien⸗ händlerssohn Johann Christian Brunner von Kruppach eingetragenen Vaterguts⸗ Voraushypothek von 50 Gulden wird mit seinem Recht aus der Hypothek aus⸗ geschlossen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Neumarkt i. d. OPf., 2. April 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
[1918] Aufgebot.
Der frühere Wirt und jetzige Aus⸗ gedinger Ferdinand Mathews in Hammer⸗Sandkrug, vertreten durch den Rechtsanwalt Wex in Schönlanke, hat das Aufgebot der unbekannten Erben bzw. Erbeserben der am 19. März 1901 verstorbenen Frau Sophie Mathews, geb. Hartwig, nämlich: 1. des Alt⸗ sitzers Ernst Hartwig, 2. der Witwe Wilhelmine Fenger, geb. Hartwig (Hart⸗ wich), 3. der Eigentümerfrau Sophie Ganske, geb. Hartwig (Hartwich), bean⸗ tragt. Die vorgenannten Erben bzw. Erbeserben werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 23. Juni 1927, vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermin
Das Amtsgericht.
ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls
“
verloren⸗
Zwecke der Ausschließung der Berech⸗ Frundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstücks Honigfelde Band XIV Blatt 359 in Abteilung II unter Nr. 9 für die Eheleute Josef Quella und Julianna geb. Krajewski zufolge Ersuchens des Prozeßrichters vom 21. März 1874 eingetragenen Vor⸗ merkung zur Erhaltung des Rechts auf Auflassung beantragt. Die Berechtigten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. Stuhm, den 29. März 1927. Das Amtsgericht. [1929] Aufgebot. Die Ehefrau Charlotte Vohwinkel hat beantragt. schollenen, im Juli 191 ausgewanderten Ehemann Berthold Erwin Eichholz, geboren am 27. 11. 1885 zu Vohwinkel, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich eeeh in dem auf den 11. November 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 38, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, erh die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. 1 Elberfeld, den 31, März 1927. Amtsgericht. Abt. 12 a.
tigten der auf dem
Eichholz zu ihren ver⸗ nach Amerika
[1930] Der
Aufgebot. b Landwirt August Hollerbuhl in Großengottern hat als Pfleger be⸗ antragt, den verschollenen Landwirt Heinrich Schade, zuletzt wohnhaft in Großengottern, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Oktober 1927, mittags 12 Uyr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. An alle, welche über Leben oder Lod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Langensalza, den 26. März 1927. Das Amtsgericht. [1931] Aufgebot. Die Stadtverwaltung Witten, Jugend⸗ amt, in Witten hat beantragt, den ver⸗
verschollenen Chauffeur Vitalis Sur⸗ rey, geb. 6. 7. 1892 in Hirschberg, Kr. Allenstein, zuletzt wohnhaft in Hirsch⸗ berg, 8 tot zu erklären. Der bezyich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Mai 927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ die Todeserklärung erfolgen wird. in alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Wartenburg, Ostpr., 21. März 1927. Amtsgericht. [19281 Oeffentliche Aufforderung. Die unbekannten Abkömmlinge der durch Urteil Amtsgerichts Hannover vom 19. 9, 1917 mit Wirkung vom 1. 1. 1913 ab für tot erklärten Ehefrau des Kauf⸗ manns Harry Bradschaw, Ernestine geb. Bornkessel, zuletzt in London, werden auf⸗ ordert, bis 1. Juni 1927 zu den n des unterzeichneten Nachlaßgerichts 7. VI. 1455/19 sich zu melden und ihre Erbrechte geltend zu machen. Hannover, den 31. 3. 1927. Amtsgericht. 7.
[1934] Beschluß.
Durch “ vom 15. Fe⸗ bruar 1927 ist der von dem Tischler⸗ meister Reinhold Kaschel in Jordans⸗ mühl akzeptierte, von dem Installateur Eduard Linke in Jordansmühl aus⸗ gestellte und girierte Wechsel vom 26. Juni 1925 über 425 Reichsmark, fällig am 26. September 1925, nebst Protesturkunde für kraftlos erklärt worden.
Zobten, Bez. Breslau, 15. Febr. 1927. Das Amtsgericht.
[1933]
Durch Ausschlußurteil vom 16. 3. 1927 ist der Hypothekenbrief über die auf Friedeberger Wohnhäuser Bd. 4 Bl. 100 Abt. III Nr. 11 für die verw. Kauf⸗ mann Sarah Itzig, geb. Wolffenstein, in Danzig eingetragenen 1000 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Friedeberg, Nm., den 16. 3.
. Das Amtsgericht. [1932] Bekaunntmachung.
Mit Beschluß vom 30. März d. J. hat das Amtsgericht Amberg den unterm 10. August 1921 erteilten Erbschein, wonach der am 11. Juli 1921 in Am⸗ berg verstorbene Kaufmann Heinrich Albert auf Grund Gesetzes von seiner Ehefrau Katharina Albert zu ¼ Anteil⸗ und von seinen 4 Kindern: Maria und Elsa Albert, Berta Ploß und Katharina Barth zu je ⁄ Anteil beerbt worden ist, für kraftlos erklärt.
