1928 / 270 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

70 vom 17. November 1928.

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die Arbeiterschaft geschaffen würden. Treviranus ist ein schlechter Nationalökonom, sonst müßte er wissen, daß es notwendig ist, Arbeitsmöglichkeit zu schaffen durch Arbeiten, die wirklich zweck⸗ mäßig und wirklich produktiv sind. (Zuruf bei den National⸗ sozialisten: Aber die Arbeit zu schützen, ist nicht notwendig?) Wenn derartige Rüstungsvorschläge gemacht werden, beugen wir uns nicht unter die Diktatur irgendwelcher Personen, die sich mit Recht oder Unrecht als Sachverständige fühlen. Wir sind der Keinung, daß andere Mittel zur Erhaltung des Deutschtums in Ostpreußen zweckmäßig sind als der Bau eines Panzerkreuzers.

Und wenn nun über die Abwanderung aus Ostpreußen geklagt worden ist —, wer wandert denn ab?

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Doch die Landarbeiter, denen dort nicht eine menschenwürdige Existenz geboten wird. Zuruf rechts: Schuld Ihres Arbeitsministers!) Die Bauern, 88 neben den Großagrariern nicht bestehen können. Daß wir

bereit sind, eine andere Landarbeiterpolitik zu treiben, ist selbst⸗

verständlich, und dazu bedarf es nicht Ihrer (nach rechts) Auf⸗ Daß wir bereit sind, den Bauern in Ostpreußen an Stelle des Großgrundbesitzes zu stellen, das zu betonen, bedarf es wirklich nicht dieser Debatte. Wir haben das Problem ernst⸗ haft geprüft. Ich habe hier ein wertvolles marinetechnisches Buch in englischer Sprache (Zuruf rechts: Nur verstehen tun Sie nichts davon!), in welchem amerikanische Versuche mit der⸗ gartigen Kvreuzern, wie sie jetzt von uns gebaut werden sollen, im Kampfe mit Fliegergeschwadern geschildert werden und festgestellt wird, daß solche Kreuzer infolge der Fortschritte der Flugtechnik und der Unsichtbarmachung der Fliegergeschwader in wenigen Minuten in den Grund gebohrt worden sind, wie beispielsweise auch das ehemalige deutsche Schiff „Ostfriesland“ von 22 000 t innerhalb von zwei Minuten in den Grund gebohrt wurde, ebenso vie auch verschiedene englische Schlachtschiffe. Das ist für uns auch ein Sachverständigenbericht. Wir haben keine Veranlassung, irgendeinem militärischen oder Marinesachverständigen unbe⸗

renztes Vertrauen entgegenzubringen, das um so weniger, wenn die Urteile selbst der deutschen Sachverständigen sich so häufig und so lebhaft widersprochen haben. (Zuruf rechts: Dann baut doch Flugzeuge! Heiterkeit.) Sind Sie dann bereit, auf den Panzerkreuzer zu verzichten? Wenn uns etwas hindern muß, den Panzerkreuzer zu bauen, dann ist es die soziale Lage in Deutschland. Gerade in dieser Stunde war es dringend erforderlich, auf das soziale Elend im Waldenburger Gebiet einmal hinzuweisen. (Stürmische Zwischenrufe bei den Nationalsozialisten: Ihr seid ja in der Regierung!) Wenn es keinen anderen Erfolg gehabt

at als den, daß sich doch die Redner aller Parteien genötigt gesehen haben, heute sich mit denselben Fragen zu beschäftigen, so hat es seinen Zweck erfüllt. Wir haben das Recht, ausgiebig von der Not des Proletaxriats zu sprechen. Es ist verfehlt, in der Zeit einer solchen sozialen Not einen Panzerkreuzer zu bauen, von dessen Zweckmäßigkeit man nicht allenthalben über⸗ zeugt ist. Das alte Heer war für das arbeitende Volk nichts anderes als die Gelegenheit, Kanonenfutter zu stellen. (Unruhe rechts. Abg. Goebbels [Natsoz.] ruft: Das zu sagen ist nur im Deutschen Reichstag möglich! Pfui!) Wir denken aber nicht daran, zu sagen, daß nur die Sozialdemokratie Verständnis für die soziale Not habe. Nur in dem Willen, Abhilfe u schaffen, sind Gradunterschiede vorhanden. Gerade durch die Zusammen⸗ arbeit mit dem Zentrum und mit der Deutschen Volkspartei ist gar manches erreicht worden. Der Redner fragt, ob man den Sozialdemokraten aus der zweifachen Begründung ihrer Ab⸗ lehnung des Panzerkreuzerbaues einen Vorwurf machen könne. Dieselben Fragen seinen doch auch in den anderen Fraktionen aufgestellt worden. Wer uns deshalb, so erklärt der Redner mangelnde nationale Gesinnung usw. vorwirft, der richtet sich damit zugleich gegen die immer noch große Zahl von de⸗ sertierenden Mitgliedern anderer Parteien. (Zuruf beim Zentrum: Ihr seid ja froh, daß Euer Antrag abgelehnt wird!) Eine Koalitionsregierung besteht zurzeit noc nicht. (Abg. Graf Westarp [D. Nat.): Wann kommt sie denn? Heiterkeit.) Die Parteien sind in dieser Regierung vertreten, es ist aber keine Koalitionsregierung. Wir nehmen an, daß wir in absehbarer Zeit zu einer festeren Fundamentierung gelangen. Wir wollen keine Krisis. Wir halten es aber für unsere Pflicht, den Weg zu gehen, den wir gegangen sind. Wir richten an den neuen Reichstag die Frage, ob er zu den Beschlüssen des alten steht oder ob er sie revidiexen will. (Zuruf rechts: Und Ihr bleibt in der Regierung! Wir verlangen, daß Sie unsere Ueber⸗ zeugung als ehrlich anerkennen.

Abg. Koenen (Komm.) spricht anläßlich des Ergebnisses der Aussprache von einem völligen Siege des Militarismus, Hindenburg und Hugenberg führten das Regiment. Die schwimmende Wehr Wilhelms des Ausgerückten ist jetzt im Begriff, sich wieder neu zu konstituieren. Die Mehrheit des

aufes 1- entschlossen, einen neuen Krieg zu beginnen. Die

ssge isz eclen Minister kriechen vor dem Panzerplatten⸗ atrioten zu Kreuze. Das Pazifistengesäusel ist verstummt. hüng. von Parlamentskrife kann die Rede sein, sondern nur von einem reinen Kuhhandel. Wir werden die Bevölkerung auf die Doppelzüngigkeit besonders auch des christlichen Zentrums auf⸗ merksam machen. Für Panzerkreuzer langt das Tempo dieser Republik, aber sie hinkt, wenn es sich um soziale Arbeit für die Arbeitermassen handelt. Natürlich kann die deutsche Bourgeoisie heute noch nicht offen aussprechen, daß ihre Rüstungen gegen die Sowjetunion gerichtet sind. Wenn der Reichskanzler sagt, er möchte 8 einmal vom russischen Botschafter ören, daß Sowjetrußland den Panzerkreuzerbau als gegen sich gerichtet betrachte, so enthält diese Bemerkung ein’ nicht zu kenn⸗ eichnendes Maß von Heuchelei (der Redner wird wegen dieses lusdrucks zur Ordnung gerufen), denn der Botschafter kann das als Diplomat natüllich nicht in dieser Klarheit zum Aus⸗ druck bringen. Die Wels⸗Rede war reiner Theaterdonner. Die S. P. D.⸗Minister werden jetzt gegen den Weiterbau stimmen, obwohl ihre per. die eigenen Wähler davor warnte, das kommunistische Volksbegehren mitzumachen. Damit ist der Gipfel der Demagogie erreicht. Wir werden überall draußen im Lande den breiten Massen diese unehrliche, ewig wechselnde Politik der Sozialdemorkatie vor Augen führen. Im Sinne der meuternden Matrosen des November 1918 werden wir die Arbeiterschaft gegen den imperialistischen Krieg und für die soziale Revolution aufrufen! (Händeklatschen bei den Kom⸗ munisten.)

Abg. Joos (Zentr.): Vor der Abstimmung habe ich noch gen zu erklären. Ueber die Frage der Zweckmäßigkeit des Banzerschiffbaues sowie über die Dringlichkeit des Bautermins ind einige Mitglieder der Zentrumsfraktion abweichender Meinung gewesen. Nachdem infolge des Kabinettsbeschlusses und unter Zustimmung des Reichskanzlers selbst bereits über etwa 32 Millionen von insgesamt achtzig Millionen verfügt ist, sehen sich diese Fraktionsmitglieder vor eine neue Sachlage gestellt; nun handelt es sich nicht mehr darum, ob der Bau überhaupt zuzulassen ist oder nicht, sondern darum, ob der begonnene Bau fertiggestellt werden soll. Diese Erwägung in Verbindung mit dem durch die Denkschrift herausgearbeiteten Gesichtspunkt des Grenzschutzes ermöglicht es, diesen unseren politischen Freunden, nicht zuletzt auch unter Würdigung unbegreiflicher Einzel⸗ Eeückalsiergen in der Begründungsrede für den sozialdemo⸗ kratischen Antrag, sich der Fraktion anzuschließen. Wir gehen dabei von der 2 oraussetzung aus, daß vor der Beschlußkaßung über die nächste Rate die Regierung dem Reichstag einen Gesamtplan der die Landesverteidigung und den Grenzschutz be⸗ fenden Maßnahmen vorlegt.

Damit schließt die Aussprache.

Zunächst wird über den sozialdemokratischen Antrag ent schieden: „‚Der Bau des Panzerkreuzers Aw

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eingestellt“. Der Antrag, für den nur die Sozialdemo⸗ kraten einschließlich ihrer Minister und die Kommunisten stimmen, wird in namentlicher Abstimmung mit 255 gegen 203 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Ent⸗ halten haben sich die sämtlichen acht Mitglieder der Deutschen Bauernpartei: Eder, Eisenberger, Dr. Fehr, Gandorfer, Haindl, Hillebrand, Kerschbaum und Kling.

Damit ist der nationalsozialistische Antrag erledigt, der die freiwerdenden Mittel für Gas⸗ und Luftschutz zu ver⸗ wenden, und der 1.“ Antrag, der sie für Schu. speisungen verwenden wollte. *

Die Interpellation ist durch die Aussprache erledigt.

Das kommunistische Mißtrauensvotum gegen das Gesamtkabinett wird gegen die Stimmen der Kommunisten, der Nationalsozialisten und der Christlich-Nationalen Bauernpartei abgelehnt.

Die Abstimmung über das von den Kommunisten be⸗ antragte Mißtrauensvotum gegen den Reichs⸗ wehrminister Groener ist wieder namentlich. Dafür stimmen Kommunisten und Nationalsozialisten. Der Antrag wird mit 392 gegen 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab⸗ gelehnt.

Alle übrigen Anträge wegen Vorlegung eines Flotten⸗ programms usw. werden auf Antrag des Abg. Brüninghaus (D. Vp.) dem Haushaltsausschuß überwiesen.

Es folgt die dritte Lesung des Gesetzes über die Ver⸗ einigung von Waldeck mit Preußen.

Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.) bemängelt, daß in Waldeck keine Polkzabstönmung vorgenommen worden sei, wie es Artikel 18 der Reichsverfassung verlange. Er wundert sich ferner über das Schweigen der „patentierten Föderalisten“ von der Bayerischen Volkspartei zu dieser Vorlage. Der bayerische Staat werde durch die unselige Erfüllungspolitik eines Tages ebenso zugrunde gerichtet werden wie Waldeck. (Heiterkeit.)

Abg. Rauch (Bayr. Volksp.): Dr. Frick war der Haupt⸗ macher der eöö im Münchener Bürgerbräukeller. (Heiterkeit.) Er hat am allerwenigsten Anlaß, der Bayerischen Volkspartei Vorwürfe zu machen.

Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.): Die Bayrische Volkspartei, diese „Stütze von Thron und Altar“, hat kläglich versagt.

Löbe: Wir verhandeln nicht über den Anf luß von Bayern an Preußen (SHeiterkeit), sondern über den Anschlu

von Waldeck.

Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.): Bei der „Operettenrevolution“ 88 an der Feldherrnhalle treue bayerische Patrioten als Opfer es Verrats der Bayrischen Volkspartei gefallen! (Stürmische Zustimmung bei den Nationalsozialisten. Unruhe bei Bayrischen Volkspartei, Gelächter im ganzen übrigen Hause.)

Darauf wird das Gesetz einstimmig angenommen, und zwar in der Schlußabstimmung, wie Präsident Löbe feststellt, mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen qualifi⸗ zierten Mehrheit.

Das Haus vertagt sich. Nächste Sitzung Sonnabend, 1 Uhr: Antrag auf Verlängerung des Steuermilderungs⸗ gesetzes, Auslieferungsgesetz und andere kleine Vorlagen sowie Anträge zur an Rhein und Ruhr, falls der Sozialpolitische Ausschuß mit der Beratung dieser Anträge bis morgen mittag fertig wird. Der Abg. v. Lindeiner⸗Wildau (D. Nat.) behält sich jedoch den Einspruch gegen die dritte Lesung und endgültige Verabschiedung dieser Anträge am Sonnabend vor.

Schluß 7 Uhr.

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags trat am 1. zu seiner zweiten Sitzung zusammen. orsitzender Abg. Heimann (Soz.) erinnerte nach einer Begrüßungsansprache daran, daß infolge der Finet hesng der Rechnungskommission und Uebertragung ihrer Aufgaben an den Haushaltsausschuß dessen Mitgliederzahl auf 35 Mitglieder erhöht worden sei. Redner schlug dann die Einsetzung zweier Unterausschüsse vor, des ständigen Rechnungsunterausschusses und des G Spar⸗ ausschusses. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. at.) widersprach namens seiner Fraktion der Wiedereinführung des ständigen Spar⸗ ausschusses, der sich zu einer diktatorischen Herrschaft ausgewachsen habe. Vors. Abg. Heimann (Soz.) machte demgegenüber darauf aufmerksam, daß der neue ständige Unterausschuß nicht der alte Sparausschuß sein sollte, sondern nur die Vorlagen und Anträge be⸗ arbeiten solle die ihm überwiesen würden. Abg. Schlack (Zentr.) hielt dafür, daß ohne einen solchen Ausschuß nicht auszukommen wäre. Abg. Torgler (Komm.) pflichtete der Einsetzung eines stän⸗ digen Rechnungsunterausschusses bei, lehnte aber den anderen Aus⸗ schuß ab. Alle Beamtenpetitionen möge man dem Beamten⸗ ausschuß überweisen. Abg. Stücklen (Soz.) verteidigte die doch lediglich vorberatende Tätigkeit des Sparausschusses; er wundere sich, daß gerade der Abgeordnete Schultz, der ihm tätig angehört habe, ihn beseitigen wolle. Der Ausschuß sei nicht zu entbehren. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) ersuchte um Vertagung dieser Frage; es sei doch nicht nötig, daß dieser Unter⸗ ausschuß ständig sei. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) widersprach einer Vertagung dieser Frage; der Unterausschuß sei notwendig; der Sparunterausschuß Hage auch keine Diktatur geübt. Vors. Heimann (Soz.) machte darauf aufmerksam, daß er die Absicht gehabt habe, gleich zehn Punkte dem Unterausschuß zu überweisen. In der Abstimmung wurde ein ständiger Unter⸗ ausschuß zur Beratung der ihm zu überweisenden Fragen ein⸗ gesetzt und desgleichen der zweite ö In diese Unter⸗ ausschüsse sollen von jeder Fraktion ein Mitglied, von der sozial⸗ demokratischen Fraktion zwei Mitglieder entsandt werden. Eine Reihe von Fragen wurden sofort den Unterausschüssen überwiesen. Ein Antrag Stöcker (Komm.), betreffend „Panzer⸗ kreuzer A“ wurde auf Vorschlag des Reichstagspräsidenten Löbe wegen der demnächst bevorstehenden Verhandlungen über ihn im Plenum unter Zustimmung des Abgeordneten Stöcker ohne Be⸗ sprechung an das Plenum zurückverwiesen. Es folgte eine Aus⸗ sprache über eine Fortsetzung von Kreditaktionen. Be⸗ sprochen wurde zunächst auf Befürwortung des Ministers des Auswärtigen Dr. Stresemann und des Abgeordneten Dr. Breit⸗ scheid (Soz.) die sogenannte Emelka⸗Angelegen heit. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding legte dar, daß es sich 85 nicht um die Subvention eines notleidenden Unternehmens handele; die finanzielle Auswirkung sei gering, bedeutend aber die politische. Sie wolle verhindern, daß in der Filmindustrie sich ein Monopol herausbilde. Deshalb wünsche die Regierung die Gelegenheit zu benutzen, die ihr die Abwicklung der Phoebus⸗ Angelegenheit gewähre, einen bestimmenden Einfluß auf die Emelka zu gewinnen. Redner legte dar, wie es jetzt möglich sei, dem Reiche unter Beitritt zu einem Pool eine Beteiligung von etwa 80 Prozent zu sichern mit etwa nur zwei Millionen Reichsmark neuer Aufwendungen des Reiches. Kultur⸗ politisch sei das wichtig. Ein finanzielles Interesse liege bei den Herren, mit denen das Reich zusammengehen wolle nicht vor; sie hätten die Möglichkeit, heute schon mit dem Ausland abzuschließen, wenn das Reich sich nicht entschließe. Abg. Dr. Cremer (D. Pp.) bemerkte, daß das Reich wohl ein staats⸗

und kulturpolitisches Interesse an dieser Transaktion

habe. Er fürchte aber, daß das Reich später weitere Aktien über. nehmen müsse, da bisher nur 47 % des Aktienbesitzes Reichs⸗ eigentum sei. Abg. Ersing (Zentr.) gab der Befürchtung Aus⸗ druck, daß wegen der mangelnden 3 7½% % an der Mehrheit der Aktien das Reich vielleicht später noch übervorteilt werden könne. Das Reich müsse versuchen 50 ½% zu bekommen, wie beim Radio. An sich sei ein Einfluß des Reiches auf den Film wünschenswert; es müsse eine Sicherung gegen Mißbrauch getroffen werden, Auf eine Anfrage des Abg. Leicht (Bayer. Vp.) teilte Reichs⸗ finanzmimister Dr. Hilferding die Bestimmungen des Vertrages mit dem Konsortium mit, die dem Reiche sein Bestimmungsrecht in dem Aufsichtsrat und in der Leitung sichere. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) vermißte die Auseinandersetzung der kulturpolitischen Gesichtspunkte, die für diese Erwerbung maß⸗ gebend seien. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) wies darauf hin, man dem Kapitän Lohmann aus seiner Beteiligung an einem ziemlich guten Filmunternehmen einen starken Vorwurf gemacht habe, daß man die Phoebus⸗Aktien verkauft habe und nun genötigt sei, ähnliche Filmaktien wieder zu erwerben. Man wolle das Filmwesen sozialisieren. Das laufe auf eine partei⸗ politische Ausnützung des Films hinaus, wie die des Radio für die der Reichsinnenminister einen Beweis geliefert habe. Die Ueberfremdungsgefahr dieser Aktien sei bis 1931 ja aus⸗ geschlossen. Er halte einen Beschluß in diesem Augenblick für unmöglich, er würde eine Unterhöhlung des Parlaments bedeuten. Reichsminister des Innern Severing erwiderte den Vor⸗ rednern, in der Kriegszeit habe das Reich sich bereits an Film⸗ gesellschaften beteiligt. (Zuruf des Abg. Dr. Quaatz [D. Nat.): Haben wir Krieg?) Die kulturelle und staatspolitische Einwirkung ist heute noch mindestens so notwendig wie in der Kriegszeit, uns eine Notwehr gegen Privatmonopole und einen geistigen Schutz zur Sicherung der Republik zu verschaffen und zu versuchen, die Filme auf ein höheres künstlerisches Niveau zu bringen. Die Filmdarbietungen der letzten Jahre sind nicht besser geworden. In das Klagelied der späten Information könnte ich einstimmen. Die beiden federführenden Ressorts sind das der Finanz und der Wirtschaft. Ich habe aber gern die Gelegenheit ergriffen, mit⸗ üutun, denn das Reichsinnenministerium hat auch die Aufgabe afür zu sorgen, daß diese Bildungsmöglichkeiten an das Reich herangebracht werden und die Sicherungen gegen Mißbrauch der Monopole weit genug gehen. Ich bin auch erst gestern mit der Sache beschäftigt worden, aber ich stehe auf dem Standpunkt, daß, wenn der große Zweck erreicht werden soll psychische Sicherung der Republik, staatspolitische Sicherung und kulturelle Sicherung man nicht bei jedem geschäftlichen Unternehmen d dem Ursprungszeugnis fragen darf, sondern darauf auf⸗ merksam machen muß, welchen Wert eine solche Einrichtung hat. Vom Standpunkt meines Ressorts begrüße ich die Vorlage, die eine Filmpolitik des Reiches ermöglicht. Diese wird keine Sozialisierung sein und keine Beeinflussung zu parteipolitischen Zwecken. Und wenn auf meine Rede im Radio angespielt wurde, so möchte ich bemerken, daß ich mit dem Reichspostminister eine politische Funkstunde verabredet habe, die künftig allen Parteien ohne Angriffe auf die anderen Parteien zur Verfügung stehen wird. (Zuruf bei den Kommunisten: Mit Ausnahme der Kom munisten?) Wenn Sie für die Sowfjetrepublik Propagan treiben wollen, wird Ihnen die Rundfunkzensur das nicht erlauben. Wenn aber das Reichsinnenministerium künftig durch diesen Vertrag eine Einflußnahme auf die Filmproduktion hat, wird diese nicht in einseitiger parteipolitischer Weise gemißbraucht, sondern es wird der Film auf größere künstlerische Höhe gebracht werden. Die weitere Aussprache beschäftigte sich mit den Grenzen, die einer Filmpolitik des Reiches gezogen sind. Staatssekretär Dr. Popitz machte dann vertrauliche Mitteilungen über die finanzielle Seite des Vertrages. Nach weiterer teilweise ver⸗ traulicher Aussprache wurde die Fortsetzung der Besprechung und die Beschlußsassung auf den 14. d. M. vertagt.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 14. d. M. die Aussprache über die Filmpolitik des Reichs fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger fragte Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) die Reichs⸗ regierung, ob es der Reichsfinanzminister als Hüter des Etat⸗ lleichgewichts verantworten könne, auf Grund sehr zweifelhafter Ante degen solche Millionenverpflichtungen einzugehen, wie sie die Reichsbeteiligung bei der Emelka darstellen. Mit welcher Be⸗ gründung werde übrigens dem Haushaltsausschuß, der doch nur Delegiertenrechte habe, unter Umgehung des Etatsrechts des Reichstagsplenums das Recht übertragen, derartige schwerwiegende Beschlüsse zu fassen? Das formale Etatsrecht müsse 858 alle Fäll⸗ gewahrt werden. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding empfahl dem Abg. Quaatz, die Debatte nicht mit Uebertreibungen, wie Behauptungen von einem Bruch des Etatsrechts, zu führen. Es sei ganz selbstverständlich daß die zum Erwerb der Emelka auf⸗ zuwendenden Beträge vom Plenum genehmigt werden müßten und im Etat erschienen. Wie in der Privatwirtschaft müsse man in solchen Geschäften rasche Entschlüsse fassen. Die Reichs⸗ regierung habe deshalb geglaubt, die Angelegenheit wie in zahl⸗ reichen früheren Fällen zur schnelleren Erledigung zuerst vor den Haushaltsausschuß bringen zu müssen, da, wenn die Sache im Haushaltsausschuß angenommen würde, im Plenum ebenfalls eine Mehrheit vorhanden sein werde. Ein Hinweis auf die Phoebus⸗Affäre ziehe nücht, weil diese, übvrigens unter einer anderen Regierung, hinter dem Rücken des Reichstags und auch des Kabinetts abgeschlossen worden sei. Damals sei ein Bruch des Budgetrechts erfolgt. Jetzt könne davon keine Rede sein. Der Direktor der Reichskreditgesellschaft, Rietscher, gab als⸗ dann vertrauliche Auskunft über die Emelka⸗Beteiligung des Reichs. Abg. Bernhard (Dem.) widersprach dem Abgeordneten Dr. Quaatz. Die Ufa habe einen weit größeren Einfluß, als es nach den Plätzen ihrer Theater erscheine. Im Zeitalter der Konzerne könne man überhaupt nicht bloß nach den Ziffern einer einzigen Konzerngesellschaft urteilen. Mit ihren Untergesell⸗ schaften, ihrem Verleih⸗ und ihren Auslandsverträgen habe sie im In⸗ und Ausland einen weit größeren Einfluß. Sie habe ja auch im Verband der Filmindustrie eine Quote von 80 . Man könne beinahe von einem Monopol sprechen. Er persönlich könne aber nach Durchsicht der Verträge nicht für die Vorlage eintreten. Es sei keine Garantie dafür gegeben, daß später nicht sehr hohe Preise vom Reich gefordert würden. Außerdem sei für seine Freunde auch aktienrechtlich der Vertrag unbehaglich. Die Aktien der Emelka notierten an der Börse mit nur rund etwa 105 %. Mit der G Preisgewährung an ein paar Großaktionäre handele das

Reich gegen die freien Aktionäre in einer Weise, die es in Zu⸗ kunft durch die Aktienrechtsform zu verhindern wünsche. Wie wolle man sagen, wie 1931 das Filmgeschäft aussehe. Man solle daher bis zum Ablauf des jetzigen Poolvertrags im Jahre 1931 ruhig warten. Er billige die innenpolitischen Zwecke, die die Regierung mit diesem Vertrage verfolge, sehe aber keinen Grund, jetzt einen Vertrag abzuschließen. Abg. Stücklen (Soz.) mahnte, diese Frage nicht rein politisch, sondern als Geschäft des Reichs zu be⸗ trachten. Der Termin für die Bindungen bis 1931 erscheine ihm zu kurz und der Uebernahmepreis der Aktien zu hoch. Der Redner erinnerte dann an eine Reihe von Vorgängen ähnlicher Art 1 denen keine Rede vom Bruch des Etatsrechts gewesen sei. Er 899 le nur an die Bemühungen des Abg. Quaatz in der Funkers⸗An⸗ gelegenheit erinnern. Wohl verstehe er, daß die deutschnationan Opposition der jetzigen Regierung Schwierigkeiten bereiten wolle aber er werde bei der nächsten ähnlichen Vorlage, für die die einträten, daran erinnern. Er schlage zur Be handlung der Einzelheiten die Einsetzung eines besonderen Untern, ausschusses vor. Staatssekretär Dr. Popitz: Die Bindungen laufen heute ab. Es kann sich also nur darum handeln, guf Grum⸗ der gegebenen Anregung zu versuchen, die Bindungen zu 58 längern. Eine Sicherheit dafür, daß es gelingt, . wir nicht übernehmen. In der Annahme, daß es mögli

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zum Deutschen

Nr. 270.

ö“ Erste Anzeigenbeilage Reichsanzeiger und Preußi

Berlin, Sonnabend, den 17. November

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tsanzeiger 11¹]

3. Aufgebote.

[71821] Aufgebot.

Die Firma Schenker & Co. Hansea⸗ tisches Transport⸗Kontor, Hamburg, Spitalerstr. 10, hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung der von der Firma Meijer & Co'’s Scheepvaart My. in Rotterdam am 2. Oktober 1928 in englischer Sprache ausgestellten Auslieferungsanweisung (Delivery⸗ Order) an die Firma Meyer & Co’s Schiffahrts Ges. m. b. H. in Hamburg, über die Auslieferung von 100 Kisten Rohgummi (Plantation Rubber) an die Order von Weise & Co’s Handel My., Rotterdam, aus „S. S. Kampar said to be transhipped to the Philoctetes from Singapore, bill of Lading, dated Singapore, 27 th August 1928“. Die Anweisung ist versehen mit dem In⸗ dossament der Firma Weise & Co's Handel My. an die Order von Schenker & Co. und dem Blankoindossament der letzteren. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Sievekingplatz, Ziviljustizgebäude, Zimmer 420, spätestens in dem daselbst am Freitag, den 24. Mai 1929, 12 Uhr, statt⸗ findenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Hamburgag, den 6. November 1928.

Das Amtsgericht. Abteilung für Aufgebotssachen. [71823] Aufgebot.

Die unverehelichte Margarete Dabis, Stralsund, Johanniskloster 7, hat be⸗ antragt, den verschollenen Gärtner Georg Dabis, geb. 27. August 1868 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft in Tahoma (Nordamerika), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 19. Juni 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 24, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spötestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. .

Stralsund, den 13. November 1928.

Amtsgericht. .

Der Lehrer Wilhelm Heumann in Kassel. Gießbergstraße 34 I, hat als ge⸗ richtlich bestellter Pfleger in 11 S. VIII. 1109 beantragt, den verschollenen Johann Georg Schmagold, geboren am 26. Januar 1858 in Witzenhausen a. Werra, zuletzt daselbst wohnhaft, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Juli 1929, vormittaas 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Witzenhausen, den 12. November 1928. Das Amtsgericht. [71826]

Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Friedbberg Ober⸗ amtsrichter Fürst hat am 12. No⸗ vember 1928 in Sachen Bayer. Land⸗ wirthschaftsbank e. G. m. b. H in München, betr. Aufgebot und Kraftlos⸗ erklärung eines Schecks, folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: I. Der am 3. Mai 1928 auf Friedberg in Bayern Nr. 23 900 über 200 zweihundert Reichsmark von Hans Segmüller in Friedberg ausgestellte und auf Hans Kratzer und Co. Bankgeschäft in Fried⸗ berg, gezogene Scheck wird für kraftlos erktärt. 11. Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg in Bayern.

lassen.

Christian Banduhr eingetragenen 93 Taler Muttergut und in Ab⸗ teilung III unter Nr. 3 bzw. 1 ein⸗ getragenen 119 Taler Abfindung für die Geschwister Banduhr, und zwar 69 Taler für Johann Christian und 50 Taler für Ernst Traugott, werden mit ihren Rechten ausgeschlossen. Amtsgericht Schwerin a. W., den 24. Oktober 1928.

[71829]

Durch Ausschlußurteil vom 7. No⸗ vember 1928 ist der am 2. September 1865 geborene Besitzersohn Albert Bludau für tot erklärt worden. Als ist der 31. Dezember 1906 festgestellt.

Amtsgericht Mehlsack, den 7. November 1928.

[71830]

Durch Urteil des Amtsgerichts Wesermünde⸗Lehe vom 6. 11. 1928 ist der verschollene I. Steuermann Karl Hintermeyer, geb. am 7. Februar 1882 zu Frankfurt a. M., für tot er⸗ klärt worden.

Amtsgericht Wesermünde⸗Lehe,

den 6. November 1928.

4. Leffentliche Zustellungen.

[71834) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bernhard Ruff Maria geb. Wahlen in Schierbahn, Königstr. 24 Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. jur. O’'Daniel in Krefeld, klagt gegen ihren Ehemann, den Bernhard Ruff, früher in Willich, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1568 und 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Krefeld, Stein⸗ straße 200, auf den 18. Dezem ber 1928, vorm. 9 Uhr, Saal V, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[71836] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Zimmerpoliers Heinrich Elschen, Therese geb. Lange, in Fürstenau i. H., Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Oldermann, Remnitz u. Dr. Stemmer in Osnabrück, klagt gegen den Zimmerpolier Heinrich Elschen, früher in Fürstenau i. H., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Osnabrück auf den 16. Januar 1929, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Osnabrück, den 10. November 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[71837] Oeffentliche Zustellung.

Die Schauspielerin Dora Mertig, ge⸗ nannt Lea⸗Dora Mertig, geb. Schult, in Hildesbeim, Peiner Landstraße 56, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwarzer in Prenzlau, klagt gegen den Schauspieler Edgar Mertig, früher in Schwedt a. Oder, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehezerrüͤttung, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 7. Januar 1929, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

Prenzlau, den 19. Oktober 1928 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[71838] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Artist Johanna Beier,

[71827]

Durch Ausschlußurteil vom 25. Ok⸗ tober 1928 5 F 5/28 ist der Teil⸗ hypothekenbrief vom 12. Juni 1914 für

ie Firma J. D. Philipps A.⸗G. in Frankfurt a. M. über 4000 Mark Leil⸗ betrag der im Grundbuch von Gladbeck Band 28 Blatt 404 in Abt. III Nr. 8 aiiete eenen 8000 Mark für kraftlos rklärt.

Amtsgericht Gladbeck (Westf.)

(71828] Ausschlußurteil.

Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache 1. des Land⸗ wirts Hermann Banduhr II. in Striche, des Eigentümers Otto Friedrich in Striche Kolonie —, vertreten durch een Rechtsanwalt Matuschke in Schwerin a. W., hat das Amtsgericht 28 Schwerin a. W. für Recht erkannt: Cie Gläubiger der im Grundbuch von Striche, Dorf, Blatt Nr. 27 und 163 in Abteilung III unter Nr. 2 bzw. bür die Geschwister Auguste Albertine Emilie, Auguste Emilie und Johann

geb. Hag, in Schweidnitz, Nonnenstr. 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Donath in Schweidnitz klagt gegen den Artisten Oswald Richard Beier, früher in Schweidnitz z Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1565 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ tlagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗G. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Schweidnitz auf den 16. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt 8 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen

Schweidnitz, den 10. November 1928.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[71839] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gertrud Plaschte, geb. Leppich, in Reichenbach i. Schl., Karlstraße Nr. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

zuletzt in Waldenburg i. Schl., Amtshaus⸗ straße Nr. 10 jetzt unbefannten Aufent⸗ balts, auf Ehescheidung aus § 1568 B G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Schweidnitz auf den 21. Jannar 1929, vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Schweidnitz, den 10. November 1928

Geschäftestelle des Landgerichts.

[71840] Oeffentliche Zustellung.

Die Schlossersehefrau Rosa Amalie Blechschmidt, geb. Georgi, in Leubnitz bei Werdau, Wettiner Straße 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Eisenreich in Planitz, Sa., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlosser Max Friedrich Blech⸗ schmidt, früher in Leubnitz, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Zwickau auf den 18. Januar 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuͤgelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Zwickau, den 13. November 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschärtsstelle bei dem Landgericht.

[71846] Oeffentliche Zustellung. Günther Deiters in Stehlingen, geb. 20. 8. 1928, vertreten durch das Jugendamt, hier, klagt gegen den Landwirtschaftsgehilfen Otto Lenz, zuletzt wohnhaft in Lohnde. Er be⸗ antragt, den Beklagten als seinen Vater zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine vierteljährliche Geldrente von 90 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streiis wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neustadt a. Rbge., Zim⸗ mer 19, auf den 21. Dezember 1928, vorm. 9 ½ Uhr, geladen.

Neustadt a. Rbge., 14. 11. 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[71842]% Oeffentliche Zustellung.

Die Mercedes⸗Büromaschinenwerke A. G. in Zella⸗Mehlis j. Thüringen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Plaut in Kassel klagt gegen den Fritz Kerst, jetzt unbefannten Aufenthalts, früher in Kassel, Rothenditmolder Straße 21, mit dem An⸗ trage: den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin die Mercedes⸗Schreibmaschine Nr. 151 783 herauszugeben und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 58, auf den 21. Dezember 1928, vormittags 10 ½ Uhr, geladen.

Kassel, den 8. November 1928.

Amtsgericht.

[71843] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte Dr. Zilkens und Breuer in Köln, Im Klapperhof 49, ver⸗ treten duech sich selbst, klagen gegen den Major a. D. Walter Hilgers, früher in Köln, Hansaring 49 III, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenrällig und durch vorläufig vollstreckbares Erkenntnis zu verurteilen, an die Kläger RM 42,27 (i. B.: zweiundvierzig Reichsmark auch 27 Pfg.) nebst 7 % Zinsen seit dem 15. Juni 1926 zu zahlen. Zur Güte⸗ verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht, hier, Reichens⸗ pergerplatz, Zimmer Nr. 150, auf den 1. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Durch Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 12. 11. 1928 ist die öffentliche Zustellung bewilligt und die Einlassungsfrist auf 14 Tage festgesetzt. Köln, den 12. November 1928.

Rösemann, Aktuar, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

[71833] Oeffentliche Es klagt: Baugeschäftsinhaber Georg Herrmann in Königsberg, Pr., II. Flies⸗ straße 18 I, vertreten durch Rechtsanwalt Karper in Königsberg. Pr, gegen die Gustav Schulz’'schen Eheleute, früher in Königsberg, Pr., Yorkstraße 75 II, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, die Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zu verurteilen: 1. an den Kläger 2491,36 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 28 September 1927 zu zahlen, 2. das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zwilkammer des Landgerichts Königs⸗ berg, Pr., Hansaring 14/16, Zimmer 200, auf den 4. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 19gG berg. Pr., den 15. November 928.

Zustellung.

Priebe in Schweidnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Max Pläschte,

8 3

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts.

41581

[71844] Oeffentliche Zustellung.

Die Fuma Maschinenfabrit und Auto⸗ wert, Bes. Ingenieur E. Thomas in Liegnitz, Albrechtstraße 3 7. klagt gegen den Kaufmann Johannes Schöbel, früher in Liegnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte 150 RM Garagemiete für die Monate Dezember 1927, Januar, Februar, März. April 1928 zu bezahlen habe, mit dem Antrage auf kostenflichtige Verurteilung zur Zahlung von 150 RM. Zur Güte⸗ verhandlung wird der Beklagte vor das Amtegericht in Liegnitz. Zimmer 119, auf den 17. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Liegnitz, den 14. November 1928.

Maiwald, Justizsekretir,

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

[71835] Oeffentliche Zustellung.

Rondholz, Karl Kaufmann in München, Amalienstr. 17, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M. Siegel in München, klagt gegen Gustav Biermanns, Tier⸗ zuchtinspektor, zuletzt in München, Maximiliansplatz 15, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten wegen Schadensersatzforderung mit dem Antrage, zu ertennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger RM 10 000 zehntausend Reichsmark Hauptsache nebst 2 % Zinsen über den jewerligen Reichsbankdiskontsatz seit 24. Oktober 1925 hieraus zu bezahlen. II. Der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zioilkammer des Landgerichts München Iauf Dienstag, den 15. Januar 1929, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal 91/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen und etwaige Einwendungen und Beweismittel dem Gericht und dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers be⸗ kanntzugeben. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

München, 13. November 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts München I. 3. Zivilkammer.

5. Verluft⸗ und Fundfachen.

[72210] Abhanden gekommen: J. G. Farben⸗ industrie⸗Aktien zu 1000 RM Nr. 115734, 511200 nebst Dwidendenscheinen Nr. 6 ff. und Talon. Berlin, den 16. 11. 1928. (Wp. 127/28.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. J. 4.

[71852] Aufruf.

Der Versicherungsschein Nr. 15 244, lautend auf Herrn Kaufmann Johannes Hayn und dessen Ehefrau Charlotte, geb. Sommer, in Liegnig, Burgstr. Nr. 5, wird uns als abhanden gekommen gemeldet. Der Inhaber der Police wird hiermit aufgefordert, sich binnen 2 Monaten bei der unterzeichneten Gesellschaft zu melden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Schein ungültig.

Berlin, den 15. November 1928. Schlesisch⸗KölnischeLebensversicherungsbank A.⸗G., Berlin N. 24, Oranienburger Str. 16.

[71569]

Hiermit erklären wir nachstehende Ver⸗ cherungsscheine für ungültig:

Vers⸗Schein Nr. 98963 74687 100767 [8835 18842 12077 97673 84955 99334 114557 123272 109318 27096 27097 353389 1320 622815 114409 114950 99446 616044 25048 615919 150622 19282 615108 151323 101480 99642 612932 13302 317094 16054 l 6055 21420 10767 10595 2562 341148 62284 62285 62286 62287 62288 62289 62290 62291 62292 62293 62294 62295 62296 62297 62298 62299 62300 62301 62302 62304 62303 62305 62306 120417 85784 622539 618744 615834 619677 74654 150444 91389 335012 22285 301078 70806 153466 70063 3713 30600 307501 10217 123694 23867 354534 151347 90769 154951 23132 605447 605448 135879 601240 155689 156028 131160 356656 119974 154507 154508 154509 154409 19687 118179 337191 336394 626665 156021 335076 135638 60877 50457 50286 24691 151492 20647 20648 156920 71364 157590 150444 1 11047 128431 81381 88105 20112 118062 118308 119731 120727 356450 337191 29688 153703 153704 84509 127855 13717 189065 27001 27031 27141 26925 17048 337307 135049 60852 356708 141910 638531 639359 6 88529 141914 141912 141911 141909 141908 141997 141906 141751 141750 141749 141748 141747 141746 141576 141257 139308 28173 624791.

Spandau, den 9. November 1928.

Spandauer Lebensversicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft.

[72211]

Am 11. 10. 1928 ist ein an die Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale München gesandter Einschreibebrief, ent⸗ haltend 300 RM Stadt Münchener Ab⸗ lösungsanleihe und Auslofungsrecht Serie C Nr. 1159 1/200 und Serie D Nr. 1863 1/100, abhanden gekommen.

Köln, den 14. November 1928.

Der Poltzeipräsident.

(71851] Aufgebot.

Die von der früheren Mecklenburgischen Lebensversicherungsbank auf Gegenseitigkeit in Schwerin, jetzigen Lübeck⸗Schweriner Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Lübeck auf das Leben des Kaufmanns Richard Ifrael in Berlin ausgefertigten Papiermarkversicherungsscheine Nr. 106085 und Nr. 106 606 sind verlorengegangen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch bei uns erfolgt, werden die Versicherungs⸗ scheine für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 14. November 1928.

Lübeck⸗Schweriner Lebensversicherungs⸗

Aktien⸗Gesellschaft.

6. Auslofung usw. von Wertpapieren.

[71854) Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig. Bei der 3. Ziehung der Auslozungsrechte wurden für das Jahr 1928 gezogen: Buchst. A zu RM 12,50 Nr. 21 182 197 210 246 292 353 359 366 414 443 444 459 473 511 539 583 678 696 703 722 739 906 958 959 961 967 1003 1132 1163 1207 1213 1255 1299 1315 1357 1393 1408 1413 1432 1454 1500 1508 1514 1604 1636 1661 1705 1813 1821 1832 1875 1896 1916 1918. Buchst. B zu RM 25 Nr. 8 476

4246 4259 4279 4337 4488 4497 4783 4799 4823 4838 4865 4878 4891 4949 4975 5005 5036 5037 5074 5078 5128 5153 5171 5180 5225 5231 5243 5269 5343 5392 5440 5447 5497 5574 5677 5703 5720 5758 5765 5805 5818 5830 5856 5888 5929 5960 6027 6032 8896 6121 6135 6138 6169 6177 6198 431.

Buchst. C zu RM 50 Nr. 7723 7730 7784 7811 7849 7857 7870 7876 7905 7924 7934 7974 7977 7984 8028 8091 8332 8384 8442 8489 8538 8570 8597 8616 8670 8687 8720 8759 8852.

Buchst. D zu RM 100 Nr. 9309 9387 9425 9426 9443 9551 9592 9598 9681 9696 9722 9736 9754 9761 9812 9831 9843 9878 9899.

Buchst. E zu RM 200 Nr. 10104 10135 10151 10159 10171 10218 10229 10322 10355 10364 10378 10384.

Buchst. F zu RM 500 Nr. 10540 10563 10585 10593 10606 10616 10617 10626 10647 10650.

Bei der Einlösung werden gezahlt für je RM 100 Nennwert der Aus. RM

losungsrechte —. 500,— dazu 4 ½ % Zinsen für 3 Jahre 67,50 abzüglich 10 % Kapital⸗

ertragssteuern .. . 6,75 60,75

zusammen 560,75

Der einem Einlieferer auszuzahlende

Gesamtbetrag wird nach Abzug der Steuer vom Kapitalertrag auf volle Reichspfennig nach unten abgerundet. Die Besitzer der gezogenen Auslosungs⸗ scheine werden aufgefordert, die am 31. De⸗ zember 1928 zahlbaren Einlösungsbeträge gegen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrags in Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig bei der Braun⸗ schweigischen Staatsbank Hauptfinanz⸗ kasse in Braunschweig, Dantward⸗ straße 1, zu erheben.

Mit dem Ablauf des 31. Dezember

1928 hört die Verzinsung des Einlösungs⸗ betrags auf.

Von den im vorigen Jahre gezogenen Auslosungsrechten der Anleiheablösungs⸗ schuld sind noch nicht eingelöst:

Aus dem Jahre 1926.

Buchst. A zu RM 12,50 Nr. 25 424 . 742 1010 1474 1580 1593 1622 1794.

Buchst B zu RM 25 Nr. 4225 4228 4675 4890 5678 6159

Buchst. C zu RM 50 Nr. 7961.

Aus dem Jahre 1927. 8

Buchst. A zu RM 12,50 Nr. 76 402 419 437 528 605 1019 1031 1556 1639 1650 1741 1797.

Buchst. B zu RM 25 Nr. 4221 4371 4416 4607 4614 4632 4718 4741 4774 4894 4910 5252 5785 5908 5949 5973 6086.

Buchst. C zu RM 50 Nr. 7944 8005 8010 8118 8295 8349 8647 8713.

Buchst. D zu RM 100 Nr. 9352 9420 9752.

Buchst. E zu RM 200 Nr. 10101.

Die Einlösungsbeträge zu diesen Nummern sind mit dem 31. Dezember 1927 aus der Verzinsung gefallen.

Braunschweig, den 14. November 1928.

Braunschweigische Staatsban

k.

Direktorium. 8