1928 / 38 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1928 18:00:01 GMT) scan diff

strebungen bezeichnet worden sind. Sie sind allerdings insofern abstinenzlerische Bestrebungen, als wir auch hier vorbeugend wirken wollen, die Leute von der Trunksucht fernhalten und nicht nur solche Maßnahmen unterstützen wollen, die nur nachher die Säufer wieder zu ordentlichen Menschen machen sollen. Ich glaube also, daß es schon allein aus dem Grunde kaum irgendwie möglich ist, das anders zu verwenden. Außerdem sind aber in den Richtlinien die Grundsätze, wie wir die Mittel des Alkohol⸗ fonds verwenden dürfen, vom Reich ganz genau festgelegt, und in den Richtlinien sind alle diese Dinge mit aufgeführt, die wir aus dem Alkoholfonds unterstützen dürfen.

8 Ich hoffe, daß ich Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen, wenigstens soweit die Dinge hier in einem kurzen Vortrag möglich sind, einen zusammenhängenden Ueberblick über diese Be⸗ strebungen auch in der Abteilung IIl einmal gegeben habe. Ich

kann auch Ihnen nur für ihre Mitarbeit hier danken und hoffe,

daß wir trotz der schweren Notlage des Staates auch auf diesem Gebiet in der Zukunft weitere Fortschritte verzeichnen können. (Bravo!)

tragen. Tatsächlich erhielt dann auch der Verbandsdirektor durch Erlaß des Ministers des Innern vom 8. Februar 1927 den Auftrag zur Erstattung eines ehrenamtlichen Gutachtens in Sachen der Städte⸗ vereinigung Groß⸗Solingen. Diesem Auftrage war unter dem 17. Januar 1927 eine Anfrage des Ministerialdirektors Dr. von Leyden an den Verbandsdirektor voraufgegangen, ob er zur Abgabe eines solchen Gutachtens bereit sei. Mit Schreiben vom 18. Februar 1927 teilte der Verbandsdirekt or der Stadtverwaltung Solingen mit, daß er von dem Minister des Innern den Auftrag zur Abgabe eines Gutachtens erhalten habe. Das Gutachten ist Mitte April 1927 fertiggestellt worden. Nach Ablieferung des Gutachtens bekam der Verbandsdirektor Dr. Schmidt vom Minister des Innern die Nachricht, daß er ihn als äußeres Zeichen seines Dankes bitte, eine Vase entgegenzunehmen. Dieses Geschenk hat der Verbandsdirektor angenommen, weil nach seiner Ansicht die Vase eine Anerkennung für seine gesamte, auf dem Gebiet der Eingemeindung geleistete sechsjährige ehrenamtliche Tätigkeit darstellen sollte. Die Ergebnisse der Untersuchung des Verbandsdirektors über die Solinger Eingemeindungsfragen sind vom Beigeordneten Dr. Vollmar

Pnatürlich noch nicht zu übersehen. Es muß aber darauf hin

zugunsten des Bezirks verändert; gegenüber einem Betra

3 500 000 RM, den der Bezirk voraussichtlich abführen wird bis jetzt erhalten: 8100 000 RM. Es ist elbstverstindiih 1 von diesen dem Bezirk Merseburg zugewiesenen 1 Beträgen der größte Anteil dem eigentlichen Industriegebiet

Bezirks zugute gekommen ist. Welche Beträge an staatli 8 Wohnungsbaumitteln im kommenden Jahre und in den komm 8. Jahren dem Bezirk Merseburg zugeführt werden können, ist 8 werden, daß die ernsten Wohnungsnotstände, die durch die Irdesect sierung des mitteldeutschen Gebiets dort entstanden sind, mit öff licher Hilfe allein in absehbarer Zeit überhaupt nicht wesentlich 1 lindert werden können. (Abg. Dr. Waentig: Sehr richtig!) Hie wird auch eine starke Fürsorge derjenigen industriellen Untern 1 notwendig sein, auf welche die Heranziehung der Tausende h Arbeitskräften zurückzuführen ist. (Abg. Dr. Waentig: Sehr rihti Die Verhandlungen, die eine stärkere Beteiligung der undustia Unternehmungen am Wohnungsbau im mitteldeutschen Industre gebiet zum Ziele haben, sind neuerdings wieder aufgenommen. q

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38

Amtlich figestellte Kurse.

Löu. 1 Peseta = 0,80 ℳ8. 1 bsterr

pold) = 200 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. bcber tichech. W. 085 . 1 Gld. süldd. W ng. odegid, hon. W. 1.70 ℳ. 1 Mart Banco 90 2ctütn österr. W. = 10000 Kr. 1 ftand. 4. 25 1Rubel kalter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. eube 1 Peso Gold) = 4,00 ℳ. Gol ap. = Dollar = 4,20 ℳ. ehe mg = 20. 1' Shanghai- Taei n, 1 Dinar = 3,40 1 DYen 2.10 801 Danziger Gulden 0,80

8 beigefügte Bezeichnung be⸗ 8 121. Rümmeen oder Serien

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Heutiger! Voriger Kurs

Zörsenbeiltage chsanzeiger und Preußischen Sta Verliner Börse vo .“

m 13. Februar

Heutiger Vortger Kurs

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Ostpreußen Prov. RM« Anl. 27 A. 14, ut. 32 Pommersche Prov. Gold 26. rz. 31. 12.30. Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2. 1.30 do. do. do. rz. 1.4.31 do. do. do. Ausg. 1, unk. 1931 do. do. Kommun. veü- 1, 1b, uk. 31 do do. do. Ausg. 2, unk. 1931 Sachs. Pr. Reichsmart usg. 18 unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do do. Ausg. 16 A. 2 Sachsen Prov.⸗Verb. Gold A. 11 u. 12, 1924

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Ohne Zinsberechnung. Aachen 22 A. 23 u. 24168] 1.6.127 —,— do. 17, 21 Ausg. 221[4 1.5.11 —,— 9 1.1.7¼ —,— do. 1911, 1914ʃ4 d88 —,—

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Aschaffenburg 1901[4 1.6.1 5 Barmen 07, rz. 41 40[14 1.2.69 —,— do. 1 3 % versch. —,—

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1.3.L9 —,— 1.4.10% —,— 1.4.10% —,— 1.1.’.7¼ —,— 1.4.10% —,— 1.4.10 1.4.10

1922 Ausg 14 1922 Ausg. 24

Heutiger] Voriger Kurs

4 % Lauenburger, agst. b. 31.12.17713,5 b

4,3 ½ % Pomm. ausgest. b. 31.12.17 4, 3 ½ % Posensche. agst. b. 31.12.17 4.3 2 % Preustsche Ost⸗ u. West⸗,

18,75 b G

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und 5 Körperschaften.

Die durch* gekennzeichneten Pfandbrtefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Rentenbriefe. Ohne Zinsberechnung.

Gekündigte und ungetündtgte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

4,3 ¼ % Brandenb., agst. b. 31.12.17 4,3 ¼ Hannov. ausgst. b. 31.12.17 4,3 ½ Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17

16,75eb G 16,9b G 18,5 b

18,75 b 16 G

16,39

Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31

Emschergenonensch.

Hess. Ldbk. Gold Hyp.

Mitteld. Kom. A. d. Oldb. staatt. Krd. A.

do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 26 A. 1. tg. 31 do. do. 27 A. 1, tg.32 do. do. 23 A. 1, tg. 24

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A. 6R. A 26 tg .31

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do. do. A. 6R B27. t32

Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 31 do. do. do. R. 3, tg. 31 do. do. R. 4u, 6, tg. 31 do. do. do. R. 5, tg. 32

2 29 9

Spark. Girov., uk 32

Gold 1925 ul. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 1u. 3. rz. 30

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2

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322GcU S Ebgb P; ³—öNq— 1

übrigen wird die Staatsregierung bemüht sein, diesem Gebiet aih weiterhin im Rahmen des Möglichen eine bevorzugte Behandlu in bezug auf die Besserung der Wohnungsverhältnisse zuteil wen zu lassen.

daß nur best

e ind Werwapter befindliche Beichen⸗ inem Wer

7- 82 mes eeine amtliche Preisfeststellung agegen⸗

nicht stattfindet.

Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 do. A. 15 Fg., tg. 27 do. Gld⸗A. A. 16,tg. 32 do. RM⸗A. A17, 1g. 32

12,1 b 18,5 b 17,25 b 17,25 G 14,75 b G

do. do. Kom. tg. ab2 9 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2tg. 30 do. do. R. 4. tg. 30 do. do. R. 11, tg. 33

ausgest. b. 31.12.17 4,3 ½ —% Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 4,3 8 % Sächstsche, agst. b. 31.12.17 4,3⁄ lesische, agst. b. 31.18.17

zu einer Denkschrift weiterverarbeitet und ergänzt worden. Das von dem Verbandsdirektor abgegebene Gutachten wurde auf Kosten der Stadt Solingen gedruckt. Das Gutachten, das sich ursprünglich

341. Sitzung vom 13. Februar 1928, 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)

„In seiner heutigen Sitzung überwies der Landtag zu⸗ nächst ohne Debatte den Gesetzentwurf, der die bisherige Regelung der Hauszinssteuer um ein Jahr bis um 31. März 1929 verlängert, an den Hauptausschuß.

An den Rechtsausschuß ging ein Gesetzentwurf wegen An⸗ erkennung der Synagogengemeinde „Israeli⸗ tische Religionsgesellschaft“ in Frankfurt a. M. als Körperschaft des öffentlichen Rechts, an den Land⸗ wirtschafts⸗Ausschuß eine Ergänzung des Aus⸗ führungsgesetzes zum Viehseuchengesetz. Dann wurde die zweite Lesung des Wohlfahrts⸗ etats beim Abschnitt „Wohnungs⸗ und Siedlungswesen“ fortgesetzt. Minister für Volkswohlfahrt Dr. Hirtsiefer beant⸗ wortet zu Beginn der Beratung eine Reihe von Anfungen und äußert sich dann über das Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗

nur auf den Sonderfall Solingen bezog, wurde nach Auftrags⸗ erteilung durch den Staat durch eine wesentliche Verallgemeinerung auf die Begriffe Stadtkreiswirtschaft und Landkreiswirtschaft und ihre notwendige Rationalisierung durch Neufestsetzung der Grenzen in Anpassung an die heutige Wirtschaft sowie Aenderung der Struktur der industrialisierten Landkreise erweitert und wurde so ein Gutachten mit Richtlinien für die Eingemeidungs⸗ fragen überhaupt. Der Minister des Innern hat auch später gerade diese Gesichtspunkte in seinem Dankschreiben an Dr. Schmidt als besonders beachtenswert anerkannt. Der Spezialstoff wurde also in dem für das Ministerium abgegebenen Gutachten gekürzt, ging im übrigen aber nach Weiterverarbeitung und Ergänzung in die Denk⸗ schrift der Stadt Solingen, die der Beigeordnete Dr. Vollmar be⸗ arbeitete, über. Diese Denkschrift ist das Spezialgutachten für Solingen geworden. Sie wurde wiederholt zwischen dem Verbands⸗

Wenn ich dann zu dem Haushaltsabschnitt Wohnungs⸗ u Siedlungswesen noch etwas sagen darf, so möchte ich dazu folgenze ausführen: .

Ich möchte zunächst einen Ueberblick über die vorjährigt Entwicklung auf dem Gebiet der Wohnungt zwangswirtschaft geben. Grundlegende Aenderungen a gesetzlichen Vorschriften sind im verflossenen Jahre nicht zu bam zeichnen; sie sind aber auch von denjenigen, die mit den derzeitige Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt vertraut sind, nicht erwanzg worden. Der Abbau auf einzelnen Gebieten der Zwangswirtschaft mit der gebotenen Vorsicht, soweit die Verhältnisse es gestattein vorgenommen worden.

Bevor ich die einzelnen Maßnahmen in dieser Richtung schilden seien mir einige Worte zu der Lage gestattet, die durch die m 1. April vorigen Jahres in Kraft getretene Aufhebung der

hbinter einem Wertpapter bedeuter für

lon. der zweiten Spalte betgefligten eennen den vorleßten. die in der driten e beigefügten den letzten zur Ausschuüttung ge⸗ nen Gewinnanteil. In nur ein Gewinn⸗ üs angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten ktsjahrs. Die Rotierungen für Telegraphische Aus⸗ sowie für Ausländische Banknoten sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ etwaige Druckfehler in den heutigen ngaben werden am nächsten Börsen⸗ in der Spalte „Boriger Kurs“ be⸗ werden. Irrtümliche, später amt⸗ nichtiggestellte Notterungen werden hst bald am Schluß des Kurszettels Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

lin 7 (Lomdard 6) Danztg 6 (Lombard 7). wam 8. Brüssel 4½. Helsingfors 6.

Italien 1.

do. Gold. A. 18, tg. 32 do. RM., A. 19, tg. 32 do. Gold, A. 20. tg. 32 do. RM A. 21 Y, tg. 33 do. do. Gold⸗A., tg. 30 Westf. Landesbk. Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. PrvFg. 25 uts0 do. do. do. 26. uk. 31 do. do. do. 27R. 1. uk 32

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Oberschl. Prv. Bk. Gold R. 1, rz. 100, uk. 51 do. do. Komm. Ausg.1

Buchst. A,. rz. 100, uk. 31 Pomm. Prov.⸗Bt. Go 1926. Ausg. 1. uk. 31

Westfal. Provinz Anl. lösungsschul

7

Auslosgssch. einschl. 1usa nh J

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Ohne Zinsberechnung. Schlesw.⸗Holst. Prov. Anl.⸗Auslosgs.⸗Sch. einschl. Ablös.⸗Sch.

Dessau 1896, gk. 1. 7. 23/3. Deutsch⸗Evxlau 1907ʃ2 Dresde:n 1905/3 Duisburg 1921/4 2 1899. 07, 09/4

o. do. 1885, 1889 3. do. 1896, 02 N3 Düren H 1899, J 1901/4 do. 64 1891 kv. 3 Düsseldorf 00,08,11. gk. 4 do. 1900, gel. 1. 5. 24/3. Elbing 03, 09, gk. 1.2.24/4 do. 1913. gek. 1. 7.24/4 do. ⸗; 1. 2. 24/3 Emden 08 H. J, gk1. 5.244 Erfurt93,01 ,08,10,24]4 do. 1893 , 01 V. gk. 233

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Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch. do. do. Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe 4 do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pfd. R. 2,30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Odpfdbr SX. Meckl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr.. do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do.

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do. do. do.

Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Lndsch. Gold⸗Pfandbr...

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b') Landscharten. Mit Ziusberechnung.

do. do. R. 5, tg. 32 do. do. R. 10, tg. 33 do. do. R. 7, tg. 32 do. do. R. 3, tg. 30 do. do. Kom. R. 6, 32 do. do. R. 8, tg. 32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. Gld. A. 5. rz. 278 do. Reichsm.⸗Anl. Ag Feing. rz. 2 do. Ag. 7. rz. 31 do. Ag. 4, rz. 26 Westfäl. Pfdbr.⸗A. für Hausgrundst. Gld.⸗Pfdbr., uk. 32 7 do. do. 27 R. 1, uk. 32 6 Württembg. Spark. Girov. Rm., rz. 29 7 7

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do. Wohnungskrd.⸗ Anstalt rz. 19321

§ sichergestellt.

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Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Ank.⸗Auslosgssch. S. einschl. Ablösgsschul

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do. do. er. hagen 5. London 4 ½. Madrid z. Oslo 6. Brandenb. Prov. 08-11 do. 16. Ag. 19 (ag. 20)³ binschr Bblosssschan

do. do. uk. b. 30

wesen. Minister für Volkswohlfahrt Dr. Hirtsiefer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz antworten auf die

direktor Dr. Schmidt und dem Beigeordneten Dr. Vollmar erörtert, die bildlichen Darstellungen wurden nach Besprechungen mit dem Bei⸗ geordneten Schmidthäusler geändert. Uebrigens ist diese Denkschrift

Zwangswirtschaft für die gewerblichen Räung entstanden ist. Die diese Aufhebung aussprechende Verordnung von 11. November 1926, die sogenannte erste Lockerungsverordnung, hi

13%. Prag 5 Schweiz 3 ½ Stockholm 3 x. Wien 6.

Reihe 18—26, 1912 Reihe 27 83, 1914 Reihe 34—52

8

Flensburg 12 P, gk. 244 Frankfurt a. M. 23 †ss do. 1910. 11. gek. 4

do. do. Ausg. 1 2 do. do. Ausg. 1— 2 Schlel. Ldich. G.⸗Pr. unkündb. b. 1.7.28

1908, 12, gek. 1. 7.24/4

1.1.1

Ohne Zinsberechnung. Verl. Stadtsynode 99,

do. do. 191.-s. A.), 20 1. A.) 4 1.1.7

do. 1899, gek.

do. do. 99.04,05, gek. 3. Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.), gk. 1.7.24/8. do. do. 19,20, gk. 1.5. 24 4 Deutsche Komm. Kr. 20 (Girozentrale), rz. 27 do. do 1922. 28 „DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30-34 „Drerdn. Grundrent.⸗

do. do. Em. 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1. Schlw. Holst. lsch. G. do. do. Ausg. 1924 .. do. Ausg. 1926 .. do. Ausg. 1927 . do. Ausg. 1926 o. Ldsch. Kreditv.

Gold⸗Pfandbr.

nusche festverzinsliche Werte.

lleihen des Reichs, der Länder und Schutzgebietsanleihe.

Mit Zinsberechnung. Heutiger Voriger Kurs

do. Cassel. Ldskr. S. 22-25/4 do. Ser. 2

beiden großen Anfragen Nr. 240 und 245. Zu der ersten großen Anfrage, die auf der Drucksache Nr. 7316 enthalten ist, habe ich folgendes zu bemerken.

Nach Vorverhandlungen, die durch Vermittlung des Herrn Abg. Meyer (Solingen) geführt worden sind, hat der Oberbürgermeister

5 6

in dem dem Ministerium überreichten Gutachten auf Seite 35 unter ja insbesondere wegen der damals von manchen Seiten befürchtenn Nr. 8 als benutzte Quelle ausdrücklich angegeben. 1 katastrophalen Auswirkungen bei der vorjährigen Haushaltsberatun Demgemäß ist folgendes festzustellen: 18 Anlaß zu ausgiebigen Erörterungen hier gegeben. Wenn man si Der Verbandsdirektor wäre wohl für alle Fälle sicherer ge⸗ an die Aufregung erinnert, die damals geherrscht hat, so haben das gangen, wenn er dem Ministerialdirektor von Leyden von vornherein der Erfolg und die spätere Zeit gezeigt, daß diese Lockerunge ausdrücklich mitgeteilt hätte, daß er bereits von der Stadt Solingen verordnung durchaus richtig und für die Wirtschaft erträglich u

1.1.7 versch.

1.4.10 1.4.10

Ser. 9, Oberhess. do. do. 1913, 1914/4 Ostpreuß. Prov. Ag. 12/4

1.1.7

1920 ukv. 1925/4 9

erordnetenkollegiums Ende September 1926 den Verbandsdirektor Dr. Schmidt beauftragt, ein privates Gutachten über die Not⸗

2

ädtevereinigung im Solinger In⸗

als Gutachter gewonnen war. (Sehr richtigt) Wenn auch der Staatsregierung die Gutachtertätigkeit des Verbandsdirektors im Auf⸗ trage der Stadt Solingen unbekannt war, so soll doch der gute

gut war. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung Je rufe bei der Sozialdemokratischen Partei.) Die Beschwerden u Klagen einzelner Geschädigter haben seitdem in so auffallender Wese

Wertbest.

2000 Doll. f. 1.12.3 5. 10 1000 D., f. 3 Reichs⸗A. 27 uk37

Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16..

do. do. do.

do. Ausg. 14, Ser. 4/15

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Süserts. 082-22ö”Aög=ö

Gießen 1907.09, 12, 1474 do. 1905 3 ¼ 1.4.10 GothaHW.

do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do.

do.

6

Anst. Pf., S.1, 2,5.7-10 * do. do. S. 3, 4, 6 N edo. Grundrentbr 1-8 p esct⸗ Komm. 1923 o. do. 1922

Ohne Zinsberechnung. do. do. 1919 Lipp. Landesbt. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. o. unt. 314 do. do. 3 Pomm. Komm. S. 1 u. 2

Zs. 7— 15 ½8 Sacht.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do.⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03, 05 do. ⸗Mein. Ldkrd., gek. do. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗Rudolst. LandkreditH

Glaube des Verbandsdirektors nicht bezweifelt werden, da er seiner nachträglichen Erklärung zufolge geglaubt hat, daß seine Gutachter⸗ tätigkeit der Staatsregierung bekannt gewesen sei.

Das Staatsministerium ist der Ansicht, daß Verbandsdirektor Dr. Schmidt, als er an die Arbeit für die Stadt Solingen heran⸗ trat, ein durchaus objektives Gutachten über die Solinger Ein⸗ gemeindungsverhältnisse abzugeben imstande und gewillt war. Er hat auf dem Gebiete reiche Erfahrungen und eine vorzügliche Fachkenntnis. Die Zahlung eines Honorars in Höhe von 20 000 Reichsmark hat die Objektivität seines Gutachtens sicher nicht beeinflußt. Dies kann aus der Kenntnis der Persönlichkeit des Dr. Schmidt heraus mit Sicherheit als festgestellt angesehen werden.

Was die Annahme der Vase betrifft, so war der Verbands⸗ direktor Dr. Schmidt überhaupt kaum in der Lage, diese von ihm nicht erwartete Gabe abzulehnen, zumal auch gleichzeitig die Presse die Nachricht hiervon brachte.

Für das Staatsministerium liegt somit nach keiner Richtung ein Anlaß vor, gegen Dr. Schmidt das förmliche Disziplinarverfahren

abgenommen (hört, hört! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung. daß sie weit hinter den übrigen Wohnungsbeschwerden zurücktrein Ueberall sieht man, besonders in Berlin, daß sich eine wirtschaftlite Umschichtung vollzieht, die durchaus gesund ist und mit der I. geradezu notwendig geworden war, daß sich überall jetzt Geschist durch Umbauten den veränderten Verkehrs⸗ und Erwerbsverhältnisa anpassen, daß die Ladeninhaber an die Stellen gehen, wo sie nach der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage besser vorwärts kommen als fräber Diese Beurteilung der Wirkungen der Lockerungsverordnung stätz sich, wie das bei einer so wichtigen wirtschaftlichen Frage eigentli auch selbstverständlich sein sollte, insbesondere auf die Aeußerungen e großen wirtschaftlichen Verbände. Bei diesen ist fast durchweg die A fassung hervorgetreten, daß die Befürchtungen, die man noch vor eina Jahre wegen der Verordnung geäußert habe, sich nicht oder im al gemeinen nicht oder nur in vereinzelten Fällen bewahrheitet hätta Es handelt sich um Aeußerungen des Reichsverbandes der Deutsche Industrie, des Landesausschusses der Preußischen Industrie⸗ m. Handelskammer, des Reichsverbandes des Deutschen Groß⸗ ug

Z.

agen 11919 N/4 ½ alle. 8 Gekundigte und ungekündigte Stücke, o. 1 55. verloste und unverloste Stücke. 8 *86 ber-. b-s 8

28 7, E (get. 1. 10. 28, 1. 4, 24)/ —,— EE 5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische eilbronn .19897 N 23 % Kur⸗ u. Neumärk. neue erford 1910, rückz. 89 *4, 8 ½, 8 % Kur⸗ u. Neumärk. Koblenz 8 Kom.⸗Obl. Nm. Deckungsbesch. 1“ bis zna18 9* ii·geꝛiai

J 4, 3 ½, 3 landscha sentra g . 4 m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 1 do. 1919 unk. 29/4

Nr. 1—484 620 do. 1920 unk. 30/4 *4, 3 ½, 8 ü V, aus⸗ 1922]4

do gegeben bis 31. 12. 11 1 Konstanz 02, get. 1.9.23 6 ½ 4, 25, 3 5 Pommersche F, aug⸗c Krefeld ü1901, 1909ʃ4 ¹

gestellt 31. 12. 24 H * ½ .24/4 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für 8 4 Kleingrundbesitz. ausgestellt do. 88,01,03, gk. 30.6.24/3

bis 31. 12. 11. Langensalza. 1903 877 1.1. *4, 3 ½, 3 ¾ Sächsische, ausge⸗ Lichtenberg(Bln) 1913 4 1.4. 1

stellt bis 31. 12. 17 Ludwigshafen 1906/4 24 % Sächs. landsch. Kreditverb. do. 1990, 94, 1900. 02 3. greds O.

Sächs. Kreditverein ldw. Psand⸗ Magdebg. 13, 1.-4. Abt. 4 . 1.11.

briefe bis Ser. 23, 26, 27

Mainz 1922 Lit. Oss do. do. 3 % bis Ser. 25 do. 1922 Lit. B]7 1.1.7 versch.

do. do. 4 ½ Kreditbriefe bis do. 19 Lit. U, V, uk. 29/4 1.5.11

Ser. 22,. 26 33 do. 20 Lit. W unk. 304 1.4.10

gehört, zu erstatten. Dr. Schmidt nahm unter der ausdrücklichen Bedingung an, daß er infolge seiner Stellung zu den Eingemeindungs⸗ fragen überhaupt und als ein vom Ministerium des Innern seit Jahren in Anspruch genommener Berater nur ein streng neutrales und rein sachliches Gutachten abgeben könne. Ein Honorar ist bei Erteilung des Auftrags nicht vereinbart und eine dahingehende Forderung von Herrn Verbandsdirektor Dr. Schmidt auch nicht ge⸗ stellt worden. Der Beigeordnete der Stadt Solingen Dr. Vollmar schlug dem Verbandsdirektor Dr. Schmidt Ende Novemaer 1926 fernmündlich als Entschädigung für die Tätigkeit eine Summe von 20 000 RM vor, mit der sich der Verbandsdirektor einverstanden erklärte.

Der Oberbürgermeister von Solingen hat über die Zahlung den Aeltestenrat nicht informiert, sondern lediglich zwei Stadtverordneten, und zwar einem von der rechten und einem von der linken Seite von dem Honorar Mitteilung gemacht.

Von Oktober 1926 ab bearbeitete der Verbandsdirektor im Be⸗

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Schleswig⸗Holstein.

Landkskult. Rthr. 4] 1.4.10 do. 3 % 1.4.10

raunsch. Staatssch. rilckz. 1. 10. 2.

Lippe Staatsscha⸗ rückz. 2, 1. 2

Sübeck Staatsscha

Necklbg.⸗Schwer. eichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27] 1.4.10 88

do. Staatssch., rz. 29 1.4,5b. 2. 1 8 achsen Staat RM nl. 27, uk. 1. 10. 35 Sachs. Staatsscha

R. 1, fäll. 1.7.29. do. R. 2, fäll. 1.7.30 Thür. Staatsanl aoes ausl. ab 1.3.30 da Ne⸗A. 27 u.

8 . .Se

Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung. 1.1

lgrad Kreis Gold⸗ Belgral 259 1.1.7 84,25 G

Anl. 24 kl., rz. ab 24 6

do. do. 24 gr., rz. 2416

Ohne Zinsberechnung.

Anklam. Kreis 1901. 1.4.1

lensburg. Kreis 01 .1. o. 1919

Lauenbg. Kreis 1919.

Lebus Kreis 1910...

Offenbach Kreis 1919

1“

4. 9*9ο

-

25 G

do. do. 4,25 G do.⸗Sondersh. Land⸗

kredit, gek. 1. 4. 24 Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke. 4 1.1.72† —— Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschei

18,15 G 16 b G

—,—

44449443. mmmmm.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr

4 ¼ Stadtanleihen.

da do. 3 % bis Ser. 25

nehmen mit dem Beigeordneten von Solingen Stadtbaurat Schmidt⸗ häusler sowie Dr. Vollmar die Vorfragen für das abzugebende Gut⸗

achten. Am 18. Dezember 1926 fand in Solingen im Anschluß an eine Besichtigungsreise des Ministerialdirektors Dr. von Leyden im westlichen Industriegebiet eine Besprechung über die Frage der Städte⸗ vereinigung im Solinger Industriegebiet statt, an der der Verbands⸗ direktor auf Aufforderung des Regierungspräsidenten Bergemann in Düsseldorf teilnahm und ein kurzes Referat über das Fünfstädte⸗ problem hielt. In diesem führte er u. a. folgendes aus:

Nun lebe und arbeite ich seit drei Jahrzenten in einem Bezirk, in dem seit 1896 bis heute jedes zweite Jahr eine Stadt und jedes vierte Jahr eine Großstadt entstanden ist und wo Landkreise zer⸗ schmolzen sind, weil sie wirtschaftlich unhaltbar geworden waren, und zwar war ich in diesen drei Jahrzehnten immerzu praktisch mit derartigen Fragen beschäftigt und hatte immer Gelegenheit, Entwicklungsgänge in ihrer Auswirkung klar erkennen zu müssen, weil sie dann übertrieben drastisch zum Ausdruck kamen. Der Frage Solingen stehe ich gänzlich neutral gegenüber. Auch der Frage des Landkreises Solingen.

Am 6. Januar 1927 legte der Oberbürgermeister Dicke in einer Aktennotiz fest, daß die erste Rate des Honorars in Höhe von 10 000 RM an den Verbandsdirektor gezahlt werden solle. Gleich⸗

jeitig wurde der Finanzdirektor von Solingen vom Oberbürgermeister über die Entnahme des Geldes unterrichtet. Aus irgendwelchen, nicht festzustellenden Gründen hat sich die Auszahlung um einige Zeit verzögert, so daß sie erst am 14. Februar bzw. am 28. April 1927 erfolgt ist. Die Buchung erfolgte bei der Stadtverwaltung Solingen, ohne daß der Verbandsdirektor hiervon wußte, auf Konto N. N. Diese Buchungsart wurde nach dem Bericht des Oberbürgermeisters von Solingen gewählt, weil die Geheimhaltung von Zahlungen in einer Stadtverwaltung beinahe unmöglich sei und eine öffentliche Erörterung dieser Zahlungen leicht die Eingemeindungs⸗ verhandlungen hätte stören können. 3 Durch den Regierungspräsidenten in Düsseldorf war im Anschluß an die Besprechung in Solingen am 18. Dezember mündlich und am 4. Januar schriftlich vorgeschlagen worden, den Verbandsdirektor mit der Abgabe eines Gutachtens durch den Minister des Innern zu beauf⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Red der Herren Minister, die im Wortlaute wie aesden sind. 8

einzuleiten oder auch nur sonstwie in disziplinarischer Hinsicht weiteres gegen ihn zu veranlassen. 8 8

Der Verbandsausschuß des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk hat sich in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1927 eingehend mit den gegen den Verbandsdirektor Dr. Schmidt, seine Mitarbeiter und den Verbandsausschuß aus Anlaß der gutachtlichen Tätigkeit des Verbands⸗ direktors in der Eingemeindungsfrage Solingen erhobenen Angriffen beschäftigt und hat den Verbandsdirektor Dr. Schmidt zur Ueber⸗ nahme eines entgeltlichen Gutachtens außerhalb des Verbandsbezirks für berechtigt erklärt.

Zum Schlußsatz der Anfrage ist festgestellt, daß weder der Ver⸗ bandsdirektor Dr. Schmidt noch andere Beamte des Ruhrsiedlungs⸗ verbandes in Eingemeindungsfragen des Verbandsgebietes irgendwelche Vergütungen von interessierter kommunaler Seite bezogen haben. Die Nebenbeschäftigung der Verbandsbeigeordneten erstreckte sich nicht auf Eingemeindungsangelegenheiten. Sie war im übrigen gering⸗ fügig und erfolgte ausnahmslos mit Genehmigung des Verbands⸗ direktors bzw. des Verbandsausschusses.

Der Verbandsausschuß selbst hat sich entschieden gegen die An⸗ griffe verwahrt, die gegen seine eigenen Gutachten in Eingemeindungs⸗ fragen erhoben worden sind. Der aus allen Interessentenkreisen des Bezirks, insbesondere den Stadt⸗ und Landkreisen, den verschiedenen Wirtschaftsgruppen und politischen Parteien zusammengesetzte Ver⸗ bandsausschuß ist sich bewußt, seine Gutachten in unantastbarer Unparteilichkeit erstattet zu haben. Die Staatsregierung ist davon überzeugt, daß diese Stellungnahme des Verbandsausschusses ebenso wie diejenige über die Verbandsbeamten durchaus zutreffend ist.

Zu der großen Anfrage Nr. 245 des Abg. Leid und der übrigen Mitglieder der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei möchte ich folgendes erwidern:

Die Staatsregierung ist über die Wohnungsverhältnisse in dem mitteldeutschen Industriegebiet auf das genaueste unterrichtet Sie ist auch stets bemüht gewesen, den dortigen besonderen Verhältnissen durch Gewährung erhöhter Zuschüsse aus den staatlichen Neubaumitteln Rechnung zu tragen. Im Rechnungsjahr 1926 sind aus dem Regierungsbezirk Merseburg an Hauszinssteuererträgen an den eigentlichen Wohnungsfürsorgefonds des Staates geflossen 3 279 300 RM, dagegen in dem gleichen Jahre aus diesem Fonds an den Bezirk überwiesen: 6 Millionen RM. Im

Ueberseehandels, der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhande (hoͤrt, hört! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung) und des Preußisc Handwerkskammertages. (Hört, hört! bei der Wirtschaftlichen Verein gung.) Es ist doch sehr bemerkenswert, daß der Preußische Hut⸗ werkskammertag, der zeitweilig große Bedenken gehabt hat, un erklärt, daß die befürchteten wirtschaftlichen Schädigungen in üb gemeinen nicht eingetreten seien. Die Hauptgemeinschaft des Deutsch Einzelhandels sagt allerdings, daß die ihr zugegangenen Berichte 8 widersprechen. Nach dem einen Bericht sei kaum ein Schaden ene getreten, während ein einziger Verband erklärte, daß 10 v9 d Ladeninhaber ihre Läden hätten aufgeben müssen. (Hört, hoͤrt! b der Wirtschaftlichen Vereinigung.)

Bei dieser Sachlage habe ich auch während des letzten Jaün der Gefahr entgegentreten müssen, die darin bestanden hat und ve auch noch besteht, daß man von hinten herum durch das Hernt tragen einzelner Steine den ganzen Bau der Lockerungsverordnung durchbrechen sucht. Man hat die verschiedensten Kategorien angefüh deretwegen man billigerweise einen Rückschritt in die Zwangswit schaft machen müsse. Ich erinnere hier lediglich an die Bildbaucr ateliers. Man kann aber nicht wegen einer einzelnen Erver gruppe wie die der Bildhauer oder gar nur wegen eines eimhelna Falles den Schritt, den man getan hat, wieder rückgna machen. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung Die Bildhauer stehen doch nicht soviel anders als die übrigen Künstle Es gibt eine Menge, besonders jüngere Bildhauer, die ihre Atelua mit ihren Wohnungen verbunden haben, und der Fall, daß ein Bih hauer sein Atelier getrennt von der Wohnung hat, ist vielleicht nicht häufiger, als das bei Aerzten, Rechtsanwälten usw. der Fall s

8

(Fortsetzung in der Ersten Beilage

Verantwortlich 8 den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

AVerlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preuzischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschoft 1“ Berlin. Wilhelmstraße 3223.

Sechs Beilagen

Rechnungsjahr 1927 hat sich dieses Verhältnis noch ganz wesentlich

nbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbelloden

. dasndurg. Prov. sann.

2n 18 Prod. eR.A.

it. B, fällig 1. 1. 8. Württbg. Staats Gr. 1, fäll. 1. 3. 29

Di. Reichspost Echat F. 1u. 2 82* 1.10 86,82bG so80b

Ohne Zinsberechnung. Ant.⸗Auslosgssch. 1—60000 einschl. Ablis.⸗Schein.. do.Nr60001-900 nschl.1Ablösgssch it. Anl.⸗Ablösgssch sne Auslosgsschei clenburg 2 Schwer ul.⸗Auslosungs nschl. „Ablösgs

sce. Wertbest. Anl. 5Doll. fäll. 2.9.35 2 1919.. gem Ldsl.⸗Rent. bonv. neue Stücke men 1919 unk. 30 1920

1922, 1923 108,09,11,g8.31.12.23 1.29,06, g 81.12.28 06,02, gek. 31.12. 23 ndg. Staats⸗Rente amort. St.⸗A. 10 A do. 1919 B kieine o 10 000 bis 100 000

. do 500 000 do. 1900.. 07,08,09 Ser. 1,2. 11n 59,14 rz. 55 2 87,91,93,99,1904 1886. 97, 1902

16 1928, unk. 28 1 Mt.⸗A. 28. uf. 26 rttem ha. M. 36-42

ööööe

29v

Altenburg (Thür.) Gold⸗A.,kdb. ab 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. v. 24,2. 1.25 Bonn Stadt RM⸗A. v. 1926. rz. 931 Braunschwg. Stadt RM⸗A26 N kdb. 31 BreslauStadt NM⸗ Anl. 1926. kdb. 31 Dresden Stadt RM⸗ Anl. 26 R. 1, uk. 31 do. 26 R. 2, uk. 32 Duisburg Stadt RM⸗A. 26, uk. 32 Düsseldorf Stadt RM⸗A. 26, uk. 32 eisenachec,, Anl. 26, unk. 1931 Elberfld. Stadt RM⸗ Anl.26, uk. 31.12.31 Emden Stadt Gold⸗ Anl. 26, rz. 1931 Frankf. a. M. Stadt Gold⸗A. 26, rz. 32 Furth Gld.⸗Anl. v. 1928, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, fdb. ab31.5.32 Kiel Stadt RM⸗A. v. 26, uk. b. 1.7.31 Koblenz Stadt RMM⸗ Anl. v. 26 ut. 31 Kolberg Ostseebad RM⸗A., rz. 1.1.32 Köln Stadt RM⸗A. v. 1926. rz. 1.10.29 Königsb. t. Pr. Stadt RM⸗A., rz. 1.1.28 Magdeb. Stadt Gold 1926, ut. bis 1931

ütsche 8 dneche ndgebie 7.886 G

Provinziaianleihen. Mit Zinsberechnung.

mn. 26, küb. a Ldskr. G. y.

27 tg. 32

2 22 ⸗œ☛ —2

til nod P gb. ab 26

2

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Mannheim Stadt Gold⸗Anl., rz. 1980 do. do. unk. b. 31 do. do. 27 unk. 32 Mülherm a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31 Nürnbg. Stadi Gold 1928 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 Oberhaus.⸗Rheinl. StadtRMz 7uk. b. 32 Pforzheim Stad Gold 1926, rz. 1931 do. do. RM⸗Anl. 1927. Plauen Anl. 1927. rz. 1982 WeimarStadt Gold 1026. unk. bis 81 Zwickau Stadt RM⸗

.1932 stadt RM

Anl. 26, uk. b. 29

Mit Zinsberechnung.

1.4.10

versch. 1.3.9 1.2.8 1.5.11 1.1.7 1.5.11 versch. 1.4.10 1.4.10

do. 19 . gk. 1.9.24 /4 . 19 II. A., gk. 1.2.25/4 . 1920, gek. 1. 11.25/4 1888. gei. 1. 1.2199 . 1897, 98. gk. 1.1.24 3

do. 1904. 1905 gek. 3

Merseburg

Mühlhaus. i. Th. 19 VIs4

Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11.13, uk. 31, 35 4

d

o. do. 1919 unk. 30/4 München 1921 4 ½

do.

M.⸗Gladbachl 1 N, Münster 08, gk. 1.10.2374 do. 1897, gek. 1. 10. 23 2

gebehhhe SSE=EEöSbr⸗ 22.2.2 2

do. do. 5 Offenbach a. M. 1920 8

grrrrrrrzzgeessn —ö2ög 9

Oppeln 02 V, gk. 21.1.24 3 Pforzheim 01, 07. 10,

1912. 1920/4 do. 95,05, gek. 1.11.28 3 8 Pirmasens 99, 30.4.24[4 1.1. Plauen 03. gek. 30.6.24/4.] 1.1. do. 1908 3* 8 Potsdam 19 M. gk. 1. 7.24/4 Quedlinburg 1903 N4 Regensburg 1908, 09/4 do. 97 N 01 08, 05/3. do. 1889[3 Remscheid 00, gk. 2.1.23/8. Rhevdi 1899 Ser. 4/4 do. 1913

do.

do. 61,84, 03, gk. 1.7.24 do. 1890, gek. 1. 7. 24 Saarbrülcken 14 8. Ag. Schwerin i. M., gk. Spundau 09 NM. 1.10. Stendal 01,. gek. 1.1. do. 1906. gek. 1. 4. do. 1908, gek. 1. 4. Stettin 85öL 12 *⁴) Zinsf. 8—1 Stolp i. Pomm... Stuttgart 19,08, Ag.; Trier 14,1. u. 2. A. uk. 2 do. 1919. unk. 30 Viersen 1904, gk. 2.1.24 Weimar 1888.gk. 1.1.24 Wtesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937/4

do. 1920 1. Ausg.,

8

444243243444494 44. 117771774277 win

(ohne Talon)

bis 31. 12. 17...

31. 12. 17

Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do. do. do. do. S. A do. Goldstadtschbr. do. 2 do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3u. 6, 29 u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10, 32 do. do. Reihe 14,32 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11, 30 do. do. R. 2 u. 12, 32

ohne Zinsscheinbo

c) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung.

24, 4 3 ¾ Schles. landschaftl.

A,C,D F. ausgest. bis 24.6.17 24, g . Schleswig⸗Holstein

ld. Kreditv. V, ausg. b. 31.12.17 24, 3 ½, 3 ½ Westfälische b. 3. Folge, ausgestellt bis 381. 12. 17.. *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 II m. Deckungsbesch.

*4, 3 ⅛, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis

do. do. R. 1 u. 18, 32

BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch)

do. do. do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R. 19, ta. 33 do. do. N. 17, uk. h. 32 do. Kom. do. Rrbukan do. do. do. R16, uk22

R. 14, tilgb. ab 1928/10 116, tg. 29 8

24, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.

Fgsreeen Eekhhe 822285

vEEE 2—2ö=2qö=2

—ö——g *

5,72 G

17,8 G

17,87 G 7,98 b 12,78 b

4,02 G

5,25 b G

ggen u. ohne Erneuerungsschein.

Ohne Zinsberechnung. 25, 4,8 % Berlin. Pfdbr. alte . ausgestellt bis 381. 12. 1917 5,4 ¼ 4.3 ½ % Berlin. Pfdbr. alte 74, 3 ½, 3 Reue Berltn. Pfdbr. N. ausgestellt bis 81. 12. 1917. 4 , 2 ½ 3 ½ Neue Berlin. Pfdhr. 24 ½ Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vortriegsstücke) 8 do. do. (Nachkriegsstücke) 4 Magdeburger Stadtpfandbr. Reihe 11 (Zinstermin 1.1.7) Ohne Zinsscheinbogen u. ohne

d) Sonstige. Mit Zinsberechnung.

Erneuerungsschein

1.4.10 101,25 b G [100,75 b

1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.1.7

7,55,G

7,5 b G 5 G 9

Anteilsch. z. 4 GPf. d. Bin. vrpS.h.g

Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, 1. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1, rz. ab 28 Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20, 21 uk. 30 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79,84,86, 1z29,30 do. S. 80-83, rz. 32 do. S. 1—2, rz. do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1, rz. 3 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b.

do. do. Ser. 4, uk. do. do. S. 5 u. 6, uk. do. do. S. 12, uk. 3 do. do. Ser. 7, uk. 3 do. do. S. 11, uk. 3. do. do. S. 10, uk. 3 do. do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr. do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. v, q.⸗=

do. Kom. S. 1. uk. 31

Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf., 25 rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927. 93.1922 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, uk. b. 31 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ¼ Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., uk. b. 2 Dtsch. Genoss.⸗Hyp. Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 3, ut. 31 do. do. R. 4,. uk. 32 do. GldK. R. 1,uk. 301

do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Ban Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27. uk. b. 29 do. S. 28.29, unk. 31 do. S. 34. uk. b. 3 do. S. 30. uk. b. 3. do. S. 31, uk. b. 3

2

do. do. Ser. 4, uk. 33 8 do. do. Ser. 2, uk. 32- 7 do. do. Ser. 8, uk. 32 6

8 7 6 0

do. do. R. 2, uk. 31 8

6

Mit Zinsberechnung.