Amberg, den 31. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [1954] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen und laden: 1. die Ehefrau Helene Dithmer, geb. Wolf, Düsseldorf, Achenbachstraße 10, Klägerin, bevollm.: Rechtsanwälte Dr. Bucerius und Samwer, Altona, gegen ihren Ehe⸗ mann Friedrich Dithmer, früher in Altona, Bürgerstr. 121 II, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, 2. die Ehefrau Margaretha Kochner, geb. Lange, in io Paulo, Rug Maug 105, Jardim Marques de Itu 39, Brasilien, Klägerin ““ : Rechtsamwalt
r. jur. Lübbe in Wandsbek, gegen ihren Ehemann, den Heizer, jetzt Arbeiter, Karl Theodor Kochner, früher in Altona⸗ Ottensen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 3, die Ehefrau Katarina Hohenstein, geb. Lange, Elmshorn, Sand⸗ berg 76, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsamwalt Dr. Levi in Altona, gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Walter Hohenstein, früher in Elmshorn, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 4. die Ehefrau Emilie Reimers verw. Witt, geb. Schmerling, Rothenhausen, Kr. Lauenburg, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr Wentrup in ltona, gegen ihren Ehemann, Schlosser Emil Reimers, früher daselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 5. die Ehefrau Wilhelmine Berglöf gesch.
örmann, geb. Meenzen, Altona, Bach⸗ traße 41/II, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Daus in Altona, gegen ihren Ehemann, den Ar⸗ beiter Oskar Berglöf, früher in Glück⸗ stadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, 6. die Ehefrau Ina 8
rida Koth, geb. Zogolla, in Kröplin, lägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Geh. Justizrat Lentz, Kukuck und Dr. Bielenberg, gegen ihren .ee er
KPelch. Ludw. Joachim
den Kaufmann 8 Koth, in Itzehoe, Dorfstr. 14,
1927.
Scherner, Elbing, Junkerstr. 58, Klägerin, Prozeßbevollmã gtigte: Justizrat Uflacker, Dr. Petersen und Dr. in Altona, gegen ihren Ehemann,
Rechtsanwälte
Kaufmann Paul Koop, früher in Altona,
jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, zu 1—3 auf Grund des 8 mit dem Antrage, die 7 scheiden
1568 B. G.⸗B., he der Parteien und die Beklagten für den chuldigen Teil zu erklären, zu 1 außerdem evtl. mit dem Antrage, den Beklagten zur Wiederherstellung der häuslichen Gemein⸗ chaft zu verurteilen, zu 4—7 wegen beidung. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Altona (Elbe) auf den 1. Juli 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich einen bei diesem Gerxicht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1b
Altona, den 25. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[1939] Oeffen liche Zustellung.
Der Bäckernreister Jakob Schwarz in Meindorf (Siegkreis), Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt J⸗R. Menzen in Bonn, klagt gegen seine Ehefrau, Angela geborene Bauer, ohne be⸗ kannten ufenthalt, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte die Ehe gebrochen habe, mit dem Antrage auf Chescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf Freitag, den 10. Juni 1927, vorm. 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Bonn, den 31. März 1927. (Unterschrift), Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[1940] Oeffentliche Zustellung. Der Dachdecker Friedrich Otto Haus⸗ mann in Flensburg, Süderfischerstraße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fey in Flensburg, klagt gegen die Ehefrau Minna Anna Hausmann, geb. West⸗ Phal⸗ zuletzt in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. auf Ehescheidung und Schuldig⸗ sprechung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Flensburg auf den 2. Inni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen. 6. R. 114⁄26. Fleusburg, den 30. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [1942] Oeffentliche Zustellung.
Kinscherff, Maria geb. Krill, in Speyer, Flachsgasse 6, Klägerin, durch Rechts⸗ amwalt Richard Müller in Frankenthal vertreten, hat gegen ihren Ehemann Johannes Kinscherff, Bäckermeister, früher in Speyer, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung Klage zur I. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal erhoben mit dem Antrag: „Die Ehe der Parteien aus Verschulden des Beklagten zu scheiden und ihm die Kosten zur Laft zu legen.“ Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits in die Sitzung der I. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Freitag, den 27. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaal, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem Prozeßgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt.
Frankenthal, den 1. April 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[1943] Oeffentliche Zustellung. .
Die Arbeiterin Berta Philippczyk, geb. Rzychon, in Neuheinde bei Neukrug in Mecklbg. Presebe holhmchtigeer: Rechts⸗ anwalt Lö hr in Gleiwitz, klagt gegen den Grubenarbeiter Peter Philippezyk, un⸗ bekannten Aufenthalts, ftüher in Hinden⸗ burg, O. S., aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung aus Verschulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3 Zivilkammer des Landgerichts in Gleiwitz auf den 2. Juni 1927, vor⸗ mittags 9 ¼½ Uhr, mit der Aufforberung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt, zu bestellen. Zum weck der öffentlichen Zustellung wird jieser Auszug der Klage bekanntgemacht. —EI1
Gleiwitz, den 30. März 1927.
rüher jebt SSn. Aufenthalts, Beklagten, die Ehefrau Margarete Koop, geb.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts